1874 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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E S E I N E R E E N E A R

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dgr E:

__XI]. Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung wird dem Staate übertragen. __ Die zu dem Ende mit den Rehten und Pflichten einer öffent- lichen Behörde einzuseßende Königliche Eisenbahn-Direktion bildet den Vorstand der Staèt-Eisenbahngesellshaft und repräsentirt die leßtere nach Innen und Außen mit allen Befugnissen und Verpflicktungen, welche die Geseße dem Vorstande einer Aktiengesellschaft beilegen. Die Direktion führt ihre Geschäfte nach Maßgabe einer von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festzustellenden Ds E ; ie Mitglieder des Aufsihtêraths müssen ihren Wohnsiß im Deutschen Reichsgebiete haben. XIV, Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbei- ten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außerordentlicher Generalversammlungen zu verlangen. “X. Alle die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person ge- bundenes Recht ertheilt ist, abänderuden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nah dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Vorausseßungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Insbeiondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, den Verkauf der Bahn, die Auflösung der Gesellschaft oder die Fusion mit einer ande- ren Gesellshaft auésprehen, zu ihrer Gült!gkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung. Dieje Bestätigung ist auch zur Auf- hebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlih, wenn diesclben vom Staate genehmigt worden waren.

XVI. Dem Staate bleibt vorbehalten, nah Ablauf von dreißig Jahren, vom heutigen Tage ab gerechnet, jederzeit das Eigenthum der Bahn mit allem Zubehör käuflich zu erwerben. Macht er von diesem Vorbehalte Gebrauch, so hat er als Kaufpreis den Aktionären den zwanzigfachen Betrag derjenigen jährlihen Dividende, welche im Durchschnitt der leßten fünf Jahre ausbezahlt worden ist, zu vergüten. ,_ AFVII, Diese Konzession tritt in Geltung mit der von heut ab längstens binnen einer sechsmonatlichen Präflusivfrist zu bewirkenden Eintragung der Gesellshaft in das Handelsregister. Nachdem diese Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Beifügung von Druckexempla- ren des Gesellschaftsstatuts nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Ur- kunde dur das Amtsblatt der Regierung zu Potsdam auf Kosten d-r Gesellschaft bekannt gemacht und eine Anzeige von der landesherrlichen Genehmigung in die Geseß-Sammlung aufgenommen werden. Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbei- pet so ift die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres er-

en. _ Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnfiegel. ; M Gegeben Berlin, den 8. April 1874. (L. S.) Wilhelm.

Graf zu Eulenburg. Dr, Falf.

„_ Dr. Achenbach, zugleich für das Ministerium für die land-

wirthschaftlichen Angelegenheiten.

Geheimes Civil-Kabinet.

Der Geheime Registratur-Assistent Richard Saniter ist zum Geheimen Registrator, und der Civil-Supernumerarius Richard Un glaube zum Geheimen Registratur-Asfistenten im Geheimen Civil-Kabinet Sr. Majestät der Kaisers und Königs ernannt worden. E f

E P D Ae a B E d 46 M UISTCAEIN T b o aaa I A.

Camphausen. v. Kameke.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und 2] Medizinal-Angelegenheiten. 4 cs In der nächsten Woche vom 3. bis 8. August cr. findet nach Paragraph 24 des gedruckten Auszuges s D Blblic: thek-Ordnung „die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Kd- niglichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die A “AuidioNi ee zurüczuliefern. le Jurudhnahme der Bücher erfolgt na i Ordnung der Namen der Entleibex: a S E von A.—H. am Montag und Dienstag, 1.—R. am Mittwoch und Donnerstag, _y 9B.—LZ. am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 27. Juli 1874. Der Königliche Geheime S und Ober-Bibliothekar d epsius.

Akademie der Künste. Ban t Maa Die Königliche Akademie der Künste hält am Montag, den 3. August, Vormittags 11 Uhr, im langen Saal des Königlichen Akademie-Gebäudes eine ôffentlihe Sizung, in welcher außer KonigligS a lac ag die Prämiirung der Schüler der iglichen Akademie, sowie der hiesigen Königli flatifindet ; hiesig ônig ichen Kunstschule, ugleih wird der Erfolg der Bewerbungen um die Michael- Beerschen Preise erster und zweiter Stiftung verkündigt. Ÿ e an 31. G 1874. as Direktorium der Königlichen Akademie der Künste. Im Auftrag: Ed. Daege. O. F. Gruppe. y

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. :

Dem bisherigen Bau-Accessisten Friedrih Cramer zu Langenschwalbach i, unter Belassung seines gegenwärtigen Titels als Königlicher Bau-Inspektor, die bisher kommissarisch von ihm verwaltete Kreis-Baumeisterstelle für den Untertaunus-Kreis da- selbst definitiv verliehen worden.

