1875 / 193 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches: Deutsches. .Neieckp-

Preußen. Berlin, 18. August. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers von Dester- reich, Königs von Ungarn, findet heute auf Schloß Babelsberg ein Diner ftatt, zu welchem Einladungen erhalten haben der österreihishe Geschäftsträger Botschafts- Rath Frhr. von Seiller, der Botschafts\ekretär von Hengel- müller, der Botschafts-Attaché Markgraf Pallavicirí, der Militär- bevollmächtigte. Prinz zu Liechtenstein, ferner der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Staaté-Minister von Bülow und der

General-Adjutant Graf von der Golß.

Die zum hessischen Hausfideiklommiß gehörige Silber- kammer, welhe der léhtverstorbene Kurfürst Friedrih Wilhelm von Hessen mit nah Prag genommen hatte, war bekanntlich nah dem Tode des Kurfürsten durch die österreichischen Behörden dem Bevollmächtigten der deutschen Botschaft in Wien und von diesem an den jetzigen Chef des hessishen Fürstenhauses, den Landgrafen Friedrich von Hessen-Cafsel, ausgeantwortet worden. Die betref- fende Verfügung war von dem Kaiserlih Königlichen Oberst- Hofmarschallamte in Wien, dem für die Exterritorialen in Oesters- reih zuständigen privilegirten Gerichtsstand, ausgegangen. Die Seitenlinien des hesfishen Fürstenhauses, die Linien Hessen-Phi- lippsthal und Hefssen-Philippsthal-Barchfeld hatten Einspruch er- hoben und in zweiter Instanz einen insoweit günstigen Bescheid ausgewirkt, als durch denselben das Oberst-Hofmarshallamt für inkompetent erklärt und dessen Verfügung über die Silberkammer aufgehoben wurde.

Vor Kurzem isst nun das Erkenntniß des Kaiserlich Königlichen obersten Gerichtshofes in .der Sache er- gangen, dur welches die Kompetenz des Kaiserlih Königlichen Oberst-Hofmarschallamtes zur Verfügung über die Silberkammer anerkannt, und in Folge dessen die Verfügung, dur welche die Silberkammer an die Kaiserlich. deutsche Botschaft ausgeantwortet wurde, bestätigt wor- den ist.

Durch den Erlaß der neueren, das Militärwesen betref- fenden Reichsgeseße, insbesondere das Reihs-Militärgeseß vom 2, Mai 1874, ist die Umarbeitung und theilweise Ab- änderung eines Theiles der bestehenden militä- rishen Instruktionen und Reglements erforderlich geworden. Dies gilt an erster Stelle von der Militär- Ersaß - Instruktion . vom 28. März 1868. Nachdem ein Theil der Bestimmungen dieser Instruktion unter man- nigfahen Veränderungen in das Reichs - Militärgeseß felbst übergegangen i}, kommt es darauf an, niht nur die Anordnung der Inftruktion in ein dem Rahmen des Geseÿes angepaßtes System zu bringen, sondern auch die übrigen Folge- rungen zu ziehen, welche sich für deren Inhalt aus dem Reichs- Militärgeseß und der sonstigen neueren Gesehgebung ergeben. Gleichzeitig ift die Beseitigung derjenigen Mängel ins Auge ge- faßt, welhe die Erfahrung an den in ihren Hauptgrundzügen bewährten und auch durch die neuere Gesezgebung unberührt gebliebenen Borschriften der Instruktion hat erkennen lassen. Die vorbereitenden Verhandlungen über die Feststellung eines neuen Ent- wurfes, welhe zunähst von dem preußishen Kriegs-Ministerium mit dem Reichskanzler-Amte, der Kaiserlihen Admiralität und den Regierungen der Bundcostautcn mit selbständiger Wiilitärverwal- tung gepflogen worden sind, haben zu dem Entwurfe eiter

Deutschen Wehrordnung“ geführt, welhe aus zwei Theilen, der Ersaßordnung und der Kontrolordnung, besteht und welcher eine in Rekrutirungsordnung und BABA Beg Nng zerfallende Heerordnung nahfol-

en soll.

Q Nachdem über diesen Entwurf zunächst die Gutachten der Regierungen derjenigen Bundesstaaten eingeholt worden find, ivelche selbständige Militärverwaltungen Haben oder den Ersaß für größere Trnppenverbände liefern, haben nach der „Prov. Corr.“ auf der Grundlage des so gewonnenen Materials in diesen Tagen, unter Betheiligung de3 Reichskanzler- Amts und der Kaiserlichen Admiralität, Berathungen von Ver- iretern der Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg stattgefunden, auf deren Grundlage zur Zeit die Schlußfaf}sungen ausgearbeitet werden. Der- Erlaß der Wehr- ordnung erfolgt demnächst dur Kaiserlihe Verordnung, für Bayern nach Maßgabe des Bündnißvertrags durch Verorduung des Königs von Bayern.

Das Finanz-Ministerium hat einem bei Abnahme der Rechnung des Haupt- Domänen - Feuershäden-Fonds für die Provinzen Sachsen, Brandenburg und Pommern von den Kommissarien und Deputirten gestellten Antrage: daß mit Rücksicht auf die außerordentlihe Steigerung der Materialien- preise und Arbeits[öhne außerhalb ‘des zehnjährigen Turnus eine Revision der Taxen vorgenommen. werve, da lehtere den wirklihen Neubauwerth niht mehr repräsentiren und bei einem

rößeren Brande den Domänenpächtern erheblihe Verluste dro- Pen seine Zustimmung ertheilt. Die desfallsige, auch an die Regierungen der Provinz Preußen ergangene Verfügung er- klärt es indeß nicht für nothwendig, neue Taxen auf- zunehmen, es werde vielmehr genügen, wenn die be- fehenden um einen der Ma Suu Gon; Bauart und Ein- rihtung der vecshiedenen Gebäude entsprehenden Prozent- faÿ erhöht würden. Außer einer Trennung der Bauw:rké in Fachwerksgebäude und masfive, wird zu diesem Zwecke noch eine Unterscheidung von Pächterhäusern, Familienhäusern, Stall- gebäuden, Speichern und Scheunen empfohlen.

