1874 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver- mögen und mit seiner Steuerkraft.

Unterschrift ertheilt. Rastenburg, den . .ten.......+-- (Siegel des Landraths.) Der Kreisaus\chuß des Rastenburger Kreises. Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unter-

zeichnen.

Provinz Pecuse s. ; Regierungsbezirk Königsberg. Erster (bis . . .) Zinscoupon (1.) Serie

zu der Kreis-Obligation des Rastenburger Kreises. 1IL. Emission.

E N S S _. Reichsmark

zu vier und einhalb Prozent Zinsen, i E Mark . . , Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom... ten... -.--- E «resp. vom Un N es Dig S und späterhin die Zinsen der vor- benannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom O

E mi ems (in Buchstaben)... …….. Mark L E Pfennigen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Rastenburg und bei den in dem Deutschen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger oder au dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg oder an dessen Stelle tretenden Organe, in mindesteus einem in Königsberg i. Pr. erscheinenden öffentlichen Blatte und in dem amtlichen Organe der Kreisbehörde zu Rastenburg bekannt gemachten Einlösungsstellen in Berlin und Königsberg i. Pr.

Rastenhuxg, dén . . l. «4+ een or ; Der Kreisausschuß des Rastenburger Kreises.

Dieser Zinscoupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb 4 Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betref- fenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. i Anmerkung: Die Namen2unterschriften fönnen mit Lettern oder

Sacsimile-Stempeln gedruckt werden; doch muß. jeder Zinscoupon

mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten

versehen werden.

Provinz Preußen.

on - zur Kreis-Obligation des Rastenburger Kreises. HI. Emisfion. Lib e E atAA Ls Mark.

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Ne E r

Regierungsbezirk Königsberg. Tal

der Obligation des Rastenburger Kreises Littr. . . . Nr... „+ Uber O „L Mark à vier und einhalb Prozent Zinsen, die . te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18 bis 18 . . bei der Kreis-Kom- mnunalkósse zu Rastenburg, sofern dagegen Seitens ‘des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ist. Rastenburg, den . ten... .-+---+- y Der Kreisaus\{chuß des Rastenburger Kreises. Anmerkung: 1) Die Namensunterschriften fönnen mit Lettern oder Facsimile-Stempeln gedruckt werden; doch mu jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrol- beamten versehen sein. ; 9) Der Talon is zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden leßten Zinsconþons mit davon abweichen-

den Lettern in nachstehender Art abzudrucken. 9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon.

Talon.

Finanz-Ministerium.

Bekanntmachung.

Für die bis einschließlich den 6. Juni cr. bei uns eingelie-

ferten Landes-Goldmünzen ist der Metallwerth festgestellt, und

können die Einlieferer gegen Rückgabe der mit Quittung zu ver-

sehenden Verzeichnisse die bezüglichen Beträge bei uns in Em-

pfang nehmen.

Berlin, den 17. Juni 1874.

Königliches Haupt-Steuer-Amt für inländische

Gegenstände.

Minifterium der geiftlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdocent Dr. Hermann Köhler ift

zum außerordentlihen Professor in der medizinischen Fakultät

der Universität zu Halle ernannt worden.

Minisierium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.-

Dem General - Direktor I. Weidtmann in Dortmund if unter dem 16. Iuni 1874 ein Patent auf einen horizontalen Dampfhammer zum Anstauczen von Bolzenköpfen in der durch Zeihnung und Beschreibung nah- gewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemanden in der An- wendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußishen Staats ertheilt worden.

Preußische Bank.

i Wochen-Uebersicht

der Preußishen Bank vom 15. Juni 1874. Aktiva.

1) Geprägtes Geld und Barren . . . Thlr. 238,057,003

2) Kassen- Anweisungen, Privat-Banknoten

und Darlehnskassenscheine 4,961,000 3) Wechsel-Beftände . z 125,744,000 4) Lombard-Bestände. . . . . . 20,913,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen

und Aktiva . Ie Ges Bde dip 5,392,000

Passiva. 6) Banknoten im Umlauf L E Rd Zhlr. 271,220,000 7) Depofiten-Kapitalen . . . « « + 31,390,000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro- Verk P 00/882.000

R dei 18 Sni 187k Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann.

Koch. von Koenen.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Dr. Ahenbach,

aus der Rheinprovinz.

34 % iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank- urt a. M. von Fl. 2,500,000. 4d. d. 30. November 1848.

s S uen Litt, G. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer | zogen: 2 Obligationen à F 175. 319. 552. 573. 634. 748. 761. 797. 1153. 1293. 1412. 1426. 1461. 1472 und 1565. Fl. 20,000. = Thlr. 11,428. 17 Sgr. 2 Pf. 12 Obligationen à Fl. 1827. 1936. 2028. 2157. 2254. 2375. 2422. 2424 und 2614. Bl. 6000. = Thlr. 3428. 17 Sgr. 2 Pf. 7 Obligationen à F. 9969. 3151. 3192 und 3300. Fl. 2100. = Thlr. 1200. 17 Obligationen à Fl. 100: Nr. 3334. 3428. 3460. 4100. 4150. 4252. 4349. 4451. 4566. 4611. 4659. 4666. 4705. 4722 und 4780. Fl. 1700. = Thlr. 971. 12 Sgr. 10 Pf. zusammen 56 Obligationen über Fl. 29,800. = Thlr. 17028.

