1874 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

werbung noch okne feste amtlihe Anstellung sind. Privatdozenten an Universitäten sind von der Bewerbung nicht ausgeschlossen.

§8. 4. Mit der wissenschaftlichen Leitung der tiftung ist die Mwiaris) Yrenmtise Akademie der Wissenschaften beauftragt. Die philosophisch-historise Klasse der Akademie“ wählt eine ständige Kom- mission, welche die Aufgaben aus dem Gebiete der Phitologie be- stimmt, die eingelieferten Arbeiten prüft und dem Verfasser derjenigen Arbeit, welche die meiste oder, falls feine anderen Arbeiten eingegau- en sind, an sich die genügende Befähigung zeigt, das Stipendium der

tiftung als Preis zuerkennt. Die Klasse berichtet hierüber an die Akademie, nah deren Genehmigung und in deren Namen die Be- kanntmachungen erfolgen.

8. 5. In jedem vierten Jahre macht die Akademie die Preis- aufgabe in der auf den Anfang des Monats Juli fallenden öffent- lichen Sißung am Leibniztage und dann dur die Zeitungen bekannt.

Die Verkündigung der im Jahre 1874 zu stellenden Preisauf- gabe erfolgt ausnahmsweise in einer der gewöhnlichen Sißungen der Akademie und durch die Zeitungen vor dem Ablauf des Monats Oktober genannten Jahres. ;

8 6. -Die Arbeiten der Bewerber sind bis zum 1. März des der Verkündigung der Preisaufgabe folgenden Jahres an die Akademie einzusenden. Sie sind mit einem Denkspruch zu versehen, und in eincm versiegelten, mit demselben Spruche bezeihneten Umschlage ist der Name des Bewerbers anzugeben, und der Nachweis zu liefern, Is die im §. 3 bestimmten Vorausseßungen bei dem Bewerber zu- reffen.

8 7. Jn der sffentlihen Sißung am nächsten Leibniztage, zuerft am Leibniztage des Jahres 1875, ertheilt die Akademie der als des Preises würdig befundenen Arbeit das Stipendium. Dasselbe besteht in dem Genusse der zur Zeit jährlich 44 % betragenden Zinsen des Stiftungskapitals von Zehntausend Thalern auf die jedesmalige Dauer von vier Jahren.

Das Stipendium wird dem Stipendiaten in vier Jahresraten gewährt, von denen die erste am Leibniztage des Jahres der VBerlei- hung des Preises, die drei übrigen je am 1. Juli der nächstfolgenden Jahre zur Zahlung gelangen.

8. 8. Ertheilt die Akademie keiner der eingereichten Arbeiten den Preis, so stellt sie in derselben Sißung eine neue Aufgabe oder wiederholt die ungelöste.

Diejenigen Zinsen des Stiftungskapitals, welche bis zum 1. Juli 1874 \chon aufgekommen sind und künftig etwa in Ermangelung eines zum Genusse Berechtigten unverwendet bleiben werden, sind zur Er- bóohung des Kapitals bestimmt, um in geeigneten Fällen zur Erthei- lung von Nebenpreisen zu dienen. i

Berlin, den 30. Juli 1874.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: (L. S.) gez. E ck.

In der Sitzung des Ober-Tribunals-Senats für Strafsahen vom 8. Oktober cr. erkannte das Ober-Tribunal, daß ein „geistlihes Amt“ im Sinne der Maigeseße niht mit „Seelsorger-Amt“ gleihbedeutend ift. Vielmehr fällt unter diesen Begriff auch das Amt eines Hülfs-Geistlichen, welcher zwar nicht die Seelsorge auszuüben oder die eigentlih pfarramtlihen Funktionen wahrzunehmen, aber doch in der Kirche Messe zu lesen, oder an der Versehung des Gottesdienstes Theil zu nehmen hat. Das Geseß vom 11. Mai 1873 hat zwar selbft, wie das Ober-Tribunal motivirend ausführt, eine Bestimmung des Begriffs „geistlihes Amt“ nicht gegeben, in den Motiven jedoch zu jenem Gesehe wird für die Auslegung dieses Begriffs auf die Terminologie des Allgemeinen Landrehts Bezug ge- nommen. Das Algemeine Landrecht bezeihnet (im Theil 1. Tit. 11 §. 59) als Geistlihe „Diejenigen, welche bei einer christ- lichen Kirchengemeinde zum Unterrichte in dér Religion, zur Be- sorgung des Gottesdienstes und zur Verwaltung der Sakramente bestellt find.“ Auch läßt das Geseß vom 11. Mai 1873 in sei- nem ganzen Zusammenhange und seinem Zwecke. keinen Zweifel darüber, daß dieses Geseß den Begriff des geistlihen Amtes nicht auf die eigentlihe Seelsorge - Aemter hat beschränken, sondern auf alle kirhlihen Aemter hat beziehen wollen, mit welchen überhaupt die Vornahme heiliger Handlungen verbunden ist, und welche niht aus\{chließlich mit dem Kirchenregimente zu thun haben. Dénn der §. 2 erklärt die Bestimmungen des §. 1 fogar für anwendbar auf die Anordnung einer Stellveriretung oder Hülfeleistung im Amte, also auf rein provisorishe Stellungen, deren Inhaber ein Amt gar nicht bekleiden, und giebt in den Motiven als Grund die Nothwendigkeit an, die Umgehung des Gesetzes zu verhüten. Damit würde es völlig unvereinbar sein, wenn diejenigen Geistlihen, welhe Hülfe oder Stellvertretung vermöge eines sie dazu ermächtigenden festen Amtes leisten, dem Gesetze niht unterworfen sein sollten, sobald nicht die eigentliche Seelsorge mit diesem ihrem Amte verbunden ift.

Die fällige englische Poft aus London, den 21., Abends, ist ausgeblieben.

