1938 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Aug 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reihs8- und Staat8anzefiger Nr. 176 vom 1. Auguft 1938. S. 2

S 4. 2 Diese Verordnung tritt am 5. August 1938 in Kraft.

Berlin, den 27. Juli 1938. D2r Reichsminister der Finanzen. J N: Heddinda.

Bekanntmachung.

Die Umsaßsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat Juli 1938 werden auf Grund von § 5 Absay 1 Saß 2 des Umsaßsteuergeseßes vom 16. Oftober 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 942) in Verbindung mit 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsayß- steuergesez vom 17. Oktober 1934 (Neichsgeseßbl. T S. 947)

wie folgt festgeseßt: LÆfd.Nr. Staat | Einheit RM

12,58 64,73

( 42,13 (= 500 belg. Frs.) | Brasilien 100 Milreis 14,60 Bulgarien 100 Lewa 3,05 | Canada 1 Dollar 2,48 Dänemark 100 Kronen 94,81 Danzig 100 Gulden 47,05 | Estland 100 Kronen 68,20 | Finnland 100 Mark 9,41 Frankrei 100 Francs 6,89 Griechenland 100 Drachmen 2,36 Großbritannien 1 Pfund Sterling 12,28 Holland 100 Gulden 137,08 Fran 100 Nials 1095 Island 100 Kronerti 5491 Jtalien 100 Lire 13,10 Sayan 100 Yen 08 Iugoslawien 100 Dinar 5,70 Lettland 100 Lat 48,80 Litauen 100 Litas 41,98 Luxemburg 500 Francs 52,66 | Norwegen 100 Kronen 61,69 | Polen 100 Zloty 47,05 Portugal 100 Csfudos Et Numänien 100 Lei 2,90 | Schweden 100 Kronen 63,28 | Schweiz 100 Franken 56,98 | Tschehoslowakei 100 Kronen 861 | Türkei 1 Pfund 1/98 | Ungarn 100 Pengö 61,44 (bei Ausfuhr nah | Ungarn) 32 | Uruguay 1 Peso 1,05 | L) |

1 Pfund

0 Papierpesos

| (= 44 Goldpesos) | Belgien 100 Belga

| Aegypten | Argentinien 10

H OSIARDTR o tom

30 31

33 | Vereinigie Staaten 1 Dollar 2, von Amerika Die Festseßung der Umrechnungssäße für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am 5. d M: Berlin, den 1. August 1938. Der Reichsminister der Finanzen. J: A, Hedding.

E ———S

Die Znderxziffer der Großhandelspþpreise vom 27. Zuli 1938.

1913 = 100 Ver- E in vH

Indergruppen

L. Agrarstoffe. . Pflanzlihe Nahrungsmittel . . 1162 + e SPIAMII N «ui a o eta 90,5 + O ELLG6 «S 105,8 Agrarstoffe zusammen « 106,2 . Kolonialwaren i 89,8 LL. Frndustrielle Rohstoffe und Halbwaren, Roe E 113,2 . Eisenrohstoffe und Eisen. .. 104,0 «Metalle (außer Elsen). » 50,3 A s oos T0 L OUNIE N CEDeE oe ed E83 Gl a eo 101,6 2. Künstliche Düngemittel . , 52,8 . Kraftôle und Schmierstoffe . 105,2 . Kautschuk « 41,8 ». Papierhalbwaren und Papier . 1044. «O a E 120,0 Industrielle Nohstoffe und Halbwaren zusammen . 3,8 ULLL. Fndustrielle Fertig- waren, « Probultionomillel c a ch à 2 112,8 C E 39,6 135,6 Industrielle Fertigwaren zu- ; O R B 125,8 GesanmtinDeL. « «4 5 105,9 J +

1) Monatsdurch{\{nitt Juni.

