1875 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

E I AREO E E B

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Sigerung von Schif und Ladung erforderliGen Maß- regeln zu veranlassen. Der Kaiserlihe Konsul \priht die Erwartung aus, daß die chinefishen Behörden, welchen an der Bestrafung eines so gemein gefäh:lihen Verbrechens gleihfa ls gelegen fein müsse, diesem Ansuchen mit aller Energie nach- tommen würden.

Dieser bedauerliche Vorfall hat begreifliher Weise bei dem \cifffaßrttreibendèn Publikum eine um so größere Aufregung hervorgebracht, als der Fall, daß auf einem an den chinesischen Küsten verkehrendên deutsben Segelschiffe nur Kapitän und Steuermann Deutsche, alle Matrosen aber Chinesen oder Malayen find, keineswegs zu den Seltenheiten gehört.

Die Reihstag3-Kommission zur Vorberathung !

der Entwürfe eines Gerihtsverfassungs-Gesezes, einer Strafprozeß-Ordnüng und einer Civilprozeß- Ordnung nebft Einführungsgesezen erledigte in ihrer Sißung vom 8. November den Rest des ersten Titels des Ge- rihtsverfafsungs-Gesezes über Gerichtsbarkeit (§. 4. Abs. 3—9) und aus dem Titel „Amtsgerichte“ die §8. 10 und 11) des Entwurfs. Bei §8. 5 des Entwurfs, welher Ausnahms- gerichte mit Ausnahme der Kriegs- und Standgerichte für un- statthaft erklärt, wurde beigefügt, daß nur die desfalls bestehenden Landesgeseße aufrecht erhalten werden follen, und daß au innerhalb des Rahmens dieser Geseze nur nach vorausgegan- gener Erklärung des Kriegs- und Belagerungs standes Kriegsgerihte in Afktivität treten dürfen. Die von der Exterritorialität der Gesandten und Bundesraths - Mit- glieder handelnden §8. 6—9 des Entwurfs wurden un- verändert angenommen. Vor dem Eintritt in die Berathung des zweiten Titels wurde an die anwesenden Vertreter der Reichsregierung und der Einzelregierungen die Anfrage ge- richtet, ob man fih regierungsseitig bereits eine beftimmte Vor- fiellung von der Größe und dem Umfang der einzelnen Gerichtsbezirke gemaht habe, und welche Verhandlungen darüber unter den verbündeten Regierungen stattgehabt haben. Von Seiten der Reichsregierung wurde erwidert, daß die Reichs- gesezgebung in dem Entwurfe des Gerichtsverfassungs- gesezes darüber feine Bestimmungen getroffen habe, weil man diesen Gegenstand, sowie die Errichtung gemeinsamer Gerihte Seitens mehrerer Bundesftaaten den einzelnen Landesgeseßzgebunigen, als eine Sache der JIustizhoheit, überlassen habe; man sei aber bei der Konftruktion des Verfahrens in bei- den Prozeßordnungen davon ausgegangen, daß die Gerichts- Sprengel recht groß gegriffen würden, ohne daß man jedoch für thunlich eratet habe, etwa nah der Meilenzahl oder Bevö ke- rungsziffer Zwängsvorschriften zu erlassen ; es sei übrigens nicht zu zweifeln, daß in allen diesen Beziehungen unter den ver- bündeten Regierungen Einheitlihkeit- werde erzielt werden. Von Seiten der preußishen Regierung wurde auf die An- frage erwidert, daß fie noch keine definitiven Beschlüfse habe fassen können, da das Gerichtsverfafsungsgesez zuerst fest- fiehen müsse. Von Seiten des Vertreters der bayerischen. Regie- rung wurde bemerkt, daß auch in Bayern noch keine definitiven Feststellungen hätten erfolgen können, daß aber dort ohne Zweifel in Uebereinstimmung mit den Wünschen der Bevölkerung die bisherigen Gerichtsbezirks-Eintheilungen, die sich erprobt hätten, thunlihft beibehalten werden würden. Man trat dann in die Berathung des Titels von den Amtsgerichten tein. 10 wurde unverändert angenommen, nachdem auf nfrage konftatirt war, daß die hierin erwähnte, von der Landes-Iuftizverwaltung einem der mehreren Amtsrihtern zu übertragenden Dienstaufficht fich nur auf den allgemeinen Geschäftsmehanismus beziehe, nicht aber eine Beauffichtigung der übrigen am Gerichte angestellten Amtsrichter, deren dienst- lihes und außerdienftilihes Verhaltzn in \sich \{hließe, wie hon der Wortlaut und der Jnhalt des Gesetzes zeige. §. 11 schreibt vor: „Für die Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen werden Schöffengerichte gebildet.* Diese Vorschrift wurde mit 17 gegen 9 Stimmen angero men. i In den deutishen Münzstätien find bis zum 30. Dftober 1875 geprägt: an Goldmünzen: 936 905,240 Doppelkronen , 274,241,710 A Kronen; hiervon auf Privat- rechnung : 45,486,600 S; an Silbermünzen : 23,143,270 M 9-Mark stücke, 96,728,209 A 1-Marfftücke, 3,338,977 M 50 4 50- Pfennigstücke, 19,053,149 ## 20 S Z 2W-Pfennigstücke; an Nickelmünzen : 10,496,071 F 50 S 10-Pfennigstüde, 5,552,159 Á H S-Pfennigftücke; an Kupfermünzen: 4,328,815 e 42 2 - Pfennigstücke; 2,245,387 M. 98 S 1-Pfennigstüe. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,211,146,950 #; an Silbermünzen: 142,263,605 F 70 „Z; an Nitelmünzen: 16,048,230 M 50 F; an Kupfermünzen: 6,574,203 M 40 3.

Seute Vormittag um 11 Uhr hielt der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte unter Vorsiß des Wirklihen Geheimen Raths Dr. von Koenen eine Sizung ab.

