1899 / 271 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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1899

November Tag

Verichte vou deutschen Fruchtmärkten. Qualität

gering

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Bemerkungen. Die verkaufte Me Ein liegender Strich (—) in den Sp

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12,40 13,50 12,80 12,80 13,60 13,00 13,80 14,50 15,80 15,00

12,30

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15 58 14,70 14,80 14,80 15,40 14,00 14,60 15,10 14,40 14,50 14,00 16,50 16,96 15,20 13,80 17,09 16,50 13,60

14,69 13,60 13,80 13,40

13,10 13,50 14,00 13,90 14,30 14,30 14,60

15,50 15,00 13,70 13.30 15,00 13,80

11,75 13,60 13,50 12,80 12,50 13,70 13,70 13,50 12,80 14,20 13,60 15 90 14,50 16.14 16,00 16,00 12,80 13,60

12,50 12,39 11/60 11,80 10,40 12,50 12,70 11/40 11,20 12 60 11,40 14.2) 12.40 14,90 14/09

14,80 13,40 12,00 16,00 14,09

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12,89 11,90 12 49

Weizen.

15,58 || 15,00 14,80 14 90 15,40 14,40 15,10 15,10 14/50 14/60 14/00 17,03 16,96 15,29 14,00 17,00 16,60 14/00

Rog 14,69 13,80 13,80 13,50

13,10 13,50 14,20 14,40 14,30 14,40 15,09

16,00 15,00 13,70 13,50 15,60 14 00

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16,00 15,20 15,00 14,90 15,60 15,09 15,10 15,20 14,90 14,70 14,15

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15,50 14,00 14,00 13,50 13 25 13,40 13,70 14,89 14,50 14,60 14,80 15,10 15,10 16,00 15,31 14,50 13,50 15,75 14,10 13,80

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11,75 13,70 13,50 13,10 12,50 13,70 13,70 13,80 13,30 14,20 13,70 16,00 15,00 16,14 16,00 16,00 13,30 14,10

12,00 13,80 14,03 13,30

14,00 13,90 14,50 13,30 14,80 14,30 17,50 15,00 16,30

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12,59 12,40 11,69 11,93 11/75 12,90 12,70 11,51 11,70 12,69 11,60 14,50 12,69 14,59 14,09

14,80 13,40 12 49 16 09 14,29 S0 L ROIO: f U S

13,03 12,50 11,89 11,90 11,75 13,093 12,99 12.10 11,70 12,80 12,00 14,89 12,70 15,00 14,25 12,89 15,20 13,80 12,49

14,50 13,00 12,30 12,30

16,00 15,50 15,09 15 90 15,69 15,40 15,60 15,20 15.09 14,83 14,30 17,50 17,24 15,70

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16,80 15,30 14,20

15,50 14,20 13,00 13,60 13,25 13,40 13,70 15,20 15,00 14,60 14,90 15.20 15,35 16,50 15,31 14,50 13,89 15,75 14,40 13,80

12,00 14,00 14,00 13,80

14,00 13,90 14,809 13,80 14,80 14,40 18,59 15,59 16,30

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13,093 12,79 11,80 12,00 12,99 13,00 12,99 12,59 12,20 12.80 12,20 15,29 12,89 15,50 14,25 13,80 15,20 13,89 12,80

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10. 11. 18 11:

10. 11, 10. 11.

12,44 11/80

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ri } } der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durhschnittsprei3 wird aus den unabgerundeten Zahlen dera net. ten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ift, ein Punkt ( . ) in den legten sechs Spalten, daß eee tes Î x

erit fehlt.

Großhandels - Durchschnittspreise von Getreide an aufterdeutschen Börsen-Plätzen für die Woche vom 6. bis 11, November 1899

nebfi entsprehenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlihen Statistishen Amt.

1006 kg in Mark. (Preise für prompte [Loco-] Waare, soweit nit etwas Anderes bemerkt.)

Roggen, Pester Boden

Weizen, Theis- „6

Hafer, ungarischer, prima . . erste, \lovakische

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Woche 6./11. Novbr. 1899

116,73

94,74 147,19

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88,40 122,23

100,92 130,71 89,96

97,85 110,35

103,33

150,57!

