1900 / 76 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Staatssekretär des Fnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: Meine Herren! Ih will mir auf die Ausführungen, die in. Laufe der Debatte gemacht sind, nur einige kurze Gegenbemerkungen gestatten. Einer der Herren Vorredner hat geglaubt, man solle die Strafjuftiz gegenüber Seeleuten, ftatt wie jeßt in erfter Instanz den Seeämtern, Seeshöffengerichten übertragen. Jch halte es an und für fh schon für einen bedenklihen Weg, den unsere Rechtspflege nehmen würde, wenn man immer mehr zu Standesgerihten überginge. Wir haben durch die moderne Rechtsentwickelung einheitlihe Rechts- inftitutionen für die Mitglieder aller bürgerlihen Stände ge- \chaffen, und ich würde es deshalb jeßt für keine wünshens- werthe Entwickelung halten, wieder zu neuen Standesgerichten überzugehen. Daß an und für sih die jezigen Seeämter nicht geeignet wären, diese Disziplinarjuftiz und Strafjustiz zu üben, dafür ift ein Beweis nicht erbracht worden, und ebznso weniz is der Nahweis erbraht, daß in zweiter Instanz niht die Schöffengerichte oder Land- gerihte bierzu geeignet sind, um so weniger, als in s{chwierizen Fällen beide gerihtlihen Instanzen jeden Augenblick in der Lage sind, vor Fällung des Urtheils SaŸhverständige zu hören. Wenn man aber selbst den Weg gehen wollte, besondere Seeshöffengerichte zu errichten, so würde meines Erachtens dieser Plan daran scheitern, daß die See- \chöfengerihte absolut keine ausreihende Beschäftigung haben würden. Ich habe hier die Statistik, die einer der H:rren Vorrdner, der Herr Abg. Dr. Spahn, wünste, vor mir, und daraus geht u. a, hervor, daß in einer Anzahl von Häfen, wo fich Seemantämter befinden, bei denselben überhaupt keine Straffälle anhängig gemaht wsrden sind, und wieder bei anderen Seemann®ämtern nur 1, 4, 7 Straffälle im Jahre anhängig geworden waren, und daß selbst in großen Häfen, wie in Hamkurg, im Jahre 1898 nur 368 Straffälle und tn Bremen einshließlih Bremerhaven und Vegesack in demselben Jahre nur 202 Straffälle anhängig geworden find. Also in den meiften Orten, wo jeßt Seemannsämter si befinden, würden die besonderen See- \chöfengerihie überhaupt keine ausreihende Beschäftigung finden, Ich gestatte mir, auch darauf hinzuweisen, daß sich in keinem aus- ländishen Staat eine ähnlihz Einrichtung befindet, wie sie von einem der Herren Vorredner gefordert wurde.

Der Herr Vorredner hat ferner behauptet, es würde die Sonntagt- ruhe den Seeleuten dadurch verkümmert werden können, daf dur Vereinbarung die Vorschriften für die Sonntagsrute ausgeschlossen werden könnten. Wenn ih recht verstanden habe, daß fo die Aus- führungen des Hern Abg. Metzger waren, so befizdet er sih im Jrrthum; denn Vereinbarungen können nur getroffen werden- auf Grund des § 33 Abs 1 für gewöhnlie Wotentazsarbeit; dagegen geht aus den Motiven hervor und ih verweise ihn in dieser Ve- ziehung besonders auf die Ausführungen auf Seite 56, leßter Abfaß zu § 33 der Motive —, daß Vereinbarungen zur Schmäle- rung der Sonntagsruhße ganz ausdrücklih ausge- \chlossen sind.

Es ift von dem Ht:rrn Abg. Metzger auch wieder auf die Ver- ftärkung d?:8 Koalitionsrechts hingewiesen worden. Meine Herren, daß in dieser Beziehung die verbündeten Regierungen geneigt fein werden, weiter zu geben, als der Geseßentwurf das vorsieht, kann ich ibm nicht in Aussiht stellen. Der S-emann hat einen Beruf, der ähnlich is dem Beruf eines Soldaten. (Sehr richtig! rechts.) Er teht sozufsagen jeden Angenblick dem Feinde gegenüber, und da ift eine ganz andere, straffere Disziplin, im Interesse von Mannschaft und Schiff, nothwendig als in irgend einem anderen Gewerbz. (Schr wahr! rechts.) Sobald der Seemann nit urter Heuerkontrakt ftebt, sobald er an Land if, findea tie allgemeinen Vorschriften der G:werbe- ordnung auch auf ihn Anwendung; sobald er aber unter Heue:kontra? ebt, sobald er zu Schiff und namertlich außerhalb des Hafens ift, muß cine trafe Disziplin vorhanden fein, um SLifff und Mann- schaft vor Schaden zu bewahren.

Der Hzrr Abgeordnetz2 hat auch auf die Ttatsache hin- gewiesen, daß \chlechte Schiffe hinausgeschick würden, die eine erheblihe Gefahr für die Mannschaft mit fi brähten, und daß dagegen kein genügender Schuß gegeben sei. Jch sche mit Juterefse den Vorschlägen entgegen, die die Herren darüver machen werden, wie man das in ausl[ändishen Häfen ändern soll, In ausländischen Häfen ist man häufiz nur auf den einzigen Mann, den deutsch?:n Koasul, angewiesen, dec vielleiht selbst Rhederei treibt. Aus dem Fall, den der Herr Abgeordnete angeführt hat, daß der Konsul drei teutshe Stiffskapitäre, die mit ibren Schiffen im Hafen lagen, ersuchte, das verdähtige Schiff zu besichtigen, und daß diese nur um das Schiff herumgefahren wären, um ihr Gutaßten abzugeben, folgt gegen die Einrichtung an fi nob nihts; daraus folgt vielmehr nur, daß entweder die drei Schiffskapitäne nicht ihre Pflicht gethan haben, oder daß si: ein irrthümli-s Gutachten abgegeben haben.

