1874 / 301 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

s “H Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Iuferaten - Expedition

des Dentshen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Stgats-Anzeigers:

Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen.

i SUP Lat e Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

. Verlsojung, Amortisation, Zinszahiung u.\f w.

Steebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Strafvollstreckungsrequisition, Die unver- ehelihte Francisïa Drescher aus Posen ift dur rechtsfräftig-s Erkenntniß des hiesigen Gerichts vom 31. Oftoeber 1874 wegen Beleidigung zu 1 Woche Gefängniß verurtheilt worden. Es wird gebeten, den Aufenthalt derselben der nächsten Gerichtsbehörde anzuzeigen, welche um Strafvollstreckung und Mit- theilung hiervon ersuht wird. Posen, den 19. De- ember 1874. Königliches Kreisgericht. Abtheilung fir Strafsachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

Die bei der Parzellirung des Domäuen- Borwerk3 Upatel ucu eingerichteten Büdner- tellen sollen in der Aut zusammengelegt und zum offentlichen meistbictenden Berkaufe gestellt werden, daß daraus nur 5 Parzellen von resp. 3,070, 2,783, 3,382, 2,259 und 4,357 Hektar Größe entstehen. Behufs Verkaufs der 5 Parzellen haben wir einen Termin auf Mittwoch, deu 13. Ianuar fat, Borxrüittags 9 Uhr, im Sißungszimmer auf dem Rathhause zu Güßkow anberaumt, wozu wir Kauf- liebhaber mit dem Bemerken einladen, daß die Ver- Ffatifsbedingungen bei dem Magistrat zu Güßkow und in unserer Domänen-Registratur eingesehen wer- den können. Stralsund, den 5. Dezember 1874.

Köuigliche Regieruug.

Verzeichniß der für die Königliche Oberförsterei Rosenthal im Wirthschaftsjahre 1875 anberaumten Holzversteigerungen. Die Holzversteigerungen werden S zu Schwerin a. d. W. im Sczübßenhause und beginnen Tags 10 Uhr den 11. Januar 1875, 25. Januar, 8. Februar, 4. März, 22. März, 5. April, 3. Mai, 2. Juni, 5, Iuli, 6. September, 4. Oktober, 28. Oktober, 15. November, 29. November, 13. Dezember; zu Trebisch im Kruge den 8. Januar 1875, 20. Ja- nuar, 10. Februar, 3. März, 24. März, 7. Aprik, 8. September, 6. Oktober, 27. Oktober, 17. No- vember, 8. Dezember, 22. Dezember. ¡Am 11, und 25. Ianuar, sowie am 8. Februar k. I. werden zu Schwerin a. W. mehrere Tausend Stücke Lang- hölzer für Holzhändler in größeren Loosen versteigert werden. Schwerin a. W., den 14. Dezember 1874.

Deutschländér, Oberförster. G

[6263] Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Pots- dam soll das Thorcoutroleurhaus am Berliner- Thor zu Schwedt a. O. öffentlich meistbietend verkauft werden, und haben wir hierzu einen Ter- min auf Freitag, den 8. Ianuar 1875, Borm. 10 Uhr in dem Geschäftslokale des Königlichen Steuer- Amts zu Schwedt anberaumt, wozu wir hierdurch Kauflustige mit dem Bemerken einladen, daß nur als dispositionsfähig sih ausweisende Personen zum Bieten zugelassen werden.

Die Lizitationsbedingungen sind bei uns und dem Königlichen Steuer-Amte zu Schwedt vorher zur Einficht ausgelegt.

Neustadt E./W., den 21. Dezember 1874.

Königliches Haupt-Steuer-Amt.

[6264] Bekanntmachung.

Höherem Auft:age zufolge soll das ehemalige Thorsähreiberhaus am Kieter Thore zu Wriezen a /O. sffentlih meistbietend verkauft werden und haben wir hierzu einen Lizitations-Termin auf

Donnerstag, den 7. Iauuar 1875, ; __ Vormittags 10 Uhr, : in dem Geschäftslokale des Königlichen Steuer-Amts zu Wriezen anberaumt, wozu wir Kauflustige mit dem Vemerken hierdurch einladen, daß nur als diépo- sitionsfähig sich ausweisende Personen zum Bieten zugelassen werden.

Die Lizitationsbedingungen find vorher bei uns s i Königlichen Steuer-Amte zu Wriezen ein- zusehen.

Neustadt E./W., den 21. Dezember 1874.

Königliches Haupt-Steuer-Amt.

Deutsche Reichs- und Contineutal- [6230] Eisenbahnbau-Gesellschaft.

Leistungsfähige Unternehmer für größere Hochbauten auf den Bahnhöfen der Posen-Creuz- burger Eisenbahn wollen fich gefälligst bald beim Unterzeichneten mündli oder s{riftlich zur Einsicht- nahme der Projekte und Bedingungen melden.

Die Ausführung umfaßt größere und kleinere Empfangsgebäude, desgl. Gütershuppen in Massiv- (Ziegelrohbau) und Fahwerksbau, Lokomotivshuppen, große Werkstattanlagen und Nebengebäude. Der Verding geschieht auf Grund von Einzelpreisen und umfaßt die Lieferung der Materialien mit theilweiser Ausnahme der Bausteine.

