1877 / 46 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Feb 1877 18:00:01 GMT) scan diff

Ein curriculum vitae, aus welchem der Gang seiner künstlerishen Bildung ersichtlich ist.

Zugleich hat derfelbe nachzuweisen :

a. daß er ein Preuße ist und die in der akademischen Ver- fassung vorgeschriebenen Studien auf einer der König- lih preußishen Akademien oder dem Städelschen 7Fn- stitut in Frankfurt a. M. gemacht hat,

b. daß er das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat.!

Die Anmeldungen zur Theilnahme müssen s{riftlich bis Sonntag, den 25. März d. J., dem Senat der Königlichen Akademie eingereiht werden.

Die Prüfungsarbeiten teginnen am Montag, den 9. April d. J.,, Morgens um 8 Uhr. Die Hauptaufgabe wird am Montag, den 16. April, ertheilt und die im Akademiegebäude auszuführenden Bildwerke müssen am Sonnabend, den 14. Juli d. J., dem Jnspektor der Königlichen Akademie übergeben werden.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt am 3. August d. J. Der Preis besteht in einem Stipendium zu einer Studienreise nach Jtalien auf zwei hintereinander folgende Jahre, für jedes derselben im Betrage von Drei Tausend Mark, und außer- dem in einer Entschädigung von Sechs Hundert Mark für die Kosten der Hin- und Rückreise.

Berlin, den 19. Februar 1877.

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste. Hitig.

Personalveränderungen. Königlich Preufishe Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Berlin, 10. Febr. v. Chamier, Sec. Lt. om Inf. Regt. Nr. 51, zum Pr.Lt. befördert. Bree 8, Hauptm. u. Comp. hef im Inf. Regt. Nr. 58, unt. Beförder. zum überzähl. Major, dem Regt. aggregirt. v. Glisczinsfki, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 34, unter Beförder. zum Hauptm. u. Comp. Chef, in das Inf. Negt. Nr. 58 verseßt. Frhr. v. Wolzogen, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 78, unter Ent- bind. von seinem Kommdo. als Adjut. der 30. Inf. Brig., als Comp. Chef in das Füs. Regt. Nr. 34 verseßt. Frhr. v. Boenigk, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. §2, unter Belafs. in seinem Kommdo. als Adjut. der 40. Inf. Brig., als ältester Pr. Lt. in das Inf. Regt. Nr. 78 versett. v. Both, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, zum Pr. Lt. befördert. v. Below, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, als Adjut. zur 30. Irf. Brig. kemmdrt. v. Fromberg, Hauptm. u. Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 12, unter Beförder. zum über- zähl. Major, dem Regt. aggregirt. Kristen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, unter Beförder. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Gren. Regt. Nr. 12 verseßt. v. Brauchitsch, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, unter Entbind. von feinem Kommdo. als Adjut. der 9. Inf. Brig., als ältester Pr. Lt. in das Inf. Regt. Nr. 58 versetzt. v. Kaidacsy, Pr. Lt. vom Inf. Régt. Nr. 59, in das Inf. Regt. Nr. 93 verseßt. Frobeen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59 und kommdrt. als Injip. Offiz. u. Lehrer bei der Kriegsschule zu Caffel, zum Pr. U. befördert. Graf v. Schwerin, Pr. Lt. vom Infanterie-Regiment Nr. 75, als Adjutant zur 9. Infanterie-Brig. fcemmandirt. v. Leliwa, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 60, unter Beförder. zum überzähl. Major, dem Regt. aggregirt. Haacke, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. v. Kaminietß, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12, unter Belassung in feinem Kommdo. als Adjut. der 36. Inf. Brig., als ältester Pr. Lt. in das Inf. Regt. Nr. 60 verseßt. v. Knobels- dorff, Inf. Regt. Nr. 60, unter Beförder. zum Pr. Lt. und laïung in seinem Kommdo. als Bureauchef und Bibliotbekar bei der Kriegschule zu Cafiel, in das Eren. Regt. Nr. 12 versetzt: v. Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 76, von seinem Kommdo. als Adjut. der 24. Inf. Brig. entbunden. Hiri chberger, Pr.-Lt. n Inf. Regt. Nr. 14, als Adjut. zur 24. Inf. Brig. kommdrt. v. Petersdorff, Hauptm. und Comp. Thef vom In7. Regt. Nr. 31, unter Beförder. zum überzähl. Major,

Regt. aggregirt. Sc{ueider, Pr. Lt. von dems. Regt., zum

und Comp. Chef, v. elung, Sec. Lt. von dems.

fördert Hagen, Hauptm. u. Comp. Chef

Ö r Beförder. zum überzähl. Major, gt. aggregirt. v. Sch{warzkopf, Pr. Lt. von dems. Regt. m. und Comrp. Gb d Sec. Lt. ron dems. Prem. Lieut., befördert. Feldt, Sec. Lieut. vom s Inf egiment Nr. 66 verseßt.

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nd Hüchtenbruck, ind. von dem Kommdo. als Comp. Chef auptim. und Comp. äger und

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if. Regt , zum vom Feld-Art. von dems. Regt., . 18 zu Hauptleuten und von dems. Reat. und Adjut. Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. ZFeld-Artillerie-Regiment Nr. §8

1 Koemmando, als Adju ;u Premier - Lieutenants befördert. rde-Zuß-Art. Regt., unter Beförder. zur L Fus-Art. Insp. fommdrt. on dems. Regt., zum Pr. Lt, Priwe, unter Entbindung von dem 1 . Snfp., und unter Beförder. ffiz. in dzs Fuß-Art: E. Nr. 15 - Lt. vom Fuß-Art. Regt. Linker, Major und

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: Abtheil. Chef im Ingen. Comité ernannt. R otte, Oberst-Lt. vom Stabe des Ingen. Corps und Commdr. des Pion. Bats. Nr. 9, unter Entbindung von dieser Stellung, zum Insp. der 3. Pion. Insp. ernannt. Zielke, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., zum Prem.

