1875 / 64 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

[4141]

des Deutschen Neiches!“-

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Die hiesige Bürgermeisterstelle, mit welcher ein pensionsberechtigtes Gehalt von 3000 Mark und 600 Mark nicht pensionsfähige Repräfentations- kosten jährlich verbunden, ist durch den Tod des bisherigen Bürgermeisters erledigt und zu beseßen,

Bewerbungsgesnche sind unter Eirreichung“ derx Zeugnisse und Angabe der bisherigen Thätigkeit bei dem unterzeichneten Vorsißenden der Stadtverordneten- Versammlung bis 15. April einzureichen.

Dt. Crone, den 8. März 1875.

1608 Doege, l Ca 479/3) Zimmermeister.

| | Einnahme. M s 1) Prämien-Einnahme: s ; | Ü M e Rückversicherungen mit N Me E een baar vereinnahmte Prämie A 2,304,250,70 | Prämien-Reserve aus dem Rechnungsjahre 1873 : e | 998,563,650,00 Versicherungssumme, E Prämie , 875,559,70 s M.1,758,424,572,00 / a is 2) Zurüdgestellte Reserve für 420 Brandschäden aus dem Rechnungsjahre : P 3) Vereinnabule s C S E 4) Gewinn zu Ee anE T y 922 5) Transportversicherungsbranche: i: : ; | ) a, Prämien-Einnahme für 24,527 übernommene E Nersicherungssumme, . .. . Prämie „, 204,688,083 | Prämien-Reserve aus dem Rechnungsjahre 1878 2 23,400,00 50880 | b. Zurügestellte Reserve für 88 Schäden aus dem Rechnungsjahre 1873 40,395,00 268,483 03 Summa j} 3,884,825/76 - Ausgabe. 1) Rabatt auf die übernommenen Rückversiberungen. . : 492,097,79 2) BDerwaliungskoßten für den diesjährigen Geschäftsbetrieb : ZaL | i L O A L A iee e ,990, De Sebalie und Beitrag zur Pensions- u. Wittwenkasse der Beamten , 7,939,90 | Drucksachen, Insertionsgebühren, Porto, Lokalmiethe, Bureaukosten, Bücher | und Schreibmaterialien, Abschreibung auf das Inventar und sonstige ici Geschäftsunkosten . O0 15,246 83 5) Sli erre Ge e S E S Los it 6,620 4) Die Gesellschaft ift im Jahre 1874 an 3,091 Brandschäden betheilig gewe n: E | vergütet wurden bis 31. Dae . i Bit O M. S zurügefstellt wurden für noch nicht regulirte 323 Brandschäden . y 384, 1,741,820 65 i i ämie für aufgehobene Rückversicherungen. . «e ++- 259,617? 8 S ei Prsurien- Keerve für M. “reo BéesicheungMunme, S 945,112/10 Prämien-Reserve gelten für 1 N ,110, E d E E as E spätere Jahre . e 129,001,50 | rtversiherungsbranche: E Tenn ees und antheilige Verwaltungskosten... M 34,623,03 b. Die Gesellschaft war im Jahre 1874 an 1,329 Transportschäden betheiligt: A wurden bis 31. Dezember. . . « - M. 210,272,286 | zurüdgestellt wurden für noch nicht liquide 232 ou Transportschäden . Le 079, - a76561% | c, Zurüdfgestellte Prämien-Reserve . e - 25,779,00 n6758 81 8) n tons F res 1874 aae i i ungssahre : i | Y Setne Zie Barwaltangêrath und an den Direktor . M. S b, ae Sparfonds nah §. 37 des Statuts . . . . * E | c. Zur Dividende E y 16,980, 87,000 00 Summa | 3,844,825 76 Ä ivi D fr, Nach- | Aus dem Sparfonds zur Ergänzung der Dividende entnommen c Q trag zum Gesellschafts-Statute S a ae M. de | Hierzu vom Reingewinn des Rehnungsjahres 181A E G 2s ,980,

Als Dividende gelangen demgemäß zur Auszahlung für 5000 Aktien à 4 34,00 H 170,000,00

Bila

Magdeburg, den 1. Januar 1875.

Friedr. Knoblauch.

