1937 / 73 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8-. und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 1. April 1937. S. 2

17. August 1934 (Dt. Reichs- und Pr. Staatsanzeiger Nr. 195 wird bis zum 31. März 1939 ver-

vom 22.“ August 1934) längert.

S2

F 2 dex Anordnung vom 17. August 1934 erhält folgende

assung:

„Fh behalte mir vor, Ausnahmen von den Vorschriften es J 1 zu bewilligen und diese Ausnahmen mit Bedingungen

der Auflagen zu versehen.“ G3

Jn § 8 der Anordnung vom 17. August 1934 werden

hinter „Wer einer Vorschrift des § 1,“ die Worte eingefügt: „Bedingungen oder Auflagen 2)“. Berlin, den 31. März 1937. Der Reichswirtschaft8minister.

J. V. des Staatssekretärs: Sarnow.

e ——

Bekanntmachung. Die für di2 Umsäße Grau oon §8 5 Abjay 1 Sat 2 des Umsaßtsteuergesezes vom 16 Oftober 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 949) in Verbindung mit §40 der Durchführungsbcsummungen zum Umsaß- steuerge)es vom 17. Oktober 1934 (Reichsgeseßbl. [1 S. 947) wie folgt feitgejeßt:

Einheit RNM 12,47 74,88

41,96

15/21 3,05 2,49

94,32

47,09

68,09 5,37

11,45 230)

12,17

136,25

15/156

94,42

13/10

70,98 9,70

48,49

41,98

92,49

61,14

49,00

Staat

Aegypten | Argentinien

Pfund Papierpesos (= 44 Goldpesos) Belga _(= 900 belg. Fres.) Milreis Lewa Dollar Kronen Gulden Kronen Mark Francs Drachmen Pfund Sterling Gulden -. Yials Kronen Lirè

o Do E

Belgien

Brasilien Bulgarien anada | Dänemark | Danag (Fstland | Finnland | ïFranireich Griechenland Großbritannien Holland Iran | Island |-Ftaiten | Fapan Yen Jugoflawien Dinar Ltettland Lat Litauen Litas Luxemburg Francs Norwegen Kronen Oesterreich Schilling [oty

Ol 47,09 26 | Portúügal Séfudos Kronen

id 1105 “weden GRRERS | Cu 62,72 Schweiz ¿Franken 56,76 | Spauien Peseten O | Tschechoslowakei Kronen 8,67 Türkei Pfund 1,98 | Ungarn Pengó 61,44 (bei Ausfuhr nah Ungarn) 34 | Uruguay 1 Pe1o 138 35 Vereinigte Staaten 1 Dollar 2,49 von Amerita Die Festseßung der Umrechnungssäße für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am 10; 2 M Berlin, den 1. April 1937. Der Reichsminister der Finanzen. J. A: Schlüter.

——

Bekanntmachung KP 311 ter Ueberwachungêstelle für unedle Metalle vom 31, März 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf- geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekanntmachung KP 310 vom 30. März 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 72 vom 31. PVârz 1937) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt.

Zink (Klassengruppe XIX): Doinzinl (Klasse ZIXA)) 7 5 . RM 43,50 bis 45,50 Rohzink (Klasse XTIX C) n 839,50 41,50 | Aus: Zinn (Klassengruppe XX): Hinn, nicht legiert (Klasse XX A) RM 358,— bis 368,— Banka-Zinn in Blöcken . » 370,— 880,—

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nah ihrex Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 31. März 1937.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Die Neichsinderxziffer für die Lebenshaltungstosten im März 1937.

Für den Monat März 1937 beträgt die Reichsindexziffer aas die Lebenshaltungsfosten 125,0 (1913/14 = 100); sie iegt um 0,2 vH. höher als im Vormonat (124,8).

n der Jndexziffer. für Ernährung, die sich um 0,3 vH. auf 122,3 erhöht hat, wirkten sih jahreszeitlich bedingte Preissteigerungen für Kartoffeln und Gemüse aus. Die Jndexziffern für Bekleidung (124,5) und für „Verschiedenes“ (141,9) waren wenig verändert, die Jndexziffern für Wohnung (121,3) und für Heizung und Beleuchtung (126,6) sind gleichgeblieben.

Berlin, den 31. März 1937.

Statistisches Reichsamt.

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boi

Umfaßftenerumrechnungssäße auf Reichsmark un Monat März 1937 werden auf

Begründung

zum Geseß über die Aenderung von Vorschriften auf dem Ge-

biete des Besoldungsrechts (Achtunèzwanzigste Aenderung des

Besoldungsgeseßes) vom 19, März 1937 (Reichsgeseßbl, I S. 339)

Den Hauptanlaß zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Aenderung von Vorschriften auf dem Gebicte des Besol- dungsrechts (Achtundzwanzigste „Aenderung des Besoldungs- gesebes) bildet das Bedürfnis, den Wortlaut des Besoldungs- geseßes und der Besoldungsordnung den Aenderungen anzu- gleichen, die {hon in anderen Geseßen unmittelbar vder mit- telbar enthalten sind. Ee.

