1938 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Feb 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 23. Februar 1938. S. 2. Erste Ve ; : e Vellage zum Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 23. Februar 1938. S. 3.

a ————

fiaftpfliht bei Decungssum en von M

Perfonenshäden 506000 250000 ¡100 Sacschäd | 000 | Fahrlehrer und Vermbgenshzäden 25000 | 10000 ‘1000

Fahrschulen E s

firaftfahrzeughändler mit Fahrl ; : j von Kiraftfahrzeughändlern Rehende Fahrielirer E

mik Ausbildungsberehtigung

für alle gien

mit Ausbildungsberechtigun

nur für filasse 1 Ag | (Jweiräder, auh mit Beiwagen)

Die Beiträge zu 81/82 können vierteljährli Teilzahlungszushlag entrihtet werden; die Dritte rungsperiode ist aber 1rohdem ein Jahr.

| fiasho, fiasho-Dollversicerung

mil mit mit

fi aftpflicht bei Dekungssummen von NM |} Brand

500 000 | 250 000 | 100 000 || u. Ent- | ü ü Sohschüd 25 000 | 10 009 F | 500,— | 300,— | 100,— De E FREROEens Dermögenschäden 20000 | 10000 | 4 000 dung Selbstbeteiligung

[Bezirksverkehr) (gemäß § 29 Durchführungs-V0 i Ea ; mindestens:

3. 656 v. 27. 5. 1936) bis 2M 5 286 253 220 55 85 110 182 264

über 24 bis 3% t 374 331 _| 288 75 113 150 225 325 M „4 {l 407 360 313 88 150 200 275 375 Anzuwendende Sonderbedingung:

M 327 466 405 120 205 270 590 525 (34) Hafipflichtansprüche, die bei der Ausführung

Bf 615 -| 544 473 140 236 315 455 613 * von Schlepp- oder Windensftarts durch gy t

8 [1050 Segeltlugzeug oder durch das in Bewegung be, E Ca e = a 2 findliche Seil entistehen, sind nicht Gege 25 vf Jushlag zu den Beiträgen

der Vos 2 Haften cchloht die Ve, i ¡ iejeni Schäden ein, die auf nach fiennziffer 58 Sicherung diejenigen , die E Sal L Lei A0 eezeidhn A Dersicherung nah ßennziffer 81 und 82 kann nur i

200 38 56 75 125 lage gekommene Seil zurückzuführen sind, Anschluß an cine fiaftpflihtversiherung für ‘Rede 300 U fahrzeug-fandel und -fiandwerk nach ßennziffer 91/92 Stroßenreinigungs- und Sprengwagen au SLAY des Tarifs genommen werden rotdem ist für die Fahrlehrerver j i sicherungsperiode ein ka sicherung die Ver

