1830 / 268 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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stet. Nach Beendigung des Krieges begannen wir freier zu athmen und priesen die Gnade der Vorsehung und die men- shenfreundlihe Sorgfalt unserer Regierung für die Abwen- dung des Uebels, als plôblich ein neues furchtbares Elend die friedlichen Bewohner jenseits des Kaukasus bedrohte. Jm Schluß des Juni - Monats ging aus Tauris die traurige Neuigkeit ein, daß daselbst eine Seuche wüthe, die unter dem Namen Cholera morbus befannt ist. Bald zeigte sich diese entseßlihe Krankheit, der durch keine Vorsichtsmaaßregein vor- gebeugt werden fonnte, au innerhalb unserer Gränzen, ver- heerte allmälig die Muselmännischen Provinzen Baku und Schirwan, erreichte Elisabethopol und brach endlich in Tiflis selbst aus. Hier erlagen ihr zuerst pldblih einige Soldäâten und Einwohner der Stadt. Sie tddtet fast alle ihre Opfer in wenigen Stunden ; jedoch sind durch schleunige ärztliche Hülfe Manche dem Rachen des Todes entrúckt worden, und wir beten zu Gott, daß er die rastlose Sorge unserer Vorgesekß- ten und den edlen Eifer unserer Aerzte rait dem besten Er- folge frônen wolle. Die Regierung hat temporaire Hospitä- ler eingerichtet, wo die Leidenden allen nur möglichen Bei- stand erhalten; da úberdies die úberzeugendsten Beweise da- für vorhanden sind, daß diese Krankheit nicht ansteckend ist, und daß man sich vor ihr durch eine Flucht auf die Berge am sichersten retten fann, so ist es allen Einwohnern freige- stellt worden, diesen Ausweg zu suchen. Schon haben zwei Drittheile der Bevölkerung von Tiflis den Ort verlassen, durh welchen Umstand auch die Luft in der Stadt selbst rei- ner wird. Uebrigens hat man alle Maaßregeln benußt, um Mangel an Lebensmitteln zu verhüten. Die Armen erhalten sie unentgeltlih. Die Tifliser Zeitung läßt sihs ange- legen seyn, alle nur möglichen Notizen über diese vetheerende Seuche zusammenzustellen, und fordert alle gemeinnübig ge- sinnten Aerzte auf, ihr darin hülfreiche Händ zu leisten.

P olen.

Warschau, 23. Sept. Des Kaisers Majestät haben Se. Kaiserl. Hoheit den Großfürsten Konstantin, Höchstwel- cher bereits 15 Jahre lang Generalissimus der K. Polni- schen Armee ist , zur Tragung des neu eingeführten Polni- schen Ehrenzeichens zu autorisiren, auch die Allerhöchst Ih- nen vorgelegte Namensliste der Königl. Polnischen Generale und Offiziere, so wie der Militair: Beamtén, welche durch eine vorwurfsfreie Dienstführung das Anrecht zur Tragung des gedachten Ehrenzeichens erworben haben, zu bestätigen geruhet. Die Gesammtzahl der mit demselben dékorirten

Militair - Personen beträgt gegen 1000.

Es ist hier im Werke, eine Actien - Gesellschaft zur Ein- führung von Fuhrwerken, Omnibus genannt, nah dem Mu- ster der in St. Petersburg befindlichen Wagen zu errichten. Ferner wird noch in diesem Monate eine regelmäßige Dili- gen L ellen St. Petersburg und Warschau, so wie zwischen Moskau und Warschau, ins Leben "treten. Die Wagen werden zweimal in der Woche von St. Peters- burg und Moskau abgehen.

Der Weh selverkéhr war auf hiesigem Platze in der voríi- gen Woche sehr lebhaft, wozu namentlich die herannahende eipziger Messe beigetragen hat. Die höheren Course der auswärtigen Wechsel hatten auf das Steigen der Russischen Assignaten, welche gesuht waren, Einsluß. Nicht minder wurden in Polnischen Pfandbriefen und Partial - Obligatio- nen viele Geschäfte gemacht.

Zu den alle 2 Jahre bei der Bank ausscheidenden drei Ange eathen "gehörte in diesem Jahre der Banquier

amuel Fränkel. Derselbe ist indessen von der Kaufmann- schaft abermals zum Mitgliede der Bank erwählt worden.

Cours der Pfandbriefe 955. Die Partial - Obligationen werden mit 350 Fl. bezahlt.