Zu den einzelnen Paragraphen ist merken:

Zu § 1 T: Die Vorschrift hat ledigli die Bedeutung eine Berichtigung, nachdem an die Stelle des Einkommen- steuergeseßes von 1925 das Einkommensteuergesey von 1934 getreten ist.

Zu § 1 11 u nd 111: Die neueingefügten Amtsbezeichnungen entsprechen den im Reichshaushaltsplan für das Rech- nungsjahr 1936 enthaltenen Vorschriften.

Zu § 1 IV: Die Ergänzung der Diätenordnung für die Förster ist die zroangsläufige Folge der Einfügung der G in die Reichsbesoldungsgruppe 4f durch die

ehsundzwanzigste Aenderung des Besoldungsgesetzes vom 30. April 1936, Reichsgeseßbl. 1 S. 403.

Zu § 2: Die Durchführung der reichsgesetzlichen Vorschriften über die Besoldungsangleichung (Kapitel VIIT des Ge= seßes vom 30. Funi 1933, Reichsgeseßbl, I S. 433) ist außerordentlichen Widerständen begegnet. Je nachdem, ob es sich hierbei um große odex um kleine Beträge han- delt, ist sie für die beteiligten Beamtengruppen fühlbaL oder bedeutungslos. Eine feste zahlenmäßige Grenze grisen beiden läßt sih indes nicht ziehen. Die Frage ann nicht dadurch gelöst werden, daß die kleinen Be= träge (zum Teil Pfennigbeträge) gestrichen und die größe= ren Beträge den Beteiligten auf Lebenszeit erhalten bleiben. Die Reichsregierung kann sowohl aus Gründen ahlicher Gerechtigkeit als auch mit Rücksicht auf den ortgang der Reichsreform nicht auf die Durchführung des Angleichungsgeseßes verzihten. Das Biel int absehbarer Zeit ein für das ganze Reichsgebiet geltendes einheitlihes Beamtenbesoldungsreht zu schaffen, kann nur erreicht werden, wenn überhöhte Bezüge nicht auf Lebenszeit den Beteiligten belassen werden. Die dauernde Belassung würde zwei Wirkungen haben:

1. Feder Dienstherr müßte für die beteiligten Be-

amten lebenslänglich und sogar noch darüber hin- aus für ihre Hinterbliebenen (d. h. auf rd. 50 Fahre) eine Doppelrechnung nah dem neuen Recht und nah altem Reht also unter Verewigung des heutigen Verfahrens der- drei Ge- haltskürzungsverordnungen usw. ausführen, um den Unterschiedsbetrag zwishen den überhöhten Matiïgan das alta Buchts 1nd den neuen Bezügen zu ermitteln und als Ausgierchszulage zayleñ zu können. Die Beamten, die für ihre Lebenszeit eine solche Doppelrechnung mitnehmen, können s{chwer in andere Länder verseßt werden. Würden sie ver- set, so würde künftig jedes Land genötigt, neben dem neuen Reichsrecht noch mindestens 14 ver- schiedene, in der Hauptsache außer Kraft getretene Landesrechte und darüber hinaus sogar noch be- sondere Besoldungsordnungen von Körperschaften des öffentlihen Rechts anzuwenden. Dies ist praktisch unmöglich.

Angesichts dieser Sachlage müßte die Reichsregierung jeden Versuch aufgeben, in absehbarer Zeit zu einer all- gemein gültigen Neuordnung des Besoldungsrechts zu kommen. Dies Ergebnis würde um so bedauerlicher sein, je kleiner die Unterschiedsbeträge sind, die der Angleichung entgegenstehen. Fn einer sehr großen Zahl von Fällen e es sich nur noch um Beträge von Pfennigen oder

eträge bis zu 6 RM im Monat.

Auf der anderen Seite ist die Bereinigung gerade erheblicher Ueberhöhungen aus Gründen der Gerechtig- keit“ dringlich, jedoch wegen der Wirkungen auf die be- teiligten Beamten s{hwerer durchführbar. Um hier die notwendige Angleichung zu erleichtern und zu - beschleu- nigen, soll diesen Beamten eine angemessene Uebergangs- frist gewährt werden. Demgemäß ist in § 2 eine Ér- mächtigung des Reichsministers der Finanzen vorgesehen, in Härtefällen an Stelle der sofortigen Angleichung nach Kapitel VIII des Reichsgeseßes vom 30. Juni 1933 einen allmählihen Abbau bis zum 31. März 1940 unter Kür- zung in gleihmäßigen Fahresbeträgen gutzuheißen. Das Vorbild für diese Vorschrift hat die Regelung gegeben, die für die Saargebietsbeamten bei dex Rückkehr des Saargebiets ins Reich getroffen worden “ist.

