1874 / 123 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Parin, 26 Mai, Nach-ittags. (F. T. B.) Produktenmarkt. August 35,50, Mehl fest, per Mai 81,75,

Produktenmarkt. Talg

F M12: 1(1E1/7 21 4-5

Allgemeine Ban- und Handels-Bank. Die rückständige Einz. von 204 ist bis zum 30. -Juni cer, bei der Gesellschaftskasse in

Berlin zu leisten.

Bergwerks-Gesellsohaft Dablbuscb. Die dritte Einz. auf die Interimsscheine von 15% = 15 Thlr. ist nebst 5% Zinsen bis er. bei der Gesellschaftskasse in Düsseldorf zu s

zum 30. Juni leisten.

Hörder Hergwerks- und Hütten-Verein. Die restirenden 60 % auf die nenen Aktien unter Abrechnung von 5 % Zinsgen sind mit 117 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. bis zum 30. Juni cr, bei dem A. Schaaf-

hausenschen Bankverein in Cöl: einzuzahlen. Subseriptionen. AEtien-Banverein Passago.

& Co, in Berlin. ÄAuSzZahiunzen.

Chemisohe Fabrik za Heinriohsball. Die pro 1873 auf 10 %

festgesetzte Divid, wird vom 1. Juni c. ab gegen den Dividendenschein Nr. 3 bei Moritz Loewe & Comp. und Platho & Wolf in Berlin

ausgezahlt,

Rbelinisoh - Westfällscher Lloyd, Transport - Versloherungs- Die Divid. für das Jabr 1873 ist aaf 14 % festgestellt und gelangt mit 14 Thlr. per Aktie gegen Coupon 2 Serie IT. vom 1. Juli cr. ab bei der Diskonto-Gesellschaft, der Deutschen Bank

AKt.-Ges.

uud Anbalt & Wagener in Berlin zur Ánusz.

Rheinisch-Westfälisohe Rüokverslioherungs-AKt.-Ges. Divid, für das Jahr 1873 von 10 x wird gegen den Coupon Nr. 4 Serie I. vom 1. Juli cr. ab mit 5 Thlr. pro Aktie bei der Diskonto- Gesellschaft und Anhalt & Wagener in Berlin- ausgezahlt.

Cölnisohe Rüokverstoherungs - Geséllsohaft, Die Divid. pro 1873 von 12 Thlr. pro Aktie wird gegen Dividendenschein Nr. 12 vom 1. Juli er. ab bei der Gesellschaftskasse in Cöln ausgezahlt.

Benusberg-Gladbacher Bergwerks- und Hütten-Akt.-Ges. Die Divid. pro 1873 ist auf 3} & festgesetzt und erfolgt deren Ausz. mit 7 Thlr, pro Aktie vom 1. Juli cr, ab gegen Dividendenschein Nr. 1 bei der Diskonto-Gesellschaft und Sal. Oppenheim jun, & Co.

in Berlin,

Bergban-Gesellsohaft Concordia zu Oberhausen. Die Divid. pro 1873 von 10 % oder 10 Thlr. pro Aktie wird gegen Dividenden- gchein Nr. 1 vom 2, Juni cer. ab bei der Gesellschaftskasse in

Oberhausen ausgezahlt.

Maschineufabrik Germania, Die Divid. pro 1873 ist auf 10 % 6 Trier E festgesetzt und wird vom 1. Juni cr. ab gegen den Coupon Nr. 1 | T[Cherbourg ./336,7

bei der Gesellschaftskasse in Chemnitz ausgezahlt.

Altenburg-Zéitzer Eisenbahn. Vom 27. Mai cr. ab werden 1 der Stamm-Aktien mit 10 Sgr., der Dividendenechein Nr. 2 mit 20 Sgr , der Dividendenschein Nr. 1 der Prior.-Stamm-Aktien mit 2 Thlr. 15 Sgr. und der Dividenden- schein Nr. 2 mit 5 Thlr. bei Volkmar & Bendix in Berlin eingelöst. A ODRCH A) -- W erma Ealzutzug CR.

Wärkisoher Ziegler-Verein. Ausserordent]l. Gen.-Vers,

der Diyidendenschein Nr.

