1874 / 217 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Bremen, 12. September, Nachm, (E: F B

Petroleum. (Schlussbericht.) Standard white loco 10 Mk, 40 Pf. Sehr fest,

Hambura, 12. September. (W. T, B) Getreidemarkt, Weizen loco matt, auf Termine ruhig, Roggen loco flau, auf Ter- mine matt.

Weizen 126 pfd. pr. September 1000 Kilo netto 192 Br., 191 Gd., pr. September - Oktober 1000 Kilo netto 192 Br., 191 Gd, pr, Oktober - November 1000 Kilo nette 193 Br., 192 Gd, pr. November - Dezember 1000 Kilo netto 195 Br., 193 Gd, pr. April-Mai 1000 Kilo netto 195 Br., 193 Gd. Roggen pr. September 1000 Kilo nette 145 Br., 144 Gd., per September-Oktober 1000 Kilo netto 145 Br., 144 G4., pr. Oktober- November 1000 Kilo netto 147 Br., 145 Gd, pr. November-De- zember 1000 Kilo netto 147 Br.,- 145 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 153 Br., 151 Gd. Hafer fest, Gerste still. RüböIl behauptet, loco 55, pr. Okt. 54x, pr. Mai pr, 200 Pfd. 57}. Spiritus still, pr. September und pr. September-Oktober 52, pr. Oktober-No- vember 93, pr. April - Mai pr. 100 Liter 100 % 52. Kaffee matt, Umsatz gering. Petroleum steigend, Standard white loco 10, 10 Br., 10,00 Gd., pr. September 10,00 Gd., pr. Oktober- Dezember 11, C0 Gd. Wetter: Veränderlich, stürmisch.

Strassburg, 12. September. (Auszug aus dem offiziellen Preis- Courant der Waarenpreise en gros.) Pr. 100 Kilo: Inländischer Weizen (Qual. loyale et marchande) 28 Fr. 50 C. bis 27 Fr. C. Mehl 1, Qual. 38 Fr. C., 2. Qual. 35 Fr, 3, Qual, 32 bis 30 Fr. Ohne Sack: Roggenmehl Vorschuss 33 Fr., Roggen- mehl I. Fr. Gerste für Brauer 24 Fr. C. Roggen 24 Fr. C. bis 23 Fr. C. Hafer (Octroi nicht einbegriffen) 24 Fr. C. bis 23 Fr. Hopfen, Elsässer, pr. 50 Kilo 1874er 210 Fr. bis 230 Fr,

Amaaterdam, 12, Septewber, Nachm. (F. T. B)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. November und pr. März 282. Roggen pr. Oktober 184, pr. März und pr. Mai 184.

Amtwerpenm, 12. Septbr.,, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B)

Geireidemarkt (Schlussbericht), Weizen fest, dänischer 282, Roggen unverändert, Taganrog 18, Hafer matt, Petersburg 224. Gerste ruhig.

Petroleum-Markt (Schlossbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 254 bez., 26 Br., per Septeraber 253 bez., 26 Br., pr. Oktober 265 bez., 27 Br., per Oktober-Dezember 271 bez., 274 Br., pr. No- vember-Dezember 274 bez., 28 Br, Steigend.

London, 14. September, Vormittags, (W. T. B.) Die Getreide-

Menn

zufuhren vom 5, bis ' zum 11, September betrugen: Engl, Weizen 6987, fremder 22,060, englische Gerste 1433, fremde 26,998, engl, Malzgerste 14,996, engl. Hafer 1065, fremder 53,034 Qrtre. Engl. Mehl 17,041 Sack, fremdes 2814 Sack und 5190 Fass. Liverpool, 12. September, Nachzittags, (W. T. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., davon fär Spekulation und Export 3000 Ballen. Stetig, Middl, Orleans 83/;s, middling amerikanische 718/;;, fair Dholle- rah 5!/16, middling fair Dhollerah 43, good middling Dhollerah 41, middl, Dhollerah 4, fair Bengal 44, fair Broach 57, new fair Oomra 51/16, good fair Oomra 54, fair Madras 5, fair Pernam 8, fair Smyrna 62, fair Egyptian 773. e E nicht unter good ordinary September-Yerechiffang Î Paris, 12. September, Nachm. (W. T. B) Produktenmarkt. Weizen mhig, pr. September 27,50, pr. November-Februar 26,50. Mehl ruhig, pr. September 58,50, pr. November-Februar 57,00, pr. Januar-April 57,00. Rüböl steigend, pr. September 74,50, pr. November-Dezember 75,50, pr. Januar- Ani! 77,75, Spiritus steigend, pr. September 72,00. Wetter: gen, New=S ora, 12, September, Abends 6 Ubr. (F. T. B) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 163, do. in New- Orleans 16, Petroleum in New-York 12}, do. in Philadelphia 12. Mehl 5 D. 60 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 24 C. Mais (01d mixed) 92 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8}. Kaffee (Rio-) 16, good fair —. Schmalz (Marke Wilcox) 144 C. Speck (short clear) 123 C. Getreidefracht 47. New=-Work, 12. September, Abends. (W. T. B) Banunmwollen-W ochenbericht, Zufuhren in allen Unions- häfen 16,000 B. Ausfubr nach England 6000 B., nach dem Kon- tinent 2000 B. Vorrath 99,000 B. wi e a aaa 14. August, (W. T. B.) (Von Sievers & eyer).

