1921 / 230 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Oct 1921 18:00:01 GMT) scan diff

die Meldungen an den Koblenausëgleich Mannheim [8 erstatten. Ueberdies gelten für diese Wrennstoffe die Vorschriften über die Mel- dung, die von der Abteilung Einfubr, Berlin W. 62, Kielganstraße 2,

crlasen find, 8 6,

Amtliche& Verteilungsstelken. Amtliche Vez.teilungsstellen sind: L Fur Steinkoble) aus Dber-e und Nieder - fHlefien: N G : Amtliche Verteilungsstete für \{klesis{e Steinkohle in Berlin NW. 52, Alt Moabit 118. Für Ruhrkohle*®): : Amtliche E für Nuhrkohle, Essen, Frau- Bertha-Krupp-Straße 4. 3. Für Steinkohßle*) aus dem Aachener Revier: Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aackener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen). , 4. Für die Braunkohlenbriketts aus dem Ge- bictrechts der Elbe mit Ausnahme von sächsischen Vraunkohlenbriketts: S Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rets der Elbe in Berlin NW. 7, Reichstagsufer 10. 9. Für die mitteldeutschen Braunkohlenbriketts (links der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 ge- nannTtéèn: Amtliche Verte#lungsftelle für den mitteldeutshen Braun- koblenbergbau in Halle a S., Magdeburger Straße 66. Dur BraunkohTenbxriketts aus den Freistaaten Sachsen und Sachfen-Altenburg sowie für böhs mische, nach Deutschland (außer Bayern) éin- geführte Kohle und für sächsische Steinkohlkle*): Kohlenausgleich Dresden, Dresden-A. 24, Bismarckplay 1. 7. Sr rheine Bramnkohlenbrikell#: Amtliche Verteilungsstelle für das beseßte westlihe Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9**). 7a. Für Braunkohlenbrikettks aus dem Dill- gebiet, dem Westerwald und dem Freistaat Hessen: Kohblenauëgleißh Mannheim, Parkring 27/29, 8. Für Steinkohle, Pehkohle und Braunkohlen- britett8aus demrechtsrheinifschen Bayern und für böhmische nach Bapern eingeführte Kohle: Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts- rheinischen Vayeru, München, Ludwigstraße 16. % Für Steinkohle des Deisters und seiner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Ibben- büren usw.): i h : : Amtliche Verteilungsftelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstraße 1. 10. Für Saarklohle: : Koblenausgleich Mannbeim, Parkring 27/29. 11. Für die Ersaßbriketts gilt als Amtliche Verteilungs- stelle Abteilung V des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19. § 12. Für andere als böhmisde Auslandsbrennstoffe siehe § 5, VIL. S 7. Bunker?koßlen. 1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge- liefert werden. M 2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von An IGEODlen oder die Bunkerkohlenverbraucher mit eigenem Kohlen: ager. d. Die Meldungen sind zu erstatien: an den Neichskommissar in doppelter Ausfertigung, an die Amtliche Verteilungsftelle, siche § 5, I, Ziffer 3, an die für den Betriebsort zuständige Landeskohlen- bezw. Kohlenwirtschafts\telle, fiche S 9, 1, Ziffer 2, a E Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker- ohlen, : an die Bunkerkohlenstelle. §8. Art der Meldung. 1, Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namens- unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlihen Ofktobermeldekarten erstattet werden, die jeder Meeldepflichtige bei der zuständigen Orts-, Kreis- oder Bezirks- koblenftelle, beim Fehlen einer folhen bei der zuständigen Koblen- wirtschastsstelle nah & 9, 1, 2 beziehen Tann. Diese Stellen sind be- rechtigt, für die Meldekartenblocks und Einzelkarten eine Gebühr zu erheben. Für Bezirke gemäß § d, I, IT und IV find Hefte zu { Karten vorgesehen. Auch die etwa-noch weiter erforderlichen Melde- farten (fiehe § ©, I? und *) sind dort erhältlich. 2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen. 9. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt- lich zu machen. Halls ein Meldepflichtiger nach der Art seines ge werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ift maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlihste Teil seines Betriebes gehört. Jst ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver- brauchergrupye angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen, (78 ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

S 9. Meldung im Falle der Annalhmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.

_Weun ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annabme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Neichskommissar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem MNeichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte niht an cinen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird,

§5 10. Die Lieferer und die Meldung.

I Die Lieferer dürfen nur durlochte Meldekarten beliefern. Die Durchlochung muß das Zeichen derjenigen Kohlenwirtschafts\telle

s

I Fk

Be

er

Kobßlenverteilung eingereiht werden. Bezieher von Saarkoble baben 4.

wohnenden Lieferer Meldekarten nicht

herrühren, andernfalls

S 11

an die Amtlihe Verteilungsstelle . München

Unzulässigkeit von'Doppelmeldungen.

verboten.

zulässig.

halb

an den NReilskommissar zulässig.