Franfkreidch.

Pairs-Kammer. Jn der Sißung vom 18. Sep- tember beschäftigte die Kammer sich mit dem Geseh - Ent- wurfe über die Verweisung der Preß- und politischen Ver- gehen vor die Assisen, den der Graf Siméon Tages zuvor in einer neuen Abfassung vorgelegt hatte. Der 1e Artikel gab zu feiner weitern Erörterung Anlaß. Beim 2ten äußerte der Gzog v: Broglie den Wunsch, daß man die darin er- wähnten Ausnahme - Fälle namentlih aufführe. Diese Fälle betreffen schriftliche Verläumdungen oder Beleidigungen von Privat - Personen. Auf die Bemerkung des Berichterstatters, je länger die Geseke wären, um so größere Schwierigkeiten fänden sie auch in der Anwendung, wurde jenem Antrage keine weitere Folge gegeben. Gegen den Zten Artikel erhob sich der Vicomte Dubouchage. Nach dem Jnhalte dieses

Artifels soll nämlich den Kammern und Gerichtshöfen das

Recht verbleiben, die gegen sie verübten Preß- Vergehen, wo sie solches für gut befinden, selbst zu ahnden. Hr. Dubou- chage fand es, nachdem der 69ste Artikel der Charte bestimmt, daß alle Preßvergehen zu: der Kompetenz der Jury gehören sollen, um so unangemessener, eine Ausnahme zu Gunsten der Kammern und der Gerichtshdfe zu machen, als es weder dem Könige noch sonst irgend Jemanden in den Sinn gekommen sey, eine solche Ausnahme für - sich in Anspruch zu nehmen. Der Graf Siméon vertheidigte die Ausnahme. Wenn, meinte er, die Kammern und Gerichtshöfe. sh des ihnen zustehenden Rechtes , Beleidigungen zu rächen, nicht bedienen wollten, 0 sey es Sache des Königl. Profku- rators, den Prozeß einzuleiten, und das Vergehen komme alsdann ohnedies vor die Geschwornen - Gerichte. Nachdem auch noch der Herzog Decazes sich gegen die Ansicht des Vicomte Dubouchage ausgesprochen hatte, rourde der Zte Art. und demnächst auch der 4te und 5te in der von der Kom- mission in Vorschlag gebrachten Abfassung angenommen. Als Zusaß zu dem 5ten Artikel trug der Baron von Barante auf die Einschalcung einer Bestimmung an, wonach auch der 12re Art. des Geseßbes vom 25sten März 1822 aufgehoben würde. Dieser Artikel verfügt, daß jede Publifation oder Verkaufs - Ausstellung von Kupferstihen und Lithographieen ohne vorherige Autorisation der Regierung, mit verhältniß- mäßiger Haft und Geldbuße bestraft werden soll. Herr von Barante wollte in dieser Bestimmung nichts als eine Art von Censur finden, die aus den Geseßen für immer ver- shwinden músse. Der erzog Decazes gab zwar zu, daß diese und ähnliche estimmungen verändert werden müßten, um mit den Grundsäßen der Charte in Ein- flang gebraht zu werden, indessen könne hiervon bei Gelegenheit des vorliegenden Geseßes, worin es sich lediglich um die Anwendung der Jury auf Preß- und politische Vergehen handle, keine Rede seyn. Der .Miniskter des öffentlihen Unterrichts theilte diese Ansicht, hielt es jedoch jedenfalls für wünschenswerth, daß die in dem obigen 12ten Art. des Gesehes vom Jahre 1822 enthaltene Be- stimmung möglichst bald abgeschafst werde, indem fie allerdings eine gewisse Censur einführe. „„Ein jeder von Jhnen, meine Herren,‘ fügte Hr. v. Broglie hinzu, „„darf sh überzeugt Give daß jene. Bestimmung schon jeßt nicht mehr in Aus-

