1874 / 127 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

der Me ret wies ven hen Reiseplan Mittheilung zu machen und deren Einwilligung zu irken. :

hen 14. (Vermögen des Instituts.) Das Vermögen des Instituts besteht, abgesehen von Bibliothek, Apparat, Jnventar und dem vom Reiche gewährten Zuschuß, theils in dem, dem buchhändle- rischen Betrieb unterliegenden Lagerbestand seiner Druckschriften und Kupfertafeln und den buhhändlerishen Ausständen, 1heils in dem von ihm angesammelten Reservefonds (§. 17). i :

8. 15. Für die Verwendung der Mittel des Instituts ist der afljährlich auf Grund der Ansäße des Reichshaushalts-Etats von der Central-Direktion aufzustellende und von dem Auëwärtigen Amte zu vollziehende Etat maßgebend. s / N

Die Central-Direktien hat über die Verwaltung der ihr über- wiesenen Mittel alljährlich“ dem Auswärtigen Amte Rechnung zu

legen.

e 16, 1) Die im Wege des buchhändlerishen Betriebs erfol- gende Veräußerung wie überhaupt die gesammte Leitung des Verkaufs der in Rom und Athen erscheinenden Schriften des Jnftituts, liegt dem betreffenden Sekretariat ob S. 8, 2), welhes den also erzielten Erlös in die Rechnungsablage aufzunehmen hat. :

2) Ueber den buchhändlerischen Vertrieb der in Deutschland im Auf- trag des Instituts erscheinenden Publikationen haben die betreffenden Herausgeber mit einem deutschen Verleger einen Verlagskontroft ab- ¿uschließen, welcher der Genehmigung der Central-Direktion unterliegt.

3) Ueber den Austausch der im Auftrage des Instituts erscheinen- den Zeitschriften mit denjenigen anderer wissenschaftliher Anstalten vom laufenden Jahre ab verfügt die Redaktion. Abgabe früher er- shienener Bände oder Bandfolgen und sonstige Veräußerungen ap E Stun bedürfen der Genehmigung der Central- Direktion.

8. 17. (Reservefonds.) Ueber die Belegung des aus der lgufenden Rechnung abgeseßten Reservefonds, die in Rom und Athen regelmäßig durch Niederlegung der Gelder bei einem sichern Banguier erfolgt, und über dessen Verwendung P vage die Central- Direktion auf Antrag oder nach Anhörung des römischen oder je nah dem Ermessen der Central-Direktion, des athenishen Sekretariats. Dieselbe kann auch beschließen, daß aus diesem Fonds vorshußweise Summen ent- nommen werden sollen, die seiner Zeit aus dem ordentlichen Ausgabe- fonds wieder erseßt werden. Die Rechnungslegung über den Refserve- fonds erfolgt durch den Sekretär in Athen, resp. den ersten Sekretär in Rom zugleih mit derjenigen über die laufenden Einnahmen und Ausgaben, jedoch immer von dieser gesondert. s

_§. 18. (Kapitalzuwendungen.) Falls dem Institut für Stipendien oder andere Zwecke Kapitalzuwendungen oder sonstige Schenkungen gemacht werden sollten, wird die Central-Virektion für deren Annahme und Belegung resp. Unterbringung bei dem Auswär- tigen Amte die Genehmigung nahsuchen und für deren bestimmungs- gemäße Verwendung die geeigneten Verfügungen treffen.

_§. 39. (Archäologische Reisestipendien). Um die arhäo- logishen Studien zu beleben und die anschauliche Kenntniß des klassi- schen Alterthums möglichst zu verbreiten, insbesondere um für das Institut für arhäologische Korrespondenz leitende Kräfte und für die vaterländischen Universitäten Lehrer der Archäologie heranzubilden, werden mit dem genannten Justitut fünf {jährliche Reisestipendien, ein jedes im Belauf von dreitausend Mark, verbunden, welche den nachstehenden Bestimmungen gemäß vergeben werden sollen.

- 20. Zur Bewerbung um vier der gedachten Stipendien wird der Nachweis erfordert, daß der Bewerber entweder an einer Univer- sität des Deutschen Reichs bezichentlich an der Akademie zu Münster die philofophishe Doktorwürde erlangt oder das Examen pro facultate docendi bestanden und in demselben für den Unterricht in den alten Sprachen in der obersten Gymnasialklasse die Befähigung nachgewiesen hat. Der Bewerber hat fèrner nahzuweisen, daß zwischen dem Tage, an welchem er promovirt worden, oder das Oberlehrer-Examen absolvirt hat, evdntuell, wo beides stattgefunden hat, dem späteren von beiden, und dem Tage, an welchem das nachgesuhte Stipendium für ihn fällig werden würde (§8. 26), höchstens ein dreijähriger Zwischen- raum liegt, L i: ür das fünfte der jährli zu vergebenden Stipendien, welthes in erster Reihe bestimmt ist, Erforschung der christlichen Alter- thümer der römischen Kaiserzeit zu fördern, wird erfordert, daß der Bewerber an der theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen

Reichs den Kursus der protestantischen oder der katholischen Theolgaie absfolvixt, das heißt: S Ablauf lben oder des akademischen G rien

niums in ordnungsmäßiger Weise die Exmatrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stipendium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch niht überschritten hat.

_§. 21. Der Bewerber hat ferner die gutahtlihe Aeußerung der philosophischen resp. theologischen Fakultät einer Universität des Deut- schen Reichs oder dér Akademie zu Münster, oder auh einzelner bei einer solchen Fakultät angestellter Professoren der einshlagenden wissen- schaftlichen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Befähi- gung zu erwirken und seinem Gesuch beizufügen, auch, falls er s{chon literarische Leistungen aufzuweisen hat, wo möglich dieselben mit ein- zusenden. Ferner sind in dem Gesuche die besonderen Reisezweckte kurz zu bezeihnen. Daß unter den Reisezielen in der Regel Rom mit ein- begriffen sei, liegt im Geiste der Stiftung.

