1900 / 66 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

E E vit E E E U E E Ie R S D L A f G

Land- und Forftwirthschaft. Königlich preußisches Landes-Oekonomie-Kollegium. Zweite Tagung der VIII. Sißungs8periode. Zweite Sigzung: Dienstag, den 13. März 1900.

Der Vorsitzende, Landeshauptmann von Roeder - Ober-Ellguth (Breslau), eröffnete die Sißung um 10} Uhr.

Erster Gezgenftand der Berathung war die Vorlage des Landes- Oekonomie-Kollegiums über den Entwurf einer Geschäfts- ordnung. Der Entwurf war in der vorjährigen Tagung an- genommen worden. Die damals zur Nachprüfung bestellte Kommission empfahl nunmehr durch ihren Berichterstatter, Geheimen Regierungs- rath, Rittergutsbesißer Rei-Meyken, die endgültige Annahme des Eatwurfs mit einigen Aenderungen und Zusäßen. Zu einer Dis- kussion gab nur der neu eingeshobene § 3a Anlaß, welcher lautet :

„Das Landes-Dekonomie-Kollegium wählt bei seinem erften Zu- sammentreten in jeder dreijährigen Sitzungsperiode eine ständige Kommission mit der Bezeichnung: „Ständige Kommission des Landes-Oekonomie- Kollegiums (Zentralstelle für die Landw.irthschaftskammern)“. Die Kommission, in welcher jede Landwirthschaftekammer vertreten sein muß, hat das Recht, sich durch Zuwahl zu ergänzen und Sachverständige zu den Berathungen zuzuziehen. Die ständige Kommission hat die Aufgabe: a. aus den Einzelbeshlüfsen und Gutachten der Landwirthschaftskammern Gesammt- beschlüsse und Gutachten in geeigneter Bearbeitung zusammenzustellen und dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten einzu- reihen; b. durch eine vorbereitende Sammlung und Zusammen- ftellung des einshlagenden Materials den e nzelnen Landwirths{afts- kammern die Bearbeitung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu er- Leihtern; c. für die Zeit, wo das Landes-ODekonomie-Kollegium zu einer Sizung nicht versammelt is, die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Laydwirthschaftékammern zu vertreten und zu dem Zweck selbständige Anträge und Berichte an den Minister für Landwirtbschaft, Domänen und Forsten zu rihten; namentlih hat die Kommission die Wahlen von befonderen Vertretern für diese gemeinshaftlihen Angelegenheiten vorzunehmen. Die ständige Kommission kann für die Erledigung ihrer Aufgaben Unterkommissionen bilden. Diese können zu ihren Be- rathungen Sahverständize zuziehen. Berichte, Anträge und Wahlen find dem Vorsitzenden des Kollegiums mitzutheilen, der sie alsdann in der nächsten Sizung de3 Kollegiums zu dessen Kenntniß bringt.“

Mit dieser Einschaltung wurde der Geschäftsentwurf endgültig angenommen und hierauf auch die ftän:ige Kommission selbft gewählt.

An zweiter Stelle stand zur Berathung die Vorlage des Ministers für Landwirthschaft 2c.: „Ueber die Zweckmäßigkeit der seit- berigen Verwendung der Staatssubventionen auf dem Gebiete der Rindvieh-, Schweine- und Schafzucht.“ Ueber diese Vorlag? berichteten die Herren Rittergutsbesißer von Kries-Trankwiy (Westpreußen) und von Stockhausen-Abgunst (Cassel). Die von ihnen begründete gemeinsame Refolution gelangte nah längerer Debatte in folgender Fassung zur Annahme:

„Die vom Lande8-Oekonomie-Kollegium in seiner Sißung vom 16. bis 20. November 1891 gefaßten Beschlüsse über die Verwendung der Staatsfubvention zur Förderurg der Rindviehzuht haben si im großen Ganzen bewährt. Es wird von feiner Seite Klage dar- Über geführt, daß durch diese Bestimmungen die Landwirthschafis- kammern in ihren Absichten und Plänen beengt oder gehindeut sind.

