1875 / 260 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

A ant welGein Joi die Héliñreiss vollflihrt en Nil zu gzeiaagen, auf wel@eii jodann die Hel 08 Den Hauptzweck der Reise bilden linguiftishe und ethno- grapdische Studien. i i | i wurde

Dem Komponisten N. W. Gade in Kopenhagen wur e am 2. November auläßli seines Jubiläums als Ana Aan jähriger Dirigent des Musikvereins ein Ehrengeschenk von 9090 Kronen aus freiwilligen Beiträgen der Mitglieder überreicht.

Getverbe und - Handel.

Das hiesige Königliche Stadtgericht hat gestern Aas 1 Uhr den kaufmännif@en Konkurs über das Vermögen des Dr. Strousberg eröffnet. Der Tag der Zahlungseinstellung ist S den i8. September 1875 festgeseßt. Der ermin zuc Bara ist auf den 16. November d. J, der Anmelduvastermin aue a j Dezem“ter d. J., der Prüfungstermin auf den 17, Januar 1576 an- beraumt worden. L N L K j

osen, 4. November. (W. ) In der heutigen Gereral- Saa der Aktionäre der Ostdeutschen Bank wurde die Liquidation der Bank beschlossen und eine Liquidationékommission gewählt.

Die Kohÿlengrubenbesißer in Northumberland haben beschlossen, vom 26. d. Mts. ab die Löhne ibrer Arbeitex um 90 resp. 123 % herabzuseßen. : A

Wien, 5, November. (W. T. B.) Die ôsterreihischen Bahnen werden, wie die „Presse“ meldet, vom 1. Januar k. J. ab ihre Prioritäten-Coupens in österreichischem Siber beziehungsweite in dein entsprechenden Goldwerihe einlösen. Zugleich wollten diejenigen österrei ien und ungarischen Bahnen, welche ihre deutsen Zahl- stellen aufgehoben haben, di-selben nunmehr wieder herstellen. Ferner beabsichtigen die österreihischen Bahnen, um vorgekommenen Bes \chw-1den aus Deutschland künftig abzuhelfen, fich in Zukunft über deu jeweiligen Silbercours bei der Einlösung in Geld zu einigen.

Paris, 4. November, (W. T. B.) Die Verhandlungen der Verwalturg der Südösterreihisch-Lombardischen Bahnen mit der italienischen Regierung sind, wie das Jounal „Temps“ erfährt, wieder aufgenommen worden.

Die „New-Yorker Handels-Zeit u n g“ {reibt in ihrem vom 22. v. M. datirten Wochenbericht: Wir befinden uns inmitten der Export-Saison, und Dank der ergicbigen Ernte _habeu wir ven fai allen Stapelprodukten so große Vorräthe, daß seibst die zahl- re'chie Fiotte kaum den U-bcUfluß fassen könnte, welwen auf fcemden Mä:-kten zu realisiren, dic Gelegenheit sich bietet. Die in früheren Fahren fo oft gerügte Spekulation der Produzenten, du: ch Zurü- haltung höhere Preise zu bedingen, hat sich in diesem Herbste soweit nit bemerkbar gemacht, un? dennoch bleibt die Autfuyr weit hinter deu Erwartungen zurück. Der Geldstaud gab während der heute beer.deten Berichtswoche Zeichen größerer Uktivität, da unsere Banken fortfabren, nach dem Süden und Westen ziemlich bedeutende Posten zu remitticen, wodurch ihre Survlus- Reserve nacgcrade auf 5 Mill. Doll, demnach auf cinen niedrige:n Standpunkt, als zu irgend einerZeit während der leßten beiden Jahre, reduzirt worden is. Während sich an der Börse Durchschnittsraten für call loans auf 3—3F % stellten, waren die Banken nicht Willens, unter 4—5 % auszul-iben, und fanden auch obne besondere Scbwi-r!afeit zu dieser Rate für ibre flüssiaen

Verlin, 5. November 1875.

In der gestrigen Sißung der Stadtverordnetenver- fsamm:ung wurde die Berathung Uber die in Nr. 294 d. Bl. ab- gedruckte Voilage des Magistrats in Betres der Vormund- schaftsordi ung fortgescht. Die Versammluog nahm folgenden Antrag der Stadtverordneten Richter 11, Miyn und Wienstruck an:

„Die Stadtverorduetenversammlung wolle beschließen, an Stelle der Mazistratêvorlage n2chstebendem Entwurfe eines Kommunal- be1chlusses, betreffend die Bildung cines Gemeinde-Waisenraths und die Aufhebuna der Gemeinde-Waisenämter, zuzustimmen: Z

& 1. Die bestehenden Gemeinde-Waisenämter find aufgehoben, §. 2 1 ¿ver werden die Geschäfte der aufzehobenen Waisecämter, sowie die dur die Veormundschaftéordnung vom 5. Juli 1675 den Gemeinde-Waifen-

räâthen üvcr:ragenen Obliegenheiten von Gemeinde-Waisenäthen als un- | besoldeten Gemeindebeamten wahrgenommen. Die Zahl dertelven b-trägt |

für jeden 3rmen-Kommisfionsbezizk mindestens drei und höchiiens tehs Die nach näherer Festsetzung durh den Magistrat erfordecliche Zahl von MWaisenräthen wird von der Stadtverordneten-Versammlung ge- wählt, s & 3. Vorbehaltlich eines Kommunalbeschlasses, welcher über das follegialische Verhältniß dec Ge» desselben Beziris “die nähere Bestimmung einzelnen Gemeinde - Watsenräthe die

Behörden, sowie auc meinde- 2Waisenräthze ] t-cffen wird, nehmen die

ihaen dur) das Geseß vom 5. Juli 1875 übertragenen Geschäfte |

Felvständig und unier eigener Veräntwortung wahr und t:eten ebenso mit dem Gericht in unmittelbare Verbindung. Einem weireren Koms munalbesclufse bleibt es auch vorbchalien, über die Zuziehung von Damen zur Unterstüßung der Gemeinde-Waisenräthe die näheren Be- stimmungen zu treffen § 4. Vorstehender Kommunglbeschluß tritt am 1. Januar 1876 in Kraft.

