1907 / 99 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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Grofhaudelspreise vou Getreide an deutschen und fremben Vörsenpläzen für die W o che vom 15. bis 20. April 1907 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nit etwas anderes bemerkt.) S

Woche | Da-

15./20. | gegen

April ors

: 1907 | woche

Bexlin. e Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 . | 175,0 2,00 Welten“ O S dels E L T6b S ad S 194/50| 191,42 Hafer, s « Ogdbas1 ,| 182,83| 179/42 Mannheim. E Roggen, Pfälzer, rusfisher, bulgarisher, mittel . . | 180,75| 1 9,25 Welten: Pil R M amerik., rumän., mittel , | 200,80] 200,55 Hafer, badischer, württembergisGer . . .. . , : | 195,00| 192.50 Gerst badische, Pfälzer, mittel... ., 183,75| 182,50 E) russische: Fultaa d 145/00| 141/95 Wien. z en, Pester Boden 701193/90|ck421:34 Den Beste M 15629| 151/03 fer Una E 140,87| 140,00 erte, obald s A 1417 141,70 Ma maar E) 105,23| 103,52 Budapest.

ARoaden Miltelvare L 111,54 Weizen, ë io s e via e a vi ae) 135/06) 13343 n die E sS

Ulter- L S N ,

Maid, N E S «| 92,84| 92,70 Odessa. Moggen, 71 bis 72 e das bl 0 00+ 0E 000-0 116,81 115,00 Weizen, Ulka, 75 bis 76 ES das lo S s S 128,31] 126,28 Riga. Moggen, 71 bis 72 kg das M. . | 136,54] 134,97 E A E 146,11| 146,03 en 1 ' quen | lieferbare Ware des laufenden Monats { 185,07| 185/38 Antwerpen. Ï Donau, mitt z 133,65] 131,58 A e S O A E SI I E E a e s eie ah C a E Se 136,89| 134,82 Pa S «l 137,13| 135/62 S R 129,44] 127,53 Amsterdam.

Ao A T 132,32 Roggen Sr Petersburg A : k E Weizen Des S Z 141,19

aon er inte, S pet P S A 144,72

Cmeritan: bunt. 8 103,35 R 109/28

London.

engl. weiß 134,24| 134,38 Weizen ( rot | ena Lan) e E ees B 131,46 132,14 Weizen englisches Getreide, 125,29| 125,42 Hafer Mittelpreis aus 196 Marktorten | 134,33| -133,86 erste (Gazette averages) 131,09| 134,04

Liverpool.

rue s e... « «} 140,96| 141,10

a i E S S A

TOIeT Oel E n 40,16 A t a : | 140;49| 140/40

MULTAMee E E «| 137,67| 137,81

Australier . E R o a R E EEA

h P 0 ao 1 50,50 Hafer, englischer, i U E E 134/69| 133.78 Gerste, Futter- | amerifanishe ¿07 12686 12468

S D E E S . « « «| 106,90| 103,47 Mais Amerilait, Bunt 113,24| 110,53

La Platagelber A * «| 116,06| 112,18

Chicago. M 120,54| 120,60 Weizen, Lieferungsware / Juli... «e 12438]: 194 00

- Séplember= e: 127,11| 126,17

Mais s Ma A 78,33) 78,02 Neu York.

roter Winler--Nr. 2 E 130,50] 130,69

Weiz : Mai... | 133,59|- 133,76

28 Veferungswgre e Su S 135,39| 135,01

- 1 September... 137,41 13581

Mais : Md e a el 9210S 0161 Buenos Aires,

Weizen 116,71| 113,14

Mais | Durschnittoware . : ( L680 SLON

) Angaben liegen nit vor.

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro- duktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Es en an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Dur@schnitispreise fr einheimisches Getreide (Gazette av ift 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Haf Gerste = 400 Pfund engl. angeseßt. L Pr ien = Lt C Bushel is = 56 Pfund E: und en = b g3 = 21 = 2400, Mais S o ke A Es 2100, Weizen ei der Umrechnung der Preise eihswährung {ind- d

aus den einzelnen S im „Reichsan Ge Ae wöchentlihen Durchschnittswechselkurse an der Ber iner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, ür London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Dru ork die Kurse auf Neu York, für Den und Riga die N auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse ul diese Plige n Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Berlin, den 24. April 1907. Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

reise

* sekretär habe auf

Deutscher Reichstag.

