1830 / 362 p. 67 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Ofipreußen. | Die undekannt. Anspruchsberechtigten an das Vermögen des Krugbesizers Ferdinand Dettmann zu Klein- Pillacken und Popiollen.

Die ihrem Namen und Aufenthalte N unbekannten Klunckschen Er- en.

Perempt. i Provinz. Name des Citaten. Leßter g Agen Name des Gerichts.| Sistir.- | Blatt, wo das Weitere

C E S S N T T B E A I C A E C S A S TE

Termin. zu ersehen.

Kreis - Justiz - Amt |17.Jan 31. |Gumbinnen. Jnt.-Blatt Sperling zu Goldap. p: 1538.

Kreis-Justiz-Amt zu}25.Jan.31. Nagnit.

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Von Seiten des unterzeichneten Königl. Ober-Landesgerichts werden auf den Antrag der verwittweten Majorin Sommerkorn deren, den 10. September 1794 geborner und im Jahre 1811 un- ter dem Vorgeben, beim Militair einzutreten, von Breélau fort- gegangener Sohn Carl Friedrich Sommerkorn, so wie dessen etwa- nige zurügelassene Erben und Erbnehmer , hierdurch öffentlich vorgeladen: sih binnen 9 Monaten, spätestens aber in dem auf

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Vormittags um 11 Uhr vor dem Ober-Landesgerichts-Neferenda- rius Herrn Freiherrn v. Falkenhausen anberaumten Termine im Partheien-Zimmer des hiesigeti Ober-Landeë-Gerichté schriftlich oder persónlich zu melden, und- die weiteren Anweisungen zu erwarten, widrigenfalls auf die Todeserklärung des Carl Friedrich Sommer- forn und was dem anhängig, nach Vorschrift der Gesetze erfannt werden wird.

Breslau, den 28. September 1830. :

Königl. Preuß. Ober-Landesgericht von Schlesien.

arten haus eas.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Von dem Königl. Land - und Stadtgerichte, wird in Gemäß- heit des §. 137 seq, Tit. 17. Th. l. des Allgem. Landrechts, den noch etwa unbekannten Gläubigern des am 22. November 1829 hierselbst| verstorbenen Kaufmann Amand Polenz, die bevorstehende Theilung seines Nachlasses unter die Wittwe und Kinder, hiermit dfentlich bekannt gemacht, um ihre etwanigen Forderungen an die- sen Nachlaß, längstens binnen 6 Monaten bei uns anzuzeigen und geltend ¿u machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist, die mit der Anmeldung ausgebliebenen Erbschafts - Gläubiger, sich an jeden Erben nur nach Verhältniß seines Erbtheils, halten können.

M den 10. October 1830 :

önigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

. Ron dem unterzeichneten Gerichte is der Einwohner Christian Friedrih Wilhelm Stolz ¿zu Gutschterhollaender mittelst rechtskräf- tigen Erkenntnisses de publicato den 30 October dieses Jahres für ein Verschwender erklärt und unter Curatel gesezt worden, welches dem Publico hierdurch bekannt gemacht wird.-

Driesen , den 9. November 1830. i Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Edictal-Citation.

Auf Ansuchen der verehelichten Mariane Bobeck, gebornen Palkowska aus Szadrau, wird deren sich angeblich seit länger als 13 Jahren von ihr entfernter Ehemann, der Kunstwebergesell Adam Bodeck, welcher nah den eingezogenen Nachrichten sich voa Sza- drau nach Srrezelno, von hier aber ins Oesterreichische begeben, und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach- richt gegeben haben, dergestalt hiermit öfsentlich vorgeladen, daß derselbe oder dessen etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer sich. innerhalb neun Monaten, spätestens in dem auf

den 8. October 1831 Vormittags 9 Uhr,

im hiesigen Verhör-Zimmer anstehenden Termine, entweder per- sènlich oder durch einen gesenlich zulässigen mit Vollmacht und Information verschenen Bevollmächtigten, wozu ihm bei erman- gelnder Bekanntschafc der Justiz - Commissarius Rehbein in Preuß.- Stargard in Vorschlag gebracht wird, melden, widrigenfalls der- selbe für todt erklärt, und dessen etwaniges Vermögen seinen sich s und als solche legitimirenden Erben zugesprochen wer- en wird.

Schôneck, den 2. November 1830. :

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Schmidt.

