1907 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bundesrat versammelte si

u einer Plenar-

) Wahlen niht beein en éine Sißung.

wiederholten Y Gouverneure die

flussen dürfen, und erklärt zum Generalgouverneure den Wahlen revolutionäre Propaganda üchte über Handlungen und Nach dem Bericht undschreiben: t ift, ist es immer hre Politik nit dur zufällige Die Regierung Hauptfaktor der ipien sei und die Gesetzgebung habe, in hrer fruchtbaren, Die Regierung die die Lösung n Ordnung ver-

sißung; vorher hielt der Ausschuß für Justizw

volle Freiheit stets nur gegen die

einschreiten und alle falshen Ger Pläne der Regierung d des „W. T. B.“

In dem soeben im Verla buchhandlung und Hofbuchdr erschienenen, vom Auswärti zeihnis der Kaiserlich 1907“ wird auc diesmal im en, daß cs sih empfiehlt, Tätigkeit einer Konsular ch genommen wi die Adresse in latein Vize-) Konsulat inhabers zu richten. Die Nichtbeachtung dieses n, daß Schreiben mit per aus dem Amte ausgeschiedenen o , érst eine verspä

ge der hiesigen Königlichen Hof- E. S. Mittler u. Sohn gen Amt herausgegebenen „Ver- Deutschen Konsulate von teresse des Pubiikums darauf Schreiben, in denen die des Reichs in de Konsularamt ches (General-, son des Stellen-

1g Ddementieren sollen. heißt es sodann in dem N glei das Programm der Regierung bekann nötig, darauf hinzuweisen, daß i und vorübergehende Umstände beeinflu gibt die Versicherung, daß die R Regeneration der Staatsordnung das Recht der Jnitiative auf dem Negterung einen aufricktigen Mitarbeiter en und versöhnlichen Arbeit finden werde. der ungeheuren S(hwieri der mit der Umwandlung der politis bundenen Fragen unter den gegenwä bietet, deshalb ist die Negierung Reichs nur gelingen wird, wenn ib Kritik unterzogen und ihre Vorlage Erörterung erfahren. NReichsduma bezüglich der Juterpellation wir lungen unwandelbar an die best strenge Beobachtung de Vertrauen des Monarch duma- zu bewahren, sie ist daher die ei Arbeit. Es is notwend nach denen die Regierung beabsichtige nur um sie aufzulösen und zu dem system zurückzukehren. Selbstregierung der Sem Mittel der Semstwos und der eformen zu vermehren. Lage der Bauern, sondern au dadur, daß beiter die Möglichkeit daß das Recht von a ferner Geseßentwür Regelung der waltung vor.

vorsteht. Die Um der Sicherung der von dem Monarche gierung alle verfolg

eisduma, die der und der Staatsprinz rd, an das betreffen isher Schrift: Deuts und nicht an die Per gkeit bewußt,

chen und soziale rtigen ungewöhnlihen Umständen sicher, daß die Umwandlung des re Absichten in der Duma einer

ine eingehende praktische Unter voller Berücksich

der Gesetzgebung,

Hinweises kann sönliher Adresse, der beurlaubten Konsul nach-

gesandt werden tete oder überhaupt keine Er-

ledigung finden. sihiigung der Nechte. der

der Budgetbewilligung und Regterung bei allen ihren Hand- ehenden Gesetze r Gesetze bietet die einzige Möglichkeit, das gierung sowohl wie in die Reichs- nzige Bedingung einér gemeinsamen Falscheit der Gerüchte hinzuweisen, , die Neichsduma zusammenzuberufen, vom Kaiser verworfenen Regierungs- Regierung verfolgt das Ziel, die ssttwos zu entwickeln und die Jb Set ia die Bess, eei as

x Hauptzie e Besserung der g Schaffung von Bodenfonds, fie für jeden energischen und fleißigen Ar- Wirtschaftsführung saft, ohne ie Negierung bereitet e zur Lösung der Arbeiterfragen, zur chulverhältnisse ist ersichtlich,

gestaltung des Reiches wird fich auf der Grundlage Prinzipien der wahren Freiheit vollziehen, wie sie n verheißen worden ist. Deshalb wird die Re- wird Unruhen mit Strenge

Der Senat folge, den Antra havener Fischerei gewendet werden soll.

hat bei der Bürgerschaft g gestellt, daß für den Ausbau des C

hafens der Betrag von 700 000

E R E E E R

Oefterreih-Ungarn.