"Wollt: Ruhig. Vorrath 60,000 Arroben. Notirung für Supra- Wollen —, do. für Bonne moyenne 80 Doll. Zufuhren der letzten 14 Tage: 15,000 Arroben. Verschiffung nach Bremen seit letzter Post —, do. im Allgemeinen seit letzter Post 3000 Ballen, Totalverschiffong seit Beginn der Saison 188,000 Ballen. Fracht für Wolle (per Segler) 174 sh, Preis für Salzhäute

nominell, gering.

Schlachtungen der letzten 14 Tage Ver- schiffung von Salzhäuten nach dem Kanal,

nach England direkt ! E

und dem Kontinent seit letzter Post 33,000 Stück. Fracht für SalIz-

häute (per Segler) 20 sh. Notirung für Talg (Ochsentalg in Pipen)

nomin., für trockene Häute 59 Realen. ours auf London 48+ d. Eiuzahlunzen.

Dänische Lardmannsbank, Eypotheken- und Weotselbank in Kopeubagen. Weitere 10% am 1. Oktober, ferner 10% am 1. März 1875 und 10% am 1. Juli 1575 in Berlin bei F. W. Krause & Co.

Auszaliunzgen.

Berliner Stadtobligationen. Die am 1. Oktober fälligen Zinsen vom 14. September ab im Bérliner Rathhause.

5% Trzippocho Hypothekarische Anleibe. Die am 1, Ok- tober fälligen Zinsen von da ab mit 5 Thlr. in Berlin bei der Dis- konto-Gesellschaft, der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handelegesellschaft und S. Bleichröder.

General ersanmmIiutzen. 29, Septbr. Berliner Gumml- und Guttapercha-Waarenfabrik, Bolie & Co., vorm. W,. Elliot, AKitiengesellschast. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. 30. Chemisohe Fabrik zu Mügeln, AusserordentIl. Gen.- Vers, zu Dresden, Tagesordnung: Vorlegung des revi- dirten Statuts. Zuokerfabrik Fiddichow, Koppe & Co., Kommandit- Q auf Aktien. Ordentl. Gen.-Vers. zu eriin. 26. Oktober. Aktien-Kommandit-Gesellschaft Aplerbecker Hütte, Brügmann, Weyland & Co, in Aplerbeok. OrdentL Gen .-Vers. zu Dortmund. Eisenhahn-EFinnahmen.

Mecklenburgisohe Friedrich-Franz Eisenbahn. Einnahmen im August; s, Ins, in Nr, 214.

Köündigungen und Verlocsungen.

Memeler Stadiobligationen. Verloosung am 24. September; s, Ins, in Nr. 214,

Ausreichung neuer Zins-Coup@rnsS.

Rentenbriefe der Provinz Brandenburg. Ser. IV. Nr. 1—16 vom 2. Norember ab; s. Ins. in Nr. 214.

Rentenbriefe der Provinz Preusszen. Ser. IV, Nr. 1—16 vom

Ser. V. Litt. L—U., zu den Prio-

920. Oktober ab; s. Ins. in Nr. 214,

Rheinisohe Eisenbahn, ritäts-Obligationen der früheren Bonn-Cölner Eisenbahn und Ser. Ik. Litt. L.—U. zu den 5% Prioritäts-Obligationen vom 1.—31. Oktober ; s, Ins. in Nr. 214. i

O

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen-

Steckbriefs - Erneuerung. Der hinter dem Gastwirth Oscar Suck aus Rotenberg O./S. er- lassene Steckbrief im öffentlichen Reichs-Anzeiger vom 7. April r. wird hiermit erneuert.

Nosenberg, den 8. September 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Meine Requisition vom 22. Juni cr,, betr, Aus- kunft über den gegenwärtigen Aufenthalt der Dienst- magd Lisette Sontag aus Harxpen ist erledigt,

Bochum, den 10. September 1874.

Der Staats-Anwalt.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[4110] Bekanntmachung.