2866. 2941. 2943. 3877. 3969.

des Anlehens

30. November 1848 wurden nachverzeihnete Nummern der Obligatio- zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1874 ge-

17 Sar. 2 Pf. Die Juhaber dieser Obli

merken in Kenntniß geseßt, daß fie die Kapitalbeträge, deren Verzin- fung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei der König- lihen Kreiskasse in Franfurt a. D Staats\chulden-Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Kô- niglihen Regierungs-Hauptkasse, sowie bei den König- lichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rücgabe der Obligationen und der dazu gehörigen nit verfallenen 2 Zinscoupons pr. 1. Oktober 1875/76 nebst Talon

erheben fönnen. Der Geldbetrag der etwa

zurückbehalten.

Soll die Einlöfung von Regierungs-Hauptkasse hier, o sondern bei einer der anderen

2379. 4326 u. 4458.

zahlbar am 1. Oktober 1872: 3329. 3723. 4165 u. 4610.

3996. 4135 u. 4149. Die Inhaber dieser Obl deren Einlösung aufgefordert.

Coupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Obligation

treffenden Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons dur diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten J Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Rückzahlungstermine eingereiht werden können. x Restanten. Rückzahlbar am 1. Oktober 1869: Litt. G. 1849. Rükzahlbar am 1. Oktober 1870: Litk. G. 2158. 3392. 3808. 3952. 4172 u. L 1871: Litt G. 1855. 2308. 2957. 3093. 3360. 3422 u. 4660. Rück-

G. 163. 682. 914. 968. 1719. 2399. 2862. 2928. 3298. 3458. 3913.

Wiesbaden, den 10. Juni 1874. Der Regierungs-Präsident. von Wurmb.

[. 1000: Nr. 64. 78. 115. 142. 171.

500: Nr. 1615. 1685. 1783. 300: Nr.

gationen werden hiervon mit dem Be-

M., bei der Königlichen

fehlenden, unentgeltlich zurückzngebenden

dergleichen Obligationen nicht bei der der bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M,, Kassen bewirkt werden, fo sind die be-

eit vor dem

4689. Rückzahlbar am 1. Oftober

Litt, G. 1515, 2342. 3046. 3246. 3273. Rückzahlbar am 1. Oktober 1873: TAbE,

igationen werden hierdurch wiederholt zu

Preufen.

burg Vorstellungen geben.

der Kaiserin-Königin nah

Sr. Majestät dem Kaiser Kaiser Älcxander am Bah pfang waren auch das G der Behörden erschienen.

estern den Besuch Sr. Ferie den Sr. Majestät d

Se. Majestät

Garde - Fuß - Artillerie - technische Mitglieder: der

ßen Königliche Hoheit, H

Bundesraths ftatt. In denselben wurde

den Gesehes erfordert

Die Staatsregierun

Bei der am 3. cts. stattgefundenen 18. Deroris der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von Fl. 2,

500,000, d. d

. 1 nungen und Weisungen

Nichtamkliches. Deutsckchbckes Ne ich

Berlin, 18. Iuni. Kaiser und König besuchten vorgestern Abend mit Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland die Vorstellung im Saal- theater des Kurhauses, wo in dieser Saison eine französische Schauspielergesellshaft und die große deutsch: Oper aus Straß-

Das Diner fand gestern bei dem Kaiser Alexander statt, der Sich- Vormittags mittelst Extrazugs zum Besuche Ihrer Majestät

Se. Majestät der Käistr und König nahmen gestern den Vortrag des Geheimen Kabinets-Räths v. Wilmowski entgegen. eute Vormittag gegen 11 Uhr find Se. Majestät der König der Niederlande und Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen in Ems eingetroffen und von

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin empfing

9. Zuni d. I. Bestimmungen, betreffend die Dienstverhältnisse der Offiziere 2c. des Beurlaubtenstandes der Kaiserlichen M a- rine, und eine Verordnung, betreffend die Ergänzung und Ausbildung der Seceoffiziere des Beurlaubtenstandes, genehmigt.

Zu einer Allerhöchst befohlenen Kommission, welche Sr. Majestät Vorschläge darüber machen soll, in welher Weise aus dem Zeughause eine Ruhmeshalle für die preußische Armee geschaffen werden kann, und zu welcher als Präses der General - Major und Commandeur der Garde-Feld-Artillerie-Brigade von Dregky ernannt worden, sind als militärishe Mitglieder: der Oberst-Lieutenant Schmelgzer, Commandeur des Garde-Fuß-Artillerie-Regimcnts , der Major Fassong vom Kriegs-Ministerium, der Major Ising vom

Depots hier und der Major Rautenberg vom Kriegs-Mini- sterium, sowie zu den Berathungen der qu. Kommission als

dam, der Geheime Regierungs-Rath Higßig und der Direktor der Waffen- und Kunstsammlung des Prinzen Carl von Preu-

Am 16. und am 17. d. Mis. fanden unter Vorsig des Staats-Ministers Delbrück die 30. und die 31. Plenarsizung des

Gerichtsverfassung, die Strafprozeßordnung und die Civilprozeß- ordnung nebst den zugehörigen Einführungsgeseßen berathen. Sodann wurden einige Wahlen von Mitgliedern von Discipli- narkammern vorgenommen.

