1875 / 117 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Barmen.

Als. Marke ist eingetrage

Königlichen Handelsgerichte in Barmen unter Nr.

8 zu der Firma „Carl Honsberg & Nachfolger“ in Remscheid nach An- y meldung vom 14. Mai 1875, Morgens

10 Uhr 35 Minuten, für Stahl und 2

Stahl- und Eisenwaaren das Zeichen:

welches- auf der Waare dur Einschlagen 1 der Verpackung angebracht wird. Der Handelsgerichts-Sekretär : Daners.

WBertim. Königliches Stadtgericht zu Berlin,

Abtheilung für Civilsachen. Als Kollektiv-Marke sind eingetragen unter

zu der Firma: Tue Howe Viasechine Com- pany Limited Hauptniederlassung in : Londou, Zweigniederlassung in Verlin nah | halbwollene Slanelle,Köper,Moltons,Boys die Zeichen : | gesellschaft

Anmeldung vom 1. Mai 1875, Vormittags 5 Minaten, für Nähmaschinen Zeichen, welche auf der Maschine

elbst wi angebracht werden : tb

a, auf der Fundament- platte das Zeichen:

b, auf zein Pedal das Zeichea :

das Zeichen:

d, auf der Rüseite des Vorderarmes das Zeichen:

(Siehe Inserat,)

Berlin. Königlihes Stadtgericht zu Berl Abtheilung für Civilsachen,

Als Marke i} eingetragen unter Nr. 51 zu der Firma Louis Walcker in Berlin nach Anmeldung vom 4, Mai - 1875, Vormittags 9 Uhr {h 99 Minuten, für \eidene Müller-Gaze (Beuteltuch) das Zeichen :

Berlin. Königlihes Stadtgericht zu Berlin, j Abtheilung für Civilsachen.

Als Marke ist eingetrogen unter Nr. 52 zu d Firma Iohann George Kothe L

in Berlin nah Anmeldung vom _FF 4. Mai 1875, Vormittags 10 ( V h pa Uhc 5 Minuten, für Alkohol- ! [4 \ K präparate das Zeichen:

d, A L fu

N

Bremen. In das hiesige Zeichenregister ist ein-

getragen am 1, Mai 1875: nach Anmeldung vom 1, Mai L : Biere das nebenstehende Zei. &* 4 S

Unter Nr. 2 zu der Firm ===ck= Andr. Müller in Bremen 5

1875, Morgens 114 Uhr, als 7"

Marke für von ihr fabrizirte

hen. Daässelbe bildet einen __@ S Theil der Etiquette. E E

Bremen, aus der Kanzlei des Handelsgerichts,

den 1, Mai 1875. Funke.

Nordhausen. Ass Marken find eingetragen unter Nr. 1 -des Zeichenregisters zu der

vom'1, Mai 1875, Morgens 6 Uhr, für

a, Echten Dr. Luße'schen homöopathischen Ge- sundheits - Kaffee das Zeichen:

E bter De, Puß scher

Gesmidheits-Cafsee

A s

f Kuvf [het /Gesmidheits-( asse

b, Echten Dr. Lußtze'’shen homöopathischen Ge- sundheits-Kaffee das Zeichen:

E A

die nachstehenden

„A 11.) nach der Anmeldung vom

Ie Firma : Krause & Comp zu Nordhausen nach Anmeldung

n beim , Offenbach. Bekauntmachung,

Comp. | Als Marke ift eingetragen unter M Nr. 1 zu “der Firma: : f Kirschten in Offenbach“ nach Ar- | meldung vom 1. Mai 1875, Vor- mittags 92 Uhr, für Achsen, Federn, Räder und fonstige Wagenbestand- theile das Zeichen : :

Offenkach, am 3. Mai 1875.

Gr. hess. Landgericht das. Langsdorff, Schlink, Landrichter. Landger.-Affsessor. |

|

ten Konkurse ist Masse bestellt worden.

auf den 19, Mai 1875, Bormittags

ind auf in unserem Gerichtélokal, Terminszimme

zugeben, Schwelm, den 9. Mai 1875, Königliche Kreisgerichts-Deputation

Eloseweinrn,. Vekauntmachung,.

Si F G. Le O unter Nr. 1 zu der | [3529] irma ¿F. G. Lehmann in Bsöhrigen nah Anmel- Aufforderun f ‘sgl@ dung vom 1, Mai 1875, früh 8 Uhr, für ganz- und Sn M o R us e E Ub Heilenbeckter

Nr. 15

8 Uhr werden alle Diejenigen, welche an ¡ sprüche als Konkursgläubiger machen woll | durch aufgefordert, bereits rechtshängig sein oder viht, mit für verlangten Vorrecht

e folgt

| bei uns {riftli oder zu Protokoll an

und ingleihen als Eti- kette anf der Uinhüsllung der einzelren Stücke das Zeichen:

waltungspersonals auf den 25,

in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer

Königlich Sächsisches Gerichtsamt Ro rei den 10. Mai 1875. ßwein,

Irdenberger, Ger Amtm. [3465]

Waldenburg; Bekanntmachung.