28. Mai. in Berlin,

Weizen feat, per Mai 40,00, par Juli- i Dor eumer 68,75. RRbö1 matt, Juli-A t 78,75, per September-Dezember 68,75. Rüböl matt, Ee, Mai 78.50, vr. Juti-Auguast 80,75, pr. September-Dezember 83,50. -— Spiritus ruhig, pr. Mai 60,75. Wetter: Schön. St. Petersburg, 26. Mai, Nachm. 5 Uhr. (W v 463, pr. August 46%. Weizer pr. Mai 13,75. Roggen loco -7,90, per Aug. 7,50. Hafer loco 5,29, pr. Juni 4,90. Hanf loco 35. Leinsaset (9 Pud) loco 13,50. New=- Vork, 26. Mai, Abends 6 Ubr. (W. T. B.) Waarenbericht. Baumwolls in New-York 188, do. in New- Orleans 172. Petroleum in New-York 134, do. in Philadelphia 134. Mebl 6 D. 40 C. Rother Frühjiahrsweizer 1 D. 52 C. Kaffee 182. Zucker (Fair refining Mnscovados) 7. Getreidefracht 105.

Die Emiss. von 350,000 Thlr. 6 % Prior.-Oblig. in Stücken à 1000 Tulr., 500 Thlr. und 100 Thlr. erfolgt von jetzt ab bei der Gesellschaftskasse und A. H. Heymann

Chemnitz. Hallesohe Ordent]. Gen.-Vers. L: BJ in Berlin.

ord. Gen.-Vers. in Charlottenhütte

Guben ; s. Ins. in

hausen.

in Plauen,

Chemnitzer Maschinenban - Gesellsohaft vorm. A. Münniloh & Co.

Maschinenfabrik und Bisengiesserel. Westend-Potsdamer Baubank. Ordentl. Gen.-Vers.

- Cölnisohe Masohinenbau-Akt.-Ges. Gen,-Vers. in Cöln; s. Ins. in Nr. 121. Chemnitz-Komotauer Eisenbahn-Gesellsohaft. Ansser-

Akt.-Ges. für Glas-Fabrikation. Ausserord. Gen.-Vers. in Berlin,

Märkisoh - Posener Elsenbahn.

. Steinkohlenzeohe Soblaegel & Elsen zu Reockling- Ordent]. Gen.-Vers. in Bochum.

Meblthener-Weidaer Eisenbahn. Ord, Gen.-Vers,

Cöln - Mindener Blsenbahn - Gesellsohaft. Ordentl.

Gen.-Vers. in Cöln,

Kündigungen und Verloosungen.

Rentenbriefe der Provinz Prenssen. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1, Oktober cer, gekündigten Rentenbriefe; s, Ins, in Nr. 121.

Löbaner Kreis-Obligationen. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1. Oktober cr. gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 121.

Berlin-Stettiner Elseubahn-Prioritäts-Obligationen V. Emlss Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1, Oktober cr. gekün- digten Oblig. ; s, Ins, in Nr, 121.

Ausweise von Banken und Industrie- Gesellschasten.

Bergban-Akt.-Ges. Borussla. Die Bilanz pr. 31. Dezember pr.; s. Ins. in Nr. 121, a

Versiocherungs-Gesellsohaft Thuringia, Die Bilanz sowie dag G ewinn- und Verlust-Conto pro 1873; s. Ins. in Nr. 121.

30, Jani. Ausserordentl. Gen.-Vers. in

in Halle a. S.

Dresden,

Ord. Gen.-Vers, in

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Telegraphisehe Witterunsgsherieckta,

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Helsingör, .| Moskau ...1327,7 Memel . ...1338,1 #lozoburg .1338,4 Königsberg. 337,6 Danzig. .. ./338,3 Puttbas. .../337,4 Kieler Haf.|338,4 Cöglin ..../338,5 Wesuerlench. 336,8 Wilhelmsh, 336,2 Stettin. ..1336,5 Gröningen ./338,0 Bremen .,.1337,5 Helder . . .1337,6 Berlin .…. .1337,2 333,3 6|Torgsn .…,.1334,5 6'Breelan ,,./332,3 7Brüssei ,, 335,9 6|Cöln 334,8 6|Micesbades 331,7 6'Batibor .…..1327,7 .… 1330,7

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1) Gestern Nachm, NNO. schwach, N. mässig, Strom S,

2) Strom S, Gest. Nachm.

KHoukurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[2118] Bekanntmachung.

Der von -uns durch Beschluß vom 18. Oktober 1873 über das Vermögen des Kaufmanns Ferdi- nand Sétheibler zu Westend-Charlottenburg eröffnete Konkurs ist durch Accord beendet.

Charlottenburg, den 23. Mai 1874.

Königliche Kreisgerichts-Deputation

[2119] Bekanntmachung.

Dex von uns durch Beschluß vom 18. Oktober 1873 über das Vermögen des Kaufmaunus Heinrich Quistorp zu Westend-Charlotitenburg eröffnete Kon- kurs ift durch Accord beendet.

Charlottenburg, den 23. Mai 1874.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Am Sonnabend, den 30. Mai cr., Bormit- tags 10 Uhr, sollen auf dem hiesigen Packhofe ein Tisch, 7‘ lang, 5' 7“ breit, mit 5 verschließba- ren Unterspinden und 4 Schubkasten, ein Kasten (Babe) mit eisernem Beschlag, 1‘ 6“ lang, 9“ breit, 83“ hoch und drei. einzelne ausrangirte Cent- nerstücke öffentlih meistbietend gegen gleih baare Zahlung in Pr. Courant verkauft werden.

Berlin, den 18. Mai 1874.

Königliches Haupt-Steuer-Amt für ausl. Gegenstände.

[2085]

Der Bedarf von e 500 Kubikmeter Torf für das Polizeigefängniß, Barnimstraße Nr. 10, pro Winterhalbjahr 1874/75 soll im Wege der Submis- fion beschaft werden.

Zu diesem Behufe ist zum 5. Iuni cr., Mittags 12 Uhr, ein Termin anberaumt und wollen Reflek- tanten ihre Offerten bis dahin sriftlich, versiegelt und mit der Bezeichnung

„Submission auf Lieferung von Torf“ an die unterzeihnete Direktion einjenden.

Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungsbedingungen sind tägli Vormit- tas? H. biefige 1 L er des Oekonomie- Inspektors hiefiger Anstalt einzusehen.

Berlin, den 23. Mai 1874.

Königliche Stadtvoigtei-Direktion.

[2104] Bekanntmachung. __ Die Ausführung einiger Zimmer-, Maurer-, Ofen- seßer- und Maler-Arbciten zu den Reparaturbauten für 1874 im hiesigen Obergerichts Gebäude, veran- \chlagt zu 237 Thlr. soll im Wege der öffentlichen S vergeven ,werden, wozu Termin auf den wohnung des Unterzeichneten, Ludwigstraße 19 zwei Treppen hoch angeseßt ift. E Die Unternehmer haben ihre Gebote portosrei und versiegelt mit der Aufschrift: Gebot auf Ar- beiten zu den Reparatur-Banten am Ober-

Gerichts-Gebäude zu Hannover für 1874 ein- zureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Arbeiten erfolgt, sowie der Kostenauschlag fönnen in der Zeit vom 23. d. M. bis 2. Juni d. J: mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglih von 9 bis 12 Uhr in der Wohnung des Unterzeichneten eingesehen werden.

Hannover, den 23. Mai 1874.

Der Bau-Inuspcktor. Pape.

[M. 923] En Die Lieferung von 5000 Stück Jutesäcken von 58 Cm. Breite und 92 Cm. Länge für das König- lihe Salzwerk bei Erfurt soll im Wege der Sub- mission vergeben werden. Offerten, denen Juteproben beizufügen find, mit

der Aufschrift „Salllieferung“ werden bis zum 15. Juni, Bormittags 11 Uhr,

angenommen. Die Lieferungsbedingungen, welche auf Verlangen gegen Einsendung von 7 Sgr. ab- sriftlih franco mitgetheilt werden, find im Bureau der Unterzeichneten einzusehen.