Meine Hz:rren, daß es vorkommen mag, daß fol {lechte Schiffe gewissenloserweise auf See geshickt werden, das will ich nicht be- streiten, und ih felbst hzbe einen äßnlißen Fall, der mir sehr be- denklih schien, amtlich festgestellt. Aber einerseits bieten doch jeßt gegen solche Vorgänge die Klassifikations-Institute einen erheblichen Schutz, und dann kann ih auch sagen, daß die Seeberufsgenofsenschaft sich die größte Mühe giebt, solhen Mißständen, wie si2 der Herr Vorredner angedeutet hatte, ia threm eigenen Interesse entgegenzutreten,

Außerdem spriht die Stalistik, soweit sie uns vorliegt, in jener Beziehung keineswegs zu Ungunsten der deutschen Nlederei. Es liegt mir bier eine Statiflik vor über die Totalverlufte von Schiffen ver- schiedener Länder, aufgestellt nah dem Generalregister des bekannten , Klassifikations-Instituts, der „Veritas*. Darach steht Deutschland in Bezug auf den Verlust an Schiffen im Jahre 1898/99 erheblich besser wie die britische, französishe, niederländische, norwegische, schwe- dische, dänische, österreihishe und nordamerikanishe Nhederei; denn von je 100 Regiftertons Raumgebalt der in das Register eingetragenen Schiffe gingen z. B. im Jahre 1898/99 in Deuts&land nur verloren 1,83 Dampfschiffe und 4,87 Segelschiffe, während verloren gingen britishe Dampfschiffe 2,18 und Segelschiffe 3,73, französishe Dampfschiffe 3,14 und Segelschiffe 6,10, niederländishe Dampfschiffe 2,24 und Segelschiffe 8,24 u. #. w. Also das Zahlenverhältn'ß der verloren gegangenen Schiffe ift erheblih günstiger in Deutschland wie bei dem größten Theil der anderen fee- fahrenden Nationen, und au das Verhältniß der vershollenen Schiffe hat si in den legten Jahren erheblich gebessert. So hatten wir

Jahre 1896 von nur 12, und im Jahre 1897 sind au nur 12 Schiffe verschollen.

Der Herr Abgeordnete hat sih au dagegen gewendet, daß die Schiffsdi3ziplin nah den Vorschlägen des Gesezentwurfs den Schiffs- offizieren übertragen sei. Meine Herren, ich glaube, etwas Anderes wird garnicht übrig bleiben. Wie kann denn der Kapitän eines großen Personendampfers, auf dem ein Schiffspersonal von 400 oder mehr Personen if, in allen Einzelheiten immer selbs die Schiffedisziplin üben, der Mann, der unter Umständen zwei bis drei Tage oben auf der Brüdte sein muß in chwerem Wetter oder gefährlihem Fahrwasser ? Wie kann dieser Mann die Disziplin üben beispielsweise über das Perfonal in den großen Maschin:nräumeri und Verfehlungen dort selbs untersuGen und beftrafen? Das is unausführbar. Die einzelnen Fälle aber, die der Herr Abg. Metzer angeführt hat, haben mit der Schiffsdisziplin überhaupt nichts zu thun. Das sind grobe Mißhandlungen, nicht diéziplinare Akte. Wenn der Vorheizer einem unglücklichen Trimmer, der krank zusammenbriht, eine Schaufel mit glühenden Kehlen vor die Nafe oder unter die Füße bält, fo ist das ein Aft brutaler Bestialität, der mit Disziplin garnichts zu thun hat. Außerdem aber kann ich Ihnen versichern, daß wir alles gethan haben, was möalich war, um solche Fälle zu verhüten. Es giebt eben hierzu nur zwei Wege: entweder bat der Schiffer mittelbar Schuld, weil er keine genügende Aufsiht über sein Unterperfonal ausübt, dann wird ihm unter Umständen das Patent entzogen werden, oder er muß unmittelbar ftcafrechtlich verfolgt werden. Daß daneben aber immer noch Akte der Brutalität vorkommen in den vershiedenen ver- \{hwiegenen Schiffsrä1men, auf hoher See, ih fürchte, das wird fi durch feine Geseßg:bung verhindern lafsen. Die Regierung und namentli die Aufsihtsorgane würden nur dann sSuldig sein, wenn folche Fälle zu ihrer Kenntniß kommen und sie {ritten nicht sofort energish dagegen ein.

Es ift auch heute wieder von den Selbslmorden der Heizer und Trimmer gesprohen. Meine Herren, ich habe, glaube ih, hon einmal bei Gelegenheit der Erörterung meines Etats darauf hingewiesen, daß die tehnisch: Kommission füc Seefchiffahrt eine große Anzahl von Grundsägen festgestellt hat, die beobachtet werden sollen, um solche Slbstmordfälle auf cin möglihft geringes Maß herunterzuseßen. Wir baben uns dieserhalb auc an die cinzelnen Regterungen der Seeufer- staatzn gewendet. Jch glaube, einerfeits liegt die Ursahe dec Selkbst- morde allerdings bisweilen an einer falschen Behandlung der Leute oder fann wenigstens daran liegen dann kann nur geholfen werden auf dem Wege, den ih vorhin angedeutet habe —, oder fie liegt in der s{lechten Unterbringung, \{lechten Ernährung der Leute und biermit ¡usammerbängenden Ursachen; gerade da werden wir auf Grund der Vorlage, wenn Sie sie zum Gesey werden lassen, ein- \chreiten können, namentlich was die Unterbringung der Leute auf dem Schiffe betrifft.

Meine Herren, das Gesetz ftellt doeh einen erbebliYen Fortschritt dar gegenüber der bisherizen geseßlihen Regelung der Sade, und i kann deshalb nur dringend wünschen, daß die Berathungen in der Kommission einen derartigen Fortgang nehmen möchten, daß es mög- li wäre, voch in dieser Session* die Vorlage zum Besteu der Schiffé- bevölferung zu erledigen. (Bra=9!) :