nister Polonyi hat gestern, einer ge, dem Ministerprästdenten gsgesuch überreicht.

tspartei hat über den Rücktri

nit nur durch

Meldung des sein shriftliches Entl assun ie Unabhängigkei ihr Bedauern

gedrückt und ferner die E in der Tatsache des Rüftritt

lide und m er Minister ang wurde von Kos Verdienste Polonyis Graf Stefan er erklärten, den Ant ten namentlich, me der Partei für Polonyi Z pponyi bestritten haite, da

irgendwie beeinflußt werde,

nderen verleßt

n ihrer gestrigen tt Polonyis ‘aus- g beantragt, daß die Partei s keineswegs eine Bestäti-

rihtshofs, den Die Erklärung

großes Werk

Ruhe dem Uriteil des Ge erufen habe, entgegensche.

Apponyi unter Hinweis auf die um die Partei auf das wärmste yi- und mehrere andere hnen zu müssen, erihtshof durch die nicht beeinflußt werde. dadurch der Gerichtshof Antrag angenommen.

Großbritannien und Jrland.

Der Jahresbericht über die Mili „United Service Gazette“ cklusse des Berichtsjahr eitdem noch erheblich gestieg vhe erreiht hat.-

272 Mann an der 1906 soll diese Ziffer

en, die Nechte antasten, unterdrücken und über die Ruhe des Lan diesem Zwecke bis zur vollkommenen

Beruhigung alle geseßlichen Mittel anwenden,

die thr zu Gebote stehen. Wie das „W. T. B.“ straße des Wassili Ostrow-St Direktor des hauptsählih politisch bekannien durch eine

meïidet, ist gestern in der Haupt- Stadtteiles von Sti. Pe l Derjabin-Gefängnisses, in dem sich Gefangene befinden, von einem Un- n Revolvershuß getötet worden.

Parteimitglied daß der Geri

putiertenkammer nahm gestern von dem des Präsidenten Biancheri Kenntnis, in n seinem Rücktritt Mitteilung macht, da er zum Ordensamts ernannt worden sei.

Na dem Bericht des „W. T. B Giolitti nah Verlesung des Shrei wenn er die Hoffnung hätte, Parteien des zurückzuziehen,

sicht auf seine Gesundheit und sein hohes Alter un- Darum bitte er das Haus, die Gefühle der Dank- als des Sprechers des ganzen Biangeri für die großen Ver- sich um das Vaterland erworben habe. Sizung geschlossen. Niederlande.

er hat, wie das „W. T

tung einer diplomati der Niederlande in Tanger beschlossen.

Montenegro.

Die Skupschtina beriet über die Ministerkri dem Fürsten mitzuteïle das Kabinett Radulowits minister Naitshewit\ch dankte namens für das ihnen bewiesene Vertrauen, erklä Kabinett Radulowi

für 1905 zeigt, nah en von 961 Offizieren (1. Oftober 1905), en ist und eine beu Ebenso fehlten am gedach geseßlichen Stärke und am gar auf 44 159 angewachsen sein.

Frankreich. Die Deputiertenkammer boeriet g das vom Senat zurücgekomm , ihren vom ewilligung

N e vo ekretär des erklärte der Ministerpräsident bens Biancheris, er würde,

eine ‘großartige Kundgebung

{luß mit Rück erschütterlih sei. barkeit des italie Landes, dem bis dienste auszusprechen, die er Darauf wurde die

in der gestrigen ene Budget und hielt, Senat abgelehnten Be- eines Kredits von produktionsgesell- Besteuerung aus mit 494 ne Taxe an, einem LIOGE:

rauf wurde das gesamte Budget

angenommen ‘und dann die betreffend die Versammlungs- Haus nahm Artikel 2 der Vorlage nah dem die Bürgermeister an- nstaltern von Versammlungen ein llen, falls ein solches vorhanden ist. , das Inkrafttreten des Briand bekämpft, der tlih auszusprechen,

nischen Parlaments, berigen Präsidenten

ten, aufrecht. Bezüglih der g8gesellschaftien nahm das mmen die vom

m Gegensaß zum

Die Zweite Kamm

Senat beschl gestern die Erri

Abwälzbarkeit

. B.“ meldet,

lieb aber, i \chen Vertretung

betreffend V auf die Versicherten. Hie 442 gegen 82Stimmen ng der Vorlage,

und einen Zusaßartikel an,

wiesen werden, den Vera okal zur Verfügung zu ste Antrag Meunier tagen, wurde vom Minister aufforderte, si klar und deu Matenschaften zu bedienen

