1899 / 139 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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P n E E zee E E E L S

Grefehandels - Durhschuittspreise vou Getreide

für den Monat Mai 1899

nebst entsprechenden Angaben für den Vormouat. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statiftishen Amt.

1006 kg in Mark.

{Preise für prompte [Loko-] Waare, soweit niht etwas Anderes bemerkt.)

p ——————————

Königsberg.

Roggen, guter, gesunder, 714 g per1 ,..

Wehen, guter, bunter, 770 bis 775 g per 1

fer, guter, gesunder, 447 g per 1. ...

erfte, Brenn-, 647 bis 652 g per 1... Breslau.

Stun, Mittelqualität . . . W Z S

fer, ; Gert, " Mannh

Roggen, der russischer, bulgarisher, mittel . .

Weizen, Þ erfte, badische, pfälzer, mittel . .. M ün ch

nchen. Roggen, bayerischer, gut mittel, . .. en, o o “H ti rishe, mährishe, mittel ; ungaris@e, mährishe, m A { bayerische, a Por A E A en.

R , Pefter Boden . „. Weiten, ei o . . . . s . . Sue: ungarischer, prima . .

e, slovakishe . .

udape ft. /

ggen Mittelqualität . Be, atis % ‘io UgEP H) tnf St. Petersburg.

Saxonka

Weizen, Ulka ¿ ga.

L T S Ko I o qo ae T0 D 7E E L ae aa

Parìs.

en Den lieferbare Waare des laufenden Monats

Peifie (Halle au ÞIé)

Antwerpen. Donau- E Weizen f Azima, 74 bis 76 Kg per 11 , . Californier, mittel Amsterdam.

Asfow- a A L 0D - Roggen \ St. Petersburger . . Weizen, Odefsa- d Q Ce

London. a. Produktenbörse (Mark Lang). nate e G: Gie üic Tro Lu. O «O05

b. Gazette averages,

c englishes Getreide, Baier Mittelpreis aus 196 Marktorten Weiz

: Liverpool. en È Chicago Spring Northern Duluth . . d Kansas Nr. 2 Plata Hafer | engl. weer

Weizen, Lieferungs-Waare {

New York. Ned Winter Nr. 2 Northern Spring Nr. 1 Lieferungs-Waare { ea Qui

Bemerkungen.

älzer, russischer, amerik., rumän,, mittel fer, badischer, württembergischer, mittel , . .,

|

Oregon A O G A H A Li Western Winter U WBO

Monat u weg Mai Gt0

1899 | monat

140,71} 137,63 161,00| 155,93 134,23) 133,95 123,99| 124,50

135,20] 132,20 145,40] 144,80 126,90} 123,20 124,10} 126,50

161,20| 158,90 179,60| 178,60 161,20} 160,60 177,90| 175,00

166,50| 164,00 178,50| 185,00 159,00| 159,50 186,00| 186,50 181,00} 181,00

134,74| 135,48 172,02] 175,11 107,20! 108,72 140,67| 145,64

121,94| 123,24 159,12| 157,33

99,65] 101,19 114,53| 124,18

112,17| 113,41 146,22] 144,87 109,09| 113,05

105,52) 104,55 113,99| 115,14

109,20| 110,08 119,93| 123,31

112,57| 110,77 169,26| 170,24 141,28| 137,35 143,14| 143,83

134,52| 131,30 130,31| 128,15 137,51] 137,76

124,98] 124,82 127,39| 127,33 124,73| 123,86

121,85| 120,38 119,18] 117,44

118,54] 115,77 128,24| 123,10 135,40] 143,02

133,36] 131,08 144,28] 145,94 141,69} 143,12 134,861. 134,13} 132,24 141,69] 141,57 133,49} 131,31 131,61| 131,14 126,94] 121,92 120,69| 114,88

110,96] 111,70 112,68} 112,70

127,33) 127,07 127,13| 130,48 122,15} 119,55

119,78| 119,17

1 Tschetwert Weizen if == 163,80, Noggen = E QUNT i=

98,28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ift für die

eizennotiz

an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerehnet; für die

Gazette averages, D.

h. die aus den Umsägen an 196 Marktorten

Königreichs ermittelten Dur&schnittspreise für einheimisches Ge-

treide, engl.

Anzeiger“ ermittelten monatlihen Dur

Ba Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste 400 Pfd. engl. angesezt. 1 Bufhel Weizen = 60 Pfd. engl. ; 1 Psd. = 453,6 g; 1 Laft Roggen = 2100, Weizen == 2400 kg.

Bei der Umrehnung der Preise in Reichswährung find die aus den einzelnen Tages-Notierungen im „Deutschen

\chnitts-

Reichs- und Staats-

fellurse an der

Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf Lcndor,

für Chicago und Nero

urg, Odeffa und Niga die Kurse auf St.

ork die Kurse auf New Dies g, für Paris, läge.

und Amsterdam die Kurse auf diefe

ork, für St.

Deutscher Reichstag.

92. Sißung vom 14. Juni 1899, 1 Uhr.

- Die dritte Berathung des Entwurfs eines Jnva- erre fie 6e g a die wird mit der Spezialberathung

fortgeseßt.

s [iegen im Ganzen 47 Anträge vor, von denen dber die meisten nur redaftioneller Art find.

Zu §4 beantragen die Sozialdemokraten, die Erwerbsunfähigkeit shon dann als vorhanden anzusehen, wenn der Arbeiter nmicht mehr die Hälfte dessen verdienen kann,

was em na der

under Arbeiter der gleichen Art verdient, während orlage und den Beschlüssen der zweiten Lesung die

Erwerbsunfähigfeit ers bei Ermäßigung auf ein Drittel ein- treten soll

Abg. Molkenbuhr (So4.) weist darauf kia, daß bei den Knapp- die Invalidität bei Verminderung der Grwerbsfähigkeit auf

die Hälfte eintrete.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.) hält diesen Vergleich nicht für zutreffend.

Der Antrag wird abgelehnt.

