1899 / 267 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Bei diesêr Gelegenheit gestatten wir uns darauf hinzuweïsen, daß unser Insti seit dem Jahre 1897 31/2 °/gige Pfandbriefe ausgibt, welche völlig unverloosbar un innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vam Emissionsdatum ab auth unkündky find. Nah Umfluß dieser Zeit erfolgt die Einlösung derselben (vom freihändigg Rückkauf abgesehen) innerhalb 70 Jahren zum Nennwerthe auf dem Wege dy Kündigung und beabsichtigen wir die Eigenthümer dieser Werthe so lange q irgend thunlich im ungestörten Besize derselben zu belassen.

Die Anlage von Kapitalien der Stiftungen, Gemeinden uud Sparkassen y ist ebenso wie bei unseren verloosbaren Pfandbriefen auch in dieser Categorie 3 Folge hoher Entschließung des königlichen Staatsministeriums des Jnuern v

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

S

der Serien XIIT & XITY:

Lit, E zu M 2000 per Stü die Num.:

41850 49736

Lit, F zu M 1000 per Stück die Num.:

95709 97407 97833 98280 98437 106465 108881 111806 111807 112331 113176 115768 118814 118865 122250 125849 127126 127238 129335 130253 130255 130257

[j Der Bezugspreis beträgt vierteljöhrlißh 4 4 50 4.

131220 135198 141900 147028 152020

42167 43620 47300 53376 99087 58280 62258

65819

6794 16587

132790 135255 142144 147260 152127

42300 44465 47693 53388 55918 58851 62316 653953

Lit, G zu M 500 per Stück die Num.:

7893 - 7664 7849 9027 9727 11657 16888 17582 18597 19274 20688 20824

Lit, H zu Æ 200 per Stück die Num.:

132933 133280 133281 133572 133656 133863 137278 139483 1839997 140693 140750 141200 142364 142698 142996 143280 143576 144909 148309 148641 149983 150787 151334 151426 1538326 153621 153934 154753 154917 155090

Lit, ]

42348 44525 49110 99728 56107 58856 62327

65647

zu 4. 100 per Stück die Num.:

42648 46267

42638 46037 50473 52866 54254 54314 57471 57709 61265 61401 64193 64358 66370 66394

42588 45611 50234 593789 56589 60112 63749 66218

42561 45022 49623 53782 56283 59200 63112 66034

42457 44864 49361 53742 56143 58871 63021 65749

12035

12063

134530 134577 141502 141522 146342 146942 151450 151451

43349 46415 53222 54317 58052 61439 643 665

43385 46666 53288 59066 58238 61860 64664

Die den Nummern unserer Pfandbriefe vorgedruckten Nuilen, z. B. O00181, 006181, 015432 2c. zc. finden in vorsteheuder Lifte keine Berücksichtigung. Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons und kaun unter entsprechender Stückzinsausgleihung schon von jeyt an geschehen, Die coupon8mäßige Verzinsung endet mit ZL. Dezeuwber dieses Fahres. Veripäteten Erhebungen wird ein eiuprozentiger Depositalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien TX—XILI vom L Juli 1895, der Serien X11] und XIVŸ vom 4. Februar 1898 an verrechnet. Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten- und spesenfrei geleistet bei unseren Kassen in München: Promeuadestr. Nr. 10, Theatiuerstr. Nr. 11, Residenzstr. Nr. 27 und

unserer Filiale i

n Laudshat, den Filialen der Bayerischen Noteubank in Angsburg, Kempten,

Ludwigshafen, Nüruberg, Negeusburg und Widrzburg, der Agentur der Bayerischen Noten- bank in Liubau, ferner bei der kgl. Hauptbank in Nürnberg und den kgl. Filialbauken in Amberg, Ausbach, Angsburg, Bauberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Luvwigshafen, Passau, Negeus- burg, Schweinfurt, Straubiug und Wärzburg, bei den Bankhäujeru M. A. vou Lioth- schils & Söhue-in Fraukfurt a. M, Doerteubach & Cie. in Stuttgart, Dresdvuer Bauk in Dresden, der Direftion der Di&Skoutogesellsczast in Berlin, der Leipziger Vauk in Leipzig, endlich bei der Subdirektion der Bexrficherungsaustalten verBayerischeu Hypothekeu- uno Wechselbank in Berlin, Kochstraße 583.

Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eiugetragenen Eigenthümers zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genchmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderlich ift.

An Stelle der verloofteu oder gekündigten Pfaudbriefe köunen bei der unter- fertigten Bauk in München, sowie den obeu verzeichneten Eiulöse-Stellen neue Stücke

zum Tageskurse bezogen werden. R i Verloosungsl1sten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen gratis zu haben.

Müncheu, den 2. November 1899,

Speciell zur Erleihterung der Verwaltung von Stiftungen, Mündelgeldern y

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ;

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 -.

26. November 1896 zulässig. S 5 E | S : S

werden neben den bisher bestehenden Titres von ( 100—2000 auch Stüde y M4. 5000 ausgegeben.

Wir erlauben uns diesen Typus besonders bei Neuanlagen von Kapitalig zu empfehlen.

Zur Aufbewahrung von W

empfehlen wir die in unserem

Neuen Zankgeväude, Theatinerstrasse No. 11—1#

nach den neuesten Erfahrungen der Technik vollkommen feuer- und cinbrusicher erbauten

Tresore. “25 Wir übernehmen Worthpapiere aller Art als I. OfffŒœne Depots

in Verwahrung, besorgen deren vollständige Verwaltung und stellen unter Ertheilung aller wünschenswerthen Auskünfte unseren Deponenten alle Einrichtungen und Vor- theile, welche eine regelmäßige Bankverbindung bietet, zur Verfügung. Jnsbesondere besorgen wir auch den Au- und Verfauf von Werthpapieren und gewähren Vor- schüsse auf die hinterlegten Depots. Die Gebühren betragen 50 Pfennige pro tausend, für Depots unt-r ME. 10,000.— Mik. 5.— pro Fahr. S

LLerthpapierc, Documente und Preticseu und sonstige Werthgegenstände in Enveloppen oder Behältern verpackt, die von den Hinterlegern zu verschließen und zu versiegeln sind, können als

II. Geschlossene Depots

mit und ohne Werthangabe übergeben werden. Für die deklarirte und versicherte Werths\umme haftet die Bank. Í

Auch vermiethen wir (Æ" Eiserne Kassetten, “S3 geeignet zur Auf- bewahrung oben genannter Gegenstände, die ebenfalls vom Deponenten zu ver- siegeln sind, und deren Fnhalt die Bank zum deklarirten Werth versichert.

Geschlossene Depots können gegen eine Gebühr von Mk. 2.— an pro Jahr hinterlegt werden.

Jn unserer Stahlkammer vermiethen wir

III. Eiserne Schrankfächer

unter Selbstverschluß der Miether in vier vershiedenen Größen von Mf. 25.— bis Mk. 100.— pro Jahre. Zur ungeftörten Manipulation mit dem Znhalte der Fächer und Depots stehen im Vorsaale der Fresore vershließbare Cabiuette zur Verfügung. i j

Éntereffentea laden wir zur Besichtigung diefer neuen Einrichtung und Ent- gegennahme näherer Austünfte ein. ;

Reglements werden hier und bei den Filialen und Agenturen unserer und dèr Vayer. Notenbauk abgegeben oder auf Wunsch unentgeltlich zugesandt.

Offene und geschlofene Depots können auch bei unjerer Filiale in 6 Landstzut binterlegt werden. Y

Bayerische Hypotheken- und Wechselbank.

Di. witd se BUHFRUXAU (Sub: pag) S

für Berlin außer den Post-Austalten auch die Expedition

| SW,., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 4.

[25

TIN & I E53 F

M 267

Berlin, Freitag, den 10. November, Abends.

| Junserate nimmt an:

E E

die Königliche Expedition | des Deuftshen Reichs-Anzeigers h und Königlich Preußishen Staats-Anzeigers h

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. ° Hi

1899.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem bisherigen Direktor der Provinzial-Jrreranstalt, Ge- heimen Sanitätsrath Dr. Meyer zu Osnabrück die Schleife zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse,

dem Geheimen Sanitätsrath Dr. Zacharias zu Königs- berg i. Pr. und dem Gerichtsschreiber a. D., Kanzleirath Runge zu Leer den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

