1833 / 182 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ai A d a R U Leaiilitia eni E G G Ls Mea ild G U G M G I G G I E

gen fortdauernder Abwesenheit des Kanzlers der Schaßkammer nahmen mehrere Mitglieder ihre auf heute anstehenden Motio- nen zurü. Auf eine Frage des Herrn Baring erklärte Herr Stanley, daß es die Absicht der Regierung sey, noch in dieser Session die Bills in Betreff der Ost- und Westindischen Ange- legenheit:n vorzulegen. Leßtere werde bereits entworfen und könne -| in cinigen Tagen eingebracht werden. Jm Auss\chuß über die Bill in | |

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\ Bezug auf die weltlichen Besißthúmer der Jrländischen Kirche schlug | Sir Robert Peel als Amendement vor, daß die Geistlichen, deren jährliches Einkommen die Summe von 300 Pfd. Sterl. V nicht übersteige, von jedem Steuer - Abzuge befreit bleiben soll- | j * ten. Herr Stanley sagte, die Bill seßte zwar ein Minimum von 200 Pfd. Sterl. fest, indeß sey dies ein Gegenstand, den | er ganz der Entscheidung des Hauses anheimstelle, und falle l }

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solche günstig für das Amendement aus, so wúrde er sich nicht

allein willig, sondern mit Freuden fügen. Nach einer kurzen |

N Berathung wurde das Amendement ohne Abstimmung ange- ;

/ nommen, und die weitere Erörterung auf künftigen Freitag | verschoben.

London, 2. Juni. Die Prinzen Alexander und Karl von Solms \peisten vorgestern Abend mit den Öffizieren des 9ten Leib -Garde- Regiments in der Knightsbridge- Kaserne und wohnten gestern einer Truppen - Musterung bei.

Die Times sagt: „Die Tory- Häupter versichern in allen | Gesellschaften, daß sie jezt kein Verlangen danach trúgen, wie- | j der an’s Ruder zu gelangen, denn noch \ey die Frucht nicht reif. f | Das is sehr erklärlich, und die Konservativen zeigen dadurch, daß sie ihre Lage richtig verstehen. Zugleich kann es der Whig- Verwaltung zur Lehre dienen, über die Art und Weise, wie sie bis jeßt in der Meinung vieler Klassen ihrer liberalen und un- abhängigen Landsleute gewonnen haben, aber auch als eine War- nung, ihte Jrrthümer zurückzunehmen und es folchergestalt sehr bald dahin zu bringen, daß es nicht mehr im Be- lieben der Konservativen stehe, ob sie den Sturz des Whig - Ministeriums beschleunigen oder noch aufschieben wollen. Es ist vollkommen wahr, daß die Tories jeßt die i tel in Händen haben, die National - Angelegenheiten, wenn es ihnen gut dünkt, so zu verwirren Und zu behindern, daß die Mhigs ohne eine bedeutende Pair - Creirung nicht länger Mini- Aber eine solche Maßregel in solcher Aus- dehnung und zu solchem Zweck wäre immer ein Mittel, das einen ansehnlichen Theil von Krankheitsstoff mit sich führen würde: cine solche äußerste Ausflucht wäre ein so großes Uebel, daß nur die hôchste Noth es rechtfertigen und feine Macht, als eine vollkommene Beistimmung der Nation, den Ministern da- bei zu Hülfe kommen könnte. Die Whigs bilden cine natúr- liche Schranke zwischen den heftigen und extravaganten Mäân- nern, die ihnen auf beiden Seiten gegenüberstehen, und es ist ihre eigene Schuld, wenn diese Schranke sich nichr stark genug Cat E Es heißt, daß Herr Law in Folge der Resignation des jeßzi-

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ster bleiben fönnten.

| nicht berücksichtigt werden.- -— fahrt hat wahrhaft magisch gewirkt vollen Winterschlafe hat sich das regeste Frühlings-Leben auf al- len Holländischen Pläßen gestaltet. nen, daß es in Belgien eben so seyn mag. Von Deutschland aus sind verschiedene Anfragen bei unseren Schisfs-Rhedern we- | gen Befrachtung mit Auswanderern nach Amerika eingelaufen; |

musterhaftem Betragen langsam gehen. _ ( Aerzte meistens» ehèmahige Deutsche Studenteny der: Medizin und Chirurgie, welche aber.im vaterländischèn Examen durchfielen und also der Hoffnung beraubt waren, zu Hause placirt zu wer- den, oder sonstiger Verhältnisse halber daselbst austraten bei nachsichtsvollem Examen , da es an | ) visorisch angestellt wurden, suchen, da auch sie zum Theil entlas- sen werden, als Schiffs - Aerzte Stellen zu erhalten. übrigen entlassenen Militair - Personen haben sich manche zum str } den Kolonieen gemeldet; allein sie können, da schwerlich Die Majorität ist der Ansicht, d

Versagung der Genehmigung unzure einen bloß temporairen, daß,

Dienste auf \ ; lein sle } sobald nach denselben eine Expedition in diejer Beziehung abgeht,

allein die theure Verproviantirung hiesigen Landes solches Geschäft zu Stande fommen lassen. U e St wieder stark von Engländern besucht, welche sich hier lieber als

gen Recorders diese von den Aldermen zu vergebende Stelle er- halten werde.