Um dém in leßter Zeit auf den Königlichen Domänen immer fühlbarer aufgetretenen Mangel an ständigen Arbeitskräften abzuhelfen, hat das Finanz-Minifterium nach Bedürfniß die Ex- rihtung neuer Familienhäuser auf denselben angeordnet. In mehrfachen Fällen konnten geeignete Projekte von den Lokal- baubeamten nicht rechtzeitig beshaft und demgemäß auch nicht so zeitig, wie es sonst möglich und wünschenswerth gewesen, zur _Bausausführung geschritten werden. - Die - Regie- rungen find deshalb angewiesen worden, da in Gegen- den von gleichen lokalen und fklimatishen. Verhältnissen die Ansprüche, welhe an dergleihen Gebäude geftellt werden, -in den einzelnen Fällen fast ps dieselben find, zur Vereinfachung des Geschäftsganges und im Interesse der Sahe Normalzeih= nungen und Kostenanschläge von Familienhäusern (zunächst ein Vierfamilien- und ein Achtfamilienhaus) nebft Stallgebäuden aus- arbeiten und vervielfältigen zu lassén, welché für die einzelnen Bauten derart zur Anwendung zu bringen sind, “daß nur die Lokalpreise in die dazu bestimmten, U zu lafsenden Kolumnen der Anschläge einzurücken bleiben. iesén Ausarbeitungen wer- den am besten solhe Projekte zu Grunde gelegt, welche bereits der Superrevision des Finanz-Ministeriums .unterworfen gewesen sind,

Der Minister des Innern hat die Bezirksregierungen angewiesen, die vom Finanz- und Handels-Minister gegebenen Vorschriften, betreffend das Abrehnuùgsverfahren zwi- \chen den Spezialbaukassen und den Provinzial- hauptkassen, sowie ¿die Regulirung des Kautionswesens der Spezialbaukassen - Rendanten auch bei den Bauausführungen im Ressorts seines Ministeriums in Anwendung zu bringen.

Die ordentlichen diesjährigen Sißungen der Central- Kommission für die Rhein-Schiffahrt haben am 16. d. M. in Mannheim begonnen. Als Bevollmächtigte sind dabei vertreten: Baden dur den Geheimen Rath Muth, Bayern dur den Staatsrath Dr. Weber, Elsaß-Lothringen dur den Re- gierungs-Rath Meß, Hessen durch den Ministerial-Rath Dr. Neidhardt, die Niederlande durch den Ministerial-Rath Dr. Berkerk- Pistorius und Preußen durch den Geheimen Ober-Regierungs- Rath Jebens.

Der Arrestbruch einer, im Besiße eines Dritten und bei ihm mit Beschlag belegten Sache, Seitens dieses Dritten, is nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 13. Iuli d. F, an sich nit strafbar, denn die Vorschrift des Strafgesezbuches, §. 137, daß der Arrestbruch mit Gefäng- niß bis zu einem Jahre bestraft wird, bezieht sih allein auf} die Person des Exequendus. (5 621 L503 G2 E E

Das Garde-Schüßen-Bataillon rückte h Gransee, wohin es sih vor einiger Zeit behufs Abhaltung grö- und Shießübungen begeben hatte, hier

ßerer Felddienst- wiedex zin.

Der General der Kavallerie und General-Inspecteur des Militärerziehungs- und Bildungswesens, Baron von Rhein- baben, if von seiner Inspizirungsreise hierher zurückgekehrt; ebenso nah beendigtem. Urlaub der General-Major Weigelt, Commandeur der 1. Fuß-Artillerie-Brigade.

Der Kaiserlih russishe Oberst von Bogdanowit\sch ift nah St. Petersburg abgereist.

S.- M. Panzetfregatte „Deutschland“ ist behufs der Ueberführung am 17. d. Mts. von Greenhithe nach Wilhelms- haven in See gegangen.

Kiel,.17. August: (Kieler Ztg.) Der Chef der Admi- ralität, Staats-Minister General der Infanterie von Sto#\ch, trifft am 23. d, M, hier ein, um den großen Torpedoversuchen in der Wycker Bucht beizuwohnen. Im nähften Monat werden die Shulschiffe „Niobe“, „Undine“ und „Rover“ wieder im Kieler Hafen eintreffen und von dem Chef der Admiralität besichtigt werden. Der Aviso „Falke“ is gestern Nahmittag hier eingetroffen; derselbe wird zur Reparatur ins Do gelegt. Die in Westindien stationirte Korvette „Augusta“ is am 11.-Juli cr. von Rio de Janeiro nah Montevideo in See ge- gangen.

Bonn, 17. August. (W. T. B.) Die Unionskonfe-

renzen find“ geftern Nachmittag ge\chlo#\sen worden. Vom

Stiftspropsstt Dr. Döllinger wurde angezeigt, daß dieselben im nächsten Spätsommer fortgeseßt werden würden. Erzbischof Ly- furgos und der Bischof von Gibraltar sprachen Namens-ihrer Glaubensgenofsen ‘ihre hohe Befriedigung über den guten Erfolg der Konferenzen und die Hoffnung aus, daß die getrennten Kirchen einander immer näher gebracht und endlih zu der einen rig Kirche wieder vereinigt werden möchten. Zum Schluß betete Bishof Reinkens vâs “Tedeum und ‘\prach ein kurzes, die Einheii im Glauben und in der Liebe erbittendes Gebet in lateinischer Spraché.

Vayern+. München, 16. August. Se. Majestät der König ist heute Mittag von einem Ausfluge nah Schloß Berg zurückgekehrt. Einem Privatbrief aus Tegernsee entnimmt die „Alg. Ztg.“ folgendes Nähere über den Tod Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Karl: „Wie jeden Tag, hatte der Prinz au diesen Morgen zwishen 6 und 7 Uhr einen Spazierritt gegen Kreuth unternommen, und er befand \ich bereits auf dem Rück- weg, wo die Straße von Rottah nah Tegernsee mäßig zu steigen beginnt. Zwishen dem Bauernhause „beim Kellerheis“ und der Villa des Grafen Deym ftrauchelie das Pferd und fiel auf die Knie, so daß der Prinz über den Kopf des Pferdes auf die Straße geschleudert ward. Da er fih hierbei in die Zügel verwielte, ‘so fügte ihm das Thier, als es auffpringen wollte und dabei zum zweiten Male stürzte, noch einige leihte Kon- tufionen bei; allein der Sturz selbs war {hon absolut tödtlich gewesen, wahrs{heinlich war das Genick sofort gebrohen. Augen- blicklih sprang der Diener, der den Prinzen in zieräliher Nähe be- gleitete, herab, um seinem Herrn aufzuhelfen beide Pferde blieben ruhig auf der Straße stehen. In dem Wagen, der eben der Unglücksstätte entgegenkam, und dessen Kutscher voll Schrecken den Prinzen stürzen sah, befand sich der Adjutant Sr. Königlihen Hoheit, der General von Strunz und der Schloß- Baumeister ; beide hatten die Absicht, ein R Bob L das hinter Kreuth erbaut werden foll, zu besuchen. Man hob den regungs- losen Körper in den kurzen Charabanc, der im Schritt dem Schloß entgegenfuhr, während der Reitknecht mit dem leeren Pferde eilends vorausritt, um ärztlihe Hülfe zu holen. Aber leider war es für alle Hülfe zu spät; denn höchst wahrscheinlih wird die Obduktion ergeben, daß der Tod auf der Stelle oder doch \{chon unterwegs erfolgte. Es mochte etwa 74 Uhr sein, um 8 Uhr klang die Todtenglocke mit ihren {hauerlihen Zügèn in den klaren goldenen Morgen. Prinz Karl war todt... Die Bestürzung und Erschütterung, welche diese Kunde über alle Gemüther brachte, läßt \sich nicht beschreiben; es herrscht eine tiefe und wahre Trauer.* Der Magistrat der Stadt Nürn- berg erläßt eine Bekanntmahung, wonach beschlossen worden ist, daß in Zukunft zur Feier der Geburtstage des Deutschen Kaisers und des Königs Ludwigs Il. von Bayern die städtishen Gebäude beflaggt werden sollen; gleih- zeitig ladet- der Magiftrat die Bürgerschaft ein, auch ihre Häuser an den genannten Tagen zu beflaggen.