S 83: Bei der Anwendung des § 4 Abs. 1 des Geseßes über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Verwal- tungsaften vom 3. Juli 1934 (Reichsgeseßbl. T S. 530) einerseits, der allgemeinen Vorschriften des Reichsbesol- dungsrehts über die Zurückzahlung zuviel exhobener Dienstbezüge anderseits haben sich Unstimmigkeiten er- A die eine geseßliche Bereinigung erforderlich machen. Diese soll durch §8 3 eintreten.

folgendes zu be-

meisterbezirk Allenstein ist zum 1. Juli 1937 zu beseßen. Be- werbungen müssen bis zum 18. April 1937 eingehen.

samml. S. 357) sind bekanntgemacht:

Preußen.

Die Forstmeisterstelle Friedrichsfelde im Landforst-

Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseh-

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 11. Fanuar 1937 über die Verleihung des Enteig- nungsrechts an die Landgemeinde Heiligenwalde zum

Sportplaßes durch das Amtsblatt der Regierung it

Königsberg (Pr.) Nr. 8 S. 31, 20. Februar 1937;

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom - 22. Januar 1937 über die Verleihung des Enteigs nungsrechts zugunsten der Fndustrie- und Handel8- kammer zu Berlin für Zwecke der Errichtung eines Vertoaltungsgebäudes zwischen der Burgstraße und der Neuen Friedrichstraße. für “die Aufhebung deës Mietrehte im Vorderhaus des Grundstüks Burgs straße 26 dur das Amtsblatt für den Landespolizei e Berlin Nr. 8 S. 21, ausgegeben am 27. FFanuax

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Januar 1937 über die Verleihung des Enteig- nungsrechts an das Deutsche Reich (Wehrmachtfiskus) für Heeresbauten in Tilsit durch das Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen Nr. 8 S. 19, ausgegeben am 20. Februar 1937;

4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom

ausgegeben aut

nungsrechts an das Ammoniakwerk Merseburg, G. m. b. H. in Leuna bei Merseburg, zum Bau eines Gleis- anschlusses ihres Fabrikgrundstücks bei Schkopau an die Reichsbahn bei Knapendorf durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 7 S. 27, ausgegeben am 13. Februar 1937; ;

5, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. Februar 1937 über dic Verleihung des Enteig= nungsrechts an den Provinzialverband“ der Rhein- provinz zum Umbau der Reichsstraße 51 am Ausgan der Gemeinde Blankenheim durch das Amtsblatt der Regierung in Aachen Nr. 6 S. 283, ausgegeben am 6. Februar 1937;

6, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. Februar 1937 über die Verleihung des Enteignungs3a rechts an das Deutsche Reich (Wehrmachtfiskus) für Kasernenbauzwecke in der Gemarkung Euskirchen durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nv. 6 S. 17, ausgegeben am 6. Februar 1937;

T. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vöm O 1937 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die“ Gemeinde Winz zur Herstellung einex ausreichenden Zufahrt zu der Parzelle 719/49 durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nv. 9 S. 23, ausgegeben am 27. Februar 1937;

8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. Februar 1937 über die Verleihung des Enteignungs- rets an das Deutsche Reih Reichsfiskus (Luft- fahrt) zum Bau eines Gleisanshlusses vom Bahn- hof Wiesbaden-Erbenheim zum Flugplaß bei Erbens e durch das Amtsblatt der Regierung in Wies- - aden Nr. 8 S. 37, ausgegeben am 20. Februar 1937;

9. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. Februar 1937 über die Verleihung des Enteignungs- rehts an die Stadtgemeinde Schleswig zum Ausbau des Landflugplaßes Schleswig durch das Amtsblatt der ög in Clesivig Ne. 8 S. 73, ausgegeben am 20, Februar 1937;

10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. Februar 1937 über die Verleihung des Enteig- nungsrechts an das Deutsche Reich (Wehrmachtfiskus) hu Errichtung von Anlagen für die Wehrmächt in der Yemarkung Eshwege durh das Amtsblatt dex Regie= rung in Kassel Nr. 9 S. 35, ausgegeben am 27. Fe- bruar 1937;

11. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Februar 1937 über die Verleihung des Ent= eignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichspostver= waltung) zum Bau einer unterirdischen Fernkahel= Umgehungslinie in der Gemarkung Stromberg durhch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 1k S. 43, ausgegeben am 13. März 1937;

12. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Februar 1937 über die Verleihung des Ent= eignungsrechts an das Deutsche Reich Wehrmacht- E Fiskus für die Erweiterung der Marine- chule in Kiel-Wik durch das Amtsblatt der Regierung w Schleswig Nr. 11 S. 89, ausgegeben am 13. März

37.

Irtichtamtliches. Aus der Verwaltung.

Neichsstatthalter- in Mectlenburg.