Da der Bertram Rôs von hier, welcher fich im Jahre 1796 nach Philadelphia begeben, angeblich dort im Jahre 1798 das Ge- schäft eines Weinwirths betrieben, und mohrere Kinder gehabt hat,

seitdem von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegebett hat, auch in Philadelphia nicht mehr aufzufinden ist, o is von dessen Geschwistern wider ihn auf Todeserklärung angetragen. Der gedachte Bertram Rös oder dessen unbekannte Erben, werden da- her hierdurch aufgefordert , sich vor oder spätestens in dem auf den 28 Aprél 1831, angeseßten Termin schriftlich oder persönlich beim hiesigen Gericht zu melden, widrigenfails die Todeserklärung ausgesprochen, und sein, beim hiesigen Gericht beruhender Erbrheil an dem Nachlaß seiner Eltern, zu etwa 100 Thl. Berl. Cour. , seinen Geschwistern und Geschwisterkindern wird ausgezahlt werden. Necklinghausen, den 10 April 1830. i Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Bekanntmachung.

Die unten mit Beifügung des Taxwerths nah den Haupt- Ortschaften näher bezeichneten Bestandtheile, der, von der Stadt Bromberg vier bis funf Meilen entfernten, der Westpreußischen Landschaft adjudizirten Herrschaft Barcin, solien einzeln im Wege der Licitation zum Verkaufe gestellt werden.

_Es stehen zu diesem Behufe die nachfolgenden Termine in unserm Geschäfrs-Locale an, nemlich zur Licitation: 7 1) auf die Vorwerke Barcin und Julianowo nebst den Prâstatio- ner der Sradt Barcin, den 17. Januar 1831, Nachmittags 3 Uhr, Taxwerth : 42 202 Thl. 2 sgr. 4 pf. KaurionéBetrag : 2500 Thl, 2) das Vorwerk Bielawy, ' den 18. Januar 1831, Vormittags 10 Uhr, ; Taxwerth : 20,659 Thl. 27 sgr. 8 pf. Kaurions-Betrag: 1500 Thl., 3) das Vorwerk Krotoschin , e den 18. Januar 1831, Nachmittags um Z3Uhr, Taxwerth: 26,401 Thl. 16 sgr. 4 pf. Kautions-Betrag: 1500 Thl., 4) das Vorwerk Kierzfowo, den 19. Januar 1831, Vormittags um 10 Uhr, Taxwerch: 13,394 Thl. 27 sgr. Kautioné-Betrag: 1000 Thl 5) das Vorwerk Mlodocin, den 19. Januar 1831, Nachmittags 3Uhr, Tarwerth: 23,510 Thl 6 sgr. 11 pf. Kautions-Betrag : 1500 Thl., 6) das Vorrverk Obudno, den 20. Januar 1831, Vormittags 10 Uhr, Tarwerth : 38,944 Thl 2 sgr. 1 pf. Kautions-Betrag : 2000 Thl, das Vorwerk Piechcin, den 20. Januar 1831, Nachmittags 3Uhr, Taxwerth : 23,491 Thl. 2 sgr. 1 pf. Kautions-Betrag : 1500 Til, 8) das Voriverk Wollice, den 21. Januar 1831, Vormittags 10 Uhr, j Tarwerth : 21,658 Thl. 15 sgr. 1 pf. Kautions-Betrag : 1500 Tzl.,

Kaufliebhaber werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß vor der Zulassung zum Bieten, die oben ihrem Betrage noch bestimmten Kautionen entweder baar oder in Preuß. Sraats - Pa- pieren oder Pfandbriefen neb| Coupons, niedergelegt werden müssen-

Die Verkaufs - Bedingung so wie die Taxe, können täglich in unserer Registratur eingesehen werden; cin Extract aus der Lettern liegt bei dem Westpreußishen General-Landschafts-Agenten , Herrn Ebers in Berlin, vor.

Bromberg, den 3 September 1830. / ; Königl. Weftstpr. Provinzial-Landschafts-Direfktion.

Edittal- Titatid i

Von dem unterzeichneten Landgericht, werden nachstehend ge- nannte verschollene Personen, als:

1) Der Christian Bôlke , welcher im Jahre 1809 aus Bromberg zum polnischen Militair ausgehoben und nach Warschau gé- bracht worden ist, dort bei dem 12. Infanterie-Regiment standen, im Gefecht bei Maciewiec geblieben seyn scl;

2) Die Amalie Retzlaff, welche im Jahre 1807, Behufs Unte bringung in das dortige St. Casimir - Nonnen - Kloster, nah Warschau gebracht , dort aber aus dem Hause des Tischler- Altermann Pompe, in der Ziegengasse, verschwundeu seyn (08 welche beide seitdem nichts mehr von sich haben hdren assen ;

o wie deren etwanigen unbekannte Erben und Erbnehmer, hier- e dffentlih vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, und spätestens

in dem au s | den 9 Ja 4894, vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts - Auscultator v. Colomb, im hiesigen Landgerichts - Locale anberaumten Termin, persönlich oder schriftlih zu melden, und daselbst weitere Anweisung, im Fall des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß der Christian Bolfe und die Amalie Netlaff für todt erklärt, und ihr sämmtliches zuruge- lassenes Vermögen ihren nächsten sich gemeldeten und legitimirten Erben zugesprochen und ausgehändigt werden wird.

