1937 / 214 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Sep 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

Zulassung von Abweichungen.

47, Abweichungen von diesen Bestimmungen kann, soweit Mußvorschristen in Betracht kommen, nur der Reichsarbeits- minister zulassen; soweit die Abweichungen eine über den Rahmen eines Einzelfalles hinausgehende Bedeutung und eine geldlihe Mehrbelastung des Reichs zur Folge haben, bedarf es auch der Zustimmung des Reichsministers der Finanzen.

Berlin, den 14. September 1937,

Der Reichs- und Preußische Arbeitsminister. Franz Seldte.

Anlage A.

Allgemeine Vertragsbedingungen

für die Übernahme von Reichsbürgschaften für Klein- siedlungen.

A. I, Fukrafttreten der Reihsbürgschaft.

1. Die Reichsbürgschaft wird erst mit der Aushändigung der Bürgschaftsurkunde, frühestens mit dem Zeitpunkt der baupolizeilichen Gebrauch8abnahme (Bezugsfertigkeit) wirksam. Schuldverpflich- tungen der öffentlichen Hand werden nicht verbürgt. Soweit Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände Träger des Siedlungsvorhabens zUund zunächst persönliche Schuldner des zu verbürgenden Darlehns sind, tritt die Reichsbürgschaft daher frühestens mit dém Zeitpunkt in Kraft, in dem die Stellen auf die einzelnen Siedler zu Eigentum oder in Erbbaurecht übertragen werden und in dem die einzelnen Siedler die auf sie entfallenden Anteile der Darlehns\chuld unter Befreiung der Träger von der anteiligen Haftung übernehmen,

IT. Aushändigung der Bürgschaftsurkunden.

2. Jst dur Vorbescheid der Bewilligungsbehörde die Übernahme der Reichsbürgschaft zugesagt, so wird die durch die Deutsche Bau- und Bodenbank AG. nach anliegendem Muster 7 auszustellende Bürgschaftsurkunde erst ausgehändigt, sobald nachgewiesen is, daß

a) die Bauvorhaben gebrauchsfertig von der Baupolizei abge-

nommen und die Stellen nah Maßgabe des Bescheides und der von der Bewilligungsbehörde mit dem Genehmigungs- vermerk versehenen Baupläne unter Berücksichtigung etwa vorgesehener Änderungen oder Ergänzungen einwandfrei ausgeführt sind,

b) die beliehenen Bauten zum vollen Zeitwert (Ersaßwert) oder

nach den besonderen landesgeseßlichen Bestimmungen gegen Brandschaden versichert sind,

c) die Hypothek für das zu verbürgende Darlehn im Grundbuch eingetragen worden ist,

d) der Schuldner und der Darlehnsgeber die in diesen „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Reichsbürg- schaften für Kleinsiedlungen“ auferlegten Verpflichtungen übernommen haben, namentlich der Schuldner die nach Teil B Nr. 18 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ zu zahlende Gebühr entrichtet hat

und im Falle zu T Nr. 1, Saß 3

e) die Siedlerstellen unter gleichzeitiger Übernahme der auf den einzelnen Siedler entfallenden Darlehnsanteile auf die Siedler zu Eigentum oder in Erbbaurecht übertragen worden sind und der Träger von der Haftung für diese Darlehnsanteile frei geworden ist. j

Der Nachweis ist zu führen i t |

zu a): durch eine Bescheinigung déx Bewilligungsbehörde; aus

' der Bescheinigung muß die endgültige Höhe der Ge-

samtkosten der Stelle abzüglih der Einrichtungskosten sowie der zu verbürgenden Hypothek erkennbar sein, durch Vorlage des Versicherungsscheins und gegebenenfalls des Hypothekensicherungsscheins, durch Vorlage einer beglaubigten Grundbuchblatt-Abschrift und aller sonstigen von der Bank für erforderlich gehaltenen Unterlagen, durch Vorlage der durch Unterschrift anerkannten „All- gemeinen Vertragsbedingungen“, durch Vorlage der Heimstättenverträge (Kauf- und Über- eignungsverträge) oder Erbbauheimstättenverträge (Erb- bauverträge) und beglaubigter Grundbuchblatt-Abschriften, aus denen die Eintragung der Rechtsänderung im Grund-

buch zu ersehen ist. B

I. Erhaltung der Bauten und Einrichtungen der Siedlerstellen.

3. Die Baulichkeiten sind fortdauernd zum vollen Zeitwert (Ersaßwert) oder nach den besonderen landesgeseßlichen Bestimmungen versichert zu halten. Sie sind ferner stets in einem guten Zustande zu halten, Der Darlehnsnehmer ist verpflichtet, die vom Reichsarbeits- minister geforderten Ausbesserungen und Erneuerungen innerhalb der geseßlichen Frist vorzunehmen.

4. Wird ein verpfändetes Bauwerk durch Brand ganz oder teil- weise zerstört, so is der Darlehnsnehmer verpflichtet, es nach Bau- plänen und Kostenanschlägen, die der Reichsarbeitsminister genehmigt hat, innerhalb einer angemessenen Frist wiederherzustellen.

5. Wesentliche Änderungen der Baulichkeiten, insbesondere auch ein gänzlicher oder teilweiser Abbruch, bedürfen der vorherigen Zu- s]stimmung des Reichsarbeitsministers.