Sachsen. Dresden, 16, Auguft. Auf Allerhöchsten Befchk. wird wegen erfolgten Ablèbens Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Bayern am Königlichen Hofé eine Trauer auf 3 Wochen vom 17. August bis mit 6. September d. I. angelegt. Se. Majestät der König hat der dem General- Staatsanwalte Dr. Louúis Friedrich Oscar Schwarze hierselbst für fich und feine chelihen Nahkommen von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreih verliehenen Erhebung in den öfterreichi- hen Ritterstand die Anerkennung für hiesige Lande ertheilt,

- Baden. Mannheim, 16. August. Dié Einweihung der hiesigen neuen Hafenanfstalten nahm gestern den Cha- rakter eines größen rheinishen Volksfestes an. Zu den hervor- ragendsten Moment«: desselben gehörten: der Festzug dur die Stadt, - die Festfahrt auf dem weihung des neuen Hafens und des Central

üterbahnhofes,

hein. und im Hafen, die Ein- 6

1 das Festessen, die Wettfahrten der Schiffer, die Festvorstellung

im Theater, das Feuerwerk | und der flare Himmel mit seinen BVollmond, der, vor, wie nach der bengalishen Beleuh- tung, mild und ruhig auf die froherregten Menschenmassen niedersah. Se. Königlighe Hoheit der Großherzog lehnte in seiner Rede das Verdienst, die Hafenbauten ins Leben gerufen zu haben, bescheiden ab und nannte das ganze Land als den eigentlihen Schöpfer. Bei der Tafel betonte der Große herzog den nationalen Gesichtspunkt, unter welhem er wünshe die Anlage aufgefaßt zu schen.

Sessen. Darmftadt, 16. “August. - Se. Königliche E der Prinz Christian von Schleswig-Holstein ift eute aus dem Bade nah Kranihstein, wo seither seine Gez mahlin zum Besuche bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Ludwig von Hessen weilte, zurückaekehrt. Ihre Königlichen n G werden am Mittwoch, den 18., nah England zurück= reisen.

Desterreich-Ungarn. Wien, 16. August. Aus Bru a. d. Leitha wird unterm 14. d. M. gemeldet: Se. Majestät der Kaiser Tohnte heute von 7 bis 9 Uhr früh dem Ka= vallerie-Manöver des 1. Ulanen- und 1des 10. Husaren-Regiments. bei Parndorf bei und ritt dann sofort nah dem Bahnhofe, wo bereits ein Separalzug bereitstand, der den Monarchen nah Wien brachte. Der Handels-Minister v. Chlumecky hat heute einen einmonatlihen Urlaub angetreten und sich zum Kurgebrauche in die Schweiz begeben.

17. August. (W. T. B.) Nah einer Mittheilung der „Presse“ hat der ungarishe Minister für Kommu= nikationen in einem Cirkularerlaß betreffs der Investirungs- anleihe für die ungarishen Bahnen bekannt gemacht, daß die Investirungen im - Allgemeinen, da die zu - be- willigende Gesammtgarantie von 700,000 Fl. nicht vollständig absorbirt werden soll, möglichst eiageschränkt werden. Vie Titel \follen eventuell in Gold emittirt werden, die Amortisationsfrift. \oll eine 30jährige sein, alle Bahnen sollen solidarisch haften, die Zahlstellen sollen gemeinsame sein. Bei der Aus hrang ol vorzugsweise die ungarishe Industrie berücksihtigt werden. Die Betÿeiligung ‘der gemeinsamen österreichish-ungarishen Bahnen an der Anleihe wird von dem Erlasse einer ähnlichen Verfügung, in Betreff der ösierreichishen Linien abhängig gemacht.

Großbritannien und Frland. London, 16, August. Der Herzog von Coimbra verließ am Sonnabend Abend London, um fich über Dover und Calais nach Paris zu be- geben. Ibrahim Pascha, Neffe des Vizekönigs von Aecgyp- ten, der seit einiger Zeit in London- weilt, stattete am Sonnabend dem Prinzen von Wales in Marlborough-House einen Besuch ab. Das Resultat der verflossenen-Parlamentss\ession, die am 5. Februar begann und am 13. August endete, war die Erledigung von 96 be G 215 loïalen und 7 Privat- aften. In der vorhergehenden Session wurde dieselbe Anzahl von öffentlihen Geseßen, sowie 200 lokale und 9 Privatakte er- ledigt. Der „Army u. Navy-Gazette* "zufolge wird Mr. Hardy nah seiner Rückkehr als dienstthuender Minister anm Königlichen Hoflager in Balmoral fich und die ganze Kraft seines Departements der Vorbereitung einer vollständigen Reihe von Maßregeln für die Organisation der Armee, die dem Parlament bei der Eröffnung der nächsten Session -vorgelegt werden sollen, widmen.