Zu 8 5 („Besondere Kasseneinrihtungen“) liegt ein Kompromißantrag der Abgg. Dr. Hiße und Genossen vor, der dahin pr daß die Kassenleistungen auch den Reichs- zushuß mit umfassen sollen. |

Gebeimer Ober-Bergrath Dr. Fürst; Durch die von den Herren Abag: Dr. Hiße und Genossen jet beantragte O „der Ziffer 3 a des § 5 erledigen sih zum theil die Bedenken, die seitens der preußischen Regierung in der zweiten Beratung hervorgehoben worden sind, und die wesentlih darin gipfelten, daß es einzelnen Kasseneinrihtungen unmöglih sein würde, das bei ihnen bewährte System der Zusaßrente beizubehalten. Durch die jeßt beantragte Fassung wird es insbesondere dem großen allgemeinen Knappschafts- verein in Bochum möglich fein, sein statutarisch Pbegründetes

usatrentenverfahren wenn ih es so nennen darf beizubehalten. habe seiner Zeit in der Kommission dargelegt, daß vur in den ersten Jahren der Beitrassleistung diefe Zusaßrente ge- ringer sei als der Neichszushuß, im Durcschnitt aber die Zusaßrente immer erbeblich höher sein werde als_ der Reichszushuß. Gegen die Anträge des Herrn Abg. Röside (Dessau) auf Nr. 358 und 361 der Drucksachen ist nihts einzuwenden. Im übrigen bleiben die Bedenken der preußischen Regierung, wie fie in der zweiten Berathung hervor- gehoben worden find, unverändert bestehen. Sie gingen, wenn ih Sie taran erinnern darf, dahin, daß die beantragten Zusäße unter 1a und 3a des § 5 theils unnöthig, theils überflüsfig find wegen der besonderen Organisation der einzelnen für“ Preußen in Betracht kommenden Kafseneinrihtungen. Indefsen wie die Sale jeßt liegt, wird sich daran nichts mehr ändern lassen, und die Kasseneinrihtungen werden versuWen müssen, mit diesen Bestimmungen auszukommen. Wichtig erscheint aber im Hin- blick darauf, daß in den Kreisen der Bergwerksinterefsenten, wie Herr Möller gestern zutreffend ausgeführt hat, diese Fuer eine große Er- regung hervorgerufen haben, ferner mit Rücksicht darauf, daß dec Sinn der Zujaßbestimmungen einigermaßen zweifelhaft ist, jeßt autbentisch zu interpretieren, was die Herren Antragsteller damit gemeint haben. Ich möchte da drei Punkte herauéegreifen, die zum tbeil {on in der zweiten Berathung betont worden find. Einmal können unter den Worten: „Beiträge der Versicherten und Beiträge der Arbeitgeber“ in Ziffer 1 a wobl ausf{ließlich nur diejerigen Beiträge verstanden werden, die auf Grund des Invalidenversicherungsgeseßes für Reichszwecke erhoben werden, aber nit diejenigen, die von den einzelnen Knappschaftévereinen auf Grund ihres landeszeseglich be- stätigten Statuts für sonflige Zwecke erhoben werden. Ferner folgt daraus: bei der einzigen Kafseneinrihtung, die abweihend von den übrigen in Preußen in der Weise organisiert ift, daß eigentlich die einzelnen Knappschaftsvereine ihre Mitglieder find, nit die einzelnen Versicherten, bei der Norddeutshen Knappschafts-Pensionskasse, kann dieser Zusatz in Ziffer 1a niht die Bedeutung haben, daß der dort enthaltene Grundsaß auf die Wahl der Arbeitervertreter in den Vor- ständen der einzelnen Knappschaftsvereine anwendbar ift, daß vielmehr die Wahl der Arbeitervertreter zu den Vorständen nah wie vor auf Grund der Bestimmungen der Landesgesehß- gebung und ter bestätigten Statuten dieser Vereine ge- regelt wird. Diese Zusaßbestimmung in Ziffer La des § 9 würde vielmehr nur die Bedeutung haben können, daß der darin enthaltene Grundsatz auf diejenigen Wahlen von Arbeitervertretern Anwendung findet, die in der Generalversammlung dieser von mir genannten Kasseneinrihtung vorgenommen werden, und aus denen der sogenannte Aufsichtsrath hervorgeht. Drittens ift festzustellen, daß bei dieser Norddeutsken Knappschafts - Pensionskasse die Vorschrift der Ziffer 3 a unausführbar ist; wenn man annimmt, daß die einzelnen in der Pensionskasse vereinigten Knappschaftsvereine gehalten werden sollen, von dem jetzigen Verfahren Abstand zu nehmen, das sie auf Grund des § 36 des Geseges ausüben, wenn man annimmt, daß die einzelnen Knappschaftsvereine niht mehr in der Lage sind, in der bisherigen Weise die Reichsrenten auf ihre landesgefeßlichen Leistungen in Anrehaung zu bringen, so würde ein unlöslicher Widersvruch zwischen dieser neuen Faffung des § 5 und der Fassung des § 36 des Gesetes entstehen. Deshalb dürfte wohl diese Ziffer 3a des § 5 in ibrer Anwendung auf die Norddeutsche Knappschafts- Pensionskasse nur so auszulegen sein, daß nah wie vor die einzelnen Knappscbaftévereine, die in der Norddeutschen Knappschafts-Pensionékafse vereinigt sind, auf Grund des § 36 das bisher ausgeübte Verfahren weiter ausüben dürfen. Ih würde den Herren, auf deren Initiative hier der § © eändert worden ist, dankbar sein, wenn sie mir diese Auélegung der N Taabestintmungen, die eine große Bedeutung für die weitere Hand- habung des Gesezes haben würde, bestätigen wollten.

Abg. Molkenbuhr findet es befremdend, daß den Knappschaften gestattet sein solle, den Reichszuschuß nicht für den betreffenden Arbeiter, sondern anderweitig zu verwenden.