Bestand am 1, Januar 1874 . Si R

Hierzu Agio-Gewinn auf gelooste Effekten

: über die statutenmäßige Maximalhöhe von 4 900,000,00 ist laut Nachtrag egr err e N eian der Gesellschaft hinzugerechnet mit .

zum Statute §. 37 und 38 den Statutenmäßige Höhe laut Nachtrag zum Statute §.

Bestand am 1. Januar 1874 E

ab: Agio-Verlust auf Effekten Hierzu Uebershuß aus dem Rechnungsjahre 1874 d in 31, Due 4. E ab: e Ergänzung der Dividende Sitte S A e

Magdeburg, den 1. Januar 1875.

Für den Berwaltungsrath: Friedr. Kuoblauch.

Nechuung über die Verwaltung des Neservefonds - für das Rechnungsjahr 1874. M.

Nechuung über die Verwaltung des Sparfonds für das Rechuungsjahr 1874.

N Z

am 1. Ianuar 1875.

Activa. M F 1) Darlehn gegen eingetragene Hypotheken 224,300/00 2) Darlehen gegen verpfändete Werthpapiere . - E S 205,500/00 3) Staatspapiere und Effekten, Nominalbetrag # 2,027,280,00 angenommen zu den e Coursen am Schlusse des Rechnungsjahres . C 1906, Ao 4 Dare A ae E 5) Inventar, Bücher und Schreibmaterialien Cs Ps 14 6) Guthaben bei Versicherungs-Gesellshaften „e 687,97 7) Guthaben auf Zinsen, welche erst im nächsten Jahre zahlbar werden, bis zum Jah- - E E E E 08 E 8) Hypothekarische Forderungen des Reservefons „ae / 9) Effekten des Sparfonds, Nominalbetrag #4 212,100,00, angenommen zu den Coursen am Schlusse des Rechnungsjahres . E e E L 10) Hypothekarishe Forderungen desselben „e -, y T79,000,00 11) Guthaben desselben auf Zinsen, welche erst im nächsten Jahre zahlbar werden, bis zum Jahresschluß berehnet . I Cr C MAZOO 12) Baarer Kassenbestand desselben . . . A L 13) Ueberschuß aus dem Rechnungsjahre 1874 zu demselben . .. ' 320,00 285486167 - Summa | 4,118,004/02 __ Passiva. 1) Grundkapital in 5000 voll eingezahlten Aktien à 46 300,00 1,500,000/00 5 Prämien-Reserve für 1875 und spätere Ihre... O 3) Zurükgestellte Rejerve für 323 angemeldete noch nit. liquide Brandschäden 2 aitadie 4) Zurückgestellte Prämien-Reserve aus der Transportversicherungsbranche s Le 5) Zurücfgestellte Reserve für 232 angemeldete noch nicht liquide Transportshäden a E 6) Guthaben der Versicherungs-Anstalten A ó : 7) Abgesen zum Gratififationsfonds für Beamke R 4 5 Je Bestand desselben ultimo Dezember is 407,85 Soiias 8) Tantième an den Verwaltungsrath und an den Direktor... . „M 8,700,00 / avzüglih des bereits gezahlten und garantirten Minimums .. .. y„ 2,400,00 a 1,320/00 9) Abg-seßt zum Sparfonds na §. 37 des Status e ; 10) Zul llte Dividende der Aktionäre auf 5000 Aktien à #. 34,00 M. O Nicht erhobene Dividende aus 1871/1873 S T 923,50 182,523 50 1?) Bestand des Aae E area E : S Ice Bef S s laut besonderer Rechnun E 466/67 12) Bestand des Sparfon g Cum [T2000

Magdeburger Nückversicherungs-Aktien-Gefellschaft. F

ür den Verwaltungsrath :

Der Direktor: ‘Rob, Tshmarke.

Zl d

895,811 40,7496 936,561 67 525/01 —937,086/65

37,086/65 900,000

SI

37 und 38

273,814/42 12,585/00 286,399/42 2,232\75 284,166/67 1,320/00 e C S 285,486|67 fr. Nachtra um Gesellschafts- s E s Ius BLOREO 93,020/00 192,466|87

Summa

Magdeburger Nüekversicherungs-Aktien-Gesellschaft.