Nichtamfkliches.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 31. Iuli. Se. Mafestät Kais er und König maten bei günstigem Witter n Bo. d M eine Spazierfahrt nach Hosgastein und nahmen dort das Diner A zu E, f _A. E E von Salzburg, Graf

un, und der Geheime Legationsrath Graf Lehndorff-Stei Einladungen erhalten hate ) E ea __ Ueber Sr. Majestät Rückehr aus Gastein sind die defini- tiven Bestimmungen dahin getroffen, daß die Abreise auf Freitag, den 7. k. M. früh 8 Uhr aus Gastein mittelst Ertrapost erfolgt. Se. Majestät werden das Diner in Werfen um 1 Uhr einnehmen und Abends um 61/, Uhr in Salzburg eintreffen. Von dort findet die Weiterreise am 8. k. M., Morgens 8 Uhr 30 Minu- ten ftatt; Se. Majestät werden um 12 Uhr 30 Minuten in Pafsau dejeuniren, Nachmittags 1 Uhr 15 Minuten über Regens- burg weiterfahren und Abends 7 Uhr in Eger eintreffen. Am 9. k Mts., Morgens 8 Uhr 15 Minuten, erfolgt die

Minuten die Ankunft in Wittenberg, wo das Diner eingenom- men wird. In Berlin treffen Se. Majestät um 4 Uhr 50 Mi- nuten auf dem Berlin - Anhalter Bahnhof ein, von wo Aller- höchstdieselben Sich direkt nach der Berlin-Potsdam-Magdebur- ger Bahn begeben werden, wo ein Extrazug bereit stehen wird, um Se. Majeftät bis Neuendorf (Babelsberg) zu fahren.

__— Se. Kaiserliheund K öniglihe Hoheit der Kron- prinz begab Sih gestern nach Portsmouth und von da nah Goodwood, wo Höchstderselbe mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzesfin von Wales dem Wettrennen beiwohnte. Gestern Abend ist der Kronprinz nah Ryde auf der Insel Wight zurückgekehrt.

Die zur Vorberathung des Entwurfs einer Konkursordnung einberufene Kommission hat heute, in ihrer drei und siebzigsten Sißung, die dritte und leßte Lesung des Entwurfs, sowie eines Gesezentwurfs, betreffend die Einfüh- führung der Konkursordnung, beendigt.

Seute haben im Reihs-Eisenbahn-Amte unter Vorfiß des Präsidenten Scheele die Berathungen über die zu erlassenden einheitlihen Tarifvorschriften, sowie über die Bildung der Spezialtarife begonnen. Die Staats-Eisen- bahnen find dur 13, die Privat-Eisenbahnen durch 5 Kom- missarien vertreten. Außerdem nehmen 4 Delegirte der bayerischen Bahnen in informatorisher und konsultativer Weise an den Be- rathungen Theil. Wir behalten uns vor, das Ergebniß derselben alsbald mitzutheilen.

Gegen die Entscheidung des Appellationsgerihts zu Paderborn, durch welche bekanntlih der Einwand des Bischofs gegen die Zahlung der über ihn verhängten Geldstrafe durch eine dritte Person zurückgewiesen worden, war Seitens des Ober-Staatsanwalts zu Paderborn die Beshwerde beim Ober-Tribunal erhoben worden. Leßteres hat unter Aufhebung der Beschlüsse des Kreisgerihts und des Appella- tionsgerihts zu Paderborn entschieden: daß Geldstrafen nur durch eine Seitens des Bestraften geleistete Zah- lung getilgt werden.

__ Auf Grund des Gesezes vom 11. März 1850 hat fih die Judikatur des Ober-Tribunals wiederholt mit dem po- litishen Vereinswesen beschäftigt und eine Reihe von ftrei= tigen Punkten durch Iudikate endgültig normirt. Wir nehmen Veranla\sung, dieselben wie folgt zusammenzustellen.

Die Erörterung des rehtlichen Verhältnisses zwischen der Staatsgewalt und den nterne if e politische Frage.

- (Erk. d. Kgl. Ob.-Trib. v. 13./6. 66. Oppenhoff, Recht- \sprehungen. Band VII. S. 353.)

2. Gerade eine derartige Untersuhung aber \{ließt das, von dem §. 17 (des Preßges. v. 12./5. 51) bezeichnete Gebiet des oPolitishen“ nicht aus. Eine geseßlihe Definition hierfür ift zwar nicht vorhanden, und auch die Entftehungsgeschichte des allegirten Gesetzes bietet keinen genügenden Anhalt dar. Indeß die Rehtsprehung des Königlichen Ober-Tribunals hat in Fällen, in welchen die Bedeutung dieses Begriffes zur Sprache kam, namentlih in den Erkenntnissen vom 19. Februar 1864 contra Falkson, sowie vom 7. April 1853 contra Rosentreter (G. A. 1. S. 380) anerkannt, daß unter politischen Gegenständen auch solche zu verstehen sind, welche die rechtlihen Verhältnisse der Staatsgewalt gegen die Unterthanen, und umgekehrt, begreifen. „wäre demgemäß Sache des Appellationsrihters gewesen, fernerweit festzustellen, ob, dies vorausgeseßt, nah den sonstigen obwaltenden Umständen der inkriminirte Artikel einen politischen Gegenstand umfaßt.

1) Das Verbot, nach welchem ein Verein, welcher politische Gegenstände 2c. zu erörtern bezwédckt, nicht mit andern Vereinen „gleicher Art“ 2c. in Verbin- dung treten darf, wird anwendbar, sobald der andere Verein ebenfalls die Erörterung politischer Gegenstände bezweckt.

2) Die Schließung eines politishen Vereins kann (beziehungsweise muß) ausgesprochen werden, sobald ein Vorsteher desselben aus den §8. 8 und 16 des Vereinsgesegzes v. 11./3. 1850 bestraft wird; es bedarf dazu nit der Einleitung eines. Verfah- So N E feinen Vorstand.