Am Montage fand wieder eine Versammlung der Provin- zial-Banquiers statt, welcher auch 39 bis 49 Parlaments - Mit- glieder beiwohnten. Sie schienen noch eben \o entschlossen , wie bisher, sich Lord Althorp's Bill in Bezug auf die Erneuerung des Freibriefs der Bank zu widerseßen. „Die anwesenden Her- ren‘, bemerkt die Times, „schienen lieber zu wúün- chen, daß es in dieser Session zu feiner Erledigung mit der Bank- Angelegenheit käme, als zu einer solchen, wie sie die Regierung vorgeschlagen. Die Versammlung scheint nur zum Sprechen zusammengekommen zu seyn, da sie gar keine Beschlüsse oder Petitionen alt: Das einzig Wichtige, was aus dem Jnhalt ihrer langen und weitläufigen Unterredung abzunehmen, ist, daß sie die Unsicherheit der Landes- Valuta vor dem Jahre 1826 zugeben und die jeßige für siche- rer halten. Da nun in dem Zeitraum seit 1826 keine andere Verbesserung stattfand, als die Zurücknahme ihrer Einpfund- noten, so möchte man glauben, daß die neuliche Vertheidigung dieses Papiers im Unterhause nicht mit dem Willen jener Her- ren geschah. Wir freuen uns über dieses Eingeständniß, und hoffen, daß wir nichts mehr von den Segnungen solchèr kleiner Banktoten hôren werden.“

Aus einem parlamentarischen Nachweis ergiebt sich, daß während des Holländischen Embargo's 6 Schiffe zu Plymouth, 8 zu Rochester, 2 zu Yarmouth, 12 zu Portsmouth, 1 zu Southampton, 2 zu Cowes, 4 zu Dover, 1 zu Arundel, 1 zu Cardiff, 3 zu Penjsanze, 3 zu Falmouth, 1 zu Weymouth, 8 zu Ramsgate, 1 zu Newhaven, 1 zu Harwich, 3 zu Hull, 1 zu Berwick, 2 zu Newcastle, 2 zu Liverpool, 2 zu Holyhead und {1 zu Leith, zusammen 65, unter Beschlag gehalten wurden. Die Ladungen dieser Schiffe feLauden meistentheils aus Zucker, Kaffee, Indigo, Häuten und Früchten.

O In Rio Janeiro wurde am 22sten v. M. von Englischen | | Schauspielern Shakespeare’s „Macbeth“ aufgeführt.

G Le. 5: Cane ar

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i p Niederlande F Aus dem Haag, 27. Juni. Der Oberst Koopman befin- Z det sich wieder in der hiesigen Hauptstadt.

Unsere Zeitungen enthalten noch immer Berichte von dem glänzenden Empfange, den die gus Frankreich zurückgekehrten Tapfern in verschiedenen Holländischen Städten gefunden haben.

Amsterdam, 27. Juni. Hier sind gestern der Russische Gesandte im Haag, Fürst Dolgoruky, und der Französische Ge- {äftsträger, Marquis d’Eyragues, eingetroffen.

Rotterdam, 25. Juni. (Ober-Post-Amts-Zeitung.)

Wie wir aus guter Quelle erfahren, so findet eine bedeu-

tende Reduction bei unjerm aktiven Militair. statt. Man spricht

von 13,000 Mann, die zum Theil {hon entlassen sind, theils

ki noch entlassen werden. Freilich befinden sich unter dieser Zahl, +9 # welche definitive Entlassung erhält, sehr viele Deutsche, denen d es schon vor etwa 9 Monaten freigestellt wurde, den Holländi- \ h {hen Militair-Dienst zu verlassen, die aber j freiwillig blie- ben, theils, durch die bald darauf geschehene Öccupation Belgiens

| f von Seiten der Franzosen, wegen dieses verhängnißvollen Ereig-

, 4 nisses zurückgehalten wurden. Wohl mögen sich unter dieser

É roßen Anzahl Entlassener auch nicht wenige befinden, welche

Feû er den Studien oblagen, oder auf einer sonstigen höheren

Bildungsstufe ihrer bürgerlichen Stellung im Vaterlande entgegen-

gingen, aber in Hoffnung des Avancements bei uns Dienste nah-

/ E: men, und sich nun durch die vorläufige Beendigung des Kriegs- D Zustandes und durch den Umstand, daß sich während der dreijäh- e rigen Dauer desselben viele Landeskinder gebildeter Stände dem E Mislitair-Stande gänzlich widmeten, und also dem Ausländer vor- F gezogen werden, insofern sie nämlich durch militairische Eigen- L: schaften dazu berufen sind, getäuscht schen. Bleiben können diese

Ausländer immer, aber mit dem Avancement wird es selbst bei

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Die jungen Mislitair-

die Aerzten sehr fehlte, pro-

Von den

Die Entfesselung unserer Schif- und nach dem verhängniß-

Kir wollen aber nicht läug-

i wird fein Unsere Stadt wird

in irgend einer anderen Holländischen Stadt aufzuhalten scheinen.

Dai Cn.

Brússel, 27. Juni. Jn der gestrigen Sizung der Re- prásentanten-Kammer begannen die Berathungen über die von den Ministern verlangten provisorischen Kredite.

Der König wird heute Abend in Brüssel zurückerwartet.

Nachdem vorgestern von den Freunden des Herrn Gende- bien und des Ministers des Innern, Herrn Rogier, Alles ver- | gebens versucht worden war- um die (gestern erwähnte) Zwistig- | keit freundschaftlich beizulegen, fand gestern Vormittag um ll Uhr im Gehölz von Linthout en Pistolen - Duell satt. Sie schossen sich auf Vierzig Schritte, jedoch so, daß Jeder noch 19 Schritte avanciren konnte. Kaum cinige Schritte gegangen , schoß Herr Rogier zuerst und fehlte. Herr Gendebien machte von dem Vortheil, bis ganz auf die Barrière vorzugehen, keinen Ge- brauch, sondern schoß vom Fleck, und traf seinen Gegner in die rechte Backe. Herr Rogier stürzte zu Boden, konnte sich aber bald wieder erheben, und ließ ch von dem anwesenden Doktor Vanderlinden , der die Wunde für nicht gefährlich erklärte, die Kugel aus dem Munde ziehen. Herr von Renesse und der General Niellon \sekundirten deim Herrn Gendebien; die Sekun- danten des Herrn Rogier waren der Major Lochmans und Herr von Bchault. Der Courrier meldet gegen Abend noch Folgendes: „Neue Erkundigungen, welche wir über die Verwundung des Herrn Rogier eingezogen haben, bestätigen das früher Mit- getheilte. Die Kugel hat, nachdem sle durch die rechte Backe gegangen war, nur einen Backenzahn zerbrochen, und konnte ohne Mühe herausgezogen werden. Die herbeigerufenen Chi- rurgen sind einstimmig der Meinung, daß acht bis zehn Tage hinreichen werden, um die Wunde radifal zu heilen. Herx Rogier wurde zuerst zum General Niellon, später aber in einem Wagen nach dem Ministerium des Innern gebracht. Herr Gendebien is nach Mons gereist, wohin ihn Familien - Angele- genheiten riefen.“

Pol e: 1.

