1835 / 95 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der sehr. ehrenwerthe Baronet zu

kund gegeben, den Jnhalt der Motion, welche er (Lord J. Rus- sell) am Montage vorschlagen wolle, anzugeben, er wolle, obgleich er sih nicht an die Worte binde, auch sih nicht verpflichte, die Ausdrücke seiner Motion nicht noch zu vevändern , ‘darauf antragen, daß das Haus sich in einen Ausschuß verwandle, um über die Zweckmäßigkeit, zu berathen, die übershüssigen Ein- künfte der Jrländischen Kirche, welche nicht zu den kirch- lichen Bedürfnissen der Mitglieder dieser Kirche erforderlich wä- ren, zu dem religid\en und moraltshen Unterricht al- ler Klassen der Gesellshafe zu verwenden. E hört!) Sir Robert Peel wünschte nun zu wissen, ob, im Falle das Haus diesen Antrag annähme und sich in einen Aus- {uß verwandle, der edle Lord dann auch vorbereitet seyn werde, einen anwendbaren Plan zur Ausführung der vorgeschlagenen Verwendung der Kirchengüter vorzulegen. (Hört!) Hierauf erwiederte Lord John Russell: „Das ist eine Frage, die ich, wie ich glaube, nicht verpflichtet bin, zu beantworten. (Hört! von der Opposition.) Sollte das Haus meinen Antrag annehmen, so werde ich schon danach zu handeln wissen. Herr Finch bemerkte, da in der Motion des edlen Lords von „dem religiôsen Unterricht aller Klassen der Gesellschaft‘/ die Rede sey, so wünsche er zu wissen, ob der edle Lord meine, daß die Katholiken in -Jrland nach den Grundsäten der katholischen Re- ligion erzogen werden sollten. (Hdrt.) Hierauf soll, wie die Times bemerkt, Lord John Russell keine Antwort gegeben haben. Nunmehr erhob sich der Oberst Evans und sagte, er habe in den Zeitungen eine Nachricht von der Anerken- nung der Unabhängigkeit der Fürstenthümer Moldau und Wallachei gelesen (vergl. den Art. London im vorgestrigen Blatte der Staats-Zeitung.) und wünsche zu wissen, ob der edle Lord gegenüber (Lord Mahon) irgend einen Einwurf zu machen habe gegen die Vorlegung einer Abschrift dieser Anerkennung, wenn eine solche, in Folge des Vertrags von Adrianopel, wirklich stattgefunden habe, so wie der Korrespondenz zwischen England und der Türkei hinsichtlich der Stellung des lezteren Landes zu Ruß- laud und der Einmischung Russischer Agenten in die Türkischen Ange- legenheiten. Lord Mahon erwiederte, daßer durchaus nicht vorbereitet sey, die von dem ehrenwerthen und tapferen Mitgliede an ihn gerichteten Fragen zu beantworten, da die Ausdrücke, mit denen der Oberst früher von seiner Motion Anzeige gemacht habe, ihn hätten glauben lassen, es sey nur von der Korrespondenz zwischen der Britischen und Türkischen Regierung die Rede. Unter diesen Umständen müsse er sich entschuldigen, wenn er für jeßt keine Antwort auf die Frage gebe, ob er glaube, daß die Vorlegung der verlangten Dokumente sich mit seiner Pflicht ver- einigen lasse. Er habe nur hinzuzufügen, daß die Frage über Englands Verhältnisse mit Rußland und der Türkei in kurzem durch ein ehrenwerthes Mitglied werde vor das Haus gebracht werden, er halte es daher für rathsam, jene Erklärung Über die im Orient befolgte Politik bis dahin aufzuschieben. Herr Herries (der Kriegs-Secretair) trug nun darauf an, daß das Haus sich in einen Subsidien- Ausschuß verwandeln solle, um die Veranschlagung für die Armee in Berathung zu ziehen, Und machte das Haus auf die Lage aufmerksam, in welche das Land versest, und auf die Gefahren, mit denen der Staatsdienst bedroht seyn würde, wenn die Motionen durchgingen, welché Hr. Hume und Herr Ward bei dieser Gelegenheit hätten einbringen wollen, nämlich einerseits, die Armee-Veranschlagungen einem be- sondern Ausschusse zur Prüfung zu überweisen, und an- dererseits, diese Veranschlagungen bis nah .der Entschei- dung der auf den Montag angesezten Motion des Lord John Russell zu “verschieben. Herr Herries bemerkte, daß das Finanz- Jahr mit dem 31, März endige, daß Lord John Russell’'s Antrag zu langen Debatten Anlaß geben dürfte, daß die Veranschlagungen- für die Armee, wenn sie nicht heute Ubend zur Sprache kämen, erst am nächsten Freitage beantragt werden könnten, und daß es folglich unmöglich seyn würde, den Staats-Dienst auf geseßliche Weise zu verwalten, da die jeßt zur Verfügung der Regierung stehenden Mittel dazu nicht ausreich- ten; überdies laufe die Aufruhr-Akte mit dem 25. April ab, und

E E heute und Aue Termin träten die Osterferien ein; er

halte es daher für seine Pflicht, dem Hause zu sagen, daß die größte Verwirrung und Verlegenheit für den Staats-Dienst ent- stehen könnte, wenn jeßt der Berücksichtigung der Veranschla- gungen für die Armee ein Hinderniß in den Weg gelegt würde. Dessenungeachtet bestand Herr Hume auf seinem oben erwähnten Antrage und hielt bei dieser Gelegenheit eine lange Rede; die ungefähr dasselbe besagte, was er seit sieben oder acht Jahrerc stets über die Veranschlagungen für die Armee zu äußern pflegte. Lord John Russell und Lord Stanley empfahlen ihm jedoch an, seine Motion Ae en, Sir N. Peel raachte auf das zaudernde, furhtsame und schwankende Bynehmen der Opposition auf\nerksam, indem dieselbe fortwährend mit An- trägen drohe, auf denen sie zu bestehen nicht den Muth habe. Er sagte in dieser Beziehung unter Anderem:

Die Zeit ift endlich gekor;men, wo das Haus vor allen Din- gen entscheiden muß, ob es zugebett will, daß dem dentlichen Dienst noch ferher Hindernisse in den Weg gelegt werden. Am 25. April tritt die Militair-Disciplin-Bill außer Wirksainkelt. Sie haben da- her die Macht, entweder durch direkten Antrag oder durch Schwie- rigkeiten aufrührerischer Art den Fortgang der dentlichen Geschäfte zu hindern. Jch hoffe von dem Charakter des Unterhauses, daß das- felhe ein männliches und rechtliches E befolgen wird. (Bei- fall) Wenn Ste Anträge zur Verweigerung der Subsidien ma- chen, um die nothwendigen Staats-Geschäfte zu hemmen, o gebe ich Fhngwggu bedenken, wie wenig fich dies mit der Würde des Hauses und dem Vortheil des dentlichen Dienstes verträgt (hdrt!); und wenn Sie hinsichtlich des Mangels an Vertrauen auf das Ministerium einen An- trag machen wollen, so mdgen Sie dem Hause die Gründe davon angeben. (Hört!) Darin liegt keine redliche und gesebmäßige Oppo- sition, wenni man die Zeit des Hauses durch lange und langweilige De- batten und unqÚúße Motionen zu verschwenden sucht. (Lauter Beifall.) Ein aufrichtiges und geseßliches Verfahren für das Unterhaus würde es seyn, wenn es erklärte: // „Wir haben kein Vertrauen zu Eurer Verwal- tunz und wir wollen Euch kein Geld bewilligen oder anvertrauen.‘/‘ Niemals habe ich eine Motion so gewünscht, wie diese, und ih bin unbefümmert Über den Ausgang derselben.// (Großer und anhal- tender Beifall.)

Herr Ellice erwiederte auf diesen Theil der Rede“ des Pre- mier-Ministers, daß sich noch Gelegenheiten genug finden würden, um der E zu zeigen, ob das Haus ihr vertraue. „Der Zußtand meiner Gesundheit“/, bemerkte der Redner, „hat mir zwar nicht erlaubt, in der leßten Zeit den Sißungen des Hau- jes beizuwohnen, aber nach Allem, was ich gesehen habe, scheint mir das Neinisterium auf die Lage reduzirt zu seyn, daß es feine Maßregel dungen im Stande ist, und daß es, wenn ein Antrag von der Opposition gestellt wird, hinreicht, daß sich die “Minister ihm widerseßen, um den glücklichen Erfolg desselben zu sichern. (Hört, ad Wie lange die Verwaltung noch in dieser Lage verbleiben soll, ist eîn Problem, welches nur ldsen vermag.“ Herr Hume erklärte übrigens hierauf, daß er sich durh die Wünsche

ist zu morgen vor den Jnstructions -

| 386 A seiner Freunde bewegen lassen wolle, seinen: Antrag zurückzuneh- men, daß er jedoch am nächsten Montag darauf antragen werde, die-Frage, ob es. nicht angemessen sey,- daß der Civil-Dienst der Armee und des Feldzeug-Amts zusammengezogen werde, einem besonderen Ausshuß zur Präfung zu überweisen. Auch Herr Ward nahm seine oben erwähnte Motion zurück, obgleih Sir

R. Peel ihn aufforderte, es darüber zur Abstimmung fommen

zu lassen. Nachdem das Haus sich also in einen Subsidien- {usschuß verwandelt hatte, wurden vier verschiedene Ver- anschlagungen für die Armee bewilligt, nämlich zuerst der Etat ‘derselben für das Jahr 1835 zum Belauf von 81,271 Mann ; ein vom Major Beauclerk hier- zu vorgeschlagenes Amendement, die Stärke der Armee auf 75,000 Mann zu reduziren, wurde mit 255 gegen 101, also mit einer Majorität von 154 Stimmen, verworfen; dann die Summe von 2,978,528 Pfd. 6. Sh. 7 Pee. zur Be- streitung der Kosten dieser Militair - Yacht bis zum 31. März 1836; ein Amendement des Lord A. Conyngham, diese Summe um 6920 Pfd. herabzuseßen, fiel mit 229 gegen 57, also mit einer Majorität von 172 Stimmen durch; ferner die Summe von 77,434 Pfd. 10 Pee. für Gehalte der an den verschiedenen Armee -Departements angesteilten Beamten; ein Amendement des Herrn Ou diese Summe um 11,980 Pfd. zu reduziren, wurde mit 196 gegen 43, also mit einer Majorität von 153 Stimmen, verworfen; endlih eine Summe von 9440 Pfd. für das Königl. Jnvaliden- Haus. Das Haus ver- tagte sich nach 12 Uhr.

London, 28. März. Der neue Lord - Ober - Commissair der Jonischen Jnseln, General - Major Sir Howard Douglas, ist gestern in Begleitung seines Sohnes, des Capitain Douglas, als seines Adjutanten, und des Oberst-Lieutenant Dawkins, von hier nach Dover abgegangen, um sich nach seinem Bestimmungs- Ort einzuschissen ; er wird den Weg über Ankona nehmen.

Der Württembergische Gesandte, Graf von Mandelsloh, ist hier angekommen.

Der Griechische Gesandte, Herr Trikupi, hatte gestern cine Unterredung mit dem Präsidenten der Handels - Kammer, Herrn Alexander Baring.

Als es gestern im Unterhause zur Abstimmung über das Amendement des Major Beauclerk kommen sollte (\. Parlament), suchte, wie die Times meldet, der Gouverneur der Bank, Herr Pattison, sich der Theilnahme an dieser „Abstimmung zu entzie- hen, indem er sih in das Zimmer der Sprechers verstecte; er wurde aber unter lautem Gelächter des Hauses aus seinem Schlupfwinkel hervorgeholt und stimmte nun, „frei und unab- N wie das genannte Blatt ironisch hinzufügt, für den

orschlag des Major Beauclerk, die Armee zu reduziren.

Die Times glaubt zwar, daß der auf den Montag von Lord John Russell angekündigte Antrag in Bezug auf die Jr- ländische Kirche ein rein persönlicher Angriff, eine Aufforderun der Whigs an Sir R. Peel sey, die Minister - Bank zu verlas- sen, damit sie darauf Plaß nehmen könnten, meint jedoch, daß, wenn das Unterhaus wirklich im Ernst und mit Bestimmtheit die Politik des jeßigen Ministeriums mißbilligen sollte, Sir N. Peel wie ein weiser ‘und rechtschaffener Minister handeln und sich zurückziehen würde.

Die Dublin Eveninñng Post will wissen, daß dem Lord Stanley und seinen Freunden von Seiten Sir R. Peel's Aner- bietungen geinacht worden seyen, die jene aber schr lau aufge- nommen hätten; auch zwischen Lord John Russell und Lord Stanley hätten vertrauliche Mittheilungen stattgefunden, und diese beiden Lords stimmten. in allen ihren politischen Ansichten vollfommen überein, ausgenommen die Frage in Betreff der ZJr- ländischen Kirche, um deretwillen Lord Stanley si eben vott dem Kabinet des Grafen Grey gêtrennt. Jn Bezug auf eine andere Frage aber, nämlich die Reform des Munizipal-Wesens, meint das genannte Blatt sogar, Lord Stanley eile darin seinen früheren Kollegen noch voraus.