(Erk. d. K. Vb.-Tribun. v. 26./2. 73. Oppen - \sprehungen Bd. XIV. S. 172.) : E

0 __ Nicht eine Gleichartigkeit der Vereine nah allen Richtungen hin is im §8. 8 vorausgeseßt, sondern nur eben in derjenigen Richtung, welche die Vereine als politishe charakterisirt und aus diesem Grunde für sie die besonderen Beschränkungen des 8. 8 cit. nothwendig erscheinen ließ. Die etwa nebenher gehenden Zwecke berühren die Bedeutung der Vereine, insoweit sie dur die Einschränkungen des S. 8 getroffen werden sollten, nicht und sind daher in Bezug auf diese geseßliche Bestimmung gleichgültig. R E unter Mis 1 des §. 8 bezeihneten „Vereinen gleicher onnen nur solche gemeint sein, wie sie i i S. g a waren. O | E, er (fernere) Angriff, welcher darauf beruht, daß ein Strafverfahren, dessen Resultat die Sólieiung be Dereing sein solle, gegen fsämmtlihe Vorstandsmitglieder gerih- tet werden müsse, findet weder in den Strafgeseten, noch in den Strafprozeßgesezen einen Anhalt; vielmehr is nach S. 16 des Vereinsgesezes die Schließung des Vereins nur von der objektiven Feststellung der Vorausseßungen des §. 8 ibig. Scliee welche Feststellung die nothwendige oder fakultative Schließung zur Folge hat. Die Frage, inwieweit den einzelnen Vorstandsmitgliedern die Kenntniß von der Existenz der Verbin- dung beigewohnt habe, interessirt nur in Bezug auf die Prü- fung der Strafbarkeit der Personen, nicht in Bezug auf die Prüfung, ob der Verein zu \{hließen sei oder niht. Die Ver- \{chuldung des gegenwärtig Angeklagten wird unter der Vor- ausf\ezung, daß die vom Geseße verbotene Verbindung der Ver- eine bestanden hat dur jene Frage nicht berührt, da bezüg- lich seiner Person die Kenntniß der Verbindung nach den that- sählihen Feststellungen der Instanzrichter außer Zweifel steht.

1) Die- in einem Straferkenntnisse ausge- \prochene „Schließung eines politischen Ver eing kann nur von denjenigen Angeklagten durch ein Rechtsmittel angefohten werden, wee jenem Ver-

Abreise aus Eger über Reichenbah und Leipzig, um 2 Uhr 16

2) Der Ausspruch einer solhen „Schließung? wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß der Verein \ich ade O FN Dgreito sen OUTEoTET hatte.

T. D, „Trib. v. L . Oppenhoff, Recht- \prehungen Bd. XIV. S. 731). - E s

X,

Ob die Schließung des Volksvereins zu Sch. durch die erstinstanzrichterliche Feststellung gerechtfertigt wird, diese s muß unerörtert bleiben, weil keiner der jeßigen Imploranten als Vorsteher oder Leiter des Sh—r Vereins verurtheilt ist und es ihnen daher an der Legitimation fehlt, bezüglich der Schließung dieses Vereins ein Rechtsmittel einzulegen. * Insbesondere kann es aus diesem Grunde auf eine Beantwortung der von den Implorenten aufgeworfenen Frage nicht ankommen: ob die Schließung eines Vereins eine accessorishe Strafe sei, welhe nur gleichzeitig mit der Verurtheilung der Vorsteher 2c. erfolgen könne oder, wie der Appellationsrihter meint, eine Sicherheits- maßregel polizeilißer Natur, welche prozefsualisch au ‘ohne Zu- ziehung der Vorsteher 2c. angeordnet werden könne.

Auf die Verurtheilung der Imploranten und auf die Schließung der von ihnen vertretenen Vereine hat die angefoh- tene Ansicht des Appellationsrichters keinen Einfluß geübt, die entsprechende Ausführung betrifft lediglich den Sh—r Verein, in Bezug auf dessen Schließung das Rechtsmittel der Nichtig- A E von einem hierzu Legitimirten nicht eingelegt wor-

en ist.

_ Endlich ist die Annahme des Appellationsrichters, daß die frei- willig erfolgte Auflösung des G—er Kasinos die al Schließung desselben durch Erkenntniß niht überflüssig mache, durchaus begründet, da die Wiedereröffnung eines ewalt (8 ge=-

\{chlofsenen Vereins von der Einwirkung der Staatsgewalt (8. 16 a. a. O.) unabhängig sein würde, auch nach §. 8. Abs\. 2 a. a. O. über die polizeilih erfolgte Schließung eines Vereins stets definitiv durh Erkenntniß zu entscheiden is.

deren —— E A

Eine Mehrheit von Pers znen, welche vermöge eines Uebereinkommens sich unter Leitung für längere oder kürzere Zeit zur Einwirkung auf öffentliche Angîêlegenheiten vereinigt hat, ist ein politischer Verein im Sinne des Geseßes voni 11. März 1850. Ob dieses anzunehmen sei, ist niht blos nah den „Statuten“ des Vereins, sondern nah dem that- \ählihen Sachverhalt zn beurtheilen. (Erk. d. Ob. Trib. (3. 11) v. 30./3. 74. Oppenhoff, Recht- sprehungen. Bd. XV. S. 209.):

X. Das Ober-Tribunal erwägt: daß die geseßlihen Merkmale Sai La den L: n N Naa 16 des 1sgeseßes vom 11. Mär ershöpfend gegen di - \huldigten festgestellt find; : E is ss daß diese Feststellung au niht auf rechtsirrthümlicher Auf- fassung der Bestimmungen des Vereinsgesetzes beruht, insbeson- dere der Begriff eines politischen Vereins im geseglihen Sinne von be s O ist;

