1907 / 51 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

noh eingehende Angaben gemacht hatte über das Vorhandensein der Wagen in der Hauptförderstrecke, die für den Betrieb des Tages gebrauht wurden. Bald nach 7 Uhr wurde oben bekannt, daß ein

Unglüdsfall in der Grube sch ereignet haben mußte. Es fuhr eine

Anzahl von Beamten ein. Es wurde festgestellt, daß eine umfafsende Swlagwetter- resp. Kohlenstaubexplosion stattgefunden haben mußte. Es wurde nun sofort mit den Arbeiten zur Rettung etwa noch bender bezw. zur Bergung der Leichen begonnen

Was die Frage betrifft, inwieweit die Wettermänner und Vorfahrer ihre Pflicht getan haben, fo möhle ih folgendes sagen. Es besteht für das Saarrevier die polizeiliche Vorschrift, daß bor der Belegschaft in angemessener Zeit es sind hier drei Stunden gewesen die sogenannten Wettermänner vorfahren, von jeder Ab- teilung einer. Nach den allgemeinen Vorschriften liegt diesen Wetter- männern ob die Prüfung der großen Betriebsstre&en und der Wetter- wege auf das Vorhandènsein \{lagender Wetter. Dagegen liegt die Prüfung der Strebstrecken, die von den Strecken und Bremsbergen iu den Arbeitspunkten führen, im Saarrevier den Orisältesten, d. h. den sogenannten Vorfahrern ob, die ihrerseits, bevor die Belegschaft die Strebstrecken und Arbeitspunkte betritt, diese ableucten sollen.

m vorliegenden Fall war aber den Wettermännern außerdem zur Mit gemacht worden, auch die Strebstrecken und die Arbeitspunkte tiner Prüfung zu unterziehen; sie waren dazu, wie durch Befahren wnd Nacmefsungen seitens des Revierbeamten festgestellt ist, auch _Ustande. JInwieweit sie es am Tage des Unglücks getan. haben, lun nit festgestellt werden; die Beteiligten sind sämtli ver- nglüdt. Fest steht allerdings, daß der eine Wettermann, Ningel, der 10 Minuten vor 6 Uhr die Meldung erstattete, daß alles Ordnung sei, nit, wie vorgeschrieben, um s Uhr, sondern est 4 Uhr 50 angefahren ist und 5 Uhr 50 bereits wieder über ge war. Es steht ferner fest, daß auch der zweite Wettermann mit einer allerdings geringeren Verspätung, von etwa einer halben tunde, eingefahren is. Was! die Betreffenden unten gesehen, und sie nicht gesehen haben, was sie versäumt haben, können wir nit feststellen. Auch wie weit ihnen eine unbedingte Schuld an dem nglûd beigemefsen werden kann, vermögen wir nicht zu ermessen. ® ift denkbar, daß das Unglück au geschehen wäre, wenn die Be-

enden ihre Pflicht erfüllt hätten. j

Ursache des Unglücks kann zweifellos eine Explosion von [dlagenden Wettern festgestellt werden. Die Explosion hat statt- gefunden in der Strebstrecke 5 des Bremsberges 20. Es is durch eidlihe Vernehmung von Zeugen, Arbeitern und Beamten festgestellt,