Die JIndexziffer der Großhandelspreise stellt sih für den 27, Ult auf 105,9 (1913 = 100); sie hat sich gegenüber der Vorwoche (105,7) leiht um 0,2 vH erhöht. Die Gndexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 106,6 (+ 0,4 vH), Kolonialwaren 89,8 (unverändert), industrielle Roh- stoffe und Halbwaren 93,9 (+ 0,1 vH) und industrielle" Fertig- ivaren 125,8 (unverändert).

__Im einzelnen wirkte sih in der Jndexziffer für Agrarstoffe bei den pflanzlihen Nahrungsmitteln die stärkere Berücksichti- gung der Preije für neue Speisekartoffeln aus.

_An den Märkten der industriellen Rohstoffe und Halbwaren haben sich die Preise der Nichteisenmetalle Kupfer, Blei, Zink, Zinn und der zugehörigen Halbfabrikate erhöht. Von den Texti- lien lagen Baumwolle und Baumwollgarn im Preis etwas höher als in der Vorwoche; die Jutepreise haben nachgegeben. Der Rückgang der Fndexziffer für Häute und Leder ist durch Preis- abschwähungen für Oberleder verursacht; die Preise für aus- ländishe Rindshäute sind weiter gestiegen.

Berlin, den 30. Juli 19838, Statistishes Reichsamt.

Die Reichsinderxziffer für die Lebenshaltungsktosten im Zuli 1938, __ Für den Monat Zuli 1938 beträgt die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten 126,8 (1913/14 = 100); sie hat gegenüber dem Vormonat (126,0) um 0,6 vH angezogen,

[++T+ HmOoOrHoSooS omm O

m S S _ S

-

O Do SSSSS

D _—

Die Jndexziffer für Ernährung hat sich um 1,1 vH auf 1243 erhöht; dies ist auf die Einbeziehung der Preise für Kar- toffeln neuer Ernte sowie auf höhere Preise fir Gemüse zu- rückzuführen. {Fn der zweiten Fulihälfte hat etwas später als sonst der jahreszeitliche Rückgang der Preise für Kar- toffeln neuer Ernte und für Gemüse eingeseßt. Die Fndexziffer für Bekleidung hat um 0,4 vH auf 131,4 angezogen. Die 7Fndex- Ziffer für Heizung und Beleuchtung (123,2) hat sih durxh Ver- ringerung der Sommerpreisabschläge für Hausbrandkohle um 0,1 vH erhoht. Die JFndexziffer für „Verschiedenes“ stellt sich auf 142,0 (—0,4 vH) und die für Wohnung auf 121,2 (un- verändert).

Berlin, den 30. Fuli 1938.

Statistisches Reichsamt.

Anordnung WL 4 der üîberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare (Rückgabe- und Beimischungspflicht für gebrauchte und regenerierte Pußlappen) vom 26. Juli 1938 *), Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. T S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Funi 1937 (Reichsgeseßbl. T S. 761) in Verbindung mit dexr Verordnung über die Errichtung von Überwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934), des Spinnstoffgeseßes vom 6. Dezember 1935 (Reichs- geseßbl. I S. 1411), des Gesetes zur Durchführung des Vier- jahresplanes Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Reichstwirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet:

S (1) Die auf Grund des § 7 der Anordnung WL 2 vom 27. Februar 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 51 vom 3. März 1937) zum Handel mit Puß- lappen berechtigten Betriebe dürfen gewaschene und des- infizierte Pubßlappen an Verbraucher nur verkaufen, wenn

a) der Käufer die gleiche Gewichtsmenge an gebrauchten und öligen Pußlappen zurückgibt,

b) in Höhe eines auf Grund dieser Anordnung tm Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger bekanntgegebenen Hundertsaßes der Lieferung regenerierte Pußlappen beigemischt sind.

(2) Regenerierte Pußblappen sind gebrauchte Publappen,

die entölt und gewaschen sind.

