1875 / 52 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Stellung des die Erlaubniß Nachsuchenden in Betracht zu ziehen und ohne eine Unterscheidung in dieser Hinsicht zuzulassen, daß die Ertheilung der Erlaubniß versagt werden solle, wenn gegen den Nahsuchenden Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß er das Gewerbe zur Förderung der Völlerei, des verbotenen Spiels, der Hehlerei und der Unsittlihkeit miß- brauchen werde, und wenn das zum Gewerbebetriebe bestimmte Lokal wegen seiner Beschaffenheit und Lage den polizeilien An- forderungen nicht genügt. Für die Bestimmung des Begriffs des Kleinhandels mit Branntwein im Sinne des §. 33 kann es daher nicht entscheidend sein, ob ein Ankauf und demnächstiger Wiederver- kauf des Branntweins stattgefunden hat; seiner Bestimmung unterliegt vielmehr, da das Gefeß nicht unterscheidet und der ausgesprohene Zweck desselben jede Unterscheidung in dieser Richtung verbietet, auch der Produzent ‘des Branntweins, der Brennereibefizer rücksihtlih desjenigen Produkts {seiner Brennerei, welches er durch Absaß im Detail zu verwerthen beabfichtigt. Inwieweit der Verkauf des Branntweins als Kleinhandel im Gegensage zum Handel en gros zu betraŸten sei, unterliegt der thatsählihen Beurtheilung des Richters nah Belegenheit des Einzelfalles.“

Der 46. Kommunal-Landtag von Altpommern wird zur Erledigung der ihm vorliegenden Geschäfte am Don- nerstag, den 11. März d. I., Vormittags 11 Uhr, in Stettin zusammentreten.

Gestern Vormittag fand in der Zwölf - Apostel - Kirche hierselb die kirhiihe Trauung des Präsidenten des Reichs- tanzler-Amts, Staats-Ministers Dr. Delbrück, mit der ver- wittweten Frau v. Dycke, geb. v. Pommer-Esche, durch den Hof- und Garnisonprediger Frommel ftatt.

S. M. S. „Elisabeth“ is am 25. Ianuar cr. im Hafen von Singapore zu Anker’ gegangen und beabsihtigte nah nur ganz kurzem Aufenthalte, direkt bis Suez die Reise fort- zusezen.

Schleswig, 20. Februar. Jm Amtsblatt wird das un- term 24. Januar 1875 von dem Minister des Innern geneh- migte Reglement über die innere Einrihtung und Verwal- tung der provinzialständishen Korrektions - Anftalt zu Glücckftadt veröffentlicht.

Cöln, 2. März, 1 Uhr früh. Die fällige Englische Poft, aus London, den 1. früh, planmäßig in Cöln um 11 % Uhr Abends, if ausgeblieben.

Sachsen. Dresden, 1. März. Aus Anlaß der glück- lihen Entbindung der Prinzesfin Georg von einem Prinzen hat gestern Vormittag in sämmtlihen Kirchen der Residenz ein Dankgottesdien#| stattgefunden. In der katholishen Hof- kfirhe wohnten demselben der König und die Königin, die Köni- gin Marie, der Erzherzog Karl Ludwig und der Prinz Georg, sowie das diplomatishe Corps, die Staats-Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die Ober-Hof- und Hof-Char- gen und viele andere distinguirte Personen bei. Nach dem gestrigen Bulletin is das_Befinden der Prinzessin Georg und des Prinzen Albert gleihmäßig gut geblieben und werden weitere Bulletins nun niht mehr ausgelegt.

Waden. Karlsruhe, 27. Februar. Mit Ermächtigung des Ministeriums des Innern hat der Großherzogliche Ober- Schulrath den Direktoren und Vorständen an den Mittelschulen für dieses Jahr freigestellt, behufs Vornahme einer Shulfeier am Geburtstage des Deutschèn Kaisers, 22. März, die Ofter- ferien erst mit Gründonnerstag beginnen zu lassen und dafür später die ganze Pfingstwoche frei zu geben.

Die seit 6. November v. I. der altkatholishen Gemeinde Constanz zugewiesene, von der römisch-tatholishen Seite aber im Prozeßverfahren verweigerte Abgabe der dortigen Spital- pfründe ist nun in diesen Tagen in dritter und leßter Instanz vom Ober-Hofgeriht der ersteren Gemeinde endgültig zugetheilt worden.

Wie das „Fr. Journ.“ erfährt, is der Bisthumsverweser Dr. Lothar von Kübel zu Freiburg zufolge gesetwidriger Uebertragung kirhliher Funktionen an eine Anzahl von Neu- prieftern zur Aburtheilung vor die Strafkammer des Kreis- und Hofgerihts zu Freiburg verwiesen. Die öffentlihe Verhandlung findet am 4, März d. I. ftatt.

Mecklenburg. Malchin, 24. Februar. Der größere Theil der heutigen Landtagssißung wurde mit Berathungen über die Verfassung ausgefüllt. Da die Regierung sich immer noch niht über die Standesbeshlüsse vom 16. d. M. geäußert hat, so find die rittershaftlihen Mitglieder des Comité ad cap. 1II. vorgegangen und haben eine Vorlage ausgearbeitet, wie sie den Intentionen der Rittershaft entspriht. Die land- shaftlihen Mitglieder des Comité haben aber einstimmig erklärt, sie könnten in dieser Vorlage nur eine verschärfte Ablehnung der Regierungsvorlage erblicken und müßten deshalb eine Detailbera- thung ablehnen. Diese rittershaftlihe Vorlage (vgl. Nr 50 d. Bl.), welche an die Stelle der §8. 1—9 der Regierungsvorlage treten und das Wahlgeseß der neuen Landesvertretung bilden soll, \{lägt vor: Die bisherigen Stände bleiben bei Bestand, zur Ritterschaft kommen noch die Besizer der Rostocker Distriktsgüter, zur Landschaft Wismar und einige Flecken. Die Stände be- halten ihre innere Organisation, das Virilstimmrecht und die itio in partes. Jhre Kompetenz wird auf Verfasfsungsverände- rungen und Steuergesezgebung beshränkt. Daneben wird der Landtag gewählt aus der Ritterschaft, der Landschaft, der Stadt- vertreiungen und der Landgemeinden, und zwar aus der Ritter- schaft 49, der Landschaft 22, den Stadtvertretungen 16 und den Landgemeinden 30. Jm Ganzen soll also der Landtag aus 117 Deputirten bestehen, ohne das Recht der itio in partes.

Es wurde beschlossen, daß der Bericht gedruckt werden soll.