Wenn Dersicherung für den firaftfahrzeug- den Werkstattbetrieb nicht A ae E

ßraftfahrzeug-Fandel und -Fhandwerk Stiptagvertahren

{ßennziffer 91, bzro., wenn nur firafträder und Drei Das gesamte firaftfahr i ae A 1 h zeugwagnis des Antragstellers i , F faftpfliht-, als auch in der Aonbon eiMeitag ae L 2 n R E iee m a JOLNeE Ganzes zu betrachten. Es kann also nicht etwa die cir Bauen en E E ersicherung nur für Probefahrtkennzeihen oder nur für eigene O I] E Etat S Fahrzeuge beantragt werden. Vielmehr müssen alle eigenen und ; | E [remen im Gefahrenbereich des Dersicherungsnehmers besind- Zun Fahrzeuge und alle Probefahrtkennzeihen versichert wer- ee (Ausnahmen: Jiffer 2, a u. d, der Sonderbedingungk Wird al S faftpflihtversicherung Selbstbeteiligung oder Erhöhung _3I | er eckungssummen gewünscht, kann dies nur für die 6e- samtversicherüng vereinbart werden, nit etwa nur für eine estimmte Fahrzeuggruppe. Ebenso kann eine fiaskoversicherung L das gesamte Wagnis nach einheitlichher Form genommen werden, also entweder für das Ganze fiaskßo-Dollversicherung ohne Selbstbeteiligung oder fasko-Dollversicherung mit Selbst- eteiligung oder Verficherung gegen Brand und Entwendung : Anzuwendende Sonderbedingung (50): : 7,80 | 6,90 | 6,— 1,80 | 240 | 3— | 6,— 1. Die Versicherung bezieht sich auf 1h20 100 D 2,70 3,60 4,50 T a) an Cas Gn Versicherungsnehmers; als eigene E O E a Le R eiten auch soiche, die einem anderen zur Sich über- L | | Signel, aber im Besitz des Versicherungsnehmers belasn | | 26, | 25. | 20 | B | ges 02S 0 sind, s eigene Fahrzeuge gelten fe i i ‘30 ‘60 ‘80 E O E E SRelOhrein and Se I E A A M ved Tee L Sew) ist erkäufern des Versicherungsnehmers gehören. Der Ein- 32,50 | 28,75 | 25,— 7,50 | 10,— | 12,50 | 25,— ausbildung na ßennziffer 86 dee ap O Einzel- schluh dieser Fahrzeuge bedarf aber besonderer Bean- E r E E E a zu beantragen. fragung. Nicht als eigene, sondern als fremde Fahrzeuge E Diinentiende Sonderbedingung: erige gun _solche, die der Versicherungsnehmer 65,— 57,50 50,— 15,— | 20 25 | 50 100 G Die Vercherung bezieht sich aae on orbehailt seines Eigeniums verkauft und übergeben 71,50 63,25 55,— 16,50 2 2250 E o ; rsicherten Personen in ihrer fremde Fahrzeuge, sola ie si i i beitrag der am 5 Z i : E E L N is E der sich aus Var Ee ker G E 16.25 1440 1250 } beitrag der m Slelfag vorhandene, nici ng_ ung von Kraftfahr- und/oder eines Werkstatibeiriebe ibt, in d y : D A A a Dezember 1933, des Versicherungsnehmers oder Gde n dia Maires, E O ai 7,50 | 10,— | 12,50 | 25,— | 50,— retische Küebildug Haftung aus der theo- fen oder bei ihm angesfellten Person befinden. E T 5222 P Vaud Ls i a der praktischen E ao für fremde Fahrzeuge beschränkt DAIMIENES, E “Gu i; r: l sich au äden, für die der Versich s iffer 1 bis 4 bear Die persönliche Haftpflicht der aauszubil- lich haffbar gemacht wird. Gub See Ua a wird N enden Personen als Lenker isf bei Fahr- isf die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberech- 39

ien, bei denen sie vorschrifizmäßig b tigl ü ie di iedì j , j g be- igler Ansprüche sowie die Befriedigung b ht - gleitet werden, eingeschlossen. sprüche im Rahmen der Kakevehärung a 19,50

F astpfliht bei Dehungssummen von M

500 000 | 250 000 | 169 000

6 ce f ask o- Dolloersiherung

u. Ent- mit mit

Personenschà Sachschäd n Dermögenstidy

Perfonenschüden

fiennziffer

fiennziffer

fiennziffer

noh Sonderfahrzeuge | :

Schlepp- und Windenautos für Segelflugsport, die ny auf dem Flugplaÿ benuht werden, ohne zum öffent, lichen Verkehr zugelassén zu sein

“1 d

20 vf des Jahresbeitrags, der für die Fahrzeuge nah dem aligemeinen Tarif jeweils am Stihtag gilt.

mit Lastkraftwagen Ä

{nach zulässiger Belastung) d « U v. 20

10 vfi des Jahresbeitrags, der für die Fahrzeuge nah dem allgemeinen Tarif jeweils am Stichtag gilt.

mit Sattelshleppern (nah Nußtlast des Aufliegers; Satteishlepper und Auflicger gelten als Einheit) i inen“ bis 40 ps 260 | 230 t masckunen 4 mi Ns du Angabe | über 40 bis 60 ,„ 595 518 450 90 135 180 auf dem Typenschild) «00 h o10 | 805 | 700 | 125 | 184 | 245 | 438 ; / 11 17 22 38 In Verbindung 19 28 m as

fiennziffer 56—57a bzw. mit dem

weitere Auflieger zu 57 (nah | F 7 s 1 firastfahrzeug 2 2 p 5 Nußzlast " ¿ ¿

n 10 beitragsfrel 29] 105 | 140 | 210

12,— 18,— 28,—

4 40,— 44,—

50,—

Anhänger zu Sondercsahrzeugen

ape E E

bis 2% Anhänger zu Fahrzeugen nah | über 24 bis 4 5 0

Die fjafipflihtgefahr für folhe Anhängerschäda, die mit dem Betrieb des firaftfahrzeugs im Sinne dy § 7? AFG nit zusammenhängen, kann eingeschlossn werden gegen einen Zuschlag von:

Die fiaftpflihtgefahr für solche Anhängerschäden, die mit dem Betrieb des firaftfahrzeugs im Sinne des § 7 fiF6 nit zusammenhängen, kann eingeschlossen werden gegen einen Juschlag von:

E R fe i Ei tEÓ

je Anhänger bzw. Auflieger

e

Fnzuwendende Sonderbedingung:

(30) Bei genehmigungspflichtigen Fernfahrien, für die nach den Angaben im Anirag eine Geneh- migung nicht vorliegt, wird Versicherungsschuiz

nicht gewährt,

71/, vfi des jeweils geltenden Beitrags für Versicherung gegen Brand und Entwendung

005 30 | 60 | 1 6! 6,— | 7,50 | 15,— | 30,—

34,50 17,25

*) Diese Wagnisse können beim Deutschen Luftpool abgedeckt werdn

J Grundregel 10 beachten!

d E LL E A pte E U T G

E

i 1 Seite 58 des firaftsahtzeugiariss 1938 Seite 41 des firaftfahrzeugtarifs 1938 Seite 44 des firaftfohrzeugtarifs 1938

Seite 35 des firastsahrzeugtarifs 1938 Seite 47 des firaftsahrzeugtariss 1938

Dersicherungen für firaftfahrzeug-Fandel und -fiandweck können auch (wahlweise neben der Dersicherungsart lt. S. 44-47) nah Jahl der Führerscheininhaber abgeschlossen werden (fiennziffer 93). Jahresbeitrag für jeden Führersheininhaber, für den Versiche- rungsschuti gewünsht wird:

Ffioftpfliht bei Deckungssummen von NM Pers äd 500 000 |

c) Fahrten, für die ein Fahrzeug ohne Stellung eines Fahrers Sachschüden E 50800 ‘25000 "10000

(an Selbsftfahrer) in Ausübung eines Vermiefungsgewerbes Dermögenschaden 20000 | 10000 | 4000 || dung Selbstbeteiligung

i vermielet wird; 1 2 So ) solche Fahrzeuge, die bei dem Versicherungsnehmer 390 | 345 | 300 | 110 | 255 | 340 450 600

garagenmähig unfergestellt sind oder untergebracht wer- den soilen, soweit ein Schadenfall auf dieser rechtlichen Die Grundregeln 4, ? und 9 bleiben hierbei in Geltung Anzuwendende Sonderbedingung (51):

Beziehung beruhf.

Zur Beitragsberechnung sind bei Beginn der Versicherung

und vierteljährlich danach die vorhandenen, unter die Ver- 1 d2 d ;

sicherung fallenden Fahrzeuge, die für den Versicherungs- und 2. a—d) der Sonderbedingung 50 auf S. 44/45; ferner:

nehmer ausgegebenen Probefahrtkennzeichen, sowie das 2. e) (ausgeschlossen sind) Kaskoschäden im Ruhestand auf

handwerksmähßig beschäftiglfe Werkstaltfpersonal dem Ver- dem Betriebsgrundstück und in- sonsfigen vom Versiche- rungsnehmer benutzten Einsfellröumen.

sicherer anzuzeigen. Der Versicherer ist berechtigt, bei der Aufstellung des Verzeichnisses durch einen Beaufiragten « Der Versicherungsschutz isf davon abhängig, daß im Scha- denfall eine der namenilich bezeichneten Personen das

mitzuwirken. Fahrzeug gelenkt oder sich in demselben befunden hat.

Unterbleibt die vierteljährliche Anzeige trotz vorheriger Sollen bei der Versicherung nah Fahrern auch die Gefahren im

Erinnerung, so wird E zwei Wochen nach nochmaliger, eingeschriebener Mahnung des Versiche- l Qu | rungsnehmers, in der auf diese Folge aufmerksam zu BRISdUNE ne E so ist folgende Sonder-

machen isf, von der Verpflichtung zur Leistfung frei.

