1830 / 269 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 28 Sep 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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der öffentlichen Macht geboten werden sollte, eben so auch fúr die geseßwidrige Verwendung der öffentlichen und Mu- nícival-Gelder der Waffen und der Munition.

Art. 8. Die Garnison soll so bald als môglich Kaser- nen oder Lager beziehen, um den Einwohnern nicht zur Last zu fallen. Die strengste Mannszucht soll von derselben be- obachtet werden. i : Jeder Widerstand soll durch die Macht der Waffen be- seitigt, werden und diejenigen , die sih eines solchen Wider- standes schuldig machen und der bewaffneten Macht in die Hände fallen, sollen den Gerichten überliefert und friminell verfolgt werden ‘‘ i

Éin hiesiges Blatt fügt dieser Proclamation hinzu : „Die geachtetsten Bürger von Brüssel haben selbst den Prin- ‘zen ersucht, die Truppen einrúcen zu lassen, um Ordnung und Frieden in der Stadt wiederherzujtellen.““

Deuts Glad,

München, 20. Sept. Der Herr Fürst von Löôwenstein- Werthheim, General-Adjutant Sr. Majestät des Königs , ist nah Altenburg abgegangen, um Sr. Durchl. dem Herzoge die Glückwünsche seines erhabenen Schwiegersohnes zum 50jährigen Regierungs - Jubiläum zu überbringen.

Der Frhr. v. Besserer, Oberst des General-Quartiermeister- Stabes, bisheriger erster Adjutant Sr. Durchl. des Hrn. Feldmarschalls Fürsten v. Wrede, einer der ausgezeichnetsten Offiziere der Baierschen Armee, hat die ehrenvolle Bestim- mung erhalten, Se. Königl. Hoheit den Kronprinzen als Adjutant nach Berlin zu begleiten, wo Se. Königl. Hoheit Fhre Studien fortseßen werden.

Gegenwärtig befindet sich in unserer Mitte der bekannte General Santander.

Stuttgart, 21. Sept. Gestern ist Se. Königl. Ho- heit der Großherzog von Sachsen Weimar wieder abgereist und Se. Hoheit der Markgraf Wilhelm von Baden hier eingetroffen. Nachdem Se. Hoheit der gestrigen Revüe bei- gewohnt hatte, welche nach den jeßt beendigten Herbst - Ma- nôvern statt fand, und hernach bei dem Frühstück anwesend

gewesen war, welches auf dem Rosenstein dem Offizier-Corps -

‘gegeben wurde, erfolgte gegen Abend die Rückreise Sr. Ho- heit nach Karlsruhe.

Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Oldenburg ist gestern hier angelangt, um der Königl. Familie einen Besuch abzustatten, und:wird einige Tage hier verweilen.

Karlsruhe, 22. Sept. Jhre Königl. Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben am 19ten d. die Stadt Freiburg verlassen, um Ihre Reise nach dem oberen . Theile des Großherzogthums fortzuseßen.

Kassel, 22. Sept. So eben ist Folgendes Allerhôch- sten Orks erlassen worden :

„¡„Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Il. , Kurfürst und souverainer Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda 2c. thun hiermit fund: Nachdem Wir durch Unsere Allerhöchste Bekanntmachung vom 13ten d. M., so wie beziehungsweise durch Unjere Allerhöchste Entschließung Über die durch beson- deren Erlaß vom 19ten d. M. bestimmte Zusammenberufung der Alt-Hessischen Landstände nicht nur, sondern auch derje- nigen der bisher nicht vertretenen Provinzen Hanau und Fulda, Unsere Allergnädigste Absicht deutlich ausgesprochen haben , in der jeßigen Lage der Dinge das Uns stets am Herzen liegende Wohl Unseres Landes in gehörige Berathung zu ziehen: so erwarten Wir um so mehr von allen treuen und rechtlih gesinnten Unterthanen, daß dieselben selbst die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung sich an- gelegen seyn lassen, denjenigen, welche solche durch Handlun- gen oder Reden zu stôren versuchen würden, kräftig entge- gentreten, dahin zweckenden durch Uebelgesinnte ausgestreu- ‘ten Gerüchten feinen Glauben beimessen, sich aller die dffent- liche Ruhe gefährdender Versammlungen zur Verhandlung von Landes-Angelegenheiten enthalten, vielmehr den nach ge- hôriger Berathung nöthig scheinenden Anordnungen mit Ver- trauen entgegen sehen werden. Unseren Behörden aber le- . gen .Wir wiederholt ¡die gemessene Verpflichtung auf, auch