82 (1) Der Höchstpreis für gebrauchte (ölige) Publappen beträgt a) beim Verkauf durch Anfallstellen an Rohproduktenhändler, Put- lappenherstellex und Reinigungs- Gtaltet «E b) beim Verkauf durch Rohproduk- tenhändler und“ Pußbläppenher- steller an Reinigungsanstalten RM 4,— je 100 kg. (2) Die Preise verstehen sich ab Versandbahnhof netto Kasse nach Empfang. 83

(1) Sammler und Mittelhändler können gebrauchte (ölige) Publappen unmittelbar an die Reinigungsanstalten vertaufen.

(2) Es ist verboten, ölige Publappen unter die sortierten und unsortierten Lumpen (Pappenlumpen usw.) zu mischen.

S 4 Der Höchstpreis für gereinigte Pußlappen beträgt RM 38,50 je 100 kg ab Versandbahnhof. Der Preis versteht sich für beste Beschaffenheit, zahlbar netto Kasse nach Empfang, Vextreterprovision einbegriffen.

S5 ,_ (1) Die bei der Reinigung anfallenden kleinstückigen oder mürben entölten und gereinigten, als Pußlappen nicht mehr verwendbaren Lumpen dürfen unmittelbar an die Ver- braucher zu dem Preise der Bekanntmachung der Höchstpreise für Lumpen vom 27. Februar 1937 verkauft werden,

(2) Soweit das Material zur Herstellung von Reißbaums- wolle nicht mehr geeignet ist, gilt als Höchstpreis der Preis für dunkel Kattun mit Schrenz gemäß Abschnitt M 7 der Bekanntmachung der Höchstpreise für Lumpen vom 27. Fe- bruar 1937.

S6

_ Die Pußlappenhersteller sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Kalendervierteljahres (bis spatestens 5. Januar, 9. April, 5, Juli, 5. Oktober eines jeden Jahres) über die Fachuntergruppe Pußlappen- und Polierscheibenherstellung und Pußtuchwäscherei der Überwachungsstelle Meldung zu erstatten über die dem Verbrauch oder Handel im abgelaufenen Kalendervierteljahr insgesamt zugeführten Putlappen ge- trennt nach a). « « « . kg orig. Ware, D) . Kg regenerierte Pußlappen. Pubßlappenhersteller, die nicht selbst regenerieren und waschen, haben außerdem c) unter Benennung des Lieferers anzugeben, welche Mengen an regenerierten Pußlappen von ihnen im abgelaufenen Kalendervierteljahr bezogen sind.

S T (1) Zuwiderhandlungen gegen die Preisvorschriften der Ss 2, 4 und 5 fallen unter die Strafvorschtiften die S 22 S NOIE Des vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesebbl. I S, i

RM2,— je 100 kg,

(2) Jm übrigen iverden Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung nach den §8 10, 12—15 dex Verordnung übex den Warenverkehr bestraft,

: S8

__ Diese Anordnung tritt am Tage nah der Verkündun im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatbauzeiter

in Kraft. Der Reichsbeauftragte für Wolle. J. V.: Hermann.

*) Betrifft nicht das Land Oesterreich.

Bekannimachung BS 1°)

der Überwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare vom 26. {Fuli 1938.

Auf Grund des § 1 der Anordnung WL 4 vom 26. Zuli

1938, betr. Rückgabe- und Beimischungspflicht für gebrauchte und regenerierte Pußlappen (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 176 vom 1. August 1938), wird der beim Verkauf von gewaschenen und desinfizierten Pußlappen an Verbraucher vorgeschriebene Anteil beizunischender regene- rierter Putlappen auf 25 vH. der gewichtsmäßigen Gesamt- lieferungsmenge festgeseßt.

Die Bekanntmachung tritt am Tage nah ihrer Ver- öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Der Reichsbeauftragte für Wolle. F Vi Eau

*) Betrifft niht das Land Österreich.

