1938 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jan 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 17 vom 21. Januar 1938. S. 2.

Se9.

(1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1938 außer Kraft.

(2) Mit dem Fukrafttreten dieser Verordnung treten die „Verordnung über die Preis- und Absaßregelung von Eichen- Gerbrinde“ vom 18. Februar 1936 (DRA. Nr. 45 vom 22. Februar 1936) und die „Verordnung über die Bildung von Preisgebieten und Preisspannen für den Absay von Eichen-Gerbrinde“ vom 29. Funi 1936 (DRA. Nr. 150 vom 1. Juli 1936) außer Kraft. :

Berlin, den 20. Fanuar 1938.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. Wagner. Der Reichsforstmeister. B Ea:

Bekanntmachung KP 473

der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 20. Januar 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Überwachungs- stelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richt- preise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nv. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurspreise fest- geseßt:

Aluminium (Klassengruppe T) Aluminium, nicht legiert (Klasse TA) . .…. « RM 133,— bis 137,— Aluminiumlegierungen (Klasse 1B) „« «o. y 58,— y 61,—

Blei (Klassengruppe I11) Blei, nicht legiert (Klasse IIIA) .... . . RM 19,— bis 21,— Dartblei An Ae U e 2L60 j

Kupfer (Klassengruvpe VII1) Kupfer, nicht legiert (Klasse VITIIA) ._. RM 57,75

Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X) Messinglegierungen (Klasse IXA)) . .. . . « RM 41,75 Rotgußlegierungen (Klasse IXB) „„«««+ y 57,75 Bronzelegierungen (Klasse IXC) ..««« y 82,— Neusilberlegierungen (Klasse IXD) «98,50

Nickéel (Klassengruppe XII1) Nickel, nicht legiert (Klasse XIIIA) ... . . RM 236,— bis 246,—

Zink (Klassengruppe XIX) Seittzink (Klasse XIR\A). „o o «a « RM 21,50 bis 23,50 Rohzink (Klasse XIX C) . 6 . . . . . * . . ”y 17,50 19,50

Zinn (Klassengruppe X) Zinn, nicht legiert (Klasse XXA). . . . . « RM 229,— bis 239,— Banka-Zinn in Blöôlent «ooooo y 241,— y 2651, Mishzinn (Klasse XXB)« « o 2 o a «ooo y 229— y 239,— je 100 kg Sn-Jnhalt RM 19,— bis 21,— je 100 kg Rest-Fnhalt S E00 S S « RM 229,— bis 239,— je 100 kg Sn-Jnhalt RM. 19, bis. 21,— je 100 kg Rest-Jnhalt.

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft, Gleich- zeitig tritt die Bekanntmachung KP 472 außer Kraft,

Berlin, den 20. Fanuar 1938.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle, Se

Lötzinn (Klasse XRYD)

YBreußen.

Die Forstmeisterstelle Falkenhagen im Landforstmeister- Gezirf Potsdam ist zum 1. Mai 1938 zu beseßen. Bewerbungs- frist: 15. Februar 1938,

Bekannémachung.

Auf Grund des Geseßes über die Einziehung kommu- nistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichsgeseßbl. 1 S. 293 —, in Verbindung mit dem Geseß über die Einziehung volfs- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 Reichsgeseubl. T S. 479 wird das Guthaben des auf- gelösten Arbeiter-Gesangvereins „Eintracht“ in Reinfeld bei der Verbrauchergenossenschaft Lübe e. G. m. h, H. in Lübeck in Höhe von 126,62 RM zugunsten des Pr. Staates eingezogen.

Schleswig, den 18, Januar 1938.

Der Regierungspräsident. F. A.: (Unterschrift)

VBiehseuchenpolizeiliche Anordnung

über die Bekämpfung der Deckinfektionen des Nindes,

Auf Grund der 88 18 ff. und 79 Abs. 2 des Viehseuchen- geseßes vom 26. Juni 1909 (Reichsgeseßbl. S. 519) und der Verordnung vom 29. Dezember 1937 (Reichsgeseßbl. 1938 I S. 11) wird zum Schuße gegen die Verbreitung übertragharer Geschlechtsfrankheiten (Deckinfektionen) des Rindes, insbeson- dere der Trichomonadenseuche, für das preußische Staats- gebiet folgendes bestimmt:

Anzeigepflicht der Tierärzte. Sl.

Die Ortspolizeibehörden haben die Anzeigen der Tier- ärzte über das Auftreten einer durch den Deckakt übertrag- baren Geschlechtskrankheit (Deckinfektion) des Rindes, insbe- sondere der Trichomonadenseuche, oder des Verdachts einer solchen Krankheit unverzüglich an den beamteten Tierarzt weiterzuleiten.

Ermittlungen. 8 2.

(1) Der beamtete Tierarzt hat, wenn er durch Anzeige oder auf anderem Wege vom Auftreten oder dem Verdacht ciner Deckinfektion in einem oder mehreren Rinderbeständen

und Zuchtbullen solcher Bestände, bei gemeinschaftlicher Bullen- haltung in einer größeren Anzahl der angeschlossenen Rinder- bestände, auf das Vorliegen einer übertragbaren Geschlechts- krankheit zu untersuchen. Hierbei hat er das Ergebnis vor- ausgegangener Untersuhungen von Tierärzten zu berück- tigen und gegebenenfalls Untersuchungen zur Feststellung der Art der Dekinfektion anzustellen oder zu veranlassen. Er- gänzende Untersuchungen können in den staatlichen Veterinär- untersuchungsämtern oder in den Tiergesundheitsämtern aus- geführt werden.

