1904 / 276 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

bach bisher entgegenstanden, bis zum 16. September 1906 das ist der Termin, mit dem wir jeßt zu rechnen haben überbaupt zu überwinden. Jch kann heute nur wiederholen, was ih {on so oft hier gesagt habe, daß ih mi auf das lebhafteste für die Erfüllung der Wünsche von Crefeld und M.. Gladbach interessiere und alles tun werde, was in meinen Kräften steht, um die Errichtung der beiden Landgerichte herbeizuführen, sobald die Verkbâältaisfe es gestatten. Jch bin in dieser Entschließunz noch bestärkt worden dur den fast ein- stimmigen Beschluß des hohen Hauses vom 83. November, weil id daraus erkenne, daß ich mich mit dem hohen Hause darin in Ueber- einstimmung befinde. Jch kann hinzuseßen, daß auch der Herr Finanz- minister frühere Bedenken fallen zu lassen geneigt und bereit ist, mi in diesen Bestrebungen zu unterstützen.

Aber, meine Herren, es ist doch elwas ganz anderes, ob wir uns son heute gewissermaßen in blanco auf einen bestimmten Termin für diese beiden neuen Landgerichte binden wollen, üter deren Ab- grenzung wir noch nichts wissen. Bezüglich der Abgrenzung liegen er- beblihe Schwierigkeiten vor, die von den nâchstbeteilizgten Städten Crefeld und M.-Gladbahh natürli leichter genommen werden, als sie von der Staatêregierung genommen werden und genöinmen werden müssen. Man verfügt in den Petitionen ganz ohne weiteres über Teile des Landgerichts Kleve und Duisburg, um fo eine annehmkbare Abgrenzung der neuen Landgerichte herbeizuführen. Jn einem früheren Stadium hat man auch die Stadt Neuß, die Dósseldorf gegenüber- liegt, d:m Landgericht Crefeld hinzufügen wollen. Dieser Vorschlag ist freilih jeßt nit wieder hervorgetreten. Eine erbeblihe Be- ‘fchräukung des Landgerichts Kleve ist dagegen in der Verhandlung vom 3. November insbesondere dur den Herrn Abg. Voister wie ih glaube, unter dem Widerspru dcs Herrn Abg. Broekmann empfohlen worden. Eine fehr große Schwierigkeit liegt nun {on darin, daß Kleve eins der allerkleinsten Landgerichte der Monarchie ist und niht verkleinert werden kann, ohne feine Eristenz- berechtigung zu verlieren. Auf der andern Seite kann aber der Stadt Kleve das Landgericht aus historishen Rücksichten und auf Grund von Zusicherungen aus Allerhöhstem Munde, die der Stadt gemacht worden sind, niht genommen werden. Wenn Kleve sich gegenwärtig auf die dreihundertjährige Jubelfeier der Zugehöcigkeit zu Branden- burg-Preußen vorbereitet, wenn Kleve dasjenige Gebiet ist, in dem das furbrandenburgishe Haus zuerst am Rhein Fuß gefaßt hat, wenn es lange Zeit der Siß der Negierung - dieser ntederrheinishen Teile gewesen ist, und wenn fih an Kleve mannigfahe, au in die Ge- chihte unseres Königshauses hineinspielende Ereignisse und Erinne- rungen knüpfen, dann kann man diese kleine Statt, für bie die

* Existeyz des Landgerichts von größter Bedeutung ist, niht ohne weiteres beiseite {ieben und sie den Ansprüc{®n und sonst berech- tigten Wünschen der beiden großen Städte Crefeld und M.-Gladbah zum Opfer bringen.