Jauròs erklärte, er werd

i h s geheimer Sibun

-Weiterberatu se und beschloß, -„W gung daß die Skupschtina ch am Nuder bleibe. seiner Ministerko rte jedoch, es sei dem

Gesetzes zu''ver- die Regierung wieder zu

ftatt G beim a eimliher Regierung zu stürzen. Der De- e“ gegen den Antrag Meunier i zu ‘sehr Optimist. te Erklärung der Bif dent Clemenceau

i unmöglich,

gestern die kali glieder an ciner zweistündige. he Schulfrage im Weißen Hau , haben sie cine Erklärung

fornishen Kongreßmit- hung über die japa- Washington abgegeben, in

„Ju, daß die vorgestern veröffentli châmt Der Ministerpx nicht zu sei

die Schlacht Antrag Meunier angenomme der ihn vor den. Senat bringe. die Politik d:r Negterung dur ein oder weil man des Kampfes müde se mann èxkenne an, wel Trennung von Kirche gegen, daß er seinen Freund Briand h nd für das unternommene Werk un verlicß hierauf mit Briand auf kurze Zeit kehr wurden beide vom Hause mit le eunter zog dann seinen Antrag zurü. ge. über die Anmeldung von Versammlungen ganzen mit 550 gegen 5 Stimmen an- ißung vertagt. Nach der Wiederaufnahme ahm das Haus die vom Senat/besclossene en über die Besteuerung der Ver- das Budget im

genommen hatten | der es, „W. T. B.“ zufolge, heißt: Die kalifornischen sprehung mit dem Präsidenten, Root und rage an der Pacificküste gehabt, die et f genommen und sie zu der Ueb eine befriedigende Lösung der Frage gefun Nach der „Associated Preß“ gramme aus verschie in San Salvador ei Amtliche Depeschen aus glich davon, daß zur Unter Morde und Ver aufgeboten worden seien.

nun er da set, ürden nichts er-

ei noch nicht 3 o werde er es ni agte, ex wünsche : all in der Si i, eine Schlappe erleide.

:n großen Anteil Briand an * dèm We Clemenceau verwahrte ate kränken wollen; ‘dessen erläßlih sei. Clemence-au den Saal; bei ihrer Rük- bhaftem Beifall begrüßt.

Mitglieder des Kongresses haben ‘eine Be- Metcalf über die japanische nen durhaus harmoniscen erzeugung gebracht hat, daß den werden wird.

melden in New York ein- denen mittelamerifkanishen ne ernste Revolution San Salvador berichten drücckung von Räuber- brehen begingen, Truppen

egangene Tele

M 4 1 f ET 2 j j BP j

genommen und die S der Verhandlungen n jassung der Bestim lherungsgesellscha ganzen mit 487 gegen 98 Stimmen an.

Die Räumung dex Mand Petersburger Teleg fertigung des 65.

\hurei beginnt, der „St.

raphenagentur“ heute mit der Ab-

oskauer Jnfanterieregim

Nah einer offiziellen Meldun Meuterei in ständischen sind ent zerstreut. Die Tr

ten und dann Batavia is die Kediri (Java) unterdrü : weder gefangen genommen oder h 38 uppen sind in ihre Quartiere zur

Der Präsident de Gouverneure, es Kaukasus e gesandt; in ‘dem’ darauf hin Wahlen gewisse politische mit'Hilfe der Presse über gen und Absichten der Ne um den Erfolg Der Präsident des Min est, daß die Vertreter d t in den Kampf der Pa

Ministerrats hat an die General- Präfekten s s Nun fa i raphishes Rundschreiben deten wird, daß seit Beginn Propaganda für ihre indem sie bemüht seien, gierung falsch zu intéër- positionellen Kandidaten terrats stellt mit Bezug r Regierungsgewalt rieien mishen und die |

gouverneure,

Statthalter d Der Gouverneur vo

Großkaid der Beni-8 Unterwerfung angezeigt habe Nachricht, daß sih der Brud Zellal und mehrere Führer der B Kriegsminister Gebbas Unterwor Agence Havas“ bestätigt: eltals. von Rai anger aufgenommen wer

n Tanger Bel G

azi ist annt worden, die N

gestern ihre

er des Kaids- Msaur dem wird von der der Bruder gen, ob er in zu seiner Unter-

Man versichert, d ftragt war, anzufra den würde, falls er

werfung dorthin käme. Die Stämme aus der Umgegend von Tetuan haben versprochen, Naisuli tot oder lebend aus- zuliefern, wenn er zu ihnen flüchten sollte.