Seite 32 des firaftfahrzeugtariss 1938

2. Ausgeschlossen von der Versicherung sind

a) eigene Fahrzeuge, die als Droschken oder Omnibusse zu- gelassen sind;

b) Fahrien, bei denen der Versicherungsnehmer gewerbsmähig Personen oder Güier gegen Entgelt befördert oder die mit Güterfahrzeugen zur Beförderung von Personen unter- nommen werden;

ßfiasko, fi ask o- Vollversicherung Brand

u. Ent- mit mit mit

50 000 | 25 000 | 10000 || wen- | 500,— | 300,— | 100,— | ohn Selbstbeteiligung

20 000 | 10 000 4 009 dung Sonderfahrzeuge | 3 E L 0

(Für Fahrzeuge, die hier niht auf- geführt sind, ist je nah der Julassung der Beitrag für Personen- oder Lastwagen zu berechnen.) Abschleppwagen, die be- hördlih als Arbeitsma- schinen anerkannt sind.

gaftpfiihi vei Dehungssummen von KM

Personenshäden 500000 |250000 | 100000 Sachschuden 50000 | 25000 | 106000 Vermögenshäden 20000| 10000| 4000

1 2 Selbständige Finzeifahrlehrer und | 4 | angestellte Fahrlehrer | 156 | 138 | 120 Für den als Fahrlehrer tätigen Inhaber einer Fahr- =] schule, wenn und solange für mindestens cinen weite- ren, für die Fahrschule tätigen Fahrlehrer der Beitrag gemäß äennziffer 85 gezahlt wird 104 192 | 80. |

Für Fahrfehrer, die lediglih für ßlasse 1 \Jwoeiröder, auh mit Beiwagen} —__________—_ ausbilden | 104 | 92 | 80 | Anzuwendende Sonderbedingungen: 40 wie vor und 42 wie folgt: (42) Mitversichert isf die Hafïlpflticht des Ver- sicherungsnehmers als Halter beliebiger Krafifahrzeuge bei der Versicherung als Fahrlehrer für Klasse 1 als Halter beliebiger Kraffräder. —, aber nur für Fahrten zu Lehrzwecken, die vom Versicherungsneh- mer bzw, von einem durch ihn versicher- fen angesfesllien Fährlehrer in Begleiiung des Fahrschülers ausgeführt werden und bei denen der Fahrlehrer oder der Fahr-

fiaftpfliht bei Dehungssummen von NM

500 000 | 250 000 | 109 000

fiosko,

Brand u. Ent-

fiushk0- Vollversicherung

mit mit mit 500,— | 300,— | 100,— | Ohne

Selbstbeteiligung E

Foftpfliht bei Dehungssummen von RNM

500 000 | 250 000 | 100 000 50 000 | 25 000 10 009 wen- 20 000 | 10 000 4 000 dung

S L mindestens: 85 0 162, | 264 1135 | 150 | 225 | 325 150 | 200 | 275 |_375_

Personenshöden Sashäden Vermögenshäden

Ip

R pp E T U F A R

fiennziffer

Ci

| Casno: fiasko-Vollverficherung

u. Ent- | „mit | mit | mit l Ent- | ¿00— | 300,— | 100,— | ohne

tg

286 | 253 | 220 | 55 374 | 331 | 288 | 75 407 | 360 | 313 88 527 | 466 | 405 120 | 203 | 270 | 390 | 525 615 | 544 | 475 140 | 236 | 315 | 455 | 613 683 | 604 | 525 193 | 446 | 595 | 788 |1050

25 vf Zuschlag zu den Beiträgen nach fiennziffer 56

260 250 200 38 56 75 125 585 518 | 450 90 135 180 500 310 805 700 1253 | 184 245 438 R 22 38 19 28 37 62

Voraussehungen: Besreiung von der firaflfahrzeugsteuer u. entweder auch Befreiung vom Julassungsver- fahren oder ausdrückliche Julassung als Arbeitsmoschine.

