1830 / 162 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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und dessen Verbintung mit dem Auslande verwenden, läßt uns immermehr die Begründung des iudustriellen Wohlstandes der Provinz erwarten. Die Erleichterung gewerblicher Steuern und die größere Sicherung des Eigenthums durch Verminderung der Transscriptions : Abgaben und durch die Feststellung des Normal-Jahrs 1830 gegen weitere fiscalische U sind uns ein neues Pfand der Allerhöchsten Huld unò Gnade. :

¿Die Lage des Ackerbaues, welcher bei drückenden Ver- hältnissen noch s{chwer mit Abgaben belastet ist, ist nicht so günstig! Doch auch hier dürfen wir hoffen, daß in Folge der von Ew. Majestät eröffneten trôöstenden Aussicht auf eine, wohl nicht mehr ferne, allgemeine Revision der Grundsteuer eine Ermäßigung der Lasten des Ackerbaues eintreten werde.“

¿Die getreuen Stände wissen, daß alle die Wünsche der Provinz nicht gleich gewährt und alle ihre Bedürfnisse nicht

leich befriedigt werden können ; sie halten es aber für ihre

fliht, diese Wünsche zur Allerhöchsten Kenntniß zu brin- en. Den Landesväterlichhen Gesinnungen Ew. Majestät

ellen wir vertrguungsvoll anheim, unsere Anträge zu prü- fen und den Augenblick zu bestimmen, wo ihre Gewährung mit dem allgemeinen Jnteresse des Staats im Einklange “seyn wird.‘/ j

„Ew. Majestät haben durch die Stimme der Abgeord- neten der Provinzen ihre wahren Bedürfnisse kennen wollen ; Allerhöchstdieselben haben ihnen einen Antheil an der provin- ziellen Verwaltung einzuräumen geruht ; und nie wird dieser Schritt , der für Preußen eine neue Epoche begründet, Ew. Majestät gereuen./

¿Das Band des wechselseitigen Vertrauens zwischen dem Monarchen und dem Volke schließt sich mit jedem Jahre fester; unsere Verehrung und unsere treueste Anhänglichkeit gegen den Monarchen ist um so höher gestiegen, als wir háu- figer die Gelegenheit gehabt haben, Seine edlen und gerech- ten Absichten zu erkennen , und wir shäßen uns auch unend- lich glücflih, {hon mehrfache Beweise der Allerhöchsten Zu- Ret erhalten zu haben.“/

¿¡¿Zn diesen Gesinnungèn werden die getreuen Stände der Rheinprovinzen auch jeßt sih den ihnen obliegenden Pflichten mit gewissenhafter Treue unterziehen und sie ver- harren in tiefster Ehrfurcht

Ew. ‘Majestät

unterthänig treu gehorsamste ‘Srätide der Rheinprovinzen./( __ Düsseldorf, 24. Mai 1830.

Das Königl. Ministerium des Jnnern und der Po- lizei hat wegen des Verfahrens in Polizei -Kentraventions- Sachen unterm 23sten v. M. an sämmtliche Regierungen, in deren Bezirken das Allgemeine Landrecht und die Gerichts- Ordnung zur Anwendung kommen, nachstehende Verfügung ertassen: i °

id R Königs Majestät haben in Betreff des Verfah- rens bei Untersuchung der Polizei -Vergehungen Folgendes festzuseßen geruhet : ' i 1) Die Lokal - Polizei - Behörde hat überall, auch- da, wo

keine besondere Polizei - Gerichte vorhanden sind, nicht

allein die lofalpolizeilichen Kontraventionen , sondern auch die Vergehungen wider Landes-Polizei-Vorschriften zu un-

tersuchen und zu bestrafen, sobald die Uebertretung der-

selben auch der betreffenden Lokal - Polizei entgegen und

nicht mit einem Verbrechen verbunden ist, welches geseß-

ieh eine Kriminal - oder fisfalische Untersuchung nach sich chet.

2) Diese Kompetenz der Lokal-Polizei-Behörde tritt e alle

Beschränkung auf ein gewisses Maaß der geseßlich ange- droheten Strafe in Anwendung.