Abg. Möller- Duisburg (nl.): Diesew Wunsche würde kaum entsprohen werden können, wenn die Kommission aus 21 Mitgliedern zusammengeseßt wird; je größer die Kommiision, desto \chwieriger die Einigung über eine technish fo eigenartige Materie. Unter allen Um- ständen bringt das Geseg eine erhebliche Verbesserung gegen den bis- herigen Zustand. Die Wandlung aller fozialen Verbältniffe hat au auf den Seemannéstand derart zurückgewirkt, daß eine Korrektur der bald 30jährigen Seemannéordnung durchaus am Plage ist. Mit dem Abg. Frefe bin ih übr die meiften Einzelheiten einverstanden. Auch ih erkenne die Schaffung einer Zwischeninstanz ¡wischen Kapitän und Mannschaft in den D fizieren als berechtigt an und verstehe andererseits sehr wobl den Widerstand, welchen der Adg- Megger diefer Neverunz entzegenst-li. Diez tägliche Arbeitetzzit wird unbeschadet allgemeiner geseßliher Regelung bis auf weiteres der Regelung du:ch den Arbeitsvertrag unterworfen bleiben müssen. Die allge- meinen Bestimmunçen der Gewerbeordnung auf Sanntagkarkbeit und Ueberstundenarbeit lassen fich auch niht ia dem Maße auf die Seemannsordnung übertragen, wie es von einzelnen Parteien gewünsht wordea ist; in diesen Punkten bält die Verlage eine rich- tige Mittelliniz inn... S-lbstverständlih sind auch wir dafür, daß Ueberanstrenguna der Leut? v rmieden werdea muß. Ich erinnere nur an den großen Unfall der „Elbe“, welcher dadu: ch entstand, daß die „Crathie“ mit ihrer vêlliz übermüdet:n Mannsthaft vor den Bug der „Elbe“ gerieth. Au die Vo: schrift, daß die Au3zablung der Heuer in Gast- und char fwirthschait-n niht erfolgen soll, ift im Inter- efse der Seeleute nur zu billigen. Wenn eine Reihe Bremer und Hamburger Rbedereien, die ihre Schiffe durchs Rothe Meer schicken, c xotishe Arbeiter verwenden, so ist das dob der einzige Weg, die Verwendung heimisher Seeleute in diesen tropishzn Gegenden zu vermeiden. Immerhin sind auf unseren Damp! schiffen die Verhältnisse noch erheblih besser als auf den Dampfern anderer Natiovren; die großen deutschen Rhedereien erneuern au in unvergleihlich s{hnellerem Tempo ibr Swiffsmaterial. Die starken Mißbräuhe auf dem Gebiete der Stellenvermittelung durch die „Hzuerbaase* w-rden auf Gruad der Vorschläge der Borlage boffentlih au8gerottet werden

Abg. Dr. Lingens (Zentr) erklärt fih auf Grund feiner per“ förliden Erfahrung für die tbunlihite Verkürzung der Arbeitszeit auf dem Schiff und für möglibst schleunige Durchberathung der Vor- lage in der Kommission, damit sie roh in dieser Sesfion verab}chiedet werden könne. z

Abg. Raab (Reformp.): Im großen Ganzen kann ih aus meinen und meiner Familie Erfahrungen das bestätigen, was von der linken Seite d's Hauses zu dieser Vorlage vorgetragen worden ift. Die Seemannsordnung soll doch cine Schußgeseygebung sein. Wir würden es daber mit Freude begrüßt baben, wenn man tie Aus- Fünste etwas zweckmäßiger zu erlangen - gefucht bätte. Von den sech8s Auékunfttpersonen, welhe die technishe Kommission für Seeschiffahrt vernommen hat, waren indefsen fünf von - den Rhedereien ausgewählt; nur eine gehörte einem organifierten Verein an. Die Rhedereien dürfen im Großen und Ganzen nicht das unbedingte Vertrauen beanspruchen, welches ihnen die Regierung entgegenbringt." Noch im Jahre 1892 haben fie von Mißständen nicht viel wifsen wollen; ginge es nah ihnen, so käme die Revision der Seemannsordnung noch lange nicht, Eine Reihe wichtiger Forde- rungen bleibt unerfüllt, fo vor allem die Forderung der Schriftlichkeit des Heuervertrages. Bis heute befteht der Abschluß des Vertrages eigentlih nur in dem Wechseln weniger Worte. Da wird die animierte Stimmung tes Seemanas benußt, es wird von mögli vieldeutigen Redcnsarten Gebrauch gemacht, wobei der Heuerbaas nah Kräften mitwirkt, und das Ende vom Liede ist, daß der Mann um seire be- rechtigten Ansprüche gebraht wird. Dem kann nur die Schriftlichkeit des Heuervertrag?s abhelfen. Ein zweiter berechtigter Anspruch ift der Ausschluß der freien Vereinbarung. Ganz so absolut wie bisher wird ja in Zukunft die Geltung der Seemannsordnung nit ausges{lossen werden können; aber in wesentlihen Punkten, so im Pankte der Arbeitszeit, der Ueberstunden 2. soll der freie Vertrag nah

