1899 / 54 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

rege der Thierseuhen, Dienstag bon 5—6 Uhr Nachmittags, ndig.

Dr. Eberlein, Dozent: Uebungen am Hufe, in Gemeinschaft mit dem Assistenten Grupe, täglich von 4—6 Uhr Nachmittags. Sat und Gestütkunde, Donnerstag von 9—10 Uhr, Freitag und

nnabend von 7—8 Uhr Vormittags, 3 stündig. Poliklinik für größere Hausthiere, täglich von 10—12 Uhr Vormittags und von

—5 Uhr Nachmittags.

__ Kom. Dozent Regenbogen: Pharmakologie und Toxikologie I, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7—8 Uhr Vormittags, 3 Ms Nezeptierkunde, Sonnabend von 9—10 Uhr Vormittags, 1 stündig. AlUgemeine Therapie, Montag von 7—8 Uhr Vormittags, 1 ftündig. Klinik und Poliklinik für kleinere Ph iere, täglih von 10—12 Uhr Vormittags und von 4—5 Uhr Nachmittags.

Dr. Wittmack, Geheimer Regierungs - Rath, Professor: Botanik, Montag und Sonnabend von 9—10 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 8—9 Uhr Vormittags, 4stündig. Botanishe Ex- kursionen, Sonnabend Nachmittags.

Dr. B örnstein, Hes: Physik, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 3—4 Uhr Nachmittags, 3 stündig.

De. erner, Geheimer Regierungs-Rath, Professor: Rind- viehzuht, Mittwoch und Donnerstag von 12—1 Ühr Nachmittags, 1 ERARE Schweinezuht, Sonnabend von 12—1 Uhr Nachmittags, 1 stündig.

Dr. Plate, Professor: Zoologie, Montag, Dienstag, Freitag und Sonnabend von 8—9 Ubr Vormittags, 4 stündig.

__ Keller, Prosektor: Histologishe Uebungen in Gemeinschaft mit Professor Dr. Sh mal. Einleitung in die Anatomie, Dieastag bis Freitag von 9—10 Uhr, vier Wochen lang.

Braß, Repetitor: Assistenz in der medizinischen Klinik.

Dr. Fuchs, Nepetitor: Pathologisch - histologishe Uebungen in Gemeinschaft mit Geheimem Regierungs-Rath, Professor Dr. Schü. Pfeiffer, Repetitor: Assistenz in der chirurgischen Klinik.

Kohblhammer, Assistent der Chemie: Chemische Uebungen in Gemeinschaft mit Professor Dr. Pinner.

Dr. Du Bois-Reymond, Assistent der Physiologie: Re- petitionen über Physiologie.

Grupe, Aisistent in der Poliklinik: Uebungen am Hufe in Ge- meinschaft mit Dozent Dr. Eberlein.

Dr. O, Apotheker: Pharmazeutische Uebungen, täglich von 10—12 Uhr Vormittags und von 4—b Uhr Nachmittags.

Berlin, den 27. Februar 1899.

Der Rektor. Diederhoff.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider Carl Noot ‘aus Weitmar, Kreis Bochum, ist von uns heute die Befugniß zur Verrihtung von Markscheider- arbeiten für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Clausthal, dén 21. Februar 1899.

Königliches Ober-Bergamt. chenba.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesezes vom 10. April 1872 (Gesehz- Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhôöhste Erlaß vom 25. Oktober 1898, betreffend die von der Lausitzer Een a ngctenlGatt beshlofsene Vermehrung ihres Grundkapitals dur Auszabe weiterer Aktien im Betrage von 327 909 M, dur die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Liegniß, Jahrgang 1899 Nr. 5 S. 33, ausgegeben am 4. Februar 1899,

der Königliben Negierung zu Frankfurt a. O., Jahrgang 1899 Nr. 5 S. 39, ausgegeben am 1. Februar 1899;

2) das Allerhöchste Privilegium vom 9. November 1898 wegen Avsfcrtigung auf den Inhaber lautender Anleihesheine der Stadt Stoly i. P. im Betrage von 3 000 000 4 dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 50 S. 281, ausgegeben am 15, Dezember 1898;

3) das am 9. Dezember 1898 Allerhöch\t vollzogene Statut für die Rheda - Ströômming - Ent- und Bewässerungsgenossenschaft zu Bresin im Kreije Neustadt und Putig durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig, Jahrgang 1899 Nr. 3 S. 29, aus- gegeben am 21. Januar 1899;

4) der Allerhöhfte Erlaß vom 12. Dezember 1898, betreffend die Genehmigung des IV. Nachtrags zum revidierten Statut der Landschaft der Provinz Sachsen, durch die Amtsblätter

der Königlihen Regierung zu Magdeburg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 31, ausgegeben am 28. Januar 1899,

der Königlichen Regierung zu Merfeburg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 39, ausgegeben am 28. Januar 1899,

der Königlichen Regierung zu Erfurt, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 29, au3gegeben am 28. Januar 1899;

5) der Allerhöchste E:.laß vom 12. Dejember 1898, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an den Kreis Hamm zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Werl nah Hamm in Arspruch zu nehmenden Grund- eigenthums, durch tas Amtéblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg, Jahrgang 1399 Nr. 5 S. 62, ausgegeben am 4. Fe- bruar 1899;

6) das am 19. Dezember 1898 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenofsenshaft zu Hammer und Hammerheide im Kreise Friedeberg N.-M. und Alt-Sorge im Kreise Filehne dur die Amisblätter j

der Königlihen Regierung zu Frankfurt a. O., Jahrgang 1899 Nr. 3 S. 13, ausgegeben am 18. Januar 1899,

der Königlichen Regierung zu Bromberg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S, 41, ausgegeben am 26. Januar 18939 ;

7) der Allerböhste Erlaß vom 21. Dezember 1898, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Aktiengesellschäaft „West- deutsche Eisenbahngesellschaft“ zu Köln zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau einer Kleinbahn vom Bahn- hof Neheim—Hüsten der Eisenbahn Schwerte— Arnsberg nach Sun- dern in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amts- blatt der Köntglichen Regierung zu Arnsberg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 45, ausgegeben am 28. Januar 1899;

__8) der Allerhöhste Erlaß, vom 30. Dezember 1898, betreffend die Verleihung des Rechts zur Enteignung von Grundeigenthum an den Reichs-(Militär-)Fiskus behufs der Erweiterung des Feldbahn- depots Clausdorf, durh das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Jahrgang 1899 Nr. 7 S. 75, aus- gegeben am 17. Februar 1899.

Nichtamlliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. März.

Seine Majestät der Kaiser und König erledigten, wie „W. T. B.“ aus Wilhelmshaven meldet, im Laufe des estrigen Nachmittags an Bord des Slaggschiffs „Kurfürst Sriedric Wilhelm“ Regierungsgeschäfte. Abends um 7 Uhr and ein Diner vonzwölf Gedecken statt, zu welhem die Admirale und das Gefolge geladen waren.

Heutc Morgen gingen Seine Majestät der Kaiser an Bord des „Kurfürst Friedrich Wilhelm“, al von dem Aviso neHela“ begleitet ist, nah. Helgoland in See. t

_&n der am 2. d. M. unter dem Vorsiß des Staats- Ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Grafen von P of a- dowsky-Wehner abgehaltenen Plenarsißung des Bund es- raths wurden die Vorlagen, betreffend den Entwurf eines Srl eves für Elsaß - Lothringen wegen Ausführung des Reichsgeseßes über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts- barkeit, und betreffend das Verbot des Terminhandels in Kammzug, den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Den Aus- shußanträgen über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, betreffend den obersten Militär-Gerichtshof, sowie über die Vorlage, betreffend die Einfügung eines Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter in das deutshe Eisenbahn-Gütertarifshema, wurde die Zustimmun a Außerdem wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt. :

Württemberg,

_ Der „Staats-Anzeiger f. W.“ veröffentliht eine König- lihe Verordnung, durch welhe die Ständeversa mm- lung zum 14. März einberufen wird.

Oesterreich-Ungarn.

In der gestrigen Sißung des Ie Gen Landtags interpellierte, wie „W. T. B.“ aus Brünn berichtet, der Abg. Perek (böhmisher Landtagsklub) über die durch die deutshen Mitglieder des Ausgleihsaus\shusses herbeigeführte Verpügerung einer Verständigungsaktion. Chlumeck y erwiderte, die Verzögerung rühre daher, daß die Deutschen die vorliegenden Anträge einer reiflihen Erwägung unter dgen, um gereifte und nicht etwa solhe Gegenanträge zu fie en, welche eine Verständigung überhaupt hindern würden.

Aus Budapest meldet dasselbe Bureau, daß der bis- herige Minister-Präsident Baron Banffy an Stelle des ver- storbenen Grafen Geza Szapary zum Öber-Hofmeister ernannt worden ist.

Das ungarishe Abgeordnetenhaus wählte gestern den bisherigen Minister des Jnnern, Desider Perczel mit

244 Stimmen zum Präsidenten; Desider Szilagyi erhielt

74 Stimmen. Zu Vize-Präsidenten wurden Bela Tallian und Gabriel Daniel gewählt.

Die Nationalpartei ip gestern eine Landeskonferenz ab, an welcher etwa 300 Personen theilnahmen. Ein Antrag, die Landeskonferenz möge sih dafür aussprechen, daß die Partei in ihrer Gesammtheit in die liberale Partei eintrete bezw. sich mit dieser Partei fusioniere, wurde einstimmig ange- nommen. Die klerikale Volkspartei verharrt auch weiter in oppositioneller Tate n ebenso wird die Unabhängigkeits- partei unter Führung Kossuth's die Opposition auf staatsrecht- liher Grundlage fortseßen.

Großbritannien und JFrland.

Jn der gestrigen Sißung des Oberhauses widmeten dem in Washington verstorbenen Lord Herschell der Premier- Minister Lord Salisbury, Lord Kimbeiley, der Lordkanzler Halsbury und James Nachrufe, in denen sie die Verdienste und die Begabung des Verstorbenen hervorhoben.

Im Unterhause wurde gestern der Protest des russi- shen Gesandten in Peking gegen einige Bestimmungen des von China mit einem britischen Konsortium abgeschlossenen Pecaags über die Niutshwang-Eisenbahn-Anleihe zur Sprache gebracht.

