1899 / 288 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

E s Ch C s G U E E

M 288.

E R E E D E E E m E

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8W,, Wilhelmftraße Nr. 32.

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Staats-Anzeiger.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Köuiglih Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

1899.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Amtsgerichtsrath a. D. von Kameke zu Potsdam, dem Seminar-Direktor Dr. phil. Malende zu Peiskretscham im Kreise Gleiwiß, dem emeritierten Pfarrer Leydhecker zu Auerbach in Hessen, bisher in Frankfurt a. M., dem Ober- Postsekretär, Rechnungsrath Specht zu Berlin und dem tehnishen Eisenbahn-Sekretär a. D., Rehnungsrath H ol h- hener zu E den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, __ dem Vorsteher des Zentral-Bureaus des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten, Geheimen Kanzleirath Broese den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Superintendenten und Kreis-Schulinspektor a. D., Pfarrer Max Vorberg zu Schöneberg bei Berlin den A Kronen-Orden dritter Klasse, s __dem Ober-Jngenieur des Jakobinerwerkes in Meißen Richard Weber, dem Seminarlehrcr Bernaßky zu Peis- kretsham im Kreise Gleiwiß, dem Steuer-Einnehmer zweiter Klasse Hauck zu Querfurt und dem Hegemecister a. D. auenstein zu Swinemünde, bisher zu Lüpzow im Kreise sedom-Wollin, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Ba chor zu Jonasdorf im Kreise Osterode i. Ostpr., Liebich zu Zenkau im Kreise Licgniß, Be zu Brostau im Kreise Glogau, bisher in Jätschau, chulz zu Binde im Kreise Ostèrburg und Kami1eth zu Arendsee desselben Kreisèés den Adler der Jnhaber des König- lihen Haus:Drdens von Hohenzollern, sowie dem Meierei-Jnspektor Adolph Peters zu Dünnow im Kreise Stolp, den Klaftermeistern Johann Rump zu Niekosken Abbau im Kreise Czarnikau, Johann Teske zu Kirchgrund im Landkreise Bromberg und Ferdinand Wendland zu Klein-Bartelsee dcéselben Kreiscs, den B Segeberg und hresten Jensen zu Süderho!z - bei Sosderburg, - dem Wald - Vorarbeiter Hans Bahnsen zu Lüngeraufeld im Landkreise Flensburg, dem früheren Schaarschmiedemeister Paul Winkler d Wengern im Kreise Oppeln, bisher in Königshuld, dem Maschinenwärter Eduard Ernst und dem Kesselwärter Joseph Turner, beide zu Laurahütte im Kreise Kattowiß, und dem Gutsarbeiter Karl Münchow zu Seltiton im Kreise Bubliß das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Du Spahr zu Wohlsiedt im Kreise

Seine Majestät der nig haben Allergnädigst geruht: dém Königlich italienishen Major Grafen Malingri di Bagnolo im Lancier-Regiment „Montebello“ den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, dem Hof-Marschall Seiner Kaiserlichen Hoheit des Groß- fürsten Constartin Constantir owiish, Baron Rausch von Traubenberg zu St. Petersburg den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse mit dem Stern, / dem Kommandor in der Königlih rumänishen Marine Koslinsky zu Bukarest und dem. Geshihtsmaler, Prof ssor Slbe zu Dresden den Königlichen Kronen-Orden zweiter asse, : dem Königlich italienishen Kapitän Grafen Bulgarini n Fe Kavallerieschule den Königlichen Kronen-Orden dritter asse, dem Oberleutnant Fonck (Heinrich) in der Schußtruppe für Deutsch: Ostafrika den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse mit Schwertern, i dem Königlich rumänischen Oberleutnant Stambulescu, Tommandiert he Stabe der [V. Division Bukarest, dem bis- herigen Konsul, Kaufmann Carl Müller zu Middlesborough, dem Kaufmann Elias Herzberg gu Odessa und dem Techniker Alexander Angerer zu Wien den Königlichen

Kronen-Orden vierter Klasse sowie

dem Fußgendaimen a. D., jeßigen Steuerboten Robert Deichsel zu St. Peter, Gemeinde De Ee Ju Deutsh-Oth im Kreise Diedenhofen, dem Wegçemeister a. D. Nikolaus Jost zu Straßburg i. E., bisher ju Gugenhcim im Landkreise Straßburg i. E., und dem Fabrikarbeiter Bar - tholomäus Schmitt zu Logelbah im Kreise Colmar i. E. das Allgemcine Ehrenzeich-n zu verleihen.

Dentsches Reich.

. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :

den Marine-Ober-Baurath und Maschinenbau-Betriebs- direktor Nott, kommandiert zur Dienstleistung im Reichs- Marineamt, zum Geheimen Marine-Baurath und Maschinen-

den Marine-Baurath für Maschinenbau Thämer,/ bei

der Kahjerlihen Werft u belmabaven, zum Marine Ober-

Baurath und Maschinenbau-Betriebsdirektor, und ! die Marine-Bauführer des Schi baufaches Cleppien

, bau-Direktor,

„und Martens zu Marine-Schiffbaumeistern zu ernennen.