__— Die Stempelpflihtigkeit der von den Dig- giplinarbehörden gegen Beamte erlassenen Straf- verfügunger und der im Disziplinarverfahren er- gehenden Erkenntnisse / wird von verschiedenen Behörden verschieden beurtheilt. Ein Theil der Behörden hält die Tarif- bestimmung „Strafresolute der Finanzbehörden*“ allgemein für anwendbar und unterwirft demnach alle Strafverfügungen und Strafurtheile dem Stempel, ohne Rücksicht darauf, ob eine Aus- fertigung ertheilt ist oder nit, andere Behörden verwenden den Stempel nur in dem Falle, wenn eigentliche Erkenntnisse aus- gefertigt werden und zwarals Ausfertigungsstempel ; noh andere end- lih erachten eine Siewpelverwendung in Disziplinarstrafsachen über: haupt niht für erforderlih. Diese zuleßt erivähnte Ansicht wird insbesondere darauf gestügt, daß die Tarifbestimmung eStrafresolute der Finanzbehörden“ nur auf Steuerkontraventions- und Defraudationssahen anzuwenden sei, die Disziplinar- untersuhungen dagegen lediglich im Interesse des

taates zur Aufreterhaltung der Dienstordnung angestellt werden; wie denn auch demgemäß dur den §. 53 der Verord- nung vom 20. Juli 1843 für ehrengeritlie Untersuchungen in der Armee dur den §8. 19 der Verordnung vom 30. April 1847 für die bei dem nrathe der Iustiz-Kommissarien 2c. geführten Untersuchungen, dur den §. 6 des Gesezes vom 3. Mai 1853 für die bei den Gerichten geführten Disziplinarunter- \suchungen und dur den §. 124 des Reichsgesezes vom 31. März 1873 rückfihtliG der Disziplinaruntersuhungen gegen Reichsbeamte die Stempelverwendung ausges{hlo\en sei.

,_ Zur Herftellung eines gleichmäßigen Verfahrens hat der Finanz-Minister durch einen - Cirkularerlaß vom 4. d. M.- be- stimmt, daß in Zukunft allgemein nach dieser zuleßt erwähnten Auffassung zu verfahren, und foll demgemäß zu Strafoerfü- gungen und Straferkenntnissen in Disziplinarsachen, sowie zu D S derselben Stempel nihcht mehr erfordert

_ Der Minister des Innern und der Minister für die geistlichen Angelegenheiten haben in einem Cirkular-Erlafse eine Anweisung bezüglih der Handhabung der' Vorschriften über das Kollektenwesen ertheilt, welcher wir Folgendes entnehmen :

1) Unter den Begriff der Kirchen-Kollekte fallen nur die- jenigen von kirchlichen Oberen für kirchlihe Zwecke angeordneten Kollekten, deren Einsammlung innerkalb kirchlicher Räume gele- gentlich des Gottesdienstes erfolgt. Ueber diesen Bereih hinaus unterliegen auch die für firchlihe Zwecke, beziehungsweise von kirhlihen Oberen veranlaßten allgemeinen Kollekten denjenigen Beschränkungen, welche bei Abhaltung solcher Kollekten staatlicher- seits im Interesse der öffentlihen Ruhe, Sicherheit und | Ordnung vorgesehen find. Hiervon maht auch der Fall | keine Ausnahme, wo die Mittel zur Bestreitung eines kir{ch- | lichen Bedürfnisses mit Genehmigung der kirhlihen Oberen, ftatt | durch ordnungsmäßige Uwlage auf die dafür Verpflichteten, durch freiwillige Gaben, aber in Form einer Hausftollekte auf- gebracht werden sollèn. Es dürfen hiernach auc solhe Kollekten, welche zwar für fkirchlihe Zwecke und auf Veranlassung von kirhlihen Oberen, aber von Haus zu Haus abgehalten werden sollen, nur mit vorgängiger Genehmigung des Ober - Präsi- denten der Provinz ftattfinden, und es würden gegen diejenigen, welhe ohne Einholung dieser Genehmigung Hauskollekten veran- stalten oder von Haus zu Haus fkollektiren, die Strafb:stimmun- j gen unserer Polizeiverordnung vom 29. Dezember 1866, A.-Bl. pro 1867 Seite 18 zur Anwendung gebracht werden.

2) Nah der von den Ministern ertheilten Anwei- sung soll ferner dem in der Form der Hauskollekte bewirkten Einsamme!n von Geldbeiträgen durch Vereine dann entgegenge-

| treten werden, wenn anzunehmen is, daß deren Hauptzweck eben

nur ein organifirtes Kollefktiren bildet.

_ Da unter dem Abholen von Vereinsbeiträgen nur die Ein- ziehung von folchen, nah’ Zeii und Höhe bestimmten Beiträgen verstanden werden fann, zu deren Entrichtung eine nahweisbare rechtliche Verpflichtung auf Seiten der Vereinsmitglieder vor- liegt, so bedarf jedes von Haus zu Haus bewirkte Einsammeln von Beiträgen bei Perfonen, welhe dem Verein niht ausdrück- lih beigetreten find, mögen fie auch früher thatsählih bereits Beiträge an denselben entrichtet haben, sowie jedes derartige Er- heben von Zahlungen, zu denen ‘eine rechtlihe Verpflichtung nicht nahweisbar ift, _als Hausfolleïte der ftaatlihen Genehmigung, ohne deren vorgängige Ertheilung solche Sammlungen unstatt- haft find. Ein gleiches gilt von dem in der gedahten Form be- wirkten Einsammeln von Zeihnungen zu Vereinsbeiträgen bezw. von Beitrittserklärungen zu Vereinen der oben bezeihneten Art.

Der Kaiserlich deutsche Botschafter bei der Hohen Pforte, Freiherr von Werther, ist nah Benridicung, ¿E Sommeraufenthalts in Bujukdere mit dem Botschaftspersonal nah Pera zurückge?eÿrt.

Der Königlich italienishe Gesandte am hiesigen Hofe, Graf von Launay, if von Mailand, wohin derselbe fich in Anlaß des Besuches Sr. Majestät des Kaisers und Königs be- geben hatte, nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Dem kommifsarischen Kreis-Thierarzte Janson zu Prie- born ift die fommifsarishe Verwaltung der Kreis-Thierarztstelle der Kreise Crefeld, und Gladbach übertragen worden.