Bei Gesuchen um Verlängerung des Stipendiums finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Dagegen ist hier eine übersichtliche Doarstellung der bisherigen Reiseergebnisse in das Cenis aufzunehmen, unv wird, falls der Stipendiat bereits in Nom oder Athen sich auf-

ehalten hat oder noch aufhält, über seine Leistungen und seine Be- ähigung das Gutachten des Sekretariats des Instituts erfordert.

8. 22. Die Gesuche um Ertheilung des Stipendiums sind in jedem Jahre vor dem 1. Februar desselben an die Central-Direktion des arhâologischen Instituts nach Berlin einzusenden, welche -die Wahl nach vorgenommener Prüfung der Oualifikation des Be- werbers in der Gesammtsißung vornimmt. Die Auswärtigen Mitglieder können nicht verlangen, daß ihnen die, die Mel- dungen enthaltenden oder darauf bezüglichen Schriftstücke vor ihrer Ankunft in ie Mga werden ; wohl aber is ihnen während ihres Aufenthalts in Berlin nah Thunlichkeit Kenntniß vom Inhalt jener Schriftstücke - zu geben und Einsicht zu ohne daß wegen nicht genügend erfolgter enntnißnahme die Gültigfeit der Abstimmung angefochten werden kann. Bei gleicher wissenschaftliher Tüchtigkeit wird die Central-Direktion denjenigen Bewerbern en Vorzug geben, die neben der unerläßlichen Pei lden, Bildung si bereits einen gewissen Grad funstgeschidt: licher Kenntnisse und monumentaler Anschauungen zu eigen gemacht haben, und welche dem archäologischen Institute, oder den deutschen Lehranstalten oder Museen dereinst nüßlih zu werden versprechen.

8. 23. Die Stipendien können nicht kumulirt, noch für einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben werden; zulässig ist jedoch - die Wiedergewährung eines Stipendiums für ein zweites Jahr.

Die Wiedergewährung des im §. 20 bezeichneten fünften Stipen- pt A en lick g pvr ertogen, wenn der Stipendiat

eintr [ eit des zweiten Stipendium s; bereits leren j e sollte. Y 9: 99 M

. 24. Dispensation von den in den 88. 20, 21, 23 aufgestellten Vorschriften ertheilt in besonderen Fällen das Auswärtige A E On, : S P AE _… 9. 29. Die Central-Direktion legt die von ihr getroffene Wahl jährlich vor dem 1. Juli unter Beifügung der E aaa laufenen Gesuche und unter Angabe der Motive dem Auswärtigen Amte zur Bestätigung vor. Die \ließliche Entscheidung wird in der Regel vor Ablauf des Juli-Monats den Empfängern mitgetheilt, deren Namen in dem Reichs-Anzeiger veröffentlicht werden.

verstatten,

26. Das Stipendium wird jährlich am 1. Oktober fällig

und der ganze „Jahresbetrag auf einmal dem Bewerber oder seinem ps legitimirten Bevollmächtigten durch die Legationskasse gegen S pi y \ É ; , 27. ipendien, die nicht vergeben worden sind, werden na E ey guf n iy e De Abertingen, und S in diesem Jahre verfügbaren o i Sti nach denselben Normen vergeben. G N L

E I I E T T E E E E O,

E 8. 28. Der Stipendiat i} verpflichtet, so lange er in Rom oder Athen verweilt, an den Sib en des Instituts (8. g 6) regelmäßigen Antheil zu nehmen. Er hat überdies während seiner Reise die Zwecke des Instituts nah Möglichkeit zu för..:n“ und nach Beendigung der- selben über deren Ergebniß einen summarischen Bericht an die Central- Direktion einzusenden. i ;

_§. 29. (Afkademischer Jahresbericht.) In dem Jahres- berichte, den die Königlich preise Akademie jährlich in der für die Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers urd Königs von Bien bestimmten Sigßung erstattet, wird auch der Leistungen des

nstituts gedacht, und werden die Namen der Stipendiaten ange-

geben. (3. 25.) : 8. 30. (Statutenänderung.) Veränderungen dieses Sta- lu enes der Zustimmung des Bundesraths und der Kaiserlichen enehmigung.

_§. 31. Meer a angebe tigen) Die derzeitigen Mit- glieder der Central-Direktion bleiben auch ferner in dem Vorstande, der dur die Wahl eines akademischen Mitgliedes (8. 2, 13.) und ferner durch die Wahl von vier nit in Berlin ansässigen Mitgliedern (S. 2, 1 e.) zu ergänzen ist. Sie übernehmen die in diesem Statute (§. 6) der Central-Direktion beigelegten Rehte und Pflichten. Des- gleichen treten die jeßigen Sekretäre des Instituts, Professor Dr. Henzen und Dr. Helbig in Rom, in die nach diesem Statut (8. 7) den Sekretärcn desselben beigelegten Rechte und Pflichten ein.

8. 32. Dieses Statut tritt an die Stelle des Statuts vom 25 Januar 1871.

Zu Rothenfelde, Landdrostei Oënabrück, wird am 16. Juni cr. ee Telegraphen - Station mit beschränktem Tagesdienste- eröffnet werden. : Cöln, den 29. Mai 1874. Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Königreich Preufen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Eisenbahn-Ober-Betriebs-Inspektor Frie d- t Mans in Saarbrücken zum Regierungs- und Bau- rath; un

Die Kreisrichter Sentrup in Beckum und Luigs- in Ahlen zu Kreisgerihts - Räthen zu ernennen; den Rechts- anwalten und Notaren Shmig in Steinfurt, Greve in Mün- ster und Schütz in Stralsund den Charakter als Justiz-Rath zu verleihen ; sowie

Die von der Akademie der Wissenschaften in Berlin ge- troffene Wahl des ordentlichen Professors der Chemie Dr. Her- mann Kopp in Heidelberg zum „auswärtigen Mitgliede der Akademie zu bestätigen. :

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlihen Regierungs- und - Baurath Bormann zu Saarbrücken is} die Stelle eines tehnischen Mitgliedes bei der dortigen Königlichen Eisenbahn-Direktion verliehen worden.