Mathstehend verzeichnete Wirthschafts8-Bedürf- nisse der hiesigen Königlichen Strafanstalt für das Iahr 1875 als :

Roggenbrod, feineres Roggenbrod, Semmel, Zwie- back, Kartoffeln, Rindfleisch, Hammelfleisch, Schweinefleish, Rindernierentalg, Gerftenmehl, Roggenmehl, Weizenmehl, gelbe Erbsen, Linsen, weiße Bohnen, Sauerkohl, Hafergrüße, Buch- grüße, Gerstengrüße, Carolina Reis, Buchweizen- gries, Fadennudeln, feine Graupen, grobe Grau- pen, Butter, Schmalz, Pfeffer, Kümmel, Gewürz, Catharinen-Pflaumen, gebrannten Kaffee, weißen Zucker, Syrup, Salz, Rüböl, Steinsöl, Essig, Sviritus, Milch, Halbbier, Nachtlichte, Petroleum- Docht cm. breit und 4 mm, breit, fiechnen Klobenholz, Stückenseife, Elainseife, Rasirfeife, Roggenftroh, Makulatur - Druckpapier, Knochen- mehl, Soda, gelbes Wachs, Reisbesen, Kleider- bürsten, Blankbürsten, Auftragebürsten, Staub- bürsten, große Handfeger, kleine Handfeger, Schrubber, Haarbesen, Eisenvitriol, Vitriol, Alaun, Thran, ;

sollen zur Lieferung dem Mindestfordernden im Wege

der Submission übergeben werden. Unternehmer, welche fich_ zur Lieferung des einen

oder andern dieser Gegenstände verstehen woll-n, |

habeu ihre desfallsigen Gebote versiegelt unter. der Bezeichnung : S

„Submission auf Lieferurg der Wirthschafts-

bedürfnisse“,

sowie als Kaution den 12. Theil des Werthes der offerirten Licferungêgegenftände bis zum Mittwoch, den 7. Oktober cr., an welchem Tage, Vormit- tags 10 Uhr, die Submissicnen eröffnet werden sollea, unter der Adresse der Königlichen Direktion der Strafanstalt zu Brandenburg a. H. portofrei einzusenden.

Die Lieferung des Brodes, des Fleisches, des Rindernierentalges und des Bieres kann nur an hie- sige Unternehmer vergeben werden.

_Die Lieferungs-Bedingungen, in denen die Quanti- täten enthalten sind, liegen vom Tage der Bekannt- machung ab im Geschäftszimmer der Strafanstalt aus. Die einzureichenden Submissionen müssen die preis in „Mark und Pfennigen“ enthalten. Ohne

aution werden dieselben nicht berücksichtigt, auch

Nachgebote nicht angenommen.

Brandenburg, den 11. September 1874.

Königliche Direktion der Strafanstalt, Goller t.

fs . a Ct G Dw 9 Submissionauf Klinkersteine. Die Lieferung von ca. 130 Mille harter Klinker- steine zur Herstellung von Trottoirs 2c. soll im Wege öffentli*cer Submission vergeben werden. Die Liefe- rungsbedingungen liegen im Bau-Bureau aus, auch wird Abschrift davon, gegen Erstattung der Kopialien, vertheilt. : [4129] Bersiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Klinkersteine“ fsiud bis zum #4, September cr., Bormittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben stattfindet, der unterzcihneten Kommission einzureichen. Rendsburg, den 10. September 1874.

Königliche Strafaustalt. Ban-Kommission. (act. 113/9,)

[4125]

Bekanut

machung.

Dos Fürstlich Rumänische Kriegsministerium veabsichtizt für die Rumänisthe Armee nachstehende Gegenstände an den hinzugefügten Daten dur Licitation anzukaufen. Die Modelle

und Bedingungen find auf dem genannten Ministerium einzusehen.

E

Gegenstände. | Gegenstände und Stoffe.

| 12000 Beinkleider aus grauem Mannschaftstuche

Licitation8-Termin.

| 5, November | O L 1874 | 24. Oktober a. S.

30000 | Polfterziehe

4000 | Leinwand-Matraßen

1800 | Polstersäde

9500 | Bettüberzüge aus Shirting

6. Novembkber 25. Oktober a. S.

Fi

1874.

2000 [Meter M eeten für Unteroffiziere 100} Mfllberte

S000. 2 100 a

ressen für Unteroffiziere gelbe Wolltressen für Unteroffiziere weiße Wolltressen für Unteroffiziere

5, November E LSTE 24. Oktober a. S.