ach Chin der t a hat Rheder kein Interesse daran,

heure Ar des deutschen n9 für die

zu bezahlen; man behält fih vor in dem Vertrag entlassen, und er wird drüben einfach ans Land geseßt. Es m mindestens vorgeschrieben werden und d Es illusorisch gemaht werden können, daß der Betreffende n Anheuerungshafen zurückzushaffen ift. Die Beftimmungen über die Arbeitsruhe der Offiziere sind außerordentlich dehnbar. Die Uebertragung der Disziplinargewalt von dem Kapitän auf die Offiziere soll generell ftatthaft sein. Wir halten das für in weit, gehend. Wie auch beim Militär niht den Kompagnie - Offizieren die Disziplinargewalt eingeräumt ift, ebensowenig ift eine folhe U-bertragung auf dem Schiff nöthig ; eine Ausnahme wäre höchfteng zulässig für den Ober-Maschiniften bezügli der ihm unterftellten Leute. Es ist ein ganz eigenthümlicwer Fortschritt, daß wir dreißig Jahre nach der alten Seemannsordnung, die keine Prügelftrafe kannte, jeyt eine solde geseglich einfübren. Einfichtige iffs, offiziece wifsen, daß sie mit dem brutalen Mittel der Prügelstrafe keine Disziplin erzwingen können. Gs kommt hinzu, daß ein Handweikz:meifter für Mißbrauch des Züchtigungsrehts zur Verantwortung gezogen werden kann; daß ift bei Mißbandlongen auf Schiffen, die ers nach Monaten in einem Hafen einlaufen cinfah unmöglih. Den Seeleuten if der Zug zur Härte ohnehin in einigem Grade eigen; durch sfolhe ge}eßlihen Bestimmungen wird diesem Hange, der sih aus dem ganzen Seeleben mit seiner Rüdlsichtzlosigkeit erklärt, geradezu Vorshub geleistet. Die Schiffs jungen werden vielfa zu fehr mit Arbeiten überlafstet, und es find Fâlle nadgewiesen, daß ein foler kaum 14 oder 15 Jahre alt ge- wordener Junge aus iesem Grunde über Bord sprinat. Die Zahl der Desertionen iff denn auch von 811 auf 901 Fälle in einem _Jabre gestiegen. Die Disziplinargewalt foll der Sciffsführer niht generel anderen übertragen dürfen. See- chöfengerihte find durhaus nothwendig; wir befürchten keineéwegs, daß ein folhes in Hambura nicht genügend zu tbun haben würde. In Hamburg sind 455 Straffälle in einem Jahre zur Kenntniß gekommen; das möchte doch für ein solhes Gericht aus, reichende Beschäftigung garanticren. Die Begründung beläßt es bej den Seemannéämtern, die sich sonft allgemeiner Beliebtheit erfreuten, nur in Straffahen weniger Vertrauen genöffen. Das deutsche Schiffs material if ja im Großen und Gonzen vorzüglih; abec au eine ganze Menge alter Kaften ift im Dienst, wo die Seeleute für ibr Leben zittern, wenn fie den Hafen verlafsen. Die T5arxation der Secberufsgenossenschaft bietet keine Gewähr, da sie eine Ginrichtung der Rhederei felbft is und eine Kräße der anderen die Augen nit auéhackt. Man hat Schiffe, die ganz falsch und gefährlich gestaut waren, hinausgeten laffen, und fie find verloren gegangen, weil fh diz Taxatoren natürlich nicht um die Art der Stauung gekümmert hatten. Das Recht, sich mit Berufsgenofsen zur Befferung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu vereinigen, muß auh den See- leuten zugestanden werden. Die Arbeit niederzulegen und Ver- sammlungen abzuhalten, kann natüclich auf den Sw@iffen nicht geftattei sein; aber im übrigen muß das Koalitionsrett unverkürzt bleiben. Wie nervös aber die Rheder in diesem Punkte find, erkennt man ja aus der Maßregelung der O fiziere der Hamburg: Amerika- Linie, die dem Hamburger Verein angehörten. Die Gehälter und Löhne unferer Schiffsleute alier Art find beute niedriger als die des Auslands, namentli Englands. Die englischen Rhedereien bemannen auch dur{\schnittli4 ihre Schiffe stärker, als die unsrigen bemannt sind. Die englische Ruhbezeit beträgt unter allen Umständen 24 Stunden nah 24 stündiger Thätigkeit; davon ist bei uxs keine Rede. Uaseren Scbiffen fehlt ferner die englische Tiefladelinie. Alle diese Beschränkungen erüden den deutschen Rheder idt, der somit dem englishen gegenüber fehr im Vortheil ift; wir fönnen also mit unserez Reformen fehr wohl ein wenig kräftiger zu greifen, ohne dem Rheder Schaden zuzufügen. Den Landes Zentral- behörden soll bezügli der Stellenvermittelung die Befaagniß zusteben, autnahmêsweife au Leute zuzulaffen, die nach den allgemeinen Bez stimmungen des Geseyes nicht zugelassen wetden könnten; wir soliten doch hier reinen Tish machen und nicht noch der Meinung Vorschub leisten, als ob unsere großen Nhedereien diefe Landes- Zentralbehörden und überhaupt diejenigen find, welche diefes Gesey erlassen. Die Be- zeichnung „Schiffer“ für den Kapitän if nah unserer Meinung ein Mißgriff;_ unter Schiffer wicd bei der feemännishen BeoöUerung nie der Kapitän verstanden, auch hat das Wort im allgemeinen einen ironishen Beigeschm:ck. Lebhafte Anerkennung empfinden wir über die Art, wie die Frage des Bergelohns geregelt ift.

Geheimer Ober-Regierungêrath im Reichsamt des Innern von JIonquiöòres: Die Hamburg-Amerika-Linie soll ihren D'fizieren die Vitgliedshaft bei dem g?nannten Vereiza verboten haben. Wir haben eine Aeußerung darüber eingefordert, wezlche bis jeßt noh nit eingegangen ift. Nah dem eigenen Bericht des Vereins hat aber die Gesellschaft rur ausgesprochen : wenu sich derartige Vorgärge wiederholen möhten, müßte fie in Erwägung nehmen, ob richt der Austritt verlangt werden müßte. Von den Rhedereien ift keine der Vertrauentpersonen genannt worden, fondern es sind die Seeuset- Staatsregierungen ersucht worden, folhe Leutz zu bezzihnen, Wir baben au sehr brauchbare Leute bekommen. Im Jahre 1896 gab es übrigens eine allgemeine Organifation der Seeleute noch niht. Bei der vorg?rückten Stunde behalte ih mir vor, auf die übrigen Ein- würfe gegen die Vorlage in der Kommission einzugehen. Den Ver- letzten ist jet im Gesetze das direkte Recht gegeben, die Bestrafung ¡u beantragen, und das muß auch ins Journal eingetragen werden. Was die Regierung für durhführtar bält, hat fie alio in die Vorlage bineingebraht. Es if auch fein wünschenswerther Zustand, wenn Konsuln im Auslande, die selbft an Rheder:ien be- theiligt sind, Recht zu sprechen baben; aber es sind Mißstände bisher 1 diesem Punkte nit nachgewiefen worden. Das Züchtigungsreht ! kein ungeheurer Rückschritt, es ist das Bestreben der Vorlage, môg- lit klar zu ftellen, ov und in wie weit überhaupt eine Züchtigung gestattet fein soll. Einem erwachsenen S ffsmann gegenüber bat förperlitze Züchtigung weder als Strafe ncch als Exefutivmittel in Anwendung zu kommen. Dem Schiffsjungen gegenüber muß der Schiffer die väterlihe Gewalt autüben föônren, Eine wiiklihe Züchtigung gestattet der Entwurf absibtiich nur gegenüber den Schifféjungen; ob das zweckmäßig if oder nicht, wird dcr Neichstag zu entscheiden baben, aber die Mebrheit aller Stellen, die wir befragt haben, hat e:fiärt, der Schiffer könne nicht obne di? Befugniß auskommen, dem Jungen im geeigneten Au enblick einen aesunden Hieb zu aeben, Mit dem Dienstboten oder Lehrling [âzt sich diefes Berbältniß nit vergleihen. In der Frage der Tieflade- linie gehen die Meinungen der Sachverständigen außeror denilih aus» einander. Schon heute laden die Swiffe viel wzniger tief, als fie es z. B. nach der englishen Tiefladelinie dürften.