Erfurt, den 22, Mai 1874. Königliche Berg-Inspektion.

[2114]

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Auf der Strecke St. Wendel-Kronweiler der Rhein- Nahe-Eijenbahn “sollen 16 massive Bahuwärter- buden erbaut und die Arbeiten und Lieferungen hierzu im Wege der öffentlichen Submission verdun- gen werden.

Termin zur Eröffnung der etwa eingehenden Offer- ten ist auf Montag, den 8. Iuni cr., Nachmit- tags 3 Uhr, auf dem Bureau des unterzeichneten Gisenbahn-Bau-Jnspektors anberaumt, woselbst auch die Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnung ein- zusehen find. Die Offerten sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift „Bau von Wärterbuden“ versehen bis spätestens gun genannten Termine ein- zureichen; später eingehende Offerten werden nicht berüdsihtigt. Creuznah, den 22, Mai 1874.

Der Eisenbahu-Ban-Inspektor. en,

4 [2110]

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g r E 7 P i Bergisch-Märkische Eisenbahn. Behufs Erneuerung alter Asen und Rädersäße

soll die Lieferung von: 2, 200 Stück schmiedeeisernen Scheibenrädern

mit Puddelstahlbandagen, sowie das Aufziehen ; bis zu dem auf Dienstag, deu 9. Iuni, Bormit- derselben auf Stahlach]en, tags 11 Uhr, anberaumten Termine an die unter- b. 400 Stück Gußstahlachsen, i zeichnete Direktion einzureichen, zu welcher Zeit die c. das Einziehen von 300 neuen Achsen in alte | Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart Räder, nachdem leßtere durch Ausbohren der | der etwa erschienenen Submittenten stattfinden wird. s Naben passend gemacht sind, - Die Bedingungen liegen im Maschinentechnischen im Wege der Submission vergeben werden. Bureau zu Elberfeld zur Einsicht aus, und können Die Offerten hierauf sind \rankirt und versiegelt auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien mit der Aufschrift : übersendet werden. eSubmission auf Lieferung von Asen und Elberfeld, den 18. Mai 1874. Rädern“ Königliche Eisenbahn-Direktion. 1M. 928]

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nahme einer zehnjährigen staatlichen Zinsgarantie für das zur Fertigstellung der Berliner Nordeisenbahn

noch erforderliche Kapital von fünf Millionen Thalern abgelehnt hat und dadur der bezügliche mit

der Direktion abgeschlossene, durch Verwaltungsraths- und Generalversammlungs-Beschluß bereits geneh-

migte Staatsvertrag hinfällig geworden ist, werden die Aktionäre der Berliner Nordeisenbahn zu einer am Dienstag, den 30. Juni d. Is.,

Bormittags 10 Uhr im Hotel Imperial (früher Arnims Hotel), Unter den Linden 44 dahier , abzuhal- |

tenden außerordentlichen Generalversammlung eingeladen, Gegenstände der Berhandlung:

1) Genehmigung der Seitens der Verwaltung behufs Fertigstellung der Bahn und Kontrahirung einer Anleihe angestrebten Arrangements und der zu dem Ende bereits getroffenen und noch zu

garantie für das zur Fertigstellung der Bahn noch erforderlihe, dur Emission 43prozentiger Prioritäts-Obligationen der Berliner Nordeisenbahn bis zum Betrage von fünf Mill enes Tha- is hir H NEIDE Kapital resp. Ermächtigung der Direktion zum Abschluß eines derartigen ertrages. E L : Beschlußfassung über den Antrag der Direktion, die §§. 20 und 21 des Gesellschafts-Statuts dann „zu deklariren resp. abzuändern, daß die Verzinsung der Aktien unbedingt mit Ablauf 1874 ôrt. Bejchlußfassung über den Antrag der Direktion, die Zahlung der beiden Raten der Aktienzinsen für das Baujahr 1874 bis nach erfolgter Beerleeaec ant der Bahn zu vertagen. E

ändern und zu ergänzen, daß die Berufung zu außerordentlichen Generalversammlungen mittelst - zweimaliger öffentliher Bekanntmachungen zu erfolgen hat, von denen die erste spätestens 141