Der bei dem Bau der Mosel-Bahn als Abtheilungs-Bau- meister fungirende Königliche Eisenbahn-Baumeister Carpe is von Cochem nah Alf verseßt worden.

__ Der bisherige Königliche Landbaumeister von Stückradt hierselb is zum Königlihen Bau-Inspektor ernannt und dem- selben die bisher von ihm kommissarish verwaltete Bau-Inspektor- Stelle bei dem Königlichen Polizei-Präsidium in Berlin definitiv verliehen worden. 7

Preußische Bank. Wochen -Uebersicht der Preußischen Bank vom 30. Mai 1874. Aktiva.

1) Geprügles Gols und Varren . « ¿ . Thlr. 236,297,000 2) Kassen-Anweisungen, Privat- Banknoten \

und Darlehnskassenscheine .- L 4,289,000

3) Wechsel-Bestände . . 132,282,000

4) Lombard-Bestände. . . 20,932,000

9) Staatspapiere, verschiedene Forderungen L 1428 9,986,000 Thlr. 276,625,000

und Aktiva . B R Passiva. 6) Banknoten im Umlauf... 7) Depositen-Kapitalien 31,435,000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro- B Do OOO Berlin, den 2. Juni 1874. Königlih Preußishes Haupt-Bank-Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen, ;

_“ Angekommen: Se. Excillenz der Staats- und Minister für Handel, Gewerbe und öffeutlihe Arbeiten, Dr. Achenb ach aus dem Harz. :

_ Se. Excellenz der General-Intendant der Königlichen Schau- spiele, Kammerherr von Hülstn, von Wien.

_ Der General-Major von KFarczewski, Direktor des Mi- litär-Dekonomie-Departements.

_ Abgereist: Se. DurGlauht der Kanzler des Deutschen Reichs und Präsident des- Kéniglih preußischen Cane steriums Fürst von Bis ma1ck nah Varzin.

Nichtamtliches. Deutsches Ne ich.

Preußen. Berlin, 2. Juni. Se. Majestät der Kaiser und Kö,nig werden heute Abend von Schloß Babels- berg nah Berlin kommen, her übernahten und die Ankunft Ihrer. Königlichen Hoheiten Îes Großherzogs und der Groß- herzogin von Baden erwarten. Die Höchsten Herrschaften, deren Ankunft hierselbst ursprünglick für heute Abend in Aussicht ge- nommen war, werden nah nateren Dispositionen ers am Mitt- woh i 8t Uhr, von Dreâten kommend, auf dem Anhaltischen Bahn of hierselbst eintreffen] und demnächst mit Sr. Majestät dem Kaiser und König nach| Babelsberg weiter reisen.

Ihre Königliche hoheit die HerzoginWilhelm von Mecklenburg-Schwe:in kam ZE früh mit der Bis zessin . Charlotte - und Gefohe - auf dem Central-Bahnhofe in Breslau an und sehte, nchdem Höchstdieselbe im Kaisersalon das Frühstück eingenommen; mit dem Personenzuge der Streh- Königlichen g t ‘deu M 1ach Schloß Camenz fort, um Sr. ronigucen Hoheit dem Prazen Albrecht von Preußen einen längeren Besu abzustatten, q A N

Se. Kaiserlihe Hoheit der Prinz Eugen Ro- manoffsky, Herzog von Leuchtenberg, ist gestern Abend aus St. Petersburg hier eingetroffen, im Hotel Royal abge- stiegen und reist hèute Abend weiter nah Baden-Baden.

Der Aus\chuß des Bundesraths für Iustizwesen trat heute zu einer Sißung zusammen.

Durch Beschluß des Königlihen Staats-Ministe- riums is für sämmtlihe Ministerien in Bezug auf das formelle Verfahren bei Abfassung amtliher Schriftstücke die An- ordnung getroffen worden, daß zur Erleichterung des Geschäfts- ganges fortan in der oberen linken Ecke der ersten Seite aller amtlihen Schriftstücke die Bezeihnung der absendenden Behörde stattzufinden habe. Gleichzeitig ist es als erwünscht bezeichnet worden, daß der Hauptinhalt amtliher Schreiben und Berichte kurz am Rande bezeihnet werde.

In Betreff der Zuziehung Königlicher Beamten von Seiten der Kreisausshüsse und Verwaltungs- gerihte bei der Erledigung von Geschäften der all- gemeinen Landesverwaltung is Seitens der betheiligten Minister die nahchstehende vorläufige Anweisung an die König- lihen Regierungen ergangen :

I. Die Kreisaus\chüsse sind befugt, zur Erledigung der ihnen durch die Kreisordnung vom 13, Dezember 1872 übertragenen be- ziehungêweise noch weiterhin geseßlich zu übertragenden Geschäfte der allgemeinen Landcsverwaltung die Königlichen Kreis- und Lokal- beamten (Kreis-Baubeamten, Kreis-Medizinalbeamten, Katasterbeamten, Oberförster, Oekonomiekommissarien u. \. w ) durch Vermittelung ihrer vorgeschten Dienstbehörde als Sachverständige zu requiriren.,

Die letztere wird diejenigen Angelegenheiten generell bezeichnen, in welchen Requisitionen unmittelbar an die ihr unt:rgebenen Beam- ten -gerihtet werden dürfen.

IL. Soweit die genannten Beamten für Verrichtungen, welche ie im allgemeinen staatlichen Interesse bisher im Auftrage ihrer vor- geseßten Dienstbehörde zu vollziehen hatten, nunmehr aber auf Requisi- tion des Kreisaus\cusses vollziehen werden, eine besondere Vergütigung aus der Staatskasse nicht erhalten haben, steht ihnen ein Anspru hierauf auch gegen die Kreise nicht zu.

In Zweifelsfällen entscheidet hicrüber zunächst die vorgeseßzte Dienstbehörde.