T EL Stadtverordnetenversammlung lag gestern ein Antrag des Magistrats, die Ginrihtung konfessions- loser Schulen, zur Berathung vor. Der betreffenden Vor- lage des Magistrats entnehmen wir Folgendes :

__ Die „allgemeinen Bestimmungen des Königlich preußischen Mi- nisters der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 15. Oktober 1872, betreffend das Volks\hul-Präparanden- und Semi- narwesen,“ haben zwischen der Pflege des religiösen Gefühls und der Ausbildung des Verstandes ein so‘ richtiges Verhältniß hergestellt, daß in un}ern öffentlichen Volksschulen eine übermäßige Betonung des konfessionellen Elements nicht mehr zu besorgen ist. Dem Unterricht im Rechnen und in der Geometrie, sowie in den sogenannten Realien (Geographie, Geschichte, Naturkunde) ist ein sehr hohes Ziel gesteckt ; das Lesebuch, welches auf den Vorstellungskreis der Kinder und ihr fittlihes Gefühl den wesentlichsten Einfluß ausübt, soll scine Stücke aus dem Schaße der deutschen Literatur entnehmen und sich von kirhlihen und politischen Tendenzen frei halten; endlich wird die Mittheilung, Besprechung und Einprägung geeigneter deutscher Ge- dichte empfohlen. Werden diese Bestimmungen mit Einsicht aus- geführt, so wird auch unsere Jugend in den Anschauungen und Ge- danken erzogen werden, welche das Geiftesleben unseres Volkes be- herrshen. Es war die Aufgabe unserer Schulverwaltung, auf Grund Jener „allgemeinen Bestimmungen“ einen neuen Normal-Lehrplan auf- zustellen. Nach demselben wird seit Michaelis vorigen Jahres ver- fahren. Er bietet der Vereinigung von Kindern verschiedener Kon- fessionen umsoweniger Schwierigkeiten, als er auch- die kirchengeschicht L Mittheilungen in die Religionsstundea verweist. Seine Ver- vollkommnung und insbesondere seine s{härfere Gliederung ist der Gegenstand weiterer Fürsorge. Während ih so an unsern Schulen ein frishes Leben entwickelt und die Kräfte der Lehrerschaft durch die neuen Aufgaben erheblich angespannt sind , andererseits aber ein neues Unterrichtsgeseß in Ausficht steht, cheint es nicht ge- Sen mit weiteren prinzipiellen Aenderungen unserer bestehenden Schulen vorzugehen. Bei der Errichtung neuer Schulen dagegen müssen wir dahin streben, der wachsenden Belastung entgegen zu treten, welche für unseren Schuletat aus der fortgeseßten Scheidun der Schulen nah Konfessionen entspringen würde. Es kommt darau an, mit Schulen, welche keinen speziellen Konfessions-Charakter an sich tragen, vorzugehen und die Frage, ob dieselben den Anschauungen der Bevölkerung wirklich entsprehen, durÞ den Versuch zu_ent heiden. Ein solcher Versuch i, in verschiedenen Gegenden der Stadt glei- zeitig begonnen und, weil mancherlei Vorurtheile zu besiegen sein wer- nen, längere Zeit hindurch fortgeseßt werden. Es ist außerdem nothwendig, solche Schulen gerade dort zu errihten, wo ein dringendes

Schulbedürfniß vorliegt. Aus diesen Gründen beabsihtigen wir, die vier neuen Schulen, welche in der Wrangelstraße, Kleinen Andreas- straße, Scharnhorststraße und der Pappel-Allee nothwendig wer- den, dem Beschlusse der geehrten Versammlung vom 4. Sanuar 1872 gemäß einzurichten. Mir haben deshalb den folgenden Antrag an das Königliche Provinzial-Schulkollegium gerichtet:

Von den jeßt bestehenden 77 Berliner Gemeindeschulen sind 71 Me und 6 katholisch. Nach der leßten Volkszählung betrug die evangelishe Bevölkerung 732,677 Seelen, die katholische 51,712, die jüdische 36,015, die dissidentische 2099. Dem Artikel 24 der Ver- fassungs-Urkunde: „bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die konfessionellen Verhältnisse möglihsstt zu berücfsihtigen“ ist daher bei uns iu hohem. Maße Rechnung getragen. Wir hören auch jeßt niht auf, für die konfessionellen Schulen zu sorgen ; wir beabsichtigen, zum 1, Oftober c. eine fatholishe Schule (die 37. Gemeindeshule) um zwei Klassen -zu vermehren, die ganze Anstalt aber in einem erheblich besseren Miethslokale (Melchior- straße 14) unterzubringen; eine andere katholishe Schule (die 36. Gemeindeschule) erhält eine neue Klasse und ein eigenes Schulhaus (das der 8. Gemeindeschule, Linienstraße 162); von den evangelischen Schulen aber werden die 8., 50., 94., 56., 957., 60, 62., 63., 67., 68. und vielleicht auch die 74. zu demselben Zeitpunkt neue Schulhäuser beziehen und einen erheblichen Zuwachs an Klassen er- halten. Auch für die folgenden Jahre find Schulbauten vorgesehen. Schon vor längerer Zeit aber haben wir die Ueberzeugung gewonnen und ausgesprochen, daß eine fernere Trennung dec Konfessionen in den hiesigen Volksshulen zu einer unerträglichen Be- lastung des Kommunalhaushalts führen, daß daher allmählich mit der Einrichtung hiesiger Volks\{hulen für Kinder verschie- dener Konfessionen vorgegangen werden muß. Die Tkatho- lische und die jüdishe Bevölkerung ‘ist über das ganze Gebiet der Stadt zerstreut, bei getrennten Konfessionen müßten wir also be- ständig \hwah beseßte katholische wie jüdishe Schulen in den verschiedenen Stadtgegenden unterhalten, während die evangeli- hen Kinder in den überfüllten Schulen desselben Stadttheils faum ein Unterkommen finden würden. So hat nah der Frequenz- liste vom 1. Mai d. J. die katholische 40. Gemeindeshule (Schöne- berger Straße 26) in 3 Knaktenklassen 124 Schüler und in 3 Mädchenklassen 111 Schülerinnen, sie läßt 155 disponible Pläße unbeseßzt. In demselben Schulinspektionsbezirk liegt Wilhelm- straße_117 die evangelische 27. Gemeindeschule, welche in 12 Klassen 831 Schülerinnen hat und ihre Fassungskraft um 41 überschreitet. Analog hat in Moabit die katholishe 41. Gemeindeshule in 3 Knabenklassen 107 Schüler und in 2 Mädchenklassen 55 Schüle- rinnen und läßt 60 Plätze leer; während die gleichfalls in Moabit gelegene evangelisße 31. Gemeindeschule in 7 Knabenklassen 438 Schüler und in 8 Mädchenklassen 475 Schülerinnen zählt und die bisherige Waldau'’sche Schule in 6 Knabenklassen 340 Schüler und in 6 Mädthenklassen 358 Schülerinnen. Keine der.6 katholishen Schulen hat es bisher zu 6 auffsteigenden Klassen gebracht, in der 36. Gemeinde- schule ist sogar noch (bis zum 1, Oftober c.) eine gemischte Knaben- und Mädchenklasse. Dergleichen unfertige Schulen würden wir aber in noch größerer Zahl einrichten müssen, und insbesondere würden wir uns der Einrichtung jüdischer Schulen auf die Dauer nicht entziehen können, wenn es uns nicht gelingt, folche Schulen in Berlin herzustellen und in dem Vertrauen der Bevölkerung zu befesti- gen, welhe evangelische, katholishe und jüdische Kinder gleichzeitig unterrichten. Schulen dieser Art sind in Nr. 26 der Ministerial- Verfügung vom 15. Oktober 1872 ausdrücklih vorgesehen. Jn ihnen würde der Religionsunterriht für jede der drei Kategorien besonders ertheilt werden, in die Religionsstunden der Evangelischen würde auch die Reformationsgeschichte fallen, wie dies schon jeßt geschieht, und ebenso würde für den Gesang, soweit er gottesdienstlichen Zween dient, eine Trennung eintreten. Im Uebrigen würde in den Normal-Lehrplan, der schon jeßt für die beiden christlichen Konfessionen gleichmäßig gilt, nichts geändert werden. Wir müßten uns vorbehalten, an diese Schulen Lehrer verschiedener Religionsbekenntnisse zu berufen, ohne uns an ein bestimmtes Zahlenverhältniß zu binden, außer dem, welches fich aus der Nothwendigkeit, für den Religionéunterricht ausreichende Lehrkräfte zu beschaffen, von selbst ergiebt. Endlich würden wir denjenigen Eltern, welche auf Unterbringung ihxer Kinder j evangelischen oder fatholisben Schulen bestehen, hierzu Gelegenheit geben. Auf diese Weise würde auch der Schein einer Gewissensbedrückung vermieden werden. Unter solchen Vorausseßungen beabsichtigen wir auf den Vorschlag der Schuldeputation die denselben in ihrer Sihung vom 24. Juni c. beschlossen hat die vier neuen Gemeindeschulen, welche am 1. Oktober d. J. eröffnet werden müssen, nämlich die 79. in der Pappelallee, die 80. in der Wrangelstraße, die 81. in der Kleinen Andreasstraß2, und die 10. in der Scharnhoxrststraße (die Nr. 10 ist abgetrennt von der Verbindung 9./10,, welche bisher den Namen der in der Hirtengafse belegenen Schule bildete), ohne be- sonderen konfessionellen Charafter, als G-meindeschulen für Kinder aller Religionsbekenntnisse einzurihten. Das Königliche Provinzial- Schulkollegium ersuchen wir gehorsamst um geneigte Genehmigung dieses Planes. Derselbe kommt einem, von der Stadtverordneten- Versammlung vor längerer Zeit ausgesprochenen und häufig wieder- holten Wunsche erttgegen und wird, wie wir hoffen, auch bei der Mehrheit der Bürgerschaft, welher der Frieden zwishen den Kon- fessionen am Herzen liegt, einen solchen Anklang finden, daß wir bei Ueberwindung der Schwierigkeiten, welche sich bei seiner Ausführung etwa ergeben sollten, auf den gut.n Willen der Betheiligten werden rechnen dürfen. :

Die Königlihe Provinzial-Schulkommission hat in dem auf diesen Bericht ertheilten Bescheide noch eine nähere Prüfung des Bedürfnisses und der Zweckmäßigkeit der paritätifchen Einrich- tung der vier Schulen unter Berücksichtigung der lokalen Ver- hältnisse für nöthig erachtet und dem Magistrat anheim- gegeben, die vier neuen Schulen zu eröffnen, über den Konfessionscharakter derselben aber einstweilen noch keine Entscheidung zu treffen. Der Magistrat theilt demgemäß der Stadtverordneten-Versammlung mit, daß er die qu. Schulen eröffnen werde, ohne über ihren Konfessionsharakter Entschei- dung zu treffen, und. daß er Kinder aller Religionsparteien in dieselben aufnehmen werde. Der Sachlage entsprehend, müsse er auch wünschen, daß für diese Schulen als Lokal-Schulinspektoren nit, wie für die älteren Schulen, die Geistlihen der Parochie, sondern bewährte Schulmänner bestellt werden.

Die Versammlung beschloß nun gestern, dem Magistrat ihre Anerkennung auszusprehen und ihn zu ersuchen, auf dem be- tretenen Wege weiter vorzugehen.

In derselben Sißzung bewilligte die Versammlung zur Fort- führung der Kanalisationsarbeiten, resp. zum Ankauf eines Rieselfeldes weitere 600,000 Thlr.

Der Kaiserlih Deutsche Botschafter Fürst zu Hohen- lohe-Schhillingsfürst ist hier eingetroffen und hat im Hotel du Nord Wohnung genommen. :

Der italienishe Gesandte am hiesigen Hofe, Graf Launay, hat sih gestern mit seiner Gemahlin zu einem etwa vierwöchentlihen Aufenthalt nah Wiesbaden begeben und wird während seiner Abwesenheit von Berlin von dem italienischen Geschäftsträger Marquis Tosi vertreten werden.

Der General-Major, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Inspecteur der Jäger und Schüßen von Stiehle ist von Urlaub aus Schlesien zurückgekehrt.

Der General-Major und Commandeur der 4. Garde- Infanterie-Brigade von Dannenberg is in gleicher Eigen- haft zur 1. Garde-Infanterie-Brigade unter gleichzeitiger Ueber- Tags der Geschäfte der Kommandantur von Potsdam verseht worden.

Der Contre-Admiral und Direktor? der Admiralität Henk hat fi in dienstlihen Angelegenheiten nah England be- geben.

Der Polizeipräsident v. Madai ist am Dienstag Abend von hier nach Kopenhagen abgereist.

Der General-Gouverneur der Dfstseeprovinzen, Für Bagration, ist gestern Abend aus Paris hier eingetroffen und m Hotel Royal abgestiegen.

Der Vize - Präsident von Baumbach bei dem Appellationsgericht in Cassel ist gestorben.