Zu den unter Nr. 1—9 der Ziffer T dieser Beschlüsse aufge- führten Punkten empfehlen die Rererenten dem Landes-Oekonomie- Kollegium folgende Erklärungen: 1) die Schauen sind als geeignetes Mittel zur Förderung der Viehzuht auch jeßt no anzusprecen; dies gilt insbesondere für die auf einzelne Viehzattungen be- schränkte Schau. Auch die Prämiierung ganzer Zuchten (Stallschauen) ersheint empfehlenêwerth, sowie die Prämiierung von Bullen auf den Körungen. 2) Als ein besonders geeignetes Mittel, die Zut intensiver zu fördern, ist indefsen der Ankauf guter, der ein- is enen Zuchtrichtung entsprechender Zuchtthiere anzusehen. Dieser

kauf erfolgt entweder auf feste Bestellung, oder die Thiere sind dur meistbietenden Verkauf nur an Züchter, unter Sicherstellung der Verwendung zur Zucht, abzugeben. Etwaige Preisdiffereazen oder eine prozentuale Preisermäßigung sind unter Verwendung der Staatsgelder auszuzleihen. 3) Ja denjenigen Bezirken, in welhen noch keine genügende Anzahl von Bullen - Stationen vorhanden ist, ift auf Errichtung und Vermehrung derselben Bedacht zu nehmen. 4) In den- jenigen Bezirken, ia welchen die Viehzucht si mit Hilfe der Bullen- Stationen zielbewußt entwickelt und bestimmten Schlägen zugewendet hat, ist die Organisation von Viehzucht-Vereinen, -Genofsenschaften und -Verbänden mit Heerdbu@führung zu fördern. Eine Ver- mehrung ter Mittel zur Durhführung der vorstehenden Zwecke ift dringend geboten.“

Den dritten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vorlage des Landwirtibschafts- Ministers: „Ist eine geseplihe Neu- regelung des Verhältnisses der ländlichen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Preußen erforderlich und auf welGer Grundlage hat eine solche zu erfolgen?"

Der erste Referent, Rittergutsbesißer, Kammerherr von Rheden- Rheden (Hanncver), begründete folgenden Antrag :

__ „Das Landes-ODekonomie-Kollegium wolle beschließen: In Er- wägung, daß der Vertragsbruh der landwirths{af!lihen Arbeiter in einer derartigen Weise im Zunehmen begriffen ist, daß durch den- selben die ohnebin shwierige landwirthschaftliche Lage noch drückender belastet wird als durch die niedrigen Preise fast aller landwirth- \chaftlihen Produkte, in fernerer Erwägung, daß die Sicer- heit des lanowirthschaftlihen Betriebes dur die Uezberhandnahme des Vertrag8bruchs zur Unmöglichkeit gemacht und das Rcchts- bewußtsein des Volks durch den Vertragsbruch immer mehr ver- mindert wird, die Königliche Staatéeregierung zu ersuhen: den Erlaß eines Gesches zur Bekämpfung des Vertragsbruhs herbei- zuführen, nah welhem bestraft wird: 1) der landwirthschaftliche Arbeiter, welcher widerrechtlich die Arbeit verläßt oder das Arbeits- verhästniß niht antritt ; 2) der Arbeitgeber, welcher widerrehtlich das Vertragêverhältniß mit dem landwirtbschaftlichen Arbeiter bkriht; L der Arbeitgeber, welher wissentlich vertragsbrüchige Arbeiter in

rbeit nimmt; und 4) der Arbeitgeber, die Dienst- oder Arbeits- genofsen fowie sonstige driite Personen wegen Verleitung zum Ver- M Be K, Geheime R

er Korreferent, Geheime Regierungsrath Professor Dr. Freiherr von der Goltz, Direktor der landwirthschaftlihen Akademie in Spie dorf, beantragíe:

„Das Köai,liche Landes-Oekonomie-Kollegium wolle erklären, daß es ein den 8F§ 2 bis 5 des Geseß:s vom 16. April 1899 für das Herzogthum Anhalt inhaltlich ent|prehendes preußishes Landesgesehz als ein zur Bekämpfung des Kontraktbruches wirksames Mittel und daber den Erlaß eines folGen für wünsYenswerth halte.

Die angezógenen Paragraphen d2s Geseßes des Herzogthums An- halt lauten: § 2, Wenn landwirthschafilihe Arbeiter widerrehtlich den Antritt der Arbeit verweigern oder die Arbeit verlassen, so ift die zwangsweise Zuführung derselben durch die Polizeibehörde des Arbeitsorts auf Antrag des Arbeitgebecs zulässig. Der Antrag muß innerhalb einer Wohe nach dem vertragsmäßigen Antrittstage oder nach dem Verlassen der Arbeit gestellt werden. Die Kosten der zwangsweisen Zuführung fallen dem vertragsbrüchigen Arbeiter zur Last. Auf Verlangen der Polizeibehörde hat j-doch der Antragsteller einen angemessenen Kostenvorschuß zu leisten. Die Polizeibehörde kann die Aueführung der Zwangsmaßregel von der Zahluug des Koftenvorshusses abhängig machen. § 3. Wer landwirthschaft- Tihe Arbeiter zur widerrehtlihen Verweigerung des Antritts der Arbeit oder zum widerrechtlihen Verlassen der Arbeit verleitet, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. Derselbe ist dem Arbeitgeber für den daraus entstehenden Schaden veraatwortlih; er haftet neben dem Arbeiter als Gesammtschuldner. § 4. Wer landwirth- \chaftlihe Arbeiter, von denen er weiß, daß fie bei einem anderen Arbeitgeber wideriehtlich den Antritt der Arbeit verweigert oder die