Die Abgg. Möller-Duisburg (nl.), Franken (nl.) und Dr. Hiße bestreiten, daß den Arbeitern irgendwie der Reihszushuß gekürzt werde. Z

Geheimer Ober- Bergrath Dr. Fürst: Die Ausführungen des Herrn Abg. Molke-nbuhr nöthigen mi, noch ein paar Punkte richtig zu stellen. Zunächst ist es nicht richtig, daß der Reichszushuß für einzelne Personen bewilligt wird, sondern er wird den Kasseneinrich- tungen zu den von ihnen bewilligten Renten gewährt dür den Fall, daß sie gewissen, in dem Be festgeseßten Minimalforderungen entsprechen. Es liegt also eia Individualanspruh eines einzelnen Nentens emvfängers niht vor. Das ergiebt unzweifelhaft die Faffung des Gesetzes von 1889 sowie seine Motive und die damaligen Verhandlungen. Folgt man weiter den Ausführungen des Herrn Abg. Moelkenbuhr, so beweist das von ihm gewählte Beispiel, daß er er möge mir diefe Bemerkung zuguthalten nicht vollständig in den Sinn dec Sache eingedrungen ijt. Es handelt sh nicht darum, daß jemand, der invalide wird, seine Zujaßrente in der fraglichen Höhe bekommt. Der Mann bekommt zweifellos seine volle Invalidenrente, aber außerdem von der angerehneten Knappschaftéleistung einen Theil, der nach Ihrer Absicht dem Reichszusbuß, nach der Absicht der Antragsteller dem Durchschnitt des Reichszuschusses entsprechen soll. Der Fall, daß ein Mann im Ganzen weniger erhält als den Reichszushuß, ift nah _ E Gefeß und den s\tatutarishen Bestimmungen vollständig unmöalih. / f

S 5 wird mit dem Antrag Hiße angenommen.

Nach S 7a soll die See-Berufsgenossenshaft neben der Unfallversicherung auch die Jnvalidenversicherung der Seeleute einschließlich der Wittwen- und Waisenversicherung für dieselben übernehmen. Ein Kompromißantrag der Abgg. Dr. D und Genossen schlägt eine anderweitige redaftionelle Faffung vor, in der nur die Bestimmung neu enthalten ijt, daß die Seeleute nicht bloß dann, wenn e auf ausländishe Schiffe übergehen, sondern auch, wenn sie aus anderen Gründen aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ausscheiden, fih selbst weiter versichern dürfen.

Abg. Molkenbuhr weist darauf bin, daß nur die angebeuerten Seeleute, niht die im Tagelohn beschäftigten Arbeiter versicherungs- pflichtig seien. Die Rheder beshäftigten aber auf ihren Schiffen bis furz vor der Ausfahrt nur Tagelohnarbeiter, die also im Falle der Verunglückung nit versichert wären. Dagegen hätten Kautelen ge- schaffen werden müssen, was leider nit ges Lea sei.

8 7a wird nah dem Antrage Hitze und Genossen (der in drei 88 7a bis 7e zerlegt ist) angenommen.

Zu dem die Selbstversicherung betreffenden § 8 liegt ebenfalls ein redaktioneller Kompromißantrag vor.

Aba. Richter (fr. Volkéep.) bedauert, daß die Haltung der Nationalliberalen diesem § 8 gegenüber cine andere geworden, weil dadur die Aussicht abgeschnitten sei, diese Ausdehnung über die Regierungévorlage hinaus zur Ablehnung zu bringen. Die Aus- dehnung der Wartezeit auf 500 Wochen sei durhaus nit ausreichend.

Jede Versicherung, fährt der Redner fort, soll auf der Auegleihung

der Nisiken beruhen, die durch eine Zwancsversicherung berbeigefü

wird, aber nicht dadur, daß einzelnen Kategorien von Partei Versicherung freigestellt wird. Dadurch wird die Zahl der {lehten Risiken vermehrt. Der Troft, daß die Freiwilligen-Versicerung bei der Krankenversiherung nit erheblich auêgedehnt gewesen sei, ift nit zutreffend, weil bei der Krankenversiherung der Reich8zus{chuß fehlt. Herr von Loebell if von der Vorausseßung ausgegangen, daß ret viele Personen von der Selkstversiherung Gebrauh maten werden. Wenn das wirklih der Fall sein sollte, so wird es {wer sein, die Selbstversiherung wieder zu beseitigen. Wenn die Ablehnung der jeßigen Vorlage auch die Ablehnung des bestehenden Geséeßé8s bedeuten würde, so würde ich mi keinen Augenblick bedenken, die Vorlage abzulehnen. Aber das geltende Gesetz bleibt bestehen. Die Vorlage bringt zwar einige neue Fehler hinzu, fie beseitigt aber noch mehr Febler, deshalb komme ih, fühl bis ans Herz hinan, zur Annahme dieser Vorlage, mit dem Bedauern, daß sie nicht besser geworden i

Abg. Hofmann e Dillenburg (nl.) beantragt, die E stimmung auszuseßen bis zur Erledigung des § 16 über die Warte- zeit, welche für die Selbstversiherung von 400 auf 500 Wothen aus- gedehnt werden foll. L

Die Debatte wird geschlossen. Die Abstimmung wird ausgeseßt. i

Zu 8 12 („Heilverfahren“) beantragen die So zial- demokraten, daß das Heilverfahren eingeleitet werden muß, wenn der Krankenkassenvorstand ‘und der Vertrauensarzt der Versicherungsanstalt es beantragen.

Abg. Wurm (Soz.) empfiehlt diefen Antrag.

Abg. Roesicke- Dessau (b. k. F.) wundert si, daß die Sojzial- demokraten einen Antrag stellen könnten, nah dem die angebli so ab- bängigen Vertrauen tärzte der Versicherungs8anstalten eine Entscheidung abgeben sollten. Der Axntrag fei niht nothwendig. i

Abg. Stadthagen (Soz.) weist darauf hin, daß es ih bier um Vertrauensärite der Vetsicherungsanstalten, niht der Berufsgenofsen- haften handele, daß der Krankenkafsenverband die vorgeschlagene Aenderung befürwortet babe.

Abg. Möller - Duisburg erklärt \fich ebenfalls gegen den Antrag der Sozialdemokraten. i

12 wird unter Ablehnung aller Anträge nah den Be- s{chlüßjen der zweiten Lesung angenommen.

Zu S 16 liegt ein Kompromißantrag vor, die a a zeit für die Selbstversiherung auf 500 Wochen zu erhohen.

Abg. Noesicke- Dessau erklärt, daß er nur bei Annabme dieses ag für die Ausdehnung der Selbstvasicherung des § 8 stimmen ônne.

S 16 wird mit dem Antrage angenommen und danach

auch S 8.

Nach § 17 sollen Krankheitswochen als Beitrags- wochen angerehnet werden, wenn die Krankheit niht dur geshlechtlihe Ausshweifungen verursacht ist. Diese leßtere Ps beantragen die Sozialdemokraten zu treichen.

Aba. Bebel (Soz.) tritt für diesen Antrag ein, weil au bei der Pensionierung von Militär: und Zivilbeamten niht danach ge- fragt werde, ob die Dienstunfähigkeit durch geschlechtlidhe Krankheiten verursat sei, Die Annabme der in der Vorlage enthaltenen Vor- \hrift sei nur geeignet, die Verbreitung ges{lechtliher Krankheiten zu e weil die Leute sich \cheuen würden, in die Krankenhäuser zu gehen.