S. M. Dampfkanonenboot „Delphin“ ist am 21. Okto- ber cr. in Kiel außer Dienst gestellt.

Bayeræ. München, 21. Oktober. Unter dem Vorsig des Staats - Ministers von Pfrebschner fand vorgestern eine Sraatsrathssißung statt. Der Staats - Minister des Innern von Pfeufer hat heut eine dienstlihe Reise nah Franken angetreten. Während feiner Abwesenheit, die einige Tage dauert, versieht der Königlihe Staatsrath von Schubert die Geschäfte des genannten Ministeriums.

Sachsen. Dresden, 20. Oktober. Der König wird am 24. d. M. vom Iagdshlo\se Wermsdorf nach der Villa Strehlen zurückehren. Die Königin hat sich heute Mittag nah Meißen begeben, um den Dom und die Albrehtsburg in Augenschein zu nehmen. Prinz Georg is heute früh nah Sibyllenort abgereist.

Der Vorstand des \sähsischen Gemeindetages hat eine Einladung zu der am Montag, den 2. November d. I., in Löbau stattfindenden Jahresversammlung erlassen. Die Tagesordnung ist für die diesjährige Versammlung folgende: 1) die Gemeindesteuerfrage, Referent Advokat Kirbah, Correfe- rent Dr. Gensel; 2) die Frage über Bildung einer Gemeinde- Pensionskasse, Referent Bürgermeister Ludwig-Wolf; 3) Antrag des Stadtraths zu Dahlen, die Beshaffung von Amtswohnungen für den Bürgermeister betr., Referent Advokat Hendel; 4) An- Gd das Gemeinde-Feuerwehrwesen betr., Referent Stadtrath

ume.

Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 19. Oktober. (Fr. I.) Nach mehrwöchigen Berathungen im hiesigen Landtag is das neue Volks3\{chulgesez mit Fortbildungsshulen nah gegen- seitigen Kompromissen zwishen der Regierung und Landes- vertretung angenommen worden. Die hauptsählihsten Differen- zen betrafen die Zusammensezung der Schulvorstände, nament- lih die geseßlihe Mitgliedschaft der Geistlihen im Schulvorstande, die Ausnahmestellung der Stadt Coburg bezüglih ihres Schul- wesens, das Wahlreht der Gemeinden bei Anstellung von Lehrern und die Staatsaufficht über die Schulen. Der Landtag erstrebte hierbei eine vollständige Trennung der Kirche von der Schule. Auf der geseßlich ausgesprohenen Mitgliedschaft des Geistlihen im Schulvorstand beharrte jedoch die Regierung mit aller Entschiedenheit, wovon zugleih die Sanktion des Ge- seßes abhängig gemacht wurde. Der Landtag willigte daher in das freie Wahlrecht für die Geistlihen als Mitglied des Schul- vorstandes, wogegen regierungsseitig eine Vereinfahung der Staatsaufficht durch nur einen Schul-JInspeltor, die Aufbesse- rung der Lehrergehalte nah den Anträgen des Landtags zu- gestanden und das Gese mit den sonstigen Abänderungen der Landtags-Kommission angenommen wurde. Dasselbe soll mit dem 1. Januar 1875 in Kraft treten.

Lübe, 22. Oktober. Der Kronprinz und die Kron - prinzessin von Dänemark, welche gestern Nachmittag mit der Prinzessin von Wales von Kopenhagen mit der engli- \{hen Dampfyacht „Osborne“ hierher abreisen sollten, unterließen, wie ein Telegramm an das hiesige Königlih dänische Konsulat heute anzeigte, die Abfahrt wegen der stürmischen See und ift deren Ankunft vorläufig noch unbestimmt. Die Herrschaften follten in Travemünde landen und von dort mittelst hiesiger Equipagen hierher befördert werden.

Desterreich - Ungarn. Wien, 22. Oktober. Der dem Reichsrath vorliegende Entwurf des Finanzgeseß es für 1875 enthält folgende Positionen: Staatsqusgaben: Aller- höchster Hofstaat 4,650,000, Kabinetskanzlei Sr. Majestät 74,295, Reichsrath 1,648,365, Reichsgeriht 22,000, Ministerrath 620,542, Ministerium des Innern 19,652,869, Ministerium für Landesvertheidigung 8,417,000, Ministerium für Kultus und Unterricht 17,268,287, Ministerium der Finanzen 72,402,596, Handels - Ministerium 23,544,244, Acterbau - Ministerium 11,971,640, Ministerium der Iustiz 20,615,340, Oberfter Rech-

nungshof 157,000, Pensionsetat 12,522,445, Subventionen und

Dotationen 19,710,311, Staatsschuld 91,446,784, Verwaltung der Staatsschuld 791,687, Beitragsleistung zum Aufwande für die gemeinsamen Angelegenheit-n 76,267,146, Gesammtsumme des Erfordernisses 381,782,551 Fl. ò. W.

Davon 343,656,549 Fl. für ordentliche und 38,126,002 Fk. für außerordentlihe Ausgaben.

Staatseinnahmen: Ministerrath 430,225, Ministerium des Innern 1,131,677, Ministerium für Landesvertheidigung 39,288, Ministerium für Kultus und Unterricht 4,686,304, Ministerium der Finanzen 320,120,827, Handels-Ministerium 20,285,350, Ackerbau-Ministerium 11,039,290, Ministerium der Iustiz 370,294, Pensionsetat 36,194, Staatsschuld 9,412,336, Verwaltung der Staats\s{huld 345,600, Einnahmen aus der Veräußerung vom Staatseigenthume 900,000, Zahlung der Donau-Dampfschiffahrts-Gefellshaft 632,309, Gesammtsumme der Bedeckung 369,429,694 Fl. ö. W. Davon 356,084,721 Fl. ordentlihe und 13,344,973 Fl.- außerordentlihe Einnahmen.

Pest, 21. Oktober. Das Amtsblatt meldet die Ernennung Hieronymi's zum Staats - Sekretär im Kommunikations- Ministerium und Julius Paulers, Sohn des Justiz-Ministers, zum Landesarchivar, ferner die Abdankung des Grafen Pälf fy vom Obergespansposten in Preßburg.

Agram, 21. Oktober. Der gestrige Fest ball fiel glänzend ausz denselben besuhten die hervorragendsten fremden Gäste, worunter Minister Pauler und Professor Gneist. Mit dem heutigen Frühzuge reisten die fremden Gäste unter den Hoch- rufen des zahlreihen, am Bahnhofe versammelten Publikums ab.