356. Sißung vom 22. April 1907, Nahmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Erste Beratung der Rechnung über den Q aas des Schußgebiets Kiautschou für das echnungsjahr 1904, erste event. zweite Beratung des Ver- trages zwischen dem Deutschen Reihe und den Niederlanden über die gegenjeitige Anerkennung der Aktiengesell|chaften und anderer kommerzieller, industrieller oder finanzieller Gesellshaften vom 11. Februar 1907 und Fortsezung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Ge- seßes, betreffend die Feststellung des Reichs aushalts- etats für das Rechnungsjahr 1907, und ¿war „Etat für die Reichsjustizverwaltung“ und „Etats für die Verwaltung des Reichsheeres“.

Die Rechnung über den aushalt des Schußzgebiets Kiautschou für 1904 geht an A Rehnungskommisie,

__Der Vertrag mit den Niederlanden über die gegen- seitige Anerkennung der Aktiengesellshaften und anderer S industrieller oder finanzieller Gesellschaften vom 11. Februar 1907 wird in erster Lesung ohne Debatte

erledigt und in zweiter Lesung ohne Debatte im einzelnen an- genommen.

Darauf seßt das Haus die Spezialberatung des Etats der Reihsjustizverwaltung bei dem Titel „Staatssekretär“ mit Den oa A a ONonen E

g. Sra (wirtlch. Vag.): Der Abg. Stadthagen hat onst bemüht, die deutshe Rectsp O herabzuseßen. Diesmal hat der Abg. Heine statt seiner gesprochen und wir durften beinahe auf einen Syslemwechsel in der Sozialdemo- kratie {chließen. Der Abg. Heine hat ihn aber noch weit übertroffen. Er hat unserer Rechtsprechung, auch der des Neichsgerichts, vorgeworfen, daß sie in einseitigen politischen Vorurteilen befangen sei. Das Reichz- eriht hat fih ja von einem gewissen Formalismus nicht gänzlich rei machen können. Daß die Rechtsprehung aber irgendwie politisch befangen ist, dafür hat der Abg. Heine au nicht den Schatten eines Beweises erbracht. Einzelheiten dürfen doch nicht gegen das NReich8gericht verallgemeinert werden. Ich ließe mih dem Protest des Staatssekretärs und des Abg. Varenhorst gegen diese An- griffe auf unsere Rechtsprehung auf das entshiedenste an. Was der Abg. Heine dem deutshen Richter vorgeworfen hat, wird kaum bon den Sozialdemokraten selbst, sicher aber von keiner anderen Partei geglaubt. Seine ganze Rede war led glih eine demokratishe und agitatorishe. Der Abg. Heine erklärte ja selbst, er wüßte, der Staats-