Lt. befördert. Neumeister, Hauptm. von der 4. Ingen. Insp. u. |

Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 10, unter Beförder. zum Major und Verseßung zuin Stabe dcs Jungen. Corps, zum Commdr. des Pia. Bats. Nr. 9 ernannt. Castendyck, Hauptm. von der 4. Ingen. Insp., zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 10, ernannt. Reinhardt, Scc. Lt. vom Train - Bat. Nr. 2, Train - Bat. Nr. 14 verseßt. Frhr. v. Cramm, Major und etatsm. Stabsoffiz. im Hus. Regt. Nr. 5, zum Commdr. des Train- Bats. Nr. 11 ernannt. v. Zißewiß, Major und Escadr. Cbef im Hus. Regt. Nr. 5, zum etatsm. Stabsoffizier im Regiment ernannt. Frhr. v. Malßahn, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 3, unter Er- nennung zum Escadr. Chef in das Hus. Regt. Nr. 5 verseßt. v. Tresckow T., befördert. v. Koschißky, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, zum überzähl. Hauvtm. befördert. 13. Febr. Völckers, Hauptm. und Compagnie-Chef im Infanterie-Regiment Nr. 91, in das Inf. Regt. Nr. 57 verseßt. Müller, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 91 zum Hauptmann und Comp. Chef befördert. v. Bismarck, Pr. Lt. a. D., zuleßt im Inf. Regt. Nr. 87, im aktiven Heere, und zwar als Pr. Lf. mit einem Patent vom 11. Dezember 1872 im Inf. Regt. Nr. 91 wiederangestellt. In der Gensd'’armerie. der 8. Gend. Brig., zum Major befördert.

Nichtamilicßes. Deutsches Neid.

Preußen. Berlin, 22. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge dcs Kriegs-Ministers und des Militär-Kabinets entgegen, befuchten den Gottesdienst im Dom und eröffneten um 15 Uhr Nach- mittags den Reichstag.

Jhre Majestät die Kaiferin-Königin wohnte heute im Dom dem Gottesdienste zur Eröffnung des Reichs3- tages bei. Beide Kaiserliche Majestäten dinirten bei Fhren Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten dem Kron- prinzen unF® der Kronprinzessin.

Se. Kaiserliche ünd Königliche Hoheit ex Kronprinz nahm gestern Vormittags militärische Meldun- gen entgegen und folgte Nahmittags 5 Uhr mit Fhrer Kai- jerlihen und Königlichen Hoheit der Kronprin- zessin einer Einladung Jhrer Majestäten zum Diner. Abends 8 Uhr empfing Jhre Kaiserliche Hoheit die Kronprin- zessin den Besuch Fhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen.

Dem Bundesrath ist der Etat für die Ver- waltung des Reichsheeres auf das Etatsjahr 1877/78 vorgelegt worden.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Herrenhauses aelangten Petitionen zur Berathung, über welche von der Petitions-Kommission mündlicher Bericht erstattet wurde. Herr von Winterfeld berichtete zunächst über die Petitionen von den Gemeinde-Kirchenräthen Briest-Freders- dorf, Podelzig und Mallnow, worin beantragt wird, dahin zu wirken, daß der Aemter-Kirchenfonds im Wege der Gefeßgebung aufgehoben, und den betreffenden Kirchengemeinden ihr volles kirchenverfassungsmäßiges Verwaltungsreht gewährt werde. Er beantragte, zu beschließen :

In Erwägung, daß das Institut des Aemter-Kirchenfonds in der Kurmark unvereinbar ist mit den Bestimmungen des S. 22 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873, dasselbe au dur den Artikel 9 des Geseßes vom 25. Mai 1874 aufgehoben ist, und den Gemeinde-Kirchenrätben in den bisher zum Aemter-Kircbenfond verbundenen Gemeinden vom 1. Juli 1875 ab die eigne Verwaltung des Kirchenvermögens der einzelnen Ge- meinde zusteht; die Petitionen der Königlichen Staatsregierung zu über- weisen mit dem Antrage: 1) die Auflösung des Aemter-Kirchen- fonds in der Kurmark mit thunl.chster Beschleunigung herbeizu- führen, und die zu demselben verbundenen Kirchengemeinden in den Besiß der ihnen nach der Kirchengemeinde- und Synodalordnung bezügli der Verwaltung ihres Kirchenvermögens zuftehend:n Redbte zu seßen; und 2) in den konkreten, den Petitionen zu Grunde liegenden Fällen s{leunigst Abhülfe eintreten zu lassen.

An der Diskussion über diesen Antrag, welcher {ließlich angenommen wurde, betheiligte sih außer dem Regierungs- Kommissar, Geh. Ober-Regierungs-Rath de la Croix, Herr von Kleist-Reßow.

Herr von Winterfeld berichtete ferner über die Petition der Provinzial-:Landtagsabgeordneten der Provinz Preußen aus dem Kreise Fishhausen, Quadt und Negenborn, wegen Aufhebung des Regals auf binnenländische Bernsteingewin- nung, und das Haus trat seinem Antrage, über diese Petition zur Tagesordnung überzugehen, ohne Debatte bei.