Warschau, 28. Juni, Jn diesen Tagen langte der Ge- nera!- Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Hraf Vincenz Kra- sinsfi, hier an, und der General-Quartiermeister des Generalstabs der aktiven Armee, General-Lieutenant Berg, ging von hier nach St. Petersburg ab.

D Ut Ol ano.

Hannover, 29. Juni. Se. Hoheit der Erb-Großherzog von Mecklenburg-Schwerin ist von Ludwigslust nah Pyrmont hier durchgereist. :

Zufolge landesherrlicher Verordnung vom 25sstten d. M. ist mit der Herzogl. Braunschweigschen Regierung die Anordnung eines gleichmäßigen und gemeinschaftlichen Eingangs - Zolles von ausländischem Getraide, mit völliger Zoll - Freiheit des Getraide- Verkehrs zwischen beiden Ländern, verabredet worden, und tritt diese Anordnung vom 1. Juli 1833 an in Wirksamkeit.

Jn diesem Sommer-Halbjahre zählt die Universirät Gôt- tingen 843 Studenten, nämlich 504 Landeskinder und 339 Aus- länder. Darunter finden sih 215 Theologen, 308 Juristen, 206 Mediziner und 114 Philosophen. Bei der lebten Preis-Ver- theilung an die Studirenden wurde nur der der theologischen Fakultät vergeben; keiner der Abhandlungen über die homileti- schen und die juristischen Aufgaben wurde er zuerkannt; über die Aufgaben der Mediziner und Philosophen war gar keine Beantwortung eingegangen. Die Aufgaben für das Jahr 1834 sind: 1) Da von erfahrenen Staatsmännern und selbst guf Land- tagen, vorzüglich in jetziger Zeit, die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe verhandelt wird, jo wünscht die theologische Fakultät, daß nach einer kurzen Einleitung über die biblijche Geschichte der Todesstrafe gezeigt werde, daj von denen, welche diese Aen- derung der rächenden Gerechtigkeit anrathen oder abweisen, der cchristlihe Grundsaß ihrer Zulassung oder ihrer Verwerfung nicht außer Augen gelassen werden dürfe. 2) Als homile- tische Aufgabe wird eine ‘Predigt über Hebräer 13, 9. gefor- dert. 3) Von Seiten der Rechts-Gelehrten wird aufgegeben, zu untersuchen, was bei der Bestimmung der Zeit, in welcher das Pfandrecht seinen Anfang nimmt, zu beachten sey, nebst An- wendung dieser Beantwortung auf die einzelnen Arten der Pfän- der. 4) Von Seiten der Aerzte wid gefordert, daß die vor- züglichsten Beispiele derjenigen Heilmittel aufgezählt werden, de- ren Wirkung in dem gesunden menschlichen Körper gewissen Symptomen von Krankheiten ähnlich sind; daß dieselben von denjenigen scharf unterschieden werden, über welche noch feine genaue Beobachtungen angestellt sind, sondern die gegen die ge- sunde Vernunft nach den Lehren der homöopathischen Lehre nur so erklärt werden, oder aber ganz und gar erdichtet sind; auch soll entschieden werden, in wie fern ihre Kenntniß auf die medi- zinische ‘Praxis einigen Einfluß habe. 5) Die philosophische Fakultät verlangt , daß die verschiedenen Urtheile der Gelehrten über die tragische Kunst der Rômer geprüft werden, und 6) als außerordentliche Aufgabe, daß nach Schriftstellern, Inschriften | und Münzen (nicht aus den Mythen) der Staat von Corcyra, der Ursprung dieser Stadt, ihre Schicksale, ihre Verfassung und deren Aenderungen, ihr Handel, ihre Schifffahrt und ihr Kriegs- wesen geschichtlich untersucht werde.

Kassel, 28. Juni. Jn der vorgestrigen Si6ung- der Stände-Versammlung zeigte der Präsident an, dap auf die vom leßten permanenten Ausschusse unterm 6. April d. J. ein- eleitete Anklage des Ministerial-Vorstandes des Innern durch

sen sey. Herr berg mations-Ausschuß über die Legitimation des die Städte des Diemelstroms,

Rommel auf Urlaub abwe)jen fung auch des Bibliothekars, di werde. fortwährenden Versehung gemacht, auch diesen Grun dem er in den bisherigen | ligkeit desselben zum einträchti

zeugung hervor,

| der Gültigkeit des gefaßten Beschlusses keinen Eintrag.“

Verfassungs-Verleßungen, sondern andere im s. 61 der Verfaß- sungs-Urkunde erwähnte Vergehungen angeben , A. Gericht als Staats - Gerichtshof die fe! wúrde, derselben wegen wesentlichen Mangels der Legitima- tion keine Folge zu geben, ihren Inhalt keiner materiellen Beur- theilung zu unterwerfen, und demnach

Der Vice-Präsident erklärte, obwohl früher mit der

kannt zu machen. Der Landtags - Commissair

immte Herrn Gerling bei. Herr

rung gefördert zu sehen. men genehmigt. -—— Herr Henkel berichtete über das Gesu des Herrn Geheimen Raths von Mepyerfeld, welcher, sandter beim Bundestage und einigen

spätere Gehalt in Anspruch nimmt.

so hált der Ausschuß die Eintretung

nicht für geeignet, und trägt darauf an, ten die Fortsebung des Rechtsweges anheimzustellen. trag ward

Ruth berichtete über ein Gesuch des Herrn 2e.

auf den Beschluß der Stände - Versammlung von

empfehlen, zurückkam. Weimar, 28. Juni.

lichkeit begangen worden.

mer am 20ffen d. erbat sich, bei der fortgeseßten

liefen. säßen ertheilt werden sollten.