, daß, da das Vereinsgesez den geseßlihen Begriff eines politischen Vereins nicht näher L e ae i der Appellationsrichter mit Reht angenommen hat, nur die Ver- einigung einer Anzahl von Personen verstanden werden kann, welche zufolge eines Uebereinkommens unter einer Leitung für eine gewisse Zeit cine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten R : aß, indem durch den §8. 2 des Gesetzes die Vorsteher poli- tischer Vereine verpflihtet werden, Statuten E biermit nur die Verpflichtung solher Vereine gesezlihen Ausdruck er- halten hat, sich über ihren näheren Zweck der zu ihrer Ueber- wachung berufenen Orts-Polizeibehörde gegenüber auszuweisen ;

daß aber, so werig die vorzulegenden Statuten maßgebend und bindend fein können, für die behördlihe Beurtheilung, die wirklihen Zwecke vielmehr von der Behörde felb|t- ständig unter Berücksichtigung aller zu threr Kenn t- niß gelangten Thatsachen, namentlich der zu kon- statirenden Thätigkeit des Vereins, beurtheilt und festgestellt werden müssen, ebensowenig die statuten- mäßige Organisation, welhe der Verein \ih selbst gegeben hat, oder gemäß welcher die im Bereiche der Orts- Polizeibehörde befindlihen Mitglieder einem gewissen, größeren, örtlih nit begrenzten Vereine beigetreten sind, als entscheiden de Grundlage für die Beurtheilung, ob diese Mitglieder nicht gleth- wohl einen Verein im gesezlihen Sinne unter sih bilden, an- erkannt werden kann ; j daß es vielmehr für die Prüfung, ob cin politisher Verein an einem gewissen Orte sih gebildet hat, der Behörde gegen- über nur darauf ankommt, ob thatsählich an demselben sich in der angegebenen Weise eine Mehrzahl von Personen vereinigt hat, um an diesem Orte oder von demselben aus in einem mehr oder weniger bestimmten Umkreise auf öffentliche Angelegenheiten N ‘sheidende F „_ Daß die zu entscheidende Frage sih als eine wesentlich that- sählihe darstellt, das Gesez auch nirgends das Erforderais einer genauer bestimmten Abgrenzung eines solhen Vereins gegen andere ähnliche Vereine und bezüglih der Per- sonen, welche fi von außerhalb seinem Zwecke anschließen möchten, aufstellt, auch in dieser Hinsicht vielmehr Alles der that- sächlichen Beurtheilung im konkreten Falle überl:}en bleiben muß ; daß der App.-Richter sonah mit Ret sih auf den Stand- punkt gestellt hat, daß die Frage, ob die Verbindung einer An- zahl von Personen zur Erreichung gemeinsamer Zwecke als eine einheitlihe, oder als eine in Abzweigungen gegliederte zu erach- ten, niht nah dem Wortinhalte der Statuten, sondern nach den thatsächlihen Erscheinungen zu beurtheilen sei; __ daß von diesem ri{chtigen Standpunkte aus die am Schlusse seiner Erwägungen zum Ausdruck gebrachte, in ihrer thatsädt;a lichen Begründung der Kritik des Kassationsrichters nicht unter-= liegende Ueberzeugung, daß aus den in seinem Erkenntnisse näher dargelegten Thatsachen die Kriterien eines besonderen, für A. ge=- gründeten politishen Vereins hervorgehen, zu dessen Leitern der Beschuldigte gehörte und dessen Verbindung mit dem Haupt=

S

vereine zu M. von ihm unterhalten wurde, die Anwendung der Strafbestimmung des §. 16 des Vereinsgeseßzes gegen den Be- \huldigten zur Folge haben mußte.

Nachdem zunächst im Herbst v. I. auf einer konstitui-

renden Versammlung zu Frankfurt a. O. die Begründung eines Städtetages für den Regierungsbezirk Frank- uta beschlossen und dessen Statut genehmigt worden war, haben si inzwischen dem Städtetage des gedachten Regie- rungsbezirïks auch bereits eine große Anzahl von Städten des Regierungsbezirks Potsdam angeschlossen, so daß auf der nächsten ersten regelmäßigen Versammlung des Städtetages,

eine angehört haben.

welche nunmehr für den 7. September d. I., 10 Uhr Vormittags,

“stimmberechtigte Bürger waren.

in der Aula des Gymnafiums zu Landsberg a. W. anberaumt ist, die Begründung eines allgemeinen brandenburgischen Städte- tages zu erwarten steht. Die Tagesordnung für die Versamm- lung zu Landsberg a. W. lautet: 1) Geschäftlihe Berichte, ins- besondere über die Beitrittserklärungen und die Kosteneinziehung; 2) Aenderung des Statuts durch Abänderung des Titels in: „für die Provinz Brandenburg“; 3) Vorträge und daran fih \hließende Berathungen a. über die gewerblichen Unterstüßungs- kassen. (Referent: Bürgermeister Gebhardt in Frankfurt a. D.); b. über Gewinnung von Lehrkräften für die gewerblihen Fort- bildungs\hulen (Referent: Bürgermeister Girndt in Sorau); c. über die Frage, wie \hüßen sich die Städte gegen das Zuschieben erkrankter Hülfsbedürftiger durch die benahbarten Gemeinden (Referent: Stadtrath Dr. Adolph in Frankfurt a. O.); 4) Be- sprehung der anderen, in der Versammlung selbft angeregten Fragen aus dem städtishen Gemeindeleben.

Wie wir erfahren, ist der Königlich sächsische Gesandte und Bundesbevollmächtigce von Nostiz-Wallwit in Norder- ney, wohin \ich derselbe zum Gebrauhhe des Seebades begeben hatte, an einem heftigen katarrhalischen Fieber erkrankt.

