1899 / 307 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

- Es ae cet a —R

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 4 50 S. pR L I Jn Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4. | Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; P Juserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition j B des Deutschen Reihs-Anzeigers 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. d R U R und Königlich Preußischen Ätaats-Anzeigers Einzelne Nummern kosten 25 S A \ Q IE Berlin §8W., Wilhelmstraße Nr. 32. P e

J¿ 307.

Bestellungen auf den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger für das mit dem 1. fünftigen Monats beginnende Vierteljahr unehmen sämmtliche Post-Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs-Spediteure entgegen.

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Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.

Seine Majestät der König haben Allergnädigsi geruht: | dauernden Aufenthaltsort zuständige untere Verwaltungs- Bekanntmachung,

dem Generalmajor z. D. von Wulffen zu Wiesbaden, behörde. / betreffend die Befreiung vorübergehender Dienst- bisher Kommandeur der 72. Jnfanterie-Brigade, den Rothen 2) Dem Antrag ist nur stattzugeben, wenn folgende Vor- | leistungen von der Get Ser ngopilidt gemäß 8 4 Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, ausseßungen zusammentreffen: : Abs. 1 des Juvoalidenversiherungsgeseßes. e ec lin Goreper, „arine und d tg de nee u de Pause fen Vom 27 Depmder 1899 Ochsti t L J d tend n / Î L i ) ; z Ae R C Station der Nordsee, Geheimen Admralitätsrath Lebensunterhalt als Betriebsunternehmer oder ander- | N Michs - Ges S Ea) H Znoalidenver E Meyer zu Wilhelmshaven den Rothen Adler-Orden dritter weit selbständig erwicbt oder ohne Lohn oder Gehalt | Ff{ossen, daß es bei den unter dem 24. Dezember 1891 (Reichs-

i i thätig ist: | : Mai Mi e reciitaräthen Heinri Nolte u Bromberg alia M ristehen, daß für denselben nicht bereits | Gesehbl. S. 399), 2 P (Reichs-Ges (Reichs-Geseybl. S. 9)

G einhundert Wochenbeiträge entrichtet sind oder zu und 31. Dezember 1894 (Reichs-Gesehbl. S. 543) veröffent-

R h zu Charlottenburg den Rothen Adler entrichten gewesen wären, wobei Krankheitswochen a Bestimmungen Lis die Befreiung vorbe g E dem Generalmajor z. D. Baron von Korff-Schmising oder militärische Dienstleistungen 30 Abs. 2) ein- Dienstleistungen von der Gere S den aus e

zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, zurehnen sind; nachstehenden Fassung sih ergebenden Veränderungen sein De-

4 L «x | wenden behalten soll. dem Kaufmann und Handelsrihter Hermann Leh- . die untere Verwaltungsbehörde muß unter BAE Vorübergehende Dienstleistungen sind danach als eine die mann zu Berlin, dem Hof-Tischlermeister und Möbel- sichtigung der wirthschaftlichen Laze des Antragstellers Versicherungspflicht begründende Beschäftigung (S 4 Abs. 1

; Nrg d lehr und der örtlichen Verhältnisse pflihtmäßig zu der | S5 y e E : : P ToEl N De ueenick ju Jañow dr E Ueberzeugung gelangt sein, daß der Antragsteller in | des Invallzeneuri he R Dann M angen. : Ratibor und dem Rathhaus-Inspektor Albert Weder demjenigen Kalenderjahre, für dessen Dauer die Be- bei E e von solchen Personen, die berufsmäßig Lohn- zu Schweidniy den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, freiung von der Versicherungspflicht beantragt wird, áthen PRREE A E d lezentlicher Aus- dem Kanzlei-Gehilfen Heinrih Boldin zu Bromberg entweder nue zu bestimmten Jahreszeiten in A a a. hilfe gelegentlich, insbesondere zu gelegentlicher Aus- Zitat i ; ; 3 als zwÖ ochen, oder zwar zu beliebigen „Fahres- A Leh A das Mllgrmeine Ehren hen in Gold sone O ont im fellete aber inuesommt (n idt mehr’ ois fnfüsg | V ny gegen n gerfogfügiges Enel welies für die Kreise Prüm, dem Webemeister Friedr1ch Wilhelm einzelnen Tagen Lohnarbeit übernchmen wird. Dauer der Beschäftigung zum Lebensunterhalte nicht