Arbeit verlassen haben, für einen Zeitraum in Arbeit nimmt, wo die vertragebrühigen Arbeiter dem anderen Arbeitgeber zur Arbeit ver- pflichtet sind, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. § 5. Arbeitgeber, welche widerrechtlich die Annahme landwirthschaftliher Arbeiter beim Antritt des Arbeitsverhältnisses verweigern, oder solhe Arbeiter aus der Arbeit entlafien, ohne denselben die vertragsmäßige Vergütung zu gewähren, werden mit Geldftrafe bis zu sechzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft. Die Bestrafung tritt nur auf Antrag des Arbeiters ein. Der Antrag is nur zulässig, wenn er innerhalb einer Woche nah Begehung der strafbaren Handlung geftellt wird. Die Zurü@nahme des Antrags ift zulässig.“ Z

Die Anträge der Referenten wurden nach längerer Besprehung angenommen.

Als vierter Segensiand der Tagesordnung stand zur Berathung ein Antrag der ständigen Kommission des Landes-Oekonomie-Kolle giums für die Landwirthschaftskammern, betreffend die Einfuhr amerika- nisher und russisher Pferde. Derselbe lautete dahin: „bei

dem Herrn Minister für Landwirthshaft, Domänen und beantragen, einen wirksamen Schuß der einheimischen Otsten

iu eine ausreihende Quarantäne für dieselben. c. durh dig dud íImpfung der eingeführten Pferde gegen Rot, sobald Oostiige Mittel gefunden ift.“ ein sies Der von den Referenten, Geheimer Regierungsrath Reich, M und Graf zu Rangau-Raftorf, begründete Beschluß gelangte in fol ti Form zur Annahme: gender __„1) Der Antrag der ständigen Kommission möge auf ausländi; Pferde im aklgemeinen ausgedehnt werden. 2) Ziffer a erhe folgende Fafsuna: „Das Brandzeihen bat zu bestehen ausg calle Butstaben zur Bezeichnung der Grenzstrecke, über welche die Ein L stattgefunden hat, sowie aus dem Datum der Einsuhr.* i erhalte folgende Faffung: „durch eine mindestens 6 wödHentli - Quarantäne, an welche ih eine 6 monatliche veterinärpolizeilihe Be obahtung anschließt * G Um 5 Uhr Nachmittags wurde die Sihung geshlofen.

Statistik und Volkswirthschaft. Nachweisung i der in den Haupt-Bergbaubezirken Preußens im Iv. Vierteljahre 1899 verdienten Bergarbeiter - Löhne, Mit Aus\{hluß der fest besoldeten Beamten und Aufseher. I. Durcschnitts-Löhne sämmtlicher Arbeiter.

Gesammt-Belegschaft

im

Verfahrene Arbeits- im Vetter S

Verdiente reine Löhne (nah Abzug aller Arbeitskosten, sowie der Knappschafts-, der Invaliditäts- und Altersversiherungs-

Art und Bezirk des |

Bergbaues

[TI]. V.-J.

mittel | 1999

au

| L J 4 | Jahres- | P: 1899. E 6 | 1899 (abgerundet 1899 1899

1898 f Tinis 1899 | 1899 | 1898

Zahlen) K M Ä M A

insgesammt im 1 Sthicht im

. V. | IV. | 111. | Jahres-| IV. IL V-I. | g, | V.J. | mittel | V.J. [Vis

M |

L

6. 7s 8. 9. 10. 11.

herbeizuführen : a. durch Brandzeichen füc eingeführte Pferde, pest

auf 1 Arbeiter und [auf 1 Arbeiter im

1899 s

E

| | | a.-Steinkohlen- | bergbau | | in Oberschlesien . . 64126 | in Niederschlesien . . .} 21155 | im Ober - Bergamtsbezirk | Dortmund: | a. Nördliche Reviere 1) . | 151508 | 145 743 b. Südliche Reviere 2) . 53591 | 51842