30060 | 8000 | 2000 12

700 | 1300 |

1000 | 90 | 300 | grünen Tuches für Besaß 100 | blauen Tuches für Befaß 20 weißen Tuches für Besaßz 300 | schwarzen Tuches für Besaß

Metex grauen Tuches für Maunschaft

« dunkelblauen Tuches für Mann‘chaft kastanienfarbigen Tuches für Mannschaft rothen Garance Tucbes für Mannszhaft weißen Tuches für Mannschaft

rothen Ecarlat-Tuches für Besaß

rothen Garance-Tuches für Besaß

9, November

1874 28. Oftober a. S. 5

600 | Filzhüte 500 | Pelzmüßen 360 | Sturmbänder

130 | Wollenepauletts

10. November O E

130 | Wollene Auszeichnungéss{chnüre (Aiguillette)

946 | Lederbescßte Gürtel für Feuerwehr 7500 1200 | Gewehrriemen 2200 | Kleine Lederriemen

220 | Carabinbälter (Stege) 3090 | Lederne Halftern

Wachstuchrollen als Hüllen für Rôöcke

11. November 1874.

S 0 Dio L E

5900 | Kasernmüßen

3590 | Käppi verschiedener Gattung

12. November

31, Oktober a. S. ius

30000 | Meter aschgrauen Futtersto es 1000 «„ dunkelblauen Futterstoffes 50000 | Durill

13 as S 1874, E November

600 | Pferdedecken 6500 | Mannschaftsdecken 10000 | Drillrôöcke

| am e November 1874.

[4131] Submission auf Papier zu Stempelmaterialien.

Die frei in das Dienstlokal des unterzeichneten Magazins für das Jahr 1875 zu bewirkende Liefe- rung von 1000 Rieß Bütten- oder Maschinenpapier erster Güte zu Stempelmaterialien soll im Wege der Submission vergeben werden.

Das Papier ist aus leinenen und hanfenen Lumpen zu fabriziren und darf eine Beimischung von wolle- ér baumwollenen oder anderen Stoffen nicht ent- zalíen.

Es wird cin ix der Masse reines, kräftiges, best- appretirtes und sorgfältig fortirtes Papier verlangt, welches frei von Vlasen, Fieken und andern Män- geln, quch genügend geleimt ist, damit die Tinte nicht 16scht oder durchscheint.

Daë Papier muß beschnitten geliefert werden ‘und ein Bogeuformat von mindestens 33,6 Centimetern Hö6he und 41 Centimetern Breite und ein Gewicht von nicht unter 12 Pfund 80 Grammen und nicht über 13 Pfund 50 Grammen pro Ricß von 480 Bogen enthalten. Auch muß ein unauslös{hliches Wasserzeichen, welches den Namen des Lieferanten und die Jahreszahl „1875* deutlich erkennen läßt, in demfelben befindlich sein.

Ueber die Termine zur Lieferung des Papiers wer- é die abzuschließenden Verträge das Nähere fest-

eten.

Offerten unter Beifügung von Musterbogen im vorgeschriebenen Format, mit Angabe des Gewichtes pro Rieß und der Preiétforderung pro Ballen von 10 Rieß, sind bis zum 1. November d. I, ver- siegelt und portofrei an uns einzusenden, auch auf dem Couvert mit _ eSubmissiou anf Papier zu Stempelmaterialien

für 1575“

zu bezeichnen.

Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Das Königliche Finanz-Ministerium hat si die Auswahl der Lieferanten vorbehalten, Berlin, den 11. September 1874, Föniglihes Haupt-Stempel-Magazin.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. #. w. vou öffentlichen Papieren.

[4130] Die am 1. Oktober 1874 fälligen Zins-

CoUPonS der Obligationen der 0°, hypo-

thekarischen Aulcihe von Fried. Krupp,

Gußstahlfabrik zu Een werden von dem

oben genannten Tage ab C. 106/9.) mit Thlr. 5 per StückX eingelöst

in Effen bei der Kasse von Fried. Krupp,

in Berlin , , Direktion der Disconto-

Gesellschaft, Bank für Handel und

Industrie, E Handels3gesell-

Berliner Mast, Eh A - dem Bankhause S, Bleichröder, in Cöln bei dem A. Schaaffhausenschen Bauk-Berein,

Bankhause Sal. Oppen- heim e & Comp., Bankhause Deichmann & Comp,

.

Bergis ch - Mâr- kisheEisenbahn.

Die Abhebung der pro 1870, 1871 und 1872 auf die Stamm-Aktien der Bergisch-Märkischen Eisen- bahn festgeseßten Dividende wird hierdurch noch- mals Behufs Vermeidung der Verjährung in Er- ixnerung gebracht. : j

Die Zahlung erfolgt gegen Einlieferung der be- treffenden Dividendenscheine bei den in unserer Be- kanntmahung vom 14. Juni cr., betreffend die Zah- (ues der Dividende pro 1878 2c., benannten Zahk-

ellen.

Elberfeld, den 9. September 1874.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[4128] Bekanntmachung. i

In hiesiger Stadt von circa 10,000 Seelen fün- giren nur 2 Aerzte und erscheint die Niederlaffung eines dritten erwünscht. Cto. 114/9.)

Sommerfeld, den 11. September 1874.