threrseits allen dergleichen Ungebührlichkeiten zu wehren und bei eigener Verantwortlichkeit darüber zu halten, daß ferner- hin fèinerlei Störungen der Ruhe und Ordnung eintreten, diejenigen ader, welche dennoch Versuche der Art sich beige- hen lassen follten, zur Rechenschaft und Bestrafung gezogen V: M An sren Cin Res en Staatssiegels gegeben i

höhe am 20. Sept. 1830. E l E

(L. S.) Wilhelm, Kurfürst.“

Me 24. Sept. Da bei der diesjährigen für

den Wachsthum und die Einerntung des Getreides äußerst

ungünstigen Witterung ein Ausfall der diesjährigen Ernte solcher Früchte zu besorddi steht, so ist, um den hiesigen Landes :- Einwohnern, zur Erhaltung des benöthigten Saat- und Brodkorns, allen möglichen Vorschub, denen aber, welche solches Korn vorstreckéen werden, in Ansehung dessen Wieder- bezahlung völlige Sicherheit zu beschaffen, unterm 20sten d. M. landesherrlich verordnet worden, daß allen denjenigen, welche vom Tage der Publikation der Verordnung an bis zur Ernte des Jahres 1831 den Unterthanen, mit Vorwissen und auf Bescheinigung der Obrigkeit desjenigen Orts, wo der Schuldner wohnt, Saat- oder Brodforn entweder in na- tura und ohne Ueberseßung der Preise oder zu dessen An- schaffung das benôthigte Geld vorstrefen, vor allen Forde- rungen, sie seyen privilegirt oder nicht, und insonderheit vor den Domainen -, Kloster- und Gutsherren - Gefällen, wenn es auch gleih mit den Schuldnern zum Konkurs kommen sollte, zur Wiederbezahlung, ohne Abforderung und Erlegung einiger Húlfs - oder Gerichts - Gebühren, verholfen werden joll.

Leipzig, 25. Sept. Die heutige Leipziger Zeitung

enthält folgende Bekanntmachung :

„Se. Majestät der König und des Prinzen Mit- regenten- Königl. Hoheit werden zwar sets geneigt und bereit seyn, jedem verdienstlihen Bestreben in Wissen- schaften und Künsten Anerkennung und Unterstüßung angedeihen zu lassen; Allerhöchst- und Höchstdieselben finden

‘sich jedoch durch die in neuerer Zeit immer häufiger werdende

unverlangte Zusendung von literarischen und Kunst- Werken bewogen, hiermit öffentlich bekannt machen zu lassen, daß derglei- chen Zusendungen künftig nicht weiter angenommen werden sollen, wenn nicht vorher bei dem Geheimen Kabinet allhier, oder von Personen im Auslande, welche ein solhes Werk einsen- den wollen, bei der dort befindlichen Königl. Gesandtschaft deshalb angefragt und die Allerhöchste Genchmigung zur Ein- sendung ertheilt worden ist. Dresden, den 22. September 1830. Königl. Sächsisches Geheimes Kabinet.‘/

De Cr O

Wien, 22. Sept. Se. K. K. Majestät haben nach- stehendes Allerhöchstes Handschreiben an Se. Durchlaucht den Hoffkricgsraths - Präsidenten, General der Kavallerie, Prinzen zu Hohenzollern - Hechingen, zu erlassen geruhet :

„¿Lieber Prinz von Hohenzollern! Jch finde Mich bewo- gen, Meinen Herrn Sohn, den Erzherzog Ferdinand , zum. Feldmarschall zu ernennen, wonach Sie das Erforderliche zu verfügen haben.‘ i

„Preßburg, den 18. Sept. 1830.

