1830 / 180 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Berlin, Donnerstag den 1|n Jyli

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem General-Lieutenant Hiller von Gärtringen, bisherigem Commandeur der

11ten Division, den Rothen Adler - Orden L2ter Klasse mit .

Stern und Eichenlaub zu verleihen geruhet.

Se. Majestät der König haben dem Großherzoglich Ba- denschen Major von Goeler, Kommandanten des Kadetten- Corps zu Karlsruhe, den St. Johanniter -Odden zu verlei- hen geruhet.

Der Advokat Theodor Esser ift zum Anwalt bei dem Landgerichte zu Köln bestellt worden. :

Im Bezirk der Königl. Regierung

zu Erfurt ist an die Stelle des in Ruhestand verseß- ten Pfarrers Lesser der bisherige Hospital-Prediger Johann Wilhelm Wagner zu Nordhausen zuin Pfarrer an der Kir- che St. Blasii daselbsi ernaunt;

zu Marienwerder ist zu der evangelischen Pfarrstelle in Löbau und Neumark der Pfarrrr Dopatfa aus Narzym bei Soldau gewählt und landesherrlich bestätigt worden.

Das 12te Stück der Geseß-Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält : unter Nr. 1251. die Kartel-Convention zwischen Preußen

und Rußland. Vom 3z3sten März d. J.

Zugleich wird den resp. Abonnenten bekannt gemacht, daß mit dem heutigen Tage ein neuer Pränume- rations-Termin eingetreten ist.

Berlin, den 1. Juli 1830.

Debits-Comtoir.

“Angekommen: Der Fürst Alexander Gagarin, von St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten.

A. U 81. A A.0

Samt. i d,

Paris, 23. Juni. Gestern bewilligten Se. Majestät dem ‘hier anwesenden Königl. Baierschen Gesandten am Kaiserl. Oesterreichischen Hofe, Grafen von Bray, eine Privat - Audienz.

Nachdem bereits alle Oppositions - Blätter ihre Unzufrie- denheit mit der Königlichen Verordnung, wodurch die Wahl- Kollegien in 20 Departements vertagt werden, zu, ertennen gegeben haben, tritt jeßt nachträglich auch noch die Gazette de France gegen diese Maaßregel auf. Sie äußert sich im Allgemeinen über diesen Gegekistand in folgender Weise: „„Js jene Verordnung von der Art, daß sie dem Leidenschaftslosen bei reiflicher Ueberlegung einen hohen Begriff von der Klug- heit und “dem Schakfsinine der Verwaltung geben kann? Hieran muß man billig zweifeln, wenn man auf die Stim--

ordnung und Verwirrung gefällt, sondern der wahre

Freunde der Monarchie hört. Die "gedachte Verordnung ist

1830.

aus zwei verschiedenen Gesichtspunkten zu betrahten, einmal in ihren’ politischen Folgen, und dann in den Details ihrer Ausführung. Js sie in ersterer Beziehung dem Interesse des Thrones und des Landes, so wie dem Resultate der Wahlen, günstig? Wir glauben es nicht. Eine ihrer näch- sten Folgen ist, daß das allgemeine Resultat des Wahl -Ge- schäfts, statt zu Anfang, erst gegen Ende des künftigen Mo- nats befanut wird, und daß sonach der gegenwärtige Zu- stand der Ungewißheit noch unnüß verzögert wird. Was auch die Oppositions - Blätter sagen mögen, es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß zwei Ereignisse auf die öffentliche Mei- nung wesentlich eingewirkt hatten, nämlich die Proclamation des Königs und die Nachricht“ von der Landung unserer Ar- mee in Afrika. Jeßt wird die liberale Partei Alles aufbie- ten, um in den 20 Departements/ wo die Wahlen aufgescho- ben worden sind, den guten Eindruck, den jene beiden That- sachen hervorgebracht hatten, wieder zu verwischen. Wichtiger als dies ift aber folgende Betrachtung; geseßt auch, in Folge der Erkenntnisse des Cassationshofes würden mehrere Wähler der Opposition von -den Collegien entfernt, mußte man nicht in die andere Wagschale den gewaltigen Cinfluß der libera- len Presse in jenen 20 Departements legen? mußte man nicht bedenken, daß diejenigen liberäfn Kandidaten, die in den übrigen Departements scheitern, jest Alles aufbieten wer- den, um in den vertagten Collegien den Sieg davonzutragen ? Unsere Gegner fennen ihren. Vortheil vollflommen, und schon jeßt liest man in einem ibrer Blätter, daß, wenn Herr B. Constant ‘in Straßburg durchfallen sollte, ihm immer“ noch Zeit bliebe, um in Paris als Kandidat aufzutreten, Jn je- der Beziehung scheint uns daher, daß die Regierung sich die von ihr verfügte Maaßregel vorher nicht gehörig über- legt hat. Was nun die Details in der Ausführung die- ser Maaßregel betrifft, so bieten sih hier täglich neue Schwierigkeiten dar. Es sind mehrere Cinwendungen dage- gen gemacht, wovon einige uns nicht ungegründet scheinen. So hat man z. B. gefragt, ob die zuleßt gewählten Depu- tirten noch zeitig genug in der Haupfkstadt -würden eintreffen können, um der Eröffnung der Kammern am 3. Aug. beizu- wohnen. Man hat feraer gefragt, warum das Wahlgeschäft in den Departements der Nieder - Seine und des Eure pro- rogirt worden sey, da in diesen beiden Departements der Kö- nigl. Gerichtshof doch gleichlautend mit dem Cassationshofe erkannt habe. Man hat die Bemerkung gemacht, daß die großen Wahl-Kollegien geseßlich nicht sieben, sondern zehn Tage später, als die Bezirfks-Kollegien, hätten einberufen wer- den müssen. Man hat darauf hingewiesen , - daß vielleicht mancher Wähler schon auf dem Wege nach dem Wahlorte begriffen gewesen sey und sich sonach unnú6e Kosten gemacht habe. Man hat nicht mit Unrecht behauptet, daß die Ver- tagung neue Eintragungen in die Wahl-Liste zu Gunsten de- rer herbeiführe, die das Wahlrecht in dem Zeitraume vom 23sten d. bis 12ten k. M. erlangen. Wir wollen uns auf feine weitere Erörterung aller dieser Fragen einlassen; so viel scheint uns aber gewiß, daß die Regierung in der leßtern Zeit nach feinem bestimmten Plane gehandelt hat, daß sie nicht folgerecht in ihren Grundsäßen - gewesen ist. Bei einem guten, wie bei einem schlechten Systeme, fkettet sich aber Alles genau gneinander. Die dffentliche. Meinung hat es daher nicht begreifen fônnen, warum man die Kam- mer nach der Ueberreichutig der Adresse nit sofort auflôste, statt sie zu prorogiren; sie hat es nicht begreifen! können, warum das Ministerinm 2 Monate nah der Prorogation und 1 Monat vor den Wahlen verändert wurde. Eben so

mung, tiicht jener ungestümen Opposition, die sich. nur in Un- | wenig kann sie die leßte Verordnung begreifen; diese Ver-

ordnung führt blos eine Störung herbei, ohne irgend etwas zu entscheiden, denn es -ist unmöglich daß der Rechtsstreit,

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