Für die Abgabe

e

teilungsftelle in Cfsen der Kohlenausgleih Mannheim. Auf § 3a, Ziffer 1, und § 10 wird hingewiesen.

nchmigung der Landeskohlen- bezw. Kohlenwirtscaftsstelle

nehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6).

findet in diesem

dung. Es genügt die eins{hlägige Mitteilung des Hauptlieferers.

9. Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffet 3 und 4 statt- findenden Lieferungen ist in § 3a geregelt.

§ 13. Anfragen und Anträge. 1. Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. 2, Besitzwechsel, Firmenänderungen und Erlöschen einer Firma sind dem Reichskohlenkommissar, der Amtlichen Verteilungsstelle und der Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen.

Z 14. Verwendung von gewerblichen Kohlen für

andere Zwedce. Es ist verboten, meldepflihßtige Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerblichen Verbrauchers bezogen find, eins{ließlih der Bunker- kohlen, ohne Genehmigung des Neichskommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke abzugeben oder zu verwenden.

§ 15, Nichtmeldepflichtige Betriebe, Verbraucher, die keine meldepflihtigen Brennstoffe beziehen, sind zum Einreichen von Meldekarten nit verpflichtet. Neue meldepflihtige Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlen- wirtschafts\telle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepflichtig

anerkannt worden sind. 8 16. Strafen.

1. Zuwiderhandlungen gegen diefe Bekanntmachüng werden nah § 7 der Bekanntmachung voh 28 Sebruar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausent Mark oder init einer diefer Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß 8 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis ¿u dreitausend Mark bestraft. 2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsäßlichen Zuwider- handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die fich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob fie dem Täter ges hören oder nicht.

§ 17. Wirkung unterlassener Meldung. Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nit fristgerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß § 16 zu gewärtigen, daß ex von der Belieferung ausges{lo}en wird.

§ 18. Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1921 in Kraft.

Die Bekanntmachung vom 6. September 1921 wird aufgehoben, Berlin, den 1. Oktober 1921.

Der A für die Kohlenverteilung.

Stug.

/ D Eine Abäuderung bestehender Lieferungsbeziehungen \oll durch diese Bestimmung nicht begünstigt werden.

0

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 98 des E A, s unter N

Nr. 9 etne Berordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfai 28. Sep- tember 1921. ; e O Berlin W., den 28. September 1921.

Postzeitungsamt. Krüer.

tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist.

2. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderscite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte obne Verzug feinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis {ie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Haupilieferer ist das liefernde Werk (Zeche Brikettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Dritten (Verbaufs- fartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen bat, dieser Dritte,

_ 0. Falls der Lieferer (Händler) die in ciner Meldekarte auf- geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, fo gibt er nicht die urschriftlice Melvekarte weiter, fondern verteilt deren Fn» halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage tommen. Lebtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben als die der urschriftlicen Karte. Jede neue Meldekarte hat: ;

a) die auf die Karte entfallende Menge, b) die auf die anderen Karten verteilten NRestmengen der urfriftlidhen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt und dem Namen der aufteilenden Firma zu verseben. Die urschriftliche Karte ist bis zum L. Juni 1922 sorgfältig

g

aufzubewahren. Recht verliehen, das zum Bau eines normalspurigen Gleis- —- anslusses von dem der Gesellschaft gehörigen Elektrizitätswerk ) Auch Briketts, Nauschermühle bis zu dem Bahnhof Pleidt erforderliche, auf

E

direktor a. D. Präsident des Ministerialdirektor Behörde ernannt.

sind ernannt: sowie der Rentmeister der Zollinspekltor Müller Wiese und Grunwald aus

Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) das

Preufszen.

Finanzministerium,

Das Preußische Staatsministerium hat dem Ministerial- Dorner die Entlassung aus dem Amte als Technischen Oberprüfungsamts erteilt und den

Dr.-Fng. Uber zum Präsidenten dieser

f L L

ZU Ministerialsekretären im Preußischen Finanzministerium

der Regierungsoberfelretär Wörner aus Cassel Noß, der Justizobersekretär Lange, und die Regierungsobersekretäre Berlin,

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Elektrizitätswerk Rauschermühle, Aktien- esellshaft in Mayen, wird hierdurch auf Grund des

d 9,

n O dev Meldepflicht in den beseßten Gebieten vergl, J

dem beiliegenden Lageplon rot

C Gemarkung Pleidt im Wege der Enteignuîtg

angelegie Gruißkigentum in der

Jeder Lieferer (Händler), "der von cinem im Auslande böhmische Koblen bezieht, hat die betreffenden j an den ausländischen Leferer, fondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben

Meldungen dersclben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern find

§12. Ausnahmebestimmungen (Aushilfslieferung). 1. Aushilfslieferungen sind nur an meldepflihtige Verbraucher

