1830 / 179 p. 42 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 30 Jun 1830 18:00:01 GMT) scan diff

Rath der besagten Stade, niedergelegten Bevollmächtigungen und Haupt - Obligationen, füt nichtig, erloschen und ohne allen Werth erklärt, cls durch die bewirkte Rückzahlung der Partial-Obligationen, sowohl dem Kapital als den Zinsen nach, abgetragen; und zwar dieses ohne Rücksicht darauf, ob die besagten Bevollmächrigungen und Haupt-Obligationen durch deu Nath zu Leipzig zurückerstattet worden sind oder nicht. Gegeben im Schlo}e zu Stockholm, den 16. Januar 1830.

Carl Iohann. C. D. Sfogman.

: Edictal-Ladung. i Die Weißgerbers - Wittwe Johanna Schäfer, geborne Wich zu Kronach, is am 15. d. M. mit Tode abgegangen, und hat kein Testament, wohl aber ein nicht unbedeurendes Vermögen hinterlassen. Auf Antrag der bereits bekannten Erbeë-Jnteressenten, werden Diejenigen, welche auf dea Nachlaß der Wittwe Johanna Schaefer ein Erbrecht begründen wollen, hiermit ediktaliter aufgefordert, ihre Erbes - Anspruche dinnen 3 Monaten, und zwar längstens am Dienstag den 25. Mai 1830 Vormittags, auf dem Königl. Landgerichte dahier, bei Vermeidung des Auê- schlusses, entweder. persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte anzumelden. Kronach, den 18. Februar 1830. : | Königl. Bayersches Landgericht Kronach im ObetMain-Kreise. 11, UnNP, Gutschreiber, L Assessor.

Die derzeitigen Curatores bonorum defsti, ohann Diedrich Rodde in Hamburg, haben unter der Anzeige, tel, soviel sich aus den ihnen überkommenen, diese Masse betreffenden Büchern und Papieren ersehen läßt, die nachbenannten Personen und Handels- häuser, möglicher Weise Gläubiger der Masse seyn fönnen, daß keiner derselben bisjeut zu einer Justification einer Forderung ge- schritten, auch abseiten der frühern und jeßigen Curgtoren nicht als Masse-Gläubiger anerkaunt is , daß abseiten der ersten Curatoren, bereits im Jahre 1799 ein Proclam -extrahirt ist, auf welches im Januar 1800 eine Prâäclusiv - Sentenz abgegeben worden ; so wie endlich: daß, da die moglichen Ansprüche der namhaft gemachten Personen aus Wechsel - Circulationen herrühren würden, bei denen der verstorbene Rodde für seine Accepte, ‘chne Deckung geblieben zu sein scheint, außer ihnen, den Nachbenanaten auch diejenigen

[

| Gläubiger sein können, welche von jenen Wechsel, für welche der

Verstorbene verhaftet war , erworben haben; damit sie unter allen diesen Umständen mit Sicherheit zur Austheiluug einer legten Divi- dende und gänzlichen Beendigung der Masse schreiten können, das Wohllöbl. Niedergericht in Hamburg um Gestattung eines Proclams gebeten, welches dahin erkannt is: E A daß folgende 23 Personen und Handelshäuser, welche möglicher Weise Släubiger des 1799 fallit gewordenen, seit dem_verstor- benen Johann Diedrich Rodde in Hambug, seyn können, ihre Anspruche aber, soviel zu erseben, seither nicht justificirt haben und zu einer Liquidatiori mit der Masse nicht geschritten stad,

als: : Mads & Söhne, Christian Dahler, G. Bacheracht & Söhne und F. Somoféfy in St. Perersburg; N. Krook Wittwe & Cabobus, J. Tamoß & Comp und Georg Riesenfampf in Moskau; N. Kriegêmann in Riga; Recanuati Frères & Fedeschi in Livorno, C. G. Weiß in Breélau ; P. Peschier in Copenhagen; Richard Büller & Comp , Schneider & Comp. und Dorrien & Blankenhagen in Londen ; Güer- lein & Comp. in Newyorf; Perret Frères in Chalons; À. M. Croll & Sohne in Lübeck; Dubrocq in Bayoune ; Simon & Bennewis in Frankfurt a. d. O. ; Muhl & Sohn. in Danzig; J- Lopes in Altona; die Rheder des Dâni- schen Schiffes ¿, Kronprinz ,/ Schiffer Hinrich Petersen, 1799 von Archangel nach Barcellona bestimmt, und Díne- try & Mutugien, eventualiter deren Erben und Nechtönachfolger, namentlih auch alle diejenigen Personen und Handelshäuser, welche aus Wechseln auf den Falliten, die sie von den oben nambaft gemachten Personen als Trassanteu oder Inhaber derselben, und deren Erben und Rechts- nachfolgern späterhin etwa erworben, Forderungen an die Masse haben, so wie dercu Erben und Rechtsnachfolger sie alle jedoch nur in fofern ste (indem ste sih auf das 1799 uud 1800 ergangene Proclam auf irgend eine zu Necht beständige Weise gemeldet laben sollten) durch die im Jahre 1800 ergangene Präclusiv-Sentenz mit ihren etwaigen Ansprüchen, nicht bereits rechtsfraftig auêgeschlossen sind aufgefordert werden : ihre Ansprüche bis zum 25. Februar 1831, alsdann von dem Wohllöbl. Gerichte peremtorisch präfigirten einzigen Termine, in Person oder durch dazu gehörig Bevollmäch- tigte tum hiesigen nex stehende Persoeen im Gerichte auzumelden, dieselben erforderlichen Falls zu justificiren und zur Liquidation mit der Masse zu schreiten, in Entstehung dessen aber zu gewärtigen, daß sie mit ihren Forderungen an die Masse auêgeschiossen werden, und jeder Theilnahme an derselben, verlustig gehen. Hamburg, den 22. Februar 1530. :