Posen, den 18. Dezember 187.

Der Bau-Direktor. Boleuius.

[6271] __ Bekauntmachung.

Die Ausführung des Deciches uud der Schleuse für die Waterneverzdorf-Neudorfer Nie- derung im östlihen Holstein, Kreis Ploen, und war:

Deicharbeiten , 39,000 Thlrx., i Erbauung der Seecschleuse von 8,6 M. Weite, veranschlagt zu rund = 22,000 Thlr., soll im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag, deu 14. Iaunar 1875, Nachmittags 3 Uhr, zu Kiel im Geschäft3zimmer des Unterzeichneten, Fleethôrn Nr. 11, Gngeie t ist. l

Unternehmer haben ihre Dfferten portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Aus- führung des Deiches und der Schleuse für die Wa- terneversdorf-Neudorfer Niederung“ einzureichen,

veranschlagt zu rund

von ôffentlihen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken nu.Großhandel, 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

3. Familien-Nachrichten

9. Central - Handels - Register (ein{l. Konkurse).

[25] E 2s

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Cóln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M.,

D Breslau emn ‘Ha! ea. A

München, Nürnberg, Präg, Straß-

Hambur , Leipzig, rg i. E, Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, fowie alle übrigen größeren Aunoucenu -Bureaus.

& Erscheint in separater Beilage.

Exemplare der Submissionëbedingungen mit Koftenanschlags - Auszügen und Zeichnungen zur Orientirung Éönnen gegen portofreie Einsendung von 1 Thlr. für die Deicharbeiten unb von 2 Thlr. für die Schleuse von dem Rechnungsführer Wilke auf dem Meliorations - Baubureau zu Kiel bezogen werden.

Oertliche Auskunft wird durch den Herrn Grafen von Holstein zu Waterneversdorf vermittelt.

Kiel, den 21. Dezember 1874. _

Der Meliorations-Bauiuspektor für Schleswig- Holstein. e A. Praïle, Wasserbau-Inspektor:

[6169]

1 if

en Im Wege der öffentlichen Submission sollen ver-

geben werden :

_1) die Lieferung der Uniforms-Materialien

für die Beamten der Nassauisheu Eisenbahn

pro 1875, bestehend in feinen und ordinären

wollenen Tuchen, Leinwand u. \, w., sowie

2) die Anfertigung der Uniformen, sowie E A ROEN für diese Beamteu pro

Die desfallsigen Offerten sind mit der Aufschrift : ad 1, „Submission auf die Lieferung der Uniforms-Materialien für die Beamten der Nassauischen Eisenbahu pro 1875“, unter Beifügung ven Proben,

ad 2. „Offerten zur Ie Ang von Uni-

formen resp. Offerten zur Aufertigung

vou Uniform-Müßten“,

“his zum 10. Ianuar 1875, Bormittags 11 Uhr,

bei der unterzeichneten Direktion einzureichen, und werden dieselben in diesem Termine in unserem Geschäftslokale, in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten, eröffnet werden.

Später eingehende oder den Bedingungen nit entsprechende Offerten bleiben unberüdcksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen resp. die Bedingungen für die Anfertigung der Uniformen und Uniform- Müßen können von uns oder auch von unserer Ma- terialien:Verwaltung in Limburg a. d. Lahn Tkoften- frei bezogen werden. Cto. 127/12)

Wiesbaden, den 11, Dezember 1874.

Königliche Eisenbahn-Direktion,

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. # w. von öffentlichen Papieren:

Berlin-Stet Eisenbahn. [6272] Pen:

Die Ausloosuug unserer am 1. Juli k. J. zu amortifirenden Prioritäts-Obligationen X. Emis- siou erfolgt nah Maßgabe des §.-5 des Privilegii vom 25. Juni 184 am 27, Februar 1875, Nachmittags 4 Uhr, in dem Sessionszimmer unseres Administrations- gebäudes in der Neustadt hierselbst.

Wir bringen dies bierdurch mit dem Bemerken zur öffentlihen Kenniniß, daß der Zutritt zu der Ausloosung Jedermann freisteht.

Stettin, den 18. Dezember 1874.

Direktorium,

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

Uhren-, Luxus- u. Musiken- [6039] Bazar.

Conrad Felsing,

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Vom 1. Februar 1875 ab erhöht sich die für die Be-

% nußung der Viehhofgeleise à S conto der Viehmarkt-Aktien-

Sgr. auf 3 Mark pro Achse, so daß von genanntem Tage ab für den Transport von Viehsendungen von unserer Station Gesundbrunnen bis nah dem Vieh- hofe und vice versa anstatt 3,25 Mark 4 Mark pro Achse zur Einziehung kommen werden. Berlin, den 20. Dezember 1874. Königliche Direktion der Niederschlefisch-Mürkiscchzen Eisenbahn,

[6143] Aufruf.