Sechsundzwanzigste Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft. Vom 1. August 1938,

Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesehes über Wirtschaftswerbung (Reichsgeseßbl. T S. 791) wird folgendes bekanntgemacht:

Ziff. 3 Abs. 2 der 6. Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft vom 21. März 1934 (Reichsanzeiger Nr. 69) erhält folgende Fassung: ! ;

Die Genehmigung, die Bezeichnung „Messe“ zu führen, wird erteilt:

der „Leipziger Frühjahrsmesse“ und der „Leipziger Herbstmesse“ in Leipzig, als allgemeinen Waren- und Mustermessen, sowie für ihre sazungsgemäß festgelegten Zwee,

a) der „Breslauer Messe“ in Breslau,

þ) der „Deutschen Ostmesse“ in Königsberg (Pr.),

c) der „Kölner Messe“ in Köln,

d) der „Wiener Messe“ in Wien.

Die 19, Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft vom 29. Oktober 1936 (Reichsanzeiger Nr, 258) wird dadurch hinfällig.

Berlin, den 1. August 1938.

Der Prôsident : des Werherätes der deutschen Wirtschaft. Reichard.

ema

ESrste Bestimmung des Werberaies der deutschen Wirtschaft über die Einführung seiner Bekanntmachungen im Lande Oesterreich. Vom 1. August 1938,

Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesebes über Wirtschaftswerbung (Reichsgeseßbl. 1 S. 791) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung des Geseßes über Wirtschaftswerbung im Lande Oesterreich vom 11. Juni 1938 -(Reichsgeseßbl. 1 S. 624) wird zur teilweiscni Jtkraftseßung der Bekannt machungen des Werberates der deutf{en! Wikkschäft im Laitde

Oesterreih im Einvernehmen mit dêm Reichskomnitssat fr

die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich folgendes bestimmt: |

T. Zweite Bekanntmachung.

1. Von der 2. Bekanntmachung vom 1. November 1933 (Reichsanzeiger Nr. 256) in der Fassung der 14. Bekannt- machung vom 28. September 1935 (Reichsanzeiger Nr. 227) und der 15. Bekanntmachung vom 30. Dezember 1935 (Reichs- anzeiger Nr. 1/1936) treten im Lande Oesterreich die Ziffn. L bis 6, 10 Buchst. þ, 12 bis 14, 16, 17 und 21 in Krast. i

2. Die Ziff. 9 Buchst. c tritt insoweit in. Kraft, als sie die Werbung durch Messen und Ausstellungen betrifft. An Stelle des in Ziff. 9 Buchst. c genannten 31. Dezember 1933 tritt als Stichtag der 1. Oktober 1938. Danach bedarf im Lande Oesterreich der Genehmigung zur Wirtschaftswerbung M den einzelnen Fall ein Werber“ zur Veranstaltung von Messen und Ausstellungen mit Ausnahme derjenigen Messen und Ausstellungen, die vor dem 1. Oftober 1938 beginnen.

3. Die Ziff. 19 tritt im Lande Oesterreich in folgender Fassung in Kraft:

„19, Ein Veranstalter von Messen und Ausstel- lungen hat die Genehmigung für solche Veranstaltun- gen, die von ihm für die Zeit bis .zum 31. Fuli 1939 einshließlich geplant sind, spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu beanträgén. Für die Veranstaltungen, die nah dem 31. Fuli 1939 tatt= finden sollen, ist die Genehmigung ein halbes Fahr vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen.“

4. Für Eigenwerbung (Ziff. 1 Abs, 2 der 2. Bekannt- machung), für Werbeberatung und Werbegestaltung (Ziff. 1 Abs. 1 Grds b der 2. Bekanntmachung) untd für Werbungs=- vermittlung (Ziff. 1 Abs. 1 Buchst. d der 2. Bekanntmachung) wird die nach § 3 des Geseßes über Wirtschaftswerbung er=- forderliche Genehmigung zur Wirtschaftswerhung ohne Er- hebung einer Abgabe zunächst allgemein erteilt, unbeschadet der für Werbungsmittler, erforderlichen Zulassung.

Werber (Ziff. 1 Abs. 1 Buchst. c der 2. Bekanntmachung) wird die Genehmigung zunächst insgesamt erteilt mit Aus=- nahme der Veranstalter von solhen Messen und Ausstel- lungen, die nah dem 30, September 1938 beginnen.