Karlowit, 19. Oktober. In der heutigen Sißung des serbischen irhenkfongresses wurde der Kongreß- Statutenentwurf des Fünfzehner - Aus\shusses nach kurzer Generaldebatte als Grundlage für die Spezialdebatte einstimmig angenommen. :

Schweiz. Bern, 20. Oktober. In seiner heutigen Sizung hat der Nationalrath die Art. 79 bis und mit Art. 81 der neuen Militärorganisation, welhe vom

__ Kriegsausrüstung,

„Vaterland“

e G Vorunterriht handeln, in Berathung gezogen. Dieselben lauten nach dem Antrage der Kommission wie folgt:

Art. 79. Die Kantone haben dafür zu sorgen, daß die männliche Fugend durch einen angemessenen Turnunterriht auf den Militärdienst vorbereitet werde. Die Lehrer erhalten die zur Ertheilung dieses Unter- rihts nöthige Anleitung in der Refkrutenshule. Der Bund wird die zur Vollziehung erforderlichen Weisungen an die Kantone erlassen.

Art. 80. Die aus der Schule entlafsene Jugend ist bis zum Be- ginn der Wehrpflicht zur Fortseßung dieser Uebungen (Art. 79) ver- halten, Me jährlich während wenigstens 15 halben Tagen vorzu-

men sind. is Art. 81. Die zur Vollziehung dieser Anordnungen nöthigen Vor- schriften werden vom Bunde erlaffen.

Eine Kommissionsminderheit beantragte Streihung dieser drei Artikel, blieb aber nach längerer Debatte mit nur 19 gegen 87 Stimmen in Minderheit. Außerdem genehmigte noch der Nationalrath die Bestimmungen, betreffend das Genie, welche, wie seiner Zeit mitgetheilt, auf eine spätere Berathung vertagt worden waren und sich von dem seitherigen Geseg namentlih dadurch unterscheiden, daß in Zukunft der Bund Rekrutirung und Stellung der taktishen Einheiten allein übernehmen wird, während er seither diese Aufgabe mit den Kantonen theilte. Nah dem neuen Gesey wird der Bund dieselbe in der Weise lósen, daß einer jeden der aht Divisionen des Bundesheeres ein Genie-Bataillon zugetheilt sein wird, welhes aus einer Com- pagnie Sappeure, einer Compagnie Pontonniere, einer Compagnie Pioniere und einer Parktraincompagnie besteht. Endlih ge- nehmigte der Nationalrath noch die Bestimmungen, betreffend Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Mannschaften, Kriegsmaterial, Munition, Inspektion und

Pferdestellung, \fämmtlih unwesentlich verändert nah bundes- Die Bekleidung und Ausrüstung der die Bewaffnung Sache

räthlihhem Antrage. Mannschaften ist Sache der Kantone, des Bundes. / /

Der \chGweizèr Bundesversammlung is vom Bundesrath ein Programm vorgelegt worden, in welchem 34 Ge - setze für nothwendig, resp. für mehr oder minder dringlih er- flärt werden. Der „Schweizer Grenzpost“ zufolge sind dieselben in folgende drei Kategorien getheilt :

I, 1) Geseß über Volksabstimmung 2c. (bereits erlassen); 2) be- treffend das Bundesgericht (ebenfalls hon erlassen); 3) über Organi- sation des Militärwesens (gegenwärtig in Berathung); 4) über Mili- tärpensionen (vom Nationairathe berathen); 5) über Maß und Ge- wicht; 6) für die Oberaufsicht über Wasser- und Forstpolizei; 7) das Banfknotengeseß (liegt im Entwurf vor); 8) Geseß über Steuern zu Kultuszwecken; 9) üker Civilstand und Ehe (liegt als Entwurf vor); 10) über. das Stimmrecht der Schweizerbürger (im Nationalrathe {on berathen); 11) über bürgerlihe und civilrechtliche Stellung der Niedergelassenen und Aufenthalter; 12) über Erwerb und Verlust des Bürgerrechts; 13) betreffend die Geldskala; 14) betreffend die Kantone, welche unter Art. 1 der Uebergangs-Bestimmungen der Ver-

assung fallen. E fas is e: 15) Organisation und Geschäftsführung des Bundes-

rathes; 16) Geseß über Organisation der Militäradministration ; 17) betreffend Militärfteuer; 18) über Enthebung von der Wehrpflicht; 19) über Benußung der Waffenpläße und Militär- anstalten; 20) Expropriationsgeseßb; 21) Arbeitergeseß (zur Vorlage an eine Expertenkommission fertig); 22) Gesetz, betref- fend Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenten; 23) betreffend Frei- zügigkeit der wissenschaftlichen Berufsarten ; 24) betreffend Dauer und Kosten der Niederlassungsbewilligung ; 29) Verpflegung und Beer- digung armer schweizerischer Niedergelassener ; 26) betreffend per}ôn- lihe Handlungsfähigkeit ; 28) Obligationsreht mit Handels- und

selrecht.

De Serie: 29) Cd über Ausübung von Fischerei und Jagd; 30) zum Schuß der nüßlichen Vögel ; 31) über den Geschäftsbetrieb von Privat-Assecuranzunternehmungen ; 32) N 33) Geseßz über das Ucheberrecht an literarischen und fünstleri]hen Werken ; 34) weitere Ausführungsgesebe, betreffend das Wehrwesen.

_— 92. Oktober. (W. T. B.) Die Bundesversammlung hat heute Roguin (Lausanne), Blumer (Glarus), Morel (St. Gallen), Anderwert (Frauenfeld), Pictet (Genf), Niggeler (Bern), Kopp (Luzern), Oligiati _(Poschiano), Blaesi (Solo- thurn), zu Bundesrichtern gewählt. i

Vom Nationalrathe wurde heute die Berathung des Gesetzentwurfs über die Militärorgan isation fortgesegt und beschlossen, am Polytechnikum in Zürich Lehrkurse

für militärwissenshaftlihe Fächer zu eröffne t —— Miederlande. Haag, 22. Oktober. (W. T. B.) Das AE illi “t Schreiben des Ober-Befehls- habers der zweiten Expedition nah Atchin, General van Swieten, in welchem derselbe konstatirt, daß der militärishe Zweck der Expedition vollständig erreicht sei, da es gelungen sei, den Kraton zu nehmen, sh dort festzuseßen und so einen Stügpunkt zu gewinnen, von dem aus die weitere Unterwerfung des Landes bewerkstelligt werden könne. Es sei selb eine dauernde Niederlassung gegründet und dadur die Verbindung zur See gesichert, die Expedition sei daher durhaus niht mißlungen. Die Unterwerfung der benachbarten kleineren Gebiete sei ein Beweis, daß der Widerstand des Sul- tanats Atchin niht länger fortgesezt und der Krieg bald au Ende geführt sein werde. Der Parteigeist dürfe die Erfolge der Expedition nicht verkleinern.]-

Großbritannien und Jrland. London, 20. Oktober. Prinz Leopold begiebt sich am nächsten Freitag nach Oxford zurück, um seine Studien an der dortigen Universität wieder auf- zunehmen.