Der „Herold“, Verein für Heraldik, Senealogie und Sphra-

gistikf, beging am 2. d. M. sein sechsjähriges Stiftungsfeft. |

Das neue Vereinsiokal, der aroße \{hône Saal bei Hausmann (Jäger- firaße 5), war durch die Banner mit den Wappen sämmtlicher Peco-

vin:en des preußischea Siaats, we!che der General-J«tendant der Kö- |

niglichen Schau)piele H ur v. Hüisen zu diesem Zw-ck? hergegeben hatte, auf das Prächtigite ges{6bmüdckt, als zwichen 8 und 9 Ubr die Nereinsgenossen, welche vorher ibre geschäftlihe Sißutig erledigt hatten, déenjelben betraten. Die Theilnahme war diesmal eine besonders rege und fehlten von den Berliner Mitgliedern nur äußerst wenige, die erseßt wurden durch auswärtige aus Potsdam, Hamburg, Wernigerode, Görliß, Warmbrunn und verschiedenen Landsißen der Mark, Laufiß und Weftpreußens. Nach dem ersten Gange erhob fich der Vorsitzende, Freiherr von La Roche, und brachte na einem ku:- zen Rückblick auf die erfreuliche Entwickelung des Vereins, dir gegen- wärtig bereits über 330 Mitglieder zählt, ein Hoch auf Se. Majestät den Kaiser uud Köuig aus, in das um so juveluder cinge- stimmt wu. de, als die einleitenden Worte des Redners in Bezug auf die leßte italienische Kaiserreise und die evemaiigen Käaiser- züge nach Jtalien im Mittelalter warmeza Nachhall in den Herzen der Zuhörer fanden. Der Reihe nah erschienen darauf die „Heraldit", die „Genealogie" und die „Sphragistik“ im Saale, begrüßten ihre Verehrer in gebundener Rede uud ließen die Stifter des Hecoid, den Präsidenten und alle zu gleichen DBestcebungen Vereinten hoch lben. Das Fest veclief im Weitern unter allgemeiner Fröhlichkeit und fand erst um Mitternacht sein Ende.

Im großen Saale des Börsengebäudes tagte gestern Abend eine grôößere Versammlung vou Kaufleuten und Gewerbetrei- beuden, um über eine von der Direklion der Niede:schlesiih-Mär- fischen isenbahn an die Aeltesten der Kaufmannschaft gerictete Denkschrift, betreffend die obligatorishe Rollabfuhr von den hiesigen Bahrhôfen, auf Wunsch der Aeltesten eine Resolution zu fassen. Die (Fisenbahnen !ciden nach dec Deukschrift unter dem Uebelstande, daß die anfommenden Stückgütec entweder von dcn Adrssaten oder voa beliebig gewählten Spediteuren, die noch dazu rerschiedene Frachtsäße haben, abgeholt werder, da diese umständlihere Expedition neben un- verizzeidlichen Verwechfelurgen auch einea erhöhten Kostenaufwand im Gefolge haben; die Direktionen woll:n deéhalb nur einige wenige Spediteure mit der Frsoedition der Güter unter der B-dingung betrauzn, daß ein Entkelts tarif für die Beförderung der Güter strena inne ge-

| führer und der Heizer wrden nob vermißt.

ia 21 9 fn Nograg ntio G No; Per s _ ao Bis zur allgemeincn Reorganisation der Bezir k¿verwaltung [f Blas

| dort 2 s * R O Zewehren , und beträgt die Autsdauer der G:-wählten deei Jahre. | Gewehren j 7 | fowie über das His ant fr Verhältaiß der Gemeinde-Waisenräthe zum Magistrat und zu anderen | gi s, F !

| erbaut,

Fonds Verwendung. In offenen Markté kounten kurze Sicht Plaß- wechsel erster Klasse nicht unter 6—7 % p. a. begeten - werden. Im dieswöchentlihen Goldmarkt bebauptete fic das Agio anfäng- lih mit großer Festigkeit, dagegen {lug es in der zweiten Hälfte, und namentli heute, eine entschieden weichende Rihtung ein und {loß na Fluctuationen zwischen 17—15# à 158. Der Verlauf des Geschäfts läßt ersehen, daß die Spekulation bis auf Weiteres entschlossen zu sein \{eint, den Markt sich felbst und legitimen Ein- flüssen zu überlassen. Am Waaren- und Produkten- markt mebren sich tie Symptome einer baldigen Besserung, wenn auch die Geschäfte leider zum großen Theil einen spekulativen Charakter tcugen. Nur den duc theures Gold verursahien Kom- plikationen am Wechselmarkt ift es zuzuschreiben, daß die Trans- aftienen ia Exportcn nicht nôch umfaängreicher waren. Brodstoffe erfreuten sich für Verschiffung sol regen Begehrs, daz: Frachten an- zogen und ein weiterer Avanz für passende Fahrzeuge als wahr- {cheinlich aug-schen wird. Baumwolle verfolgte bis Montag stei- gende, seitdem jedoch weichende ? endenz, bis heute wiederum eiue \hwahe Meaktion eintrat; das Resultat ist ein Rückgang von 1/16 G. gegen vorwöcbentliwe Sblußnotirung Der Kontrast zwischen dem legitimen Geschäft und der Spekulation wird immer größer; während brispielsweise die legitime Frage 6 quf Dedung des geringen einheimischen Bedarfs und der fêüher in Europa gemachten Lieferung#yerkäufe beschränkte und in der am 19. d. M. beendeten Woche kaum 8000 Ballen zum Umsaß gelanaten, wurd-n auf Spekulation in demselren Zeitraum nahezu 310,000 Ballen verkauft Der Gesammtwerth des leßt- wöchentlichen Waaren- und Produkten-Imports weist gegen die Vorwoche cine Zunahme von 1,640.674 Doll. auf; von dieser enifösllen 806,336 Doll. auf fremde Webstoffe, welche mit 1,917,028 Doll. am Gesammtwerth pyartizipiren. Der dicswöcbentlie Waare n- und Prcodukten-Erport repräsentirt einen Gesammtwert)) von 5,460,384 Doll, was gleihtedeutend ist mit einer Zunahme von 582 977 Doll. gegen die Vorwoche.

Verkehrs-Anstalten.

Wien, 4. Ncevember. (W. T. B) Der gestern Abend auf der Franz-Josefsbahn abgegangene Cisenbahnzug Nr. 9 ist Nachts um 124 Uhc zwischen Göpfriß und Schwarzenau (Niederöfterrcih) entgleist. Nach einér vorläufigen Meldung der Zug bis auf 2 Wagso1s über die Bbichurg_ hina- gestürzt. -— Nach weiteren Meldungen li:-gt der Entgleisung offenbarer Frevel zu Grunde. Eine Schiene des äußeren Sch:enenstranges war kuustgerecht ausgeboben, die Nägel und Schrauben wurden unversehrt auf den einzelzcn Schwellen daneben liegend gefunden. Von dem Züugp 1s0- nal und den Passagieren sind 5 P-rsonen todt, 9 verwundet.