(2) Dex beámtete Tierarzt hat weiter zu ermitteln, ob und in welchem Ausmaß Zuchtschäden durch gehäuftes Nachdecken und Ausfall der Nachzucht auftreten. Gehäuftes Nachdecken ist insbesondere durch Einsicht in die Deckregister (die Deck- blocks) zu ermitteln.

(3) Jm übrigen hat der beamtete Tierarzi in Gegenden mit gemeinschaftlicher Bullenhaltung, auch ohne daß ihm be- sondere Nachrichten zugehen, sih durch öftere Einsicht in die Deckregister (die Dekbloks) zu überzeugen, ob gehäuftes Nach- deten auftritt; bei Verdacht einer Deckfinfektion hat er Rinder, die in leßter Zeit gedeckt worden sind, zu untersuchen. Er hat auch die Bullenhalter über Deckinfektionen und ihre Pflicht zur Zurückweisung kranker Tiere zu belehren.

(4) Der beamiete Tierarzt hat dem Regierungspräsidenten über das Ergebnis seiner Untersuchungen und Ermittlungen zu berichten.

Anordnung der tierärztlichen Untersuchung und Behandlung.

83.

(1) Ft festgestellt, daß in einem oder mehreren Rinder- beständen durch eine Deckinfektion, insbesondere durh Tricho- monadenseuche, Zuchtschäden verursacht werden, so ist der Re- gierungspräsident ermächtigt, die tierärztlihe Einzelunter- suchung, Behandlung und laufende Ueberwachung der ver- feuchten und der gefährdeten Rinderbestände sowie die Schuß- maßregeln nach 88 4 bis 9 anzuordnen.

(2) Als verseucht gelten Rinderbestände, in denen kranke oder der Seuche verdächtige Rinder vorhanden sind. Als ge- fährdet gelten Rinderbestände, die der gemeinschaftlichen Bullenhaltung, in deren Bereich eine Dekinfektion festgestellt wird, angeschlossen sind; ferner Rinderbestände, in denen {\ih aus sonstigen Gründen ansteckungsverdächtige Rinder befinden. Als anstecklungsverdächtig gelten Rinder, die mit kranken oder der Seuche verdächtigen in geschlehtlihe Berührung ge- fommen sind.

(3) Bei der tierärztlichen Einzeluntersuchung und Behand- lung ist nah einem vom beamteten Tierarzt im Benehmen mit den örtlichen Tierärzten und dem Ortsbauernführer auf- zustellenden Bekämpfungsplan vorzugehen.

(4) Zur Unterstüßung der Behandlung ist die Kennzeich- nung der zuchtfähigen weiblichen Rinder durch Ohrmarken anzuordnen. Wenn Rinder bereits zuverlässig und ausreichend gekennzeichnet sind, hat die weitere Kennzeihnung zu unter- bleiben.

(5) Die Durchführung und Aufhebung der Schußzmaß- regeln ist Aufgabe der Ortspolizeibehörde 1 des preußischen Ausführungsgeseßes zum Viehseuchengeseß, vom 25, Juli 1911 GefeusammP S119 19 2 8 gt e

p ga e s + C U (Gé E Schußmaßregeln. S 4.

Bis zum Abschluß der beschleunigt vorzunehmenden tier- ärztlichen Einzeluntersuchung ist in den verseuchten und in den gefährdeten Beständen 3 Abs. 2) der Dekbetrieb ver- boten (Deckpause). Dies ist dem Bullenhalter durch die Orts- polizeibehörde schriftlich zu eröffnen.

S0,

Die verseuchten Rinderbestände unterliegen folgenden Verkehrs- und Nußzungsbeschränkungen:

1. Kranke und der Seuche verdächtige Zuchtbullen und weibliche Rinder dürfen nicht zur Zucht benußt werden,

2, Ansteckungsverdächtige Zuchtbullen und weibliche Rinder dürfen nicht zur Zucht benußt werden, bevor ihre Un- verdächtigkeit festgestellt ist. Die Unverdächtigkeit weiblicher Rinder ist durch tierärztlihe Untersuchung festzustellen. Wenn nicht für die Dauer der Shußmaßregeln ein besonderer Bulle bereitgestellt wird, ist die Unverdächtigkeit der bisher zur Zucht verwendeten Bullen durch tierärztliche Untersuchung und Beobachtung festzustellen. 9

3. Unverdächtige weibliche Rinder dürfen nur einem un- verdächtigen Bullen zum Decken zugeführt werden.

4. Ueber ein Fahr alte männliche und weibliche Rinder dürfen in den Bestand nur eingestellt und zur Zucht verwendet werden, wenn bei ihnen „durch tierärztliche Untersuchung eine Declkinfektion oder Seuchen- oder Ansteckungsverdacht nicht festgestellt worden ist.

5. Mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde dürfen aus dem Bestand ausgeführt werden

a) zu Zuchtzwecken über ein Fahr alte weibliche Rinder, bei denen eine lebende Frucht von mehr als 6 Monaten festgestellt ist, ferner andere weibliche Rinder und Bullen, deren Unverdächtigkeit durch tierärztliche Unter- suchung bestätigt ist,

b) zum Zwecke der Mast oder des Abmelkens Rinder, die wie unheilbar erkrankte Tiere 9) dauerhaft gekenn- zeichnet sind.