2. Abgabe und Bezug von meldepflihtigen Brennstoffen außer- der ordnungsmäßigen Monatsmeldekarte 1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmftgung derjenigen Amtlichen Ver- teilungsstelle (siche § 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung l Die Genehmigung wird nur aus- nahmsweise beim Vorliegen eines besonders wihtigen Grundes erteilt. und den Bezug von meldepflihtiaen Brenn- stoffen, welche für das Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels- und Neederei-Gesellschaft m. b. H. (Koblenkontor Mannheim) bestimmt find, tritt binsichtlich der gemäß Absaß 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Ver-

9. Aushilfslieferungen in meldepflihtigen Brennstoffen zwischen zwei Verbrauchern. )owie Aushilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihin greifbar sind, an einen Verbraucher sind nur zulässig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die 2s na S 9, 1, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfslieferungen Cisenbahn- wagen benußt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Ge-

4. Ein Hauptlieferer 10, 2) darf ausnahmsweise beim Vor- liegen eines witigen Grundes anstatt dur den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß § 10, 2 zugegangenen Meldekarte ver- zeichnet ift, durch einen anderen Händler liefern.*) Auf leßteren Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß (§8 1, Ziffer 1 und 2), keine Anwen-

Barzahlungen zu greifen.

die Organisation der obersten drängen dem „Wolffschen Dent J, Ober D

L, T D. 3.

findet. Berlin, den 22. September 1921. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums, Der Minifter für Handel und Gewerbe. J. A.: Seefeld.

Beschränkung zu belasten.

Anwendung.

Anwendung findet. Berlin, den 23. September 1921, Jm Namen des Preußishen Staatsministeriums, Der Minister für Handel und Gewerbe. L A. Seefeld.

und Forsten.

und Landeskulturamt Merseburg zu Oberregierungsräten ernannt.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Merkel aus zum Kreisarzt in Wißenhausen ernannt worden.

Ministerium für Wissenshaft, Kunst und Volksbildung. Bekanntmachung.

Die staatliche „Landesturnanslalt“

jeßt ab die Bezeichnung: „Preußische Hochschule (Landesturnanstalt).“

Berlin, den 28. September 1921. Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Beer.

BeLrannti ma ck ln q: „Die Händlerin Ehefrau des Paul Steßmann hier» Hüttmannstraße 7, habe id zum Handel mit Lebens- und Futter mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wiedex ¿uge lassen. ! Essen, den 20. September 1921. Die Städtische Polizeiverwaltung. F. V.: Kun t.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52

Der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

C D0V, 12188 eine Bekanntmachung, betreffend Neuveröffent-

lichung der Verordnung über ein vereinfachtes Entcignungs-

verfahren, vom 31. August 1921.

Berlin W., den 28. September 1921. Geseßjammlungsamt. Krüer.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Dm Verlaufe der Sißungen, die das Garartie- lfomitee während der ersten drei Tage der Woche mit den Vertretern der deutschen Regierung abgehilten hat, hat das Komitee insbesondere die Lage hinsichtlich der von Deutschland am nächsten 15. November | zu leistenden Hahlung geprüft; diese Zahlung stellt die @ste Quartalsraïe der variablen Annuilät dar, deren Betrag nah Maßgabe der Ausfuhrziffern endgültig festzuseßen ist. Wie amllicherseits durh „Wolffs Telegraphenbüro“ nit- geteilt wird, hat die deutshe Regierung dem Komitee ÿre Schäßung des Wertes der Ausfuhr für das am 1. Mai de- ginnende Quartal mitgeteilt ; dieser Wert bildet die Grundl(ge für die Festseßung des Betrages der Zahlung am 15. Îo- vember. Das. Komitiece hat diese Zahlen vorläufig anerkamt. Sie werden noch den Gegenstand eine ins einzelne gehenten Es und gegebenenfalls eine: späteren Richtigstellung ilden.

__ Werden die seit dem 1. Mai 1921 bereits gemachten md die bis Ende Oktober noch auszuführenden Sachlieferunéen fowie der Ertrag der Abgabe berütksichtigt, die in aon alliierten Ländern kraft des Recovery Act oder analoger gesz- lier Bestimmungen von der deutscher Ausfuhr erhoben Di so ergibt fi, daß die nächste

v Rate vom 15. Novemb»zrx gedeckt ist, ohne daß es

erforderlich st, zu dem Mittel neux Das Earantictomitee erläßt eine gleiche offizielle Mitteilung:

|

Zwingende Gründe der Sparsamkeit und das Bestrebet, NReichshehörden zu vereinfacher, _Telegraphenhüro“ zufolge dazu, mt die Anfang 1919 errichtete Auß ets

hn

zu erwerben.

handelsabteilung (jeßige

Abteilung Außenhandel) d6'

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes vom

(Geseßsamml. S. 485) über Abänderung der

Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enicignungsverfahren,

(8 6, 8) vom 11. September 1914 (Geseßsjamml. S. 159) bestimmt, daß j ; : l ; C j N es (Got Hes Ann

an den Kohblenausgleih Dresden 6, 6) zu senden. | dieses Verfahren bci dem Bau des Gleisanschlusses Anwendung