Die Times macht die Regierúüng sehr dringend auf die vielen besorglichen Nachrichten atme, die über das furcht- bare Umsichgreifen der Pest zu Alexandrien und in anderen Thei- len Aegyptens eingingen, während, entweder aus Unkenntniß oder aus Nachlässigkeit, nicht die in solchen Fällen gewöhnlichen Vorsichts - Maßregeln gegen die Einschleppung derselben in Eng- land getroffen worden seyen; das Ministerium, meint die Times, dürfe feinen Augenblick zögern, die sorgfältigste Untersuchung Über diesen Gegenstand anzustellen. ,

Belgien.

Brüssel, 29, März, Auf Anordnung des Königl. Pro- kurators bei dem hiesigen Gerichtshof erster Jnstanz sind sämmt- liche wegen rückständiger Gerichtskosten im Gefängnisse befindli- hen Individuen in Freiheit gesest worden.

Mehrere hiesige Einwohner, deren Häuser im September 1830, als die Holländer einen Theil der Stadt besegt hatten, zerstört oder beschädigt worden sind, haben vorgestern in einer Versammlung eine gemeinschaftliche Maßregel beschlossen, um ven der Regierung eine Schadloshaltung für ihre Verluste zu erlangen.

Der Redacteur des bekannten orangistischen Blattes le Lynx 1 ichter geladen, um über mehrere inkriminirte Artikel vernommen zu werden.

Deutschland. Braunschweig, 31, März. Die Stände-Versammlung ist

‘durch nachstehende Bekanntmachung vom 30. März wieder ein- berufen worden: „Wilhelm 2c. Da die der Stände-Versamm-

lung vorliegenden Geschäfte einer baldigen Erledigung bedürfen, so verordnen Wir hierdurch, daß Unsere getreuen Srände zur Fortsezung und Beendigung der Berathungen sich Montag den 6. April d, J. wieder versammeln, und wollen zugleich den Schluß des Landtags auf Donnerstag den 16. April d. J. hier- durch bestimmen.“ èainz, 30. März. Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat dem beim hiesigen Theater angestellten Kapellmeister Ganz (einen Bruder der beiden geschäßten Königl. Kammer - Musiker in Berlin), in Anerkennung seiner Verdienstlichkeit, den Cha- rakter eines Großherzogl. Hessischen Hof-Kapellmeisters ertheilt.

S panien.

Madrid, 18. März. (Times.) Die heutige Hof-Zei- tung publizirt zwei offizielle Berichte über die Géfechte in Na- varra, bei Larraga am 8. und bei den Mühlen in der Nähe von Bilbao am 7. März. Es geht daraus hervor, daß Zumalacarre- guy ‘eine Abtheilung von Mina's Armee, unter dem Kommando des Brigadiers Carrera, angegriffen hatte, um sie vor der An- kunft des übrigen Heeres zu schlagen. Die Division von Lopez und Gurrea trafen eine halbe Stunde nah dem Rúk uge Zu- malacarreguy’'s ein, Von den Truppen der Königin llen 10

bis 12 getôdtet und 120 verwundet, auf Seiten des Feindes

der Verlust jedoch weit bedeutender seyn. Bei Bilbao hie die Insurgenten am Morgen des T7ten die Bâker welhe Brod in die Stadt bringen wollten , zünda darauf die eine Viertelmeile von der Stadt entfey Mühlen an, und bemächtigten sih eines kleinen, von eind Offizier und ‘35 Soldaten besezten Forts. Der Gouver tg sandte ein Detaschement gegen sie ab, das sich. jedoch bald zur zichen mußte. d penmacht der Königin in Bilbao ein. Die gesammten Stye kräfte der Insurgenten in Navarra und den drei Baskischen P vinzen sollen 15,400 Mann betragen, doch werden, wie man (0 noch mehrere eingeübt. Man spricht hier viel von einer ma würdigen Jntrigue, die den Grafen von Toreno fast verdrn hätte, obgleich er die Seele der neuen Verwaltung ist. Es t nämlich ein bedeutender Theil des Jahrgehaltes der Königin j Rückstande und einige Mitglieder der Opposition gingen d halb zu dem Secretair des Königlichen Hofstaats und ZU ande einflußreichen ‘Personen, denen sie die Versicherung gaben, doj wenn einer von ihnen Finanz - Minister wäre, das Geld inn richtig ausgezahlt werden sollte. fen Toreno hinterbracht, der sogleich beschloß, die Summe Unte

nen Zutritt zum Kabinet erhalten sollten. Es soll der Prof doren - Kammer eine Petition vorgelegt werden in Betreff Einkünfte von Cuba, von denen, wie es heißt, die Königin y nen Theil empfängt. Jun der Prokuradoren-Kammer wird y Diskussion der verschiedenen Abgaben fortgesest. Vor einig Tagen wurde, bei ciner Debatte über die auf den Märktei zahlenden Abgaben, der Wunsch ausgesprochen, diese Abgaby durch ganz Spanien auf gleichen Fuß zu seen; nach einign Bemerkungen der Mitglieder für Biscaya und Navan wurde jedoch beschlossen, den Bewohnern dieser Proy zen auch ferner zu gestatten, diese Abgaben selbst zu hi stimmen, vorausgeseßt, daß sie den Belauf derselben in Schab lieferten. Man erwartet, daß die Discussion über di innere Schuld in dieser Woche ihren Anfang O wird. Y Zeitungen enthalten fortwährend Artikel in Betreff einzel Theile derselben, um zu Gunsten gewisser Speculationen (y fluß auf die Entscheidung zu üben. Den Nachrichten Catalonien zufolge, giebt es daselbst drei Parteien Misßvergnly ter: 1) eine Karlistische Partei; 2) Anhänger der alten Cons tution; 3) eine Partei, welche diese Provinz von der Sparnisn Monarchie trennen und zu einem unabhängigen Staate mad will. Personen, welche das Land kennen, leugnen zwar di Vorhandenseyn dieser drei Parteien nicht, halten aber die beit lebten für unbedeutend. 200 Insurgenten wurden in der u rigen Woche in den Bergen von Toledo in der Nacht von h Truppen der Königin überfallen, 10—12 Mann erschossen u 26 Pferde, nebst allen Vorräthen, erbeutet.“/

Mexiko.