Abo. Schwarßt-Lübeck (Soz) führt aus, der Kreis der Aus- funsttpersoren hätte viel w-:iter gejogen werden müfsen. Eine neue Seemannsordnung sei seit 20 Jahren {hon Bedürfniß, aber die Mächtigen seien in Deutschland die Rheder, und die hätten zu vet büten gewußt, daß fie komme. Redner weist namentlich auf di stetize Verringerung der Schiffsmannschaften auf den Dampfern ei auf den Segelschiffen hin. Der Seemannsftand komme der Vorlage ganz erheblich zu kurz. Auf den Schiffen seien noß bis heute wahrhaft barbarishe Strafen im L brauch, die Sciffsgewalt sci immer in brutalfter Weise sd die Seeleute ausgeübt worden. An diesem Zustande würde fa T au dur die Vorlage nihts geändert werden. Nun füge man i neu ein gesezlihes Züchtigungsrecht gegenüber den Schiffejungen bing : Es gebe heute verbeirathete Schifféjungen, sollten die au , pat werden ? Andererseits sei zweifelhaft, ob nit gegenüber angehen i auéländishen Schiffejungen eia unbeshränktes Züchtigungtrecht f den gegeben sei. Redner fommt dann auf die Arbeitsverbältnifie L der Schiffen zu sprehen und geht ausführlih auf das Koalitions Seeleute ein.

(Schluß in der Vierten Beilage.)

eine Gesammtzahl vershollener Schiffe im Jahre 1895 von 23, im

wie vor zuläsfig sein. Wenn ein Schif\ auf zwei Jahre

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a Ä Ä

M 76.

L Vierte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 27. März

1900.

(Sé&luß aus ter Dritten Beilage.)

Abg. Dr. Hahn verzi®tet angesihts der vorgerückten Stunde yf eine Besprechung der Vorlage im Detail. Er bemerkt, daß die Hamburg - Amerika - Linie thatfählih ibren Offizieren angedroht habe, im Falle der Wiederholung folcher Vorfälle sie vor die Wabl ‘zu stellen, entweder aus dem Verein aus- zutreten _ Oder den Dienst der Gesellschaft zu verlass-n. Einer jener Offiziere habe allerdings von dem_ „glänzenden Elend“ der Offiziere in der betreffenden Vereinsversammlung gesprochen. Redner richtet indessen an die Gesellschaft ‘die Aufforderung, diefen Fall nicht so tragich zu nehmen, er hoffe, die Differenz werde gütig beigelegt werden. Der Seemannsverband scheine doch nit ganz von der Nothwendigkeit der Disziplin an Bord und im Hafen dur{- drungen zu fein. Für die Seeleute könnte kein Matrojen - Kapitän dem Schiffsführer an die Seite gestellt werden. Redner tritt au für die \criftlihe Fixierung des Heuervertrags ein und bekämpft die Anheuerung auf unbestimmte Zeit, welche direkt in chinesishe Ver- hältnisse führen würde.

Damit schließt die Diskussion. Kommission von 21 Mitgliedern.

Schluß 3/47 Uhr. Nächste Sißung (Dritte Lesung des Etats.)

Die Vorlage geht an eine

Dienstag 1 Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. è 54. Sigung vom 26. März 1900, 11 Uhr.

Ueber den ersten Theil der Sißung ift in der gestrigen

Nummer d. Bl. berichtet worden.

ur zweiten Berathung gelangt der Geseßentwurf, hetreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Nach § 1 sollen auf Grund des mit Oesterreich abgeschlossenen Vertrages vom 21. Juni 1899 Doppelbesteuerungen in An- wendung der in beiden Ländern geltenden Steuergeseße ver- mieden werden. i :

Berichterstatter Abg. von Pappenheim bcaniragt namens der Budgetkommission tie unveränderte Annahme der Vorlage. #7 “Bie

Abg. Saeuger (fr. Volkzp.) bringt einea Fall aus Offerbach ¿. M. zur Sprache, in welhem eine Doppelvesteuerung feitens Preußens und Hessens vorgekommen sei, bittet die regierung, darauf hinzuwirken, daß solche Doppelbesteuerungen innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs aus der Welt geschaft werden, und fragt an, wie die Verbältnifse nah Annahme dieses Eeseyes ¿wischen preußishen und österreihishen Unterthanen geregelt werden, O

Geheimer Ober-Finanzrath Wallach: Ein fol@er Fall, oie ihn der Vorredner erwähnte, kann wobl vorkommen, da die Zeit, zu wel(er die Steuerpfliht beginnt und endet, nach den Steuergeseßen in den Bundesstaotea verschieden ift. Daher kann bei einem Ueber- tritt aus einem Bundesstaat in den anderen leit zeitweise eine Doppelbesteuerung eintreten. Aber diese Undbilligkeit wird immer dur Vereinbarungen abzuwenden gesut. Sollte autnahmêweise ¡wischen Preußen und Oesterrei eine Doppelbesteuerung vorkommen, so wird auch da im Wege der Vereinbarung Abhilfe geschafen werdea.

Aba. von Strombeck (Z?ntr.) fragt an, ob im Ausland er- hobene Steuern und Abgaben bei der Besteuerung im Inlande abzug8- ähig seien. h Ao l Tainer Ober-Finanzrath Wallach erwidert, daß diese Frage mit der Voclage in keinem Zusammenhange stehe, und daß sie nur durch geseßliche Aenderung gelöst werden Föônne, Die einzelnen Fälle müßten im geordneten Inftanzenzuge erledigt werden.

Abg Saenger bittet darum, daß die Steuergeseze der deutschen Bundesitaaten fo formuliert werden, daß Doppelbesteuerungen zwischen deutschen Bundeéstaaten ebenso wenig vorkommen wie zwishen Preußen und Defterreich.

8 1 wird angenommen. il f «_ Nach § 2 soll der Finanz-Minister die Vcreinbarungen treffen, nah denen unter Wahrung des Grundsages der Gegenseitigfeit von den preußishen Steuergescßen abgewichen werden kann.

