1939 / 13 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jan 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage um Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 16. Januar 1939

Reichs- und Staatsanzeiger Ne. 13 vom 16. Januar 1939. S. 4 h idi

dingungen und Auflágen versehen werden. Anträge sin

die Fachgruppe Alt- und BAEOBNoIs der Wirtsthategrtt

Groß=-, Ein- und Ausfuhrhandel an die Uebe ae Boie u bien Cerwacungestel Nr x 13 An: M

(2) Handelsbetriebe, die. bei Jnkrafttreten dieser

ordnung für den Verkauf von Papierspänen (Altpa

RM 12,— | Verarbeiter zugelassen waren, gelten ohne neuen Quls ú olmtliches

Es bescheid der Ueberwachungsstelle für Papier als zugelassen N T

/ (3) Die Ueberwachungsstelle für Papier f ortsezung.

RM 8,— Hantelsbetrieb die Bean ok diltpa it Ve Art qute ub arbeiter untersagen, wenn er die vorgeschriebenen Bedin u p

A B und Auflagen nicht erfüllt. Mgen

(4) Anfallstellen und nicht zugelassene Hand ; ° N 25 (insbesondere Sammler, Klein- ‘und D Pandel8betrich

c) Natuxfarbige holzhaltige Briefum- hlagspäne (helle Esparto- und AUZNIPAA) i «pt f ouis 2

d) Holzfreie Briefumschlagspäne (holz- frei Tauen, holzfrei weiß/blau un andere holzfreie, nach Farben sortierte Span); «E

. Kraftpapierabfälle (insbesondere maschi- nenen Rate Natronpapiersäcke). « « « ¿Holafyei Meru «s d ae opiaicis . Weiße Holzpappenabfälle (weiße Chromo- ersaßkartonabfälle) « « - « + « . Holzhaltige weiße Späne A:

nah den von der Ueberwachungsstelle für Papier zu er- lassenden näheren Vorschriften.

S 4. Q

(1) Jede Vernichtung gebrauchter Natron-Papiersäcke 3. B. durch Verbrennen ist verboten. i

(2) Baustoffhändler haben in ihre Lieferungsbedingungen aufzunehmen, daß ihre Abnehmer die entleerten Natron- Papiersäcke in trockenem Zustand zur Rücknahme gegen Ent- gelt bereit zu halten haben. L N

(3) Wer Hoch- und Tiefbauten ausführt, ohne die in Natron-Papiersäcken verpackten Baustoffe von einem Bau- stoffhändler zu beziehen, hat die entleerten Natron-Papier- säde zu sammeln, trocken aufzubewahren und ohne besondere

RM 10,50

Nachtrag Nr. 5 zur Anordnung Nr. 4 der Ueber- t bungsstelle für Papier vom 27. Juni 1938 (Deut- cer Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Die Ei G. sder 17 vom 28. Zuni 1938), Sinzelhandel8umsätze im Irovember.

Ausfuhrförderung, Marktbeobachtung

Aufforderung an einen Altpapierhändler oder an eine zuge- lassene Reinigungsanstalt 1) gegen Entgelt abzugeben.

8 5.

Bestehende Lieferungsabschlüsse sind nur im Rahmen der Vorschriften dieser Anordnung von deren Fnkrafttreten an wirksam.

8 6.

Die Ueberwachungsstelle für Papier kann Ausnahmen von den Vorschriften des § 2 zulassen.

S T.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 in der Fassung der Verordnung vom 28. Funi 1937 bestraft.

88.

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffent- lihung für das Altreih, das Land Oesterreih und mit Ausnahme der §§ 2 und 6 in den sudetendeutshen Ge- bieten in Kraft. Die Einführung der Vorschriften der §8 2 und 6 in den sudetendeutschen Gebieten bleibt vorbehalten. Gleichzeitig wird die Anordnung Nr. 8 der Ueberwachungs- stelle für Papier (Verwertung von gebrauchten Natron- Papiersäcken) vom 27. September 1937 (Deutscher Reich8- anzeiger und Preußisher Staatsanzeiger Nr. 224 vom 29. September 1937) aufgehoben.

Berlin, den 14. Fanuar 1939.

Der Reichsbeauftragte für Papier. Dorn.