Vorschlägen veranlaßt, die Theilnahme an den Ehegerichten me oder minder in den freien Willen der katholischen Geistlichen stellen.

katholischer Geistlicher gegen die Grundsäße einer Kirche ha! dele, erfordere doch schon das eigene Interesse desselben, so 1 das der Kirche selbs, seine Anwesenheit; diese sey also eben | unumgänglich nothwendig, wie die des evangelischen Geistliche welcher gleichsam als Prokurator seiner Kirche zugegen | An den Verhandlungen würden sie daher jedenfalls Antheil nehmen haben; bei der Entscheidung selbst sey die Konkur des katholischen Geistlichen weniger nothwendig, und man fin ihnen gestatten, bei der Abstimmung in gewissen Fällen feind Theil zu nehmen, was sich am besten durch administrative V fügungen werde bestimmen lassen. Se. Königl, Hoh. der Pil Johann schlug sodann vor, nah dem §. 62. einen neuen ! zuschieben, worin die Bestimmung enthalten sey, es solle jed katholischen Geistlichen frei stehen, in Fällen, wo nach den Gru säßen des protestantischen Kirchenrechts zu erkennen sey, (0 Stimme mit abzugeben oder nicht; und wünschte dies in folg der Fassung ausgedrückt: „Lehnen die Geistlichen in Fällen, | nach den Grundsäßen der andern Kirche zu entscheiden ist, M Theilnahme ab, oder suspendiren sie ihr Votum, #o thut? N wurde unterstüßt, und man beschloß einstimmig, einen ‘Para phen dieses Jnhalts einzuschalten. i: _ Máúnchen, 27. Juni. J. _M. die regierende Koni trafen am 20. Juni Abends in Kissingen ein und wurdet selbst feierlih empfangen. J. M. die verwittwete Kön werden, wie man vernimmt, bei Jhrer Rückkunft acht Tagl Würzburg verweilen und am 17. Juli zu München eintre In der Nacht vom 24sten zum 25sten passirte der Oesterreichische Botschafter am K. Großbritanischen Hofe, M

réenntniß. des O. A. Gerichts vom 13. d. M. verfügt sey,

daß außerdem, daß die aufgestellten Anklagpunkte auch nicht

Se. Excellenz der. Finanz-Minister, Freiherr von Lord

wobei dem O. Zuständigkeit fehlen F und gedenkt nach hergestellter Gesundheit die längst be- diese Klage zurückgewie- Schwarzenberg berichtete für den Legiti Abgeordneten für Bibliothekar De. Bernhardi. die angegebenen Gründe zur ichend seyen, bis auf den da der Bibliotheks-Direktor von end, bei einer anderweitigen Beru- e Bibliothek ohne Direction scyn Die Minorität hielt, weil Herr 2c. Bernhardi sich jur

seines Bibliothek-Dienstes anheischig d für unzureichend. Hr. König, in- Beschlüssen des Hauses die Bereitwil- gen Gange mit der Staats-Regie- rung nachzuweisen gesucht, trat der Minorität bei, und hob eben so die anerkannten patriotischen Gesinnungen des Gewählten, welche ihm das Vertrauen, das ihn gesandt, erworben, als seine Ueber- daß derselbe nicht minder gewissenhaft für die Erfüllung seiner staatsdienstlichen Berufs-Pfichten besorgt seyn werde. Er wolle indeß die Gewissenhaftigkeit des Mtnisieriums bei seinen Gründen auch nicht bezweifeln, um so wenige? in ei nem Augenblicke, wo dasselbe unter einer schwebenden Anklage stehe. Herr Gerling trat dem Antrage der Minoritàt bei, und erklärte aus eigener Erfahrung die Leichtigkeit einer tempo- rairen Versehung des Bibliothek-Geschäfts, und auch, daß ein Bi- bliotheks-Gehülfe von Marburg einstweilen hierherberufen werden

fônne. Man möge der Regierung weitere Erwägung anheimgeben, D A0

jorität stimmend, trete er nach Herrn Gerlings eußerunge Wi den leßten Tagen, wie man vielfältig behauptete, weitere der Minorität bet, Der Landtags - Commissair beantwortet Msungen vorgenommen worden seyen, blos ein junger L die Aeußerungen der früheren Redner. Nach einigen weiter erhielt die Weisung sich am Dienstag auf dem Asperg

( ( Asperg,

ren Bemerkungen des Vice-Präsidenten und des Landtags-Com missairs schlug Herr Gerling weiter vor, der Staats - Biegierunz die Bedenken der Stände-Versammlung über die Gründe diest Versagung, Behufs weiterer Mittheilung und Verständigung, bw

äußerte, möge diese Angelegenheiten nicht so ins Weite ziehen, um eh

lih zur Behandlung der materiellen Geschäfte, zur Bera thung der Geseke, zu gelangen. Herr Schwarzenberg

Wipp ermann blieb hei der Majorität, vindicirte jedoch hierbei wiederholt das Recht det Stände zu mitwirkender Entscheidung. Herr von Verschuer wünschte vor Allem die Verständigung mit der Staats-Regit Der Antrag des Herrn Gertin ward, zugleich mit dem der Minorität, mit 19 gegen 17 Stin

früher Gl Deutschen Höfen, mi scinem vormaligen Präfidenten-Gehalt von 3200 Fl. auf Warte geld gese6t ist, sich dadur in seinem Rechte beeinträchtigt glaubt und die Verwendung der Stände zur Wiedereinsezung in da Da der Herr Reklamant bereits mit seinen Ansprüchen in possess0rio bei dem Ober und Ober-Appellations-Gericht unterlegen, auch frühere ständi che Gutachten über die Bewilligung des Wartegehalts vorlaget, ständischer Verwenduno dem Herrn Neklaman- Der An- nach einigen Erörterungen von Seiten dev Herren v. Riedesel, v. Eschwege und Henkel g enchmig t. Hrn dem Luxemburgischen Dorfe Bech sind vorgestern Abends iber e ; ) en Murhard inf (ine Feuersbrunst 3) Gebäude in Asche gelegt worde Betreff der Domainen-Angelegenheit, worüber die Versammlung, N O EO Is 1832, Wi Staats-Regierung die vergleichende Erledigung dieser Sache z|ffMurin ,

ni. Die am 24sten d. M. stattgehabt Feier des Geburtstages Sr. Königl. Hoheit des Erb-Broßherzogs ist sowohl hier als in vielen Provinzial -Orten mit großer Het