Koloniales.

Der Kaiserlihe Gouverneur von Deutsch-Ostafrika meldet, „W. T. B.“ zufolge: s E

Abdallah Mypanda, der bekannte Hauptführer der aufständisch ge- wesenen Wangindo, ist am 16. Januar im Gefecht gegen die 14. Kom- pagnie gefallen. Der Rebellenführer Naforo Mpanda wurde gefangen genommen. Diesseits find Sergeant Biallowons und zwei Askaris durch Streifshüsse verwundet. Die dritte Kompagnie Kionga er- hielt auf Ersuchen 50 Mann Verstärkung, da Zusammenstöße zwischen poriugiesishen Truppen und Madschembaleuten bevorstehen.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Herrenhause ist der nachstehende Entwurf eines Geseßes zur Abänderung des Gesezes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Uebertretungen, vom 23. April 1883 zugegangen:

L Einziger Paragraph.

Der zweite Saß des § 11 des Gesetzes, betreffend den Erlaß polizeiliher Strafverfügungen wegen Uebertretungen, vom 23. April 1883 (Geseßsammlung 1883 S. 65) wird aufgehoben.

Die Minister des Innern und der Justi werden mit der Aus- führung diefes Gesetzes beauftragi. sliz E

__ Jn der diesem Geseßentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt: Das Geseß vom 23. April 1883, betreffend den Erlaß polizet- liher Strafve ügungen wegen Uebertretungen, bestimmt iel ries / Gegen Militärpersonen dürfen die Polizeibehörden Strafen nur wegen solcher Uebertretungen festseßen, zu deren Aburteilung im gerihtlihen Verfahren die ordentlihen Gerichte zuständig sind. Eine Festsegung von Haft für den Fall des Unver- E O 1 Abs. 2) findet durh die Polizeibehörde n att. „_ Der zweite Saß dieses Paragraphen hat infolge der Ver- änderungen, welche inzwischen in den „allgemeinen geschlichen Be- stimmungen über die Festse ung polizeilicher Strafen gegen Militär- personen eingetreten sind, feine Bedeutung verloren und zu unhalt- S R A E e Grundlage für die dur das Geseß vom 23. April 1883 getroffene Regelung findet si in der Strafgerichtsordnung für das preußishe Heer, publiziert und eingeführt durh Allerbö@ste Kabinettëordre vom 3. April 1845. Dieselbe überließ in § 3 den Zibil- behörden die Untersuhung und Entscheidung der Kontraventionen gegen Finanz- und Polizeigeseßze sowie gegen Jagd- und Fischereiverordnungen, insoweit die Kontraventionen nur mit Geldbuße oder Konfiskation bedroht waren. Dagegen war für die Strafvollstreckung gegen die der Militärgerichtsbarkeit unterworfenen Personen durch § 182 allgemein verordnet, daß die Umwandlung einer rechtsfräftig erkannten Strafe in eine andere durch Resolut des Militärgerihts geschehen follte. Im Zusammenhange hiermit war in § 269 für die besonderen Fâlle des § 3 bestimmt, daß senen Asen, welide von den Zivilbehörden innerhalb beitrelbungofaneielenen Mila c eethängt wären, im Nicht- L on den ärgerihten in eine verbhä ä Freiheitsstrafe umgewandelt Verde sollten. range

Die Nechttlage war sona, kurz zusammengefa t, die, da Zivilbehörde eine Geldstrafe Fette Bie De faßt A Nie falls die Umwandlung in eine Freiheitsstrafe vornahm und die Freiheits= strafe vollstreckte. An dieser klaren Regelung der Zuständigkeit wurde festgehalten, als durch das Geseß vom 14. Mai 1852 den Polizet- behörden allgemein das Retßt beigelegt wurde, für Uebertretungen vorläufig durch Verfügungen Strafen festzuseßen; durh § 10 dieses Gefeßes wurden die §8 3 und 269 der Mititärstrafgerichtsordnung ausdrüdlich aufrecht erhalten. :