Abg. Dr. Kruse (nl.) bittet, wie in zweiter Lesung, dringend um Annahme des sozialdemokratishen Antrages im Interesse der Gesundheitspflege. |

Abg. Dr. Hiße: Es handelt fih nicht darum, daß denen, die dur geschlechtlide Krankheiten invalide werden, ihre Renten entzogen werden sollen, sondern diese Krankheitswochen sollen nur nicht als Beitragszeit angerehnet werden. Die Renten werden dadur nur um ganz minimale Beiträge gekürzt.

Abg, Roesicke- Dessau erklärt ih troßdem für den Antrag, weil die Annabme dieser Bestimmung in diesem Geseße der Aende- rung der Krankenversiherung präjudizieren würde.

Nachdem Abg. Eickhoff (fr. Volksp.) und Abg. Bebel nochmals für den Antrag, Abg. Dr. Hiße gegen denselben gesproBen, erklärt fi

Abg. Brâäsicke (fr. Volksp.) ebenfalls für den Antrag, weil die Wiederholung des Beschlusses der zweiten Lesung im Lande einen Sturm der Entrüstung hervorrufen würde. i

Abg. Singer (Soz.): Die Verheimlichung dieser Krankheiten bringt eine Gefahr für die Gesundheit des ganzen Volkes mit fich.

Abg. Stö tel (Zentr.) erklärt sih gegen den Antrag, weil der- selbe den guten Sitten widersprece. :

Abg. Freiberr von Richthofen-Damsdorf (d. kons.) hält es nit für richtig, in der dritten Leesung ein Aenderung eintreten zu lassen an einer Bestimmung, die seit 10 Jahren bestehe.

Abg. Molkenbuhr: Der Antrag hat in der Kommission und in der zweiten Lesung vorgelegen. Mit Recht hat der verstorbene Graf D, L daß man beim Versicherungsgeseh keine Sittenrichterei treiben solle.

Abg. Freiherr von Rihthofen-Damsdorf: Jedenfalls find keine neuen Argumente vorgebraht worden.

Gegen die Stimmen der Konservativen und des Zentrums wird § 17 mit dem sozialdemokratishen Antrage angenommen.

Bei § 20 („Beiträge“) erklärt auf eine Anfrage des Abg. Trimborn (Zentr.)

Kaiserlicher Regierungérath Dr. Beckmann: Auf die Anfrage des Herrn Abg. Trimborn habe ih dem hoben Hause mitzutheilen, daß nah den Regeln der Wahrscheinlichkeitslehre und nah menshlider Bor- aussiht die Beiträge, welhe jeßt zur Erhebung kommen, jedenfalls ausreichen werden, die entstehenden Lasten dauernd zu decken. Was die zweite Frage betrifft, ob die bisherigen Leistungen auf dem Gebiete der Heilfürsorsge durch die jeßigen Bei- träge gleihfalls gedeckt werden, so möchte i darauf hinweisen, daß bei den Bere&nungen, welche auf Grund der Beschlüfse ¡weiter Lesung angestellt sind, insgesammt für das Heilverfahrea 161,1 Millionen Mark eingeseßt sind. Hiernah können im Durc- {nitt jährli, je nach der Höbe des erzielten Zinsfußes, 5 bis 6,9 Milltonen Mark für Krankenfürsorge aufgewendet werden. Im Jahre 1897 haben die Versicherungsanftalten insgesammt 1,8 Mikllionen ausgegeben, im Jahre 1898 wird sich dieser Betrag auf etwa 2,5 Millionen stellen, sodaß alio die bei den Berehnungen vor- grlchenes Beträge, die für die Heilfürsorge aufgewendet werden önner, ungefähr das Doppelte bis 24fache des bisherigen Aufroandes ausmahen Die Versiherung8anfstalten können also in ihrer Ge- sammtheit über den bisherigen Umfang hinaus in Zukunft das Heil- verfahren durchführen. Die Kosten hierfür im bisherigen Umfange find au bei den Berehnungen für jede einzelne Versicherungsanftalt vorgesehen, sodaß das, was für die Gesammtheit zutrifft, im bis- berigen Umfange auch für die einzelnen Anstalten zutreffen wird.

S 20 wird darauf angenommen.

Zu §8 2a („Gemeinlast und Sonderlast“) weist der

Nbg. Richter darauf hin, R. dur diese Vorschrift die Ver- siherungsanftalten einheitlihen Vorschriften unterlägen; die Erträge würden gleihmäßig gestaltet, die Selbstverwaltung höre auf. Dic Versicherungsanstalten hätten kein Interesse mehr, foräsári zu wirth- schaften, sie würden sih die Verwaltung bequemer machen; denn der Grundbetrag der Invalidenrente sei der Allgemeinheit zur Laft gelegt. Man begebe si damit auf die shiefe Ebene zur Zentralisation und zur einheitlihen Reichsanstalt.

S 20a wird unverändert angenommen. ; Zu § 40f beantragen die Sozialdemokraten, be! den Wahlen der Beisißer der unteren Verwaltung& behörden, die die Rentenanträge vorbereiten sollen, die geheim

unmittelbare Wahl unter Gleichberehtigung beider Geschlechter einzufüß Stolle (Soz.) begründet den Antrag damit, baß die weib- lien Arbeiter bezahlten, o i auch zum Mitfprecen berehtigt sein

üßten. h : Gs 40f wird unter Ablehnung des Antrages angenommen. ezüglih der Rentenstellen (8 51) liegt ein Kom- yromißantrag der Abg. Dr. Hiße und- Genossen vor, wonach die Beschlüsse zweiter Lesung dahin geändert werden sollen, daß die- Landeszentralbehörden „im Falle des geschäft- lihen Bedürfnisses, “insbesondere in Gegenden mit dihter Be- völkerung“ Rentenstellen errichten können, und zwar nach Anhörung des Vorstandes und des Ausschusses der Verficherungs- anstalt sowie des Verwaltungsorgans des betreffenden Kommunal- verbandes. (In der zweiten Lesung war die Zustimmung dieser Organe beschlossen wor ;

Abg. Hauß (b. k. F.) erklärt, daß die Rentenstellen das Gese populärer machen würden als es bisher in den Reichelanden sei.

