1899 / 305 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

äfte eines Vollziehungsbeamten ‘dauernd oder zeitweilig beauf-

agt sind. is Der bisherige Absaß 2 fällt weg. 4 9 12 Nr. 2.

Zur Nachtzeit fowie an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen darf eine Zustellung nur mit Erlaubniß der Vollstreckungsbehörde er

folgen.

Die Daun, durch welche die Erlaubniß ertheilt wird, ist bei der Zustellung a

\chriftlich Ges

Die Vollziehungsbeamten sind zur Annahme von Geldbeträgen hef der Behändigung von Mahnzetteln und bei der Ausführung von Pfändungen und Bersteigerungen nur nah Maßgabe der Bestimmungen

ter §§ 18a, 40, 75, 84 ermäÿhtiat.

Im übrigen i} ihnen die Annahme von Zahlungen untersagt; dieses Berbvot erstreckt ih auch auf die ihnen zustehenden Gebühren.

8 16 Absatz 1

Das Wort: „Provinzial-Steuer-Direktion® fällt fort. An Stelle

des Wortes: „Vollstreckungshandlungen" muß es heißen: „Amtshand-

lungen“. 8 16 Absay 2.

Dieselben. müsen dieses Buch nah der Behändigung von Mahn-

MON bezw. nad Erledigung von Pfändungsbefehlen u. |. f. wie 8her. Hinter den § 18 tritt ein neuer § 18a. j

Zur Aanahme von Zahlungen i der den Maßhnzettel be- händtaende Vollziehungsbeamte nur dann befugt, wenn ihm die (r- mächtigung bierzu von der Vollstreckungsbehörde ausdrücklich ertheilt it. Der Mahnzettel muß die Angabe enthalten, ob bezw. bis zu welhem Betrage der Beamte zor Empfangnahme von Zahlungen er- mächtiat is. Leistet der Schuldner innerhalb der Grenze der Ermächtizung Zahlung, fo hat der Vollziehungsbeamte über dieselbe zu quittieren uyd den empfangenen Geldbetrag in das Nechnungdbuch 16) ca O

Das zuzustellende Schriftstück wird dem Vollziehungsbeaimten von der Bollstreckuargsbehörde in einem durch das Dienstsiegel ver- \hlossenen, mit der Adresse des Empfängers, mit einer Geschäfts- nummer und dem Vermerke: „Vereinfachte Zustellung" versehenen Briefumschlage übergeben.

§ 22 Absat 3 und § 26.

Statt „Personenvereine“ und „Perfon-znvereins* muß es heißen: „Vereine“ und „Vereins“.

S 31 Nr: 2

fällt weg. 8 31 Nr. 6.

6) Die Bemerkung, daß der seinem Verschlufse, seiner Adresse und seiner Geshäftäanummer nah brzeihnete Briefumschlag übergeben ist, Auf dem leßteren ist der Tag der Zustellung zu ver- Mer) daß dies geschehen, ist in der Zustellungsurkunde an- zugebe«.

: 834. An Stelle der Worte: „Auftrag der Vollstreckungsbehörde“ tritt: „Auftrag seiner Vollstreckunzsbehörde“. 838 Absatz 2. An Stelle von „läßt Rees s es heißen: „übersendet“.

Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen :

1) die Kleidungsstücke, die Betten, die Wäsche, das Haus- und Küchengeräth, in8befondere die H°riz- und Kochöfen, soroett diese Gegen- stände für den Bedarf des Schuldners oder zur Erhaltung eines an- gemessenen Hausstandes unentbehrlich sind ;

__2) die für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde auf vier Wochen erforderlihen Nabrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungs- mittel over, soweit solhe Vorräthe auf zwei Wochen niht vorhanden uvd thre Beschaffung für diesen Zeitraum auf anderem Wege niht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;

5) eine Milchkuh oder nah der Wahl des Schuldners statt einer folden zwei Ziegen oder zwei Schafe nebst den zum Unterhalt und aur Streu für dieselben auf vier Wochen erforderlichen Futter- und Streuvorräthen oder, foweit folhe Vorräthe auf zwei Wothen nicht vorhanden, dem zur Beschaffung erforderlihen Geldbe- trage, wenn die bezeichneten Thiere für die Ernäbruna des Schu!dners, seiner Familie und feines Gefindes unentbehrlih find;

4) bei Perfonen, welche Landwirthschaft betreiben, das zum Wirth» shaftsbetrieb erforderlihe Geräth und Vieh nekst dem nöthigen Dünger, fowie die landwirthschaftlichen Erzeugnisse, soweit fe zur Fortführung der Wirthschaft bis zu der Zeit erforderlich sind, za Aer gleihe oder ätnlihe Erzeugnisse voraazsfihtlich gewonnen werden ;

5) bei Künstlern, Handwerkern, geweiblihen Arbeitern und anderen Perfonen, welche aus Handarbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur persönlichen Fortsegung der Erwerbsthättgkeit unentbehrlichen Gegenstände;

6) bet den Wittwen und den minderjährigen Erben der unter Nr. 5 bezeichneten Personea, wenn sie das Erwerbsgeschäft für ihre Rechnung durch cinen Stelloertreter fortführen, die zur persönlichen Fort- runs des Geschäfts durch den Stellvertreter uaentbehrlihzn Gegen- ände;

7) bei Offiiteren, Deckoffizieren, Beamten, Geistlichen, Lehrern an öffentliWen Unterrichtsanstalten, Rechtsanwälten, Notaren sowie Aerzten und Hebammen die zur Verwaltung des Dienstes oder Aus- übung des Berufes erforderlichen Gegenstände, sowie anständige Kleidung ;