Dresden, 28. Juni. Jn der Sibung der ersten Kam Berathun] über die privilegirten Gerichtsstände, der Bischof Mauermant das Wort und bemerkte, wie die bei §. 62 gefaßten Beschlúss hinsichtlih der gemischten Chegerichte Bestimmungen enthielten welche den Grundsäßen der katholischen Kirche ganz zuwide! Man kdnne unmöglich katholischen Priestern zumuthel an Entscheidungen Theil zu nehmen, welche nach solchen Grund z ( Mehrere Mitglieder, und name lich Se. Königl. Hoheit Prinz Johann, fanden sich darauf j

Diesem widerseste sich der Staats-Minister von Kn neriß, indem er erinnerte: Ohne verlangen zu wollen, daß

Esterhazy, auf seiner Reise von Wien nach London hier du

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vel seit drei Wochen am Nerven - Fieber darniederlie und esen Zuskand der kürzlich erfolgte Tod seines 18jöährigen 6 bedenklich einwirkte, ist nun auf dem Wege der Besse-

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igte Reise zu seiner in Frankfurt a. M. zurü

je zu unternehmen. Das cet j Sina M ¿ führt Staatsrath von Schilcher. H je Griechischen _Angelegenheiten werden hier jeßt wieder ter besprochen. Statt des (in Alt- Bayern und der Ober- nie vorgekommenen) Auswanderungs-Dranges nach Ame- zeigt sich daselbst nun Lust zur Wanderung nach Hellas utlich äußern sich viele hiesige Bürger, auf der Stelle da- ¡wandern zu wollen, wenn sie die Mittel zur Reise Und sten nothwendigen Einrichtung daselbst, so wie ein mäßiges ehs-Kapital in Händen hätten. Dies scheint das Werbungs- t berücksichtigt zu haben, indem es bemerkt, daß bei jeder agnie eine gewisse Anzahl „verheiratheter Handwerker“ an- inen werde. : Die bevorstehende Griechische Expedition úbt auch einen wohl- en Einfluß auf fast alle Gewerbe aus, da bedeutende Ein- in Leder , Leinwand, Tuch, Stahl- Arbeiten 2c. für Grie- ; Rechnung gemacht werden. Die verbreitete Nachricht, daß forderliche Quantität von hellblauem, dunfelblauem und m Tuch in dec gegebenen kurzen Frist in Bayern nicht ge- werden könne, und deshalb Bestellunzen auf jene Sorten hmen gemacht worden seyen, erscheint unglaublich, da, ob- bereits an 600 Mann für den Griechischen Dienst ver- et sind, doch die Werbung der bestimmten Anzahl sich in inge ziehen, der Ausmarsch aber jedenfalls nicht vor Ende ahres erfolgen dürfte. Stuttgart, 27. Juni. Von den vier, lezten Montag jen Asperg abgeführten, hiesigen Einwohnern sind bereits wieder frei, und hier eingetroffen. Es is ungegründet,

cheinlich zu einem Zeugen - Verhör , einzustellen, und war noch nicht zurückgekommen. Í Darmstadt, 25. Juni. Heute is Se. Hoheit der Erb- (zog von seiner Reise nach München wieder hier ange- ( jn der gestrigen Sizung der zweiten Kammer der Land- beschloß dieselbe 1) auf den Erlaß der ersten Kammer des Antrags des Abgeordneten E. E. Hoffmann, die Bei- lgsart der den Standesherren zukommenden Strafen be- d, auf dem gefaßten Beschlusse zu beharren und eine ein- Adresse an Se. Königl. Hoheit den Großherzog zu erlaþ it 37 Stimmen gegen 1); 2) in Bezug auf den Antrag logeordneten Bansa auf eine Geseßgebung wegen der Miß- ng der Thiere, dem Beschlusse der ersten Kammer beizu- und den Gegenstand der Staats-Regierung zur Erwägung pfehlen (cinstimmig ); 3) in Bezug auf den Antrag des (dneten E. E. Hoffmann auf Abänderung des Art. 60 trfassungs - Urkunde, der ersien Kammer nicht beizutreten n auf dem früheren Beschlusse zu beharren und cine ein Adresse zu erlassen (mit 33 gegen 5 Stimmen).

jan kfurt a. M., 27. Juni. In Gießen is wiederum ist der Duellwuth, der Studirende der Forst-Wissenschaften . Friedr. Rübsamen,, gefallen. Der Getdödtete war noch 18 Jahr alt. Die früher dort eingeleitete Untersuchung Alcher Umetelebe dauert noch fort. : Rliremburg, 26. Juni. Der“ Komman : hiesi

19, Herr General-Major du Moulin, R ag Len in von Wiesbaden abgereist. :

Jtalien:

20. Juni. Der König wohnt fa ic

ngen der Truppen der hiesigen Vuenin a t T afitt enua, 20, Juni. Dem Befehl des hiesigen Gouverneurs ß, darf kein Fremder ohne einen schriftlichen Erlaubniß- in der General- Polizei - Direction länger als drei Tage verweilen. Um diese Erlaubniß zu erhalten, muß det Fremde Vtinde zu einem längeren Aufenthalte durch glaubhafte Do- ite nachweisen , oder in deren Ermangelung zwei hier an- ein Grundstück besißende und wohl bekannte Familien-Vs-

75D gelegenheiten wegen Audienzen verlan JErEgen ( ( gen, zuvor den J ib ger Nidda A E beurtheilt werden ee d E 1 l ley. uch soll denjeni s sionen beziehen, solchè aber ni i argen, welchs, Pen: h nicht direkt vom Staats-: sondern nur von Chefs der Di i Tie N DIerDaUPte | j ifasterien verwilligt bek / L E ertheilt worden seyn, sich über die Rechtrnäßig P persolben, auszuweisen, Es ist ibglich, daß dann manche ) ch erden. So drängen auch hier di stände zu immer grdßeren Ersparnissen, (9: Bier die Unie drückenden Geldnoth zu M 403 SPODANE „AVR- Ae 4 A Ee 17. Juni. elmerifanischen Fregatten „United - States“/ un von Livorno hier anackommen. P