5. November. (W. T. B) Verschiedene Morgen- zeitungen veröff-ntlihen eine Zuschrift des General-Direktors der Franz- Josefsbahn über das Eisenbahnunglück bei Schwarzenau. Dieser Zuschrift zufolge ließe sich nunmehr auf das Bestimmteste bebaupten, daß das Unglück durch eine frevelßafte Hand herbeigeführt worden fei. Drei Reisende, welche fich auf dem verunglückten Zuze befanden, und unter denen der Oberst Wenke und der Architekt Swoboda sind, haben fich zum Erweise dieser Behauptung als Zeugen zur Disposition gest-llt. Es find 3 Mæmun_ von dem Begleitungspersonal ves Zuges, ein Postbeamter, vier Passagiere gctödtet worden. Der Mascinea- Auftteerzckem find fieben

baiten werde. Die zahlreiche Verfammlung konnte jedo diesem Vousclage nicht beitreten und lehnte init allen gegen zwei Stimmen die obligatorishe Rollabfuhr ab. Als Hauptgründe wurden angeführt, daß dadurch eiú Moxopol gehäsfigter Art zu Gunsten einiger Wohl- habenden geschaffea we:de, und daß nach etwaiger Einführung einer neuen Fahro: dnung, die Bahnen gar nicht im Stande sein würden, bis früß 9 Uhr den gesammten Fractverfehr zu bewältigen.

Ueber den Brand des Arsenals in Rendsburg wird der „Kieler Ztg.“ weiterhin geschrieven: Ueber die Eutstehuug des Feuers ist bis jeßt nur konstatirt, daß es auf der nocdwestlichen Seite des Gebäudes entstanden ist. Dea enzergisccen Anstrengungen der und der Lösc1nannschafteu gelang cs nur, den östlichen Fiügel des Arsenzais vor dem entfesselten Element zu schüßen; denn das Feuer v-rbreitete sich mit einer so beispiellosen Heftigkeit und Geschwindigkeit, daß troß der nahen Eider an eine Unterdrückung desselben mckcht zu denken war und man nur darauf Bedacht nehmen komte, aus den von deu Flammen bereits ergriffenen Räumen das lagernde Kriegsmat riai, bestehend aus neuen und alten Kanonen, Kugeln, Patronen, Pulvervorräthen, Montirungef1ück-n u. }. w., zu retten. Während Parterre befindlichen Geshüße geborgen fast alle anderen Borräthe. Der erlittene Schaden ist ein bedeutender. Ueber den Bran» selbst {reibt das „R. W.“': „Einen grausig sckönten Anblick gewähiten die in vollen Flammen stehenden Gebäude vom inneren zweiten Hofe aus gesehen, und einen unheimlihea Eindruck machte es, als die Flammen die Eckrâume des Quergebäudes erfaßten, worin eine Masse

verbrannten

| Plakpatrenen, Zürder U. dgl. aufgestapelt waren, die, von dein h-rab-

fallenden Feuerregen entzündet, theils in geringeren, theils in größeren

| Quantitäten nach und nach xplodirten und einem andauernden, mit

Artillerieschüssen und Bataillonssalven untermischten Tirailleurfeuer glichen.“ Der Chronik zufolge ift das Arsenal 1696 die Seitcevgebäude 1740; im September 1742 wurde das Wagenhaus (welches 15,700 Thlr. kostete) von Pelly fertig gestelit, der wahr!cheinlich auch den Bau von 1740 ausgeführt.

einzelnen

Am 1. November wurde in Rendsburg das den im Kriege gogen Frankreich Grebliebenen gewidmete Denkmal euthült. Hr. Pastor D’, Stöesiger hielt die Weihrede, worauf der Landrath, Kammerherr v. Willemoes-Suhm, als Vorsitzender des Denkmal-Comités Sr. Majestät dem Kais-r ein dreifahes H-ch ausbrachte, 1n welches die zahlrei Ve:sammel!en mit Begeisterung einftimuiten. Derselbe überzab alcdann der Stadt das Denkmal, und nahm der Vectreter derselben, Stadirath Rechtéanwalt- Wille, Namens der anwesenden Stadtkollegien dasselbe entgegen.

Die „A. A. C.* meldet aus London,” 3. November. Die Sciilyinseln sind seit einigen Tagen in einen dichten Nebel gehüllt, in Fo!ge dessen daselbst zwei Schiffbrüche stattg-funden haben. Der ruisi\he Dampfer „Afksai*, mit Kohlen von Card:f nach Odessx bestimmt, strandete auf der White-Insel. und die bri- tiihe Brigantine „Catherine Griffiths“ aus Sunderland scheiterte auf einer Klippe. Die russi:che Mannschaft wurde gerettet, und man hofft, auch das Schiff wieder flott machen zu können, aber von der aus 8 Personen t esteheaden Bemannung der Brigantine ertranken sieven

Theater.

- Im Königlichen Op ernhause wird morgen (Sonnabend) De Burwig als „Lyonel“ (Ma:tha) gastiren, Jun den ersten Tazen der nächîten Woche soll Gludcks Jphigenie in Aulis neu einstudirt in Scene gehen Die Vorbereitungen zur Aufführung yon N ichard Wagners „Tristan und Jfolde® haben bereits begonnen, Die Hauptrollen sind in den Händen des Hrn. Niemann (Tristan), der Fr. v. Voggenhuber (Isolde), des Hen. Bey (Kar- wenal) und des Frl. Brandt (Brangäne), :

-— Im Ar schluß au die Feierlichkeit, die gestern Mittag zu Ehren des fünfzigjährigen Künstlerjubilänms des König- lihen Balleidirektors Taglioni im Konzertsaale des König- lien Opernhauses stattfand, wurd-n Abends auf der Bühne zu Ehren des- Jubilars verschiedene Akte aus seinen neueren Ballets ge- geben, und zwar: Esllinor 1. Aft, Flick und Flock 11. Aft, Militaria 11, Aft und Fautaéca I[I. Akt. Die Verehrer und Freunde des Ju-

- j ic S|iröningen ./3:

| 3) SiromckS., gestera SO, zu S, Ilebhaît. | mässig, SW.

Passagiere und zwei Postbeamte theils l-it, theils {wer verwundet. Auf dem Zuge befanden sich im Ganzen 128 Reisende.

Das Dampfschiff „Nord “, welhes am Montag in Stock- holm von Haparanda ankam, passirte in der Bottuischen Bucht durch 5 Zoll dickes Eis. L

New-York, 4. November. (W. T. B) Der Dampfer „Erin der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Messingsche Linie). ist angekommen.

Telegraphisehe Witterungsbherichte.