6. Die Betriebsmittel (Jnventar) und sonstige wirtschaftliche Einrichtungen der Stelle sind in ordnungsmäßigem Zustande zu Ls Das Land isst durch pflegliche Behandlung ertragreicher zu

estalten.

zu Þ):

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zu d):

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TIL Sicherheiten.

7. Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks is verpflichtet, Belastungen, welche der vom Reich verbürgten Hypothek im Range vorgehen oder gleichstehen, löschen zu lassen, wenn und soweit sie sich mit dem Eigentum oder dem Erbbaurecht in einer Person vereinigen, eine dieser Verpflichtungen entsprechende Vormerkung zugunsten des Darlehnsgebers in das Grundbuch eintragen zu lassen und die Eintragung sowie die Erfüllung der si daraus ergebenden Verpflich- tungen dem Reichsarbeitsminister nachzuweisen,

8, Die Forderungen des Darlehnsgebers gehen, soweit er durch das Reich befriedigt wird, mit Einschluß der Sicherheiten und Neben- rechte gemäß § 774 BGB. auf das Reich über.

9, Der Darlehnsgeber ist weiter verpflichtet, im Falle des Ueber- gangs des Eigentums an den Siedlerstellen auf die Siedler'die ver- bürgte Hypothek und, wenn er auch die Vorhypothek gewährt hat, auch diese stehen zu lassen. Die gleiche Verpflichtung obliegt ihm auch im Fall der Zwangsversteigerung der Gesamtsiedlung oder einzelner Siedlerstellen, es sei denn, daß er gegen die Person des Erwerbers des Grundstücks Einwendungen erhebt, die von der Bewilligungsbe- hörde als berechtigt anerkannt werden,

I1L Prüfungs- und Besichtigungsrecht,

10, Der Reichsarbeitsminister und der Rechnungshof des Deut- schen Reichs sind berechtigt, das Unternehmen des Darlehnsnehmers jederzeit einer Buch- und Betriebsprüfung zu unterziehen zur Er- mittlung der Umstände, die für die Verpflichtungen des Reichs von Vedeutung sein können, insbesondere aux Feststellung, ob eine Haftung

zum Reichs3- und Staats3anzeiger Nr. 214 vom 16, September 1937. S, 2,

des Reichs in Frage kommen kann oder die Vorausseßungen für eine solche vorliegen oder vorgelegen haben.

11, Der Reichsarbeitsminister und der Rechnungshof des Deutschen Reichs sind befugt, das Grundstück und die Baulichkeiten zu jeder angemessenen Tageszeit durch Beaustragte besichtigen und untersuchen zu lassen.

IV, Kündigungspfliht des Darlehnsgebers,

12. Der Darlehnsgeber ist auf Verlangen des Reich3arbeits- ministers verpflichtet, das Darlehn zur Rüzahlung zu fündigen, und zwar

A. mit dreimonatiger Kündigungsfrist, wenn die Zins- und Tilgungsbeträge nicht fristgemäß gezahlt werden; B. ohne Kündigungsfrist,

a) wenn der Darlehnsnehmer den im Darlehnsvertrag und in Nr. 3 bis 6 geregelten Verpflichtungen nicht nachkommt,

b) wenn die Beschlagnahme des Grundstücks ganz oder teilweise zum Zwedcke der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung eingeleitet wird oder erfolgt, oder wenn die Rechtsgültigkeit oder der Rang der verbürgten Hypothek bestritten wird,

c) wenn das Grundstück ohne Zustimmung des Reichsarbeits3- ministers zu Zwecken verwendet wird, die mit der Eigenart des Vorhabens als Kleinsiedlung nicht vereinbar sind,

d) wenn der Darlehnsnehmer in Konkurs gerät, das Vergleichs- verfahren über fein Vermögen eröffnet wird oder wenn er auch nur außergerichtlih die Zahlungen einstellt,

e) wenn bei einem Verkauf des Grundstücks die Uebernahme der persönlichen Schuld dur den Erwerber nicht zustande fommt,

f) wenn die Grundstüserträgnisse ohne Zustimmung des Reichs- arbeitsministers abgetreten oder gepfändet werden.

13. Das Recht des Reichsarbeitsministers, die Kündigung zu

verlangen, erlischt, wenn es nicht innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung des Kündigungsgrundes ausgeübt wird.

V. Erlöschen der Bürgschastsverpflichtung.

14. Unterläßt es der Darlehnsgeber, zu einer Vereinbarung über eine für ihn nachteilige Veränderung des Schuldverhältnisses oder der bestellten Sicherheiten die Zustimmung des Reichsarbeitsministers einzuholen, so tritt die Bürgschastshaftung für einen hierdurch ver- ursachten Ausfall nicht ein.

15. Kommt der Darlehnsnehmer mit der Zahlung von Zins- und Tilgungsbeträgen in Verzug, so wird das Reich von der Bürg- shaftsverpflichtung für die rückständigen Beträge befreit, wenn der Darlehnsgeber dem Reichsarbeitsminister innerhalb dreier Monate seit Fälligkeit den Verzug des Schuldners unter Angabe der Höhe der verfallenen Summe nicht \{riftlich mitgeteilt hat. Stundet der Darlehnsgeber fällige Zins- und Tilgungsbeträge ohne schriftliche Einwilligung des Reichsarbeitsministers länger als drei Monate, so wird das Reich von seiner Bürgschaftsverpflichtung hinsichtlich der gestundeten Beträge befreit.