Ueber die Ausführung des Geseyes über die Civilehe enthält die „Prov. Korr.“ folgende Uebersicht :

Das Gese über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung tritt mit dem 1. Oktober d. I. in Kraft. Von diesem Tage ab wird die ôffentlihe Beurkun- dung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle niht mehr den Geistlichen, sondern aus\chließlich den vom Staate zu bestellen-

den Standesbeamten zustehen. i L Die Ausführung des .wichtigen, alle Volkskreise berührén-

neue: Einrichtungen, welhe unter allen Umständen bis zum 1. Oktober d. I. vollendet sein müssen, wenn nicht mannigfache Verwirrung in den öffentlichen Verhältnissen entstehen soll.

fündigüng des neen Gesezes mit den erforderlihen Anard-

Se. Majestät der

Coblenz begeben hatte.

und König und Sr. Majestät dem nhof empfangen worden. Zum Em- efolge Beider Kaiser und die Spitzen

Majestät des Kaisers von Rußland, es Königs der Niederlande.

der Kaiser und König haben am

Regiment und Vorstand des Artillerie- Geheime Hofrath Schneider in Pots-

iltl, defignirt worden.

über die Geseßentwürfe, betreffend die

die sorgfältigsten Vorbereitungen und

g ift daher unmittelbar nah der Ver-

lichen Standesamtsbezirke, wie für die Bestellung der Standes- beamten und für die Sicherung einer demnächstigen angemessenen Geschäftsführung derselben vorgegangen.

Aus dem Gesez und den Ausführungsbestimmungen der

Minister ergeben ih für die künftige Geftaltung der wichtigen Angelegenheit folgende wesentliche Gesichtspunkte?

Was die Standesbeamten betrifft, so ist in den E ale,

meinden nah dem Geseze zunächst der Bürgermeister zur Wahr- ebli der Staudesgamtsgeshäfte in Aussicht genommen, vor- ehaltli einem Beigeordneten oder einem fonstigen Mitgliede des Ge- meindevorstandes zu übertragen. In diesem Falle ist von ihm gleichzeitig auch mindestens ein Stellvertreter zu bezeihnen.

der Befugniß desselben, diese Geschäfte widerruflih

Die Gemeindebehörden können jedoch die Anstellung beson-

derer Standesbeamten (außerhalb der Mitglieder des Gemeinde- vorstandes) beschließen, welche in diesem Falle auf den Vorschlag M von dem Ober - Präfidenten ernannt werden.

Auch können auf Beschluß des Gemeindevorstandes, nah

Anhörung der Gemeindevertretung, größere Stadtgemeinden mit Genehmigung des Ober-Präsidenten in mehrere Standesamts- bezirke getheilt werden.

In den Landgemeinden erfolgt die Bestellung der Standes-

beamten im Geltungsbereihe der neuen Kreisordnung auf den

Vorschlag des Kreisaus\hu}ses, in den übrigen Provinzen nah Anhörung der Gemeindebehörden dur den Ober-Präfidenten. Die Standesamtsbezirke können einen oder mehrere Ge- meinde- oder Gutsbezirke umfassen. Größere Gemeinden können in mehrere Standesamtsbezirke getheilt werden. Unter Zu- stimmung der betreffenden Stadtgemeinde kann eine Land- gemeinde oder ein Theil derselben einem städtishen Standes- amtsbezirke zugetheilt werden.

Jeder Gemeindebeamte, insbesondere jeder Gemeindevor- steher, jeder Gutsvorfteher, jeder fommissarishe Amtsvorsteher ist verpflichtet, für den gesammten Umfang desjenigen Standes- amtsbezirkes, zu welchem der Bezirk seines Hauptamtes gehört, das Amt des Standesbeamten oder Stellvertreters zu über- nehmen.

In Stadt- und Landgemeinden darf der Ober - Präsident auf Vorschlag des Kreisaus\chusses (beziehungsweise nah An- hôrung der Gemeindebehörden) ftatt der Gemeinde- und Bezirk3- beamten, zu Standesbeamten auch andere Personen ernennen jedoch nur mit Einwilligung dieser Personen und nur im Falle eines besonderen Bedürfnisses.

Geistlihen dürfen die Geschäfte der Standesbeamten niht übertragen werden.

Die Heranziehung von Scu!lehrern zu der Stellung als Standesbeamte soll nah übereinstimmenden Anordnungen des Ministers des Innern und des Kultus-Ministers mit Rücksicht auf die mancherlei Schwierigkeiten, welche die Vereinigung dieser Stellung mit den Amtspflichten der Sgullehrer darbietet, mög- list vermieden und nur in solhen Fällen genehmigt werden, in welchen die Uebertragung des Standesamtes an Gemeinde- Beamte oder andere geeignete Personen nah Lage der Verhält- nisse nicht ausführbar erscheint.

Bei der Ernennung der Standesbeamten ist der Ober- Präsident an die Vorschläge des Gemeindevorstandes oder des Kreisaus\hu}ses nicht unbedingt gebunden; er ist vielmehr be- fugt, die Ernennung einer in Vorschlag gebrachten Person ab- zulehnen und den Gemeindevorftand oder Kreisaus\chuß zu neuen Vorschlägen aufzufordern.