Es folgte nunmehr die Petition des Kreisausschusses des Kreises Schweiniß, mit dem Antrage: „daß die Kosten der durch die Vertilgung der Wanderheuschrecken an Feldfrüchten entstchenden Schäden von der Staatskasse übernommen wer- den.“ Der Berichterstatter, Herr Hobrecht, beantragte Namens der Kommission: diese Petition der Königlichen Staatsregie- rung zur Erwägung zu überweisen. - Nachdem sich noch Graf Borcte für diesen Antrag ausgesprochen, nahm der Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, Veranlassung, die Stellung der Staatsregierung zu dieser Frage Élar zu legen, worauf der Antrag der Kommission an- genommen wurde.

Prinz Reuß berichtete sodann über die Petitionen von Mitgliedern des Westfälishen Bauernvereins, Grundbesißern des Kreises Bochum, und C. Nienhausen und Genossen aus dem Kreise Essen, wegen Abänderungen - resp. Ergänzungen des Beraggeseßes vom 24. Juni 1865, und beantragte, diese drei Petitionen der Königlichen Staatsregie- rung zur thunlichsten - Berüsichtigung zu überweisen. Der Negierungs-Kommissar, -Geheimer Ober - Bergrath Frhr. von

eyden-Nynsh, erklärte fi gegen diesen Antrag und bat, die Rclitimnen der Staatsregierung nur „zur Erwägung“ zu über- weisen. Nachdem die Herren Graf Brühl, Wever, Dr. Dern- burg und Elwanger den Kommissionsantrag befürwortet, wurden auf Antrag des Grafen zur Lippe die Petitionen der Staatsregierung „zur Erwägung“ überwiesen.

Herr Rasch berichtete über die Petition von forstberech- tigten Gemeinden und Grundbesizern in der Provinz Han- nover, wegen Abänderung des §. 14 Abs. 1 des Geseßes vom 13. Juni 1873, betreffend bie Abstellung von Forstberechtigungen, und beantragte :

diese Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichti- gung in dem Sinne zu überweisen, daß bei Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1873 §, 14 Abs, 1 die Eutshädigung nicht sowohl

Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 3, zum Pr. Lt. | | zur Ablösung zu | tion der

nah dem, nah den Grundsäßen der Waldwerthberechnung zu be-

tnessenden Kapitalwerth, als nach dem Ertragêwerth geleistet werde;

event die Aenderung des Gesezes in dem angegebenen Sinne zu

veranlassen. L

_ Vei der Diskussion erklärte sich der Kommissar des Mi- nisters für die landwirthschaftlihen Angelegenbeiten, Regie- rungs-Assessor Sterneberg, gegen diesen Antrag, und Herr Elwanger stellte den Antrag auf Uebergang zur Tagesord-

in das | nung. Das Haus entschied sih jedoch für den Kommissions-

antrag.

Herr Nasch berichtete ferner über die Petition des Super- intendenten Rauterberg zu Ober-Börry, mit dem Antrage: zu veranlassen, daß der Forstfiskus in der Provinz Hannover keine weitere Versuche mache, die den geistlihen und Schul- stellen zustehenden Berechtigungen zum Bezuge von Holz auf Grund des Gescßes vom 15. Februar 1874 l bringen, und beantragte, die Peti- Königlihen Staatsregierung zu übersenden. Der Kommissar des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten spra sih dagegen aus. Nachdem Graf Ritt- berg den Antrag gestellt, über diese Petition zur Tagesord-

| nung überzugehen, und Herr Schuhmann diefen Antrag be- L | fürwortet hatte, wurde der}elbe angenommen. v. Rheinbaben, Hauptm. von ! ! Ee ge

Um 45 Uhr wurde fodann die Sißung auf Antrag des Grafen Brühl geschloffen.

Jt dex YeUttgen (2) Sth. hes Heertir- hauses, welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 10 Uhr 20 Minuten cröffnete und welcher der Kriegs-Minister von Kameke, der Justiz-- Minister Dr. O und. mehrere Regierungs-Kommissarien beiwohnten, gelangte zunächst der mündliche Bericht der Kommission für den Staatshaushalts- etat über den Geseßeniwurf, betreffend eine ander- weite Einrichtung des Zeughauses zu Berlin, zur Berathung. Der Referent, Herr von Tettau-Tolks empfahl die unveränderte Annahme des Geseßentwurfs in der von dem Abgeordnetenhause angenommenen Fassung. An der Dis- kussion betheiligten sih die Herren Graf Rittberg und Graf zur Lippe, welche die möglichst einstimmige Annahme empfah- len, und Baron Señfft von Pilsach, welcher die Vertagung der ganzen Angelegenheit befürwortete. Dann wurde der Ge- seßentwurf mit sehr großer Majorität angenommen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war der Be- richt der X1l. Kommission über den Geseßentwurf, betreffend die Auflösung des Lehnsverbandes der dem sächsischen Lehnrechte, der Magdeburger Polizeiordnung und dem lom- bardischen Lehnrechte, fowie dem Allgemeinen preußischen Land- rehte unterworfenen Lehne der Provinz Sachsen. Der Re- ferent, Graf von der Schulenburg-Angern, empfahl die An- nahme des Gesezes in der Fassung, wie sie aus den Bera- thungen der Kommission hervorgegangen ist. Der Justiz-Mi- nister Dr. Leonhardt erklärte sich im Namen der Staats- regierUng mit diesen Aenderungen einverstanden. Amn der Diskussion betheiligten sich die Herren Graf v. d. Schulenburg- Beetendorf, Graf Nittberg, Graf zur Lippe, von Kleist-Reßow und Graf Ziethen-Shwerin. Nachdem Graf von der Schulenburg-Beegzendorf einen von ihm zu §. 3 gestellten An- trag zurückgezogen hatte, wurde der Geseßentwurf auf Antrag des Grafen Rittberg vom Hause en bloc angenommen.