Der General-Lieutenant und Commandeur der 1. Garde- Infanterie-Divifion von Pape is} von seiner Urlaubsreise hier- her zurückgekehrt.

S. M. Brigg „Rover“ ankerte am 29. Juni cr. im

Hafen von Halifax und beabsichtigte von dort aus gegen Ende Juli cr. direft nah Plymouth zu gehen. An Bord Alles wohl.

Sachsen. Dresden, 30. Iuli. Der Rath der Stadt Dresden veröffentlicht eine vom 28. d. datirte Bekanntmachung, die Erwerbung des Bürgerrehtes nah Maßgabe der revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 be- treffend. Die letztere bestimmt in §. 17 Folgendes :

„Zum Erwerbe des Bürgerrehtes berechtigt sind alle Gemeinde- Mitglieder, welche 1) die jächsishe Staatsangehörigkeit besißen, 2) das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstüßung weder beziehen, noch im Laufe der leßten 2 Jahre bezogen haben, 4) unbe- scholten sind, 5) eine direkte Staatssteuer von mindestens 1 Thlr. ent- rihten, 6) auf die leßten 2 Jahre ihre Staatsfteuer und Gemeinde- abgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Auf- enthalts vollständig berichtigt haben, 7) entweder a. im Gemeinde- bezirk ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsiß haben, oder c. in einer anderen Stadtgemeinde des Königsreihs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsißes

Dagegen find zum Erwerbe des Bürgerrechts ver pflichtet die- jenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche A. männlichen Geschlechts sind, B. seit 3 Jahren im Gemeinde- bezirke ihren wesentlichen Wohnsiß haben und C. mindestens 3 Thaler an direkten Staatssteuèrn jährlih zu entrichten haben. e

Der Rath fordert nun diejenigen hierortigen Gemeindemitglieder, welche nah Obigem zum Erwerbe des hiesigen Bürgerrehtes ver- pflichtet waren, auf, sich binnen 4 Wochen und längstens bis . zum 31, August d. J. unter vollständiger Angabe des Namens, Standes oder Berufes, sowie der Wohnung, bei ihm anzumelden, und tellt auch eine gleihe Anmelduag denjenigen Gemeindemitgliedern anheim, welche von der ihnen durch das oberwähnte Geseß verliehenen Be- rechtigung zum Erwerbe des Bürgerrechtes Gebrauch zu machen gemeint sind Die Anmeldung kann schriftlich oder wäh- rend der gewöhnlihen Expeditionszeit mündlich erfolgen. Die auf die eingehenden Anmeldungen zu beschließenden Bürgerrechtsver- leihungen gelangen mit Eintritt der Wirksamkeit der revidirten Städte- ordnung zur Gelturg, und wird sodann an die Angemeldeten ihrer Inpflichtnahme halber besondere Veranlassung ergehen. Schließlich bemerkt der Rath, daß, den Vorschriften in: §§. 21 und 22 der revidir- ten Städteordnung gemäß, für Ertheilung des Bürgerrechts mit Ein- {luß der Inpflihtnahme außer den baaren Verlägen und dem ge- wöhnlichen Schriftenstempel an Sporteln mchr niht als 1 Thlr. zu erheben, öffentliche Beamte, sowie Geistlihe und Lehrer aber bei Er- werbung des Bürgerrechtes am Orte ihres amtlichen Wohnsißes mit Entrichtung von Sporteln so lange zu verschonen find, als sie sich nicht daselbit ansäßig machen.

Baden. Karlsruhe, 29. Juli. Der Großherzog und die Großherzogin sind heute Nacht hier eingetroffen. Am 27. d. M. empfingen Ihre Königlichen Hoheiten auf Schloß Mainau den Besuch der Prinzessin Luise von Preußen. Am 28. d. M. früh verabschiedete Sih Ihre Majestät die Deutsche Kaiserin bei Ihren Königlihen Hoheiten und trat von Schloß Mainau aus eine kleine Reise in die Schweiz an, nach welcher Ihre Majestät Sih nah Schloß Babelsberg bei Potsdam begeben wird. ¿zj

Meeklenburg. Schwerin, 30. Iúli. Das gestrige Bulletin über das Befinden des Erbgroßherzogs lautet : ÎIn dem Befinden Sr, Königlich.n Hoheit des Erbgroßherzogs ist keine Veränderung eingetreten Rostock, den 29, Juli 1874. Dr. Thierfelder.

Sachsen-Weimar - Eisenah. Weimar, 29. Juli. Im heutigen Regierungsblatt wird eine von den bei der Erhal- tung der Gesammtuniversität Jena betheiligten Herzoglich \äch- fischen Staa!sregierungen beschlossene „Verordnung über die Prüfung der Kandidaten des höheren Schul- amts“ und die Bildung einer besondern Kommission zu diesem Zwecke in Jena publizirt, vor welcher künftighin die- jenigen Studirenden, welche sich in den sahsen-ernestinishen Lan- den die Qualifikation eines wissenshaftlihen Lehrers an Gymnasien, Realshulen oder höheren Bürgerschulen erwerben wollen, ihr Examen abzulegen haben. Die Kommission besteh) aus Lehrern der Universität Jena und prafktishen Shulmännern oder Schulverwaltungsbeamten. Zum Nachweis der praktishen Befähigung haben die Kandidaten ein Probejahr und Probelektionen abzuhalten, wozu nicht nur die fahwissenschaftlihen Seminarien und das pädagogische Se- minar, sondern auch das in der Gründung begriffene Gymnasium zu Iena passendste Gelegenheit bieten werden. (Bishec waren die einheimishen Kandidaten genöthigt, fich in Leipzig oder auf einer preußishen Universität dieser Prüfung zu unterwerfen.) An der Spitze der Kommission steht der Geheime Hofrath Stiel.