Die Ausfuhr von Tieren zu Schlachtzwecken ist ohne be-

sondere Genehmigung gesiattet. |

S 6. Die gefährdeten Rinderbestände unterliegen den Ver- fehrs- und Nußungsbeschränkungen des § 5 Nr. A bis 4.

Sozialismus, das kann nichts anderes sein, als

eine Verpflichtung, nit nur an das eigene Th zu denken, sondern vor sih die größeren Ausgaben der Gemeinschaft zu sehen und ihnen gemäß zu handeln.

{Der Führer über das Winterhilsswerk)

Kenntnis erhalten hat, verdächtige zuchtfähige weibliche Rinder

S 7. (1) Das Ergebnis der tierärztlichen Untersuchungen nach L 5 Nr. 2,4 und 5a und §6 ist durch ein Gesundheitszeugnis zu bestätigen. i (2). Wenn ansteckungsverdächtige oder neu eingestellte Tiere nah Feststellung ihrer Unverdächtigkeit zur ZUcht ver- wendet werden sollen 5 Nr. 2 und 4, § 6), so hat der Tier- besißer die Gesundheitszeugnisse dem Bullenhalter vorzu- weisen. Tiere, für die das Gesundheitszeugnis nicht beige- bracht wird, hat der Bullenhalter zurückzuweisen. Die zum Zwecke der Ausfuhr 5 Nr. 5 a) ausgestellten Gesundheits- zeugnisse hat der Tierbesißer der Ortspolizeibehörde auszu- händigen. E (3) Die Gesundheitszeugnisse sind mindestens 1 Fahr aufzubewahren. 88.

Auf Antrag des beamteten Tierarztes kann die Orts polizeibehörde für Rinderbestände mit gemeinschaftlicher Bullenhaltung bei der Durhführung des Deckbetriebs die vor- beugende Behandlung der Zuchtbullen und zuchtfähigen weih-

lihen Rinder anordnen. 8 9.

(1) Unheilbar erkrankte weiblihe Rinder und Zuht- bullen dürfen nicht mehr zur Zucht benußt werden. Sie sind

dauerhaft zu kennzeichnen. | E : : (2) Werden derart gekennzeichnete weiblihe Tiere einem

gemeinschaftlih gehaltenen Bullen zum Decken zugeführt, so hat sie der Bullenhalter zurückzuweisen.

Behandlungsverbot. 8 10.

Die gewerbsmäßige Behandlung von Deinfektionen, insbesondere der Trichomonadenseuche, durch Personen, die nicht Tierärzte sind, ist verboten. Unter den Begriff der Be- handlung fallen alle Maßnahmen, durch die eine Deinfektion bekämpft werden soll.

Aufhebung der Shußmaßregeln. L 11.

(1) Die Deckbeschränkungen 5 Nr. 1 bis 4 und §6) sind nah Anhören des beamteten Tierarztes aufzuheben, wenn

a) die unheilbar erfranften Tiere gemäß § 9 nicht mehr

zur Zucht verwendet werden oder beseitigt sind, und

b) bei den übrigen zuchtfähigen Tieren der verseuchten

Bestände durch die behandelnden Tierarzte die Ab- heilung der Krankheit festgestellt ist.

(2) Die Ausfuhrbeschränkungen 5 Nr. 5) sind nach An- hören des beamteten Tierarztes aufzuheben, wenn innerhalb drei Monaten nah Feststellung der Abheilung der Krankheit feine Neuerkrankung vorgekommen ist und durch tierärztliche Schlußuntersuhung Anzeichen einer Decinfektion nicht mehr festgestellt worden sind. Der beamtete Tierarzt kann das Er- gebnis der ticrärztlichen Schlußuntersuchung nachprüfen,

Kosten. 8 12,

(1) Die Kosten dex Untersuchungen durch den, beamteten Tierarzt und die Kosten etwa erforderlicher ergänzender Unter- suhungen in den staatlichen Veterinäruntersuhungsämtern trägt die Staatskasse.

(2) Alle übrigen Kosten fallen den Tierbesißern zur Last,

Bläschenausshlag und Banginfektion des Rindes, SIS Unberithrt bleiben die Bestimmungen über die Bekämp- fung des Bläschenausschlags des Rindvichs und die Bekämp- fung des seuchenhaften Verfalbens (Banginfektion des Rindes),

Strafvorschriften. L 14. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der 88 5 und 6, des § 7 Absag 2 sowie der 88 9 und 10 unterliegen den Strafvorschriften des Viehseuchengeseßes.

Junkrasttreten. 8 15. Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1938 in Kraft. Berlin, den 18. Fanuar 1938. Der Reichs- und Preußische Minister des Jnnern, J. At Dr, Weber.

Nichtamtliches.

Karst 10000 Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater

Sonnabend, den 22. Januar.

Staat8oper: Neuinszenierung: Lohengrin. Musikal, Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr.

Schauspielhaus: Das Käthchen von Heilbronn von Heinrich von Kleist. Beginn: 194 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus: Emilia Lessing. Beginn: 20 Uhr.

Aus der Preußischen Nkademie der Wissenschaften.