„Als Marke i eingetragen unter Vir. 1 zu der Firma der Handelsgesellshaft „E, Webskh & Harkt- mann“ in Wüste-Waltersdorf nah Anmeldung vom 9. Mat 1875, Vormittags 9 Uhr 35 Minuten, für

Die Howe

, Seit einigen Jahren bin ih e meiner Näh - Maschine zu vermehren , vollendetes System einzurichten , der größtmöglichsten verbindet.

welches

1) Gewebe von Leinen, 2) Gewebe von Baumwolle, 3) Gewebe von Leinen und

/ den Verkauf meiner Maschi S auvots f Maschine noch mehr zu

Maschine Co.“ gegründet, und die Ges dieser Compagnie unter

werthe Nuf meiner Maschine hat Personen

das Zeichen: *

ih, um mich und das Publikum zu

Waldenburg, den 5, Mai 1875. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Waldenburg. Bekannt- machung,

J n Figrle f eingetragen unter r. 2 zu dex Firma der Handels- im, | gefeflfchaft P Trautvetter, Wiesen & Comv in Wüsfte-Waltersdorf nach Arta dung vom 5. Mai 1875, Vormit- tags 97 Uhr, für „Gewebe aller Art“ das Zeichen : Waldenburg, den 5. Mai 1875. Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

Das Wort Howe,

Howe Nähmaschine.

FTEWEN, Vekanntmachung. Königli@hes Kreisgericht I Abtheilung zu Wesel, , Name der Firma, gegründet durch Als Marke ist eingetragen Elias Howe im Jahre 1863, beständig unter Nr, 1 des Zeichen: ausgeführt von seinen Erben durch die er | registers zu der Firma: Gompagnie in Europa und dur den Henricus Oldenkott sonlor Sohn Elias Howe Herrn Simon Howe.

& Comp. in Nees,

1, Mai 1875, Morgens 10 Uhr, für geschnittenen Rauch- A tabak das Zeichen : zelnen Theile so verbessert, daß wir jeßt im St

Maschinen der Welt zu liefern.

Konkurse. Bekanntmachung

l, der Konkurs-Eröffnung und des offenen Arrestes.

Konkurs - Eröffunng.

[3657]

lin mit einer Zweigniederlassung zu Milspe Cröffne-

y 1 der Kaufmann Carl Friedrich Schmidt hierselbst ¿zum E Verwalter der Die Gläubiger des Ge- mefn\{chuldners werden aufgefordert, in baut E

vor dem Kommissar, Kreisrichter Schlichter, anbe- raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen eiustweiligen Verwalters ah-

__Heiler Gußstahlwerke | Verlin, mit einer Ziweigniederlaf U M Milspe,

die Masse An-

ihre Ansprüche, dieselben mögen

bis zum 12. Iuni 1875 einschließlich

und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Sorderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- und Wolf

Iuni 1875, Bormittags 10 Uhr,

und es is mir Produktion zu den

Um diese Resultate zu erlangen habe ih Zei e i ate 31 , eit die in meinem Leben als praktischer Arbeiter ate E und wie ich glaube, mit Erfolg darauf verwandt.

meiner Oberaufficht geführt. Der

Verbindung mit Maschinen untergeordneter Arbeit zu bringen ; ein Medaillon angenommen, welchches i d Mb

( , welches in der Mitte das Profil „Elias Howe, Jr, Erfinder und Verfertiger, New-York US A.“ trägt jeder Maschine eingebettet, und keine anderen find das Fabrikat der as nigen, welche diese besondere Geschäftsmarke tragen.

Die Howe Maschinen find dafür berü Sry iet

Ls _% ( , daß sie die beste E: Nadel sr denselben Faden gebrauchen, als jede andere Maschine, währtesten Maschinerie haben wir die Vorrichtungen zur Herstellung derselben fo v

vor dem Kommi i8yi ; seinen. sar Kreisrichter Schlichter zu er-

Zugleich ist noch ei ; ; med s ch eine zweite Frist zur An- s zum 31. August 1875 einsch{ließlia E E zur MBA aller A en

er er ei : rungen Trin Srist angemeldeten Forde-

auf den 17, Gee 1875, Vormittags r

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 8 vor dem genannten Kommissar Kreisrichter Schlichter anberaumt, Zum Erscheinen in diesem Termine i werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre For- Lmoen Innerhalb einer - der Fristen anmelden ger. Wer sêine Anmeldung \chriftlich einrei j l / iht r Aktien- eine Abschrift derselben und P Anlagen et gen. ge A Jeder Gläubiger welcher niht in unserm 9 - bezirke feinen Wohnsitz hat, muß bei E seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- N E Lie bei uns berechtigten rtigen Bevollmächtigten b | üffe tes g vestellen und zu den enjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft werden die Rechtsanwalte Stute und Wulf Eee selbst, von Briesen, Justiz-Nath von Dewa"l, Geck Justiz-Rath Gerstein, Keller, Dr. Schulze, Storp u Q z S7 4 Hi M, Sadlyalém orze:

Schwelm, den 9, Mai 1875. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

11 Uhr, r Nr. 8

en, hier-

dem da-

zumelden

Nr, 8,

Anzeigen.