Es folgte als -dritter Gegenstand der Tagesordnung die Spezialberathung des Geseßentwurfs, betreffend die Unterbringung von verwahrlosten Kindern in Erziehungs- oder Besserungsanstalten.

Dem 8. 1 des Geseßes hat die Kommission folgende Fassung gegeben:

„Wer nach Vollendung des sechsten und vor Vollendung des zwölften Lebensjahres eine durch das Strafgesezbuch mit Strafe bedrohte Handlung begeht, kann von Obrigkeitswegen in eine Er- ziehungs- oder Besserung2anstalt oder in eine geeignete Familie untergebracht werden, wenn dies zu seiner sittlichen Erziehung und Besserung erforderlich ist.“

Hierzu hatte as von Bernuth den Antrag gestellt : statt der Worte: „dur das Strafgeseßbuh mit Strafe bedrohte“ zu fezen: „strafbare“. Nach kurzer Debatte, an welcher sich der Referent Dr. Dernburg, der Antragsteller und der Baron Senfft von Pilsach betheiligten, wurde dieser Antrag und mit ihm §. 1 in obiger Fassung angenommen.

Der 8. 2 erhielt nah Befürwortung dur den Referenten und Herrn von Kleist-Reßow in folgender, von der Kommission vorgeschlagenen Fassung die Zustimmung des Hauses:

„Diese Unterbringung in eine Erzichungs- oder Besserungs- Anstalt oder in- eine Familie darf erfolgen, nachdem durch Beschluß

es Vormundschaftsgerihts der Eintritt der Voraussetzungen des 8. 1 festgestellt und die Unterbringung für zulässig erklärt worden ilt (8. 55 des Strafgeseßbuches).“

Für §. 3, welchen die Komnission in folgender Fassung zur Annahme vorschlug :

„Das Vormundschaftägeriht hat vor der Beschlußfassung die El ern, sofern deren Vernehmung obne erhebliche Schwierigkeiten erfolgen kann, bei Mündeln außerdem den Vormund oder Pfleger zu horen, und die gutahtlihe Aeußerung des Waifenrathes einzu- holen. Das Vormundschaftsgeriht kann die Aeußerung der Ge- meindebehörde einholen und Zeugen eidlich vernehmen.“

hatte Herr von Knebel-Döberiß folgende Fassung vorgeschlagen: L „Das Vormundschaftsgericht kann vor der Beschlußfassung die Eltern, resp. den Vormund oder Pfleger, den Waisenrath und die Gemeindebehörde gutachtlich hören und zeugeneidlich vernehmen.“

Nachdem der Antragsteller diesen An.rag befürwortet und die Herren Dr. Dernburg, Graf zur Lippe und Graf Brühl sich gegen denselben erklärt, wurde der Antrag des Herrn von Knebel-Döberiß einstimmig abgelehnt und der Kommis- sionsantrag angenommen.

Den §. 4 hatte die Kommission folgendermaßen ab- geändert :

„Unter Beobachtung der 88. 1 bis 3 ist das Vormundschafts- geriÞt befugt, die Zulässigkeit der Unterbringung von Amtswegen zu beschließen, und verpflichtet Beschluß zu faffen, wenn die Unter- bringung durch die Eltern, den Vormund oder den Pfleger, den Waisenrath, den Kreiés{ulinspektor, den Gemeinde- oder Guts- vorsteher oder durch die Polizeibehörde beantragt wird. Beschwer- den troerden in dem durch die Vormundschaftsordnung bestimmten Instanzenweg erledigt, Sie Haben nur aufschiebende Wirkung, wenn sie innerhalb der Zeit von acht Tagen von Zustellung des Beschlusses an den Antragsteller an gerechnet, eingelegt werden. Kosten und Stempel sind bei dem Verfahren außer Ansaß zu lassen (wegen der baaren Auslagen efr. §, 7)“

Herr von Kleist-Neßow beantragte: f

dem Absat 1 hinzuzufügen; „Die Staatsanwaltschaft resp. der Polizeirichter ist verpflihtet, dem Vormundschaftsgerichte Vitthei- lung von den §. 1 gedachten Handlungen zu machen, welche zu seiner Kenntniß gekommen sind,“

Herr von Denuts: Ÿ in dem Absaß 3 die Worte: „an den Antragsteller“ zu streichen.

Der Regierungskommissar, Geh. Regierungs-Rath Zlling, befürwortete die Wiederherstellung des §8. 4 in dex Fassung

der Negierungsvorlage, während dée beiden Antragsteller und die Herren Dr. Dernburg, Graf Brühl, Weber und Baron Senfft von Pilsah die Anträge von Kleist und von Bernuth befürworteten, die dann auch shließlich mit den Vorschlägen der Kommission angenommen wurden. Der §. 5 wurde in unveränderter Fassung der Regierungs- vorlage und ohne Debatte angenommen, bei 8. 6 aber die Diskussion mit Rücksiht auf die Eröffnung des Reichztages um 12} Uhr vertagt. Nächste Sißung Sonnabend 10 Uhr. Tagesordnung: Fortseßung der heut abgebrochenen Debatte, Petitionen und mehrere Berichte.