Die Preußische Akademie der Wissenschaften hält am Donners- tag, dem 27, Fanuar d. J. um 5 Uhr nachmittags eine öffentliche Sißung zur Feier des Jahrestages König Friedrichs 11. ab unter dem Vorsiß von Ernst Heymann, der die Sißung mit ciner Ansprache und einem kurzen Fahresbericht eröffnen wird, darau] folgt der Bericht von Nicolai Hartmann über die Kant- Ausgabe; s{ließlich wird Hans Lieymann den Festvortrag halten über das Thema: „Die Anfänge des Problems Kirche und Staat.“

__ Der Zutritt ist nur gegen Karten gestattet; soweit Uber diese nicht bereits verfügt ist, werden sie von Montag, dem 24. Januar, ab in der Zeit von 9—1 Uhr im Büro der Akademie, Unter den Linden 8, 1. Stock, ausgegeben,

Galotti von

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 17 vom 21. Januar 1938. S. 3.

Der deutsche Außenhandel im Dezember und im Jahre 1937.

qm Dezembe.r sind die Außenhandelsumsäte der Einfuhr als auch in der Ausfuhr gestiegen. Am stärksten war t Steigerung der Einfuhr; mit 531 Mill. RM lag sie um 49 Mill. RM, d. h. rund 10 %, über der des Vormouats. Die Zunahme entfällt zum weitaus größten Teil auf eine Erhöhung des Einfuhrvolumens, jedoch ist auch der Gesamtdurchschnittswert der Einfuhr infolge einer Erhöhung der Einfuhrpreise im Bereich der Ernährungswirtschaft etwas gestiegen. Nach der Saisontendenz mußte im Dezember zwar mit einer Steigerung gerechnet werden, jedoch geht die Zunahme über den jahreszeitlichen Umfang hinaus. Das Dezemberergebnis 1936 wurde um 164 Mill. RM über- schritten. E :

(Gejtiegen ist die Einfuhr von November zu Dezember sowohl im Bereich der Ernährungswirtschaft als auch bei der Hauptgruvpe Gewerbliche Wirtschaft. Fm ersteren Fall betrug die Erhöhung rund 13 Mill. RM. Erhöht hat sih vor allem die Einfuhr von lebenden Tieren und tierishen Nahrungsmitteln. Jn geringerem Umfang hat ferner auch der Bezug von Genußmitteln zu- genommen. Dagegen hat die Einfuhr von Nahrungsmitteln pflanzlichen Ursprungs den Vormonatsstand nicht erreiht, Jn der Hauptgruppe Gewerbliche Wirtschaft belief sich die Steigerung der Einfuhr insgesamt auf 35 Mill. RM. An dieser Zunahme waren Rohstosse mit 20 Mill. RM, Halbwaren mit 8 Mill. RM und Fertigwaren mit 7 Mill. RM beteiligt. E '

An der Steigerung der Einfuhr von November zu Dezember waren in erster Linie die europäischen Länder beteiligt. Fnsgesamt hat sich die Einfuhr hier um 39 Mill. RM erhöht. Und zwar ist die Einfuhr aus der Mehrzahl der Länder gestiegen. Die über- seeischen Lieferungen haben im ganzen weit weniger, nämlich um rund 10 Mill. RM, zugenommen. Die Steigerung entfällt hier auf Amerika höher waren hauptsächlich die Lieferungen aus Nordamerika und Asien. Die Einfuhr aus Afrika war im ganzen kaum verändert. Fm Verkehr mit Australien hat sich der in den Vormonaten bereits verzeichnete Rückgang fortgesekt.

Einfuhr im Dezember 1937.

November Dezember Jan. /Dez, Mill. RM 205,1

sowohl in

Warengruppen

Ernährungswirtschaft (Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel)

a) Lebende Tiere « «

b) Nahrungsmittel Ursprungs S E

c) Nahrungsmittel pflanzlichen U e

d Cm L °

Gewerbliche Wirtschaft

A) O E ¿ee e

Þ) GOIPIDAIent «4

6) FELtigarent

191,6 2 045,1

E

O 12,3 7,1 107,5 tiertschen 46,0 57,4 479,7

104,5 99,7 1135 30,9 322, 218 28/82 182,0 996,2 96,1 980 4 43,2 396,6

22, 23,4 235,5 i 13, 19,8 161,1 Außerdem Rückwaren 0 4,9 50,1

Reiner Warenverkehr . è 531,3 5 468,4 Gol e Lie é 0 o 20/9 148,9

Die Ausfuhr belief sih “im Dezentberx “af °552- Mill. RM. Gegenüber dem Vormonät ergibt sich dantit° eèn€ Steigerung um fast 20 Mill. RM, d. h. um 3,7 %. Dem Volumen nach war die Zunahme noch etwas stärkex, « da - der Ausfnhrdurhschnittswert nah einer Erhöhung im Vormonat etwas gefallen ist. Die Zu- nahme der Ausfuhr ist im wesentlichen als jahreszeitliche Erschei- nung zu betrachten. Jn den vergangenen Jahren ist die Ausfuhr von November zu Dezember meist ebenfalls gestiegen. Gegenüber dem Dezember 1936 ergibt sih eine Steigerung der Ausfuhr um 95 Mill, RM.

Bei den einzelnen Warengrupven war die Entwicklung der Ausfuhr verschieden. Die Fertigwarenausfuhr war mit 450 Mil- lionen RM um rund 22 Mill. RM höher als im Vormonat. Ge- stiegen ist jedoch lediglih der Absay von Enderzeugnissen, und

A 1 4

l, Vorerzeugnisse 2, Enderzeugnisse

Die Aufgaben des Handwerks im tommenden Zahre.