Der Direktor : Rob. Tschmarke-

Ein Ehepaar sucht nach dem Verluste geliebter Kinder- eine vater- und mutterlose Waise aus einer evangelischen, guten und gebildeten Familie, um die- selbe, wie ein eigenes Kind, liebevoll und sorgfältig zu er- ziehen. (act. 344/3) Gewünscht wird ein Mädchen von 9 bis 11 Jahren, gesund an Körper und Geis, von anspre- chendem Aeussern und sanftem, leicht sich anschliessendem W egen.

Gefällize Adressen sub J. V. 3796 befördert die Annoncen- Expedition von Rudolf Mosse in

Berlin SW. [1579]

[1572] Preisausschreiben.

Für die in dem Kriege von 1870 und 71 Gefalle-

nen des Kreises gutes soll demnächst dahier ein

würdiges Denkmal geseßt werden und wird der Ein-

reichung von P und Zeichnungen zu einem tgegen ge]ehen.

De Ko en ‘der Ausführnng dürfen 4500 Mark nit übersteigen, R A ia t M Pla von ité als ausführbar befundenen

i t der erste mit 50 Mark, A At DO prämiirt werden. : L j ichnungen und Pläne find bis späteftens zum 1 Auli K I, an Herrn Michael Epstein in ulda einzureichen. Mida, ui März 1875.

[1536]

Magdeburger Nückversiche- rungs-Aktien-Gesellschaft.

. Die nach dem Alter des Eintritts aus\{eidenden Mitglieder unseres Verwaltungsraths, d‘e Herren Kaufmann M. Schubart, Hauptmann C, Schrader und Kaufmann B. Freise find in der heutigen Ge- neralversammlung unfêrer Aktionäre wieder gewählt worden. l

Es bestehen demnach bis zur nähftjährigen ordent-

Las Sa er na unsere Gesellschafts-: behörden aus

y a. dem Gesellschafts-Borstande : :

Kommerzienrath heer Knoblauch, General- Direktor der Magdeburger Fenerversiche- rungs-Gesellschaft, ständiges und kontroliren- des Mitglied des Verwaltungsrathes,

Rob. Tschmarke, Direktor;

4 H. E D Cosie A on ommerzienra . Coste, Borsißender,

Hauptmann und Kaufmann C. Schradex, Stell- vertreter des Vorsißenden, :

General - Direktor, Kommerzienrath Friedr. Knoblauch, ständiges und fkontrolirendes Mit- glied,

Kaufmann Frauz Overlach,

M di Subart, É . TFrei\le,

General-Direktor der Magdeburger Hagelverfiche- rungê-Gesellschaft und Magdeburger Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesell schaft Fr. Koch,

Kaufmann gern Bere

Bürgermeister F- er;

/ Tf e E Direktion:

Nob. marke, Direktor, D

O. S ua auer, Stellvertreter des Direktors. Magdeburg, den 6. März 1875.

MagdeburgerRückversicherungs-Aktien- Gesellschaft.

Für deu Verwaltungsrath: Friedr. Knoblauch, Der Direktor: Kob. Tschmarke.

(H. 6640.)

Das Comité,

Dritte Beilage,

zum Deutschen Reichs-A

2 A,

Der Jukßalt dieser Beilage, in w

und Auslandes , sowie

der Rubrik Leipzig veröffentlicht. Die Eintragung der Geschäftsbranche im Sandelsregister betreffend.

Der als Autorität auf dem Gebiete des Han- delsrechts bekannte Herr Rechtsanwalt Makower hierselbst hat die Güte gebt, uns auf unseren Wunsch sein Gutachten über die von vielen Seiten gewünschte Eintragung der Geschäfts- branche in die Handelsregister abzugeben. Mit Genehmigung des Herrn Verfassers veröffentlichen wir dasselbe; es lautet:

Das Handelsgeseßbbuch und das preußische Einführungsgeseß verordnen niht, daß bei der Eintragung einer Firma an das Handelsregister die Geshäftsbranche und das Geshäfts- lokal miteingetragen und veröffentliht werden Follen. Der Grund, weshalb eine folche Anordnung unterblieb, is der, weil nur das- jenige eingetragen werden \oll, bei welchem die Fiktion der Fortdauer bis zu einer eingetragenen Aendernng möglich ift.