“— Der \chwedische Gesandte am Hofe vom St. James, Graf Hochschild, is mit seiner Gemahlin von Schweden nah London zurückgekehrt. 4

Hr. William Robinson, einer der Hauptsekretäre im Ministerium für die Kolonien, is an Stelle des Hrn. Pope Hennessy zum Gouverneur der Bahama-Inseln ernannt worden. Hr. Robinson war Kommissär für die britishen Kolonien bei der lezten Wiener Ausstellung. :

Die Leichenbeschauer - Untersuhung über die Entstehung der furchtbaren Pulver-Explosion im Regents-Par k- Kanal hat ihren Abschluß gefunden mit einem Verdikt der Jury, welches exklärt, daß die Explosion dadurch verursacht wurde, daß der Dampf von Benzolin an Bord des Kahnes „Tilbury“ mit Feuer in Berührung kam. Das Verdikt fügt hinzu, daß die Kanal-Compagnie, deren Eigenthum der Kahn war, sich einer groben Nachlässigkeit \huldig gemacht habe, und daß die vorhandenen Geseze bezüglich des Transports von Pulver und andern explosiven Körpern unzuträglih für die Zwede der öffentlihen Sicherheit seien. i .

_— 92, Oktober. (W. T. B.) Die Kaiserin Eugenie hat heute Mittag der Kaiserin von Rußland einen Besuch abgestattet. Dieselbe wurde Namens des Herzogs von Edin- burgh vom Oberst Byng und dem Kapitän Haig am Bahnhofe empfangen und in einem Königlihen Wagen nah dem Buting- hampalaste geleitet,

Frankreich. Paris, 22. Oktober. (W. T. B.) Bei der Wahl der Vorsigzenden der Generalräthe haben die Kon- servativen nur 5 Präsidentensige eingebüßt, dafür aber 13 andere gewonnen. Von sämmtlichen 86 Präsidenten gehören 53 der konser- vativen Partei an. Die konservativen Präsidenten haben bei den An- sprachen, mit denen dieselben die Generalrath-Sizungen eröffne- ten, durchweg betont, daß die Generalräthe die ihnen obliegenden Geschäfte erledigen und alle Politik bei Seite lassen möchten; nur einige der republikanischen Präsidenten berührten in ihren Eröffnungsreden das politische Gebiet.

Spanien. Madrid, 22. Oktober. (W. T. B.) Die Car-

‘listen haben, nah hier eingegangenen Meldungen, die Provin-

zen Alicante und Murcia verlassen. Don Alphons von Bourbon, welher einen neuen Versuch gemacht hat, über den Ebro vorzudringen, is von den Regierungstruppen zurückgewie- sen und wird lebhaft verfolgt.

Türkei. Konstantinopel, 22. Oktober. (W. T. B.) Der „Pforte“ ist die Meldung von einem Zusammenstoße zugegangen, der zwischen Türken und Christen am 19. d. in Podgoricza (in Albanien), an der Grenze von Monte- negro, stattgefunden hat. Derselbe wurde dur die Weigerung der hristlihen Bevölkerung, sich der von der Regierung anbe- fohlenen Entwaffnung zu fügen, herbeigeführt. Genauere Nach- rihten liegen noch nicht vor.

Ein Telegramm aus Zara, vom 22. Oktober, Nahmit- tags, meldet: Nah hier eingegangenen amtlichen Meldungen sind am 19. d. in Folge der in Podgoricza vorgekommenen Tödtung eînes Türken alle auf dem dortigen Markte anwesen- den Montenegriner von den Türken niedergemaht worden. Am 90. d. sollen in Podgoricza und in der Ebene von Zeta aber- mals mehrere Montenegriner getödtet worden sein. Die Gesammt- zahl der getödteten Montenegriner beträgt angebli 17, außerdem sind noch einige türkishe Unterthanen christlicher Konfession nieder- gemaht worden, die fälschlich für Montenegriner gehalten wurden. Der Archimandrit des Klosters von Piperi fand dadurch, daß er sih in die Wohnung des türkischen Kai- wakans flüchtete, seine Rettung; die in der Gegend von Pod- goricza sich aufhaltenden Montenegriner flühteten nah Monte- negro. Von den in Montenegro \ih aufhaltenden Türken wur- den die Meisten auf ihren Wunsh zur Grenze geleitet, nur einige zogen es vor, in Montenegro zu bleiben. Es herrscht große Aufregung in Montenegro, indeß ist es bis jezt zu feinen Repressalien gekommen. Auf beiden Seiten ist man mit Fest- stellung des Thatbestandes beschäftigt.

Rumänien. Bukarest, 22. Oktober. (W. T. B.) Den Manövern der rumänischen Truppen, die vorgestern unter dem Befehle des Fürsten Karl an der JIalomnigza begonnen haben, wohnen au türkische Offiziere bei. Der Schluß der Manöver findet in der Nähe von Bukarest statt. und sollen dabei zugleih Fahnen an die Truppen verliehen werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. Okf- tober. General-Adjutant Fürst Dondukow - Korssakow, General-Gouverneur von Kiew, Podolien und Wolhynien, ist am 18. Abends auf der Nikolaibahn hier eingetroffen.

In dem Budget pro 1875, welches das Ministerium der Wegeverbindungen demnächst dem Reichsrath zur Prüfung vorstellen wird, ist die Gesammtsumme aller Ausgaben dieses Ressorts fürs nächste Iahr, wie die „Finanz-Revue“ meldet, auf 31,499,365 Rbl. veranschlagt worden. D'ese Summe is um 1,300,686 Rbl. geringer, als die fürs laufende Jahr ver- anschlagte, übersteigt aber die des Jahres 1873 um 2,007,467 Rubel.