Angangueo (in Mexiko), 24. Dez. 1834. *) Da u Pakete O abgehen, ich also sobald nicht wieder Gelegenht zum Schreiben haben werde, so eile ih um so mehr, Jhnen da Empfang Jhrer Zeilen vom 10. September anzuzeigen, und i deren Erwiederung zu sagen, daß ich keine großen Erwartung von- dem Erfolg des Beschlusses Jhrer General - Versammlun hinsichtlich der Ausgabe neuer Actien an die Stelle der verru erklärten, hege, indem ich es recht wohl begreife, daß man Deutschland, der sich stets wiederholenden“ Täuschungen múy kein Vertrauen mehr zu der Sache fassen kann. Desto gsi i ist dagegen das unsrige diesseits geworden, wovon ich Fun keinen bessern Beweis geben kann, als indem ih Ihnen sat daß mein. .Kollege P** heute der Direction in Elberfeld de Auftrag ertheilt, ihm 20 Stü der neuen Actien zu kaufe Noch nie waren ' wir dem Ziele näher; lassen Sie uns n redlih miteinander aushalten, so geht die Sache nicht j Grunde! sie kostet zwar jeßt, wo wir das Betriebs - Kapit diesseits finden müssen, hohe Zinsen, aber diese sind nid verloren, und ich darf in Wahrheit sagen, daß der Veri bald die Früchte davon ärndten wird. Wir werden von nun «1 Troken- und Regenzeit im Durchschnitt gerechnet, monatlich Mark Silber produziren. Jch überlasse es Jhnen, die Bere ree zu machen; sie wird Jhnen jeden noch übrigen Ziel enehmen! Das Jahr 1834 ist in der Geschichte des Deuth Amerikanischen Bergwerk - Vereins kein verlornes gewesen; d wird der Erfolg lehren. Der Durchschlag des jelzt circa 52 W ras tiefen Schachtes mit dem Gange, der Ende Januar erfoljt soll, befreit uns von der gekünstelten und kostspieligen Wass tung auf „Purisima“/, welche seit zwei Jahren 30,000 Pesol kostet hat. Erst durch diesen Durchschlag werden wir it sichern und trocknen Abbau, cine schnelle Vorrichtung neuer u größerer Cre eine wohlfeile Förderung und einen regelnb ßigen Betrieb erhalten, und für das ganze Unternehmen den glb

igen Wendepunkt eintreten sehen, auf den wir seit drei Au hingearbeite haben. Die Grube „Carmen“/ har un ummen gekostet, das ist nicht zu leugnen, aber sie hat auc g!

sten Zeit geschehen is, bedeutende Ueberschússe liefern kann, u sie wird uns nunmehr wohl in den nächsten vier Jahren eint! großen Theil ihrer Schuld zurück erstatten. Welche Freud verspreche ich mir nicht von der nun mit raschen Schritten herab nahenden Periode eines günstigeren Betriebs und dem damit s führten Beweis, daß wir keiner Sisyphos-Arbeit gefrdhnt habet.

Mexiko, 31. Dez. 1834. Die Erkundigungen, welche w! in Jhrem Auftrag über den Deutschen Minen - Verein in 4 gangueo eingezogen haben , lauten dahin, daß sich seit mehrere Monaten der reine Silber-Ertrag auf 2400 2500 Mark p Monat in steigendem Verhältniß gehoben, und in dem lebt Monat bereits schr nahe 3000 Mark erreicht hat. Jn den M kosten, welche bisher monatlich 16,000 Pesos betrugen, wird mf

da in diesen Tagen eine Wasser - Ableitung vollendet seyn wird

sich nach der Vollendung auf eine Ausgabe von 40 Pesos yed ziren wird. Schreiber dieses hat selbst mit dem Haupt-Ag

ten, Herrn E. Schleiden, gesprochen, und es schien ihm, 2 obwohl sich derselbe wenig von neuen Zuflüssen aus Elberf

Werke sich gradatim so verbessern werde, daß nah und nach L Schulden abgetragen: wetden können ; theils durch die veringe tén Unkosten, theils dutch den vermehrten Ertrag der Wer

*) Die beiden obigen Schreiben aus Angangueo und aus def

Hauptstadt Mexiko entlehnen wir dem in Köln erscheinenden y/ 4

an für Handel 12c.//; das exste ist von einem Beamten des Deut / merikanischet Bergwerk-Vereins, und das zweite von einem

geschrieben.

Am folgenden Tage rückte eine bedeutende Tryl

Dies Alles wurde dem (6, der Bedingung vorzuschießen, daß die Oppositions-Mitglieder M

v. J. noch 20 männliche und 12 weibliche in der Anstalt. Das

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zeigt, daß sie, wenn zweckmäßig bearbeitet, was erst in der nei

Anfang des neuen Jahres eine bedeutende Reduction stattfinde,

welche einen wöchentlichen Lohn von: §00 Pesos abforbirte, df

verspricht, er dennoch der Meinung ist, daß der Ertrag 4 n

der Yrovinz selb|

diesem Vereine nicht betheiligten Handlungshause (F. S. & Cow}. B

‘es der Fall seyn wird, bestätigen Uns auch andere acht- Ae: A l jelzt ‘auf einer Stelle in den Gruben llitet, die durch Breite und Tiefe eine lange und große Aus- ute an Erzen verspricht, ja dem bloßen Auge zeigen soll, und ren Bearbeitung durch die vollendeten Bauten feine Schwie- feit mehr darbieten soll. Schließlich bemerken wir Jhnen, g die hiesigen Herren Echeveria und Söhne, die einen ihnen hr vortheilhaften Kontrakt zum Vorschießen des Betriebs - Ka- tals mit dem Minen - Verein abgeschlossen hatten, welcher im \tonat März abläuft, diesen gern verlängern wollten, daß dies jer Herr Schleiden abgeschlagen hat, wonach der Beweis vor- inden wäre, daß der Verein jeßt in den eignen Werken die sittel besikt, die Unkosten zu bestreiten, ehe noch die Silber- ren mobil gemacht werden können:

Fn land.