Näh - Maschinen.

msig bestrebt gewesen, die Vorrichtungen zur Anfertigung i gelungen, ein i die vollkommenste Arbeit mit billigsten Herstellungskoften

Arbeit, Geld und

Srfahrung reihlich,

__Um die Herstellung und

erleichtern, wurde „Die Howe

chäfte werden nun im Namen

beneidens-

Namen in

deswegen habe

als Geschäftsmarke ie

des Ecfinders, umgeben mit der Inschrift Dieses Medaillon ift in Howe Maschine Co,“ gls dieje-

Marque Commerese.

veranlaßt, meinen

Elias Howe, jr., Präs. der „Howe Maschine Co.“

Ho eingegossen iv erhabener Schrift a

dem Arm der Maschine, ift das Originalzeihen der Sab Elias Howe hat deshalb das Wort en m ) Publikum zu \chübßen, und

eingicßen lassen, um das um zu erkennen die Original

Gegossen und eingelassen auf

A el dem Sußtritt am Gestelle der Maschine worauf man die Füße sett. E

Arbeit liefern, und eine viel und durch Einführung der be-

z ermehrt, und die ein- ande find, allen Anforderungen zu genügen und die besten

Diese Maschinen werden in unferer ne umi j

; s ch2 L(alchtnen neuen geräumigen Fabrik zu Brid- 9 u Conn, angefertigt und zwar unter der unmittelbaren Oberaufsicht des Präsidenten Fal r E es Herrn Elias Howe, Jr,, der au der ursprüngliche Erfinder der Näh-Maschine ist

ompagnie

„Die Howe Maschine Co.“

699, Broadway, New-York.

Königl. Kreiégeriht zu Wreschen, Abth. T, den 15, Mai 1875, Vormittags 10 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Littmann Radt zu Zerkow ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und d ‘wo ai HZahlungseinftellung auf den . April 1875

rhoteot worden.

. Zum “«instweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Constantin Winéewski i 1 Wre L ( l Jun. zu Wreschen Die Gläubiger werden aufgefordert, in dem E F

auf den 31. Mat 1875, Bormittags 11 Uhr, Q D

h den Kreisrihter v, Brandt, im O A

e\nionszimmer Nr 1 unseres äfts- 2

„Lofales seres Geschäfts anveraumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Berat fers die Beibehaltung des bestellten einstweiligen B?rwalters oder die Bestellung eines anderen einst- weiligen Verwalters und darüber: ob und gus welchen Personen ein einstweiliger Verwaltungsrath du r LOREO sei is abzugeben, i y en, welwe von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver- schulden, wird aufgegeben, Niemandem davon etwas zu verabfolgen oder zu geben, vielmehr von dem | Besiß der Ge

L S unr 15, Juni 1875 einschließli, dem Gerichte oder dem Verwalter der

Tasse in Wasser gut aufkochen.

tempel und

Paket mit neben-

c, Preiegefrönten Ge- . jundheits-Kaffee das Zeichen:

Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbek - ¿e t / Vorbehalt | threr etwanigen Rechte zur Konkursmasse abzuliéfem. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich{be- den i {hee Veiee jg Meluschulduers haben von | n threm Desiße befindlihen Pfandstück | Anzeige zu machen. R MIERIMTe- Msi

(3528) Bekanntmachung.

In dem über das Vermögen der Actienge- |

zug, ist

ille versehen ift.

S Nur eht, wenn das stehendem Namens

Meda

D” Gesetzlich

Königliches Serldgerlht zu Nordhausen.

Inserat.)

sellschaft Heilenbecker Gußstahlwerke zu Ber- !|

Von diesem eten, ärztlich geprüften und empfohle Gesundheits-Caffee läßt man sech8 Gramm zu N Gti

wohlshmeckendes gesundes Getränk.

Krause & Co, in Nordhausen a. H.

Preisgekrönt 4 §raz, Wien,

Echter r. Luße’scher

- in Uordhausen a.

2

Man erhält dann ein

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Yor Täuschung durch nachgeahmte Líiquelles wird gewarnt.

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deponirt. “E

„Berlin: Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kess el). Druck: W. Elsner.

gegeben.