Die Thronrede, mit welher das Parlament am 13.9, V, Q wurde, lautete, wie folgt:

„Mylords und Gentlemen! Jh bin glücklich, im Stande zu sein, Sie von Jhrer Anwesenheit im Parlamente zu éntbinden. Die Bes- ziehungen zwischen mir und allen auswärtigen Mächten fahren fort, herzlich zu sein, und ih sehe mit Hoffnung und Vertrauen der ununterbrochenen Erhalkung des europäischen Friedens entgegen. Der Besuch, den der Herr- scher von Zanzibar auf die Einladung meiner Regierung diesem Lande abgestaltet, hat zu dem Abschluß einer Ergänzungs-Konvention geführt, die, ih hoffe, für die vollständigere Unterdrückung des ostafrikanischen Sflavenhandels wirksam sein mag. Mit tiefem Bedauern habe *ich erfahren, daß die Expedition, die von meiner indischen Regierung nah Birma gesandt wurde, um Verbindungen mit den westlichen Provin-

zen China's zu eröffaen, auf chinesischem Gebiet von einer bewaffneten. S

acht verrätherisch angegriffen wurde. Dieser Erzeß, unglüliclerweise den Tod eines jungen und viel verspreheuden Mitgliedes meines Konsulardienstes involvirend, is der Gegenstand sorgfältiger Unter- suchung, und keine Anstrengung foll gescheut werden, um die Bestra- fung derjenigen, durch welche er angestiftet und verübt wurde, zu sichern. Die Lage meines Kolonialreiches ist im Allgemeinen gedeih- lih. Die Lösung von Fragen, welche die Konstitution und Regiérung von Natal betreffen, hat Fortschritte gemacht, und zuversichtlich sehe ich wichtigen und werthwollen Resultaten aus dem Vorschlage für eine Konferenz der südafrikanishen Kolonien und Staaten entgegen. Gentlemen des Hauses der Gemeinen! Jh danke Jhnen für die liberalen Subsidien, die Sie füx den öffentlichen Dienst votirt haben. Mylords und Gentlemen! Es ist für mich erfreulich zu finder, daß die längere Erwägung, die Sie den-verschiedenen Geseßen, die von Zeit zu Zeit für die Erhaltung des Friedens in Irland passirt worden find, gewidmet “haben, in einer Maßregel resultirt hat, welche, während fie die Strenge früherer Verfügungen mildert, darauf berehaet ist, die Ruhe dieses Landes -aufrecht zu erhalten, Mit Vergnügen habe id einem Akt für die Erleichterung der Verbesserung “der Wohnstätten der Arbeiterklassen in großen Städten meine Zustimmung ertheilt, der, ih hoffe, zu der Shmälerung vieler der hauptsächlihften Ursachen von Krankheit, Elend und Verbrechen führen wird. Jch bin gewiß, daß diese Gesetzgebung, zusammen mit der in Bezug auf die Konso- lidirung und Ergänzung der Sanitätsgeseße, sowie die Gesetze betreffs Unterstüßungsvereine in hohem Grade die moralische und physische Wohlfahrt meines Volkes fördern wird. Es hat mir viele Be- friedigung gewährt, meine Zustimmung zu zwei wichtigen Geseßen für die Ergänzung der Akte mit Bezug auf Meister und Diener und S Es sowie des mit diefen Vergehen in Verbindung stehenden Verschwörungsgesetzes zu ertheilen. Es sind dies Geseße,

die, ih hoffe, die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

auf einen gerechten und gleichen Fuß stellen und die Zufriedenheit und das Wohlwollen großer Klassen meiner Unterthanen erhöhen werden. Mit Wohlgefallen bemerke i, daß unter ben. Gesezen, die Sie für die Verbesserung der Rechtspflege passirt haben, eine umfangreiche: M regel für die- Vereinfachung des Titelbesißes und Erleichterung der Uebertragung von Land, ihren Plat in dem Gesebßkodex gefunden hat; daß ein Akt für die Amendirung des Erbfolgegesepes in Schott- land passirt wurde, und daß Sie durch die Ameadirung der Gerichts- barkeits-Akte von 1873 Bestimmungen getroffen haben, um die große Veränderung in meinen Civilgerichtshöfen und deren Prozedur, die ér inaugurirte, in unverzüglihe und praktische Wirksamkeit zu bringen. Der Stand der öffentlihen Geschäfte und die Verschieden- Ma in den Ansichten, wie dieselben fich naturgemäß bei einem viel- eitigen und umfassenden Entwurfe herausstellen, haben Sie unglüdcklicherweise daran - verhindert, die Erwägung-- der Handels- \chifahrt3 - Bill zum Abshluß zu bringen; aber ih freue mih, daß Sie im Staude gewesen sind, durch eine zeit- weise Anordnung die Gefahren wesentli zu vermindern, denen meine éefahrenden Unterthanen ausgeseßt sind. Dur das Pachtrechtsge- et ‘haben Sie denjenigen Landeigenthümern, deren eigenes Intere]|€

* nehmen an der

an ihrem Befißthum ein beschränktes ift, die MögliWkeit geboten, ihren Pächtern eine ge gene, Sieryeit für vernünftige Auslagen auf den von ihnen bebauten Gütern zu gewähren, und bei Wahrung der unbedingten Kontraktsfreiheit haben Sie eine Rechtspräsumption geschaffen, kraft derer die Verwendung von Kapital zur Aufbesserung des ländlichen Grundbesißes einen neuen Anstoß erhält. JIch habe allen Grund zu hoffen, daß das Fortschreiten der Staats- einnahmen, welches die süngst verflossenen Jahre gekenn- zeichnet hat, anch in der Gegenwart fich ‘vollständig behaupten wird. Die Maßnahmen, - welche Sie behufs Verminderung - der Staatsschuld getroffen haben, sowie diejenigen für die bessere Nege- lung der Anleihen zum Zweck öffentlicher Bauten werden {äßens- werthe Verbesserungen in unser Reichs- und Lokal-Finanzsystem her- beiführen. Die G Über Eintragung der Haundels- marken wird einem Mangel abhelfen, welcher sich seit einiger Zeit in unserem Handelssystem fühlbar gemacht hat. Jch hoffe zuversichtlich, daß das Geseß behufs Errichtung eines neuen Bischofsstuhles in St. Albaxs fih für die roße Bevölkerung der von der Maßregel betroffenen Diözese von Nußen erweisen möge. Indem ih Ihnen für die Dauer der Ferien Lebewohl wünsche, erbitte ih den Segen der Vorschung für Jhre jüngsten Arbeiten; möge derselbe Sie bei der Ausübung aller Ihrer Pflichten begleiten.“