16. Kommt der Darlehnsgeber den in Nr. 12 festgeseßten Ver- pflichtungen nach Aufforderung durch den Reich3arbeit8minister nicht nach, so erlischt die Bürgschaftsverpflichtung des Reichs.

VI. Kosten.

17. Die durch den Abschluß, die Erfüllung und die Abwiklung des Bürgschaftsvertrages jeyt oder in Zukunft entstehenden Kosten trägt der Darlehnsnehmer.

VII Gebühr,

18. Für die Ausstellung der Bürgschaft3urkunde und die Ver- waltung der Bürgschaft erhebt die Deutsche Bau- und Bodenbank AG.,, Berlin, eine Gebühr von 0,5 v, H. des verbürgten Darlehns, min- destens jedoch 20 RM je Fall.

VIIL. Rechtsnachfolger,

19. Jm Falle der Schuldübernahme gilt die Réichsbürgschaft zugunsten des neuen Schuldners nur dann, wenn der Reichsarbeits- minister der Schuldübernahme vorher \chriftlih zugestimmt hat. Das gleiche gilt von der Abtretung der Darlehnsforderung.

20. Darlehnsnehmer und Darlehnsgeber haben ihre Verpflich- tungen dem Reich gegenüber ihren Rehtsnachfolgern aufzuerlegen mit der Maßgabe, daß diese gehalten sind, ihre jeweiligen Rechtsnach- folger in gleicher Weise zu binden. E

IX, Erbbaureéchte.

21. Auf Erbbaurechte finden - diese „Allgemeinen Vertrags-

bedingungen“ sinngemäß Anwendung.

É eÓ————

Bekanntmachung KP 395

der überwachungsstelle für unedle Metalle vom 15, Sep- tember 1937, betr, Kurspreise für unedle Metalle, 1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Zuli 1935, betr.

Richtpreise für unedle Metalle, (Deutsher Reichsan eiger Nr. 171 vom 25, Juli 1935) werden die folgenden Kurs-

preise festgeseßt: Aluminium (Klassengruppe T):

Aluminium, nicht legiert (Klasse TA) ... RM 133,— bis 137,— Aluminiumlegierungen (Klasse I B) 68,— 61,— Vlei (Klassengruppe IIl1):

Blei, nicht legiert (Klasse TIT A)... . RM 25,— bis 27,— Hartblei (Antimonblei) (Klasse T1 B). ... 27,50, 29,50 Kupfer (Klassengruppe VI11) :

Kupfer, nit legiert (Klasse VIIT A) , . . , RM 76,50 bis 79,—

Kupferlegierungen (Klassengruppe IX):

Messinglegierungen (Klasse IX A) , RM 856,50 bis 59,— Rotgußlegierungen (Alefse IXB) , n 771,26 y 79,75 Bronzelegierungen (Klasse IX C) » 106,50 109,50 Neusilberlegierungen (Klasse 1X D) o. p 67,— y 69,50

Nickel (Klassengruppe XIIT1): Nickel, nicht legiert (Klasse XII1 A) « « « RM 236,— bis 246,—

Zink (Klassengruppe XIX):

Felnaink (Klasse XIX A) «0 d «é e è oe RM 30,— bis: 82,— Rohzink (Klasse XIX C) 26,— »y 28,—

Zinn (Klassengruppe

Zinn, nicht legiert (Klasse XXA) . Banka-Zinn in Blöcken . « « «338 » 348

Mi inn Kla e XXB D000 00 40e 326,— 336, M An j e 100 kg 8n-Jnhalt

M 25,— bis 27,—

je 100 kg Rest-Jnhalt

« RM 326,— bis 336,— je 100 kg Sn-Jnhalt

G. & Q. 0 o. m. 0E N XX): . RM 326,— bis 336,—

Pi

Lötzinn (Klasse XXD).

RM 25,— bis 27,—

je 100 kg Rest-Jnhalt.

|

2. Diese imninahung tritt am Tage nah ihrer L, öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Glei zeitig treten die Bekanntmachungen KP 389 bis KP außer Kraft.

Berlin, den 15. September 1937, Überwachungsstelle für unedle Metalle.

Die Stellvertreter des Reichsbeauftragten: Helbing. Wieprecht,

Itichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Gesandte der Dominikanischen Republik Alfr Ricart Olives hat Berlin verlassen. Bis auf weiten führt Legationssekretär H enriquez die Geschäfte der (

sandtschaft,

Nummer 26 des Reichsarbeitsblatts vom 15. September 1g Teil T Amtlicher Teil hat folgenden Jnhalt: Il. Arbeits, mittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhil Geseße, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Ergänzung ) Verordnung über eine Sonderhilfe für langfristige Kurzarbeil in der Textilindustrie. Vom 10. September 1937. IIl. Sozii verfassung, Avbeitsrecht, Lohnpolitik. eas Verordnungen, (j lasse: Bekanntmachung betr. T ygnaung er Liste der mit j Stüdentgeltberechnung beauftragten Berehnungsstellen der Du schen Arbeitsfront, V, Siedlungswesen, Wohnun s8wesen Städtebau. vue Verordnungen, Erlasse: Verordnung ü Kündigungsshuy für Miet- und Pachträume. Vom 88. Aug 1937. Fünfte Verordnung über das Verbot der Umwandly von Wohnungen in Räume anderer Art. Vom 18. August 19 VI. Versorgung und Fürsorge. Geseze, Verordnungen, (| lasse: Weiterfühvung der Maßnahmen der Reichsre ierung ; Fettversorgung der minderbemittelten Bevölkerung (Fettverbil gung und Regelung des Bezugs von Konsummargarine).