Die voraus\ictlich in nächster Zeit frei werdende Stelle des Beigeordneten, Syndikus und besol- deten Stadtrathes beim hicsigen Magistrate soll \{leunigst wieder beseßt werden und zwar durch einen

Juristen, welcher die Staatsprüfung bestanden Hat. Das Gehalt der Stelle ist auf 3600 Mark festgeseßt. Meldungen unter Beifügung der Zeug- nisse sind baldigst an den Stadtverordneten-Borsteher, Herrn Dr. med. Hab?danck hierselbst einzusenden und erscheint eine persönliche Vorstellung wünschenswerth:

Tilfit, den 4. Dezember 1874. (act. 733/12)

Der Magistrat.

[6275] Nheinische Eisenbahu.

i M. tritt der Nachtrag I. zum Salz- tarife vom 20. August cr. ab Dieuze und Saar- Alben, enthaltend Frachtsäße für die Stationen der Strecken Bocchum-Dortmund und Speldorf-Trois- dorf in Kraft, welcher bei unseren Güter-Expedi- tionen und in unserem Geschäftslokale unentgeltlich zu haben ist.

Cöln, den 18, Dezember 1874.

Die Direktion.

[6276] NhHheinifche Eifeubahn.

Für Coaksfendungen von Heissen nach Pagny a. d. Mosel und Pont à Moufson find bis zum 31. d. M. direkte Frachtsäße in Kraft getreten, welche bei ge- nannter Station und in unserm Geschäftélokale hier- selbst zu erfahren find.

Cöln, den 18. Dezember 1874.

Die Direïtiou.

[6280]

Theaterneubaucoucurrenz zu

Pojen.

___ Im Ans{chluß an unsere Aufforderung vom 5. Juni 1874 um Betheiligung bei der von uns eingeleiteten Concurrenz für den hiesigen Theaterneubau bringen wir programmgemäß über den Verlauf und Ausfall der Concurrenz hiermit zur öffentlichen Kenntniß:

Die am 15. Oktober cr. eingegangenen 13 Concurrenz-Projekte find während 14 Tagen, vom 19.

Oktober bis 3. November cr., hierorts öffentlih ausgestellt worden.

In der Zeit vom 16. bis 18. No-

vember cr. haben die Herren Preisrichter Semper, Lucae und Schwemer über die eingegangenen Projekte berathen und den ersten Preis in Höhe von 3000 Mark dem Projekt „Thalia 11.“ (Autoren die Archi- tekten A. Müller und R. de Veß zu Cöln), den zweiten Preis in Höhe von 1500 Mark dem Projefïte E. B. (Autoren die Architekten G Ebe und J. Benda in Berlin) zugesprochen.

Die spezielle Motivirung des Ausspruches der Herren Preiêrichter ist in der Deutschen Bau- zeitung veröffentliht und verweisen wir hiermit darauf.

Die nicht prämiüirten Herren Concurrenten ersuchen wir hiermit, uns baldmöglichst die Adressen zukommen lasscn zu wollen, unter denen wir ihnen ihre Projekte wieder zukommen lassen können.

Der Magistrat.

Posen, den 15. Dezember 1874.

Cto. 166/12)

_ Danziger Bankverein.

Die Aktionäre werden zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf

Mittwoch, den 13. Jaunar

1875, Nachmittags 4 Uhr,

nah unserem Konferenzsaal hier, Hundegafse 2728,

Tagesordnung: Antrag mehrerer Aktionäre auf Auflösung unserer Gesellschaft.

Zur Theilnahme an dieser Generalversammlung sind nach §. 26 des Statuts nur Aktionäre berechtigt, welche wenigstens fünf Aktien besißen und dieselben spätestens drei Tage vor der Generalver- fammlung bei unserer Kasse oder bei den Herren Delbrü, Leo & Co. in Berlin deponirt haben.

eingeladen.

Danzig, den 19. Dezember 1874. Der Auffichtsrath des

Hirsch.

s 2 (Zt. 613) Danziger Bankvereins.

Pape.

Mannheimer Zeitung. Zwei Ausgaben täglich.

Verlagspreis 3 Mark per Quartal.

Politisher Theil: Tendenz: Thatkräftige Unterstüßung der Reichspolitik. der Gleichgültigkeit und Unthätigkeit im eigenen Lager! Inhalt: Tele- graphische Depeschen des Wolff’ s{en und Wagner'schen Bureaus. Täglich politische Uebersicht und Leitartikel.

ihrer Gegner! Bekämpfung

land, Franfkreich und Spanien.

Handelszeitung: Tendenz: Entwickelung des

Bekämpfung Original-Correspondenzen aus Deutsch-

Handels und Verkehrs auf reellex volkswirth-

\haftliher Basis. Inhalt: Telegraphische Cours- und Markiberichte. Börsen- und Handelsnachrichten

von allen europäischen Hauptmärkten.

Der Unterhaltung und Belehrung ist ein täglich erscheinendes Unterhaltungs-Vlatt

Dem Geschästs- und Berkehrsleben dient ein vielseitiger Anzeigetheil. Anzeigezeile wird mit 20 Pf. berechnet, wobei größeren und wiederholten Aufträgen ein entsprechender Rabatt gewährt wird

gewidmet.