Berlin, 4. April. Des Königs Majestät haben nachste-

¿ende Verordnung zu erlassen geruht : i: j h) „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 2c., thun kund und fügen E wissen : daß, da sich das Bedürsniß herausgestellt hat, die evangeli- en Gemeinden der Provinz Westphalen und der Rhein- Provinz durch eine gemeinschaftliche Kirchen - Ordnung unter einander zu verbinden, Wir mit Berücksichtigung der verschie- denen dort bisher geltenden Kirchen-Ordnungen und der ein- holten Gutachten und Anträge der dortigen Synoden die nachfolgende Kirchen-Ordnung für alle Gemeinden beider evan- gelischen Konfessionen in den dortigen Provinzen haben abfas- sen lassen. Wir ertheilen derselben mit Aufhebung aller ent- gegengeselten früheren Bestimmungen hierdurch Gesetesfraft, und befehlen, daß dieselbe durch die Amtsblätter der Regierun- en in den beiden Provinzen bekannt gemacht werde. Des zu Urkund haben Wir diese Kirchen-Ordnung Höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserm Königlichen Jnsiegel versehen lassen. So geschehen und gegeben zu Berlin, den 5. März 1835.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. von Altenstein.‘

Die neue Kirchen-Ordnung besteht aus 13 Abschnitten und 4 Paragraphen, und wird im neuesten Amtsblatte der Königl. Regierung zu Münster zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Jhr oran geht eine Bekanntmachung des Ober - Präsidenten der Provinz Westphalen, worin es heißt: Es gereicht mir zu einer jesondern Freude, in dieser wichtigen Kirchen - Angelegenheit die ange gehegten und gründlich vorgetragenen Wünsche der Ge- jeinden und Synoden erfüllt zu sehen, und ich darf zuversicht- ih darauf rechnen, daß die Gnade Sr. Majestät des Königs, elche sich durch die Allergnädigste Verleihung der gewünschten Kirchen - Ordnung so sprechend bethätigt hat, von allen Gemein- ven und von allen Geistlichen mit innigem Danke werde ver-

rden.“

t 2 Laut einer in dem neuesten Stücke des Amtsblattes der Kdnigl, Regierung zu Potsdam enthaltenen Uebersicht von der Verwaltung des dortigen Schullehrer-Wittwen- und Waisen- nterstüßungs-Fonds fär 1834 betrug das essektive Vermögen ieser Anstalt (mit Einschluß des Verstärkungs-Fonds) am 1. anuar 1835 67,672 Rthlr., und hatte sich sonach seit einem Anhre um 4804 Rthlr. erhöht. Für das Jahr 1834 waren 310 einzelne Wittwen-Unterstüßungen zu bewilligen, und sind im Betrage von 10 Rthlr. für jeden Antheil bereits angewiesen dorden. /

A Aus dem kürzlich erschienenen Berichte über die Wirk- amkeit der Blinden-Unterrichts-Anstalt zu Breslau im Jahre 1834 ergiebt sich Folgendes: Zu den am Schlusse des Jahres 1833 in der Anstalt verpflegten 32 Blinden traten im v. J. 14 inzu, so daß im Laufe desselben zusammen 46, und zwar 28 \nnliche und 18 weibliche, in der Anstalt unterrichtet wurden. Nach ihrer Heimath entlassen wurden 8 männliche und 6 weib- he Blinden, und es befanden sich mithin am Schlusse des

Vermögen des Instituts beträgt gegenwärtig 31,137 Rthlr. Der Medizinal-Rath r. Karl Unger, ordentlicher Pro- (sor an der Universität zu Königsberg in Pr.7 ist am 28sten ). M. daselbst mit Tode abgegangen. Seine Verdienste als Arzt, nd als Stifter und Leiter der dortigen chirurgischen Lehr-Anstalt hen ihm ein ehrenvolles Andenken.

Die unverehelichte Susanne Dethier zu Malmedy hat durch ein Geschenk von 2600 Rthlr. eine Schule zum Unterricht amer Mädchen daselbst gegründet, und ist diese Stiftung Aller- höchsten Orts genehmigt worden.

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Landtags - Abschied

für die zum vierten Landtage versammelt gewosenen Rheini- schen Provinzial-Stände.

9 e Friedrih Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von reußen 2c. 2c.

Entbieten Unsern zum vierten Rheinischen Provinzial - Landtage

versammelt gewesenen getreuen Ständen Unsern A Gruß. Vir haben in den Verhandlungen des vierten Rheinischen Pro- vinzial-Landtags sowohl die treue Gesinnung, als den ernsten Eifer, welchen die Stände aufs Reue bewährt haben, mit Wohlgefallen anerkannt und ertheilen ihnen auf die abgegehenen Erklärungen und Uns vorgelegten Bitten folgende Bescheide:

A. Die den „Ständen vorgelegten TeS aua betreffend.

1) Die von Unsern getreuen Ständen getroffene Wahl der De- vutirten zur Berathung Über die Erlassung einer allgemeinen Wege- Drdnung haben Wir genehmigt, finden auch gegen die erbctene Be- \ugniß derselben zur Berathung, wenn auch zufällig aus einem, oder

im andern Regierungs-Bezirke nur Einer dex Deputirten der Ver- sanmlung beiwohnen solite, nichts zu erinnern. Ueber den beige- fügten Antrag, diese Deputirten als einen permanenten ständischen Ausschuß, zur Mit-Aufsicht und Kontrolle der provinziellen Wege- au-Fonds zu ermächtigen, läfit sih zur Zeit noch nicht, und nicht A als nach Erledigung der vorgedachten Berathungen, Beschluß

2) Nicht minder genehmigen Wir die Wahl der Deputirten iur Berathung des Grundsteuer-Geseßzes. 7

;) Von der gutachtlichen Erklärung des Landtags Über das Provinzial-Feuer-Societäts-Reglement für das Rheinland wird, bei der nun bevorstehenden leßten Berathung in Unserem Staats -Mi- iteriuum, Behufs der endlichen Redaction jenes Reglements der gebührende Gebrauch gemacht und jedenfalls das Lehtere, so weit A möglich, heshleunigt werden. Wir dürfen auch nach Lage tr Sache hoffen, es werde mdglih seyn, daß die Ausfertigung die- ses Reglements und der dazu gehdrigen Ausführungs - Verordnung noch #9 zeitig zu Unserer Allerböchsten Vollziehung gelange, um in r alle nôthigen Vorbereitungen zu dessen Ausfüh- Ung vor Ablauf des Fahres 1835 treffen zu kdnnen. fle 4) Den Antrag Unserer getreuen Stände, daß es bei der Grund- ler - Ausgleichung zwischen den beiden westlichen Provinzen sein

ewenden behalten möge, haben Wir bercits genehmigt. Was abex .