3) Gegen das Erkenntniß der Lokal - Polizei: Behörde steht dem Bestraften frei: :

a) den Rekurs an die vorgesekte Regierung einzulegen, wenn auf eine mäßige körperliche Z tigung, auf Ge- fängniß- oder Strafarbeit von 14 Tagen, auf eine ae, von 5 Rthlrn. und darunter erkannt wor-

"_ den ist; b) übersteigt die Strafe dieses Maaß, so hängt es von der Wahl des Bestraften ab, ob er den Rekurs er-

N greten oder auf rechtlihes Gehör antragen will, wor-

Uber er sih binnen der geseßlichen Frist von 10 Tagen erflären muß; - . e c) hat er den Rekurs gewählt, g hat es bei der Entschei-

dung der oberen Behörde sein Verbleiben, und die

S auf den Rechtsweg kann weiterhin nicht

___ stattfinden. d

n Gemäßheit der wegen der vorstehenden Bestimmun-

gen unterm 8. März d. J.- an das Königl. Staats - Ministe- rium ‘ergangenen Allerhöchsten Kabinets-Ordre und des hier- auf erfolgten Staats - Ministerial - Beschlusses- vom 28sten v. M., wird der Königl. Regierung hierdurch aufgetragen, diese Allerhöchsten Bestimmungen durch das Amnitsblatt befkannt- zu machen und Jhre Polizei - Behörden danach anzuweisen. Der Herr Justiz-Minister wird danach die Provinzial-Justiz- Kollegien instruiren. S

Uebrigens wird die Königl. Regierung zur Beseitigung von Mißverständnissen hinsichts der obigen Bestimmung sub 3. b. darauf aufmerfsam gemacht, daß dadurch in den be- stehenden besonderen geseßlichen Bestimmungen , wonach bei einigen einzelnen Polizei - Behörden, z. B. in Berlin, die Provokation auf gerichtliches Gehöôr auf ein höheres Straf- maaß beschränkt ist, nichts geändert wird. di

Berlin , den 23. Mai 1830.

Der Minister des Jnnern und der Polizei. v. Schuckmann.

Nachrichten aus Düsseldorf zufolge, ist Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich am 2ten d. mit dem Dampf- schiffe von da nach Holland abgereist. Se. Königl. Hoheic - gedachte drei Tage im Haag zu verweilen und am 6ten die Reise nah London zum Besuche bei seiner Durchlauchtigen Mutter , Jhrer Königl. Hoheit der Herzogin von Cumber- land, fortzuseßen. | :

Aus Oppeln wird gemeldet: Am 15. Mai Vormittags 11 Uhr wurde der Grundstein zu dem neuen Geschäfts-Gebäude der hiesigen Regierung, in Gegenwart des sämmtlichen Re- gierungs-Personals, sämmtlicher Mitglieder der hiesigen Mi- litair - und Civil-Behörden, des Magistrats, der Stadtver-

ordneten und einer großen Volksmenge feierli gelegt. Nach cinem religiósen Gesange mit musikalischer Begleitun auf dem Bauplaße ward die Versammlung mit dem Zwee der Tagesfeier befannt gemacht. Es wurden mehrere der Sache angemessene Vorträge gehalten, die auf Kupfer gravirten Denkschriften und jest gangbaren Münzen in die Oeffnung des Gruudsteins gelegt und darin verschlossen. Nachdem der- selbe eingesenkt und vermauert worden, ward Sr. Königl. tajestät und Allerhöchstdessen erhabenem Hause von der gah- zen Versammlung und unter Abfeuerung des der Stadt ge- hôrigen Geschüßes und unter Musikf-Begleitung ein freudiges *und feierliches Lebehoch gebracht: und“ dann die Feier mit dem A des National-Liedes : Heil Dir im Siegerkranz ! ge- lossen. z Die Breslauer Zeitung meldet: “¡Auf dem am 5fen d. Mts. geschlossenen diesjährigen Frühjahrs- Wollmarkté hierselbst waren incl./ dessen , was noch aus voki- em Fahre hier gelagert hatte, in Summa 41,430- Ctr. zum erkauf ausgelegt. Jn dem vorigen Frühjahrs-Martte betrug die. Summe des aufgelagerten Produkts 48,835 Ctr., und es war aiso in diesem Jahre ein minus von 7405 Ctr. Die Ursache dieses Ausfalls dürfen in den Folgen des anhaltend strengen Winters und der vielen Ueberschwemmungen gesucht werden, welche einen großen Verlust an Schaafvieh und Ver- mínderung des Wollwuchses zur Folge gehabt haben. Auch war die Eiafuhr aus den Oestèrreichishen Staaten und aus dem Königreiche Polen sehr unbedeutend. Von dem Markt- verkehr selbst iäßt ‘sich im Ganzen sagen, daß die Wollen, welche mehrere Jahre hindurch zu Preisen zwischen 30 bis 65 Rthlr. gegolten haben, den raschesten Absaß und meist zu gesteigerten Preisen , die sonst mit 70 bis 100 Rthblr. bezahl[- ten Wollen die wenigste Nachfrage, und meist nur bedeutend mindere Gebote, die renommirtesten hochfeinsten Eleftoral-Wol- len aber ihre alten Abnehmer und alten, mitunter sogar ge- steigerten, Preise gefunden haben. Nach der am Schlusse des Marktes auf den Pläßen und in den Häusern vorgenomme- ‘nen Zählung der noch unverkauften Wolle hat sich eîn Quan- tum von 2140 Ctr. ergeben. Den verschiedenen Kredit Jn- stituten sollen in Summa 4715 Ctr. übergeben worden seyn. Die Zahl der anwesenden fremden Engros - Käufer betrug 119 und die der fleineren Fabrikanten und Händler 260.‘