III, In allen übrigen Fällen haben die genannten Staatsbeamten _für Verrichtungen, welche sie auf Requisition des Kreisausschusscs vollziehen, Anspruch auf eine Vergütigung nah Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen. 7

In streitigen Verwaltungsfachen fallen diese Vergütigungen (Ge- bühren) nach S§. 162 der Kreiêordnung dem unterliegenden Theile zur Last, in den übrigen zur Kompetenz des Kreisaus)chrsses gehörigen Angelegenheiten trägt dieselben nah §. 164 a. a. O. der Kreis.

IV. In gleicher Weise, wie den Kreisaus\hüssen, steht auch den Verwaltungsgerichten die Befugniß zu, die Königlichen Kreis- und Lokalbeamten, sowie die techuishen Bezirksbeamten (Regierunas-, Bau-, Medizinal- und Forstbeamten; Departements-Thierärzte, Me- liorations-Baubeamte u. \. w.) zur Erledigung der ihnen obliegenden Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung zu requiriren; jedoch mit der Maßgabe, daß die Requisition der technischen Bezirkébeamten durch die Vermittelung des Präsidenten der Bezirksregierung oder des Dirigenten der betreffenden General-Kommission beziehungsweise des Oder-Präsidenten zu erfolgen hat. d

Die den Beamten zustehenden Gebühren sind, soweit sie nicht der unterliegenden Partei zur Last fallen, in Gemäßheit dcs §. 196 der Kreisordnung aus der Staatskasse zu zahlen.

Der Handels-Minister Dr. Achenbach hat in Beglei- tung des Ober-Berghauptmäanns, Wirklichen Geheimen Raths Krug von Nidda, in den Tagen vom 27. bis 30. Mai den Harz und seine Werke besucht.

Nachdem am 27. Nachmittags mit der Besichtigung der Komi- muniou-Hlillenwerko und Fabriken bei Oker der Anfang gemacht war, fánd am folgenden Tage eine Grubenbefahrung des Rammels3- bergs, sowie die Besichtigung der Sehenswürdigkeiten Goslars, des Kaiserhauses, Rathhauses, der Domkapelle und der Neu= werker Kirche statt, worauf die Weiterreise nach Clausthal er- folgte. Dort wurde, nachdem am Morgea des 29. die Vor- stelluúg der Beamten staitgefunden hatte, der Vormittag dem Besuche der Bergakademie und ihrer Sammlungen und der Nachmittag einer Wanderung durch die neue große Aufbereitungs- Anstalt an der Bremerhöhe gewidmet. Abends brachte sodann die Clausthal-Zelerfelder Knappschaft dem Minister eine berg- männische Aufwartung, welche, begünstigt durh das Wetter, in sehr ansprehender Weise verlief.

Am Morgen des 30. ward die Rückreise nach Berlin durch das Innerstethal angetreten, und wurden auf derselben noch die Clausthaler Silberhütte, sowie die Linie der projektirten Eisero bahn Langelsheim-Clausthal und die Berg- und Hüttenwerke bei Lautenthal in Augenschein genommen.

Der General-Lieutenant. und Inspecteur der 2. Artillerie- Inspektion, von Bülow, welcher sih vor einiger Zeit zur Musterung und Besichtigung der Fuß-Artillerie-Regimenter der p aas ge vird fe a Aen hatte, ist hierher zurüd- geteyri; derselbe wird sich demnächst mit rnehrwöchentli

laube nach Soden- begeben. | E

Der General-Major und Commandeur der 11. In anterie-

Brigade, von Rothmaler, hat fich zum Ober-Ersah-Gesatt

wn Landkreisen des Brigade-Bezirks zunächst nah JüterbogkE en.

Pofen, 1. Juni.

Der zweite Städtetag in de - vinz Posen trat heute Vormittags 10 Uhr it tr Aula” dex

Realschule zusammen. Von den 30 Städten, welche dem Ver- bande angehören, waren 18 vertreten, und im Ganzen erschienen. 22 Vertreter. Ober-Bürgermeister Kohleis, welcher mit 5 an- deren Magistratsmitgliedern in der Versammlung erschienen war und derselben bis zum Schlusse beiwohnte, bewillkommnete die Gâste im Namen der Stadt Posen. Zum Vorsizendeu der Ver- sammlung wurde Bürgermeister Reimann (Lissa), zum stellver- tretenden Vorsizenden Bürgermeister Kolisch (Bojanowo), zum Schriftführer Stadtverordneter Grundmann (Lissa) gewählt. Ueber das Elementarshulwesen in unserer Provinz und was. ist geshehen ? Was hat noh zu geschehen? referirte Bürger- meister Müller-Shwerin a. W.; über einen Antrag des Magi=- strats zu Wielihowo, betr. die Uebernahme der polizeilichen Trarsport- „Und Portokosten auf -den Staat, Bürgermeister Klupsh Wielichowo 2. - Zu Ehren des Städtetages sind die ftädtishen Gebäude (Rathhaus 2c.) mit Fahnen geschmüdckt.

Bayern. München, 31. Mai. Nach einer von d Staatsregierung dem Finanzausscusse der Milan der Ab- geordneten gemachten Mittheilung ist die Reform des Ver-

waltungswesens bereits ausgearbeitet und wird dem nächsten

Landtage vorgelegt werden. Durch dieselbe soll eine aus Geschäftsabminderung und Vereinfachung bel den Zuber Gen waltungsftellen und Behörden eintreten, sowie ein erhebliches

Ersparniß am Beamten- und Vediensteten-Personale ermöglicht:

werden. Dcr Ausschuß beaniragt, die in dieser Beziehung {hon

eit Jahren ausgesprohenen Wünsche und Bitten der Königlichen C Aoercterng wiederholt auf das Dringendste zur Berück- fichtigung nahe zu legen. Der Finanzauéshuß hat den Etat des Finanz-Ministeriums durhberathen und die Nach- weisungen pro 1872 geprüft. i

Der Erste Präsident der Kammer der Reichs- räthe, Graf von Stauffenberg, hat sich, dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge, die an die Kammer der Reichsräthe gerichtete Vor- stellung von 1082 Postboten wegen Aufbesserung ihrer Bezüge zur entsprehenden Vertretung bei der Budgetberathung der Kammer der Reichsräthe angeeignet. :

2. Juni. (W. T. B.) Der Minister des Innern, von Pfeufer, hat in der heutigen Sihung der Zweiten Kammer zugesagt, daß er die Interpellation des Abg. Herz wegen Ein- führung der obligatorischen Civilehe und wegen Re- gelung der Civilstandsregister durh ein von Seiten der bayerischen Regierung zu veranlassendes Reichsgeseß im Namen des Staats-Ministeriums in den nächsten Tagen beantworten werde.

