1903 / 78 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

und

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 (50 „. Ale Postauftalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer deu Postanstalten und Zeitungsspediteureu für Selbstabholer

auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Eiuzelue Uummern kosteu 25 4.

M2 D.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c. 4

Geseg, betreffend Verwendung von Mehrerträgen der Reichs- einnahmen und Ueberweisungssteuern zur Schuldentilgung. Bekanntmachung, betreffend Krankenkassen. Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung mehrerer Pakete

zu einer Postpaketadresse.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung von Chausseegeld an den Kreis Münsterberg.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung tes Rechts zur Erhebung von Chausseegeld an den Kreis Sorau.

Ansage, betreffend den Besuch der dem Hofe angehörigen oder dajelbst vorgestellten Herren und Damen bei dem Botschafter der Vereinigten Staaten von -Amerika und bei- dessen Gemahlin. j

Bekanntmachung, betreffend die Jmmatrikulation an der Uni- versität in Berlin für das Sommerhalbjahr 1903.

Bekanntmachung, betreffend das Felix Mendelssohn-Bartholdy- Stipendium für Musiker.

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee und in der Marine.

Berlin, Mittwoch, den 1. April, Abends.

Auf Grund des 8 75a Abs. 4 des Krankenversiches rungsgeseßes vom 10. April 1892 (Reichsgeseßbl. S. 379) wird die dur Nr. 243 des „Reichsanzeigers“ vom 12. Oktober 1901 bekannt gemachte Bescheinigung, wonach die „Zentral- Kranken- undSterbekasse der Tabakarbeiter Deutsch:

lands (E. A in Hamburg, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 a. a. O. genügt, widerrufen.

Berlin, den 30. März 1903.

Der Reichskanzler. Jm Auftrage: Caspar.

Bekauntma h Un-9-

Zur Vermeidung von Weiterungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß für die Zeit vom 5. bis einshließlich 12. April im inneren deutshen Verkehr die Vereinigung mehrerer Pakete zu einer Postpaketadresse nicht

estattet ist. Auch für den Auslandszverkehr wird dem ublikum empfohlen, während dieser Zeit in seinem cigenen Interesse zu jedem Paket besondere Begleitpapiere auszufertigen. Berlin C. 2; den 30. März 1903. Kaiserliche Oberpostdirektion. Griesbach.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem im Reichsamt des“ Jnnern angestellten Geheimen Kanzleisekretär Franz Damm bei seinem Ausscheiden aus dem Reichsdienst den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.

Der wißen\schaftlihe Hilfsarbeiter (Physiker) in der naulishen Abteilung Ls Reichsmarineamts Dr., Erich

Schmidt ist zum Physiker im Reichsmarineamt ernannt worden.

Von dem Kaiserlichen Konsul in St. Louis ist der Kauf- mann Gottfried Schirmer zum Konsularagenten in Denver (Colorado) bestellt worden. i

Geseßt, ; betreffend Verwendung von Mehrerträgen der RNeichseinnahmen und Ueberweisungssteuern zur

Schuldentilgung. i Vom 28. März 1903.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstages, was folgt : S :

Uebersteigen in den nre 1902 und 1903 die den Bundesstaaten zustehenden ÜUeberweisungen aus den Er- trägen an Zöllen, Tabaksteuer, Branntweinverbrauhsabgabe und Zuschlag sowie an N r abten das Etats- soll, so if der Mehrbetrag an den den Bundesstaaten aus dem Ertrage der Zölle und Tabaksteuer zu über- weisenden Beträgen zu S und zur Tilgung der durch den Reichshaushaltsetat für 1 bewilligten Arschufianläihe von 72 102 415 M zurüdzubehalten. . Die Tilgung erfolgt durch entsprehende Abseßung vom Anleihesol. Soweit geeignete Anleihekredite niht mehr offen stehen, wird über die Art der Tilgung durch den Reichshaushaltsetat für die Rehnungsjahre 1904 und 1 Bestimmung getroffen.

In gleicher Weise sind erforderlichen Falls die Uebershüsse zu verwenden, welche sich eiwa im Rechnungsjahr 1903 im eigenen Reichshaushalt lage p

Insoweit die im S 1 E ne und Mehr- beträge zur Tilgung der Zuschußanleihe von 72 102415 niht ausreichen sollten, sind auch die Mehrbeträge zu dieser Tilgung zu verwenden, um welche in dem Nehn)utadiülice 1904 und den folgenden die Ueberweisungen an die Bundes- staaten die Matrikularbeiträge übersteigen. Die Bestimmungen im 21 finden im übrigen entsprechende Anwendung. ¡ h i Urkundlich unter Unserer Vie E Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsiegel. : Gegeben Berlin im Schloß, den 28. März- 1903. (L. 8.) Wilhelm. ) Graf von Bülow.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Präsidenten der Königlichen Ansiedelungskommission für Westpreugen und Posen, Wirklichen Geheimen Ober- regierungsrat Dr. von Wittenbucg zu Posen die zum 1. April d. J. nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst “mit Pension sowie unter Verleihung des Sterns zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub in Gnaden zu gewähren, L dem S een von Arnjtedt in Magdeburg aus Anlaß jeines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rats erster Klasse und dem Direktor des Städtishen Gymnasiums und Real-

