1903 / 46 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

UND

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile §20 s.

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 50 8. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteureu für Selbstabholer

auch die Expedition SW., Wilhelmftraße Nr. 32.

Einzelue Nummern kosten 25 s.

Jnhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

“Ernennungen 2c. Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs. ung, betreffend die Ausgabe von neuen Zins- scheinen zu den Schuldverschreibungen der 31/zprozentigen Deutschen Reichsanleihen von 1877 und 1881 und zu den Schuldverschreibungen der Z3prozentigen Deutschen Reichs- anleihe von 1893. ;

i Erste Beilage:

Uebersicht des auswärtigen Handels des deutshen Zoll-

gebiets mit Getreide un ekl in der Zeit vom 1. Januar

bis 15. Februar 1903 und 1902.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. } Vefannimachung, betreffend die Ausführung der Bestimmungen über die Ersehung der Vorprüfung und der ersten Haupt- Ung für den Staatsdienst im Baufache durch die Diplomprüfung. / i: : Urkunde, A D die Errichtung ‘einer fünften Pfarrstelle in der evangelishen St. Andreasgemeinde in Berlin.

* am Ó

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Professor Martin Switalski am Gymnasium in Braunsberg und dem Kaufmann Jsaak Lamm zu Erfurt den Noten Adlerorden vierter Klasse, dem Kreiskommunal- und Kreissparkassenrendanten Otto Stuelp zu Strasburg i. Westpr., dem Hegemeister a. D. Au A Sartuñg zu V übenberg im Kreise Bitterfeld, bisher u L eberoda im Kreise Quersurt, dem Gemeindevorsteher ouis Schröder zu Belgard im Kreise Lauenburg und dem Kirchenältesten, Soeben Hermann Müller ebendaselbst den Königlichen Kronenorden vierter M dem Steueraufseher a. D. Franz Rieger zu Glogau die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, An Schiffahrtsschußzmann Gustav Ebeling zu Stettin, dem Hilfskläubesteiger Friedrih Zottmann zu Wimmel- burg “im Mansfelder Seekreise, den Werkmeistern Eugen Traverso zu Hannover, Heinri Becker und August Reng zu Lindén (Hannove, F A berstedten U / l / Will eon A nto zu Nauheim m S ilhelm Kidter zu örden um ne Raugad erdinand, Hoddow 1 rw im Kreise Soltau, Peter hristof Garbers zu Brelow um reie C oe au Garbers zu Hügel desselben Kreises, Lad 6 h Möhlau i reise Bitterfeld und Eduard O u EGRLA in Kreise "Wittenber R N Christian Tönsmann zu Bielefeld, dem D bem ciedric Banse zu Neu meier elm im Land: mi riedri tete S kreise Oa brü Ls den Gutskämmerern n gu E datis zu Keilshof im Kreise Angerburg Un : ug Hen Jowié zu Reufsen desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzel Reitungs- dem Kaufmann Nichard Braun zu Berlin die Rettung

medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Rei.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs

den bisherigen Wirklichen Legationsrat und vortra enden Ra im Aus val en Amt Nücker-Jenisch, unter Berteihung 8 Titels und Ranges eines außerordentlichen Gesan 2 ea bevollmächtigten Ministers, zum General onsul für Aegyp

¿u ernennen geruht.

i ä i ädigst geruht: Seine Majestät der Kaiser haben Allergn

dem Konsul von Oerten in Hâvre den Charakter als Generalkonsul zu verleihen.

Bekanntmachung.

Erweiterung des a2 E

D echverkehr zwishen Berlin und Ksper Würtiemtd crófne! worden. Die Gebühr für ein ge? ohn es Gefpräth is zur Dauer von 3 Minuten beträgt

M 50 S. Berlin, den 21. Februar 19083. i Faisecide Ober-Postdirektion. Griesbach.

Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Montag, den 23. Februar, Abends.

y Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 20 zu den S bo A R TRGeN der 31/4 vorm. 4prozen- tigen Deutschen Reichsanleihe von 1877, Reihe V Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der 31/7 vorm. 4prozentigen Deutschen Reichsanleihe von 1881 und Reihe 11 Nr. 1 bis 20 zu den Schuld- verschreibungen der 3prozentigen Deutschen Neichs- anleihe von 1893 über die Zinsen für die zchn Jahre vom 1. April 1903 bis 31. März 1913 nebst den Erneuerungs- seinen für die folgende Reihe werden von der Königlich

reußischen Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, SW. 68, Sa traße 92/94, unten links, vom 2. März D 90D werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausnahme der drei lehten Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden. 4

Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Staats- papiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Reichsbankhaupitstellen, die Reichsbankstellen und die mit Kassen- einrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, sowie durch die- jenigen Kaiserlichen Oberpostkassen, an deren Siß sich eine der vorgedachten Bankanstalten nicht befindet, zu bezichen.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle der Staatspapiere selbst wünscht, hat ihr persönlih oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berehtigenden Erneuerungs\heine (Zinsscheinan weisungen) für jede Anleihe mit einem besonderen Verzeichnis zu über- geben, zu welhem R ebenda unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerierte Marke als Ériipfangäbeicheinigun: so ist das Verzeichnis einfah, wünscht er cine ausdrüdckliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung dec neuen Zinsscheine zurückzugeben.

_ Durch die Post sind die-Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Staatspapiere niht einzusenden, da diese sih in Bezug auf die afen L Gang mit den Jnhabern der Scheine niht in Schriftwechsel einlassen kann.

Wer die Zinsscheine durh eine der obengenannten Bank- anstalten oder Oberpostkassen bezichen will, hat dieser Stelle die Erneucerungsscheine für jede Anleihe mit einem doppelten Verzeichnis einzureichen. as eine Verzeichnis wird, mit eincr ÉEmpfangsbescheinigung versehen, sogleih zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den ‘gedachten Ausreichungsstellen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er- neuerungssheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats- papiere oder an eine der genannten Bankanstalten und Ober- postkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 18. Februar 1903:

Reichsschuldenverwaltung.

von Hoffmann.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrat Rasch aus Posen zum Regierungsrat, den Kreisdeputierten Freiherrn Kraft von Boden- hausen in Bitterfeld zum Landrat des Kreises Bitterfeld und - den Konsistorialassessor Heinrih Johannes Daniels um Regierungsrat, Justitiar und Verwaltungsrat bei einem Movin ialshulkollegium, sowie i Ó ui den Vorschlag des Magistrats zu Loiß den Gerichts- referendar a. D. Ernst Beyer in Wolgast zum Bürger- meister der Stadt Loiß zu ernennen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Regierungsrat, Justitiar und Verwaltungsrat

Der rovinzialshulkolleguum in Posen über-

Daniels is dem wiesen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Jn ‘der Sihung des Verwaltungsrats der Landschaft der Provinz Westfalen vom 22. ovember v. J. sind die am 6. Januar 1900 und am 20. Juni 1902 ohne Zeit- beshränkung Allerhöchst bestätigten Direktionsmitglieder, und zwar:

er Landesökonomierat S Winkelmann zu Köbbing bei Hiltrup als drittes ordentliches Mitglied der Direktion, und die drei stellvertretendèn Mitglieder der Direktion

1903.

1) der Gutsbesißer Josef Vrede zu Münster, 2) der Amtsgerichtsrat Hermann Köchling zu Münster, leßterer auh als Stellvertreter des Syndikus, und 3) der Gutsbesißer Friß Eickenscheidt zu Kray, als Stellvertreter in der vorgenannten Reihenfolge, sämtlich auf uri Jahre vom 1. Januar d. J. ab, wiedergewählt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung.

In Auéführung der Bekanntmahung vom 27. November 1902, betreffend die Erseßung der Vorprüfung und der ersten Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufache dur die Diplomprüfung Zentralblatt der Bauverwaltung 1902, Nr. 99, Seite 609, Gisenbahnverordnungéblatt 1902, Nr. 57, Seite 540 bestimme ih folgendes:

I. Maschinenbaueleben werden zur praktishen Vorbildung auf Grund der §§ 5 bis 13 der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufah vom 1. Juli 1900 fortan nit mehr eingestellt, die bereits eingestellten Maschinenbau- eleven werden noch in der vorgeschriebenen Weise vollständig aus- gébildet. Es kann jedoch vom 1. April 1903 ab die in den Diplom- prüfung8ordnungen geforderte einjährige praftische Beschäftigung auch in den Staatseisenbahnwerkstätten unter den in der nachfolgenden Ans weisung vorgesehenen Bedingungen abgeleistet werden.

11. Meldungen zur Ablegung der Vorprüfun Ÿ 14 der Vorschriften usw. vom 1. Juli 1900) wérden bei den Techni chen Prüfungsämtern in Aachen, Berlin und Hannover nur noch für die am 1. April 1903 beginnende Prüfungspertode angenommen; in der am 1. Oktober 1903 beginnenden Prüfungsperiode werden nur noh Wiederholungbprüfungen vorgenommen.