Ministerial-Blatt des Reichs- und Preußischen Ministeriy des Fnnern Nr, 37 vom 15. September 1937 hat folgenden Jnh| Allgem. Verwalt. Anordn. 13. 8. 37, Ausf. d. Evstattung ges. 1. Bereich d. Reichsfin.-Verw. RdErl. 16. 8. 37, Frei zusäßl. allgem. Berufsschulg. v. E Vet U. Betriebe durch d. DAF. RdErl. 5. 9. 37, Widerruf d. V ih.-Freiheit f. Angestellte d. landrätl. Verw. RdErl. 6. 9.4

rnenn. d, Mitgl. auf Zeit d. Bez.-, Kreis- u. Stadtvert Gerichte u. ihrer Stellvertr. RdErl. 6. 9. 37, Organisat Erfass. d. nihtbeamt. Führer v. Betrieben, die unter d. AO fan RdEvrl, 7. 9, 37, Beurlaub. v. Behörd.-Angeh. 8 Zw d. NSFK. RdErl. 7. 9. 37, Beratende Beteilig. d. Amtes „Schönheit d, Arbeit“ bei d. Ausgestalt. staatl. Dienstgebäude Diensträume. RdErl. 8. 9. 37, Bekanntgabe v. Akten an Dienststellen d. NSDAP. u". ihrer Gliederungen. Rd 8. 9, 37, Abstammungsnahw. bei Verheirat. RdErl. 9. l 30. Änd. d. Besoldungsges. RdErl. 9. 9, 37, Besuch v. Privi \hulen durch Kinder v. Beamten. RdErl. 10. 9. 37, A Kraft- u. Schmierstoffen an d. Tankstellen d. Reichsautobahn, RdE”rl. 10. 9. 37, Zugehörigkeit v. Beamten zu Freimaurerlog and, Logen od. logenähnl. Organis. RdErl. 10. 9, 37, F halt, K v. Beamten zur Schlavaffia. Staatshau

alt, Kassen- u. Rechnungswesen. RdELl. 6. 9, ovbereit. d. Haushalts d. allg. Landésverw. f. 1938 Rb 8. 9. 37, Kassenanshlag d. Verw. d. JFnnern. Kommund verbände. RdErl. 31. 8, 37, Steuerverteil. RdErl. 7. 9.1 «Fagdsteuerordn. RdErl. 10. 9. 37, Vordruckmuster f. d. Gru PECSTIOUPWVaR Ag, RdEr1l. 10. 9. 37, Vorzeit, Verzicht‘ . Zurücknahme d. Beruf. nah § 45 Abs. 2 DGO. Gemein bestand- u. Ortsnamen-Änderungen. Wohlfahrt pslege u. Fugendwohlfahrt. RdErl. 5. 9. 37, WH 1937/38. Polizeiverwaltung. RdErl. 5. 9. 37, Bezei d. religiös. Bekenntnisse in Wehrmachtpersonalpapieren. Rd 6. 9, 37, Strafregister in München. RdExl. 10. 9. 37, Unl Zu beseg! an Beamte d. Pol. u. Gend. i. Vorbereit.-Dienst,

u besezende Gend.-Obevm.-Stellen. RdErl. 4, 9. 37, #-f eft, RdELrl. 6. 9. 37, Zeitshr. „Neues Volk“. Rd6 6. 9. 37, Paradeanzug d. Pol. u. Tragebest. RdErl. 6. 9. Beschaff. v. Waren aus Spinnstoffen u. Leder f. d. Dienstkl d. Pol. RdErl, 7. 9. 37, Reizstoffwaffen u. Munition f. SchP. d. Gemeinden. RdErl. 7. 9. 37, Amtsschilder f. d. \ta Pol. RdErl. 7, 9, 37, Dienstversamml. in d. Gend. Rd 7. 9. 37, Abzugs- u. Abzugsstangensich. f. d. Pistolen 08 d. nungspol. RdErl. 8. 9, 37, Fachzeitshr. „St. Georg“ f. R staffeln. RdErl. 8. 9. 37, Reitlehrg. an d. Pol.-Reitschule Rathenow. RdErl. 8. 9, 37, Krim.-Bez.-Sekr.-Lehrg. f. ta Krim.-Beamte. RdErl, 9. 9. 37, Nahhrichtentehn. Fachzeit| RdErl. 9. 9. 37, Verbot d. Mitführens v. Vereinsfahnen bi Auftreten in Pol.-Unif. RdExrl. 9. 9, 37, Orthopäd. Schuhzt RdErl. 10. 9, 37, Unterbring. d. Gem.-Pol.-Behövden., RdErl, 6. 9. 37, Luftschußlehrstab d. Chefs d. Ordnungspol. RdErl. 6. 9, 37, 3. Durhf.-VO. zum Luftshubges. Vét kehrswesen. RdErl. 4. 9. 37, Wöchentl. „Scnellstatistik Straßenverkehrsunfälle. Staatsangehörigkeit, P! u. Fremdenpolizei. RdErl. 9, 9, 37, Auswandererbest Volksgesundheit. RdErl. 5. 9. 37, Personalkarte d. Bürobeamten u. beamt. Gesundheitspflegerinnen d. staatl. sundhAe. Uebertvagb. Krankh. d. 30. Woche. j wesen. RdErl. 9, 9. 37, Richtl. f. d. Verlad. u. Beförd. Tieren. Neuersheinungen, Stellenaussch! bungen v. Gemeindebeamten. Zu beziehen ? alle vJtanitauten, Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Ma traße 44, Viercteljährlih 1,75 RM für usgabe A! (zweit edruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater

Freitag, den 17. September.