8) bei Offizieren, Militärärzten, Deckoffizieren, Beawten, Geist- lien, bei Aerzten und Lehrern an öffentlihen Anstalten ein Geld- betrag, welcher dem der Pfändung nicht unterworfenen Theile des Diensteinkommens oder der Pension für die Zeit von der Pfändung E ven Termine der Gehalts- oder Pensionszahlung gleich- ommt;

9) die zum Betriebe einer Apotheke unentbehrlihen Geräthe, Gefäße und Waaren;

10) die Bücher, welche zum Gebrau des Schuldners und seiner Familie in der Kirhe oder Schule oder einer sonstigen Untecrichts- anstalt oder bet der häuélihen Andacht bestimmt find;

11) die in Gebrau genommenen Haushaltungs- und Geschäfts- bücher, die Famlienpapiere, sowie die Trauringe, Orden und Ehrenzeichen;

12) fünstli@Ge Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen nothwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind;

13) die zur unmittelbaren Verwendung für die Bestattung be- ftimmtea Gegenstände;

14) die Inventarien der Posthaltereien, die Fahrbetciebsmittel der inländischen und ausländishen Eisenbahnen und der der Dienstprämie der aus dem Dienste scheidenden Unteroffiziere glei%kommende Geld- betrag während der erften brei Monate nah Auszahlung der Pcämie,

j *) A nmerkung zu §42 Nr. 8.

Der Pfändung sind niht unterworen :

das Diensteinkommen der Offiztere, Militärärzte und Deck-

offiziere, der Beamten, der Geistlichen sowie der Aerzte und

Lehrer an öffentlihen Anstalt-a ; die Pension dieser Personen

nah deren Verseßung in einstweiligen oder dauernden Nuhe-

stand, sowie der nah ihrem Tode den Hinterbliebenea zu ge- währende Sterbe- odec Gaadengehalt.

Uebersteigen das Diensteinkommen, die Pension oder die sonstigen Bezüge die Summe von fünfzehnhundert Mark für das Jahr, so ist der dritte Theil des Mehrbetrags der Pfändung unterworfen.

: Bei der Einziehung von kurrenten öffentliihen Abgaben, von Disziplinarstrafen und von folchen Zwangsstrafen, welhe durch die vöórgeseßte Dienftbehörde festgeseßt sind, finden die Vorschriften des Sages 2 dieser Anmerkung rücksihtlich des Diensteinkommens und der Pension der Zivilbeamten, der Geistlichen, sowie der Aerzte und Lehrer

Die Einkünfte, welhe zur Bestreitung eines Dienstaufwandes be- stimmt sind, und der Servis der Offi,iere, Militärärzte und Militär- beamten sind weder der Pfändung unterworfen, noch bei der Er- mittelung, ob und zu welchem Betrag ein Dieasteinkommen der Pfändung unterltege, zu E

Hinter den § 47 tritt der e

a, Auswahl der zu pfändenden Sachen.

Unzulässig ist die Pfändung folher G2genstände, welhe Z1b-hör eines Grundstücks find, da sie die Zwangzvollstrekung in das nn- beweglihe Vermögen mit G EE W128 Zudbehöc ist, bestimmt ih nah den §§ 97 und 93 des - Bürgerlichen Gesegbuhs. Bei einem gewerblich benußten Gebäude sind es insbesondere die zu dem B?- triebe bestimmten Maschinen und Geräthschasten, bei einem Landgute das zum Wirthschaftsbetriebe bestimmte Geräth und Vieh, die land- wtrthshaftlihen Erzeugnisse, soweit sie zur Fortfühcung der Wirth- chaft bis zu der Zeit erforderlih find, zu welher gleihe odzr ähnliche Grzeuznisse voraussihtl'ch gewonnen werden, und der vorhandene, auf dem Gute gewonnene Dünger.

Solche Gegenstände, welch2 zwir niht Z1behöc eines Gecund- ücks sind, auf welche sih aber nach den §8 1120 bis 1122 des Bürger- lihen G:seßzbuhs die auf dem Grundstücke haftenden Hypotheken er- strecken, unterltegen der Pfändung, folange niht ihre Be'hlagnahme im gu der Zwangsvollstreck1ng in das unbewegliche Vermögen erfolat tit.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Aawendung auf die Erzeugnisse und Zubeböcstücke einer Berechtigung, für welche die sich auf Grundfstücke beziehenden Vorschriften gelten, uid auf das Zabehör eines in das Schiffsregister eingetragenen Sthiffe s.

48

Alle Sachen, welche unzwei¡elhast naŸ § 42 der Pfändung nit unterliegen, müssen unbedingt fret gelassen werd-n

Behufs der Feststellung der Unentbehrlichhkeit der daselbst bezzih- neten Sachen kann ein Sachverständiger zugezozen werden.