/ die Rechtsprehung keinen Einfluß. Wozu aber ift denn die Beratung des Neichsjustizamts da? Doch um die Amts- führung des Reicsjustizamts als folie zur Sprache zu bringen, nicht um Dinge zu erörtern, auf wel{e dieses Amt und sein Chef keinen Einfluß haben. Es könnte mich ja “reizen, näher zu untersuchen, ob der Abg. Heine selbs das glaubt, was er hier vorgetragen hat. (Präsident: Ste dürfen keinem Abgeordneten au nur konditionell imputieren, daß er niht glaubt, was er hier vorbringt.) Es handelt sich also nur darum, ob das Reichsjustizamt seinen ihm zuständigen Obliegenheiten voll genügt hat; und da zeigt {on die Menge der vorliegenden Anträge, daß das Haus nach verschiedenen Richtungen nit ganz zufrieden ist. Die Resolution wegen der Siche- rung der Forderungen der Bauhandwerker liegt durhaus auch in der Richtung unserer Politik. Der betreffende Gesetzentwurf sollte doc, wenn irgend mögli, noch in dieser SULa vorgelegt werden, ebznso derjenige wegen der Aenderung der Bestimmungen bezüglih des Wechselprote\tes. Die Resolution Dsann wegen des Zwangsyergleihs öônnen wir nicht jeßt \{on afzeptieren, weil uns die Ver- hältnisse noch nicht genug geklärt erscheinen, vielmehr erst die Darlegungen der darüber in Aussicht gestellten Denkschrift abzu- warten sind. Freundlih gegenüber stehen wir den Resolutionen wegen der Crsaßpflicht für Automobilshäden und wegen Abänderung des § 833 B. G.-B,, in Ansehung der Haftung des Tierhalters. Die Forderung der Gewährung von Diäten an Schöffen und Ge- schworene behufs gleihmäßiger Heranziehung aller Gesellschafstsklassen zum Amt des Schöffen und Geschworenen müssen wir als berechtigt anerkennen; das eine wie das andere cheint uns A er- strebenswert. Der Zentrumsantrag wegen der Statuierung der Haftung der NReichsstaatsbeamten wird von uns nit als durch die Verhältzisse geboten betrachtet; wir sehèn feine Veranlassung, von der 1896 bei Verabschiedung des Bürgerlichen Geseßbuhs erfolgten Regelung dieser Materie abzusehen. Was den Zeugniszwang betrifft, so sollte man der Presse, besonders der guten, nationalen Presse do etwas mehr entgegenkommen und ihr wenigstens Erleichterungen gewähren, wenn es nicht gleich mit einer radikalen Beseitigung des Zeugnis- zwanges geht. Den Antrag des Zentrums, der dur den Fall Erzberger verursacht worden ist, können wir ebensowenig wie den Antrag Albrecht akzeptieren. Professor Laband hat nachgewiesen, daß weder de lege ferenda, noch de lege lata ein solhes Zeugnis- verweigerungsrecht des Abgeordneten gecechtfertigt sein würde. Auch spricht die Verfassung nur von „zur Verantwortung gezogen werden“, nicht von der Entbindung von der Zeugenpfliht. Der Fall Erzberger bietet an sih auch keine genügende Veranlassung, von dem bisherigen Grundsaß abzuweihen ; man würde ledigli einen Anreiz geben zu disziplinarischen Vexrfehlungen. Jch wende mich nun zu der Frage der Konkürrenzklausel, über die wir schon ausgiebig beim Reichs- amt des Innern gesprochen haben. Die Sozialpolitik hat \sich vor allem auf den gewerblichen „Mittelsiand zu stüßen. Was “von der Klausel noch Rechtens isl, is noch immer s{limm genug. Ein besonders krafser Fall betrifft die Firma Wertheim: hier wurde das doppelte Alt als Konventionalstrafe vorgesehen. Was den Verrat von eshäftsgeheimnissen anbelargt, so mag die Konkurenzklausel da am Plage sein, in allen übrigen Fällen aber ist sie überflüssig und unsozial. Ih mötte daher zur Erwägung geben, ob nicht eine Einschränkung in der Anwendbarkeit der Konkurrenzklausel vorgenommen werden sollte. Die Richter in den Kolonien find vollständig abhängig von den dortigen Verwaltungs- behörden. Die Vorkommunisse, die ih nur anzudeuten brauche, laffen es als dringend erwünscht erscheinen, daß die Garantien, die im Mutterlande gegeben sind, au in den Schußgebieten gegeben werden, und den Richtern dort das höchste Gut ihres Standes, ihre völlige Unabhängigkeit, gewährleistet wird.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Jch bitte um- die Erlaubnis, glei im Anschluß an die Worte des Herrn Vorredners einige Bemerkungen zu maten; ih glaube, meine Ausführungen werden dann verständlider sein.