Nach einer Bekanntmachung des Reichsinnenministers lautet die Dienstbezeihnung des Reichsstatthalters in Mecklenburg und Lübeck vom 1. April, dem Tage des Fnkrafttretens des Gesetzes über Groß - Hamburg und andere Gebietsbereinigungen, ab „Reichsstatthalter in Mecklenburg“. /

Beschleunigte Verwirklichung der Frontzulagen=- Verbesserung.

Vom 1. April 1937 ab erhalten nach der kürzlich bekanntgege- benen reihsrechtlichen Verbesserung auch Geschädigte, deren Er- werbsfähigkeit infolge einer Kriegsdienstbeshädigung um 30 oder 40 % gemindert i die Frontzulage ohne Rücksiht auf Alter und Einkommen. Der Reichsarbeitsminister hat hierzu Durchführungs- bestimmungen erlassen. Danach ist die Frontzulage im allgemeinen von Amts wegen festzustellen und zu zahlen. Ein ablehnender Bescheid ist abex von Amts wegen nicht zu erteilen. Wird die Frontzulage vor dem 1. Oktober 1937 von Amts wegen gewährt oder wird bis zum 30, September 1937 ein Antrag gestellt, so beginnt die Zahlung mit dem Monat, in dem die Voraus» seßzungen für die dn mal erfüllt sind, frühestens mit dem 1. April 1937, Wird die Frontzulage erst nah dem 30, Septembe 1937 von Amts wegen gewährt, so beginnt die Zahlung frühesten

mit dem Betwvilligungsmonat. Auf Grund eines nach dent 30. September 1937 gestellten Antrages beginnt die Zahlung frühestens mit dem Antragsmonat. Soweit die Frontzulage wege Bezuges eines Einkommens von mehr als 600 RM mbonatli

ruhte, ist sie vom 1. April 1937 ab von Amts wegen zahlbar zu

Neubau eines Schulgebäudes einschließlich eines

machen. Mit dem Vollzug des Geseßes ist alsbald zu. beginnen. Die Arbeiten sind zu Leidfaubiaen, i

29. Januar 1937 über die Verleihung des Enteig-

# abendnachmittag bietet in Verbindung mit dem I Möglichkeit der Ausnubung des F wirflihe Erholungszeit. # als ein früherer Ladenshluß an einem anderen Werktag. 2. kommt

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 1, April 1937. S. 3

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Freitag, den 2. April.

Staatsoper: In der Neuinszenierung: Don Carlos. Musikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr.

Die weltwirtichaftlihe Bedeutung der Textilindustrie.

__ Die moderne Textilindustrie ist in England entstanden. Jn

“diesem Land hat lie die erste industrielle Revolution des 19. Fahr-

hunderts hervorgerufen. Von hier aus hat sie sich dann auf West- europa, Nordamerika, den Fernen Osten und Südamerika ver- breitet. Heute gibt es kaum ein Land, das keine Textilindustrie besißt, Uebex 10 Millionen Männer und Frauen sind in der Textilindustrie beschäftigt. Der Ausfuhrhandel mit Textilwaren stellt dem Werte nah mehr als ein Sechstel des gesamten Weslt- handels dar.

Die Textilindustrie ist mehr als jede andere weltwirtschaft- lich verflochten. Sie bezieht ihre Rohstoffe aus Ländern, die über die ganze Welt verstreut sind. Jhre Erzeugnisse werden überall hergestellt und auf allen Märkten abgeseßt in noch wenig ent-

wielten Kolonialgebieten ebenso wie in den fortgeschrittensten |

Zndustrieländerm. Die Preise der Rohstoffe wie der Fextig- fabrikate werden auf dem Weltmarkt durch den Wettbewerb be- stinimt, derx in den lezten Fahren immer shärfer geworden ist.

JZnöbesondere in der Baumtwollindustrie treten die engen weltivirtshaftlihen Verflehtungen deutlih in Erscheinung, weil die Erzeugungêländer der Baumwolle und die Verarbeitungs- und Verbrauchsländer weit voneinander entfernt liegen. Fünf Länder, nämlich die Vereinigten Staaten, Jndien, China, Aegypten und Brasilien, erzeuoen mehr als 80 v. H. der in der Welt ge- wonnenen Rohbaumwolle. Alle wichtigen Länder, die Baumwolle verarbeiten, müssen, mit Ausnabme der Vereinigten Staaten, die Rohstofse im Ausland kaufen. Es ergibt sih also hier das merk- wüudige Bild, daß in der ganzen Welt fünf Länder die Rohbaum- wolle herstellen und gleichzeitig von der Verarbeitung dieses Roh- stoffes in anderen Ländern abhängig sind. Außer den Vereinigten Siaaten sind es vor allem Japan, Großbritannien, Judien, die Sowjetunion, Deutschland, Frankreih und Ftalien, die Baum- wollwaren herstellen. Diese Länder erzeugen 90 v. H. des Welt- verbrauchs.