A 117.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher au die im 8. 6

inem besonderen Blatt uuter dem Titel

Dritte Beilage : zum Deusschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 22, Mai

——————

1875.

des Gesetzes üher den Markenschuß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanmnachungen veröffentliht werden, erscheint auch in

Central-Handels-Register für das Deutsche Reich. x: 1;

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des ÎIn-

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin,

SW., Königgräßerstraße 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Rege täglich. Das

Abonnement beträgt 1 A 50 S

für ‘das Vierteljahr. Einzelne Nummern koften 20 S.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 3.

Die Handelsregistereinträge aus dem Könitgreih Sachsen uud aus dem Herzog-

thum Anhalt werden Dienstags unter dcer Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht ,

wöchentlich, die leßteren monatli. Die Bekanntmachungen aus den Handels- und Zeichenregistern 2c. sind heut in der zweiten und dritten Beilage des Deutschen Reichs-Anzeigers enthalten. Vom Central-Handelsregister für das Deutsche Reich werden heut die Nrn. 116 und 117 aus-

-- H E e erd -——D-

Allgemeine Verfügung vom 10. Mai 1875,

betreffend die Gebühren für die Ein-

tragung der Waarenzeichen in das Han- delsregister.

Nach §. 7 des Reichsgeseßes über Marken- \chuß vom 30. November 1874 soll für die erse Eintragung eines Zeichens, welches landesgeseßlich nicht geshüßt ist, eine Gebühr von 50 entrichtet werden,

Diese Gebühr fließt zur Staatskasse und it in den Geltungsbereichen der Verordnungen vom 2. Januar 1849 und 24, Juni 1867, fowie in dem Be- zirke des Appellationsgerichts zu Celle in gleicher Weise wie die dort aufkoumenden Gerichtskosten zu verrechnen.

Im Bezirke des Appellationsgerihtshofes zu Cölu ist die Gebühr durch die Gerichtsschreibereien der A nah Maßgabe der §8. 31 ff, der

nstruktion vom 22. August 1859 (Just.-Minist.- Bl. von 1860 S. 2) zu erheben und in den nah SS. 31 und 32 zu führenden Registern in der für die Abfassungsgebühr bestimmten Rubrik auszu- bringen; fie ist dabei zugleih besonders erkennbar

zu machen und ihr Gesammtbetrag bei Aufstellung !

der Abrechnung nah Formular E. unter Nr. 4 ge-

Ren der Gerichtsschreiberei gewisse Antheile zu- ließen.

Im Bezi:ke des Appellationsgerichts zu Frank- furt a. M. haben die Wechselnotare bei Einziehung ihrer Auslagen die Erhebung der Eintragungsgebühr und ihre Abführung an die Kreiskasse zu veran- lassen. Dieselben haben die deu Antragstellern zu ertheilenden Bescheinigungen über den Vollzug ge- bührenpflihtiger Eintragungen in das Zeichenregister der Kreiskasse vorzulegen, von welcher darauf die stattgehabte Einregistrirung der Gebühren als Ge- richtsfkosten zu vermerken ist,

Für die bei der Führung des Zeichenregisters vor- !

kommenden Geschäfte erbalten die Sekretäre der Handelsgerichte im Bezirk des Appellationsgerihts- Hofes in Côln die in §. 14 der Verordnung vom 27. Januar 1862 (Ges.-Samml. S. 33) bezeichneten Gebühren mit der Maßgabe, daß für die erste Ein- tragung der Waarenzeichen im Sinne des Gesetzes von 30, November 1874 nebst der ih daran an- schließenden Benachrichtiguxg der Betheiligten und der Veranlassung der öffentlichen Bekanntmachung der in §. 2, Nr. 3, der gedachten Verordnung be-

stimmte Saß, für alle sonstigen Eintragungen und |

Löschungen der Saß Nr. 1. a. a. O. anzu- wenden ist.

Die den gedachten Sekretären hiernach zukommen-

den Gebühren sind allmonatlich in einer Liquidation *

zusammenzustellen und, sobald der Präsident des Handelsgerich1s diese für exekutorisch erklärt hat,

vom Ober-Prokurator unter Verrechnung bei einem !

in Kapitel 82 Tit. 3a. des Etats neu zu bildenden Dispofitionsfonds „Gebühren für die Führung des Zeichenregisters* vorläufig zur Verrechnung

als Zugang gegen den Etat zur Zahlung anzuweisen. ;

Die Wechselnotare im Bezirk des Appellations- ! gerihts zu Frankfurt a, M. beziehen für die er- | die in Art. 14 des Frankfurter ! Geseßes vom 19. Dezember 1862 (Ges.- u. Stat.- | i Kaufmann ist oder nit,

wähnten Geschäfte

Samml. Bd. 16 S. 7) bestimmten Gebühren. Die

leßteren werden von der ersten Abtheilung des Stadt- - gerichts auf Grund monatlich unter Beifügung der | betreffenden Akten vorzulegender Liquidationen unter : Verrechnung als Zugang gegen den Etat bei Kapitel ? 84 „baare Auslagen und andere Ausgaben in Par- î

teisachen“ zur Zahlung angewiesen. : Die Aftuare und Gerichtövögte in der Provinz Hannover erhalten für die von ihnen bei der Füh-

rung des Zeichenregisters wahrzunehmenden Geschäfte !

die« bei Führung des Handelsregisters zulässigen Schreib- und Zuftellungsgebühren. den unter entsprehender Beachtung der in den §8.