Sachsen. Dresden, 1. Juni, In der heutigen Sißzung der Zweiten Kammer wurde auf Bericht der 1. Deputation ohne Debatte einstimmig der Gesehentwurf, die Todeserklä- rung der in Folge des Kriegs von 1870/71 vermißten Per- sonen betreffend, unverändert angenommen. Nah 8. 1 gelten Diejenigen, welhe an- dem Kriege 1870/71 auf Seiten der deut- \hen Truppen theilgenommen haben, sei es, daß sie zum Sol- datenstande gehörten, oder sih in einem Amts- oder Dienstver- hältnisse oder zum Zwecke freiwilliger Hülfeleistung bei der mobilen Armee befanden, unerwartet des Ablaufs der in §. 40 des bürgerlihen Geseybuchs bestimmten Frist, als verschollen, wenn sie in Folge des Kriegs vermißt werden und seit dem Frie- dens\hlu}se von En Leben eine Nachricht niht eingegangen ift. Nach §. 2 gilt als Todestag der durch rihterlihes Urtheil für todt erklärten Vermißten, auf welche die Bestimmung in 8. 1 sich bezieht, der 30. Juni 1871. §. 4 erklärt für das gerihtlihe Verfahren wegen Todeserklärung der in §. 1 gedachten Personen das Gerichisamt im Be- zirksgerihte Dresden aus\chließlich für gane. Von den be- treffenden Referenten wurde hierauf für Abtheilung A. der Finanzdeputation über die Resultate des Vereinigungsverfahrens zu den verschiedenen Abtheilungen des ordentlihen Ausgabe- budgets Bericht erstattet, über welhe die Erste Kammer am vorigen Freitag sih \chlüssig gemacht hatte. Den von der andern Kammer angenommenen Vereinigungsvorschlägen wurde überall beigetreten, nur beim Etat des Ministeriums des Innern be- \hloß die Kammer mit 33 gegen 27 Stimmen von Neuem, dem auf Bewilligung von 50 neuen Stadtgensd'armen für Dresden gerichteten Beschluß der Ersten Kammer niht beizutreten, also bei ihrem Beschlusse, nur 25 zu bewilligen, stehen zu bleiben. Eine Debatte fand nirgends statt.

(W. T. B.) Die Fortschrittspartei hat in der Zweiten Kammer den Antrag auf Vorlegung eines Gesehentwurfs eingebracht, in welchem die Berechtigung der Polizei- behörden zur Ausweisung von Nichtsahsen aus dem Lande gesehßlih geregelt wird. j

Baden. Karlsruhe, 27. Mai. In der Ersten Kam- mer interpellirte Frhr. v. Röder die Regierung wegen der Pen- sionen der Großherzoglih badishen Offiziere, der Militär-Witt- wengehalte und der: Militär-Wittwenkasse und des Gratialfonds für Offiziers- und Unteroffiziers-Relikten. Interpellant führte aus, - seines Erachtens hätte das vormals badische Kriegs-Ministe- rium ertweder vor Abschluß der Militärkonvention oder unmit- telbar nah demselben die Interessen der badischen Offiziere und Militärbeamten, bezw. der Hinterbliebenen derselben energischer wahren sollen, und er bedaure, daß dies nihcht in ausreihendem Maße geschehen sei. Schließlih beantrage er die sofortige Be- ftelung einer Kommission zur Revision der Statuten und Fest- stellung des Standes der Kasse. Die dringend nöthige Auf- besserung der Militärwittwen wäre vom November v. I. an zu datiren. Staats - Minister Dr. Jolly antwortete, daß ein Gratialfond in dem Sinne, daß ein Kapitalstock vorhanden gewesen wäre, aus dessen Erträgnissen Unterstüßungen gewährt worden seien, bei dec vormaligen badischen Kriegsverwaltung niht bestanden habe, Vielmehr habe, ähnlich wie für Civildiener-Relikten, eine Budgetposition zu besagtem Zweck existirt. Mit dem Aufhören der badischen Kriegs- verwaltung habe au jene budgetmäßige Verwilligung ihr Ende erreicht. Dagegen habe die preußische Kriegsverwaltung die fer- nere Auszahlung der bewilligt gewesenen Gnadengehalte auf fich übernommen, und bestehe ein, dem badishen sogen. Gratialfond entsprechender Gnadenpensionsfond für alle Angehörigen der preu- ßishen Armee in dem Budget der Reichskriegsverwaltung. Mit dieser Antwort war Frhr. v. Röder nicht zufrieden; er erklärte, da er sich auf Ersuhen und im Interesse der Angehörigen des vormals badishen Armee-Corps, für das er jederzeit einstehen werde, der - Regelung der Verhältnisse dex Militärwititwenkasse angenommen habe, so werde er nunmehr seine früheren Kame- raden veranlassen, gemeinschaftlihe Schritte zu Aenderungen der bestehenden Verhältnisse bezüglich der fraglihen Kasse zu thun und nichts unversuht zu lassen. Was aber den Gratialfond betreffe, so habe bekannilih früher zur Un- terstüugung bedürftiger Hinterbliebener verstorbener Dffi- ziere und Unteroffiziere im Budget eine ständige Position von 3000 Fl. jährlich bestanden, die jezt niht mehr vorkomme. Nach Art. 17. des Gesehes vom 13. Dezember 1831 (Militärdiener- pragmatik) solle ein widerrufliher Unterstüßungsfonds von 3000F[. verwendet werden: 1) für nahrungslose ältere Töchter verstorbe- ner Offiziere und Kriegsbeamten ; 2) für ältere Söhne, die un- vershuldet erwerbs- und arbeitsunfähig geworden sind; 3) für Wittwen, deren Männer sich im Staatsdienste besonders ausgezeih- net haben. Das obenerwähnte Geseh bestehe noch zu Recht, da es nirgends aufgehoben sei und durch die Militärkonvention niht habe aufgehoben werden können. Einige dieser Benefizien würden jeßt noch unbeanstandet von der preußischen Militärverwaltung aus- bezahlt, dagegen neue Gratialen niht mehr bewilligt, weil keine Fonds mehr vorhanden seien. Er müßte sehr beklagen, wenn dieses \{chöne Recht, Hülfsbedürftige von - Militärs unterstüßen zu können, der Krone entzogen wäre, Staats- Minister Dr. Jolly bestritt, daß irgend ein Reht der Krone bei diesen jederzeit widerruflihen, aus einem Budgetsaye ge- \{chöpften Unterstüßungen in Frage sei. Frhr. v. Röder wünschte Auskunft, ob Badenser, die in preußishem Militärdienste stän- den, Anspruch auf Genuß solher Unterstüßungen hätten, die aus Stiftungen geschöpft würden, welhe für Preußen allein bestimmt seien. Staats-Minister Dr. Jolly: Es bestehe ein für alle Angehörige der preußishen Armee somit au für den Badenser bestimmter Gnadenpensionsfond in dem Budget der