Anordnung Nr. 4*) (Altpapier Nr. 1)

der Ueberwachungsstelle für Papier (Papierspäne und Altpapier). ;

Vom 14. Januar 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesebbl. T S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Junt 1937 (Reichsgeseßbl. T S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Er- richtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934), der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Waren- verkehrs im Lande Oesterreich vom 19. März 1938 (Reichs- aeseßbl. T S. 263), der Verordnung über Höchstpreise für Pavpierspäne und Altpapier vom 26. Dezember 1936 (Reichs- gcscbbl. T S. 1150) und der Verordnung über die Einführung der Verordnung über Höchstpreise für Papierspäne und Alt- pavier im Lande Oesterreih vom 30. Mai 1938 (Reichs- gescßbl. 1 S. 617) wird mit Zustimmung des Reichswirt- \schaftsministers und des Reichskommissars für die Preis- bildung angeordnet:

Q

(1) Für Papierspäne und Altpapier (Nr. 673 a des Statistishen Warenverzeichnisses zum Deutschen Zolltarif) und deren einzelne Sorten werden für unmittelbare Liefe- rungen an Verarbeiter von Altpapier ab Verladestation des Verkäufers folgende Höchstpreise je 100 kg festgeseßt:

1. Gemischte Papier- und Pappenabfälle:

a) Unsortierte gemischte Papier- und . Pappenabfälle, einshließlich Müll- papier mit nicht mehr als 20 %% Uta b) Grundsäßblih unratfreie gemischte Papier- und Pappenabfälle mit nicht ntehx als 5M Unt . ¿2 c) Garantiert unratfreie (fkollergang- fertige) gemishte Papier- und Pp S Wellpappenabfälle wie gemischte Papier- und Pappenabfälle. Druckereiabfälle (Schwerdruck und Druck- stampf) L E Alté Bällungen 1 4 JFllustrierte Zeitschriften ; « Neue Btungen 2 0, Helle (bunte) Buchbinderspäne Lederpappenabfallè a «4 Alte Natronpapiersäcke (handentstaubt) Dunkelhanf (Dunkelbündel): a) Original - Dunkelhanf (Dunkel- bündel), auch unsortierte Pack- Paal S b) Dunkelhanf und Packpapierabfälle sortiert, auch nach Farben « « #5 „Hellhatnif (Sei L 2. Originalakten (einschließlich bunte Akten) 3, Weiße Akten: a) Weiße b) Weiße

. « T . .

« , « s

D E T9

RM

RM

RM RM 6

Akten sortiert 2. _RM 8,90 Akten garantiert klammer- draht- und fadenfrei, sowie na Bogen gelegt .

. Briefumschlagspäne: a) Unsortierte Briefumschlagspäne . « b) Nach Farben getrennt gehaltene (sortierte) Briefumschlagspäne, Standardfarben: grau, blau, meliert, grün, zitronengelb, orange, rok Vit E R A

RM 10,50

RM 5,—

RM 7,25

Sorten als den in Absay 1 aufgeführten Sorten ist ohne vor- herige Ausnahmegenehmigung der Ueberwachungsstelle für Papier unzulässig. Sortierungszuschläge irgendwelcher Art, z. B. für kollergangfertige Waren oder garantiert reine Sortie- rungen, dürfen nicht S werden. Es is} verboten, andere Bezeichnungen in den

des Absatzes 1.

und deren Vorlieferanten Anfallstellen und nicht zuge- lassenen Handelsbetrieben (insbesondere Sammtkern, Klein- und Mittelhändlern) müssen mit den bisher handelsüblichen Spannen f e Sammler mindestens eine Vergütung von RM 2,— für 100 kg erhalten; ferner dürfen Mitglieder der Alt- und Abfallstosfe beim Bezug von anderen dieser Fachgruppe, und ebenso dürfen Verarbeiter von Alt- papier bei unmittelbarem Altpapierankauf von Anfallstellen diesen keine höheren Preise bezahlen, als si i 10 % von den in Absay 1 festgeseßten Höchstpreisen ergeben.

eines zahlenmäßig bestimmten Preises sind verboten.

dex Meistbietung ist verboten.

(1) Bei Versand von, E d durch die Eisenbahn muß eine

Altpapier durch Autos, Pferdefuhrwerke usw. muß eine Ver- wiegung entweder auf einer öoffentlihen Waage oder dur

. Holzfreie weiße Späne . .

; Sollerithfarten O

. Geschäftsbücher, dedckel- O i adeereie rie S O

. Spinnpapierabfälle, nicht reinnatron

¿ Schnellhefter, verschiedenfarbig . -

. Manilakarton « e o o. . °

. Morsestreifen « e o o. o o

. Fernsprehbücher . « o ch o « . Gebrauchte Weberei- und Spinnereihülsen

„Buntpapier - a4 boo e eco

¿Dae a E C S Bei der Sorte 1 b ist der festgeseßte Höchst- preis von RM 3,20 zugleih Festpreis.

(2) Eine Heraussortierung und ein Handel

und registerfrei,

. RM 11,50 RM 9,50 RM - 8,50 RM 7,50 RM 7,— RM 3,75 RM 3,20 RM 3,20 RM 8,20

in anderen

ehnungen anzugeben als die Sorten

(3) Die Preise zwischen den zugelassenen Handelsbetrieben

entsprechend niedriger sein. Fedoch muß der achgruppe itgliedern

bei Abzug von (4) Preisvorbehalte sowie Abschlüsse ohne Vereinbarung (5) Die Abgabe von Papierspänen (Altpapier) im Wege

8 1a.

ahnamtlihe Verwiegung stattfinden. Bei Versand von

einen von der Jndustrie- und Handelskammer vereidigten Wäger stattfinden. Die Kosten der Verwiegung A Käufer und Verkäufer je zur Hälfte. Die Wiegekarten sind aufzu- bewahren.