Bei der Abgrenzung der Standesbezirke ist von vorn herein Gewicht darauf gelegt worden, daß das Gesch im Allgemeinen das persönlihe Erscheinen der Betheiligten vor dem Standes- beamten- erfordert, und daß Sterbefälle spätestens am nächstfol- genden Tage anzuzeigen find. Es ergiebt sih hieraus die Noth- wendigkeit, daß die Abgrenzung unter thunlihster Vermeidung allzu großer Bezirke überall dergeftalt erfolge, daß den Béthei- ligten aus der in jeder Jahreszeit rechtzeitig zu erfüllenden Ver- pflihtung niht übermäßige Beläfstigungen erwachsen. Anderer- seits kann jedo die Rücksicht auf Erleichterung der Eingesessenen nur insoweit eritscheidend sein, daß überall die Möglichkeit ge- sichert bleibe, auch für einen kleineren Bezirk einen ausrei{hend befähigten Standesbeamten (und Stellvertreter) zu gewinnen. Soweit nicht die obwaltenden örtlichen Verhältnisse entgegen- stehen, ist eine wenigstens annähernd gleichartige Organisation der Standesamtsbezirke und deren Anlehnung an die ländlichen Amtsbezirke (in Westfalen an die Aemter, in der Rheinprovinz an die Bürgermeistereien, in Hessen an die Kirchspielbezirke u. \. w.) in Ausficht genommen.

Die erfolgte Abgrenzung der Standesamtsbezirke, sowie die Ernennung der Standesbeamten und ihrer Stellvertreter wird durch die Amts- und Kreisblätter bekannt gemacht werden.

Die Standesbeamten und Stellvertreter werden bei der Ein- führung in ihr Amt vereidigt, sofern sie nicht bereits in anderer Eigenschaft einen Diensteid geleistet haben.

Die Standesbücher zerfallen in Geburtsregister, Heiraths- register und Sterberegister. Von jeder Eintragung is an dem- selben Tage eine Abschrift in ein Nebenregister einzutragen, welches leytere nah Atlauf des Jahres der Aufsichtsbehörde und von dieser nah erfolgter Frquny dem Gericht zur Äufbewah- rung zugestellt werden oll.

Die Eintragungen in die Standesregister erfolgen unter fortlaufenden Nummern für den ganzen Standesamtsbezirk.

Der Minister des Innern hat, um den Standesbeamten für die rihtige Benußung der Register und Formulare im voraus eine nähere Anleitung zu geben, Muster der verschiedenen in Betracht kommenden Aufnahmen ausfüllen und den Provinzial- behörden zugehen lassen.

Die Standesbücher \ollen durchweg und ohne Ausnahme in deutsher Sprache geführt werden, nôthigen Falls (wenn der Standesbeamte nicht“ beider in Betracht kommenden Sprachen mächtig ist) unter Zuziehung eines bei dem nächsten Geri@ht zu vereidigenden Dolmetschers.

Die Arbeiten und Vorbereitungen behufs Ausführung des Gesezes sind auf Grund der ergangenen Anordnungen soweit gefördert, daß vorau-sihtlih schon geraume Zeit vor dem 1. Oktober d. I., dem Tage des Inlrafttretens des Gesetzes, die Standesamtst bezirke überall abgegrenzt und die Standes- beamten bestellt sein werdèn. In den Städten werden dié be- treffenden Geschäfte fast dürhweg der im Geseße angenom- menen Regel entsprehend von den Bürgermeistern und Beige- ordneten wahrgenommen werden, nur in verhältnißmäßig wenigen größeren Städten, (Berlin u. a.) if bis jeßt die Anstellung be- sonderer Standesbeamten in Ausficht genommen.

In den Landgemeinden des Geltungsbereihes der Kreis- ordnung von 1872 wird és, so viel. bis jet zu übersehen ist, in den meisten Fällen gelingen, den Amtsbezirk gleichzeitig als

sowohl für die Abgrenzung der bürger-

Standesamtsbezirk einzurichten.

Jn Betreff der Uebernahme der Stellung als Standes- beamter hat fih großentheils eine Bereitwilligkeit gezeigt, welche die in dieser Beziehung auf mancher Seite gehegten Besorgnisse widerlegt hat. Insbesondere ist dies in Betreff der Amtsvor- fteher im Bereiche der neuen Kreisordnung der Fall. Der Mi- nister des Innern hatte gleich beim Beginn der Ausführung des Geseßes die vertrauensvolle Aufforderung durh die Pro- vinzialbehörden ergehen lassen, daß die Amtsvorsteher, auch ab- gesehen von den Fällen, in welchen das Geseg eine Verpflich- tung für dieselben festgestellt Hat, in rihtiger Würdi- ung der in Betraht. kommenden öffentlihen Interessen ch bereit finden lassen möchten, die Geschäfte des Standesamtes zut übernehmen. Es wurde geltend gemacht, wie es dringend geboten ersheine, das Amt vor Allem gleich in der ersten Zeit nur den zuverlässigsten Händen zu übertragen, und I L ¿filicher 'Einticht, qus der Stellvertreter, wie durch hen Einrichtungen jede Ueberbü - T oda lasen T s S Das hauptsählihste Bedenken, welhes in den betreffenden Kreisen im voraus gegen die Uebernahme des S laciescukes e Bar E beseitigt, nachdem die Aufsichts- ie Standesbeamt ießlich di i ü Iba mort E en \{ließlich den Kreisaus\chüssen ___ Das gehegte Vertrauen hat sich in weitestem Maße- bestätigt D Semiiclletit” u seltenen Ausnahmen, t E L e Bereitwilligkeit bewährt habe eines Standesbeamten zu pruce Mes AR E S E In allen Provinzen is das Organisationswerk in ununter- brohenem erfolgreihen Fortgange begriffen. Nicht minder ist das Nöthige eingeleitet, um den Standesbeamten bei der Ein- littite iw M Amt L Ne Anleitung für die i endung und Ausführung des it - L Le cke führung des Geseßes in allen Be