Berichterstatter Abg. von Pappenheim bemeckt, daß in der Kommission gewünsht worden sei, daß der Finanz-Minister dem Hause NaHweisungen darüber zukommen lafse; die Kommisfion habe diese jedo nicht für erforderlih angesehen und beantrage die unver- änderte Annahme des § 2 : n _ Abg. von Strombeck mat darauf aufmerksam, daß der Finanz- Minister hier eine sehr weitgehende Vollmacht erhalte, ovne daß der Landtag mitsprechen könne, und beantragt, binter Vereinbarungen einzuschieben: „zur Beseitigung der Dopvyelbefteuerung“. i

Geheimer Ober-Finanzrath Wallach bittet um Ablehnuna des Antrages, da er die Regierung bei den Bereinbarungen mit Desters reih zu sehr beshränken würde, zumal wenn erst der Landtag befragt werden solle. E

Abg. Dr. Rewoldt (fr. kons.) ift gleihfalls gegen den Antrag, weil sonst für jeden einzelnen Fall cine besöndere Vereinbarung ge- troffen werden müßte, während ohne solhe Beschränkung allgemein gültige Vereinbarungen möglich seien.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich môte,

zu beruhigen, ihm einmal sagen,

um den Abg. von Stromkbeck mebr

wie sih die Sache in der Praxis ge- ftaltet hat. Beispielsweise hat ein Arzt, der in Altona wohnt, noH tine sehr bedeutende Praxis in Hamburg. Jeßt ziehen ihn die Ham- burger heran mit dem Gesammtbetrage derjenigen Bezüge, die er aus Hamburg hat. Aber wir in Preußen ziehen, da er hier wohnt, ihn mit dem vollen Betraze seiner gesammten Einnahmen heran. Da haben wir alfo einen Fall einer höchst lästigen und ungerehten Doppel- befteuerung. Jetzt vereinbaren wir uns auf einen Modus aus\chließlih in diesem einzelnen Fall mit Hamburg, und dadurch wird der Mann von dieser offenbar ungerechtea Belastung befreit. Jett kommt cin zweiter Fall vor. Ein preußischer Arzt wohnt

in Preußen, ist regelmäßig im Sommer Badearzt in einem fächsisch2n Bade. Der Mann wird doppelt besteuert, weil die Steuergeseßgebung sowobl in Sachsen wie tei uns das nicht aus\{ließt. Jeßt vereinbaren wir uns mit dem Königreih Sachsen, in welcher Weise wir uns în einm solhea Fall vzrhaltea wollen, um die Doppel- bestzuerung zu beseitigen. Es i ta natürli, meine Herren, wenn wir in einem Fall mit dem Königreich Sachsen uns verständigen, so werden in anderen gleichen

Reich8gesetz fallen, avs dem einzelnen

brauch getrieben seitigkeit liegt; balten, solhe

Wahrscheinlichkeit

ja, bier muß do

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hier gefteckt sind,

vorzunehuen. zurü.

genommen. Es folgt

betreffend die gegen die Vo

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Paragrapben fei Geltung seien.

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„für die treffen, fabrens unter 1890 und 7. maden.“

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worden. \chwierige Lage M roeitermangel

Wangenheim,

diefer Frag? gel

Sâllen ganz dieselben Grundsäße von beiden Staaten befolgt; und eine Vereinbarung über die Behandlung solher Fälle hat bloß die

Kommi! sionen

Bedeutung, daß man nit immer in jedem cinzeTlnen Falle besondere Vereinbarungen zu beschließen braucht und den betreffenden Steuer- pflichiigez davor bewahrt, erst alle Instanzen anzucufen, um endlich zu feinem Rechte zu kommen. Weiter bedeutet die ganze Sach? nichts. Wir haben eben gesehen, daß bei der Verschiedenheit der Steuecfäge innerhal5 Deutschlands selbs, und da diese Fälle nihi unter das

nothwendig ist, um nicht die allergrößten Ungerechtigkeiten, jedenfalls aber große Beläftigungen für den einzelnen Steuerzahler hervor- zurufen. Meine Herren, bereits meine Herren Kommissare gethan haben, Grenze und die Sicherheit, damit mit dieser Ermächtigung kein Miß-

geseßlichen Bestimmungen eintreten zu lassen, so kann {hon aller

Dies ist ein Fall, wo wir lediglih eine Ermächtigung haben wollen im Jateresse des Steuerpflichtigen. Wir haben uns oft gesagt :

generele Ermähtigung dafür? Um diefen Zweifel zu beseitigen,

F möchte im Interesse der Steuerpflichtigen gerade in Deutschland, wo dog solhe Unzuträglilhkeiten erst ret vermieden werden müsszn, drin- gend biiten, an dieser Grmächtigung nichts zu ändern. Wir sind ja voll- ständig bereit, meine Herren, wenn die Budgetkommission wünscht, die Art und Weise kennen zu lernen, wie von diefer Ecmähhtigung Ge- brau gemacht wird, der Budgetkommission jederzeit Auskunft zu geben. Sollten wir da also voa den Grundsäßen abweichen, die uns

boben Hause nicht rihtig erscheinen, so hat das hohe Haus ja immer die volle Möglichkeit, die Sache hier zur Diskusfion zu bringen und von der Regierung eine andere Praxis zu verlangen.

I glaukte daher, meine Herren, daß es doch xichtig ist, in dieser Beziehung einerlei Aenderungen in der Faffung des Paragraphen

Abg. von Strombeck zieht nah dieser Erklärung feinen Antrag

8 2 und der Rest des Gesehes werden unverändert an-

ehrsabgaben.

mit dem 10- bis 20fachen zuviel Erhoben: Geldstrafe bestraft werden; wenn nur eine Fahrlässigkeit vor- die Strafe nur halb

und die Vorstände nicht öffentlich-rehtliher juristisher Per- sonen treffen, welche die von ihren Einnehmern

G':heirmazr Ober - Regierungsrath Peters bemerkt,

Die 88 3 und 4 werden angenommen, Rest des Gesezes in der Kommissionsfassung. Es folgt die zweite Berathung des Gesegentwurfs,

Rentengutsgründungen. S 1 lautet na der Vorlage: Soweit für die G mee ver General-Kommisfion eintritt, Sculden und Lastzn der aufzutheilenden oder abzutrennenden Grund-