TIL. Meldungen zur Ablegung der ersten Haupt- Pres 20 der Vorschriften usw. vom 1. Juli 1200) ‘werden

ei den Technischen Prüfungsämtern in Aathen, Berlin und Hannover nur noch bis zum 31. Dezember 1903 angenommen. Wiederholungs- prüfungen fiuden nur noch biszum 30. Juni 1994 statt. Die Tech- nishen Prüfungsämter werden am 1. Juli 1904 aufgelöst.

1V. Diplomingenieure, welche die Prüfung bèi einer Technischen HoHschule in Preußen nach’ dem 1. April 1903 unter den im Erlaß vom 27. November 1902 enthaltenen Vorausseßungen bestanden haben, können fih spätestens sechs Monate nach bestandener Diplomprüfung bei mir zur Ernennung zum NRegierungsbauführer und zur Ausbildung im Stagatsbaudienste- melden und zwar entweder in der Nichtung des

ohbaus, des Wasser- und Straßenbaus, des Eisenbahnbaus cder des

isenbahnmoschinenwesens. Der Meldung sind beizufügen :

1) Ein Lebenslauf, in dem auch die Militärverhältnisse darzulegen sind. (Meldung und Lebenslauf sind in deutscher Sprache abzufassen und eigenhändig zu schreiben.)

2) Das Reisezeugnis der Schule.

3) Die Zeugnisse der Technischen Hochschulen, auf denen der Bes werber studiert- hat.

4) Das Zeugnis über die bestandene Vorprüfung.

5) Das Zeugnts über die bestandene Hauptpuüfung.

6) Die Ernennung zum Diplomingenieur.

7) Ein Zeugnis über die praktische Beschäftigung

a. für Divlomingenieure des Hochbaufaches:

vor dem Beginne des Studiums oder während der Sommer- ferien vor Ablegung der Vorprüfung (mindestens acht Wochen) —— 14 und 28 der Vorschriften usw. vom 1 Juli 1900 —,

b. für Diploraingenieure des Wasser- und Straßenbau-

fahes und dcs Eisenbahnbaufaches: vor dem Beginne des Studiums oder während der Sommer- ferien vor Ablegung der Borprüfung (falls eine \olche Be- \châftigung stattgefunden hat) §§ 14 und 28 der Vor- s{riften usw. vom 1. Juli 1900 —,

c. für Diplomingenieure des Maschinenbaufaches:

in ciner Werkstätte während eines Jahres nah der Be- stimmung in der Diplomprüfungsordnung.

__Ve/ Die Diplomingenieure, die von mir zur Aus- bildung im Staatsbaudienste in Aussicht genommen werden, haben ferner beizubringen :

1) Ein amtliches ee /

__2) Ein ärztlihes Zeugnis, daß der Antragsteller frei von körper- lihen Gebrehen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronishen Krank- heiten ist fowie genügendes Seh: und Hêërvcrmögen und fehlerfreie Sprache hat. h f ;

Für diejenigen Diplomingenieure, die zur Ausbildung im Staats- eisenbahndienste in Ausficht genommen find, kommen hierbei zur Anwendung § 1 der Anweisung für die Annahme und praktische Aus- bildung der Negierungsbauführer des Eisenbahnbaufaches ‘vom 13. Sep- tember 1900 und § 1 der Anwéêisung für die Annahme und praktische Ausbildung der Eleven und der Regierungsbaufübrer des Maschinen- baufahes vom 13. September 1900. (Der Wortlaut dieser Be- stimmungen ist am Schlusse der Bekanntmachung abgedruckt.)

3) Den Nachweis, daß für die Dauer von vier Jahren die zum standesgemäßen Unterhalt erforderlihen Mittel gesichert sind.

VI. Die zur Ausbildung im Staatsbaudienste zu- gelassenen Dipkomingenieure haben sich bei dem Chef der- jenigen Provinzialbehörde zu melden, in deren Bezirk fie die prattis e“ Ausbildung zu erlangen wünf{chen. Ihre Ernennung zum MRegierungsbauführer, ihre prafktishe Ausbildung und - ihre els zur zweiten Hauptprüfung regeit sich nah den Bestimmungen der §§ 26 und folgende der Vorschriften übet die Aus- bildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufah vom 1. Juli 1900. ‘Die Negierungsbauführer des Maschinenbaufaches, welche die Lokomotivsührerprüfung noch nich: abgelegt haben. sind jedoch vor Eintritt in die imH 29 festgeseßte zweijährige Ausbildungszeit zu- nächst noch drei Monate im Lokomotivsahrdienst zu beschäftigen,

wonach sie die Lokomotivführerprüfung abzulegen haben.