(2) Mengen unter 500 kg, die ein Sammler zur Ab- lieferung bringt, brauchen nicht gemäß Absay 1 verwogen zu werden. i (3) Bei der Versendung von kombinierten Ladungen muß jede einzelne Sorte besonders verwogen und mit Angabe des Gewichts und dex Sortenbezeichnung gemäß § 1 in der Rech- nung aufgeführt werden.

8 1b.

(1) Es isst verboten, bei Abschluß von Verträgen auf Lieferung von Altpapier oder bei Erfüllung dieser Verträge in irgendeiner Form mittelbar oder unmittelbar

1. als Gegenleistung Warenlieferungen, Werk- Bienslleisktiigeti anzubieten oder zu verlangen,

2. dem Abnehmer aufzuerlegen, daß er außerdein Waren anderer Art als Altpapier oder Werk- oder Dienst- leistungen annimmt.

(2) Bei Abschluß von Verträgen ‘auf Lieferung von anderen Waren als Altpapier oder auf Vornahme von Werk- oder Dienstleistungen ist es verboten, in irgendwelcher Form mittelbar odex unmittelbar als Gegenleistung die Gegen- lieferung von Altpapier anzubieten oder zu verlangen.

; 8 2.

(1) Verarbeiter dürfen S und Altpapier nur von zugelassenen Handelsbetrieben 3) erwerben.

(2) Soweit ein unmittelbarer Bezug von Papierspänen (Altpapiec) durch Verarbeiter von Altpapier im Altreih aus glichen und betrieblihen Gründen herkömmlicherweise ab 1. Januar 1935 ohne Mitwirkung zugelassener Handels- betriebe besteht und aufrechterhalten werden soll, kann der Verarbeiter für sih eine Ausnahme von der Bestimmung des Absatzes 1 über die Wirtschaftsgruppe der Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstoff-Erzeugung bei der Ueberwachungsstelle für Papier beantragen.

(3) Soweit Verarbeiter von Altpapier in der Ostmark seit dem 1. ava s 1937 aus örtlichen und betrie lichen Gründen her Nee Papierspäne (Altpapier) laufend ohne Mitwirkung von zugelassenen Handelsbetrieben erworben haben und im Zeitpunkt dec Veröffentlihung dieser An- ordnung noch erwerben, können diese Bezüge im bisherigen Umfang bis zum 30. Juni 1939 fortgeseßt werden. Sie sind der Ueberwachungsstelle für Papier über die Wirtschaftsgruppe der Papier-, Pappen-, Betstoff- und B actes j Zweigstelle für die Ostmark, Wien VI, Gumpendorfer|tr. 6, Nnerbalb zwei Wochen nah Fukrafttreten der Anordnung zu melden unter Angabe der einzelnen Bezugsstellen und der in der Zeit vom 1. Januar 1937 bis 31. Dezember 1938 tat- sächlih erworbenen Mengen.

(4) Verkaufsabschlüsse, die einen längeren Zeitraum als den zur Zeit des Abschlusses even Monat und den darauf- folgenden Monat betreffen, sind abgeschen von den Aus- nahmen des Absayes 2 und 3 verboten.

83. (1) Die Zulassung der Handelsbetriebe für den Verkauf

oder

i er, S Mittelhändler) dür

Verarbeiter von Papierspänen (Altpapier) nicht unmittes[®

beliefern, es sein denn, daß eine Ausnahme gemäß 8 9 q

say 2 dem Verarbeiter bewilligt ist oder gemäß § 2 Absa

vorliegt. : v0 8 4.

(1) Papierspäne (Altpapier) dürfen im inländis{en G häftsverkehr von Verarbeitern von Papierspänen (Altpapi 4 nur auf Grund von Einkaufsbewilligungen erworben nied die von der Ueberwachungsstelle für Papier jeweils über in bestimmte Menge Papierspäne (Altpapier) für einen he stimmten Zeitraum: auf Antrag erteilt werden. ; (2) Die Anträge auf Erteilung von Einkaufsbewilligungey sind an die Ueberwachungsstelle für Papier zu richten.

(3) Die Uebeëwachungsstelle für Papier kann sowohl fir Anfallstellen wie für zugelassene und nicht zugelassene Handels, betriebe den Verkauf und die Lieferung L Vorräte von Papierspänen (Altpapier) zu den nach 1 gulässigen Preisen anordnen.

8 5.