Breslau, 11. November. Ihre Königlichen Hohei- ten der Prinz und die Prinzessin Albrecht trafen geftern Abend 8 Uhr 44 Minuten von Schloß Camenz auf dem Centralbahnhofe ein. In ihrer Beglefktung befanden fih der Haus- und Hofmarschall Graf von der Schulenburg-Wolfsburg und der persönlihe Adjutant von Jagow, Rittmeister à la suite des 1. Brandenburgischen Dragoner-Regiments Nr. 2, sowie die Dber-Hofmeisterin Gräfin von Keyserlingh und die Hofdame Gräfin von Schweiniß und Crain. Mit dem Schnellzuge der Niederschlefish - Märkischen Eisenbahn \ezten Höchstdieselben die S nah Berlin fort, um Sih von da nah Hannover zu begeben.

Stralsund, 10. November. In der heutigen (3.) Sißung des. Neuvorpommershen Kommunallandtages wurde nah lebhafter Diskussion bezüglich der Verbesserung der Kom- munifation zwischen Stralsund und Altefähr beschlossen, in einer nochmaligen Vorstellung an den Ober - Präsidenten der Provinz die staatlihe Unterstüßung zur Erreihung des angestrebten Zweckes dringend zu erbitten, und eine besondere Kommisfion zur Ausarbeitung und Vorlegung einer solchen Vorstellung nieder- gesezt. Hierauf wurde der JIahresberiht und die Rehnung pro 1874 der ständischen Irrenheil-Anftalt zu Greifswald durch Er- theilung der Decharge erledigt. Um 12 Uhr wurde die Sißung geschlossen, und begaben f:ch darauf die zur Inspizirung der fiän- dishen Irren- und Siecchenbewahr-, sowie der Taubstummen- Anstalt ernannten Kommissionen nah den genannten Instituten.

Cassel, 11. November. Jn der heutigen Sizung des Kommunallandtags wurde der Gesegentwurf und das Reglement über die Hessische Brand-Versicherungs-Anstalt be- rathen. Ein aus der Witte der Versammlung eingebrahter An- trag auf anderweite Bestimmungen über die Klafsifikation und den Prämientarif war die Veranlassung einer Auss\ezung des ganzen hierüber lautenden Abschnitts des Reglements. Im Uebrigen wurde der e ur. mit den von dem Hauptaus\{chuß gestellten Abänderungsantcägen zugestimmt.

Lauenburg. Raßeburg, 13. November. Nach einer Allerhöchsten Verordnung vom 3. d. M. wird die D ispensation vom Aufgebot, vom geseßlihen Alter der Ehemündigkeit, vom Verbote der Ehe zwischen einem wegen Ehebruchs Geschiedenen und seinem Mitschuldigen, sowie von dem Verbote, nah welchem Srauen vor Ablauf des zehnten Monats seit Beendigung ihrer früheren Ehe eine weitere Ehe nicht {ließen dürfen, von dem Minister für Lauenburg ertheilt.

_In dringenden Fällen fann der Landrath zu Raßeburg eine Abkörzung der für die Bekanntmachung des Aufgebots be- stimmten Fristen (§§. 46 und 47 des Reichsgeseßes vom 6. Fe- bruar 1875) gestatten und bei vorhandener Lebensgefahr von dem Aufgebote ganz entbinden.

Diese Verorduung tritt mit dem 1. Januar 1876 in Kraft.

Bayern. München, 11. November. Der Kronprinz Rudolf von Desterreich hat mit dem gestern Abend kurz nach 8 Ußr von hier abgegangenen Simbaher Schnellzuge die Rücreise nah Wien angetreten. Prinz und Prinzessin Leopold hatten dem Kronprinzen das Abschiedsgeleite zum Bahnhof ge- geben: Der König überraschte alsbald die hohen Herrschaften mit einem Besuch und begleitete den Kronprinzen, nahdem der

Gala-Königszug dem betreffenden Schnellzug angehängt und der

König den Kronprinzen zu fih* in seinen Reisewaggon eingeladen: hatte, bis nah Simbach. Nach einem dort eingenommenen: Souper ‘kehrte Se. Majestät um 114 Uhr mittels Extrazuges- hierher zurück und traf nach 2 Uhr Morgens wieder in der Königlichen Refidenz ein. Das zum Königlichen Hof- lager gehörige Personal hat am künftigen Sonntag zu Hohen- \{chwangau in Funktion zu treten. Es“ haben dorthin abzugehen - Staatsrath v. Eisenhart, Major Frhr. v. Hertling, Leibarzt Ober - Medizinal - Rath Dr. Sleiß v. Löwenfeld, Staats- anwalt Dr. Ziegler und Geheimer Sekretär Stautner. Der König wird am kommenden Sonntag nah Hohen= \cchwangau überfiedeln. Außer den früher erwähnten vier Legaten des Prinzen Karl für die Armee im Gesammt= betrage von 196,000 Gulden hat der Prinz der bayerischen Armee auch seine Bibliothek nebs den gesammten Landkarten=

der Armee, und ferner dem 1. Kürasfier-Regiment einen Betra von 952 FL., wie ihn der Verstorbene bei Rebaciden ‘diesem Re giment alljährlich hatte zufließen lassen, vermacht. Der König. hat nun durch Allerhöchste Entschließungen vom 24. September und 24. Oktober d. I. die Annahme sämmtlicher Vermächtnisse genehmigt, sowie die Stiftung von 46,000 Fl. zur Verleihung theilweiser Freipläge im Kadettencorps mit der Bezeichnung „Prinz, Karl-Stiftung für Militär-Freipläze im Kadettencarps“ bestätigt und angeordnet, daß diese Stiftung. mit den übrigen Legaten als ein neuer Beweis der unermüdeten Fürsorge, welhe Se. Königliche Hoheit Prinz Karl von Bayern \chon, bei Lebzeiten den Militärangehörigen und deren Hinterbliebenen angedeihen ließ, durch das Kriegsministerial-Verordnungsblatt der Armee- bekannt gegeben werde. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, hat der König den hohbetagten Staatsrath im o. D. v. Fischer «unter Verleihung des Prädikats „Ercellenz* in den erbetenen Ruheftand versegzt „Und an dessen Stelle den Staatsrath im außerordentlihen Dienst Hrn. v. Eisenhart unter Beibehaltung. seiner bisherigen Stellung als Sekretär Sr. Majestät heute er- nannt. Die „Allg. Ztg.“ schreibt: Die zur Zeit noch unaus- getragene Kontroverse zwischen dem Bischof von Re-= gensburg und-dem Staats-Minister v. Luz hat bezüg=- li der Persönlichkeiten, welhe angeblih dem Minister v. Luß über die in seiner „Offenen Antwort* an den Bischof enthaltenen Angaben Mittheilungen gemacht haben sollten, zu verschiedenen Gerüchten und Vermuthun=- gen Anlaß gegeben; einzelne Blätter bringen bereits ganz offene Andeutungen. _ Wir können versichern, daß diese Gerüchte ihat- sächtiher Begründung entbehren; diejelben können wohl nur aus dem Grunde veranlaßt sein, daß eine der genannten Per- \önlihkeiten damals noch in der Regensburger Diözese sih be- fand, als der in Frage gestellte Pauschalbericht erlassen wurde, und so möglicherweise von der Existenz und dem Inhalt der- selben Kenntniß haben kann. Sollte das böse Gewissen diesen ganz unbegründeten Verdacht wachgerufen haben, \o verdient dies immerhin Beächtung.