Der Herr Vorredner hat mi gesragt, ob“ wir nicht in der Lage wären, die Zweckmäßigkeit der Bestimmungen über die Konkurrenzklausel die nah seiner Meinung mancherlei Mißstände geschaffen hat, erneut einer Prüfung zu unterzieken. I muß dem Herrn Vorredner darin ret geben, daß in der Anwendung der Bestimmungen über die Kon- kurrenzklausel mange Erscheinungen hervorgetreten sind, die zu Be- denken nötigen. Diese Erscheinungen haben uns Veranlassung gegeben, dic Frage in Erwägung zu ziehen, ob nit eine Abänderung des be- stehenden Rechtes eintreten soll. Ein weiteres kann ih zur Zeit nit milteilen. Jch kann dem Herrn Vorredner nur erwidern, daß wir mit D E dieser Sache uns widmen.

er Herr Vorredner hat dann die Frage des Zwangsvergleis außerhalb des Konkurses berührt und da der ZwangévetüleiE- E {hon Gegenstand der Diskussion am vorigen Sonnabend gewesen ist,

ege und Rechtsprehung nah Möglichkeit

so möte ih mir einige Bemerkungen über das hinaus gestatten E der Herr Vorredner gesagt hat.

Der Herr Vorredner hat nämlich sein Urteil über die A oder Unzweckmäßigkeit des Zwangsvergleihs außerhalb des E davon abhängig gemacht, daß dem Reichstage die [hon früher ice des bagesagte Denkschrift über diese Einrihtung, namentlich aus "it Rechtszustand in den verschiedenen außerdeutshen Staaten, a iben werde. Meine Herren, der Herr Vorredner befindet sih hier é, vorigen Irrtum, der ih allerdings dadur erklärt, daß er E ietas Reichstage nicht angehört hat. Seine Meinung, daß der t über eine Denkschrift von seiten der Regierung noch zu erhalten ha Het diese Frage, ist eine irrige. Diese Denkschrift is im vos Ce dem Reichstage vorgelegt; sie befindet si also in den Arch , ohen Reichstags und der Herr Vorredner, wie alle Mitglieder des. fe Hauses, sind in der Lage, sich über die einschlagenden Verh L aus dieser sehr eingehenden Denkschrift des näheren d orientieren. Ih möchte aber den Herrn Vorredner bitte Zweifel, die er in betref der Raätlichkeit des wangen hier ausgesprochen hat, doch nit fallen zu lassen. rand schon in der vorigen Sißung von seiten eines Mitglieds des Zen und nach meiner Meinung mit vollem Rechte, ausgeführt w0 i daß die Einführung des Zwangsvergleichs troß der Hoftanngs vielen kaufmännischen Kreisen an diese Institution geknüpft wird, Danaergeschenk für den Kaufmannsstand sein würde. (Sehr in der Mitte.) Wenn wir, meine Herren, uns bis jeßt P führung des Zwangsvergleichs ablehnend gegenübergestellt habna M das nicht aus irgend welcher bureaukratischen Schwerfälligl die sehen, sondern es is geschehen aus der ehrlidhen Ueberzeugn übrigens in vielen kaufmännischen Kreisen geteilt wird, daß die führung des Zwangsvergleihs außerhalb des Konkurses Feine Ansehen und die Solidität unseres Kaufmannstandes heben daß deshalb derjenige, der die Blüte unseres Gewerbe- und H is standes und sein Ansehen wirkli fördern will, sehr vorsihtig a? Frage herantreten follte. ; für dic

Es ist in der vorigen Sitzung von einem der Herren, die rohet Einführung des Zwangsvergleichs sprachen, die Meinung au8gesP unt worden, daß doch die Stimmen der Kaufmannschaft im grob ine ganzen auf der Seite dieses Zwangsvergleihs {ih befinden. n Herren, das ist ein Irrtum. Die Aeltesten der Berliner Kauf h schaft sind nicht für den Zwangsvergleich; sie stehen da im Ger zu der Berliner Handelskammer. . Sie haben si später als As liner Handelskammer geäußert, sie haben also die Sache au denjenigen Gesichtspunkten prüfen können, die von der i Handelskammer aufgestellt worden sind. Die Aeltesten sind ! 7, Ansicht gekommen, daß man die Einführung des Zwang al außerhalb des Konkurses nit befürworten sollte. (Hört! h der Mitte.) Diese Auffassung teilen die Handelskammern vol de burg, von Bremen, von Königsberg, von München, große allet kammern, Vertreter - großer ‘kaufmännisher Interessen aus y0s Teilen des Reiches in Aeußerungen, die wir nicht etws ihnen eingefordert haben, sondern aus eigener Initiative sud ihnen der Oeffentlichkeit gegenüber abgegeben worden gut Dieser Umstand allein, meine Herren, sollte doch das hohe bedenklich machen, so ohne weiteres einer Resolution zuzustin deren Tragweite bei der Lage der Geschäfte des Hauses cin {chöpfende Behandlung hier jezt nit mehr finden kann. t