Dagegen Bor- rooHe

119,31 152,31

95,61 147,23

107,46 136,91

89,27 121,42

102,40 132,97 87,77

99,40 117,83

102,80

122,42

122,44

Roggen | Weizen

Roggen Weizen {

Wetzen {

Weizen fer erste

Donau, mittel Azima, 74 bis 76 kg

Paris.

Antwerpen.

Red Winter Nr. 2 Käusas.

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La Plata, mittel . Bombay, Club white

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Amsterdam.

| St. Petersburger :

Odefsa- E ameritanischer Winter- , .

London.

/ lieferbare Waare des laufenden Monats

Per Ml!)

a, Produktenbörse (Mark Lane).

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b. Gazette averages,

englisches Getreide, / Mittelpreis aus 196 Marktorten

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Nr. 2

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114,42 143,98|

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117,48 144,70

136,10 124,30 129,07 130,04 130,04 136,42 133,60

121,04 120,23 120,03 126,38

129,14 126,91

131,00 127,66

124,66 118,44 150,95

140,21 133,18 141,62 135,53 133,18] 132,49 139,75) 129,43]

127,39 119,64 152,87

139,05 133,89 141,62 137,40 135,30 133,65 139,75 130,61

127,13 114,63 141,94 116,45

127,13] 114/63 141,94 113/32

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p E L 6 Gerst- ( Gaüifornter Brau-

Canadische Chicago.

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New York. | Red Winter Nr. 2 113,93!

l Ueferungs-Waare A

106,64 112,54

115,32 114,17

Weizen 119,92

per Dezember

Bemerkungen.

1 Tschetwert Weizen ist = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die Weizennotlz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. h. die aus den Umsäßen an 196 Marktorten des Ee ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge treide, w 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfd. engl. angeseßt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfd. engl. ; 1 Pfd engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2 g:

Bei der Umrechnung der Preise in Refchswährung sind die aus den einzelnen Tages-Notierungen im „Deutschen Reichs- und Staal®- Anzeiger“ ermittelten wöchentlihen Durchschnitts - Wechselkurse an derk Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London,

r Chicago und New York die Kurse auf New York, für St. Peters urg, Odessa und Niga die Kurse auf St. Petersburg, für Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.

Deutscher Reichstag. 100, Sißung vom 14. November 1899, 2 Uhr.

Nah der Ansprahe des Präsidenten Grafen von Ballestrem, welche in der gestrigen Nummer ‘d. Bl. mit- etheilt wurde, ehrte das Haus das Andenken der seit der Nertagung des Reichstages verstorb-nen Abgg. Spies (Schlett- stadt) und Gander (Germersheim) in der üblichen Weise.

Auf der Tagesordnung stehen zuerst 13 Berichte der Petitionskommission. L l

Mündlichen Bericht erstattet zunächst der Abg. Dr. Weißen- hagen (Zentr) über die Petition des Verbandes der Handels- ártner Deutschlands zu Steglig-Berlin wegen Abänderung der

ewerbeordnung hinsichtlih der Bestimmungen über den Vertrieb von Erzeugnissen des Gartenbaues im Umherziehen u. st w. Der Kommissionsantrag, die Petition dem Reichskanzler als Material zur Abänderung der Geseßgebung zu überweisen, wird ohne Debatte angenommen.

Die Ortskrankenkasse für Leipzig und Umgegend und die Ortskrankenkasse zu Dresden petitionieren um Abänderung des Krankenversiherungsgeseßes. Auch diese Petition wird, nahdem der Abg. Jacobskötter (d. kons.) mündlichen Bericht erstattet hat, dem Reichskanzler als Material über- wiesen.

leder die Petition des Dr. Ernst Müller in München, betreffend die Reform des Jrrenwesens und des Ent- mündigungsverfahrens, wird gemäß dem Antrage der Kom- mission, für welhe Abg. Dr. Marcour (Zentr.) berichtet, zur Tagesordnung übergegangen.

Karl Weiß in Oberforst bei Jauernig in Desterreichisch- Stlesien ist bei dem Reichstag um Befürwortung der Ge- währung von Jnvalidenwohlthaten vorstellig geworden. Die Petitionsfommission, Referent Va von Queis (d. kons.), will die Petition, soweit sie eine Unterstüßung aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds erstrebt, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überweisen, im übrigen über dieselbe zur Tagesordnung übergehen. Ohne Debatte wird demgemäß

beschlossen. : t : N

Pfarrer von Bodelshwingh-Bielefeld, für den deutschen Verein Arbeiter-Heim, und Pfarrer Lic. Weber-München- Gladbach als Vorsizender des Gesammtverbandes evangelischer Arbeitervereine Deutschlands petitionieren um den Erlaß eines Reihs-Wchnungsgesetßes.