(1) Alle Papierspäne (Altpapier) verarbeitenden Betrich haben mit Fnkrafttreten dieser Anordnung Lagerbücher attzlh legen und fortlaufend zu führen, aus denen ersichtlich ift

1. der Vorrat am Tage des Jnukrafttretens dieser Au ordnung;

2. jede Bestandsbewegung durch Zu- und Abgang, un zwar :

a) bei Zugängen aus fremden Lägern (Händler oder Betrieben auch der Lieferer und der Preis, und bei Abgängen an fremde Läger (Händley) oder Betriebe auch der Empfänger und dy

reis,

b) bei allen Zugängen durch Einfuhr auch Numm und Datum der Devisenbescheinigung.

(2): Das gleiche gilt sinngemäß für alle mit Papierspänet

(Altpapier) handelnden Betriebe. ° :

8 6.

(1) Die Papierspäne (Altpapier) verarbeitenden Betriebe haben ihre Erzeugung an Papier und Pappe und ihren V brauch sowie ihre Bestände an in- und ausländischen Papiew spänen (Altpapier) unter Verwendung eines Vordrutes ju Monat dex Ueberwachungsstelle für Papier zu melden.

(2) Die Vordrucke f

Papier anzufordern. A

(3) Die für den Miete Ÿ von Papierspänen (Altpapiey) ugelassenen Handelsbetriebe haben unter Verwendung eins ordruckes die in jedem Monat gelieferten Mengen Papi ‘späne (Altpapier), getrennt nah Abnehmern, sowie die Vov räte (Lagerbestände) jeweils bis zum 10. des Monats für de vergangenen Monat der Ueberwachungsstelle für Papier l melden.

(4) Die Vordrucke sind von der zuständigen Bezir geschäfts\stelle der Fachgruppe Alt- und Abfallstoffe anz fordern.

8 T7.

Die Ueberwachungsstelle für Papier kann Ausnahiil von den Vorschriften der §8 2 bis 4 zulassen.

° 8 8.

Zuwiderhandlungen gegen den § 1 dieser Anordnut| werden nach § 4 der Verordnung über Höchstpreise für Papi späne und AÄltpapier vom 26. September 1936 (Reichsgesebbl! S. 1150) bestraft. Zuwiderhandluugen gegen die übrigen Vos schriften dieser Anordnung fallen unter die Strafvors{hrifl der 8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenvetlh vom 4. September 1934 in der Fassung der Verordnung bol 28. Juni 1937.

S 9.

Die Anordnung tritt am Tage nah der Veröffentli) in Kraft. Gleichzeitig wrden O die- Anordnung Nr. 4 der Ueberwachungsstelle für Pap vom 5. Februar 1937 (Deutscher Reichsanzeigtt i Preußischer Staatsanzeiger Nr. 30 vom 6b. Febr 1937), A die Anordnung Nr. 4 der Ueberwachungsstelle für Li in der Fassung vom 30. Juli 1937 (Deutscher N anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 17 31. Juli 1937), i d dex Nachtrag Nx. 2 zur Anordnung Nr. 4 der C f wachungsstelle für Papier vom 3. Juli 1937 n Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger l, vom 5. Juli 1937), 1160 der Nachtrag Nx. 3 zur Anordnung Nr. 4 der id wachungsstelle für Papier vom 30. Fuli 1937 Gh l Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger vom 31. Fuli 1937), der ‘ict le f 4 e Oms ( wachungsstelle fur Papier vom -39. ay Reichsanzeiger und Preußischer Staatsa x. 119 vom 24. Mai 1938),

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

zeit

Verantwortlich:

þ S . . ftiondl üx den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den reda \ Teil een Anzeigenteil und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lanhsch in Berlin-Charlottenbu!9.

ck d eußishen Druckèrei- und Verlags-Aktiengelt E Lon E Berlin, Wilhelmstr. 32.

- Sechs Beilagen

von Papierspänen (Altpapier) an Verarbeiter erfolgt durch die

*) Betrifft nicht die sudetendeutshen Gebiete.

Ueberwachungsstelle für Papier. Die Zulassung fann mit Be-

(einschl. Börsenbeilage und zwei Bentralhandelsregisterbtil0

2, Künstlihe Düngemittel

weils bis zum 10. des Monats Ba den vorangegangenet! ind von der Ueberwachungsstelle für

Nachtrag Nr. 6 zur Anordnung Nr. 4 der Ueber- der Ne ngsstelle für Papier vom 28, Oktober 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr, 253 vom 29, Oktober 1938), i die Anordnung Nr. 6 der Ueberwachungsstelle für Papier vom 16. März 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 62 vom 16. März 1937) dedunng Nr. 11 der Ueberwachungsstelle für Pa- jer vom 8. Funi 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 130 vom 8. Juni 1938)

aufgehoben. : Berlin, den 14. Fanuar 1939. Der Reichsbeauftragte für Papier.