E 5 ä

Sonstige Arbeitsmaschinen

Feidküchen Feuerwehrmannschafts- und -gerätewagen

Gerätewagen der Technischen Nothilfe und des Lust- 85 75 schuhbundes

firankenwagen (Wagen zur firankenbeförderung, nicht Selbstfahrer für förperbehinderte; diese s. Seite 14)

S OE A N Pet S C E Sn A N

65. | 40,| 52 [70 | 110 | 180

In Verbindung mit dem

Anfrage bei der Direktion Mindestens die Beiträge nah

In Derbindung mit dem

22

firaftfahrzeug 44 beitragsfrei

70

34 65 105

45 75 87 131 149 210

je Anhänger bzw. Auslieger

Seite 33 des firaftfahrzeugtarifs 1938

fiennziffer

Sonstiger Güterfernverkehr [Neihsverkchr)

mit Lastkraftwoagen

{nah zulössiger Belastung)

Personenschäden Sahshüden Vermögenshäden

bis 2% | über 2% bis 3 t 0M 4 M E ¿S 0 it O t

mit Sattelschleppern [nah Nuhlast des Aufliegers; Sattelshlepper und Auflieger gelten als Einheit)

mit Jugmaschinen *)

bis (nah Brems-PS laut Angabe | über 40 bis 60 ,„

auf dem Typensi!d)

Anhänger zu Fahrzeugen nah

fiennziffer 58—59a bzw.

weitere Auflieger zu 59 {nach

Nutzlast)

Die faftpflihtgefahr

für

40 Ps

¿60 bis 2% t über 214bis 4 #|

" 4 5

E D

40

solhe Anhängerschöden,

die mit dem Betrieb des fßraftfahrzeugs im Sinne

des § ? fF6 niht zusammenhängen,

kann ein-

geschlossen werden gegen einen Zuschlag von:

§9

* Grundregel 10 beachten!

Seite”34 des firaftsahrzeugtarifs 19583

Leichenwagen

Müll- und Fäkalienabfuhrwagen

Polizeimannschaftswa- gen und SA- und 55- Bereitschaftswagen, die als Polizeimannschafts- wagen zugelassen sind, sowie Mannschafiswa-

| mindest. 8 bis 19 Sißplähe 20 bis 30 2 | 31 uv. mehr ä

gen {Sturmwagen) des l NSFSA

Seite 36 des firafisahrzeugtariss 1938

aftpflicht bei Demungssummen von 1M

500 000 50 000 20 000

fiasko,

Brand 250 090 | 100 000 u. Ent- 25 000 10 000 wen- 10 000 4 000 dung

ß ask0o- Dollversfiherung

mit mit mit 500,— | 300,— 100 | ohne

Selbstbeteiligung

1

E Sena D

O

firaftfahrzeug

beitragsfrei fiennziffer 500 auf Seite 26/2?

je Anhänger

163

144 125

Pnfrage bei der Direktion

148

| 250

148

180 | 235 205 | 270

235 | 305

Seite 37 des ßraftfohrzeugtarifs 19

Seite 39 des firaftsahrzeugtarifs 1938

fi astpflicht bei Deungésummen von NN | ersonenschöäden 5600600 250000 | 10000 acschüden 50000 | 25000 | 1000 Vermögenshäden 20000| 10000 J

E

fiennziffer

S

Benutzen fremder firaftfahrzeuge “fiaftung aus dem Lenken bzw. Benuhen fremder firof fahrzeuge

unter Aussckchluß der Schäden i ati R am benutiten Fahrzeug | 65 | 58 | j

Anzuwendende Sonderbedingung:

(35) Die Versicherung bezieht sich auf die 9 setzliche Haftpflicht des Versicherten Lenker bzw. Benutzer fremder Kraftfah zeuge, Die Haftpflicht als Halter des ® nutzien Fahrzeugs isf ausgeschlossen.