Allgemeine Himmels- ansicht,

| Bar. Abw Temp. Avw | 4 Or P Ly: M.| B. ¡v Wind, |

5. November. [Haparanda .|332,7| --4,8

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fast bedeckt. Regen, ganz bedeckt. dedeckt. ganz bedeckt, !) ganz bedeckt, gan*. bedeckt, Nebel. 2) atme A bedeckt, bedeckt, neblig. se, Nebel. bedeckt, bezogen heiter, hedeckt, trübe. neblig. bedeckt,

Windstille, W., lebh. 3., mäss, NO., s. sch. S3SW, schw. S mäss, —+7,0 SSW , stark. --6,4 SW., stark. —-- S, lebh. 80. .1337,3| | —5N S, gch |Mernel 340 3/+33| 4,2 S. mäss, 7|Flensburg

337,5) | 80. ezhxs, 7 Königsberg /339.3|42,9| S, stark. 6'Danzig .. ./339,2/+2,0 6|Putbus .…. (336,9|+1,3| - 7\Kieler Haf, 347.,5| 7|Cöslin. .…../337,6|/+1,9 6/W serlth. ./335,6|-- 7¡Wilhelmesk. 3: 6|Stettin .…..8

—+4,6 2,2 +1,1 -- 0,9 +22

8

8[Christiau si 163,6 8|Heraösand |332,6 8|Helsingfors 337,4 8|Petershurg 339,1| 8 Stockholm ,332,6| 8/Skade-näs .334,2| 8/1276 4935.1 8|Fredericksh|

8 Helsingör | 8/Moskar

SN)., mäss. 380,, müss SO . mäss, 330., inäS8, 80, schw,

80 , s. schw. [neblig,

S0, sehw. heiter,

S8), s, schw 2/80,, ächw., heiter.

|S0,, stark, |beäeckt

¡8W . sehs«%. trübe,

3180. mäss. heiter, Reif. )/80., mäss, trübe.

S. schw. geh1 bewölkt. SW,, mäss. [Neb«l. Reg. 6| Wiesbaden, 300 S), schw. bhewölkt 6/Ratibor.... 330,8/+1,0 ¡NO.. schw. trübe.

6| frier.…....1831.3!/—0,5| -+4,2/+-0,2/YO, sw. |trübe, sf. Neb. 8'Cherhourg .337,7| | WSW., schw.|sast bedeckt 8|Havre ……...337,8| | | W., sch #, |Dunst.4) 7|Carleruhe . .|/332.5| | —+2,8! |— stille. | bedeckt.

8 Paris 337,9| +7 7| [NW , schw. |Nebel.

8 Lt, Mathien 338,1| |+410,4| |WSW., s.schw. Nebel.

g|Bremen 8|Heller .…..1396 E

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1) Gestern Abend sebr schwacher SSO. *?) Gestern lebhaft S. Strom S. #4) Gest, Á*end

bilara hatten sich in großer Anzahl zur Fetivorstellung eingefunden; das danfvare Publikum ehrte denselben durch w ederholie He:vorrufe und Spenden zahlreiher Lorbeerkränze.

Gestera ist die Bühne des Berliner Stadttheaters unter der neuen Direktion des Hrn. Dr. Hugo Müller wieder er- öffnet worden. Im Acußern hat das Theater keine nennenswerthe Beränderuzgen erfahren, abgesehen von den ¡länzenven Dekorations- stücken, die bei der Eröffnungévorstellung Verw:ndung fanden. Der Abend eröffnete wit einem vom Direktor gesprochenen einfachen, aber sæwungvollen Prolog, der auch für das nichr anwesend gewesene Publikum Berlins in fo fern von Interesse ist, als' Hr. Hugo Müller über die zu erstreben- den Ziele sener Bühne eiugehenden Aufschluß gab. Es er- cheint namentlich erwähnenswerth, daß die neue Bühne besonders das sogenannte bürgerlihe Drama fkultiviren will, obne darúum die heitere Muse zu vernachlässigen; dage- gen stellt sie sich die ehrenvolle, aber in praktisher Ve- ziehung keineéwegs dankbare Aufgabe, dem verdorbenen Geshmadck, der sid an jener fremden leihten Waare weiden will, de man tréffend Chebruchsdranmen nennt, keine Koxrzessionen zu machen. Das von der Direktion für die erste Vorstelluag gewählie Stü war cin fünf- aktiges Schauspiel Hugo Müllers: „Fürst Emil“. Dec Verfasser erweist in dieser Gave aufs Neue seine Vühnengewandtheit. Vie NAifführung war im Easemble- eine wohlgzlungene, und die Haupt- darstellerc, die, wie Dr. Hugo Müller (Fürst Emil) und Hr. Dahn (Prinz Carl), als tüchtige Kräfte bei dem hauptstädtischen Publikfam seit langer Zeit in Achtung stehen, haben fich reihen und wohlver- dienten Beifall erworben. Hr. Bojock als Hofmarschall ‘von Mont- ‘rillant, Frl. Steinburg (Mignon) und Frl. Sröder dürfen in dieser Bezichung ganz besonders hervorgehoben werden. Der ausgesprochene Zweck dieses neuen Kunsti. stituts berechtigt zu dem Wunsche, daß sich dasselbe unter der neuen Direktion dauernadea Erfolges zu erfreuen haben möge.

Der jüngste Rechenschaftsberiht des Verwaltungs- rathes des Richard Wagner-Theaters- in Bayreuth ijt vor Karzem erschienen. Derselbe legt ein erfr: ulihes Zeugniß ab von den Fortschritten, welhe die in den Anfängen se:bst von vielen der Gönner und Freunde angezweif-lte Vollendung des großartigen Unternehmens in neuerer Zeit gemacht hat. Die Bühne, we!ch? nur fünstlerisch Vollendetes zeigen wird, ist mit den nöth:gen Maschinen- und Dekorationseinrichtungen fast fertig versehen, die Gasbeleuchtung ist eingerihtet, das Orchester vellklommen heigestellt. Dem Rufe Richard Wagners folgend und getreu dem von ihm zu Anfana di-ses Jahres auégegebenen Programme, haben sich im Laufe des Mo- nats Juli eine Anzahl der angejehensten Gesangskräfte in Bay- reuth zusammengefunden, um zunächst die Proben am Klavier vor- zunehmen ; im Laufe des Monats August haben dié Proben im Theater mit dem gesammten, 120 Mann ftarken Orchester in Gegenwar: einer großen Anzahl Gäfte stattgefunden. Unter Allen, denen es vergönnt