Die Wollindustrie bezieht ihre Rohstoffe aus ungefähr 60 ver- schiedenen Ländern. Der größte Teil der Rohwolle stammt jedoch von dex südlichen Halbkugel der Erde. 85 v. H. der im Welt- handel auftretenden Wolle stammt aus Australien, Argentinien, Südafrika, Neuseeland und Uruguay. Noch mehr als diese Menge wird von den sieben großen Wolle verarbeitenden Ländern, Groß- britannien, Frankreih, Deutschland, Japan, Belgien, den Ver- einigtenm Staaten und Jtalien, aufgenommen.

Einfacher sind die Verhältnisse in der Seidenindustrie. Japan erzeuot mehr als 75 v. H. aller Seidenkokons. Der Rest stammt aus Korea, China, Ftalien und einigen anderen Ländern. Die ia in den Handel gelangende Seide kommt aus «Fapan,

hina und Ftalien. Allein Japan liefert zwei Drittel bis drei Viertel der gesamten Ausfuhr. ;

Verbraucher dieser Rokseide sind vor allem die Vereinigten Staaten, die 70 bis 75 v. H. der Ausfuhrmenge aufnehmen, sowie Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Der Ausfuhrhandel mit Seidengeweben beshränkt sich hauptsählih auf cFapan, Jtalien, Frankreih und die Shweiz. Obwohl heute schon etwa 40 Länder Kunstseide herstellen, stammt mehr als 80 v. H. der Welierzeugung aus den Vereinigten Staaten, Japan, Deutsch- land, Großbritannien und Ftalien. Der größte Teil der Kunst- seide ist für den Verbrau im Jnland bestimmt. Nur ein Fünftel findet seinen Weg in den Welthandel. -

Freizeit für den Handel. DAF. fordert Sonnabends-Früßhschluß ab16 Uhr.

Die bisherige Regelung der Ladenschlußzeit der offenen Ver- kaufs\tellen und insbesondere des Einzelhandels brachte es mit sich, daß die in diesen Betrieben tätigen zwei Millionen Menschen immer den Wunsch äußerten, durch eine Neufestseßung der Laden- Oa auch in den Genuß einer freien Zeit zu kommen, die ür cine wirklihe Freizeitgestaltung von Bedeutung ist. Dieser Wunsch nimmt, wie der Leiter der Sozialabteilung RBG Handel, Dr. Siebert, in der „Deutschen Arbeits-Korrespondenz““ aus- führt, jezt festere Formen an, und die Bemühungen des Reichs- arbeitsministeriums sowie des Sozialamtes der Deutschen Arbeits- ront weisen darauf hin, daß sich die höchsten Reichs- und Partei- tellen diesem Wunsche nicht länger verschließen wollen.

Auf Grund eines Vorschlages der RBG Handel haben rund

Î 4150 Arbeitsausschüsse aus den vershiedenen Gauen des Reiches

über das Thema beraten, und es kann als Ergebnis festgestellt

| werden, daß sich alle Arbeitsausschüsse für cine Neugestaltung der

Freizeit entschieden haben, wobei der Sonnabendnachmittag als der geeignete Tag angeschen wird. Für die Einführung des Sonnabendfrühschlusses wurden von den einzelnen Arbeitsaus- shüssen folgende Gedankengänge vorgebracht: 1. Nur der Sonn- Sonntag die Wochenendes und damit eine Er ist deshalb auf alle Fälle geeigneter

hinzu, -daß die weitaus größten Berufsschichten den Sonnabend-

nachmittag als Freizeit ausnußen können und daß dadurch in

viel größerem Maße die Möglichkeit eines gemeinsamen Wochen-

endes sowohl im Kreise der Familie als auch in auderen Vereini- Ï qungen gegeben ist.

Als Bedingung für die Einführung des Wochenendfrühschlusses wurde gefordert: 1. daß die Lohnzahlungstermine auf den F Donnerstag verlegt werden müßten, damit breite Schichten des Volkes die Möglichkeit haben, bereits am Freitag größere Ein- käuse vorzunehmen; 2. daß die neu festzusebende Ladenschlußzeit auf alle offenen Verkaufsstellen ausgedehnt wird; 3. daß eine ver- j nünftige Regelung der Sonnutagsruhe als Vorausseßung für das | Wochenende geschaffen werden muß. Ausgehend von dexr Not- wendigkeit einex Aenderung der Verkaufszeit im Einzelhandel, die sich in erster Linie aus sozialpolitischen Erwägungen ergibt, kommt der Verfasser in Uebereinstimmung mit den Forderungen Ï der Praxis zu dem Ergebnis, daß der freie Sonnabendnachmittag, } sowohl ideell als auch hinsihtltch der praktishen Durchführbarkeit | die günstigste Lösung darstellt. 7 Die durh den Frühschliüß fortfallende Arbeitszeit an den Ubrigen Wochentagen auszugleichen, erscheint nicht notwendig; denn es muß zunächst O werden, daß gerade im Einzel- # handel die 48-Stunden-Woche hckufig überschritten wird, und daß

Schauspielhaus: Hamlet von Shakespeare. Beginn: 194 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Frau imHaus. Lustspiel von Kurt Heynicke. Beginn: 20 Uhr,

In „Amphitryou“, der nähsten Premiere int Staatl. Schau- spielhaus, spielen Paul Hartmann den Fupiter, Günther Hadank den Amphitryon und Hilde Weißner die Alkmene untex der Spiel- leitung von Lothar Müthel.

