1901 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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die neue Gesellschaft für Sozialreform gegründet worden sei, habe man die Betheiligung von Frauen ausschließen müssen, um nicht ge- Tegentlih der Auflöfung zu verfallen, obgleih die Theilnahme von

rauen an der sozialen Reformarbeit allgemein gewünscht sein sollte.

erschiedene Wünsche für die Revision der Krankenversicherung vor- bringend, rihtet Redner an den Staatssekretär die dringende Bitte, nun endlih in der Sozialreform nicht länger eine Schonzeit in An- fpruch zu nehmen, fondern in energischerer Weise als bisher vor- zugehen.

Abg. Dr. Oertel (d. konf.): Ueber die unglückselige 12000 A-Geschichte ist nunmehr fo viel geredet worden, daß wir eigentli damit verschont werden follten. Jch weiß niht, was die Herren mit dieser Wieder- bolung eigentlih bezwecken. Diese Wiederholung ist langweilig und wirkt tödtlih. Da aber die Herren jedenfalls feinen Selbstmord begehen wollen, so müssen sie einen anderen Beweggrund haben; sie sollten aber erwägen, daß diejenigen Parteien und Personen, welche thnen in der Beurtheilung diefer Angelegenheit ursprünglich etwas nahe- standen, durch die fortgeseßten Angriffe immer weiter von ihnen ab- rüden, fodaß sie bald die Wahrheit des |. Z. im Reichstage

ebrauchten Zitats an si erfahren fönnen: „Do schon in des Weges

titte verließen die Begleiter mich“. Wollen die Herren etwa die Stellung des Staatsfekretärs unmöglich machen? Ich komme fast auf den Gedanken, daß die Herren im Gegentheil beabsichtigen, die Stellung des Staatssekretärs zu stärken. Für sie ist er ja auch der verhältnißmäßig beste Mensch. Sie (zu den Sozialdemokraten) follten doch überzeugt sein, daß die fortwährenden Angriffe keinen anderen Erfolg haben werden, als die Stellung des Staatssekretärs zu befestigen. Es ift eine himmelschreiende Uebertreibung, hier von einem Panama der deutshen Beamten, von Korruption zu \prechen. Von alledem kann nicht die Rede sein. Unsere deutschen Beamten sind über diese haltlosen Vorwürfe thurmhoch erhaben. Die Herren Sozialdemo- kraten follten do auch bedenken, daß die Veröffentlihung von Privatbriefen, die nur durch Hehlerei oder Funduntershlagung in ihren E gelangt sein können, immer unanständig und unsittlich bleibt. 8 sind im Laufe der Zeit viele sozialpolitische Geseßze gegen den ausdrücklihen Willen des Zentralver- bandes der deutshen Industriellen zu stande gekommen; schon Herr Noesike hat zugeben müssen, daß es eine gewisse Ueber- treibung fei, wenn man sagt, der Zentralverband redigiere unsere sozial olitische Geseßgebung. Das stärkste aller starken Stücke war es aber, als der Äbg. Fischer meinte, der Staatssekretär habe die Hypothekenbanken nicht gehörig fontroliert. Damit hat der Herr Staatssekretär gar nichts zu thun. Es. ist vielfach gesagt worden, wir würden wobl s{härfer über die Sache urtheilen, wenn der Herr Staatsfekretär -niht unsere wirthschaftspolitishen Anschauungen theile oder sie doch zu schäßen wisse. Wir urtheilen ledigli nah der Sache. Daß wir an der Stelle des jeßigen Staats- sefretärs lieber einen Freihändler sehen würden, fann ih grade niht behaupten. Wir schäßen ihn sehr und hoffen, daß er unsere berechtigten Forderungen auf seine Weise unterstüßt. Das würde aber vielleiht wohl au sein Nachfolger oder es würden seine Amtsgenossen thun. Die Arbeiter haben jedenfalls dem Herrn Staatsfekretär mehr zu verdanken als die Arbeitgeber. Jch erinnere nur an die Bäckereiverordnung. In Bezug auf dieselbe hat der Herr Staatssekretär bereits früher eine Aenderung in Aussicht ge- stellt, und ich boffe, daß cer uns heute eine präzisere und bhoffnungsvollere Antwort über die Abänderung ertheilt. Wir haben allerdings erfahren, daß eine neue Verordnung in Sicht sei. Es soll die Höchstarbeitszeit von 12 Stunden durch eine Mindestruhezeit von 10 Stunden erseßt werden. Die Bäckermeister baben sih mit diesen Aenderungen im Großen und Ganzen ein- verstanden erklärt, aber es bleibt immerhin das Bedenken be- stchen, daß solhe Verordnungen alle Betriebe über einen Kamm \cheren. Vielleicht läßt si hier Wandel schaffen. Es hat die geplante Aenderung einen unangenchmen Beigeshmack. Es ver- lautet, daß die untergeordneten Behörden gleichzeitig über eine neue Verordnung betreffs der Einrichtungen in Bäckereien Gutachten abgeben sollen. Der Abg. Bebel hat bei der ersten Lesung gesagt, daß die Mißstände, über welche in manchen Bäckereien geklagt worden sei, allgemeine scien. Die Bäckermeister sind aber ehrlich bestrebt, in ibren Bäckereien vorzügliche Einrichtungen herzustellen. Jch bitte den Staatssekretär so dringend als mögli, die neue Verodnung bald- möglichst herzustellen. Auch wir wünschen eine gemäßigte, ruhig vor- \chreitende Sozialpolitik, die aber zuglei die mittleren und kleineren

Betriebe möglichst schont.