25. Februar. In der heutigen Landtagssigzung wurden die {on in der erften ordentlihen Sißzung angekündigten Wahlen vorgenommen. Der Adel wählte in den Engeren Aus\{huß die Herren Landrath v. Stralendorff-Gamehl; Kammerherrn von Bülow-Rodenwalde; Grafen v. Bassewiz-Drüsewiß und Kammer- herrn v. -Oergzen-Kotelow; zum Provisor beim Kloster Ribn‘h den Hrn. v. Dergzen-Remlin. Jn die drei Kloster-Lokalcomités wählte man aus der Rittershaft die Herren v. ODergen-Roggow, Major v. Bassewißz-Tiepliß, v. Dewiß-Cölpin, v. Malzan- Kl. Luckow, v. Restorff-Radegast, v. Gräveniß-Zühr, v. Gundlap-Hinrichsdorf; v. Blücher-Teshow, v. Schack-Retgendorf, v. Viereck-Dreves- firhen, v. Schlieffen-Shwandt und v. Flotow-Gr. Kelle; die Landschaft wählte für jedes Kloster einen Deputirten und Zwar Horn-Wesenberg, Nizze-Ribniz und Wilbrandt-Teterow. So- dann bestimmte die Rittershaft vom eingeborenen Adel den 4, März d. I. als denjenigen Termin, bis zu welhem Gesuche um Agnition und Rezeption in den eingeborenen meckleuburgischen Adel auf gegenwärtigem Landtag angenommen werden follen.

Als diese Geschäfte beendet waren, übergaben die Landmarschälle einen schwerinschen Verordnungs - Entwurf vom 22, d. _M., dem zufolge sowohl die Befißer landwirthschaftlißer Maschinen, als die dabei beschäftigten Arbeiter angehalten werden sollen, Vorkehrungen zu treffen, daß möglichs Unglücksfälle vermieden werden. Es wird beschloffen, daß das Polizeicomité den Ent- wurf prüfen soll. Ein anderes Schwerinshes Reskript vom 23. d. M. beantragt Rückzahlung der in den Aemtern Schwaa1i und Tottenwinkel versehentlich von 1870—73 zu viel erhobenen Steuern. Landrath v. Plüskow will, daß solche Restitutionen auf das laufende Steuerjahr beschränkt werden. Stände ver- weisen das Reskript an das Steuercomité.

1. März. (W. T. B.) Die mecklenburg-\{hwerins{che Re- gierung hat die Ablösung der Gebühren der Geistlihen für Aufgebote und Trauungen nach. einem z3wanzigjährigen Durchschnitte beantragt, der mit 75,000 jährlih berechnet ift und aus dem mecklenburgishen Antheile an der französishen Kriegsentschädigung bestritten werden soll. Der Landtag hat den Beschluß über diesen Antrag ausgeseßt.

Sachsen-Meiningen-Stldburghausen. Meiningen, 24. Februar. (Leipz. Ztg.) Ueber das Abgabengesehß pro 1875, 1876 und 1877 besteht Einverständniß zwischen Regierung und Ständen. Es wird nah dem betreffenden Gesetz, dessen Publikation in Ausficht sieht, die Grundfteuer mit nur - 51/5 Terminen, die Gebäudeneuer, wie bisher, mit 12 Terminen, die Einkommen- und Klassensteuer, anstatt mit 15, nur mit 12 Ter- minen zur Erhebung kommen. Bei den zum Theil großartigen, meistens ständigen Verwilligungen ift es aber fraglih, ob nicht von der nächsten Etatsperiode an eine Vermehrung der Terminen- zahl nothwendig werden wird. Genehmigt find von den Ständen die Dotation der Kreise mit 800,000 #, die Zuweisung von 300,000 # an den Kirchenfonds, die Erhöhung der Ge- halte, sowie auch die Wittwenpenfionen der leßteren um 20 pCt. Ueber die wesentlihsten Punkte des Gemeinde-Geseß- entwurfs hat der Landtag abgestimmt. Hiernach steht den Gemeinden die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei unter Oberaufsiht des Staats zu. Zur Dur{führung gemeinnüßiger Maßregeln im Gemeindebezirk, zur Erreihung der Gemeindezwecke können die Gemeinden all- gemeine und bleibende Anordnungen treffen und darin Strafen bis zu 75 Á( androhen. Zu Leistungen, welhe vom Gemeinde- zweck geboten find, dürfen die Gemeinden nur, wenn Gefahr auf dem Verzude ist, zwangsweise angehalten werden. Der Umfang des Stimmrechts richtet sih wie bisher in den Städten nach dem all- gemeinen gleihen Steuerstimmreht, in den Landgemeinden, wie das

Geseß von 1868 verordnet, nah dem Staatssteuerbetrag. Die -

Bestätigung der Ortsvorsteher erfolgt von der Regierung. Der Gemeinderath, welher bei Gemeinden über 500 Einwohner einen besonderen Vorsißenden aus seiner Mitte wählt, wird alle zwei Jahre zu 1 ergänzt und besteht nach der Größe der Gemeinden aus 6 bis 18 Mitgliedern.

28. Februar. Das Volks\chulgeseß ist vom Land- tag verabschiedet; die meisten Artikel wurden nah den Anträ- gen des Ausschusses, mit welchen die Regierung {fh einverstan- den erklärte, angenommen. Das Geseh tritt mit dem 1. April d. I. in Kraft.

Bremen, 27. Februar. Die Bürgerschaft hat an Stelle des in den Ruhestand | retenden Senators Dr. jur. H. A. Shu- macher heute mit 8l—von 98 Stimmen den Regierungs-Se- kretär Dr. Ehmck zum Senator gewählt.

In der Bür æer\{haft vertrat gestern Abend Senator Pfeiffer als Vorfizender der Baüdeputation den Antrag, dem ausfindig gemachten -neaen Baudirektor 12,000 # Gehalt, 1500 F Miethsentshädigung und 800 4 Umzugsgeld zu be- willigen, was geschah.

Desterreich-Ungarn. Wien, 2. März. (W. T. B.) Auf den Wunsh der Regierung hat gestern eine Kon - ferenz von Mitgliedern des Ministeriums und einer Anzahl von Abgeordneten stattgefunden, über welhe vom „Telegraphen - Korrespondenz - Bureau“ gemeldet wird, daß die Feststellung der noch im Laufe des gegen- wärtigen Sesfionsabschnitts zu erledigenden Vorlagen den Haupt- gegenftand der Erörterung gebildet habe. In Folge des auf Gründen politisher ODpportunität beruhenden Wunsches der Regierung sei als zweckdienlich anerkannt worden, daß die Verhandlung über den Wildauershen Antrag, betreffend die Abänderung des Schulaufsihtsgeseßes, bis zum Herbste aufgeshoben werde und habe \fich bei der an 3 Stunden andauernden Konferenz überhaupt eine er- freulihe Uekereinstimmung der Ansichten zwishen den an der Konferenz theilnehmenden Abgeordneten und den Bertretern der Regierung manifestirt. Die von hiesigen Blättern verbreitete Nachricht, daß Hofrath Schwegel für den Poften des Handels- Ministers in Ausficht genommen sei, is nah Meldung des „Telegraphen - Korrespondenz - Bureau“ thatsählich unbe-

gründet.