Vermischte Nachrichten.

Ueber die Expedition gegen Algier. (Schluß des gestern abgebrochenen Artikels.)

¿Algier muß eine Eroberung und eine Kolonie Frank- reihs werden, und zuverlässig bedarf dieser Staat keiner fremden Beihülfe, um 12,000 in dem Lande, das “von ih- nen unterdrückt wird, wurzellos dastehênde Räuber zu ver- nihten. Man wendet mir ein, England. werde dies nicht

zugeben; ich ‘erwiedere aber, daß England die Eroberung

‘gesagt, England habe aus Eifersucht Fleinen Mächte am Mittelländischen Meere, und namentlich

Algiers durch Frankreich zugeben wird, denn es hat weder ein Recht, noch die Macht, noch ein Interesse, dieselbe. zu verhindern. England hat fein Recht dazu. Man hat der Regentschaft Algier die Ehre angethan, sie als einen Staat zu betrachten; es findet also ein Krieg zwischen. zwei unabhängigen Reichen satt. Algier befindet sich im Frieden mit England, hat aber nie ein Bündniß mit ihm geschlossen,

nie hat England fúr die Unabhängigkeit, Verfassung und die

Gränzen sich zum Bärgen gemacht. Was den Ursprung des Streites zwischen beiden kriegführenden Mächten betrifft, so

Fann nur das Loos der Waffen und die Vorsehung darüber

entscheiden. Frankreich kann niht im Voraus die Verpflich- tung eingehen, in einem rehtmäßigen Kriege keine Eroberun- zen zu machen; ein Versprechen dieser Art wäre ohne Bei- spiel im Europäischen Staatsrechte. Niemals ist es Frank- reih, Oesterreich oder Rüßland in den Sinn gekommen, et- was Aehnliches von England zu verlangen ‘und zu sagen, sie würden die Eroberung des Kafernlandes oder des Reiches der Birmanen nicht zugeben. England hat nicht die Macht dazu. Hätte es vor der Abfahrt der Französischen Flotte sich mit Algier verbündet und den Krieg an Ftanfk- reich erklärt, so hätte es das Unternehmen allerdings sehr er- schweren können. ‘Jst aber die Landung einmal bewirkt und Algier erobert, so steht es nicht mehr in der Macht Englands, Frankreich in seinen Operationen zu hindern; Eine Kolonie, wie Algier , die durch furchtbare Festungswerke und Batte- rieen beschúßt wird, an deren unwirthbarer Küste die schrecck- lihsten Stürme herrschen, die im Rücken nicht angegriffen werden fann und bei ihrem Reichthum an allen Erzeugnissen zehn Jahre un vom Mutterlande getrennt seyn fann, ohne Mangel zu fühlen, eine solche Kolonie fann nicht durch- die Flotten Englands zerstört oder erobert werden. Isk eine solche Kolonie einmal auf den Prinzipien des Wohlseyns al- ler Einwohner begrändet , und Frankreich kennt diese Prin-

pin besser, als irgend eine andere Nation, so liegt es in hrer Natur, unaufhörlih zu wachsen und stärker zu werden.

