1876 / 92 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

; E! 1B t î ï

Beginn der Bade-Saison am I. Mal. (8 E) Der Ausschuss der Soolbäder-Actiengesellschaft. E Rhein-XNahec- Ki Dan E PCin- Nan cCc- 11S CHDaAnn. Bilanz pro 38. Dezember 1[B75. A etiva. Passîva. s E S ves L E O | Geld- Nr. Gegenstand. betrag. | Nr. Gegenstand. betrag. M. | M. I| 1) Babn von Bingerbrück bis Neunkirchen incl. aller Neben- U L. Aulage-Kapital 4e L anlagen und Betriebsmittel . 49,927,035 M | a. Stamm-Aktien . 27,000,000 M 2) Zinsen während der Bauzeit, Provifion der | davon ab: die caducirten Aktien und Coursverluste an den Priori- j Allien. . L460 «e O: L è ¿1+ = S VOS;LOB G bleiben = 26,049,000 Æ. Davon ab: | b. Prioritäts - Obligationen a. verwendete3 Baukapital aus I. Emission . . . . 18,000,900 Betriebsmitteln | davon ab: die amortifir- 1,934,377 M. if ten Obligationen 548,100 „, b, Subventionen 233,157 Ij Bleiben = 17,451,900 , c. Betrag der h c. Prioritäts - Obligation amotrtifirten h IL Emission . . . = 6,750,000 M Prioritäts- R T0 | daron ab: die amorti- Obligationen__ 626,700 firten Obligationen . = 78,600 , = 2,794,234 I Dleiben 6,671,400 , bleiben = 93,918 M. Ij = 50,172,300 = [50,020,953 || 7x | Materialien-V-rs{uß-Conti. „L. | 271,643 II.| Bestand des Baufonds incl. Vorshüsse . . . 151,347 | 1IIL Zus&üfse des Staats zur Verzinsung der Prioritäts - Obliga- Ó ITIL.| Materialienbeftände in den verschiedenen Magazinen 231,702 | tionen . S e e B as mati r tp igl Mg r gor g T DS IV.| Bestände an Vorrathsstück-n und Geräthen ; 39,941 } Summa = [55,660,931 Summa = 150,443,943 |}! 50,443,943 4 ï blaibez | 9,216,550 1 als Guthaben des Staats für Zinsvorshüsse.

In Gemäßheit des Artikels

bringen wir vorstehende Bilauz zur Kenntniß, indem wir gleichzeitig auf den demnächst zur

Königliche Eisenbahn-Direktion.

Europäische Lebensversicherungs- &

[3331]

Saarbrücken, den 8. April 1876.

Der Herr Ober-Präfident der Provinz Hessen- Nassau hat die Anlegung ciner ueuen Apotheke in Frauffurt a. M. vor dem Eschenheimer Thore genehmigt. Wir fordern daher diejenigen quali-

zizten Pharmaceuten, welche sih um die bezügliche Soucession bewerben wollen, auf, ihre Anträge mit ibrer Approbation und ihren fämmtlichen Dienft- und Führungspapieren, einem Lebvenslaufe und dem Nachweise eines diéponiblen Kapitals, welches zur Erricktung der Apctheke erforderli ift, bis zum 15. Mai a. c”. kei uns einzureihes. Wiesbaden. den 11, April 18376. Königliche Regierung. Ab- theilung des Innern.

(3300) Preussische Central- Bodenkredit - Aktiengeseilschaft,

Status am 31. März 1876.

Activa: Can -Betatd 4 #& 1016219. 89, Wechsel-Bestand. .... »y 1,585,104. 33, Anlage in Werthpapieren, ge- i mäss Art. 2 sub8 des Statuts „, 7,776,216. 58. i j

Anlage in Hypotheken - Dar-

lehns-Geschäften . . » 13944453 450. 22

Anlage in Kommunal - Dar-

lehns-Gethisllet . . 2,979,401. 85 Anlage in Lombard-Darlehns-

Gee e 392,401. 65. Grandstücks-Conto . .. , »y 1,477,159. 68. Verschiedene Áctiva . . . » 826,971. 24,

Á. 150,994,925, 44

Passiva:

Eingezahltes Aktien-Kapital # 14,400,000, Emittirte 44 prozent. kündb.

Central-Pfandbriefe . . . y 9,372,700. —. Emittirte 5proz. kündbare Cen-

tral-Pfandbriefe (zur Rück-

zahlung am 1, Oktober 1873

Seitens der Gesellschaft ge-

Ed) s 9 27,300, —. Emittirte 5 prozent. unkündb. ;

Central-Pfandbriefe . . , y 67,703,100, —. Emittirte 44 proz. unkündb.