Franz m.’ p.‘

Bei der Krönung Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs: Kronprinzen Ferdinand, als Königs von Ungarn, soll folgen-

des Ceremoniel beobachtet werden :

Drei Tage vor der Krönung wird die Truhe, in welcher dice Königl. Krone nebs den Übrigen Kleinodien aufbewahrt wird, aus der Kapelle neben der St. Martins-Kirche durch die beiden Kron- hüter und zwei zu diesem Akte zu benennende K.K. Kommissäre, im Beiseyn einiger hierzu bestimmten reichsständischen Deputir- ten, ohne Gepränge in den Wohnpallast Sr. Kaiserl. Hoheit Über- bracht und daseld| erôfnet, damit die Krone und das Uebrige für Se. Kaiserl. Hoheit den zu krönenden König anpassed zugerich- tet werde. Am Tage vor der Krönung, um 2 Uhr Nachmittag, versammeln sich die Kronhüter nebs jenen Prälaten und Mag- naten, welhe Se. Kaiserl. Hoheit der Frerida Reichs-Palatin- und jenen Edelleuten, welche der Personal hierzu bestimmen wird, bei dem Durchl. Erzherzog Reichs-Palatin und begeben sh nach dem Primazial-Pallaste, wohin, wie eben erwähnt wurde, die Truhe mit den Reichs-Kleinodien zwei Tage früher gebracht worden ift,

um dieselbe von dort in einem Hof-Wagen, unter Begleitung der

beiden von Sr. K.K. Maiestät dazu beguftragten Wirklichen Ge- heimen Räthe, in die Sakriskei der St. Martins-Kirche zu über- tragen. Die bewaffnete Bürgerschaft zieht guf und beseht die Straßen, durch welche der Zug mit der Krone geht; der Magisirat aber erwartet dieselbe unter dem Thore des Primazial - Pallastes untd begleitet sie bis zur oben genannten Kirche. Die Sakristci- Schlüssel sind in Händen der Kronhüter, die Kirchen - Schlüssel aber hat der Kapitel-Kustos. Die Truhe mit der Krone und den Kleinodien wird in den bereit stehenden sechsspännigen offenen Hofwagen gehoben, welchem unmittelbar die beiden KK. Kommis- sarien und die Kronhüter in cinem andern sechsspännigen Hofwagen

folgen. Se. Kaiserl. Hoheit der Gros Reichs - Palatin und a

die Bischdfe, welche die Krone begleiten, fahren in ihren cigencü Wagen, vor dem Hof-Wagen, worin die TDruhe sich befindet; die úbrigen Magnaten nnd Edelleute aber reiten in Ordnung hin- ter demselben. Nebst dem Stadt - Magistrate leisten 12 Königl. Ungarische adelige Leibgarden zu Fuß, und außerhalb derselben 12 Grenadiere von der Kronwache, zu beiden Seiten des Wagens mit der Truhe die Begleitung. An jedem E e gehen drei K.K. Leib - Lakaien in der Staats-Livree. Unmittelbar vor dem Wagen marschirt cin Zug der K.K. Trahanten ck Leibgarde.

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Es werden vier Magnaten und eben so viele Edelleute, und zwar leßtere durch den Personal, benannt, welche die Kron- und Klei nodien-Truhe, die ihnen im allerh. Gemache des Primazial-Pal- lastes übergeben wird, erheben und in den Wagen hinabtragen, wie auch bei der Kirche wieder vom Wagen -herabheben und in die Sakristei überbringen. Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Reichs-Palatin und die beiden Kronhüter verstegeln hierauf die

afristei mit ihrem Pettschaft. Die Sakristei-Thür wtrd mit 2

astellanen und 12 Kronwachen beseßt, rings um die Kirche aber werden 190 Mann von dem anwesenden „xegulairen Militair als Wache aufgestellt. :

V a des Krönungstages, schon vor 7 Uhr, werden die beiden KK. Kommissäre, in Gegenwart der ständischen Depu- tirten, die Truhe durch die Königl. Kronhüter dfnen und die Klei- nodien mit der Krone an den in der Sakristei hierzu vorbereiteten Plaß legen lassen. Die Hüter der Krone bleiben bei derselben zu- rúck. An der Seite des Hochaltars wird ein Tisch vorgerichtet, auf welchen der Königl. Mantel und die übrigen Kleidungsstücke gelegt werden. Die Reichsstände versammeln sich zur bestimmten Stunde bei Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzoge Reichs-Palatin. Die Vornehmeren begleiten Höchstdenselben nach dem Primazial- Pallaste, die Geistlichkeit begiebt sich inzwischen in die Kirche und fleidet sich mit dem Pontisikal Ornate, der Personal aber verfügt sich mit den Ständen in die St. Martins-Kirche auf die her- fömmlicherweise fúr die Ablegaten errichtete Bühne. Thúürhüter werden Acht haben, daß die Dienerschaft der Ablegaten nicht mit eintrete. i i ; i i