in dieser Strecke vor dem Unglücksfall Schlagwetter nicht beobachtet d. Es hat auch der Revierbeamte nah dein Unglücksfall an dieser Stelle ¡unächst Schlagwetter nicht feststellen können; erst bei wiederholten eobahtungen ist es ihm gelungen, Shlagweitter in gefahrdrohender Be- affenheit und Menge festzustellen, aber nur vorübergehend und bselnd. Daß die Explosion sich an dieser Stelle ereignet hat, n aus zwei Gründen mit ziemlicher Zuverlässigkeit angenommen werden. : x Gs ist eine bei anderen Gelegenheiten beobahtete Eigentümlih- keit, daß der Kohlenstaub, der durch die Explosion zur Entzündung be¡w. selbst zur Explosion gebracht wird, sich in sogenannten Koks- verlen an der Zimmerung und anderen hervorragenden Gegenständen lesiseßt, daß {fich aber diese Koksperlen fast immer an der der Explosionsftelle abgewendeten Seite befinden. Nun ist festgestellt, daß diese’ Koksperlen \ich auf den nördlih der Strebstrecke 5 befind- lihen Stempeln usib. nur auf der Nordseite der Stempel und auf den südlih davon stehenden, nur auf der Südseite befunden haben, also beiderseits auf den der Strebstrecke abgekehrten Seiten. Es ist ferner festgestellt, daß gerade an dieser Stelle eine ziemlich starke Ssammenentwicklung gewesen sein muß, da dort stark angebrannte Wtidungsstücke vorgefunden worden sind. Z

Muß nun hier angenommen werden, daß fich das Unglück in der füften Strebstrecke ereignet hat, und berücksihtigt man, daß an dser Stelle vorher von niemand Sglagwetter ermittelt worden lind, so wird man sagen müssen, daß den betreffenden Beamten etwa der Vorwurf einer leichtfertigen Belegung dieser Stelle nicht gemacht werden kann. Man wird ihnen auch nit vorwerfen können, daß sie sonst irgendwelche Vorsichtsmaßregeln außer acht gelassen haben. Allerdings find früher an anderer Stelle gelegentlidh Slagwetter bonstatiert, und da möchte ich zunächst folgendes feststellen.

Die Saargruben sind im allgemeinen ziemli reich an S@slag- wettern. Speziell das Thiele-Flöz aber, um das es si hier handelt, hat eine relativ geringe Schlagwetterentwiklung. Dem entsprehend waren auc die Mitteilungen und Aussagen der Beamten und des von mir gehörten Vertrauensmannes, daß im allgemeinen im Thiele- Bldz si nit erheblihe Mengen von S(lagwettern entwidelten.

ur am Ende des Bremsberges 2c beim Uebergange in die andere Abteilung haben si in den leßten Monaten vor dem Unglück Schlag- weiteransammlungen gezeigt. Diese find von den Beamten, wie die Umfassenden Vernehmungen ergeben baben, ordnungsmäßig und korrekt andelt worden und waren seit Dienstag der leßten Woche bereits ganz vershwunden. Es kann also auch aus dem Vorhandensein diefer hlagweitermengen und der Art, wie sie behandelt worden sind, der Vorwurf einer Vernachlässigung für die Beamten nit begründet erden.

Eine andere Frage ist es: Wie liegt es mit dem weiteren

omente, welches zweifellos dem ganzen Unglüdsfall seine Weitgehende und verderbliche Wirkung gegeben hat, mit der Kohlen- ftaubgefahr bezw. Kohlenstaubexplosion ? Hier besteht die Be- mmung, daß die Arbeitépunkte und die Strecken hinreichend be- befeuthtet werden müssen, sodaß eine gefährlihe Staubentwicklung aus- vesWlossen ist. Wie die Aussagen des Vertrauensmannes bestätigen, nd die erforderlihen Apparate vorhanden gewesen. Das bestätigt Veitell au die Aussage des Revierbeamten, der unmittelbar nah der Tlosion eine Befahrung der Baue vorgenommen hat und festgestellt Lu daß die Betriebseinrichtungen den Vorschriften und den berg- er esen Normen entsprachen; insbesondere waren die im Interesse nah Vetterführung und Kohlenstaubbekämpfung getroffenen Maß- E sahgemäß und ausreichend. Auf eine genügende Unterweisung i S Abbau tätigen Kameradschaft ließ der Umstand ließen, daß 20 R Besichtigung nach der Explosion an drei E efunden wuch, er Berieselungss{chlauhh an die Rohrleitung angeschlossen s Ah ferner festgestellt, daß einige Tage vor Cintritt des Uns einri. nit mehr cinwandfreie Bestandteile der Berieselungt- gen ausgewechselt und dur neue erseyt worden find. In