Soweit es niht aus überwiegenden Gründen vothwendig ist, können aber Fiktionen niht auf- gestellt werden. Dergleihen Gründe bestehen jedoh weder für die Angabe der Geschäftsbranche noh des Ortes, wo das Geschäftslokal fih be- findet. Würde geseglich verordnet, daß jene Dinge mit eingetragen und veröffentliht werden sollen, dann müßte auch Fürsorge getroffen wer- den, daß jede eintretende Aenderung in gleicher Weise eingetragen und publizirt werde. Hierzu wird au eine tünftige Geseßgebung sich nicht leicht verstchen können, da bisher von dem Prinzip ausgegangen ift, der Geschäftsbetrieb einer Firma sei Dritten gegenüber nicht auf die Branche be- schränkt, welche bei ihrer Begründung vielleicht zunächst ins Auge gefaßt war, und weil es sehr vbedenklich wäre, dies Prinzip zu verlassen.

Indessen läßt sich nicht verkennen, daß es in mehreren Beziehungen wünschenswerth ift zu erfahren, welhem Zweige der geschäft- lihen Thätigkeit fich die einzelnen Firmen widmen, und wo sie mindestens thr erstes Geschäftslokal haben. Theils - bietet eine hierauf gerichtete. Bekanntmachung Vortheile für die Statistik des Handels, da man alsdann übersehen kann, welche Zweige desselben, in wel- chem Umfange, und in welchen Gegenständen sie kultioirt werden, hieraus aber nüglihe Schlüsse gezogen . werden können, theils erleichtert eine folhe Bekanntmahung den einzelnen Ge- \chäftstreibenden die Anknüpfung von neen Verbindungen. In vielen Fällen wird auch den Inhabern der Firmen, hinsichtlich deren solche Publikationen erfolgen, diese Bekannt- machung erwünsht sein, da sie faft eine Annonce über die Begründung des Geschäfts erseßt und die geringfügige Erhöhung der Kosten der Veröffentlihung (um etwa eine Zeile) {hwer-

‘Tich ins Gewicht fallen wird. Hieraus erklärt

fih, daß in den gedruckten Ausgaben über den Inhalt der Handelsregister fas überall fich jene beiden Angaben finden; dies mag als ein Singerzeig dafür dienen, daß ein ernstes Bedürf- niß für den Verkehr dadur befriedigt wird.

Unter diesen Umständen scheint es mir nicht bedenklich, wenn di: Gerihte auf Wunsch der Anmeldenden auch die Geschäftsbranche und das Geschäftslokal in den Bekanntmachungen an- geben, da dies nicht contra, sondern praeter legem geschehen, und beachtenswerthen Interessen Dienlih sein würde.

Berlin, den 13. März 1875.

Der Rechtsanwalt Makower.

Zur Ausführung des Marketnschutz- gesezes vom 30. November 1874,

I

Die Abbildung großer Waarenzeichen auf 3 Centimeter Raum.

In Nr. 61 d. Bl. haben wir darauf auf- merksam gemacht, daß die Ausführungs- bestimmung des Bundesraths (8. 2), nah welcher die in das Zeichenregister einzutragende Abbildung des Zeihens nur höchstens je 3 Centimeter hoh und breit sein darf, für große komplizirte Marken mitunter {wer auszuführen fein dürfte. Das G-\eh hat überhaupt nur den Schuß von „Zeichen“ beabsichtigt, nicht aber von vollständigen, künstlerisch oft entworfenen Waaren- etiquettes, in denen das eigentliche Q oft fast vershwindet, Wenn; man an dem

Unterschied zwischen Etiquette und dem eigent- lichen Zeichen festhält, so wird es nit \{chwer sein, das Wesentlihe aus der Etiquette in dem vorgeschriebenen Raum darzustellen.