Tage und frühesteus 4 Wochen vor dem Versammlungstage ersheinen muß und daß, wenn

es in zweien der im §. 11 des Gesellschafts-Statuts verzeihneten öffentlihen Blätter. an der“ verangegebenen 14tägigen Frist fehlt, dies auf die Gültigkeit der Berufung keinen Einfluß hat. Ermächtigung der Direktion, die vorstehend sb 2 und 4 erwähnten und die etwa sonst noch

dur die Verhältnisse, insbesondere durch Pos. 1 unabweislih bedingten Aenderungen und Er- gänzungen des Statuts Namens der Gesellschaft mit den Staats-Behörden endgültig und rehts-" verbindlich festzustellen, sowie überhaupt alle zur Erhaltung des Berliner Nordbahn - Unterneh-

6) Event Beschlußfassung ber Berkeuf dee Babe vet Auflösun der Gef

: assung über Verkauf der Bahn und Auflösung der , Liquidation

uO Hei der Vgnidatoren d s T O e Akticrâre resp. Inhaber von Quittungsbogen, auf welchbe Vollzahlung geleistet ift, haben Behufs Theilnahme an dieser Generalversammlung gemäß §.-32 des Statuts G s Bs ce der Versammlung, also spätestens bis zum 26. Juni c., Nachmittags 4 Uhr, e Aktien resp. Quittungsbogen bei der Gesellschaftskasse, Beuthstraße 911. hierselbst, während der werkthätigen Geschäftsstunden von 9 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags zu deponiren oder vor Ablauf der gedachten Frist die bei Staats oder Kommunalbehörden erfolgte Deposition der Aktien durch amtliche Bescheinigung dieser Behörden nah?

zuweisen. ; : Ba Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §8. 31, 32 und 33 des Statuts verwiesen.

erliu, den 26. Mai 1874. des Verwaltungs athes de Berlin e N reis b ell altungsr cr Berliner Nordeiseubahn- j E A Bei S CIEIDAN

Nachdem das Haus der Abgeordneten den Antrag der Königlichen Staatêregierung auf Ueber- |

treffenden finanziellen und baulichen Zwischenmaßnahmen, insbesondere auch Genehmigung eines | mit einem Firianz-Konsortium etwa abzuschließenden Vertrages wegen Uebernahme einer Zins- |

Beschlußfassung über den Antrag der Direktion, den §. 26 des Gesellschafts-Statuts dahin abzu- f

(act. 1182/5) j

Deutscher

s-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abounement beträgt 2 Thir, 16 Sgr.

für des BUierteljahr.

Le E T fürden Raum ciuer Arudzeile 3 Sgr.

M 123.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rittmeister a. D. und Rentner -Jacob Hermens zu Gerresheim im Kreise Düsseldorf den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dein Kreis-Kassen-Rendanten, Rehnungs- Rath Kruska zu Strasburg in Westpreußen, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Hof-Maurermeister Shilling zu Berlin und dem êmerititten Lehrer Reuter zu Viersen im Kreise Gladba den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Polizei-Wachtmeister Riege zu Berlin, dem Färbermeister Anton Simon zu Elberfeld und dem Boten und Pedell Pohse bei der Landes-Credit-Anstalt in Hannover das Allge- meine Ehrenzeichen ; sowie dem Regimenter Johann Herrmann

zu Bromberg die Rettungs-Medaille am Bande Zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Zahlmeister a. D. Siegmund zu Erfurt, früher im 3. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 71, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlih \{chwarzburgishen Ehren- kreuzes vierter Klase zu ertheilen.

Dentsches N e i ch.

Se. Majestät der Kaiser und König haben den Königlich bayerishen Kron-Oberst-Kämmerer, Reichsrath und Staatsrath im außerordentlihen Dienst; Fürsten Clodewig zu N - Shillingsfürft zum außerordentlichen und

evollmächtigten Botschafter bei der französishen Republik zu ernennen geruht.