der Beschaffenheit der Berieselungseinrihtungen kann also ein Mangel auch nicht festgestellt werden; es fragt si, ob sie in hinreichender Weise und zweckentsprehend benußt sind. In der Beziehung ist nun festzustellen, daß im allgemeinen eine Berieselung der Baue an Feier- und Festtagen nicht üblich gewesen is, und daß man sie nit für erforderlich gehalten hat allerdings unter der Norausseßung, daß Wettermänner und Vorfahrer ihre Schuldigkeit tun. Wenn Wettermänner und Vorfahrer vorschriftsmäßig ihre Strecken abgeleuchtet und festgestellt haben, das schlagende Weiter nicht vorhanden sind, so genügt es zweifellos, wenn unmittelbar bei Beginn des Betriebs die Berieselung erfolgt. Wenn aber, wie es hier der Fall gewesen zu sein scheint, diese Feststelungen nicht mit der nötigen Sorgfalt gemacht sind, dann ist, wie der vorliegende Fall leider gezeigt hat, wohl anzunehmen, daß ein Auslassen der Be- rieselung innerhalb 24 Stunden unter Umständen gefährlihe Folgen haben kann.

Was nun endlich die ordnungsmäßige Bewetterung betrifft, dié von seiten - der beiden Herren Fnterpellanten in erster Linie in Zweifel gezogen ist, so kann ih folgendes feststellen. Die Wetter- einrichtungen waren nach dem Unglücksfall betriebsfähig. Es ist durch die Messung der Wettermenge am 22.,, also 5 Tage vor dem Unglücksfall, festgestellt, daß mehr als das Doppelte der- jenigen Wettermenge auf den Kopf der Belegschaft vorhanden war, als nah den beslehenden polizeilichen Vorschriften nötig war.

Was die Beschaffenheit der Wetterwege betrifft, so ist zu be- merken, daß, wie das ja häufig geschieht, gerade die Wetterstrecken stark im Druck standen und darin {wer in Ordnung zu halten waren, Es ist aber seitens der Bergpolizeibeamten dur regelmäßige Be- fahrung vor dem Unglüdsfall festgestellt, daß die Wetterstrecke \tets den vorgeschriebenen Durhmefser gehabt hat, und es ift speziell auch durch den Herrn Oberberghauptmann am Tage nähch dem Unglüdsfall durch Befahrung der-Wetterstrecke festgestellt, daß auß nach dem Uns glücksfall und, obwohl vielleiht Brüche und dergleichen infolge des Unglüdcksfalls nacteiligen Einfluß gehabt haben können, doch noch der erforderliche Querschnitt vorhanden gewesen ift.

Es ist ferner festgestellt, daß dauernd 8 Mann damit beschäftigt waren, die Wetterstrecke zu beauffihtigen und eventuelle Unordnungen und Unregelmäßigkeiten zu beseitigen.

Es ist sodann darauf hingewiesen worden, daß der Wetter- weg oberhalb des Bremsberges 2c nicht in Ordnung gewesen sei. In der Beziehung is festgestellt, sowohl durch den Revierbeamten als durch Zeugen, daß hier dauernd der entsprechende Querschnitt vorhanden gewesen ist. Daß alle diese Fesistellungen richtig sind, ergibt ih {hon daraus, daß die Wetterführung überhaupt funktioniert hat. Denn wenn derartig starke Störungen, wie vorhin vermutet wurde, vorhanden gewesen wären, hätten die vorhandenen Wettermengen nicht vorschriftsmäßig

“und regelmäßig zugeführt werden können.