Der Parlaments-Untersekretär Brodrick erklärte, die Befugnisse der russishen Behörden in den an Rußland verpachteten chinesischen Di- strikten seien in dem Abkommen zwischen Rußland und China dargelegt. Das Abkommen befinde sich unter den dem Parlament vorzulegenden Schriftstücken. Dasselbe bestimme, daß die Verwaltung des Distrikts den rufsischen Beamten anvertraut werde. Wenn in Talienwan Ruß- land seine Befugnisse überschreite, müsse die hinesishe Regierung da- gegen einschreiten. Die Regierung habe gehört, daß der russische Gesandte in Peking geaen gewisse Bestimmungen des Anleihever- trags, betreffend die Ausdehnung der Niutshwang-Eisenbahn, pro- tistierte, und zwar mit dem Bemerken, daß die Bestimmungen des Abkommens den Versiherungen widersprähen, die dem russishen Geschäftsträger Pawlow im Juli v. J. von der chinesischen Regierung gegeben worden seien. Die britische Regierung betrachte den Anleihe- vertrag als bindend für die chinesishe Regierung. Des weiteren theilte Brodrick mit, es sei kein formeller Vorschlag für die Theilung der Samoa - Inseln von irgend einer Macht aus- gegangen. Zwischen den drei betheiligten Mächten dauerten die Unterhandlungen über die jüngsten Unruhen auf Samoa fort. Bei der dann folgenden Les Militär-Etats führte der Parlaments- Sekretär des Kriegsamts Wyndham aus, man beabsichtige nicht, an dem Reformprogram von 1897/98, welches erst erprobt werden olle, irgend welhe einschneidenden Veränderungen vorzunehmen. Indeß müsse das Heer außer zum Schuße Indiens auch für den Fall eines großen Krieges bereit sein, bei welhem man mit der Möglichkeit etner feindlihen Jnvasion rechnen müsse. Er hoffe, daß dies in weiter Ferne sei, aber das Heer müsse darauf gerüstet und daher genügend stark für die Vertheidigung des Landes und für einen Gegenangriff sein. Die Regierung wünsche deshalb eine Feldarmee von 4 unabhängigen Kavallerie-Brigaden und 3 Armee- Korps zu haben. Ferner würden neue Batterien für die Feld- Artillerie, und zwar . jährlih je 5 errihtet, wodurch die Zahl dieser Batterien von 44 auf 54 gebraht werde. Auch fei man in den maßgebenden Kreisen mit der Prüfung von Vorschlägen betreffs einer anderweitigen Vertheilung und Unterbringung der Munitton beschäftigt. Die festländischezn Nationen müßten ihre Armeen für die heimische Vertheidigung in fortgeshrittenerem Zustande erhalten als England, andererseits aber hätten sie keine Ersazmaanschast für den Dienst im Auslande aufzubringen. Fünf von den neun in dem Programm von 1895 ‘verlangten neuen Infanterie - Bataillonen seien errichtet, und hinsihtlich der baldigen Errichtung der anderen vier würden keine Schwierigkeiten ih erheben. Der Mobilisierungsplan für die Einberufung von zwei Armee-Korps sei derart, daß fie sofort ins Feld rücken föanten. Seit 1860 habe Großbritannien niemals soviel Mann unter den Waffen gehabt als jeßt. Campbell - Bannerman bemerkte, die Frage der Vermehrung des Heeres und der Flotte hänge von der Politik des Landes ab. Wenn man große Verpflichtungen in der ganzen Welt übernehme, wenn ' man das Reich alle Jahre in irgend einer lohnenden Weise vergrößern wolle, so sei eine vergrößerte Armee und Flotte nothwendig. Die Armee sei fast uiht mehr im stande, den fortdauernden Verpflihtungen nahzukommen, welhe ihr auferlegt würden und welche das Heer keines einzigen anderen Landes zu tragen habe, Der Erste Lord des Schhayes Balfour er-

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widerte: er glaube nit, daß die Vermehrung der Aus- gaben mit der Politik der Regierung zu tht A Zweifel- los sei die Verantworlihkeit des R im Wachsen be- griffen, aber dies sei im Grunde geüommen in Großbritannien ebenso wie in anderen Ländern. Um diese Verantwortung tragen zu können, müsse Ae eine Armee und eine Flotte haben, die stark genug seien, jeder Armee und Flotte entgegenzutreten, weldhe gegen dasselbe aufgebracht werde oder durch welche die en lischen Interefsen bedroht würden. Die Stärke der englishen Rüstungen bânge niht im Geringsten mit der audêwärtigen Politik di

Regierung, sondern mit der Ausdehnung des Handels des Reiches und noch mehr mit der - militärischen und Flottenpolitik der an- deren Nationen zusammen. Aus dieser Politi erwüchsèn die Ge- fahren, welchen die Regierung begegnen müsse. Er bitte das Haus, die großen Summen zu bewilligen. Niemand bedauere mehr als -die Minister die Größe der Opfer. Aber [ange die Verantwortlichkeit des Reichs eine solche sei, wie sie es jeßt sei, solange man das ei zu vertheidigen habe gegen Streitkräfte, welhe sich gegen Groß- britannien zusammenschaaren könnten, seien solhe Opfer nothwendig.

Frankreich.

__JIn der gestrigen Sigung der Deputirtenkammer wünschte, dem „W. T. B.“ ufolge der Deputirte Cuneo Ornano über die Ungeseßlichkeit der jüngsten Haussuchungen L interpellieren. Der Minister-Präsident Dupuy beantragte edoch, die Interpellation auf einen Monat zu vertagen, und die Kammer stimmte der Vertagung zu, worauf die Budget- berathung fortgeseßt wurde. ie Krim nalkammer des Kassationshofs unter dem Vor- sige Loew's prüfte gestern die Frage der Zuständigkeit der Gerichte in der Angelegenheit des Oberstleutnants Picquar t. Jn Marseille wurden vorgestern in den Räumen der Liga zur Wahrung der Sen und Bürgerrechie und der Patriotenliga gleichfalls Haus uchungen vorgenommen.

Rußland.

In der Peter-Pauls-Kathedrale zu St. Petersburg wurde, -

wie „W. T. B.“ berichtet, gestern eine Seelenmesse für den Kaiser Nikolaus I. gelesen, welher der Kaiser, die Kaiserin -Mutter, sowie sämmtlihe Großfürsten und Großfürstinnen beiwohnten.

Nach einer Meldung desselben Bureaus aus Helsing- fors hat der Senator für den Kultus Dr. Baron Jrjö- Koskinen gestern seine Entlassung eingereicht.

Jtalien.

Der heute früh 9 Uhr über das Befinden des Papstes ausgegebene Krankheitsberiht lautet dem „W. T. B.“ zu Be:

Die Nacht verlief ruhig; der hohe Patient verharrte unbeweglih in der von den Aerzten gewünshten Lage. Die Funktionen aller Organe sind normal. Das Algemeinbefinden ist gut. Der Verband an der operierten Stelle wurde entfernt; man fand den Heilungs- prozeß normal verlaufend. Die Ernährung is hinreichend; die Nahrung wird gern genommen. Temperatur 37, Athmung 22, Puls 70. Mazzoni, Läpponi.