In Veranlassung der vom Chef eines Lehrbezirks an- geregten Frage, welche Vergünstigungen den privaten Erziehern und Hauslehrern in Bezug auf die Ableistung der Wehr- pfliht gewährt werden können, hat, wie die „Lvl. Gouv.- Ztg.“ meldet, der Minister der Volksaufklärung im Einverneh- men mit dem Kriegs-Minister es nicht für mögli befunden, diesen Personen in Bezug auf die Ableistung der Wehrpflicht Vergünstigungen in gleicher Grundlage mit den Personen zu gewähren, welche in den Regierungslehranstalten unterrihten, und zwar in Anbetracht dessen, daß erstens die Gewährung der- artiger Vergünstigungen einen ‘breiten Weg zur Entziehung von der allgemeinen Wehrpflicht öffnen würde, und zweitens, in Er- wägung der Schwierigkeit, eine Kontrole über diese Personen zu organisiren, um sich davon zu überzeugen, daß sie in der That ihre Pflichten erfüllen. /

Mit Bezug auf die unter den Uralischen Kosaken stattgehabten Unordnungen, die bekanntlih die Einsezung eines Kriegsgerihts zur Folge gehabt haben, bringt die russische „St. P. Z.“ eine umfangreiche Korrespondenz aus Uralsk vom 15. September. Diese Korrespondenz \cildert sehr eingehend die frühere Verfassung der etwa 90,000 Personen umfassenden ura- lischen Kosakenbevölkerung und die dur das Allerhöchste Regu- lativ vom 9. März d. I. betreffs Neugestaltung der Verwaltung und der Militärdienstpfliht des uralischen Kosaktenheeres hervor- gerufenen Veränderungen. Hiernah wären die Neue- rungen zugleih mit einer nit unerheblichen wirthschaftlichen Mehrbelastung verbunden. Dieser Umstand, und das geringe Verständniß für die Sache im Allgemeinen sind die Veranlassung zu den Unordnungen gewesen, die jedo keine erheblihe Bedeu- tung haben.

Vom Amu-Darja wird dem „Russ. Inv.“ unter dem 14. September geschrieben :

Die Zustände am linken Ufer des Amu, d. h. im eigentlichen

Chanat Chiwa find sehr erregt, an Unordnungen ist kein Mangel. Der C uud Pie Räthe haben in Betreff der Tyrkmenen noch zu feinem Entschluß kommen können. chon im vergangenen Jahre, während seiner Anwesenheit in Chiwa, stellte der General-Adjutant Kaufmann das dringende Verlangen an Muhamed-Rachim-Chan, un- mittelbar nah dem Abzug der russishén Truppen aus seinen Besißungen etwa anderthalb Tausend Nuker aus der Zahl der Usbeken auszu- wählen und diese an den bedeutendsten Punkten des Chanats zu ver- theilen, um die Einwohner zu s{üßen und Raubanfällen und Plün- derungen Seitens der Turkmenen vorzubeugen, Erst jebt hat sich der Chan entschlossen, diese Maßregel zur Autführung zu bringen; indem er den Befehl | erlassen hat, 1500 Nuker zu sammeln und* in den Städten des Chanats zu veriheilen. Däs Auftreten der Turkmenen ist nicht wenig kühn; am 1. September plünderte eine 15 Mann starke Bande derselben ein Boot zwischen Kungrad und Chodsheili. Am rechten, d. h. an unserem Ufer des Amu, herrscht vollkommene Ruhe und es ist unter der Bevölkerung nihts bemerkbar. Die Re- artitionslisten sind den Aeltesten übergeben worden, und die Abgaben Foelin allmählich an einzugehen. Es ist dies der erste Versuch der Abgaben rhebung von der Bevslkcrung des im vergangenen Jahre be- seten Amu-Darja-Gebiets. Schweden und Norwegen. Stockholm, 19. Oktober. Die Einweihung der östlihen Stammbahn wird, der „Snällpost“ zufolge, ungefähr Mitte des nächsten Monats stattfinden. Der König wird aus diesem Anlaß Norrköping besuchen. Im De-

zember erwartet man die Eröffnung der Ystadbahn ; aber der Besuch des Königs bei dieser Gelegenheit in Lund und Malmö hat, wie die „Post och Jnr. Tid.“ mittheilt, aus verschiedenen Gründen, darunter die vorgeschrittene Jahreszeit, vorläufig auf- gegeben und bis zum Mai 1875 aufgeshoben werden müssen.

Ueber den, Vorschlag des Universitätscomités zu Ver- änderungen der Universitätsftatuten theilt „Upsala- posten“ Folgendes mit: A

Die freie Wahl des Rektors unter den Mitgliedern des akade- mischen Konsistoriums geschieht ohne Rückficht auf die dem Betreffenden im Konsistorium angewiesene Reihenfolge. Wiederwahl darf statt- finden. Alle laufenden Ge\ äfte follen vom Consistorium aczdemicum majas einem Consistorium academicum minus, welches aus 5 im Consist. majus gewählten Mitgliedern nebst Rektor und Prorektor zusammen, eseßt ist, überwiesen werden. Die philosophische Fakultät joll in zwei Sekiionen eingetheilt werden, eine humanistische und eine naturwissenschaftlihe, mit zwei Kandidaten- und zwei Licentiaten- examen. Die Aufhebung des Präliminärexamens wird vorge- schlagen. Das theologisch - philosophische und das med’co - phis losophishe Examen wird unverändert beibehalten, Hinsichtlich des juristisch - philosophishen Examens wird einze Abänderung in Vorschlag gebracht, u. A., daß aus Rücksicht auf die alten Geseßze die nordishen Sprachen ein Examenöfach bilden jellen. In Betreff der juristischen Fakultät wird vorgeschlagen, daß das jeßige Hofgerichts- examen wegfallen und das juristische Kandidatenexamen als Bedingung für die Zulassung zu Richterämtern und anderen juristischen Anstellun- gen gelten soll. Ferner wird ein geringeres juristishes Examen, eine A1t Kanzleiexamen mit größeren Forderungen im Civil- und Prozeßz- recht vorgeschlagen. Dieses Examen nebst einem vor diesem absol- virten phisosophischen Kandidatenexamen von humanistischer Richtung soll zu -hôheren Civilämtern berehtigen. Für die medizinische Fakul- tät sind keine wesentlichen Veränderungen in Vorschlag gebracht worden.