In einem Cirkularerlaß vom 3. d. M. hat der Mini des- Innern si dahin einverstanden erklärt, daf auf die Be: stellung eines, zur Uebernahme der betreffenden Geschäfte nicht verpflihteten Amtsvorstehers zum Standesbeamten dann zu verzihten ist, wenn der qu. Amtsvorsteher eine Remuneration aus der Staatskasse beansprucht, und wenn außer ihm noh an- dere geeignete und gesezlih verpflichtete Personen im Berzirke vorhanden find. Der Minister hat hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß der von einem Gutsvorsteher bestellte Stell - vertreter in gleiher Weise, wie der Gutsvorsteher selbst, zur Uebernahme der Geschäfte des Staudesbeamten für denjenigen Zoiee verpflichtet ist, zu welhem der betreffende Gutsbezirk

Als selbstverständlih betrachtet der Minister, daß di Standesbeamte oder Stellvertreter zu bestellenden Laa der Einführung in ihr Amt zu vereidigen sein werden, \oferi e anderer Eigenschaft bisher einen Diensteid nicht geleistet

Nach der neuen Kreisordnung find die Eisenbahn- Gesellschaften verpflichtet, zu denjenigen E141 beizutragen, welche auf das aus Grundbesiß oder Gewerbe flie- ßende Einkommen gelegt werden. In Betreff der Einshäßung des Einkommens der Eisenbahn-Gesellschaften behufs Heranzie- hung zu der Kreisabgabe is nun von dem Finanz-Minister und dem Minister des Innern bestimmt worden, daß diese Einshäßung nach denselben Grundsäßen zu erfolgen habe, welhe bez. der Einschäßung der Eisenbahn-Gesellschaften behufs Heranziehung zu der städtischen Kommunal-Einkommensteuer vorgeschrieben find. Die Staats- Eisenbahnen dürfen, da der Fiskus nach der neuen Kreisordnung wegen seines aus Grundbesiß, Ge- S E. L A ae Einkommen zu den Kreis-

C eitragpflihtig ift is-Gi L q A aphe g ist, zu Kreis Einkommensteuern

Durch den Meridian von Berlin wird der preußi Staat in nahezu gleihe Hälften getheilt, die öftliche in 3226 Quadratmeilen mit 11,085,800 Einwohnern, die westliche 3040 Quadratmeilen mit 13,567,000 Einwohnern. An Staats- ca r sind vorhanden in der östlihen Hälfte 265,7 7 eilen , _d. i. 1 Meile auf 12, Quadratmeilen und auf

1,720 Einwohner, in der westlichen Hälfte 276,z Meilen, d. i Ne e Fama und auf 49,100 Einwohner,

j edoch eilen durch die E d bingen 1866 hingugetommen. ch die Erwerbung der neuen Pro-

m Vau befindlihe Staatsbahnen enthält die östlihe

24,g Meilen, die westlihe 9,4 Meilen; t Ausführung a migt sind durch die 120 Millionen-Anleiße in der östlichen Hälfte Nichts, in der westlihen 124 Meilen, durch die 50,5 Millionen-Anleihe in der östlichen Hälfte 82,z Meilen, in der westlihen 11,5 Meilen. Nah Vollendung dieser Linien wird kommen in der östlihen Hälfte 1 Meile Eisenbahn auf 8 Quadratmeilen und 29,745 Einwohner, in der westlichen Hälfte auf Tg O und 32,190 Einwohner. / nter Staatsverwaltung stehen Privatbahnen ferti im Bau oder konzessionirt, in der östlichen Hälfte 88 “eilen: in der westlihen 233,4 Meilen. Eisenbahnen, für welche der Staat eine Zinsgarantie geleistet hat, giebt es in der östlihen Hälfte 175 Meilen, in der westlihen 120, Meilen. Hierauf hat der Staat an Zinszushüssen gezahlt für Bahnen in der östlichen Hälfte 11,077,605 Thlr., in der westlihen 7,158,955 Thlr., zu- sammen 18,236,560 Thlr., dagegen durch Betheiligung an den Erträgen garantirter Bahnen an Extradividenden, Dividenden und Zinsen eingenommen 27,795,011 Thlr. i

__— Der Geldwerth der im vorigen Jahre für di - ßischen Eisenbahnen “igeeieiin E u rechnet sih bei Zugrundelegung des Ankaufspreises auf nahe 43 Millionen Thaler. Am Iahres\{luß waren für 1874 Be- \shaffungen im Werthe von circa 32 Millionen Thaler verdun- ‘gen, weitere Lieferungen find inzwischen hinzugetreten. An Schienen und kleinem Eisenzeug waren allein für die unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen gegen Mitte verflosse- nen. Monats, und zwar aus\ließlich bei deutschen Etablissements dge der Printébabis Gesellbafte bestellt. Die bezüglichen Auf- ivatbahn-Gesellshaften wi i Ö mre uur imo sellshaf wird man zu gleiher Höhe _— Der General-Major und Chef der Landestriangulation von Morozowicz hat fich in dienstlichen Ange ten - nächst nach Posen O E N ite i Bromberg, 12. Juni. Das „Amtsblatt“ veröffentlicht eine Baupolizei-Ordnung für die (größeren) Stätt S eine dergl. für die kseineren Städte und das platte’ Land des Regierungsbezirks Bromberg, beide vom 1. Juni 1874.