Staatsoper: Der fliegende Holländesx. Musikal, tung: Schüler, Beginn: 20 Uhr. ; :

Schauspielhaus: Wallenstein von Schiller. Beginn: 19

Staatstheater Kleines Haus: Das Konzert, Lustspiel Hermann Bahr. Beginn: 20 Uhr.

mama ———

Am Sonntag, dem 19, September, findet in der P

156 bis 19 Uhr eîn kostenloser „Kraft durch Freude-Na mt! in sämtlichen Staatlichen Museen statt. Alle olksgenossen fveien Zutritt, und in allen Abteilungen der Mujeen laufend Fühvungen statt, ‘die ebenfalls unentgeltlich sind. öffnet sind von 156 Uhr an das Alte und Neue Museun,

evgamon-Musseum, das Ka iser-Friedrih-Museum, das Zeus das Schloßmuseum, das Museum füx Deutsche Volkskunde,

Zu Beginn der Börse hatte man den

Veterintfi

Erste Veilage

seum für Völkerkunde, das Museum für Vor- iüth- ichte far die National alerie. G A Ta Jm Vorjabve wurde beim ersten derartigen Versuch in der hichte des europäischen Museumswesens in den Berliner seen ein großer Erfolg erzielt. Damals wurden rund 28 000

onen in der Zeit von 15 bis 19 Uhr geführt. Gin beträcht-

zum RNeichs-

licher Anteil entfiel auch auf die Museen

Straße und auf das Bolten e in bk Heughaus wurde damals nachmittags die Zahl des „normalen ; [uches „an demselben Sonntag von 9 bis 15 Uhr 4/4mal über- stän 1m Schloßmuseum war der Nachmittagsbesuch 18mal

Prinz-Albrecht- Bellevue. Jm

Handelsteil.

erliner Börse am 16. September.

Akien freundlicher, Reuten ruhig.

_Begi )rse 1 Eindruckt, daß das seit

n stagnierende Geschäft Anzeichen einer Belebunge E der Bankenkundschast waren in einigen Werten kleine Kauf- 1s erteilt worden, die die Kulisse veranlaßten, ihrerseits ungskâuse vorzunehmen. Dadurch erfuhr das Kuxrsniveau hst eine leichte „Aufbesserung. Die Belebungstendenzen er- en sih jedoch später als nicht kräftig genug, um eine nach- igere Umsaverhöhung herbeizuführen, vielmehr verfiel die je nah Erledigung der zum ersten Kurs ausgeführten Orders jer in abwartende Stille. Am Montanmarkt hatten fner eine bemerkenswerte Steigerung um 1% % aufzuweisen ei man optimistischen Dividendenerwartungen Ausdruck gibt. nesmann, Hoesh und Buderus, im Verlauf auch Rheinstahl, innen je 2 %, die anfangs etwas schwächeren Vevein. Stahl- e konnten einen dann erzielten kleinen Kursgewinn nicht be- pten, Harpener gaben, allerdings auf ein Angebot von nur RM, 1 % der vorangegangenen Kursgewinne wieder her. Erholt waren teilweise auch Kaliaktien. Aschersleben und

Chemie um je 1, Wintershall um zunächst. 36 und später mals um s %. Von chemischen Papieren seßten Farben 4 % r mit 1644 ein, zogen dann auf 1643 an, gaben aber shließ- legteren Vorsprung von 4 % wieder her. Kokêwerke waren %, Goldschmidt um % gebessert. Verhältnismäßig fest n Elektro- und Versorgungswerte, von denen Siemens 1, fürel 1/4 und Licht Kraft 1 % höher einseßten. EW. Schlesien gestern per Kasse eine kräftige Einbuße erfahren hatten, . er- n sich um 12 %. Jm übrigen fielen noch Zellstoff Wald-

it einer in Reaktion auf die lebte Abshwächung eingetrete-

Befestigung von 126 %, Holzmann und Junghans mit je l %, andererseits am sogenannten unnotierten Markt Ford 4% % auf.

Jm Verlauf blieb es zunächst bei der nah den ersten Kursen etretenen Stille; das im Verlauf auftretende lebhaftere Kauf- esse für Dresdner Bankaktien, das zu einer Heraufsezung Kurses auf 110 % und gleichzeitiger Repartierung führte, be- le eine allgemeine Wiedevbelebung des Aktienmarktes, zumal

Vörsenschluß eine Verlautbarung bekannt ivurde, der zu- das Verhältnis zwishen Reich und Dresdner Bank auf eine Grundlage gestellt worden ist insofern, als die seitens der dner Bank übernommenen Ablösungsoerpflihtungen für ihr Laufe der Krise zugeflossene Mittel seitens der Bank unter öjung stiller Reserven durch einmalige Vergütung an das h abgeaolten worden sind. ._An dem Alktienbesiß habe sih, wie n der Verlautbarung weiter heißt, nihts Wesentliches ge- rt, wenn au seitens dex Großaktionäre die Aktien nicht als erbesiß angesehen werden dürften. j Die Börse {loß in angeregter und freundlicher Haltung. Die ten Werte konnten den Anfangskurs nit unwesentlih über- ten; jo zogen Orenstein und Daimler sowie Ver. Stahlwerke ea. 1%, Reichsbank um 14%, Junghans um 1% % und midt X len % an. Farben schlossen zu 164% bis 5%, (a. 72 % ober.