Wie es mit der Zuschiekung von rehisrheinischen Gebieten, die bei einer etwaigen Abtrennung von Amlsgerichten des Landgerichtsbezirks Kleve zum Ausgleich für Kleve dienen könnten, gehen kann, läßt sih im Augenblick ebensowenig übersehen. Die Herren in Crefeld ver-

fügen ohne weiteres über Wesel, Recs und Emmerich. Wer die Ver- hältnisse kennt, wie ih se kenne,

aus dem Bezirk des Amtsgerichts Emmerich ein erheblicher Wider-

spruch gegen die Zuschlagung zu Kleve sih nicht erheben würde, ob-

_ glei auh da unter Umständen die Verbindungen im Winter und bei großen Ueberschwemmungen ret unbequem werden. Bei Rees wird die Sache schon zweifelhaft, und bei Wesel habe ih nicht den mindesten Zweifel, daß es sich mit Händen und Füßen das gegen wehren wird, zu Kleve geschlagen zu werden. Es würde in feinen jurisdiktionellen Verhältnissen in ciner Weise geschädigt werden, . die weit über das hinauêgeht, wás Crefeld jeßt gewinnen will. Wir wollen uns do darüber niht täuschen: so wohlwellend ih dieset Bestrebungen von Crefeld gegenübersteße, so tue ih es do nit deshalb, weil ein abfolut dringendes Bedürfnis für Errichtung dieser Landgerichte vorhanden wäre, wie es voz jener Seite dargestellt wird. Wenn Sie sih ih habe es {on einmal erwmähnt, darf es aber wiederholen vergegenwärtigen, daß Crefeld Sit cines greßen Amtsgerichts ist, einer Kammer für Handelésachen, einer detachierten Strafkammer mit erweiterter Zuständigkeit, fodaß niht nur Strafsachen in erster Instanz dort verhandelt. werden, sondern auch die Berufungen in Uebertretungen und Privatklagefachen, daß ein Staatsanwalt dort stationiert ist, daß die Ver- hältnisse in Gladbach ebenso liegen, daß die Verbindungen zwischen diesen Städten, Gladba und Crefeld, auf der cinen und Düsseldorf auf der andern Seite überaus günstig sind von Düfsel- dorf nah Crefeld verkehrt von Morgens 6 Uhr bis Mitternacht jede Stunde ein elektrischer Zug, der nit ganz cine Stunde braucht; außer- dem fahren 16 Eisenbahnzüge “mit einer Fahrzeit von etwa drei Viertelstunden wenn. Sle h ferner vergegen- wärtigen, daß das, wz8 Crefeld“ und Eladbach dur die Bildung von Landgerichten zuwäthst, sich keshränkt auf die nit zu den Handelssachen gebörigen Zivilsachen, die nah der eigenen Darstellung der Herren niht die Bedeutung haben wie die Handelssachen, daß auch die Beweisaufnahme in Zivil- fahen ohne Zweifel zum größten Teil bei dem Amtsgericht in Crefeld erledigt werden, sodaß auh in dieser Beziehung eine Erscwerung kaum vorliegt, daß im übrigen nur Berufungen in Vergehens\achen und die Schwurgerichtéfrage eine Rolle spielen, wel leytere aller- dings für die Bürger von Crefeld und Gladbach zu größeren Be- [ästigungen führt, wenn sie nah Düsseldorf müssen, als wenn sie ein Schwurgericht am eigenen Orte haben : dann werden Sie zugeben, daß ein so dringendes Bedürfnis, wie die Herren es darstellen, nicht besteht. Troßdem erkenne ih den Anspruch ‘als vollberehtigt an mit Rücksicht auf die Bedeutung der großen Handelsstädte, die als Mittelpunkt reihen Erwerbslebens und cines großen, wachsenden Verkehrs für die ganze Umgebung dienen, und es wird alles geschehen, was geschehen kann, um die Schwierigkeiten, die in der passenden Abgrenzung dieser beiden neuen Landgerichte, auch in der Abgrenzung gegeneinander egen, zu überwinden. : ; e habe auch die Ueberzeugung, daß die E fih werden überwinden lassen, und ih kann Jhnen N N unmittelbar nah der Verabschiedung dieses Geseßes mit allem i a ohne Festhaltung an kleinlihen Bedenken an die Sache herangetrete werden wird; aber eine solde Bindung, wie sie der Abg. Dr. Bachem