Würzburg, 11. November. Betreffs der Beschwerde, welche Domkapitular Melchior Hohn wegen Verlezung seines verfassungsmäßigen Wahlrehtes im Juli d. I. bei der Königlichen Staatsregierung eingereiht hat, ift eine ministerielle Entschließung dieser Tage erfolgt. Dieselbe \oll,- in ihren Aus- [S N e E E Hohr: seine Stellung im Kapitel a eirat ¿s Bischofs diese egen ah- drücklihs wahren.! aid S R na

/ Sachsen. Dresd en, 12. November. Se. Majestät der König wird mit dem ehemaligen Großherzog von Toscana, dem Prinzen Gustav von Wasa und dem Prinzen Georg heute Abend wieder hier eintreffen.

Sessen. Darmsfiadt, 10. November. Nah den Land=- tagsabscieden ron 1824 und 1856 können die auf der Staats- kasse haftenden jährlihen ständigen Renten dur Ueberein- kunft mit den Rentenberehtigten abgelöst werden. In diesem Fall wird gegen Abtretung der Rente an die Staats\hulden- Tilgungsfasse den Rentenberehtigten der der abgetretenen Rente entsprehende Kapitalbetrag in 4proz., auf den Fonds dieser Rente felbst ausgefertigten Obligationen ausgezahlt, die bezüglihe Rente aber, welhe nunmehr in Folge deren Abtretung jährlih von der Haupt-Staatskafse zur Staatsschulden - Tilgungskasse zu bezahlen is, zur jâhr=- lichen Verzinsung und succesfiven Abtragung des Kapitals mit= telst jährliher Verloosung verwendet. In welchem außerordent= lihen Umfang von jener Ablösung nah und nah Gebrauch ge-

Zwecke von der Staatsshulden-Tilgungskasse allmählich für drei Millionen Gulden Obligationen hinausgegeben worden find. Hiervon entfallen auf das vorige Jahr und das Iahr 1867 allein je 1 Million Gulden, während in den Jahren 1824 und 1825 und bezw. für die Zeit bis 1867 im Eanzen nur 1 Million Gulden hinausgegeben wurden.

Mecklenburg. Ludwigslust, 11. November. Der Großherzog if "mit seinem hohen Besuche, dem Prinzen August von Württemberg, heute Abend von hier nah Leh=- [ingen zur Jagd abgereist, und kehrt am Sonntag, 14, früh Morgens, hierher zurück. Am Dienstag, den 16. d. M., wird der Großherzoglihe Hof von Ludwigslust nah Schwerin wiederum übersiedeln.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 12. November. Der Kaiser ist gestern von Gödöllö, der Kronprinz Erzherzog Rudolf von München in Wien angekommen.

__— Der Kaiser hat am 28. Oktober d. I. dem vom frainishen Landtage beschlossenen Gesezentwurfe, womit der, 8. 39 des Gesezes vom 29. April 1873 zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrstandes an den öffentlichen Volk3=- \{ulen abgeändert wird, die Allerhöchste Sanktion zu ertheilen geruht. Durch dieses Gesez werden die Bezüge des weiblichen Lehrpersonales jenen des männlichen gleichgestellt.

_— (V. T. B.) Die Kaiserin hat aus Anlaß des 100jährigen Jubiläums des in Hernals bestehenden Bildungs= Institutes für Offizierstöhter zur Vermehrung der Zôg- lingsftellen zehntausend Gulden angewiesen und in einem von der „Wiener Zeitung“ veröffentlichten Handschreiben zur wirk- famen Unterstühung und Förderung der Zwecke des Institutes

. aufgefordert.

_ Der Budgetaus\ch{chuß berieth gestern den Titel Unter- richts-Ministerium, wobei eine längere Debatte über die Ver= theuerung der Lehrmittel an den Mittelshulen und Voksschulen stattfand. Der Unterrihtis-Minister gab beruhigende Auftlä- rungen. Bei dem Titel „Universität in Innsbruck“ beantragte der Referent die Resolution, die Regierung möge ämmtliche auf Innsbruck bezügliche Universitätsakten sowie die Institutionen

und Geseye des Iesuitenordens dem Abgeordnetenhause vorlegen.

und Plansammlungen zur Aufstellung im Hauptkonservatorium :

macht worden ist, mag daraus erhellen, daß zu dem fraglichen .

Der Untecrichts-Minisier gab den Aufs{chluß, daß mittlerweile zwei Professuren dur Nichtjesuiten beseßt wurden, und lehnte entschieden die Resolution ab, welche \schließlich als zurückgezogen erklärt wurde, nachdem der Referent bemerkt hatte, er werde persönlih die Akten vom Minister verlangen. Auf die Anfrage Gisfra's wegen der mähris{hen Universität erwiderte der Unterrichs- Minister, daß die Verhandlungen fortgeseztwürden, do könne unter den gegenwärtigen finanziellen Verhältnissen von der Errichtung einer Univerfität keine Rede sein. Eine Versammlung von 33 Ab- geordneten berieth die Zellfrage und beschloß, ein Comité zu wählen, welches erwägen möge, ob ein Resolutiosantrag im Sinne der vertragsfreundlihen gemäßigten Zollpolitik init Ab- schung von cinem Minimaltarife sich empfegle. Das Comité „habe ein Programm für die freie Vereinigung von Abgeordneten zu entwerfen, welche für eine gemäßigte, alle Reichsinteressert gleihmäßig. berüdsihtigende Zollpolitik günstig gestimmt sind. Dieser Parteigruppe sind bisher 50 verfassungstreue Abgeordnete beigetreten. In das Comité wurden gewählt: Brestel, Coronini, Schaup, Granits{ und Walterskirchen.