Der Reichsstand des deutschen Handwerks führte im Haus des deutschen Handwerks eine Landeshandwerksmeister- und Bei- ratstagung durch, in der die Aufgaben des neuen ahres be- [prochen wurden. Aus dem Gebiet der Ausfuhrförderung wurde bekanntgegeben, daß der Reichsstand sih an der Leipziger Früh- jahrsmesse mit 35 Gemeinschaftsständen beteiligt, darunter au zum erstenmal mit einem der Uhrmacher. Die Umsaßsteuerstatistik sur 1935 hat ergeben, daß es 7000 ausfuhrtreibende Handwerks- betricbe gibt, die hon damals eine Gesamtausfuhr von 135 Mill. Reichsmark erzielt haben. Zu den bestehenden Ausfuhrförde- rungsstellen in Berlin, Leipzig, Hamburg und München errichtet der Reichsstand zwei neue in. Düsseldorf und Stuttgart.

__ Die Auswirkungen des Großen Befähigungsnachweises und die Bedéutung des Handwerks als: Arbeitsschule der Nation wur- den durch folgende Zahlen beleuchtet: 1934: 28 000, 1936: 67 000 Meisterprüfungen (davon früher 92 %, jeßt 8 % bestanden); ahl der Handwerkslehrlinge 1933: 419 000, 1937: 618 000; auf einen Fndustrielehrling kommen drei Handwerkslehrlinge; im Vauhandwerk gibt es 47 000, in der Bauindustrie 3000 Lehrlinge. Fur die planmäßige Berufslenkung hat der Reichsstand die erste eingehende Lehrlingsstatistik der deutshen Wirtschaft geschaffen. Cle gibt genáue Aufschlüsse über den Lehrlingsbestand in den Dandwerkskanmerbezirken, und zwar ‘aufgeteilt nah Lehrjahren und einzelnen Berufen. Aus den“ Gesellenprüfungen der Reichs- standsorganisation“ gehen jährlich rund 125 000 ausgebildete Fäch- qruppenkräfte für ‘die Wirtschaft hervor. Damit die Handwerker, die sih nah der Meisterprüfung selbständig machen, sih an den Stellen niederlassen, wo sie gebraucht iverden, hat der Reichsstand Ln Werk von Reichs- und Bezirks- und Ortsstandortskarten in Angriff genommen, auf denen für jeden Beruf die Arbeitsmög- lichkeit an den verschiedenen Stellen abgelesen werden kann. Das wird dazu: mithelfen, für den hochgeshulten Handwerker das Recht auf Arbeit zu verwirklichen. Auf Grund der Fachlichen Vorschriften hat der Reichs\tand den Entwurf eines neuen Ge- werbeverzeihnisses aufgestellt; ex enthält 143 Vollhandwerke, 1 Spezialhandiverke und 91 Teilhandwerke, für die der Große Ltsahigungsnachweis (also die Meisterprüfung als Vorausseßung der Niederlassung) gefordert werden muß.

_Der Reichsstand hat niht nur den Großen Befähigungsnach- weis, sondern noch mehr den Vierjahresplan zu einer umfassenden Ulktivierung der Handwerksorganisation benußt. Das gilt zunächst [Ux die Neuordnung der Meisterprüfung und des Lehrlingswesens durch Fachliche Vorschriften; ferner bedeutet die Umschulung auf die neuen Werkstoffe zugleih einé planmäßige fachliche Schulung überhaupt. Drittens tut das Handwerk mit der Buchführungs-

zwar um insgesamt 26 Mill. RM. Die Erhöhung entfällt dabei zum aus hlaggebenden Teil auf Maschinen, deren Absayß allein um annähernd 20 Mill. RM zugenommen hat. Zu einem wesent- lichen Teil hängt dies damit zusammen, daß im D zenmiberergebnis eine Reihe von größeren Maschinenlieferungen enthalten ist, die groztenteils bereits in den Vormonaten in Teilsendungen aus- gesuhrt, im Dézomber aber erst beendet worden sind und daher in der Statistif exst leßt erfaßt werden konnten. Die Ausfuhr von Vorerzeugnissen, die im Vormonat bereits rückgängig war, hat im Vezember weiter abgenommen. Von den übrigen Gruppen weisen Palbwaren sowie die Erzeugnisse der Ernährungswirt- [haft eine leihte Erhöhung gegenüber dem November auf, da- gegen ist der Absaß von Rohstoffen (Kalisalze und Kohle) zurück- gegangen.

_Die Steigerung der Ausfuhr von November zu Dezember entsallt zum größten Teil auf Europa. Jnsgesamt nahm sie hier um rund 14 Mill. RM zu. Der Absaß nah Uebersee hat si um 5 Mill. RM erhöht. An dieser Steigerung waren lediglich Amerika und Asien beteiligt. Die Lieferungen nah Afrifa haben den Vormonatsfstand nicht ganz erreiht. Der Absay nah Australien blieb unverändert.

Ausfuhr im Dezember 1937. Warengruppen November Degembex Jan. /Dez. Mill, RM Ernährungswirtshaft . .…. 7,5 8,5 (Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel)

O) Eee E 0,4

b) Nahrungsmittel tierischen Ur-

Ur A

c) Nahrungsmittel pflanzlichen

Ua N A

d) Genußmittel .. i Gewerblihe Wirtschaft

O R e

D DAIB T s

C) Fett 4

l, Vorerzeugnisse 126,9 2. Enderzeugnisse . 296,9 323,1 Ae Ra 0,1 0,2

S

1,0

D

543,6 47,3 46,3

450,0

Gr

O = G1 D

In O I O O S

o

Reiner Warenverkehr. . 532,8 552,8 G A : 0,9 1

Die Handelsbilanz {ließt im Dezember mit einem Ausfuhrübershuß von 21 Mill. RM gegenüber 50 Mill. RM im November ab.