61 443 20 153

|

13 090 202 ; 904! 4 464 410 217)

| ; 43205588 | 48 765 773 | 318

13 509 830 4 593 918

Summe O.-B.-A. Dort- | mund (a, b und Revier | 206 007 |

j

Osnabrück) . 198 321 | 39095 | 38358 S] Î

werke) . bei Aachen .

b. Braunkohlen - bergbau im Ober - Bergamtsbezirk il N c. Salzbergbau im Ober - Bergamtsbezirk G

bei Saarbrücken ‘(Staats- .. .| 10300 | 10028

l

28763 | 27086 | 27131

4762 4458 4 385

d. Erzbergbau | in Mansfeld (Kupferschiefer) | 13476 | 13324 13307: F 79 t SPUEEDO E S L e I §177 81 76 in Siegen-Nassau . 20 024 | 19211 20069 | 72 sonstiger rechtsrheinisher . 806 | 7746 6072 | 70 NATSEDEINI E eee 3726| 3658 3 303 | 70

| | j | | Î { j | j

16 896 064 16 673 738 3,9: 3,631 314 |

65 214 893

9 862741 2 822 679

65 594 875 317

IO 167 590 3,49 959 2825 677 3,59 974

j | j

78 6392312 6 196 053 2,95

78 1302 381 1 266 199 3,67

78 3 322981 78 511 565 8) 74 4 844 168 74 1683850 | 75 654983 |

3342417 3,29 532 484 3) | 2,18 3) 47109075 3,38 1676844 | 2,99

676 588 } 2,51!

1) und 2) \. Anmerkung *) und 6) der unteren Nachweisung.

3) Hinzu tritt der Werth der Brotkornzulage : im [1V. V. - I. 1899

0,12 A

e III. V. - J. 1899 Gi | für 1 Schicht. JIahre3mittel 1898 = 9,09 ,

II, Zabl und Durchschnitts-Löhne der einzelnen Arbeiter-Klafsen auf 1 Schicht.

Unterirdish be- \chäftigte eigentliche

Bergarbeiter Arbeiter

Sonstige unter- irdish beschäftigte

Ueber Tage be- shäftigte erwachsene mänplihe Arbeiter

Jugendlihe männ- liche Arbeiter (unter 16 Jahren)

Weibliche Arbeiter

Art und Bezirk | reines Lohn

Bergarbeiter 1) im Jahres-

von der

Gesammt-

des Bergbaues

Dauer einer Schicht der unterirdis{ch

beschäftigten eigentlichen

¿gf

¿q 45 3. |

B Ou

Belegschaft Gesammt- Belegschaft

mittel 1898

00 O e)

|

9/0 2) f

| reines Loyn

im Iahres-

|e4

eines Lohn _ reines Lohn

s,

m V,

von der Gesammt- 3 von’ der Gesammt-

1898 Belegschaft

Belegschaft

mittel 1898 von der Gesammt- Belegschaft im Jahres-

mittel

K V [D Ld

o) |

ck\KR S o |R m |R B;

C

-_._ do |S

or

co

as es

L 3.

œo|F mittel = K

9. 105

1898

E E R E

Nachweisung der in den Haupt-Bergbau-Bezirken Preußens im Jahre 1899 verdienten Bergarbeiter - Löhne. Mit Aus\{hluß der fest besoldeten Beamten und Aufseher.

I. Durchschnitts-Löhne sämmtlicher Arbeiter.

Verfahrene Arbeits- schichten auf 1 Arbeiter

im auf 1 Arbeiter auf1 Arbeiter und |

Gesammt- Belegschaft im

Verdiente reine Löhne (nah Abzug aller Arbeitskoften, sowie der Knappschafts-, der Invaliditäts- und Altecs- versiherungs-Beiträge)

Art und Bezirk des | Jahre

Bergbaues Jahre Jahre 1899

| (abgerundet auf ganze Zahlen) E. K M K

1899 | 1898

Jahre inêgesammt im

| im 1898 1 Sthicht im |

| i | Jahre | Jahre | Jahre Jahre Jahre 1899 | Jahre 1898 | 1899 | 1898 | 1899 | 1898

D 1, L N 4.

9 O L

ans

in Oberschlesien « - +

im Ober - Bergamtsbezick

a. Steinkohlen- bergbau in Oberschlesien . in Niederschlesien im Ober-Bergamts- bezirk Dortmund: a. Nôördliche Reviere *) . b. Südliche Reviere) .