387 die Ausgleichung mit den dstlichen Provinzen anlangt, fo ist darauf unter B. 2, Bescheid enthalten. :

5) Da Unsere getreuen Stände auf Unsere landesherrliche Pro- position keine Lokal - Verhältnisse angeführt haben, aus welchen in Rücksicht auf die Gerechtsame“ der Fideikommiß-Anwarter eine Ver- schiedenheit zwischen den Rheinischen und den Westphälishen Thei- len des chemaligen Großherzogthums Berg hervorgeht, und woraus sich ergeben könnte, daß das Bedürfniß der dur die Verordnung vom 14. Juli 1833 erlassenen geseßlichen Bestimmungen in den Rheinischen Landestheilen entweder gar nicht, oder doch weniger, als in den Westyhälischen vorhanden sey, so haben Wir auch für die zu Unserer Rhein-Provinz gehörigen, vormals Bergischen Lan- destheile unterm 23. Aug. 1834 die nöthigen Bestimmungen getrof- fen, und solche durch die Geseß-Sammlung publiziren lassen. Die Aeußerungen Unserer getreuen Stände úber das Geseß vom 283. März 1828 sind schon deshalb unzutreffend, weil durch dieses Ge- seß bestehende Rechts-Verhältnisse überall nicht verändert, sondern vielmehr gegen unbegründete Auslegungen sicher gestellt werden.

6) Auf die gutachtliche Erklärung des Landtags Über den dem- selben vorgelegten Geseß - Entwurf die Verpflichtung der Ge- meinden 2c., neu anziehende Personen aufzunehmen und thre Be- fugniß, dergleichen Aufnahme zu versagen, betreffend wird hei der bevorsiehenden Berathung Über diesen Gegenstand möglich RNücksicht genommen werden. i | |

7) Das Vertrauen tn die wohlthätigen Gesinnungen der Ein- wohner Unserer Rhein-Provinz, welches der Provinzial-Landtag in seiner gutachtlichen Erklärung über den demselben vorgelegten Ge- seß - Entwurf , die Verpflichtung zur Armenpflege betreffend , aus= spricht, haben Wir mit Allerhôchstem Wohlgefallen bemerkt. Vor- läufig wird aber derselbe auf die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts, Theil 1]. Tit. 17. §. 9. u. ff. für diejenigen Landestheile, in welchen das Geseßbuch gilt, und insbesondere des Dekrets vom 15. Oftober 1793. Tit. 5. für diejenigen Landestheile, in welchen das Französische Reht Geltung hat, aufmerfsam gemacht. Uebri- gens wird die Erklärung des Provinzial - Landtags bet der neuen bevorstehenden Berathung Über diesen Gegenstand berücksichtigt: auch wird jedenfalls darauf geachtet werden, die Verpflichtungen der Ge- meinen in der Rhein - Provinz über dasjenige hinaus , was die jeht daselbs bestehende Geseßgebung ihnen auflegt, nicht auszudehnen.

8) Das Gutachten Unserer getreuen Stände über die ihnen vorgelegte Proposition, die Anwendung des Gesehes vom 13. Juli 1829 wegen Ablösung der Real - Lasten in den Solms’schen und Wled’schen Standesgebieten, dem ehemaligen Nassauischen Landes= theile, der Stadt Weßlar und ihrem Gebiet, betrefend, wird bei der scließlichen Berathung über diese Maßregel in Erwägung gezogen werden, und behalten Wir uns die weitere Entschei- dung über die diesfälligen Anträge vor. Was dagegen den beson- dern Antrag anlangt, daß den zu Holz- Abgaben und zu Beiträgen an fremde MúÚhlen verpflichteten Grund - Besißern die Befugniß beigelegt werde, einen Beitrag zur Grund - Steuer des pflichtigen Grundstücks durch Abzug eines Theils der Abgaben von den Be- rechtigten einzuziehen, so wird dieser Gegenstand bei den Berathun- gen über das wegen Einrichtung der Grund -Steuer zu erlassende Geseß mit zur Erwägung kommen , indem solches im Allgemeinen Über die Verbindlichkeit der Nealberechtigten, einen Beitrag zur Grund-Steuer des verpflichteten Grundsücks zu leisten, Bestimmun- gen enthalten wird. s

9) Wir haben mit Wohlgefallen erkannt, daß Unsere getreuen Stände die ihnen vorgelegten Geseß- Entwürfe wegen Regulirung der Gemeine- Verfassung zu einem Gegenstande ihrer sorgfältigsten Berathung gemacht haben. Der Fuhalt der hierüber abgegebenen Erklärung soll gründlich erwogen und die Erledigung der Sache möglichst beschleunigt werden.

Endlich haben Wir

10) Die Wahl der Deputirten zur Zusammensiellung dér Pro- vinzial-Rechte hestätiget.

B. Die vom Landtage angebrachten Gesuche betreffend.

1) Auf den Antrag der getreuen Stände: wegen der im §. 107 der Kataster - Fnstruction vom 11. Febr. 1822 vorgeschriebenen Ab- schäßungs-Prinzipien der zum Gemerbehetriebe bestimmten Gebäude eine Steuer - Ermäßigung zu gewähren, kann nur auf die in den Landtags - Abschieden vom 15. Juli 1829 und 30. Oft. 1832 wegen dieses Gegenstandes bereits enthaltenen Erwiederungen verwiesen wer- den. Fnmwiefern die Vorschriften des §. 107 der gedachten Kataster= Fnsiruction ciner Abänderung unterliegen können, wird bei Gelegen- heit der Berathungen über den den Ständen vorzulegenden Entwurf eines Grundsteuer-Geseßes nochmals in Erwägung kommen. Eine Verminderung der Steuer selbs kann aber wegen dieser, lediglich die Steuer- Vertheilung angehenden Bestimmungen nicht stattfinden aus den Gründen, die in dem suh A. beigefügten Auszuge aus einer Darstellung des Finanz - Ministers, welche mit dem Landtags - Ab- schiede für die Provinzial - Stände von Wesiphalen vom 31. Dez. 1829 abgedruckt worden, näher ausgeführt sind.