Abg. Richter: Der Antrag Hitze enthält erbeblihe Vershlechte- rungen gegenüber den Beschlüffen der zweiten Lesung. Um Miß- verständnissen vorzubeugen, bemerke ih, daß der Abg. Schmidt-Elberfeld den Antrag nur für seine eigene Person unterzeihnet hat. Wer nur angehört wird, trägt nit die volle Verantwortlichkeit für die Ent- scheidung. Würde der Paragraph in der vorgeshlagenen Faffung angenommen, so würde das auf Grund der folgenden Paragraphen noch weitergehende Konsequenzen haben, Ich muß sagen, daß mit Auênabme der Zentrumépartei und einzelner weniger Abgeordneten sonst diese aanze Einrichtung gar keine Freunde hat. Wenn trogdem cine solde Bestimmung in dieses Geseß hineinkommt, so kann ih mir das nur aus taftishen Verschiebungen und daraus erklären, daß man diese Frage mit anderen Fragen in Verbindung bringt. Der finanzielle Ausaleib, auf den man besonderen Werth legt, soll gesichert werden. Ich glaube aber, daß dieser Paragraph mit dem Gese in gar keinem organishen Zusammenhang steht, und daß etwas Gutes zu stande käme auch ohne eine solche Bestimmung. ¿

S 51 wird nach dem Kompromißantrage angenommen, ebenso die übrigen Bestimmungen über die Rentenstellen.

Zu 8 74b („Reichs-Versiherungsamt“) führt der

Abg. Hofmann Dillenburg (nl.) aus, daß der Reichskommifsar und damit die Aufsichtsbehörde für die Versicherung2anstalten ge: strichen sei. Das Reichs-Versicherungsamt habe zwar das Recht, aber nit die Pflicht, die Geschäftsführung der Versicherungsanstalten zu überwachen,

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Das Reichs-Versicherung!amt wird die Entwickelung, welche die Festsezung von Renten in den einzelnen Versicherungsanftalten nimmt, tatistisch aufmerksam verfolgen und namenil:ch diese Statistik ver- gleichen mit der Altersgruppierung und den fonstizen Verhältniffen, welche auf die Gewährung von Renten einwirken; es wird unzweifel« haft in all den Fällen, wo die Statistik die Vermuthung zu begründen scheint, daß bei Feflsczung der Renten nit mit der genügenden Ge- wifsenhaftigkeit und Strenge verfahren wird, Revisionen der Ver- siderungsanstalten vornehmen. Im vorigen Jahre sind von 17 dem Reichs-Versicherungëamt unterstellten Versicherung8anstalten 11 revidiert worden. Diese Thätigkeit wird das Reichs-Versicherungsamt jedenfalls niht cins{chränken, sondern im Hinblick auf den Fortfall des Staats- kommissars wesentlih verstärken.

Ich glaube, damit wird der Anregung des Herrn Vorredners vollständig Genüge geschehen sein.

Die Bestimmungen über das Reichs - Versicherungsamt werdèn nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen, ebenso ohne Debatte die weiteren Paragraphen bis § 130.

Darauf wird um 53/4 Uhr die weitere Berathung bis Donnerstag 1 Uhr vertagt. (Außerdem erfte und zweite Lesung des Abkommens mit England bezüglih der Handels- beziehungen.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts“, Nr. 24 vom 14. Juni 1899.)

Pest.

Türkei. Im Hafen von Bassorah ist am 25. Mai auf einem Dampfer mit Pilgern aus Djeddah ein Pesttodesfall festgestellt.

Egypten. In Alexandrien pu seit dem Ausbruche der Seucße am 3. Mai bis zum 10. Juni Abends insgesammt 22 Per- fonen (darunter 10 Europäer) von der Pest befallen worden; davon sind 7 (3) der Krankheit erlegen. Es erkrankten am 3, und 17. Mai je 1, in der Zeit vom 23. Mai bis 3. Juni 8 Personen. Am 6. Juni traten 4 neue Fälle auf und bis zum 10. Juni weitere 8 mit 5 Todesfällen. Trotz eingehender Nawforshungen ift es nit gelungen, den Ausgangépuntt der erst-n Erkrankungen aufzufinden; diese be- trafen Personen, welche scit Jahren Alexandrien nicht verlassen hatten.

British-Ostindien. In der Zeit vom 29. April bis 6. Mai hat ein weiterer allgemeiner Rückgang der Seuche in Indien statt- gefunden. Es erlagen der Pest in der Stadt Bombay 319 Per- sonen (in der Vorwoche 360), in der Präsidentschaft gleihen Namens 605 (620), In dem Eingeborenenstaate Cuth is gleihfalls eine Abnahme im Stande der Seuche eingetreten, während diefelbe in einem oder zwei anderen der in der Präsidentshaft Bombay gelegenen Bezirke um ein geringes zugenommen hat. Aus Kurrachee wurden 199 Pestfterbefälle (207) gemeldet, In der Provinz Bengalen find nur im Howrah- Bezirke neue Erkrankungen vorgekommen; in der Stadt Kalkutta hat sih die Zahl der Todcsfälle von 125 auf 83 vermindert. Im Punjab ist der Stand der Seuche im Jullunder - Bezirk beinahe unverändert; aus dem Hoshiarpur- Bezirk wurden keine Fälle gemeldet. In der Präsidentshaft Madras erfolgten im Ganzen 12 Peststerbefälle, Im Staate Mysore sowie in dem Kolar-Goldfelder- Bezirk hat die Seuche abgenommen. In ten Zentralprovinzen kamen nur 6 Fälle im Nagpur-

Bezirk vor.

Vom 7. bis 13. Mai erkrankten in Kalkutta an der Seuche 59 und starben 53 Perfonen. j

Einer Mittheilung vom 18. Mai zufolge ist die Pest in Kurrachee Uuk im Abnehmen begriffen; innerhalb der leyten 4 Tage wurden 18, 15, 10 und 7 Erkrankungen festgestellt.

Japan. Seit dem Ausbruch der Pest bis zum 12. April sind auf Formosa insgesammt 1289 Erkrankungen (darunter 63 bei Japanern) mit 906 Todesfällen gezählt worden. In der Woche vom 6. bis 12, April hat die Seuche zu 233 Erkrankungen gefübrt (dar- unter 15 bei Japanern). Den Hauptherd bildet Tainan, die Hauptstadt der gleichnamigen Präfektur; hier sind bisher insgesammt 056 Personen (darunter 60 Japaner), in der Woche vom 6. bis 12, April 226 (15) von der Krankheit ergriffen worden.

d Mauritius. Einer Mittheilung vom 27. Mai zufolge find ort seit dem 4. dess. M. 5 Peststerbefälle vorgekommen, davon der legte am 22. Mai.