F ; t Die eller auch (vom 1. Mai d. I. an werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel A

Sentral-Handels-Register für das Deu

Das Central - ae E für de Deutsche Neid Tann i alle Pol Anlalies des I ur arl Heymanns Verlag, Berlin, .-, Königgräßzerstra , Und Bughhandlungeu, für Berlin au dur die Supebition SW. Wilhelmstraße P e

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen werden Dienstags unter

Dritte Beilage nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 16. März

2, bezogen werden.

sogenannte Marke einer Tabaksfabrik. Dieselbe nimmt im Ganzer 12 Centim. in der Höhe und 17 Centim. in der Breite ein und besteht aus drei Feldern, die durch Einfassungen umrahmt sind. Das mittelste Feld zeigt 1) die Aufschrift Varinas-Kanaster, Mischung Nr. 3, 2) den Na- men der Firma, darunter 3) das eigentliche Zei- hen (die Anfangsbuhstaben der Firma in Sie- gelform), dann 4) das Gewiht, 5) Wohnsigz der Firma. Auf dem linken Felde is in 21 Zei- len eine Empfehlung des Tabaks, auf dem re- ten in 22 Zeilen ein Preis-Courant, beides mit der Unterschrift der Firma abgedruckt.

Das ganze in seiner Verbindung stellt eine Enveloppe dar, an welcher der Kunde schon bei oberflächliher Betrahtung erkennt, daß sie den gewünschten Tabak der betreffenden Fabrik ent- hält, und insofern hat auch der Fabrikant In- teresse daran, diese ganze Enveloppe als Marke ges{chüßt zu wissen. Selbstverständlih ist dies aber nicht möglich, weil sich diese Etiquette niht auf einem Raume von 3 Centimeter im Quadrat darstellen läßt.

Bei Betrachtung der einzelnen Bestandtheile dieser Etiquette wird man aber finden, daß dem Fabrikanten durch Versagung der Eintragung dieser ganzen Komposition in seinem Rechte nicht zu nahe getreten wird. /

1) Zuvörderst is die Bezeihnung „Varinas- Kanaster-Mischung Nr. 3“ keine solche, die eine Firma für ih aus\{chließlih als Marke in An- spruch nehmen kann. Sie wird nah dem Gesetz erst in V.-rbindung mit einen Zeichen ‘ein- tragungsfähig. Unter dieser Vorausseßung kann aber auch jeder andere Tabaksfabrikfant die Marke „Varinas-Kanaster-Mishung Nr. 3* für sich eintragen lassen. Es folgt hieraus, daß es dem Fabrikanten überhaupt keinen Nußen ge- währt, neben dem Zeichen noch die Waaren- gattung als Marke eintragen zu lassen, da die Waarengattung (unter der Vorausseßung eines anderen Zeichens) in derselben Form auf den Etiquettes áller -anderen Fabrikanten gedtuckt werden darf, mithin kein eigenthümlihes Fabrik- kennzeichen bildet.

2) Die Eintragung der Firma als Marke ist ganz überflüssig, da die Bezeihnung einer Waare | mit der Firma {hon nah §. 14 des Gesetzes vom 30. November 1874 gegen Nachbildung ge{chüßt ift.

3) Das im vorliegenden Fall unter der Firma abgedruckte Zeichen, ein Siegel mit den Anfangs- buhstaben der Firma, von Perlen umrahmt, ift allerdings wesentlih, auch für fich eintragungs- fähig, da das Zeichen nicht aus\{hließlich Buch- staben enthält.

4) Von dem Gewicht des Palets, sowie 5) dem Wohnsiß der Firma gilt das zu 1 Gesagte.

Bei den Mittzeilungen auf den Seitenfeldern ist die Unterschrift der Firma das einzig Wesent- lihe und vor Nachahmung \chon durch den er- wähnten §. 14 geshüßt. Die Empfehlung auf dem linken Felde kann jeder andere Fabrikant, ohne sich einer Rechtsverlezung \chuldig zu machen, wiedergeben, wenn er eine andere Fassung für den Text wählt, was leiht ift. Uebrigens wird das Publikum \{chwerlich den ziemlich ausführlihen Text \o genau im Ge- dächtniß haben, um bei dem Kauf eines Tabaks- packets etwaige Abweihungen fontroliren zu können, es wird immer hauptsählih auf die Unterschrift der Firma achten. Die Sicher- stellung des Textes als Marke is daher ganz überflüssig. Ebenso verhält es \sich mit dem Preiscourant auf dem rechten Seitenfelde,

Auf der ganzen sogenannten Marke ist hier- nach nur das eigentlihe Zeichen das einzige wesentlihe Merkmal, dessen Abbildung im Zeichenregister dem Fabrikanten wirklich Nugeñ gewähri. Alle Zuthaten, mit Ausnahme der Firma, würden der Eintragung ungeachtet, doch ohne Rechtsverlezung nahgebildet werden können. Das Zeichen aber läßt sih auf dem vorgeschrie- benen Raum sehr gut wiedergeben.