Jn der heutigen (28.) Sißung des Haufcs de Abgeordneten, welcher der Minister der geistlihen 2c. An- gelegenheiten Dr. Falf und mehrere Regierungskommissarien bei- wohnten, seßte das Haus die zweite Berathung des Etats, und zwar mit der Diskussion des Etats des Ministeriums dex geistlihen 2c. Angelegenheiten fort. Der Regierungs- fommissar, Geh. Regierungs-Rath Dr. Stauder, wies die Vor- würfe des Abg. Freiherrn von Heereman wegen unre@cht- mäßiger Beeinflussung des Privatlebens der Lehrer seitens des Kultus-Ministers durch cine eingehende Darlegung der lokalen Verhältnisse in allen Fällen zurück. Außerdem ergriffen die Abag. Köhler (Göttingen), Dr. Lasker und Dr. Wehrenpfennig das Wort, um gegen die Praxis der Centrumspartei, die Ver- handlungen des Haufes unnüß zu verschleppen, Protest einzulegen. Die Beschwerden des Abg. Freiherrn von Fürth, daß iu Berlin und Bonn die Studirenden der römisch-katholishen Theologie aus Mangel an geeigneten Persönlichkeiten in den Prüfungs- fommissionen nicht die staatliche Qualifikation zum Religions- lehrer erlangen könnten, werden nach dem Versprechen des RNegierungskommissars Geheimen Regierungs-Rath Dr. Göppert eingehend im ' Ministerium erwogen werden. Es sprahen sodann die Abgg. Dauzenberg, Perger, Kantak und Dr. Virchow. Der Geheime Regierungs-Raths Dr. Göppert erinnerte daran, daß die Universitäten nach Möglichkeit in dem Ordinarium und Extraordinarium des gegenwärtigen Etats berücssichtigt scien. Der Kultus- Minister Dr. Falk sprach den Wunsch aus, daß die polnischen Studirenden in Berlin polnifhe Kollegien belegen möchten. Der Professor der slavishen Sprachen werde gern ein solches Kolleg lesen und sei dem vollständig gewachsen. Der Abg. Dr. Mommsen wünschte, daß die Regierung, die jeßt in den Etat der Berliner Universität eingestellte Summe für das Seminar sür romanische Sprachen nur als Abschlagszuschlag betrachten möge. Die zur Berathung stehenden Positionen wurden sämmtlich bewilligt. Hierauf vertagte sih das Haus um 12x Uhr bis Freitag 10 Uhr.

Das Geseß vom 26. Juni 1875, betreffend die Be - richtigung des Grundsteuer - Katasters und der Grundbücher bei Auseinanderseßungen vor Bestäti- gung des Rezesses, hat nah den bisherigen Erfahrungen noch nicht in entsprehendem Umfange und niht immer in zweck- dienliher Art Anwendung gefunden. Die betheiligten Eigen- thümer sind häufig mit den Bestimmungen des Geseßes nicht bekannt oder stellen den Antrag auf Berichtigung des Grund- buchs nah §. 3 des Geseßes niht rechtzeitig, sondern erst, wenn sie cine Theilveräußerung vornehmen wollen. Fn diesem Falle erleiden die beabsichtigten Veräußerungen, wenn alsdann das Verfahren zur Berichtigung des Grundbuchs erst eingeleitet werden muß, unliebsame Verzögerungen, welche niht selten von Vermögensnachtheilen begleitet sind.

Um die sachgemäße Anwendung des Gesehes vom 26. Juni 1875 in. einem dem Bedürfniß genügenden Umfange nah Möglichkeit zu sichern, hat der Mi- nister sür die landwirthschaftlißhen Angelegenheiten den General - Kommissionen durch Cirkularerlaß vom 27. FJa- nuar d. J. empfohlen, die betheiligten Eigenthümer bereits im Laufe des Auseinandersezungsverfahrens auf die ihnen nah §8. 3 des Geseßes zustehende Befugniß aufmerksam zu machen und in den geeigneten Fällen zu veranlassen, dieBerichtigung des Grundbuchs auf Grund des Auseinanderseßungsplans und der Fortschreibung des Grundsteuerkatasters rechtzeitig zu beantragen. Außerdem ift den General-Kommissionen überlassen worden, sofern es nach ihrem Ermesscn in einzelnen Fällen angemessen erscheinen sollte, die Berichtigung des Grundbuchs der bei einer Auseinandersezung betheiligten Grundstücke vor Bestäti- gung des Nezesses thunlichst- allgemein herbeizuführen, die Aufnahme dahin zielender Anträge der Eigen- thümer in geeigneter Art zu veranlassen und die RNealisi- rung derselben der Sachlage entsprechend zu bewirken. Jn leßterer Art würde, falls sachliche Bedenken nicht entgegen- iehen, namentlich in folhen Fällen verfahren werden können, in welchen voraussichtlich Abänderungen des Auseinander- seßungsplans durch den Rezeß nicht mehr eintreten und ent- weder ein lebhafter Jmmobiliarverkehr eine erhebliche An- häufung der Anträge auf vorzeitige Grundbuchberichtigung ver- ursacht oder die Rezeßbestätigung erst nach einer Reihe von Jahren in Aussicht genommen werden könne. Eine Verzögerung der endgültigen Beendigung des Auseinanderseßungsverfahrens durch Bestätigung des Rezesses dürfe in Folge der vorzeitigen Berichtigung des Grundbuchs nicht eintreten. a