Central-Pfandbriefe ., . »y 44,585,250, —.

Emissíon von 4} prozent, un- kündbaren Central - Pfand- briefen von 1875.

Definitive Stücke abgenommen 10,760,100. Einzahlungen ge- mässArt!2 sub6 des Statuts . 1,489,900.

Depots gemäss Art. 2 sub 7 des Statuts (mit Einschluss desGiro- und Checkverkehrs) „, 2,584,330. 41.

Reserveconto- . « + 9 339,087, 85,

Verschiedene Passina . . . y 983,737,157, 18.

M. 150,994,925. 44,

Berlin, den 31. März 1876. Die Birection.

v. Philipsborn. Bossart.

» 12,250,000, —.

Herrmann.

[3333] E :

Wir briugen zur öffentlichen Kenntniß, daß gemäß 88, 12 und 13 des Statuts

Herr Franz Paulsohn |

den Direktor in Behinderungsfällen vertreten wird.

Herr Franz Stadler if ausgeschieden, wodurch dessen Vollmacht erloschen ift.

Berlin, den 10. April 1876.

„Nationale“, N Lebens-Versicherungs-Gesellshaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin.

Der Aufsichtsrath, Franz Paetow, (No, 212/4.)

239 des Allgemeinen devtshen Handelegeseßbuhes und mit Bezugnabme auf das Bundesgeseß vom 11. Juni 1879

im Banklokïale, Neinsburgstraße Nr. 16, dahier statt, und werden hierzu die Herren Aktionäre und die mit Gewinnantbeil Versicherten der Bank in Gemäßheit des §. 11 des Bankftatutes hierdurch zu der-

selben berufen.

Vorwohler Portlandeement -Fabrik

nach Braunschweig, im Lokale der BrausswngGen Credit-Anstalt, berufen.

Ausgabe gelangenden Geschäftsbericht für das Jahr 1575 verweisen.

Nentenbauk in Stuttgart.

Die diesjährige ordeutliche Generalversammlung unserer Bank findet Sonnabend, den 29. April d. I., Vormittags 10 Uhr,

Tagesordnun 1) Die Genebmigung des Jahresberichtes des

Betreff der Jahresrechnung. E E 2) Anzeige des Direktors über den gegenwärtigen Vermögensstand der Bank, nach Maßgabe

des §. 240 des Allgem. deutschen Handelögeseßbuhes und Beschluß über eventuelle Liqui-

dation oder Fortbestand der Bank. ; 3) Eventuell Wahl der Liquidatoren und einer Kontrole-Kom1isfion für den Fall der Liqui-

dation oder Ergänzungëwahl für den Aufsichtsrath. Stuttgart, den 14. April 1876. Der Auffichtsrath.

Pirektors und die Ertheilung der Decharge in

[3321] Prüssing, Planck & Co.

Diz erste ordentliche Generalversammlung der Commarditisten wird damit auf Sonnabend, den 29. d. M., Nachmittags 4 Uhr,

Tagesorduung : 1) Vorlegung des Geschäftsberichts und des Jahresabs{lufses ; 2) Beschlußfassung über die Bilanz und die Verwendung des Reingewinns, sowie Über De- cargirung der persönlich haft-nden Gesellschafter ;

3) Neuwahl des Aufsichtsraths ; A i 4) Berathung wegen Vexbriefung der Prioritäts-Anleihe. Die Legitimation der Commanditisten erfolgt nach §. 25 der Statuten dur Deposition der Aktien im Effektenbureau der Braunschweigischen Credit-Anstalt oder im Geshäfts-Comtoir der Gesell-

haft zu Holzminden vom 26. d. M. an. _ Brauuschweig, den 15. April 1876.

Der Vorsihßende des Aufsichtsraths.

G. Haeuster,

Aus Ferdinand Hirt's Bibliothek des Unterrichts.

Vom Königlicen Cultus-Ministerium zur Einführung genehmigt, durch eine Reihe hoher Schul- Behörden in bevorzugender Weise empfohlen, und vermöge seiner bewährten Bedeutung ununterbrochen weiter verbreitet, liegt das naftebende, durch inftructive Jllustration ausgezeichnete Lesebuch-Unternehmen

in neuen, forgfam vervollkommneten Auflagen vollendet vor:

Deutshes Lesebud. Für die Bedürfnisse des Volksshul-Unterrichts,

für die verschiedensten Schulverhältnisse, für die cin klassfige Bolksschule, wie für aus A drei bis se chs und mehr Klassen umfasscude

en, in eutsprehender Stufeufolge bearbeitet, Erster Theil. weiter Theil. Erste Abtheilung: Deutsches Lesebuch i vbel. 20 Pf. für die mittlere und obere Stufe Zweite Abtheilung: der einklassigen Schule,

Lesebuch für. die untere Stufe, wie für 30 Pf. eiufache Schulverhältuisse überhaupt, Beide Abthcilungen vereint nur 40 Pf. 1 M. 10 Pf.