* war, während jener Zeit in Bayreuth anwesend zu sein, und urter

denen sich Biele gesproche Verehrer

nichts weniger als aus Richard Wagners und s\einec Kunsftrichtung find, herrshte nur eine Stimme der Anerkennung für den Muth und die unershütterlihe Geduld und Auëêdauer, mit welcher derselbe die Ausführung feines Kunstwerks möglich ge macht. Alle Besucher waren einig über den spezifisch nationalen Charakter des Wagynerschen Kunstwerks und seine epochemachende Bedeutung für die Entwickelung der deutshen Kunst. Die künst!e- rischen Proben waren zugleich eine Feuerprobe für die Aus{ührbarkeit des Kunstwerks selbst; es hat dieselbe siegreih bestandez, und au der letzte Zweifel an seiner Durchführung if endgültig beseitigt. Die Kosten dieser Durhfühcung find bis auf ein Minimum gedeckt ein Minimum, für welches ebenfalls auéreihende Bürgschaft geleiitet werden kann und soll, welches aver bei dem allgemeinen finanziellen Drang der Zeiten im Augenblick nur {wer flüssig zu machen ist, und dessen momentanes Fehlen leiht Stcckungen und Verzögerungen in den dringend nothwendigen Vorbereitungsarbeiten herbeizuführen im Stande wäre.

befanden, die

¿cat

Redacteur: F. Prei m. Veriag der Expedition (Keffel).

Drei Beilagen

Berri: Druck W. Elsner.

(einschließlich Börsen-Beilage).

zum Deutsczen Reichs-Anzeiger und Königlich

F ¿ 260.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, den 5. November. In der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstags erwiderte der Präsident des Reichskanzler- Amts Staats-Minister Þr. Delbrück dem Abg. Schmidt

| (Stettin), welher den Wunsch ausgesprochen hatte, daß ein gleiher Vertrag wie mit Costa Rica mit den beiden anderen centralamerifanishen Staaten, Guatemala und Nicaragua, ab- geschlossen werde, was die in dem Etat neu ausgeworfene Stelle eines General-Konsuls in Central-Amerika sehr erleihtern würde :

Meine Herren! Mit dem Freistaate Guatemala sind bereitz3 Vér- handlungen über einen Freundschafté-, Handels- und Schiffahrtéver- trag eingeleitet. Die Aufgabe des diplomatischen Vertreters, dessen Entsendung nah Central-Amerika in d r Absicht der verbündeten Re- gierungen liegt eine Absitht, die, wie ih hoffe, von dem Reichs- tage getheilt werden wird wird Gelegenheit geben und erfolgt wesentlih in der Absicht, den Kreis der Verträge mit den central- amerikanischen Staaten zu erweitern.

Zu Art. 9 jenes Vertrags, der von der Eheschließung handelt, bemerkte der Abg. Dr. v. Schulte, daß nah dem Gesetz vom 18. Dezember 1863 die vor einem konsularishen Vertreter in Costa Rica abgeschlossenen Ehen in die costaricanishen Ehe- re. ister eingetragen werden müssen. In Deutschland bestehe eine solhe Bestimmung nicht, die beiderseitigen Fremden \eien also nicht gleichgestellt, Nedner wünschte deshalb eine baldige Vor- lage in diesem Sinn. Nach dem Eingange des Artikels dürfen unter bestimmten Formen Costariconer in Deutschland und Deutsche in Cofstarica ihre Ehen gültig abschließen, nah dem Schlußsaß des Artikels vor den konsularischen Vertretern nur „in Uebereinstimmung mit den Geseßen der betreffenden Länder“. Dieser Schlußsaß sei unklar, er könne nur den Sinn haben, daß der deutsche Konsul in Costa Rica die vor ihm geschlossenen Ehen Deutscher nach dem dortigen Geseß vom 18. Dezember 1863 behufs Eintragung in die dortigen Civilstandsregister an- zuzeigen verpflichtet sei, Redner wünschte eine dahin gehende Deklaration des Schlusses des Artikels. Der Staats-Minister Dr. Delbrück entgegnete:

Meine Her:en! Wenn ih mich zunächst zu dem zuleßt von dem Herrn Vorredner hervorgehobenen Punkte wende, fo kann ih wiederh.len, was bei der zweiten Lesung {hon erwähnt wor- den ist, daß ter Scchlußsaß des vorliegenden Artikels in der leßten Stunde in den Vertrag hiacinzeklommen ist. Jch habe meinerseits anzuexfennen, daß dieser Scblußsaß keine flare und glüdliche Faffung erhalt:-n hat und daß et bei einer Frage von so eminent praftiscer Bideutung, wie die vorliegende, wüascbens- werth und nothwendig ift, die Tragweite dieses Schluß!aßzez im Ein- verständvisse mit der Regierung von Costa Rica festzustellen, wobei von unserer Seite von dem Gesichtepurkte auëgegangen werden wird, welchen der Herr Vorredner da:gelegt hat. Jch kann also seine Frage, ob bei Gelegenheit der Ratifikation des Vertrages dieser Pankt ins Klare geftcllt werden soll, bejahben.

Was den von ihm zuerst erwähn'en Purkt anbelangt, so kann i, wie er das selbst nicht erwarten wird, in diesem Augenblicke eine bestimmte Erfkl rung auf den ausgesprochenen Wunsch nicht abgeben ; dieser Wunsch wird indessen ia Erwägung gezogen werden.

Die erfte Berathung der Konkursordnung leitete der Bundeskommissar, Direktor im Reichskanzler-Amt, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath von A msberg, wie folgt ein:

Meine Herren! Gestatten Si? mir einige Worte zur Einleitung der heutigen Berathung.

Es haîte fi {on damals, als das Handelsgesebuch für Deutsch- [and berathen wurde, herausgest:llt, daß die Verkehrseinheit auch eine Einheit des Rechts auf dem Gebiete des Konkursrechts erforderlich mae. Es war s{chon damals der Versuch auf Herbeiführung der Rechtse!nheit gemacht, indem der preußische Entwurf, der der da- maligen Berathung zu Grunde lag, auch Bestimmungen über das Konkurerecht aufgenommen hatte. Es war indessen damals ungus- führbar, dicfe Bestimmungen zu gemeinsamem Rechte zu erheben, weil das materielle R:-cht in Deutschlard und das Prozeßrccht zu ver- schieden waren. Direses Verhältniß bat fich jeßt itals geändert, als es durch die Krenstituirung des Reiches möglich geworden ist, a"f diesen Gebieten zu enem einheitliden Rechte zu kommen. Es ift Ibnen, meine Heren, bekannt, daß angestrebt wird eine Ein- heit des Rechtes auf dem Gebiete der P-ozeßgeseßgebung; es liegen die betreffenden Entwürfe dem boben Hause bereits vor. Es- ist ferner bekannt, daß angefirebt wird Einheit auf dem Gebiete des ma'erielley Rechts. Die Vorarbeiten für Herstellung eines ge- meinsamen Civilrechts haben bereits begonnen und weiden nach Mög- lichkeit gefördert werden, Jeßt aber hat sich die Sache in der W ise gestaitet, daß, wenn die gemeinsamen Prozeßges:te eingeführt werden, es gleichzeitig nothwendig wird, als vierten Theil dieser großen Ge- seße cine Konkursordnung zu geben. Denn wenn die Gerichtéorgani- sation geändert wird, die Civilprozeßgeseße geändert werden, ist es durchaus nothwendig, daß das Konkurerecht zunächst in seinem for- mellen Theile in Ei«flang gebracht wird mit der Gerichtsorganisation und der veränderten Civilprozeßordnung. Es war daher nothwendig, gleizeitig mi* den übrigen Gesehen diz Vorarbeiten für eine gemein- jame deutsche Konkursordnung zu \{ch«affen.