ührung fôramt, und daß es der Regierung auch gar nicht

einfállt, eine solche Censur ins Leben treten zu lassen. Wo würde sie auch Censoren finden? Hieraus geht aber klar hervor, daß es in diesem Augenblicke gänzlich an einer geseß- lichen Bestimmung zur Bestrafung des durch Kupferstiche und Steindrücée verübten Unfugs fehlt. “Zum Beweise dessen brauht man blos auf die Straßenecken zu blicken, die von den Ausschweifungen, wozu dieser Mangel in der Geseßgebung führt, hinlängliches Zeugniß ‘geben. Jch halte es daher für

hdôchst| nothroendig, daß der obgedachte 12te Art. des Gesebes

vom 25. März 1822, welcher der Regierung eine Waffe in die Hand gieôt, deren sle sich nicht bedienen mag, möglichst bald einer andern geseßlihen Bestimmung Plaß mache, da- mit die Gerichte ihr Amt in Betreff jener Kupferstiche ver- richten können, die in der That abscheulih sind.“/ Der Graf von Sainte-Auiaire war der Meinung, daß, wenn es in diesem Augenblicke kein sonstiges Gesebß gebe, um dem ge- dachten Unfuge zu steuern, man den 12. Art. des Gesebes

vom Jahre 1822 vollziehen müsse, ‘damit die Straßen der -

Hauptstadt endlich von jenen ärgerlihen Bildnissen gesäubert würden. Der Antrag des Barons von Barante, jenen Ar- tifel aufzuheben, wurde hiérauf verworfen. Der 6. Artikel des zur Berathung vorliegenden Entwurfs, wonach die Er- kennung über politische Vergehen gleichmäßig den Assisenhö- fen beigelegt werden soll, ging ohne Weiteres durch. Bei Gelegenheit des 7. Art. , wo diese Vergehen näher definirt werden, fragte der Vicomte Dubouchage, ob es ein poli- tisches Vergehen sey, wenn ein Offizier nah vorhergegange- ner Aufforderung der Behörde sich weigere, die unter seinen Be- fehlen stehende bewaffnete Macht anzuwenden. Der Graf S i- méon erwiederte, dies sey kein politishes Vergehen ; nicht jedes Vergehen sey deshalb, weil die dfentliche Ruhe dadurch ge- stôrt worden, ein politisches; es könne indeß nah Zeit und Umständen zu einem solchen werden , wie z. B. die anfangs gewöhnlich nur gegen ihre Brodherren gerichteten Zusammen- rottungen der Arbeiter. Der 7. Art. wurde nach dieser Er- klärung unverändert angenommen ;- eben so der 8te, zu dem der Baron Séguier noch einen Zusaß in Antrag F hatte, der aber verworfen wurde. Der ganze Geseß-Entwurf ing zuleßt mit 90 Stimmen gegen 3 durch. Die Versamm- Ries trennte sih gegen 34 Uhr, ohne Anberaumung ihres nächsten Sibungstages.

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Deputirten-Kammer. Jh der Sißung vom t8. Sept. kamen zuerst mehrere bei der Kammer eingegangene Bittschriften zur Sprache. Eine große Anzahl von Adressen verschiedener Städte, worin diese der leßten Revolution und dem Benehmen der Kammer beipflichteten, wurde in das Ar- chiv deponirt. Die Vorschläge eines Einwohners des De- partements des Ober-Rheins, die verschiedenen Abgaben vom Weine durch eíne einzige zu erseben,. ferner die General-Zahl- meister in den Departements abzuschaffen und endlich das Gehalt der 5 Kärdinäle von dem Budget abzuseßen, wurden dem Finanz-Minister und der Budgets - Kommission Überwie- s)sen. Die Vorstellung von 65 in den Depts. der Meur- the und der obern Vienne wohnenden Mitgliedern der Eh- renlegion, worin die Auszahlung ihres rückständigen Gehalts verlangt wurde, ward den Ministern des Kriegs. und der Fi- nanzen, so wie der Budgets-Kommission, zugestellt. Die Berathungen, wozu diese verschiedenen Petitionen Anlaß ga- ben, waren von feinem erheblichen Jnteresse. Die übrigen eingegangenen Bittschriften wurden größtentheils durch die Tages - Ordnung beseitigt. Hiernächst bestieg der Minister des Jnnern die Rednerbühne, um einen neuen Geseb- Entwurf vorzulegen. “Er äußerte sich im Wesentlichen fol- gendermaßen: „Die Subsistenz- Mittel eines Landes können aus sehr verschiedenen Gründen die Aufmerksamkeit der Re-

gierung in Anspruch nehmen. Zuweilen wird der Ackerbau | durch allzu ergiebige Ernten gedrückt und entmuthigt ; zuwei- | fenden Jahre, ungeachtet einer fostspieligen Expedition , mit

len auch erregen mittelmäßige oder shlechte Ernten Besorg- nisse im Londe. Jn diesem leßtern Falle tritt das Schwie-