Der Magistrat. :

Chemische Produktenfabrik, Aktien- Gesellschaft zu Boun.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß in der am 30. Juni d. J. stattgehabren ordentlihen Generàälversammlung der chemischen Produktenfabrik, Altien-Gesellshaft zu Bouun an Stelle des aus dem Vorstande ausgeschiedenen

Kausmanus Herrn Ioseph Wilfert zu Cöln

der rofessor Derr Dr. Nudolph Boettger Y zu Frankfurt a. M. gewählt ift. : E Zur Vertretung des Vorstandes in Gemäßheit des Artikels 21 des Statuts ist außer dem Borfißenden, Bauk-Inhaber Hermann Heucktel, an Stelle des Bankdireïtors Herrn Eduard Sanden Herr D», Otio Schür zu Stettin gewählt worden. Bonn, den 10. September 1874. Chemische Produkteufabrik, Aktien-GeseUschaft. Der Borstaud. (a 495/9.)

Vom 15. d. Mts. ab tritt zum Schlesish-Märkischen Ver- bands-Güter-Tarif vom 1. Ofk- tober 1870 ein Nachtrag X. in

2 : 7-4 Kraft, welcher anderweite regle- Lr mentarische Bestimmungen und erhôhte Frachtsäße enthält. Druckexemplare des Nach- trages werden bei unseren Verbandfstationen zum Preise von 5 Sgr. pro Exemplar verabfolgt. Berlin, den 11. September 1874. Fönigliche Direktion

der Niederschlesisch-Müärkisheu Eisenbahn,

Vom 10. September cr. ab 7 4 h ijt ein Spezialtarif für den Ern * See von Salz aller Art a von Station Linden (Fischer- S E Sahof Und Küchengarten) der L Hannover - Altenbekener Eisen- bahn nach Stationen der Oberschlesishen Eisenbahn via Berlin in Kraft getreten. Die bezüglichen Frocht- säße können bei unseren Güter-Expeditienen in Ber- lin und Breslau eingesehen werden. Berlin, den 11. September 1874. Königliche Direktion der Niederschlesish-Müärlisheu Eiscubahn.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. November cr. ab im Ai en

9 sowie im cstdeutsh-rheinis hen

U S ea Werbands - Güter - Tarif be-

züglih des Verkehrs nach Stationen der nieder*

ländischen Bahnen neue Tarife mit erhöhten Frachts

sätzen zur Verausgabung gelangen werden. Berlin,

den 11. September 1874, Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr, 15 Sgr. für das Vierteljahr.

28 2 217.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Militär - Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, General - Major von Gottberg von der Armee und Chef des Stabes der 4. Armee- Inspektion, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- laub und Schwertern am Ringe; dem Civil-Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrih Wilhelm von Preußen, Dr. phil. Sinzpeter, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Hofprediger Heym zu Potsdam den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse und dem Prediger Persius an der Heiligengeistkirhe zu Potsdam den Königlichen Kronen - Orden vierter Klafse zu verleihen. Í Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Seidenzüchter und Landwirth Theodor Frizzoni zu Bergamo in Italien den Königlichen Kronen - Orden dritter Klase‘ zu verleihen.

Deutsches Nei.

| Bekanntmachung.

Die-Postverbindungen nach Norderney gestalten sfich während

der Zeit vom 16. bis ine. 30. September wie folgt: A. Von Norden nach Norderney. L. Auf dem Wege über Norddeich:

Von Norden nah Norddeich mittelst Personenpost resp. Privat- Tis uer von Norddeich nach Norderney mittelst Dampf-

iffes.

Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 123 Uhr Nachm., am 17. September 15 Uhr Nachm., am 18, Sep- tember 25 Uhr Nachm., am 19. September 3F - Uhr Nachm., am 20. September 43 Uhr Nachm., am 21. September 42 Uhr Nachm., am 22. September 77 Uhr Vorm., am 23. September 84 Uhr Vornt,, am 24. September 94 Uhr Vorm., am- 25. September 93 Uhr Vorm, am 26. September 104 Uhr Verm., am 27. Sep- tember 11% Uhr Vorm., am 28. September 114 Ühr Vorm., am 29. September 124 Uhr Nachm., am 30. September 1 Uhr Nachm.

Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief- und Fahr- post-Gegenständen benußt.

Die Fahrzeit beträgt von Norden nach Norddeich ungefähr 2 Stunden, von Norddeich nach Norderney ungefähr 40 Minuten.

II, Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und E ___ durch das Watt: __ Mittelst einer täglichen Personenpost, deren Beförderungszeit un- gefähr 4 Stunden beträgt.

Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 5 Uhr Morgens, am 17. September 54 Uhr Morgens, am 18. September 63 Uhr Morgens, am 19. September 72 Uhr Vorm., am 20. Sep- tember 9} Uhr BVorm., am 21. September 10} Uhr Vorm., am 22. September 113 Uhr Vorm., am 23. September 123 Uhr Nachm, am 24. September 1F Uhr Nachm., am 25. September 24 Uhr Nachm., am 26. September 23 Uhr Nachm., am 27. September 34 Uhr Nachm., am 28. September 34 Uhr Nachm., am 29. Sep- tember 43 Uhr Morgens, am 30. September 54 Uhr Morgens.

Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief- und Fahr- post-Gegenständen benußt. i

B. Von Emden nach Norderney.

Mittelst der Dampfschiffe der Ems-Dampfschiffahrtsgesellshaften, deren Abfahrt stattfindet: am 16. September 10} Uhr Vorm., am 17. September 123 Uhr Nachm., am 18. September 117 Uhr Vorm., am 19. September 2 Uhr Nachm., am 20. September 93 Uhr Vorm,, am 22. September 12} Uhr Nachm., am 23. September 74 Uhr Vorm., am 24. September 6 Uhr Vorm., am 25. September 7 Uhr Vorm., am 26. September 7 Uhr Vorm., am 27. September 9 Uhr Vorm., am 28. September 84 Uhr Vorm., am 29. September 11 Uhr Vorm., am 30. September 10 Uhr Vorm.

Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benußt.

‘Die Fahrzeit beträgt circa 32 bis 4 Stunden.

O Vou Ua ie nach Norderney.

Mittelst eines Dampfschiffes des Norddeutschen Lloyd, welches aus Geestemünde abfährt: am 16. September 7# Uhr Vorm., am 18. September 9 Uhr Vorm., am 21. September 114 Uhr Vorm., am 23. September 24 Uhr Morgens, am 25. September 4x Uhr Morgens, am 28. September 6 Uhr Morgens, am 30. September 7 Uhr Vormittags.

Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benußt. Die Fahrzeit beträgt 5 bis 6 Stunden:

ldenburg, den 9. September 1874. Der Kaiserliche Ober-Post-Direktor. Starklof.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General - Kommissions - Präsidenten Schellwihß zu Breslau den Charakter als Wirkliher Geheimer Ober-Regie- rungs-Rath mit dem Range eines Rathes erster Klasse zu ver- Teihen; sowie Den bisherigen ordentlihen Professor an der Universität zu Wien, Hofrath Dr. Vahlen, zum ordentlihen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität hierselbst zu ernennen.

Finanz-Minifterium. Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 3. Klasse 150. Königl. Preuß. Klassen-Lotterie find folgende Gewinne gefallen : 1 Gewinn zu 5000 Thlr. auf Nr. 59,537; 1 Gewinn zu

Insertionspreis fürden Raum einer Druckzeile 3 S gr. |

Berlin, Mittwoch,

2000 Thlr. auf Nr. 5128; 3 Gewinne zu 1000 Thlr. auf

8 Alle Post-Anstalten des Iu- und Auslandes anae i

Bestellung au; für Berlin außec den Post-Anstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Nr. 23,242. 32,114 und 87,599; 1 Gewinn zu 600 Thlr. auf Nr. 92,081; 2 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 50,549 und 71,149; 8 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 30,607. 46,551. 59,184. 56,024. 71,722. 80,870. 93,092 und 93,921. Berlin, den 16. September 1874. Kör iglihhe General-Lotterie-Direktion.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Nach unserer Cirkular-Verfügung vom 10. November v. I- bildet die Anwendung des öffentlichen Submissions- und Lizi- tationsverfahrens bei fiskalishen Bauausführungen zwar nah wie vor die Regel; falls jedoch Gründe vorliegen, von demselben abzusehen, soll es dazu der Genehmigung der Regierung (Land- droftei) und, falls die Genehmigung ertheilt wird, einer Anzeige darüber bei uns nur dann bedürfen, wenn der Werth der bau- lihen Ausführung den Betrag von 50 Thalern überfteigt.

Nachdem durch meine, des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten, iri Einverständnis, mit \ämmt- lichen betheiligten Herren Ressorthefs erlassene Verfü gung vom 16. Mai d, I. die Grenze für das Erforderniß der Veranschlagung, Revifion und Abnahme bei fiskalischen Bauten, soweit dieselben niht zum Ressort der Militär- oder der Do- mänen- und Forstverwaltung gehören, auf 100 Thaler hinauf- gerückt worden i, haben wir auf denselben Betrag die Grenze hinaufzurücken beschlofsen, innerhalb deren die Baubeamten nah Befinden des Falles \elbftändig das beshränkte Submissions- verfahren, oder die Verdingung: aus freier Hand an die Stelle des öffentlihen Submissions- und Lizitationsverfahrens treten zu laffen befugt find. Bei Bauausführungen, deren Werth unter dem Betrage von 400 Thalern bleibt, bedarf es daber, soweit dieselben zu unisFrem Refart_geören, fkün®tighin der Einholung dec Genehmigung der Königlichen Regierung zur Umgehung des öffentlihen Submissiovs- 2c. Verfahrens nicht mehr und dem entsprechend auch keïner uns zu erstattenden An- zeige. Dabei muß jedoch auch fürderhin strenge an dem Grund- saße festgehalten werden, daß ein beshränkties Submissions- verfahren, oder die Verdingung aus freier Hand nur dann ein- treten darf, weún ‘davon ein besserer Erfolg mit Bestimmtheit erwartet werden kann.