IT. Sechste Bekanntmachung.

5. Die 6. Bekanntmachung vom 21, März 1934 (Reichs4 anzeiger Nv. 69) in der Fassung der 26. Bekanntmachung vom 1. August 1938 (Reichsanzeiger Nr. 176) tritt im Lande Oesterreich zugleich mit dieser Bestimmung in' Kraft.

TIT. Siebente Bekanntmachung.

6. Die Ziffn. 1, 4 und 5 der 7. Bekanntmachung vom 21, März 1934 (Reichsanzeiger Nr. 69) treten zugleich mit dieser Bestimmung, die Ziffn. 2 und 3 ‘am 1. Fanuar 1939

in Kraft. IV. Fnkrafttreten. 7. Diese Bestimmung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. N Berlin, den 1. August 1938. Der Präsident des Werbexates der deutschen Wirtschaft, Reichard, | i

„h:

A A s

Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 176 vom L. Auguft 1938. S. 3

Entscheidungen

auf Grund der SS 2 und 4 des Gesegzes zum Schuze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 (Reich8gesegzb!1. 1 S. 285).

Seines

Gegenstand

Hersteller

Herstellung8ort

Tag und Zeichen

Ent1cheidende Behörde der Entscheidung

2

| 3 / 4

5 Ö O

Werbeprospekt mit der Abbildung des Hauses der deutschen Kunst

Sortiment Kaffeetöpfchen mit aufgedrucktem Hakenkreuz

Text und 2 Hakenkreuzen Relief aus Holz mit dem Bildnis des Führers

„Großdeutschland“ heißt meine neue vorzügliche Zigarre“ Hauchbilder mit Darstellungen des Führers

des Desterreih erwachte brach seine Ketten entzwei“ Berlin, den 15. Juli 1938.

Bekanntmachung.

Die am 30. Fuli 1938 ausgegebene Nummer 120 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: . Verordnung über öffentliche Spielbanken. Vom 27. Juli 1938.

Vierte Verordnung zur Durchführung des Gesezes über Maß- nahmen zur Förderung des Außenhandels. Vom 29. Juli 1938.

; ‘Verordnung über den Zusammenschluß der deutshen Milch-

un Fettwirtschaft. :-Vout: 29:.Juli 1938, Bweite Verordinuñg zur Durchführung des Schwarzsender-

geseßes. Vom 29. Fuli 1938;

N 1“ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 1. August 1938.

: Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

———

: Bekanntmachung.

Die am 30. Juli 1938 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Rhein- Main-Donau-Verbindung und den Ausbau der Donau (Durch- führungsverordnung zum Rhein-Main-Donau-Gescß). Vom 26. Q 1938. r

etanntmahung zu dem Freundschaftsvertrag zwishen dem Deutschen Reich R Mand chufuo, Vom 22. Fuli 1938. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200,

Berlin NW 40, den 1. August 1938. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri.

Preußen.

e 2DIE Forstmeisterstelle Schöneihe im Landforstmeister- bezirk. Breslau ist zum 1. November 1988 zu beseßen. Be-

“-werbungsfrist: 1. September 1938,

ctt rae

Verfügung. Auf Grund des Gesetzes über die Einzichung kommunisti- chen Vermögens vom 26. Mai 1933 (R. G. Bl. 1 S. 293) in erbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung des

E über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom

831. Mai 1933 (G. S. S. 207) und des Gesetzes über die Ein- ziehung volks- und staätsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (R. G. Bl, 1 S. 479) werden nachfolgend aufgeführte Vermögenswerte mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, ‘daß sie mit der “öffentlichen Bekannt- machung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Eigentum des Preußischen Staa- tes werden:

a) beshlagnahmtes Guthaben des flüchtigen K.P.D.Funk- tionárs Hans Neubeck, früher Düsseldorf, z. Zt. un- bekannten Aufenthalts, in Höhe von 209,50 RM bei der Dresdner Bank;

b) beshlagnahmter Volksempfänger des Peter Liedmeier, früher Oberhausen-Sterkrade.

Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nit gegeben.

Düsseldorf, den 27. Zuli 1938.

Der Regierungspräsident, J. V.: Bahmann. i —. | |

Ansichtspostkarten Nr. 362, 366, 357a, 394, 2088 „Ehrentempel für die Gefallenen des 9, November 1923“; Nr. 369, 370, 371, 375, 383 „Ehrentempel am Königlichen Plaß“; Nr. 323, 325, 378, 379 „Haus der deutschen Kunst“; Nr. 160, 160a, 363, 372 „Braunes Haus mit Führerhaus und Ehrentempel“; Nr. 358a, 364a, 377, 415, 2064, 2068 „Königlicher Plaß“; Nr. 385, 387, 388, 2062 „Mahnmal für die Gefallenen des 9, November 1923“; Nr. 330, 331a, 332 „Mahn- mal in der Feldherrnhalle“; Nr. 389 „Am Mahnmal vor der Feld- herrnhalle“; Nr. 416, 417, 419 „Ehrentempel und Führerhaus am Königlichen Plaß“; Nr. 418 „Königlicher Play mit Ehrentempel und Propyläen“; Nr. 42 „Adolf Hitler mit seinen Kämpférn am

Ehrentempel der Gefallenen des 9, November 1923“: Nr. 187 „Braunes Haus“; Nr. 184 „Braunes3 Haus“; ohne Nr. „Das braune Haus (Eingangstüre)“;. Nr. 360 „Königlicher Plaß, Ehrentempel und Braunes Haus“; Nr. 378 „Braunes Haus mit Ehrentempel“

Wortzeichen „Haus der deutschen Kunst“ für ein neues Zigarren-

Schokoladenmünzen in Gold- und ESilberpapierpackung mit Dar- stellungen des Reich8adlers bzw. der Potsdamer Garnisonkirche Postkarte mit der Bezeichnung: „Bekenntnis des großen Volks3reiches der Deutschen zu seinem Führer Adolf Hitler am 10. April 1938“ mit einem nach der Melodie des Deutschlandliedes zu singenden

Reklamezettel mit dem Aufdruck: „Nicht mehr „Namenlos“ sondern

Postkarten mit der Beschriftung: „Deutsch-Oesterreich frei. Schaffen-

Zulässig. Münchener Bildkunstverlag August Lengauer München, Blutenburgstraße 42

Unzulässig.

Marx Zechbauer, Tabakwarenhandlung Mün-]| München chen, Refidenzstraße 10 Max Zechbauer, München, Residenzstraße 10 | München

Ed. Hoffmann, Bad Charlottenbrunn, Kreis Waldenburg (Schl.) Sarotti A. G. Nr. 13/16

Buchdruckerei Ruppert in Hof Hof

Ravensburg

Wilhelm Majan, Bildhauer, Ravensburg Geldern

Zigarrenhaus Gebr. Kersten, Geldern

Hegel u. Co., Stuttgart-Obertürkheim

J. R. Ulbricht in Limbach Limbah

Bad Charlottenbrunn, Kreis Waldenburg (Schl.) Berlin-Tempelhof, Teilestraße

Stuttgart-Obertürkheirn

Polizeipräsidium München 8. Zuli 1938 124

! 18, Februar 1938 DSt 124

18. Februar 1938 DSt 124

19. Februar 1938 LeL

3, April 1938 IV. 7020 S. 55

13, April 1938 2975 b 29

Polizei-Präsidium München Polizei-Präsidium München Landrat in Waldenburg (Schlesien) Polizeipräsident Berlin

Regierung von Oberfranken und Mit- telfranken

. April 1938 4516

Württ. Landesgewerbeamt [ 6 . April 1938 1635

Lándrat in Geldern

5 25 7. Juni 1938 5249 10. Juni 1938

P. IIT P. Pr 4/38

Württ. Landesgewerbeamt Kreishauptmann in Chemniß

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. ZA! DL Hoffman

Bekanntmachung.