Der Jesuiten-General, Pater Martin, ist gestern Abend aus Fiesole in Rom eingetroffen. :

Spanien.

Die Königin-Regentin konferierte, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern in Madrid mit dem Herzog von Tetuan und mit Romero Robledo. Der lebtere soll zur Auflösung der Kammer gerathen haben. :

Der General Toral, welcher seiner Zeit Santiago de Cuba den Amerikanern übergab, ist infolge der Ae verh der Untersuhung über die Kapitulation von Santiago verhaftet und in das Militärgefängniß gebracht worden.

Belgien.

Nach offiziellen Nachrichten hat die Krankheit der Königin, wie dem „W. T. B.“ aus Brüssel berichtet wird, feinen ernsten Charakter. Allerhöchstdieselbe hat sich vor einigen Tagen erkältet. Als Vorsichtsmaßregel ordnete der Arzt an, daß die Königin das Bett hüte und absoluter Ruhe pflege, da Jhre Majestät vor drei Jahren an akuter Bronchitis litt. Gestern besuchte der Arzt die hohe Patientin nur ein- mal; wenn nicht unvorhergesehene Zwischenfälle eintreten, rechnet man auf rashe Wiederherstellung der Königin.

Amerika.

Da der Admiral Dewey dringenden Bedarf nah Schiffen mit geringem Tiefgang hat, erhielt nah einer Meldung des „W. T. B.“ aus New York das Kanonenboot „Vix en“ den Befehl, sofort zum Abgang nach Manila in Dienst zu stellen. Das Hospitalschiff „Relief“ ist gestern mit einem Sanitäts- forps von 200 Mann nah Manila in See gegangen. Der Kriegs-Sekretär Alger hat ferner angeordnet, daß das 6. Artillerie-Regiment und 5 Regimenter regulärer Jnfanterie über San Francisco als Verstärkung für den General Otis nah den Philippinen abgehen. ;

Aus Lima wird dem „New York Herald“ telegraphiert, dort seien Nachrichten aus Bolivien eingetroffen, denen zu- folge die Regierungstruppen unter dem Präsidenten Alonzo im Departement Oruro von den Revolutionären unter Oberst Pandoin eine neue Niederlage erlitten hätten. Die Truppen seien in voller Panik geflohen. Die Provinz Cochabamba habe sich den Aufständischen Con

Die militärishen Behörden von Chile sind, dem „W. T. B.“ zufolge, endgültig entschlossen, das Heer um 5000 Mann zu vermindern, um es damit auf dieselbe Stärke zu bringen, wie im Jahre 1891. Gerüchtweise verlautet, die Regierung beabsichtige, verschiedene Kreuzer an Ecuador und die Vereinigten Staaten von Amerika zu verkaufen.

Asien.

Der russishe Gesandte in Peking von Giers hat, dem „Reuter’schen- Bureau“ zufolge, am Dienstag dem Ute amen schriftlich den Protest überreiht, welhen er früher A mündlich gegen die nördliche Fortführung der Niutshwang- Eisenbahn durch ein britishes Konsortium erhoben hatte. Die „Times“ meldet aus Peking vom gestrigen Tage: Noch sei keine Antwort eingegangen auf die Eingabe des britishen Gesandten Mac Donald an das Tsung-li-Yamen, in welcher erklärt wird, daß die Jnteressen der britishen Bondholders es erforderten, daß im Direktorium der Nord- bahn fein Wechsel ohne Sen igung des britischen Syndikats eintreten dürfe, auch sei noch keine Genugthuung [E die England durch die o Pee angethane eleidigung gegeben worden; die Entlassung sei, wie als Grund angegeben worden, wegen Hu's intimer Beziehungen zu den Engländern und wegen unrichtiger Verwendung von Geldern erfolgt, Behauptungen, welche dem Vernehmen nah si bei der Untersuchung als unbegründet erwiesen hätten.

Parlamentarische Naghriehten.

Die Berichle über die gestrigen Sißungen des Reichs- tages und des Hauses der Abgeordneten befinden si in der Ersten und Zweiten Beilage.

Das Haus der Abgeordneten seßte in der heutigen G Sizung, welcher der Minister der öffentlihen Arbeiten hielen beiwohnte, die zweite Berathung des Etats der Eisenbahnverwaltung bei den Einnahmen aus dem Metto nene und Gepäckverkehr in Verbindung mit dem ntrag der Abgg. Wetekamp (fr. Volksp.) und Genossen auf Beibehaltung der Arbeiter-Rükfahrt- und -Wochenkarten fort. Abg. Dr. Böttinger (ul.) if mit dem Minifter darin ein- verstanden, daß nur eine DARAEBULG, nit eine Verbilligung der ersonentarife empfehlentwerth sei. Anzuerkennen sei, daß in der eten Zeit für die Verbesserung der Perfonenbeförderung manches e1hehen sei; doch seien noch viele berechtigte Wünsche unerfüllt ge- E eus sei eine bessere Verbindung mit dem Süden erwünscht.

Abg. Wamhoff (nl.): Wer reisen will, soll es auch bezahlen, umal wenn er ins Ausland fährt; ich kann nicht finden, daß die ersonentarife zu hoch sind. Die erste Wagenklasse wird fast aus- \{ließlich von Abgeordneten und Offizieren benußt, sie ist eigentlich überflüssig. Zu empfehlen wäre es, daß den Güterzügen einige ersonenwagen angehängt würden. Leider nimmt die Eisenbahn irektion auf bescheidene Wünsche vom Lande wenig Rücksicht. Dies Gi NIers von der s{hnelleren Verbindung von Osnabrück mit olland. ;