15, und 16 der allgemeinen Verfügung vom 24. Sep- tember 1873 (Jnst.-Minist.-Bl. S. 259) getroffenen

Bestimmungen zur Zahlung angewiesen und unter. !

Kap. 80 Tit. 7 des Etats verrechnet. Der Justiz-Minister. Leonhardt.

Nechtsgrundsähße des Neichs-Ober-Handels-

gerichts,*)

Der Vertrag, durh welchen ein Kaufmann die Vermittelung des Ve:kaufes eines Grundstückes Über- nimmt, ist im Zweifel als Handelsgeschäft nah Art 273, 274 (Absäße 1) des Handelsgeseßbuches zu beurtheilen. Art. 275, wonach Verträge über unbeweglihe Sachen keine Yale sind, findet niht Anwendung. Die Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zur Ausführuug ven einem oder mehrern einzelnen solchen Vermittelungs8geschäf- ten für gemeinschaftlihe Rehnung ist eine Gelegen- heitsgesellshaft im Sinne des Art. 266, wenn die

*) Nach Vereinbarun mit der Verlagshandlung aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ Nah- druck verboten. Geseß vom 11, Juni 1870,

die ersteren

| Kontrahenten Kaufleute sind. (Erkenntniß vom 21,

Januar 1875.)

Derjenige, welcher ein bestehendes Handels- geshäft mit der Firma übernimmt, wird da- durch allein noch nicht Schuldner der bisherigen Handelsgläubiger desselben, wohl aber dann, wenn er durch Cirkular oder font in handelsübliher Weise öffentlih bekannt mat, 128 er die Passiva mit übernommen habe. Die bloße öffentliche Bekannt- machung der Geschäftsübernahme und deren Ein- tragung in das Handelsregister haben diese Wir-, kung nicht. Daß die Geschäftsübernahme mit Aktivis und Pasfivis, wenn eine solche stattgefunden hat, auch veröfféntliht worden sei, kann nichk vermuthet werden. Es Yrxistirt keine allgemeine kauf- männishe Usance, auf welche diese Vermuthung sich gründen ließe. (Erkenntniß vom 23. Januar 1875.)

Die Beschränkung der Kursfähigkeit einer an sich kursfähigen Inhaberaktie ist nach dem Preußi- hen Allgemeinen Landrechte als der Mangel einer beim Kaufe ftillschweigend vorausgeseßten Eigen- haft des Gegenstandes aufzufassen. Dieselbe be- rechtigt daher den Käufer zur Aufhebung - des Ver- trags. Wenn fie in Eigenthumsansprüchen eines Dritten ihren Grund hat, kann sich der Verkäufer nicht s{hlechthin darauf berufen, daß dergleichen An- sprüchen nach Art. 306, 307 des Handelsgeseßbuches die Geltendmachung versagt sei. (Erkenntniß vom 28. San. 1875.) :

Derjenige, welher mit einem Bevollmächtigten kontrahirt hat, muß zur Begründung der Kontrakts-

flage gegen den Mahtgeber nahweisen, daß der Bevollmächtigte entweder durch ausdrücklihe Erklä-

_nc i | rung oder in sonft erkennbarer Weise feinen Willen, sondert von denjenigen Einnahmen darzustellen, aus }

sich nicht selbst, sondern den Machtgeber zu ver- pflichten, kundgegeben habe. Dies gilt auch bei Ver- trägen mit Handlungsbevollmächtigten : Art. 52 des g Selevbuthes. (Erkenntniß vom 29. Januar

Unter dem öffentlichen Verkaufe im Sinne des Art. 343 des Handelsgeseßbuches, d. i. dem Ver- faufe durch offentliche Versteigerung, ist der Verkauf in denjenigen Formen zu verstehen, wie solche für öffentlihe Ve:steigerungeu nach den geltenden ¿Lk lichen Rechtsgrundsäßen vorgeschrieben, oder, sofern es an solchen fehlt, ortêüblih sind. Wenn nun auch de M Sl orgerae bez. die örtlichen Gewohnheiten in Betreff der Art der Bekanntmachung des Ver- faufstermins von einander abweichen, fo ift doch

Dieselben wer- ;

jedenfalls eine Enge öffentlihe Bekannt- machung, d. h. eine, der Abhaltung des Termins vorauêëgehende Bekanntmachuvg, die geeignet ift, beliebige Kaufliebhaber von dem Termine in der Weise und so zeitig in Kenntniß zu seßen,

„daß dieselben in dem Termine erscheinen können,

nothwendiges Erforderniß jeder Versteigerung, welche sih als öffentliche charafterifiren soll, und es reicht nicht aus, daß blos in einem sffentlihen Lokale, zu welchem Niemandem der Zutritt verweigert wird, mittels Ausbietens und der Zulassung jedes Bieters | ein Meistgebot erzielt wird. Uebrigens sind nur die geseßlichen Formen des Selbsthü!feverkaufs zu wah- ren, niht auch solche Formen zu beobachten, welche vielleiht im besonderen Interesse des Käufers liegen. (Erkenntniß vom 2. Februar 1875.)