_ Frankreich. Paris, 16. August, Durch Dekret des Präsidenten der Republik ist der Bischof Paulinier von Gre- noble an Stelle des verstorbenen Kardinal. Mathieu zum“ Er z- bishof von Besançon und Msgr. Fava, Bischof von Saint-Pierre und Fort-de-France (Martinique), zum Nalhfolger des Hrn. Paulinier auf dem Bischofssize von Grenoble er- nannt worden. Die Königin Isabella is gestern von Schloß Randau bei Vichy, wo der Herzog von Montpenfier, ihr Schwager, ihr einen glänzenden Empfang bereitet hatte, wieder in Paris eingetroffen und gedenkt nächster Tage nah Trouville abzureisen, von wo fie sich später nah Biarriß begeben wird. Der Herzog von Coimbra, Bruder des Königs von Por- tugal, stattete gestern dem Präsidenten der Republik einen Besuch ab, den dieser unmittelbar darauf erwiederte. Ein großes Diner wird nächster Tage im Elysée zu Ehren des portugiesishen Prin- zen gegeben werden. Hr. Delrieu, General-Gouverneur der französishen Ansiedelungen in Jndien, is, wie gemeldet wird, in Folge der Hige - an einem Schlagflusse gestorben. Bei der Marschallin Mac Mahon sind bis auf den heutigen Tag für die Uebershwemmten 3,940,897 Fr. 73 Cts., bei den Staatskassen 15,512,484 Fr. 90 Cts., im Ganzen also 19,453,382 Fr. 63 Cts. eingegangen. Das offizielle „Bulletin français“ veröffentliht in fünf Spalten die Liste der Personen, welhe für die Hülfe, adie fie bei den leßten Ueber- \chwemmungen geleistet haben, die goldene oder silberne Medaille, oder eine ehrenvolle Erwähnung erhalten. Gestern fand die Einweihung der am Boulevard des Invali- des gelegenen neuen Kirche der fremden Missionen statt.

17. August. (W. T. B.)' Die ordentliche Session der Generalräthe ift gestern ohne betnerkenswerthen Zwischenfall eröffnet worden. Zu Vorfißenden wurden faft überall die früheren Präsidenten wiedergewählt, die meist auch der Nationalversammlung-als Mitglieder angehören.

Das „Journal officiel“ vom 13. d. M. veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Wahl der Senatoren; das- selbe lautet wie folgt:

eArt. 1. Ein mindestens se{3 Wochen im voraus erlassenes Dekret des Präsidenten der Republik bestimmt den Tag, an welchem die Senatorenwahlen und zugleih denjenigen, an welchem die Er- nennung der Delegirten der Gemeinderäthe stattfinden sollen, Zwischen diefer ‘und der Wahl der Senatoren muß ein“ Zwischenraum von wenigstens einem Monat liegen. Art. 2. Jeder Gemeinderath wählt einen Delegirten, ohne Debatte, in geheimer Abstimmung, mit absoluter Stimmenmehrheit. Nach zwei Wahlgängen genügt die relative Mehr- heit, und wenn-die Stimmen fih gleich auf die Kandidaten vertheilen, ist der älteste gewählt. Die Maires, welche nicht Mitglieder des Gemeinderaths find, führen den Vorsiß, nehmen aber nicht an der Abstimmung Theil. Am nämlichen Tag und in derselben Form wird zu der Wahl eines Stellvertreters geschritten, der den Delegirten, falls er das Amt ablehnt oder an dessen Erfüllung verhindert wäre, Die Gemeinderäthe dürfen weder einen Ab- geordneten, noch einen Generalrath, noch einen Arrondissements- rath zu ihrem Delegirten ernennen, Dagegen find alle Gemeinde- wähler, die Munizipalräthe nicht ausgenommen, wählbar. Art. 3. In den Gemeinden, welchen: eine Munizipalkommission vorsteht, er- nennt der alte Gemeinderath den Delegirten und seinen Ersaßmann. Art. 4. Wenn der Delegirte bei der Wahl nicht anwesend war, so seßt ihn der Maire binnen 24 Stunden davon in Kenntniß, Die Anzeige, daß er sie annimmt, muß binnen fünf Tagen an den Prä- fekten gerihtet werden. Lehnt er ab oder hweigt er, so wird sein Ersaßmaun als Delegirtes der Gemeinde in die Liste eingetragen. Art. 5. Das Protokoll ber die Wahl des Delegirten und seines Stellvertreters wird unverweilt dem Präfekten zugestellt; es meldet die Annahme oder die Ablehnung der Delegirten und Ersaßmänner, sowie die Einsprache, welche ein oder mehrere Mitglieder des Ge- meinderaths gegen die Regelmäßigkeit der Wahl erheben könnten. Abschrift dieses Protokolls wird an der Thüre der Mairie angeschlagen. Art. 6. In den nächsten aht Tagen stellt der Präfekt ein Verzeichniß der erfolgten Delegirten- und Ersaßmännerwahlen auf, das Jedem, welcher es verlangt, mitgetheilt werden muß, veröffentliht und kopirt werden darf. Jeder Wählex ist überdies bere{tigt, fi in den Bureaux der Prä- fektur das nach Gemeinden aufgeseßte Verzeichniß der Munizipal- räthe des Departements und in den Bureaus der Unterpräfekturen dasjenige der Munizipalräthe des Arrondissements mittheilen zu lassen. Art. 7, Jeder Gemeindewähler kann binnen drei Tagen persönlich bei dem Präfekten gegen die Regelmäßigkeit der Wahl Einsprache erheben, Weny der Präfekt erachtet, daß Unregelmäßigkeiten bei die- ser mitunterliefen, so hat er das Recht, ihre Umstoßung zu verlangen. Art, 8. Die Proteste gegen die Wahl der Delegirten und Ersaßz- männer fallen, mit Vorbehalt des Rekurses an den Staatsrath, in die Kompetenz des E und in den Kolonien in die des Kon- seil Privs. Der Ersaßmana tritt sogleih an Stelle des Delegirten, wenn die S wegen eines Formfehlers, oder w-il er eine der von dem Geseß exforderten Bedingungen nicht erfüllt, für null und nichtig erklärt worden is. Jm Falle der Annullirung der Wahl dés Delegirten und seines Stellvertreters, wie des Todes, oder des Rücktritis vom Amte nah ‘erfolgter Annahme, wird der Gemeinderath an dem von- dem "Präfekten mittelst Er- A bestimmten Tage zu neuen Wahlen schreiten. Art. 9. Acht Tage spätestens vor den Senatorenwahlen seßt der Prä- et und- in den Kolonien der Direktor des Jnuern in alphabetischer