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Desterreichische Y | D zee Beobachter vom 22.8 N . lo 94 (D - ; t B 4 ZUt Bund aufereatA aus Konstantinopel vom § Jüni (die

außerordentliche Gelegenheit cinaelatfon nd S Abrahim Pascha mie sgeDengeit ettigelaufen sind) zufolge, wax Flétu/Nftei Abe-den Tal erra bote ca: vollen Rürfinaksthe, dus A len Uder-den Taurus begriffen. Se. Königl Hoheit E ronprin vort Bayern ist am Sten d. M. auf dem Dampf- Pr N en Bord er sich in Neapel zur Reise nach der be, lite! Men hatte, M erwünschtesten Wohlseyn in Konstan-

el eingetroffen, und nebs seinem Gefolge m K &@ Autor, nunciatur-Gebäude aBdthidaën folge im K. K. Inter-

Der

Es Pp t n.

Nachrichten aus Alex i e s Ale ‘ie I Ali Willens dev en fn M A etldige, L die far n n vermäßigen Forderungen an )zulassen; wenigstens scheint die an Ibrahim Pascha erlas} deut E I senen Befehle hervorzuc z Pa | Def) ehen, d | ded Rel e Md vermeiden solle, was e ‘Evacteniaa L eligkeiten Anlaß geben könnte. Meh Ali’ ) giebigkeit, wahrscheinlich cine Wir ver R E ( ( Wirkung der dringenden Vor , . Y . F) T7 f, n Vor h de Ble M De residirenden Europäischen Konsuln M dei ge ‘ohungen des Herrn Campbell, k » zu spät, als daß die Pforte ir i 2 Gu T A A Pf gend einen Nu6en daraus hätte zichen

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Berlin, 2, Juli e i T 2 U, Die (i esten Stú ik / Ul. D neuesten Stücke der Gesek- Ss enthaltene Allerhöchste Verordnung wegen des s M im Großherzogthum Pofen, lautet also: D D E LAO Bilhelm, von Gottes Gnaden i R von Preußen 2c. i Jachdem Wir Uns von der Nothwendigkeit 1 den bürgerlichen Zustand der E e N Mika Bes baldigst, und noch vor Erlassung ei i a H Q ch vor Erlassung eines, die ges. i 20 LUL U 1 ( s, die gesammten Provinzen D E umfassenden Gesetzes über die E U M )en Vet e der Juden zu verbessern, und die der L der G EaZTis Age R A e , Und die qus der Lage eel er diejen Gegenstand hervorgehe Zweis. C G Au) : C orgehenden Zweifel zu beseitigen; so erthcilen Wir les e f h WMAULL Q n Y zu diesem Zwecke folgende vor- bes Tante mit dem Vorbehalt, solche nah Maßgabe D Bie leite O zu ergänzen und abzuändern. 9. l. Die Zudenschaft jedes Ortes bildet, wie bisher , ei A 2 é schast jedes Ortes bildet, sher, eine Beth laat geduldete Religions-Gesellschaft, welcher aber in Cie) n8 Aar e Vermögens-Angelegenheiten die Rechte einer P A eigelegt werden. Wenn bisher die Judenschaften Beine L Mer Fylagoge vereinigt waren, so soll diese gung ch Hinsichts der Corporations - Angelegenheite R E Dinsich er Corporations - Angelegenheiten Î 9 op "Anr . j è ; : nta t Corporations - Verband bezieht sich nur auf die R: À rhà Zie: Der Sphagogen - Gemeinden (s. 20. Tit. 2. 1 May f. O Thl, 2 Des Allgemeinen Landrechts) und U A jenigen egenstände, welche diese Verordnung als Cor- a O Ration ausdrücklich bezeichnet. Jn allen an- R die M Angelegenheiten findet zwischen den Mitglie- Ln ul ensasten fein solcher Verband statt, sie werden viel- e U M4 dit Be Theilnehmer ihrer Orts-Gemeinden j - dieje bestehenden oder erlasse : : A ) zu erlassenden Ordnungen d. 3. Jeder Jude, welcher in einem Synagogen - Bezirke j s oto G \ 1A) E odei O seinen Wohnsiz hat, gehört zur Corporation. g e s Ns in dieser Corporation, Hinsichts ihrer B 1e )neten Ängetegenheiten, sind alle diejenigen männli- j olljährigen und unbescholtenen Juden, welche entweder ein

(llen, die unter ihrer persdnlichen Verantwortlichkeit für ihn O Q

dlorenz, 22, Juni. Vorgestern hielten JJ. KK. Ho- der Großherzog und die Großherzogin ihren feierlichen 9 in die hiesige Residenz. Abends waren die ganze Stadt die Vorstädte erleuchtet und auf den die Stadt amphithea- Fmgebenden Höhen Freudenfeuer angezúndet. om, 20, Juni. Der Königl. Sardinische Gesandte am én Stuhle, Marchese Crosa di Vergagni, und der Bot- er Dom Miguels, Marquis von Lavradio, sind von hier, ta Turin, der Lestere nah Genua, abgegangen. Itstere ‘wird in seiner Abwesenheit durch den Legations- h rarche je Santacroce di Villermosa und der Lektere dul) afes-S ecretair von Rossi vertreten. i , 16. Juni. (Allgemeine Zeitung.) Der Kar- 9 : (ck o (ck. eo ti / , i: t, Staats-Secretair des Auswärtigen, A von tien Dell V so weit wiederhergestellt, daß er sich wieder zu V cit Ba und auch in seiner Wohnung empfangen L - an hôrt wird die Ernennung der vier Kavrdinal- P die Provinzen noch nicht so bald vor si gehen. e wurde vorzüglich durch eine Bittschrift der Ein- n Ravenna in Anregung gebracht. Es mag wohl d jede dev Provinzen es vorzieht, unter der selbst- gen Regierung eines besonderen Kardinal - Legaten zu j, statt mit allen anderen unter dem Befehle eines einzi- neral- Commissairs vereinigt zu seyn; auch mag es man- r oinal erwünschter seyn, einer R als Regent vor- H, y at hier eine mehr untergeordnete Rolle zu spielen, e O immer herrschenden uen _Gährung in i U. ann die Regierung schwerlich Rücksicht auf diese ee 3e E Die Ruhe ist gewiß leichter zu erhalten, wenn ir R N Provinzen unter cinem General-Com- M e s ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß, troß A tedenheit und troß der beständig vorfallenden l D D die Ruhe in dem Päpstlichen Staate theils é Vosacaz en Truppen, theils vorzüglich durch die Oester- A URg wird erhalten werden, allein dergleichen Auf- Le Send: M auch an und für sich sind, nöthigen serung n zu gl oßen Ausgaben. So folgt immer einé Bil. foras der anderen, und daß die Wirren nicht aufhöô- nd La 2 hier wie anderswo Unsinnige Menschen, und eider nur zu viele in den Provinzen. Se. Hei-