Eine dreijährige Erfahrung hat gezeigt, wie geringen Erfolg eine Blokade Algiers hat. Wie würde das Rejultat nun erst ausfallen, wenn eine Französishe Armee, und nicht die ‘Türkische Miliz, die Wälle Algiers vertheidigte, und wenn eine Englische Av nachdem. sie eine Fahrt von 540 See- meilen, von Portsmouth aus, zurückgelegt, an beiden Küsten des Mittelländischen Meeres Feinde fände, während- die' Französischen Schiffe, von Marseille und Toulon aus, nur 135 -Meilen weit zu schiffen hätten. Es liegt aber auch nit in dem Jnteresse Englands, diese Eroberung zu ver-. hindern. Man hat so oft gtfagt; es sey den Englischen Jn- teressen entgegen, daß Frankreih eine Kolonie in Afrika be-

sike, aber diese Jnteressen nie näher angegeben. Man hat egen die Marine der

gegen die Genuesische, welche die Küstenfahrt und den Waaga- ren - Transport wohlfeiler besorgen kann, als die Engli- \che, mit Vergnügen gesehen, wie die - Seeräuberei der DBarbaresken Staaten die kleinen Jtaliänischen Seemächte

beunruhbigte und ihre Schifffahrt unsicher machte. Das mag

feyn, aber dieses Jnteresse ist so fleinlich und schimpflih, daß fein Engländer es laut einzugestehen wagt, und daß England errôthen müßte, deshalb Franfreih am Vernichten der See- räuberei zu verhindern. Man hat .die Expedition gegen Al- gier mit der nah Aegypten verglichen. Die. leßtere wurde ‘aber’ unternommen, als England Krieg mit Frankreich hatte Und mit der Türkei verbündet war. - Der wahre Grund zur Eifersucht war damals, daß Frankreich sich durch Aegypten einen fürzeren Weg nach -Jndien bahnen und, wovon es auch fein en machte, die Britische Macht dort angreifen möchte. lgier- dagegen bedroht mit keiner seiner Gränzen eine Besißung- oder einen Bundesgenossen Englands, es tritt mit feinem der Englischen Märkte in Rivalität, und der neue Handel, der sich mit dem Junern Afrika’s erôffnen wird, muß die Handels - Verbindungen Englands, statt sie zu ver- mindern, nur noch. erweitern. Man hat: ferner gejagt, Eng- land werde nicht dulden, daß die Eroberung Algiers durch Frankreich seine Herrschaft im Mittelländischen Meere kom- Ppromittire. Jn der That legt England auf seinen Handel mit der Türkei, dem Schwarzen Meere und dey Jtaliänischen Küsten einem großen Werth; es hat deshalb seine dortigen Flotten immer auf einem furchtbaren Me erhalten , und namentlich die shmäleren Theile dieses . Meeres seiner Aufsicht unter- worfen. Es hat mit bedeutenden Kösten Gibraltar erobert;

um sich eine freie Einfahrt ins Mittelländische Meer dur

die Meerenge zu sichern, es hat alta in Besiß genommen, weil dieses ein guter Wachposten zwischen Sicilien und Afrika Nelson erfaunte die Wichtigkeit dieser beiden Punkte,