will, ist unannehmbar auch vom verfafsungsrehtlihen Standpunkt ;

aus. Sie wollen. hier der Königlichen Staatsregierung eine Zwangs- ul ven, wollen ihr sagen: du darfst das Landgericht in

kann es für mögli halten, daß

Tüfseldorf nicht ins Leben treten lasen, wenn du nicht gleichzeitig die Landgerichte in Crefeld und M.-Gladbah schaft. Ich glaube, das ist ohne Vorgang; ih glaube, das würde eine bedenkliche Verschiebung des Verk ältnisses der Staatsregierung zu den parlamentarischen Körperschaften sein, wenu dieses hohe Haus. ‘diesen Weg beschreiten wollte. Was würde - das praktishe Ergebnis sein? Wir, die wir sehr großes Gewicht darauf legen, das Oberlandesgeriht\“ in

Düsseldorf möglichst früh ins Leben treten zu lassen mit der durch die Anrahme des Antrages Trimborn gegebenen Zeitbeshränkung, würden diesen beiden Städten in die

Härde gegeben seien, wir würden uns die Bedingungen vorschreiben lassen müssen, die sie wollen, und wenn ih au glaube, daß die Städte, wie der Herr Abg. Dr. Bachem fast zum Ueberfluß ver- sichert ‘hat, den Anforderungen der Königlichen Staatsregierung weit- gehend entgegenkommen werden, fo ist das doch nicht eine Garantie, die ohne weiteres verbürgt, daß wir über alle Schwierigkeiten in der gegebenen Frist hinwegkommen werden,

Also, meine Herren, aus fahlihen, aus formellen und aus ver- fassungsrehtlichen Gründen muß ih Sie dringend bitten, dem Antrage Dr. Bachem nicht zuzustimmen. Und ih glaube, dabei au die Hoffnung auésprechen zu dürfen, daß nah den Erklärungen, die ih foeben abgegeben habe, und die ih au namens meiner Nachfolger abgeben zu können glaube, deren Namen ih son alle Tage in den Zeitunzen lese Sie baben die Auswahl untér einer ganzen Reihe (Heiterkeit), bei den Interessenten von Crefeld und M.-Gladbah eine Verbitterung nit zurückbleiben wird, sondern daß sie fich be- scheiden werden mit dem, was ihnen so bestimmt zugesichert worden ist, wig es eben gesehen ist. (Beifall.)

_ Abg. Mooren (Zentr.) spricht den dringend-n Wunsch aus, daß nicht e!wa das Landgericht; Kleve irgendwie in Mitleidenschaft gezogen werde. Î

Abg. von Eynern (nl.) führt aus, daß er für den Antrag Bachem wohl stimmea könnte, jedoch nur dann, wenn auch Remscheid und Solingen eirbezogen würden, für welche Städte Landgerichte ebenso erforderli jeien. So aber könne er dem Antrag Bachem nicht zustimmen, nachdem der Mirister ih so entschieden dagegen ers klärt babe. 7

Abg. Dr. Bachem erwidert, daß auch von seinen Freunden das Be- ftreben von Remscheid und Solingen gewürdigt würde. Angesichts der modernen Entwicklung könnten si die ü ergroßen Landgerichte niht mehr halten, es sei desbalb eine genereslle Neueinteilung der Landgerichte bezirke nôtig. Die Wünsche von Remscheid und Solingen seien dcch erheblid junger und au etwas anderer Art, als die Án- sprüche von Crefeld und M.-Gladbah, welche beide viel i und bedeutendere Städte seien, und weld)ze {on wiederholt bestimmte Zusagen erhalten hätten. Herc .Mooren hätte feine Bedenken gar nicht ¡u äußern brauchen, wenn er dle Ángelegen- heit genau verfolgt hâtie; es sei flets betont worden, daß Kleve nit geschmälert werden dürfe. Wenn es der Regierung in fo kurzer Zeit möglich gewesen, wäre, ein neues Oberlandesgericht zu kfonstruieren, so würde es ihr au möglich sein, bis 1906 neue Si baecibe in Crefeld und M.-Gladbah zu errichten. Der Minister habe für diefe Landgerichte niht nur den 16. September 1906, sondern überhaupt auch einen späteren irgendwie akzeptatlen Termin abgelehnt, er sage zur i Rprorins: ihr sollt abwarten und hübsch brav sein, bis wir euch die Landgerichte bringen. Haus könne die Annahme jedes Geseßes an Bedingungen kaüpfen, denn es könne ja au jedes Geseßz ablehnen. . - f L A