Den Niedersächsishen Kraftwerken, Aktiengesell* schaft in Osnabrück, wird hierdurch auf Grund des Ge- jeßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau einer elektrischen Hochspannungsleitung im Kreise Diepholz, Regierungsbezirk Hannover, erforderliche Grundeigentum nötigenfalls im Wege der' Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreiht, mit ciner dauernden Auf staatliche Grundstücke und staat- liche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Geseßes vom 31. Juli d. J. (Geseßsamml. S. 485) über Abänderung der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem Bau der Hochspannungsleitung

Ministerium für Landwirtschaft, Domäne

Das Preußische Staaisministerium hat den Kulturamts? vorsteher, Regierungs- und Kulturrat Wenning aus Halle unter gleichzeitiger Verseßung an das Landeskulturamt Cassel den Regierungs- und Landeskulturrat Dallmer bei dem

Ziegenhain ist

in Spandau führt von

für Leibesübungen

¿wärtigen Amtes aufzulösen. Jhre Aufgaben werden fig von den wirtschaflspolitischen Referaten der Länder- eilungen des Auswärtigen Amts (Wilhelmstraße Nr. 74/75) d von einem allgemeinen Auskunftsinstitut wahrgenomnzen, - dessen Errichtung zurzeit noch Verhandlungen s{hweben. g zum Abschluß diejer Verhandlungen besorgt den einfachen zfunfisdienst die Eildienst-G. m. b. H. (Bunsenstraße Nr. 2). Für die Ueberleiti. 2g der Arbeiten bleibt für die nächsten ven eine Abwicklungsstelle der Abteilung X in der Bunsfen- e Nr. 2 erhalten, an die bis auf weiteres auch fernerhin fragen und Mitteilungen, die bisher an die Abteilung X ichtet wurden, zu richten find. Die der Abteilung X an- jliederten Zweigstellen in Bremen, Flensburg, Hamburg, ¡nberg und München, vom 1. Oktober d. J. ab auch in uitgart, bleiben als „Zweigstellen des Auswärtigen Amts Außenhandel“ erhalten. Es empfiehlt sich, Anfragen, die n Charakter nah von den genannten Zweigstellen oder von Eildienst- G. m. b. H. beantwortet. werden können, un- elbar an diese zu richten,

E

Der französishe Bolschafter Charles Laurent ist nach lin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder ¿rnommen.

Die 26. Eeneralversommlung des Bundes deut\cer odenreformer ist gestern in Breslau in der Universität jfnet worden. Jm Namen der Reichsregierung begrüßte - Ministerialrat Krueger vom Reichsarbeitsministerium die gung und teilte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge t, daß vorgestern in einer wichtigen Besprechung beim Neichs- heiisminister, an der auch der preußische Ministerpräsident der Landmjirischaftsminister teilnal men, ein grundsäßliches bereinTommen dahin erzielt wurde, daß für Oberschlesien e besondere Siedelungzaktion in Angriff genommen L G Siedelungsunternehmen gegründet rden foll,

Im Interesse der Versorgung der Bevölkerung mit Speise- riosfeln ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, auc in sem Jahre wiederum eine Einschränkung der Ver- beitung von Kartoffeln in Brennereien er- id. Durch eine in diesen Tagen im „Reichsge!ehßblatt“ heinende Verordnung hat daher der Reichsminister für nährung und Landwirtschaft angeordnet, daß nur das rarbeiten von felbsigebauten Kartoffeln in landwirt- aftlihen Brennereien und lediglih in Höhe von 20 vH Brennrechts gestattet ist. Ein Aufkauf von Kartoffeln zur rarbeitung in Brennereien - ist verboten. Die Landes- ierungen sind ermächtigt, zur Durchführung dieser Vor- riften nähere Bestimmungen zu treffen. Diese im Interesse Speisekartoffelversorgung notwendige Einschränkung des ennrechts für Kartoffeln dürfte auch für die Landwirtschaft äglih sein, da thr die Möglichkeit gegeben ist, an Stelle n Kartoffeln Mais zu Spiritus zu verarbeiten, und be- nilih die Maisschlempe als Futtermittel erheblich wertvoller als die Kartoffelschlempe.

Bayern. Der Ministerpräsident Graf Lerchenfeld führte in der rigen Sißung des Landtags laut Bericht des „Wolffschen (learaphenbüros“ u. a. aus: :

(s handle fi bei dem Streit zwischen Föderalismus und nitari8mus nit um die Einheit des teutschen Volkes. Diese he au für jeden Föderalisten außer Frage. „Wir Föderalisten“, je der Ministerpräsident, „sind der festen Ueberzeugung, daß