Pest, 1. März. (W. T. B.) In einer heute Abend stattgehabten Konferenz der Deakpartei machte Frei- herr Bela v. Wenckheim die Mittheilung, daß er vom Kaiser mit der Neubildung des Kakinets beauftragt sei, und legte zugleih das Programm vor, auf dessen Basis er eine Fusion der- verschiedenen Parteien, sowie die Bildung eines neuen Kabinets für möglich halte. Sennyey hielt dieses Programm für ungenügend und erklärte, er könne einem auf Grund dieses Programmes zusammengeseßten Kabinette gegenüber nur eine reservirte Haltung einnehmen. Nachdem noh Ghyczy, Toth und Csengery für eine Fusion gesprochen hatten, beshioß die Versammlung, auf eine Fusion mit dem linken Cen- trum einzugehen und eine auf Grund des Wenckheimschen Pro- grammes gebildete Regierung zu unterstüßen, sich aber zuglei das Recht vorzubehalten, über jede einzelne Frage besondere Be- \{chlü}fse zu fassen. Das linke Centrum hielt ebenfalls eine Konferenz und erklärte, es werde die künftige Regierung unbe- dingt unterstüßen und sich nah beendeter Fusfionirung der Par- teien völlig mit der künftigen Regierungspartei verschmelzen.

Schweiz. Bern, 28. Februar. Am 16. n. M. tritt der zwishen der Schweiz und Großbritannien abgeschlossene Auslieferungsvertrag in Kraft, dessen Veröffentlihung Seitens der englishen Regierung bereits am 19. d. M. ftatt- gefunden hat und Seitens des Bundesraths am 27. Februar erfolgen wird. Bekanntlich „hat dieser Vertrag laut Art. 17 zehn Tage nach seiner beiderseitigen Veröffentlihung Vollzugs- gültigkeit.

Luzern, 1. März. (W. T. B.) Die Revision dex Verfassung des Kantons Luzern, durh welche eine Ab- änderung derselben im ultramontanen Sinne herbeigeführt wird, ist heute mit einer Mehrheit von ca. 8000 Stimmen in der Volksabstimmwung angenommen worden.

Genf. Die Großherzogin von Baden i|F auf ihrer Durchreise nach Rom mit Gefolge in Genf angelangt und im „Hotel de la Metropole*“ abgestiegen.

Niederlande. Haag, 1. März. (W. T. B.) Aus Atchin wird vom 23. v. Mts. gemeldet, daß die niederländi- schen Truppen mehrere befestigte Stellungen der Feinde bei La- mara und Tibang genommen haben. Die Atchinesen hatten be- trächtlihe Verlufte.

Großbritannien und Jrland. London, 1. März. (W. T. B.) Unterhaus.- Der Ober - Sekretär für Ir- land, Bt. M. H. Beach, lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses auf die sogenannten Geseze zur Aufrehterhaltung des Frie- dens in Irland und weist in längerer Rede nach, daß diese Geseßze mit großer Shonung zur Anwendung gebraht worden seien. Bezüglih der sogenannten Agrarverbrehen habe fich die Lage der Dinge zwar entschieden gebessert, troßdem träten in einigen Distrikten Irlands noch Erscheinungen zu Tage, welche die Nothwendigkeit auferlegten, die gedahten Geseße zur Auf- rechterhaltung des Friedens au ferner noch, wiewohl unter ge- wissenEinschränkungen, beizubehalten. Der Ober-Sekretär für Irland brate hierauf eine Bill ein, dur welche das Verbot des Besizes von Waffen , zwar aufreht erhalten, die für Uebertretung dieses Verbots festgeseßte zweijährige Gefängnißsirafe aber auf ein Jahr herabgeseßt wird. Die Machtbefugnisse, die in den in einer Art von Ausnahmezustand stchenden Distrikten der Polizei über- tragen find, sollen der Polizei auch ferner verbleiben; dagegen \oll die Verhaftung solher Personen, die zur Nachtzeit auf den Straßen angetroffen werden, künftig unterbleiben, auch die Schließung der Wirthshäuser soll aufgehoben werden. Für die irländishe Presse wird volle Freiheit wiederhergestellt, Ober- Sekretär Beah versicherte, daß die Regierung, fobald die wieder verliehene Freiheit gemißbraucht werden sollte, \{leunigst und mit Festigkcit einschreiten werde und beantragte, das Geseg zum Shug des Eigenthums noch 2 Iahre lang in Gültigkeit zu lassen, das Geseg über die ungeseßlihen Eide aufs Neue in Kraft zu segen. Die übrigen Artikel des Geseßzes zur Aufrehterhaltung des Friedens in Jrland follen noch 5 Iahre lang beibehalten werden. Der Führer der Liberalen, Marquis of P id erklärte, daß er die Bill unterstüßen werde. Mehrere irische Parlamentsglieder bekämpften die Bill und sprachen fih gegen die Fortdauer der Ausnahmemaßregeln aus. Die Bill pasfirte die erste Lesung. Der Präsident des Handelsamtes, Sir C. B. Adderley, konstatirte auf eine Anfrage von Pim, daß die Anstellung von Ausländern als Kapitäne und Offiziere auf den Handels\chiffen zu- lässig sei und durch die bestehenden Geseze über die Handels- marine nicht untersagt werde. Derselbe bestätigte zugleich, daß vor Kurzem zwei Ausländer zu Reserve-Offizieren in der engli- {hen Marine ernannt seien.

Frankreich. Paris, 28. Februar. Der griechishe Ge- sandte Kundurioti wurde gestern von dem Präsidenten der Republik empfangen und überreihte ihm das große Band des griechishen Erlöserordens.

Die französische Verfassung von 1875 lautet nach dem „Journal officiel“ wie folgt:

Geseß, betreffend die Organisirung der öffentlichen Gewalten. ;

Art. 1, Die geseßgebende Gewalt wird von zwei Versammlungen geübt: der Deputirtenkammer und dem Senat. Die Deputirtén- kammer wird nah Maßgabe des Wahlgeseßes durch das allgemeine Siimmrecht gewählt. Die Zusammenseßung, die Ernenuungsart und die Befugnisse des Senats werden dur ein besonderes Geseß geregelt.