Abg. Freiherr von Zedliy und Neukirch (fr. kons.): Auh ih würde es bedauern, wenn die Vereinfahung und Vereinheitlihung der Personentarife erkauft würde mit einer wesentlihen Verminderung der Eisenbahneinnahmen. Auf die Uebershüsse aus den Eisenbahnen werden wir in Zukunft noch mehr zu rechnen haben als jeßt. Die Eisenbahnverwaltung muß auch in der Lage bleiben, in Zeiten wirthschastlißen Niedergangs die Güter- tarife zu ermäßigen. Der Antrag Wetekamp könnte vielleiht der Kommission überwiesen werden, wenn ih ihn auch für überflüssig halte. Die Arbeiter-Wochenkarten sind sehr zweckmäßig und fozialpolitish sogar nothwendig. Es wird aber von einzelnen Gemeinden darüber getlagk daß der Zuzug der Arbeiter ihnen große Lasten auferlegt.

uch die Sonntags-Rükfahrtkarten haben große Schattenseiten. Es ift wirthschastlih und sittlich nicht erwünscht, daß der Vater die ganze Woche hindurch von feiner, De getrennt ist. Die Ge- meinden müssen Armen- und chullasten tragen für Leute, die ihren Verdienst anderwärts verzehren. Die Verwaltung wird diese Sache eingehend prüfen müssen und auch vor einer Beschränkung der Arbeiterfahrkarten - nicht zurückshrecken dürfen. Die Verwaltung muß Bewegungsfreiheit haben. Sie wird nur da eingreifen, wo Mißstände vorhanden sind.

Abg. Im Walle (Zentr.): Die billigen Arbeiterkarten ermög- lichen es dem Arbeiter, in guter Luft, auf dem Lande billig zu wohnen. Allerdings ist es niht erwünscht, daß die Gemeinden durch diese an

ch gute Maßregel, dur Armen- und Schullasten ges{hädigt werden. eshalb sind wir bereit, au diese Seite der Frage in der Kom- mission zu prüfen.

Abg. Osthaus (nl.) hält es für wünschenswerth, daß die kleineren Ne der rechtsrheinishen Bahn bessere An\chlüfse an die Schnell- züge erhalten.

Abg. Wallbrecht (nl.) {li-ßt sch den Wünschen des Abg. Wamhoff bezüglich einer besseren Verbindung mit Holland an.

Abg, Wetekamp (fr. Bp.) bestreitet, daß eine Ermäßigung der Personale die Rentabilität der Eisenbahnen vermindern würde. ah den früheren Erklärungen der Minister sei zu erwarten gewesen, daß die Militärtarife auf größere Entfernungen würden ermäßigt werden. Dies sei aber niht eingetreten. Gegen die Verweisung seines Antrages an die Kommission habe er nichts einzuwenden.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (konf.): Die jeßigen .Eisen- bahn - Perfonentarife beschränken den Verkehr nicht Es if auch niht richtig, daß billigere Tarife das Reisen vermehren würden. Wenn die Arbeiterlöhne, die Gehälter steigen, wo sollen die Einnahmen bleiben? Ohne Eisenbahn - Uebershüsse is unser anzer Etat überhaupt nicht zu balancieren, und eine Erhöhung der inkommensteuer wird doch niemand verlangen. Die Eisen- bahn follte von vornherein wie ein indufstrielles Unter- nehmen behandelt werden. Hätten wir andere latente Einnahmen, so könnte man ja än eine Ermäßigung der Personentarife denken. Diese Einnahmen haben wir aber niht, und deshalb wären die Personentarife zuleßt zu ermäßigen. Eher könnte man sie erhöhen. Beim Antrag Wetekamp spielt eine hochpolitishe Frage mit, nämli eine Verschiebung der Bevölkerung zu Ungunsten der Landgemeinden, deren Interessen davon berührt werden, wenn die Arbeiter in die Städte gehen und deren Familien jenen zur Last fallen. Durch den Auf- enthalt der Arbeiter in der Stadt wird das Familien- leben vernichtet, und das ist ein sehr unerwünschter Zustand. Die Tarife dürfen deshalb nur soweit ermäßigt werden, daß es dem Arbeiter ermögliht wird, am Abend zu seiner Familie zurückzukehren. Die Interessen der Arbeiter und der Gemeinden müssen ausgeglichen werden. Ih bin gegen den Antrag Wetekamp und halte auch eine Kommissionsberathung für überflüssig.

Der Antrag auf Verweisung des Antrags Wetekamp an ta G und der Antrag Wetekamp selbst werden abgelehnt.

Der Titel wird bewilligt.

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen - (48.) Sizung des Reichstages, welcher der Kriegs-Minister, Generalleutnant von Goßler beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Reihshaushalts- Etats für 1899 bei dem Etat für die Verwaltung des Reichs heeres, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Krie s-Ministers“ fortgeseßt.

rster Redner war in der Debatte der Abg. Pr. Paasche (nl.). Bis zum Schluß des Blattes nahmen noch die Abgg. Gröber (Zentr.) und Bebel (Soz.) das Wort.

Dem Reichstage ist nachstehender Entwurf eines Geseyes, betreffend die Einrichtung eines besonderen Senats für das bayerische Heer bei dem Reihs-Militärgericht in Berlin, nebst Begründung zugegangen :

8 1. Für das bayerishe Heer wird bei dem Reichs - Militärgericht in Berlin ein besonderer Senat gebildet. E Der König von Bayern ernennt den Präsidenten und die Räthe des bayerishen Senats sowie einen Militäranwalt für denselben; er bestimmt überdies die militärischen Ss dieses Senats.

Der bayerishe Senat i} für alle dem Reihs-Militärgerichte zu- gewiesenen Entscheidungen und Geschäfte zuständig, welche das Urtheil oder die Entscheidung eines bayerischen Militärgerihts oder die Entscheidung oder Verfügung eines bayerishen Geri{htsherrn zum Gegenstande haben.