Allerhöchstihrem Ober - Stallmeister Grafen von Wedel den Königlichen Kronen-Orden erster Klaße,

dem Haupt - Steucramts - Assistenten Siebert zu Frank- furt a. M., dem Hegemeister a. D. Neumann zu Groß- almerode im Kreise Wißenhausen, bisher zu Gershausen im Kreise Hersfeld, den Förstern a. D. Karl Schmidt zu Marburg, bisher zu Reddehausen, Griesar zu Salmünster im Rreise Schlüchtern, bisher zu Häuserdick, und Wendelburg zu Kieß im Kreise Dramburg, bisher zu Forst- haus Wildforth, und dem Administrator Eduard Bi raub zu Neumark Westpr., bisher zu Mortung im Kreise Löbau, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

den emeritierten Lehrern Sell zu Lämmersdorf im Kreise Arnswalde, Seiffert zu Pleß, . bisher in Altdorf, Keintoch zu Gleiwiß, bisher zu Warschowiß im Kreise Pleß, Giobish zu Ratibor, bisher zu Susses im Kreise Pleß, Hamster zu Frankfurt a. O., bisher zu Päßig bei Schönsließ im Kreise Königsberg N.-M., Wegner zu Klein-Schlatikow im Kreise Saagzíig, Gauert zu Groß-Salze im Kreise Kalbe, bisher zu Raniecs im Kreise Jerihow 1, Schmidt zu Degenershausen bei Ermsleben, bisher zu Klein-Ottersleb:n im Kreise Wanzleben, und Brandt zu Seehausen im Kreise Osterburg den Adler der Jnhaber des Königlihen Haus- Ordens von Hohenzollern,

dem Eisenbahn-Telegraphisien a. D. Merkel zu Gnesen, dem Förster a. D. Schirmacher zu Bütow, bisher zu Sonnenwalde im Krcise Bütow, dem Hofmeister Karl Hinz zu Zülsyagen im Kreise Dramburg, dem Obergärtner Samuel David und dem Gräflichen Kammerdiener Johann Peters, beide zu Groß-Steinort im Kreise Angerburg, dem Gutsaufseher Karl Siegmund zu Langbrück degseiben Kreises, dem Kämmerer Ludwig Schwarz zu Krumteich im Landkreise Königsberg i. Pr. und dem Heuerling Wilhelm Maßmann zu JZsselhorst im Landkceije Bielefeld das All- gemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Fabrikarbeiter Aloys Kalleicher zu Brühlhof im ias Altenkirchen die Rettungs - Medaille am Bande zu ver- eihen.

1

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Neichsgerihtsrath Beer zu Leipzig den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Ober-Baudirektor Fran zius zu Bremen den Nothen Adler-Orden zweiter Klasse,

dem Königlich bayerischen Obersten von Steinsdorf, Kommandeur des 6. Jnfanterie-Regiments Kaiser S lailhen König von Preußen, und dem Direktor im Königlich belgischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten Seeger den Rothen Adler-Orden dritter Klasse,

dem Major im Generalstabe des I. Königlich Bayerischen Armee-Korps Schmidt, bisher kommandiert nah Preußen zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe, dem Hauptmann im Generalstabe der niederländischen Armee Pop, dem nieder- ländischen Legations-Sekretär Jonkheer Schimmelpennin ck, dem zur Zeit mit der vertretungsweisen Wahrnehmung der Geschäfte des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Buschär (Persien) beauftragten Dragoman Dr. phil. Carl Neinhardt, dem Oberlehrer am Le ctm zu Straßburg i. E., Professor Dr. Knod und dem Bezirksamtmann Boeder zu Victoria (Kamerun) den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem K. und K. österreichish-ungarischen Kontre-Admiral

Ritter von Brosch den Stern zum Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse,

dem K. und K. österreichish-ungarishen Ministerialrath a. D. Freiherrn von Andrian-Werburg den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem Baurath BuLtel] zu Bremerhaven und den Be- amten der Eisenbahn-Gesellshaft Paris—Lyon Lunyt und Ruelle den Königlichen ‘Kronen-Orden dritter Klasse,

den Abiheilungs-Fngenieuren Claussen und Günther zu Bremerhaven, dem Sekretär des K. und K. österreichisch- ungarischen Konsulats in Philippopel Emerich Nagy und dem Kammerdiener Seincr Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern Otto Schmid zu Sigmaringen den König- lihen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie

den Bauaufsehern Heinrich Paulsen und Joseph Pagel zu Bremerhaven und dem Bahnmwärter a. D. Josef uet A ONE zu Arzweiler das Allgemeine Ehrenzeichen zu

rleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem Fabrikbesiger Alfred Herrenshmidt in Straß- burg den Charakter als' Kommerzienrath zu verleihen.