Königréih- Preusen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Mand vom Kriegs-Ministerium, behufs des Uebertritts in den König- lih Württembergischen Staatsdienst, die nahgesuchte Entlaffung aus dem preußishen Staatsdienste zu ertheilen.

Der Park vom Schlosse Babelsberg wird fortan und bis auf Weiteres täglih von Vormittags 11 bis 3 Uhr Nachmittags für das Publikum wieder geöffnet sein.

Berlin, den 29. Mai 1874.

Königliches Hof-Mars cchall-Amt.

Gesetz, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden, Vom 26. Mai 1874.

Wir Wilhelm, von Goites Gnaden König von Preußen. 2c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: Î TAAD E

8. 1. Der Finanz-Minifter wird ermächtigt, zur vollständigen Tilgung U

S 1) der auf Grund des Geseßes vom 7. Mai 1856. (Ges.-Samuml. S. 334) aufgenommenen 4} prozentigen Staatsanleihe, -- 9) der nachgenannten Schulden der vormaligen Hannoverschen

Generalsteuerkasse: : 4 prozentige

Calenberg-Grubenhagensche, Lüneburgishe, Hoyasche, Bremen-Ver-

dense Obligationen Lit. A, B, C, I, K, R und ohne Litera; ZEprozentige

Calenberg- Grubenhagenshe, Lüneburgishe, Bremen- Verdensche,

Osnabrüdische, Bentheimische, Hildesheimische Obligationen Lit. A,

B, C, D, E, F, G, B, E, K, L, M, N und ohne Litera;

: 3 prozentige Münstershe Schulden ; i | 3) der vormals Hannoverschen 4 prozentigea Eisenbahnschulden, Obligationen Lit. E1, V1, G1, H1, I1, die Summe von 17,713,143 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf. zu verwenden und davon 8,000,000 Thlr. aus dem Verwaltungsübershusse des Jahres 1873, 3,536,149 Thlr. aus den auf Grund des Reichsgeseßes, betref- fend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, zur Ueberweisung an reußen gelangenden Geldmitteln und 6,176,994 Thlr. 15 Sgr. 4 f: aus den der Preußischen Staatskasse auf Grund der Bestim- mungen in den Artikeln VI. und VIL. des Reichsgeseßes, betreffend die französische Nlegs ofene Su ns vom 8. Juli 1872 (Reichs- Geseßbl. S. 289) überwiesenen Geldmitteln zu entnehmen.

2, Zu welchem Zeitpunkte die einzelnen Anleihen durch die Hauptverwaltung der Staatsschulden aufzukündigen find, bestimmt der Finanz-Minister. Derselbe wird zuglei ermächtigt, auch schon vor dem Ablauf der Kündigungsfristen auf S welche zur Einlösung präsentirt werden, die vershriebenen Kapitalbeträge nebst den bis zum Tage der Einlösung aufgelaufenen Zinsen dur die

auptverwaltung der Staatsschulden auszahlen, sowie auch den Rü- Tauf zu angemessenen Coursen stattfinden zu lassen. 8. 3, Ueber die Ausführung dieses Gesehes ist dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt Rechenschaft abzulegen. : Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen JInsiegel. ; Gegeben Bad Ems, den 26. Mai 1874. (L. 8.) Wilhelm, Br. zu Eulenburg. Leonhardt. v. Kameke. Achenbach.

Camphausen. Falk.