Pest, 11. November. In der heutigen Sizung des Ab- geordnetenhauses wurde die Generaldebatte über das Budget mit dem Referate Oerdödys eröffnet, nachdem der Finanz- Minister Szell versprochen, daß der Quartalausweis über die Finanzgebahrung in den Monaten Juli bis September morgen veröffentliht werde, und die Annahme der Anträge des Finanz- auéshufsses empfohlen hatte. Der Finanz-Miñtister Szell wies auf die Rede hin, die er anläßlich der Unterbreitung des Budgets gehalten, und sagte, daß er es nicht für nothwendig erachte, jeßt seine Ansichten nochmals auseinanderzusezen. Jgnaz Helffy be- fürwortete sein Separatvo‘um. Zsedenyi sprach für die An- nahme der Vorlage. Er drückte die Hoffnung aus, daß die Regierung auch noch an- den zu votirenden Sum- men Ersparnisse dur{chführen, dieselben aber jedenfalls als Marimalausgaben berechnen werde. Sollten die Einnahmen geringer ausfallen, als sie präliminirt worden, müfse dieser Aus- fall jedenfalls - auf einer anderen Seite erspart werden, und dies sei nicht so unmöglich, namentlih wenn der Staat die ver- schiedenen Unternehmungen aufgeben würde. Den anzulegenden Reservefonds dürfe der Finanz-Minister keineswegs zur Deckung eines Defizits verwenden. Benjamin Kalley (rechte Opposition) erkärte, daß er das Budget eben so wenig, wie die Steuer- erhöhung acceptire, nachdem die Regierung mit keinem Schritte bewiesen habe, daß fie den Staatshaushalt auch wirklih regeln werde.

12. November. (W. T. B.) Nach den amilihen Aus- weisen der Staatsfkafsenverwaltung betrugen die Staats- einnahmen in den erften 9 Monaten dieses Jahres 5,366,566 Fl. mehr, die Ausgaben 11,966,695 Fl. weniger, als im vorigen Jahre.

Schweiz. Bern, 12. November. (W. T. B.) Der Präsident des Bundesgerihts Dr. Blumer ift heute in Lausanne gestorben. Kasimir Pfyffer, der ron 1848 bis 1863 das Amt des Bundesgerichts - Präsidenten bekleidete, fiarb geftern in Luzern.

Großbritannien und Jrland. London, 11. November. Der Prinz von Wales vollendete am 9. d. M. sein 34. Lebensjahr. Der Geburtstag des Thronfolgers wurde in

London, Windsor und Sandringham. in der üblichen Weise -

festlich begangen. Die Quartiere des Westendes von London waren zu Ehren des Ereignisses am Abend glänzender als je illuminirt. Eine Depesche aus Calcutta meldet die Ernen- nung des General-Lieutenants Sir F. P. Heines zum Over- Befehlshaber der Truppen in Indien an Stelle von Lord Napier of Magdala, dessen Amtstermin abgelaufen ift.

Canada. Aus Quebeck wird unterm 10. d. per Kabel gemeldet: Die Regierung hat diz Adrefse in Erwiderung auf die Rede des Vize-Gouverneurs durhgeseßzt, nahdem die Amen- dements der Opposition mit großen Majoritäten niedergestimmt worden. -

Ueber die Festlichkeiten zu Ehren des Prinzen von Wales in Bombay wird der „Times“ von ihrem Spezial- berihterftatter unterm 10. d. berichtet:

Der Empfang der eingeborenen Fürsten Seitens des Prinzen von Wales war großartig und glänzend. Hinter den Rajahs von Kolapur, Myfore, Udaypore, Kutch und Baroda kam Sir Salar Iung mit der Deputation des Nizam, in der sih viele Rajahs, Nabobs und Häuptlinge befanden. Der Geburtstag des Prinzen wurde in ganz Indien durch Salutschüfse gefeiert. Um 4 Uhr Nach- mittags besuchte der Prinz die Admirale, nnd als er sich von ihnen verabschiedete, wurden Salutschüfse abgefeuert und die ganze Flotte war illuminirt. Bei seiner Landung wurde er von dem Vize- könig und dem Gouverneur von Bombay empfangen. Der Prinz, der Vicekönig und der Gouverneur machten hierauf mit ihrem Gefolge in sieben Equipagen eine zweistündige Fahrt dur die glänzend illu- minirten Straßen Bombays. Die Meilen von Lampen boten cinen feenhaften Anblick, und die E:ngebozrenen entfalteten auf der ganze Route ungewöhulihen Enthusiasmus. Der Vizekönig verabschiedet sih morgen von dem Prinzen uud begiebt sich nach Mittel- Indien und Rajputanag. Das Thermometer zeigt 88 Grad. Bombay prangt noch immer im Festess{mudcke, und es herrscht lebhafte Be- wegung, da ein folhes Scauspiel daselbft noch niemals geboten wurde. Der Prinz dankte dem Gouverneur für die zu seinem Empfanze ge- troffenen Arrangements. Die Befaßungen der „Serapis* und des „Deborne* wurde festlich bewirtheîk. Außer den Häuptlingen und thren Gefolgen find Tausende von Eingeborenen in Bombay ver- sammelt. Der Nizam ließ sich wegen Kxänklichkeit entshuidigen. Sar Salar Jung wurde gut empfangen.