Wohn- und Wirthschaftsgebäuden erforderlihe Zwischenkredit

entaominen werden Abgg (fc. kons), Dr j heim (fons.) und Genossen beantragen. 1 „zur Abstozung“ bis „Wirthschaftsgebäuden 2) die Regierung zu ersuchen,

Schaffung neuer Y welche eine einbeitlihe und zweckmäßige

behörden berbeiführen; daher alsbald in eine Revision der Gesehe vom ?. August

bei seinem Wiederzusammentritt

Abo. von Glasenapp (fons.): Der Antrag will die private

Maß zurückführen, inde sation eine E aber soll der Gewinn, i mühelos in die Tasche fällt, dem kleinen Besizer zu gute kommen. Stelle

es hon jeßt die Deutsd sells Der Antrag will ferner die Seßhaftmahung dec: ländlichen Arbeiter herbeiführen. ut8gesezgebung /no : rig Abg. Richter meinte im vorigen Jahre, in Ostelbien daher rühre, entsprehend Geld hätten.

bauptsächlich darauf, gegangen und die

aber heute hierauf nit zurückfkommen.

¿ Ì e L cinem im vorigen Jahre mit r Vi l mm! 1 der eine Aaregung für die Regierung szin sollte

zu wi:k2n, daß ein einheitlihes, praftisches \chaff2n

eine solche Vereinbarung genereller Natur, wie sie Fall, welcher aufgetaut ift, fich ergiebt, geradezu

ich weise nohmals darauf bin, wie das daß die eigentliche

werden kann, in dem Grundsage der Gegen- wenn beide Staaten es in ihrem Jateresse leinen Abweihungen von ihren generellen

na diese Ermächtigung nit mißbraucht werden.

Abhilfe getroffen werden; und haben wir nun eine

8 2.

oder sollten wir Grundsäße aufstellen, welche dem

die zweite Berathung des Geseßentwurfs, Bestrafung von Zuwiderhandlungen rshriften über die Erhebung von Ver-

und 2 werden ohne Debatte angenommen. soll, wer zu hohe Verkehrsabgaben einzieht, etrage des zuviel Erhobenen als

so hoh sein.

Strafe auch die Privatberechtigten

soll diese mit Strafe bedrohten Handlungen

wissentlih geschehen lassen. ; ardt (nl.) bemängelt die Faffung dieser Beftim- daß diese

a neues Recht haften, sondern {on längst in

ebenso dor

Gewährung von Zwischenkredit bei

Ecrichtung von Rentengütern die Vermittlung kann der zur Abstoßung der erstmaligen Beseßung der Rentengüter mit den noth- cken des Reservefonds der Rentenbanken gewährt werden. hierfür ein Betrag bis zu 10 Millionen Mark

dar!

Freiherr von Zedlig und Neukirch . Porsch (Zentr.), Freiherc von Wangen- 1) die Worte von zu streihen und

Bestimmungen zu Regelung des Ver- der lokalen Verwaltungs-

Änsiedlungen ge})eßlihe entsprechender Betheiligung

13. Juni 1888, 11. Juni dem Landtage der Monarchie Borlage zu

1376, 4. Juli 1887, ult 1891 einzutreten und eine entsprehende

iesem Gebiet nicht beseitigen, sondecn auf das rechte : indem er ihr dur die genossenshaftlichen Organi-

Konkurrenz hafen will. Hauptsäwblih der bisher den privaten Gürershlächtern

ollten die gemeinnügigen Gesellschaften ein- | : Es Ansiedlungsgesellshaft Dieser Zweck ist dur E E Bee iht in dem wünschenSwerthen Viaye erre C N daß der Nothstand Besiger zuviel Land und nit So einfa liegt die Sache nicht. Die der Landwirthschaft in Ost- und Westelbien berubt daß die Cianahmen unverbältnißmäßig zurüds Ausgaben unve. hältnißmäßig geltiegen sind. Dèr hat die Nothlage noch gesteigert; ih will f Der zweite Theil entspricht großer Mehrheit angenommenen Auiras f dahin

daß viele

Berfahren für die Regelung

der Zusammenhang mit den übrigen Behörden fehlt. Es wird nicht anders gehen, aïs tas Laienelement mitsprechen zu lassen. Dur Eriaz des Landwirthschafts - Ministers von 1895 sind die General « Komifsionen angewiesen , bezügli der Rentengutébildung direkt mit den Kceisaus\hüfsen in Verbands lungen zu treten. Das wird auf die Dauer nicht genügen. Wir dürfen boffen, daß durch den Antrag ein Weg gefunden wird, der zum Ziele führt. Das Prinzip des Antrags hat shoa bei der ersten Lesung don allen Seiten eine wohlwollende Aufnahmz-gefunden; nur der bg. Hirsch hat ihn schon im voraus bekämpft, indem er sagte, daß wir vorläufig mit der Nentengutsbildung allein dastehen. Aber wir baben do auf allen möglichen Gebieten, z. B. der allgemeinen Wehrpflißt, aflgemeinen Schulpflicht, vorbildlih für das Aa gewirkt, und n wollen wünschen, daß diese Vorlage dazu den ecsten S&ritt edeute.

Geheimer Ober-Regierungsrath Sach8s: Nachdem das Haus im vorigen Jahre den Antrag Wangenheim angenommen hatte, ift cine Verfügung an diz Ober-Präsidenten erlassen worden, in der sie aufs gefordert werden, sih dahin zu äußern, ob nah den gemachten Gr- fabrungen eine Aenderung oder Ergänzung des Geseßes von 1876 nothwendig erscheint. Die Berichte der Ober-Präsidenten, denen um- fangreihe Rüfragen bei den Orts- und Kreisbehörden voraus8geben, find bald zu erwarten, und n1ch ihrem Eingang wird geprüft rverden, ob eine Aenderung des Geseßes von 1876 ins Auge zu fassen ift. Was alfo mit dem Antrage 2 gesagt 1ît, hat die Regierung schon er- wogen, und ich fann erklären, daß fie gegen Mißbräuche in der Kolonisation energisch einschreitet. : :