Zu Abonnementsbestellungen, Mannheim, 3. Dezember 1874.

sowie zur Einsendung von Anzeigen ladet freundlihst ein

Die Verlagsbuchhandlung J. Schneider.

Allgemeine Verloosungs-Tabelle

es Deutschen Reichs- und Königli Preußischen Staats-Anzeigers.

Zulemmongelent in Folgé amtlicher Veranlaffung der Königlichen Haupt - Bank zu Berlin, welche nur mbc derjenigen von ihr in Verwahrung und erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs- und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent- lichung durch den Deutshen Reihs- uud Kö- niglichPreußischenStaats-Anzeiger erfolgt. Die Allgemeine HEILnas - Tabelle des Deut- A Reichs- und Königlich Preußischen Staats- cigers, welche die Ziehungs- und Restanten listen Berliner ôrje gangbaren Staats-, Kommunal-, Eisenbahn-, Bank- Industrie - Papiere enthält, ersheint wöchent lich einmal und if zum Abonnementspreis von 15 Sgr. Mee anes, dur alle Post-Anstalten, so- wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 3 a

sämmiliher an der

Königgräßerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezies hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 24 Sgr.

Die neueste am 19. Dezember c. erschienene Nr. (51) der Allgemeinen Verloosungs - Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender apiere: Anfklamer Kreis - Obligationen. Bielefelder, Fuldaer, Ruhrorter, Wiesbadener“ Stadt- Obligationen. Deutsche Hypothekenbank Berlin, Hypothekenbriefe. Hamburgische 42prozentige Eisenbahn-Staats-Anleihe de 1868. Nienburger chemishe Fabrik, Prioritäts-Partial-Obligationen. Oberhohndorf-Reinsdorf er Kohleneisenbahn- Schuldbriefe. Oesterreihi#\che Nationalbauk- Pfandbriefe. Orel-Witebsk-Eisenbahn-Aktien und Obligationen. Preußische Central-Boden- Fredit-Pfandbriefe. Sardinische Prämien-Anleihe de 1850, Vereinigte Ube, Papierfabriken,

)rioritäts-Obligalionen. Wilhelmsbahn (Cosel- derberg) Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen (Rück- stände). ad nrg 20 Fl.-Loose. sz

Der Feiertage wegen ersheiut die nächste Nummer der Allgemeinen Verloosungs-Tabelle am Donner- stag, den 24. d. Mts. Mit derselben wird das T und JInhaltsverzeihniß pro 1874 gaus- gegeben. :

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

4¿ S801.

Berlin, Mittwoch, den 23, Dezember

E

18754.

_ R E G I:

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markens{&ut, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmah:gen veröffentlicht wrden, ersheint auch in

inem besonderen Blatt unier dem Titel:

Central-Handels-Register für das Deutsche Reih. x: 256

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich kann dur alle Post-Anstalten des Ju- Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Köuiggrätßerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW, Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

mnd Auslandes , sowie durch

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Abonnement beträgt 15 Sgr. 3 [6 r Regel täglich. Das Jusertionuspreis für den Raum einer Druckzeile 8 Sgr.

für das Vierteljahr.

Einzelne Nummern fosten 2 Sgr.

E

Veber kaufmännische Korrespondenz. *) I

Die kaufmännische Korrespondenz if in ihren Anfängen \o alt wie der Handel selbst. Sobald derselbe fich nur über das engbegrenzte Gebiet des Tauschhandels erhob und weitere Strecken zu umfassen begann, machte fih auch das Bedürfniß \chriftlicher Mittheilung zwischen den Handeltreibenden geltend. Freilih kann hierbei noch nicht von einer Korrespondenz im heutigen Sinne die Rede sein, denn eine solhe seht geregelte und verläßliche Berbindungen zwischen den einzelnen Städten und Ländern vor- aus. Indessen darf man doch mit Sicherheit annehmen, daß, \o- hald die Kenntniß der Schrift sich auch nur einigermaßen ver- breitet hatte, der Handel, wie primitiiv er au in jenen fernab- liegenden Perioden des Alterthums gewesen sein möge, gezwun- gen war, fich der Kunft des Schreibens für seine Zwedcke zu be- dienen. Bis zu der Errichtung der Poft sah \ih der Kaufmann auf gelegentlihe, ziemlih unsfihere und dabei kostspielige Beför- derung feiner Mittheilungen angewiesen. Bei wichtigeren und umständlicheren Geshäftsangelegenheiten hieß es noch, sh selbst quf den Weg machen und an Ort und Stelle die {chwebende Frage persönlich ins Reine bringen. Uebrigens war auch die Post, obwohl fie gegen die früheren Beförderungsmittel einèn gewaltigen Fortschritt bekundete, bis in die neueste Zeit gerade fine billige Verkehrsanfstalt; \o kostete noch in den zwanziger Inhren dieses Jahrhunderts ein einfaher Brief von Wien nach Frankfurt am Main einen Gulden. Durch die leihten, bequemen und billigen Kommunikationsmittel der Neuzeit hat der Handel und mit ihm die kaufmännishe Korrespondenz ungeahnte Di- mensionen angenommen. Während früher die Messen die Haupt- fnotenpunkte des kaufmännischen Verkehrs bildeten, und außer der Mefßzeit Hunderte von Reisenden mit Mustern uind Proben das Land durchzogen, befördern heut Eisenbahnen und Dampfboote Milliarden sriftliher Mit- theilungen von einem Ende der civilisirten Welt zum andern, und der elektrishe Telegraph trägt seine Botschaften mit Ge- dankenshnelle Tausende von Meilen weit. Allerdings reist auch heute noch der Kaufmann vielfach in Geschäftsangelegenheiten, aber das Reisen is für ihn niht mehr, wie sonst, ein theuerer Ersaß für den \chwerfälligen, langweiligen und kostspieligen shriftlihen Verkehr, sondern er reist nur dann, wenn eine per- sónlihe Vertretung seiner Interessen ihm vortheilhafter, unter Umständen quch bequemer scheint als eine Reihe shriftliher Mittheilungen. Verglihen mit der Unmasse kaufmännischer Briefe, welche heute dur die Post befördert werden, {chrumpft die Zahl der reisenden Kaufleute auf ein Minimum zu- samnmenz die Korrespondenz ist und bleibt die Haupt- trägerin des kaufmännischen Verkehrs.