Cassel, 17. Juni. Der Kommunal-Landtag wurde heute Mittag 12 Uhr eröffnet. Der Ober-Präsident, Wiell, Geh.

gliedern des Landtags gebildet, in den Stände ingefü Derselbe erklärte, daß er beauftragt fei, im E egel jestät des Kaisers und Königs den Kommunal-Landtag zu er- “fie indem er zugleich die Mittheilung mache, daß der Ober- Sg OIeE v. Schußber genannt Milhling zum Vorsizenden und der S er-Amtmann v. Wolff zum Stellvertreter ernannt sei. Die orlagen, welche die Staatsregierung dem Kommunal-Landtage zu machen habe, befänden sich bereits in den Händen des B und könnte die Berathung derselben sofort eginnen. Sie betreffen einen -Gesegentwurf über den Ufer- bau an der Weser, und einen solchen, Abänderung der Grebenordnung vom 9. November 1739 betr., sodann ein Regle- ment, das Zaubstummen-Institut betr., die Wahl eines Aus\hu}ses für das Seimathwesen und für die Reklamationen der Einkommen- Myer und s{ließlich die Tarifirung für den Ersatz der Unterstüßung er Armen. Der Präfident v. Schußber genannt Milhling ersuchte die Versammlung Angesichts des Gehörten, der Treue Liebe und Anhänglichkeit an den Landesherrn durch ein drei- maliges Hoch auf Se. Majestät dem Kaiser und König Aus- drudck zu geben, was mit Begeisterung geshah. Der Ober-Präfident verließ, in derselben Weise wie beim Eintritt geleitet, den Saal. Zt man die seitherigen Sriftführer durh Akklamation als wiedergewählt bezeihnete, wurde die Sizung geschlossen und die nähste für morgen fcüh 10 Uhr anberaumt.

Bayern. München, 16. Juni. Der Bericht des - ordneten Freytag an den Finanzaus\{huß der Si Bap g geordneten über den Gesehentwurf, „einen Kredit für außer- ordentliche Bedürfnisse des Heeres betreffend“, dann die Bemerkungen und Vorschläge des Abgeordneten Dr. Völk, als Korreferenten zu diesem Bericht, sind nun autographirt und an die Ausshußmitglieder vertheilt worden. Der Referent, Abge- A Su Freytag, hat beantragt, für die außerordentlichen Bedürfnisse des Heeres (das Kriegs-Ministerium hat bekanntlich für die Jahre 1874 und 1875 zusammen 10,826,909 Fl. ver- langt) einen Kredit von zusammen 4,735,024 Fl. für die beiden Jahre der XII. Finanzperiode zu eröffnen und diese Summe aus der franzöfischen Kriegsentshädigung zur Verfügung zu stellen. ; Der Magistrat hat auf den Beschluß der Reichsraths- ammer über den Geseßentwurf, die Ausscheidung der Zustän- digkeiten der Polizei-Direktion und des Magistrates München betr., beshlossen, an die Abgeordnetenkammer ein E En A nann abgefaßtes Promemoria

( assen, worin die Wünsche Gemeindebehörde niedergelegt find. G S rilee 66-0

Sachsen. Dresden, 17. Iuni. Wie da s vernimmt, wird der König fich am 19. d. M. Tun Besi der internationalen landwirthschaftlihen Ausstellung nah Bre- men begeben und am 22. Juni von dort zurückehren. An demselben Tage werden Jhre Majestäten die Villa in Streh- len verlaffen und fih in das Sommerhoflager nach Pillnig be- geben. Am 29. Juni gedenken Ihre Majestäten cine etwa sehs- tagige Reise über Freiberg durch den Zwitkauer Kreisdirektions- A Priest, ees sodann in der ersten Hälfte des Mo-

Juli eine so ; iódirefti i en dicie solhe durch den Baugzener Kreisdirektionsbezirk

__— Im X11], Synodalwahlkreise, welcher die Diözesen Grim Leisnig und Wurzen umfaßt, ift nie an Skelle Des veèstor- benen Hrn. Adv. Langbein in Wurzen Hr. Prof. Dr. jar. Kunygze in Leipzig als weltlihes Mitglied der evangelisch -luthe- rishen Landes\ynode gewählt worden. Dieselbe wird morgen eröffnet werden, nachdem Vormittags 9 Uhr ein Gottes- dienst in der evangelishen Hoffkirhe vorausgegangen, bei dem der Ober- Hofprediger Dr. Kohlschütter die Predigt halten wird.

Baden. Karlsruhe, 17. Iuni. (W. T. B Di Zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sipung beschloffen, an den Großherzog cine Adresse zu rihten, in welcher um rior gie Bee, dieEinführung obli- er gemi er Volksschulen und i Lehrer-Seminare, naGgesucht E E

Sessen. Darmstadt, 16. Juni. Die Zweite Kam- mer der Stände ermächtigte in ihrer heutigen (66.) Sizung zunächst das Ministerium der Iustiz zum Ankauf eines Grund- stückes für ein in Gießen zu errihtendes Justizgebäude. Hierauf * wurde in die Berathung des Gesegzentwurfs, betreffend die Pensionirung der Civilbeamten, eingetreten, jedoch bei Artikel 2 die Fortseßung der Diskussion auf die morgige Sißzung vertagt. Anlaß hierzu gab, daß Seitens der Abgeordneten Dernburg und Schröder Anträge gestellt worden waren, wona nicht die Hälfte B a R laden mx ‘410 derselben das Minimum der n, und wona iese nie a 9