Jm Jahr 1937 betrug die Einfuhr 5468 Mill. RM, die Aus- fuhr 5911 Mill, RM. Gegenüber dem Vorjahr ist die Einsuhr um 1250 Mill. RM, d. h. rund 30 %, gestiegen. Diese Zunahme entfällt zu etwa zwei Dritteln auf eine Erhöhung des Volumens, ein Drittel beruht auf der Steigerung der Einfuhrpreise. Ver- haltnismäßig am stärksten war die wertmäßige Steigerung der Einfuhr im Bereich der Ernährungswirtschast mit 36 % (vo- lumenmäßig 27 2%). Die Einfuhr von Rohstoffen hat sich wert- maßig um 27 %, volumenmäßig um 15 % «und- von Halbwaréèn um 31 bzw, 13% erhöht. Die Ausfuhr ist gegenüber 1936 um

1143 Mill. RM, d. h. nit ganz ein Viertel, gestiegen? Zum -weit- °

aus größten Teil beruht diese Zunahme auf einer Erhöhung ‘des Ausfuhrvolumens (+19 2), jedoch sind auch die Ausfuhrpreise, die von 1935 auf 1936 noch rückgängig waren, etwas gestiegen (+44 %). An der Steigerung der Ausfuhr waren. von der Ernährungswirtschaft abgesehen alle Gruppen beteiligt. Ver hältnismäßig am stärksten war die Zunahme bei Rohstoffen (Kohle); der Absaß von Fertigwaren Tag (volumenmäßig) um rund 20 % über dem Vorjahrsumfang.

Die Handelsbilanz {ließt 1937 mit einem Ausfuhrüber- schuß in Höhe von 443 Mill. RM gegenüber 550 Mill. RM im Vorjahr ab. Die Verringerung des Ausfuhrüberschusses beruht ausschließlich auf der vermehrten Einfuhr lebenswichtiger Nah- rungsmittel und Rohstoffe.

shulung und der am 1. April beginnenden Buchführungspflicht sowie der anschließenden Durchführung von Kalkulationsricht- linien einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der Hand- werkswirtschaft durch Leistung. Ueberall wird jebt die rashe Um- stellung durch die jahrelangen in der Stille geleisteten Vorarbeiten ermöglicht. Die sorgfältige Vorbereitung wird auch der großen Kulturausstellung „Das Lebensbild des Handwerks“ zugute kommen, die der Reichsstand in diesem Fahre in Berlin eröffnen wird.

Auf dem Gebiete des Bauwesens erscheint dem Handwerk eine zentrale Planung der Bauvorhaben und eine planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte wünschenswert; die wirtschaftliche Ein- richtung des Handwerks, besonders die Bauträgergesellschaften und Landeslieferungsgenossenshaften haben sich 1937 gut ent- wickelt und versprechen für 1938 weitere Fortschritte.

Erweiterte Textilmesse auf der Leipziger Frühjahrs messe 1938.

Die Textil- und VBekleidungsmesse, die im Rahmen der Leipziger Frühjahrsmesse 1938 vom 6.—10. März abgehalten wird, weist gegenüber den Vorjahren wichtige Veränderungen auf. Sie wird diesmal alle Zweige dex Textilindustrie umfassen. Die störenden Lücken im Angebot werden damit verschwinden. Fnsbesondere werden die Hersteller von Damen- und Herren- Oberkleidung, von Gummi- und Lederbekleidung, von Hüten, Müßen und Krawatten sich auf der kommenden Frühjahrsmesse erstmalig in größerer Anzahl beteiligen. Die Zahl der Aussteller der Textil- und Bekleidungsmesse, die zur Frühjahrsmesse 1937 497 betrug, wird sih nah den bisherigen Anmeldungen um rund 50 % erhohen. Auch die Ausftellungsräume in den Vereinigten Textil-Meßhäusern sind durch Hinzunahme bisher anderweitig vermieteter Gebäudetecile stark erweitert worden. Die vermiet bare Ausstellungsfläche ist von 6371 qm auf etwa 9000 qm ge- stiegen. Neben der Schau der deutschen Textilindustrie werden auch auf der kommenden Messe Textilfabrikanten aus nicht- deutshen Staaten, besonders aus Oesterreich und der Tschecho- slowakei, in erheblihem Umfang ausstellen. Auch die Pelzver- edlungsindustrie macht ihr Angebot im Rahmen der Textil- und Bekleidungsmesse. Wertvolle Anregungen für die Besucher der Messe gibt ebenfalls eine Modenschau, die während der Messe von der Reichsinnung des Doutschen Damenschneiderhandwerkls und der Deutschen Meistershule für Mode in München ver- anstaltet wird.

Fortseßung des Handesteils in der Ersten Beilage.

1938: das Zahr des Arbeiterwohnstättenbaues.