Bromberg, den 22. Juli 1830. i

Königl. Preuß. Landgericht. See lte.

Edixtal- Citation.

Von dem unterzeichneten Landgericht werden nachstehend ge- gannte verschollene Personen, als: :

1) der Adam Hagensee, welcher im Jahre 1809 Barien verlassen hat , und Polnischer Soldat gewesen seyn l i

2) der Anton Czapla aus Jnowraclaw, welcher in Thorn die Handlung erlernt, sich im Jahr 1806 von dort entfernt hat, und zulezt im Jahre 1809 oder 1811 aus Plock angezeigt haben soll, daß er Polnischer Soldat geworden sey.

3) der Franz; Choroblewsfi, welcher im Jahre 1794 von Ino- wraclaw zum Polnischen Militair ausgehoben, nah Warschau gebracht, und in einem Gefechte bei Prage geblieben seyn sol; der Martin Dreéewski, welcher sich vor ohngefähr 50 Jahren yon Labischin entfernt hat, und in die Gegeud von Warschau begeben haben sol; der Bernhard Duttkiewicz aus Koronowo, welcher vor ohn- gefähr 40 Jahren zum Preuß. Militair auêgehoben worden, im Jahre 1813 zulegt auf einige Tage in Koronowo gewesen ist, und sich sodann wieder entfernt bat ; :

6) der Michael Krüger aus Znin, welcher die Lohgerberei erlernt hat, und im Jahre 1806 oder 1807 zum Polnischen Militair ausgehoben seyn soll; M

7) der Gottlieb Krüger, fruher Hirt in PodlaÆ an der Neue, welcher angeblich im Jahre 1806 oder 1807 mit einem fran-

zösischen Offizier nach Spanien seyn soll ;

8) der Handlungsdiener Jacob Heinrich Fenske aus Bromberg, welcher sich im Jahre 1806 aus seiner Condition in Thorn entfernt hat ; J l

9) A, Friedrich Wilhelm Knöpfler aus Bromberg, wel-

cher als Artilleri| in Berlin gestanden hat, und im Aahre 1806 nach Graudenz gesandt seyn soll, um Kanonen zu holen; und

10) der Lorenz Michalsfi, welcher ver 40 Jahren zum Polnischen Militair aus Strzelno genommen seyn soll;

und welche seitdem nichts weiter von sich haben hören lassen, so wie deren etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch offentlich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, spätestens aber iu

dem auf i den 16 Au 193 | vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts-Referendarius Kwadynëeki, im Landgerichts - GeschäsrsLocale hierselb| anberaumten Termine persönlich oder schriftlich zu melden, uud daselbst weitere Anwei- sung, im Fall ihres Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß die Ver- schollenen für todt erflärt, uud ihr sämmiliches zurückgelassenes Vermögen ihren nächsten sich meldenden und legitimirten Erben zugesprochen und ausgehändigt werden wird. Bromberg, den 29. Juli 18:0. j Königl. Preuß. Landgericht. M00 €616

Auf den Antrag des Erben des hieselbst verstorbenen Kauf- manns Moses Marcus Levy werden hiermit in Gemäßheit des §. 137 et seq. Tit. 17. Th. T des Allgemeinen Landrechrs die un- bekannten Erbschafté-Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche an den Levyschen Nachlaß binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem zur Theilung des Nachlasses vor dem Herrn Neferendarius Guderian in unserm Geschäfcslocale |

den- 23. Februar 1831 Vormittags 9 Uhr austehenden Termine persönlih oder riftli anzumelden, und geltend zu machen, widrigenfalls nach erfolgter Theilung sich die liger an jedeu Erben nur für seinen Antheil werden halten

onnen.

Als Sachwalter werden die Justiz - Commissarien Schaepke, Schul und Rafalcki in Vorschlag gebracht.

Bromberg, den 18 October 1830.

Konigliches A L

E S A E E S EER E E O A BRI R B

Bekanntmachung.

Unter den, im Termine bekannt zu machenden, Bedingungen follen Mittwoch, | _ den 15. December d. I. Vormittags 10 Uhr die dicsjährigen Getreide-Besiande des unterzeichneten Amtes, als: 147 Scheffel Roggeu, 98 - Gerste, 4: N

e m A meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung verkzuft werden. Fürstenwalde, den 18. November 1830.