Dorn.

V TE

Die Fndexziffer der Großhandels preise vom 11. Januar 1939.

1913 = 100

1939 4. Jan. | 11. Jan.

Ver- änderung

in vH

SFndexgruppen

I. Agrarstoffe. 1, Pflanzlihe Nahrungsmittel . 2, Shlachtvieh 3, Vieherzeugnisse « « « o o « 4, Futtermittel „oe ooo

116,0

90/3 117,7 108,5

116,1 90/2 u 107,9 93/5

L

Agrarstoffe zusammen 5, Kolonialwaren « « « s IT. Fndustrielle Rohstoffe und Halbwaren, . 6, Kohle . L 7, Eisenrohstoffe und Eisen « 8, Metalle (außer Eisen) . « D e e e dns 0, Me und Leder « « « « 1, C 6

115,0 104,4 - 51/5 77,9 68/3 101/5 56,5 105/2 42/5 105,3 122;0

94,4

ooo

_

_

hemifalien*) . « «

-

SoS D OmrmaeOoOooO

SS |

3, Kraftôle und Schmierstoffe A RGUHQUE «o Wis dane ó, Papierhalbwaren und Papier Wiislossé R Ea Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen „"«

ITTL. Fndustrielle Fertig-

waren

7, Produktionsmittel . « « «

8, Konsumgüter . « « « «s Industrielle Fertigwaren zu-

-

o Son

* eee e eee Do

D

112,8 135,1

125,5 106,6

112,9 135,1

.| 125,5 « | 106/6

*) Monatsdurhschnitt Dezember 1938,

Die Fndexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den 1, Januar, wie in der Vorwoche, auf 106,6 (1913 = 100). Vie Fndexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 107,9 unverändert), Kolonialwaren 93,5 (— 0,1 vH), industrielle ohstoffe und Halbwaren 94,4 (unverändert) und industrielle jertigwaren 125,5 (unverändert),

Jm einzelnen waren an den Märkten der Nihteisen- etalle die Preise für Kupfer, Blei und Zink etwas rück- ufig, Jn der Gruppe Textilien stand einer leichten Ab- Ywächung des Durchschnittspreises für Baumwollgarn eine höhung des Preises für Rohjute gegenüber.

Vei den industriellen Fertigwaren wirkte sich in der \nderziffer für Produktionsmittel die Ermäßigung der Preise r Schreibmaschinen aus.

Verlin, den 14, Januar 1939. Statistishes Reichsamt.

mre me

Bekanntmachung. Die am 14. Januar 1939 ausgegebene Nummer 6 des eihsgeseßblatts, Teil I, enthält: E

sou ordnung zur Sicherung de Düngemittel- und Saatgut- 59. gung in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 13. Fanuar

A Gesamtindex eo os

Verordnung über die Einführung flaggenrechtlicher Vor-

Vis am Lande Oesterreih und in den sudetenbent hen Ge-

Vom 14. Fanuar 1939.

E Verordnung über die Einführung der Reichsmark- g în den sudetendeutschen Gebieten. Vom 14. «Fanuar 1939,

Umfang: 1/2 Bogen. Verk i

ags j i spreis: 0,15 RM. Postversen-

ngsgebühren: 0,03 RM exfaufspreis: 0,1 i

er Postscheckonto. BE L E bei Voreinsendung auf Berlin NW 40, den 16. Fanuar 1939.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Ge i

s Berl eesandte von Panama Herr Villalaz C. ist

bh wun zurügekehrt und hat die Leitung der Gesandt- eder übernommen.

Der S

„7,7 Südafrikanische G iei li rüdgecfe )e Gesandte Herr G i e ist nach Berlin hrnomaes und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder

ree

und Auslandserfaßhrungen.

Die Unterrichtung der an dex Ausfuhr beteiligten Bezirks- firmen über die Marktverhältnisse im Auslande ist eine wichtige Ausgabe der Außenhandelsstellen, die in einer Zeit erhöhte Be- achtung erfordert, in welcher dex Ausfuhrsteigerung im JFnteresse der deutschen Volkswirtschaft ganz besondere Aufmerksamkeit ge- schenkt werden muß. Als amtlihe Einrichtungen bei den deutschen Botschaften und Gesandtschaften im Auslande haben sich die Handelsattahés mit allen Fragen des Absatzes für deutsche Er- zeugnisse ünd vor allem mit dex Beobachtung der -Marktverhält- nisse im Auslande zu befassen. Sie sind daher auch besonders berufen, die interessierten Kreise dex deutshen Wirtschaft über ihre Erfahrungen zu unterrichten.