Im Falle des § 42 Nr 4 und zur Pfändung von Früchten muß stets die Zuziehung eines landwirthshaftlihen Sachverständigen er- folgen, sofern anzunehmen is, daß der Werth der zu pfändenden Gegenstände den Betrag von 300 46 übersteigt. Bet einem gertngeren Betrage hat die Zuziehung eines Sachverständigen einzutreten, wenn der Schuldner sie verlangt und dadurch weder eine Verzögerung der Zwangsvollftreckung eintritt noch unverbältnißmäßize Kosten entstehen, Der Sachverständige hat zu begutachten, ob die zu pfändenden Sachen zu den Gegenständen gehören, welche in § 42 Nr. 4 bezeichnet sind, bezw, ob die gewöhnlihe Zeit der Reife der zu pfändenden Früchte binnen einem Monate zu erwarten ist und ob die Früchte ganz oder zum theil zur Fortführung der Wirthschaft bis zu der Zeit erforderli sind, zu welcher gleihe oder ähnlihe Erzeugniffe vorausfihtliÞch gewonnen werden. Wegen Bezeichnung des Sachverständigen hat ih der Voll: zichungsbeamte an den Gemeinde- (Guts-) Vorsteher zu wenden und falls dieser niht selbst die Verrichtungen als Sachverständiger übernimmt, die von ihm bezeihnete Person zuzuziehen. Insoweit für gewisse Grundstücke (größere Güter, bepfandbriefte Grundstücke) Sachoer- ständige von der Aufsichtsbehörde im voraus bestimmt sind, hat der Vollziehung8beamte hiernach zu verfahren. Im Falle der Verhinderung oder des Ausbleibens des Sachvecstäadigen is eine andere geeignete Person zuzuziehen, fofern eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung nicht eintritt. Perfonen, welhe mit dem Schuldner nahe verwandt oder verschwägert, oder welhe an der Sache betheiligt find, dürfen nicht zugezogen werden Ist die Zuziehung aach Maßzabe dieser Vor- schriften vergeblih versuht, so kann die Pfändung auch ohne Bethei- ligung eines Sachverständigen erfolgen.

Die Hôbe der dem Sachverständigen auf Ecfordern zu gewährenden Vergütung bestimmt die VoUstreckungsbehörde.

S 51 Abjay 1.

Abgesehen von der 9tegel des § 50 empfiehlt es si, baares Geld, Werthpapiere, welhe auf den Inhaber lauten 41 Abs. 1) oder Kostbarkeiten an erster Stelle zu pfänden.

S8 52 Absay 1 u. Absay 2.

Andere als die im § 54 Absah 1 genannten Gegenstände sind im Gewahrsam des Schuldners zu belassen, sofern niht hierdurch die Be- friedigung des Gläubigers gefährdet wird.

Ia dem Pfändungsprotokoll ist zu vermerken, daß der Schuldner zu der Aufbewahrung der E D sich verpflichtet hat.

¿ 1.

Weigert fih der Schuldner, die Verpflichtung zur Aufbewahrung der gepfändeten Sachen zu übernehmen, oder erscheint aus einem fonstigen Grunde im Falle der Belassung der Sachea in dem Ge- wahr/am des Schuldners die B-friedigung des Gläubigers gefährdet, so find die Sachen aus dem Gewahrsam des Schuldners zu entfernen.

S8 63 Absaz 1 / erhält folgenden Zusaß:

Dasselbe gilt, wenn \sich die Pfändbarkeit des Schuldners auf folhe Gegenstände beshränkt, welhe zum gewöhnlihen Hausrathe gehören und im Haushalte des Schuldners gebraucht werden, wenn ohne Weiteres ersihtlih ist, daß duich deren Verwerthung nur ein Grlôs erzielt werden würde, welher zu dem Werth außer allem Berhältniß teht. s 7

0,

__‘ Der Saßt: „Die Versteigerung in d:m Hause des Schuldners ist j:doh möglichst zu vermeiden“ fällt weg. S 89 Ab say 1.

Statt: „Verordnung vom 7. September 1879" muß es heißen

e Verordnung vom 15. Es 1899“, 93.

An die Stelle der Worte: „Die Gebühren des Vollziehungs-

beamten“ tritt: „Die dem Vollziehungsbeamten zustehenden Gebühren“.

Anlagen der Anweisung.

: _Muster 3a und 3þ. , Diesen Mustern ist das nahstehende neue Muster 111 zu Grunde zu legen : uster IIL

(zu § 31). Zustellungs-Urkunde

über die Zustellung eines mit dem Dienftsiegel verschlossenen, mit folgender Aufschrift versehenen Briz-fes:

Ge!chäfts-Nr An

Absender

Vereinfachte Zustellung.

Den obenbezeihneten Brief habe ich heute hier dem der -— Genannten persönlich in der Wohnung in dem Geschäftslokale übergeben. i ( Da ich den die Genannte . . .. selbst in der Wohnung nicht angetccffen habe, dort dem zur Familie gehörigen erwadsenen Hausgenossen, nämli * de .. . Ehefrau Sohne Tochter übergeben de, . . in der Familie dienenden erwahjenen' Knecht Magd übergeben, da ih d:n die Ge- nannte . . . selbst in der Wohnunz niht angetroffen habe, auch die Zustellung an einen Hausgenofsen oder an eine dienende Perfon nicht möglich war, de... in demselben Hause wohnenden und

zur Annahme bereiten Hauswirth Ver- Me 64 übergeben

Zustellungen in der

nur bet Wohnung

( Geschäftslokale niht angetroffen habe, Geschäftslokale. dem in diesem Lokale anwesenden ..…....

da als Annahme des Briefes von de. ....…. wurde,

in der Wohnung "in dem Geschäftslokale zurückgel da ih den die Genannte . . . selbst in der Wohnung As angetroffen habe und die Zustellung weder an einen Hausgeno en noch an eine dienende Person no@ an den Hauswirth oder Vermiet er möglih war, bei der... .…. niederg?legt. Die Niederlegung ift bekannt gemacht sowohl durch eine an der Thüre der Wohnung befestigte schriftlihe Anzeige, als auch durcch mündliche Mittheilung an die in der Nachbarschaft wohnenden

Den Tag der Zustellung habe i des zugestellten Briefes vermerkt,

(Unterschrift des zustellenden Beamten.)

Muster VII Absatz 2 leßter Sat.

Da si von der Verwerthung dieser Sachen ein Ueberschuß über die Kosten der Zwangévollstreckung niht erwarten läßt da diese Gegenstände zum Ben Hausratÿh gehören und im Haushalt des Schuldners gebrauht werden und ohne w.iteres ersihtlih ist, daß durh deren Verwerthung nur ein Erlss erzielt werden würde, wel{her zu dem Werth außer allem Vechältniß ht \o wurde von der Pfändung derselben Abstand genommen.