2) Der von Unseren getreuen Ständen bis zur Ausgleichung der Grundsteuer mit den dstlichen Provinzen nachgesuchte vorläufige Erlaß des vierlen Theils des Grundsieuer-Kontingents würde einen so bedeutenden Ausfall in der Staats- Einnahme veranlassen, daß er shon deshalb ohne gleichzeitigen anderweitigen Ersaß nicht ge- währt werden könnte. Zu einer solchen Erleichterung der westlichen Provinzen liegen aber auch keine Gründe vor, die nicht von vielen Bezirken des östlichen Theils der Monarchie mit gleichem Gewicht für sich angeführt werden könnten, und es läßt sich im Allgemeinen weder eine absolute Ueberlastung der westlichen Provinzen, noch de- ren unverhältnißmäßig hohe Besteuerung im Vergleich gegen die dstlichen Provinzen der Monarchie, leßtere am wenigsten in dem Umfange und Grade, welcher bei dem Antrage von Unsern getreuen Ständen vorausgeseßt zu seyn scheint, als richtig anerkennen. - Die dortige Grundfteuer beträgt nach dem Resultat des nun vollendeten Katasters nicht voll 12 Procent des ermittelten Gesammt-Rein-Er- trages der steuerbaren Grundstücke, und würde, selbst wenn man diesen Rein-Ertrag um 5 zu hoch halten und um so viel ermäßigen wollte, doch noch nicht das geseßliche und erfahrungsmäßig zuläsz sige Maximum von 20 Procent erreichen. Seit dem Fahre 1815 hat sich die Zahl der steuerbaren Gebäude dort sehr bedeutend ver- mehrt und eben so bedeutend ist der Rein - Ertrag der kultivirten Grundflächen durch neue Urbarmachungen und Kultur - Ver- besserungen gestiegen. Das Steuer-Kontingent dagegen ist nicht er- hôhet, und {on hierdurch, und durch die gleichmäßige Vertheilung der Steuer nah dem Kataster, ist beiden Provinzen eine Erleichte- rung gewährt und wird denselben fortschreitend zu Theil werden. Wegen der vermeintlichen Ueberbürdung der westlichen gegen die östlichen Provinzen des Staats sind in der unter B. beiliegenden Auseinandersezung des Finanz-Ministers diejenigen Angaben zusam- mengestellt, nah welchen das Beitrags - Verhältniß des einen, wie des andern Theils der Monarchie si näher ersehen und gegen ein- ander vergleichen läßt. Wir vertrauen Unsern getreuen Ständen, daz sie durch diese aus amtlichen Quellen geschdpste Darstellung jene vorgefaßte Meinung genügend widerlegt finden werden, welche nur auf unhaltbaren Vorausseßungen und Vermuthungen, oder auf unzulängliher Kenntniß von den landwirthschaftlichen und Produc- tions - Verhältnissen der dfilichen Provinzen beruhen kann. Wenn hiernah der Grund sich erledigt, aus welchem Unsere getreuen Stände in ihrem Fnteresse die Fortseßung des Katasters in den dst- lichen Provinzen in Antrag gestellt haben; wenn nach dem fernern &Fnhalt der Anlage eine Grundsteuer - Ausgleichung in der Art, wie sie zwischen den Rheinisch-Westphälischen Provinzen stattgehabt hat, zwischen den dsilichen und wesilichent Theilen der Monarchie ohne- hin unausführbar seyn würde: fo fehlt es an aller Veranlassung, mit der im Eingange des Gesehes Über die Einrichtung des Abga- benwesens vom 30. Mat 1820 vorbehalténen Revision der Grund- steuer in den dstlichen Provinzen auf den Antrag einer andern, hier- hei nicht betheiligten Provinz vorzuschreiten.

3) Wenn das Geseh über die Einrichtung des Abgahenwesens vom 30. Mai 1820 im §. 5 hestimmt: „die Domainen - Grundstücke

und Forsten sînd steuervflihtig und, wenn sie nah Anleitung des Geseßes vom 9. März 1819 veräußert werden, Überall mit der land= üblichen Grundsteuer zu belegen “/, so is die Absicht nicht dahin gegangen , die Besteuerung der Staats-Forsten und Domainen , da, wo solche nicht bereits stattfand, sofort einzuführen, sondern es hat nur der Grundsaß der Steuerpflichtigkeit für den Fall des Ueberganges der Domainen - und Forst «ch Grundstücke in den Privat - Besiß ausgesprochen werden sollen, welcher früherhin, wo auch in Veräußerungs - Fällen die Grundsteuer - Freiheit mit auf den neuen Erwerber O niht zur Anwendung kam. Die Frage: ob in den westlihen Provinzen die im Besiß des Staats befindlichen und vervleibenden Waldungen überall der Grund-Steuer unterworfen, oder davon, wo die Besteuerung fstatt= findet, gänzlich befreit werden sollen, wird bei den Berathungen Uber das den Ständen vorzulegende Grund-Steuer-Geseß zur Er= wägung kommen. Die Entscheidung hierüber berührt weder die JFnteressen der Provinz, noch die der stenerpflihtigen Grund - Be= ster. Hinsichtlich der Heranziehung der Staats-Forsten zu den Pro= vinzial-, Kreis- und Kommunal - Lasten muß es, wie bereits in dem Landtags-Abschiede vom 30. Oktober 1832 bestimmt ist, bei dex bis- herigen Verfassung bewenden, nach welcher dieje Heranziehung nur in so weit erfolgen kann, als diese Grundfiücke nach den bestehenden Steuer - Einrichtungen zur Entrichtung der Haupt - ( principal ) Steuer pflichtig sind. Hierunter wird auch eine Aenderung nicht eintreten, wenn die biéher grundsteuerpflichtigen Forsten von der Haupt-Steuer befreit werden sollten. Diese Forsten werden vielmehr nach wie vor zu den Kommunal-Lasten herangezogen werden können, bis durch künftige Verordnungen, zu denen bereits Einleitungen ge= troffen sind, allgemeine Bestimmungen über die Beitragspflichtigkeit des Staats-Grund-Eigenthums zu den Gemeine- , Kreis- und Pro= vinzial-Lasten gegeben werden.

__ 4) Der Antrag wegen Einstellung der Erhebung der Kataster= Beischläge am linken Rhein - Ufer hat für das Fahr 1834 nicht ge= währt werden können. Der Betrag der Kosten des Katasters, wel= cher über die bis Ende 1833 dazu aufgebrahte Summe noch zu decken bleibt, war eines Theils zu bedeutend und die theilweise Be- richtigung zu dringend, um die Einstellung der Ausschreibungen zu= zulassen; andern Theils aber steht der Maßstab, welcher der definiti= ven Vertheilung zur Grundlage dienen soll, noch nicht fes. Wie die Bekanntmachungen der Regierungen ergeben , haben wir daher für das Jahr 1834 noch die Erhebung eines allgemeitien Bei= shlags von 7 pCt. zu den Katasier- Kosten genehmigt, dagegen für das Jahr 1835 den gleichen Beischlag nur für die Regierungs= Bezirke Koblenz, Köln und Düsseldorf angeordnet, und den für die Bezirke Trier und Achen, welche verhältnißmäßig die bedeutendsten Summen für diesen Zweck aufgebracht haben, auf 2 yCt. ermäßigt. Ueber die Grundsähe für die definitive Vertheilung dieser Kosien wird zunächst mit der deshalb erwählten ständischen Deputation, unter Vorlegung der erforderlichen Berechnungen, verhandelt und weiterhin Einleitung getroffen. werden, um die Ausgleichung der Regierungs-Bezirke mit der Repartition der zur vollständigen Deka fung des Kosten-Aufroandes noch nöthigen Summe zu verbinden.