Der Sciffbaumeister Martens ist

t der Kaiserlichen Werft in Kiel zugetheilt worden.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprehverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Biberach (Niß), Eßlingen (Ncckar), Gmünd (Schwäbish), Göppingen, Heil- bronn (Neckar), Ludwigsburg, Ravensburg, Reut- lingen, Rottweil, Tübingen/Bebenhausen, Ulm (Donau) ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöht- liches Gespräh bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark. -

Berlin C., den 2. Dezember 1899.

Kaiserlihe Ober-Postdirektion. Griesbach.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehx mit Allstedt (Grhzgth. Sachsen), Altmorschen, Brandis, Burgdorf (Hannover), Gollub, Großtychow, Pee (ago Hofgeismar, Penzlin, Rügen- walde, Schönsee (Westpr.), Tiegenhof ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.

Für das Herbeiholen der zum Gespräch verlangten Person

7 zu der öffentlihen Sprechstelle wird außerdem ein Betrag von

25 „Z erhoben. Berlin C., den 3. Dezember 1899. Kaiserliche Ober-Postdirektion. Griesbach.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fcrnsprechverkehr mit Delft ist cröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräh bis zur Dauer von drei Minuten beträgt 3 A6

Berlin C., den 3. Dezember 1899.

Kaiserlihe Ober-Postdirektion. Griesbach.

Königreich Preufsßen.

Privilegium

wegen Ausfertigung aufden Inhaber lautender Anleihe- [heine des Provinzialverbandes der Provinz Branden- burg im Betrage von 12000000 A

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Brandenburgische Provinzial-Landtag beschlossen hat, zum Zwecke der Förderung von Kleinbahnunternehmungen în der Provinz Brandenburg und zwar:

a, durch Betheiligung des Provinzialverbandes an solchen Unter- nehmungen mittels Gewährung von Beihilfen an kommunale Verbände, welche sich dem Bax und Betriebe von Kleinbahnen unterziehen, unter Vorbehalt ciner Beétheiliaung am Rein- gewinn dieser Unternehmungen und mittels Uebernahme von Aktien oder Geschäftsantheilen solher Aktiengeselschaften oder Gesellshaften mit beshrärkter Hiftung, welh2 sich für den Bau und Betrieb gemeinnütziger Kleinbahnen bilden,

. durch Gewährung von Darlehnen an Gemeinden beziehung®8-

weise Gutsöbesitz.r (Gul1sbezirke) und Kreise bis ¿zur Höhe der

E denselben für Kleinbehnunternehmungen aufzuwendenden

osten,

die erforderlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Provinzialverwaltung, |

zu diesen Zwecken auf jedea Inhaber lautente, mit Zinss{helnen

versebene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine îm

Betrage von 12 090 000 4 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Se der Gläubiger, noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleibesheinen im Betrage von 12000 000 6, in Buchstaben „Zwölf Millionen Mark“, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- berrlihe Genehmigung ertbeilen. Die“ Anleihescheine str.d nach tem aaliegenden Muster in Stücken von 5000, 1000, 590, 200 und 100 auszufertigen, in zwölf Reihen zu je einer Million zu begebén, mit 34 vom Hrndert jährli zu verzinsen und Salis jede Reihe vondem 1. April de3 auf deren Ausgabe folgenden Jahres ab jährli) mit mindesten3 } vom Hundert des ursprünglihen Schuldkapitals be-

ziehungöwet}e der ausgegebenen Rethen dezselben sowie den. dur die

tshreitende Tilgung ersparten Zinsen und. dem aus der Betheiligung D [reite P Ene dem Provinzialverbande über vier T

ari des in denselben angelegten Kapitals binaus Lbitiinten 2 n

etriebsgewinn mittels Aufkündigung oder freihändigen einzelnen Anleihereihen ‘zu tilgen. Bd V A Die Sas Unserer Genehmigung ‘erfolgt mit der recht- lihen Wirkung, ein jeder Jnhaver ‘dieser Anleihescheine die daraus bervorgebenden te geltend En bef ift, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums yerpflih

zu sein,

aufs der

Landes- tlasse lcbén arlednota

Dur dieses Privilegium, welhes Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Ans lethesdéine eine G:währleistung des Staats nicht übernommen.

__ Utkandlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrudtem Königlichen Insfiegel.

Gegeben Windfor Castle, den 25. November 1899. / (L. S) WilhelmRKR. : von Miquel. Freiherr von Rheinbaben.