rige der Geseßgebung über den beregtcn Gegenstand deutli-

cher als je hervor; da man indessen bei der Revision der

damit bei der großen Anzahl verschiedenartiger Jnteressen kei- nes derselben verleßt werde, so wird man es ganz natürlich finden, daß die Regierung eine transitorische Maaßregel vor- schlägt, um einem gegenwärtigen oder doch bevorstehenden Mangel abzuhelfen. Mehrere Jahre lang haben wir reich- liche Ernteu gehabt; die beiden leßten Jahre dagegen sind nur mittelmäßig gewesen, und die diesjährige Ernte kann weder zu den guten noch zu den schlechten gezählt werden, da sie

ungewdhnlih ungleih. ausgefallen ist. Das südliche und öôst- -

liche Frankreich, so wie einige Departements des Cen- trums, sind s{lecht, die“ Bretagne und . der Languedoc dagegen recihlich bedaht worden. Die Getreidepreise sind zwar in neuerer Zeit gesunken, doch darf man nicht außer Acht lassen, mit welcher Schnelligkeit sich in der Regel die Besorgniß eines Kornmangels verbreitet, und wie leicht sie

Y Unordnungen Anlaß giebt. Die Regierung wird gewiß

ein Mittel verabsäumen, um das Eigenthum und die freie Circulation zu beshüßen, doch läßt sih schon jeßt vermuthen, daß man in diesem Jahre zu fremdem Getreide seine Zuflucht werde nehmen müssen. Die Ackerbau treibende Klasse wird darunter nicht leiden, da die Transportkosten des ausländi- \chen Getreides dieses leßtere eben so -theuer als das inlän- dische machen und daher den Absaß dieses leßtern nicht ver- ringern werden. Um indessen eine Konkurrenz herbeizufüh- ren die das Bedürfniß des Landes nothwendig macht, muß die Einfuhr des fremden Getreides erleichtert werden, welches nur durch die Herabseßung des Zolles an der Gränze und in den verschiedenen zur Einfuhr bestimmten Häfen möglich ist. Dies. ist der Gegenstand der Maaßregeln, die wir Jhnen in nachstehendem Geses-Entwurfe vorschlagen : : Geseß-Entwurf.

Art. 1. An der Landgränze sowohl, als in den Häfen, soll -das Maximum des Getreide - Einfuhrzolls 3 Fr. für das Heftoliter und das Minimum desselben 25 Centimen betragen. Diese Zollsäße, so wie die Mittelsäße von resp. 2 und 1 Franken, kommen in Gemäßheit der Geseße vom 16ten Juli 1819 und 4ten Juli 1821 auch ferner nach Maaßgabe des geseßlichen Preises des Getreides in Anwen- dung. Der Zoll steigt um 1 Fr. für dasjenige Getreide, das

unter ausländischer Flagge zur See eingeführt wird; er wird

ohne Nachsteuer und ohne Rücksicht auf das Land, woher das Getreide fommt, erhoben.

Art. 2. Der geseßliche Preis des Getreides der ersten Klasse (südlihe Gränze, vom Dept. des Var bis zu dem der Ost- Pyrenäen einschließlih) soll nah dem Mittelpreise des ‘Getreides auf den Märkten zu Marseille, Toulouse, Gray Und Lyon festgestellt werden.

Art. 3. Wenn in Folge des geseßlichen Preises die Ein- fuhr in irgend einem Hafen aufhdren muß, so sollen die Schiffsladungen , die zufällig zur gehörigen Zeit nicht haben anfommen fônnen, deren bona fide erfolgte Versendung sich aber aus den Frachtbriefen gehörig ergiebt , nichts desto we-

niger zugelassen werden, sobald“ sie den höchsten Einfuhrzoll entrichten. | | E hae Art. 4. Die obigen Bestimmungen bleiben nur bis