Referent Abg. Dr. Stockmann (Rp.) bebt in Ergänzung des shriftiliben Berichts hervor, die Kommission habe die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Lösung der Wohnungsfrage keineswegs verkannt, sei aber der Meinuna, daß das beigebra&te Material für die Forderung ciner Reiché-Zentcalstelle - für Wohnungs - Fürsorge, die Bildung von Landeskommifsionen für Wohnungs- Fürsorge und die Schaffung von Reichs - Kredit - Wobnungskommi|sionen nicht ausreihe, daß diese Forderungen zum tbeil über die Reihs-Kompetenz erheblih binauégingen, daß aber andererseits an der Besserung der Wohnungs- v-rbâltnisse der Unbemittelten und der arbeitenden Boliksklaffen all- seitiz auf dem Gebiet der einzelftaatlihzn Seseygebung und Ver- waltung sowie von prirater Seite unausgeseßt gearbeitet werde; sie beantrage deshalb Uebergang zur Tagesordnung.

Abg. Dr. Hasse (ol): Wir müssen unsererseits lebhaft be- dauern, daß auf einem Gebiet, wo eine Reform fo dringiih ist wie auf diesem, die Kommission zu einem folhen negativen Resultat ge- kommen ist. Um der Sache die Mözlickeit weiterer Förderung zu erbalten, stellen wir anheim, über die Petitionen heute überhaupt keinen Beschluß zu fassen, vielmehr die Beschlußfassung auszusetzen, bis weiteres geeignetes Material beschafft ist, Das Reich folite gerade auf diesem Gekiet die Initiative ergreifen, denn es möchte doch gar zu lange dauern, bis die vershiedenen deutshen Bundesstaaten sich über ein geseßgeberisches Vorgehen {lüfsig geworden sind. : :

Abg Schrader (fr. Vgg.) weist ebenfalls auf die Dringlichkeit eiver Refo:m hin. Bisher seien zwar zahlreihe Kundgebungen im Sinne des Petitums- bekannt geworden, aber ein wirklicher Fortschritt zu dem erstrebten Ziel sei nirgends versucht worden. Auch den Forde- rungen, die der jeßige preußische Vize-Präsident des Staats-Ministeriums alé Reichstags- Abgeordneter in demselben Sinne geltend gemacht babe, i nur in fehr geringem Umfançce durch -die Gefeggebung und Verwaltung entsprohen worden. In der Hauptsache sti übrigens die Wobnungt frage gleihbedeutend mit der Frage des unzureihenden Einkommens; man seße die Arbeiter in den Stand, etwas mehr von ihrem Einkommen für Wohnungen auf- zuwenden, und es werde die Frage in der Hauptsache gelöft sein. Im einzelnen bespriht Redner dann die Thätigkeit der Baugenofsen- haften, welche gerade vorzugsweise für die Herstellung gesunder und billiger Wohnungen für Arbeiter und kleine Leute wirkten, und empfiehlt diese der besonderen Förderung aller betheiligten Faktoren. Sóließlih beantragt er, dem Antrage Hasse nicht stattzugeben, sondern eine Resolution anzunehmen, welche den Reichskanzler auf- fordert. eine Kommission einzuseßen, weltze unter Theilnahme von Reichètagémitgliedern eine Untersuchung der bestehenden Wohnungsverhältnisse und der darauf bezüglichen eigen und Vecwaltungsvorschriften vornimmt und Vorjchläge zur Beseiti- gung der ermittelten Mängel machen soll. i