Art, 2. Der Präsident der Republik wird mit absoluter Stimmenmehrheit von dem Senat und der Deputirtenkammer, die zu einer Nationalversammlung zusammentreten, gewählt. Er wird auf fieben Jahre ernannt. Er kann wiedergéwählt verden.

Art. 3. Der Präsident . der Republik theilt die Juitiative zu den Geseßen mit den Mitgliedern der beiden Kammern; er promul- girt die Gesetze, sobald sie von den beiden Kammern votirt find, er überwaht und sichert ihre Auéführung. Er hat das Recht der Be- gnadigung. Amnestien können aber nur durch ein Geseß verfügt werden. Er verfügt über die bewaffnete Gewalt. Er beseßt alle bürgerlichen und militärischen Aemter. Er führt in den naltionalen Feierlichkeiten den Vorsiß; die Botschafter und Gesandten der fremden Mächte sind bei ihm beglaubigt. Jeder Aft des Präsidenten der Re- publif muß von einem Minister gezengezeichnet werden.

Ar1, 4. Vafkante ordentliche Staatsrathéstellen beseßt der Präfi- dent der Republik nach Anhörung des Ministerraths. Die also ernauntèn Staatsräthe können nur wieder durch ein im Ministerrath beshlossenes Dekcet akgeseßt werden. Die nah dem Geseße rom 24. Mai 1872 ernannten Staatsräthe können bis zum Ablauf ihrer Vollmacht nur nah den im Geseße vorgeschriebenen Formen abgeseßt werden. Wenn die Nationalver)jammlung auseinandergegangen ijt, kann ihre Abseßung nur dur einen Beschluß des Senats erfolgen.

Art. 5. Der Präsident der Republik kann im L E mit dem Senat die Abgeordnetenkammer vor dem geseßlichen Ablau ihrer Gewalten auflösen. Jn diesem salle sollen die Wahlkollegien binnen drei Monaten zu neuen Wahlen zusammentreten.

Art. 6. Die Minister sind folidarisch“ vor den Kammern für die allzemeine Politik der Regierung und. individuell für ihre persön- lichen Afte verantwortlich. Der Präsident der Republik ist nur im Falle eines Hochverraths verantwortlich. -

Art. 7. Im Falle einer Vakanz wegen Hintritts oder aus irgend welchen anderen Gründen follen die zwei vereinigten Kammern un- verzüglih zu der Ernennung des Präsidenten der Republik s{reiten. In der Zwischenzeit ist der Ministerrath mit der ausübenden Gew:lt betraut.

Art. 8. Den Kammern soll das Recht zustehen, vermöge ge- trennter Beschlüsse, die im Schoße eines jeden von ihnen, sei es aus eigenem Antriebe, sei es auf Verlangen des Präsidenten der Republik, gefaßt worden find, zu erklären, daß sie eine Revifion der Verfassungs- geseße für statthaft halten. Nachdem die beiden Kammern einzeln diesen Beschluß gefaßt haben werden, sollen fie zu einer National- versammlung zusammentreten, um zu der Revision zu schreiten. Die Entschließungen, betreffend die gänzliche oder partielle Revifion der Verfaffungsgesebe, sollen mit der absoluten Majorität der Mitglieder,

aus denen die Nationalversammlung zusammengeseßt ist, gefaßt wer- -

den. Jedoch kann während der Dauer der dem Marschall Mac Mahon durch das Geseß vom 20. November 1873 verliehenen Gewalten diese Revifion nur auf den Antrag des Präfidenten der Republik stattfinden.

Art. 9. Der Sit der vollstreckenden Gewalt und der beiden

Kammern _ ift Versailles. N Gesetz, betreffend den Senat.

Art. 1. Der Senat besteht aus 300 Mitgliedern, von denen 225 von den Departemcnts und Kolonien, 75 von der Nationalver- fammlung gewählt werden. /

Art. 2. Die Departements Seine und Nord wählen je fünf, Seine-Insérieure, Pas-de-Calais, Gironde, Rhône Finiftére, Cotes- du-Nord je vier, Loire-Jnférieure, Seine-et-Loire, Ille-et Vilaine, Seine-et-Dise, Isère, Puy de Dôme, Sommé, Bouches-du-Rhône, Aisne, Loire, Manche, Maine-et-Loire, Morbihan, Dordogne, Haute- Garonne, Charente-Jnférieure, Calvados, Sarthe, Hècault, Basses- Pyrénées, Gard, Aveynon, Vendée Oine, Dise, Vogesen, Allier je drei, alle anderen Departements je zwei Senatoren. Der Bezirk Belfort, die drei Departements Algeriens, die vier Kolonien Marti- nique, Guadeloup, Gesellshafts-Jnieln und Französisch-Indien wäh- len je einen Senätor.

der niht Franzose, min- seiner bürgerlichen und

Art. 3. Niemand kann Senator sein, destens 40 Jahre alt und im Vollbesiß staatsbürgerlichen Rechte ist.

Art. 4. Die Senatoren der Departements werden mit absoluter Stimmenmehrheit und, wenn cs nöthig ift, im Listenscrutinium von einem im Hauptort des Departements oder der Kolonie versammelten Wahlkollegium ernannt, bestehend aus: 1) den Abgeordneten, 2) den Generalräthen, 3) den Arrondissementsräthcn und 4) je einem unter den Wählern jeder Gemeinde genommenen Delegirten des Ge- meinderaths.

Art. 5. Die von der Nationalversammlung zu ernennenden Se- natoren sollen im Listenscrutinium mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt werden.

_ Art. 6. Die Senatoren der Departements und der Kolonien sollen für neun Jahre ernannt und alle drei Jahre zu einem Dritt- theil nen gewählt werden. Bei Beginn dec ersten Session sollen die Departements in drei an Zahl gleich sta:ke Serien von Senatoren ge- theilt und hierauf durch das Loos die Serien bestimmt werden, die nach Ablauf des ersten und zweiten Trienniums zu erneuern sind.

Art. 7. Die von der Nationalversammlung zu ernennenden Se- natoren find unabseßbar. Im Falle eines Hintritts, einer Demission oder sonstigen Vakanz foll binnen zwei Monaten im Schooße des Senats selbst zu einer Neuwahl geschritten werden.

,_ Art. 8. Der Senat theilt mit der Abgeordnetenkammer die Initia- tive und die Fertigung der Geseße. Jedoch müssen die Finanzgeseßze zuerst der Deputirtenkammer vorgelegt und von ihr genehmigt werden.