Es ift endli die Frage aufgeworfen, wie es mit der Temperatur gewesen wäre. Die Temperaturtabelle ergab, daß vor dem Unglück die Temperatur zwischen 21 und 28 Grad Zelsius in dem betreffenden Felde geshwankt habe. Erst nah dem Unglücksfall, der zweifellos auf die Wetterführung nacteiligen Einfluß gehabt haben muß, ist vorübergehend eine Temperatur von 29° C. gemessen worden. &edenfalls ist also, soweit die Mefsungen das erkennen lassen, vor dem Unglücksfall auch gegen die Temperatur nihts einzuwenden ge- wesen. j iz L Ich glaube, meine Herren, das waren wohl die hauptsächlihsten Fragen, die gestellt worden sind in bezug auf die Sicherheit der Baue und in- bezug auf die Ordnungsmäßigkeit des Betriebes. Ich glaube, auf Grund dieser Ausführungen feststellen zu können, daß, wie in der Interpellation gefragt worden ist, die vorgeschriebenen Einrichtungen zur Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Bergleute vor- handen gewesen sind, und daß fie ordnungsmäßig funktioniert haben.

Meine Herren, eine derartige Feststellung enthebt uns selbstver- ständlih nit der Verpflichtung, zu prüfen, ob denn nun aber die be- stehenden Vorschriften und die nach diesen Vorschriften getroffenen An- ordnungen und Einrichtungen hinreichend gewesen sind, um, Gefahren von der Belegschaft abzulenken; denn ich bin der Ansicht und diese Ansicht wird geteilt von dem Herrn Oberberghauptmann und von den Beamten der gesamten Bergverwaltung —, daß eigentlich solche Unglüsfälle nit vorkommen sollen, und daß, wenn sie vorkommen, dur eine sorgfältige Revision aller in Betraht kommenden Momente zu prüfen ist, ob nicht vielleicht doch an dieser oder jener Stelle eine Vervollkommnung möglih und notwendig ist.

Jn dieser Beziehung is nun selbsiverfständlih bereits das Er- forderliche in die Wege geleitet. Es ist richtig, wie seitens des Herrn Abg. Marx vorhin bemerkt worden ist, daß bereits für den gesamten Bezirk der Bergwerksdirektion Saarbrücken eine Reihe von An- ordnungen getroffen ist. Es ift darin bestimmt worden :

1) Vor der Anfahrt der Frühschicht, insbesondere in der Nacht nach Sonn- und Feiertagen muß sämtlicher trockener Kohlen- staub gründlich befeuchtet werden. )

Die Wettermänner haben bei ihrer Befahrung auch den Erfolg der Berieselung zu prüfen und vor der Anfahrt der Belegschaft darüber Meldung zu mahen.

Zu Wettermännern sind nur ganz besonders zuverlässige Personen zu verwenden. 2

9) An den Abenden von Sonn- und Feiertagen muß genügende Auf- {icht über und unter Tage vorhanden sein, um eine Kontrolle der An- fahrt der Sprier, der Wettermänner, etwa erforderliher Rohrshlosser, sowie threr Tätigkeit inder Grube sicher zu stellen. Dem aufsihtführenden Beamten muß Gelegenheit gegeben sein, für ausbleibende Sprißer oder Wettermänner ‘geeigneten Ersaß sowie etwa erforderliche Rohrschlosser aus den nächsten Bergmannsdörfern herbeiholen zu Fönnen. j

Der Sonntagsnachidienst soll wechseln. Er muß als eine Ver- trauensstellung angesehen werden, und die betreffenden Beamten und Arbeiter müssen es als Ehrenpfliht betrachten, sich wie das \{on heute bei der Staatsbahn geschieht 6 Stunden vor dem Dienstantritt des Alkoholgenufses zu enthalten.

3) Der Bewetterung der Strebstrecken ist besondere Aufmerk- samkeit zu widmen. Die oberen Stöße der Strebstrecken sind beim

Bergeversaß und Ausbau möglics|t so zu gestalten, daß sich Shlag- -

wetter nicht stellen können.

4) Für jedes Bremsbergfeld muß im ein- und ausziehenden MWettersirom je eine nafse Zone vorhanden sein. Als natürliche nasse Zonen gelten Strecken, in denen das Hangende, die Stöße

und das Liegende auf eine Erstreckung von wenigstens 10 m naß sind, sowie die Betriebe mit Spülversaß. In allen anderen Fällen sind eine oder mehrere Wasserbrausen erforderlich usw.