Wenn bei einer Versicherung für Lenken bzw. ö nutien beliebiger fremder firaftfahrzeuge der schluß der aftung aus möglicher falier- oder mi haiteceigenshaft gewünsht wird, so ist der höd! Beitrag zu berechnen, der für die beim Dersicherun? nehmer in Frage kommenden Fahrzeuge vorgeschen"

Bei Einschluß der fiaftung fürShüden —————--—- am benutiten Fahrzeug Juschlag: | 200.— fiaftpflihtversiherung von Angehörigen der We! macht als Lenker von Dienstkraftfahrzeugen: Anft bei der Direktion.

fiaftpflihtversicherung von Polizeibeamten als Lenk

‘Seite 40 des firuftfahrzeugtarifs 1938

von Dienstkraftfahrzeugen: Anfrage bei der Direkt!

fennziffer

schüler das Fahrzeug lenkf,

Für ein Lehrfahrzeug je Fahrlehrer nah fiennziffer 853 bis 85 kann die Faftpflihi aus anderweitiger Be- nutung gegen einen Beitragszushlag eingeschlossen werden.

Dieser beträgt, wenn das Fahrzeug zu Lehrzweckmen besonders eingerichtet isi, das heißt wenigstens dap- peiten fupplungshebel hat, 10 vf, sonst 25 vf des Beitrags, den der Tarif für das Fahrzeug entsprechend seinem anderweitigen Verwendungszweck (zum Bei- spiel als Privat-Personenwagen, als Mietwagen, als Omnibus usw.) vorsiecht. Als Mindestbeitrag für das Fahrlehrerwagnis einschließli der anderweitigen Benutzung des Lehrfahrzeugs ist jedoch der Beitrag zu berechnen, der für das Fahrzeug sonst in Frage käme.

Seite 42 des firaftfahrzeugtarifs 1938

| f aftpflicht bei Dechungs{ummen von M Personenshäöden 500000 [250000 [100000 Sahfchäden 50000 | 25000 | 10000 Dermögenschäden 20009 | 10000 | 4000

S

Anzuwendende Sonderbedingung:

(43) Für das im Anfrag näher bezeichnete Fahrzeug isf darüber hinaus die Hafipflicht des Versicherungs- nehmers als Halter und die Haftpflicht des jeweili- gen Lenkers im Rahmen der Allgemeinen Versiche- rungs-Bedingungen und enfsprechend dem ange- gebenen Verwendungszweck versicherf.

Für jedes weitere Fahrzeug ist der volle Tarifbeitrag zu berechnen.

Ausbildung einer einzelnen Person gemäß § 9 der Der- ordnung vom 21. Dezember 1933

für filasse 2 oder 3 für ßlasse 1

O E O E 1200

Anzuwendende Sonderbedingung:

(44) Die Versicherung bezieht sich auf die Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Fahrausbi!dung des gemöß 8 9 dern Verordnung über die Ausbildung von Kraftfahr- zeugführern vom 21. Dezember 1933,

Sie umfaßt auch die Haftung aus der fheoretischen Ausbildung und der praktischen Unterweisung am Modeil.

Die persönliche Haftpflicht der auszubildenden Per- son als Lenker ist bei Fahrlen, bei denen sie vor- schriftsmöhig begleitet wird, eingeschlossen. Mitversichert ist die Haftpflicht des Versicherungs- nehmers als Halter des zur Ausbildung benufzien Krafifahrzeugs, aber nur für Fahrien zu Lehr- zwecken, die vom Versicherungsnehmer in Be- gleitung des Fahrschülers ausgeführt werden und bei denen der Versicherungsnehmer oder der Fahr- schüler das Fahrzeug lenkt,

Seite 43 des firaftfahrzeugtarifs 1938

Ist die Meldung ersfatlef, dabei aber die Anzeige eines f, 3,

Fahrzeugs oder eines Probefahrtkennzeichens unterblieben, obgleich es am Meldungsfage vorhanden war, s0 hat der Versicherer nur den Teil der Leisfung zu fragen, der dem Verhälinis zwischen dem gezahlten Beitrag und dem Bei- frag, der bei ordnungsgemößer Meldung häite gezahlt werden müssen, entspricht, Für Schäden, die ein nicht angezeigies Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit nicht ange- zeigtem Probefahrtkennzeichen beireffen, ist der Versiche- rer von der Verpflichtung zur Leistung frei, Diese Rechts- folgen treten nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, daß die Anzeige ohne Verschulden unter- blieben isf.

Die Verpflichtung zur Abgabe oder Ergänzung der Mel- dung und zur Beifragszahlung wird durch die vorstehen- den Besfimmungen nicht berührt.