Abg. Dr. Hitze (Zentr.) sieht troß dieser Anregunngen keine Möglichkeit, dec Angelegenheit von Reichs wegen jeßt näher zu treten, nachdem derjenige Punkt, an welchen bâite angeknüpft werden können, die Wohnungs8polizei, von der Kommi!sion bei Seite geschoben worden sei. Thatsächlih würde ja seit Jahren von Arbeitgebern, von Ver- einea, wie von einzelstaatlihen Veiwaltungs- und Polizeibehörden mit großem Eifer an der Beseitigung der vorhandenen Mängel der Woh- nungsoerbältnisse der arbeitenden Klafsen gearbeitet. Was der Vors redner mit seinem Antrage tezwecke, sei ihm nicht klar, da auch nah eventueller Festitellung der Mißstände auf dem Gebiete der Wohrungs- frage die Abhilfe in dec Hauptsache durh die Landeëgeschgebung zu ‘rjolgen haben würde. / i l

Abg. Schmidt- Frankfurt (Soz.): Nicht nur in den großen Städten seien die Mißstände des Wohnungswesers der ärmeren Klassen bervorgetreten, sondern auch auf dem Lande, besonders wo tie Industrie bo1herrshe. Für das Bauwesen müßten allgemeine Normativobestim- mungen unter allen Umständen erlassen werden, damit die Willkür, welche bisher bei zahlreihen Kommunen die Regel sei, beseitigt werde, ebenso bedürfe es des Erlasses von Norinativbestimmungen für Miethsv2rträge, in welher Beziehung das Bürgerliche Geseßbuch ¿war {hon einiges, aber noch nit genug gethan habe. Der Bau von cenofsensœaftlihen Arbeiterwohnungsbäujern sei zwar löblich, binde aber den Arbeiter in gewissem Sinne an die Scholle, liefere ibn dem Gefallen dcs- Unternehmers aus und fefsele ihn in eine neue Urt der Leibeigenschaft, wenn cs sich um Häuser handele, welche die Unternehmer für ihre Arbeiter bauten. Um fo bedenklicher sei es, daß ¡ur Unterstüßung solher Unternehmungen Gelder, weile der Allge- meinheit der Arbeiter gehöcten, nämli die Kapi!alien der Inpaliden-

ersiherung8anstalten, herzegeben worden seien. Ein „MNeichs- Wohnungsgeseyz“ dagegen, wie es seiner Zeit der Abg. Dr. Miquel im Reichstage verlangt und wie es au der Verein gleichen Namens in Frankfurt ebenfalls gefordert hate, könne niht dringend genug empfohlen werden ; deshalb sei der Antrag Schrader als erster Schritt auf diesem Wege zu begrüßen. “l

Avg. Franken (ol.) tritt aus den vom Abg. Hasse ent- saseten Gründen ebenfalls dem Antrag auf Ausfeßung der Beschluß-

ng bei.

Abg, Stö er (b. k. F.): Es mag ja marches von seiten der

Verwaltung der Einzelstaaten und der Gemeinden geschehen, aber es geschieht lange nit genug. In Berlin muß der Arbeiter den vierten heil seines Einkommens, ja bis zum Drittel des Lohnes {ür die

Mietke opfern; er kann die Miethe nit erschwingen, er muß fremde Leute aufnebmen, und so wird die Wohnung moralisch verseucht, statt einer Stätte der Sammluxg und Erholung zu einer Stätte bäuslihen Unfriedens, die Quelle des Elends für ganze Stadtviertel. Daëjenige, was von privater Seite gegen folhe {limmen Zustände

vorzgekehrt werden kann, reiht nicht aus; in dieser brennenden Fraze |

wuß die Reihs-Gescgebung eingreifen. Man möge die Beschluß- fafjung auésezen, aber nit über die Sahe zur Tagesordnung über- gehen. Der Reichstag E sich mit diesen Dingen beshäftigen, dann p das wie ein warmer sozialer Strom befruhtend dur das Reich gehen. j

__ Abg. Wurm (Soz.): Alle vorgeshlagenen Mittel reihen zur Lösung der Wobhnungéfrage niht aus. Wir haben Arbeitgeber, auch der Staat gehört dazu, welche die Arbeiter aus den Wohnungen, die sie ihnen angewiesen haben, ohne weiteres hinau8weisen knnen und hinautgewiesen baben. Diesen ganz besonders bösen Mißständen kann ebenfalls nur_ durch ein Reichs-Wohbnungsgeseß abgeholfen werden. Von diesem Standpunkt aus unterstüßen wir den Antrag Shrader.