Abg. Dr. Hirsch (fr. Volksp.): Ih habe mih s{chon bei der

ersten Lesung gegen die Fortlaffung der Zweckbestimmung des Zwischen-

fredits erflärt. Die Herren von der Rechten bezeichnen jeden, der sih

mit der Güterauftheilung beschäftigt, als Güterschläcter. Volks-

wirthichaftlih is s aber nicht rihtig, daß der Staat sich in diese

Verhältnisse einmisht. Der Minister von Miquel sazte neulih, daß

der rômishe judex der Begründer der freien Theilbarkeit, der

Naturalth:ilung, sei, daß also diese Dinge ursprünglich nicht im

deutshen Rehtsbewußtsein gelegen bätten. Verschiedene Rechislebrer

find darüber anderer Ansicht, z. B. Professor Meigen, und ftellen

fest, daß schon in der deutschen Urzeit die freie Theilbarkeit des Brund-

besiges anerkannt war. Wir brauchen u8 aljo nicht dadur becin-

flussen zu laffen, daß das freie Eigenthum und die feceie Theilbarkeit

nur der rômisGen Zwangsgeseßgebung anstammen solle. Man "agt,

daß die Stein-Hardenverg[he Geseßzebung Rb nit bewährt babe,

aber der rihtigen Durhfübhrang diejer Gesehgebung wurden manhezlet

Hindernisse in den Weg gelegt. Daß in 10 Jahren nur 8000 Rentens

güter gebildet sind, ist doch nur ein geringer Erfolg. Die Zahl der den Rentengütern gleihstehenden Betricbe hat sich dagegen in freiem Berkehr in zehnfaher Zahl vermehrt. Ueber eine gewihe geseßliche Regelung des Ansi-delungswesens läßt ih reden, aber es geht zu weit und ift ein überschwängliches Ziel, wenn der Staat das ganze Ane siedlungswzsen in seine Hand nimmt. Der Finanz-Minifter hat neulih wieder die Schulze-Delißsch"schen mit den NRaiffeisen’|chen Genossenschaften vergli&en, wie mir sien, auf Kosten der ersteren. Im ftenographischen Bericht hat der Ministec aver eatweder seine Aeußerung eingeschränkt, oder das Mißverständniß is durch die Akustifk des Hauses hervorgerufen worden. Herr von Wangenheim hat neulih den rel finnigea vorgeworfen, sie hätten nur Worte, niht Thaten für die fleinen Leute. Solche Vorwürfe soll man niht erheben, wenn man mit seinen Freunden felbst im Glashause ist. Es wird sh ja noch zeigen, wie die Agrarier Freunde des kleinen Mannes find. Die Durhführung der Rentengüterge1eße wird besonders durch die Ein- führung des Anerbenrehts für Rentengüter beeinträhtigt. E

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Hzrren! Ih bin erfreut über die Erklärung des Herrn

Abg. Dr. Hirsch, daß er und seine Freunde heute gegen die Renten- gutsgesezgebung an und für fh nicht mebr seien ; ibre Stellung würde eine andere sein, wenn nit zuglei die Geseggebung über das Anerbenreht herausgekommen wäre. Er bezeihnet dieses als cine Stranke der Freiheit, der freien Verfügung über das Eigenthum. Wenn Herr Dr. Hirsch schon früher im Hause gewesen wäre, so würde er wahr- sheinlich boch erkannt haben, daß das Anerbenreht keinen Eigenthümer mebr beschränkt, als er es vorher war. (Sebr richtig! im Zentrum.) Man kann als Besißer eines Anerbenguts von Todes wegen und unter Lebenden absolut frei verfügen, und die einzige Bedeutung des An- erbenrechts ift die, daß, wenn nicht verfügt ift, wenn der Eigenthümer niht einen anderen Erbgang will, nicht nach den Prinzipien des zmischen Rechts der Grund und Boden getheilt wird, fondern auf einen bestimmten Anerben vererbt wird, den übrigens auh der Eigen- thümer selbst bestimmen kann. Wo ift da also von einer Beschränkung des Eigenthums die Rede, der Wiedereinführung eines feudalen Ober- eizentham3, wie es Herr Professor Brentano bezeichnet ? Alle diese verkebrtea Anschauungen haben ja gar keinen Boden E

Aber, meine Herren, nun ift das doch auch nicht richtig, wenn Herr Dr. Hirsch sagt, daß die Freisinnigen Gegner des Rentenguts erst geworden wären dur die Einführung des Anerbenrechts. Im Gegentheil, lange vor Einführung des Anerbenrechts für die An- siedlung9güter, die obendrein noch eine besondere national»politishe Seite hatte, war gegen die Einführung der ablôsbaren Rente von Anfang an die freisinnige Partei in der unbedingteften Weife; fie hielt die bloße Hypothek für die einzig vernünftige Vershuldungsform.

Nun hat si gestern oder vorgeftern Herr Dr. Hirsch gegea mich berufen auf eine allerdings sehr bedeutende Autorität in der Agrarpolitik, nämlich auf den Finanz-Minifter Buchenberger, und hat dargelegt, derselbe wäre cigentlih au ein Gegner der Renten. Das ift allerdings {on vorgeftern zur Aufklärung gekommen; aber es wird Herrn Dr. Hirsch doh interessant sein, daß der Minifter Bucheaberger seine Aeußerungen über ihn gelesen hat. Ih kann den Brief nit wöctlih vorlesen, weil ich dazu keine besondere Erlaubniß habe; aber ich fkann doch fagen, daß der Mirister in seinem Briefe ih dahin ausdrüdt, daß die Behauptungen des Herru Dr. Hirs mehr als kühn genannt werden müssen. (Große Heiterkeit rechts.) Die ganze Rentengut2gefeygebung, sagt er, kennt keinen wärmeren Verehrer als mi. (Hört, bôrt! im Zentrum.) Fch will nicht weiter vorlesen; denn dazu würde ih mich kaum für ermächtigt halten. Aber der Minister fügt hinzu, das fei allerdings richtig, daß er die Rentengut3gejeßzgebung nicht als die einzig zulässige Form der B2cschuldung ansehe. Das thun wir alle auch i nit, und ih habe es gestern noh ausdrücklich ecfkläct: Wir haben viele Landes theile, für die diese Rentengutszesezgebung niht paßt; da wird man si allerdings mit der Hypothek begnügen müssen. Aber so viel if

Die heutige Orgauifation der Gegera!- mebr, da ihnen

ere.

entspriht den Berhältnifsen nicht

klar, daß die Bezugnahme auf diese Autorität fehr .verfehlt war,