2,93 2,99

3,29 3,22

Summe O.-B.-A. Dortmund (a, b und Revier Osna- O

bei Saarbrücken (Staatswerke)

bei Aachen

b. Braunkohlen- bergbau

im Ober-Bergamts- |

bezirk Halle . 5 | 3,15 c. Salzbergbau. | im Ober-Bergamts- |

bezirk Halle , , 3,81

d. Erzbergbau in Mansfeld (Kupfer- | \ciefer d E DLEO n L KSR im Ober a E | 2,451) in Siegen-Naffsau . ( 3,15 sonstiger rehts- rheinisher . .. 3,04 linksrheinisher . . | 2,61

1) Einshließlih Ein- und Ausfahrt. 2) Gesammt-Belegschaft vergl. Spalte 2 von I.

4

5) Nôördliche Reviere: Ost-Efsen, West-Cfsen, Oberhausen.

3,24

2,90 2,90

2,74 2,56 3,96 | 3,50

811} 293 1,917)| 1,847) 2,98 | 2,59

2,63 | 2,43 2,40 | 2,29 |

3) Für 9,3 9/9: 8 Stunden; für 59,4%: 10 Stunden; für 31,3%: 12 Stunden. ür 19,0 9%: 8 Stunden; für 80,8 9/6: 10 Stunden; für 0,2 9%: 12 Stunden. l Relinghaxsen, Ost-Dortmund, West-Dortmund, Nord-Bochum, Herne, Gelseakirhen,

6s) Südliche Reviere: Süd-Dortmund, Witten, Hattingen, Süd-Bohum, Süd- Essen, Werden.

7) Siehe Anmerkung 2?) bei I,

a. Steinkohlenbergbau. |

, Nördliche Revierel)). . d Shdliche Neblere) - .

S 61 989 58 803} 2279| 282 in Niederschlesien R O 20 459 19 522] 8303| 304

; bezirk Dortmund: | | im Oberbergamtsbezir 146415| 135428] 8316| 313| 185 253 883| 160 685 707| 4,00

51 946} 49 536 320 318

Lb, e] s j j | 45 358 bo1| 82,87 801| 771 15 860 907 2/80 846 812

1265| 1187 1233| 1153

49 675 872 17 307 080

64 065 610 57 103 6093| 3,85

Q: Dortuiunb (a, bund Si O C ae

iden (Staatswerke) . . . 338049) 35856} 29%| 298 M Boarbrie | Í ? é Ls 10 014' 9 5621 8310| 308

dei Aachen . . + + : b. Braunkohlenbergbau. im Oberbergamtsbezirk Sale

c. Salzbergbau.

im Oberbergamtsbezirk Halle... 4533) 4385] 302) 304

d. Erzbergbau.,

i [d e e io es 13344| 133071 8303| 304 in Mansfeld (Kupfersch ) : A A l 22 4 L sonsti i L A Ee 7 852! 6 072 284 sonstiger rechtsrheinischer O 7 L 1) und 2) Siehe Anmerkung 2) und ?) der unteren Nachweisung.

3) Hirzu tritt der Werth der Brotkornzulage; im Jahre 24 G 0,11 M |\ für 1 Schicht.

II. Zahl und Durdschnitislöhne der einzelnen Arbeiterklafsen auf 1 Schicht.

im Oberhari . A in Siegen-Nassau . . a e 19282 20069

linkörheinisher. . . 3581! 3 3093

Unterirdisch be- Sonstige unter- \chästigte eigentliche | irdisch beschäftigte Bergarbeiter Arbeiter

199 138 185 953] 8317| 3114| 249 964734 218 539 449| 3,96 1256| 1175

27934 27 151| 304 304| 24321391| 22 599 986| 2,87 871 832

36 397 9036| 3,46 1019| 1015 9 636829) 83,49) 1069, 1007

38 778 878 10 709 737

j

| | | 4 987 922 4778 834| 3,64) | 1100) 1090

1a a7 oûa| 3,19) 305| 907] 936 2 126 9685)| 2,163)| 2,133)| 6453)| 6378)

12 898 786 5

16 596 502| 3, 2,89 944 827 2 2

2 069 2803) 18 203 899 6 462 805 2 548 473

27 4686 755| 2,90| 2,72 823| 772 2 273 7355 00! 238| TI2I 088

0,09 )

Jugendlihe männ- liche Arbeiter (unter 16 Jahren)