Die Außenhandelsstelle für das Rheinland gab in den leßten Tagen ihren Bezirksfirmen Gelegenheit, Vorträge der deutschen Handelsattachés für Belgien und für den Frak zu hören. Der Handelsattaché bei der deutschen Botschaft - in Brüssel, Dr. C. Keim, befaßte sih bei einer solhen Vortragsveranstaltung, die der Vorsißende des Vorstandes der Außenhandelsstelle und Präsi- dent der Jndustrie- und Handelskammer, K. Freiherr von Schröder, leitete, eingehend mit verschiedenen Fragen und Problemen des deutsch-belgishen Warenverkehrs. Der Vor- tragende wies zunächst darauf hin, baß sich Belgien in der gegen- wärtigen Krise tapfer gehalten habe und daß die belgishe Aus- fuhr mengenmäßig nux um 13 %, wertmäßig um 17 % in den ersken 8 Monaten des abgelaufenen Jahres zurückgegangen sei. Die Gesamtausfuhr der Fndustrieländer an Fertigwaren habe jedoch, wie Dr. Keim ausführte, stärker gelitten. Die deutsche Industrie müsse weiter erheblihe Anstrengungen zur Steigerung der lebenswihtigen Fertigwarenausfuhr machen, zumal von bel- gisher Seite auch im leßten Fahr wiederholt zum Teil beträcht- lihe Zollerhöhungen vorgenommen worden sind. Auch durch die Ausdehnung des Kontingentierungssystems sind neue Einfuhr- shwierigkeiten aufgetreten. Das deutsh-belgishe Zahlungs- abkommen hat sich auch im abgelaufenen Fahr im allgemeinen insofern gut bewährt, als es die Möglichkeit gab, wichtige Roh- stoffe aus Belgien, insbesondere aus dem Kongo, wenn auch in etivas vermindertem Maße, zu beziehen. Erschwerend für den Absatz deutscher Qualitätserzeugnisse in Belgien ist die Lage des inneren belgishen Marktes, aus dem si eine starke in- und aus- ländische Konkurrenz begegnet. Die Steigerung der Lebenshal- tungskosten. in Belgien spielt ebenfalls eine wesentlihe Rolle im deutschen Export. Der Handelsattahs der deutschen Gesandt- haft in Bagdad, Sto cks, berichtete in seinem Vortrag über die Entwicklung der Wirtschaft im JFrak und die Möglichkeiten der e, uns der deutschen Exportwirtshaft an dexr Einfuhr im

rak. ;

Von dem Gedanken ausgehend, daß die exportierenden Be- zirksfirmen ihre Auslandserfahrungen im gegenseitigen Jnteresse noch stärker als E in den Dienst der allgemeinen Ausfuhr- förderung einseßen sollten, wird die Außenhandelsstelle für das Rheinland demnächst dazu übergehen, die Herren, die bei den cin- zelnen Firmen das Ausfuhrgeschäft leiten, zu zwanglosen Be- sprehungen über wichtige Fragen des Exports nach den verschiede- nen Ländern und Ländergruppen von Zeit zu Zeit zusammen- zuführen. Gleichzeitig besteht dabei das Bestreben, die wertvollen pern Gon Verbindungen zwischen der Außenhandelsstelle und en exportierenden Firmen thres Bezirks im Fnteresse der Be- ratung und gegenseitigen Unterrihtung noch weiter zu stärken.

Kundgebung der Handelsvertreter und HandelSmafkler.

Nach fast genau ‘einem Fahr tritt die Fachgruppe Handels- vertreter und Handelsmalkler in der Wirtshaftsgruppe Vermittler- gewerbe wieder mit einer Kundgebung an die Oeffentlichkeit, und zwar im Rahmen der zweiten allgemeinen Mitgliederversammlung der L gra? Essen. Der Leiter der Bezirksuntsrgruppe Essen, W. Kattwinkel, konnte neben den zahlreihen Berufs- kameraden eiùe große Reihe Ehrengäste von Staat, Partei und vielen Wirtschaftszweigen begrüßen und beschäftigte sich an- hließend cilthebend mit den von der Fachgruppe den Handels8- vertretern und Handelsmaklern gestellten uar Wenn diese Aufgaben zielbewußt durchgeführt würden, sei auch die Pflicht dem Staate gegenüber- erfüllt, und so werde sich auch die grund- säblihe Anerkennung des Berufsftandes noch mehr als bisher durchseßen. Die Arbeit des verflossenen Fahres habe sih in dieser Hinsicht erfolgreih ausgewirkt.