Die Bestimmung des Art. 274 des Handels- è géseßbuches, wonach die von einem Kaufmanne ge- \{chlossenen Verträge im Zweifel als zum Betriebe des Handelsgewerbes gebörig gelten, folglich die Ver- muthung dafür spriht, daß diese Verträge Haudels- geschäfte seien, findet keine Anwendung auf Verträge eines Kaufmanns, welche derselbe im Namen eines Auftraggebers geschlossen hat. In solchem Falle kommt es lediglih darauf an, ob der Auftraggeber Ueberhaupt ift die Eigen- schaft desjenigen, welcher im Namen und Auftrage eines andern kontrahirt, auf den Rehtscharakter des Geschäfts ohne allen Einfluß. (Erkenntniß vom 4. Februar 1875.)

In der Sitzung. vom 16. April cr. hatte das

! Königliche Ober-Tribunal zum dritten Male Gelegenheit, nach dem von ihm zum ersten Male in

dem bekannten Unterschlagungsprozeß gegen den Commis Lindenberg ausgesprochenen Grundsaß, daß es zur strafrechtlihen Verfolgung eines Diebstahls | oder einer Unters{lagung seitens eines Handlungs- | gehülfen keines Strafantrages bedarf, zu erkennen | und dabei gleichzeitig auszusprehen, daß dieser Grundsaß bei jedem Handlungsgehülfen zur Geltung | komme, mag derselbe ein hohes oder niedriges, oder | gar ein so geringes Gehalt bezichen, daß es der { Stellung eines Handlungscommis nicht ent)priht. ! Der Commis R., welcher in einem hiesigen bedeu- - tenden Geschäft gegen ein Monatsgehalt von 30 Thir. | engagirt war, machte sih gegen seinen Prinzipal ; einer Unterschlagung s{uldig. Der Prinzipal, wel- : cher Anfangs einen Strafantrag gestellt, zog den- ' selben reehtzeitig wieder zurück und das Kammer- ' geriht helt demgemäß die Strafverfolgung ' des Angeklagten für ausgeschlossen, indem das : Erkenntniß dieses Gerichtshofes ausführte, daß der ! §. 247 des Str. G. B. („Wer einen Diebstahl oder eine Unterschlagung gegen Angehörige, Vormünder, ! Erzieher oder solche Personen, in deren Lohn oder Kost ; er ih befindet, begeht, ist nur auf Antrag zu verfol- } gen“) auch auf das Verhältuiß des Handlungsgehül- | Rechtsanschauung, daß §. 247 auf das Verhält". eiaes | Handlungsgebülfen zu seinem Brodherryn keire“ An-

danach festzustellen, ob dadurch die Annahme be-

' lichen Verhältnissen voa der obersten Landes-Finanz-

| jen zu seinem Brodherrn Anwendung finden müsse Shwimmer-Regulirungs-Schühe. (Mit Holzfchnil: {ber auch nach der vom Ober-Tribunal acceptccen ' und 3 Abbildungen uf Taf. 1V.)

Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Nebersiht über die in der leßtvergangenen Woche in diesem Blatt vecöffentlichten Kon Tb enute Su aan Pneraans

wendung finde, „so würden do," wie das Erkenut- niß des Kammergerichts \WientiG ausführt, „die 30 Thlr. Monatshonorar des Angeklagten nah den Verhältnissen von Zeit und Ort als ein unbeträchtlicher Vergütungssaß und die Dienste des Angeklagten, deren durch Art und Aus- dehnung des T.'\hen Geschäfts bedingte Bedeut- samkeit und Wichtigkeit eben in der Höhe der Be- lohnung ihren zutreffendsten Ausdruck findet, als Dienste geringerer Gattung aufgefaßt werden müssen, so Ms auch unler jener Vorausseßung das Ver- hältniß des Angeklagten immer noch unter die Be- stimmung des §. 247 fällt.“ Auf die Nichtigkeits- beschwerde der hiesigen Ober-Staatsanwaltschaft ver- nichtete jedo das Dber-Tribunal das Erkenntniß des Kammergerichts und wies die Sache zur ander- weiten Verhandlung und Entscheidung in die zweite Instanz zurück. „Die Begründung des Appellations- richters“, führt das Ober-Tribunals- Erkenntniß aus, „suht auf einem Umwege der prinzipalen Ausfüh- rung über die Bedeutung des §. 247 des Str. G. B. faktishe Geltung zu verschaffen, indem sie vermit- telst der thatsählichen Feststellung die Stellung des Angeklagten, obwohl derselbe ein Handlungs- gebülfe ist, welcher nah der Annahme des Appella- tionsrichters „die Dispositión über Alles gehabt hat“, für ein unter den §. 247 fallendes Lohnver- hältniß erklärt. Diese Feststellung is aber eine rechtsirrthümlihe. Dieselbe beruht nicht auf einer Würdigung der Dienste des Angeklagten an sich, sondern auf einem bloßen Rücks{chluß aus der Höhe des gezahlten Lohnes auf die Bedeutung des Werthes der Dienste und verleßt damit wiederum den 8. 247 des Str.[G¡B. Nicht die Höhe der Beloh- nung oder die Geringfügigkeit derselben kann für das Verhältniß des BVerleßten zum An- geklagten als das Entscheidende angesehen werden, vielmehr ist die Beschaffenheit der dem Letzteren obliegenden Leistungen selbständig zu prüfen und