Eisenach, 27. Juli. Heute find hier die sämmtlichen Oberbeamten der Einzelgerichte zu einer Konferenz mit dem Kreisgeriht versammelt, um über die Vorschläge zur JIustiz- Organisation zu berathen; es werden die meisten der Einzel- gerichte eingezogen.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meiningen, 28. Juli. Der neuesten Nachweisung über den Stand der dies- seitigen Stats\chulden zufolge besteht die ältere Landes\chuld noch mit 325,625 Fl., woran die Domänenkasse mit 110,061 F[., die Staatskasse mit 215,264 Fl. partizipiren. Die neueren Landesschulden bestehen in der 4 prozentigen mit 1,630,650 F[., in der 5prozentigen, jeßt 41/5 prozentigen mit 2,240,070 Fl. und in dem Prämien-Anlehen mit 1,595,311 Fl., wozu noh die un- verzinslihen Kassen-Anweisungen mit 349,864 Fl. kommen. Das

welchem die ihm gegenüberstehenden Aktivbestände bereits in Abzug gebracht find. So beträgt eigentlich das Prämien-Anlehen (7 Gulden- Loose) jeßt noch 3,461,080 Fl.; da aber von demselben noch 1,860,481 Fl. bei der „Mitteldeutschen Kreditbank“ verzinslih angelegt find, so reduzirt fich die Netto-Shuld auf die oben be- zeihnete Summe. Es hat dieselbe sich im Laufe des Iahres 1873 um 625,925 Fl. um deswillen erhöht, weil diese Summe zum Bau der Meiningen-Schweinfurter Bahn von der Bank ent- nommen worden is. Die Kassenanweisungen betragen auch * 1,049,996 Fl.; der Netto-Betrag wird aber durch die Aktiv- Bestände des Kassen-Anweisungs-Fonds auf die ebenfalls oben angegebene Summe reduzirt. Außer der Prämien-Anleihe, von der bereits bis Ende v. I. 70,000 Fl. getilgt waren, hat ih der Netto-Schuldenbestand durchweg gemindert.

Schwarzburg - Sondershausen. Sondershausen, 30. Juli. Das heute ausgegebene 20. Landesgeseßsammlungs- ftück enthält: Verordnung, betreffend die Einführung der Reich s- markrechnung, vom 18. Juli 1874 (vom 1. Januar 1875

ab erfolgend).

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 29. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin von Desterreih ist heute Vormittag 10 Uhr 3 Minuten hier eingetroffen und im Gasthofe zur Stadt Paris abgestiegen. Heute Abend 6 Uhr 25 Minuten reist die- selbe über Paris und Havre nah der Insel Wight.

Desterreich-Ungarn. Wien, 30. Juli. Der «Kaiser ist gestern Morgens von I\schl in Wien eingetroffen und hat Nachmittags den Aufenthalt in Laxenburg genommen. Der Kaiser wird sich am 24. August nah Bruck und am 25. August nah Totis begeben, wo der Aufenthalt bis 5. September dauern wird. i

(Wien. Ztg.) Mit der heutigen 18. Sitzung {loß die internationale Sanitäts-Konferenz ihre Berathungen. Der feierlihe Schluß is für den 1. August Vormittags fest- geseßt, Der Gegenstand der Tagesordnung war die Diskussion Über das gelbe Fieber. Die Konferenz konstatirte, daß diese Krankheit, wie die Cholera, auch durch den menschlichen Verkehr verbreitet werde, daß daher die internationale Seuchenkommission auch die Aufgabe habe, die Forschung nach deren Entstehung und Ursachen zu veranlassen. Wie “die Cholera, \so soll auch das gelbe Fieber durch bestimmte Maßregeln, entweder durch Re- visions- oder Quarantänesystem, im Falle eincs starken Vordrin- gens bekämpft werden. :

Es bleibt den einzelnen Staaten freigestellt, fich in dieser Beziehung für das eine oder das andere System zu entscheiden. Als die gceigneten Objekte für das Studium des gelben Fiebers wurden jene Schiffe erklärt, welhe mit Gelbfieberpläßen im Ver- kehre stechen. Ebenso wie bei der Cholera, soll auch das Fort- schreiten des gelben Fiebers nach Ort und Zeit genau sicher- gestellt werden. Hiermit war die Versammlung am Ende ihrer Arbeiten angelangt.

Die „Presse“ dementirt die Nachricht des Pariser Jour- nals „Union“, daß die öôsterreichishe Regierung sich weigere, den neu ernannten \panishen Gesandten anzuerkennen. Das Blatt fügt hinzu, der neue \spanishe Gesandte Del Mazo sei nach seiner am 12. v. M. erfolgten Ankunft vom Minister des Auswärtigen, Graf Andrassy, auf das Freundlihste empfan- gen worden und werde demselben mit allen seiner Stellung ge- bührenden Achtung und Rücksicht begegnet, wenn {hon eine ae Anerkennung der spanishen Regierung nit er-

olgt sei.

Pest, 29. Juli. Das Abgeordnetenhaus wird morgen in geheimer Sizung entscheiden, ob eine Aenderung der Haus- ordnung vorgenommen werden soll. Heute wurde die Debatte über die geheime oder öffentlihe Abstimmung bei §. 76 der Wahlvorlage fortgeseßt. Derselbe wurde nah längerer Debatte angenommen und hiermit das Prinzip der öffentlihen Abstim- mung festgeseßt. Die Diskussion wurde bis zu §. 81 fortgesetzt.