Als Redner des Abends hatte man wieder den stellvertreten- den Leiter der Fachgruppe, Dr. Röhrig, Hannover, gewonnen, der über „Wichtige Handelsvertreterfragen der Zeit“ referierte. Seine Ausführungen, die die Wichtigkeit und Existenzberehtigung der Handelsvertreter und Handelsmakler innerhalb der gesamt- deutschen Wirtschaft, klar herausstellten, waren für die Angehörigen des Berufsstandes von größter Bedeutung, zumal er auh geseß- geberische Maßnahmen ankündigte, die in allernähster Zeit: im «nteresse der Berufskameraden erlassen würden. Grundprinzip sei, die Maßnahmen konsequent zu bejahen, die zum Wohle des Ganzen getroffen wurden und zukünftig noch getroffen werden müßten. Der Handelsvertreter und Handelsmakler dürfe sih beim Einsaß in völkisher und vaterländisher Beziehung von keinem anderen Berufsstande übertreffen lassen, und so werde es der Fachgruppe nicht schwer fallen, die in Angriff genommenen Ein- elaufgaben durchzuführen. Das Ziel sei die grundsäßlihe Ge- [hofsenheit auf einer gemeinsamen Plattform. Fn diesem Zu- ammenhang erwähnte der Redner organisatorishe Fragen, die wegen ihrer Wichtigkeit das größte Fnteresse der Versammlung fanden. Mit größter Wahrscheinlichkeit würde in Zukunft die Aus- Pud der Gewerbelegitimationskarte durch das Arbeitsamt er- olgen, denn der Staat müsse in dieser Zeit des Arbeitermangels prüfen, ob die vorhandenen Kräfte «ns am richtigen Plaß stehen. Zum 1. Fanuar 1940 kündigte Dr. Röhrig die Einführung der Buchführungspfliht für Handelsvertreter und Handelsmakler an, die sharf umrissene Vorschriften vorsehe. Hierbei drehe es \ich ganz besonders um das Prinzip der Leistungssteigerung, die nun cinmal erzielt werden müsse. Auch die E der Fachgruppe sollten in die Lage verseßt werden, das Aeußerste zu leisten. Solche Erkenntnisse könne man nur auf Grund einer ge- ordneten Buchführung gewinnen. Auch sei es zweckmäßig, sih in das Handelsregister eintragen zu lassen. Fm Laufe des Fahres würde die Fahgruppe Buchtreuhandstellen für Handelspertreter

bei den Fachuntergruppen einrihten. Diese Treuhandstellen wür-

Jahresumsaz 1938 etwa 34 Mrd. RM.

as Institut für Konjunkturforshung und die Forschung3= stelle Ur den Handel (RfD) beim ReiGMircator ice tas Wirt. shaftlichkeit (RKW.) legen folgenden gemeinsamen Bericht über die Entwicklung des Einzelhandelsumsayes im November 1938 vor:

„Seit einer Reihe von Monaten (etwa seit August) ist der Anstieg der Einzelhandelsumsäte lebhafter geworden: Die Um- säBe, die im ersten Halbjahr 1938 um rund 8 2% über Vorjahrs- höhe lagen, überschritten den Vorjahrsstand im dritten Viectel- jahr um rund 10 % und in den Monaten Oktober und November jeweils um rund 11%. Die in der lezten Zeit eingetretene Besserung erkennt man besonders deutlih auch daran, daß dige Oktober- und November-Umsäve um rund 60 über dem Stand von 1933 lagen, während die vorangegangenen Monate nux mit einer Zunahme von etivas über 50 % abgeschlossen hatten. Die Einzelhandelsumsäte des Jahres 1938 dürften sih im ganzen auf etwa 34 Mrd. RM belaufen gegenüber knapp 31 Mrd. RM im Jahr 1937 und 21,8 Mrd. RM im Jahr 1933.