Art. 9. Der Senat kann als Staatsgerichtshof zusammentreten, um, sei es über den Präsidenten der Republik, sei es über die Mi- nister zu Gericht zu fißen und über Attentate gegen die öffentliche Sicherheit zu erkennen. j

Art. 10. Zu der Wahl des Senats soll einen Monat vor dem von der Nationalversammlurg für ihre Auflösung bestimmten Zeit- punkt geschritten werden. Der Senat soll zusammentreten und sich MASS an dem Tage, da die Nationalversammlung auseinan-

er geht.

= E Mätz. (W. T. B.) - Buffet wird morgen zurück- erwartet. Es is noch nihts darüber bekannt, ob er die Neu - bildung des Kabinets übernehmen oder sh für die An- Reine der Präsidentschaft der Nationalversammlung entscheiden Wird,

__— Die bonapartistishen Journale erklären sih für ermäh- tigt, die von mehreren Blättern gemeldete Nachricht, daß die Kaiserin Eugenie eine Anleihe von 12 Millionen aufgenom- men habe, für vollständig unbegründet zu erklären.

S März. (W. T. B.) Die internationale Meter- Kommission hat heute im Ministerium des Auswärtigen ihre Sizungen begonnen. -

Versailles, 1. März. (W. T. B.) Bei der heutigen Wahk des Präsidiums der Nationalversammlung wurden Buffet mit 479 von - 542 abgegebenen Stimmen zum Prä- sidenten und Martel, der Herzog von Audiffret-Pasquier, de Kerdrel und Ricard zu Vize-Präfidenten gewählt. Zu Quästo- ren wurden Baze, Toupet des Vignes und Martin des Palliè- res als solche wiedergewählt. Die Berathung des Gesezent- wurfes, betreffend die Cadres der Armee, welche auf der heu- tigen Tagesordnung ftand, wurde sodann vertagt, da d:r be- treffende Aus\{huß seinen Beriht nochch nicht vollendet hatte. (Außer Buffet haben au die heute gewählten Vize-Präsidenten Martel, Herzog „von Audiffret-Pasquier und Kerdrel bereits seither dem Präfidium der Nationalversammlung angehört. Neu gewählt ist nur Ribard (Mitglied der Linken) an Stelle des bisherigen Vize-Präsidenten Benoist è'Azy von der Rechten.)

__ Spanien. Madrid, 1. März. (W. T. B.) Die amt- lie „Gaceta“ veröffentliht eine Berfügung der Regierung, durch welche dem General Moriones die erbetene Ent- [lassung ertheilt und sein Kommando dem General Bassols übertragen wird. Genñeral Loma is bis Andoain vorgerückt. Italien. Rom, 1. Mèrz. (W. T. B.) Die Deputirten- ïa mmer hat beute mit großer Majorität in Uebereinstimmung mit der Regierung einen Geseßentwurf angenommen, welcher die Genehmigung zu der Veräußerung von italienischen Kriegs- \chiffen enthält. Numánien.

Bukarest, 2. März. (W. T. B.) Dic

Deputirtentkammer ist mit Berathung von Maßnahmen bée-

schäftigt, um die Wiederherstellung der Kommunikationea dit ermöglihen und weitere üble Folgen des Schneefalles zu ver- üten.

Amerika. Washington, 1. März. (W. T.'B.) Das Repräsfentantenhaus hat eine Resolution angenommen, in welcher die Legalität der Regierung des Gouverneurs Kellog in Louisiana anerkannt wird. Schaßtßsekretär Bristow macht die Amortisirung von 5 Millionen Coupon - Obligationen der °/ger Bonds von 1862 bekannt.

(W. T. B.) Die Schuld der Vereinigten Staaten hat fich im Februar um 6,680,183 Dollars verringert und betvug bei Beginn des neuen Monats noch 2,137,315,989 Dollars.

Landtags- Angelegenheiten.

Betlin, 2 Mis. In der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten, in der Diskusan über den Gesezentwurf, betreffend die Abtretung der Preußischen Bank an das Reich 2X., antwortete der Handels-Minister Dr. Achenbach auf die Anfrage des Abg. Parifius nah dem Abg. Dr. Hammacher:

_Ich wollte mir uur gestatten, auf einige an die Königl. Staats- regierung gerichtete Fragen hier zu antworten. Der geehrte Herr Vor- redner 1st in jeiner Ausführung bezüglih der Grundftü@e der Preußi- schen Bank von Borauéseßungen ausgegangen, die niht na «llen Seiten hin thatsäclich bearündet sind, was übrigens nach den Infor- mationen des Vorredners wohl vollkommen entschuldbar ift, indem er bei dem Inhalte der veröffentlichten Bilanz keine klare Einsicht in die Sachlage haben founte und daher berechtigt war, cine derartige Frage an die Staats3regierung zu ftellen. Wenn man indessen die thatjählichen Verhältnisse erwägt, so stellt sich Folgendes heraus:

In die Bilanz ift aufgenommen unter „Grundstücke? die Summe von 1,137,820 Thaler, ein Betrag, welchen auch der Herr Borrkedner erwähnt ‘hat. Dazu tritt aber für Grundstüe noch eine weitere Summe von 638,105 Thaler, welche Sie in der Bilanz unter dex Rubrik für Grundstüsankäufe zum Neubau: eines Hauptbanfgzebäu- des aufgeführt finden. Für den Ankauf eines Bankgrundstückes in Minden sind 29,000 Thaler aufgenommen. Dann finden sich in der Vilanz an noch nicht definitiv verrechneten BVorschüssen für das Hauptbankgebäude 832,000 Thaler, für Provinzialbankgebäude 928,700 Thaler , sodann behufs Abschreibung unter „diverse Forderungen“ eine ‘reservirte Summe von 200,000 Thaler, macht zusammen 3,362,272 Thaler. Diesem Betrage werden nun voraussichtlich im Laufe des Jahres 1875 noch hinzutreten für das hiefige Bankgebäude die Summe von 990,000, und für Provinzial- banftgebäude die Summe von 213,000 Thaler, mat zusammen 713,000 Thaler, so daß am Schlusse des laufenden Jahres der bilanz- mäßige Werth der Bankgebäude sich auf etwa 4,075,370 Thaler be- laufen wird. Es ift alo die Vorausseßung nit zutreffend, daß bei einer neuen Ermíttlung des Werthes der Grundstücke der Preußischen Bank eine sehr beträhtlihe Mehrsumme sih herausstellen werde, welche in Folge der vorbehaltenen Auseinanderseßung theilweise auch den bisherigen Bankantheilsinhabern zu gut kommen solle. Es ist j

wird; ih sage ab namentlich das muß.