Cholera.

BritisW-Oftindien. In Kurrachee ist die Cholera in der Zunahme begriffen. In der Zeit vom 12. bis einschl. 17. Mai sind n8gesammt 29 Grkrankungen festgestellt worden.

Gelbfieber.

In Vera Cruz gelangten in der Zeit vom 28, April bis 10. Mai 32 Todeéfâlle zur Anzeige. ___ Brasilien. In Paranagua sind am 30, April und 1. Mai je 3 Personen an Gelbfieber und am 4. Mai 2 weitere Leute unter gelbfieberverdähtigen Erscheinungen erkrankt. Bis zum 9. Mai waren neue Fâlle nicht mehr vorgekommen. Seitens der dortigen Gesund- beitsbebörde ift am 1. Mai der Ausbru der Seu@e öffentlich be- kannt gegeben worden. Eingeshleppt ift die Krankheit angebli durch eine am 23. April mit dem Dampfer „Victoria“ aus Rio de Ianéiro angekommene und bald darauf in Paranagua verstorbene Person. Zum leßten Male war die genannte Stadt 1895 von der Krankheit beimgesucht worden.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau 4 Todesfälle; Antwerpen an naue D NGE 6, St. Petersburg 32, Warschau (Krankenhäuser) 4 Erkran- ungen; Flecktyphus: Warshau 3 Todesfälle; Edinburg 2, St. bu. 7, Warschau (Krankenhäuser) 39 Erkrankungen; Genick-

arre: New York 9 Todesfälle; Leipzig (Krankenhaus), Wien je 2 Erkrankungen; Tollwuth: Moskau 2, St. Petereburg 1 Todesfall ; Milzbrand: Moskau 1 Todesfall; Trichinose: Magdeburg (Krankenhäuser) 1 Erkrankung; Varizellen: Wien 44 Erkran- kungen; Keuchhusten: London 33 Todesfälle; Reg.-Bez. Scles- wig 90, Hamburg 59, Wien 72 Erkrankungen; Influenza: Berlin 3, Hamburg 2, Amsterdam 4, London 24, New York 4, Paris 3, t. Petersburg 7, Rom 2, Wien 3 Todesfälle; St. Petersburg 38 Erkränkungen; Lungenentzündung: Reg.-Bez. Schleswig 84, München 23 Erkrankungen ; Brechdurcfall: München 35, Nürnberg 28 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Dur@schnitt aller deutschen Be- riht8orte 1886/95: 1,15 9/6): in Altendorf, Linden Erkrankungen kamen zur Meldung in Berlin 97, Breèëlau 57, in den Regterungs- bezirken Aachen 135, Arnsberg 202, Düsseldorf 215, Erfurt 314, annover 339, Hildetheim 177, Marienwerder 117, Posen 159,

chleswig 104, in Nürnberg 48, Budapest 115, Edinburg 139, Kopenhagen 37, New Vork 377, St. Petersburg 115, Prag 69, Wien 371 desgl. an Diptherie und Croup (1886/95: 4,27 9%): in Halberstadt, LübeckŒ Erkrankungen wurden an- ezeigt in Berlin. 67, Hamburg 25, Budapest 26, Kopen- agen 41, London (FKrankenbäuser) 145, New York 187, Paris 77, St. Petersburg 69, Stockbolm 80, Wien 48 ferner wurden Er- krankungen gemeldet an Sch{arlah in Berlin 60, Breslau 32, Hamburg 36, Budapest 48, Christiania 21, Kopenbagen 102, London (Krankenhäuser) 260, Nerv Vork 171, Paris 174, St. Petersburg 26, Wien 33 desgl. an Unterleibstyphus in London (Kranken- häuser) 21, Paris 52, St. Péteréburg 136.

Lepra in Livland.

Die Gesellschaft zur Bekämpfung der Lepra in Livland hat laut Nechenschaftsberiht für das Jahr 1898 während des Berich!sjahres 44 457,69 Rubel vereinnahmt und 34 333,93 Rubel verausgabt. Jn den 3 Leproforien zu Muhli, Nennal und Wenden waren beim Jahres- beginn 143 Kranke vorhanden (im Vorjahr 131); während des Jahres starben 20, schieden aus 34 und wurden neu aufgenommen 55; am Iahreës{hluß verblieben im Bestande 137 Kranke.

Die Krankenverpflegung kostete für den Kcpf und Tag in Muhli 15,4, in Nennal 12,6 und in Wenden 14,3 Kop.

Im Frühling 1898: ist der Bau eines neuen Leprosoriums bei Tarwast begonnen worden, wozu der Gesellschaft 3 Desjatinen Land vom Kronengut Saaremois überlassen sind. Nah der im laufenden Fahre zu erwartenden Fertigstellung der neuen, für etwa 100 Kranke eingerihteten Anftalt wird die Gefellshaft im stande sein, ungefähr 260 Aussätige (d. i. fast ein Drittel der in Livland bekannten Lep1a- fälle, deren Zahl zufolge neuen Ermittelungen über 800 beträgt) zu verpflegen und dem Verkehr mit der Außenwelt zu entziehen.

Bulgarien.

Aus Anlaß des Vorkommens von Pestfällen im Hafen von Bassorah hat die bulgarishe Regierung nachstehende Quarantän e- Maßnahmen getroffen:

1) Die Stadt Bafsorah sowie die ganze Küfte des Golfs von Persien gelten als peftverseucht und unterliegen den anläßlih des Nuébruchs der Pest in Djeddah und Alexandrien angeordneten Ouarantänebestimmungen. (Vergl. „R.-A.“ Nr. 60 vom 10. März, Nr. 71 vom 23. März und Nr. 131 vom 6. Juni d. J.)

2) Säte, welche direkt aus Indien oder anderen pestverfeuchten Gegenden kommen, dürfen in Bulgarien nicht eingeführt werden.

5) Sâcke aus Indien oder anderen verseuhten Gegenden, welche in einem europäischen Hafen auf ein anderes Schiff umgeladen worden find, dürfen nur über die Häfen von Varna und Burgas und über den Grenzort Hebibthevo nach ftattgehabter Desinfektion eingeführt werden.