Einheit des deutshen Volkes niht nur in der Gegenwart, dern auch in der absehbaren Zukunft nit in einem

itaristischen, sondern in einem föderalistishen Reich gewährleistet d zu größerer Leistungsfähigkeit geformt wird.“ Wenn au juerkennen sei, daß sch {on im Reiche Biêmarcks zentralisti\cGe indenzen bemerkbar gemacht bätten, fo sei doch die Tatsache wesentlich, ; die Entwickélung zwangsmäßig unterbrochen worden sei und not- dige Entwicklunaëstadien übergangen worden seien. Er stehe voll d ganz auf dem Standpunkt, daß die Anschauungen eines anderen ehren und zu achten seien. Man dürfe nicht gegen einen ‘Yland regieren und diesen Stand unterdrücken. Er wolle ben, daß sich alle Stände, auch die Arbeiter, an den ifgaben des Staates mit eigener Verant- ortlihkeit beteiligten. Nur so nnten sie. erkennen, ß man niGt alles mit Theorien machen könne, fondern ß nur die Praxis zeige, was möglich, was erreihbar und was er- ießlih sei. Wenn in dieser Beziehung die Arbeiterschaft in voller crantwortlihkeit im Staats!eben stehe, ‘fo brauchten wir feine ngst zu haben, daß ‘sie diese Macht mißbrauchen ‘würde. Keinen cifel aber möchte er, der Redner, darüber lassen, daß von dem \zialistischen Marxismus seine Auffassung eine strenge eidelinie trenne, und daß zwischen Auffassungen kein- Kompromiß öglih fei. Damit solle aber nit gesagt sein, daß in die politischen useinandersezungen Leidenschaft und Haß hineingebracht werden ten. An die Stelle der marxistischen Auffassung seve er die Begriffe t organischen Entwickelung und der Forderung des sittlihen Willens,

Oesterreich.

Zu Beginn der gesirigen Sißung des Nationalrats dachte der Präsident Dr. Weiskirhner in einer vom use stehend angehörten Rede der Katastrophe, von der e Anilinwerke in Ludwigshafen betroffen wurden, und b der aufrichiigen Trauer und der innigsten Anteilnahme ber das * {were Unglü®, daß die deuishen Stammesbrüder

Reich heimgesuzt hat, Ausdru. O, das selbst it Jahr und Tag einen Leidensweg ohnegleichen durchgemacht d gerade jeßt neue Heimsuchungen zu erdulden habe, empfinde e volle Schwere des Schicsals\hlags, von dem die deutsche \epublif betroffen wurde. Der Präsident teilte {ließli nter Zustimmung des Hauses mit, er werde diese Beileids- uindgebung des österreihishen Nationalrats dem räsidenten Ebert übermitteln.

Ungarn.

: Auf die durch die Wiener Presse verbreitete Nachricht, ß in Westung arn unter Leitung von Stefan Friedri ein elbständiger Staat ausgerufen worden sei, stellt das Ungarische Telegraphen-Korrespondenzbüro“ fest, daß der lbgeordnete Friedrich sih in Budapest befindet, in Westungarn (lbst aber von einer solchen Proklamation nichts bekaunt ist,

Groftbritanrnien und Frlaud. 4 Der französische Geschäftsträger hat gestern, wie „Wolffs Velegraphenbüro“ meldet, im Foreign Office das Protokoll, etreffend den Austausch der Natifikationen der zwischen der lien und der sranzösishen Regierung geschlossenen lonventionen, unterzeichnet, wodurch die in England ansässigen

Franzosen und die in Frankreich ansässigen Engländer in der Frage der Eintreibüung von Guthaben in Deutsch- land in gleicher Weise behandelt werden. Die Bekanntgabe der Konventionen an die deutsche Regierung wird .in zwei oder drei Tagen erfolgen. Lord Curzon wird die Konventionen in einigen Tagen unterzeichnen.

Nach einer Reutermeldung hat de Valera die Einladung Lloyd Georges zu einer Konferenz angenommen. Jn der Antwort an Lloyd Eeorge heißt es:

Wir haben Ihre Einladung zu einer Konferenz erhalten, die in London am 11. Oktober stattfinden soll, um zu ermitteln, wie die Verbindung Irlands mit der als Britisches Neich bekannten Gemein- sait von Nationen am besten mit den iris{en nationalen Be- strebungen in Uebereinstimmung gebracht werden kann. Unsere beider- seitigen Standpunkte find dargelegt worden. Wir stimmen darin überein, daß eine Konferenz und nit ein Schriftrwoecsel der praktischste und boffnungévollste Weg zu einer Verständigung ist. Wir nehmen die Einladung an. Unsere Delegiertèn werden mit Ihnen an dem er- wähnten Tage in London zusammentreffen, um jede Möglichkeit ciner Einigung durch persönliche Be)prechung zu erforschen.

Ftalien.