Dritter Theil. Deutsches Lesebuch

.8000]

Vierter Theil.

für die mittlere Stufe Deutsches Lesebuch mehrfklassiger Schulen. für die In 2 Abtheilungen. obere Stufe mehrklassiger Schulen. 40 Pf In 2 Abtheilungen.

1 M, f I, Abth.: 60 Pf. 11. Abth.: 80 Pf. Jede Abth. : L M. 40 Pf. Zur N LEREE der Aushauung illustrirt durch zahlreiche nach Originalzeihunuungen ausgeführte Abbildungen. Unter Mitwirkung praktisher Schulmänner bearbeitet vom Regierungs- und Schulrathe Eduard Bock zu Liegniß.

Zu beziehen durch jede Buchhandlung. f: : Ferdinaud Hirt,

[3313]

[3327]

Bekanntmachun

Das von Dr. Adam #iudolf 4 in Erfurt

mittelst Testamentes vom 23. Februar 1587 für Studirende aus seiner Famili- gestiftete StiPÞen-

Dium ift erledigt und na@ dem dermaligen Ver-

mögensbestande mit einem Jahresbetrage von 120 4. auf drei bintereinander folgende Jahre zur Ver- leihung zu bringen.

ach den Beftimmungen des Teftaments finden

bei dieser Verleihung Berücksichtigung die Geshlechts- verwandten zunächst des Stifters, sodann aber, falls solche nicht vorhanden sein soliten, auch die Kinder und Kindeskinder seiner beiden Schwestern.

Es werden daher Studirende, welche auf ein ver-

wandtschaftlibes Verhältniß der gedachten Art sich zu beziehen im Stande und Anspru auf das frag- lie Stipendium zu erheben gewillt sind, hiermit unter Bezugnahme auf die bereits erlassene Bekannt« machrüg vom 20. Mai 1875 wiederholt aufgefor- dert, si unter Beibringung der erforderlihen Do- fumente, beftehend in einem testimonium legitimum, einem dergleichen morum, sowie einem bezüglichen Verwandtschaftszeugnisse

bis zum 15. Iuli dieses Iahres

bei der unterzeihneten Kollaturbehörde zu melden.

Crimmitschau, den 15. April 1876. Der Rath. Satlow,

Brgrstr.

Thüringische Eiscubahn.

Einuahme bis ultimo März 1876.

. im Personen- im Güter- in Berkehr: Verkehr: Summaz A. Stammbagha: M. M. M.

im Monat März 1876 317,003 867,613 1,124,616 Z z 1875 319,121 842,733 1,161,854 daher weniger 2,1 18 35,120 37,238 bis ult. März 1876 843,742 2,315,683 3,159,425 1875 805,809 2,198,354 3,004,163

o o

daher mr 37,933 117,329 15,262 B. Dietendorf-Arnustädter Zweigbahn:

im Monat März 1876 83,233 6,946 10,179 ö Ÿ a 1875. 3,002 O/49C 10,069 daher weniger 339 mehr 449 110 bis ult. März 1876 9,153 19,261 28,414 S L 1875 8877 17,557 26,434 daher mehr 276 1,704 1,980

C. Gotha-Leinefelder Zweigbahn: im Monat März 1876 19,951 56,404 76,355 s é 1875 20787 953,057 73,844 daher weniger 836 —— mebr 3,347 2,511 bis ult. März 1876 56,220 148,726 214,946 C g 1875 54,006 144,203 198,909 daher mehr 2,214 83,823 6,037

D. Gera-Eichihter Zweigbahn: im Monat März 1876 19,978 45,166 65,144 z Z «„ 1875 21637 41025 62,662 daher weniger 1,659 “= mehr 4141 2,482 bis ult. März 1876 956,257 127,175 183,432 2 0 z 18715 55,722 117,598 173,320 daher mehr 939 9TT 10,112

vorbehaltlih späterer Feststellung. Erfurt, den 15. April 1876. Die Direktion.