That ein höherer als er sich nach

nicht demjenigen,

unter den Bethei

preußischen Staat

möglich, eine beso vorzherein mit ei

sich die Königl.

hat. Die Königl neue Reichsgeseß

zu verlangen, fte auch schon durch

bracht; die König mirt bin, der M der künftigen Rei legenheit der Aus

nahme gelangen f Gegenstand

messen laffen.

eisfenbahnbrüdcken

selbst an die König sparsam zu wirt

der Eisenbahnbrü Falles. Der Abg erworben, daß er dabei aber muß e

dem Hause und d hole, bei einer f

berg bei Berlin

Uebereinstimmung

schlag, welchen ih auf dem Kreuzber erkennung schenkt.

daß meine Ausfüh widersprechen. Es

zu sichern und mi

haltung derselben, leide. Ich habe follen, wie der doch auch Sache Ich habe ferner thümer nah dem

den Rechten der Gr damals gemeint,

Grundeigenthümer griffe. Das war wie die Erhaltu-g

ih bin ebenso übe

Handels-Min Ich bedauere,

Hause bewilligt.

die ursprünglich in werden sollte, aufgenommen wer

Mißverständnisse,

Nach dieser in Ausficht genommen,

bilanzmäßig herausstellen wird.

Rektefikation der Bilanz bezüglich eintritt, so ist auf der anderen Seite es doch nur vollständig den Ver- hältnissen angemessen, daß das etwaige Plus als Divid-nde zwischen den bisherigen Bankantheilseignern und dem Staate zur Vertheilung kommt. Denn enispricht der in der Bilanz angegebene Werth der Grundftücke

Anders zu verfahren, scheint nach den bestehenden Verhältnissen nicht thunlich. Auch ift mir persönlich nicht erinnerlich, daß die Königl. Staatsregierung von der Vorausseßung ausgegangen wäre, es solle ohne Berücksichtigung der bisherigen Bankantheiseigner eiue besondere Entschädigung an den

mit derjenigen Auffassung,

daß jedoch gerade,

zur Aufnahme von Fuhrwerken und Fufßgängern das halte ich finanziell in hohem Maße für bedenklich. An wie vielen Stellen werden Eisenbahnbrücken angelegt, wo in der That auch die kühnsten Erwariungen nicht das Bedürfniß zur Herstellung einer Fahrbrücke rechtfertigen könnten.

winn die betreffenden

es als selsiverftändlih, daß der Staat seine

vielmehr anzunehmen, daß abgesehen von einzelnen Grundstücken im Ganzen der ausgeworfene Werth dem wirklichen Werth entsprechen

gesehen von einzelnen Grundstücken, indem dabei

hiefige Bankgebäude in Betraht kommen Richtung hin find neue Ecmittelungen welche feststellen sollen, ob in der Werth der Grundstücke der Bank anzunehmen ist, den angegebenen Zahlen am Schlusse des Jahres Wenn nun auf diese Weise eine des Werths der Bankgrundstüe

was als der eigentliche Werth der Grundstücke an-

zusehen sein möchte, so hätte bisher hon die Bilanz einer Rektifika- tion bedurft und würde dasjenige, was als Plus zu betrachten ift,

ligten zur Vertheilung zu bringen gewesen sein. als in der hier vorgeshlagenen Richtung er-

für die Grundstüe bezahlt werden. Wenn es richtig

ist, daß leßtere in den Befiß des Reiches, nah ihrem wahren Werthe übergehen werden, fo ist es überhaupt für die neue Reichsb

f nit onst von der unter

ndere Entschädigung zu leisten; fie würde ner Unterbilanz beginnen, ein Zustand,

allen Umständen zu vermeiden sein wird. Was nun die übrigen Fragen anbetrifft, die Seitens des zweiten Herrn Redners an die Regierung gestellt worden sind, fo befindet

Staatsregierung in wesentlicher Uebereinstimmung welche dieser Herr Redner ausgesprochen . Staatsregierung geht davon aus, daß, wenn das

in Wirksamkeit trete, kein Recht der Reichsbank be-

stehe, die Annahme ihrer Banknoten von den preußischen Staatskassen

g*ht von der Ansicht aus, daß dies unter Anderem das Reichsbankgeseß §. 2 in der Hauptsache als aus-

geschlossen zu betraten sein wird. j Was die Deposita angeht, so is dieser Gegenstand zwar bei den | Verhandlungen über das Reichsgeseß nicht speziell zur Spiache ge-

liche Staatsregierung ift indesseo, so weit ih infor- einung, daß eine eigentlich rechtliche Verpflichtung chébank zur Annahme dieser Deposita nicht bestebe, wie der Herr Vorredner dies andeutete, bei Ge- einanderseßung zwischen dem preußischen Staate und

dem Reiche für den Fall, daß das Vormundschaftsgeseß nicht zur An-

ollte, welches befkanntlich Bestimmungen über diesen

enthält, interimistisch die nöthigen Verabredungea zu treffen sein wecden, um für die Zwischenzeit diese Angelegenheit be- londers zu reguliren.

_ In Betreff der Beamten sind wir der Meinung, daß die Rechte und Ansprüche derselben auf das Reich übergehen. Beamter die Befugniß habe, si" zu weigern, überzutreten, das wird _fich nur nah allgemeinem Rechtsgrundsate be-

Ob ein einzelner in den Reichsdienft

Ueber den Bergerfchen Antrag, die Eisenbahnbrücken betreffend, erklärte der Handels-Minister:

Wenn der Hr. Abg. Berger seinen Antrag derartig motivirt, wie dies soeben geschehen ist, so muß i bitten, den Antrag abzulehnen, denn als Regel den Grundsaß aufzustellen, day beim Bau von Staats-