Gebühren - Tarif. __ Nr. 4 erhält folgenden dritten Absatz:

Pfändungs- und Versteigecunzskosten im Sinne der Bestimmungen zu Nr. 2 Ab}. 2 und zu Nr. 4 Abj. 2 dürfen nur dann gefordert werden, wenn der. Vollziebung®beamte bèhufs Vornahme der Pfändung oder Versteizerung sich an Ort as Stelle begeben hat.

r. 6.

Der bisherige Abs. 2, beginnend mit den Worten: „zu 1—6*“

fällt weg.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Lehrer der Maschinenbauschule in Altona Krackow und Wehmann sind zu Königlichen Maschinenbauschullehrern ernannt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Provinzial-Schulrath Dr. Ostermann is} dem Provinzial-Schulkollegium in Breslau überwiesen worden.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität Breslau Dr. Arthur Groenouw, den Privat- dozenten in der philosophishen Fakultät der Universität Halle- Wittenberg Dr. Otto Bremer und Dr. Adolf Schenck, dem Privatdozenten in der juristishen Fakultät der Universität Marburg Dr. Paul Meyer, den Privatdozenten in der philosophishen Fakultät derselben Universität Dr. Paul Fritsch und Dr. Ferdinand Wrede, dem Privatdozenten an der Technishen Hochschule zu Berlin Dr. Carl Hilse, dem Dozenten an der Technishen Hohshule zu Aachen Dr. Arwed Wieler, sowie dem Dirigenten des Kölner Männer- gesangvereins, Königlichen Musikdirektor Joseph Shwarßtß in Köln a. Rh. ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Am Schullehrer-Seminar zu Steinau a. O. ijt der bis- herige Zweite Präparandenlehrec Julius Scholz zu Schmiedeberg als ordentlicher Seminarlehrer und

_an_der Präparanden-Anstalt zu Schmiedeberg der bis-

herige Seminachilfslehrer Konrad Scholz zu Steinau a. O. als Zweiter Lehrer angestellt worden.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität. Vet t E eGuUna

_ Zum 1. April 1900 kommt ein Beuth-Stipendium im jährlichen Betrage von 1200 # auf fünf Jahre zur Vergebung.

Die Bewerber müssen würdige und bedürftige Studierende sein und einer der vier Fakultäten der hbiesigea Universität oder einer der Abtheilungen T und 11 der Technishen Hoch- \hule Berlin angehören.

__ Nachkommen des Generalmajors von Willisen, des Ge- heimen Finanzraths und Provinzial-Steuer-Direktors August von Maaßen, des Ober-Regierungsraths Hugo von Schierstädt oder des Geheimen Medizinatiraths Dr. Hermann Quinke haben, ohne den Nachweis der Bedürftigkeit führen zu müssen, ein un- bedingtes Vorzugsrecht; nächst diesen steht den Eingeborenen der Stadt Kleve ein Vorzugsreht vor anderen Bewerbern zu.

Der Jnhaber des Stipendiums ist verpflichiet, mindestens noch ein Jahr auf der hiesigen Universität zu studieren ; die Übrige Zeit kann er sih den Studien auf einer anderen deutschen Universität widmen, das Stipendium auch nach be-

q endigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die er zu seiner

weiteren Ausbildung verwendet, bevor er in eine selbständige, mit einem Einkommen verbundene Berufsthätigkeit eintritt. Bewerbungen sind bis zum 31. März 1900 ein- schließlich an uns einzureichen. Berlin, den 27. Dezember 1899. Rektor und Senat.

Fuchs.

Königliche Tehnishe Hohshule zu Berlin (Charlottenburg, Berlinerstraße 151).

Velanutmach Un 0

_ JInfolge der Allerhöchsten Ordre vom 11. Dezember d. J. wird die Technishe Hochschule zu Berlin die Jahrhundert- wende am 9. Januar 1900, Abends 6 Uhr, in der Halle ihres Hauptgebäudes festlich begehen.

__ Der Zutritt zum Festraum findet nur durch den eingang statt; es wird ergebenst ersucht, dortselbst die karten vorzuzeigen.

Charlottenburg, den 27. Dezember 1899, Rektor und Senat. Riedler.

aupt- inlaß-

Nichtamlliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, den 28. Dezember.

“Seine Ga U der Kaiser und König hörien im Neuen Palais heute Vormittag die Vorträge des Kriegs- Ministers, Generals von Goßler und des Chefs des Militär- kabinets, Generals von Hahnke.

ay öffentlihen Anstalten nicht Anwendung.

bei Zustellungen | da ih den die Genannte . . . selbst in dem

übergeben

-. e. verweigert Y f

iejenigen Personen, welhe Jhrer Majestät der Lin g Königin ihre Glückwünshe zum Neujahrstage darzubringen beabsihtigen, werden gebeten, ihre Karten im Laufe des 31. Dezember bei der Frau Ober- Hosmeisterin Gräfin von Brockdocff im Einschreibezimmer unter Portal TY des Königlichen Schlosses hierselbst, vom Qustgarten aus links, und in Potsdam am 1. Januar in der Zeit von 10 bis 2 Uhr im Königlichen Stadtschlosse in der Ée beim Lusigarten, am Aufgang zur früheren Wohnung Zhrer Majestäten, abzugebz?n.

Wolff’'s Telegrapßisches Bureau verbreitet Folgendes:

Der „Lokal - Anzeiger“ bringt unter der Ueberschrift Theilung der Kolonien Portugals zwischen Deutschland und England“ Mittheilungen über den angeblihen Jnhalt des deuts - eiglishen Geheimvertrags. An zuständiger Stelle werden uns diese Mittheilungen als willkürlihe und falsche Kombinationen bezeichnet.