Allgemeine Verloosungs-Tabelle

ies De

Deutschen Reihs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers. Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlaffung der Königlichen Haupt-Bank zu Berlin, welche nur Duis derjenigen von ihr in Verwahrung - und

erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs- und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent- lihung durch den Deutschen Reichs- und Kö- niglichPreußishenStaats-AÄnzeiger erfolgt,

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle des Deut- hen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-

sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats-, Kommunal-, Eisenbahn, Bank- und Jndustrie-Pa- piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ift zum Abonnementépreis von 1 Mark 50 Pf. viexrtel- 1ährli, durch alle Post-Anstalten, sowie dur Karl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgrägzer- ftraße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin au bei der Königlichen Expedition, Wil- helmstraße 32. Einzelne Nummern 25 Pf.

Die neueste, am 15. April cr. erschienene Nr. (16) der AllgemeinenVerloosungs-Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Papieret Amsterdamer Industrie - Palast 10 Fl.-Loofe. Badische 35 Fl-Loose de 1845 und 4°% 100 Thlr.-Loose de 1867. Berlin-Hamburger und Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisen- bahn-Prioritäts-Aftien und Obligationen. Eh ft n- dische adelige Kreditkasse, Pfandbriefe und land- \haftlihe Obligationen. Füssener mechanische Seilerwaarenfabrik Prioritäts-Obligationen. Henkel von Donnersmarksches Anlehen de 1846. He |- fische Ludwigs - Eisenbahn - Prioritäts - Okliga- tionen. Jsenburg-Birsteinsches Anlehen de 1865. FJtalienische Gesellshaft der südlichen Eisenbahnen, Goldbonds, Jtalienische Tabaks- Obligationen, Löwenstein-Wertheim-Rofsen- bergs\ches Anlehen de 1840, v, Luccasches An- lehen de 1836. Magdeburg-Cöôthen-Halle- Leipziger Eisenbahu - Prioritäts - Obligationen, Meininger Stadtschuldscheine. Oberbayerisc e Aktien-Gesellschaft für Kohlenbergbau, Prioritäts- Obligationen. / rager Kettenbrück-Aktien-Verein, | Aktien. Russische 4% Anleihen de 1840, 1842, | 1843, 1844 und 1847,

| , Seine-Departement, Liquidations-Bonds,

Vorsitzender.

Breslau, Königéplay 1, Königlicher Universiiäts- und Verlage-Buhhändler.

Anzeigers, welche die Ziehungs- und Restantenlisten |

Zw eite Beilage

8 92,

1) Paterte,

L Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 18. April

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerihtlihen Bekanntmachungen über Eintr:

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurs-Termine,

3) die Vakanzea- Lifte der durch Militär - Anwärter zu beszßezden Stellen,

4) die Ueberfiht vakanier Stellen für Nicht-Militär-Anwärter,

9) die Uebersicht der austeßenden Subhaftationstermine,

6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Domänen, sowie anderer Landgüter,

1876.

gungen und schungen in den Handels-, Zeichen - u. Musterregiftern , sowie über Konkurse veröffentlicht

7) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden ausges{riebenen Submissionstermine, 8) die Tarife und Fahrplan-Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

9) die Uebersicht der Haupt-Eiseuvahn-Verbindungen Berlins,

10) die Uebersicht der bestehenden Postdampf\hiff-Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

11) das Teléegraphen-Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Geseßes über den Markenschuy, vom 30. Noverzber 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentli&t werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handels-Register für das Deutsche Reich. x: 1.

Das Central-Handels-Register für das Deutshe Reih erscheint in der Regel tägli. Das Abonnement beträgt 1 A4 50 &HZ für das V erteljahr. Einzelne Nummern koften 20 &4.

Das Central-Handels8-Regifter für das Deutsche Rei kann durch alle Poft- Anstalten des Jr- | und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgräßerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelrastraße 32, bezogen werden. |

Patente.

1) Betceffs der für Preußen ertheilten Patente 2c. werden die amtlichen Bekanntmachungen veröffent- licht. 2) Rücksichtlih der Patente in den ü brigen deutschen Staaten werden na den in den amtlihen Blättecn enthaltenen Bekanntmachungen kurze Notizen gegeben. 23) Hinsichtlih der im Auslande verliehenen Patente werden Zusammen- stellungen aus Piepers Patentbureau zu Dresden veröffentlicht.