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als er die Expedition nach Aegypten. abschneiden wollte. England hat sich zum Beschüßer der sieben Jonifchen Jnseln gemacht, um von dort aus Griechenland und das Adriatische Meer zu bewachen. Aber der Besib Algiers würde diese Kette von Wachposten um nichts verstärken ; deshalb erhielt Lord Exmouth auch nit den Befehl, Algier zu erobern, son- dern es in Asche zu legen. Auf der andern Seite würde Algier, in den Händen der Franzosen, die Herrschaft der Englischen Flotten im Mittelländischen Meere niht bèéein- trächtigen. _Algier kann nicht zum Ausgangspunkte eines Angrisss auf Gibraltar, Malta oder Korfu dienen, und eben so wenig die Britische Flotte hindern, auf der hohen See frei umherzufreuzen. Jm Falle eines Krieges zwischen Franfk- reich und England würde allerdings die Algierische Küste, wie die der Provence, feindlich gegen England seyn; es hat aber auch nie auf die Freundschaft der Algierer gerechnet oder dieselbe wenigstens nie benußt. Die Beseßung von Genua, Livorno oder Civita Vecchia durch die Franzosen würde den Kriegs - und Hatdels-Jnteressen Englands weit mehr zuwider laufen, als “die Eroberung Algiers. Es bleibt also nur ein einzi- ger Grund zur Unzufriedenheit, und dieser ist die Eifersucht. Die Eroberung Algiers und eine gute Verwaltung dieses sch{s- nen Landes würden den Handel, Gewerbfleiz und Unterneh- mungsgeist in Frankreich neu beleben. Franfreih würde eine hohe Blüthe erreichen. Jst man aber auch dessen gewiß, daß England, statt dieselbe mit Neid zu betrachten, den An- sichten einiger seiner Minister, z. B. Husfisson’s, gemäs (daß nämlich ein Handelsstaat durch das Gedeihen der Völ- ker, mit denen er in Handelsverbindungen steht, selbs rei- her wird), nicht vielmehr in der Civilisirung Algiers und in den Vortheilen, die Frankreich daraus ziehen fann, auch für -sich eigenen indirekten Nußen erblicken werde? Ist man dessen gewiß, daß es in der wachsenden - Macht Frankreichs nicht‘ ein heilsames Gegenwicht gegen ei- nen anderen Staat, auf den es höchst eifersüchtig is, erken- nen werde? Und wird England wohl zu einem Zeitpunkte, wo es ihm um die Allianz Frankreichs zu thun ifff, es aus- zusprechen wagen, daß es sich Allem, was dieser Macht zum Vortheile gereichen fann, widersezen werde ? Auf alle Fälle glauben wir, daß ein Französisches Ministerium sich nie so weit erniedrigen wird, der Eifersucht der Feinde Frankreichs zu frêhnen. Schon jeßt fann Franfreih von seinen Mini- stern strenge Rechenschaft über einen ohne Zustimmung der Nation unternommenen Krieg fordern, der bei der Eile, mit welcher die Zurästungen zu demselben betrieben worden, vielleicht manche unnöchige usgaben verursacht hat. Die Anklage gegen die Minister wide aber vernichtend seyn, wenn der Sieg, auf den das Volk ein Recht zu renen hat, fruchtlos bliebe, wenn die mit seinem Gelde und Blute er- kaufte Eroberung der Eifersucht Englands aufgeopfert, wenn die National-Ehre- und das Interesse des Landes dur den es noch mehr, als durch cine Niederlage , kompromittirt würden.

—— ————RELA S E E E rur em

Die Englische Verfassung hat nichts für den Fall einer Regentschaft vorausbestimmt. König und Parlament, unter Umständen leßteres allein , entscheiden, so wie die Nothwen- digfeit derselben eintritt, über deren Einsebung, Beschaffen- heit und Dauer. . Nirgends sind darüber bestimmte Bedin- gungen oder feste Normen durch Geseß oder durch Gebrauch und Herfommen vorgeschrieben, und die Geschichte lehrt die Regentschaften in England unter den verschiedenartigsten For- men und Namen kennen.

Auch über die Dauer der Minderjährigkeit des Königs oder der Königin steht nichts unumstößlih fest, obgleich f neuerer Zeit das 18te Jahr als die geseblihe Gränze ange- schen worden zu seyn scheint. i |

Unter Heinrich TL, der 1216 im 9ten Jahre seines Al- ters den Thron bestieg, war der Graf von Pembroke Regent. Jn seinem 17ten Jahre wurde der König als volljährig er- flärt, und im 20sten übernahm er selbst die Leitung der Re- gierungs-Geschäfte.

Im Jahre 1327 ernannte das Parlament, das den Kds- nig Eduard Il. abgeseßt hatte, für dessen 15jährigen Sohn, Eduard 1k, einen Wächter und Regentschafts -Rath (Guar- dian and Council of Regency) , welche drei Jahre lang die Réhietirà verwalteten, bis der König sie in seinem 18ten Jahre selb antrat. |

Eduards 1k. Nachfolger , Richard 11, wurde 1374 Kgzs- nig im 11ten. Jahre seines Alters und dem Herzoge von Lancaster, der die Regierung für ihn übernahm, : gab das Parlament einen Regentschafts-Rath zu diesem Behufe bei.

“Heinrich V, ernannte 1422 auf seinem Todbette seinem