_ Geheimer Dber-Regierungsrath im Reichsamt des Innern Gruner:

Die Invalidenversiherungéanftalten haben für die Wohnungsfürsorge allerdings shon Bedeutendes geleistet, aber ein Mif.brauch zu einseitigen Gunsten der Arbeitgeber if dabei niemals getrieben worden. Die verbündeten Regierungen baben fih mit diefen Fragen im einzelnen noch garniht beshäftigt. Diese wichtige Angelegenheit wird im Publikum zwar vielfah und mit Sympothie für diejenigen, welhe unter den bestehenden Mängeln zu leiden haben, erörtert, aber über die Wege zu dem gesteckten Ziel ist man- noch sehr im Unklaren, und diese Vor- frage-müßte do erft gelöst sein, che eine Kommission ihre Arbeiten aufnebmen könnte. Ob die Reich8gesezgebung kompetent wäre, in dem von der Petition geforderten Umfange einzugreifen, ist mehr als zweifelhaf:; eine einkeitlihe bau- und gesundheittpolizeilihe Gesetz- gebung für ganz Deutschland ist kaum angängig. __ Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) Für die Dringlichkeit der hier in Frage stehenden sozialen Reform hat auch der Ausspruch des Pro- fessors von Liszt bei seiner Berlirer Antrittsvorlesung Zzugniß ab- gelegt, daß ein Reihs-Wohnungsgescß zur Hebung der sozialen Ver- hältnisse und zur Verminderung der Kriminalität viel besser wäre als bundert Strafgeseße. Auch wir messzn der Angelegenheit große Be- deutung bei und werden troß ter Gegenausführungen des Kommifsars für den Antrag Hasse ftimwen, wie wir auch gegen die Untersuhung der thatsählihen Verhältnisse durch eine gemishte Kommission nichts einzuwenden haben.

_Jn der Abstimmung wird der Antrag Hasse gegen die Stimmen der Nationalliberalen, des Zentrums und der Anti- semiten abgelehnt, dagegen der Antrag Schrader auf Ueber- weisung der Petition an den Reichskanzler mit dem Ersuchen auf Berufung einer gemishten Kommisston gegen die Stimmen eines Theils der Rechten angenommen.

__ Der Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Ge- tränke zu Hildesheim petitioniert um den baldigen Erlaß eines durchgreifenden Geseßes gegen die Trunksucht und ihre Folgen, eventuell um die Wiedervorlegung des früheren, nicht zu stande gekommenen Entwurfs. Die Kommi}ssion will die Petition bezüglich der eventuell befürworteten Wiedervorlegung dem Reichskanzler zur Berücksichtigung, im übrigen als Material überweisen.

Abg. Beckh- Coburg (fr. Volksp.) tritt dem Kommissiontantrag entgegen. Es herrsche sowohl in den Kreisen der Juristen wie in der Bevölkerung die größte Unklarheit darüber, wie weit auf diesem Gz- biete zu gehen sei. Wenn man si der Debatte erinnere, welche fich im preußischen Herrenhause an den Antrag von Below-Saleëke geknüpft habe, tfomme man leiht zu der Vermuthung, daß es sich um ein Ausnahmegeseß \{limmster Art gegen die unteren Klassen der Bevölkerung handeln würde. Seien denn die Angehörigen der besser situiertenKlafsen nicht gelegentlich Ercessèn fm Trinken unterworfen ? Mit der Strafgeseß- aebung sei auf diesem Boden garnihhts anzufangen. Redner beantragt Uebergang zur Tagesordnung über die Petition.

Abg. Dr. Stephan (Zentr.) erklärt, er stelle sih dagegen völlig auf den Boden der Kommisfion, erkenne die große Dringlichkeit des Erlasses eines Trunksuchtgeseßes an und bitte um Annahme des Kommisfsionsantrags.

Abg. Wurm (Soz.): Ein solhes Gese würde außerordentlich wenig nützen und außerordentlich viel haden. Gewiß gehörten die Verwüstungen, welche die Trunksuht anrihte, zu den traurigsten, aber man habe €s hier nicht sowohl mit cinem mcralishen Schaden zu thun, als ebenfalls mit einem Ausfluß der sozialen Verhältniffe. Ie ichlechter die soziale Lage der Arbeiter, desto stärker der Schnaps- konsum und tie Trunksußt; Herr Stephan wolle fih nur an Ober- {lesien erinnery, wo er die Verhältnisse kennen müsse. Wenn man sich niŸt ent)\chließe, wenigstens den Biergenuß an Stelle des Schnaps- konfums zu fördern, ctwa dadurch, daß man die Biersteuer abschaffe, werde man keine Besserung erzielen. Eine Erweiterung der Polizet- gewalt auf diesem Gebiete würde nur s{hlimme Folgen haben.