Die neueste Depesche des Dr. Russell aus Parell (Bombay), 11. November, berichtet :

___ Der Vizeköônig verabschiedete sich von dem Prinzen von Wales i Parell nach dem Empfange der Sirdars in herzlicher Weise.

inige der Leßtteren waren enttäuiht, weil bei der Levée nit län- ere Audienzen gegeben wurden. ‘Den Angaben des Sefkretariats zu- olge wurden 800 Personen, hauptsählich Europäer und Parsen, vor- gestellt. Der Rajah von Kolapore ersien in großer Gala. Der Prirz spra die Hoffnung aus, daß der Tod des leßien Rajahs den gegenwärtigen Rajah nicht verhindern würde, England zu besuchen. Er vernahm mit Vergnügen, daß der Raja: Fortschritte in seiner Ausbildung gemacht habe, und bemerkte, es sei ein großer Vortheil für ihn, daß er im Stande sei, englisch zu sprehen; Dex Prinz machte ihm eine Diamanten-Takatière, einen Krummsäbel, ein Miniatur- bild, Bücher, sowie ciae Medaille zum Geschenk. Er empfing ein Schwert und einen Delch. Zunächst wandte sich Se. König- lite Hoheit an den Häuptling von Uteypore, dem er sein Bedauern darüber ausdrüte, daß er wegen Mangel an Zeit die

aupiftadt seiner alten und tapferen Dynastie niht besuchen könne.

r überreichßte ihm einen Krummsäbel, eine Büchse, eine- Medaille, ein Portrait, fowie eine Diamanten - Tabatièce und verschiedene

üher. Ex empfing Geschenke von ähnlihem Werth. Dann wurde der jugendliße Guifowar von Baroda vorgestell. Der Prinz be- merkte, er werde seine Carrière mit Interesse verfolgen, und empfahl ihm dringend, seine Studien im Englischen und in der Reit- unst nicht zu vernachlässigen. Er überreichte ihm eine Reitpeitsche, einen Krummsäbel, eine Diamanten-Tabätière, Bücher und einen Ring. Die Aeußerungen des Prinzen erzeugtea einen günstigen Ein-

s

druck. Bei dem Diner im Gouvernementspalast waren 82-Couverkts { igelegt. Die Tischgesellsehaft bestand hauptsählich aus Beamten und | deren Damen. Am Ubend erschien der Prinz in Begleitung des Gouvecneurs und seines Gefolges auf dem vom Bycuila-Klub den Offizieren des Geschwaders veranstalteten Balle, der sehr glänzend war. Der Vizeköuig hat Bombay verlassen, um eine Rundreise durch die bisher noch nicht besuchten Staaten von Rajputaoa zu unternehmen. Die Folçen des Besuches des Prinzen nehmen größere Dimensionen an. Während des gestrigen Tages wohnte der Prinz au einem großen Schulfest- an, bei welher G-legenheit über 7000 Schulkinder aller Kasten festlich bewirtbet wurden. Die Kinder sangen bei diefer Gelegenheit die ins Hindostauishe übertragene Hymne „God bless the Prince of Wales“.

Frankreih. Paris, 12. November. (W. T. B.) Das Ergebniß der gestrigen Abstimmung der Nationalversamm- lung über den Wahlmodus bei den politischen Wahlen erregt große Sensation. Wie aus parlamentarischen Kreisen verlautet, wären die Konservativen jegt sehr geneigt, auf eine möglichst baldige Auflösung der Nationalversammlung einzugehen.

Versailles, 12. November. (W. T. B.) Nationa[- versammlung. Die zweite Lesung des Wahlgeseßes wurde fortgeseßt, die Artikel 15—21 wurden genehmigt. Ein Amendement, wonach die Uebernahme eines Mandats zu der geseßgebenden Versammlung unentgeltlich erfolgen und eine Ent- schädigung daher nit stattfinden soute, wurde abgelehnt. Zur Berathung des Munizipalgeseßes wurde der nähste Montag bestimmt. Der Justiz-Minister Dufaure hat das neue Preß- ges\eß vorgelegt. Nach demselben find dié meiften Preßdelikte, wie seither, der Kompetenz der Shwurgerihte überwiesen, nur einige Preßvergehen werden von den Zuchtpolizeigerihten abge- urtheilt. Bei Beleidigung auswärtiger Souveraäne tritt auf An- trag des Ministe:s des Auswärtigen die gerihtlihe Verfolgung von Anitswegen ein. Mit der Annahme des Preßgesches erfolgt die Aufzebung des Belagerungszustandes an allen Orten, aus- genommen in Paris, Lyon, Marseille, Versailles und Algier, wo derselbe noch bis zum 1. Mai 1576 bestehen bleibt.

Spanien. Barcelona, 12. November. (W. T. B.) Gestern haben fich abermals 548 Carlisten den Regierungs- behörden geftellt, nachdem eine Streifshaar derselben an- gegriffen und zersprengt worden war.

Italien. Rom, 9. November. Heute Morgen find der Minister-Präsident und der Minister des Auswärti- gen nah der Häuptstadt zurückgekehrt, Der Minister für Handel, Gewerbe und Ackerbau hat heute im Namen des Königs den vierten Kongreß von Vertretern der italienischen Handelskammern im großen Saale der Horatier und Curatier des Konjervatorenpalastes auf dem Kapitel eröffnet. Der Präsident der römischen Handelskammer und nah ihm der Bürgermeifter BVenturi gaben 1hre Freude zu erkennen, die Vertreter der großen italienishen Handelspläße in Rom ver- einigt zu schen, um die Interessen des italienischen Handels zu berathen. Der Minister und die Minisierialbeamten, der Präfekt und der Bürgermeister verließen darauf den ' Saal. Die Ver- sammlung, etwa 100 Delegirte zählend, wähltz darauf C. Guer- rini zum Präsidenten und zu Stellvertretern desselben die Präfi- denten der Handelskammern von Mailand, Turin, Genua und Neapel. Die zur Untersuchung der sizilianishen: Zu- stände ernannte Kommission ist am 5. d. Mis. auf dem Kriegs\schifse „Mefsagere* im Hafen von Palermo angekommen. Mehrere fizilianishe Parlamentsdeputirte, Ler stellvertretende Präfekt, der Bürgermeister, der Präsident des Provinzialraths, der Quästor und andere Civil- wie Militärbeamte nahmen fie am Ausschiffungsplaze in Empfang und begleiteten fie in das Hotel Trinacria, wo die Kommisfion ihr Ouartier aufs{lug. Ein Bataillon Linien-Infanterie war aufgestellt und die Regimentskapelle spielte den Königsmarsch auf.