__ Der Kaiserlihe Vize-Konsul in Aguadilla (Puerto Rico) Joachim W. Bultmann is gestorben.

Beroroönußmtû zur Ausführung des Reichs-Jnvalidenversicherungs- geseßes vom 13. Juli 1899.

Auf Grund des S 169 des Javalidenversicherungsgeseßzes

vom 13. Juli 1899 (Reichs-Geseßzblati S. 463 fg.) wird Fol- gendes bestimmt: 1) Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des Geseßes sind die Bezirks-Präsidenten, untere Verwaltungsbehörden, ab- gesehen von den Fällen unter Ziff. 2, in Gemeinden von über 10 000 Einwohnern die Bürgermeister, im übrigen die Kreis- Direktoren.

2) Untere Verwaltunasbehörden im Sinne des S{3ZAbs. 1 des Gesetzes sind die Bürgermeister. - - Zal

3) Die dèn Ortspolizeibehörden überwiesenen Verrichtungen werden durch die Bürgermeister, in den Städten Straßburg, Meh und Mülhausen durch die Revier-:Polizeikommissare wahr- genommen.

4) Als weitere Kommunalverbände im Sinne der 88 24 und 62 des Geseßes haben die Bezirke und als deren Ver- tretungen die Bezirkstage zu gelten.

5) Die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Ver- sicherten für den Bezirk der unteren Verwaltungsbehörden (SS 61 fg. des Geseßes), sowie die Wahl der Mitglieder des Ausschusses der Versicherungsanstalt (S8 76 fg. des Gesctzes) erfolgt nah den Bestimmungen der von dem Ministerium zu erlassenden Wahlordnungen mit der Maßgabe, daß die Zahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Ver- sicherten für den Bezirk jeder unteren Verwaltungsbehörde je 4 beträgt und daß von diesen je 2 dur die Vorstände der n § 62 bezeihneten Krankcnkassen und je 2 von den Bezirks- tagen zu wählen sind.

Straßburg, den 8. November 1899.

Der Kaiserliche Statthalter in Elsaß-Lothringen. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg.

Bekanntmachung.

Das infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche am 4. d. M. erlaffene Verbot, Schweine aus dem hiesigen städtishen Viehhofe abzutreiben, ist heute gemäß § 69 der Bekanntmachung vom 27. Juni 1895, betreffend die Jn- struktion zur Ausführung des Reichs-Viehseuchengeseßes, wieder aufgehoben worden, nachdem sämmtliche bis zu dem ge- nannten Tage im Viehhof befindlihen Schweine getödtet worden sind und die vorschriftsmäßige Desinfektion erfolgt ift.

Berlin, den 9. November 1899.

Der Polizei-Präsident. von Windheim.

Landespolizeilihe Anordnung.

Auf Grund des 8 7 des Reichs-Viehseuchenge)eßes vom 923. Juni 1880/1. Mai 1894 und des § 3 des preußischen Ausführungsgeseßes vom 12. März 1881/18. Juni 1894 wird in Erläuterung der landespolizeilihen Anordnung vom 8. Fe- bruar 1897 (Extrablatt zu Nr. 5 des Amtsblatts) mit Ge- nehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für den Regierungsbezirk Marienwerder Folgendes bestimmt:

Die nah Nr. 1 und 2 der vorbezeichneten landespolizei- lichen Anordnung zugelassene Einfuhr von Schweine- fleish aus Rußland (Freiquantitäten, Tagesmund- portionen) darf nur unter der Bedingung staitfinden, daß die Einfuhr auf einer Zollstraße und innerhalb der geseßlichen Tageszeit (8 21 des Vereinszollgeseßes) erfolgt, daß die ein-

eführten Mengen lediglich für den eigenen Haushalt eines Beobièrs des Grenzbezirks bestimmt find, sowie daß für jeden Haushalt nicht ne als die geseßlih zulässige Höchst- menge an ein und demselben Tage eingeführt werden darf. Zuwiderhandlungen werden nah § 328 des Reichs-Strafgeseß- E t nah 8 66 zu 1 des Reichs-Viehseuchengesezes estraf\t.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Marienwerder, den 27. Oktober 1899.