Die „Agenzia Stefani“ veröffentlicht betreffs der Ver- mittlungsaktion des Ministers della Torretta in der Burgenlandfrage folgende Erklärung:

Die ungarische Negierung hatte dem italienischen Minister des Acußern Marquis della Torretta den Vorschlag unterbreitet, zwischen Ungarn und Oesterreih die Vermittlung zu übernehmen zur Herbeiführung einer freundschaftlihen Lösung der Burgenlandfrage. Indem Marquis della Torretta betonte, daß eine eventuelle Vermittlung in keiner Weise das Vorgehen der Alliierten zur Wahrung der Frieden®verträge und die Veratungen ter Bolschafterkonuferenz stören dürfe, indem er dem Umstand Nechnung trug, daß der Vorschlag die Durchführung des Friedensvertrages von Trianon M Grundlage hatte, hatte er sih damit einverstanden erklärt, ‘den Vorschlag der ungarischen Regierung der österreichischen Regierung zur Kenntnis zu bringen, um so eine Feststellung zu ermöglichen, ob man eine tragfähige Grundlage für Unterhandlungen finden könne. Der österreichishe Bundeskanzler gab die Erklärung ab, daß er mit Nücksicht auf das ihm durch die Person des italienischen Ministers des Aeußern eingeflößte Vertrauen das ihm durch dessen Vermittlung zugekommene Erjuchen in ernste Erwägung ziche, und formulierte einige Bedingungen, die Marquis della Torretta der ungarisd)en Re- gierung zur Kenntnis brachte.

Nachdem Marquis della Torretta auf diese Weise Gelegenheit gehabt hatte, die Gesichtspunkte Oesterreihßs und Ungarns in dieser é5rage kennen zu lernen, und da er es als möglich erachtete, zu einer Vereinbarung zu tommen, unterrichtete ex die Kabinette von Paris und London vom Stante der Angelegenbeit, wobei er an die Alliierten das Ersuchen richtete, mit ihm zusammen zu arbeiten, um eine schnelle und befriedigende Lösung der ernsten Frage herbeizu- führen. Die Botschafterkonferenz, die über die Sachlage unterrichtet wurde, hat die im Gange befindlihe Vermögensaktion günstig autge- nommen, gleichzeitig jedoch zum Avédruck gebracht, daß diele Aktion auf das Ungarn übermittelte, bis zum 4. Oktober befristete Ultimatum keine aufschiebende Wirkung ausübt.

Spanien.

Das Kriegs8ministerium erklärt, daß vorgestern eine ziemlich erhebliche Operation in der Gegend von Mel illa eingeleitet worden ist. Privattelegramme aus Melilla. melden, .daß hbe- deutende Ansammlungen der Beni Sicar auf- den- Abhängen des Berges Gurrugu stattfinden.

Schweiz.

In der gestrigen Sißung der Völkerbundsversamm- lung wurde einstimmig die Entschließung ‘der 5. Kommission über die. Opiumfrage angenommen. Der von den Bericht- erstalter der Kommission Ferreira-Porlugal vorgelegte Be- richt fordert laut Meldung des „Wolffschen Delegraphenbüros“ eine Verschärfung der in der Haager Konvenüon von 1912 durhgeführten Kontrolle über den Opiumhandel, die Unter- drückung des freien Handels mit chemishen Produïkten und die Einberufung einer internationalen . Konferenz zum Zwecke der Ausdehnung der Haager Konvention. Diese Forderungen sanden allgemeine Zustimmung des Hauses. Jin “weiteren Verlauf der Sizung wurde über die Hilfsaktion für Rußland verhandelt. :

Von den Diskussionsrednecn wurde eine Aktion des Völker- bundes für unmögli erflärt wegen der Weigerung der Mächte, MNußland finanzielle Hilfe zu gewähren.“ Nansen hielt darauf eine Nede, in der er die Völkerbundsversammlung und die Negierungen auf die furchtbare Verantwortung aufmerksam machte, die auf ihnen laste, wenn fie 20 Millionen Menschenleben dahinsterben ließen. Die Welt tei reich an Tranéport- und Nahrungsmitteln. Alles sei da, Nußland zu helfen. Es sei eine furchtbare Tragödie, wenn man an ‘der Hilfsfrage das Hilfswerk? scheitern lassen würde. Er beshwor die freien Männer Curopas, an das Schicksal der hungernden Kinder Nußlands zu denken und sih vorzustellen, daß ihre eigenen Kinder ein folches Schidfal erleben könnten. Man müsse Nußland zu Hilfe kommen, bevor cs zu spät fei und bevor man das allzulange Zögern bereuen würde, Spalaikowit}sch- Jugoslawien hielt eine heftige Nede gegen die Bolschewislen und verlangte die Annahme einer Resolution, in der das bolschewistische Negime verurteilt und dessen Verantwortung für die Hungerkfatastrophe in Nußland gebrandmarfkt werde. y