Es giebt freilih auch große Waarenetiquettes, die kein eigentlihes Zeichen enthalten, vielmehr in a eigenthümlihen Gesammtkomposition die

arakteristishe Bezeihnung des Fabrikats bilden. Diejenigen Fabrikanten, welche folhe, in den vorgeschriebenen Dimensionen nicht darfstellbare Marken führen, würden gut thun, außerdem noch ein besonderes kleines Zeihen zu wählen und durch Eintragung zu sihern. Wenn sie dieses neben der Etiquette an ihren Waaren befestigen, so find diese hinreichend ge\{hüßt ; das Publikum aber kann fich viel leihter von der Echtheit der Waare überzeugen, wenn es nur ein

) die im §. 6 des Geseßes über den Markeuschug,

deo S. 134-0 a. O.

1875s,

vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

tse Reich. (Nr. 63.)

Da Central - Handels-Regifter für das aide Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1,4 50 H für das Viertelja Insertionspreis für den Naum einer DrugKzeile 80 4,

A E

die das Wesentliche von dem Unwesentlichen {wer unterscheiden läßt und daher au leicht nachgeahmt werden kann,

Ein Fabrifkinhaber oder Bergwerk sbe- fißer darf, nach einem Erkenntniß des Königlich Preußischen Ober - Tribunals vom 7. Januar c, Forderungen, welche ein Dritter gegen die Arbeiter hat, im Einverständnisse der Arbeiter bei der Lohn- zahlung in Abzug bringen, und deren Beträge direkt an den Gläubiger gelangen lafsen.-— Die Bergwerksarbeiter in den Gruben des Bergwerks- befißers N. hatten von dem Kaufmann W. aus dessen Brod- und Mehlniederlage Brod und Mehl auf dessen eigene Rechnung und Gefahr auf Kredit entnommen und die Forderungen des W. waren demnächst im Einverständnisse der Arbeiter von der Grubenverwaltung bei der Lohnzah- lung in Abzug gebracht und deren Beträge an W. abgeführt worden. Der Bergwerksbesitzer wurde in Folge dessen wegen Verleßung des §. 134 der Reichs- Gewerbeordnung („Fabrifkinhaber 2c. sind verpflichtet, die Löhne der Arbeiter, welche mit Anfertigung der Fabrikate für sie beschäftigt find, in baarem Gelde auszuzahlen, Sie dürfen denselben keine Waare Freditiren) angeklagt, weil nah der Ansicht der Staats- anwaltshaft na dieserBestimmung der Lohn an die Ar- beiter stets in baarem Gelde zu zahlen ist. In den ersten beiden Instanzen wurde Angeklagter freigesprochen und die dagegen eingelegte Nichtigkeitsbeshwerde derStaats- anwaltschaft vom Ober - Tribunal zurückgewiesen