Wohl bei keinex anderen Fndustrie von so lebenswihtiger Bedeutung liegen Rohstoff-, Verarbeitungs- und Verbrauchszgebiet so weit auseinander. Der Austausch dieser Güter hat also einen nachhaltigen Einfluß auf die Weltwirtshaft. Aber auch in dem Wirtschaftsleben von rund 20 Ländern ist die Textilindustrie von auss{chlaggebender Vedeutung.

Die Vereinigten Staaten stehen als Erzeugungsland von Roh- baumwolle an erster Stelle. Nur in der Erzeugung von Wolle werden sie von Australien und in der Herstellung von Kunstseide von Fapan übertroffen. Außerdem sind die Vereinigten Staaten eines der wichtigsten Erzeugungsländer für Baumwollwaren. Die Auêfuhr von Textilerzeugnissen ist nur ganz gering. Dagegen kaufen die Vereinigten Staaten eine erheblihe Menge von Textil- waren aus anderen Ländern. Schließlich ist auch der Verbrauch an Stoffen je Kopf der Bevölkerung außerordentlich groß.

Um den zweiten Plaß streiten sich Großbritannien und Japan. Beide erzeugen selbst keine Rohstoffe, jondern sind wichtige Ein- fubrländer für Textilfasern. Fapan besißt ebenso wie Groß- britannien große Produktionsanlagen für die Herstellung von Geweben aus Baumwolle, Wolle, Seide und Kunstseide. ÄAußer- dem ist es das wichtigste Erzeugungsland für Naturseide. Jm Gegensaß zu Großbritannien, das selbst ein quter Abnehmer von Textilwaren ist, kauft Japan fertige Stoffe im Ausland nux in ganz unbedeutenden Mengen.

Die deutsche Textilindustrie beschäftigt rund 1117 000 Per- sonen und arbeitet vorwiegend für den Binnenmarkt. Daneben ist die Ausfuhr insbesondere. von bestimmten Spezialerzeugnissen von großer Bedeutung. Mit der Erfindung und Verarbeitung neuer Spinnstoffe ist die deutshe Textilindustrie jeßt in einen neuen Entwicklungsabschnitt eingetreten,

Internationale Textilkonferenz in Washington.

Die Textilindustrie in allen Ländern hat in den leßten Fahren stark unter N und sozialen Störungen gelitten. Fn einem Bericht, den das Jnternationale Arbeitsamt zur Vorbe- reitung dec Fnternationalen Textilkonferenz in Washington aus- gearbeitet hat, wird in erster Linie darauf hingen heute mit den modernsten technischen- Verfahren ausgestattete Textil- industrien in früher rein landwirtschaftlichen Ländern und Erd- teilen errichtet worden sind, Diese treten jeßt mit den alten Jndu- strieländern in schärfsten Wettbewerb. Dazu kommen in den leßten Jahren in einzelnen Staaten erlassenen Schußmaßnahmen, bohe Zölle, Kontingentierungen, Währungskontrollen und die immer ras{cher anvaGfendè Steigerung der Arbeitsleistungen. Da die Textilindustrie 10 Millionen Männer und Frauen beschäftigt, sind die sozialen Folgen der technischen Entwicklung hier beson- ders fühlbar. Die Textilindustrie leidet vielfah auch unter Ab- saßmangel. Ob aber -chtatsählich eine Uebererzeugung und nicht vielmehr ein Unterverbrauh vorliegt, bedarf dringend der Klärung.

Zur Erörterung aller Fragen, die auf die sozialen Verhält- nisse in der Textilindustrie mittel- oder unmittelbar Einfluß haben können, tritt am 2. April auf Einladung des Präsidenten Roose- velt eine Juternationale Konferenz zusammen, an der nah den bisher vorliegenden Meldungen folgende Länder teilnehmen werden: Vereinigte Staaten von Amerika, Belgien, Kanada, Finn- land, Frankreich, Großbritannien, Fndien, Japan, Lettland, die Niederlande, Polen, die Tschechoslowakei und Jugoslawien.

auch Pausen in vielen Fällen, besonders in kleineren Geschäften, der Gefolgschaft niht voll zur Verfügung stehen, da die Kunden meist auch während dieser beit bedient werden müssen. Hinsicht- lih der Frage einer Umsaßverlagerung wird ausgeführt, daß der Umsaß in erster Linie abhängig ist vom Beruf, und daß nicht ein- Zusehen sei, wieso sich der Bedarf infolge kürzerer Verkaufszeit ändern soll.