Li 5 ifolaus Minderjährige bedürfen der Genehmigung des Antrags y z : t Det: “u Becntacl” und den Gefengen Aufsehern | durdh thren geleblichen Vertreer: ausreicht und zu den diese Zeit ju hen Ber Theodor Obloch und Friedrih Nachtigall zu Berlin | 3) Ueber die Befreiung ist dem Auträagsteller- eine Ver- |- hältnisse steht 9 E das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. sicherungsfreikarle in grüner Farbe in der halben Größe der verrichtet werden; A

Quittungskarte (nah dem anliegenden Muster) auszustellen. 9) wenn sie von solchen Berufsarbeitern, die in einem

Für die egt, s Karte fann eine Gebühr von fünf | regelmäßigen, die Versicherungspfliht begründenden Arbeits- E Be en Wer ilt für die D e aätenderi oder Dienstverhältnisse zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, ie Befreiung gi ür die Dauer des Kalenderjahrs ohne Uate.brechung dieses Verhältnisses bei anderen Arbeit-

Deutsches Reich. und E den E I i i demi Rabélilider bei der atio rgan 2 es an gelegentiih zur Aushilfe, sei es Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Sang, p Yale des Einzugsverfahrens (8 148) „gber regem L aide Mani en.

; i R CLULE E? tali . | binnen der zur Anmeldung bei der Sinzugs}telte vorge|? enen c Di ¿c ; ; “ckg- «Sie Srrennung des nibstänbigen Migliedes des Patent: | Frie vorzuciom «Gali dies nid j M der chg iber | fen der Berhearungen durdh Race n m zu Berlin Dr. Weeren auf weitere fünf Jahre zu erstrecken. vers Si E Lie ‘géfallen e asen, âleuni en Beseitigung von Verte oder z ctriebastörungen,

E i / 7 Í * | ofern die nstleistungen nach ihrer Art die Vauer von

s 26A Dabei finden die Bestimmungen des § 131 Abs. 2 Anwendung. zwei Arbeitstagen voraus ichtlih nit übersteigen werden ;

4) Die Befreiung ist von der Behörde, welche sie be- 4) für Dienstleistun ; O j 8 A i ; D L i: h , ?, N gen in Verpflegungsstationen oder Seine Majestät der Kaijer haben Allergnädigst geruht: me val zurückzunehmen, wenn die befreite Person dies ähnlichen Einrichtungen, wenn sie gegen eine Geldentschädi ung dem Eisenbahn-Sekretär Parade zu Straßburg i. Els. | Xaniraßk. oto dieser Behörde (Ab : verrichtet werden, welche nicht als Entgelt für die gelieferte beim Üebertrit in den Ruhestand den Charakter als Rech- Die Befreiung muß von dieser Behörde (Abs. 1) wider- | Arbeit, sondern als eine Unterstüzung zum Zwecke des besseren nurgsrath zu verleihen. rufen werden, wenn sih ergiebt, daß eine der in Ziffer 2 | Fortkommens gewährt wird; ( E unter a und þ vorgesehenen Vorausseßungen für deren Be- 5) für Dienstleistungen von Bediensteten ausländischer willigung son bei der Ae e Versicherungsfreikarte | Fisenbahn-Verwaltungen in Eisenbahnbetrieben des Znlandes,

gefehlt hat oder daß eine dieser Voraussezungen nachträglih 14 Kt ; ; a z Geseg, in Fortfall gekommen ist. aat diese Bedienstetea in lezterem vorübergehend beschäftigt

betreffend die Abänderung des F 316 L sich, daß die Lohnarbeit des Befreiten während 6) für Dienstleistungen im Jnlande von Bediensteten aus-

des Strafgeseßbuchs. der Geltungsdauer der L A die in Ziffer 2 | [ändischer Betriebe, soweit diese mit einzelnen Betriebshand-

: unter c vorgesehene Dauer we}entli überschritten hat, so ist ib din d E E A Vom 27. Dezember 1899. die Befreiung für den Rest des Kalenderjahrs von der für die lung variBergehena in das S E A Schiffe,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, | Ausstellung der Versicherungsfreikarte oder für den Beschäfti- ti d ; L