tens der Arbeitsgeber die von den Arbeitern verdien- ten Löhne durch kcine anderen Mittel der Befriedi- gung ausgeglichen werden, als dur Zahlung baaren Geldes. Es dürfen die Lohnforderungen der Arbei- ter von den Arbeitsgebern nicht durch Hingabe von Werthzeichen, welche nicht dem baaren Gelde glieich- stehen, oder im Wege der Cession oder Anweisung, oder dur Lieferung von Waaren U. \. f, welche die Arbeitec erst wieder verwerthen oder zu Gelde machen müßten, gedeckt werden. Nach der folgen- den Vorschrift §. 134 al 3 a. a. O. wird, um die Zwecke des Geseßes ficherer zu erreichen, das Kre- ditiren von Waaren an die Arbeiter Seitens der Ar- beitégeber allgemein verboten. Die gedachten Bor- schriften find unbedingt maßgebend; die Strafbarkeit des Zuwiderhandelns gegen dieselben kann auch durch entgegengeseßte Willenserklärungen der Arbeiter nicht beseitigt werden. Verträge, welche den Vorschriften j zuwider laufen, sind nichtig. Andererseits aber berühren diese Bestimmungen in keiner Weise diejenigen Vertragsverhältnisse, in welche die Arbeiter in Beziehung auf die von ihnen verdienten Löhne anderweitig, und von den Arbeits- gebern abgesehen, nah eigener Willensbestimmung eintreten. In dieser Richtung is die Freiheit der Arbeiter und ihre Befugniß, über ihre Löhne zu dis- poniren, nicht beschränkt. Es ist ihnen also insbesondere nicht versagt, ihre Bedürfnisse anderweitig auf Kredit zu entnehmen und ihre Gläubiger wegen der auf solche Weise entstandenen Forderungen ver- tragêsmäßig zu sichern, beziehungsweise dieselben auf ihre Löhne zu ihrer Befriedigung anzuweisen. Nach dem gerichtlich, festgestellten Thatbestande (der oben erwähnt ift), hat der Angeklagte die ihm ob- liegende Verpflichtung, den Lohn in baarem Gelde auszuzahlen, sei es durch Paare Zahlung des Lohnes an die Arbeiter, sei es dadurch erfüllt, daß er die ihnen baarem Gelde zukommenden Beträge auf- tragsmäßig für sie an ihren Gläubiger abführte. Sein Verfahren ftellt fich nit als ein Modus der Tilgung der Lohnforderungen - der Arbeiter, fondern vielmehr als ein Modus der Befriedigung des Gläu- bigers der Arbeiter, welche mit deren Œinwilligung erfolgte als eine Befrerung der Arbeiter von der ihrerseits kontrahirten Schuld dar, welche fi außer- has der im §. 134 a. a. D. gegebenen Vorschriften ewegt und daher nicht strafbar ist.

Die Handelskammern in London, Liverpool, Man- chester und Glas9ow im Verein mit Michel Che- valier, Wolowski und dem österreichis{-ungarischen Generalkonsul Bauer beabsichtigen die Gründung einer greßen, den ganzen Kontinent umfassenden „iniernationalen Handelskammer“, welche als internationales Tribunal die Vermittelung zwischen Produktion und Konsumtion anstreben \oll.

Die Nr. 5 des Centralblatts der Ab- gaben-, Gewerbe- und Handels - Gesetz- gebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Jnhalt: Anzeige der in der Geseßsammlung erschienenen Ge- seße und Verordnungen. Cirkular-Verfügung_ des Königlichen Finanz-Ministeriums, das bei der Vor- bereitung der Pensionirung von Beamten der Ver- waltung der indirekten Steuern zu beobachtende Ver- fahren betreffend, vom 6. Januar 1875. Cirku- lar-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Taravergütung für Südfrüchte in mehrfacher Umschließung betreffend, vom 31, Dezember 1874. Verfügung des Königlichen G Eer ms, die Verzollung elektrisher (Uhr-) Zeigerwrke be- treffend, vom 19. Januar 1875.

Nr. 10 der „Deutschen Judustr? } j tung", Organ der Haudels- und D Dn E

s

Wir wählen als Beispiel aus der Praxis die

bestimmtes einfahes Merkmal ins Auge zu fassen hat, als aus einer großen bunten Etiquette,

zu Cfemniß, Dresden, Plauer “ind Zittau, hat fol- gen.ven Suhl: Zu unserw Handelsverkehr mit Ruß-

„Nach §. 134, 1 der Gewerbe-Ordnung“, führt das | Erkenntniß des Ober-Tribunals aus, „dürfen Sei-

«land, Unser Konsulgrwesen. Von J. Frühauf, | {

r. Einzelne Nummern kosten 20

, Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersiht über die f t Woche in diesem Blatt veröffentlichten R eb elaun me San en E

Der auswärtige Handel Chinas. Technik: Dar- stellung und Verwendung des Ammoniak. Gal- lands Faßentpichapparat. (Mit 2 Abbildungen.) Tróssins Dampfmaschinensystem mit stark überbhißtem Dampf. Industrielle Briefe: Straßburg: Die Tabakmanufaktur. Manchester+ Wochenschau über den englischen Maschinen- und Metallmarkt. Tech- nische Briefe: Chemniß: A. Bohlkens Patent-Wasch= maschine. Literarishes: Prof. J. Bauschingerr Mittheilungen aus dem mechanis{-technishen Labo- ratorium der k. polytechnishen Schule in München. Dr. J. Landgraf: Deutsches Reichsgeseß, betr. den Markenschuß. Bibliothek interessanter Stu- dien und Abhandlungen aus der polytechnischen und naturwissenshaftilihen Literatur Frankreihs für Studirende. A. Ott: Das Petroleum. X. Beyse: Goldene Schaßkammer von tausend Geheim- mitteln. Technische Notizen 2c.