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.): Auf den Wettstreit zwischen der Linken, der Nechten und dem Staatssekretär Grafen Posadowsky gehe ih um so weniger ein, als auch für sfozialpolitishe Aufgaben der Reichskanzler allein die Verantwortung trägt und die Personen der Staatssekretäre in den Hintergrund getreten sind. In Bezug auf die Arbeiterfürsorge für weiblide Personen möchte ih zwischen ver- beiratheten und nnverheiratheten feinen Untershied machen. Eine Verkürzung der Arbeitszeit für die Arbeiterinnen würde wohl möglich sein. Das Institut weiblicher Fabrikinspektoren könnte auf das ganze Neich ausgedehnt werden. Man fönnte sich dabei England zum Vorbild nehmen, namentlich in Bezug auf die Vorbildung dieser Auffichtsbeamtinnen. Die Beschäftigung \{ulpflictiger Kinder für gewerblihe Zwecke sollte durch Gefetz, nicht nur durch Verordnung, geregelt werden. Der Reform des Krankenversicherungsgeseßes sehen wir gern entgegen, möchten uns aber dagegen verwahren, daß die Selbstverwaltung der freien Hilfskassen beshränkt und diese Kassen zu Zuschußkafsen berabgedrückt werden. Den Angestellten in der Binnen- \chiffahrt eine angemessene Nuhezeit zu gewähren, ift auch unser Wunsch, doch sollten dabei die Bedenken der VDampfergesellschaften nicht un- berücksichtigt bleiben. Die Verordnung des Lübecker Senats in Bezug auf das Strikepostenstehen is unhaltbar, und es muß zur MRNechtsunsicherheit führen, wenn ein einzelner Bundes- staat sih durch die Theorie des groben Unfugs über die NReichsgesetz- gebung hinweggeseßt. Bei der 12 000 Mark-Angelegenheit kommt es weniger darauf an, daß dieser peinliche Fall in die Oeffentlichkeit ge- fommen ift, als auf die That selbst, die von allen Parteien verurtheilt worden ist. Damit hat man aufs Neue den Sozialdemokraten Waffen in die Hand gegeben. Dasselbe würde der Fall sein, wenn man, wie es in Preußen beabsichtigt is, den Kontraktbruch der ländlichen Ar- beiter unter Strafe stellen wollte. Man sieht au bier wieder, daß es sih um eine Nückwärtsrevidierung der fozialpolitischen Gesetzgebung handelt, die in Verbindung mit der beabsichtigten Vertheuerung der Lebensmittel die Arbeiterklasse immer unzufriedener zu machen geeignet ist

Abg. Wurm (Soz.) führt aus, wäre der Staatssekretär Graf Posadowsky der Arbeiterfreund, für den er sih ausgebe, fo hätte er längst für die Aufhebung jener Erlasse Sorge tragen müssen, welche den Gewerbeauffihtsbeamten den Verkehr mit den Arbeiter- organisationen untersagten. In Preußen fei ein solcher Erlaß er- gangen, den habe der „Vorwärts“ veröffentliht; aber auch in Sachsen sei in gleicher Weise verfahren worden. Auch dort bestehe ein gleiher Erlaß. Als das Chemniyer Gewerkschaftskartell den dortigen Gewerbe-Jnspektor zu einer Versammlung eingeladen, habe derselbe für die Einladung gedankt, aber gleichzeitig erklärt, er könne nicht fommen. Das babe doch nur heißen tföônnen: „dürfte ih, so würde ih fommen“. In wohlthuendem Gegensay zu dem - preußisch- sächsishen Regime stehe die Art, wie in Bayern, Württemberg und Baden die Fabrik-Junspektoren auch mit den Organisationen direkt verkehrten und nicht anstünden, ihre Borzüge als Vermittler guten Einvernehmens zwischen Arbeitgebern und Arbeitern akhzuerkennen. Zum Schluß empfiehlt der Redner den baldigen Erlaß einer Bundes- rathêverordnung, durch welde die Arbeitszeit der Steinarbeiter, die den größten Gefahren für Gesundheit und Leben ausgeseßt seien, ge- regelt werde. Auf die Bäereiverordnung- will der Redner wegen der vorgerückten Zeit nicht näher eingehen.

Königlich sächsischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Ministerial- Direktor ir. Fischer führt aus, daß \ich die sähsishen Gewerbe- Inspektoren ganz innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse gehalten hätten. Von einer Gerotvulng, die den sachsishen Inspektoren untersage, mit

in der Strecke von Dortmund bis Bevergern,

Arbeiterorganisationen zu verkehren, wisse er nihts, ebenso wenig von Denunziationen seitens eines Gewerbe-Inspektors. Hierauf vertagt sih das Haus. Schluß 6 Uhr. Nächste Sißung Montag 1 Uhr. E der Berathung des Etats des Reichsamts des nnern.