Ueber Tage be- schäftigte erwachsene männliche Arbeiter

Weibliche Arbeiter

Art und Bezirk } reines Lohn_ -

| | im im | im | Jahre | Jahre 1899 | 1898

M} 9/91) 1. L E T

des Bergbaues

z

v

von der Gesammt- Belegschaft |

| | | f j | | |

reines Lobn_

Fahre | Jahre 1899 | 1898

h | M

2] reines Lobn | reines Lohn _ | reines Lohn | im | im | im | im | Jahre | Jahre | Jabre | Jahre ahre | Jahre 1899 288 1899 | 1898 899 | 1898

j

K M M E | C T0. |

von der

Gesammt-

Belegschaft

| | 9/01) |

a, Steinkoblenbergbau. | | | in Obers(lesfien . : | 3,27 | 3,09 ,86 | in Niederschlesien . 3,04 2 89

Dortmund: a. Nôördliche Reviere?) . b. Südliche Reviere?) . 470 |

| 4,90 | 4,63

mund (a, b und Revier 4,84

LEBES A u bei Saarbrücken (Staats-

O G ere 60,2 | 3,99 it Aen tis v 00 01/0] 0,98

b. Braunkohlen- i bergbau. im Ober - Bergamtsbezirk E c, Salzbergbau. im Ober - Bergamtsbezirk | l E O T 000 d, Grzbergbau. | in Mansfeld (Kupferschiefer) | 69,5 | 3,41 | 3,22 ini Oberharz: «1 40,71 2,60)| 2,459 in Siegen-Naffau . . . . } 69,6 | 3,599 | 3,15 sonstiger rechtsrheinischer . | 64,9 | 3,22 | 3,94 linksrheinischer . F T T1 208

Summe O.-B.-A. Dort- | | | |

34,3 | 3,32

1) Gesammtbeleaschaft vergl Svalte 2 von I.

2) Nördliche Reviere: ReElinghausen, Ost- Dortmund,

Oft-Efsen, West-Essen, Oberhausen. )

3) Südlihe Reviere: Süd-Dortmund, Witten, Hattingen, Süd-Bochum, Süd-Efsen, Werden.

4) Siehe Anmerkung ?) bei I.

Zur Arbeiterbewegung.

Eine Lohnbewegung der Berliner Schneider ift, der „Volks- Zig.“ zufolge, dur eine am Dienstag Abend abgehaltene, von etwa 00 Personen besuchte Versammlung eingeleitet worden. Die Leitung des Schneiderverbandes bat genaue Lohntarife für die einzelnen Geschäfte nah Klafsen ausgearbeitet. Dieselben sollten den Inhabern der Kostümgeschäfte bereits heute zugestellt werden ; den Unternehmern der T oltaae sollen sie erft am Montag zugehen. Falls bis zum 24. d. M. kein Bescheid einläuft, wird beabsichtigt, in den Ausftand einzutreten. /

Aus Elberfeld wird der „Köln. Ztg." berichtet, daß ein Theil der dortigen Färber wieder in den Ausstand getreten ist. Sie ver- langen einen Wechenlohn von 24 4 und die Freigabe des 1. Mai ohne Lohnabzug. Die in Betracht kommenden fünf Firmen haben diese Forderungen abgelehnt. (Vergl. Nr. 178/1899 d. Bl.)

In Lübeck sind, wie die „Voss. Ztg.“ mittheilt, wegen Ab- lehnung einer Erhôhung der Löhne und einer Verkürzung der Arbeits- ¡eit die Sattler- und Tapezierergehilfen ausständig geworden.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Jndustrie".)

Oefterreih-Ungarn.

Mi Statistishe Gebührenmarken. Einer Verordnung der inisterien des Handels und der Finanzen vom 21. Februar d. I. biolge ist im Hinblick® auf die Kaiserlihe Verordnung vom E September 1899 (Hand. - Ar. 1899, 1 S. 795) für tese ete der nah dem Geseg vom 26. Juni 1890, be- Arend die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs (Hand.- n 1890, 1 S. 477), zu erstattenden Anmeldungen die Ausgabe ftatiftl die Werthbezeihnung in Kronenwährung enthaltender

tischer Gebührenmarken angeordnet. Die amtlichen statifstihen

ührenmarken werden demnach in Zukunft die Werthbezeichnungen

20,7 33,8 18,1 23,1 45,2

West- Dortmund, Nord-Bohum, Herne, Gelsenkirhen, Wattenscheid,

von 4, 10, 20 Heller bezw von 1 Krone tragen. Der Verkauf der bisherigen Marken is noch bis einschließli 30. September d. I. zulässig. Vom 1. Oltober d. I. werden nur noch die neuartigen statistishen Gebührenmarken an den amtlichen Verschleißstzellen aus- egeben. Die früher angekauften, auf öfterreihische Währung lautenden ftatistisbea Gebührenmarken dürfen danah noch bis 31. Dezember 1900 verwendet oder können umgetauscht werden. Nach dem 31. De- zember 1900 verlieren diese ihre Gültigkeit und findet auch ein Um- tausch derselben gegen neuartige niht mehr ftatt.