Carlowigz, 30. Juli. Die Mitglieder des serbischen Kirchenkongresses haben in einer abgehaltenen Konferenz den Antrag von Miletics, daß gegen die Nichtgenehmigung der Wahl von Stojkovic zum Patriarhen protokollarisch förmlihe Ver- wahrung eingelegt werde, abgelehnt, dagegen einen anderen An- trag angenommen, wonach das Bedauern des Kongresses über die Nichtgenehmigung dieser Wahl ausgesprochen werden soll.

Belgien. Brüssel, 29, Juli. (W. T. B.) Tie von dem internationalen Kongreß eingeseßte Kommission trat heute zu einer Sizung zusammen. In derselben sollten diejenigen Punkte, bezüglich deren zwischen den beim Kongreß vertretenen Mächten Einverständniß besteht, festgestellt werden.

Großbritannien und Jrland. London, 29. Juli. Die Prinzessin Louise und ihr Gemahl, der Marquis von Lorne, sowie die Kinder des Prinzen und der Prinzessin von Wales sind zu einem Besuche der Königin in Osborne angekommen. Dex Prinz von Wales wird sich Mitte August nah dem Norden der Grafschaften Dewon und Somerset begeben, um an den dortigen großen Rothwildjagden Theil zu nehmen. Die Königin hat Herrn Forsyth, Kommissar der Abtheilung Fyzabad, Oude, und Chef der jüngst nah Kaschgar gesandten außerordentlihen Mission, den Orden des Sterns von Indien zweiter Klasse verliehen.

__— General-Major Sir C. Staveley is zum Comman-

deur en chef der. bengalischen Armee ernannt worden.

In Liverpool wurde gestern die große Landungs- brüdcke (Landing Stage), wohl der größte und prächtigste Bau dieser Art, fast gänzlich durch Feuer vernichtet. Die „A. A. C.“ meldet darüber Folgendes: i :

Der Brand entstand kurz nah 3 Uhr Nachmittags in Folge einer Gasexplosion unter dem neu hinzugefügten Theile der Brücke, der mit Gasröhren versehen wurde, und in weniger als einer halben Stunde war der größere Theil des Bau-s in dichten Rauch gehüllt. Die Flammen verbreiteten sich rasch, und in Folge der eigenthümlichen Lage und Jsolirung der Brücke wurde es äußerst \{hwierig, dieselben, zu lôös\hen. Die Folge war, daß die Brücke fast gänzlich vernichtet wurde, und der angerihtete Schaden wird auf ca. 200,000 Lstr. ge- \chäßt. Die Brücke bestand hauptsächlich_ aus 39 eisernen Pontons und einem hölzernen Parquet von 5 Zell Stärke. Sie war 507 Fuß lang und 180 Fuß 9 Zoll breit; sie hatte ein Gewicht von 2000 Tounen und konnte 40,000 Personen tragen. Sieben eiserne Brüen, von denen eine 590 Fuß lang ist, brachten die Brücke mit den Piers der George- und Prince's: Dos in Verbindung, und sie wurde mittelst starker Ketten in Position gehalten. Die Herstellung dieser Brüe | fostete nahezu 4+ Million Lstr. Menschenleben hat die Brantkata-

strophe nicht gekostet, und den in der Mersey liegenden Schiffen,

worunter sich mehrere große Oceandampfer befanden, ist dadurch kein Schaden zugefügt worden.

Aus dem Norden Englands und aus Schottland

ist, zusammen mit 6,141,521 Fl., der Netto-Schuldenbestand, von

liegen Berichte über verheerende Gewitter ftürme vor, dur

welche Straßen übershwemmt, Häuser und Felder arg beshädigt und mehrere Personen durch Bli oder Einsturz von Schorn- steinen getödtet oder {chwer verlegt wurden.

30. Juli. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute der Unterstaatssekretär im Departement des Auswärtigen, Sir R. Bourke, auf eine Anfrage des Deputirten Vance, die spanische Regierung habe versprohen, zu thun, was in ihren Kräften stehe, um der Räuber, von denen der Engländer Hasselden beraubt worden, habhaft zu werden und das von Leß- terem an jene gezahlte Lösegeld wieder zu erlangen. Auf eine weitere Anfrage Richards erwiderte Sir R. Bourke, die englishe Regierung habe, nahdem die von der deutshen und italienishen Regierung erhobenen Reklamationen wegen der von deren Landesangehörigen in Karthagena erlittenen Schäden Seitens der Madrider Regierung gewürdigt worden seien, gleich- falls Shadloshaltun g der bei jener Gelegenheit geshädigten Engländer verlangt und glaube, auf eine demnähstige zufrieden- stellende Antwort der spanishen Regierung rechnen zu dürfen. Im weiteren Verlaufe der Sizung wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesezes über die Stifts\chulen, in dritter Lesung angenommen.

Frankreich. Paris, 31. Juli. (W. T. B.) Die Mor- genblätter veröffentlihen eine Note, in welcher gesagt wird, die Journale beschäftigten sih seit einigen Tagen mit einem Hir- tenbriefe des Kardinal-Erzbischofs von Paris. Die Regierung habe mit Bedauern die Publikation dieses Hirten- briefes gesehen, würde es jedoch äußerst wünschenswerth finden, wenn der gedachte Hirtenbrief nicht ferner als Gegenstand der Zeitungspolemik betrahtet würde.