Der Regierungs-Präsident. von Horn.

ELMEd U 05 betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz.

Mit Rücksicht auf die für den inländischen Viehbestand bedrohlihe Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in der Schweiz wird in Gemäßheit des S 4, Absaß 2 des Reichs- geseßes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und in theil- weiser Abänderung des Artikels 20, Ziffer 2 der Verordnung vom 26. Mai 1899, betreffend die vcterinärpolizeilihe Kontrole der Einfuhr und der Durchfuhr von Thieren (Zentral- und Bezirks-Amtsblatt A. Seite 79), verordnet, was folgt:

Artikel 1. :

Ausnahmen von dem Verbot der Ein- und Durchfuhr von Rindvich und Ziegen können bis auf weiteres auh für Zuchtvieh niht mehr zugelassen werden.

H Artikel 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 5. November 1899, Ministerium für Elsaß-Lothringen,

Abiheilung für Landwirthschaft Abtheilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Gewerbe und Domänen. Der Unter-Staatssekretär. Der Unter-Staatssekretär.

Zoxn von Bulach. von Schraut.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht : den Ober-Präsidenten der Provinz Posen, Dr. von Bitter zu Posen, zum Stellvertreter des Vorsißenden der Königlichen Ansfiedelungs-Kommission für Westpreußen und Posen für die Dauer seines Hauptamts sowie den Landrath von Werder zu Halle a. S. zum Ober- Präsidialrath zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Oberförstern den Titel „Forstmeister“ mit dem Range der Näthe vierter Klasse zu verleihen :

Dalmer, Oberförsterei Ramuck, und Bardeck, Ober- försterei Leipen, Regierungsbezirk Königsberg ;

Romanus, Oberförsterei Wilzelmsbruh, Regierungs- bezirk Gumbinnen: ,

Mantey, Oberförsterei Danzig ;

Kottmeier, Potsdam:

Schultze, Oberförsterei Rothemühl, Kelbel, Oberförsterei Pudagla, Bachmann, Oberförsterei Pütt, und Tiebel, Ober- försterei Misdroy, Regierungsbezirk Stettin;

Weber, Oberförsterei Neukrakow, Köslin;

Klo cke, Oberförsterei Reinerz, Regierungsbezirk Breslau :

Freiherr von Rechenberg, Oberförsterei Weißewarte, Regierungsbezirk Magdeburg;

Drovs, Oberförsterei Rothehaus, und Stubenrauch, Oberförsterei Annaburg, Regierungsbezirk Merseburg ;

Nicolai, Oberförsteren Lohra, Regierungsbezirk Erfurt;

Janichs, Oberförsterei Cismar, Regierungsbezirk Schleswig;

Sabarth, Oberförsterei Uchte, Regierungsbezirk Han- nover :

Pelissier, Oberförsterei Katlenburg, und Manger, Oberförsterei Escherode, Regierungsbezirk Hildesheim ;

Melsheimer, Oberförsterei Gifhorn, und Mantels, Oberförsterei Ueße, Regierungsbezirk Lüneburg ;

Bechthold, Oberförsterei Mengsberq, Heyma ch, Oder- försterei Ehrsten, und Wittig, Oberförsterei Bieber, Ne- gierungsbezirk Cassel;

Dannenberg, Oberförsterei Biedenkopf, und Markers,, Oberförsterei Wiesbaden, Negierungsbezirk Wieshaden :

Busold, Oberförsterei Krofdorf, und Terstesse, Ober- försterei Kirchen, Regierungsbezirk Koblenz;

Eichhorn, Oberförsterei Höfen, und Hüger, Ober- försterei Hürtgen, Regierungsbezirk Aachen.

Darslub, Regierungsbezirk

Oberförsterei Köpenick, Regierungsbezirk

Regierungsbezirk

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: : dem Kreis-Wundarzt, Sanitätsrath Dr. Riefkohl in Hameln den Charakter als Geheimer SOMRON und den Kreisphysikern Dr. hat veri Coester in Goldberg, Dr. Geißler in Torgau, Dr. von Hake in Wittenberg, Dr. Konrad Lohe in Osterode a. H., Dr. Herbert Nieper in Goslar, Dr. Eihenberg in Wigenhausen und Dr. Beinhauer in Höchst den Charakter als Sanitätsrath zu verleihen.

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