Der Kaiserlihe Gesandte in Brüssel, Wirklihe Geheime Nath Graf von Alversleben hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Ab- wesenheit desselben fungiert der etatsmäßige Legations-S-kretär der Kaiserlihen Gesandtschaft, Legationsrath von Bülow als Geschäftsträger.

Der Kaiserliche Gesandte in Bukarest, Wirkliche Geheime Rath Graf von Bray-Steinburg ist von dem ihm Aller- höchst bewilligten Uclaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Während der weiteren Abwesenheit des argentinischen Gesandten am hiesigen Allerböchsten Hofe, Generals Mansilla fungiert der Erste Legations-Sekretär Ricardo Seeber als interimistisher Geschäftst1 äger.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist der Transport der abgelösten Besazungen S. M. SS. „Deutschland“, R, Uu a Dea Le unv „Gefion“, Transportführer: Fregatten - Kapitän Oben - heimer, mit dem Dampfer „König Albert“ am 23. De- ¿ember in Colombo (Ceylon) éingetroffen und hat am 94. Dezember die Reise nah Aden fortgeseßt.

Der von der Marine gemiethete Transportdampfer „Gertrud Woermann“ mit der abgelösten Besaßung der Schiffe der westafrikanishen Station an Bord ist am 26. Dezember aus Kamerun in Wilhelmshaven an- gekommen.

Die dem Bundesrath zugegangenen Entwürfe a. einer Seemannsordnung, b. eines Geseßzes, be- treffend die Verpflihung deutscher Kauffahrtei- schiffe zur Mitnahme heimzushaffender Seeleute, c. eines Geseßes, betreffend die Stellenvermitte- lung für Schiffsleute, d. cines Geseßes, betreffend Abänderung seerehtlicher Vorschriften des Handels- geseß buchs, nebst Begründung, sind in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ abgedruckt.

Oefterreih-Ungarn.

Der bisherige Vorsißende im österreichishen Ministerrath Graf Clary is, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, zum Statthalter von Steiermark und der frühere Minister Dr. Kindinger zum Präsidenten des Ober-Landes- gerichts in Triest ernannt worden. U M

Die ungarische Delegation hat in ihrer gestrigen Plenarsizung die Vorlage, betreffend das viermonatige gemein)ame Budgetprovisorium, unverändert an- genommen. .

In der gestrigen Sißung der auf besonderen Wunsch der Regierung einberufenen Staatsschulden-Kontrol-Kom- mission des Reichsraths wurde von der Mehrheit, be- stehend aus dem Präsidenten Dr. von Fuchs, den Mitgliedern Czedik und Freiherr von Doblhoff-Dier, gegen die Stimmen des Dr. Blazek und des Dr. von Kozlowski die Zustimmung ertheilt: zur Kontrasignierung der neuen, auf Grund des Bank- übereinkommens auszustellenden Schuldurkunde über den redu- perten Betrag von 30 Millionen Gulden, sowie zur nunmehrigen Ausfolgung des Goldbetrages von 118318919 Kronen an die Ocesterreichish-Ungarishe Bank als Deckung für auszugebende Kronennoten, beziehungsweise für Ausgabe der aus Silber-

ulden umgeprägten Fünfkconenstüde. Dr. Blazek und r. von Kozlowski meldeten gegen diesen, von ihnen als dur die geseßlichen Vorschriften niht begründet bezeihnetew Be- luß Protest an. Der Vize-Präsident der Kommission Graf Montecuccoli hatte sein Fernbleiben von der Sihung ent- huldigt. Großbritannien unv 7Frland,

Der Feldmarschall Lord Roberts, welher am 26. d. M. in Gibrallee eingetroffen ist, hat, wie „W. T. B.“ berichtet, ren mit dem General Lord Kitchener an Bord des

ampfers „Dunottar Castle“ die Reise von dort nah Süd- Afrika fortgesetzt. Frankreich. is n der gestrigen Sißung des S taatsgerichtshofes sehte wie „W. T, B.“ ild, der General-Staats- anwalt seine Rede fort und verbreitete sich ausführlich Über die verschiedenen Kundgebungen. Sodann ging der- selbe zur Erörterung der juristishen Scite des Prozesses über und bchauptete, es habe ein Komplott bestanden, und es seien Attentate vorbereitende Handlungen vorgenommen worden. Der General-Staatsanwalt [egte . die Anklagepunkte dar und verbreitete sih eingehend übex jeden der Angeklagten. Gegen Guérin verlangte er ‘die volle Strenge des Gesetzes, Pon de Lur-Saluces Verurtheilung in contumaciam. Nach- em der General-Staatsanwalt am Schluß seiner Rede noch betont hatte, daß die Republikaner hinsichtlich der Liebe zum Vaterlande keinerlei Vergleih mit anderen Parteien zu sheuen brauchten, beantragte er die Freisprehung und sofortige Freilassung der sehs Angeklagten, gegen welche er die Anklage fallen gelassen habe.

Nach einer Pause verlas der Vorsißende Fallières das Urtheil, durch welches Chevilly, Fréchencourt, Bourmont, Brunet, Baillers und Cailly freigesprohen werden und ihre Freilassung verfügt, wird. Als Cailly sich entfernte, rief er: „Es lebe die Republik! Nieder mit den Juden!“ Brunet rief: „Es lebe die Freiheit!“ Die Sißung wurde sodann aufgehoben. Spanien.

Der General- Kapitän von Catalonien Despujol hat, dem „W. T. B.“ zufolge, seine Entlassung gegeben. Der General Ga mir wird an seine Stelle treten.

Amerika.