Parlamentarische Nachrichten.

Der bei der Eröffnung des Landtages angekündigte Gese §- entwurf, betreffend O und den Ausbau von Kanälen undFlußläufen im FJnteressedesSchiffahrts- verkehrs und der Landeskultur, ist dem Hause der Abgeordneten nunmehr zugegangen. Dem Gesetzentwurf sind als Anlagen angefügt: 1) eine Denkschrift, betreff nd den Bau eines Schiffahrtskanals vom Rhein bis zur Elbe, nebst zwei angehefteten Plänen, 2) cine Denk- \chrift, betreffend die Herstellung eines Großschiffahrts- weges Berlin—Stettin (Wasserstraße Berlin—Hohen- saathen), nebst fünf angehefteten Plänen, 3) cine Denfk- \hrift, betreffend den Ausbau der Wasserstraße zwishen Oder und Weichsel, nebst zwei angehefteten Plänen, 4) eine Denkschrift, betreffend die Verbesserung der Schiffahrtsstraße der Warthe von der Mündung der Neze bis Posen, 5) eine Denkschrift, betreffend die Verbesserung der Vorfluth in der unterenOder, nebst wei angeheftcten Plänen, 6) eine Denkschrift über die N r potseuuna der Vorfluth- und Schiffahrtsver- hältnisse in der unteren Havel, nebst zwi an-ehefteten

länen, 7) eine Den kschrifi, betreffend den Ausbau der pree, nebst zwei angehefteten Plänen. Angesügt ist endlich ein Staatsvertrag zwishen Preußen und Bremen über die Kanalisierung der Weser von Minden bis

Bremen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:

Sl:

Die Staatsregierung wird ermächtigt: x

1. Zur Herstellung und Verbesserung von Wasser- straßen, und zwar: i

1) eines den Rhein, die Weser und die Elbe verbindenden Schiffahrtskanals (Rhein—Elbe-Kanals), ‘bestehend aus

a. einem Schiffahrtskanal vom Rhein in der Gegend von Laar bis zum Dortmundb—Ems-Kanal in der Gegend von Herne (Dort-

mund—Rhein-Kanal), / b. verschiedenen Ergänzungsbauten am Dortmund—Ems-Kanal

c. einem Schiffahrtskanal vom Dortmund—Ems-Kanal iùñ der Gegend von Bevergern bis zur Elbe in der Gegend von Heinrichsber unterhalb Magdeburg (Mittellandkanal) mit Zweigkanälen nah Osnabrück, Minden, Linden, Wülfel, Hildesheim, Lehrte, Peine und Magdeburg einscließlich der Kanalisierung der Weser von Minden bis Hameln,

veranschlagt auf L

D es S Ss 4 067 000 ,„

O T) OLRIE O 2 BOOTOS O 8

2) eines Großschiffahrtsweges Berlin—Stettin (Wasserstraße Berlin—Hohensaathen) e

3) der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel sowie der Schiffahrtsstraße der Warthe von der Mün- DURd DEL Be B D Se lade 4) des Schiffahrtsweges zwischen Schlesien und dem Oder—Spree-Kanal D N

I[T. Zur Betheiligung des Staats an

1) der Verbesserung der Vorfluth in der unteren E E E A

2) der Verbesserung der Vorfluths- und Schiff- fahrtsverhältnisse in der unteren Havel bis zu

3) dem Ausbau der Spree bis zu . 9 336 000

Zusantinen allo Ca A OOIOIOTOO E (Dreihundertneunundachtzig Millionen zehntausendsiebenhundert Mark) nach Maßgabe der von den Ressort-Ministern festzustellenden Pläne zu verwenden.

"”

41 500 000

22 631 000 4 100 000

40 989 000 9670 000

S2,

Mit der Ausführung des im §1 unter T 1 bezeichneten Nhbein—Elbe-Kanals ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1902 die betheiligten Provinzen oder andere öffentliche Ver- bände der Staatsregierung gegenüber in rehtsverbindliher Form nach- stehende Verpflichtungen übernommen haben, und zwar:

1) binsictlich des im §1 unter I 1a aufgeführten Dortmund— Rhein-Kanals den durch die Schiffahrtsabgaben und sonstige Einnahmen des Dortmund—Rhein-Kanals etwa nicht ge- deckten Fehlbetrag der von dem Ressort-Minister festgeseßten Betriebs- und Unterhaltungskosten dieses Kanals bis zur Höhe von fünfhundert- undneuntausendzweihundert (509 200) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten, ferner einen Baukostenantheil von fünfzehn Millionen neunundneunzigtausenddreihundertdreißig (15099 330) Mark aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen und mit 4 vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen ¿u tilgen, soweit die Einnahmen dieses Kanals nach Abzug der aufge- wendeten Betriebs- und Unterbaltungskosten zur Verzinsung und Ab- {reibung des für den Dortmund—-Nhein-Kanal verausgabten Bau- fapitals mit zusammen 34 vom Hundert nicht ausreichen ;