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4e r I [T , 2 B A I Le M ein Gewerbe selbstständig betreiben, l hic zerdem selbstständig und ohne fremde erhähren. | 3 ohne fremde Unterstüßung K n N, Die stimmfähigen Mitglieder der Corporation sollen i gee Und unter Aufsicht eines Regierungs - Kommissa- ¿leid Sr ndadl von Repräsentanten, und diese wiederum in Reatoiun E San wählen, welche von der : g bestätigt werden, und ihr Amt le G walten A , und ihr Amr unentgeltlich zu ver- g J io M olbi e aua E Bestimmungen über die Zahl der Repräsen- Vbrdleate Berwaltungs- Beamten und über die Dauer ihrer Res Dae Statutjeder Corporation enthalten, welches die M N h Vernehmung der Repräsentanten, zu entwerfen und n Sl räfident zu bestätigen hat. Für die erste Wahl bleibt e D wegen der Anzahl der Repräsentanten und Ver- is C In der Regierung vorbehalten. Berat A und Pflichten der Nepräsentanten und der nt 16A Tun »ôrden gegen einander, gegen die Corporation R Personen, sind nach: den Vorschriften zu beur- A R die vevidirte Städte-Ordnung vom 17. März 1831 Me ie Rechte Und Pflichten des Magistrats und der Stadt- Verordneten enthält. É i ( Nj» 5 j ( 6 Cas Ms Fe Lana der Vermögens - Angelegenheiten der p on seht Unter der unmittelbaren : Aufsicht der Regie-

D 465 (“ o j em fáten d. sind die beiden Nord- | ¡„¿Constellation“/ |

dafür bestehenden besonderen Fonds, in deren Ermangelung aber aus. dem Corporations-Vermögen zu gewähren. ; ; h d. 10, Unter öffentlichen Schulen werden sowohl die christli- / en als die mit Genehmigung des Staats nach einem bestimm- en ehtplane eingerichteten Und mit vollständig qualificirten und durch die Regierung bestätigten jüdischen Lehrern besesten júdt- schen Schulen verstanden. Jedoch kann der Privat - Unterricht T Kinder, mit ausdrüflicher Genehmigung der Regierung den (N avsnahmsweise gestattet werden. 4 N 11. Sur den besonderen Religions-Unterricht der júdischen Ander zu Jjovrgen, bleibt jeder Gemeinde vorbehalten, Jedoch jolche Perfoneñù zugelassen

sollen auch als Religions-Lehrer nur werden, welche zUr Aus | ¡ Á

| werden, weiche zur Ausübung eines Lehr -Amts vom Staate die | Criaubniß erhalten habe a ui A

a 9 12, Die Lehrsvrach \ lichen jüdischen Schulen ist die Deu T e

d. 13. Nach vollendeter Schul-Bildung der. jüdischen Kn ben haben die Verwaltungs Behör a Vel E, ékfüe zu jorgen Und sind dafür verantwortlich, daß jeder Knabe irgend An nüßzliches Gewerbe erlerne, oder sich auf wissenschaftlichen Lehr «enstalten cinem höheren Beruf widme, und daß keiner derselben zu einem Handel oder Gewerbs-Betrieb im Umherziehen gebraucht werde. Dieser Verbindlichkeit sollen sie durch die mit den Vá- tern oder Vormündern zu treffenden Verabredungen ¿u genügeit suchen, wenn aber durch diese der Zweck nicht zu erreichen ist; V haßen ste sich an den Kreis - Landrath zu wenden, welcher die Väter oder Vormünder (leßtere unter Vernehmung mit der obervormundschaftlichen Behörde) anhalten soll, die Knaben eiter Wissenschaft oder Kunst, oder dem Landbau, oder einer nüblichen Handarbeit , oder der Fabrication oder einem bestimmten Hand- werke, oder dem Handel von festen Verkaufs-Pläßzen aus u be- stimmen. (S. 18.) : Di 9. 14. Mit dem Vorbehalt, die allgemeine Militair-Pflich- tigkeit der Posenschen Juden in Zukunft eben so, wie in den andern Provinzen der Monarchie anzuordnen, foll auf die Dauer des, durch die gegenwärtige Verordnung begründeten provisori: schen Zustandes, den dazu moralisch und körperlich geeigneten Zuden gestattet seyn, innerhalb ihres militairpflichtigen Alters freiwillig in den Militair-Dienst zu treten. E Ï

Durch den wirklichen Eintritt wird sowohl der Cintretende selbs als dessen Vater von Erlegung des Rekruten-Geldes befreit, Die Väter nicht eintretender Söhne sind dasselbe auch ferner zu er- legen verbunden. Wegen der in Beziehung auf die Erhebung und Berechnung des Rekruten - Geldes zu treffenden Einrichtung hat Unser Finanz - Ministerium die erforderlichen Verfügungen zu erlassen. oos 9. 15, Die Ehe eines Juden mit einer Ausländerin ist nur in dem Falle zulässig, wenn die Leßtere ein cigenthümliches Ver- mögen von wenigstens 500 Rthlrn. in die Ehe bringt.

j Dispensationen in einzelnen dringenden Fäilen sind bei dem Ober - Präsidenten der Provinz nachzusuchen.