Aus Washington berichtet das „Reuter'she Bureau“, nah einem daselbst eingetroffenen Telegramm aus New Orleans solle der dortige britische Ko ful gemeldet haben, daß Agenten der Buren Vorräthe von Mais und anderem Getreide dort ansammelten und nach Rotterdam zur Ver-

shiffung brächten. Afrika.

Eine in London eingetroffene amtlihe Meldung aus Kapstadt vom 26. d. M. besagt, dem „W. T. B.“ zufolge, die Lage sei unverändert. Der General Lord Methuen melde, daß die ihm gegenüberstehende feindlihe Streitmacht sih vergrößert habe und damit beschäftigt sei, sih 31/2 Meilen von den englischen Vorpotten entfernt zu vershanzen. Der. General Gatacre sei bemüht, die Verbindung mit den Kohlengruben von Jndwe wiederherzustellen.

Aus Sterkstrom vom 22. d. M. wird dem „Reuter schen Bureau“ berichtet, daß bei einem am Donnerstag - erfolgten Rekognoscierungsmarsh in der Richtung auf Dordrecht be- rittene Shüßen und eine Abtheilung Kappolizei unter Oberst Montmorency eine Abtheilung von 30 Buren in der Nähe der Zweigbahn von Jndwe zersprengt hätten. Ein Wagen und eine Anzahl Gewehre seien erbeutet worden. Jm übrigen sei die Lage unverändert. i

Dasselbe Bureau erfährt aus Chieveley vom 22. d: M., Kundschafter berichteten, daß eine große Anzahl Buren sich südlih vom Tugela befinde. Eine britishe Abtheilung unter dem Befehl von Lord Dundonald sei sofort ausgerückt und habe dieselben angegriffen. Die Buren hätten sich jedoch, als sie die britischen Truppen gesehen, auf die andere Seite des Flusses zurückgezogen. 500 Stück Vieh seien von den Eng- ländern erbeutet worden. | 5

Eine weitere Depesche aus Chieveley vom 25. d. M. besagt, am Tage zuvor hätten die Ritlmeister Kirkwood u-d Greenfell von der südafrikanishen leihten Kavallerie das Laaer verlassen, um die Posten zu E. Die beiden Offiziere seien bisher niht zurückgekehrt. Man habe sie zuleßt gesehen, als sie an der Hügelkette in östlicger Rihtung von dem britishen Lager entlang geritten scien. Jhre Pferde seien in der Nacht ohne Reiter zurückgekommen.

Australien.

Der „Kölnishen Zeitung“ wird aus Brisbane vom 20. d. M. gemeldet: Aus British-Neuguinea kämen trübe Nachrichten. Troß aller Bemühungen des neuen Gouverneurs le Hunte, den Frieden zu erhalten, sei zwischen einigen großen Papuastämmen eine heftige Fehde ausgebrochen, die bereits den bedeutendsten Theil der Kolonie in Mitleidenschaft gezogen habe. Es werde berichtet, daß im Süden hon steben Dörfer in Flammen aufgegangen seien und die Missionare crnstlich bedroht würden. Die Polizei sei den Eingeborenen gegenüber

, viel zu shwach.

Statistik und VolkZ3wirthschaft.

Die preußischen Sparkassen im Rechnungsjahre 1898).

(Stat. Korr.) Die außerordentlihe Entwickelung des Sparkassen- wesens in neuester Zeit gehört wohl zu den bedeutsamsten und zugleich er\reulihsten Erscheinungen in vnserem inneren Wirthschaftsleben. Noch am Ende des Iahres 1883 betrug der Einlagebestand ber preußi- hen Syatkassen nur rund 1970 MiUionen Mark; er stieg dann i. F, 1884 auf, 2115 Mill. Mark | i. J. 1891 auf 3407 Mill. Mark

A889 0209 Z O RB0R E e ü 18866 2470 | i 1893. «DT90 L 1887 , 2678 1894 4001 : 1888 , 2889 | 189% , 4345 y 1889 D102 | 1896 „, 4656 Í 1890 3282 a) V 10e A0OA l r Ez hat also in 14 Jahren eine Zunahme des Bestands von annähernd zwei auf annähernd fünf Milliarden stattgesunden, und zwar war sie in ten leßten Jahren am größten; während die Zunahme in den Fahren 1891 und 1892 nur 125 bezw. 145 Millionen betrug, stieg fie auf 198 und 251 Millionen in den Jahren 1893 und 1894, um dann 1895, 1896 und 1897 sogar auf 344, 311 und 312 Millionen anzuwacsen. Für das Jahr 1898 bätte es nun nicht Wunder nehmen können, wenn angesihts der reihen Gelegenheit zur ander» weitigen Anlegung von Kapitalien ein viel geringerer Zu- was der Sparkassenbestände eingetreten wäre. Allerdings ergtebt denn au die vorläufiz abgeschlossene Statistik d:8 Jahres 1898 1144 Millionen an Rückzahlungen gegenüber nur 1062 im Vorjahre; dagegen betrugen die Neueinlagen 1326 gegen 1249 Millionen, die zu- geschriebenen iZinfen 136 gegen 128 Millionen Mark, fodaß si für das Berichtsjabr ein Zuwachs von rund 318 Millionen Mark erg!ebt. Diese Ziffer ist nur im Jahre 1895 übertroffen worden. Der ge- sammte Einlagebestand hat die fünfte Milliarde weit überschritten, er ift auf 5287 Millionen Mark gestiegen. :