eihenfolge die Liste der Wähler des Departements auf, die Jedem, der es verlangt, mitzutheilen is und köpirt und veröffentliht werden kann, Kein Wahler darf mehr als eine Stimme abgeben. Art. 10. ie Abgeordneten, die General- uud Arrondissementsräthe, die von den Zählungskommissionen als solche eingetragen wurden, deren Wahlen aber nit besütiut worden sind, finden auf der Wählerliste Plaß und bstimmung Theil. Art. 11. In den drei algeri-

sen Departements besteht das Wahlkollegium je aus 1) den Ab- geordueten, 2) den Generalräthen, die das französishe Bürgerrecht ißen, 3) aus den Delegirten, welche von den französishen Mikt- gliedern der Gemeinderäthe unter den französishen Bürgern ihrer Ge- meinden gewählt worden find. Art. 12, Den Vorsiß des Wahl- kollegiums führt der Präsident des Civilgerihts des Hauptsrts des Departements oder der Kolonie. ie zwei ältesten und ie zwei jüngsten der bei der Eröffnung der Sißung Lhenwärii enu ähler stehen ihm zur Seite, Das so gebildete Bureau ernennt einen Sekretär aus der Mitte der Wähler.

zu erseßen hätte.

MWétnn dér Gerichts-Präsident am Erscheinen verhindert is, wird er dur den Vize-Präsidenten, und in Ermangelung desselben durch den ältesten Richter erseßt. Art. 13. Das Bureau theilt die Wähler in alphabetisher Ordnung in Wahlsektionen von mindestens 100 Mit- gliedern ein, ernennt den Vorsißenden und die Stimmenzähler einer jeden der Sektionen und entscheidet vorkommenden Falls über die Schwierigkeiten und Streitfragen, die sich im Laufe der Wahl- Operation erheben sollten, ohne sich jedoch von den Art. 8 des vor- liegenden Gesetzes gemäß gefaßten Beschlüssen entfernen zu dürfen. Art: 14. Der erste Wahlgang wird um 8 Uhr Morgens eröffnet und um 12 Uhr geschlofsen, der zweite um 2 Uhr eröffnet und um 4 Uhr ge- \{lossen, der dritte wenn ein solcher stattfindet um 6 Uhr eröffnet und um 8 Uhr geschlossen. Das Bureau zählt die Stimmen, und der Vorsißende des Wahlkollegiums macht die Ergebnisse der Abstim- mung noch an demselben Tage bekannt. Art. 15. Niemand kann in den zwei ersten Gängen zum Senator gewählt werden, wenn er nicht 1) die absolute Mehrheit der abzegebencn und 2) eine Zahl von Stimmen vereinigt, welche dem vierten Theil der eingeschriebenen Wähler gleihkommt. Im dritten Wahlgange genügt die absolute Mehrkbeit, und wenn die Stimmen sich gleichmäßig auf die Kandi- daten vertheilen, ift der ältere gewählt. Art, 16. Die Wählerver- sammlungen behufs Ernennung der Senatoren können in Gemäßheit der von dem Geseße vom 6. Juli 18368 festgeseßten Vorschriften, jedoch mit folgenden Modifikationen, stattfinden: 1) Diese Versamm- lungen dürfen vom Tage der Wahl der Delegirten ab bis am Tag- der Wahlen selbs abgehalten werdenz 2) eine spätestens am Vorabend von sieben Senatorenwählern des Departements abgegebene Erklärung, welche das Lokal, den Tag und die Stunde der Zusammenkunft, Namen, Beruf und Wohnort der Kandidaten, die si stellen werden, näher bezeihnet, muß ihnen vorausgehen; 3) die Gemeindebehörde wird darüber wachen, daß Niemand sih in die Versammlung eindrängt, der nicht Abgeordneter, Generalrath, Arrondissementêrath, Delegirter oder Kandidat ist. Der Delegirte wird sich über seine Eigenschaft dur ein Zeugniß des Maires seiner Gemeinde, der Kandidat durch ein solches ausweisen, das ihm von dem Beamten ausgestellt worden ist, welcher die im leßten Paragraphen erwähnte Erklärung empfan- gen hat. Art. 17. Die Delegirten, welche an allen Wahblgängèn theilgenommen haben, erhalten, wenn fie es verlangen, auf die Vor- weifung ihres Cinberufungsschreibens aus der Staatskasse ein nah derselben Basis, wie dasjenige der Geschworenen, berehnetes Wege- geld. Ein Verwaltungs-Reglement wird den Taxirungs- und Zahlungsmodus dieser Entschädigung noch näher bestimmen. Art. 18. „Jeder Delegirte, der ohne rechtmößigen Grund nicht an allen Wahlgängen theilgenommen oder nicht recht- zeitig feinen Stellvertreter von seinem Ausbleiben in Keuntniß, ge- seßt hat, wird von dem Civilgericht des Hauptorts auf Verlangen der Staatsanwaltschaft in eine Geldstrafe von 50 Fr. verurtheilt. Dieser nämlichen Buße verfällt auch der Ersaßmann, welcher auf schriftlihem, telegraphishem oder mündlihem Wege rechtzeitig benach- rihtigt worden ift, und sich an den Wahlen nicht betheiligt hat. Art. 19. Jeder Bestehungsversu, welcher darauf abzielt, das Votum eines Wählers zu beeinflussen oder ibn an der Abstimmung zu ver- hindern, ist mit einer Gefängnißstrafe von drei Monaten bis zwei Iahren und einer Geldbuße von 50 bis 500 Fr., resp. mit der einen oder der anderen dieser Strafen, bedroht. Art. 463 des Straf- geseßbuches ist auf die hier ins Auge gefaßten Fälle anwendbar, Art, 20. Miteinander unvereinbar sind die Funktionen eines Senators und diejenigen eines Staats- Raths und Requêtenmeisters, Präfekten und Unterpräfekten, mit Aus- nahme des Seine- und Polizeipräfekten, Mitglieds der Apypellations- und Gerichtshöfe erster Instanz, mit Auënahme des General-Prokura- tors am Pariser Appellationshof, General - Shaßmeisters, General- Einnehmers, Beamten und Angestellten der Ministerien. Art. 21. Von dem in ihren Ressort gehörenden Departement oder Kolonie können während ihrer Amtsdauer und bis 6 Monate nach ihrem Rüdtritt, ihrer Abseßung oder was sonst - die Einstellung ihrer Funktion - bewirkt haben mag, nicht gewählt werden: 1) die Obcr Präsidenten, Präsidenten und Mitglieder der Appellationshöfe; 2) die Präsidenten, Vize -Präsidenten und Untersuhungsrichter und Mit- glieder der Gerichtshöfe erster Instanz; 3) der Polizeipräfekt, die Präfekten, - Unterpräfekten und General-Sekretäre dex Präfekturen, die Gouverneure, Direktoren des Junern und General-Sekretäre der Kolonien; 4) die Departemental- und Arrondissements-Jngenieure und die Aufseher des Departemental- und Arrondissements - Straßen- wesens; 5) die Rektoren und Direktoren der Akademien; 6) die In- spektoren der Elementarschulen ; 7) die Erzbischöfe, Bischöfe und Ge- neralvifkare; 8) die Offiztere aller Grade. der Land- und See-Armee; 9) die Divisiens - Intendanten und militärischen Unter - Jatendanten; 10) die: General -Schaßmeister und die Finañz-Einnehmer; 11) die Direktoren der direkten und indirekten Steuern, des Enregistrement, der Domänen und der Posten; 12) die Konservatoren und Jnspektoren der Staatswaldungen. Art. 22. Der in mehreren Departe- ments gewählte Senator muß zehn Tage nah der Gültig- sprechung dieser Wahlen den Präfidenten des Senats von seiner Option in Kenntniß seßen. Geschieht das nicht, so wird die Frage in öffentlicher Sißung durch das Loos entschieden. Die Vakanzen werden in Monatsfrist durch denselben Wahlkörper beseßt. Dies gilt au für den Fall, daß eine Wahl umgestoßen wird. Art. 23. Wenn in Folge von Todesfällen oder Dimissionen die Zahl der Senatoren eines Departements auf die Hälfte herabgesunken ift, so werden die Vakanzen binnen drei Monaten ausgefüllt, es sei denn daß dieselben in den zwölf Monaten vor der dreijährigen Erneuerung eintreten. Zu der für die dreijährige Erneuerung bestimmten Zeit werden sämmtliche Vakanzen, welches auch immer ihre Zahl und ihr Ursprung sein mag, beseßt werden. Art. 24, Die Wahl der auf die Nationalversammlung entfallenden Senatoren wird in öffentlicher Sitzung, im Listenskrutinium und mit absoluter Mehrheit der Stimmenden vollzogen. Art. 25. Weun der Fall der Erseßung der dem- Art. 7 des Geséßes vom 24. Februar 1875 gemäß gewählten Senatoren eintritt, wird der Senat nach den in Art. 21 eben erwähnten Formen zu verfahren haben. Art. 26. Die Mitglieder des Senats erhalten dieselben Diäten, wie diejenigen der Deputirtenkammer. Art. 27. Auf die Wahl der Senatoren finden Anweudung alle Bestimmungen des Wahlgeseßes, betreffend 1) die Fälle der Unwürdigkeit und Un- fähigkeit, 2) die Vergehen, gerichtlichen Verfolgungen und Sirafen, 3) die Wahlformalitäten, sofern sie den Verfügungen des vorliegen- den Geseßes nicht zuwiderlaufen. Art. 28. (Uebergangsbestimmun- gen.) Das den Zeitpunkt der Auflösung der Nationalversammlung be- stimmende Geseß wird später hinsichtlich der ersten Wahl des Senats, bei der die in Art. 1 festgestellten Fristen nicht zu beobacten sein werden, den Tag genau bezeichnen, an dem die Gemeinderäthe zur Ernennung der Delegirten zusammentreten müssen, sowie den andern, an welchem die Wahl der Senatoren vor \sich gehen soll. Vor der Einberufung der Gemeinderäthe wird die Nationalversammlung in ihrem Schoß die Wahl der auf sie entfallenden Senatoren vollzichen, Art. 29. Die Bestimmung des Art. 21, demzufolge sechs Monate wischen der Einstellung der Funktionen und dem Tage der Wahl ver- fireicben sollen, ift nur auf die Präfekten und Unterpräfekten anwend- bar, deren Funktionen entweder vor der Promulgirung dieses Gesehes oder zwanzig Tage nah derselben aufgehört haben.