Am Markt dér Einheitswerte standen, wie schon zuvor int, Dresdner Bankaktien im Mittelpunkt des Allgemein- eses. Der Kurs von 110 lag um 5 % über dem Vortags-

Der Umsaß wurde mit etwa 300 000 bis 350 000 RM be- t. Von übrigen Banken gaben DD-Bank um 214 und delsgesellschaft um 4 % nah, da offenbar kleine Tausch- ationen in Dresdner Bank erfolgten. Von Jndustrie- ren sind Mühle Rüningen und Lübeck-Büchener mit je L hervorzuheben.

è variabel gehandelten Renten zeigten zunächst kaum Ab- jungen gegen den Vortagsschlußkurs. Reichsaltbesitß eröffneten unv. 128 %. Die Umschuldungsanleihe gab allerdings erneut 10 Pfg. auf 94,70 nah. Wiederaufbauzuschläge lagen etwas

Am Kassarentenmarkt blieb es weiter sehr still. Nennenswerte veränderungen aren kaum zu beobachten. Von Stadtanleihen len Ber Berlin 3% %, von Länderanleihen Hamburger Neu- 17% Pfg. und von Zweverbandsanleihen 35er und 36er verband Je A4 % gewinnen. Bei den JIndustrieobligationen Ashinger mit + 2, dagegen Harpener mit 4 und en mit 4 % auf. m Geldmarkt nannte man unveränderte Blankotagesgeld- von 37s bis 3% %. Vei der amtlihen Berliner Devisennotierung stellte sih das id auf 12,955 (12,345), der Dollar unv. auf 2,495, der Gulden 137,24 (137,30) und der französishe Franc auf 8,435 (8,62). Shw. Franken blieb mit 57,31 unv.

Die Blei-, Zink- und Zinnproduftion der Welt von Zanuar bis Zuli.

Jn den Monaten Januar bis Juli 1937 betru nah den Angaben der Metallgesellshaft AG. die Blei-Hütte u L o uk- 7 gegen 833 575 t im

Afrika 18721 (12 743) t, auf Australien 131 auf Europa „ohne Spanien 223 Si a8 004) t.

Die Zink-Hüttenproduktion der Welt erreichte in den ersten sieben Monaten 1937 eine Höhe von 946 742 metr. t gegen 859 093 t von Januar bis Juli 1936. Jm einzelnen wurden in Amerika 405 436 (369 455) t, in Australien und England 76 516 (76 204) t, in Asien 131 (12396) t

Hink Ee

| - rgwertss- produktion der Welt von Januar bis Juli 1937 L 114 409 (101 782) metr. t belaufen, und zwar konnten die Malaien-Staaten 43 955 (38 656) t, der ganze Erdteil Asien 84 323 (72 895) t, Afrika 12114 (10 025) t, Amerika 14122 (15 092) t, Australien 2100 iee us pa, Sin s g der Non auf sih ver-

„geln, HU verudckhihtigen ist, daß eine Anzahl der vorerwä

Ziffern Schäbungen enthalten. E

——

5°/ ige Bulgarische Staatsanleihe von 1902 (Tabatanleihe).

Für den am 14, September ds. Js. fällig gewesenen Anleihe- coupon ist, wie mitgeteilt wird, die Dotation in Pfund Sterling angeschafft. Dieser Coupon wivd mit £ 0. 2, 11,653 bei der DD-Bank in Berlin und Frankfurt a. M. zum ungefährew Kurs für Auszahlung London am Tage der Einreichung bezahlt werden. s e obige Zahlung werden alle Ansprüche aus dem Coupon

Deutsch-französischer Verrechnungsvertkehr. Paris, 15. September. Als noch ét zahlende Kredite werden vom Office Franco-allemand am 13, September aufgeführt: Nr. 42 880—48 000 , g a3 7612775,46 . 43 001 —44 000 in 47 613 444 42 . 44 001 —45 000 , 5 30 842 493,26 . 45 001 —46 000 x 32 243 490,45 . 46 001—47 000 ä . 47 001—47 986

60 431 224,61 9 032 455,25

Generalversammlungskalender vom 20. bis 25. 9. 1937.

Montag, 20. September. Essen: Rheinish-Westfälisches Kohlen-Syndikat, Essen, 18 Uhr.

Dienstag, 21. September. Berlin: Bank des Berlinex Kassen-Vereins, Berlin, ao., 11 Uhr, Bochum-Langendreer: Bierbrauerei Gebr. Müser AG, Bochum- Langendreer, 16 Uhr. Bremen: Bremer Cigarrenfabriken vorm. Biermann & Schörling, Bremen, ao, 11 Uhr, Meißen: Vereinigte Windturbinen-Werke AG, Meißen, 12 Uhr. Düsseldorf: Wirtschaftliche Vereinigung deutsher Gaswerke, Gas- kokssyndikat AG., Köln, 11 Uhr.