Wir haben von dieser unserer Anordnung den übri- gen Herren Ressorthefs mit dem Anheimfstellen Kennt- niß gegeben, nach Befinden für ihre Ressorts gleichartige Anord- nungen zu treffen.

Berlin, den 8. September 1874.

Der Der Minister für Handel, Finanz - Minister. Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Camphausen. Dr. Achenbach. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen und Landdrofteien, die Königliche Ministerial-Bau-Kommission und das König- lihe Polizei-Präfidium Hier.

Der bisherige Baumeister Louis Bruns zu Paderborn ift als Königlicher Kreisbaumeister daselbst angestellt worden.

Ministerium des Jnnuern.

Auf den Bericht vom 5. September cr., betreffend die Aus- legung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes 2c. vom 9. März cr., erwidern wir dem Magistrate, daß das in 8. 27 des gedachten Gesehes vorgeschriebene, von dem Standes- beamten anzuordnende Aufgebot durch ein in anderer Form von der Kanzel oder dutch Au?hang im Gerichtsgebäude proklamirtes Aufgebot nicht ersezt werden kann. Auch tragen wir Bedenken, generell eine Allerhöchste Dispensation von die- sem Aufgebote für alle diejenigen Fälle zu beantragen, welche in die Zeit des Uebergangs fallen. Es bleibt sonach nur übrig, wie dies von dem mitunterzeihneten Justiz-Minister bei der Be- rathung * des qu. Gesetzes bereits in der Sißung des Abgeord- netenhauses vom 19. Januar cr. (Stenogr. Bericht Seite 669) erklärt worden ist, Daß Diejenigen, welhe die Nothwendigkeit, gerade in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober cr. zur Ehe zu \{rei- ten, nachzuweisen im Stande sind, gemäß §. 33 a. a. O. Aller- höchsten Orts die S pezial-Dispensation vom Aufgebote er- bitten.

Dem in dem Bericht vom 5.. Sep‘ember cr. gestellten An- trage des Magistrats sehen wir uns unter solhen Umständen Folge zu geben niht in der Lage.

Berlin, den 12. September 1874.

Der Iustiz-Minister. Der Minister des Innern. Dr. Leonhardt. Im Austrage: v. Klüßow. An den Magistrat zu Berlin.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichs-Ober-Handelsgerihts Dr. Pape aus

Leipzig.

Auf Grund §. 11 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 werden in Betreff der in der Ausführung begriffenen Kanalisation Berlins folgende ortéstatutarishe Anordnungen getroffen.

§8. 1. Nach §. 1 der Polizei-Vérordnung vom 14. Juli d. Js. ist in denjenigen Stadttheilen und Straßen,“ welche bei der bevors-. stehenden Kanalisirung der Stadt mit unterirdisher Entwässerungs-

den 16. September, Abends.

anlage versehen werden, jedes bebäute Grundftück dutch ein in dasselbe einzuführendes Rohr (Hausablei!ungsrohr) an däs Straßenrohr resp. den Straßen-Kanal anzuschließen. Die Legung dieses Hausableitutigs- rohres, soweit solches in dem Bürgersteig liegt und bis zu dec-in dem Rohr befindlichen selbstthätigen Klappe innerhalb der Gebäude (vergl. §. 6 unter h. der Polizei-Verordnung vom 14. Juli d, Is.), sowie die Herstellung dieser Klappe erfolgt durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthümers.

__ Die sonstigen, innerhalb der Grundstüe zur n der Un- reinigkeiten derselben erforderlihen Einrichtungen herzustellen, ift Sache des Eigenthümers. /

8. 2, Die Beseitigung der Rinnsteine (vergl. Be der Polizei» Verordnung vom 14. Juli d, Js.), die Legung der Granitbords{wel- len, sowie der Anschluß des Straßendammpflasters, (vergl. §. 7 der Polizei-Verordnung) erfolgt durch den Magistrat.

Die hierbei für Lieferung uud Verlegung der Granitbords{hwellen, {ür Herstellung des Gegenpflasters auf den Bürgersteigen, für Vesei- tigung der Privat-Uebergänge und Rinnsteinbrücken entstandenen Aus- lagen sind von Demjenigen zu tragen, welcher den betreffenden Bürger- steig zu unterhalten hat.

__§.. 3. An der gesammten Grundstücks-Entwäfserungs-Anlage dürfen ohne vorgängige Genehmigung des Magistrats keine Aende- rungen vorgenommen werden.

___§. 4. Den städtishen Bau- resp. Verwaltungsbeamten der Kana- lisation muß jederzeit der Zutritt behufs Revision der Hausentwässerung gestattet werden.