Nach 7 Uhr frúh beginnt der Krönungszug aus bem Prima- zial-Pallaste unter Vorreitung einer halben Schwadron Kürasstere in folgender Ordnung. 1) Die K. K. Einspänner. 2) Die Hof- und Kammer-Fouriere zu Pferde. 23) Dienevschäft der Magnaten und Stände zu Fuß. 4) Die K. K. Leiblakgien zu Fuß. 5) Die zum Dienste bestimmten Edelknaben mit ihrem Hofmeisier Stell- vertreter zu Fuß. 6) Die Stände, Magnaten und Kämmerer unter einander zu Pferde. 7) Die Geheimen Räthe und Minister ver-

mischt zu Pferde, jedoch von ihrer Livree-Dienerschaft nicht begleitet.

s») Die Ritter und Commandeurs des Ordens der eisernen Krone, dés Leopold-Ordens, des militairischen, Maria Therefien-Ordens, des St. Stephan - Ordens , gleichfalls zu Pferde. 9) Die Groß- freuze der genannten Orden, wie auch die Ritter des goldene Vliefics, mit der Ordens-Kolane, zu Pferde. 10) Der Königl. Ungarische Herold in seiner Tracht mit aufgescßter Mühe und aufrecht gehalktenem Stabe, zu Pferde. 11) Der Königl. Unga- rische Oberst - Hofmeister mit dem Stabe, zu Pferde. 12) Se. Kaiserl. Hoh. der Erzherzog Reichs-Palatin allein, zu Pferde. 13) Der Bischof mit dem apostolischen Kreuze rechts, dann 14) der Königl. Ungarische Obet-Stallmeisier mit entblößtem Stagts- {chwerdte und unbedecktem Haupte links, zu Prevde, 25) Sé. Kaiserl. Hoh. der zu krönende König in Ungarischer Kleidung, u Pferde. An jeder Seite leisten 12 Ungarische adelige Leibgar- en zu Fuß, und vom Primazial - Pallaste an der Stadtrichter und der Magistrat mit entbldßten Häuptern, die Nebenbegleitung. Etwas seitwärts reitet der Kdnigl. Ungarische Leibgarde-Capitain und der Königl. Ungarische Obersi-Kämmerer. 16) Nun folgen die übrigen Herolde, und zwar der Erzherzogl. Oesterreichi che

und ihm zur Seite der Königl. Böhmische, dann dic beiden Kat-

erlich Oesterreichischen Herolde, alle in threr herkömmlichen 0 mit bedeckten Häuptern und aufrecht gehaltenen Städven, zu Pferde. 17) Der Stellvertreter des K. K. ersten Oberst-Hof- meisters mit dem Stabe, zu Pferde. 18) Der K. K. Oberst-Hof- marschall mit entblôßtem Schwerdt, zu Pferde. 19) JFJF. KK. Majestäten im offenen ckspännigen Fmperial - Wagen. An edem Wagenschlage gehen 3 K. K. Leiblakaien unbedeckt. Königl. Un- arische Keibgarden zu Fuß, und von außen K. K. Letbtrabanten,

cisten die Nebenbegleitung. Dem Wagen folgen: der K. K. |

Obersi-Stallmeister, der K. K. Arzieren- und der K: K. Traban- ten Leibgarde-Capitain , der General-Adjutant Se. K. K. Maje- stät und der Oberst Hofmeister J. Maiestät der Kaiserin, Alle zu Pferde, 20) Die Übrigen Ungarischen adeligen Leibgarden unter Anführung ihres Premier - Lieutenants mit 4 Trompetern, zu Pferde. 21) Die 6spännigen Hof-Wagen, in welchen“ die Oberst- Hofmeisterin F. Majestät und die Pallast-Damen fahren; zu bet- den Seiten deren Dienerschaft in Gala im bloßen Haupt. 22) Den Schluß macht eine Compagnie Grenadiere und ein Zug

_Kúürassiere.