Mittwoch, 22. September. Berlin: Handelsgesellschaft für Grundbesiß, Berlin, 12 Uhr.

Donnerstag, 23. September. Offenbah: Schuhfabrik Herz AG., Offenbach, 114 Uhr.

Freitag, 24. September. E O Lüdenscheider Metallwerke AG., Lüdenscheid, r.

Sonnabend, 25. September. Berlin: F. Mehlih AG., Bork, 12 Uhr. Chemniß: Astrawerke AG., Chemnit, 12 Uhr. Rheydt: Kabelwerk Rheydt AG., Rheydt, 1724 Uhr. Rüningen: Mühle Rüningen AG,, Rüningen, 10 Uhr. l Zeiß: Zeiver Eisengießerei und Maschinenbau-AG., Zeit, 12 Uhr,

Wirtschaft des Auslandes.

die Nachwirkungen der Vorfälle bei der Belgischen ITtationalbank.

Vrussel, 15, September. Die Aussprache vor der belgischen mer über die Zwischenfälle bei der Belgishen Nationalbank

feinesfalls zu einer restlosen Beruhigung der öffentlichen ang in Belgien beigetragen. Jn gewissen Kreisen ist man der „sung, daß die Vorfälle eine Bestrafung der Schuldigen gerecht- t hätten. Die Regierung hat jedo davon Men, irgend- crafaktion einzuleiten. Nah dem kürzlih vom Kabinettsrat ie En:shluß, die Altersgrenze für leitende Beamte in den ‘uten des Staates (Nationalbank, Srarrasse, Staatliche Kredit- haft für Jndustrie usw.) auf 67 Fahre festzuseven, ist jedoch Ende dieses Jahres mit dem Ausscheiden des Gouverneurs der hen Nationalbank, Louis Frank, der diese Grenze bereits seit m überschritten hat, zu rechnen.

Die Frantkenabschwäcchung.

Paris, 15. September. Wenn die Frankenabschwähung der ohe, die den Pfundkurs von weniger alz 133 auf rund 139 ‘e, bereits zur Folge haben mußte, daß ein langsam auf- menes Vertrauen in eine vuhige Entwicklung der Währungs- getört wurde, so muß die heute erneut erfolgte wesentliche hung der französischen Währung jeglihe Vertrauens-

be d

r vergangenen Woche direkt ershüttern, Das Pfund

Sterling notierte beute zeitweilig 145, anshließend 144, Das bedeutet gegenüber dem Kurs von Anfang September eine Ab- s{chwächung des Franken um rund 9%. Es ist anzunehmen, daß die Kapitalfluhtbewegung bei dem geschwundenen Vertrauen er- neut weiteve Kreise ziehen wird. Dabei muß die Frage auf- geworfen werden, wie man der weiteren Entwicklung Einhalt bieten will, wobei bemerkt wevden mag, daß die Anhänger von Devisengwangsmaßnahmen in einem solchen Moment an Einfluß gewinnen können, wenn auch damit niht gesagt werden soll, daß Frankreich bereits ün der nähsten Zeit einen derartigen Weg be- shreiten wird, Auf jeden Fall muß der Eindruck der fort- shreitenden Frankenshwächhe vecht ungünstig sein. Jw Ländecn, die mit Frankreih in engen Wirtschaftsbeziehungen stehen, wird die neue Situation nicht ohne Sorge betrahtet werden dürfen, da in verschiedenen dieser Länder, so zum Beispiel wohl in Belgien, Befürchtungen wegen Währungëdumping erneut aufkommen können. An der heutigen Pariser Wertpapierbörse waren die internationalen Werte gefragt und fest, wenn die Kurssteige- rungen auch zunächst niht den Umfang der Frankenabshwächung angenommen haben. Die französishen Rententwerte lagen erneut im Vergleih zum Vortag vecht s{chwach. Von einer Erhöhung des Diskontsates ist bis zur Stunde noch nihts bekannt geworden.

London, 15, September. Fn London hat die Tatsache, daß

sih die französishe Währungskontrolle heute wiederum vom De-

und Staatsanzeiger Nr. 214 vom 16, September 1937. S. 3.

R visenmarkte zurückzog und der französishe Franc sich dements- sprechend abermals scharf abschwächte, in beträhtlihem Maße zu Vermutungen in bezug auf die künftige Entwiélung des frans zösishen Frankenkurses Anlaß gegeben. Verschiedentlich meint man, daß die französischen Behörden, während sie mit der Rentens stüßung fortfahren, es aufgeben werden, den französishen Franken itarr an ein bestimmtes Niveau zu binden.

Lebhafte Beunruhigung über den neuen Frankensturz.

Ea Paris, 15. September. Der neue Sturz des Franken hat in

hiesigen Finanz- und Wirtschaftskreisen lebhaft beunruhigt. Man erklärt in diesen Kreisen, daß die Außenhandelsbilanz, die be- kanntlich für die ersten sieben Monate mit einem Einfuhrübershuß von rund 10,5 Milliarden Fres. abschließt, niht ohne Einfluß gewesen sei und daß wahrscheinlih auch die demnächst notwendig werdende neue Eindeckung mit Rohstoffen, die mit Pfund- und Dollarkäufen verbunden sind, eine Rolle gespielt haben. Der Ausgleihsfonds kann sih der augenblicklichen Entwicklung nicht widerseßen, wenn er niht große Summen von Gold und Devisen ausgeben will. Man hält es aber für wahrscheinli, daß er zu gegebener Zeit doch eingreifen wird.