4) Waaren aus peftverseuhten Gegenden mit der Beftimmung nech den Donauhäfen dürfen in Bulgarien selbst dann nicht eingeführt werden, wenn sie in Sulina zu freiem Verkehr zugelaffen find.

5) Reisende, welche aus pestverseuhten Gegenden kommen und durch Vorzeigung eines Passes nahweisen, daß sie fih der Quarantäne in Sulina unterzogen haben, werden in Bulgarten nur über die Donauhäfen Silistra, Ruftschuk, Siftow und Lom nach einer stcengen Desinfektion aller ibrer Reiseeffekten zugelafsen.

6) Die Zulassung von Postpacketen aus pefiverseuhten Gegenden ist verboten.

Handel und Gewerbe,

Konkurse im Auslande. Rumänien.

| Anm etdung 4 der j Fallit. Forderungen | s “T

Schluß der

Handelsgericht. | de erifizierung

Bukarest | R. I. Arifohn |18./30. Juni | 30. Juni | j 2. Julî ¿ | Coftica Jliescu 4 Ds 14./26, Juli . Juli P. N. Emanoil 22, Juni/ | 7./19. Juli 4. Juli } Nae Florescu 19, M

5./17. Juni Dumitru Flo-

Caracal 1. Juli 18./30. Juni | 8,/20. Juli

rescu

Cra?ova

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 14, d. M, gestellt 14 678, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen. : In E E N find am 14. d. M. gestellt 5817, nicht reckt- zeitig geftellt keine Wan

Berlin, 14. Juni. Marktpreise nah Ermittelungen des Königlichen Nolizet Prima, (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für: *Weizen 16,50 4; 15,00 4 "Roggen 15,20 M; 13,90 & *Futtergerste 13,40 M4; 12,70 {# Hafer, gute Sorte 15,60 M; 15,10 A Mittel-Sorte 15,00 A; 14,90 M; geringe Sorte 14,40 A; 14,00 A Nicht troh 3,82 M; 3,32 Æ; Heu 6,40 M; 4,00 Æ Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 4; 25,00 M **Speisebohnen, weiße 50,00 4; 25,00 A **Linsen 70,00 ; 30,00 A Kartoffeln 6,00 4; 4,00 M Rindfleish von der Keule 1 kg 1,60 #4; 1,20 #4 dito Bauchfleish

1 kg 120; 1,00 A Shweinefleisch 1 kg 1,60 Æ; 1,10 M Kalbfleish 1 kg 1,80 4; 1,00 A Hammelfleisch 1 kg 1,60 M; 00 G Butter 1 kg 2,40 4; 2,00 4 Eier 60 Stüdck 60 M4; 2,20 Æ- Karpfen 1 kg 1,80 4; 1,20 A Aale 1 kg ,80 M; 1,20 Æ Jan er 1 kg 2,60 Æ; 1,20 Æ Hechte 1 kg 40 M; 1,20 A Barsche 1 kg 1,60 #; 0,80 A Sqsleie 1 kg 2,50. M; 1,20 A Bleie 1 kg 1,20 4; 0,80 4 Krebse 60 Stück 14,00 46; 2,590 M __* Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land- wirthschaftskammern Notierungsstelle und umgerehnet vom Polizei-Präsidium für den Doppelzentner. ** Fleinhandelspreise.

Ausweis über den Verkehr auùuf dem Betliner Scchlachtviehmarkt vom 14. Juni. Zum Veérkauüf standen: 279 Rinder, 2512 Kälber, 2295 Schafe, 8747 Schweine. Markt- preise nah den Ermittelungen der Preisfestse zungs-Kommission : Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg Schlahtgewiht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.): Für Rinder: Ochsen: 1) vollfleischig, ausgemästet, höchften Schlachtwerths, höchstens 7 Jahre alt, bis —; 2) junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete bis —; 3) mäßig genährte junge - und gut genährte ältere bis —; 4) gering genährte jedes Alters bis —. Bullen: 1) voll- fleischige, böhsten Schlahtwerths bis —; 2) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere bis —; 3) gering genährte 48 bis 52. Färsen und Kühe: 1) a. vollfleishige, ausgemästete Färsen höchsten Schlahtwerths bis —; b. vollfleishige, aus- gemästete Kühe höchsten Schlachtwerths, höchstens 7 Jahre“ “alt, - bis —; 2) âltere ausgemästete Kühe und weniger gut * ênt- wickelte jüngere bis —; 3) mäßig genährte Färsen und Kühe 48 bis 950; 4) gering genährte Färsen und Kühe 44 bis 47. Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilhmafst) und beste Saugkälber 70 bis 73 ; 2) mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 62 bis 63; 3) geringe Saugkälber 55 bis 60; 4) ältere gering genährte Kälber (Fresser) 43 bis 46. Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 62 bis 61; 2) ältere Mästhammel 56 bis 60; 3) mäßig genährte Hammel und Schafe (Merzschafe) 52 bis 55; 4) Holsteiner Niederungs8- \hafe bis —, auch pro 100 Pfund Lebendgewiht bis M Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) mit 20 9/9 Tara-Abzug: 1) vollfleishige, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen, böchitens 1} Jahr alt: a. 47 bis 48; b. über 300 Pfund lebend (Käser) bis —; 2) fleischige Schweine 46 bis 47; gering entwidckelte 44 bis 45; Sauen und Eber 41 bis 42 M

Sbþiritusmarkt in Berlin am 14. Juni. Spiritus loko ohne Faß mit 70 Æ Abgabe wurde, der „Berl. Börs.-Ztg.“ zufolge, von den Kursmaklern mit 409,5 4 gehandelt.