Die Herstellung der gemeinsamen deutschen Konkursordnung hat mit manchen Schwierigkeiten zu kämpfen, welche auf dem Gebiete der Ubrigen Geseßze nicht in dem Maße vorliegen. Eine Konkureordnung ist, wie ich glaube, unausführbar, wenn sie nit in das materielle Recht eingreift, wenn fie nit, ih

AYIMI- A

Inserate für den Deutschen Rei&s- u. Kal, Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handeléregister und das Postblatt nimmt an: die Iuseraten - Expedition des Deutsyen Reichs-Anzeigers und Köuiglich Preußishen Staats-Anzeigers: Berlin, 83. W, Wilhelm-Straße Nr. 32, E E

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. | mission T1, für Voruntersuchungen. Veschreibung. Gegen den unten näher bezeichneten | Alter: 35 Jahr, Geburtsort : Falkenberg, Größe: Restaurateur Iohann Robert Hirte if die ge- | 5 Fuß 6 Zoll, Haare: s{chwarz, Augen: braun, un- richtlicbe Haft wegen Urkäandenfälshung, in den | sstätt, Augenbrauen: dunkel, Stirn: niedrig, Kinn: Akten H. 360/75 Komm. 11 beschlossen worden. Die | rund, Gesichtsvildung: rund, Sprache: deuts.

Steckbrief.

Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es | Gestalt: schlanf, wird ersucht, den 2c. Hirte im Betretungsfalle | festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindeu- j

Stadtvoigtei-Direktion hierzelbst abzuliefern. lin, den 30, Oktober 1875. gericht, Abtheilung für Untersuchungésachen. Kom- *

zugleich | möchte |

sagen, den exsten Schritt und den ersten Versuch mat, | gcstellt neben dem sogenannten gemeinen Konkurse, der bei

Oe

Der unterm 18. Oktober a. c. wider Stellmacher den Gegenständen und Geldern an die Königliche | Helurih Hagemann von Blickeréhausen erlassene Ber- | Steckbrief wird h Königliches Stadt- | Cassel, 2. November 1875. Der Staatsanwalt.

Erfte Beilage

Berlin, Freitag, den : 5, November

wenigstens insoweit, als das Bedürfniß des Konkursrechts es erfordert , die Kodifikation des Civilrechts herbeizuführen. Die Folge ist, daß eine Konkursordnung sich zerlegt in zwei Theile. Der eine Theil hat das materielle Konkurscecht zu behandeln, der andere das Konkursverfahren selbs, Nach der anderen Seite hin war aber für die Vorarbeiten insofern eine sehr günstige Lage ge- schaffen, ais eben in Preußen eine Konkursordnung besteht, welche beruht auf einer Verarbeitung der Grundsäße des gemeinen und des französischen Rechts; eine Konkursordnung, welche nah dem Urtheil: aller Praktiker und aller Männer der Wissenschaft sich vortrefflih bewährt hat. Dadurch war es möglich, für die Bearbeitung eine feste, sichere Grundlage zu gewinnen, eine Grundlage, wie sie in dem Maße für die übrigen Prozeßgeseße niht vorhanden war, weil ein so überein- A als gut anerkanntes Geseß im übrigen Deutschland nicht estand.

Sodann war von außerordenéliher Bedeutung, daß eben diejeni- gen Grundfäße, die sih in Preußen bewährt haben, bereits nah dem Süden Deutschlands übertragen sind, indem im nahesten Ansh\uß an die preußishe Konkursordnung die Koakurs- ordnung kodifizirt ist, wie sie in der bayerischen Civilprozeßordnung uns entgegentritt, Ganz abgesehen davon, hat die preußische Konkursordnung insofern ihre große Bedeutung und Wichtigkeit weiter an den Tag gelegt, als fie die Basis geworden ist für die österreichische Koakursordnung und in erheblichem Maße auf die Rechte anderer Staaten Einfluß gewonnen hat. Ih erinnere in dieser Beziehung an das Recht Dänemarks; ih eriunere daran, daß der neueste Ent- wurf der s{hweizcr Konkursordnung eingehevde Rücksicht auf dasjenige nimmt, was das preußische Recht aufgestellt hat. Es mußte si zu- nächst darum handeln, nach dieser Seite hin, ich möchte sagen, eine Revision vorzunehmen, um festzustellen, was fich a1s brauch bare Grundlage bewährt hat. Außerdem mußte es sich darum handeln, die etwa weiter gehenden Bedürfnisse der übrigen Staaten zur Berücksichtigung gelangen zu lassen. Wie ih glaube, ist Beides dur den vorgelegten Entwurf geshehen. Man hat auf das Sorg- fältigste geprüft, was hat fich in Preußen bewährt, und was erforder- Rie was nothwendig sei, zur Beseitigung des Nichtbewährten zu be-

immen.

Jch möchte bei der Einleitung Ihrer Berathungen nit tiefer eingehen in das Material. Jh möchte nur wenige Fragen hervor- heben: zunächst eine Frage, die das materielle Ret, und eine zweite Frage, die das Konku- sverfahren als solches betrifft.

Was das materielle Recht anlangt, so war man zur Zeit ge- uöthigt, in dasselbe einzugreifen, um eben die Basis und die Grund- lage für ein Konkursverfahren zu schaffen. Es liegt auf der Hand, daß eine gemeinsame Konkuréordnung vorau?seßt, daß im Großen und Ganzen diejenigen Rechte, welche Vorzugsrehte geben, also die Pfandrechte, und ferner die übrigen Vorrechte, übereinstimmend ge- regelt’ werden müssen, Das ift in der Konkursordnung versucht worden. Man hat abfstrahiren müssen von einem Eingriff in das Immobiliar- fachenrecht; das Immobiliarsachenrecht mußte ausgeschieden we: den, und diese Ausscheidung war möglich, sobald man sih im Verfahren auf den Grundfaß stellte, daß diejenigen Gegenstände, rüdck- sichtlidb welcher Pfandredte bestehen, aus dem Konküurs- erfahren auszusondern find, so daß das Konkursv:rfabren sich in Wahrheit bezieht auf die Befriedigung derjenigen Gläubiger, welche rein persönliche Ansprüche gegen den gemeinsamen Scbuldner zu erheben haben. Dagegez war man aber genöthigt, weiter zu gehen auf dem Gebiete des Mobiliarsachenrechts. Auf dem Gebiete des Mobiliarjachenrechts kam in Frage, in welchec Weise das Pfandrechtssyst-m geordnet werden sollte. Denn die einzelnen Pfandrechtssyiteme find in Deu!shland, wie die Anlagen der Konkurs- ordnung ergeben, noch viel verschiedenartiger, als die des Immobiliar- fachenrechts. Man entschied sich dafür, einen generell durch!chlagenden Grundfzß aufzuftellen, nämlih rücksi{tlich des Mobiliarrechts nur das Pfandrecht, wie es fih im Faustyfande darstellt, anzuerkennen, so daß die Generalbypothek und alle Spezialhypotheken für den Be- reih des Konkurses bescitigt sind. Die Folge war aber weiter g-- geben, indem diese Pfandrechte für den Bereich des Konkurses be- theiligt würden, dieselben auch im Civilprozesse für den Bereich der Crefkutionsinstanz zu beseitigen, um in dieser Beziehung eine voll- ständige Uebereinstimmung der in Betracht kommenden Grundsäße zu erreichen.

Es kommen außerdem noch eine große Menge von anderen Mo- menten für das Konkursrecht in Betracht. Es find die sogenannten Vindikanten und anderen Separisten. Eine sehr wichtige Frage bleibt die Behandlung der Ansprüche der Ehefrauen im Konkurse, Auch rückichtlih dicses Punktes hat man versucht, soweit es möglich ist, ohne das ehelihe Güterrecht der einzelnen Staaten in Verwirrung zu bringen, einzelne Gruadsäße aufzustellen, um na dieser Seite hin anch eine Rechtseinheit zu erzielen, Eine volle Rechtseinheit war auf diesem Gebiete unmögli, war eventuell nur zu erreichen, wenn man, ih möchte sagen, die Basis, die ganze Grundlage aller ehelichen Güterrechte in Deutschland zerstören wollte.

Was nun das Konkursverfahren selbs anbelangt, so hat man in dieser Beziehung in dem Entwurfe einen Schritt ge- mat, der nothwendig hier hervorgehoben werden muß; es ift die Beseitigung des kaufmännischen Konkurs:s. Es war nämlich eben auf Grund des französischen Rechtes und theilweise auch auf Grund der ganzen Rechtsentwickelung, wie sie in anderen außer deutschen Staaten sich herauëgebildet hatte, dahin gekommen, auch in der preußiscen Konkursordnung zu unterscheiden zwischen einem Konkuréverfahren rücksihtlich der Kaufleute und zwischen einem Konkursverfahren rüsihtlich anderer Perjonen. Das französische Recht geht ja noch weiter: es kennt einen Konkurs nur rückschtlih der Kaufleuie; rücksihtlich der Nichtkaufleute bleibt nur übrig, im

Wege eines Kollokationsverfahrens in der gewöhnlichen Erekutions- Instanz eine Ausgleihung vorzunehmen, wie sie eben der ? Konkurs herbeiführen soll. Das preußishe Reht hatte sich dem angeschlossen und nur einen kaufmännishen Konkurs her-

9, Gro shandel, gl 6. 7. Literarische Anzeigen, 8, Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten. /

der Dragoner, Knecht 1: | geboren am 10, Juni G'esichtêfarbe: blaß, arbeiter Carl August

als erledigt zurückgezogen,

1. Auli 1836 zu Nieder-Leschen,

fffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. de?

3, Verkäufe, Verpachtzngen, Su*missionen ete,

4, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n, s. w. von öffentlichen Papieren.

Industrielle Etablissements, Fabriken und Verschiedene Bekanntmachungen,

In der Börsen- beilage. 3 L)

d Preußischen Staats-Anzeiger.

A

Nichtkaufleuten eröffnet wird. Es hat sich bei der Berathung de

Konkursordnung gezeigt, daß die Unterschiede, welche zwischen beiden Arten des Konkurses im preußischen Rechte, sei es in formeller oder materieller Beziehung, bestchen, so. unbedeutend find, daß man fle streichen konnte, und daß man fie streichen mußte, weil man sich über- zeugte, daß durhweg diese Unterschiede auf Grundfägten beruhten, die eben legislatiy nicht weiter anerkannt werden wollten und durften. Die Folge ist gewesen, daß man dahin gelangte, nunmehr ein Kon- kursverfahren in Vorschlag zu bringen, welches sich bezieht sowoßl auf Kaufleute als auf Nichtkaufleute, und man ift dadur gelangt zu einer vollen Einheit des gesammten Verfahrens, ohne in diefer Be- ziehung denjenigen Anforderungen, welche etwa aus Rücksicht auf den kauf- männischez Konkurs fi geltend machen mögen, irgendwie die gl i ch- keit der Geltung abschneiden zu müssen. Deun es kam nun eben weiter hinzu, daß man jeßt in die Lage fam, die Vorausseßungen für die Eröffnung des Konkurses übereinstimmend zu regeln. Man konte abstrahiren von dem sehr zweifelhaften und in vieler Beziehung sehr bestrittenen Begriffe der Zahlungseinftellung, wie er für die Eröffnung des Konkurses nach dem franzöfishen Recht und des kaufmännischen Konkurses nach der preußischen Konkursordnung angenommen ist, Man konnte sodann infofern den Grundsay aufftellen?, daß der Kon kurs nur zu eröffnen sei auf Grund eines Antrages, sei es des Kridars selbst, sei es auf Grund des Antrages eines Gläubigers. Man wax dann weiter ia der Lage, nunmehr das ganze Konkursverfahren in sehr einfacher, glatter und zuglei fehr energisher Weise dur chzu- führen, also Bestimmungen aufzustellen, welche dahin führen, das Konkursverfahren mit der größtmöglichen Schnelligkeit zu erledigen, auf der anderen Seite aber auch größere Sicherheit zu \haffen für die Realifirung in der angewendeten Form der Verwaltung, als wie dies bisher in dem preußischen Konkursrect bestand.