2,7°/, in einer Woche. Die Preisfteigerungen in Frankreich.

Paris, 15. September. In Frankreih is die Großhandels- rihtzahl im Verglei zur Vorwoche um 2,7 % von 589 nuf 605 gestiegen. Diese Bewegung it auf das Steigen der Getreidepreise und Rohstoffe zurückzuführen.

Einrichtung eínes franzöfischen Zuctereinfuhr- Kontingents zur Marktregulierung.

Paris, 15. September. Auf Grund von im „Journal Officiel“ vom 14. September verossentlihten Bestimmungen wird ein Kon- tingent von 10 000 t weißem Zuer eröffnet zur Schaffung eines sogenannten Sicherheitsbestandes. Die Einfuhr erfolgt nur, wenn die Bedürfnisse des Marktes es erforderlich machen. Das technische Komitee des Zuckermarktes hat dem Landwirtschaftsminister die notwendigen Vorschläge zu unterbreiten für. die eventuelle Ver-

teilung des Kontingents unter die interessierten Einführer.

Zum Beginn der französish-jugoslawischen Wirtschaftsverhandlungen.

Paris, 15. September. Die am Dienstag aufgenommenen Wirtschaftsverhandlungen zwischen Frankreih und Fugoslawien haben insbesondere die Festlegung eines neuen Handelsvertrages zum Gegenstand. Dabei soll au die Regelung des Zahlungas- wesens behandelt werden, wobei es eine Erleichterung bedeuten dürfte, daß die Handelsbilanz sich seit einiger Zeit zugunsten Jugoslawiens bewegt, so daß Zahlungsrückstände den Verkehr niht mehr belasten dürften. Bereits im Jahre 1936 konnte man die Feststellung machen, daß die Verkäufe Fugoslawiens eine Aufs wärtsentwicklung nahmen, während gleichzeitig der Absay von französishen Produkten in Jugoslawien die bisherige Höhe nicht mehr behaupten konnte. Die Schrumpfung der französischen Aus- fuhr war sogar ret erheblih, wenn au die Außenhandelsbilanz im Fahre 1936 noch für Frankreih aktiv war. Das Verhältnis hat sih im ersten Halbjahr 1937 jedoch radifal geivandelt. Von französisher Seite dürfte man bestrebt sein, das Ausmaß dieser Wandlung auf längere Sicht einzudämmen und zu versuchen, neue Möglichkeiten des französischen Absatzes zu erhalten, nahdem vor allem auch die Zahlungsrüdstände seit einiger Zeit bereinigt sind,

Zu den polnisch-englischen Kohlenverhandlungen.

Warschau, 15. September. Am 23. September beginnen, wie nunmehr bekannt wird, in Krakau die angekündigten Verhandlungen zwischen Vertretern der polnishen und der englishen Kohlen- industrie über die Frage der Verlängerung der polnish-britishen Kohlenverständigung. Vor allem soll die Sale des Absatzes auf den skandinavischen Märkten geregelt werden. Die englische Dele- gation steht unter dem Vorsitz des Präsidenten der Mining Associa- tion, Sir Evan Williams.

Monopolifierung des Tabathandels in Zran.

Teheran, 15. September. Wie soeben bekannt wird, beabsichtigt die iranische Tabakaktiengesellshaft zwecks umfassender Erweiterung ihrer Tätigkeit ihr bisher 6 Mill. Rials betragendes Aktienkapital auf 25 Mill. Rials zu erhöhen. Gleichzeitig sollen nach einem Ver- trage, den die Gesellshaft kürzlih mit dem Tabakmonopol der Regierung geschlossen hat, künftig alle Tabakhandelsgeschäfte, wie der Ankauf von Rohtabak und der Verkauf von Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak und Zigarettenpapier, auf dem gesamten iranischen Staatsgebiet dieser Gesellschaft übertragen werden. In welcher Form eine Auseinanderseßzung mit den bisher arbeitenden privaten tabakverarbeitenden Firmen erfolgen soll, ist noch nicht entschieden.

Aufhebung des iranischen Safranmonopols.

Teheran, 15. September. Auf Vorschlag des Handelsdepartes ments hat der Ministerrat entschieden, das Ausfuhrmonopol für Safran aufzuheben. Der Handel in dieser Warengattung wird künftig völlig frei sein. Das Monopol wuvde am 2. Juli 1936 der Regierungsgesellshaft Kala übertragen,

Fehlschlag der niederländifch-indischen Mnleihe=s Tonverfion ? Amsterdam, 15. September. Soweit bisher bekannt ist, bleiben die Zeichnungen der 8 %igen Konversionsanleihe Niederländisch- Indiens weit hinter den Erwartungen zurück. Fn Amsterdamer Finanzkreisen rechnet man mit einem völligen Fehlshlag, wenn nicht in den nächsten zwei Tagen von dem Umtauschrecht in erhöhtem Maße Gebrauch gemacht wird. Andererseits nimmt. man jedo an, daß sich die Anleihebesißer mangels anderer Anlagemöglih- keiten für das freikommende Kapital in leßter Stunde doch noch

aur Konversion entschließen.