2) hinsichtlich des im §1 unter Ile aufgeführten Mittellandkanals mit den genannten Zweigkanälen und der Weserkanalisierung von Minden bis Hameln den durch die Schiff@hrtsabgaben und fonstige Einnahmen dieser Wasser- straßen etwa nit gedeckten Fehlbetrag der durh den Ressort-Minister festgestellten VBetriebs- und Unterhaltungêskosten derselben bis zur Höhe von einer Million sechöhunderto rin awanzg amen. dreibundert (1623 300) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten, ferner einen Baukostenantheil von acht- undsiebenzig Millionen neunnndvierzigtausendneunhundertundachtzig (78 049 980) Mark aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen und mit # vom Hundert fowie den er- sparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die Einnahmen aus diesen Wasserstraßen nach Abzug der aufgewendeten Betriebs- und Unter- haltungskosten zur Verzinsung und Abschreibung des gesammten, für den Mittellandkanal mit Zweigkanälen und der Weserkanalisierung von Minden bis Hameln verausgabten Baukapitals mit zusammen 3x vom Hundert nicht ausreichen.

Die Verpflichtung der betheiligten Verbände, ihren Baukosten- antheil mit 4 vom Hundert zu tilgen, beginnt mit dem sechzehnten Jahre nah dem vom Ressort-Minister festgestellten Zeitpunkt der Be- triebé-röffnung des Dortmund—Rhein-Kanals sowie des Mittelland- Kana.s.

Vebersteigen die Einnahmen einer der im § 1 unter I 1a und c bezeihneten UÜnternehmungen in einem Rechnungsjahre die auf- gewendeten Betriebs- und Unterhaltungskosten und die zur Ver- zihfung und Abschreibung des verausgabten Baukapitäls mit 35 vom Hundert erforderlichen Beträge, so is der Uebershuß zunächst zur weiteren Abschreibung des NBautkapitals und nah vollendeter Ab-

*

é

Verbänden in früheren Jahren geleisteten Zubußen nah dem Ne, hältniß diefer darnad zur Erstattung der vom Staat Ce auzinsen und \{ließlich zur Erstattung der von den leßteren sowie von den Zubußen des Staats und der Verbände mit 3 vom Hundert zu berehnenden Zinsen nah dem Verhältniß der beiderseitigen Zins. beträge zu verwenden.

& 3.

Mit der Ausführung des im § 1 unter 12 bezeichneten Großschiffahrtswegs Berlin—Stettin ist nur dann vor- ugeben, wenn vor dem 1. Juli 1902 die betheiligten öffentli Verbände der Staatsregierung gegenüber in rechtsver indlid Form die Verpflihtung übernommen. haben, hinsichtligh der neu herzustellenden Berlin Hohen saathener Wasserstraße und des Finow-Kanals den durch die Sdf fahrtsabgaben und sonstige Einnahmen - beider Wasserstraßen e1 nicht gedeckten Fehlbetrag der dur den Ressort-Minister fe\tgestel Betriebs- und Ünterhaltungskosten derselben bis zur Höhe von se hundertfünfundvierzigtausend (645 000) Mark für das Engel dem Staate zu erstatten, ferner einen Antheil von vierzehn Milliona (14 000 000) Mark an den Baukosten dèr neuen Wasserstraße au eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Sue zu ver: zinsen und mit 4 vom Hundert fowie den ersparten Zinsbeträgen zy tilgen, soweit die Einnahmen aus der neuen Wasserstraße und dem Finow- Kanal nach Abzug der aufgewendeten Betriebs- nnd Unterhaltungs: kosten beider Wasserstraßen zur Verzinsung und Abschreibung des gesammten für die neue Wasserstraße verausgabten Baukapitals mit zusammen 32 vom Hundert nicht ausreïchen.- «H Die Verpflichtung der betheiligten Verbände, ihren Baukosten: antheil mit 4 vom Hundert zu tilgen, beginnt mit dem sech8zehnten Jahre nah dem vom Ressort-Minister festgestellten Zeitpunkte der Be- triebseröffnung des Großschiffahrtsweges pan D s B ck- Uebersteigen die ‘Einnahmen aus beiden Wasserstraßen in einem Nechnungsjahre die aufgewendeten Betriebs- und Unterhaltungskosten und die zur Verzinsung und Abschreibung des für den Bau der neuen Wasserstraße verausgabten Kapitals mit 34 vom Hundert erforderlichen Beträge, so ist der Ueberschuß zunächst zur weiteren Abschreibung dieses Baukapitals, sodann zur Verzinsung und Tilgung des noch nicht getilgte Nestes derjenigenBeträge, welche seinerzeit zur Herstellung zweiter Schleus: am Finow-Kanal erforderlih geworden sind und nach vollendeter A schreibung beider Baukapitalien zur Zurückzahlung der vom Staate und den betheiligten Verbänden in früheren Jahren geleisteten Zu bußen nah dem Verhältnisse dieser, darnach zur Erstattung der von Staat verausgabten Bauzinsen und \{hließlich zur Erstattung der bn den leßteren sowie von den Zubußen des Staats und der Verbärte mit drei vom Hundert zu berehnenden Zinsen nah dem Verhältnis der beiderseitigen Zinsbeträge zu verwenden.