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Berlin, Donnerstag,

rivilegium wegen eveniueller ertigung auf den Jnhaber | Aida Kreis-Obligationen des Stuhinek Kreises bis zum Betrage von 342,000 Mark Reichswährung. V. Emisfion. i Vom 4. Mai 1874. Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem vou der Kreisversammlung des S:uhmer Kreifes, im Regierungébezirke Marienwerder, auf .dem Kreistage vom 14. Ja- nuar 1874 beïchlossen worden, die zur inlôöfung der durch die Pri- vilegien vom 21. November 1864 (G. S. pro 1865 S. 1 —5), vom 14. Mai 1866 (G. S. S. 3&87—391) und. 27. Juli 1868 (S. S. S. 807—810) im Gesammtbetrage von 120,000 Thlen. emittirten und mit 113,200 Thlrn. noch im Umlaufe befiadlicheu fünfprozentigen Obli- gationen erforderlicen Mittck durch - eine - bei dem Reichs-Invaliden- fonds zu machende Anleihe von 342,000 Mark zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung : iz zu diesem Zwecke auf Verlangen des “Reiths - Juvalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zins- coupons versehene, fowohl Seitens dèr Gläubiger als auch der Schuldner unkündbare Schuldverschreibungen zu cinem Gesammt- Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getiläten Betrage der Schuld leihfommt, aljo von höchstens 342,000 Mark Reichswährung aus- tellen zu dürfen, —- F : da fich Hiergegen weder im Juteresse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemöäßheit des. §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Aus- stellung von Obligationen bis zum Betrage von 342,000 Mark Reichswährung in Buchstaben: „Dreihundert zwei und vierzig Tau- send Mark“, welche in Apoints von“ 3000, 1500, 600, 300 und 200 Mark Reichówährung nah der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser oattungen nah dem beiliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu ver- zinsen und nah der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe ‘der Obligationen“ ab “mit dip: Einem und bôchstens jährlich fünf Prozent / des. ursprünglichen nominell-n Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen voa dea amortifirten Schuldverschreibungen zu tilgen “find, dts gegenwärtiges Pri- vilegium Unsere landesherrliche E n {mit

irf ertheilen, - de _jeder_ Inhab! Fer Obligatio Wirkung ertheilen, dah cine A6 Hte Uebertragung. dé&: Gigen: nächweisen zu dürfet, geltend ‘zu machen befugt if des Privilegium, z W e D / theilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats niht übernommen. L: Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigeä Untetschrift und beis gedzucktem Königlichen Infiegel. Gegeben Berlin, den 4. M L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenba ch.

rovin reußen. P d Obligation des Stuhmer V. Eniffion

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über i ae a Batail / Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom C Mai 1874 Eee der Königlichen Regierung zu Marien- Stück

R emer ungs beyte ar entwe rder. rei ¿

werder vom . - und Gesez-Samnilung Nr. . „.

Auf Grund des Kreistagsbeschlusses vom 14. Janitar 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 342,000 Mark Reichswährung ‘be- Fennt fi der Kreisaus\chuß des Stuhmer Kreises Namens des Kreises Stuhm, dur diese, für ieden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Kreises unkündbare Verschreibung, zu einer Darlehnsshuld vön Mark Reichswährung, - welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit 47 Prozent jährlih zu verzinsen ist. Die Rüdc…zahlang der ganzen Schuld von 342,000 Mark geschieht vom Jah:e 1874 einschließlich ab, mit Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- verschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds für gee Jahr ‘um höchstens fünf Prozent des ur- sprünglihen nominellen Schuldkapitals zu verstärken. Die- durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Til- gungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 300 beziehungsweise 200 Mzrk abgerundet. Die Folgeordnung der Ein- [êhuba der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt zur La B im Monat Juni und zur Hälfte im Monat Dezember jeden Jahres. - Die ausgeloosten Schuldverschrei- bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie. der Rückzahlungstermine je sechs, drei und einen Monat vor dem leßteren durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs- und Königlich Preußishen Staats-Anzeiger oder das an dessen Stelle tretende Organ, durh das Amtsblatt der König- lihen Regierung zu Marienwerder oder das an dessen Stelle tretende Organ und dur eim iun Königsberg i. Pr. und Stuhm erscheinendes öffentlihes Blatt, event. dur anderweit vom Kreise näher zu be- stimmende und zu veröffentlichende, Publikations-Organe bekannt ge- macht. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital, und zwar zum Nominalwerthe, zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Ter- minen postnumerando am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit 44 Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage. Die Auszahlung der infen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins- coupons, - beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei den in den vorbeze:chneten Blättern - öffentlih bekannt gemachten Zahlungs- stellen zu Berlin und Königsberg in Preußen und bei der Kreis- Kommunalkasse in Stuhm und zwar auch in der nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. _Mit der zur Empfangnahme des -Kapitals präsentirten Schuldverschreibung find auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale ab-

gezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche inuerhalb dreißig

F votf "7 f welches Wix vorbehaltlich der Rechte Dritter er

A Alle Post-Auftalten des In- und Auslandes nehmen | i A D Destellnug an; für Berlin außer den Postanstalten j S Iren auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

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1874.