Dem Diplomingenieur Herbert Kremer is von uns un- term 4. Juli 1938 die Konzession als Markscheider mit der Berechtigung zur öffentlihen Ausführung von markscheideri- hen Arbeiten innerhalb Preußens erteilt worden. Sein Wohnsitz ist Herne i. W.

Dortmund, den 19. Fuli 1938,

| Preußisches Obérberga1nt.

Handelstieil. 7

Berliner Börse am 1. August.

Aktien nachgebend, Nenten ruhig.

ZU Beginn der ‘neuen Woche und gleichzeitig des neuen Monats bewegte sih das Geschäft an den Aktienmärkten wieder- um in sehr ruhigen Bahnen. Die Bankenkundschaft trat sowohl als Käufer als auch Abgeber auf, und da die Limite zu einem beträchtlichen Teil noch nicht erneuert worden sind, brötelten die Notierungen überwiegend leiht ab. Ueber 1% gingen jedoch die Veränderungen nur vereinzelt hinaus.

Von Montan stiegen Harpener und Klöckner je um 4 %, Rheinstahl gewannen 4 %, während Vereinigte Stahlwerke 14, Hoesch % und Mannesmann % % einbüßten. Am Braunkohlen- markt verloren Niederlausißer Kohle und Rheinbraun je 2, Eintracht 1 und Jlse Genußscheine 114 %,

Kaliwerte lagen außerordentlich still. Wintershall gaben um 3% % nah. Fn der Chemischen Gruppe seßten Farben mit 1504 um 4 % niedriger ein. Rütgers wurden andererseits um 4 % heraufgeseßt. Elektro- und Versorgungswerte neigten allgemein zur Schwäche. Licht-Kraft, Schuckert, Siemens und EW- Schlesien gaben je um 4 % nah. Rheinelektro und Dessauer Gas verloren je 4 %, ferner büßten Accumulatoren und HEW je 1% ein. Lieferungen waren um 154 % rückgängig. Am Markt der Maschinenbauwerte konnten sich Rheinmetall-Borsig (+ 1) gut behaupten, während Berliner Maschinen einen Rückgang um 1% % erfuhren, Zu erwähnen sind ferner von Bauwerten Holz- mann (— 1%), von Papier- und Zellstoffaktien Aschaffenburger (— 1/4) und von Textiliverten Bemberg (— 1%). Höher- lagen im geregelten Freiverkehr Fordmotor ( +2).

Jm BVörsenverlauf traten bei leihtem Angebot an den Aktienmärkten teilweise stärkere Rückgänge ein. Rütgers, Daims- ler, Kokswerke und Rheinmetall-Borsig verloren je 4 %. Ges- fürel waren um % % rückgängig. Ferner büßten Rheinstahl, Vereinigte Stahlwerke und Aschaffenburger Zellstoff je 1 2% ein. AEG und Hoesh shwächten sich je um 1% %, Harpener und EW- Schlesien je um 14 %, Nassauer Gas um 114 und Mannesmann um 1% % ab. Andererseits stiegen Berliner Kraft und Licht sowie HEW je um 4 %. Farben wurden mit 150% notiert.

Gegen Ende des Verkehrs war die Kursentwicklung unein- heitlih. Die Schlußkurse bewegten sich vielfah auf leßtem Ver- laufsstande. Gelegentlih sah man auch kleine Besserungen von 6 bis 4 %. Andererseits kam es aber auch noch zu Rückgängen. So bei Harpener, Kokswerke und Klöcner, die je 4 % verloren. Farben schlossen 1501.