Nach dem Vereinsgeseß ist die Orts polizeibehörde befugt, in jede Versammlung, in welcher öffentliche Ange-

legenheiten erörtert oder berathen werden sollen, einen oder

¡wei Abgeordnete zu senden, welche, wenn sie Polizeibeamte sind, nur in ihrer Dienstkleidung oder unter ausdrü ck- liher Kundgebung threr dienstlihen Eigenschaft erscheinen dürfen. Jn Beziehung auf diese Bestimmung hat der Strafsenat des Bbet:-Eribuñtals in einem Erkenntniß vom 24. Januar 1877 ausgesprochen, daß ein nihtuniformirter Polizeibeamter in dem erwähnten Falle nicht nöthig hat, mit auusdrücklichen Worten kundzugeben, daß er in dienstlicher Eigenschaft erschienen , vielmehr auch jede andere Handlung genügt, die das Erscheinen des Beamten in dienstlicher Eigen- haft unzweifelhaft macht.

Se. Durchlaucht der Fürst Herrmann zu Hohen- lohe-Langenburg, General der Kavallerie à la suite! der Armee, ist zur Eröffnung des Reichstages von Carlsruhe hier mgekommen und im Hotel Kaiserhof abgestiegen.

Der Bundesraths-BVevollmächtigte, Königlich bayerischer Ministerial-Direktor von Niedel, ist von München hier eingetroffen.

Der General-Lieutenant von Strubberg, Comman- deur der 19. Division, ist zur Abstattung persönlicher Mel- dungen von Hannover hier eingetroffen.

Bayern. München, 20. Februar, Heute Nachmittag d Uhr fand, der „Allg. Ztg.“ zufolge, in der Residenz im

| Saale Karls d. Gr. eine Hoftafel statt, an welcher der |

König und die Königin-Mutter mit Gefolge theilnahmen.

Geladen waren die erblihen Reichsräthe Grafen von Schön- | born, von Giech und von Pappenheim, der Erbgraf von | | Schönborn, der Kaiserlih Königliche Oberst Graf von Pappen- |

heim, der General-Kapitän der Hartschiere Frhr. von Vranckh,

die Oberhofmeister Freiherrcn von Wulffen und von Ow; | ferner die Reichsräthe und die Staatsräthe im ordentlichen | Dienste, der Präsident des obersten Rechnungshofes von Pum- | verlautet, daß mehrere Afridi-Stämme ihre Unterwerfung _ MEL LLY (Dent Er | angeboten haben und daß eine strengere Blokade si als Georgi-YDrdensritter und Königlichen Kämmerer, darunter der | an L A E E N E

merer, der Regierungsprösident Frhr. von Herman und die

Polizeidirektor Frhr. von Feilißsch. Die Räthe am Appellationsgericht hierselbst, Dürrshmidt

und Obermüller, wurden, wie der „Bayer. Kurier“ mittheilt, | | zu Räthen am obersten Gerichtshof befördert. Mitglied der Kammer der Abgeordneten ist, so hat er |

sich in Folge der Beförderung einer Neuwahl zu unter- | 1 - p | mit 30 Stimmen gegen den Radikalen Laut, der 20 Stim-

ziehen, und hat eine solche im Wahlkreis München auch noch für den schon vor mehreren Monaten zum Staatsanwalt am obersten Gerichtshof beförderten Abg. Wülfert stattzufinden, vorausgescßt, daß niht etwa Verzichtleistung auf das Abge- ordnetenmandat erfolgt.

Württemberg. Stuttgart, 20. Februar. Der Empfang des Pkinzen Wilhelm von Württemberg und jeiner Gemahlin durch die Stadt Stuttgart findet am 22. statt. Das Programm dazu ist bereits von dem Gemeinde- rath veröffentlicht.

Fn der Kammer der Abgeordneten {loß der Präsident von Hölder die Sißung mit der Verlesung des Königlichen Vertagungsreskriptes, worin der Kam- mer anheim gegeben ist, den ständishen Ausshuß zun ermäch- tigen, die an die Kammer gelangenden Vorlagen den Kom- missionen, in welchen sie zunächst zur Berathung kommen wer- den, zuzuweisen, und diese Kommissionen während der Ver- tagungszeit in Thätigkeit treten zu lassen.

Sachsen. Leipzig, 20. Februar. (L. Ztg.) Heute früh starb der Kaiserlich russishe Staatsrath Ernst tom Have hierselbst. „Der Verstorbene stand seit 1851 an der Spiße des hiesigen Kaiserlich russischen General-Konsulats.

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 2. Februar. Jn der 4. Sizung des Landes-Ausshusses wurden die Etats der Verwaltung der geistlihen Angelegenheiten und der Wasserbauverwaltung berathen und angenommen. Bei der Berathung des leßteren erhob sich eine Debatte über die Ver- tiefung der Kanäle, an welcher die Mitglieder Klein, Koechlin und Schneegans theilnahmen. Der Ober-Präsi- dent erflärte, daß eine Vorlage bezüglich dieser Frage noch niht habe gemacht werden können, da von den eingelaufenen Gutachten der Handelskammern nur dasjenige derx Handels- kammer zu Straßburg bis jeßt eingegangen fei.