Gußeisenproduktion in Südrußland 1899.

Im Jahre 1899 wurden in den südrussishen Eisenwerken ungefähr 77 Millionen Pud Gußeisen oder 16 Millionen Pud mehr als im Vorjahre gewonnen. Auf 20 Werken waren 50 Hochöfen gegen 35 im Jahre 1898 im Betriebe. Für das Jahr 1900 wird eine Produktion von 117 500 000 Pud erwartet. i

(Nach der St. Peteréburger Zeitung.)

Ein- und Ausfuhr des russishen Hafens Windau im Jahre 1899,

Von den Waaren, welche die hauptsählichsten Cinfuhrartikel des Hafens Windau im Jahre 1899 bildeten, kamen: aus Deutschland 1289560 kg Steinkohlen im L L 1 M Wein in Fässern und Flaschen im Werthe von . 4825 „, aus England 4101 430 kg Steinkohlen im Werthe von 65 040 ,„ aus Norwegen Heringe im Werthe ven 1645 „. Der Gesammtwerth der Einfuhr betrug 112595 F, wovon für 29 865 #4 aus Deutschland kamen. Non den Ausfuhrartikeln des Hafens Windau gingen it

holz, 52 664 Kubikfuß Brufsen, 2000 Kubikfuß Birkenholz, 5020 Kubikfuß Balken, 2214 Tonnen Säe-Leinsaat im Gesammtwerthe von 529 770 M Í

Außer Deutschland waren noch Belgien, Dänemark, Groß- britannien (mit 1702110 4) und die Niederlande an der Ausfuhr betheiligt. i j Der Gesammtwerth der Ausfuhr von Windau erreichte die Höhe von 3 193 780 M4 :

In den Hafen von Windau liefen im Jahre 1899 158 Shiffe von 35 824 Lasten ein, von welchen 45 unter deutsher Flagge fuhren. Deutschland ftand sowohl in dem Tonnengehalt, als auch in der An- zahl der den Waarenverkehr mit Windau vermittelnden Schiffe an erfter Stelle. (Nach einem -Bericht des Kaiserlihen Konsuls in

Windau.)

Außenhandel der Kapkolonie 1899. Die folgende Zusammenstellung, welhe auf Grund von statifti- sen Notizen in der.„Cape of Good Hope Government Gazette“ veröffentliht wurde, giebt einen Vergleich des Außenhandels der Kap- folonie im Jahre 1899 mit demjenigen des FISgteS:

98 1899 Einfuhr : Werth in Pfund Sterling Waaren

R Wi tikel 1 356 405 5 Gouvernementsartike E oa ¿RE

Gefammteinfuhr. 16682438 19207 549

Ausfuhr : i

Kolonialerzeugnifse außer Diamanten, Gold und Münzen

Diamanten . .

E s e ais

Ein- und wieder ausgeführte Waaren

Münzen . . ..

4 880 120 3 806 645 13 815 683 415 872

4151 144

4 566 897 15 394 442

310 930

4 895 288 415 280 Gesammtausfuhr 25318 701 283 333 600 Der Werth der Dur&fuhr belief sich auf 2 927 000 £ gegen 3 675 000 £ im Jahre 1898. An der Durfuhr war Transvaal mit 2 520 000 gecea 3 130 000 £ im Jahre 1898 betheiligt. Die Zollgefälle beliefen si im Jahre 1899 auf 1 707 000 £ gegen 1 911000 £ im Vorjahre.

Konkurse im Auslande.

Bukowina.

Konkurs ift eröffnet über das Vermögen des Handelsmanns Josef Neumann in Radaug mittels Beschlusses des K. K. Freisgerihts, Abtheilung IV, in Suczawa vom 7. März 1900 No. 8. 2/1900. Proviforisher Konkursmaffeverwalter: Advokat Dr. Hulles in Radauß. Wahltagfahrt - (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 19. März 1900, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 10. April 1900 bei dem K. K. Kreisgericht in Suczawa öder bei dem K. K. Bezirksgericht in Radaut anzumelden. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 17. April 1900, Vormittags 10 Uhr.