Man hat rücksichtlich dieser Punkte Abstand genommen zunächst von ciner Offizialthätigkeit der Gerichte und hat mit Rücksicht darauf bei dem Verfahren die Mitwirkung der Gerichte so weit zurückgedrängt als möglich und siein erster Linie in die Hände der Gläubiger selbft gelegt. Die Verwaltung wird vertreten durch den Konkurskurator, der die Masse vertritt; außerdem aber ift man, noch weiter anschließend an Keime, welche in der Novelle zur preußischen Konkursordnung waren, dahin gekommen, es zu gestatten, daß neben der Gläubigerversammlung, iu deren Händen im Wesentlichen die Entscheidung über alle erheblichen Fragen liegen muß, ein Gläubigeraus\{chuß konstituirt werde. Die- fer Gläubigerauss1.uß ist ein sehr wesentlihes Vehikel für die Ver- waltung, cr ist in der Lage, die Verwaltung {nell und energisch zu machen; auf der andern Seite ist man auch bestrebt gewesen, ih möchte sagen, die Minorität der Majorität der Gläubigerversamm- luäzg gegenüber sicher zu stellen und zwar dadur, daß man ein Ein- greifen der Gerichte gestattet, ein Mitwüken derjelben bei den {n Betracht kommenden entscheidenden Fragen. Von großer Bedeutung ist die Frage, an welches Gericht der Konkurs gelegt werden sollte. Insoweit hat si der Entwurf, anschließend an die neuere Strömung dahin entschieden, daß die ganze Konkursverwaltung in erster Linie eine Frage der freiwilligen Gerichtebarkeit sei, und daß es daßer ge- boten erscheine, die richterliche Mitwirkung den Amtsgerichten Zzuzu- weisen; man ging davon aus, daß dieses allein in der Lage seien, mit der erforderlichen Energie und Schnelligkeit einzugreifen ; das Verfah- ren, wie es sich in Preußen entwickelt hat, wo das Verfahren eiu follegialisches ist, in Verbindung mit einem Kommissar, ht in der Praxis zu einer großen Neihe von Verwidckelungen, Schwierigkeiten und Nachtheilen geführt, und man glaubte, indem man die richter- lihe Mitwirkung in die Hände des Amtsrichters legte, zu einer möüg- lihst schnellen und prompten Entscheidung der Sache zu gelangen.

Auch den einen Punkt möchte ih noch hervorheben, daß dex Zwangsakkord, wie eben seine Entwickelung in Preußen ge- wesen ist, sich ganz vortrefflich bewährt hat ali ein Mittel zur Ab- \{neidung, wenn ih mich so ausdrücken darf, der Konkurse felbst, Aber es war in Preußen, in der preußischen Konkursordnung eine Reihe von Bestimmungen, welche sich in der Praxis nicht bewährt haben. Gerade auf diejem Gebiete hat dec Entwurf es versucht, die Schwierigkeiten, die entgegenstanden, zu beseitigen, nach der andern Seite aber auch größere Garantien zu gewähren gegen ein ungerecht- fertigtes Vorgehen der Majorität der Minorität gegenüber.

Es bleibt dann noch auf einen Punkt hinzuweisen, Es ift dfe Konkursordnung, indem sie den Unterschied des kaufmännishen vom nihtkaufmännishen Konkurse beseitigte, in die Lage verseßt, auch an die Strafbestimmungen zu gehen, wie sie im Strafgeseßbuh nieder- gelegt find. Das Strafgeseßbuch geht von dem Gesichtspunkte aus: reih8geseßlich sei nur zu bestimmen gewesen über fraudulösen oder leichtfertigen Bankerott eines Kaufmanns, indem im Uebrigen bis zum Erlaß einer gemeinfamen Konkursordnung den einzelnen Staateu überlaffen war, ob und in wie weit Strafbestimmungen gegen in Konkurs gerathene Nichtkaufleute erforderlich seien. Mit dem Mo- mente, wo die Konkursordnung gegeben wird, ist es nothwendig, zu prüfen, ob und in wie weit die Bestimmungen des Strafgesetzbuchd noch haltbar sind, resp. auszudehnen sind auf alle diejenigen Personen, die in den Bereich der Konkuréorduuxg fallen, Das ift in dem letzten Theile der Konkursordnung gesehen.

In der Diskussion über die Konkursordnung entgegnete der Staats-Minister Dr. Delbrü ck dem Abg. Windthorst, welchex für die Ueberweisung der Vorlage an die Justizkommission gez sprochen hatte, weil vorausfihtlich derselbe Bundeskommissax, welcher die Justizgeseße in der Iustizkommission vertritt, auch die Konkursordnung vertreten werde, was bei gleichzeitigen Sizungen beider Kommissionen Verlegenheiten bereiten werde:

Meine Herren! Jch bin sehr fern davon, mich in die materielle

} Disfkuffion der vorliegenden formellen Frage cinlassen zu wolle; i

möchte nur das hohe Haus bitten, bei der zu fassenden Be chluß- nahme keine Rüsicht darauf zu nehmen, daß in Beziehung s die Vertretung des Bundesraths für den Fall, daß Sie zwei Kommissionen beschließen sollten, irgend eine Verlegenheit entstehen würde.

ck% Inserate nehmen àn: die autorisirte Annoncen-Expedition von Nudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemniß, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S,, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Aunoucen-Bureaus,

Offene Requisition, Es sind durch E kenntniß geboren am 31, August 1833 zu Gießmannsd des unterzeichneten Gerichts vom 12. Juli d. I. 1) Kreis Sprottau, s b orf,

6) der Pharmaceut, Apothekex

einrich Adolph Friedri, | Günther Klose, geboren am 3. Dezember 1832 zu 1838 zu Mückendorf, Kreis | Sprottau, wegen unerlaubter Auswanderung in ihrex Sprottau, 2) der Ulan, Schachtmeister Herrmann Eigenschaft als beurlaubte Wehrmänner, je zu einex Liers, geboren am 5. März 1839 zu Gießrnauns- | Geldbuße von dreißig Mark, event. 1 Woche Haft- dorf, Kreis Sprottau, 3) der Trompeter, Eisenbahn- | strafe, rechtskräftig verurtheilt worden, l aehnel, gebóren am 25. März

/ 1833 zu Nieder-Zauche, Kreis Sprottau, 4) der | der Exekution beizutreiben, event. Wehrmann, Fleisher Herrmann Kegler, geboren am | gegen dieselben zu vollstrecken. ) , Kreis Sprottau, |

9) der Gefreite, Schmied Heinrich August Kuhnert,

[ Es wird ersucht, von den Genannten die Geldbußen im Wege

die Haftstrafe l Sprottau, den 1, ovember 1875. Königliches Kreisgericht. Kom- mission für Uebertretungen,