«46 Brandenburgische Provinzial-Anleihe .... M Ale UGEs es Provinzialverbandes von Brandenburg ; (großes Siegel) Anleite vom Jahre 1899. über Anleihereihe ee R (Römische Zahl T—XI1I.) Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrliden Privilegiums vorn . . ten 1599 (Amtsblatt der Königlihen Negierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. Seite b d Gése8-Sammlung für 1899 Seite . . . ). i

Der Provinzialverband von Brandenburg vershuldet dem Inbaker dieses Anleihescheins ein feitens des Gläubizers unkündbares Darlehn von (in Buchstaben) Mak, welches einem Theil der nah den Beschlüssen des Provinzial-Landtages vom 6 März 1893, 18. Februar 1896, 23. Februar 1898 und 4. Februar 1899 in Höhe von 12 000 000 M in zwölf Reihen zu je 1 000 000 (G in Stücken zu 5000 6, 1000 M, 509 M, 200 M4 und 10) 6 aufzunehmenden Anleihe bildet.

Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt jährlich mit drei und ein halb vom Hundert in halbjährlichen Terminen am 1. Oktober und 1. April und die Tilgung der Anleihe mit einhalb vom Hundert der Kapitalshuld uter Hinzucehnung der durch die fortschreitende Tilgung erspartea Zinsen und des aus der Berth:iligung an Klein- bahnunternehmungen dem Provinzialverbande über vier vom Hundert des in denfelben angelegten Kapitals hinaus zufliß:nden Betriebs- gewinnes nah Maßgabe der umjiehend abgedruckten Bedingungen.

Für die Sicherheit des Kapitels und der Zinsen haftet der Provinzialverband mit seinem Vermögen und seiner Steuerkrajt.

Berlin, den . . ten 1899,

Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landetdi-ektors.)

Mitglieder des Provitizialausshu}es. (Faksimilterte Uaterschriften.) Kontrclbuch Seite . Kontrolbeamter (eigenhändige Unterschrift)

Landésdirektor.

Bedingungen für die Verzinsung und Tilgung der Anleihe des Provinzialverbandes von Brandenburg in Höhe von 12000000 M

Die Zinsen werden gegen Rück„abe der ausgefertigten Zinsscheine dur die Landes. Hauptkasse und die Kur- und Neumärkische Ritter- schaftliche E zu Berlin, sowie bei den Kreis-Kommunal- und Stadtkassen der Provinz gezahlt. i

Den Anlethescheinen werden Zinsscheine für “einen zehnjährigen raun und cine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei- «egeben.

Die Ausreihung neucr Zins\heinreihen erfolgt bei der Landes- Haup!1kasse und kei der Kur- und Neumärkischen Nitterschartlichen Varlchnskosse zu Berlin gegen Aklieferung des den älteren Zinsscheinen beigefügten Erneuerungssheins, sofern niht vorher dagegen von dem Inhabec des Anleibescheins unter Vorlegung desselben bei dem Landets direktor schriftlih Widerspruh erhoben worden ist. Im Falle eines folhen Widerspruchs erfolgt die Uusreihung der neuen Zinéscheine an den Inhaber des Anleihe|heins. ;

___ Werden Ecneuerungsscheine niht innerhalb Jahresfrist rom Taze ibrer Fälli keit ab zur Echetung der neuen Zino!\cheine benußt, fo erfolgt die Authärdizung der mun Zinzscheinceihz nebst deim Er- neuerungsschetin an den Juhaber des Anle.hescheins. :

Die Ti'gung der Anleihe ezfolgt mittels Auflündigung oder freißändigen Ankaufs der einzelnen An!eihereihen. Die Aujskündigung zur Co des Nennwerths Î mit | ch2monatlicher E zum 1, Oktober oter 1, April du treimalige Bekanntmachung im „Deutschen Reichs- und Königlih Preußischen Staaäts- pg: of und in den Amt blättern der Königlichen R i zu Potedam und Frankfurt a. O. in moratlihen Zwi erieüuinen zu bewirken. In tiejen Blättern geschehen ar die fonstigen Bekannt- machungen betceffs der Provinzial- Anleihe.

um Zwecke der Tilgung werden die jährlichen Tilgun ge es t andercn Fonds Ls Provinz lata u m E Tilgungsfonds zugefütrt, dessen Bestände in mündelsichèren Pa insbesondere dur Ankauf von Anleihesheinen des inziál Ve bandes anzulegen find. L L LLOO Mit dem Tage, an wel. auf Grund der Auskündigur Kapital jur ützuzahlen ist, b öt die rtiuna dcéselben aufz jedo die Rückgabe des av? digten Anleihescheirs vor dem A| vou drei Jahren noch d'x* E , so E iürei vom Bankzinsen vergütigt Gegen Auszahlung des Kapitals, ‘and bei der Kur» und Neumärki]c auch die dazu drien cheue g y teren f Z "4 i pgebôr n Li [M De M 5 T url i efer für die fehlenden Zinsscheine wird

: ‘Der. Kapütalbetr der einzelaen Anleibesck Gur"en des y or 28, wen Einl Frein des Provinalper bandes, werm die f