Betrifft eine Sache zugleich Angehörige des bayerishen Heeres und eines anderen Kontingents oder der Viarine, oder sind in den Fällen des § 461 der Militärstrafgerihtsordnung die verschiedenen Urtheile theils von einem bayerischen, theils von einem anderen Militärgeriht erläfsen, so treten der bayerische und ein von dem Nin des Reichs-Militärgerihts zu beftimmender anderer

enat zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung zusammen. In diesem: Falle findén die Bestimmungen des § 86 Abs. 2 bis 4 der Militär-Strafgerichtsordnung entsprehende Anwendung. Die außer- halb der Hauptverhandlung nothwendigen Verfügungen erläßt ders

enige Senats-Präsident, welhem die Leitung der Hauptverhandlung usteht.

Die Bestimmungen des Abs. 2 finden auch dann Anwendung, wenn es sich um eine Entscheidung darüber handelt, ob ein bayerishes Militärgeriht oder ein anderes Militärgeriht, ein bayerisher Gerichts- herr oder ein anderer Gerichtsherr E zuständig zu erklären ift.

Der § 38 des Disziplinargeseßes für rihterlihe Militärjustiz- beamte vom 1. Dezember 1898 gilt auch für den Präsidenten und die Räthe des bayerisdhen Serats. Diese bleiben bei der Bildung des allgemeinen Disziplinarhofs unberücksihtigt, sofern für [e fowie für die bayerishen richterlihen Militärjustizbeamten ein besonderer Disziplinarhof errihtet wird. Wird ein solcher nur für die letzteren errichtet, fo werden der Präsident und die Räthe des bayerisc@en Senats bei der Bildung des allgemeinen Disziplinarhofs nur dann lc: tagt wenn es sich um ein Mitglied des Neihs-Militärgerichts andelt. :

8 4. Soweit si niht aus vorftehenden Bestimmungen Abweichungen ergeben, gelten die Vorschriften der Militär-Strafgerihtsordnung vom 1. Dezember 1898 auch für den bayerishen Senat.

Die dem Gesezentwurf beigegebene Begründung lautet:

Der § 33 des Einfübrungsgeseßes zur Militär-Strafgerichts- ordnung bestimmt, daß die Einrichtung der obersten militärgerihtlichen Bani e G auf die Verhältnisse Bayerns anderweit geseßlih geregelt wir

Seine Majestät der Kaiser und Seine Königlihe Hoheit der Prinz-Regent von Bayern haben dahin Vereinbarung getroffen, daß ein besonderer Senat für das bayerishe Heer bei dem Reihs-Militär- geriht in Berlin eingerihtet werde und daß Seiner Majestät dem König von Bayern das Recht der Ernennung des Vorsigenden und de Le dieses Senats fowie des Militäranwalts für denselben zustehen foll.

Auf dieser Grundlage ist der E aufgebaut.

u

Der Entreurf geht davon aus, daß der im § 1 bezeihnete Senat einen Bestandtheil des Reihs-Militärgerichts in gleiher Weise bildet, wie jeder der übrigen Senate. Soweit hiernach niht besondere Be- stimmungen getroffen sind, finden auf seine Mitglieder wie auf den für ihn bestellten Militäranwalt die in der Militärstrafgerichts- ordnung und in den maßgebenden Disziplinargeseßen für die ent- sprehenden Beamtenklassen Een Bot Anwendung.

u 82. - Die Zuständigkeit des Senats is auf die Angehörigen des bayerischen Heeres niht beshränkt. Zunächst sell zwar die gesammte bayerishe Rechtsprehung in dem Senat ihre Spiße finden. Auf der anderen Seite waren aber au diejenigen Fälle zu berücksihtigen, in denen infolge des Zusammenhangs (Militärstrafgerihtsordnung SS 34, 35) ein bayerisches Militärgeriht zugleiß über An- gehörige eines anderen Kontingents oder der Marine, odex umge- Tehrt ein Militärgeriht eines solhen Kontingents oder der Marine zugleih über Angehörige des bayerisben Heeres erkannt hat. Für diese Fälle ershien ein Zusammenwirken des boyerishen und eines anderen Senats als die den vershiedenen Intercssen am meisten ent- sprechende Lösung. Dieselbe Lösung empfahl fich hinsihtlih der im Abs. 2 bezeichneten Fälle des § 461 der Militär-Strafgerihtsordnung sowie hinsihtlih der Fälle I T

u83,

Nah § 38 des Disziplinargesetzes 2c. bleibt die Errichtung eines Diszivlinarhofs für die bayerischen richterlihen Militärjustizbeamten der Lande8gesetgebung vorbehalten. Der § 3 tellt klar, daß diese Bestimmung auch die rich‘erlihen Mitglieder des bayerishen Senats umfaßt. Das Verhältniß derselben zu dem aligemeinen Dis- ziplinarhofe muß sich verschieden gestalten, je nahdem ein bayerishèer Disziplinarhof errichtet wird oder nicht. Wird von der Errichtung eines solchen Disziplinarhofs Abstand genommen, dann be- steht in der hier fraglichen Beziehung kein Unterschied zwischen den richterlihen Mitgliedern des bayerishen Senats und denen der anderen Senate. Wird jedoch niht nur für die rihterlihen Militärjustiz- beamten des bayerishen Heeres, sondern auch für die rihterlihen Mitglieder des bayerischen Senats ein besonderer Disziplinarhof er- rihtet, dann können die leßteren an dem allgemeinen Disziplinarhof aktiv überhaupt nicht theil nehmen.

Bleiben dagegen die richterliben Mitglieder des bayerischen Senats dem allgemeinen Disziplinarhof unterstellt, EEES für die rihterlihen Militärjustizbeamten des bayerishen Heeres ein besonderer Disziplinarhof errichtet wird, dann könen jene bei denjenigen Ent- scheidungen des allgemeinen Disziplinarhofs mitwirkeu, welche Mit- glieder des Neichs-Militärgerichts betreffen, während ihnen im übrigen eine Mitwirkung versagt werden muß.

Statistik und Volkswirthschaft.