Man fönnte nun vermuthen, daß wenigstens die größeren Konten, welde unstreitig aroßentheils Kapitalisten und niht „kleincn Leuten“, der ursprünglih einzigen Sparkassenkundschaft, angehören, eine ver- hältnißmäßig ungünstige Bewegung zigen. Allein auch dies trifft nicht zu. Die Büder mit mehr als 10000 4 Einlage- betrag, deren es im Ganzen 33 470 gab, haben gegen das Vorjahr um 5,71, die von 3- bis 10 000 6 allerdings um 6,29 und die von 600 bis 3000 A um 6,83, dagegen die der nähsten vier Gruppen (300 bis 600, 150 bis 3023, 69 bis 150 und bis 60 M) nur um 5,04 bezw. 4,47, 4.78 und 4,84% zugenommen. Soliten aljo wirklich umfangreihe Kapitalbestände den Sparkassen entzogen worden fein, um andere, vortheilhaîtere Anlagepläße aufzusuchen, fo müßte cin sehr erheblicher, durch Vergrößerung der Einlage bewirkter Aufstieg von den unteren und mittleren in die höheren Kontenklassen stattgefunden haben. Im Ganzen waren am Jahress{luß 8 049 324 Sparkassenbücher im Umlauf, also auf etwa vier Einwohner schon eins.

Als Kreditaustallen kommen die Sparkassen niht rur mit ihren Einlagen, sondern auch mit ihren Reservefonds und Nebenfonds in Betracht, für welche sie Anlagepläge bezw. Gegenwerthe ebenso wie für die Einlagen suchen müssen, welche die Hauptmasse ihrer Passiva autmachen. Das zindbar angelegte Sparkassenvermögen tvar also noch weit größer als der Betrag der Einlagen, obschon gegen 74 Millionen

*) Ein Theil der Sparkassen rechnet niht nach dem Kalender- jahre, sondern nach dem s\taatliden Leynengnire (1. April bis 31, März), einige nah noch anderen Zeitabschnitten,

als Baarbestand in den Kassen verblieben. Es waren nämlich im Ganzen 5541 Millionen Mark zinsbar angelegt, davon 1720 ia städtischen, 1414 in ländlichen Hypotheken, 1554 in Jnhaberpapieren, 18 in Schuldscheinen obne und 157 in solchen mit Bürgschaft, 84 in Wechseln, 79 gegen Faustpfand (Lombard), 478 bei offentlihz:n Instituten und Korporationen, der Rest in anderen Anlagen.

Theater und Musik.

Sgiller- Theater. 5 Max ODreyer's erfolgreihe Komödie „Za Behandlung ist nunmehr aus dem Spielplan des Berliner Theaters in den des Schiller-Theaters übergegangen und hat auch dort bei ihrer in den Weihnachtsfeiertagen erfolgten Erstaufführung das Poblikfum auf das beste unterhalten. Die beiden Hauptrollen des männlichen und weiblichen Arztes, welche leßteren zunächst den Ehebund nur aus Berufsrücksichten schließen, sich bald aber regelrecht in einander verlieben, wurden von Frau Wiede und Herrn Patry außerordentlich glaubhaft and natürli wiedergegeben. Nicht minder leb:nswahr war die Gestalt, welche Herr Eyben in der Nolle des Kapitäns, des Onkels „Krischoan“, \{chuf; das war der echte, biedere Bewohner der „Waterkant" mit seinem herzlihen Wesen und seiner drollig wirkenden niederdeutshen Mundart, ohne jeglihe Uebertreibung. In den kleineren Aufgaben thaten sh die Damen Werner, Voigt und Gundra, die Herren Greaori und Schmasow besonders hervor. Das Publikum nahm Stück und Darstellung mit starkem Beifall auf.

i Lessing- Theater. /

Die Weihnachts-Novität des Lessing-Theaters war ein vieraktiges Lustsviel, „Der Tugendhof* von Richard Skowronnek, welches indessen seinem Inhalt nah wohl besser als Schwank zu bezeihnen wäre. Es schildert den Streit um den Besiy eines Familtenguts, das von einem darauf Anspru machenden, als Generalin der Heils» armee auftretenden älteren Fräulein zu eincim „Heils-Tugendhof“ um- gewandelt werden soll. Hier seßt die heitere Handlung ein, welche noch durch den medlenburgishen Dialekt eines ergrauten Dieners (Herr Waldow) und den sächsischen der „Generalin“ (Fräulein Meyer) eine besondere Würze erbält. Necht gut ift die Charakteristik der übertrieben strengen Tugendarsihten der alten Jungfer und in fomishem Gegensaß dazu der leihteren Lebensauffafsung ihres Neffen, des Barons von Hollenbeck gelungen; der leßtere wurde in der gestrigen, zweiten Aufführung von Herrn Guthery als sih immer jung fühlenter, liebenswürdiger Kavalier vortrefflih dargestellt. Ein eben- falls in dem Stüde vorkommendes Liebespaar fand in Frau Sauer und Herrn Schönfeld flotte und gewandte Vertreter. Besonders hervorzuheben ist ferner das frishe, von sörender Uebertreibung freie Spiel der bereits oben erwähnten Darsteller, Fräulein Meyer und Herrn Waldcw, deren Rollen sie leiht zum Gegentheil hätten ver- leiten können. Die Inscenierang ließ nichts zu wünschen. Die Auf- nahme scitens des Publikums war eine durhaus beifällige. Einige Kürzungen im letzten, unnöthig lang ausgedehnten Akt würden die Wirkung entschieden noh ert öhen.

Konzerte.