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Jahren nach dem Rückzahlungötecrmine niht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fäl- ligfeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren. zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allge- meiven Gerichts - Ordnung Theil 1. Titel 51 §. 120 segu, bei dem Königlichen Kreiëgeriht in Marienburg. Zinscoupons können weder aufgeboten uoch amortisirt werden; doh soll Demjenigen, welcher den Verlust ‘von Zinscoupons vor Ablauf dec vierjährigen Verjährungs- frift bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Befi der Zinêcoupens durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonft in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Berihrungsfrilt der Betrag der angemeldeten und bis dahin nit vorgekommenen Zins- coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuld- verschreibung sind halbjährige Zinscoupons bis zum Séhlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins- coupons auf fünfjährige Perioden auêgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinêcoupons - Serie erfolgt bei der Kreis - Kommunalkasse zu Stuhm gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie bei- gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus- händigung der neuen Zinscoupons-Scerie an den Inhaber der Schuld- verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ift, Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten g-genwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft. j i É Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unjerer Unters&rift ertheilt. Stuhm, den .

E

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: (Siegel des Landraths.)

Der Kreisaus\chuß des Stuhmer Kreises. i

N nmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.

Regierungsbezirk Mzxienwerder. Zinscoupcn zu der e Obligation des Stuhmer Kreise, gw—

V. Emission Ma! 6B} Prozent L Pfei ‘ge.

Des En A . - - - in der Zal gee dieses Zinscoupons empfängt gegen defsen Rüdgabe vom …. . ten is .__. Und späterhin, die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis mit 7 (in Budhstaben) Pfennigen bei der Kreis-Kom- munalkasse in Stuhm und den in dem Deutschen Reichs- und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger over dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regie- rung zu Marienwerder oder dem an deffen Stelle tretenden Organe, in der Königsberger Hartungschen Zeitung und in dem Stuhmer Kreiblatte bekannt gemachten Einlösungsstellen in Berlin und in Königsberg i. Pr. Stuhm, den . . ten : Ï Der Kreiëausshuß des Stubhmer Kreises. Anmerkung. Die Namens-Unterschriften können mit Leltern oder Facsimile-Stempeln gedruckt werden; do muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens-Unterschrift eines Kontrolbeamten

“versehen werden.

Provinz Preußen.

Dieser Zinscoupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah der Fäligkeit, vom Schlusse des biet fenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Regierungsbezirk Marienwerder. Talon L zur Kreis-Obligation des Stuhmer Kreises V. Emiision. : Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Stuhmer Kreises V. Emission Littr. N über Mark à 44 Prozent Zinsen, die Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18 . . bis 18 . . bei der Kreis- Kömmunalkasse in Stuhm, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ift. Stuhm, den . . ten f i Der Kreisaus\{huß des Stuhmer Kreises. | Anmerkung. 1) Die Namens - Unterschriften können mit Leitern oder Facsimile-Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens - Uuterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. E : 2) Der Talon is zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

9. Zinscoupon. | 10. Zinscoupon. : Talon.

Provinz Preußen.

- Nahdem Jch durch- Meinen Erlaß vom heutigen Ta-e den chausseemäßigen Ausbau des von Cet im Regierungsbezirk Arns- berg durch die Fürftlih Lippeshe Enklave Cappel auf Liesborn im Kreise Beckum, Regierungsbezirk Münster, führenden Kommunalwegs

enechmigt habe, verleihe Ih hierdurch der Stadtgemeinde Lipp- ftadt das Expropriationsrecht für die zu der Chausseestrecke inner- halb ihres Bezirks erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht ur Entnahme der Chaussee-Bau- und Unterhaltungs-Materialien nah Maßgabe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleih will Ih der Stadtgemeinde Lippstadt und der Gemeinde Lesborn gegen Uebernahme der künftigen chaussee- mäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des für die Staatschausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einsließlich der in demselben