Die Nr. 11 des „Gewerbeblatts aus Wü-t- temberg“, heräusgegeben von der Königlicken Centralstelle für Gewerbe und Handel, hat folgenden Inhalt: Auszeichnungen. Die Erkennung der Steinkohlentheerfarbstofffe. Lippmanns kleiner Motor. Ueber Photostercotypie. -— Stand des Eisenmarktes in England. Literatur. Ankün- digungen. Beilage: Uebersicht über die im Jahre 1874 im Königreich Württemberg ertheilten, verlängerten und erloschenen Patente.

Heft 15 des Amtlichen Berichts über die Wiener Weltausstellung im Jahre 1873, erstattet von der Centralkommission des Deutschen Reichs für die Wiener Weltausstellung (Braun- schweig, Friedrich Vieweg & Sohn, 1874) enthält die VIL, Gruppe Metall-Industrie von Dr. G. Seelhorst, Sekretär des bayerischen Gewerbe- museums in Nürnberg: 1, Sektion, Gold- und Silberarbeit, Juwelierarbeit ; 2,, Eisen-.und Stahl- waaren; 3., Waffen, mit Ausnahme der Kriegs- waffen ; 4.,, Waaren aus anderen Metallen.

Handels-Register. Apolda. Bekfanutmachung.

Bei Fol. 207 Bd. T. des hiesigen Firmenregisters ist heute folgende Einzeichnung laut Beschluß vonx heutigen Tage bewirkt worden :

Franz Julius Walther zu Flurstedt ist als Jn- haber der Firma: Smidt & Walther zu Flurstedt ausgeschieden.

Apolda, den 4. März 1875.

Großherzoglich S. Justizamt. Michel.

Berlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 15. März 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4368 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:

Neue Berliner Messingwerke Aktien-Gesellschaft (vorm. Wilh, Borchert jr.) vermerkt steht, ist eingetragen : An Stelle des eingegangenen Saling's Börsen- blatt ift die Norddeuische Allgemeine Zeitung als Gefellshaftsblatt gewählt worden.

In unser Gesellshaftsregister, woselbst unter Nr. 1842 die hiesige Haudelsgesellschaft in Firma: Keiser & Schmidt vermerkt steht, ift eingetragen : : Zux Vertretung der Gesellschaft ist nur der praktische Arzt Dr, Otto Ferdinand Golds{midt, jeßt zu Berlin, befugt.

In unser Gesellschaftsregister, wo)elbst unter Nx. 2810 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: - H. Alterthum Söhne

vermerkt steht, ist eingetragen: A In Benneckenstein if eine Zweigniederlaffung errichtet.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4323 die biesige Handelsgesellschaft in Firma; Louis I. Michelsohn vermerkt fteht, ist eingetragen t :

Der Kaufmann Louis Jacob Michelsohn zu Berlía ist aus der Handelsgesellshaft ausgeschieden. Die Firma ist in: Louis I, Michelsohn Nachf. geändert. : , Die der verehel. Michelsohn, Zerline, geb. Hirsch- feld, für die bisherige Firma Louis I, Michelsohn ertheilte Prokura, ist erloshen und ist deren Löschung in unserem Prokurenregister Nr. 1126 erfolgt.

Die Gesellschafter der bierselbft unter der Firma: Berliner Wechse\ bank Hermann Friedländer & Sommerfeld am 13. März 1875 begrö:zdeten Handelsgesellschaft (jeßiges Ge\shäftslo®al: Unter den Linden 46) sind die Ban.quiers 1 1) Hermann Friedländer 2) Sigmund Sommerfeld, Beide zu Berlin. z j Dies ist in unser Gesellschaf{zxegister Nr, 5282 eingetragen worden. t E

Persönlich haftende Gese ,scafter der hierselbst

unter der Firma: Pîntus & Co.

„Goldstei A März 1879 begründeten Commanditgesell-

unter