Justizminister Dr. Schönstedt: ss

Meine Herren! Es ist ja ganz gewiß rihtig, daß dies hohe Haus in der Lage ist, Geseße abzulehnen, und ebenso richtig, daß es seiner Zuslimmung zu einem Geseßen!wurf Bedingungen hinzufügen kann. Aver diese Bedingungen müssen doch mit dem Gegenfland des Geseß- entwurfs in irgendwel{em Zusammenkang stehen, und das ist hier absolut niht der Fall. (Sehr richtig! links.) Jch glaube, der Herr Abg. Dr. Bachem hat selbs# {on bei früherer Gelegenheit anerkaunt, daß ein Zusammenhang zwischen der Errichtung eines Oberlandesgerichts in Düsseldorf und der Errichtung dieser beiden Landgerichte Crefeld und Gladba nit besteht. (Widerspru des Abg. Dr. Bachem.) Wenigstens hat er mir in der Sißung vom 3. November, der ih [eiter nit beigewohnt kabe, den Vorwurf gemact, daß ih diese Angelegenheiten miteinander verquicken wollte und daß ich Crefeld und Gladbach als Vorfpann benußen wolle (hört, Fört !) zur Errichtung eines Oberlandecgerihts in Düsseldorf. Meine Herren , nichts hat mir ferner gelegen als das, weil ih immer auf dem Standpunkt gestanden habe, daß diese Dinge nebeneinander herläaufen, niht mit- einander, taß keine ter Frageu von der andern abhängt In der Vorlage über das Oberlanbesgeriht Düsseldorf ist mit kiner Silbe

von Crefeld und Gladba die Nede, und wenn ih in der ersten

Lesung bei der Einbuingung des Gesetentwurfs auf diese Frage ein- gegangen bin, so war das nur dadur veranlaßt, taß inzwischen eine Crefelder Petition eingegangea war, die diese beiden Fragen mits einander verquickte. Diesem Versu bin ih damals entgegengctreten und mußte ihm entgegentreten, und ih habe dcsÿalb erklärt, daß die Aussichten von Crefeld und Gladbach sich zweifellos verbessern würden durch Errichtung eines Dbetlandeëgerihts in Düsseldorf, daß aber die Fragen nit miteinander verquickt werden dürfen: Wenn der Herr Abg. Bachem sich einer Unterredung crinnern möchte, die er mit mir gehabt hat bald nah Einbringung des Düsseldorfer Geseßentwurfs, und zu der er mich aufgesuŸt hatte, dann würde er nit noch heute bie Behauptung aufzustellen in der Lage fein, daß ih jemals die Fragen miteinander verquickt und die eine zur Bedingung der andern gemawt habe. Jeßt wird die Sache umgekehrt. Hier sollen Sie in Blanko zwei Landgerichte be- willigen, deren Bezirke noch absolut nit feststehen. Das Insleben- treten des Geseyzes über Düsseldorf soll abhängig gemat werden von Geseyen, die erst wieder vereinbart werden müssen zwischen dem Landtage und der Königlichen Staatsregierung. Die Königliche Staatsregierung ist nit etwa in der Lage, auf Grund eines folhen Beschlusses, wie ihn der Abg. Bachem beantragt, nun zwei Landgerichte in Crefeld und Gladbach ins Leben treten zu lassen. Sie bedarf dazu einer geseßlihen Unterlage, die durch diesen Paragraphen nicht gegeben wird. Alfo diese Verständigung ist Vor- ausfeßung für ein solches Geseß, und da sage i, das ist eine un- mögliche Verquickung zweier Dinge, die miteinander nichts zu tun