8 4.

Mit der Ausführung der im § 1 unter 13 “bezeichneten Bauten an der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel sowie an der Schiffahrtsstraße' der Warthe ist nur dann vor- zugehen, wenn vor dem 1. Juli 1902 hinsihtlich der unteren Netze, von der Dragemündung aufwärts, sowie des Bromberger Kanals und der unteren Brahe die Provinz Posen oder andere öffentliche Verbände der Staatsregierung gegenüber in rechtsverbindlicher Form die Verpflichtung übernommen haben, den durch die Schiffahrtsabgaben und jonstise Einnahmen etwa nit gedeckten Fehlbetrag der von dem Ressort-Minister festgeseßten Betriebs- und Ünterhaltungskosten bis zur Höhe von fünfhundertsechs- undfünfzigtausend (556 000) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten,

ferner einen Baukostenantheil von sechs Millionen dreihundert: tausend (6 300 000) Mark aus eigenen Mitteln in den ersten fünf Jahren

eröffnung ab mit 1 vom Hundert, vom seten bis zum zehnten Jahre mit 2 vom Hundert, von da ab in jedem Jahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen, vom se{zehnten Jahre ab auch mit & vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die Einnahmen nach Abzug der aufgewandten Betriebs- und Unterhaltungskosten zur Verzinsung und Abschreibung des für den nunmehrigen Ausbau der Wasserstraße verausgabten Baukapitals mit den für die vorbezeichneten Zeitabschnitte vorgesehenen Sätzen nicht ausreichen.

Mit den Bauarbeiten an der zu fkanalisierenden Netestrecke zwischen den Mümdungen der Drage und der Küddow ist ferner nad näherer Bestimmung der Nessort-Minister nur dann vorzugehen, wenn die Eigenthümer des Flußthals sich innerhalb zweier Jahre nad Fertigstellung der Sonderentwürfe zu Be- und _Entwässerung# Genossenschaften (Geseß vom 1. April 1879, Geseßz-Samml. S. 29) vereinigt haben, um die s\taats\eitig zur Herbeiführung der Ueber fluthung der Wiesen nach dem Kanalifationsentwurf herzustellenda Anlagen auszunuten, zu handhaben und insoweit zu unterhalten, al sie niht mit den für die Schiffahrt bestimmten Einrichtungen 1 untrennbarem Zusammenhange stehen. Den Zeitpunkt, an welchem die Sonderentwürfe als fertiggestellt anzusehen sind, bestimmen die NResjort Minister. i

Uebersteigen auf der unteren Netze von der Dragemündung aus wärts, auf dein Bromberger Kanal und der unteren Brahe die Ein- nahmen in cinem Jahre die aufgewendeten Betriebs- und Unter haltungskosten und die Beträge, welhe zur Verzinfung und Akt {reibung des verauésgabten Baukapitals mit 35 vom Hundert erforderlih sind, so is der Ueberschuß zunächst zur weiteren Abschreibung dieses Kapitals, sodann zur Ver zinsung eines in den leßten Jahrzehnten zur Verbesserung der Wasser straßen der unteren Brahe und der unteren regulierten Netze aus gegebenen Baukapitals von aht Millionen dreihunderttausend (8300000) Mark mit 3 vom Hundert und zu dessen Tilgung, sodann nach vol. endeter Abschreibung beider Kapitalien zur Zurückzahlung der vom Staale und den betheiligten Verbänden in früheren Jahren seit der Eröffnung des Betriebes auf der ausgebauten Wasserstraße geleisteten Zubußen, einshließlich der Ausfälle an der Verzinsung des vorbezeichneten Kapitals von 8 300 000 A nach dem Verhältniß des beiderseitigen Guthabens, darnach zur Erstattung der von dem Staate verausgabten Bauzinsen und \{ließlich zur Erstattung der von den lehteren 10wit von den Zubußen des Staats und der Verbände mit 3 vom Hundert zu berehnenden Zinsen nah dem Verhältniß der beiderseitigen Zins beträge zu verwenden.

S 5.

Die Beträge, welche von den betheiligten Verbänden auf Grund der vorbezeichneten Verpflichtungen der Staatskasse oder jenen Von dieser zu erstatten sind, werden für jedes Rechnungsjahr nah An höôrung von Vertretern der Verbände von dem Ressort-Minister und dem Finanz-Minister endgültig festgestellt.

S 6.

Bei der Aufbringung und Untervertheilung der aus diesen De! pflihtungen den Provinzen, Kreisen und Gemeinden erwachsenden Lasten finden die gesetzlichen Vorschriften über die Mehr- und Minder belastung einzelner Kreise und Kreistheile sowie der §8 9 und _ 20 2E Kommunalabgabengesezes vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml. S. 192 Anwendung.