_— Gestern fand hier dieGründung der Shantuxg-Eisenbahn- Gesellschaft dur vas vereinigte Syndikat von Banken und Bank- häusern, Industriellen und anderen Interessenten statt, welhem die betreffende Konzession vom Auéëwärtigen Amt zugesagt ist. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt 54 000 070 A Gegenstand ift der Erwerb der vorerwähnten Konzeision einer Eisenbahn in der chinesischen Provinz Schantung von Tsintau, dem Hauptort des Kiautschou- Gebiet3, über Weihsien nah Tsinanfu mit einer Zweigbahn nah dem Kohlengebiet von Poschan, der Bau und Betrieb dieser Eisenbahn mit dem Anreht auf die Fortseßung der Bahn von Tsiatau nach Jtshoufu. Die Konzession für die dritte im Statut der Gesellsaft vorbehaltene Linie von Tfsinanfu nah Itschoufu oder einem anderen Punkt an der Südgrenze von Schantung wird von der Gesellschaft nicht in Anfpruch genommen werden, da diesz Linie, als Theil der großen Linie Tientsin—Chinkiang, als chinesische Staatsbahn, und zwar ebenfalls von deutscher Seite gebaut werden wird. In den Aufsichtsrath der Gesellshaft wurden gewäblt: Geheimer Kommerzienrath von Hansemann, Vorsitzender, Geheimer Kommerzienrath Frentzel, stellvertretender Vorsigender, General: KFouxsul Ludw. Behrens, Ludw. Born (Bora u. Busse), Kommerzienrath Buz, Augsburg, Wirklicher Geheimer Nath Graf Dönhoff. Friedrihstein, Excellenz, C. Fürstenberg, Kammer-Präsident Hentig, Kommerzienrath Klönne, Ph. Lieder-Hamburg, Negterungs- rath a. D. Magnus, Direktor R. MicheletÊ, Baron S. Alfred von Oppenheim, Regierungs - Baumeister Plok, Direktor E. Nebders, Regierungérath a. D. Samuel, Rechtsanwalt Dr. Scharlach, Dr. Smidt (von der Firma Fried. Krupp), Eisenbahn - Direktor Schrader, Theodor Stern-Frankfurt a. M., Vize-Admiral z. D. von Valois, Otter - Bergrath a. D. Wahler. Den Vorstand bilden : Wirklicher Geheimer Nath Fischer, Excellenz, als Vorsitzender, Ober- Ingenieur Gädertß und Oireftor C. Erich. Siß der Gesellschaft ist zunächst Berlin; derselbe wird aber demnähst nah Tfintau verlegt werden. In Tsintau, woselbst die Vorarbeiten bereits seit längerer Zeit im Gange sind, wird eine besondere Betri:bs-Direktion eingeseßt, bestehend aus dem Königlichen Bau- und Betriebs - Inspektor Hilde- brandt und Karl Schmidt.

Sëttiù, | 14 - Juni. - (W..L. -Y)vSpicriäus loko 38,10 nom.

Breslau, 14. Juni. (W. T. B.) Séluß-Kurse. Schles. 3709/0 L.-Pfdbr. Litt. A. 97,60, Breslauer Diskontobank 122,50, Breslauer Wechslerbank 110,80, Schlesisher Bankverein 148,50, Breslauer Spritfabrik 176,50, Donnersmark 222,50, Kattowiyer 235,00, Oberschles. Eis. 134,90, Caro Hegenscheidt Aft. 179,75, Obecschles. Koks 173,09, Oberschles. P.-Z. 201,00, Opp. Zement 204,00, Giesel Zem. 202,00, L.-Ind. Kram|ta 158,50, Schles. Zement 255,00, Schl. Zinkh.-A. —,—, Laurabütte 264,60, Bresl. Oelfabr. 80,25, Koks-Obligat. 101,10, Niederschles. elektr. und Kleinbahn- gesellshaft 104,50, Cellulose Feldmühle Kosel 169,75, Schlesische M ETSRI 10. und Gasgeselshaft —,—, Oberschlesishe Bankaktien 115,50,

Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 9% exkl. 50 4 Verbrauchsabgaben pr. Juni 58,50 Br., do. 70 A Verbrauchsabgaben pr. Juni 38,590 Br. ,

Gleiwig, 14. Juni. (W. T. B.) In der heutigen General-

versammlung der Bereinigten Oberschlesishen Walzwerke wurde darüber berichtet, daß mit tem Zentral-Verkaufsbureau in Prag Verhandlungea in der Angelegenheit derjenigen Offerten eingeleitet worden siud, welche seitens der Prager Cisenindustrie-Gesellschaft unlängst nah Deutschland gemaht wurden. Es wurde ferner sest- gestellt, daß der Beschäftigungsstand der Oberschlesishen Walzwerke unverändert sehr bedeutend ist. Magdeburg. 14. Juni. (W. T. B.) Zucklerbericht. Korn- z¡ucker exrfl. 88%/0 Rendement 12,195—12,25. Nachprodukte exkl. 75 9% Nendement 9,85—10,15, Rubig, stetig. Brotraffinade 1. 25,25. Brot- raffinade 11. 25,00 Gem. Raffinade mit Faß 25,00—25,50, Gem. Melis I. mit Faß 24,50. Stetig. Rohbzucker 1. Produkt Transito . a. B. Hamburg pr. Juni-11,20 Gd.,, 11,25 Br., pr. Juli 11,25 Gd., 11,30 Br, pr. August 11,35 Gd., 11,40 Br.,. pr. Oktober-Dezember 9,90 Gd., 9,95 Br., pr. Januar-März 10,024 Gd., 10,074 Br. Still.

Frankfurt a. M., 14. Juni. (W. T. B.) Schluß-Kurse. Lond. G 20,438, Pariser do. 81,10, Wiener do. 169,50, 3%/0 Reichs-A. 89,70, 3 9/6 Hefsen v. 96 85,70, Italiener 95,10, 3% port. Anleihe 27,30, 5% amort. Rum. 101,40, 40/0 russishe Kons. —,—, 49/0 Ruf. 1894 100,50, 4% Spanier 64,50, Konv. Türk. 23,00, Unif. Egypter —,—, 69% kons. Mexikaner 100,60, 59/4 Mexikaner 100,30, Reichsbank 153,80, Darmstädter 151,60, Diskonto-Komm. —,—, QDresdner Bank 162,40, Mitteld. Kredit 117,40, Nationalbank f. D. 146,70, Oesft.-ung. Bank 153,00, Oeft. Kreditakt. 223,80, Adler Fahrrad 246,00, Allg. Elektrizit. 290,20, Schukert 243,00, Höchster Nax awerte 416,50, Bochumer Gußftahl 273,20, Westeregeln 223,00, Laurahütte 266,60, Gotthardbahn 145,50, Mittelmeerbahn 109,90, Privatdiskont 3}. Mexikaner 3, Serie —,—. Effekten-Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit-Aktien 223,10,

5 9/9 amort. innere

Franzosen 152,00, Lomb. 30,70, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardbahn