1907 / 11 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preußen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Rechnungsrevisor bei der Oberrechnungs- kammer, Rechnungsrat Geo rg Werner den Charakter als Geheimer Rechnungsrat und

dem Merungobaumelfier a. D. Karl Plock in Berlin den Charakter als Baurat zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Am Squllehrerseminar zu Osterburg ist der bisherige kommissarische Seminarlehrer Vöus ch als ordentliher Seminar» lehrer angestellt worden. Jh Der ordentliche end Dr. Reinhard Brauns zu Kiel ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität zu Bonn verseßt worden.

Dem Haupikantor der jüdishen Gemeinde Aron Fried-

mann zu Berlin ist der Titel Königlicher Musikdirektor ver- liehen worden.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche “in einem der zum Deuischen Reich gehörigen Staaten heimatsberechtigt und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1887 geboren sind, : 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersaßbehörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über i r Militärverhältnis aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz fih Cifbalten, werden, soweit sie niht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des 8 2 der Deutschen Wehrordnung angewiesen : si ital ihrer Aufnahme in die Rekru- tierungsstammrolle in der Zeit vom 10: Ia- nuar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizeileutnant ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Geburts- oder Losungssheine und die etwaigen sonstigen Aiteste, welche bereits ergangene Entscheidungen über ihr Militärverhältnis enthalten, __mit zur Stelle zu bringen. Die Geburtszeugnisse werden von den Standesämtern E die biefigen Di ür diejenigen hiesigen Militärp ichtigen, welche zur Zeit abwesend sind (auf der Reise Ua Handlungszehil en, auf See befindliche Seeleute 2c.), haben die Eltern, Vor- münder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken. Wer die vdegeehriebene Anmeldung versäumt, wird nah 33 des “a Aärgeleyes vom 2. Mai 1874 mit einer Laie bis zu 30 oder mit Haft bis zu drei Tagen aft.

besi

, Reklamationen (Anträge S Zurükstellung bezw. Be- freiung von der e geouna in N bürgerlicher Verhältnisse § 32 2a=—e der Deuischen Seordiia —) find bezüglih aller Militärpflichtigen, auch der Einjährig- freiwilligen, vor dem Musterungsgeschäft, spätestens aber im Musterungstermine anzubringen; nah der Musterung ange- brachte Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.

Berlin, den 10. Januar 1907. Die Königlichen Erlaarerauislianen der Aushebungsbezirke s erlin.

Föls che.

Nichlamlliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König konferierten heute vormiitag, „W. T. B.“ zufolge, mit dem Reichskanzler Oen von Bülow und dem Staatssekretär des Auswärtigen

mts von Tschirshky und Bögendorff und hörten im eiten Königlichen Schlosse den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetis, Wirklichen Geheimen Rats Dr. von Lucanus.

Der Königliche Gesandte in Oldenburg Hans Adolf von Bülow ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Großherzogli badische Gesandte Graf von Berck- heim hat Bie verlassen. Während seiner Abwesenheit nimmt der Großherzoglih badische Bevollmächtigte zum Bundesrat, Staatsrat Scherer die Geschäfte der Gesandt- schaft wahr.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Bremen“

am 10. Januar in Lioingston (Guatemala) eingetroffen und geht am 17. Januar von dort nah Galveston in See. S. M. S. „Bussard“ ist am 11. Januar von Tanga in See gegangen und in Pangani eingetroffen und geht heute von: dort nah Sadani in See. E __S. M. S. „Fürst Bismarck“ und S. M. S. „Tiger sind vorgestern von Hongkong nach Haiphong in See gegangen. y 5

S. M. Flußkanonenboot „Vorwärts“ ist vorgestern in Schanghai eingetroffen Und gestern von dort nah Zischang (am Yangtse) abgegangen. E

Ver R.-P.-D. „Prinz-Regent Luitpold“ mit einem Ab- lösungstransport vom Gouvernement Kiautschou an Bord ist am 9. Januar in Suez eingetroffen und hat an demselben Tage die Heimreise fortgeseht.

Braunschweig.

Der wegen der künftigen Gestaltung der Regierungs- verhältnisse im Herzogtum Braunschweig an den Bundesrat gerichtete Antrag des Regentschaftsrats hat, der Sg Landeszeitung“ zufolge, folgenden Wort- aut :

Der Bundesrat wolle darüber beschließen, ob bei einem Verzicht des Herzogs von Cumberland und dessen ältesten Sohnes auf den braunshweigisWen Thron und bei Aufrechterhaltung der unter den Gründen des Bundesratsbes{lusses vom 2. Juli 1885 erwähnten Geltend- machung von Ansprüchen auf Gebietsteile des Bundesstaats Preußen sei- tens des Herzogs von Cumberland die Regierung des nach jenem Verzicht zur Thronfolge in Braunschweig berufenen jüngsten Sohnes des Herzogs bon Cumberland, des Prinzen Ernst August, in Braunschweig, sofern derselbe für sich und feine Deszendenz „auf Hannover verzichtet, mit den Grundprinzipien der Bündnisverträge und der Reichsverfassung vereinbar sei und die Verständigung Braunschweigs von dem Be- \{lofsenen veranlassen.

In der Begründung zu dem Antrage des Regent- schaftsrats wird zunächst unter Anführung der bekannten Akten- stücke eine historitche Darlegung der seit dem Tode Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten Albrecht von N Lesen in der Thronfolgefrage geschehenen Schritte Die mit dem lezten bekannten Schreiben Seiner

oniglichen Hoheit des Herzogs von Cumberland schließt. Dann wird nah dem Bericht des „W. T. B.“ weiter ausgeführt; :

Die braunschweigische Regierung sei zu der Ansicht gelangt, daß die Sah- und Rechtslage, die zu dem Beschluß des Bundesrats vom 2. Juli 1885 geführt habe, als dur die Grklärungen Seiner König- lichen Hoheit des Herzogs von Cumberland verändert anzusehen sei. Allerdings halte Seine Königliche Hoheit der Herzog von Cumberland noch immer die Ansprühße auf Gebietsteile des Bundesstaates

reußen aufrecht; insofern sei feine erng eingetreten. Als in Betracht zu ziehender erbberechtigter C HEoNNO ger im Herzogtum Braunschweig erscheine jeßt aber niht mehr Seine Königliche Hoheit der Herzog von Cumberland, sondern unter der Voraus- seßung der Verzichte des Herzogs von Cumberland und seines ältesten Sohnes auf die Thronfolge in Braunschweig der jüngste Sohn des

erzogs, Seine Königlihe Hoheit der Prinz Ernst August. Da der Bundésratsbes{chluß {ih aus\{ließlich auf Seine Königlihe Hoheit den Herzog von Cumberland beziehe, so biete er feine Grundlage mehr für die Entscheidung der Frage, ob ‘der f gondfle Sohn des Herzogs von Cumberland unter den erwähnten Vorausseßungen zur Regierung in Braunschweig zugelassen werden könne. Wäre das Herzog- tum in dieser Lage allein auf {i angewiesen, so würde der Ueber- nahme der Regierung durch Seine Königliche Hoheit den Prinzen Ernst August unter den erwähnten Vorausseßungen nichts im Wege stehen. Die braunschweigische Regierung sei aber und zwar im Ein- verständnis mit der Landesversammlung nie darüber im Zweifel gewesen und sei auch jeßt nicht im Zweifel darüber, daß das Herzoglum die \{chwebende Frage nicht von einseitigem en Standpunkte zu lösen, vielmehr als Glied des Deutschen Reiches au die aus dieser Zugehörig- keit zum Reiche erwahsenen Pflichten dem Deutschen Reiche selb und den übrigen Bundesstaaten gegenüber zu erfüllen habe. Von dieser Auffassung ausgehend, hätten #ch die maßgebenden Oraane des Herzogtums, die Regierung und die Landesvertretung, den Bundegratsbeschluß vom 2. Juli 1885 als Richtschnur dienen lassen. Der neuen Saÿlage gegenüber versage na Ansicht der Herzoglichen Regierung dieser Bundesratsbeschluß. Eine neue Nichtshnur an

e Stelle zu seßen, - liege -oußerhalb der Grenzen der Zu- ständigkeit des Cinzelstaates. Braunshweig betürfe aber der- jelben. In dem

Schreiben des preußischen An Ivrs denten und Reichskanzlers sei zwar zur Kenntuis der Regierung gebracht, daß die Thronbesteigung eines Angehörigen des Hauses Braun weig im

erzogtum ohne einen Verzicht des gesamten Hauses Braun weig auf

annover unzulässig fei. Jn „dieser Sache zu entscheiden sei der

taat Braunschweig nit zuständig, es sei bereits dargelegt, daß er eine Richtshnur für ein weiteres Vorgehen in der Ge- staltung der Regierungöberhältnisse aus dem Bundesratsbes{luß vom 2. Juli 1885 * seiner Ansiht nach nicht mehr ent- nehmen könne. Es bleibe der Regierung nur der Weg - übrig, durch Anrufen des Bundesrats einen Bes{!uß desselben herbeizuführen, der dem Staate Braunshweig in der Gestaltung der Regierungs- verhältnisse, soweit dabei die aus den Grundprinzipien der Bündnis- verträge und der Reichsverfassung abzuleitenden Interessen des Neichs und des Bundés\taais Preußen in Betracht kommen, zur Richtschnur dienen werde. Sie befinde fh in dieser Auffassung in vollem Ein- klange mit der Aula gus der LOR e Lng, Ein anderer Ausweg aus der gegenwärtigen schwierigen Lage biete \ih der Herzog- lihen Regierung nicht. .

Oesterreich-Ungarn,

Das österreihishe Abgeordnetenhaus hat vor- gestern in allen“ Lesungen das Geseb zum Schuße der Wahlfreiheit angenommen und sodann ohne Debatte mehrere kleinere Gesehentwürfe erledigt. ; E

Wie das „Ungarische Telegraphen-Korrespondenzbureau meldet, hat der Honvedminister, Feldzeugmeisier von Jekel- falussy vorgestern in einem Jnterview erklärt, daß eine Er- höhung des Heerespräsenzstandes nicht stattfinden werde, wenn in militärischen Fragen keine nationalen Konzessionen geboten würden.

Großbritannien und Jrland.

Vorgestern is ein Armeebefehl veröffentliht worden, der den neuen, vom Kriegsminister Mae angekündigten Plan der Reorganisation der Ärmee enthält. Eine Denk- schrift zu dem Armeebefehl besagt laut Meldung des „W. T. B.“:

Die Divisionen, welche die für den Dienst im Auslande bestimmte

eldarmee bildeten, -würden jede annähernd die Stärke eires halben

rmeekorps habea und in der Hauptsache aus einex Feldtruppe bei der

ahne und aus Reservisten bestehen; .dazu- würden für den militärischen

ilfsdienst Hilfsmannschaften treten, deren Aufgaben im Kriege nit eine ständige militärishe Ausbildung bedingten, wie sie für die eigentliche Kampftrupye nötig sei. Die Kavalleriebrigaden, die bisher den einzelnen Heeresabteilungen und Armeekorps zugeteilt seien, follten von nun an behufs wirksamerer Erfüllung der Aufgaben der Kavallerie eine Kavalleriedioision unter dem direkten Kommando des Heeresbefehlshabers bilden. Die Heerescinheiten für den Telegraphen- und den Brückenbau sollten beträchtlich vermehrt werden.

Frankreich.

In der e Sang des Ministerrats ist eine Einigung über die Absha|ffFung der ständigen Kriegs- gerichte in Friedenszeiten und über die Grundsäße für die Organisation des S trafverfahrens erzielt worden. Wie“ das „W. T. B.“ berichtet, werden der Justizminister Guyot-Dessaigne, der Kriegsminister Picquart, der Marineminister Thomson und der Unterstaatssekretär Chéron in der nächsten Ministerratssißung den endgültigen Wortlaut vorlegen. Der Ministerrat hat ferner den Ge eb- entwurf, betreffend die Aufhebung der Straf-

kompagnien, angenommen.

personen einzureihen sind, die sich schwerer oder ewohn- heitsmäßiger Vergehen gegen die Disziplin schuldi machen, nahdem alle Disziplinarstrafen gegen sie ers

{höpft sind. Die Abteilungen jollen ebenso wie die Truppen- teile organisiert werden und in Frankrei in Garnison stehen, außer den Abteilungen für die algerischen und Kolonialtruppen-

Im Senat wurde vorgestern die Beratung des Budgets fortgeseßt. A

Nach dem Bericht des „W. T. B." erklärte der Generalberidhte erstatter Gauthier, er gebe zu, daß di? Balanckterung des Budgets für 1907 mit ganz besonderen Schwierigkeiten verbunden sei. Die Verantwortung dafür treffe aber niemanden. Der Redner legte dann im besonderen dar, daß die Vermehrung der Ausgaben produktiver Art sei. Die allgemeine Lage Frankreihs könne der Englands, Italiens, Deutschlands, Oesterreißs und Rußlands gleichgestellt werden. Die Schwierigkeit, das Budget zu balancieren, auf unerwartete militärische Ausgaben zurückzuführen. neue Hilfsquellen und neue Einnahmen s{affen. Das Land könne eine Erhöhung der Steuern tragen, vorausgeseßt, daß man bei einer solchen Neform der Steuern Gerechtigkeit walten lasse. Gauthter {loß mit der Erklärung, daß die Einkommensteuer niht den Charakter des Ersaßes von andern Steuern tragen, sondern eine Mehrleistung zu denselben bilden müsse, damit man die

sozialen Reformen durchführen könne. Der Finanzminister Caillaux: - führte einen Teil der gezenwärtig bestehenden Schwierigkeiten auf die -

außerordentlihen militärischen s 1 in längeren Ausführungen über die zwei es ermöglihen könnten, das Budget zu balancieren. Der eine, der von ‘Poincarró herrühre, sei von der Kom- mission abgelehnt worden, der andere sei sein eigener. Der Minifter: \chloß, Frankrei sei eine Großmaht auf militärishem, maitimem und folonialem Gebiete, müsse aber gleichzeitig große soziale Ne- formen verwirkliÞen und dieser Aufgabe, fo {hwer {iz auch sei, in strenger Pflichterfüllung gerecht werden.

Die Generaldebatte wurde hierauf geschlossen und nad Annahme sämtlicher Kapitel des Budgets des Jnnern die Sigzung aufgehoben.

Ausgaben zurück und erging i

Vorschläge ,

Rußland.

Der Kaiser Nikolaus hat an den Ministerpräsidenten Stolypin ein Handschreiben gerichtet, in dem er, WD. BAY zufolge, zunächst des Zeitpunktes der Ernennung des Minister- präsidenten gedenkt, dem die shwere Aufgabe zugefallen sti, die dur revolutionäre Umtriebe gestörte öffentlihe Ordnung wiederherzustellen, und E daß das Kabinett Stolypin es im Laufe von fünfeinhalb Monaten ver- standen habe, durch_energishes Auftreten eine deut- liche Besserung hinsichilih der öffentlihen Ordnung herbeizuführen troß des tollkfühnen Auftretens der Revolu- tionäre und wiederholter Uebeltaten, die begangen seien zu dem Zwecke, die regierenden Kreise in Verwirrung zu seßen. Der Kaiser erwähnt sodann die Geseßentwürfe, die das Mini- sterium für die Dumatagung vorbereite, sowie die Maßnahmen, die von ihm als unumgänglich nötig noch vor dem Zu= sammentreten der Duma verwirkliht worden seien, und spricht Stolypin und dem gesamten Ministerium seinen Dank aus. Zum Schlusse gibt er der Zuversiht Aus= druck, daß nah dem bevorstehenden Anfang der Tagung der neuen Duma und des Reichsrats das von Stolypin- eleitete Ministerium dieselben Dienste zur Ausführung der

Kaiserlichen Pläne leisten werde wie bisher ; denn nur im Zu= sammenwirken der neuen geseßgebenden Organe mit der vom Kaiser ernannten Regierung sehe er ein Pfand für geseßliche Ordnung und Stärkung der Kräfte des Staates d Bedürfnissen des zu neuem Leben berufenen Rußland. M Auch an den Finanzminister Kokowzow hat der Kaise

ein Handschreiben gerichtet, in dem er die Verdienste deS Ministers um die Regelung der Zahlungsmittel des Landes und besonders die erfolgreihe Ausführung des Budget- voranshlags des Jahres 1906 lobend und dankend erwähnt.. Jn dem Schreiben wird ferner hervorgehoben, daß die russischew Werte im Auslande gegenwärtig wieder viel mehr begehrt würden und die Sparkassen wieder großen Zufluß La “5 Ersparnissen L Volks r en r erh missen des Nei E des Vertrauens zu dena | S

N Der Minister des Innern hat nah einer Meldung

des genannten Bureaus an den Ministerrat eine Forderung,

röffnung eines Kredits im Betrage Deren E7.000 Abel E Verstärkung des Fonds gerichtet, . der zur Linderung der Not der von der Mißernte- betroffenen Bevölkerung dient. Dasselbe Ministerium fordert ferner einen Kredit von 11/, Millionen für Bedürfnisse: der Kommission zur Bekämpfung der Pest. Eine Mitteilung des Finanzministeriums besagt: da: infolge der Auflösung der Reihsduma und der Vertagung des. Reichsrats bis zum 20. Februar alten Stils der Staats-- budgetentwurf nicht rechtzeitig durhberaten und dem- zufolge die Veröffentlihung des Staaksbudgets wie- früher am 1. Januar niht habe erfolgen können. habe der Ministerrat bezüglich Staatsbudgets beschlossen, daß das Staatsbudget am 20. Februar/5. März unbedingt in der Duma und dem Reichsrat einzubringen sei. Betreffs der Frage, Modus bei den Ausgaben vom 1. Januar hi stätigung des Staatsbudgeis zu beachten sei, Ministerrat beschlossen, den Artikel 116 des St geseßes zu befolgen, der besagt: z zu Beginn des Budgetjahres nicht bestätigt ist so bleibt das Budget des abgelaufenen Jahres in Kraft. Bis zur Bestätigung des Staatsbudgets wird den einzelnen Ressorts ein Kredit eröffnet, der monatlih cin Zwölftel der Gesamt- summe der budgetmäßigen Ausgaben niht übersteigen darf.“ Nach Beratung der einzelnen Ressorts sei auf Grund des Staatsbudgets für 1906 die Gesamtsumme der ordent- lihen und außerordentlichen Ausgaben für 1907 auf rund 2/ Milliarden Rubel festgesezt worden. Die Gesamtsumme der Ausgaben sei um 641/75 Millionen erhöht, welhe die obligatorische Ausgabe der Staats- rentei bei der Ausführung der nah der Bestätigung des Staatsbud aa e Mee erlassenen Geseßesbestimmungen: er Mehrau i 1 illione auf Zinsen für die im E 1908 G E anleihèn, die übrigen 20 Millionen seien für die Agrar- organisation der Landbevölkerung, Subvention für die Bauernagrarbank usw, aufzuwenden. “Jm Hinblick darauf nun, daß die Bestätigung des Staatsbudgets für 1907 erst am Schlusse des ersten Halbjahres erfolgen könnte und 116 der Staatsgrundgeseße die Anweisung von Krediten nichi ür jeden Monat besonders fordere, habe der Ministerrat be- schlossen, die zeitweiligen Kredite zur Bestreitung der ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben für die Zeit vom 1. Januar bié-

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