5) Der Antrag Unserer getreuen Stände, die Kosten der Auf= nahme und Fortschreibung des Güterwechsels, welche aus dem Ka= taster - Fonds bisher besiritten worden, aussondern und auf die Staats - Kassen Übernehmen zu lassen, wird bei den hbevor= stehenden, mit den ständischen Deputirten zu pflegenden Be- rathungen über die zur Erhaltung des Katasters Überhaupt er- forderlichen Einrichtungen und über die Beschaffung der dazu nöthi- gen Geldmittel zur näheren Erörterung gelangen. Die bestehenden Geseße und Reglements enthalten keine Bestimmungen zur Unter=- stüßung des gemachten Antrages, vielmehr sind nach denselben die Orts - Behörden zur Aufnahme des Güterwechsels und die neuen E eo Grundstücken zur Zahlung einer Mutations - Gebühr verpflichtet.

6) Die von Unseren getreuen Ständen befürroortete Wiederher- siellung der Vorschrift des §. 30 des Gesehes vom 25. Sept. 1820 hinsichtlich des Fünftel - Abzugs bei Zehnten is von der Frage: in wiefern die Real-Berechtigten Überhaupt zur Grundsteuer einen Bei= trag zu leisten haben? abhängig, und diese Frage fleht wiederum mit der Grundsteuer-Geseßgehung in so enger Verbindung, daß eine abgesonderte legislative Erörterung darúber nicht stattfinden tann. Unseren getreuen Ständen wird auf dem nächsten Landtage der Ent= wurf einer vollständigen, die gegenwärtig bestehenden Geseße zusam= menfassenden Verordnung über die Grundst.uer vorgelegt werden, in welcher die Vorschriften wegen der gedachten Verbindlichkeit der Real-Berechtigten nothwendig ihren Plaß einnehmen müssen. Ueber die Befugniß der Zehntpflichtigen zum Fünftel-Abzuge wird dadurch zugleich Entscheidung erfolgen.

7) Wir haben aus der Petition Unserer getreuen Stände wege Ermäßigung des bestehenden Salzverkaufs-Preises die richtige Wür= digung des gegenwärtigen Staatshaushalts-Bedürfnisses gern wahr= genommen, und mögen Unsere getreuen Stände Unserer landesyä=- terlichen Fürsorge für das Wohl Unserer Unterthanen vertrauen, daß Wir, sobald der Zeitpunït aexommen seyn wird, wo ohne Stò= rung der zur Erhaltung des Ganzen durchaus erforderlichen Ord- nung tm Staatshaushalte, in den gegenwärtig bestehenden Abgaben Ermäßigungen eintreten können, solche gern gewähren, und dann in sorgfältige Erwägung ziehen werden, bei welchen Abgabe - Zweigen solche, insbesondere îin Rüksicht auf die ärmeren Voltsftlasscn, zu= nächst erfolgen müssen.

8) Die Einziehung der Weinsteuer - Rückstände von dem noch unverkauften, oder fernerhin nicht verkauft werdenden eigenen Wein - Gewinn aus dem Jahre 1832 im Wege der Exzcution ist hinsichtlich derjenigen Restanten, welchen die Steuer zu berichtigen schwer fällt , bereits eingestellt. Zu einer Veränderung des Wein- steuer - Gesehes hat während der Dauer der Unterhandlungen we-= gen Abschluß des Zol - Vereins mit Bayern und Württemberg und den Sächsischen Staaten nicht wohl geschritten werden können. Jundessen haben Wir durch Unsere in der Geseß - Sammlung publi= zirte Ordre vom 28. September 1834 diejenigen Erleichterungen bet Erhebung dieser Steuer angeordnet, welche für jeyt zulässig erschei= nen und allen billigen Wünschen Unserer Weinbau treibenden Un- terthanen entsprechen werden.

9) Das Gesuch. des Landtags wegen der Gewerbe - Steuer der im Bezirke mahl- und schlachtseuerpflihtiger Städte wobnendemn Bäcker und Schlächter hat Uns Veranlassung gegeben, das“ dieses Gegenstandes wegen bestehende, geseßliche und faftische Verhält niß näher erörtern zu lassen. Das Resultat ergiebt sich aus der sub C. beiliegenden Auseinanderseßung Unseres Finanz - Ministers, aus welcher Unsere getreuen Stände sh selb| Überzeugen werdet, aon r Aenderung der Geseßgehung kcine Veranlassung vorhan= en ist.

10) Das Gesuch Unserer getreuen Stände, den Vergleichs- Verhandlungen der Friedensrichter die Stempel-Freiheit in gleicher Art, wie den Verhandlungen der Schiedsmänner in den alten Pro= vinzen beizulegen, haben Wir in Gnaden bewilligt und werden eine besondere Verordnung darüber erlassen. Die Anträge wegen Aufz hebung der Stempelpflichtigkeit der in Prozessen vorkommenden Ur= kunden der Gerichtsvollzieher, so wie wegen Modifticirung der Vor schriften des Stempel-Geseßes vom 7. März 1822. §. 25 hinsichtlich der Bestrafung der unterlassenen Anmeldung einer Erbschaft zur Entrichtung des Stempels, werden bet der von Uns angeordneten Revision des gedachten Geseßes in nähere Erwägung genommen werden. Der Korrespondenz zwischen Stempel = Fiskalen und den Steuerpflichtigen, wegen Ermittelung des zu versieuernden Betra= ges der Erbschaften, kann die Porto - Freiheit nicht beigelegt wer- den, da solche bei der Korrespondenz der Behörden mit den Privat- Personen in Bezug auf die Entrichtung dffentlicher Abgaben über= haupt nicht stattfindet. Der Gebrauch des Stempels zu den Trans= scriptions-2ttesten, welche von den Hypotheken-Bewahrern auf den Urkunden vermerft werden, wird durch die Tarif - Position: „„At= teste, amtliche, in Privatsachen“, gerechtfertigt und kann um

so weniger erlassen werden, als in den alten Provinzen die Hyp9-