Preußen. Königliches Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Inzenieur Carl Froißheim zu Berlin ist unter dem 12, April d. J. ein Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach-

gewiesene Spannvorrichtung an Drahtzügen auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Kaufmann und Fabrikanten Eduard Lip- pelt ¿zu Meerane im Königreih Sachsen ift unter dem 11. April 1876 ein Patent

auf einen durch Modell und Beschreibung erläuter-

ten Perlwebestuhl, so weit derselbe als neu und

eigenthümlich erkannt is, und ohne Jemanden in

der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jeaem Tage an gerechnet, und für g Umfang des preußischen Staats ertheilt worden,

Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 4. Februar 1876, Otto Vogel zu Dresden, Verbesserungen an der am 6. Mai 1873, für Richard Frotscher paten- tirten Hufeisenmaschine ; 21. März, Karl Pieper in Dresden, für Andrew Barklay Walker in

Gateacre Grange bei Liverpool, Verbesserungen an | i ! bereits ges{üßt sind?

den Apparaten für Bierbrauereien und Brennereien ;

23. März, den Wirth & Co. zu Frank- furt a. M., für Theodor Louis Jules Quen- nesson in Paris, Filterpresse. Verlängert |

bis 20. Oktober 1881, F. Edm. Tho de u. Knoop zu ‘Dresden für Gottfried Steiner in London (20. Oktober 1871), Vorrichtung zum} Spanaen und Entladen einer Schlagfeder. A

Oldenburg. Bernhard Loeb aus Gießen, 14. März, Apparat zur Ermöglichurg des Aufent- halts in raucherfüllten Räumen, 5 Jahre. Bau- meister W. Weyhe zu Bremen, 22. März, Rota- tionspumpe ohne Ventile, 5 Jahre. Techniker F. W. Gilles in Kalk bei Deuy, 25. März, Gas- kraftmaschine, 5 Jahre.

Patentwesen.

Bekanntlih hat der Aus\{huß für Handel und Verkehr bei dem Bundesrath beantragt, dur das Reichskanzler-Amt eine Enquete behufs Erörte- rung derjenigen Verhältnisse zu veranlassen, welche bei der geseßlichen Regelung des Patentwesens in Betracht zu ziehen sind. Die Fragen, be- treffend den Shug der Erfindungen, welhe den zur Beurtheilung jener Verhältnisse besonders geeigneten Persönlichkeiten vorgelegt werden sollen, sind nah den Vorschlägen des Aus\hus}ses folgende :

I. Empfiehlt sih ein geseßliher Schuß für Ers findungen ?

ITL, Was würde Gegenstand des Schutzes sein, foll insbesondere der chemischen Industrie der gleiche Schutz wie anderen Jndustrieen zu Theil werden?

oflen im übrigen ge\chüßt werden:

1) Verfahrungéweisen für die Herstellung indu- strieller Erzeugnisse?

2) Erzeugnisse der Industrie ?

Empfiehlt es sich, den Schuß zu beschränken auf

Maschinen, Geräthe und Werkzeuge ?

Sollen im Falle der Verneinung dieser Frage dennoch wenigstens gewisse Kategorieen von Erzeug- nissen der Industrie von dem Schuße ausgeschlossen werden, insbesondere :

a, Gegenstände, deren Gebrauch von gemeingefähr- lichen Folgen begleitet sein kann, wie Gisfte, Erplosivstoffe; i , |

b, Gegenstände, welche ohne eigentlihe wirth- \chaftlihe Bedeutung sind, wie die sogenannten Arcana, oder nur der Befriedigung von Lieb- habereien dienen, wie Schönheitsmittel;

ch. Gegenstände, deren ungehemmter Absaß im Interesse des Volkswohlstandes und der Ge- sundheitspflege besondens wichtig ist, wie Arz- neien, Nahrungsmittel ;

d, Erfindungen, bei denen der Eintritt der beab- sihtigten Erfolge durch die Naturgeseße un- möglih gemacht ist ?

III, Soll der Schuß ausgeschlossen werden:

a, wenn die Erfindung bereits im Deutschen Reich durch den Druck oder durch einen ofen- fundigen Betrieb oder anderweit in dem Grade befannt geworden ist, daß jeder Sach- verständige dadurch in den Stand geseßt ist, dieselbe zu benußen?

b. oder {hon dann, wenn nur im Auslande ein ! derartiges Bekanntwerden stattgefunden hat?

c. wenn die Erfindung im Geheimen bereits von ; einem Einzelnen gekannt, oder niht nur ge- | kannt, fondezn auch von ihm wirklih benußt ; worden ift ?

d. wenn die Erfindung der Hauptsache nah nur in der Verbindung bekannter Gegenstände oder bekaunter Verfahrungsweisen mit einander bes steht; irsbesondere wenn eine derartige Er- findung nur eine ebenfalls {on bekannte Wir- fung wenn auch in billigerer oder sonft wie vortheilhafterer Weise erzielt ?

e. wenn dieselbe Erfindung von Mehreren gleih- ! zeitig gemacht ift ?

IV. Soll der Schuß nur physishen Pe:sonen er-

theilt werden, oder auch anderen Rechtssubjekten, |

und welchen ? Soll er auch Ausländern ertheilt werden?

währen fein ? j

Wem unter Mehreren, welche gleichzeitig dieselbe Erfindung gemacht haben wollen, würde im Falle | der Verueinung der Frage IITe. vor den übrigen der Schuß zu ertheilen fein ?