Spanien. Madrid, 17. August.- (W. T. B.) Der Re- gierung is eine Depesche aus Bourg-Madame vom 16. d. Abends zugegangen, in welcher der Ober-Befehlshaber der Be- lagerungsiruppen vor Seu d'Urgel mittheilt, daß er bestimmt hoffe, sich bis zum 20. d. der Festung bemächtigen zu können.

Portugal. Lissabon, 14. August. Die amtlihe Zei- tung veröffentliht heute die Entsheidung, welche der Präsis dent Mac Mahon als Schiedsrichter in der zwischen England und Portugal entstandenen Streitfrage über die Grenze an der Delagoa-Bucht gefällt hat. Das Urtheil if bekanntlich zu Gunsten Portugals ausgefallen. Zugleih kommt eine Note des franzöfishen Ministers des Auswärtigen an den portugiesi-

schen Gesandten in Paris und des leßteren Antwort, welche den Dank für die \orgfältige Prüfung der Angelegenheit durch die franzöfishe Regierung enthält, zur Veröffentlihung.

Griechenland. Athen, 10. August. Nach den vorlie- genden Berichten haben die Wahlen für die griehi\sche Deputirtenkammer folgendes Resultat ergeben: Es wurden gewählt: 58 Anhänger des Kumunduros, 40 Anhänger des Deligeorgis, 30 Anhänger des jeßigen Kabinets, d. h. also Tri- fupisten, 30 Anhänger des Zaimis, 17 Anhänger des Bulgaris, 7 Deliyaniften, welhe von Theodor Deliyani, einem Sohne des ehemaligen Ministers und Vetter des Zaimis, geführt werden, und 8 Personen, welche keiner bestimmten Partei angehören. Die frühere Opposition hat demnah einen Sieg errungen. Bul- garis, der in der leßten Kammer die Mehrheit hatte, hat nur 17 Stimmen für \ich. Der Zusammentritt der Kammer wird am 23. August stattfinden. Dié Eröffnung wird von dem Könige selbft vollzogen werden.

Türkei. Aus Ragusa, 17. August, Abends, meldet „W. T. B.“: Gestern sind in Klek 1030 Mann türkischer Truppen ausgeschifft worden, die von Konsiantinopel entsendet waren. Der Statthalter von Mostar hat zu ihrer Unterstüßung 1500 Mann Infanterie, 2 Kanonen und 100 Mann Kavallerie abgeschickt. Die Insurgenten haben die zwishen Klek und Mostar bei Mis lin a- gelegenen Positionen beseßt.

Wie der „Politishen Korrespondenz“ aus Belgrad gemeldet wird, beabsihtigt Fürst Milan, den früheren Minister Ristit\ch mit der Bildung eines neuen Kabinets zu be- trauen. Ristitsh, der augenblicklih nicht in Belgrad anwesend ist, sei bereits telegraphisch docthin berufen worden.