Abg. Quentin (nl.): Es foll gegen den Mißbrauch der geistigen Getränke eingeschritten werten; das ist für jeden, der Gelegenheit hat, in das wirklihe Leben hineinzuschauen, für jedes, der sih eingebenter mit der Armenpflege bescä't'gt hat, eine ebenfo dringende wie selbst- verständlihe Forderung. Meine Freunde werden deshalb für den Kommissionsantrag stimmen.

Abg. Dr. Stephan tritt den Ausführungen des Abg. Wurm ent- gegen. Das Zentrum habe keineswegs die Auffassung, daß allein mit potizeiliher Repression auf fozialem Gebiete gearbeitet werden dürfe ; es wolle zwar das Uebel der Trunksucht bekämpfen, aber andere soziale Maßnahmen nicht etwa unterlassen. j

Abg. Beckh- Coburg kommt dem Abg. Dr, Stephan gegenüber nochmals auf seine Ausführungen ¿urück. Nicht wegen ter Truntsucht folie geftraft werden, sondern nur wegen Strafthaten, die c1wa in- folge davon begangen worden seten. Es bleibe bestehen, daß die Polizei geaen die Betrunkenen, soweit sie den unteren Klassen ange- hôrten, anders verfabten wunde, wie den Feinen gegenüber.

Nachdem der Antrag Beh gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen abgelehnt worden ist, wird der Kommissionsantrag angenommen. ; j :

Die Petitionen aus mehreren ostpreußishen Fischerdörfern und einigen bayerishen Städten und Markftpläßen um Ei n- führung eines Zolls auf ausländishe Garten- und Feldfrüchte, Heu u. st. w. sollen dem Reichskanzler als Material zur Abänderung der Geseßgebung überwiesen werden.

Dieser Antrag wird, nachdem der Abg. Brömel (fr. Vgg.) darauf hingewiesen hat, daß die in dem Kommissionsantrag liegende Zurückhaltung sehr angebracht sei, und seine Partei gegen die Vermuthung verwahrt hat, daß sie sich durch die Zustimmung zu dem Antrage etwa im Sinne des Petitums binde, angenommen.

Mehrere Petitionen um Bewilligung einex Beihilfe für unterstüßungsbedürftige Kriegstheilnehmer werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Der Generalagent Kurt Burchardt in Straßburg hat in Gemeinschalt mit dem Jngenieur Hugo Schneider eine Offizier-Speiseanstalt erbaut auf Grund eines Vertrages mit der Jntendantur des XV. Armee - Korps. Die Kosten sollten 99900 # nichi überschreiten, und das Gebäude sollte der Militär-Verwaltung auf 30 Jahre für einen Miecthspreis zur Verfügung stehen, welcher einer 6 prozentigen Verzinsung des Anlagekapitals entsprächhe. Der

etent hat auf das von ihm fasi fertiggestellte Gebäude keine Hypothet erlangen können, da der Jistus Eigenthümer des

augrunds ist. Er ist dadurch in Noth gerathen, da ihm seine Bitte, ihm den Baugrund zu verkaufen oder das Gebäude zu

dem Anschlagspreise käuflih zu übernehmen, abgeschlagen ist. Die Kommission will die Petition dem Reichskanzler zur Be- rücfsihtigurg überweisen.

Abg. Bebel (Soz.) findet in dem Vorgange erheblihe An- tände, eventuell sogar Beeinträchtigung des Etatérehts des Hauses, und beantragt die Ueberweisung der Petition an die Budgetkommission zur anderweiten Berichterstaitung.

Nach längerer Debatte, an welcher sfih die Abgg. Jacobs- fötter (d. fons.), Dr. Sattler (nl.), sowie der Wirkliche Geheime Kriegsrath Rasch betheiligen, wird diesem Antrage gemäß beschlossen.

Die Petition wegen Abänderung des Jmpfgeseßes aps ohne Debatte dem Reichskanzler als Material über- wiesen.