Daher bildet dann die nöthige Fertigkeit in der Korrespondenz Heut unbedingt eines der ersten Erforder- nisse des tüchtigen Kaufmannes. Gleihwohl if es un- fiatthaft von der kaufmännishen Korrespondenz als einer ägenen „Wissenschaft“ zu \prehen; ebenso wenig wie mit Fug und Recht von einem \pezifisch kaufmännischen „Style“ die Rede fein kann. Wohl hat man zuweilen, namentlich früher, ver- sucht, so eiwas wie einen besonderen kaufmännischen „Gefchäfts- îyl“, ähnlih dem „Kurialstyle* und „Gerichts\tyle“ , heraus zu arbeiten; der tüchtige Kaufmann sollte fich eben auch {hon rein

*) Nach einem Aufsaße des Prof. Sauer im Jahresberichte der Yrager-Handels8akfademie für 1874.

äußerlich durch den fkonsequenten Gebrau gewisser erkünstelt tedlnischer Ausdrücke und Redeweisen als erprobter Geschäfts- man befunden. Diese Ansicht fußt jedoch, genau be- trahtet, nur auf einer mangelhaften allgemeinen Bildung, obschon nicht verkannt werden“ kann, daß auch der Handel sih feine bestimmte technishe Terminologie geschaffen hakt. Anders verhält es fsich jedo, wenn der Korrespondent mit Fremdwörtern geradezu fkokettirt. Ganz abgesehen davon, daß es ihm bei ungenügender Sprachkenntniß in einem solchen Falle leicht geschehen kann, daß er ein Wort unrichtig \{chreibt oder gar einen ähnlih lautenden, aber etwas ganz Anderes be- deutenden Ausdruck gebrauht, verseßt er unter Umständen den Empfänger des Briefes, dem der Ausdru nicht geläufig ift, dadur in die Lage, das Wort erst in einem Wörterbuche nah- \chlagen zu müssen. Wenn z. B. in einem „Lehrbuche“ der kauf- männischen Korrespondenz folgender Saß s\ih vorfindet: „Ih will auf das Delcredere verzihten und das Impegno des Eingangs gerne übernehmen;“ #o scheint dies do des Guten zu viel. Allerdings iff das Fremdwort „Del- credere“ jedem Kaufmanne geläufig; mit „Impegno* steht atec die Sache anders. Nur der des Italienischen Kundige weiß, daß impegno „Haftung“, „Haftpflicht“ bedeutet. Weshalb sagt der Schreiber niht „Haftung“? In Oesterrei, namentli im Süden, wo das Italienische vielen Geshäftsleuten wenigstens theilweise bekannt ist, mag der Ausdruck verstanden werden ; der norddeutshe Kaufmann jedoch kennt ihn nicht, falls er nit Italienish gelernt hat.