Kol Ne Amt Richter.

Des Allerdurhlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm des Vierten Königs des vereinigten Reichs Groß- britannien und Irland, auch Königs von Hannover, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg 2c. Justiz-Kanzellei des Furstenthums Lüneburg fügen hiermit zu wissen:

Demnach der A von der Wense zu Oppertshausen darum nachgesucht, alle diejenigen, welche etwa im Besitze einer Obligation des vormaligen Landschat-Aerarii des Fürstenthums Luneburg uber ein Lehns - Kapital von 6000 Spthl., welches Kraft einer Anweisung der Fürstlichen Regierung zu Zelle den 15. April 1659 als Kaufgeld für das Lehngut, der Kirchhof genannt, zum Besten der von der A. Familie belegt worden, und wovon 4500 Spthl. Kapital der 1edesmalige Be- siger des von der Wenseschen Guts zu Oppertshausen und von 1500 Spthl. der jedesmalige Besiner des von der Wenseschen Guts zu Holdeustedt biélang die Zinsen genossen, sich befinden, und aus rgend einem Rechtsgrunde Anspruch daran zu haben vermeinen mögten, edictaliter vorzuladen, diesem Gesuche auch Statt gegeben worden ;

als werden Kraft dieses die etwanigen Besizer der bezeichneten Obli- gation aufgefordert, solche vor dem Ablaufe des auf den 26. Januar f. À. 1831 damit angeseßten Edictal - Termins auf hiesiger Könial. Jusiiz-Kanzellei im Original vorzulegen und ihre etwanigen Ansprüche daran náher nachzuweisen, widrigenfalls die über besaates Kapital etwa vormals ausgestellte Obligation mortistcirt und für fernerhin gänzlich fraftlos erflärt werden soll. i

Urkundlich des hierunter gelegten Königl. Kanzëellei - Siegels, und gewöhnlicher Unterschrift.

Gegeben Zelle, den 2. October 1830.

(L S.) v. d: DA sat, D Oere

Edi eral Las

Die etwaigen Leibeserben des vor mehr als 25 Jahren von der Heimath sich entfernt habenden, nach eingegangener Nachricht im Jahre 1820 in Robischau bei Mittelwalde in der Grafschaft Glaß gestorbenen Grân- Aufsehers Christoph Walter von hier wer- den hiemit öffentlich aufgefordert, innerhalb 3 Monate vom Tage des ersten Erscheinens dieser Bekanntmachung an, den ihrem Vater von seiner am 15. Februar k. J. hierorts versiorbenen Mutter der Melbers Wittwe Barbara Walter angefallenen Vermögens zu 135 fl- 40 fr. auf vorgängiger Legitimation in Empfang zu nehmen, widri- f solches den Übrigen Erben ohne Caution verabfolgt wer-

en fol.

Würzburg , den 2. November 1830.

Königl. Bayerschs Kreis- und Stadtgericht. | Hörl, Direktor.

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Jacob Heinriß, von Idrbau, geb. am 30. November 1793, und

ein Sohn des verstorbenen Bauerömanns Lorenz Heinriß, hat als Königl. Bayerscher Soldat den Feldzug im Jahre 1813 mitgemacht, us seitdem von seinem Leben und Aufenthalt nichts mehr hören assen.

Auf den Antrag seiner Miterben in der väterlihen Verlassen- schaftésache, werden daher der gedachte Jacob Heinritz, und die von ihm zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer andurch ens vorgeladen, sich binnen 9 Monaten und zwar längstens in

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den 31. März 1831, Vormittags 10 Uhr, dahier anveraumten Termin, persönlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung zu erwarten. :

Im Nichterscheinungs - oder Nichtmeldungs - Falle, wurde Ja- cob Heiuriz für todt erklärt, und bei der Vertheilung des Nach- lasses seines Vaters, keine Rücksicht auf ihn genommen werden.

Schwarzenbach an der Saale, am 14 Juli 1830.

Königl. Bayersches Fürstl. Schönburgsches Patri- monial-Gericht 1. Classe.

(L. S.) v. Paschwist.

Edictal -Ladungs

Nachdem in Nachlaß- Sachen des am 11. Mai 1829 allhier verstorbenen Herrn Advocat Gotthold Leberecht Fritsch wegen Un- tergangs früherer Edictalien der Curat. heredit. Herr Advocat Wil- helm Einert zu Leipzig, kraft allerhöchsten Specialrescripts auf Er- (assung anderweiter angetragen hat, und von uns

. dor 15. Di L008 zum Edictaltermine anberaumt, auch hiezu alle, welche an diese

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