über größere Ströme stets guch cine Brüdcke herzustellen sei,

tigen_ . Nun -aker in einer Zeit, wo Sie liche Staatsregierung überall die Aufforderung richter, hscaften, zugleich einen Antrag an sie zu stellen,

wonach ohue Untersuchung des konkreten Falles als Regel anerkannt werden foll, daß stets eine besondere Fahr- und Fußgängerbrüde neben

cke zu errichten sei, das halte ich für einen inneren

Widerspruch. Ueberlassen Sie das doch der Untersuchung des konkreten

. Berger hat sich ein wesentlißes Verdienst dadurch diese Sache hier zur sfentlihen Diskussion brachte, r sich beruhigen. Es Tann doch eine solche Regel er Regierung nicht oktroyirt werden, und ih wieder- olchen Interpretation des Antrages muß i bitten,

denselben abzulehnen. In Betreff des Nationaldenkmals auf dem Kreuz-

nahm der Handels-Minister Dr. Ahenbah

nah dem Abg. Duncker das Wort: E8 wird mir sehr angenehm sein, wenn ich mich in vollständiger

mit dem Herrn Vorredner befinde, und ich fühle

eine ganz besondere Freude zunächst darüber, daß er denjenigen Vor-

meinerseits bezügli der Erhaltung des Denkmals ge gemacht habe, billigt, daß er ihm seine An- Wenn er aus diesem Vorgange aber folgern will,

daß er in seiner früheren Rede meine Ausführungen widerlegt habe,

rungen nicht zutreffend seien, so erlaube ich mir, dem zu handelt fi gegenwärtig um den Schutz eines entschie-

den staatlichen Interesses, es handelt si darum, ein Nationaldeukmal

t einer würdigen Umgebung zu verschen. Um was

handelte es sih aber in der Hauptsache in der Rede des Hrn, Ab- geordneten? Doch wohl um die quartierweise Durchbrechung ganzer Stadttheile, um die Untersagung des Bauens in Parks und die Er-

es handelte fi um Baufluchtlinien sowie um die

Srage, wer die Ursache sei, daß Berlin an s{lechten Dünsten u. \. w.

meinestheils den Standpunkt eingenommen, daß, Aufgaben zur Ausführung kommen Hr. Abgeordnete seinerseits befürwortete, es der Kommunen, sich wesentlich zu betheiligen. „hervorgehoben, daß auch der Grundeigen- Geseß zu berüdcksichtigen ist, und daß, wenn man in

die Rechte des Grundeigenthums eingreift, man denjenigen Folgen ausgeseßt ift, welhe das Geseß bezeichnet. bekannt, wie gerade in früheren Jahren ganz außerordentlich darüber Beschwerde geführt wurde, daß die Königlichen Behörden und spezie!l das Polizeipräsidium die Bestimmungen über die Landrolizei gegenüber

Nun if mir hinlänglich

undeigenthümer zu scharf und nachdrü&lich handhaben.

Wenn i nit irre, hat sogar einer der Kollegen des Hrn. Abgeordneten

man müsse eine Resoluten - Steuer gegenüber dem

Polizeipräsidium einführen, weil dieses zu häufig in die Rechte der

zur Sicherung der Baufluchtlinien u. \. w. cein- also die Kontreverse zwischen uns. Wo Interessen, des Nationaldenkmals in Frage sind, betrachte ich / è starke Hand leihe, und rzeugt, daß in solchen Fällen das Hohe Haus den

Anträgen der Regierung seine Zustimmung geben wird.

__— In Betreff des an Stelle der Werderschen Mühlen zu errihtenden Gebäudes für Zwecke der Bau-Akademie erklärte der

ist er nah dem Abg. R daß der Herr Vorredner so wenig über die wirk-

lihe Sachlage informirt war, denn seine ganze Rede ist nur ein Ge- webe von Mißverständnissen.

derung an das Haus gelangt Stelle der Werderschen Mühlen.

Es ist \ im vorigen Jahre eine Anfor- wegen Errichtung eines Gebäudes an Diese Anforderung is vom Hoben Dem früheren Prejekte tritt das heutige nur inso-

weit als eine Abänderung gegenüber, als die technische Baudeputation,

das Gebäude an den Werdershen Mühlen gelegt nunmehr in das Handels - Ministerium

den soll. Dagegen beruht es nur auf einem

wenn der Herr Vorredner angenommen hat, daß !

im v. J. oder in diesem Jahre davon die Rede gewesen fei, die Dee sâle der Bau-Afademie in ein anderes Gebäude zu verlegen. Von einer Verlegung der Hörsäâle der Bau-Akademie ift weder im vorigen noch in diesem Jahre die Rede gewesen, und wenn der Herr Ver- redner, w'e es eint, die technische Baudeputation gewissermaßen als ein Glied der Bau-Akademie ansieht, sc bitte ich ihn in dieser Ve- ziehung etwas nähere Informationen einzuziehen, ehe er Gelegenheit fucht, der Regierung Vorwürfe zu machen. Jch meinestheils habe diejen Zu- sammenhang bisher nit erkannt und auch die Motive der Königlichen Re- gierung hätten den Herrn Vorredner dahin führen können, daß die technische Baudeputation viel eher cinen Zusammenhang mit dem Handels- Ministerium habe, als mit der Bau- Akademie selbs So ist das vor- liegende Projekt nur dadurch ein anderes gegen das vorjährige, als die Baufluchtlinie verändert worden ist. Daz Gebäude ist gegen früher etwas zurückgezogen. Durch diese Zurückziehung hat si eine Minderung der Räume ergeben und in Folge dieser Herabminderung der Räume ift es nicht mehr thunlich, die städtishe Baudeputation in dieses Gebäude zu verlegen. Andererseits aber is es als ret ¿weckmäßig befunden worden, diese Devutation in ein Gebäude mit dem Handels - Ministerium unterzubringen.

Der dem Abgeordnetenhause vorgelegte Entwurf eines Gesetzes? betreffend einige Abänderungen der Vorschriften für die Beranlagung der Klassensteuer, enthält im Art. 1 die gleich nah dem Inkrafttreten des Steuerreformgeseßes vom 25. Mai 1873 als wünshenswerth erkannte Herabsezung der dritten und vierten Klafsensteuerstufe von 12 und 15 auf 9 und 12 A Art 2 eröffnet die Möglichkeit, kleinere Gemeinden und Gatsbezirke zu einem Ein- \{äßungsbezirke zu vereinigen und enthält die näheren Bestimmungen über die Bildung der gemeinschaftlihen Einschätzungs-Kommission. Art. 3 enthält eine veränderte Bestimmung über Erlaß der Steuer in Folge von Umftänden, welche nach der Veranlagung eingetreten find, und Art. 4 seßt die Präklusivfrist für Reklamationen gegen die Klassensteuer Veranlagung von drei auf zwei Monate herab. Die -; Bestimmung des Art. 3 tritt nah Art. 5 mit Verkündigung des Ge- jebes in Kraft; die übrigen Vorschriften sollen zuerst bei der Ver- anlagung für 1876 zur Anwendung kommen.

Statistische Nachrichten.

Nach der vorläufizen Feststellung des städtischen statistischea Bureaus betrug in Berlin in der Woche vom 14. bis 20. Februar die Zahl der Gestorbenen 512, darunter 260 männliche, 252 weib- liche Personen; 162 unter, 348 über ein Fahr.