Ein zweiter, gleihfals durh nichts gerechtfertigter Uebelstand i der Gebrauch \prahwidrig gebildeter deutscher Wörter, sowie stylistish unzulässiger Wendungen, in denen mancher Kaufmann noch immer eine Eigenthümlichkeit des kaufmännischen Geschäftsfiyles zu erblicken glaubt. So findet man, um nur ein Beispiel heraus zu greifen, sehr häufig in kaufmännischen Geschäftsbriefen, besonders in Oesterreich, den Neologismus „nebig“ anstatt „nebenstehend.“ „Aus nebiger Faktura ersehen Sie 2c. 2c.“ Heißt es. Nun haben wir zwar im Deutshen das Beiwort „obig“ abgeleitet von dem Nebenwort „oben'', keineswegs aber das Wort „nebig“! als Ab- leitung von „neben.“ Wäre diese sprahwidrige Bildung ge- stattet, dann müßte man doch auch „untig“ von „unten“ bilden fönnen, was jedo keineswegs der Fall ist. Gebraucht der Kauf- mann fsolhe Barbarismen aus übel angebrachter Bequemlichkeit, oder hâlt er \fich gar zu ihrem Gebrauche als \pezifisch kauf- männisher Geshäftsgusdrüde berechtigt, so beweist er damit nur, daß ihm die Sprache, in der er reibt, nit gründlih bekannt ist; denn soweit geht die Berehtigung der Terminologie nicht, daß fie den allgemein giltigen und zu Recht bestehenden Sprach- geschen Gewalt anthun dürfte. Wohl giebt es aber \sprahliche Neubildungen , von den Bedürfnissen der Neuzeit geschaffen, sei es um einen wirklih neuen Begriff zu bezeihnen, sei es um an die Stelle eines ungefügen, oft einer fremden Sprache entnom- menen Ausdrucks eine geläufigere, kürzere und zugleih deutsche Benennung zu seßen, deren \sich der gebildete Kaufmann un- bedenklih bedienen kann. Ein solcher Ausdru ist z. B. „Draht“ anstatt „Telegraph“, so wie die Wendungen „Drahtantwort*, „per Draht“ u. \. w. Jedenfalls ist Sprachreinheit die erste Erforderniß im schriftlihen Verkehre. Wer gegen die- selbe verstößt, bekundet eine ungenügende Vorbildung. Lehr- bücher der Korrespondenz, sogenannte „kaufmännische Brieffteller“,

bieten für den Mangel ausreihender Sprachtenntniß nur sehr problematishen Ersaz. Ueberhaupt is der Nußen solcher Bücher ein zweifelhafter. Viele derselben verdanken ihr Entstehen aus- \{ließlich der buchhändlerishen Spekulation, und in so manchem „Musterbriefsteller* find die gegebenen Briefe eher alles andere als „Muster“. Aber auch wenn die Vorbilder stylistisch und grammatisch unanfechtbar dastehen, kann der Schüler aus ihnen für den praftishen Bedarf doch nur wenig mebr als die ftehen- den Anfangs- und Schlußformeln erlernen. Natürlich gilt das Gesagte zunächst und in erster Reihe von der Muttersprache; handelt es sich aber um fremdsprachige Korrespondenz, dann er- weisen sih bei mangelhafler Sprachkenntniß des Korrespondenten diese Bücher als ganz und zwar unzureihends Ein gutes kguf- männishes Glofsar, wie das Rho de-Lehmannshe thut ent- schieden bessere Dienste. Stets aber bleibt ausreihende Kenntniß des Idioms, in welhen man \chreiben will, die Grundbedin- gung: fehlt diese, dann helfen alle Hilfsmittel nihts.

___ Ein weiteres Haupterforderniß eines guten Ge- \chäftsbriefs ift Klarheit und Deutlichkeit des Aus- drucktes. Auch diese Eigenschafien sind unzertrennlich von dem guten Styl im Allgemeinen. Von ganz besonderer Wichtigkeit aber find sie für den Kaufmann. Sie find ihm \o unentbehr- li, wie eine gute, deutlihe Schrift. Ein unklarer Ausdru, eine undeutliche Wendung kann unter Umständen für das Haus, dem der Korrespondent angehört, die nachtheiligsten Folgen haben. Sie kann pekuniären Schaden verursahen und den Grund zu Rechtsfireitigkeiten legen, zu denen ja ohnehin keine Berufsart in so reihem Maße Gelegenheit bietet als die kauf- männishe. Aber auch abgesehen davon, macht es gewiß ftets einen höchst ungünstigen Eindruck, wenn der Empfänger des Briefes erst darüber nahdenken foll, was der Korrespondent mit diesem oder jenem Ausdrucke, mit einer oder der andern Wendung denn eigentlih sagen will. Es gab eine Zeit, wo es zum guten Tone gehörte, \{höne, lange Perioden zu drehseln und die Sätze kunstvoll in einander zu vershränken. Man wollte damit eine stylistishe Gewandheit bekunden. Auch der kauf- männisheGeschäftsstyl bestrebte fich, dies nahzuahmen. Die Neuzeit mit ihren gesteigerten Anforderungen an die Thätigkeit des Ge- \chäftsmannes hat dieser Manier ein nothgedrungenes Ziel geseßt. So erstand als dritte Kardinaltugend des kaufmännischen Kor=- respondenien Kürze und Gedrungenheit des Styls. Für keinen Stand hat das Wort „Zeit ist Geld“ eine tiefere und mehr zu beherzigende Bedeutung als für den des Geschäfts- mannes. „Sage niemals mit zwei Worten, was du mit einem Worte fagen *annst“, das ist die goldene Regel, die fi der Korrefpon- dent, vorab der Neuling, stets gegenwärtig halten muß. „Aber“ muß man hinzuseßen „sage es nur dann mit einem Worte, wenn das zweite Wort auch in der That überflüssig ift“, denn niemals darf das Streben nah Kürze und Gedrungenheit so weit gehen, daß dadurch die Deutlichkeit des Ausdrucks ge- fährdet wird und Unklarheit entsteht. Zu weit gehender oder gar erfünftelter Lakonismus kann ganz ebenso nahtheilig wirken wie Mangel an Klarheit, hervorgerufen durch Weitschweifigkeit des Ausdrucks, ganz abgesehen davon, daß es gegen die Höflich- keit verstößt, eine Mittheilung so zu sagen brockenweise auf das Papier zu werfen. Die feine, gewählte Form muß bei jedem Briefe, und wäre er noch so kurz, unter allen Umständen ge- wahrt werden. Allerdings ist dies eine Sache des Geshmacks. AU- gemein giltige Regeln laffen fich in dieser Beziehung nicht aufstellen.