gründet wird, daß diese Leistungen solche find, wie sie in einem dem Gesindedienst nahekommenden Verhältnisse gefordert werden können.“

Jür die dem Gewerbebetrieb mit kontrol- pflihtigen Waaren bestehende Verpflichtung zu Führung eines Kontobuches über Vorrath, Zu- und Abgang dieser Waaren bedingt zugleich nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 6. April d. J., die Verpflichtung des Gewerbtreibenden, die Beschaffenheit der eingehenden Waaren, ob kon- trolfrei oder kontrolpflichtig, sogleih nach ihrem Ein- gange mittelft Untersuchung derselben festzustellen, ! weil der Natur der Sache nah davon die Möglich- keit der gebotenen Eintragung abhängig ist. Nach 8, 124, 3 des Vereinszollgeseßes vom Jahre 1869 ist, soweit es zur Sicherung des Zollinteresses für nothwendig erahtet wird, auch. der bestehende Gewerbebetrieh im Grenzbezirke den nah den ört-

behörde vorzuschreibenden Kontrolen zu unterwerfen. Nah Maßgabe des auf Grund dieses Gesetzes vom Finanz-Ministerium genehmigten Regulativs vom 26. März 1870 war der Kaufmann L. bei seinem Handelsbetriebe im Grenzbezirk gegen Oesterrei der amtlichen Kontrole des stehenden Handels für rohes Leinengarn, gefärbtes, - be- drucktes und gebleites Garn unterworfen, mußte Über den Vorrath, Zu- und Abgang der Waaren ein Kontobuh nach. näherer Anweisung der Steuer- behörde führen (8. 3) und den Waarenzugang #\o- gleih nach der Ankunft im Lagerraum im Konto- buche anschreiben (§. 12). Im Mai vorigen Jahres fanden jedoch einige Grenzaufseher im Lagerraum des L. in einem bis dahin uneröffneten Ballen kon- trolpflihtig gebleichtes * und gefärbtes Leinengarn, ohne daß diese Waare im Kontobuche eingetragen war. Wegen Zollkontravention angeklagt, wurde L. în zweiter Instanz freigesprochen, weil der Inhalt des in dem Lagerraume desAngeklagten vorgefundenenWaaren- ballens dem Angeklagten als baumwollen Ketten- \{ußgarn eine nicht zollpflihtige Waare de- flarirt, zugesendet worden war. Das Ober-Tribunal vernichtete aus den oben angeführten Gründen das Erkenntniß der zweiten Inftanz.

Das „Deutsche Handelsblatt* Nr. 20 hat folgenden Jnhalt: Das Schweizer Bankgeseß von Julius Bamberger. Der vorläufige Entwurf des Reichs-Eisenbahugesetzes. -— Die deutshe Han- delsbilanz 1872 und 1873. Das Gefeß über Markenschuß. Korrespondenzen. Das deuishe Bankgeseß und der Economijt, Deutsch- englischer Handelsvertrag. Mittheilungen aus den Handelskammern. Wochenübersiht: Handel und Verkehr. Münzwesen. Staatsfinanzen. Zu-

sammensteliung der Betrtebs-Einnahmen der deuts- |

chen Eisenbahnen im %tonat März 1875, Bank- ausweise. Sozial, (4. Eisenbahnen. Anzeigen.

