1907 / 20 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

Und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 Æ 50 ». i Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postaustalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer anch die Expedition SW., Wilhelmftrafie Nr. 22.

Einzelne Uummern kosten 25 S.

M 20.

Berlin, Mittwoch, den 23. Januar, Abends.

Insertiouspreis für den Raum riner Druckzeile §0 Inserate nimmt au: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichsanzeigers und Königlich Prenßischen Staataauzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

1907.

Fuhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

turerteilungen. E E betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von

i saften. 2 2 Z D dem Deutschen Reih und Dänemark vom 11. Januar 1907.

Königreich Preufen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. E

Mitteilung, betreffend die s des Kommunallandtag : L sbezirks Wiesbaden. : des R die Ausgabe der Nummer 2 der Preußischen Gelepsammlung.

Seine Majestät der König haben geruht: ' der Prinzessin Chieko Kan-in von Japan, Kaiser- lichen Hoheit, die Rote Kreuzmedaille erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst t dem Königlih sächsifchen Rittmeister von Wolffers- dorff im 2. lopenregiment F. 18 die Königliche Krone ten Adlerorden vierter Klasse, ; R p eten eren bei der Gesandtshaft in Christiania Scheller-Steinwarß und dem Chemiker und Beiriebs- leiter, Hauptmann der Landwehr a. D. Dietrich zu Ludwigs- hafen a. Rhein ‘den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Königlih württembergischen Generalleutnant von Marchtaler, General à la suite Seiner Majestät des Königs und Kriegsminister, den Königlichen Kronenorden erster Klasse, : Es E tullverwalter Seiner Königlichen Hoheit des Sir Rd von Bayern, Hofsekretär, Geheimen Rat Nitter von Klug den Stern zum Königlichen Kronenorden ai s Kuniglih sähsishen Major Grafen Vißthum Don Eckstacdt, beauftragt mit der Führung des 2. Ulanenregimen Nr. 18, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, E EE Königlich sähsishen Oberleutnant Genth E 2. Ulanenregiment Nr. 18, dem S E esellschaft „La Industrial Paraguaya“ DS L na Bent Dr. med. Eduard Kemmerich, dem (Bara- Christian Heisecke, sämtlih zu A l diwostod guay), dem Kaufmann Max Spitze zu la nobel: dem Kaufmann Walter Curdts zu ou s dem Beamten der Tunnelgesell\ ct in Konstantinopel ( d Can Kreußel und dem Zollamtsassistenten zweiter Klasse 2 g artmann beim Gouvernement von Togo den Königlichen ierter Klasse ¿ j ; Prem Assistenten N rl Zelen im Ce E TOLA gen Po S A sert “n Whurg A0 tha, de olizeifommi 5 ( dén Küchenchef des Käiserlichen Statthalters Dn zu L E agenvioa Geor E A Straßburg 1. E. da reuz des emeinen Ehrenzeichens, / dem Polizeiractimetster Wilhelm C dem Kriminalshußmann Hans Buhmann, beide zu i g, R Gendarmen Ludwig Blau zu Rodah im He Net S ben Ko Tate Seim rama Brel und dem Königlih fächsishen Wa ; e E 2. Ulüneactgbment Nx. 18 das Allgemeine Ehrenzeichen sowie Î : L C tlerbeamiei Otto Kurrer zu Rombach im Land- kreise Meß die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den vahbenannten Offizieren 2c. die Erlaubnis zur An-

ng der ihnen verliehenen ni i Orden zu er- lens und zwar: SPreuglchez

des Großkreuzes des Königli Sächsischen Albréchts orden OOIS

dem Generalleutnant und Feldzeugmeister Koehne:

der Großherzoglich Badischen silbernen Zivil- verdienstmedaille: c

den Depotvizefeldwebeln Nöbke und Fleishmann beim Artilleriedepot in Karlsruhe i. B.;

des Ritterkreuzes erster Klasse mit S chwertern des ‘Herzoglich Gaghsen-Érnestinishen Hausordens: dem Hauptmann von Lösecke im Großen Generalstabe; ferner: der Kaiserlih Russischen bronzenen Medaille zur Erinnerung an den russisch-japanishen Krieg: dem Oberstabsarzt Dr. Schaefer, Regimenisarzt des 3. Gardefeldartillerieregiments ; der zweiten Stufe der dritten Klasse des Kaiserlich Chinesischen Ordens vom doppelten Drachen: dem Oberstabsarzt Dr. Krumm aher, Regimentsarzt des I eTe gutes ogel von Falckenstein (7. Westfälischen) r. 56; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Norwegischen Ordens des heiligen Olaf: dem Hauptmann Grafen Finck von Finckenstein, Plaßtmajor in Potsdam ; sowie der Königlih Norwegischen silbernen Verdienst- medaille erster Klasse:

dem Feldwebel Petermann, Registrator bei der Kom- mandantur Potsdam.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allérgnädigst geruht: den Oberpostinspektor Bäß (aus Leipzi6) zum Postrat in Chemnit zu evnennen-fowie--- s f den Postdirektoren Bernius in Mainz, Breker in Elber- feld, Drost in Eberswalde, Ebel in Naumbur (Saale), Elsasser in Tilsit, Francke in Torgau, Polen n Berlin, übler in Meißen, Zlsemann und Kesting in Dortmund, ink in Offenburg (Baden), von Lipski in Königsber (Pr.),

Luchmann in Wiesbaden, Mehlis in Bergedorf, üller in Greiz, Ohse in Cóln, Pey in Königsber; (Pr.), Renatus in Chemniß, Schmincke in Bonn, SHro& in

eiß, Selchow in acht tis A Tapp in Berlin,

hyssen in Düren (NRheinl.), Weber in Eisenach, S in Coln und Zanner in Berlin, den Telegraphendirektoren Ammann in Münster ta Frosch in Wiesbaden, Kilian in Magdeburg, Krausche in armen, Kuppe in Hamburg, Reimann in Hannover und Weyland in Ham- burg den Rang der Näte vierter Klasse zu verleihen.

Dem Kaiserlihen Koasul E. Nose in Soerabaya (Zava) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienste erteilt worden.

Dem Königlih s{chwedishen Konsul mit dem Charakter als Generaltonjul Georg Manasse in Stettin und

dem brasilianishen Vizekonsul Dr. Bento Carvalho do Paço in Bremen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

em mit der Vertretung des Kaiserlichen - Konsuls in Éinevrie beauftragten Kaufmann Ahles ist auf Grund des 8 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eo aliehungen von-Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Verirdág

zwischen dem Deutschen Reih und Dänemark vom 11. Januar 1907.

ahdem dur den Wiener Friedensvertrag vom 30. Ok- ta A und durch die Dispositionen, die Seine Majestät der König vón Preußen und Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich im Le des genannten Vertrags getroffen haben; die Grenzen zwishen Preußen und Dänemark festgestellt worden sind, haben Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, das hierbei Preußen auf dessen Antrag vertritt, und Seine Majestät der König von Dänemark, von dem übereinstimmenden Se A beseelt, die in gewissen Bevölkerungskreisen in Sonderheit in bezug auf ihre Staats- angehörigfkeitsverhältnisse bestehende Beunruhigun beseitigt zu schen, sowie in der Erwartung, daß dur diesen ertrag diese von beiden Teilen beabsichtigte Wirkung völlig erreiht werden wird, indem jede der beiden Regierungen in ihrem Staats- gebiete im Pahl der Gesche ihres Landes zu diesem Ziele in jeder Weise zu wirken sich anheischig macht, zu ihren Be- vollmächtigten für den Abschluß eines Vertrags hierüber

ernannt:

Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Allerhöchstihren Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Tite Geheimen Rat Heitrih Leonhard von .Tschirshky und Bögendorff, Seine Majestät der König von Dänemark: Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister, Kammerherrn Johan Henrik von Hegermann-Lindencrone, welhe, nahdem die beiderseitigen Vollmachten in guter und ehöriger Lea befunden worden sind, sich über die nach- olgenden Artikel geeinigt haben.

Artikel T.

Die e Regierung wird den im preußischen Staats- gebiete wohnhaften staatenlosen Optantenkindern, d. h. den nah der Optionserklärung des Vaters aber vor dem Jnkraft- treten des dänischen Staatsangehörigkeitsgesezes vom 19. März 1898 außerhalb Dänemarks geborenen Kindern auf ihren Antrag bei dem Vorhandensein der allgemeinen geseßlihen Vorausseßungen die preußische Staatsangehörigkeit ver eihen.

Artikel T.

Durch die Bestimmungen des vorstehenden Artikels wird das Recht eines jeden der vertragschließenden Teile, An- ehörigen des anderen Teiles entweder infolge gerichtlihen rteils oder aus Gründen der inneren und äußeren Sicher- e des Staats oder auch aus Gründen der Armen- und

ittenpolizei den Aufenthalt zu versagen, niht berührt. ,_ Diese Befugnis besteht für die Könglih preußijye Ne- gierung auch e der Optantenkinder, welche vot: vem thnen im Artikel T gewährten Rechte, preußishe Steats- angehörige zu werden, keinen Gebrauh gemacht habea der deren Anträge mangels der „geseßlihen Vorausseßungen ab- ete nt werden mußten. Diesen Optantenkindern wird die änishe Regierung den Aufenthalt in Dänemark, insoweit iht andere Gründe des dänischen Rechts dafür vorliegen, nicht vershränken. i

Artikel TIT.

Die beiden Regierungen find darüber einverstanden, daß unter Optantenkindern im Sinne der Artikel T und II dieses Vertrages nicht bloß Nachkommen im ersten Grade, sondern au deren Nachkommen zu verstehen sind.

Artikel TVY.

Die Natifikation dieses Vertrages wird sobald als mögli crsegen und der Austause der Natififatione et abes in Bali

attfinden.

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmäthtigten diesen Vertrag in doppelter Ausfertigung. untecschricbes und bestegelt.

So geschehen zu Berlin am elften Januar 1907.

von Tschirschky. Hegermann Lindencrone.

Die Auswechselung der Natifikationen des vorste d Vertrags ist am 21. Januar d. J. in Berlin erfol E

, Dur ein Versehen der Redaktion ist dieser Vertrag ni wie beabsichtigt, bereits gestern veröffentlicht A O

Königreich Preufßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kriegsgerihtsrat Dames zum Oberkriegsgerichtsrat, den Militärintendanturafs or Ziegler von der Intendantur des Gardekorps zum Militärintendanturrat und den früheren Großherzoglih badishen Referendär Säger zum Kriegs- gerichtsrat W ernennen, : dem Obermilitärintendantursekretär Grober von der ntendantur des TIT. Armeckorps und dem Obe ahlmeister Sidon vom 2. Rheinischèn Feldartillerieregiment Ne 23 bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension den Charakter als Uta As sek S dem Vberkriegsgerictssekretär Herber, Militär erihts- reiber beim Stabe des Generalkommandoz VIIL. Mee orps, diesem ebenfalls bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension, den Charakter als Kanzleirat zu verleihen und infolge der von der Stadtverordnetenvérsammlung zu Stargard i. Pomm. getroffenen Wahl den bis erigen be- soldeten E (Zweiten Bürgermeister) Albert Kolbe daselbst als Ersten Bürgermeister der Stadt Stargard

i, Pomm. für die geschlihe Amtsd 5 bestätigen. f geseblih auer von zwölf Jahren zu

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Besißer des Hotels Danziger Hof »einrih Teute

derleihod das Prädikat eines Königlichen oflieferanten zu