Sehr gute Umsäße wurden im Berichtsmonat im Einzels handel mit Nahrungs- und Genußmitteln erzielt: Jn den Lebens- mittelfahgeshäften (vorwiegend ohne Frischobst und -gemüse) lag der Umsaß um fast 10 % über Vorjahrshöhe, was bet Betrieben dieser Art (weitgehend starrer Bedarf!) als eine besonders starke Zunahme bezeihnet werden muß. Die Umsätze in den Fah- geschästen für Schokoladen- und Süßwaren ‘waren im November um 16,5 % höher als vor einem Jahr, ebenfalls eine sehr bemer- fenswerte „Steigerung. Auch in den Tabakwarenfachgeschäften wurden gunstige Umsäße erzielt; sie lagen um 15 % über Vor- jahrshöhe. N jo lebhaft wie bisher haben im November die Umsäße der Textilgeshäfte zugenommen; sie überschritten den BVorjahrsstand um 10,6 % (3. Vierteljahr 1938 + 12,9 %, Oktober + 13,2 %). Doch muß man dabei berüdsihtigen, daß der No- vember 1937 besonders günstig gelegen hatte. Die stärkste Steige- rung war im November (im Vergleih zum Vorjahr) bei Herren- hüten (+ 22,1 %), bei Sportartikeln und Sportbekleidung (+ 18,5 %) und bei Herrenausstattzengen (+ 17,49) zu verzeih- nen. Doch waren auch die Umsäbe der Geschäfte für Herren- und Knabenkleidung sowie für Damen- und Mädchenkleidung um 15,3% bzw. 14 % höher als vor einem Jahr. Jm Einzelhandel mit Hausrat und Wohnbedarf ist in den leßten Monaten ein neuer Anstieg zu beobachten: Die Umsätze der Moöbelfachgeschäfte hatten in den ersten drei Vierteljahren nur um etwa 11 % zu- genommen, im Oktober betrug die Steigerung wieder 19 %, und im November sogar 20—25 %. Jn ähnlicher Weise hat sih au der Umsay in Eisenwaren, Keramik- und Glaswaren sowie in Elektrogerät entwickelt. Bei Funkgerät hat si die außergewöhn=- lihe Zunahme im Oktober (+ 65 % gegenüber dem Vorjahr) etivas abge]chwäht; doch wurden auch“ im November sehr hohe Umsätze erreicht (+ 40 %). Bei den Nähmaschinenhandlungen hat die günstige Umsagyentwicklung weiter angehalten (November + rund 25 %). Auch in den übrigen Einzelhaûdelszweigen zeigt die Umsaßentwicklung ein sehr gutes Bild: Jn den Drogerien waren die Novemberumsäße um 12 % höher als vor einem Jahr, was nah der bisher nur zögernden Aufwärtisentwicklung beson- ders viel bedeutet. Fn den Farbenhandlungen wurde der Vor- jahrsstand um 10 %, in den Blumengeschäften um 15 % und in den Uhrengeschäften um 28 % überschritten. Nur gering erscheint die Umsabzunahme in den Kraftfahrzeughandlungen (+ 5 5); doh muß man den hohen Stand berücksichtigen, den die Umsäße in den leßten Jahren erreiht haben. So erklärt es si, daß die Umsäve im BeriYtsmonat um mehr als das Anderthalbfache

über dem Stand von 1933 lagen.

G ERRO S D D A S E E Ri R E M A C D O N R A Etac ELEEC S ME E A B: E N Es 2: Pi S M E R A D IIAE A I Einf S S R E A V i“ S E E

den verpflichtet, mit der Fachgruppe engstens zusammenzuarbeiten, damit die Gewähr vorhanden sei, daß ein jeder richtig beraten werde. Fn allernähster Zeit werde das Handelsvertreterrecht völlig neu geregelt werden. Es sei zu hoffen, daß in den nächsten Monaten die Beratungen über den eingereihten Entwurf zum endgültigen Abschluß kommen. Mit der Reihsgruppe Industrie sei bereits eine Vereinbarung getroffen. Zum Schluß beschäftigte sih der Redner mit der Nachwuchsfrage. Die Arbeit müsse beim kaufmännischen Lehrling einjeßen, um ihn mit der Arbeitsweise des Handelsvertreters vertraut zu machen.

Keine Ueberlafstung im Berufswettkampf. Vier Stunden für praktische Arbeiten.

Um die Betriebe hinsihtlich des Ausfalls von Arbeitszeit in dem Anfang Februar beginnenden Berufswettkampf nicht zu überbeanspruchen, hat die Führung des Wettkampfes in ihren Richtlinien die Höchstbeschäftigungszeit für die Verrichtung der praktischen Arbeiten auf allgemein vier Stunden festgelegt. Eine Ausnahme machen dabet verschiedene tehnishe Berufe. Hier wird zum -Nachweis einer einwandfreien Bewertung die Zeit für die praktishe Arbeit auf das notivendige Maß erweitert. Die Führungsstelle erwartet nunmehr auhch-. von den Betrieben wiederum das bisher gezeigte Entgegenkommen auch in allen anderen Fragen der technishen Durhführung des Leistungswett- streites, damit die Arbeiten in der: vorgesehenen Zeit bewältigt werden können. Für die Erledigung der berufspraktishen Ar- beiten der Mädel und Frauen sind im Hinblick auf die zusät- lichen Aufgaben der Hauswirtshaft drei Stunden vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind die Wettkampfgvuppen „Handel“ und „Banken und Versicherungen“. Die Arbeitszeit der weiblichen Teilnehmer ist in diesen Wettkampfgruppen der Stundenzahl der männlichen Teilnehmer angeglichen, da gleihe Ausbildungsvor- shriften vorhanden sind. i

G M E T S 70: S A I. S3 M R P AORDAS A I S O S M E A E C S T E E Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörseuvorstandes vom 16. Januar 1939. (Die Preise verstehen \sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 99 9/0 in Blöcken S0 T6 @ veoat. B Walz- oder Drahtharren

133 137

RM für 100 kg

/o D e Q S: D D H Neinnickel, 98—99 % o. . Autiton-Négulüs. «o Feinsilber . A

* * 37.40—40,40

Fortseßung des Handelsteils auf der vierten Seite,