Jn der Korrespondenz „Teutshe Siedlung“ zieht Ober- regierungsrat Dr. Fischer-Dieskau die Bilanz der Neubau- tätigkeit des verflossenen Jahres. Wenn auch endgültige Zahlen ncch nicht vorliegen, so könne doch ziemlich sicher angenommen werden, daß das an sih schon äußerst günstige Ergebnis von 1936, das einen Rohzugang von 332000 Wohnungen brachte, erreicht, voraussihtlich aber übertroffen worden is. Dieses Ergebnis set um so höher zu werten, als es durchweg der reinen Neubautätig- feit zu danken ist, während der Umbau bei weitem nit mehr dite Rolle spielt wie in den vorangegangenen Jahren. Ferner ist bei Bewertung dieses günstigen Ergebnisses zu berücsichtigen, daß die Verknappung mancher BVaustoffe, der Mangel an Vaufach- arbeitern und die Vordringlichkeit gewisser großer anderer Bau- aufgaben sogar Rückschläge auf dem Gebiet des Wohnungsbaues befürchten liegen. Wohnungspolitish sei besonders zu begrüßen, daß der Anteil der Arbeiterwohnstätten am gesamten Wohnungs- zugang 1937 zweifellos erheblih gewachsen ist, und daß weiter eine deutlihe Verlagerung des Schwergewichts der Vautätigkeit von den Großstädten weg zu den mittleren Gemeinden sih abgezeichnet hat. Als sicher könne angenommen werden, daß die Wohnungs- bautätigkeit 1938 nohch erheblih mehr staatlih gelenkt und gefor- dert und damit nah den siedlungs- und wohnungspolitishen Er- fordernissen ausgerihtet werde als bisher. 1938 werde das Jahr des Arbeiterwohnstättenbaues werden.

B E E E E A S A R E E L I E P I E E I I E E E E Tierseuchenstand am 15. Fanuar (Hartung) 1938.

(Zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt nach den Berichten der beamteten Tierärzte.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindvichs, Pokenseuche der Schafe, Röß, Beschälseuche der Pferde, Schweine=-, vest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstäage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er- flärt werden fonnte,

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge- meinden. und Gehöfte mitenthalten.

Beo ente Kretse Da)

Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).