Dauer heftiger Regen in Schlesien.*)

(Stat. Korr.) Seit dem Sommer 1887 hat das König- lie meteorologische Institut ein dichtes Ney von Regen- stationen zur Beobachtung der Niederschläge gegründet und dadurch manche Thatsachen, die bis dahin bestritten werden dursten, unwiderleglich erwiesen. Hierher gehört, daß wolkcnbruch- artige Regenfälle gelegentilih überall vorkommen können, aber zumeist eine sehr geringe räumlihe Ausdehnung erreihen. Von überhaupt 294 \chlesischen Orten, welhe mit Regenméissern von 200 gem Auf- saugungéflähe nah dem H-limann’shen System von 1886 ausgestattet find, liegen die Ergebnisse der Beobachtung nicht turchweg vollständig über ein volles Jahrzehnt vor, immerhin jetoch von 111 ohne Unter- brechung, während man si hinsihtlich der übrigen mit unvollstän- digen Messungen und deren Umrechnung auf einen zehnjährigen Durch- schnitt behelfen mußte. Die Beobachter nehmen tägliche Mefsungen um 7 Uhr Morgens sowie sofortige unmittelbar nach dem Aufhören außerçewöhnlich großer MRegenmengen mit Angabe ibrer Dauer vor. Fälle der leßteren Art find nun 27 aus Juni bis September 1891, 9 deégleihen 1892, 11 aus Mai und Juli bis August 1893, 15 aus Mai bis September 1894, 14 aus Mai bis August 1895, 17 aus Mai bis September 1896, 5 aus Mai bis August 1897 und 7 aus Mai bis Juni 1898 verzeihnet, wozu noch aus August 1858, Mat 1865, Juni 1881 und Juli 1882 je ein be- sonders starker Regenfall herangezogen wurde.

Gewöhnlih findet man für den einzelnen Tag niht mehr als .

eine Beobachtung der Art, 12 mal jedoch solche an zwei, 2 mal (18. Juli 1891 und 3. Juli 1894) an drei, 1 mal (24. Juni 1891) an vier und 1 mal (24. August 1893) an fünf Orten. Nach der S des Regens ordnen sih die 109 Beobachtungen folgender- maßen: i Höhe des -Niederschlags: Minuten Fälle E einzeln

in der Minute mm einzeln

0,98—2,92 0,85—2,70 0,71—1,8L 0,51—2,18 0,41—1,16 0,68 0,34—1,06 90,56 0,32—0,61 0,45

zusammen

4,9— 14,6 80,2 9,0— 40,5 255 4 13,9— 37,1 604,0 21,2— 98,0 526,1 22,1— 69,3 467,4 25,7— 95 0 782,2 40,0—110,0 571,1 212—600.. 8 485—127,0 529,0 0,15—0,29 0,21 zusammen 109 49—1270 38154 015—292 032. Mit der Dauer eines heftigèn Regens nimmt seine mittlere Stärke hiernach sihtlich bedeutend ab.

*) Regenkarte der Provinz Schlesien mit erläuterndem Text und Tabellen, im amtlichen Auftrage bearbeitet von Professor Dr. G. §H ell- mann, Abtheilungsvorsteher im Königlich preußischen meteorologischen JInstitut; 24 Seiten. Berlin (Dietrich Reimer) 1899. .

d0= 9. 10

8— 15, , 16 16— 30. , 25 33— 45. , 15 46— 60. , 12 72—120 . . 1d 125—180 8

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Krefeld berichtet die „Köln. Ztg.“ weiter zum Ausstande der Sammetweber: In der geheimen Abstimmung der aus- ständigen Weber haben sih sämmtlihe Arbeiter mit zwet Ausnahmen gegen die Lohnliste der Fabrikanten erklärt, Wie ferner die „NRhein.-Westf. Ztg.® mittheilt, haben die Arbeiteraus\{hüsse der E geftern beslofsen, die fernere Vermittelung der fozialen Kommission abzulehnen; sie erklären sich dagegen bereit, mit den Fabrikanten unter dem Vorsitz des Beigeordneten Dr. Bertram als Unparteiishen jederzeit in Verhandlungen einzutreten Ueber die Aufnahme der Arbeit nah der Fabrikanten - Lohnliste zur Probe - und über das Prämiensystem foll dabei niht verhandelt werden.

Aus Bilbao meldet ,„W. T. B.“: 1500 Bergarbeiter haben die Arbeit niedergelegt; es kamen Ruhestörungen vor, wobei die Polizet von der Menge mit Steinen beworfen wurde.

Kunft und Wissenschaft.

In der Gesammtsißzung der Akademie der Wissen- schaften vom 23. Februar (vorsißgender Sekretar: Herr Vahlen) legte Herr Tobler den bisher niht gedruckten Text der Legende vom heil. Julianus in altfranzösishen Versen nah der einzigen bekannten Handschrift (Paris, Bibliothek des Arsenals 3516) bearbeitet vor und knüpfte daran lexikalishe und grammatishe Bemerkungen. Herr Auwers überreihte den Shlußband des „Berichts über die deutsWen Beobachtungen der Venusdurchgänge von 1874 und 1882": Band I. Geschichte des Unternehmens und Aktenstüdcke der Verwaltung (Berlin 1898). Herr Fuchs legte eine Mittheilung des Professors M. Hamburger in Berlin „über die singulären Lö- fungen der algebraishen Differentialgleihungen höherer Ordnung“ vor. Diese Notiz enthält die „vollständige Angabe der cha- rakteristishen Merkmale für die singulären ersten Integrale einer gewöhnlihen Fee agung nter Ordnung. Der Ausgangspunkt der Betrachtung wird einerseits von der Differential- gleihung selbst, andererseits von den vollständigen ersten Integralen enommen. Herr Conze machte Mittheilung davon, daß Herr G.

eber in Smyrna eine Hochdruck - Wasserleitung nachgewiesen habe, welche von der Quelle Karabunar nach dem Stadtberge führt und dazu bestimmt war, die hellenistish - römishe Stadt mit Wasser zu versorgen. Die Untersuchung wird im Jahrbuhe des Kaiser- lichen archäologischen Instituts veröffentliht werden. Herr van’'t Hoff überreichte ein Exemplar seiner an der Universität Berlin gehaltenen Vorlesungen über pbysikalishe Chemie in englischer UVeberseßung: Lectures on Theoretical and Physical Chemistry. By Dr. J. H. van’t Hoff. Translated by Dr. R. A. Lehfeldt. Part I. London. Mitgetheilt wurde, daß die Akademie das korrespondierende Mitglied der philosophisch-historishen Klasse, Herrn eric FTIO in Hannover am 8. Februar durch den Tod verloren hat.