Auch die Reichsjustizgesezgebung und die anshließende Neu- ordnung für Preußen dur das Geseß vom 23. April 1883 brachten nach dieser Richtung hin keine Veränderung. Die S 453 ff. der Netichs\trafprozeßordnung ließen die Befugnis der Polizeibehörden bestehen, nah den Bestimmungen der Landes8geseße ‘eine in den Strafgeseßen angedrohte Strafe für Uebertretungen durch Ver- fügung festzuseßen, und das Gefeß vom 23. April 1883 beließ den Polizeibehörden das Recht zur GAUeEUNE von Strafen gegen Militärpersonen gemäß § 11 Saß 1 für alle diejenigen Ueber- tretungen, zu deren Aburteilung im gerichtlihen Verfahren ‘die ordent- lien Gerichte zuständig sind. Allerdings konnte die in § 1 des Gesebes gegebene allgemeine Anordnung, daß zugleich mit der Sind Der Geldstrafe die für den Fall des Unvermögens eintretende Haftstrafe zu bestimmen ist, für die besonderen Fälle der Straffestseßung gegen Militärpersonen keine Anwendurg finden, da die Umwandlung in diesen Fällen durch die preußische Militärstrafgerihtsordnung den Militärbehörden aussließlih vorbehalten war. Es wurde daher, unm keinen Zweifel darüber zu belafsen, daß ‘es bei den bisherigen Be- stimmungen verbleiben follte, das geltende Ret nochmals ausdrüdlih estgelegt, indem durch Say 2 des § 11 des Geseßes vom 23. April 1883 bestimmt wurde, daß ‘die Festseßung von Haft gegen Militär- personen dur die Polizeibehörden nit stattfinden sollte. E

Dieser Saß, über dessen Bedeutung nach seiner vorstehend gegebenen Enistehungegeschihte, wie nach der bei Einbringung des Geseßes gegebenen Begründung keine Zweifel obwalten können, hat mit dem Inkrafttreten der MReiché-Miliärtrafgecichtborbnung bom 1. Dezember 1898 seine Grundlage und die Vorausseßungen, die für seine Aufnahme maßgebend gewesen waren, verloren und zu erheblihen Schwierigkeiten geführt. In & 2 der Reichs-Militärstrafgerichts- ordnung ist das Verfahren bei der Festseßung von Strafen gegen Militärpersonen durch die Zivilbehörden in der folgenden Weise geregelt : 7

den bürgerlihen Behörden bleibt die Untersuhung Und Entscheidung wegen Zuwiderhandlungen gegen Finanz- und Polizei eseße, Jagds und Fischereigeseßze sowie gegen Verordnungen dieses Inhalts über- assen, wenn die Handlung nur mit Geldstrafe und Einziehung oder mit einer dieser Strafen bedroht ist. Der Vollzug der an die Stelle der Geldstrafe tretenden Freiheitsstrafe ift mitte1s Erfuchens der Militärbehörde zu bewirken. War die Geldstrafe wegen Zu- widerhandlung gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle durh Strafbescheid der Verwaltungsbehörde festgescht, fo erfolgt die Umwandlung in eine Freiheitsstrafe dur den zuständigen Gerihtsherrn nah Maßgabe des 8 463.

Der Inhalt dieses Paragraphen, welcher den bisherigen Nechts- zustand stark modifizierte, ist im wesentlichen der, daß den Militär- behörden in allen denjenigen Fällen, in welchen die Zivilkehörden Strafen festseben dürfen, eine Mitwirkung nur noch bei der auf Er- suchen zu bewirkenden Vollstreckung eingeräumt ist. Die bisherige maßgebende Bestimmung des § 269 der preußishen Militärstrafs

ihtsordnung if nit übernommen worden; vielmehr ist die Unter- uyuna und die Entscheidung also das gesamte Verfahren mit

usnahme der Vollstreckung aus\{ließlich den Zivilbehörden über- tragen. Von dieser Regel weicht die Reichsmilitärstrafgerihtsordnung nur in dem cinzigen Falle der Strafbesheide wegen Zuwiderhand- [lungen e die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben

d Gefälle ab; aber au diese Durchbrechurg ist nur eine scheinbare; die Strafbescheide in Abgabenangelegenheiten dürfen, im Gegentone zu den' polizeilichen Strafverfügungen, Freiheitsstrafen niemals fest- seßen, und es mußte deshalb in analoger Weise wie in dem bürger- lichen Strafverfa ren,” auf welches noch einzugehen sein wird, die

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