Wie si außer allem Verhältniß zu der Einwohnerzahl der Haupistadt die Bevölkerung der um Berlin liegenden Ort- schaften, soweit dieselben zu der „Provinz Berlin* herangezogen werden sollen, in den leßten drei Jahren vermehrt hat, zeigt nach- stehende in der „Nat.-Z * veröffentlichte Zusammenstellung: Bei der Bolkézählung am 1. Dezember 1871 wurden gezählt in den vom Teltowschen Kreise abzutcennenden Ortschaften 26,797, in den vom Niederbarnimschen Kreise herzugebenden 17,714 Personen; bei der leßten Einshäßung zu Klassensteuer zählte man dagegen 48,229 resp. 32,069 Personen, so daß sih die Bevölkerungsziffer im Gan- zen um 35.787 oder circa 80 Prozent gehoben hat. Die VBermeh- rung der Bevölkerung Berlins während der leßten 3 Jahre berech- net man höchstens auf etwa 25 Prozent. Einzelne Ortschaften haben einen ganz enormen Aufshwung genommen. Abgesehen von Friedenau, welches mit 1200 Einwohnern ganz neu entstanden ift stieg die Bevölkerungsziffer in Stegliß von 1899 auf 7090, in Schöône- berg von 4555 auf 7000, in Wilmerédorf von 1662 auf 3000, in Mariendorf von 1435 auf 2300, in L chierfelde-Giesensdorf von 989 auf 1500, in Brit von 932 auf 1800, in Rixdorf von 8125 auf 15,000, in Köpenif mit den umliegenden Kolonien von 5969 auf 7814, in Tegel von 1886 auf 2280, in Reinickendorf von 1245 auf 5000, in Scönhausen voa 1310 auf 2000, in Pankow von 3019 auf 4000, in Weißensee von 467 auf 2111, in Lichtenberg-Friedrihéberg von 3421 auf 9095, in Stralau-Rummelsburg von 1867 auf 2810, in Friedrihsfelde von 2170 auf 3000 x.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

___ In der 177. Versammlung des Vereins für die Ge- \chichte Berlins, am. Sonnabend, den 27. Fetru1r im Bürger- saale des Rathhauses, seßte Hr. Major Tfing seinen Vortrag: „Ein Mobilmachungsplan des Kurfürsten Albrecht Achilles für Berlin und die Mark, nach einer ungedruckten Urkunde vom Jahre 1477 bearbeitet von Mitgliedern des Vereins, e. Arkel:y und Troß" fort; Hr. Ges shihtsmaler Fris Schulz machte eine Mittheilung über die Friedens- linde in der Hasenhaide.

Da es bisher an einem Lokal fehlt, in welchem si natur- wifsenschaftliße Vorträge mit Erperimenten vor eincm größeren Zu- hôrerkreis veranstalten ließen, so sieht sich der „wissenschaftliche Verein“, welcher scinen Abonnenten einen Vortrag über S pek- tral-Analy se bieten möchte, genöthigt, das Auditorium zu theilen. Hr. Geh. Rath Prof. Dr. A. W. Hofmann hat fi “zur Abhaltung des Bortrags in dem großen £örsaale des chemischen Üniversitäts- Laboratoriums (Georgenstr. 34—36) bereit erklärt. Da dieser Saal aber nicht mehr als 270 Zuhörer faßt, so wird Hr. Prof. Hofmann die Versuche an 3 verschiedenen Abenden anstellen. Der Borstand des Vercins hat daber besondere Einlaßkarten für die Vorlesung über Spektral-Analyse drucken lassen und solche, wie nachstehend, bezeichnet : 1. Vorlesung Sonnabend, den 6. März c., 6—7 Uhr. 2. Vorlesung Montag, den 8. März c, 6—7 Uhr. 3. Vorlesung Dienstag, den 9. März c, 6—7 Uhr. Demgemäß ersucht der Vorstand die Abon- nenten, am Mittwoch, den 3. März c., Vormittags 9—1 Uhr, bei dem Hauswart der Singakademie gegen Vorzeigung der Abonnements- farte eine entsprechende Karte für cine der 3 Vorlesungen abholen lafsen zu wollen.

Die von dem Regierungs-Rath und Provinzial-Steuerfisk zl Hoyer besorgte, in zweiter umgearbeiteter Auflage bei J. Gutten- tag (D. Collin) hierselbst ershcinende, Ausgabe der „Preußischen Stempelgeseßgebung“ für die alten und neuen Landestheile, weler ein sorgfältiger Kommentar für den praktischen Gebrauch bei- gegeben, ift jeßt bereits bis zur dritten Lieferung gediehen.

Der Dom in Cammin feiert Johannis 1875 das 700jährige Jubiläum. Nachdem die Stadt Wollin wiederholt von den Dänen verwüstet war, verlegte der größeren Sicherheit halber der pommersche Herzog Kasimir im Jahre 1175 den Bischofs\iß von dort nah Cam- min. Hier wurde zu Ehren Johannes des Tâufers die Domkirche gegründet und mit einer Dom'chule verbunden.

Der Professor der Anatomie an der Universität Tübingen, v. Lu ska, ist heute gestorben.

_— Zu dem ö0jährigen Doktorjubiläum, das der Professor der Philologie an der Universität Rosto ck, Franz Volkmer Fri b \che, am 1E: Februar d. J. beging, hat dem Jubilar u. A. auch das (Bymna- fium in Rostock Glück gewünsht und ihm zu Ehren durch seinen Direktor Krause ein lateinishes Gedicht aus dem Jahre 1561 heraus- gegeben ‘und mit Anmerkungen begleitet. Dasselbe geißelt in Ge- 1prächsform die damaligen Zänkereien und Streitigkeiten der Rostocker Theologen untereinander, wurde im August oder September 1561 an das s{hwarze Brett der philofophishen Fakultät der Universität Rostock angeschlagen und außerdem au vielfach in der Stadt verbreitet ; es befindet sih hauptsächlich unter den medcklenburgischen Manuskripten der Rostocker Bibliothek. E

Aus Anlaß der Eröffnung des neuen Gebäudes der Akademie der bild:nden Künste in Wien wird dort im Jahre 1876 eine Kunsft- ausfstellung veranstaltet werden. Dieselbe hat den Zweck, in einer Reihe von auëgewählten Werken ein Bild der Kunstleistungen der Akademie zu geben, und ¿war von der Zeit ihrer Gründung durch Kaiser Leopold I. bis auf die Gegenwart. Die Ausstellung findet im neuen Akademiegebäude statt und dauert vom 15. Oktober bis 31 Dezember 1876 Zu derselben wcrden nur Werke jener Künstler zugelassen, welhe an der Wiener Akademie in der genanuten Zeit als Lehrer gewirkt haben oder noch wirken oder die derselben als Schüler angehört haben, und jener, welche in Wien ansäßige Mitglieder der Akademie sind.