Versailles, 30. Juli. (W. T. B.) Die National- versammlung berieth heute die Geseßvorlage über Ver- \hiebung der Session der Generalräthe. Die An- nahme des ersten Artikels erfolgte mit 397 gegen 152 Stimmen. Hierauf wurde das ganze Gese ohne erheblihe Diskusfion an- genommen.

Morgen findet die Berathung über die Vertagung der Nationalversammlung statt, wobei Gambetta und Jules Simon über die allgemeine politishe Lage sih auszulafsen beab- sichtigen und namentlih verlangen wollen, daß noch vor dem Beginn der Ferien in mehreren Departements der dort bestehende Belagerungszustand aufgehoben werde.

Die Linke hat ihre Absicht, wegen des Verhaltens der französishen Behörden an der Pyrenäengrenze eine Interpellation an die Regierung zu rihten, wieder aufgegeben.

Die mit Berathung des Antrages auf Vertagung der Nationalversammlung beauftragte Kommission hat den 6. k. Mts. als den Tag bezeichnet, an welhem die Vertagung ein- treten soll, während an dem 30. November d. I., als dem Tage des Wiederzusammentritts der Nationalversammlung, festgehalten worden ift.

Spanien. Madrid, 29. Juli. (W. T. B.) Die amtlihe „Gaceta“ veröffentliht ein Dekret des Finanz- Ministers Camacho, durch welches eine besondere Junta eingeseßt wird, die die Grundlagen für die zur Minderung der öffentlihen Schuld erforderlihen Maßregeln feststellen soll. Die spanische Bank hat sih, wie der „Impartial“ wissen will, verpflichtet, vom Januar k. I. ab ein Iahr lang monatlich 20 Millionen an die Gläubiger der \chwebenden Schuld auszuzahlen.

—. 80. Juli. (W. T. B.) Nach einem von der Regierung erlassene: Dekrete haben die Besißer von Wechseln und Staats\chaßzscheinen, welhe durh Obligationen der Zprozent. inneren Schuld garantirt sind, diese Werthe bei der spanischen Bank zu hinterlegen und mit der Verwaltung des Staats\chatzes sich über die Festseßung der definitiven Einlösungs- frift zu einigen. Die Inhaber von Wechseln und Schatzpagarès, welche durch Schaÿbons oder Schaßscheine garantirt find, sollen für die vollständige Einlösung Sicherheit erhalten in Gemäßheit der Vereinbarungen, die zwishen ihnen und der Verwaltung des Schatzes demnächst zu Stande kommen werden.

Der Carlistenführer Faez is mit mehreren seiner Anhänger bei einem in Asturien stattgehabten Gefechte ge- fallen.

Italien. Rom, 26. Iuli. (It. N.) Die „Gazzetta uffiziale“ dementirt heute: erstens, daß, wie ein Blatt in Mondovi erzählt hatte, auf den König bei Cuneo ein Attentat verübt worden sei; zweitens, daß der Prinz Amadeus an den Papst einen Brief geshrieben habe; den Bericht von der Unter- redung, welche Amadeus mit einem Zeitungs-Korrespondenten gehabt haben sollte.

Die „Gazzetta d'Italia“ schreibt: Die schon früher eingeleiteten Verhandlungen der italienischen und öôfterrei- chisch-ungarischen Regierung, die den Schug der insekten- fressenden Vögel zum Gegenstand hatten, und denen auch die Regierung des Deutschen Reiches niht fern stand, werden bald wieder aufgenommen werden und wahrscheinlih Veränderungen im Iagdgeset zur-Folge haben. Ueber sechs Punkte ist man bereits einig geworden, und diese werden einem nah Wien zu berufenden internationalen Kongresse als Präliminarien vorge!egt werden.

Weiter berichtet dasselbe Blatt: Die Regierung zeigt sih über das Steigen des Wassers am Gardasee niht weniger be- sorgt, als die am meisten dabei betheiligten Provinzialräthe von Brescia und Verona. Am 1. Juni des laufenden Jahres unter- suchte eine Regierungskommission die Sache an Ort und Stelle, aber mehr aus militärishen Rücksichten und namentlich im In- teresse der Festung Peschiera. Eine andere Kommission soll nun die Angelegenheit im Interesse der am Gardasee wohnenden Ge- meinden prüfen, und in dieser sollen außer den Regierungs- Kommissarien auch Vertreter der interesfirten Provinzen und n oberitalienishen Eisenbahn - Gesellschaft Siy und Stimme aben. ; Das Bauten-Ministerium hat sih, wie das „Avve- nire“ von Sardinien meldet, eifrig mit der Herstellung einer direkten unterseeishen Telegraphenverbinduug der Insel Sar- dinien mit dem italienischen Kontinent beschäftigt, und die Ge- neral-Direktion des Telegraphenamtes hat auf Veranlassung dieses Ministeriums einen darauf bezüglihen Kontrakt entworfen, welcher sowohl von einer soliden Gesellschaft wie vom Ministerrathe an- genommen worden is, \o daß also nur noch die Genehmigung des Parlaments und des Königs fehlen, um Hand ans Werk legen zu können. Zur Beschleunigung ‘der Arbeiten is ein Pa- ragraph in den Vertragsentwurf aufgenommen worden, wona die betreffende Telegraphenverbindung drei Monate nah der Publizirung des betreffenden Geseßeutwurfs hergestellt sein muß.

Die Panzerfregatte „Vittorio Emanuele“ hat

von Spezia aus ihre üblihe Uebungsfahrt mit den Zöglingen