Wäre cs zweckmäßig, besondere Bestimmungen zu treffen für den Fall, daß an einer ges{üßten Er- ; findung Aenderungen sei es durch den Geschüßten oder dur einen Dritten vorgenommen werden, | welche sich ‘als neue Erfindungen darstellen ? j

VI. Soll der gewährte Schuß durch Rechts- geschäfte unter Lebenden und von Todeëwegen ganz

* rung des Schutzes (Patent) eine Prüfung der Neu-

oder getheilt übertragen werden fönnen?

VIL, Würde die Dauer des Schußes eine gleiche sein follen und welche oder wie und nach welchen ! Gesichtspunkten wäre fie im entgegengeseßten Falle zu testimmen?

inèbesendere bei Erfindungen, die im Auslande

bei Erfindungen, welche nur in der Verbesserung einer zur Zeit ges{üßten (Erfindung bestehen ? Soll urter Umständen die anfänglih gewährte Dauer des Schutzes später verlängert werden können ? ŸVIII, Hätte vor dec Beurkundung der Gewäh-

heit der Ecfindung stattzufinden ?

IX. Wäre vor Beschlußfassung über Ertheilung oder Versagung des Patents jedem Dritten Gelegen- heit zur Einsprache zu geben?

und würde in diesem Falle auch der Patentbehörde ein Recht der Einsprache einzuräumen fein?

In welcher Weise wäre dem Publikam von dem Patentantrage und dessen näherem Inhalte Kenntniß zu geben?

X. Soll in jedem Falle nah Ertheilung des Pa- tents eine amtlihe Bekanntmachung des Inhalts erfolgen ? ;

X1. Wären die Patente unter dem Vorbehalt e des Nachweises der Ausführung der Erfindung im Deutschen Reich binnen bestimmter Frist zu ertheilen oder wäre vor der Patentertheilung der Nachweis zu fordern, daß die Ausführung erfolgt sei ? T1, Empfiehlt fich die Errichtung einer: ein- zigen Behörde, welche für den ganzen Umfang des Reichs über die Ertheilung von Patenten zu befin- den hätte? .

In welcher Weise würde diese Behörde zusammen- zuseßen sein?

Sollen insbesondere die Mitglieder, ohne Rück- sicht auf das Gebiet ihrer besonderen Sachkunde, in allen Fragen stimmberechtigt sein, oder vielmehr sei es nah Industriezweigen, sei es nah anderen Ge- sihtspuankten, in Abtheilungen geschieden werden ?

XIII. Sollen dem Patentamt außer der Erthei- lung von Patenten noch andere, auf das Patentwesen bezügliche Geschäfte, wie insbesondere die Ent- scheidung

1) üter Aufhebung eines ertheilten Patents ;

2) über Gesuche um Licenzertheilung ;

3) über Streitigkeiten wegen Patentverleßungen übertragen werden? |

XIV. Jn welchen Fällen und in welchen Formen würdea gegen die Entscheidungen des Patentamts Rechtsmittel zuzulassen sein ? :

. Wäre, wenn alle Streitigkeiten über Gel- tung, Verleßung und Aufhebung von Patenten den ordentlichen Gerichten übertragen würden, ein Sach- verständigen-Kollegium zu bilden, welches über die technischen Fragen gehört werden müßte?

Sollen die Gutachten derartiger Kollegien für den Richter bindend sein? 4

XVI. Wäre für die Gesuche und für die Ent- scheidung über dieselben eine Gebühr zu entrichten ? In welcher Art und in welWer Höhe ?

XVII. Sell der Schuß der Erfindungen einerlei, ob es sich um die Erfindung eines Erzeug- pes oder einer Verfahrungsweise handelt in allen Fällen die gleihe Wirkung haben ?

Soll insbesondere in der einen oder der anderen der angedeuteten Richtungen der Schuß nur die Wirkung haben, daß der Inhaber des Patents aus- \chließlich befugt ist, den Gegenstand der Erfindung

und Thonwaaren,

im Reiche herzustellen, ohne den Handel mit dem Gegenstande oder den Gebrauch desselben einzu- |

f

s{hränken ? |

Insertionspreis für den Raum einer Drudckßzeile oder vielmehr auch die, daß der Jnhaber des Pa- tens ausschließlich befugt ist, mit dem Gegenstande der Erfindu?g im Reich Handel zu treiben ?

oder endlih noch die, daß der Gegenftand der Erfindung ohne Genehmigung des Patentinhabers im Reich überhaupt nicht benußt werden darf ?