Desterreich -: Ungarn. Wien, 21. T. B.) Die „Politishe Korrespondenz“ heute Nachmittag bei dem Minister des gehabte Konferenz der Minister mit den Delegirten der verfassungstreuen Klubs aus beiden Häusern des Reichsraths Folgendes: Nachdem der Minister - Präsident die Versammlung begrüßt hatte, gab der Minister des Jnnern eine Darstellu::g des ganzen Ganges der Ausgleichsverhand- lungen. Der Finanz-Minister seßte sodann den Stand der Bankfrage, insbesondere der Vereinbarung über die Zu- sammenseßzung des Generalrathes detaillirt auseinander und erklärte s{ließlich: „Der definitive Abschluß der Regierungs- vereinbarungen über die Bankfrage und damit über die ge- sammten Ausgleihsvorlagen hängt davon ab, ob die Par- tei ihre Zustimmung zu folgender Zusammenseßung des Generalraths giebt. Der Generalrath besteht aus dem Gouverneur, 2 Vize - Gouverneuren und 12 General- räthen. Der Gouverneux wird auf den gemeinsamen Vorschlag beider Regierungen, die Vize-Gouverneure werden auf den Vorschlag des betreffenden Finanz-Ministers vom Kaiser ernannt. Die Generalräthe werden von der General- versammlung gewählt und zwar 8 nach dem freien Ermessen der Versammlung, je 2 auf den Vorschlag der Direktionen in Wien und Pest.“ Nachdem der Finanz-Minister mehrere von den anwesenden Mitgliedern des Reichsraths gestellte An- fragen beantwortet hatte, {loß der Minister-Präsident die Sißung mit dem Ausdrucke seines Dankes an die Ver- sammlung.

Jnnsbruck, 2. Februar. Der „Bote für Tirol“ bringt in seiner heutigen Nummer einen Artikel, in welchem betreffs der Agitation in der Schulfrage gesagt wird, das Gebahren der staatsrehtlichen Opposition fei eine Zerstörungsarbeit im Organismus der katholischen Kirche, und der Versuch, sich der Religion zu bedienen, um eine Partei zu stürzen, fei gottes- lästerlicer Mißbrauch, der sich auf unwürdige Art kompro- mittirt. Der Artikel s{chließt rait der Aufforderung an den Brixener Fürstbischof, sh den Netzen der staatsrechtlichen

Februar. (W. meldet über die Innern statt-

- Opposition zu entziehen.

GrofFßbritaunien and Jrland. London, 20. Februar, (E. C.) Die durch den Tod Sir William Fergussons erle- digte Stelle eines Königlichen Leibarztes ist dem Sir James Paget übertragen worden. Der. Vorsißende Des ärztlichen Kollegiums M. Prescott Hemwett ist zum außerordentlichen Leibarzte ernannt worden. Der „Army & Navy Gazette“ zufolge wird in dem Mannschaftsbestande der Flotte während des Finanz- jahres 1877—78 keine Veränderung eintreten. Die Stärke des Königlichen Marinefoldaten-Corps (14,000 Mann) wird ebenfalls während dieses Jahres aufrechterhalten werden. 7000 Mann sind für den Dienst zur See kommandirt. Die „Morning Post“ vernimmt, daß die Eisenbahn- Konfe Til z, die im Laufe dieses Monats in Kalkutta statt- finden sollte und als deren Vorsißender Sir Andrews Clarke, Minister dex öffentlihen Arbeiten in Fndien, fungiren sollte, in Folge der Hungersnoth 4 worden ist, Ferner theilt dasselbe Blatt mit, daß Mr. H. Le Mesurier, Agent für die große indishe Eisenbahnlinie, die zweite Stelle in der neu eingerichteten ägyptischen Finanzverwaltung einnehmen wird, die mit einem Gehalt von 2400 Lsterl. jährlich verbunden ist.

Aus Halifax wird unterm 16. d. M. gemeldet: Die Legislatur von Neu-Schottland wurde gestern dur den Vize-Gouverneur eröffnet, der in seiner bei dieser Ge- legenheit gehaltenen Rede mittheilte, ‘daß Canada es ver- weigert habe, die jährlihe Subsidie von 83,000 Dollars

Da der Erstere |

MeEquitttonen und

nah dem Monat Juli, als dcin Ablaufstermine, an Neu- Stottland fernerhin zu gewähren. Ferner empfahl er die Abhaltung einer Konferenz von Vertretern der maritimen Provinzen zum Zwecke der Herstellung ciner legislativen Union zwischen denselben. : Indien. Aus Calcutta wird der „Times“ unterm 18. d. M. telegraphish gemeldet: Die Grenzangelegen- heiten haben eine etwas friedlihere Ansicht bekommen. Es

wirksam erweisen dürfte. Ueber die zwischen Sir Lewis

! Pelly und dem Abgesandten von Kabul gepflogenen Unter-

handlungen ist noch nihts in die Oeffentlichkeit gedrungen.

Frankreih. Paris, 20. Februar. Der bonaparti- tische Senator Marschall Canrobert ist gefährlich er- krankt. Der Fntransigent Bonnet-Duvardier wurde heute

men crhielt, zum Präsidenten des Pariser Gemeinde- rathes gewählt.