Griechenland. Athen, 12. November. (W. T. B.) Die mit der Untersuhung gegen die früheren Minister V a- lassopulos und Nifolopulos beauftragte Kommission der Deputirtenkammer hat dieselben einem Verhör unter- zogen und darauf die Untersuhungshaft gegen sie verhängt. Die Kammer hat dem Antrage des Ausschusses gemäß das Geseß angenommen, durch welches 31 in der vorigen Sesfion mit ungenügender Stimmenzahl beshlossene Geseze für ungültig erklärt werden.

Türkei. Konfiantinopel, 11, November. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agence Havas-Reuter“ wäre man in Folge hier eingelangter Nachrichten niht ohne Besorgnisse wegén Ruheftörungen, die in Bulgarien ausbrechen könnten. In dem Befinden des Großvezirs if eine Verschlimmerung ein- getreten und gilt sein Zustand als bedenklih.

——- Die „Politische Korrespondenz“ vom 12. d. M. meldet aus Belgrad, daß, da die serbishe Regierung die Mittheilung erhalten habe, daß beträchtlihe türkishe Truppenkörper aus dem Lager von Nisch in das Innere des Reichs zurücbeordert wor- den seien, auch der Rück marsch der serbischen Truppen von der Grenze angeordnet worden sei und daß deshalb auh der beabsichtigte Abmarsh der Belgrader Miliz an die Grenze unterbleibe.

Nuߧßlanud und Polen. St. Petersburg, 11. November. Ein Theil des Chanats Kokand ist unter russische Verwal- tung gestellt worden. Dieser Akt ifi durch cinen Tagesbefehl des General-Adjutanten Kaufmann, datirt vom 25. September (a. St.), aus dem Bivouak bei der Furth Min-Bulak am rechten Ufer des Syr-Darja, vollzogen worden, der an der Spitze der lezteinge- troffenen Nummer der „Turkest. Ztg.“ in folgendem Wortlaut abgedruckt ist: „Bis zur Allechöhsten Genehmigung gehen die Landstrihe am rechten Ufer des Syr-Darja von unserer Grenze gegenüber der Anfiedelung Obchurek bis zum Fluß Naryn, die bisher zum Bestande der Befißungen des Chans von Kokand gehörten, von heute ab in rusfische Verwaltung über. Zum Chef dieser Verwaltung im Namanganschen Gebiet und der in demselben zurückbleibenden Truppen wird der Flügel-Adjutant Oberst Skovelew ernannt.* Ein zweiter Tagesbefehl überträgt den durch die Ernennung des Obersten Skobelew freigewor- denen Posten des Chefs der Kavallerie des „Detachements dem Oberft-Lieutenaut von Brevern. —, Die Kaschgarishe Ge- sandtschaft hat am 7. November Abends auf der Nikolai- bahn die Rüdckreise in ihre Heimat angetreten.

Amerika. (A. A. C.) Aus New-York wird unterm 10. ds. per Kabel gemeldet: Vize-Präsident Wilson in Washington hatie heuie im Bade einen zweiten Schlug- anfall. Man hält jedoch seine baldige Wiedergenesung füt ge- wiß. Die legte Anwesenheit des Präsidenten Grant in Utah dürfte, wie aus Washington gemeldet wird, eine ent- \chlossenere Politik Seitens der Regierung der Vereinigten Staaten gegen die Mormonen zum Ergebniß haben. Der Präsident

welche absihtlih den Geseßen der Union Trotz bieten, und ge- zwungen werden sollten, den Geseßen, ebenso wie andere Bürger, Gehorsam zu leiften.

Asien. Dem Reutershen Bureau wird as Singapore vom 10. d. M. telegraphirt: Gouverneur Jervois if von Pe- rak hierher zurückgefehrt. Den neuesten Berichten zufolge wurde der Leihnam des von den Eingebornen ermordeten Mr. Bir im Flusse gefunden. Fünfzehnhundert Mann britische Truppen find von Kalkutia und Hongkong auf dem Marsche, um an den weiteren Operationen gegen die Malayen Theil zu nehmen.

Nr. 46 des „Central-Blatts für das Deutsche Reih“, herausgegeben im Reichskanzler - Amt, hat folgenden Inhalt : Allge- meine Verwältungssahen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichêgebiet. Münzwesen: Uebersicht über die Auêprägung von Reichsmünzen. Maß- und Gewichtswesen: Nachtcäge zur Eich- ordnung vom 16. Juati 1869, zum Erlasse vom 15. Februar 1871 und zur Instruktion vom 10. Dezember 1869. Zoll- und Steuerwesen : Bundeërathéves{luß, betreffend zollamtlihe Behandlung der Güter auf Eisenbzhnen; Veränderung der deutschen Zollgrenze und damit zusammenhängende Veränderungen bei Steuerstellen. Marine und Schiffahrt: Bekanntmachung, betreffend Ergänzung des § 23 der Schiffsvermnessunegs-Ordnung vom 5. Juli 1872; Beginn von See- fteuermauns- 2c, Pcúrungen; Hafenabgaben in Hotfleur. FJusftiz- wesen: Uebereinkunft zwischen der Kaijerlih deutschen und der König- lih belgishea Regierung wegen gegenseitigen Verzichts auf die Bei- bringung von Traueclaubnißicheinen. Heimathswesen : Entscheidun- gen des Bundesauits für das Heimathwesen. Konsulatwetien : Er- nennyngen 2c. Perfonalveränderungen 2c.: Ecnenuungen beim Rech- nungshefe.

Die Nr. 86 des „Amts-Blatts der Deutschen Reichs- Post-Verwaltung* hat folgenden Jnuhalt: Verfügungen: vom 10. November 1875. Einziehung der ODreipfennigstücke durch die Landeékassen. Bescheidungen: vom 5. Neovember 1875. Weiter- sendung ven postlagernden Chiffre-Briefen unter der Adrefse einer be- stimmten Persen.

Neichstags - Angelegenheiten.