Gesundheit8wesen, Thierkrankheiten und Absperrungs8- Maßregeln.

Der Ausbruch der Maukl- und Klauenseuche ist dem Kaiferlihen Gesundheitsamt am 2. März gemeldet worden vom Viehhofe zu Dresden,

olland.

Das holländische Staatsblatt veröffentliht an Stelle der nunmehr außer Kraft tretenden Verordnung vom 20. Mai v. J., betreffend Maßregeln zur Abwehr der San - Joss -Schildlaus (vergl. „Reichs-Anzeiger“ Nr. 138 vom 14. Juni v. J.), die in Peersegung folgende Königlihe Verordnung vom 30. Januar

S Art. 1.

Die Ein- und Durhfuhr, fei es unmittelbar, sei es mittelbar, von allen Sorten lebender Bäume und Sträucher oder lebender Theile davon, die aus Amerika stammen, wird verboten.

Dieses Verbot gilt ebenso für die Kisten, Tonnen, Körbe, Säke, Fässer und andere Gegenstände, die zur 2 ckEung der im vorigen Absatz bezeichneten dati itie Ten, uber gedtent Eiben,

ikel 2.

_ Bei der Deklaration zur Ein- oder Dur(fuhr von lebenden Bäumen und Sträuchern oder von lebenden Theilen dieser Gewächse und von ihrer Verpackung ist eine Erklärung über den Ursprung dieser Gegenstände, abgegeben durch den niederländishen Konsularbeamten oder cine dazu befugte Behörde des Verschiffungshafens, vorzulegen.

Als Erklärung über den Ursprung können auch dienen die Be- scheide, abgegeben auf Grund von Abs. 2 und 3 des Art. 3 des inter- nationalen Uebereinkommens vom 3. November 1881 zur Abwehr der Reblaus (Phylloxera), auf welches Uebereinkommen fi beziehen die Geseße vom 6. Dezember 1883 (Staattblatt Nr. 187) und vom 26. Dftober 1889 (Staatsblatt Nr. 134).

Die in dem ersten Absatz dieses Artikels genannten Gegenstände, die aus dem Auslande eingeführt werden, follen aus der Verpackung, in der sie sih befinden, nicht herausgenommen und nicht weiter ins Inland eingeführt werden, bevor nihi die in dem erwähnten Absayz näher bezeihnete Erklärung dur den Zolleinnehmer vorher untersuht und für richtig befunden ift. A

rtikel 3.

Wegen der Beobachtung des erwähnten Uebereinkommens können dur gemeinschaftliche Verfügung Unserer Minister des Fnnern und der Finanzen Ausnahmen von den Bestimmungen diefes Beschlusses zugelassen werden:

a. für die Einfuhr aus den an die Niederlande grenzenden Län- pat zA on Maßregeln ¿ur Abwehr der Sun-José-Schildlaus er- griffen sind;

b. für die Einfuhr zu wissenshaftlihen Zwecken ;

c. für den Grenzverkehr.

Artikel 4.

Während einer Frist von vier Wochen nah dem Tage, an dem dieser Beshluß in Kraft tritt, wird die in Art. 2 Abs. 1 erwähnte Erklärung nicht gefordert für Sendungen aus Asien, Afrika und europäisch-n Häfen des Mittelländishen Meeres, falls dem Zoll- einneimer zur Genüge nachgewiesen wird, daß die zur Ein- oder Durchfuhr aufgegebenen Gegenstände wirklih aus diesen Welttheilen oder aus diesen Häfen stammen.

Art. 5.

Dieser Beschluß tritt in Kraft am zweiten Tage nach der Ausgabe des Staatsblattes und des Staatscourants, worin er ver- öffentliht wird.

Uusere Minister des Janern und der Finanzen sind mit der Aus- führung dieses Beschlusses beauftragt, der gleichzeitig im Staatsblatt und im Staatscourant veröffentlicht und wovon dem Staatsrath Ab- \chrift mitgetheilt werden foll.

Schweden.

Nach einer Bekanntmachung der Königlichen Medizinal-Verwal- tung vom 9. Januar d. J. darf die Einfuhr seewärts von Wieder- fäuern und Schweinen sowie von Thieren des Pferdegeshlehts für das laufende Jahr nur über folgende Häfen stattfinden : Helsingborg, N Kastellgirden in. der Nähe von Konzelf (via Gothenburg),

andskrona, Malms, Stockholm, Sundsvall, Söderhamn und Umeä.

Nach einer Bekanntmachung des Königlich shwedischen Kommerz- Kollegiums vom 20. Februar d. J. ne die Kreise Oldenburg und Bnera der Provinz Schleswig-Holstein als von Kräße unter den

hafen (scabies ovis) befallen erflärt worden.

Konstantinopel, 2. März. (W. T. B.) sind gestern zwei neue Pesftfälle vorgekommen.

Verkehrs-Anftalten.

Auf Rügen ift eine Verlängerung der Kleinbahnstrecke utbus8—Sellin bis Göhren geplant; die hierzu erforderlichen ermessungsarbeiten sind bereits beendet.

In Dscheddah