An die Stelle der nach dem Allgemeinen Landrecht Thl, 1I. Tit. l, d. 136. zu einer vollgültigen Ehe erforderlichen Trauung, tritt bei den Chen der Juden die Zusammenkunft unter den Traußimmel und das feierliche Anstecken des Ringes: Und an die Stelle des im §. 138. daselbst verordneten Aufgebots, dice Bekanntmachung in der Synagoge. 4E _"4§. 11H, Die Regierungen haben dafür zu sorgen, daß die Corporations - Angelegenheiten in der oben vorgeschriebenen Art spätestens binnen sechs Monaten nach Publication dieser Verord- nung geordnet werden. Sobald dies geschehen ist, und die Ver- waltungs -Behörden mit Zustimmung dei Repräsentanten, Na- mens der Corporation, die Erklärung abgegeben haben daß sle für die Erfüllung der hier vorgeschriebenen Bedingungen haften wollen , sollen diejenigen jüdischen Hausväter und einzelne Per- sonen, welche sich den nachstehenden Vorschriften gemäß dazu eignen , unter den in gegenwärtiger Verordnung enthaltenen Be stimmungen naturalisirt werden.

s. 17. Allgemeine Erfordernisse der Naturalisation sind:

) völlige Unbescholtenheit des Lebenswandels,

die Fähigkeit und Verpflichtung, si in allen dentlichen Angelegenheiten, Willens-Erklärungen, Rechnungen und der- gleichen ausschließlich der Deutschen Sprache zu bedienen (von diesem Erforderniß darf jedoch der Ober - Präsident Í auf Antrag der Regierung dispensiren,)

3) die Annahme eines bestimmten Familien - Namens.

s. 18. Unter diesen Voraussezungen sollen in die Klasse der naturalisirten Juden aufgenommen werden Diejenigen, welche den Nachweis führen : E :

1) daß síe seit dem 1. Juni 1815 ihren beständigen Wohn

si in der Provinz Posen gehabt, oder zu ihrer spätern

Niederlassung die ausdrückliche Genehmigung des Staats

erhalten haben; : | 2) daß fie entweder einer Wissenschaft oder Kunst sich gewidmet haben, und solche dergestalt betreiben, daß sie von ih- rem Ertrage sich erhalten können ; (

oder ein lôndliches Grundstü von dem Umfange be- sien und selbst bewirthschaften, daß dasselbe ihnen und ihrer Familie den hinreichenden Unterhalt sichert ;

oder in einer Stadt ein namhaftes, stchendes Gewerbe

mit ciniger Auszeichnung betreiben; \

oder in einer Stadt cin Grundstück von wenigstens 20009

Rthlrn. an Werth schuldenfrei und eigenthümlich besiken ; oder daß ihnen cin Kapital - Vermögen von venigstens 5000 Nthlrn. cigenthümlich gehört ; j 5 oder daß sie durch pat iotische Handlungen cin hefonderes

i Verdienst um den Staat sich erworben haben |

F. 19, Diejenigen, welche diesen Nachweis führen \ollen von del egierung des Bezirks, in welchem fe wohnen, nit a läufigen Naturalisations - Patenten versehen werden, in welchen

Unterricht in det!

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rung oder ihres Kommissarius, ohne ihre Genehmigung dürfe keine Schulden aufgenommen , feine E obe A i | veräußert und feine neue Abgaben eingeführt werden. Sie hat das Recht und die Verpflichtung, die Verwaltung durch Kom; missarien unter Zuziehung der Repräsentanten revidiren zu las M O E Leßteren über die Verwaltung abzu- i ‘auf 1 alten, da die Rec ? die S regelmä erfolge. die Rechnungslegung an dic ; . 9. Die jüdischen Corporatione insbesonder ihre Verwaltungs - Behörden , ind ee affee far: gen, daß es keinem schulfäßhigen Kinde ‘vom 7ten bis zum zurückgelegten l4ten Lebens - Jahre an dem gehörigen Schul-Unterricht fehle. Sie sind dafür verantwortlich, daß alle Kinder, mithin sowohl Knaben als Mädchen, in diesem Alter die dffentlichen Schulen vorschriftsmäßig besuchen , und zugleich verbunden, ganz dürftigen Kindern die nöthigen Kleidungsstücke das Schulgeld und die sonstigen Schul-Bedúrfnisse aus den etwa

t z Ag soll angeordnet haben, daß diejenigen, welche Privat - An-

*) Der uns auf direktem Wege noch immer nicht zugekommen ist,

auf die gegenwartige Verordnung und die ihnen darin verliehenen Rechte, ]0 wte auf die ihnen auferlegten Verpfüchtunge Wei zug zu nehmen is. : OLIEIE 9) 9. 20, Die solchergestalt naturalisirten Juden könne ter Beobachtung der C Alu Vorschriften. Si ten E f dem platten Lande innerhalb der Provinz sich niederlà Ten Ag stücke jeder Art erwerben, und alle erlaubte Gewerbe treiben; e sind, mit Vorbehalt des nach §. 14. zu entrichtenden Rekrut 6 Geldes, besondere Abgaben weder an die Staats - Kasse, noch ‘ut den Kämmereien zu bezahlen verbunden, dagegen aber "verpflich- tet, alle den Christen gegen den Staat und die Gemeinde ihres Wohnorts obliegende Verbindlichkeiten, vor der Hand mit der in Hinsicht der Militair-Pflichtigkeit §. 14. festgeseßten Aus- nahme, zu erfüllen, und, mit Auss{lüß der Stol-Gebühren, gleiche Lasten, wie andere Einwohner zu tragen. Mit Ausnahme der besonderen Vorschriften, welche die Geseze wegen folcher Hand- lungen und Geschäfte, worauf die Verschiedenheit ihrer Reli: gions-Begriffe von Einfluß is, namentlich Thl. l. Tit, 10. §. 317 bis: 351, der Gerichts -Ordnung, wegen der Eides - Leistringen,

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