Auf Grund von Berichten der Wahlprüfungs- Kommission wird die Wahl des Abg. von Kardorff (Np. 3. Breslau) beanstandet, die des Abg. Smalakys (b. k. F. 1. Königsberg) für gültig erklärt.

Schluß gegen 6 Uhr. Nächste es Mittwoch 1 Uhr. (Postgeseß, Fernsprehgebührenordnung.

Literatur.

Japanishes Handel3gesezbuG rebff| Einführungs- gesez, übersezgt von Dr. Ludwig Lönbolm, Professor an der Univerfität Tokyo. Kommissionsverlag von Max Nößler, Bremen. Preis geb. 9 «M Am Anfang dieses Jahres haben wir zwei frühere Werke Lönholm's angezeigt: deutshe Uebersegungen d-2s neuen japanishen Bürgerliten GSefezvuchs und des Entwurfs eines neuen Handel3gesegbuchs für Japan. Inzwischen iff dieser Gntwurf zum Gese erboben worden uad das neue Handel8geseßbu® am - 16. Juni d. J. in Kraft getreten. Während das japanisde Bürgerliche Gesebduch, welches ebenfalls auf dem deutshen System aufgebaut ist, mehrfach Gedanken des französishen Rechts aufgenommen hat, folgt- das Handelsg-seßbuch, wie die yor- liegende Uebersezung desselben zeigt, überall jeinem deutshen Vor- bilde, wenn es auch durch Vereinfahung der Fafsung und durh Zons erzänzender Bestimmungen den vzrschiedenartigen Zu-

änden des etgenen Landes Rechnung getragen hat. Jm Vor- wort zu der Ueberseßzung des Handelsgesezbuhs ins Deutsche sagt Lönholm: „Nah der neuesten Entwikelung der japanischen Gesetzgebung ist es für einen japanisten Juristen, der wissen- \@atitlih oder praktisch etwas leiften will, unumgänglih nothwendig, daß er die deutsche Sprahe versteht und fi mit der deutsen Rechts- literatur vertraut mat.“ Umpzekegrt ift es aber_auch für die deutschen Juristen und namentli für die mit Japan Handel treibenden Deutschen von Werth, die neueste japanishe Geseygebung vollständig kennen zu lernen. Aus diesem Grunde sei hier au auf das folgende kleine Werk bingewiesen : i

Das japanische Patentaesey sowie die Gesetze, be- treffend den Schuß der Handelsmarken und Muster, nebst den dazu erlassenen Ausfüßrungsbeftimmungen und Formularen, überseßt von Dr. jur. Paul Brunn. Verlag von „Oft - Asien“ (Kifak Tamai aus Japan), Berlin, Zimmerstraße 11. Preis geb. 3AM Durh den sofort nach Austtausch der KRatifikationen in Kraft getretenen § 17 des neuen Handels« und Schiffahrts- verfrages zwischen dem Deutshen Reih und Japan vom 4. April 1896 find den Deutschen in Bezug auf den Sduyg von Erfindungen, Mustern und Handelsmarken ia Japan diefelben Rechte gewährt, wie fie die Jaraner selbst genießen. Vorausseßung für diefen Schuy if, daß die Deutsden die für die Ertheilunz von Patenten und Ein- tragung von Mustern und Handelsmarken vom Gesetz n sehenen Bedingungen erfüllen. Für den deutschen r porthandel uxrd die Industrie ist es daher wichtig, genaue Kenntniß der japanishen Geseße über den Shuyz von Patenten, Mustern und Handelsmarken zu erhalten, um die Vortheile, die der neue Handelsvertrag hierin gegenüber dem früheren giebt, auh ausnugen ¡u Tônnen. Die vorliegende wörtlihe Uebersetzung der betreffenden japanishen Gesehe, Ausführungsbeftimmungen und Formulare, welhe sämmtlih bisher noch nit in das Deutsche übertragen worden sind, ermögliht es jedem, si über alle einschlägigen Fragen selbst ¡u informieren. : L

Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, herausgegeben von Dr. Georg Hirth und Dr. Mar von Seydel. 32. Jahrgang, Heft 3 bis 12. München, Verlag von S. Hirth. Abonnementspreis vierteljährlich (3 Hefte) 4 A Die vorliegenden Hefte enthalten eine Reihe wissenshaftliher Arbeiten, welhe das Interesse weiter Kreise in Anspruch nehmen dürften. Jn einer au als Sonderabdruck (Preis 1,75 4) erschienenen Abhandlung über „Die deutsche Reichs- angehörigkeit vom nationalen und internationalen Stand- punkt“ giebt der Kaiserlihe Kon¡ul ¿. D. Bodo Lehmann eine Darstellung des Erwerbs und Verlustes sowie des Inhalts der Reichsangehörigkeit unter stetem Hinweis auf die ecinshlägigen Vorschriften und Grundsäße des ausländischen, namentli des französischen, englischen und amerikanishen Rechts. Er bespriht die verschiedenen, in den leßten Jahren in Bezug auf das Reichsgesey vom 1. Juni 1870 gemachten Abänderungsvorshläge und befürwortet {ließli selbt} mehrere Aenderungen des erwähnten Gesetzes. Insbesondere will er die Verjährung als allgemeinen Verlustgrund der Neichsangehörigkeit beseitigt und daher den viel angefohtenen § 21 des Reichsgeseßes vom 1. Juni 1870 aufgehoben wissen; dagegen joll jeder freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit zum allgemeinen Verlustgrund der Re!hsangehörigkeit gemaht werden, damit auf diese Weise die vielen Unzuträglichkeiten thunlichst beseitigt werden, die mit dem Besitze mehrfacher Staatéangehörigkeit verbunden «find. Pcofessor Max von Scydel in München hett seine „Vorträge aus dem allgemeinen Staatsreht" fo1t und behandelt die rechtlihe Stellung des Staatéoberhaupts fowie das Parlament; Karl Gümbel fübrt seine Abhandlung über „Bundesfeldherrnamt und Militärhoheit nah teutshem Staatsret“ zu Ende. Professor Konrad Bornhak erörtert das Wesen und die Besonderheiten des Verwaltungsstreitver- fahrens na preußishem Rechte; Landrichter Werner Rosenberg tin Colmar verbreitet sich über „Reich8geseye und Landesgefeße in Elsaß-Lothringen“, Professor Dr. Georg Adler über , Idealstaaten der Renaissance (More- tRabelais, Campanella)“; Dr. S. Heckscher veröffentlht eine archi- valishe Studie über das chemalige Hamburger Amtsgerilt, Finanz- rath Dr. F. W. R. Zimmermann in Braunschweig einen statistischen Beit1ag über die Landwirthschaft im Deutschen Reih nach der land- wirtbscaftlihen Betriebszählung vom 14. Juni 1895. Außerdem enthalten die vorliegenden Hefte an Materialien den Entwurf eines Ge- setzes, betreffend die Abänderung des Bankgeseßes vom 14. März 1875 (Januar 1899), nebs Begründung und sieben ftatistishen Anlagen ; den Entwurf eines JInvalidenversiherungégesetes, gegenübergestellt dem Text des JInvaliditäts- und Altersversicherungögeseßes vom 22. Junt 1889, mit Begründung und vier Anlagen; das preußische Gesey, betressend den Staatshaushalt, (Komptabilitätsgeseß) vom 11, Mai 1898; den öfterrcihi|hen Geseßentwurf, betreffend die Arbeitsstatiftik (1898), nebst Begründung und Erläuterungen, sowie Lie in der nordamerikanishen Union und deren Einzelstaaten, in Großbritannien, Frankreih, der Schweiz, Belgien, Deutsch- land, Spanten, Dänematk, Ungarn und in Amsterdam geltenden Be- stimmungen über die Arbeiterstatistik; Nachweisungen der Rechnungs- ergebnisse der Berufêgenossenshaften und der auf Erund des Junyvali- ditäts- und Altersversiheruneögesetßes errihteten Versiherungéanstalten für das Jahr 1897 ; den Geschäftsbericht des Reihs-Veisiherungsamts, dex Verwaltungsberiht der Reichsbank für das Jahr 1898 und den Bericht über die Thätigkeit der Reichskommissäre für das Aus- wanderungswesen während des perstingenen Jahres. Den d des 12. Heftes bildet ein alphabetishes Gesammtregister über die Jahr- gänge 1868 bis 1899 der „Annalen“,