Unter dem Klange aller Glocken geht der qug über den Pri- mazial-Play durch die Rathhausgasse nach dem Hauptplaßze , da- selbs wendet er sich, bei der Hauptwache vorbei, durch die Schwa- nengasse in die lange Gasse und dann gerade aus bis zum We- drißer Kirchenplaße, wo von den Pferden abgesessen wird. Sr. Kaiserl. Hoheit dem zu krönenden Könige leistet beim Absißen der Königl. Ungarische Oberst-Kämmerer. Hülfe. FJ. KK. Majestä- ten aber hilft beim Aussteigen der K. K. Oberst-Stallmeister und der Ober|=- Hofmeister F. K. Majestät. Auf dem Kirchenplaße

paradiren 2 Comp. Jnfanterie und 1 Divis. Kavallerie. Andere

Kürassier - Piquets werden hin und wieder aufgestellt, um Über die Ordnung zu wachen. Die bewaffnete MUrger a ist mit ihren Fahnen in den dazu angegebenen Gassen bis zur Kirchen- stiege in Rethe und -Glie s ellt; auf der anderen Seite der

Kirche und des ehemaligen Fesuiter - Kollegiums aber, gegen die

Franziskaner-Kirche zu, werden sie ch unterdessen in ge driger Ordnung zu beiden Seiten -der gelegten hölzernen Treppen ret- hen, bis FJ. Majestäten in der Kirche sind. Sobald der Zug bei der Kirche ankommt, tritt die Dienerschaft ab, Dex Erzbischof

von Kolocza im Rochette gcht S. K. H. dem neu zu érdnenden Könige und JJ. KK. Majestäten bis an die Sticge entgegen, eben so der apostolische Nuntius. Vor Höchstdenenselben, und zwar unmittelbar vor dem Durchl. zu krönenden Könige, rritt der K. Ungarische Herold , der K. Ungarische Obersi - Hofmeisier mit dem Stabe und der K. Ungarische Oberst- Stallmeister mit dem bloßen Schwerte einher. FJ. KK. Majestäten aber_ treten dic úÚbrigen 4|Herolde, der Stellvertreter des K. K. ersten Oberst: Hof- meisters mit dem Stabe und der K. K. Oberst-Hof-Marschall mit entblôßtem Schwerte vor. Beim Eingange in die Kirche snd der Primas und die brigen Ln Bischöfe, wie guch die anderen Fnfulirten nebs der Geistlichkeit, zugegen. Auch gehen JFJ. Kaijerl. und Königl. Hoheiten die Durchl. Erzherzoge Jhren Majestäten an die Kirchenpforte entgegen. Sobald der Primas das Kreuz zum Kusse und das Weihwasser dargebracht hat, ver- fügen sich S. K. H. der zu krônende König mit S. K. H. dem Erz- herzoge Reichs-Palatin, in Begleitung der Höchsidemselben zur Af- sistenz bestimmten Bischöfen von Fünfkirchen und von Kaschau, it die Kapitel-Sakristei. S. K. K. Maj. begeben sich aber mit den Durchl. Erzherzogen , in Begleitung des Erzbischofs von Erlau und des Bischofs von Neutra, in die obere Sakristei. Für Jhre Majestät endlich, Allerhöchstwelcher die Bischöfe von Vesprim und von Waizen zugetheilt seyn werden, wird neben dieser Safristei ein angemessencs Gemach vorgerichtet seyn, und nehmen nun beide Majestäten die Kaiscrkrone und Se. Majestät auch den Kaiser- mantel. Bet J. Maiestät ist hierbei nur Allerh. deren Obersi- Hofmeisierin mit den diensithuenden Pallasi-Damen zugegen. Während des ganzen, Weges zur Sakrisiet erschallen Trompeten und Pauken, und dieselben verstummen erst, wenn FJ. Majestäten in die Sakrijiei eingetreten sind. Die Begleitung des Durchl. zu krônenden Königs, wie auch das Gefolge FJ. KK. Maiestäten mit Jnbegriff des apostolischen Nuntius, welche Höchstihnen auf dem Wege nach der Sakristet vorgetreten sind, bleiben außerhalb derselben sichen, nur der Primas begiebt sich sogleich zum Hoch- altar, um den Ornat, tn welchem er das M7 halten wird, anzuzichen. Jn der Kirche ist für beide KK. Maiestätein guf der rechten Scite des Altars ein Thron errichtet. Jn der Mitte des Sanktugriums, dem Altare gegenüber, befindet sich der Thron für S. K. H. den zu krdnenden König. Für die Durchl. Erzherzoge sînd Kniebänke, für den apostolischen Nuntius endlich, dann für die Ritter des goldenen Vließes und für den übrigen männlichen Hofstaat, wie auch für die zum Gefolge J- M. der Kaiserin gehörigen und für die übrigen Damen, find an- gemcssene ausgezeichnete Pläße bestimmt. Nachdem S. K. K. Majestät mit der Krone und dem Kaiserlichen Ornate, F- Majestät die Kaiserin gber gleichfalls mit einer Krone ge- \hmüdckt sind, begeben sich beide Majestäten zugleich mit cinan- der in der unten angegebenen Ordnung, unter der Assistenz der oben genannten 4 Prälaten, nach dem Katserl. Throne, auf wel- chen Allerhöchstdieselben sich niederlassen. - Die Ordnung des Zuges is folgende: ¿ j