Damit is ein Teil der zu Punkt 2 seitens der Herren Inter- pellanten gestellten Fragen bereits beantwortet, soweit es sich also um die vorläufig seitens der Bergwerksdirektion selbst getroffenen An- ordnungen handelt. Selbstverständlih wird eine Reihe weiterer Prüs fungen erforderli sein. Es wird zu prüfen sein, ob der Dienst der MWettermänner anders zu gestalten ist; es wird zu prüfen sein, ob man eventuell den Wettermännern wenigstens an den Tagen nach Sonn- und Feiertagen noch Beamte beigibt; es wird zu prüfen sein, ob man ihre Zahl vermehren soll.

I komme bei dieser Gelegenheit dann auf die weitere Frage, die aufgeworfen ist, ob es ordnungsmäßig war und worin es seinen Grund hatte, daß bei dem Unglüdcksfall kein Beamter in der Grube zugegen war. In dieser Beziehung ist festzustellen, daß es in den Staatsgruben an der Saar und, soviel ih weiß, vielfa auch in privaten Gruben üblich ist, daß der Steiger erst nah der Belegschaft einfährt. Der Steiger hat zunächst die Leute zu verlesen; fehlen ihm Leute, so ist er genötigt, die entsprehenden Anordnungen zu treffen, Er hat dann die erforderlichen Notizen zu machen über die ihm von den Wettermännern zugegangenen Meldungen; erst dann fährt er an- um die Mannschaften, die inzwischen die Arbeitspunkte erreicht haben. bei ihrer Arbeit zu sehen und die sonstigen Kontrollen über den Betrieb, Bes wetterung, Berieselung und dergl. mehr vorzunehmen. Diese Einrichtung hat si bisher bewährt. Ob das Unglück vermieden worden wäre, wenn der Steiger, wie das anderwärts der Fall ist, in dem letzten Korbe mit der Belegschaft angefahren wäre, ist in hohem Maße zweifelhaft; und man kann si fragen, ob seine Anwesenheit oben im Interesse des Dienstes und Betriebs niht nüßlicher gewesen ist als unten. Immerhin ist das eine Frage, die einer eingehenden Prüfung unterzogen werden muß.

Der Herr Abg. Goldshmidt hat gestern die Frage aufgeworfen, warum die elektrishen Lamyen noch nichi durchweg eingeführt seien; und er hat weiter die Frage aufgeworfen, ob es rihtig sei, daß auf den staatlichen Gruben geistig minderwertige Leute mit der Instand- haltung und dem Reinigen der Lampen beschäftigt würden. Ih will auf das Detail dieser Fragen nicht eingehen; ih halte es für z¡wedck- mäßiger, wenn sie naher, soweit es erwünscht ift, von meinem sach- verständigen Kommissar noch besonders beantwortet werden. Feststellen möchte ih nur das eine, daß die Einführung der elektrishen Lampen nicht etwa gescheitert ist am Geiz der Verwaltung wenn es sih um die Sicherheit der Leute handelt, können Geldfragen gar niht in Betrahk kommen —; sondern sie ist deswegen unterblieben, weil diese Lampen noch sehr \chwer sind (Abg. Hilbck: Sehr richtig!) wir können uur Akkumulatoren verwenden —, und weil zweitens die Brenndauer noch verhältnismäßig kurz ist und eine absolute Betriebssicherheit der elektrishen Lampen noch nit gesichert ist. Es ist zu hoffen, daß diese Schwierigkeiten mit der Zeit behoben werden können.