Am Einheitsmarkt unterlagen Banken nur vereinzelt ge-

ringen Shwankungen. Deutsh-Asiaten büßten allerdings 31 RM

ein. Hypotheken-Banken waren, soweit verändert, um 4 bis 16% abgeshwächt. Meininger Hyp. verloren % %. Von Kolo- nialpapieren gingen Schantung um 4 % zurück. Bei den per Kasse gehandelten Fndustrieaktien sah man vielfach Einbußen von 2 bis 314 %. Gildemeister erfuhren einen Kur2abshlag von 5, Vereinigte Glanzstoff einen solhen von 6 %. Die gelegent- lih zu beobahtenden Gewinne gingen dagegen nicht über 3% hinaus. | E

Am Rentenmarkt ‘blieb die Reîichsaltbesißanleihe mit 130% (13026), Die Gemeindeumschuldung stellte sich auf unv. 94,70.

Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft still. Pfandbriefe konnten sich gut behaupten. Von Stadtanleihen zogen 28er Dresden-Gold um 14 % an. Reichs- und Länderanleihen ver- änderten sich nur unbedeutend. 27er Bayern Staat gaben um A % nah. Bei den Fndustrieobligationen stiegen Leipziger Bier, Concordia-Berg und Concordia-Spinnerei je um %, Mont- Cenis und Aschhinger je um !4 %, während Harpener % % und Favrbenbonds 4 % einbüßten.

Der Privatdiskont blieb mit ca. 4 % unverändert.

Am Geldmarkt ermäßigten sich die Säße für Blankotages- geld um % % auf 3 bis 34 %, da der Ultimo als überwunden anzusehen ist. i

Bei der amtlihen Berliner Devisennotierung blieb der \hwz. Franken mit 57,06 und das Pfund mit 12,145 unverändert. Der Dollar notierte 2,491 (2,49) und der frz. Franc 6,875 (6,88). Der holl. Gulden ging auf 136,67 (136,71) zurück.

Wirtschaft des Auslandes.

Der Auftrieb der Eisenerzförderung in Ztalien.

Rom, 31. Juli. Die zwecks Erreichung der wirtshaftlihen Selbständigkeit von Fahr zu Fahr gesteigerte Eisenproduktion in Jtalien hat zu einem Aufshwung in der Förderung von Eisen- erzen auch in Sardinien geführt. Wurden dort 1931/33 jähclih nur 3000 t Eisen gesonnen, so konnte die Förderziffer im Fahre 1937 auf 100000 t gesteigert werden und dürfte in diesem Jahre noch eine weitere Erhöhung erfahren.

RNegulierungskommissionen für die national- spanische Erzeugungswirtschaft.

Burgos, 31. Fuli. General Franco hat durch Geseß Regulie- rungskommissionen für die Erzeugungswirtshaft geschaffen. Diese Kommissionen stellen einen entscheidenden Schritt beim Aufbau des nationalen Wirtschaftssystems dar; es sollen etwa 20 gebildet werden. Mit den ihnen angegliederten Unterkommissionen und Sektionen erfassen sie die gesamte nationale Produktion bis in ihre kleinsten Abzweigungen. Jhre Aufgabe besteht im einzelnen darin, die Erzeugung im nationalen Fnteresse zu leiten, ste den Notwendigkeiten des Krieges anzupassen, shädlihen Wettbewerb auszumerzen, Rohstoffe gerecht zu verteilen, die Einfuhr zu be- schränken, die Absabgebiete zu erweitern, die Produktion durch Rationalisierung zu verbilligen, neue Fndustrien zu schaffen und die Regierung durch Wirtschaftsstätistiken zu unterrihten und zu beraten. Die Zusammenarbeit in den Kommissionen, in denen unter einem von der Regierung zu ernennenden Präsidenten Vertreter der Privatwirtschaft und der Regierung zusammen- arbeiten, entspriht derx totalitären Wirtschaftsauffassung, wie sie in der Arbeitsgesezgebung zum Ausdruck kommt. Bei der Schaffung der Regulierungskommissionen handelt es sich darum, die bisher im nationalen Spanien nur sehr locker organisierte Wirt- O in eine vollklommenere Form zu Uüberführen und ie Vorstufe zu shaffen für eine endgültige syndikale Wirtschafts- organisation.

A R L C S Em r E R R E Or Ea den di DaiD m Aa S M G E Tes H L'WCI "TID