Rechtsgrundsäze des Reihs-Ober-Landels- , gerihts.*?)

Nach dem Wortlaute des §. 3 des RNeichs-Haft- bflihtgeseßes vom 7. Juni 1871 ift der Unter- kalt den Alimententerechtigten des Getödteten in- weit zu gewähren, als er denselben infolge des Todes entzogen. Diese Vorausseßung trifft regel- nâßig nur nah Höhe deéjenigen Betrages zu, den der Verstorbene vei feinem Verdienste in der näch- fen, dem Todesfalle vorausgegangenen Zeit that- sihlih für die Seinigen aufgewendet hat oder auf- en pflegte. Allecdings aber können sich die ete der Betheiligten noch weiter er1trecken. Ver- mehrte sih nämlih nach einer, hon beim Tode des Frnährers feststehenden oder wenigstens erfahrungs- näßig gehandhabten Norm ohne Veränderung der Arbeitsmodalität “im Laufe der Zeit der Verdienst, lißt fih also wit Grund annehmm, der Verstorbene bürde in späterer Zeit nach dem natürlichen Laufe der Dinge in der Lage gewesen sein, mehr, als zur ‘it seines Todes, auf den Unterhalt der Seinigen ufzuweñden, so ift dieses Moment bei Feststellung r Höhe des Schadens zu berücsichtigen und da- h ein Durhschnittsbetrag als Alimenten- unme zuzusprechen. Die über den Empfang einer Zahlung aus- ‘stellte Quittung verliert durh das Zugeständniß i Schuldners, die Zablung nicht geleistet zu haben, ile Beweiskraft. Erklärt der Schuldner, daß die Fuld von ihm zwar nit bezahlt, ihm aber vom Jlgubiger erlassen worden sei, so muß er dies au unn F wenn der Gläubiger den Erlaß zu- ebt, jedo die Behauptung hinzufügt, daß derselbe n eine Bedingung geknüpft worden sei. Alsdann st der Beweis vom Schuldner darauf zu richten, ß seine Angaben über den Erlaß den Inhalt der treffenden Vereinbarung erschöpfend darstellen. h preußischem Rechte ist in solchem Falle die Vuittung, wenngleich sie über Zahlung lautet, doch ofern von réchilicher Bedeutung, als fie den Man- der sonst für die Rechtsverbindlichkei des Erlasjes torderlichen Schriftform beseitigt

*) Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung B der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ Nach- i verboten, Geseß vom 11. Juni 1870,

Die Bestimmung im Art. 274 Absatz 2 des Handelêgeseßbuches, nach welcher die von einem Kaufmanne gezeihneten Schuldscheine als im Betriebe des Handelëgewerbes gezeichnet gelten, \o- fern sih nit aus denselben das Gegentheil er- giebt, findet auch Anwendung auf den Schuldschein des Theilhabers - einer offenen Handelsgesellschaft, welcher für eigene Rechnung kein Handelsge- werbe betreibt. Die Anwendung ist uicht auêsge- lossen, wenn der Schuldschein nicht mit der Firma, sondern mit dem bürgerlihen Namen des Ausstellers unterzeichnet ist, wohl aber, wenn aus den Partei- erflärungen in dem betreffenden Prozesse hervorgeht, daß der Schuldschein nicht im Betriebe des Handels- gewerbes gezeichnet worden. 4 Gemäß Art. 175 Nr. 69 (neuer Fassung) und Art. 177 Nr. 3 des Handelsgeseßbuches ist die ord- nungsmäßig in einer Generalversammlung erfolgte Wahl von drei Kommanditisten als Mitglieder des Aufsichtsraths einer Kommandit - Gesellschaft auf Aktien von der Bedeutung, daß vorher die Ge- sellschaft als nicht bestehend anzusehen. Eine Wahl, welche von dem Gewählten nicht angenommen worden, gilt als nicht geshehen. Die Statut- bestimmung, daß in einem jolchen Falle eine Koopta- tion stattfinden könne, hat keine rechtliche Wirkung