Se‘4e 45 des firafifohrzeugtarifs 1938

Die naqisichenden Beiträge und die Beiträge, die sih aus den angegebenen fjundertsäßen ergeben, sind Bierteljahresbeiträge. Sie werden in Ansatz gebrazt für die jeweils an den verein- barten vier Stichtagen des Jahres vorhandenen Wagnisse, die mit vorgeshriebenem Meldebogen aufzugeben sind.

Tie Grundregeiln 4, 7 und S8 finden keine Anwendung.

a} Für jedes eigene Fahrzeug gemäß la der Sonderbedingung, das auf den Dersicherungsnehmer oder einen Inhaber, Tircktor, 6eshüästsführer oder angestellten Verkäufer des Versicherungsnehmers zugelassen ist,

b) für jeden als Arbeitsmashine anerkannten Abshlepp- wagen (siche Sonderfahrzeuge, fiennziffer 60),

. 0} sür jedes eigene Fahrzeug, das noch auf den Vorbefiter

. für zugelassene fremde Fahrzeuge

, für jedes Probefahrtkennzeichen,

zugelassen ist, b) für jedes zugelassene fremde Fahrzeug (in fändlerobhut gemäß 1b der Sonderbedingung)

(lin Werkstattobhut gemäß 1b der Betriebe bis 5

Sonderbedingung). ü 1x Beiirag nah 6röße des Werkstatt- s

betciebes je nah Jahl der hand- ä 20 werkmüäßig beschäftigien Personen V 25 (Betriebsleiter, Meister, Gesellen D 50 und Lehrlinge). 40 (Für das Wagnis aus dem fjänd- D 50 ler- und Werkstattbetrieb als sol- s y 75 chem ist besondere Verficherung B K

nach dem allgemeinen fjaftpfliht- K 100 tarif zu nehmen.) s über 100

o) für firaftwagen b) ßrafträder a) für firaftwagen ßrafträder

beschäftigte Personen

Mindestbeitrag in fiasko für die Der- wendung von Probefahrtkennzeihen Ds

, für jedes nictzugelassene, eigene oder fremde Fahrzeug [mit

Ausnahme von als Arbeitsmaschinen anerkannten PAbshlepp- wagen)

, a} Mindestbeitrag für Ziffer 1—5 insgesamt

b} jedo für Betriebe, bei denen sih das Wagnis lediglich auf firafträder und Dreiradwagen bezieht

Seïîte 46 des firaftfahrzeugtarifs 1938

und 2. a—d) der Sonderbedingung 50 auf S, 44/45; ferner:

Der Versicherungsschutz isf davon abhängig, daß im Scha- denfall eine der namentlich bezeichneten Personen das Fahrzeug gelenkt oder sich in demselben befunden hat. Dies gilt nicht für Kaskoschöden im Ruhezustand auf dem Betriebsgrundstück und in sonstigen vom Versicherungs- nehmer benutzien Einstellräumen. Für diese Schäden isf der Versicherungsschutz abhängig von der Erfüllung fol- gender Bestlimmungen:

Es fo!gt Ziffer 3 der Sonderbedingung 50 unter Fortlassung der Probefahrtkennzeichen und des Werksiatlipersonals.

Für die Dersicherung des Nuhewagnisses sind vierteljährliche Stichtagmeldungen nach Ziffer 1, 2 und 5 des Meldebogens er-

forderlih. Beitr

für jedes gemeldete Fahrzeug 7,5 vf des jeweils

geltenden Beitrags für Dersicherung gegen Brand und Entwendung.

Seite 48 des ßrosisohrzeugiariss 1538

Unfallversicherung

Dorbemerkung: Die Mindestversicherungssumme für Feilkosten beträgt M 300,—.

Auf den Beitrag der Spalte 14 können folgende Nachlässe ge- währt werden:

Bei Versicherung von mindestens 1M 2 000,—

10 vf a 35000,— 15 «= 4000,— 20 -„ 5000,— 25 - 10 000,— 35 „20 000,— 50

Bei Versicherung mehrerer Fahrzeuge sind der Nachlaßfigewährung die Dersicherungssummen jedes Fahrzeugs getrennt zugrunde zu legen, bei Dersiherung mehrerer namentlih bezeihneter Per- sonen die Versiherungssummen für jede Person.

Seite 49 des firastfahrzeugtariss 1938