8: Greifswald 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Grimmen 1, 2 (—, 1) LLt Breslau 8, 11 (7, 10); Brieg 6, 10 (1, 2), Frankenstein 12 (D Gg Wattenbeta L), Namalai 3,0, 2) Des Oa o 2e Sat L O 182 Cel 16, 43 (15, 40), Falkenberg 17, 23 (15, 22), Grottkau 13, 26 (9, 21), Leobschüß 12, 37 (9, 34), Neisse 31, 97 (12, 60), Neustadt, O.-S. 63, 297 (26, 169), Oppeln Stadt 1, 1 (1, 1), Oppeln 9, 10 (7, 8), Ratibor D Ea 2 T Giberedt L S Cn L D, Husum 4, 6, Segeberg 1, 1, Steinburg 1, 1, Südtondern 3, 3 (1, 1). 18: Grafsch. Diepholz 10, 20 (3, 11), Grafsch. Hoya 6, 9 (4, 5), Grafsch. Schaumburg 3, 8 (1, 4), Hannover 4, 6 (1, 4), Hameln 5, 6 (3, 4), Neustadt a. Rbge. 1, 16 (—, 12), Nienburg 4, 9 (4, 9), Springe 2, 4 O E Net 2, S (09) S0 Ce S S Lüneburg Stadt 1, 1 (1, 1). 21: Bremervörde 1, 5 (1, 5), Land Hadeln 1, 1, Osterholz 9, 14 (4, 6), Rotenburg i. Hann. 1, 2 (—, 1), Stade 1, 1, Verden 5, 45 (1, 31), Wesermünde 7, 32 (4, 23). 22: Aschendorf- Hümmling 19, 98 (7, 51), Bersenbrück 15, 37 (9, 21), Grafsch. Bent- heim 28,75 (3/45),-Lingen 26, 67-2, 17), Melle 7, 9. (2, 5); Meppen 19, 58-(9,,48),. Osnobrück. 17, 26 (5, 12), Wittlage 6, 7 (3,5), 23: Aurich 45, 299 (5, 108), Emden Stadt 1, 10 (—, 5), Leer 63, 328 (6, 122), Norden 65, 450 (3, 78), Wittmund 14, 21 (3, 9). 24: Ahaus G2 l S Beit I e200 Boten 2 O Coesfeld 15, 49 (7, 33), Gelsenfirchen-Buer Stadt 1, 7 (—, 2), Glad- beck Stadt 1, 4 (—, 3), Lüdinghausen 14, 43 (7, 30), Münster i. W. Stadt 1, 1 (—, 1), Münster 17, 81 (2, 36), Recklinghausen Stadt L, 18 (—, 6), Redlinghausen 15, 56 (4, 31), Steinfurt 19, 112 (—, 77), Teklenburg 15, 63 (2, 29), Warendorf 18, 123 (1, 45). 25: Biele- feld 5, 11 (3, 7), Bühren 3, 9 (1, 6), Halle i. W. 10, 33 (2, 16), Her- ford 3, 3 (1, 1), Lübbecke 9, 12 (4, 6), Minden 4, 8 (2, 3), Paderborn 3, 4 (—, 1), Warburg 4, 27 (2, 20), Wiedenbrück 18, 64 (4, 29). 26: Bochum Stadt 1, 4 (—, 2), Castrop-Rauxel Stadt 1, 1 (1, 1), Dort- mund Stadt 1, 12 , 9), Ennepe, Ruhrkreis 3, 7, Hagen Stadt I, 2 (—, 1), Herne Stadt 1, 2, Jserlohn 10, 14 (5, 7), Lippstadt 9, 26 (3, 15), Llinén Städt 1, 2, Olpe 11 (1, 1), Soest 4, 7 (4, 7), Unna 9, 17 (5, 8), Wattenscheid Stadt 1, 1 (1, 1), Witten Stadt 1, 4 (1, 4). A7: Hanau 1, 1, Hersfeld' 3, 9 (1, 6), Ziegenhain 3, 12 (—, 6), Kreis des Eisenbergs 1, 4 (1, 4). 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, 13 (—, O, Limburg 1, 6 (—, 2), Main-Taunus Kreis 2, 2 (1, 1), Obertauñus Kreis 1, 13 (—, 11), Unterlahnkreis 1, 2 (1, 2), Wiesbaden Stadt I, 39 (—, 33). 29: Ahrweiler 1, 9 (—, 3), Altenkirchen 1, 3 (1, 3), Koblenz Stadt 1, 1 (—, 1), Koblenz 1, 1 (1, 1), Neuwied 2, 3. 30: Cleve 50, 447 (1, 181), Dinslaken 10, 35 (2, 17), Duisburg-Hamborn Stadt 1, 2 (—, 2), Düsseldorf Stadt 1, 8 (—, 3), Düsseldorf-Mett- mat (8), Cisen Siadt 1, 1 Gelbe 22 4907 185) Grevenbroich-Neuß 48, 315 (2, 218), Kempen-Krefeld. 24, 291 (—, 102), Krefeld-Uerdingen a. Rh. Stadt 1, 60 (—, 15), Mörs 62, 263 (20, 142), Mülheim a. Ruhr Stadt 1, 4 (—, 2), München-Gladbach Stadt E T7 (4, 13), Neuß Stadt 1, 7 (—, 5), Oberhausen Stadt 1, 1, Rees 38, 247 (2, 97), Rheydt Stadt 4, 8 (—, 4), Solingen Stadt 1, 11 (—, T7), Rhein-Wupperkreis 7, 15 (—, 7), Viersen -Stadt 3, 10 (—, 6). 31: Bergheim 12, 301 (1, 105), Bonn 11, 36 (4, 11), Euskirchen 43, 149 (25, 114), Köln Stadt 1, 32 (—, 18), Köln 21, 68 (8, 37), Oberbergischer Kreis 1, 1, Rheinisch-Bergischer Kreis 6, 15 (—, 4), Ziegkreis 23, 92 (5, 43). 32: Bitburg 3, 29 (1, 13), Daun 1, 1 (1, 1), Prüm 6, 20 (2, 14), Restkreis Merzig-Wadern 1, 1 (1, 1), Säärbuürg 65, 8 (1, H, Trier Städt 1, 3, Trièr 2,5 (1, 3). 38: Aachen Stadt l, 8 (—, 1), Aachen 8, 30 (—, 17), Düren 49, 125 (29, 78), Erkelenz 37, 94 (5, 59), Geilenkirchen 44, 529 (2, 122), Jülich 33, 68 (5, 48), Monschau N Schleiden 1, 1. 35: Starnberg 1, 2, Wolfratshausen 8, 120) 37: Bergzabern 13, 112 (—, 50), Frankenthal Stadt l, 7 (—, 5), Frankenthal 7, 24 (2, 18), Germersheim 31, 267 (3, 126), Kaisers- lautern 1, 9 (—, 2), Kirhheimbolanden 4, 9 (1, 3), Landau i. d. Pfalz Stadt 1, 16 (—, 1), Landau i. d. Pfalz 20, 158 (3, 89), Ludtwigs- hafen a. Rh. 11, 65 (—, 40), Neustadt a. d. Weinstraße 10, 146 (1, 99), Pirmasens 3, 11 (—, 4), Speyer Stadt 1, 21 ( , 11), Speyer 9, 125 (—, 74), Zweibrüden Stadt 1, .1; Zweibrüen 8,50 (2, 32). 38: Ansbach 1, 1 (1, 1), Vamberg 1, 1, Fürth 2, 7 (1, 6), -Höchstadt a. d. Aisch 2, 4 (1, 3), Neustadt a. d. Aisch 3, 6 (1, 2), Rothenburg ob der Tauber 3, 3 (3, 3), Scheinfeld 6, 23 (4, 16), Uffenheim 6,14 (4, 9). 39: Alzenau: 3, 6- (1, 2), Aschaffenburg 2, 76 (—, 55), Gerolzhofen 33, 200 (32, 136), Hammelburg 4, 11 (2, 7), Haßfurt L L Hofheim 3, 3 (3, 2), Kaärlstädt a. M. 11, 87 (4, 72), Nina 1.68 (44) Kipßingen Stadt 1, 53 (—, 21), Kißingen 43, 708 (19, 455), Königs- hofen 3, 25 (2, 22), Marktheidenfeld 8,-153 (—, 83), Obernburg 1, 3 (1, 3), Schweinfurt 17, 185 (11, 152), Würzburg Stadt 1, 38 (— 33) Würzburg 27, 495 (6, 338.) 43: Borna 4, N —, 2), Geiniiag is 9 (—, 1). 43: Besigheim 1, 1 (11) Brackenheim Lt D Seil eon L L) Seonbera L101 Ludwigsburg 1, 1 (1, 1), Mar- Va L) Neat 6,7 (0) 4) Vaihingen 1, 1 (1, 1 atb lingen 1, 2 (—, 2). 47: Crailsheim 1, 2 (1, 2), Ellwangen 1, 1 (1; 1) Künzelsau 1, 1 (1, 1), Mergentheim 9, 10 (9, 10). 48: Geislingen

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An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ift die E laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle auf- geführt,