Nr. 19 der „Deutschen Industrie - Ze i- tung“, Organ der Handels- und Gewerbekammern zu Chemniß, ‘Hresden, Plauen und Zittau, hat fo}- genden In,alt: Die Angriffe österreichischer Schv.h- zöllner 0'af die zollfreie Veredelung. Handels« und Gewe"'gekammern: Die Handelsgerichte in dem Ent- WV:efe der deutshen Gerichtsverfassung. Technik: *&Solldruck-Turbine (Patent Zeidler) mit selbstthätiger

Brauer & Luds

machung der Abgangshißze von Flammöfen, Dämpfen der Rohmaterialien behufs Gewinnung alkohol- haltiger Destillate. Neues Chromgelb. —.Indu- strielle Briefe: Berlin: Verein deutscher Eisen- und Stahl-Jndustriellen. Camden: Ausstand der Kohken- arbeiter. Finanz- und Handelsberiht. Manchester - Wochenschau über den englischen Maschinen-- und Metallmarkt. Dresden: erhöhungen. Technische“ Briefe: Chemniß: Dach- pappen. Technische Notizen. Fragen. Beant- wortungen. Jndustrielle Notizen. Vermischte Notizen.

erfonal-Nachrichten. Patent-Ertheilungen. Korre- pondenz. j

Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Oberschle- sischen berg- und hüttenmännischen Vereins“, rcdig. ven Dr. Adolf Franß zu Beuthen O/S,, enthält in Nr. 20 vom 15. Mai d. J.: Geseßgebung, Ver- waltung (Enquête über die Eisenbahntarif-Reform. S N Ie en gge Rege. Zur Revision der Handels- und Zollverträge. Produktion, Handel, Verkehr (Oberschlesieu: Dividenden - Nachrichten, Jahresberichte. Unfall auf der Scharleygrube. Frankrei: Kohlenproduktion. Norwegen : Eisenerze. Großbritannien: Lohnfrage; Export. Rußland r Aktiengesellschaft fürSteinkohlenverwerthung; Donnetz- becken. Böhmische Braunkohle in Wien). Deutscher Arbeiterfreund (Hülfskassen-Geseßentwurf). Anzeigen“ Briefkasten der Redaktion. /

Handels- Register.

Beriin. Handelsregister

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, Zufolge Verfügung vom 21. Mai 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfvlgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.

3963 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:

und Eijseugießerei vormals Ohm & vermerkt steht, ist eingetragen :

Rudolph Ohm ist aus dem Vorstande der Ge- sellschaft ausgeschieden.

In unsex Firmenregister ist Nr. 8756 die Firma: M. Hirschberg \

und als deren Inhaber dèr Kaufniann Moritz

Hirschberg hier E E

(jeßiges Geschäftslokal: Friedrichstraße 79)

eingetragen worden.

In unser Firmenregister is Nr. 8757 die Firma: Georg Levyn z

und als deren Inhaber der Kaufmann Max Georg

Levyn hier i

(jeßiges Geschäftslokal: Neue Königstraße 60)

eingetragen worden.

(Branche: Lederhandlung.)

Gels\ht find:

Prokurenregister Nr. 1874 4 - die Prokura des Emil Wolff und Ludwig Baumann,

Prokurenregister Nr. 2001 Da die Prokura des Hermann Jago dzinski und Emil Friedländer und

Prokurenregister Nr. 2720 : : die Prokura des August Rähmel, sämmtlich für die aufgelöfte Aktiengesell|chaft in Firma Malfkler-Bereins-Bank,

Berlin, den 21. Mai 1875, Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Bochum. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.

In unser Firmeuregister ift unter Nr. 386 die irma: C. Ohrmann & Cie. und als deren Jn=-

P der Kaufmann Carl CGofflet zu Gelsenkirchen

am 15. Mai 1875 eingetragen.

Bochum. Handelsregister des Königlichen Kreisgerihts zu Bochum. Die unter Nr. 199 des Gesellschaftsregisters ein- etragene Firma C, Ohrmaun & Cie. isst mit Aktiva und Passiva auf den Kaufmann Carl Cofflet zu Gelsenkirhen übergegangen “und deéhalb im Ge* sellschaftsregister am 15. Moi 1875 gelöscht. Bochum. SHaunde’zregister

des Königlichen K-ceisgerihts zu Bochum.

In unser Firme”:register ist unter Nr. 387 die ip Louis S teeg zu Bochum und als deren Inhaber der K«,ufmann Louis Steeg zu Bochum am 15. Mai 187% eingetragen.

Boecb’'am. Handelsregister

dez Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.

Der Kaufmann Louis Steeg zu Bochum hat für Jeine zu Bochum beftehende, unter der Nr. 387 des Ficmenregifters mit der s Louis Steeg einge- tragene Handelsniederla ung seine Ehefrau Sara,

eborne Lilienfeld, zu Bochum, als Prokuristin be« fellt, was am 15. Mai 1875 unter Nr. 118 des Prokurenregisters vermerkt ift.

Breandenburg. Befauntmacug. i Die bei Nr. 404 unseres Fir. enregister® «ige,

tragene - Firma W, Kriewiß ist he“. „15 t

worden. n

Berliner sengiel N A IeU g D A ARIUIE 0.

' wig's Neuerungen an Wirkmaschinen. Das * vene-

' tianishe Glas, Gold- und Silbertinten, Nußbar-

Brandenburg, den 13. dai 1875. Königliches Kred ericht. Abtheilung 1,

Die 20prozentigen Tarff=--=-

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