Es ist dann montert worden, daß keine Erkennungsmarker für die Leute eingeführt worden seien. Meine Herren, daß diese Erkennungsmarken nicht eingeführt find, liegt nicht an der Staats- verwaltung, sondern daran, daß ein großer Teil der Berg- leute aus Aberglauben der Einführung der Erkennungs- marken entgegentritt (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen); fie nennen die Dinger Todesmarken und haben keine Lust, #ich mit ihnen in die Grube zu begeben. Im übrigen wird selbst- versländlih geprüft werden, ob nit eine noh sorgsamere und schnellere Kontrolle ter eingefahrenen Mannschaften möglih gewesen wäre,

Wenn dann montert worden ist, daß es vorgekommen sei, daß Leichen an die falschen Angehörigen ausgehändigt sind, fo teile ih die Empfindung des Herrn Abg. Marx, daß das für das Gefühl der beteiligten Familien etwas sehr Schmerzlihhes gehabt haben muß. Auf der anderen Seite bitte ih die Herren aber, zu berücksihtigen, daß ein großer Teil der Leichen in einem Zustande war, der ein zuverlässiges Erkennen nit mehr ermöglichte, sodaß die Angehörigen selbst Mühe gehabt haben, die Ihrigen herauszuerkennen, und ich muß fagen, ih bin erstaunt, daß es \chließlih möglich gewesen if, bis auf einen sämtliche Ver- unglückten zu rekognoszieren.

J glaube, meine Herren, daß ih bis auf einige Sachen, auf die ih noch kommen werde, die zahlreihen Fragen, die die beiden Herren an mi gestellt haben, entweder einzeln beantwortet habe, oder daß sie sich aus den Ausführungen, die ih im ganzen über ' den Hergang des Unglücks gegeben habe, wohl beantworten lassen. Ih komme bloß noch auf einen Punkt: das ist die Frage der Arbeiterkontrolleure.

Meine Herren, ich würde im Zweifel fein, ob gerade das Reden» Unglück heeignet ist, das Institut der Arbeiter- konirolleure als eine besonders zwedentsprehende Einrichtung erscheinen zu lassen. * (Abg. Dr. Voly: Sehr rihtig!) Denn die Herren dürfen sch nicht darüber täuschen, daß, wenn im vorliegenden Falle Nachlässigkeiten eine Rolle gespielt haben, diese Nawlässigkeiten niht von den Beamten begangen sind, sondern von den Arbeitern, die in der Vertrauensstellung der Vorfahrer und der Wettermänner gewesen sind, und ih glaube niht, daß, wenn diese Leute von ihren Kameraden gewählt worden wären, damit eine ab- solute Garantie ihrer Zuverlässigkeit gegeben sein würde, Von den beiden unglücklichen Leuten, die vermutlih oder angebli in dem vor- liegenden Falle ihre Pflicht niht getan haben und das mit ihrem Leben bezahlt haben, habe ich durch Befragen ihrer Kameraden und speziell des Vertrauensmanns festgestellt, daß fie absolut zuverlässige und nüchterne Leute gewesen sind. Meine Herren, wir wollen uns doch über eins nicht täuschen: wir können die s{önsten Anordnungen geben, wir können die s{önsten Einrichtungen treffen, die Unbvoll- kfommenheit des Menschen wird uns immer einen Strich dur die wohlüberlegtesten Maßnahmen und Rechnungen machen. (Sehr

.rihtig! reis und bei den Nationalliberalen.)

Ich komme dann auf die Fragen, die mir vorgelegt sind, speztell in bezug auf das Institut der Arbeiterkontrolleure im Saarrevter. Die Herren wissen, daß dieses Institut dort bereits seit mehreren Jahren besteht, und zwar in der Weise: jede Steigerabteilung wählt in geheimer Wahl cinen Vertrauensmann in den Arbeiteraus\{huß, und dieser Vertrauensmann hat das Recht, einmal im Monat nah seiner Wahl im Beisein eines Beamten die Baue seiner Abteilung zu befahren und auf ihre Sicherheit zu prüfen. Nun i} gesagt worden: diese Einrichtung hat keinen Wert, wie der Fall Krämer be- weist. Ih will es dahingestellt sein lassen, ob es zweckmäßig ift, diesen einen Fall Krämer dauernd zu benußen, um danah den Wert oder Unwert bestehender Einrichtungen zu beurteilen. Feststellen

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