__ Versailles, 20.“Februar. (Köln. Ztg.) Jn der heu- tigen Senatssißung stellte der Bonavartist Caillaurx eine Anfrage an die Regierung über die Anlegung von Straßen durch den Tuileriengarten vor dem Palaste der Zuilerien und beantragte eine Tagesordnung, wonach keine Veränderung im Tuileriengarten ohne Beschluß der geseßgebenden Gewalt vorgenommen werden sollte. Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Christophle, sprah gegen diese motivirte Tagesordnung und verlangte den Uebergang zur einfachen Tagesordnung. Der Senat stimmte den Minister mit 155 gegen 126 Stimmen bei. Demnächst ging der Senat zur Berathung des von der Kammer bereits angenommenen Gesetzentwurfs über die Räthe der „Prud’'hommes“ über. Beklanntlich verwarf die anti- republikanische Mehrheit des Senats den ersten Artikel, wel- her den Kern des Geseßes enthält, nämlih die Wahl der Präsidenten dieser Näthe durch die Mitglieder derselben. Jn ¿Folge dessen hatte der Ausshuß verlanat, daß ihm das Ge- seß zurücckgesandt werde. Nach Eröffnung der Verhandlungen legten Jules Favre und Cremieux (Republikaner) Gegen- anträge vor, wonach der Präfidênt der Republik aus einer Liste von drei Personen, welche ihm die Räthe vorlegen, den Präsidenten und den Vize-Präsidenten zu ernennen haben würde; dieselben wurden an den Aus\{chuß verwiesen. Die Deputirtenkammer beschäftigte sich heute zuerst mit der zweiten Berathung des Geseßes über die Militär- nahm sämmtlihe Artikel in der Fassung des Ausschusses an. Jn seiner Gesammtheit aber wurde das Geseß noch nicht angenommen, da ein Amen- dement an den Ausschuß verwiesen wurde. Die Kammer schritt hierauf zur Berathung der Vorlage des Unterricht: - Ministers Waddington, wonahch in allen Departements be- soldete Aerzte ernannt werden sollen, welche die Armen unentgeltlih behandeln. Fn Paris besteht diese Einrichtung hon. Für die Provinz “würde sie ctwa sieben Millionen res, erheischen. Jn Folge dessen stieß der Entwurf auf Wider- stand. Der Finanz-Minister, Leon Say, crklärte selbst, daß die Erhöhung der Departements-Budgets Gefahren dar- biete. Die Berathung wurde auf nächsten Donnerstag vertagt.

Spanien. Madrid, 21. Februar. (W. T. B.) Die Regierung läßt eine Bekanntmachung veröffentlichen, dur welche den carlistishen Flüchtlingen im Auslande die Rückkehr nachSpanien gestattet wird. Dieselben sollen wegen politischer Vergehen ferner niht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Nur diejenigen von ihnen, welche sich ge- meiner Verbrechen s{huldig gemacht haben, follen gerichtlih verfolgt werden.

Italien. Nom, 16. Februar. (H. N) - Dex König hat dem Bischof von Padua das Komthur-Kreuz des St. Maurizio- und Lazzaro-Orden s verliehen. Das Mi- nisterium hat den Abtheilungshef im Auswärtigen Amte, Malvano, einea Direktor des Handels-Ministeriuums und den General-Zolldirektor beauftragt, sih nah Paris zu begeben und die vorbereitenden Arbeiten zum Abschluß eines neuen Handelsvertrags mit Frankreich zu beginnen. Die „Gazzetta uffizial e“ veröffentlicht ein Königliches Dekret, demzufolge der für die Erfindung des besten Mahlmessers ausgeseßte Preis von 50,000 Lire einem Herrn von Ernst zugesprochen worden ist. Gleichz-itig wird bekannt gemacht, daß eine Komnission eingeseßt worden ist, die darüber zu wachen hat, daß die Fnstrumente, welhe nah dem gedachten Modelle zum Gebrauche der Erhebung der Mahltaxe gefertigt werden, genau demselben gleichen. Der Papst wird am 10. März ein Konsistorium halten und neue Kardinäle ernennen, in einem zweiten, später anzuberaumenden, aber an ihnen die Ceremonie der Oeffnung des Mundes vollziehen.

Türkei. Konstantinopel, 21. Februar. (W. T. B.) Die Pforte hat ihre Vertreter im Auslande benachrichtigt, daß die über den DRGA A A des Sultans in der

europäischen Presse verbreiteten Nachrichten jeder Begründung

entbehrten. Der Sultan sei vor einiger Zeit von einem Zahn- leiden heimgesucht gewesen, dieses Leiden sei aber gegenwärtig achoben und die Gesundheit des Sultans eine in jeder Be- ziehung zufriedenstellende, Jn einer weiteren an die Vertreter der Pforte im Auslande gèêrichteten Depesche werden alle Ge- rüchte von einem bevorstehenden Vezieratswechsel offiziell als falsch und unbegründet bezeichnet.

Wien, 21. Februar, (W.. T. B.) Wie das „Telegra- phen-Korrespondenz-Bureau“ aus Konstantinopel erfährt, dürste der Waffenstillstand mit Montenegro mit Nük- sicht auf die s{hwebenden Friedensverhandlungen noch um 14 Tage verlängert worden. Das Zustandekommen eines Uebereinkommens mit Serbien würde als gesichert betrachtet.

(W. T. B.) Nach einem Telegramme der „Politi- schen Korrespondenz“ aus Cattaro haben si die montene= grinishen Delegirten für die Friedensverhandlungen, die Senatoren Petrovich und Radonich heute auf etnem Lloyd-= dampfer nah Konstantinopel eingeschisst. Aus Bel= grad wird demselben Organe gemeldet, daß bei den Wahlen zur Skupschtina die Friedenspartei die Oberhand behalten habe. y Brüssel, 21. Februar. (W. T. B.) Der „Nord“ veröffentlicht den Text der Note der rumänischen Re- gierung an die Pforte vom 10. ZFanuar, in welcher Ru= mänien an die Türkei das Ersuchen stellte, durch eine {ri®- liche Deklaration sicher zu stellen, daß Rumänien unter de in der türkischen Verfassung erwähnten Provinzen niht mit ein- begriffen sei. Das genannte Vlatt bemerkt, da®, die Pforte