"zum 30. Juni 1831 in Kraft. // -

Nach Herrn Guizot ergriff der Finanz-Minister das Wort und legte der Kammer einen andern Geseß-Ent- wurf vor, den er etwa mit folgenden Worten begleitete : ¡Der Handel hat empfunden und empfindet noch jeßt eine vorübergehende Stockung. Nach einer Erschútteruna, die ei- nen Thron untergraben und einen andern an dessen Stelle errichtet hat, konnte dies nicht füglich anders seyn. Die Nachwelt wird vielmehr kaum begreifen können, wie eine solche Revo- lution mit so großer Ruhe und Mäßigung erfolgen konnte. Wenn indessen die Gemüther sich feiner Zügellosigkeit hingegeben haben, so haben sie sich doch einer gewissen Unruhe nicht erwehren können, und diese ist jeßt unser einziges Uebel. Da sie jedoch ohne Grund is und täglich mehr und mehr schwinden muß, so haben wir auch fein besonderes Gewicht darauf zu legen. Um uns gänzlich zu beruhigen, dúrfen wir nur einen Blick auf die finanzielle Lage des Landes werfen ; diese ist eine der befriedigendsten : eine unsern. Hülfsquellen angemessene Staats- schuld ; zahlreiche Steuern, die im Allgemeinen richtig ange- seßt sind und, mit gewissen Modificationen, die in einigen De- partements erhobenen Klagen leicht beshwichtigen werden ; Ausgaben, die zwar beträchtlich sind, aber mit einiger Spar- samkeit leicht vermindert werden fönnen und schon “im lau-

den Hülfsmitteln des Landes“ in Uebereinstimmung werden gebracht werden, dies ist unsre finanzielle Lage. Sie ist eben so wenig als unsre politische dazu angethan , die gegen-

Getreide-Geseße nie behutsam genug zu Werke gehen kann, | wärtigen verdrießlichen Handels-Konjunkturen zu rechtfertigen.

Das Uebel, worüber der Handelsstand klagt, ist niht neu; es zeigte sih schon’ unter der vorigen Verwaltung; eine Re- volution mußte es noch vergrößern; man verlangte Hülfe von der Regierung; es ist aber nicht den Prinzipien gemäß, den Staat in Privat-Angelegenheiten hineinzuziehen, sey es um demHandelsstande aufzuhelfen, oder seine Vortheile zu theilen. Unter gewöhnlichen Umständen würden wir daher - auch. die uns gemachten Vorschläge zurückgewiesen haben und die Staats-Fonds nicht an unglückliche oder unerfahrne Spekulantrn verschwenden wollen; aber wir befinden uns in keiner gewöhnlichen Lage, sondern in einer solchen, die eine schleunige Abhülfe erheischt. Aus Besorgnissen vor der Zu- kunft sind die Kapitalien aus den Händen der Kleinhändler verschwunden, und der Staat soll sie ihnen nun unter seiner Garanitie wieder zuwenden. Eine solche Dazwischenkunft war nur unter gewissen Bedingungen zulässig; die sih- aus dem nachstehenden Geseß-Entwurfe ergeben, und wodurch wir die Prinzipien mit den Bedürfnissen des Augenblicks möglichst verschmolzen zu haben glquben.‘/ Nach dieser Einleitung verlas der Minister folgenden | ,Geseß-Entwur f.

Art. 1. Der Finanz-Minister wird ermächtigt, im Na- men des Staates die Zurückzahlung derjenigen Darlehen und Vorschüsse zu verbürgen, die dem Handel und Gewerb- la bis zu der Hdhe von 60 Millionen gemacht werden dürsten.

Art. 2. Diese Darlehen oder Vorschüsse müssen jedoch von der Art seyn, daß sie in keinem Falle den Staat über die Verluste hinaus verpflichten, die aus dem Vorschusse der 60 Millionen entspringen könnten.

Art. 3. Jn den Städten, wo Unterstüßungen noth- wendig sind, sollen unter der obern Leitung des Präfekten Kommissionen gebildet werden, die aus den ersten Kaufleuten bestehen und sih zu einer Leih - Gesellschaft organisiren.

Art. 4. Nür auf Jmmobilien , Waaren oder sonstige Valuten , deren Werth mindestens den Betrag der hergege- benen Summen erreiht, können Darlehen: oder Vorschüsse: gemacht werden. e S

Art. 5. Die Deckung der Verluste, die aus der gegeh- wärtigen Garantie entspringen möchten, kann nur bis nach Ablauf von zwei Jahren gefordert werden. gei ent mittelst eines von den Kammern einzuholenden Kre- its.

Außer diesem Geseß-Entwurfe legte der Finanz-Minister noch einen zweiten folgenden Juhalts vor: *)-

Gese - Entwurf.

Art 1. Außer den durch das Gese vom 2. Aug. 1829 zur Bestreitung der gewöhnlichen Ausgaben des laufenden Jahres angewiesenen Summen wird auf das Budget von

*) Einen Pn aus der Rede, womit der Baron Louis

diesen Geseß-Entwurf begleitete, behalten wir uns auf morgen vor.

Diese Deckung.