Es frage sich nur, ob dies zweckmäßig oder ein Bedürfniß sei, und diese Frage habe die Großherzoglihe Regierung verneint, da durch den Gnadenpensionsfonds ausreihende Vorsorge ge- troffen sei.

29. Mai. Die Zweite Kammer nahm heute das Einkommensteuergeseß mit 43 gegen 13 Stimmen an. Ein später zu erlassendes Einführungsgesey wird diejenigen ns Steuern bestimmen, welche durch ersteres zu ersezen nd.

Die Kammer hatte noch folgende Schlußbestimmungen an-

genommen: : : f „Dieses Geseh tritt mit der Verkündigung desselben in Wirkfa m- keit. Das Finanz-Minifterium sorgt für den Vollzug und ertheilt zu dem Ende die nöthigen Vollzugsvorschriften. Die erstmalige Erhebung ber Einkommensteuer auf Grund dieses Geseßes wird dur besonderes Geseß bestimmt und kann erst eintreten, wenn die neue Einschäßung des landwirthschaftlihen Geländes und der Gebäude (Ges. vom 7. Mai 1858 und vom 26. Mai 1866) stattgefunden hat und ein neues Klassensteuer- und Gewerbesteuergeseß beschlossen it. Diesem Einfüh- rungsgeseß bleibt es vorbehalten, auch darüber Bestimmungen zu tref- fen, in wie weit die Einkommensteuer andere direkte Steuern erseßen soll, sowie etwaige auf Grund des Ergebnisses der Einkommensein- \chäßung nothwendig fallende Abänderungen des gegenwärtigen Gesetzes

vorzunehmen.“ i,

Ferner wurde ein Antrag angenommen, daß der Wunsch der Kammer zu Protokoll gegeben werde, die Erträgnisse genann- ter Steuer in erster Linie zur Ermäßigung der Grundsteuer

zu verwenden.

Hessen. Darmfiadt, 2. Iuni. (W. T. B.) An Stelle ihres verstorbenen Präsidenten Hofmann hat die Ztveite Kammer dem Großherzoge folgende Präsidentschafts- Kandidaten in Vorschlag gebraht: Den Abgeordneten Scriba mit 38, den Ober - Gerichtsrath Georg mit 33, den Ober- Appellationsgerihtsrath Becker mit 31 Stimmen. Sämmtliche 3 Kandidaten find Mitglieder der Fortschrittspartei.

Meckelenburg. Schwerin, 1. Juni. Der Groß- herzog und die Großherzogin sind heute Vormittags von hier abgereist, um sih bez. nah Karlsbad und I\chl zu einem mehrwöchigen Kuraufenthalt zu begeben.

Sachzjen - Weimar - Eisenach. Weimar, 1. Juni. Der Geheime Rath Dr. Stichling hat am 28. v. M. mit dem Geheimen Justiz-Rath Brüger einer vom Inspektionshofe Gotha nach Kösen zusammenberufenen Konferenz von Bevollmäh- tigten der beim gemeinschaftlihen Ober - Appellations- gerihte in Jena betheiligten Regierungen beigewohnt, an welcher außerdem noch von Gotha der Minister v. Seebach, die Herren Staatsrath Brückner und Regierungs-Rath Hornbostl, von Meiningen Wirklicher Geheime Rath Freiherr v. Uttenhoven, von Altenburg Geheime Staatsrath Lorenß, von Schwarzburg- Rudolstadt Minister v. Bertrab, von Schwarzburg-Sonders- hausen Geheime Staatsrath Bley, von Reuß ä. L. Regierungs- Präsident Meusel, von Reuß j. L. Minister v. Harbou theil- nahmen. Der Geheime Rath Dr. Stichling hat sich von Kösen auf einige Wochen nah Jena begeben.

Sachsen-Altenburg. Altenburg, 31. Mai. Der Herzog ist gestern Nachmittag von Marienbad hierher zur ück- gekehrt. :

Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 29. Mai. Der Herzog und die Herzogin haben heute das Sommer- {loß Kallenberg bezogen.

Anhalt. Dessau, 31. Mai Der Herzog wird heute hierselbst wieder eintreffen, während die Herzo gin mit ihren beiden jüngsten Kindern noch 14 Tage in- Marienbad zu ver- weilen gedenkt. Der Herzog Georg von Mecklenburg- Streliß hat gestern mit dem Abendzuge die Rückreise von hier angetreten.