Ver

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

\hreibung zur Zurückzahlung der vom Staat und den betheiligten

von dem durch den Ressort-Minister festgestellten Zeitpunkte der Betriebs: j

zum Deutschen Reichs-

M A1.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

8 7. ; Mit der Ausführung der im § 1 unter Il 1 vorgesehene! «(Verbefferung der Vorfluth f der unteren G t ut Tann vorzugehen, wenn die Provinzen Brandenburg und Pommern vor dem 1. Juli 1902 und die auf Grund des Gesetzes über das Deich- wesen vom 28. Januar 1848 (Gefeßsamml. S. 54) zu bildenden Deichverbände bor detn 1. Juli 1903 in rehtsverbindliher Form nach- stehende Verpflichtungen übernommen haben, und zwar: -

; die Provinzen Brandenburg und Pommern ent- sprechend dem Fortschreiten der Arbeiten zu den Baukosten bis zu fünf Men einhundertundelftausend (5 111 000) Mark zusammen bei- zutragen,

2) F Aer ude

a. für etwaige aus der Bauausführung den Grundeigentbümer entstehenden Wirthschaftsershwernisse au dant - u E :

“und von Beendigung der Bauausführukg ab

b. einen Baukostenantheil bis zu vier Millionen einhundertund- neuntausend (4 109 000) Mark jährlih mit 3 vom Hundert zu ver- i ugs mit # vom Hundert und den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen,

c. die Deiche mit den zugehörigen Anlagen zu übernehmen und zu unterhalten. i

Von welchem Zeitpunkte ab die Bauausführung als beendet anzufehen ist, und welche Anlagen von den Deichverbänden zu über- nehmen und zu unterhalten sind, bestimmen die Nessort-Minister.

Bereits vor der endgültigen Uebernahme der Verpflichtungen durch die Deichverbände sind die Nessort-Minister ermächtigt, die zum demnächstigen unverzüglihen Beginne dér eigentlichen Bauausführung erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und hierfür einen Betrag bis zu 3 000000 M zu verwenden.

Mit der im § 1 unter I[2 bezeichneten Verbesserun der Vorfluths- und Schiffahrtsverhältnisse in Ver unteren Havel ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1902 die Provinzen Brandenburg und Sachsen der Staatsregierung gegenüber in rehtsverbindliher Form nachstehende Verpflichtungen übernommen haben,

1) zu den Baukosten, abzüglih des auf die Schiffahrtsverbesse- rung entfallenden und vom Staate ganz zu tragenden Antheils, ent- sprechend dem Fortschreiten der Arbeiten ein Fünftel bis zu einer Million fünfhundertfünfundfünfzigtausend (1 555 000) Mark zusammen beizutragen,

__2) die außerhalb der Schiffahrtsstraße belegenen Vorfluthsanlagen auf Grund befonderer geseßliher Regelung von einem dur den Staat festzuseßendon Zeitpunkt ab ordnungsmäßig zu unterhalten mit der Maßgabe, daß die Unterhaltungs- und örtlichen Auffsichtskosten auf diejenigen, die an der Unterhaltung ein Interesse haben, nah dem Vortheilsverhältniß vertheilt uud von ihnen wie öffentliche Abgaben eingezogen werden können. ;

__ Die Bauaufführung erfolgt durch den Staat und zwar hinsicht- lih der Schiffahrtsstraße für eigene Nechnung, hbinsichtlih der außer- halb der Schiffahrts\traße herzustellenden Vorfluthsanlagen für Nech- numg der beiden Provinzen.

Der Staat behält. sih unbeschadet etwaiger Privatrechte dritter Personen die Handhabung der zur Regelung des Wasserabflusses der Havel bei dem Unternehmen neu hergestellten oder veränderten Wehre vor.

9. e Mit dem im § 1 unter 113 bezeihneten Ausbau der Spree ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1902 die Provinzen Brandenburg und Schlesien der Staatsregierung gegenüber B Se Form nachstehende Verpflichtungen übernommen

n,

_1) zu den Baukosten, abzüglich des auf die Schiffahrisverbesserung entfallenden und vom Staate ganz zu tragenden Antheils, entsprechend dem Fortschreiten der® Arbeiten ein Fünftel bis zu einer Million drei- hundertvierundachtzigtausend (1 384 000) Mark zusammen beizutragen,

2) die nicht schiffbare Spree mit ihren in die Baupläne aufge- nommenen Seitenarmen und Nebenflüssen eins{ließlich eines von Zeibsh nah der Dahme geplanten Umfluthkanals, und zwar jede rovinz die innerhalb ihrer Grenzen belegenen Strecken und

nlagen, auf Grund besonderer geseßliher Negelung von einem dur den Staat festzuseßenden Zeitpunkte ab ordnungsmäßig zu unterhalten mit der Maßgabe, daß die Unterhaltungs- und örtlichen Aufsichtskosten auf diejenigen, die an der Unterhaltung cin Interesse haben, nah dem Vortheilsverhältnisse vertheilt und von ibnen wie öffentliche Abgaben eingezogen werden können.