Asien. Der zwischen China und Peru abgeschlossene Handelsvertrag ist, wie aus Shanghai gemeldet wird, am 7. August in Tientsin ratifizirt worden,

Australien. Das neue Ministerium der Kolonie Victoria huldigt, einer Kabeldepeshe aus Melbourne zu- folge, \chußzöllnerishen Ansihten und wird den alten Tarif, den das frühere Kabinet in einem freihändlerishen Sinne zu modifiziren gedachte, beibehalten.

Statistische Nachrichten.

Ueber die Gesundheitsverhältnisse in der am 7. August beendeten Woche berichtet die „Boss. Ztg.*, daß von je 10,000 Ein- wobnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, starben: in Berlin 406, in Breslau 401, in Hamburg 271, in München 386, in Wien 216, in Pest 431, in Paris 244, in Brüssel 261, in Amsterdam 230, in Rotterdam 275, im Haag 369, in Rom 273, in Neapel 381, in Turin 209, in London 203 und in den 18 größeren Städten Eng- lands 231. Die Zahl der Todesfälle der an Durchfällen und Brech- durhfällen gestorbenen Kinder betrug in Berlin 255, so daß ein ent- schiedener Nachlaß der Krankheit zu konstatiren ift.

__— Eine in New-York soeben stattgefundene Volkszählung giebt die Bevölkerung dieser Stadt auf 1,018,622 Einwohner an.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin. Der Minister für die geistlichen 2c. Angelegenheiten hat mittelst Reskripts die Provinzial-Schulkollegien auf den im Verlage von G. Westermann in Brauns{chweig in erneuter Auflage erschienenen Bolksschulatlas von Henri Lange- aufmerksam gemacht. Der Atlas enthält 32 Karten und kostet 1 Mark; seine korrekte und sanbere Ausführung lassen ihn namentlichßh zum Gebrauch in dreis und mehrklassigen Volksschulen geeignet exscheinen.

Nachdem der südliche der beiden Hauptthürme des Cölner Domes bis zu den Kapitälen des vierten Stockwerkes aufgeführt worden, hat man in den leßten Tagen mit der Errichtung eines neuen Baugerüstes begonnen, dessen Aufstellung etwa drei Wochen in An- \pruch nehmen wird. Dieses Gerüst wird das leßte für das vierte Steockwerk sein. Es ermangeln nur noch die Kapitäle, der Bogen- vers{luß, die Fensterrose, die Wimperge und die Galerie; find diese ausgeführt, dann ist das AchteX des südlihen Thurmes bis auf die später aufzubauenden freien Ecfialen vollendet. Das Baumaterial zu den vorbenannten Theilen des leßten Stockwerkes ist bereits fertig, und man gedenkt noch in diesem Jahre éinen guten Theil der Ar- beiten zu Ende zu führen. Hr. Dom-Baumeister Voigtel, der vor einiger Zeit eine Beam am Fuße erlitt, ist so weit hergestellt, daß er seiner Berufsthätigkeit wieder obliegen kann.

Die prächtige Gemälde-Gallerie des Herzogs von Westminster in Gresvenor: House, die viele Werke von Rubens, Murillo, Rembrandt und anderen alten Meistern enthält, ist nun auch des Sonntags dem Publikum zur Ansicht eröffnet.

Unter dem Titel: „Musikalishe Studienköpfe aus der Jüngstvergangenheit und Gegenwart“, Charakterzeich- nungen vou Moscheles, David, Henselt, Franz, Rubinstein, Brahms, Tausig mit den Verzeichnissen ihrer Werke von La Mara ist bel Schmidt und Günther in Leipzig soeben eine Sammlung fein carakterisirter biographisher Porträts erschienen, welche, mit leichtem, anmuthigem Erzählungstalent ausgeführt, nicht nur die musia falishen Künstler-, sondern au weitere Kreise intere\sfiren dürften.

Land- und Forstwirthschaft.

Die Ernte im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O. is} im Allgemeinen höchstens nur leidlich zu nennen, namentli sind Kla- gen bezüglich des Strohes ziemlich häufig. Auch der Ausfall der Futter- und Heuernte ist überall ziemlich dürftig gewesen, giebt indeß niht zu der Befürchtung Anlaß, daß ein Mangel daran eintreten könnte. Der Stand der Kartoffeln läßt dagegen durchweg eine reiche Ernte crwarten. Auch die Obstbäume hatten größtentheils reihlich Früchte angeseßt ; allein durch Raupenfraß ist niht unbeträchtlicher Schaden angerichtet worden.

Im Kreise Luckau i} zur Hebung der Pferdezucht im vorigen Jahre eine Fohlenschau mit Prämiirung ins Leben ge- rufen worden. Beim ersten Versuch wurden 28 Fohlen ing während die Zahl im laufenden Jahre bereits auf 64 ge Hegen. Nicht mit Unrecht glaubt man, da prämiirungsfähig r.ur einjährige Stut- fohlen bäuerliher Besißer des Luckauer Kreises sind, nit uur Nutzen in Betreff der Hebung der Pferdezucht selbft zu ziehen, son- dern dadurch auch die Königlichen Beschälstationen einträgliher zu machen. So sind auf Station Luckau im Vorjahre 58, nach Ein- führung der Fohlenprämiirung aber 120 Stuten gedeckt worden.

Gewerbe und Handel.

Berlin. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen hat den Piano- Fabrikanten Conrad Krause -hierselbst, Königstr. 50, zu Höchst}einem Hof-Piaungos Fabrikanten ernannt.

In der Si t der Berliner Kauf laufender Geschäfte erledigt,

des Aeltesten- Kollegiums mannschaft wurden eine Reihe Gutachten erstattet, Mittheilun- en aus FSahresberihten anderer Handelskammern gemacht.

ije Firma Anhalt u. Wagner hat aus Veranlassung ihres hundertjährigen Bestehens (seit Anfang August 1775) dem Kollegium eine kurze en ihrer Thätigkeit und ein Geschenk für die Friedrich- Wilhelm-Victoria-Stiftung von 10,000 „& überwiesen; es wurde be- \{lossen, dem Hause den lebhaftesten Dank auszusprehen. General- Postdirektor Stephan hat dem A ao! eines an die Han- delskammer zu Cöln gerichteten Schreibens zugestellt, worin eine irrthüm- lihe Vorausseßung der Cölner Jahresberichte pro 1874 berichtigt worden is, der aus vermeintlih großen und den Voranschlag weit