Als wesentlichste Vorausseßung für jede Veränderung der Verkaufszeiten wird einstimmig eine Erziehung des Verbrauchers, insbesondere der Hausfrau, genannt. Bei genügender Einsicht und Bereitwilligkeit der beteiligten Menschen werden si R Schwierigkeiten. immer beseitigen lassen. Aus allen diesen Grün- den wird deshalb der Sonnabendfrühschluß als die einzige Lösung bezeichnet, die sowohl den im Einzelhandel Schaffenden als auch den Verbrauchern nach Erfüllung gewisser Vorausseßungen in jeder Hinsicht gerecht wird.

Lieferbedingungen für Schrauben und Muttern.

Bei so einfachen und vielseitig verwendeten Maschinenelementen wie Schrauben und Muttern, die in größeren Mengen eingekauft werden, kommt es sehr darauf an, daß sie an jeder Stelle cingebaut und ausgewechselt werden können, also völlig austauschbar sind. Dazu sind genaue Richtlinien für die Men Abweichungen der Maße erforderlih. Damit außer der Maßhaltigkeit eine gleih- bleibende Güte gewährleistet wird, hat der Deutshe Normenaus- {uß in Zusammenaxrbeit mit der Fachgemeinschaft dexr Deutschen Blankschrauben-Jndustrie und dem Verband für preßblanke Eisen- gewindeshrauben und Muttern kürzlih eingehende Lieferbedin- gungen aufgestellt:

Din 267 *) Blanke, halbblanke und preßblanke Schrauben und Muttern aus Stahl

Blatt 1 Technische Lieferbedingungen

Blatt 2 Zulässige Abweichungen, Künsftig ist es abgesehen von Sonderfällen nicht mehr not- wendig, mit dem Lieferer besondere Vereinbarungen zu treffen. Es genügt die Angabe „nah Din 267“, denn in diesem Normblatt sind ausführliche Bestimmungen über Verpackung und Kennzeichnung, äußere Beschaffenheit, Maßhaltigkeit, Werkstoff, zulässige Abwei- chungen usw. festgelegt. Die bei einex Lieferung vorzunehmenden Prüfversuche sind eingehend beschrieben: für Schrauben Zugz, Abscher-, Kopfschlag- und Abschreckbiege-Versuch, für Schrauben und Muttern Kugeldruckprobe zur Festigkeitsbestimmung und ein Ab- würgeversuch, schließlich für Muttern noh der Aufdornversuch,

Wenn also in Zukunft Lieferer und Abnehmer nach diesen Be- dingungen arbeiten, wird man îm Handel Schrauben und Muttern in einheitliher, genau bekannter Ausführung und Güte erhalten. Viele unfruchtbare Streitigkeiten und Mißverständnisse fallen weg, Zeit und Werkstoff werden gespart!

*) Beuth-Vexrlàg, Berlin SW 19,

Berliner Börse am 1. Aprik.

Renten lebhast und fester. Aktien später anziehend.

Das schon in den legten Tagen hervortretende lebhaftere Guteresse für festverzinslihe Werte machte heute, am Kupons- termin ‘des 1. April, weitere Fortschritte. Die aus den Zins- zahlungen fließenden Mittel wurden zur Wiedexanlage in Renten verwandt und schufen dadurch zusäßlihen Bedarf, der nur zu höheren Kursen befriedigt werden konnte. Dazu kam das schon gestern erwähnte, für den Rentenmarkt nicht unwichtige Ereignis der Festseßung des Auslosungstermins für die Umschuldungs- anleihe auf den 22. April. Fn diesem Papier war infolgedessen lebhafte Kauftätigkeit zu beobachten, durch die der Kurs um 30 Pfg. auf 92 % stieg. Die Reichsaltbesizanleihe wurde % % höher mit 121 bezahlt. Daneben koanten auch die variabel ge- handelten Fndustricobligationen Gewinne von 4—% % erzielen. Die dem Rentenmarft zuzurehnenden 7 igen Reichsbahnvor- zugsaktien stiegen bei einem Anfangsumsaßy von ca. 150 000 RM erneut um !s % auf 126.