haben. Es liegt darin, wenn nit gegen den Wortlaut eines Ver- fassungéparagraphen, so do“ gegen den Geist der Verfassung eine Abweichung von den Grundsäßen, die in bezug auf das Verhältnis der Staatsregierung zum Landtag bestehen. Deshalb kann ih nur meine dringende Bitte wiedérholen, ablehnen und es bei der Fassung,

die der § 3 dur den Antrag Trimborn gefunden hat, belaffen. :

daß Sie diesen Antrag Bachem j

Abg. Dr. Bachem : Das Haus kann an das Zustandekommen von Gesepßen immer Bedingungen knüpfen; die einzige Ausnahme ist a tat. Sonst kann ein Geseb von dem Hause in jeder Weise amendier werden. Jch habe immer auf dem Standpunkt gestanden, daß, ehe man neue Dberlandesgerihte errichte, erst die age am Niederrhein anders eingerichtet werden müßten. Nach dem Beschluß des Hauses für das Dberlandesgericht is nun die rihtige Konsequenz, daß die neuen Landgerichte wenigstens gleichzeitig errihtet werden. g. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.): Es ist staatsrechtlih bedenklid, d!e Annahme des Geseßes an Bedingungen zu knüpfen, und dieser Antrag knüpft sogar Bedingungen daran, die nit unmittelbar mit der Vorlage in enan stehen. - Jn der Sache selbst hat der Minister feine usagen entschieden wiederholt und auch erwähnt, daß sogar der Finanzminister seine Bedenken hat zurüicktreten lassen. Ic bitte deshalb, den Antrag Bachem möglichst einstimmig abzulehnen. Abg. Cassel (fr. Volksp.) {ließt si den Ausführungen des Vor- redners an und stéllt dem Abg Bachem anheim, seinen Antrag zurück- zuzichen, der eventuell die Ausführung des ganzen Gesetz:s verhindern könnte, wenn eine Einigung über die Abgreazung der neuen Landgerichte nit zustande komme.

Hiernach wird die Diskussion geschlossen und der Antrag Bachem abgelehnt, der Antrag Trimborn angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. 5

Das Haus geht über zur Beratung des Berichts der XXYVITI. Kommission über den Antrag des Abg. Herold, betreffend die Abänderung des Gesehes von 1887 wegen der durch ein Auseinanderseßungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten.

Die Kommission, Referent Abg. von Se e (kons.), hat sich die für eine gleichlautende Petition hon 190 vorgeführten Argumente zu eigen gemacht und empfichlt, den Antrag anzunehmen. Dieser verlangt eine Reihe von Aende- rungen dahin, daß i :

die Verwaltung der gemeinschaftlihen Angelegenheiten durch den Gemeindevorsteher und eine aus der Mitte der Inter- essentenshaft gewählte Vertretung geführt wird; . S

2) für die Verteilung der Kosten nur dann die Bestimmungen des Teilungsrezesses maßgebend sein sollen, wenn der Verteilungs- maßstab in unzweifelhaft festen Zahlen bestimmt ist und kein Unter schied zwischen Instandscßung und Instandhaltung usw. gemacht ist ;

3) wenn niht nach den Bestimmungen des NRezesses verfahren wird, die Kosten nah Maßgabe bes Gefamtintere}ses, niht nur us pem Wert der Flächen aus der Gemeinheitsteilunz zu ver- teilen find;

4) daófelbe außerdem auf folche nihtöffentlihe Wege, deren Benußung einem bestimmten Personenkreise zusteht (Interessenten wege), sinngemäß Anwendung findet. 3

Abg. Herold (Zentr.) empfiehlt die Annahme seines Antrags, für den 4 im Piinzip ja auch die Regierung ausgesprochen habe.