E A steigen sollte. | E io M

odann wurde die Vorlage, betreffend die Gehaltsaufbesse- rung der diesseitigen Beamten und Bebiensteten bei der Mae Neckar - Eisenbahn um ein Sechstheil ihrer Gehalte für 1873 ebenso wie der Gesezentwurf, betreffend das Civildiener-Wittwen- Institut (Verbesserung der Wittwenbefoldungen), zustimmend er- ledigt. Zum Schluß wählte die Kammer einen Aus\{huß für die zu erwartenden Kirchengeseße. Von der Staatsregierung wurde der Entwurf eines Berggeseßes vorgelegt. Jugenheim, 16. Juni. Die Kaiserin von Rußland besuchte heute, am Todestage des Großherzogs Ludwig 1, die Kapelle der Rosenhöhe bei Darmstadt und stattete hierauf dem Großherzog und der Prinzessin Ludwig einen Besuch ab. Mainz, 17. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Gene- ralversammlung des Katholikenvereins wurden fol- E S ol L tio Laa genehmigt :

eber die allgemeine Lage der christlichen schaft: Di

moderne ‘Civilisation ist mit der ird T N Ie t des Kampfes gegen die Kirche ist die Auflösung der gegenwärtigen sozialen und politishen Ordnung. Eine Heilung dieser Zustände ist nur zu erwarten, wenn dem päpstlichen Stuhle die politishe Selbstän- digkeit und alle traditionellen Rechte wiedergegeben werden. 2) Eine Resolution über die Lage des deutschen Vaterlandes welche die Verfassung des Deutschen Reichs verwirft und die national- liberale Pa1tei, das Geseß über die AuNKoeisung der Jesuiten, die Entchristlichung des Schulunterrichts und die Leitung desselben ‘durch D E A Seits: die G rgie Presse, die auswärtige Politik des

c en Reichs, namentlich gegenüber “d äpsitli : "i horretslt 7 geg erdem päpstlichen Stuhle per i ine Resolution über die Lage des Arbeitersta die Ursachen der Unzufriedenheit der Arbeiterberblteenre Beute n als Mittel zur Abhülfe dieser Unzufriedenheit ein neues Geseß über die Ausnußung der: körperlichen und finanziellen Kräfte des Volks, die Verminderung der Steuerlast, die Wiederherstellung der Wughergesebze eine alle Klafsen der Bevölkerung umfassende staatliche Fürsorge nicht nur die staatlihe Garantie für Unternehmer, die Beseitigung der Mängel des Gewerbegeseßes, ein auf christlichen Anforderungen beruhen- dés Handwerkerrecht, ähnlich dem Sée- und Handelsrecht, Gewetbe- und Schiedsgerichte und gewerbliche Hülfsaustälten, sowie ‘die Be- \chränkung der Frauen- und Kinderarbeit, érit)prechend dem gestrigen

Rath v. Bodelschwingh, wurde von einer Deputation, aus Mit-

4) Ueber die Nechte der Kirhe: Das kirchenpolitis E Led) Je: ( e System, meLDes Die kirhenfeindlihen Parteien barbumtibeen beste fing ift E 1 pruch mit der Verfassung der katholishen Kirche, Ta das i hr d Priester- und Hirtenamt des Papstes und der Bischöfe dur ein L lagtdacles aufgehoben oder beschränkt werden könne. pflicht ine fion Über die Gewissensfreiheit, welhe die Ver- und den Borscriften der Kirche widerttceiten ns Kuh MiE be: zeichnet, der Haltung der fatbolischen Bischöfe ini es Kleiea Be- B e , Os Aud Verehrung zollt, die Staatsfirche T ia E E B ichen Gerichtshöfen das Recht, Bischöfe ihres Amtes zu entseßen oder die Verwaltung vakanter Bisthümer anzuordnen, bestreitet. g 6) Ueber die Aufgabe des Vereins deutscher Katholiken erklärt Fe Versammlung, daß sie ungebrohenen Muthes die natürlichen tagt E 2 S, sowie des deutschen Volkes yer- i ordert alle i f isati des gedachten Vereins anuslicher: e I Ie S

Sachsen - Weimar - Eisenach. Weima j

: l : i . T.

Die Prinzessinnen Marie und Elisabeth find f o

lichem Wohlsein gestern Abend aus Bad Driburg zurückgekehrt

Go Ler ai N bezogen, wo auch morgen die in ß i

ften erges und am 20. d. M. der Großherzog ein-

Sachsen - Altenburg Altenburg, 16. Juni

a G L 4 1 . L. 4

Lens Moriß ist heute mit seinen Töchtern, den Deioeffliane aria Anna, Elisabeth und Margarethe nach Liebenstein, wohin