Die Aktienmärkte verbarrten zunächst nah wie vor im Zu- stand niht mehr zu überbietendex Geschäftsstille. Die schwankungen wurden weiter von kleinsten Aufträgen bestimmt. Im allgemeinen läßt sih aber eine gewisse Widerstaudsfähigkeit nicht verkennen, und man hofft in Börsenkreisen allgemein, daß die feste Verfassung des Rentenmarktes in den nächsten Tagen auch etwas auf die Dividendeniverte ausstrahlen wird. Von über 1% hinauêgehenden Kursabweihungen sind nur Kali-Chemie (+ 1) und Christian Dierig (+ 114), andererseits Engelhardt Brauerei (— 1% %) zu erwähnen. Von größerer Nachfrage konnte nur bei Versorgungswerten die Rede sein, da sih diese Papiere mit ziemlih fester Rendite besonders gut als Anlage- papier eignen. Die im Geschäftsbericht der zum Viag-Konzern gehörenden Elektrowerke A.-G. erwähnte Steigerung dexr Strom- abgabe um 15 % mag zu einer stimmungsmäßigen Beeinflussung des Marktes beigetragen haben.

Kurs-

om Verlauf griff die Festigkeit des Rentenmarktes auf den Aktienmarkt über, wenn sie auch- im wesentlihen auf die guten und soliden Werte beschränkt blieb. Bemerkenëswert fest lagen Dt. Eisenhandel, die den Anfangskurs um 2% überschritten. Jlse-Genußscheine zogen um 14, Daimler um 1, Reichsbank um 24 und Mansfeld um 54 % an.

Die im Verlauf erzielten Kursbesserungen konnten meist bis zum Schluß aufrechterhalten und zum Teil erweitert werden. ö D / ö S Salzdetfurth gewannen gegen den ersten Kurs 114 %, Dt. Waffen

Ö ( ( , ¡ %, Ver. Stahlwerke insgesamt 4%. Jm Gegensay zur All-

/A4 /0. gemeintendenz bröckelten Berliner Maschinen um insgesamt A % ab.

Am Einheitsmarkt waren nur vereinzelt größere Abweichungen gegen den Vortag zu beobachten; so zogen Ponarth-Brauecrei um 324 und Rostock-Mahn um 3 % an. Angeboten waren Harburger Eisen (— 224) und Fraustädter Zulec (— 214) sowie von Koio- nialwerten Kameruner (— 4) und Schantang (— 8 8). aktien waren nur wenig verändert. Lediglih Hypothekenbanken fanden regere Nachfrage. Hamburger Hypothekenbank konnten 2,

Dt. Centralboden und Westboden je 4 % gewinnen.

A8 YVanli-

Am Kassarentenmarkt konnten fast sämtlihe Gattungen Kurs- steigerungen von durchschnittlich —4 % aufweisen. Bevorzugt wurden allerdings die bisher zurückgebliebenen Serien. Von Stadt- anleihen wurden 26ex Düsseldorf 1% % höherbezahlt. Vielfach konnte man Strich-Geld-Notierungen an den Tafeln bemerken. Von landschaftlihen Goldpfandbriefen waren Ostpreußen (die früher 8 Ligen) um 4 %, die übrigen uÉm 4—4 % befestigt. Ruhiger lagen Provinzanleihen, von denen nu.c 1, Sachsen mit + 4 % auf

fielen

Länderanleihen konnten die vortags erzielten Kurse aub nur unerheblih überschreiten. Fm wvariablen Verkehr zogen Reichs- altbesip erneut um % auf 121% an. FJndustrieobligationen waren bis auf Aschinger (+24) und Farben-Bonds (+ 14) nur wenig verändert.

Am Geldmarkt trat bereits heute vine kräftige Entspannung ein, so daß die Blankotagesgeldsäße um 4 % auf 34—314 % er- mäßigt werden konnten.

Bei den amtlihen Berliner Devisennotierungen wurde das engl. Pfund entsprehend dexr internationalen Befestigung mit 12,18% (12,18) und der franz. Franc mit 11,4514 (11,45) festge- seßt. Der Gulden ermäßigte sih auf 136,33 (136,39), während sich sonst nennenswerte Veränderungen kaum ergaben.

Vörsenkennziffern für die Woche vom 22. bis 27. März 1937.

Die vom Statistishen Neichsamt erre{Gneten Börsenkennziffern stellen sih in der Woche vom 22. bis 27. März 1937 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Monats- durchschnitt Februar

120,27 100,37 110,57

108,14

Wochendurhschnitt Uno 0 Don 19 0. bis 27. 8 bis 20. 3.

119,77 120,64 101,62 101,91 112/06 112,67

109,02 109,99

Aktienkurse (Inder 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwgçrindustrie Verarbeitende Industrie . Handel und Verkehr

Gesamt .

Kursniveau der 43 °/cigen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- ae Ptandbriete der öffentlich- rechtlichen Kredit-Anstalten

Kommunalobligationen Anleihen der Länder und Gee L à

Dur(hschnitt . « «

Außerdem : 6 9/6ige Industrieobligationen 4%ine Gemeinde- umschuldungsanleihe . «

98,19

97,17 96,10

98,41

97 56 96,54

98,44

97,51 96 61

97,11 97,71

96,54

97,37

102,17 91,33

102,19 91,61

102,16 91,55