Fi) her- England wandte sih gegen die Annahme der Nefo- lution Spalaikowitsh und ersuchte um ihre Zurückziehung. England werde sih auf jeden Fall dur keinen etwaigen Zwist mit der Sowijetregierung davon abhalten lassen, dem rusfishen Volke zu helfen. Lord Nobert Cecil-Südafrika, La Fontaine- Belgien und Motta-Schweiz sprachen sich ebenfalls gegen die Resolution Spalaikowitich aus, insbesondere Motta, der jede CEinmishung in NegierungLangelegenheiten eines anderen Staais verurteilte. Der französishe Delegierte Hannoteaur äußerte sih in einer langen und maßvollen Rede überhaupt nicht über den Mesolutionsantrag des jugoslawischen Vertreters. Spalaikowitsh zog \chließlich seinen Antrag zurück, wobei er aber betonte, daß die Staaten der Kleinen Entente dem Bolschewismus

mit Sorge gegenüberständen, Ueber die Hilfsaktion selbst einigte sich die Versammlung, praftish wurde aber nichts Jieues erreiht. Dem Wunsche der Versammlung, Nanfen,

troßdem die Versammlung in seinen praktishen Vorschlägen ihm Gefolgschaft verweigerte, eine Sympathiekundgebung zu bereiten, ver- lieh ein Zusaßantrag Fifher-England Ausdruck, dex auch im Hinblick auf Rußland Interesse verdient. Ju ihm wird gesagt, daß die Ver- sammlung, obgleich sie noch ungenügend über die wirklihen Beweg- gründe der russischen Regierung unterrichtet sei, in den Bedingungen, unter denen fie ihr Amt ausübe, und in den bisherigen Erfolgen Nansens bei der Heimschasfung der Kriegsgefangenen ein günstiges Anzeichen für die weitere Hil{stätigkeit Nanjens erblicke.

Die Kommissionsanträge wurden einstimmig an- genommen. Sie belonen unter anderem die Notwendig- teit einer Hilfsgaktion und ihrer Ausdehnung auf Armenien, Georgien und Aserbeidshan und fordern die Heranziehung aller Länder und Hilssorganisationen. Auf eigene Aktion und einen Appell an die Regierungen, Kredite für das Hilfswerk zu gewähren, verzichtet die Versammlung angesihts der Weigerung verschiedener Regierungen, gegen- wärtig finanziell mitzuwirken. Am Schluß stimmte die Ver- sammlung ohne Debatte dem Antrage der 6. Kommission zu, das ungarishe Aufnahmegesuch auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu seßen.

Schweden.

Das Ministerium von Sydow beabfichtigt dem „Wolff- schen Telegraphenbüro“ zufolge, se¿n RNüctrittsgesuch am Dienstag einzurcihen, an welchem Tage das Gesamtergebnis der Neichstagswahlen vorliegen dürfte. Der Rücktritt der Re- gierung ist cine Folge des Wahlausgangs, der der Sozial- demofratie eine stark erhöhte Vertretung verliehen hat.

SricchenlanDo.

Der König Konstantin ist gestern in Athen cánge- troffen und bei seiner Ankunft von der Bevölkerung lebhaft

begrüßt worden. Jn seiner Begleitung befanden fich der Kronprinz, Prinz Nikolaus, der Kriegsminister und der Generalstab.

Rumänien.

Der von einer Studienreise in Bessarabien zurücgekehrte Kriegsminister teilte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, im Ministerrate über die dortige Lage mit, daß die Stimmung der bäuerlichen Bevölkerung, die zufrieden sei, Land erhalten zu haben, ausgezeichnet sei. Die große Zahl russischer Flüchtlinge, die die Grenze überschritten und aus Gründen der Menschlichkeit nicht zurückgewiesen werden fönnten, beunruhiae die Behörden. Es würden Maßnahmen getroffen, um jeder Gefahr zu begegnen.

Tschecho-Slowakei.

Die tschecho-slowakishe Regierung hat an die Alliierten eine Note gerichtet, in der ein Protofoll über die jüngsten Besprehungen zwischen Beneschh und dem österreichischen und dem ungarischen Gesandten. ent- halien ist. Jn der Note wird dem „Wolffihen Telegraphen- büro“. zufolge betont, daß den Hauptgegenstand der Be- \sprehungen die Räumung der westlichen Komitate Ungarns und eine friedliche Einigung zwischen Oesterreih und Ungarn gebildet habe. Die tscheho-slowakishe Negierung werde mit den alliierten Mächten zusammenwirken, um die Durchführung des Friedensvertrags sicherzustellen.

Afriïa.

Nach einer Neutermeldung aus Khartum griff ein Fana- tiker . mit Namen Abdullah el Soghayer mit seinen Anhängern am 26. l. M. den Ort Nyala im südlichen Darfur an. Berittene Jnfanterie und Polizeitrupren wiesen den Angriff ab. Die Eingeborenen erlitten s{hwere Verluste. Auch Abdullah soll getölet worden sein. Zwei britische Beamte und drei Zivilangestellte wurden. getötet, Der Aufstand ist rein örtliher Natur und ohne politishe Bedeutung. Truppen beherrschen die Lage.

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Theater und Musik.

Im Opernhause werden morgen, Sonntag (aufer dem Dauerbezuge), „Die Meistersinger ven Nürnberg“, mit den Damen Hetmann-Bettendorf, von Scheele-Müller und den Herren Braun, Hutt, Habih, Helgers, Henke, Zador, : Krafa, Kopsch, Lücke, Bachmann, Hieber, Scönberr und Erün kez seßt, aufgeführt. Musikalischer Leiter ist Dr. Frik Stiedry. Anfang 6 Uhr. Am Montag wird „Der fliegende Hol:änder“ in bekannter Beseßung gegeben. Musikalisher Leiter ist Max von Schillings, Anfang 74 Uhr.