ih die Prinzessin Moriz von Meiningen aus begeben wird

abgereist, um daselbst den Sommer zuzubringen. i

Sachsen - Coburg - Gotha. Der Landtag Herzogthum Gotha hat in seiner Session di 23. Apeic bis 13. Juni d. I. außer der Feststellung des Staatskassen- Etats pro 1874/77 die Aufbesserung der Gehalte der Pensionäre und Dispositionäre genehmigt, einer Novelle zum Volks\{hul- geseze, welche ebenfalls Aufbesserung der Gehalte bezweckt, zuge- stimmt und der Staatsregierung noch weitere 7000 Thlr. zur Berfügung gestellt, wovon 5000 Thlr. speziell zur Unterstüßung der Schulkassen armer Gemeinden in Folge der vom Landtage genehmigten weiteren Erhöhungen der Lehrerbesoldungen und 2000 Thlr. als Dispositionsfonds zur Unterstühung solcher Lehrer, welche in Folge besonderer Theuerungsverzältnisse an ihrem Wohnort oder in Folge von Ausgaben für die Erziehung ihrer Kinder sich in bedrängter Lage befinden, zur Verfügung geftellt. Hier- bei ijt der Staatsregierung in Erwägung gegeben worden: 1) ob die Errichtung einer Landes\chulkafse im Interesse der Volks- schulen und Gemeinden zweckmäßig und möglich \ei, 2) den pro- visorischen Zustand, welcher durch die Bestimmung im Kap. 4 des Volks\schulgesezes bezüglih der Vorbildung für das Seminar geshaffen worden ist, sobald als möglich durch Vorlegung eines Geseßentwurfs zu beseitigen, durch welchen mit thunlichster Ko- stenersparniß am hiesigen Orte eine Bildungsanstalt ins Leben gerufen wird, welche sowohl für das Fahseminar die geeignetste Vorbildung gewährt, als auch das im gan- zen Lande vorhandene Bedürfniß nah einer höheren volks- thümlihen Bildung befriedigt, und 3) auf welhe Weise unter Abänderung des §. 15 des Volks\{hulgesezes die Unent- geltlihkeit des Volfs\hulunterrihts durchgeführt werden könne. In das abgeänderte und angenommene Stempelsteuergeseß sind die Prämien auf Feuerversiherungen und die Policen auf Lebensversiherungen mit herangezogen worden. Auf Policen über Versicherungen gegen Feuersgefahr, sowie auf Prolon- gationen folcher Versicherungen i an Stempel zu er- heben bei ciner Höhe der Prämie von 30 bis 90 Mark è Mark von 90 bis 150 Mark 1 Mark. Auf Policen über Lebens- versicherungen kommt ein Stempel von einem Fünfzehntel vom Hundert der Versiherungssumme zur Erhebung. Policen über Lebensversiherungen, bei welhen die Versiherungssumme den Betrag von 1500 Mark nicht übersteigt, bleiben jedo stempelfrei. Das Hundesteuergesez mit einem einheitlihen Saß Ce F E n d Sire und von 6 Mark in dén übrigen

es Landes auf alle Hunde ist mit eini ände- rungen angenommen worden. i E E

_Siceuß. Gera, 15. Juni. Der hiesige Krieger i beging ‘gestern die Feier seiner Sia Die Hage Stadt nahm an derselben, festlih ge{chmückt und rei beflaggt Theil. Auf Einladung waren 24 Kriegervereine von Außen erschienen die, vereinigt mit dem hiesigen, cinen Festzuz von 1200 Mann bildeten. Das Ganze verlief in freudiger Feststimmung. i :

Desterreich-Ungaru. Wien, 16. Iuni. Die beabsichtigte Reise des Kaisers nah Bruck an der Deithe hei der ungüstigen Witterung wegen nicht stattgefunden. is 17. Juni. (W. T. B.) Die zuerst von dem „Vater- land“ gemeldete und darauf in andere hiefige Blätter über- gegangene Nachricht, daß bei dem Diebstahl in dem Hotel der osterreihishen Gesandtschaft in Berlin wichtige Depeschen ab- handen gekommen seien, wird von kompetenter Seite als eirie i pt Ta R bezeihnet.

raz, 16. Juni, Einlaufenden Meldungen haben abermals erheblihe und ausgedehnte trt Pry, : mungen stattgefunden. Der Regen hat nachgelassen. Triest, 16. Juni. Die „Triester Zeitung“ meldet, daß die Korvette „Friedrich“ am 2. d. Mts. in Suez- eingetroffen is und am 7. d. Mts. die Reise nah Ost-Asien fortgesezt hat. Pest, 16. Juni. Im Unterhause erklärte auf eine Interpellation Wahrmanns der Justiz-Minister, er werde dem- nächst cinen Gesegentwurf über den Schuß der Hypothekarpfand- brief-Besizer einbringen. Horn wünschte seinen Gesezentwurf über Verwerthung der Steuerrückstände zu motiviren. Nachdem der Finanz-Minister die Vornahme desselben jet für unthunlih ertlârte, zog Horn den Gesezentwurf zurück. Auf eine Anfrage Varady's erklärte der Minister-Präsident, die Regierung werde nur noch die bekannten Eisenbahnvorlagen einbringen und \o- dann beabsichtige sie, die Session zu \hließen. in firchen- politishen Ausschusse wurde der Bericht über. . die Civilehe vorgelegt. Vidliczkay . motivirte den Beschluß- antrag über die Vorlage in Betreff der Rüzahlungs- modalitäten des jüngsten Anlehens. Derselbe ward, nachdem Ghyczy dagegen gesprochen, das Unzeitgemäße des Antrages nachgewiesen und unter dem Beifall des Hauses als erste Auf- gabe der Herbstsession die Regulirung des Staatshaushaltes be- geihnet hatte, nicht zur Verhandiung zugelassen. - Horanszky motivirte den Beschlußantrag auf Abschaffung der Gerichtsexe- kutoren. Justiz-Minister Pauler sprach dagegen. Für die Ab- ftellung der Mängel und Uebelstände werde cr durch entsprechende Vorlagen sorgen, welche er für Anfang 1875 in Aussicht stelle; die Abschaffung der ganzen Institution; wäre übereilt und hd: lih. Bei der Abstimmung ward der Antrag mit 110 gegen 100 Stimmen zur Verhandlung zugelassen und auf die nächste

Vortrage des Domkapitulars Moufang angiebt.

Tagesordnung geftellt.

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