Ein Regierungökommissar erkennt an, daß in der Frage der gemeinschaftlihen Wege Uebelstände hervorgetreten seien, die durch die Agrargesetzgebun beseitigt werden fönnten. Die Materie ina einem besonderen Gese zu regeln, sei dagegen bebenklid). Í

Abg. Dippe (nl.): Meïne Freunde werden für den Antrag stimmen, ohne d alle Einzelheiten zu eigea zu machen. :

Abg. Herold: Mein Antrag soll der Negierung nur eine An- regung geben für ein von e vorzulegendes Gesctz.

Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Wir werden gegen den Antrag stimmen. Nummer 4 R direkt gegen die Neichsgefeßgebung.

Abg. Herold: Diese Numntcr 4 ist doch von der Regierung selbst in ihren Entwurf einer Wegeordnung für Westpreußen auf-

ba Ggr Meine Partei hat son öfter Gelegenheit g: ng: Meine Partei hat {on elegenheit ge» habt, gegen Giseßentwürfe der Negierun U protestieren, di die Rear B verstießen. L E. G Der Anirag Herold wird mit beträchiliher Mehrheit an-

genommen.

„Schluß nah 31/, Uhr. Nächste Sigzung Mittwoch 11 Uhr. (Dritte Lesung der Vorlagen, betreffend die Hilfeleistung bei Da A 04 A Düsseldorf; zweite

esung de ejeßentwurfs, t 2 - zushub:; Petitionen f etreffend. den Wohnungsgeld

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause. der Abgeordneten ist nahstchender Ent wurf eines Gesezes, betreffend die B edeuen des

Staates an der Bergwerks l E Herne, zugegangen : gesellshaft Hibernia z

N S Die Staatsregierung wird ermg t sdner Bank zu Berlin Aktien der Bergweikögésell che E Herne im Nominalbetrage von insgesamt 24 952 800 6 zu erwerben und zu diesem Zwecke einen Betrag bis ¿u 69 500 000 zu verausgaben.

; : 2. ._, Der Finanzminister wird er E : {ellung der na 1! A Gr Staate D Eg enb = er Staaztösshuldy j en vorüberge Schaßanweisungen ausgegeben werden, Grd l pettbieemin ist in O C i Der inanzminise E zur (Finls S weisungen Ausgabe von neuen Schahanweisun ir v Sthulversreibungen

in dem erforderlihen N isungen Poies iee tREIE ausgege 96e f beschaffen. Die Schaßanweisung

von félig wveregnden oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung

: t- verwaltung der Stagtefgbanveisungen bestimmt sind, hat die Haup

ter; den auf Ÿ tes Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälli feitäter E R f vor dem Zeit-

Die Verzinsung de punkte beginnen, mit t 5

anweisungen aufhört.

uldpapiere darf nicht á die Verzinsung 2 einzulösenden Schaß ann, durch we[che

Stell s Beträgen, zU welchem

Kursen bie Seoeiden Bedingungen bee Fine und qu welden A n E Shaßanweisungen und die Schuldverschreibungen berane wegen Verwaltung E der Finanzminister. gm ae ten des Gesetzes, betreffend S gung der Anleihe die anleihen, vom ejember 1869 (Gesegetidation preub her S BeseBes, Eeteeffen

die Tilgung von Staatsshulten h L Din 1897 (Geseßsamml.

Und. des Gesetzes, betrcffend die Bildung eines Ausgleichsfonds" -

Wt die (isenbahnverwalt 1903 (Geseßjamml.

un nwendung. 4

vom 3. Maî

f E § 3; e s shrift deg de ubführung dieses Geseyes werden, unbeschadet der Bar

: i ; 7 del und ewerbe beauftragt. Finanzminister und der Minister für Han

4. ‘Kraft. Dieses Geseg tritt mit dem Tage seiner Verkündigung i

(Schluß in- der Zweiten Beilagt.)