Schwarzburg-Nudolfstadt. Rudolstadt, 30. Mai. Der Landtag, welher wieder vertagt worden, hat in seinen lezten Sizungen 35,000 Fl. zur Erhöhung dér Beamtengehalte bewilligt ¡unter der Bedingung, daß von dieser Summe nicht nur sämmtliche Besoldungen und fixirte Remunerationen um 10 resp. 15 Prozent ihres Betrags aufgebessert, sondern auch die Wittwen- und Waisenpensionen von 1/3 auf /; der Besoldung resp. der Pension erhöht werden sollen. Für zu gering dotirte geistlihe Stellen find 3000 Fl. zur Verfügung gestellt. Die Kameralrente is \{ließlih vom Landtage für die laufende Finanzperiode einschließlih 1873 um 12,000 Fl. jähr- lih erhöht worden. *

Neuß. Greiz, 29. Mai. Die Prinzen Otto und Adolf von Schaumburg-Lippe, welhe zum Besuch des Fürstlichen Hofes sih einige Tage hier aufgehalten haben, sind gestern nah Bückeburg zurügereist.

An Stelle des zum Ober-Bürgermeister der Stadt Wesel berufenen Ober-Bürgermeisters v. Albert ist der Amtsassessor Köhl er von tier zum Ersten Bürgermeister hiesiger Residenz- stadt gewählt wordem

Gera, 29. Mai. Gestern wurde der Geburtstag des Fürsten und gleichzeitig der Fürstin-Mutter in gewohnter Weise festlih begangen. Das hier garnisonirende 2. Bataillon des 96. Infanterie-Regiments veranstaltete auch diesmal zu Ehren des Landesherrn am Vorabend großen Zapfenstreich, am Festtage früh Reveille, Mittags nah gehaltenem Gottesdienste Parade auf dem Hauptmarkte, zu welher außer der Bataillons- musik noch besonders die Regimentsmusik von Altenburg zu- gezogen worden war. Der Fürst, in Begleitung des Erbprinzen, nahm die Parade ab, und der Bataillonshef hielt an die Mannschaft eine kurze Ansprache, welhe mit einem Hoh auf den Fürsten \{loß. :

Schaumburg - Lippe. Bückeburg, 30. Mai. Die am 25. September v. I. zwishen Preuß-n und Schaumburg- Lippe abgeschlossene Militär-Konvention wird durch die Nr. 22 des Regierungsblatts vom 30. Mai veröffentlicht, ebenso der Staatsvertrag mit Preußen vom 27. April 1874, be- treffend die Leitung der Ablösungen von Grundgerechtigkeiten, der Gemeinyeitstheilungen und der Zusammenlegungen von Grundstücken durch die preußischen Auseinandersezungsbehörden.

Schweiz. Bern, 28. Mai. Im Nationalrath eröff- nete heute nah Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Präsident Ziegler die gegenwärtige Session mit folgender Rede:

Meine Herren! Das Bundesgeseß vom 31. Januar 1874, betr. die Revision der Eee vom 12. September 1848, ist von der stark überwiegenden Mehrheit des Schweizervolkes und der Kan- tone angenommen, und es hat fi damit die schweizerische Eidgenossen- schaft ein neues Grundgeseß gegeben. L ;

Dieses Ereigniß formell zu erwahren, wird in diesen Tagen die

Reichskriegsverwaltung. Uebrigens hindere uns Niemand daran, wiederum eine Position ins Budget aufzunehmen, wie früher.

Aufgabe der Bundesversammlung sein. Thatsächlich fteht dieser be-

deutungêvolle Wendepunkt unseres affenen Lebens bereits s fest, s es wohl nicht anders möglich wäre, als seiner beim Wieder- zu E der Räthe vor Allem und über allem Andern zu ge- enken.

Welches auch die Stellung des Einzelnen in dem Kampfe der Meinungen und Interessen, der \{chließlich zur Erneuerung unserer Ver- fassung führte, gewesen sein mag, fo findet doch jider Vaterlands- freund in dem vollzogenen großen Akte Ursache zu gerehter Freude. Im Sonnenschein des Friedens, rein nur dem eigenen Impuls fol- gend, hat unsere Republik bewiesen, daß sie innere Gestaltungskraft genug hat, ihr Grundgeseß den Aufgakten der Zeit anzupassen. Mit nie gesehener großartiger Theilnahme hat unser Volk das s{chöne Necht und die Pflicht der Kundgebung seines souveränen Wislens voll- zogen, und nirgends ist die Ruhe und die Würde dieser Handlung ge- trübt worden. j

Und endli ist diesmal, anders als vor 2 Jahren, ein Gegensaß freundeidgenössisch gehoben und ausgeglichen worden, dessen innere Ueberwindung ret eigentlichß in den Mittelpunkt unserer providen- tiellen Aufgabe unsercs aus Völkerschaften verschiedener Sprache und Abstammung zusammengeseßten Volksstaates gehört. :

Daß die ganze Schweiz die hohe Bedeutung des Resultates dieser Abstimmung fühlte, davon legten die allwärts flammenden Feuer- zeichen beredtes Zeugniß ab, niht minder aber auch die rüdckhaltlose republikanische Achtung, welche von der unterliegenden Minderheit dem auêgesprochenen Mehrheitswillen unverkennbar in guten Treuen ent- gegcngebracht worden ist. 5 i