G Dee in der Kreuzgaßse in Cöln, Professor Dr. Peter

horn, anläßlih seines Uebertritis in den Ruhestand den Charáfter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen, sowie der Wahl des Oberlehrers am Marienstiftsgymnasium in Stettin, Professors Johannes Leitriÿ zum Direktor der Realschule in Düsseldorf und der Wahl des Oberlehrers am Städtischen Gymnasium und Fe En in Cóln De. Lorenz Niessen zum Direktor des Progymnasiums in Rheinbach die Allerhöchste Bestätigung zu erteilen. G

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

dem Regierungshaupikassenbuhhalter Garz in Cassel, dem Regierungssekretär Gruber zu Königsberg i. Pr., dem Rentmeister Andreas Beer in ngerburg und dem Rent- meister Buhrow in Magdeburg bei ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Rechnungsrat und

dem Geheimen Kanzleiinspektor bei dem Finanzministerium Ottermann aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charafter als Kanzleirat zu verleihen, sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Lissa i. N. etroffenen Wahl den bisherigen Ma istratsassessor Richard Mollbur in Rathenow als besoldeten Bei- geordneten der Stadt Lissa i. P. für die geseglihe Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Auf Jhren Bericht vom 5. März d. J. will Jh dem Kreise Münsterberg im Regierungsbezirk Breslau, welcher eine Verbindungschausjee zwishen der Münsterberg-Grottkauer Chaussee und der vom Bahnhof Sai über Heinzendorf, Berzdorf nah Haltauf führenden Chaussee, und zwar auf der Strecke von Kunzertdorf nah Berzdorf erbaut hat, gegen Uebernahme der künftigen chaußeemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des E geldes nach den B E des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 40 ._S 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden usäßlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämtlicjen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ads Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentshen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers Berliu SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

19083.

auf die gedahte Straße zur Anwendung kommen. Die ein- gereichte Karte erfolgt anbei zurü. Berlin, den 9. März 1903. Wilhelm R. é Budde.

An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Auf Jhren Bericht vom 8. März d. J. will Jch dem Kreise Sorau im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. für die von ihm ausgebaute und in dauernoe Unterhaltung über- nommene Kreischaussee von Forst über Koyne, Groß-Bade- meusel und Klein-Bademeusel nah Triebel ‘das Recht zur Er- hebung des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des Chaussee-

eldtarifs vom 29. Februar 1840 (Geseßsamml. S. 94 ff.) ein- Fhließtich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zu- säßlihen Vorschriften vorbehaltlih der Abänderung“ der sämtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen, auch Agen, daß die dem Chaufsseegeldtarife vom 29. Februar 840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereihte Karte erfolgt anbei zurü.

Berlin, den 16. März 1903. Wilhelm R. Budde.

An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Zufolge der Allechöhst genehmigten Vorschriften, welche den hier accreditierten Botshzftera auswärtiger Mächte gegen- über zu beobachten sind, haden sämtliche zum Allerhöchiten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren den Bot- schaftern und deren Gemahlinnen, nachdem diejelben von Jhren Kaiserlichen und Königlichen Mazjeitäten und von Jhren König- lichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des König- lichen Haujes empfangen worden find, sowie sämtliche zum O sten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Damen den Botschafterinnen nah allgemëinem Herkommen den ersten Besuch, und Bee in Person, zu machen. Diese Bestimmung tritt jegt in Betreff des Botschafters der Vereinigten Et: Rig von Amerifa, Königsplaß 4, und dessen Gemahlin in Krast. Berlin, den 30. März 1903. Der Oberzeremonienmeister. Graf A. Eulenburg.

Ministerium der geistlihen, Unterrihtis- und Medizinalangelegenheiten. Der ordentliche Professor D. Guskav Ecke zu Königs- berg i. Pr. ist in gleicher Eigenschaft in die evangelis- theologische Fakultät der Univerhtät zu Bonn verseßt worden.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität. en Uni-

Belanntmachung.

Die Jmmatrikulatioñen bei der hiesi versität für das bevorstehende Somme: semester beate am 16. April und {ließen mit dem 6. Mai d. J.

Jeder, der immatrikutiert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Unioersität mit einec Zu- lassungskarte zu versehen. Ort und Stunde der Jmma- trikulation wird bei dieser Gelegenheit mitgeteilt werden.

Behufs der Jmmatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämtliche Zeugniße im Original:

1) die Studierenden, welche die Universitätsstudien erst beginnen, und zwar Angehörige des Deutschen Reichs: dasjenige Neifezeugnis einer Pábecén Lehranstalt, welches für die Autasfänat zu den ihrem Studienfah ent- A iC e O E in ihrem Heimatsstaat -vor- ge]chrieben ijt, j

Ausländer : ausreichende Legitimationspapiere, Paß 2c. und amtliche Zeugnisse über die erlangte Schulbildung;

2) die Studierenden, welche von einer anderen Universität kommen: die zu 1 geforderten Zeugnisse und- ein- Abgangszeugnis von jeder der früher bejuhten Uni- versitäten. :

Angehörige des Deutshen Reichs, welhe ein Reifezeugnis nicht erworben , jedoh wenigstens dasjenige Maß der Schulbildung erreiht haben, welches für die Er- langung der Berechtigung zum cinjährig - freiwilligen Dienst vorgeschricben ist, können mit besonderer Erlaubnis der unter= eihneten Kommission auf vier Semcster immatrikuliert und

i der philosophishen Fakultät eingetragen werden.

Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung der Zeug= nisse persönlich an den Universitätssekretär abzugeben. For- mulare zu denselben können bei dem Oberpedell in Empsa genommen werden. i

Berlin, den 26. März 1903.

ollen die dem Chaufseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen

Die Jmmatrikulaticnskommission._ J. V. DToblex Daude.