Als die jeßige Konkursordnung, die allgemein, in Deutschland a außerhalb Deutschlands, als ein ausgezeichnetes Geseßgebungswet 3 erkannt wird, hier im Hause beraten wurde, da - war die T Einschaltung eines vor dem Konkurse möglichen Zwangs et Gegenstand ernster Prüfung und in Uebereinstimmung E / bündeten Regierungen hat si damals der Reichstag dahin E Gahret den Zwangsvergleich nit einzuführen. Als dann in den 2 giebt infolge des Bürgerlichen Geseßbuchs die Konkursordnun8 t pon Aenderungen unterzogen wurde, it auch bei dieser Gelegtnbe gevetti die Frage aufgenommen worden, ob man nit dén Zw Gefahr der außerhalb des Konkurses einführen solle, um damit d (6 i is der Konkurses in vielen Fällen vorzubeugen, Au dai? eratund F Kommission, die von dem Hause eingeseßt war zur D orden u konkursrechtlihen Fragen, die Sache eingehend erörtett it aud) damals hat sich das Haus in Vebereinstimmung ul E bündeten Regierungen dahin aus8gesprohen, daß man D vergleih nicht einführen solle. Î tige" f

Was ist denn nun inzwischen gesehen, das uns nd rustet Er eine Maßregel, die zu vershiedenen Malen auf Grund © wägungen von seiten der verbündeten Regierungen und v0 als Reichstags abgelehnt worden ist, nun mit einem Mal eint behrliß anzuerkennen? Nichts is gesehen, als sungtl isl rährige Agitation si entwickelt Yat, der es 9 vin einen Teil der kaufmännischen Kreise für ihre Ansicht V hend s? mit Gründen aber, die nach unserer Ansicht nicht aus hieher 2 um den Standpunkt, den Reichstag und Regierungen m genommen haben, zu ers{chüttern. Und, meine Herren, e ginn dieser Richtung hin die Auffassung des Reichstags und der A gat mit eingehenden Gründen zu bekräftigen, war es uns, vor H eraus E schr willkommen, als aus der Mitte des Reichstags cine Wunsch ausgespro@en wurde, man möge dem Rei chste0 ube nid {rift über die Frage vorlegen. Das ist geschehen. Ih Let pat daß die Herren bisher Zeit und Muße genug 8e" Ber diese Denkschrift zu studieren, und ich möchte peit 8 empfehlen, daß das Haus, bevor es Gelegen b gewt hat, von dem Inhalt der Denkschrift einge ft j zu nehmen, sich für die eine oder andere zu der gs {Son entsGließe und fih damit seine fernere Stellung ? eelicgo festlege. Das würde aber gesehen, wenn Sie Resolution annehmen. H unter cine

In den kaufmännischen Kreisen denkt man #? (Fturihtunb Zwängöverglcih außerhalb des Konkurses vielfa dem gontutk mit Hilfe deren der unglücklihe Kaufmann, der En zu steht, den Konkurs aber gern noch vermeiden R “hne Arrangement mit seinen Gläubigern kommen könn “avon Oeffentlichkeit davon erfährt, ohne daß alle S anen dav ohne daß die Freiheit seiner geschäftlihen Dispo" einflußt wird usw. Meine Herren, auf diesem Bo s dings ein sehr einfahes und bequemes Verfahren H von vornherein muß ih sagen und {ch Zweifel, daß bei näherer Prüfung au ¿s dieser Ansicht gelangen wird —, ein fol

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