König von Preußen 2c. gungsort zuständigen unteren Verwaltungsbehörde zu wider- ern ride e Ee a a O N

verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung rufen. Ergeht der Widerruf von einer anderen als derjenigen | Verwaltungsvehörde des Beschäftigungsorts (8 Abs. 4 des

des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: Behörde, welche die Versicherungsfreikarte ausgestellt hat, so ist | JFnyalidenversicherungsgeseßzes) im Jnland einen regelmäßigen der leßteren Vehörde unter Darlegung der für den Widerruf Verkehr von erhebliher Dauer unterhalten;

Finziger Artikel. : ie itthei ? nft of ; ; Au 8 B16 Absah 1 Ae Strat cfehhu L den! Bille 4 tg gewesenen Thatsachen hiervon Mittheilung zu 8) für Dienstleistungen auf Seeschiffen im Auslande,

R Q : V Ga / , is ¿ wenn sie von solchen Personen verrichtet werden, die niht zur fe 0! M Gefängniß bis zu Einem Jahre die Worte oi ist befugt, den Widerruf der Schiffsbesaßung gehören; i cht 3 „oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark”. ; 5) Gegen die Versagung und den Widerruf der Be- 9) für Dienttleistungen von Zndiern, Japanern, Chinesen,

Urkundlich unter Unserer Rege Unterschrift | freiung sowie gegen die Ablehnung des Antrags auf Wider- Malayen, E P Ain aO andecn E E

und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiege ruf ist Beshwerde an die zunächst vorgeseßte Behörde zulässig, 4s ; L p « Gegeben Neues Palais, den 27. Dezember 1899. welche endgültig entscheidet. O Ne ata metallene E (L. S.) Wilhelm 6) In dem Falle der Zurücknahme oder des Widerrufs | und westafrikanischen Häfen oder den diesen de aue E Fürst zu Hohenlohe. der Befreiung ist die Verficherungsfreikarte dur die untere | päischen Häfen, in legterem eide jedo nur, wenn a fich Verwaltungsbehörde des Wohnorts oder dauernden Aufent- | um den Dienst in den Kohlen- und Kesselräumen der Damp

A haltsorts oder des Beschäftigungsorts wieder einzuziehen. j j ; 7) Durch die Landes-Zentralbehörde wird bestimmt, von ise E O b N im Dns

welchen Staats- oder Gemeindebehörden die in Ziffer 1 bis 4 Die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten fis er-

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Bekanntmachung, 4 4 a s betreffend die Befreiung von der Versicherungs- und d. den unteren B zugewiesenen Ver- | mächtigt, mit Zustimmung des Reichskanzlers widerruflih an-

pfliht auf Grund des §6 Abs. 2 des Junvaliden- 8) Auf vorübergehende Dienstleistungen, für welche der zuordnen, daß und inwieweit vorübergehende Dienstleistungen

versiherungsgeseßes. Bundesrath gemäß L 4 Abs. 1 die Versicherungs pflicht all- jolcher Ausländer, denen der Aufenthalt in Gren bezirken des

Vom 24. Dezember 1899. emein ausgeschlossen hat, finden diese Bestimmungen keine E M D N Ta

i ; ; dung. ; : Auf Grund des § 6 Abs. 2 ‘des Jnvalidenversicherung®- E i: vorübergehend im Julande stattfindende Dienstleistungen gesebes (Reichs-Geseßbl. S. 463) hat der Bundesrath über die Berlin, den 24. Dezember 1899. Ausländer, welhe übungsgemäß in Fiögerebelricben ce i Befreiung von der Versicherungspflicht nachstehende Bestim- Der Reichskanzler. werden, im Sinne des Juvalidenves (eran enen L eine usehen sind.

mungen erlassen: Jn Vertretung: verficherungsp gege B M ne anz

| 1) Ueber Anträge auf Befreiung von der Versicherungs- Graf v dowsky. Berlin, den 27. Dezember h) iht gemäß §6 Abs. 2 des JInvalidenversicherungsgeseßes ent- E08 MO S Der Reichskanzler. Acheidet die für den Wohnort des Antragstellers und, sofern Jn Vertretung :

ieser im Julande keinen Wohnort hat, die für seinen Graf von Posadowsky.