XVIIIL. Soll die Militär- und Marineverwaltung berehtigt sein, jede patentinte Erfindung zu be- nuten ?

Würde im Falle solher Benußung Enischädigung zu leisten sein? _XIX, Würde der Patentinhaber zu verpflichten sein, Jedermann gegen Entschädigung die Benußung seiner Erfindung zu gestatten ? Wie wäre dann die Entschädigung zu regeln?

und würde die „Licenz*“ dem Ecwerber wegen

Mißbrauchs wieder entzogen werden können ? XX. Aus welchen Gründen würde der ertheilte

| Schuß aufhören sollen ? 1

V. Würde der Schuß nur dem Erfinder oder auch | : ( t anderen Personen an Stelle des Erfinders zu ge- | des Patents jedem Dritten Gelegenheit zur Ein-

Wäre auch in dem Kalle, daß vor der Ertheilung

sprache gegeben wird, noch nach der Ertheilung die Anfechtung des Patents zu gestatien und in welchen Fällen ?

XXI, Jnwieweit wünden die bei Erlaß eines neuen Gesetzes in den einzelnen deutschen Staaten noch geltenden Patente fortzuwirken haben und noch verlängert werden können?

Sollen die Inhaber derselben die Ausdehnung ihrer Patente auf den Umfang des Reichs beantragen fönnen und unter welchen Bedingungen ?

Musterschuts.

Wie kürzlih die „Vo}. 3.“ das Markenschuz- *

gesez zum Gegenstande eines Leitartikels gemacht hatte, \o hat ein anderes großes politishes Blatt, die „Frankfurter Zeitung“ das Mukßier-

s{uggesey in einer Reihe von Artikeln eingehend / unter Nr. 41 unseres Gesellschaftsregisters eingetra-

Der erste dieser Artikel „Bei der Einfüh- ' gen worden.

und in sahkundiger Weise erörtert.

rung des neuen Musftershußgeseßes“ untersucht zunächst die Gründe, welche

gebraht haben, hält es aber für „illusorisch, an eine sofortige übermäßige Benußung des neuen Geseßes oder gar an eine ganz neue Aera der Kunstindustrie in Deutschland zu glauben. Eine \solhe Hoffnung fände weder in der unter der heutigen Geschäftsverflauung begreiflihen Vor-

liebe für die Erzeugung von Mafsen- ftatt von ;

Lurxus-Gütern, noch in dem in industriellen Kreisen \o vielfah gehätshelten Gedanken an \hugzzollpolitishe Wunder eine besondere Beftär- kung. Eines bezweifeln wir freilih niht: wie die Böninger, die Faber, die Farina's am 1. Mai v. I. Morgens um 8 Uhr an der Thüre ihrer Handelsgerichte laut genug um Einlaß ins Zeichenregister pohten, so werden die bedeutende Kunstgewerbe-Induftrie Berlins, jene von Barmen und von Crefeld, die Möbelfabrikation von Mainz, Hanau und Schwäbish-Gmünd für seine Gold- und Silberwaaren, Mannheim für seine Tapeten, die deutsche Eisengießerei und manche andere Industriezweige sofort praktischen Gebrauch von dem Gesezge zu machen eilen. Ins Gros der Bevölkerung wird au hier wie beim Markenshuße der lange genug geseßlih geduldete Gedanke der Freiheit neuer Schöpfun- gen noch seine Schatten werfen; vielleicht werden seit dem Markenshuße mehr Zeichen nachge-

ahmt, als vorher: die Gelegenheit ift ja günstiger |

die verschiedenen werthvollen alten Waarenzeichen jezt erst recht genau kennen zu lernen. Der legis- lative Schuß hat dieselben ja ganz bedeutend in ihrem Werthe gehoben; um so lukrativer das Geschäft, mit Geshick entlang jener Grenze zu gehen, die der §. 18 der Redlichkeit gezogen hat.“

Der zweite Artikel beantwortet die Frage: „Wer hat Anspruch auf das neue Mustershußgeseß?“ Hierbei wird darauf hingewiesen, daß nah Schwabe (Kunstindustrielle Bestrebungen in Deutschland, Halle 1871) der Mustershuß zu Gute kommen wird unter Hand- werkern: Töpfern, Tapezierern, Malern, Schlossern, Messer-, Büchsen- und Waffenschmieden, Gürtlern, Buchbindern, Klempnern, Mechanikern, Uhrmas chern, Tischlern, Drehslern, Gold- und Silber- arbeitern, aus der Fabrikindustrie denjenigen für Sammt- und Seiden- , Leder- und Galanterie- Waaren, für Zeuge, Teppiche, Chales, Eisen- waaren und Maschinen, für Glas-, Porzellan- für Lampen, Möbel, für Marmor und andere Steinarten.