Dänemark. Kopenhagen, 20. Oktober. Das Kron- prinzlihe Paar mit dessen ältestem Sohne wird morgen, der „Berl. Tid.“ zufolge, die Prinzessin von Wales und ihre Kinder nah Lübe® begleiten und von dort die beabsichtigte Reise nah dem Sch'osse Muskau, wo die Hohen Reisenden dem Großvater der Kronprinzessin, Prinz Friedrich der Niederlande, einen Besuch abzustatten gedenken, fort\etßen. A

Der neue österreihishe Gesandte am dänischen Hofe, Graf Kalnocky, is ip diesen Tagen in Kopenhagen an- gekommen.

Amerika. New-York, 22. Oktober. (W. T. B.) In Folge der zwishen Negern und Weißen in Louisiana stattfindenden Reibungen sind viele Weiße verhaftet worden. Die diesjährige Zuckerernte in den Unionsstaaten soll nah den vorliegenden Erhebungen alle seit dem Iahre 1861 dagewesenen Ernten über- treffen. /

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Stadttheater inStettin beging am 21. den 25. Jahres- tag seines Bestehens durch eine Festvorstellung.

_— Die kleine geiftvolle Schrift von Professor Dr. Feliv Eberty: „Die Gestirne und die Weltgeschichte, Gedanken über Raum, Zeit und Ewigkeit,“ ist in J. A. Kerns Verlag (Marx Müller) zu Breslau soeben in dritter Auflage erschienen. ie erste Edition hatte vor Jahren bereits in einer anonymen englischen Uebertragung besonders jenseits des Kanales viele Anerkennung gefun- den, so daß sie, nachdem das deutsche Original in Vergessenheit ge- rathen war, aus dieser ins Deutsche zurüküberseßzt wurde. Die jeßige dritte Auflage ist theilweise sahlich emendirt.

Jn Görliß wurde am 15. d. Mts. das Denkmal Her- mann Steudners enthüllt, welcher am 10. April 1863 als Mit- glied der Heuglinshen Expedition zur Erforschung Juner-Afrikas da- selbst starb. :

Von der illustrirtea Zeitschrift „Die Bunte Welt“, her- ausgegeben von Wilhelm Uhland (Verlag von Adolph Wolf in Dresden) ist Heft 1 des neuen (4.) Jahrgangs (1875) soeben aus gegeben worden. Dasselbe bringt Erzählungen, belehrende Artikel, nüßzliche Winke 2c. nebst guten Holzschnitt-Jllustrationen. Der Preis be- trägt für das Heft (monatlich) # Mark, in Wochen-Numm-rn pro Quartal 1 Mark 60 Pf.

Die soeben erschienenen Lieferungen 8 und 9 der Kultur- geshichte in ihrer natürlichen Entwicklung bis zur Ge- genwart von Friedrich von Hellwald (Verlag von Lampart & Co. in Augs burg) haben folgenden Inhalt: 8. Lieferung : Soziale Entwicklung des Mittelalters: Gesemäßigkeit der mittelalterlihen Kul- turentwicklung. Aerbau und Landwirthschaft. Gewerbe, Stôdte, Bürgerthum und Zünfte. Handelsentwicklung. Materielle Kultur. Moralische und soziale Zustände. Die Juden und andere Ausge- stoßene. Rechtsverhältnisse. Vom Viittelaltcex zur Neuzeit: Zeit- alter der Scholastik. Die Literatuc des Mittelalters. Kunstent- wicklung des Mittelalters. 9. Lieferung: Vom Mittelalter zur Neuzeit: Erfindungen und Entdeckungen. Die Kulturvölker Amerikas. Die Europäer in Amerika. Folgen der Entdeckung Amerikas. Die Renaissance. Die Reformation. Entwicklung der modernen Kultur: Folgen der Reformation. Die Gesellschaft Jesu. Politishe Ent- widcklung bis zur französischen Revolution. Gestaltung der sozialen Verhältnisse. Bewegung der geistigen Kultur. Die französishe Re- volution.

MWie der „Heidelb. Ztg.“ mitgetheilt wird, befand sich in leßter Woche Staats-Minister Dr. Jolly in Heidelverg, um an Berathungen über die zukünftige Unterbringung der zur Universität gehörenden l ube tb Mattliden Institute Theil zu nehmen, für welhe in Folge der zugestandenen Beseitigung des seitherigen landwirthscaftlihen Gartens anderweitige Räume M werden müssen, die sich theils im Friedrichsbau, theils im iesen finden werden. Auch andere Universitätsangelegenheiten sollen gleichzeitig zur Sprache kommen.

Der Präsident der Gesellschaft der ärztlichen Sanitätsbeamten in London, Dr. Letheby, hielt kürzlich einen Vortrag „Ueber die Ergründung des Gesundheitszustandes von Gemeinden und die verhältnißmäßige Salubrität der Städte." Der Redner ging davon aus, daß die gewöhnliche. Methode der Mortali- tätsberehnung eine völlig falsche und irreführende sei. - Zunächst würde der Einfluß der Ein- und Auswanderung nit gebührend ins Auge gefaßt. So lange vom Lande nach der Stadt ein Influx von jungen Erwachsenen stattfände, mehrt sich die Sterblichkeitsrate in den Landdistrikten, welche sie verlassen, und mindert sih selbige in den Städten, wo sie einwandern, weil diese dadur der lebenkostenden Aufgabe der Großziehung überhoben werden. In London mehite sich die Bevölkerung von 2,362,236 im Jahre 1851 auf 3,254,260 im Jahre 1871, also um 38%. Von diesen kommen nur 259% auf den Uebershuß der Geburten über die Todesfälle, während 10% jenem Einflusse von frishem Leben zukommen, ganz, abgesehen von der großen Menge, welche an. die Stelle derer trat, die wegen Krank- heit und anderer Ursachen die Stadt verließen und anderswo starben. Da nun in London von 100 Kindern nur 60 das Alter von 20 Jah- ren erreichen, jo würde die Stadt jene 296,923 Individuen, welche ihr von auswärts als Erwachsene zukommen, nur mit einem Aufwande von 494,872 Geburten und 197,949 Todesfällen haben ergänzen können. Diese hwere Arbeit fällt aber somit den Landdistrikten zur Last. Es ist unshwer, nachzuweisen, daß die A der Londoner Bevölkerung aus Provinzeinwanderern besteht. on 1851 —1861 be- lief sich deren Je Quantum auf 31,820 und übertrifft die Zahl der in London Aufgewachsenen (13,356) um mehr denn die

Hälfte. Es kann sich also die Riefenstadt beständig regeneriren,