8. 5. Grundstücke, welche nach §8. 1 und 3 der Polizei-Verord- nung vom 14. Juli d. Js. den Straßen-Kanälen sich T LO haben und mit der in der gedachten Polizei-Verordnung vorgeschriebe- nen Entwässerungsanlage versehen werden, müssen fofern ihre Be- wäsferung nicht bereits durch die Verbindung eines Hauptrohres mit den Wasserleitungsröhren der städtischen Wasserwerke oder, dur die Anlegung von Wassetklosets ermöglichende, ‘private Einrichtungen si{ergestellt ift der öffentlichen Wasserleitung anges{hlofsen werden.

haben die Besißer derjenigen Grundftüce, auf welche die Bestimmung-— im S. 9 Anwendung findet, die erforderlichen Anträge bei dem Direk- tor der städtischen Wasserwerke zu stellen, und ist der Anschluß nach L Hn der Verwaltung dieser Werke besteheuden Vorschriften zu ewirken. ;

Wird ein solcher Antrag nicht binnen 6 Wochen nach der in Ge- mäßheit §8. 2 und 3 dec Polizei-Verordnung vom 14. Juli d. Js. erlassenen Bekanntmachung gestellt, so wird der Anschluß von Amts- wegen durch die Verwaltung der städtischen Wasserwerke auf Kosten des Eigenthümers, nah Maßgabe des für diese Arbeiten bei der Ver- waltung der ftädtishen Wasserwerke bestehenden Tarifs, bewirkt.

8. 7. Von jedem der Kanalisation angeschlossenen Grundstücke i für die Benußung der öffentlichen Ent- wässerungéfanäle eine an dem Ersten jeden Quartals des Ka- lenderjahres fällige Abgabe zu erheben, welhe nach dem Nugtertrage des Grundstücks berechnet wird. Den Nußertrag der ein- zelrien Grundstücke stellt der Magistrat alljährlich fest. Derselbe macht am Anfang jedes Kalenderjahres öffentlich bekannt, welche Quote des Nußtertrages zur Deckung der laufenden Ausgaben der Ka- nalisation einshließlich der Verzinsung und Amortisation des Anlage- Kapitals für das betreffende Jahr zu erheben ist.

F: 8, Die Berechnung der Kosten für die durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthümers auszuführenden Arbeiten (vergl. §. 1 Abs. 1 und 88. 2) erfolgt nah Maßgabe eines festen, vom Magisirat bekannt zu machenden, alljährlich der Revision unterliegenden Tarifs.

8. 9. Die von den, der Kanalisation angeschlossenen Grund- stücken für die Entwässerung und. Bewässerung zu entrichtenden Ab- gaben (vergl. §§. 7 und 10), sowie die im §. 8 gedachten Kosten werden von den Besißern der betreffenden Grundstücke, nach vergeb- licher Aufforderung zur Zahlung, im Wege der administrativen Exekution eingezogen. R

8. 10. Gegen die von den betreffenden städtishen Verwaltungs- Deputationen erfolgende Festseßung der Bewässerungs- und Entwässe- rungsabgabe findet innerhalb einer präflusivishen Frist von 6 Wochen nah der Zustellung der Festseßungs-Verfügung der Rekurs an die Königliche Regierung zu Potsdam ftatt.” ;

Die Zahlung der Abgabe darf durch Einlegung des Rekurses nicht aufgehalten werden, muß vielmehr mit Vorbehalt der späteren Erstattung des etwa zuviel bezahlten Betrages zu den bestimmten Terminen (vergl. §. 7) erfolgen. H Hd 8. 11. Eine Revision dieses Statuts soll nach 2 Jahren statt-

nden.

Berlin, den 4. September 1874.

Magistrat hiesiger O aid und Residenzstadt. obrecht. Potsdam, den 8. September 1874.

Vorstehendes Ortsftatut S S genehmigt.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Brauchitsch.

Genehmigung I. 367/9. : Berlin, den 11. September 1874, Vorstehendes Ortsstatut vom 4. September d. J. wird hierdurch öffentlih bekannt gemaht. Magistrat hiefiger ien Haupt- und Residenzstadt. ilow.

V, C.

BekanntmaGUn g.

Der neue Kursus in der hiefigen Navigations\chule beginnt am 1. Oktober d. Js. Aufnahmen für die Steuermanns- klasse find nur bis Weihnachten zulässig. In die Schifferklasse und Vorschule können Aufnahmen auch späterhin erfolgen. Wer an dem Unterrichte in diesen Klassen Theil nehmen will, hat \si{ch an den Unterzeihneten zu wenden.

Dânzig , den 15. September 1874.

Der Navigations-Schul-Direktor. Albrecht.

8. 6. Wegen des Nnschlusses an die öffentliche Wasserleitung ===*