Seit der neuen Verfassung hat unser Staatsleben eine neue Norm erhalten, von der wir hoffen, daß sie sowohl den in unserem Volke waltenden Kräften und den uns bevorstehenden Aufgaben adä- quater sei, als die Verfafsung des Jahres 1848, unter der was wir danfbar anerkennen wollen der Schweiz eine Periode jegens- vollen Fortschrittes aufgegangen war, die aber doch nah 26 Jahren den rasch wachsenden Bedürfnissen unserer Zeit zu enge geworden war. So hoch wir nun aber auch die Bedeutung der neu gewon- nenen Verfassung als leitznder Norm für die Bewegung unseres öffentlichen Lebens anzuschlagen haben, so {wer dec Nachtheil und die Verkümmerung ist, welche daraus entspringen müßte, wenn ein Staat für die Gestaltung der in ihm treibenden Kräfte die rechte Form nicht finden kann, so wollen wir auf der andern Seite schon bei den ersten Schritten auf der neuen Bahn uns erinnern, daß diese Norm das Leben selber noch nit is, daß die beste Verfassung nur so viel werth ist, als das Volk, welches sie umspannt, daß der rechte Inhalt in die Verfassung erst kommen kann und in jedem Augenblicke sich ja wieder erneuern muß aus den Grundquellen der Einsicht und der sitilihen K-aft, die im Volke lebt. Und hier ist denn auch der Punft, wo wir Alle, haben wir mit „Ja“ oder mit „Nein“ gestimmt, anzugreifen und die gestellte Arbeit aufzunehmen haben; hier zugleih der Boden, auf dem, ich bin dessen freudig überzeugt, die in diesem Hause versammelten Vertreter des Schweizervolkes fih aufrichtig die O zu reichen und so den alten ehrwürdigen Schweizerbund auf's Neue zu schli:ßen bereit sind. /

So mögen wir denn mit frishem Fleiß und neuem Muth an die Erfüllung ter Pflichten gehen, die vom Volke uns übertragen find. Den höchsten Lenker der Geschicke aber bitten wir, daß unter seinem Segen unfer geliebtes Vaterland sich auch unter der neuen Verfassung friedlich entwickeln und fort an Kraft und Wohlstand und Ehre wachsen möge ! Í j

Schließlih widmete der Präsident dem vor einigen Monaten verstorbenen Johann Michael Stählin von Lachen, Landammann des Kantons Schwyz, einen ehrenden Nachruf.

Niederlande. Haag, 27. Mai. Der König hat dem General-Major Verspijck (vom Heere in Niederländish-Indien, dem zweiten Befehlshaber in dem \o erfolgreih ausgeführten Feldzuge gegen Atchin) die von demselben nahgesuhte Ent- lassung aus dem Militärdienste uuter ehrendster Danfsagung für dessen viele und belangreihe Dienste und mit Zuerkennung des titulären Ranges eines General-Lieutenants bewilligt.

1. Juni. (W. T. B.) Aus Buitenzorg wird vom 31. Mai gemeldet, daß die Atchinesen die von niederländischen Truppen beseßten Ortschaften Kotaradja, Penajong und Maraksa angegriffen háben. Dié Atchinesen wurden mit beträchilihen Verlusten abgewiesen und zogen \sich_ auf mehueré östlich gelegene Punkte zurück. Der Gesundheitszustand der niederländischen Truppen ist wenig befriedigend. :

Belgien. Brüssel, 28. Mai. Der Senat hat heute den Kredit von einer Million Francs für den Palast der shönen Künste und die besondern Kredite für das Departement der öffentlihen Arbeiten votirt.

Großbritannien und Jrland.* London, 30. Mai. Der Geburtstag der Königin wurde heute überall festlich gefeiert, in London durch Beflaggen der öffentlihen Gebäude, Glockengeläute und Abfeuern von Salutschüfssen, sowie dur die üblihe Parade der Haustruppen im St. James Park, welcher der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Herzo von- Cambridge, der Herzog und die Herzogin von Edinburg und die übrigen Prinzen der Königlichen Familie anwohnten.

Prinz Leopold, der in Oxford s\tudirende jüngste Sohn der Königin, ist noch immer durh Unwohlsein an sein Zimmer gefesselt.

Die Mittheilung, daß Prinz Arthur anläßlich seiner Kreirung zum Herzog von Connaught Irland zu besuchen beab- fihtige, entbehrt Dubliner Blättern zufolge der Begründung.

Die offizielle „London Gazette“ notifizirt die Ver- leihung der höheren Grade des St. Michael- und Georgs-Ordens an mehrere hochgestellte Kolonialveamten. Dieselben umfassen zwei Ober-Sekretäre des Ministeriums für die Kolonien, den Gouverneur von Neufoundland, den General- Postmeister von Neu-Süd-Wales und den Gouverneur von Helgoland, Oberst-Lieutenant Maxse. Leßterer erhielt die dritte Klasse des genannten Ordens. - '

Unter dem Vorsite des Herzogs von Cambridge fand vor- gestern in Willis Rooms das 29. Jahresfestessen zum Besten des Deutschen Hospitals statt, das im Jahre 1845 zu Dalston gegründet worden war. Unter den zahlreihen Gästen befanden fh Prinz Christian von Schleswig-Holstein, der deutsche Bot- schafter Graf Münster, -Graf Beust, der niederländishe Gesandte Graf Bylandt, der deutsche General-Konsul Dr. v. Bojanowski und andere Personen von Distinktion. Nah den üblichen Toasten hielt der Vorsißende eine Rede, in welcher er hervorhob, daß fih die Ansprüche an die Anftalt mit jedem Jahre vergrô- ßerten. Seitdem das Hospital eröffnet wurde, haben 22,969, und im abgelaufenen Jahre 1166 Kranke Aufnahme in demselben ge- funden. Von diesen waren 185 Engländer. Aerztlihen Beistand nur fanden im Hospital 16,769 Perfonen, von denen der größte Theil Engländer waren. Zulegzt ermahnte der Herzog die Ver- fammlung, die 4000 Lstr. zu beschaffen, die außer den aus dem fundirten Vermögen der Anstalt bezogenen 1500 Lstr. und den jährlihen Beiträgen (1500 Lstr.) zum Unterhalt der Anstalt vöôthig seien. Die Subskriptions- und Geschenkeliste ergab einen Ertrag von ‘4,368 Lsir., darunter den Jahresbeitrag des Deutschen Ka.sers im Betrage von 200 Lstr. Nach der Tafel fand unter Sir Julius Benedikts Leitung ein Vokal- und Instrumental= kTonzért ftatt. é

Frankreich. Paris, 1. Juni. (W. T. B.) Das

„Journal de Paris“, Organ des rechten Centrums,