Voran geht der Klerus mit dem Kreuze, dann die KK. Kam- mer-Fouriecre, die KK. Kämmerer, die KK. Geheimen Räthe und die Minister, der apostolische Nuntius, die vier Herolde, der Stell- vertreter des KK. ersten Obersi - Hofmeisters mit dem Stabe, die Träger der Kaiserl. Kleinodien, nämlich des Scepters, des Reichs= avfels und eines leeren Polsters für die Kaiserkrone, welche Se. Majestät auf dem Haupte haben; der KK. Oberst - Hofmarschall mit entblößtem Schwerte, die Durchl. Erzherzoge, beide KK. Ma- jestäten mit den Kronen auf dem Haupte. Se. Majestät im Kaiser- Ornate zwischen den 4 assistirenden Bischöfen. Allerhöchst- ihnen folgt der KK. Oberst -Stallmeister , der KK. Arzieren- und Trabanten - Leibgarde - Capitain, der General - Adjutant Sr. Ma- jestät, der Obers-Hofmeister und die Oberst - Hofmeisterin F. Ma- jestät der Kaiserin nebst den dienstthuenden Pallasidamen; erstere trägt die Schleyye des Kleides. Königl. Ee adelige Letb- garden leisten die Nebenbegleitung. FI. KK. Maiestäten bestei- gen e Ä und Höchsithre Umgebuug nimmt dic vorgeschrie- benen Plähe ein.

Sobald Allerhöchstdieselben sich auf dem Throne niedergelassen haben, beginnt die infulirte Geistlichkeit unter Vortragung des Kreuzes den Zug aus der Kapitel-Sakristei, in foelcher Se. K. H. der zu krônende König sich befindet. Fn diesem Zuge gehen nach dem Klerus zuerst die Stände, Magnaten und Kämmerer, dann die Reichsbarone und Geheimen Räthe, hierauf dic Mitglieder der obenerwähnten Orden, und zwar die Großkreuze wie auch die Toisonisten mit der Ordens - Kolane. Sodann die 10 Fahnen des Reichs, von Magnaten getragen, nämlich die Fahne Bulgariens, Cumaniens, Serviens, Lodomeriens, Galiziens, Bosniens, Sla- voniens, Kroatiens, Dalmatiens, Ungarns. Diesen folgen der K. Ungarische Herold, die Kronhüter, die Träger der Jnsignien; sie tra- gen dieselben aufrothsammetnen goldverbrämten Polstern, und zwar:

as Kreuz der Königl. Ungarische Oberst-Kämmerer, das Schwerdt des heiligen Stephan der Königl. Ungarische Oberst - Mundschenk, den Pacem der Königl. Ungarische Oberst - Schaßmeister, den Reichsapfel der Ban von Kroatien, den Scepter der Königl. Un- garische Reichs - Oberrichter, die Krone Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Reichspalatin. Der Königl. Ungärische Ober-Stallmci- ster mit’ entbldßtem Schwerdt. Se. Kaiserl. Hoheit der zu krô- nende Köni ¡uge den assistirenden Bischöfen. Höchstihnen folgt der Königl. Ungarische Oberst - Hofmeister und der Königl. Ungarische Leibgarden-Capitäin. Zu beiden Seiten leisten ages rische adeliche Leibgarden die Nebenbegleitung. Während dieses Zuges erschallen abwechselnd zwei Trompeten - und Pauken-Chôre