Rumänien.

Anmeldung Schluß

der Fallit. | der | A | Verifizierung

Handelsgericht. Rîmnic- | Aristid Mihalo-| 4,/16. März |16./28. März Särat UOT | A ¿

| Gheorghe Enache |11./23. März | 16./28. Märi

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 14. d. M. gestellt 15 943, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen. : Fn Oberschlesien sind am 14. d. M. geftellt 6188, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 14. März. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Dele Mee (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für: *Weizen 15,40 4; 14,00 4A *Roggen 14,30 4; 13,70 M —+ *Futtergerste 14,00 4; 13,00 A Hafer, gute Sorte 15,00 4; 14,30 A Mittel-Sorte 14,20 4; 13,50 geringe Sorte 13,40 #4; 12,80 # Nichtstroh 4,32 K; 4,00 A ; Heu 6,90 M; 4,20 M; Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 M; 25,00 A **Speisebohnen, weiße, 45,00 A; 25,00 X **Linsen 70,00 A; 30,00 A Kartoffeln 7,00 4; 5,00 4 Rindfleish von der Keule 1 kg 1,60 4; 1,20 #4 dito Bauchfleisch 1 kg 1,20 A; 1,00 A Schweinefleish 1 kg 1,60 4; 1,00 M Kalbfleish 1 kg 1,60 4; 1,00 4 Hammelfleish 1 kg 1,60 4; 1,00 A Butter 1 kg 2,60 4; 2,00 6 Eier 60 Stück 0 M; 2,660 A Karpfen 1 kg 2,20 A; 1,20 A Aale 1 kg 0 A; 1,00 A Zander 1 kg 2,590 A; 1,00 4 Hechte 1 kg 0 M; 1,00 A Barshe 1 kg 1,80 M; 0,80 A Schleie kg 2,80 A; 1,20 A Bleie 1 kg 1,20 A; 0,80 4 Krebse

tüd 12,00 A; 3,00 A * Frmittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußishen Land- wirthshaftskammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei-Präsidium für den Doppelzentner. ** Kleinhandelspreise.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 14. März 1900. Zum Verkauf standen: 558 Rinder, 2450 Kälber, 1496 Schafe, 10366 Schweine. Markts

reise nah den Ermittelungen der Preisfestseßungs-Kommission: ezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg S lachtgewiht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Duk Für Rinder: Ochsen: 1) vollfleischig, ausgemästet, höchsten Schlahtwerths, höchstens 7 ahre alt, bis —; 2) junge fleishige, niht ausgemästete und ältere ausgemästete bis —z; 3 mäßig genährte junge und gut genährte ältere bis —; 4) gering genährte jedes Alters bis —. Bullen: 1) voll- a Sine: öochsten Schlachtwerths / ; 2) mäßig genährte üngere und gut genährte ältere bis —; 3) rei genährte bis —. Färsen und Kühe: 1) a. vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerths bis —; b. vollfleishige, aus- gemästete Kühe höchsten Schlahtwerths, höchstens 7 Jahre bis ; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut ent- widelte jüngere bis —; 3) mäßig genährte Färsen und Kühe bis ; 4) gering genährte Färsen und Kühe bis —. Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilhmast) und beste Saugkälber 72 bis 74; 2) mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 64 bis 68; 3) geringe ugfälber 54 bis 60; 4) ältere gering genährte Kälber ( refser) bis —. Bete: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 61 bis 64; 2) ältere Masthammel 55 bis 60; 2 is genährte mmel und Schafe (Merzschafe) 48 bis 54; 4) Holsteiner Niederungs- chafe bis —, auch pro 100 Pfund Lebendgewiht bis Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 ke) mit 20 9/6 Tara-Abzug: 1) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Rafsen und deren Kreuzungen, höchstens 1 Jahr alt: a. im Gewichte von 920 bis 300 Pfund 46 bis 47 ; b. über 300 Pfund lebend (Käfer) bis —; 2) fleishige Schweine 44 bis 45; gering entwidelte 40 bis 43; ferner Sauen und Eber 42 bis 43 „#6 Für Rinder waren bei dem geringen Umsaß maßgebende Preise nicht festzustellen.

Deutschland 139548 aba Mauerlatten, 355 088 Kubikfu Bretter, 6843 Stück Eisenbahnshwellen, 32 194 Kubikfuß Papier-