——-——

E tterar4 de Anzeigen.

Bei A. W. Hayn in Berlin, Zimmerstraße Nr. 29, ist erschienen, und daselbst so wie in allen Buchhandlungen zu haben:

Der deutsche Seecretair.

Eine practishe Anweisung zur richtigen Schreibart und zum guten Stil überhaupt, besonders in Briefen und Geschäfts- Aufsäten des bürgerlichen Lebens, durch Beispiele und Müster anschaulich gemacht, nebs der jetzigen in Deutschland üblichen Titulatur.

Von J. D. F. Rumpf,

Königlich Preußishem Hortrathe. 6te verm. und verb. Ausgabe. gr. 8vo. 1X2 Thl. Die sechste Ausgabe, so wie die dfentlichen Beurtheilungen

dieses Sprachwerkes, verbürgen seine S N Reit, diè haupt- sächlich auf Kenntniß derjenigen Negeln unserer Muttersprache ge- richtet ist, gegen welhe im Sprechen und Schreiben am meisten gefehlt wird. Wer durch Selbstbelehrung sich unterrichten will, wird hier alles beisammen finden, was zur Erlernung eines richtiaen

und schönen Stils erforderlich if.

Ebendaselb| is erschienen, und daselbs so wie in allen Buch- handlungen zu haben:

Dienst - und Rechts - Verhältnisse

der Königl. Preuß. Staatsbeamten, von ihrem Dienst-

antritte- bis zu ihrem Ausscheiden. Daraestellt von

Á. D. F. Rumpf,

Königlich - Preußishem Hofrathe, Preis 1 Thl.

_ Dieses Werk umfaßt alle geseßlichen Vorschriften über Be- dingungen uud Berechtigung zum Staatsdienste, über Prüfung, Kaution , Consens zur Verdeirathung, Beiträge zu den Gemeinde- lasten, Rang, Titel und Uniform, Dienstwohnungen, Besoldungen, Emolumente, Diâten und Reisekosten, Beurlaubung, Gerichtsstand,

Gehaltabzüge wegen Schulden, Amtspflihten, Verbrechen und fis- falische Untersuchung, Wartegeld und Pension, Guaden- und Sterbe, quartal, und vieles Andere, was mit dem Dienstleben der Beamten in Beruhrung steht. Die angehängten Aphorismen über den Dienst

sind sehr beherzigungswerth.

Ankündigung.

Von ersten Jannar 1830 erscheinen in Hamburg: Deutsche allgemeine Berichte für Politik, Culturgeschichte u. historische Ueberlieferung, Wöchentlich zweimal, im grössten Quartformate, drebbpaltig auf

Velinpapier gedrackt Durch alle Oberpost - Aeinteer, ZLeitungs- Comptoire und Buchhandlungen kann man diese nene, inhaltreiche,

politisch- historische Zeitung beziehen, und aus den Nummern 1,

c

2, 3, s0Wie aus der früher erschienenen Probe-Nummer, welche an den gedachten Orten gratis oder zur Einsicht zu haben sind, wird man sich leicht über Originalität, Inhalt und Tendenz dieses, Deutscllands hoffentlich nicht unwürdigen Blattes, unterrichten können.

Pränumerations-Preis für Hamburg und Altona 25 Mark Cour, Für auswärts 30 Mark, bei posttägl, Lieserung mit einer mässigen Erhöhung nach Maasgabe der Entfernung, Durch Buchhandlungen wöchentlich franco Leipzig 123 Thl. Iuserat per Zeile 2 gGr.

So eben is erschiencn und sowohl durch die Nicolai sche Buch- handlung als im Büreau des Garten -Bau - Vereins, Zimmerstraße Nr. 81. a. zu beziehen :

Abbildungen neuer und seltner Gewächse des Königl. botanischen Gartens zu Berlin, - neb| Beschreibung sie zu ziehen, von H. F. Link und F. Otto f Be O Heft à LThl, Ee Auch unter dem Titel: : | L Icones plantarum rariorum horli regi botanici :

Berolinens1is etc.

E Ea