L Bauausführung erfolgt durch den Staat, und zwar hinsicht- lih der schiffbaren Spree und der in ihrem Gebiete belegenen Anlagen für eigene Rechnung, hinsichtlich der nicht chiffbaren Spree mit den vorstehend unter 2 bezeichneten Anlagen auf Grund besonderer gesetzlicher Regelung für Rechnung derjenigen Provinz, in deren Grenzen die Bauten ausgeführt werden. In Schlesien kann die Bauausführung der Ptovinz übertragen werden.

" Der Staat bebâlt sich unbeschadet etwaiger Privatrechte dritter Personen die Handhabung der zur Regelung des Wasserabflusses der Spree bei dem Unternehmen neu bergestellten oder veränderten Wehre vor.

Der Finanz-Minifter wird “erni

„Ver Finanz-Minister wird ermächtigt, zur Deckung der im § erwähnten Kosten, soweit die Mittel hierzu nicht durch deù Stagts- baushalts-Gtat bereit gestellt werden, im Wege der Anleibe eine ent- prechende Anzahl von Staatsschuldverschreibungen auszugeben.

, Wann, dur welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Finbfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchem Arie nue uldverschreibungen verausgabt werden sollen,- bestimmt er E inister. . m übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die wegen Verjährung, der Zinseu die Vorschriften des Gesetzes vom 5 ‘Dezember 1869 (Gesez-Samml. S. 1197) und des Gefeßes vom 9%. März 1897 (Geseß-Samml. S. 43) zur Anwendung.

D: ¿ a § 11. Ministe. Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen

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Statistik und Volkswirthschaft. Die Betriebsergebnisse der vereinigten preußischen und Ÿ

hefsishen Staatseisenbahnen im Jahre 1899/1900.

ILS , „Die Gesammteinnahmen der in die preußish-bessische

: 1 n e! 3 reußish-hessishe Be- ja esgemeinschaft einbegriffenen Staatseisenbahnen haben ini Nechnungs- n bs 899/1900 1339,7 Millionen Mark, im Vorjabre 1263,4 Mill. Mark dee E Die ma hine derselben beläuft sich somit auf 76,3 Mill. Mark ergab 04 °/. Auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge zurückgeführt, _9aven die Einnahmen im Berichtsjahre 24 486 ((, im Vorjahre

Zweite Beilage

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 14. Januar

E i Vg _ersteren mithin eine Steigerung um 1790 M. oder ,19 9%. Die Einnahmen des Jahres 1899/1900 würden sih um 26,4 Millionen Mark höher gestellt haben, wenn die MNeichs-Post- verwaltun die Leistungen der Eisenbahnverwaltung voll vergütet hätte.

„le Se]ammtausgaben haben im Berichtsjahre für den Be- reich der preußish-hessis{hen Gisenbahn-Betriebsgemeinschaft 776,3 Mill Mark, im Vorjahre 726,8 Mill. Mark betragen. Die Zunahme der: selben beläuft fih mithin auf 49,5 Mill. Mark oder 6,81 9/6.

_ Als Betriebsüber\chuß verblieben 563,4 Mill. Mark ?

: : E E Ltt CUEIL 999,2 U. 2 gegen 936,6 Mill. Mark im Vorjahre. Er ist somit um 26,8 Mill. Mark oder 4,99 9% gestiegen. Für 1 km durhschnittliher Betriebslänge bezifferte sich der Ueberschuß auf 18708 M, im Vorjahre auf 18135 M. Im Verhältniß zu den Gesammteinnahmen betrug der Ueberschuß 42,05 9/6 im Berichtsjahre und 42,4709/9 im Vorjahre. Im Verhältniß zum durchschnittlichen Anlagekapital ergab si. eine V er- ztn]ung von 7,28% gegen 7,079/9 im Vorjahre. Der Antheil Hessens am Betriebsüberschusse ist auf 10,4 Mill. Mark gegen 9,5 Mill. © dark im Vorjahre berechnet. / f

/ Die Verkehrseinnahmen betrugen: #398 Mill. Mark (im

Ü Ç Í L r c e h Vorjahre 341,9 Mill. Mark) aus dem Personen- und Gepäverkehr und 885,6 Mill. Mark (i. Borj. 836,4 Mill. Mark) aus dem Güter- verkehr, zusammen 1243,6 Mill. Mark = 92,820/9 der Gesammt- einnahmen (i. Vorj. 1178,3 Mill. Mark), auf 1 km durch\ch{nittliher Betriebslänge 41 292 M. (i. Vorj. 39 820 4). Sie find fomit um 65,2 Mill. Mark oder 5,54 0% gestiegen.