Im Schauspielhause wird morgen „Ficêco® mit Ernft Deutsch in der Titelrolle gespielt. Antang 7# Uhr. Am- Montag wird „Peer Gynt“ mit Otto Laubinger in der Titelrolle wiederholt. Anfang 74 Uhr.

Im Lessingtheater haben die Vorbereitungen zur Uraufs führung von Julius Berstls chinesis{em Spiel „Der lasterbafte Herr Tschu“ begonnen. Die Titelrolle spielt Alexander Granach, der in dieser Nolle seine Tätigkeit an den Barnowsky-Bühnen antritt. Spielleiter ist Victor Barnowsky.

Die Kammertängerin Erna Denera, das ehemalige Mitglicd der Staatéoper, wurde, bevor fie ihre Gastrei)en nach talien, Spanien und Südamerika antritt, für mehrere Abende für das Deutsche Dpernhaus verpflichtet. Die Künstlerin wird zum ersien Male am Montag als Ortrud in „Lohengrin“ aufireten.

Therese Vogl, die einst berühmte Wagnersängerin, die Wiiwe Heinrich Vogls, des bervorragendsten Tristandarsteliers seiner Zeit, ist, wie die Blätter melden, in München gestorben. Sie war im Jahre 1845 in Tutzing geboren und wurde 1865 für das Münchener Hof- und Nationaltheater verpflichtet, dem sie wie auch ihr Gatte bis zu ihrem Scheiden von der Bühne in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts treu blieb. : : ;

Die im vergangenen Jahre. so glücklich begonnenen musikalischen Veranstaltungen für die Schüler hiesiger Lehranstalten, die teils mit dem Blüthnerorchester, teils mit dem Philharmonischen Orchester unter der Leitung von Dr. Felix M. Gat- die Aufs führung sämtliher Symphonien Beethovens brachten, werden in

T 5940 Philipp,

diesem Winter in erweiterter Form fortgeseßt werden. In einer Reihe yon fechs Philharmonischen Konzerten mit einfübrenden Vorträgen (Vortragende: Geheimer Regierungs. rat Oberschulrat Doblin und Obershulrat Dr. Blankenburg) wird Dr. «Gay die Musik nach Beethoven bis zur Gegenwart in einigen ihrer Hauptwerke vorführen. Außerdem

find in. demselben Rahmen musikdramatische Auf- führungen vorgesehen, deren erste gestern abend im Festsaal der „Neuen Welt“ (Hasenheide) stattfand. Gegeben wurde unter ter musikalischen Leitung des genannten Dirigenten mit einem hauvts-

fächlih aus Mitgliedern der Staatsopernkapelle zusammenge!eßtzten

vorzüglihen Orchester und unter Mitwirkung von exsten Gesangs- künstlern des Deutschen Opernhauses unter der Spielleitung Felix Lahm= pusds „Die Walküre“ in einer wohlgelungenen Aufführung, die den begeisterten Beifall einer dem Wagnerschen Meisterwerk mit ges \pannter Aufmerksamkeit folgenden dreitausendköpfigen Zuschauer fand.

Zum Oskar Fried-Zyklus wird der Verkauf von Dauer- bezugétarten Donnerstag, den 6. Oktober, ges{lossen. Von da ab find nur noch Einzelkarten zu erhöhten Preisen erbältlih, Der Zyklus bringt u, a.: Mahlers IL1. (Auferstechungs-) Symphonie, Beethovens IX. Symphonie, Oskar Frieds Werk „Die Auswanderer“, das hier sieben Jahre niht aufgeführt worden ist, mit Ludwig Wüllner als Sprecher, ferner Werke von Debussy, Nichard Strauß, Tschaikowsky. Den Beschluß bildet die Erstaufführung der „Gurrelieder“ von Arnold Schönberg. Es werden in diesem Zyklus eine Reihe namhafter Solisten mitwirken, u. ‘a. wird Profcsfor Fréderic Lamond, nach siebenjähriger Pause, innerhalb dieses Zyklus in Berlin zum ersten Male wieder mit Orchester spielen.

Hande! und Getverbe. Heute fand kein Börjenverkehr statt.

Gegenüber unwahren Gerüchten und Mutmafungen in- und ausländischer Zeitungen wird dem „W. T. B.* von zuständiger Seite mitgeteilt, daß die Reichsbank im Interesse der Gesundung des deutschen Wirtichaftslebens den allergrößten Wert auf eine Hebung oder wenigstens Beruhigung des NeiWsmarkkurses legt und alle ihre Maßnahmen von diesem Gesichtsvunkt aus bisher ge- troffen hat und- auch «weiter zu treffen gedenkt. Die NeichEsbank sucht dauernd nah Möglichkeit durch Abgabe von Devisen bei der Kurs-