Die Reihe der musikalishen Veranstaltungen der vergangenen Woche wucde am Montag im Neuen Königlichen VDpern- Theater durch das zweite Subskriptions- Konzert eröffnet, dessen gut zusammengestelites, abwechselungreihes Programm mit Beethoven's Ouverture zu „Egmont“ begann. Kapell- meister Max Fiedler aus Hamburg, welcher als ständiger Dirigent für das neugeschaffene Orchester in Aussicht genommen ift, lieferte mit der einwandfreien, {wungvollen Vorführung des Wz2rks einen vollgültigen Beweis seiner Befähigung für das veran1wortungs- reie Amt. Eine Arie aus Glinka?s Opcr „Das Leben für den Zar“, von der russischen Hof-Opernsängerin Frau von Gorlenko-Dolina vor- getragen, \chlcß fi an. Am besten gelang thr unstreitig der tiefs empfundene Mittelsah dieser Arie „Mein Herz pot, shreckli zittere ih“, wenngleich das Beben im Tone stellenweise etwas übertrieben wurde. Von drei im weiteren Verlaufe des Konzerts gefungenen Liedern brate sz darüber ließ auch der raushende Beifall der Zuhörer keinen Zweifel Humperdinck's „Liebes - Orakel“ am wirkungsvollsten zu Gehör. Die Novität des Abends war ein Violin-Konzert in D-moll (op. 8) von Richard Strauß, welches Herr Professor Waldemar Meyer vortrug. Das mehr s{chwierige als dankbare Werk fand, dank der trefflichen Wiedergabe, die ibm zu theil wurde, reihen Beifall. Nicht minder verdient und voll Wärme war auch der Dank, den die Zuhörer dem Orchester sammt seinem trefflichen Dirigenten sowohl nah der Schumann’shen D - moll- Symphonie Nr. 4 (op. 120) als auch nach dem Vorspiel zu den „Meistersingern“ darbrachte, welches dem genußreihen Konzert etnen glänzendenAbs{luß gab. Das Violoncell\spiel des jungen Engländers Bertie Withers, der an demselben Avend im Saal Bechstein gemeinschaftlich mit dem Pianiften Herrn Herbert Fryer konzertierte, erwies sich als recht vielversprehend. Neben ansehalier technisher Fertigkeit zeigte er feine musikalische Empfindung, doh mangelt es ihm noch an Wärme des Ausdrucks; auch klingt der Ton, den er seinem Instrument ents lockt, stellenweise etwas s{harf. Seinem Partner ift {hon eine reifere Auffassung eigen, wenn sein Spiel auch zum theil etwas temyperamentyoller bätte fein können. Ernste Musik ent- \priht seinem Wesen besser als z, B. die für ihn nicht glüdlih. gewählie „Humoreske* von Coleridae - Taylor. Gleichzeitig fand im Beethoven-Saal der erste Vortragsabend der „Internationalen Musik - Gesellschaft“ unter regem Interesse des Publikums statt. Ein dreifah befeßtes gemishtes Ge- sangs-Quartett trug „Deutsche Hausmusik aus dem XVI. Jahrhundert" unter der geshickten Leitung von Herrn Dr. H. Goldschmidt vor. Besonders \{ön klangen die W-isen der Lieder „Jnnsbruck, ih muß Dich lassen“ und „An Wasserflüssen Babylons*, welche die evangelische Kirche ia den Chorälen „Nun ruhen alle Wälder“ und „Ein Lämmlein geht und träat die Schuld“ übernommen hat. Eine humoristishe Canzone von Scandellus mußte da capo gesungen werden. Das durch Berufsmusiker verstärkte Orchester des Konjer- patoriums Klindworih-Scharwenka eröffnete und beshloß das Konzert unter dem Beifall des Publikums mit zwei Balletsuiten (1749) aus den Opern „Zoroaster* und „Plats2" von Jean Ph. Namedu. Ebenfalls am Montag fand im Saale der Sing-Akademie ein Wohlthätigkeits-Konzert zum Besten der durch gay 1a Geschädigten in Oberbayern statt Leider war dasfelbe uiht gut bz- suht, obwohl auch Professor Joachim seine Mitwirkung zugesagt hatte. Es wurden ein Trio für Klavier, Viola und Klarinette von Mozart, die Sonate für Klavier und Violtne in C-moll (op. 30) Nr. 2 von Beetheven und ein Quartett für Klavier, Bioline, Viola und Violoncello in Es-dur (op. 47) von Schumann vorgetragen. Professor Joachim hatte den Biolinpart, Fräulein Kirchdorffer, die Veranstalterin des Konzerts, das Klavier, Herr Carl Markees die Viola, Herr R. von Menveis\ohn das Violoncello und Kamwmmermusiker O Schubert die Klarinette übernommen. Die Aus- führung war in jeder Hinsiht eine vorzüzliche und bot einen vor- nehrnen Kunstgenuß.

Der am Dienstag von Fräulein Frieda Hodapp im Saal Bechstein veranstaltete Klavier-Abend braht- Kompositionen voa Bach, Henselt, Chopin, Brahms und Liszt. Die junge Künstlerin verfügt zwar über eine gute Technik, do fehlt es ihrer Auffassung an Tiefe und ihrem Vortrag an Wärme und Ausdrucksfähigkeit. Mit einem großen, vollen Konzertton allein ist es doch niht gethan, um” fünstlecishe Wirkungen zu erzielen. Ein ähnlicher Mangel haftet auh dem Spiele des Pianisten rrn ilippo JIvaldi an, welher am Mittwoh im aal Bechstein zum erftea Male vor dem Berliner Publikum konzertierte. Er ist vorläufig noch zu sehr besorgt, das Technische C auszu- fük,ren, was ihm au mcift gut gelang; doch hat er den innerlichften, poetischen Gedanken der einzelnen Stücke neh nicht genügend g / verarbeitet. So bedürfte besonders die Beetho2en'che Sonate, die er vortrug, der Verlfung in der Auffassung.

In ihrem zweiten Quartett-Abend, am Donnerstag, führten die Herren Professor Halir, Exner, Müller und Dechert im Saal