Der Seeschiffer haftet für die vollständige Ablieferung des eingeladenen Gutes. Art. 479 des Handelsgeseßbuches. Hierbei trifft ihn die im Art. 607 geordnete {were Beweislaft. Seine Haftung jedo erlischt mit dem Ablaufe von 48 Stunden nach der Uebernahme der Ladung, wenn der Em- pfänger den Zustand und die Beschaffenheit nicht binnen diefer Frist auf die im Art. 609 vorgeschrie- bene Weise feststellen läßt. Nur Verluste durch „böôslihe Handlungsweise“ einer Person der Schiffs- besaßung müssen demohngeahtet vertreten werden. Art. 610. Hieraus folgt aber nicht, daß, wenn die Neruntreuung einer Perfon der Schiffsbesaßung und ein Manco erwiesen wird, dieses vom Schiffer zu vertreten ist, sondera es kann der Empfänger nur

„insoweit Entschädigung verlangen, als er beweist,

daß das Manco aus der Veruntreuung entstanden ist. Nahh der preußischen Konkursordnung ift es dem Gläubiger, damit ihm möglichst vollstän-

dige Befriedigung werde, gestattet, gegen die Kon- kursmassen eines jeden seiner folídari\ haftenden

Schuldner den ganzen iquidiren. Die in Anspruch genommenen Konkurs- massea haben wegen der geleisteten Zahlungen keinen Rüdfgriff gegeneinander bez. gegen diejenige Konkurs- masse, aus welcher nihts gezahlt worden ist. Dies gilt auch, wenn das sonst unter den Schuldnern be- stehende Rückgriffsrecht sich nicht blos auf das joli- dare Haftbarkeitsverhältniß, sondern auf ein spezielles Abkommen, einen speziellen Titel gründet.

Nr. 51 des „Gewerbeblatts aus Württem- bler g “, herausgegeben von der Königlichen Central- stelle júï Gewerbe und Handel hat folgenden Juhalt : Ueber die Einwirkung von Schwefelsäure und Salz- säure auf B!ei-Antimon-Legirungen. Vergolden von Glas. Mittel gegen Frostbeulen. Filzkomposition zur Umhüllung von Dampfröhren. Stand des Eisenmarktes in England. Literatur. Lebens- und Geschäftsregeln. Ankündigungen. Beilage: Neues in der Bibliothek, (Fortsezung zur Beilage der Nr. 41 des Gewerbeblattes vom 11. Oktober 1874.)

Handels-Regifter.

Altona. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute resp. bei Nr. 331 des Firmenregisters und Nr. 77 des Prokurenregisters das Erlöschen der da- selbst mit dem Sitze in Altona eingetragenen Firma: O, G. C. Degetau & Hinrichseu sowie der dem Kaufmann Otto Julius Bergeest zu Altona für diese Firma ertheilten Prokura vermerkt worden. Altona, den 19. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Altona. Der Kaufmann Paul Hinrich Pewe in Altona hat das von ihm daselbst unter der Firma:

. H, Pewe beiriebene Geschäft Feit dem 1. November 1874 an seinen Sohn Carl Christian Pewe übertragen, welcher dasselbe unter urveränderter Firma fortführt. olches ist zufolge Verfügung vöm heutigen Tage heute bei Nx. 128 unseres Firmenregisters vermerkt e untex: Nr. 1197 desselben eingetragen worden. ltona, den 19. Dezember 1874. Königiiches Kreisgericht. 1, Abtheilung,

Betrag seiner Forderung zu | Bartenstein. Bekanntmachung.

Kreisgericht Bartenstein. VIn unser Fi-menregister ist am 15. Dezember 1874 unter Nr. 372 eingetragen: Carl Los

Firmeninhaber: Kaufmann Schwadtken.

Ort der Niederlassung: Schwadtken.

Firma: Carl Los.

zu

EBartenstein. Befanntmahung. In unser Handelsregist-r ist Abtheilung TV. am 15. Dezember 1874 eingetragen worden: Nr. 60. Der Buchhöndl-r Rudolph Mrees hierselbsst|t hat für seine Ehe mit Natalie ennig von hier durch Vertrag vom 21. No- vember 1874 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen. Dem Vermögen der Braut ist die Eigenschaft des Vorbehaltenen beigelegt. Barteustein, den 15. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntmachung. Hand -1lsregister. Königliches Kreisgeriht Bartenstein. Fn unserem Firmenregister Nr. 70 i die Firmæ des Kaufmanns Robert Ohlenslhlaeger in Land3= berg Ostpr. am 15. Dezember 1874 gelöscht.

Bartenstein.

Bartenstein. Befanutmahung. Königliches Kreisg,eriéht Bartensteiu. Fn unser Firmenregister ist am 15. Dezember 1874 unter Nr. 373 eingetragen! / R Kaufmann Ferdinand Mewius zu r. Eylau. Ort der Nf ederlassung: Pr. Eylau. Firma: F, Mewius.

Ee” lim. audelz3register bes S nigliaen Stadtgerichts zu Berlie- Zufolge Verfügung: vom 22. Dezember 187” sind.

am sélbigen Tage folgende Eintragungen * folgt: Sn unser Gesells et

: W“ ¡elbst unter Nr. 3400 die hiesige Aktienge]ell\G-,1t in a

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