In der gesirigen Sibßung der Konkuürs8ordnungs- Kom- mission des Reichêtages gelangte dieselbe bis zu §. 19 des Entwurfs, erfl., und genehmigte §. 1—18 in der Faffung der Regierungsvorlage. Ven den gestellten Aauträgen sind folgende hervorzuheben: S. 4, 2, welcher dem Reichskanzler, mit Zuftimmung des Bundesraths, ie Anwendung eines Vergeltungsrechts auzländishen Gläubigern gegen- über gestattet, beantrage Abg. Frankenburger zu beseitigen und dafür die Anwendung tines Vergeltungsre{chts gegenüber den Konkursgläu- bicern in Staaten, zwischen denen und dem Deutichen Reiche Gegen- seitigkeit niht besteht, den Gerichten selbftändig zu überlaffen. Dieser Antrag wurde verworfen. Ein fernerer Antrag des Atg. Frankenbur- ger zu §. 11, daß wäbtrend der Dauer des Konkursverfahrens zu Gunsten einzelner Kontarêgläubiger Arreste und Zwangsvollstreckungen iu daëjenige Vermögen des Gemeinschuldners stattfiaden, weiches er nach Eröffnung des Konkarses durch Erbschaft, Vermächtniß, Schen- fung, Glüdsfälle erwirbt, wird von der Kommisfien, als an sich verechtigt, anerkannt, die Veschlußfassung darüber jedoch vershoten. Die nächste Sißung der KonkurZordnuungs-Kommi!fion findet Montag ftatt.

Nr. 32 des „Amtsblatis der Deutschen Reichs- Telegraphen-Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 6. Nevember 1875: Sorgfäitige Berichtigung und Ergänzung der Stationsverzeichnisse, Tarife 2c.; BVescheidung voin 7. November 1875: Verfügung der Kaiserlichen General-Direktion der Telegraphen vom 7. November 1875 an sâämmiliche Kaiserliche Telegraphen-Direk- tionen, betreffend Telegraphen-Apparate.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die in Mailand erscheinende „Lombardia®* fchreibt: In einem Saale unseres Stadthauses ift gegenwärtig Tizians Danaë auêgeftellt, welbe die russishe Regierung fürzlich für 639,000 Lire angefauft hat. Tizian malte dasselbe im Jahre 1530 zu Belogna und hatte zum Modell die Tochter seines Freundes Palma Vecchio, Namens Violante. Gine Magistratêver:son in Bologna erftand vor an- deren Bewerbern das Meisterweck um die Summe voa 120) Goidscudt. 1796 gelang es seinem Nachkommen und Erben, das Bild den Nach» forshungen der Franzosen, welche es nah Paris jchaffen wollten, zu entziehen. Er ließ es nämlich mit einer Wildshweinsjagd in Wasser- farben úbermalen. Dieser Besißer starb im Jahre !80; seine Ecben stritten fich um das Bild, und ihre Prozesse darüber dauerten bis 1860. Das ursprüngliße Büd war nah mannichfachen Schicksalen en einem italienischen Künstler wieder hergestellt worden.

Aus Düsseldorf, 11. November, schreibt man der „Köln.

Nover

Ztg." : Am 8. November entdeckie Hr. Direktor Palisa in Pola wiederum im Sternbilde deé Widders noch einen Planeten zwölfter Größe, defsen Ort so angegeben ist:

mittlere Zeit Pola Rectascension nêrdlihe Deklination 8. Nov. 12 Uhr 14 M. 3 Uhr 0 M. 12 S. + 19 Grad 8' Dur diesen neunten êésterreihischen Planeten wird die Anzah! der bekgunten fleinen Planeten auf 155 gebracht, von welchen im gegen- wärtigen Jahre 15 entdeckt find.

Gewerbe und Sandel.

Die Actien-Gesellschaft „Saline und Soolbad Salzun- gen“ hat die Genehmigung zur-beabfüchtigten Emission von 1,500,000 Mark Prioritäts-Aktien erhalten; es soll dieser Erweiterung des Ge- fsammt-Kavpitals gegenüber eine Reduktion des Aktien-Kapitals um 850,000 Tblr. vorgenommen werden. ;

Der Auffichtsrath dec Nürnberger Aktien-Brauerei (Heinrih Henninger) hat die Dividende für das am 30. Sep- tember cr. abgelaufene Geihäftejzhr auf 6 % festgeseßt. Ja den beiden ycrangegangenen Jahren waren je 8 % zur Yertheilung ge- fommen. 4

Die Bank für Süddeutschland in Darmstadt fordert die Inhaber der von ihr ausgegebenen Banknoten, wie aus einer im öffentlichen Anzeiger enthaltenen Bekanntmachung zu erschen, wiederholt auf, längstens bis zum 31. Dezember d. J. die Einlösng derselben zu bewirken, widrigenfalls fie als werthlos va: fallen. :

St. Petersvurg, 13. November. (W. T. B.) Ja der heuti- gen Nummer des RegierungS8anzeigers wird ein Kaiserlicher Ukas an den Senat vom 11. d. veröffentlicht, in welchem die Kom- mission zur Liquidirung der Geschäfte der Moskauer Kommerz- und Leihvank voni Kaiser bestätigt und die fofortige Ausführung des derselben ertheilten Auftrags anbefohlen wird.

Verkehrs-Anstalten, j L Nr. 89 der „Zeitung des Vereins deutscher Eisen bajhn-Verwaltungen®“ hat folgenden Inhalt: Vercin deutscher Eitenbahn-Verwaltungen: Baverishe Verfkehréanstalten, Platitling- Múbhzldorf eröffnet 2c. Beilaze: Coursblatt vom 30, Oftover 1875. In den nächsten Tagew wird eine neue bis auf die Gegen- wart vervollständigte uud berihtigte Ausgabe des von de1ua tehnijhen Bureau der Magdeburg-Halberftädter Eisenbabn herausgegetenen eNorddeutschen Eisenbahn-Kursbuches“ erscheinen. Wir bexußen diese Gelegenheit, um in Ergänzung der von uns bereits in Nr. 253 veröffentlitten Ankündigung dcs empfeblenswerthen Werk- chens mitzutheilèn, daß dasselte außer bci sammtliéen Billet-Expe- ditionen der 2c. Eisenvaha auch dur die Rezistratuz derjelben zu

Magdeburg zum Prceise von 50 «Z zu haben ist, s e Plymouth, 12. Novemkter. {(W. T. B.) Der fällige Dampfer .

ist dem Vernehmen nah zu der entschiedenen Ansicht gelangt, daß die Mormonen als Personen behandelt werden sollten,

aus Westindien „Moselie* ist eingetroffen.