In dem dritten Artikel wird erörtert: „was fann Gegenstand des Mustershuges sein?“ Demnächst folgten mehrere Aufsäge über die formellen Voraussegungen des Musterrechts.

30 ch.

—_

| sters mit der Firma „L. N. Brodersen & ' und dem 1 zu Ottensen eingetragenen Handels- t

den : Wünschen nah Mustershuß #\o \{chnell Erfüllung

Das 4. Heft der , Zeitschrift für Kapital und Rente,“ hat folgenden Jnhalt: Die Anlage von Mündelgeldern gemäß der neuen preußischen Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875. Fi- nanzielle Monats-Chronik. Januar 1876. Stas tiftische Notizen. Die Lage der deutschen Eisen- und Kohlen-Industrie im Monat Februar 1876. Literatur.

Nr. 1277 des „Bremer Handelsblatt“, enthält: Zur Ausführung des Mustershußzgeseßes. Tuchzôlle. Der Jahresberiht der Hamburg- Amecrikanischen Packetfahrt-Aktiengesellshaft. Aus- fuhr deutscher Steinkohlen. Bremer Bauverein E. G. Bremens Waareneinfuhr im Jahre 1875.

Handels-Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Königreih Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver-

Offentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die leßz- teren monatlich.

Altona. Bekanntmachung. Aus der unter Nr. 41 unseres Ge o.“

gesellschaft ist der Kaufmann Gabriel Anton Gott- lieb Roll in Ottensen am 1. d. Mts. ausgeschieden, so daß nunmehr alleinige Gesellschafter sind: 1) Kaufmann Heinrich Knauer in Hamburg und 2) Kaufmann Christian Nielsen Brodersen in Ottensen, made das Geschäft unter unveränderter Firma fort- ühren. Solches ift zufolge Verfügung vom heutigen Tage

Altona, den 12. April 1876. Königliches N: Abtheilung 1.

Aitomna. Bekanutmachung. :

Aus der unter Nr. 40 unseres Gesellschaftsregisters mit der Firma Heinr. Knauer & Co-. und dem Sitze zu Ottensen eingetragenen Hanbelsgesellschaft ist der Kaufmann Christian Nielsen Broderseu in Ottensen am 1. d. Mts. ausgeschieden, so daß nun- mehr alleinige Gesellschafter sind:

1) Kaufmann Heinrih Knauer in Hamburg und

2) Kaufmann Gabriel Anton Gottlieb Roll in

Ottensen, i A das Geschäft unter unveränderter Firma fort- ühren.

Solches ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage unter Nr. 40 unseres Gesellschaftsregisters eingetra- gen worden.

Altona, den 12. April 1876.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Arnsberg. Bekanntmachung.

Die Handelsgesellshaft Tappe & Cosack in Neheim und Gebrüder Cosack zu Neheim (Nr. 5 und 14 unseres Gesellschaftsregi\ters) hat die Kaufleute Carl Cosack, Adolph Cosack, Friz Cosack u Neheim zu ihren Prokuristen dergestalt bestellt, Ka ein Jeder derselben die Prokura zu zeichnen berechtigt ift. |

Arnsberg, den 4. April 1876.

Königliches Kreisgericht.

Arnsberg. Bekanntmachnng.

Nachdem in unserm Handelsregister zu der unter Nr. 4 eingetragenen Gesellshaft „Arnsberger Papierfabrik“ zufolge Verfügung vom 7./4. 1876

folgender Vermerk: eingetragen :

„Die Gesellschafter Maria und Johanna Till- mann, Dr. med. Brisken, die Geshwister Joseph, Mathilde, Cornelie und Antonie Brisken, Wittwe Joseph Tillmann Theresia. geb. Frigge find ausgeschieden, Der Gesellschafter Kaufmann H. F. Grote ist verstorben, und es sind an feine Stelle getreten: i : a, seine Wittwe Regine, geb. Michels, b. seine Kinder:

a. Regine,

b, Anna,

c. Heinrich,

d, Maria,

e, Otto,

f. Ernft,

g. Sophie. Die Geschwister Grote sind von der Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, ausgeschlossen,“

befleht die Gesellshaft aus:

a. der Wittwe Kaufmann Franz Tillmann, Cornelia, geb. Daltrop,

b. der Wittwe Kaufmann H. F. Grote, Regin e, geb. Michels,

c. den Geschwistern Grote

zu Arnsberg.

deé A T

H 5 i M inet E fs ch- Big

Lei Hd

Dg E E C R ap:

» 3