i Den Umfang und die Einnahme des Personen- und

Gep ä ckve rkehrs haben mancherlei Umstände nachtheilig beeinflußt. Vie Lage des Osterfestes 1899 (2. und 3. April) kam für sämmtliche vor und an dem Charfreitage auf Nückfahrkarten angetretenen Osfter- reisen dem Vorjahre zu gute, was für das Berichtsjahr einen Ausfall von rund 1 450 000 M bedeutet. Jm Wettbewerb mit neuen, an verschiedenen Orten im Berichtsjahre eröffneten Straßen- und Klein- bahnen gingen rund 320 000 s verloren: der am 1.- April 1899 in Krast getretene neue Militärtarif, durch den bei dienstlichen Transporten und Dienstreisen die bisherigen Säße für das Personen- kilometer ‘für Offiziere von 5 auf 3 und für die Mannschaften vom Feldwebel abwärts von 1,5 auf 1 herabgesetzt wurden brachte einen Ausfall von rund 1 112 000 Daß dessen ungeachtet das Berichtsjahr eine Mehreinnahme von rund 16 078 000 (c oder 4,70 9/0 ergeben hat, ist in der Hauptsache der anhaltenden, allgemein günsügen Gestaltung von Handel und Industrie zu verdanken, die eine vortheilhafte Entwickelung des Geschäfts- und Ver- gnügungêreifeverkehrs mit einer Mehreinnahme von rund 17 550 000 t nah sich zog. Die im Berichtsjahre er- öffneten 382,21 km Neubaustrecken_ brahten 948000 M Mehreinnahmen in geringerem Betrage . sind auch herbeigeführt dur die Vermehrung der -Züge, die Einführung von Gebühren für Be- förderung von unverpackten Zweirädern, die Aenderung der Personen- tarife und die Einführung der Bahnsteigsperre auf den Großherzoglich hessischen Bahnstrecken. Einer Mindereinnahme von insgesammt 2882 000 M stehen somit Mehreinnahmen von 18 960 000 M. gegenüber. An deu Gesammteinnahmen is der Perfonen- und Gepäverkehr mit 26,72 9/0 gegen 27,06 9/6 im Vorjahre betheiligt. Der erheblichste Theil der Gesammteinnahmen aus dem Personen- und Gepäverkehr entfällt in Höhe von 305,5 Mill. Mark oder 85,35 9% im Berichtsjahre gegen 292,5 Mill. Mark oder 85,55 9/6 im Vorjahre auf den tneren Verkehr der vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen, während der Verkehr mit den fremden Bahnen, einschließzlich des Durchgangsverkehrs,. mit 52,4 Mill. Mark oder 14,65%) im Berichtsjahre und mit 49,4 Mill. Mark oder 14,45 9% im Vorjahre betheiligt war. E Einnahme aus der Perfonenbeförderung allein hat im Rechnungsjahre 1899/1900 345,4 Mill. Mark betragen, das sind 15,3 Mill. Mark oder 4,64% mehr als im Vorjabre. Auf die einzelnen Wagenklassen vertheilt sie sih, wie folgt: Es wurden “eingenommen für die 1. Wagenklasse 15,9 Mill. Mark oder 4,61 9% der Gesammteinnahme aus der Personenbeförderung (1,4 Mill. Mark oder 9,09% mehr als im Vorjahre), für die 11. Wagenklasse 80 Mill. Mark oder 23,16 9% (+ 3,5 Mill. Mark oder 4,64 9/6), sür die 111. Wagenklasse 134 Mill. Mark oder 38,78 9/9 (4 3,2 Mill. Mark ¡oder 2,48 0 0), für die IV. Wagenklasse 108 Mill. Mark oder 31,28 9% (+ 8,8 Mill. Mark oder 8,90 9/6) und für die Militärbeförde- rung 7,5 Mill. Mark oder 2,17 9% (— 1,7 Mill. Mark oder 18,54 9/6). Viernach brachte von den vier Wagenklassen die 111. die größte Ge- sammteinnahme, die IV. dagegen den größten Theil der Mehreinnahme (8 827 659 M = 97,98 9/9 der gesammten Mehreinnahme aus der personenbeförderung) ; verhältnißmäßig am stärksten gegenüber dem Vorjahre stiegen die Einnabmen der 1. Klasse (um 9,79 0/6), demnächst die, der IV. Klasse (um 3,90 9/0), während die Einnahmen aus der Militärbeförderung um 18,54 % zurüdckgeblieben sind. Dieser ang 1j eine olge einerseits der erwähnten Einführung ermäßigter Militärtarifsäße, andererseits der gegen das Vorjahr weniger umfang- reichen Mauövertransporte und Truppenverlegungen. : i

. Die Gesammtzahl der beförderten Personen oder der auf je eine ausgegebene Karte zurückgelegten Fahrten für die Nük- fahrkarten sind zwei Personen (Fahrten) und für die Zeitkarten täglich cine Hin- und eine Rückfahrt, also täglich zwei Personen (Fahrten) gerechnet betrug im Berichtsjahre 553932 123, das sind 31653401 Personen oder 6,06 % mehr als im Vorjahre. (Auf den Strecken des Berliner Vorortverkehrs wurden in der Zeit vom 1. VDftober 1898 bis 30. September 1899 57 830763 Per- sonen befördert [Fahrten zurücgelegt], 3300271 Personen oder 6,1 %/% mehr als im Vorjahre und 34 449778 Personen oder 147,3 % mehr als im Jahre 1890/91, und 10931936 M eingenommen, das sind 635 577 4. oder 6,2 9% mehr als im Vorjabre und 4 468 661 Æ oder 69,1 9/9 mehr als im Jahre 1890/91.) Von der Gefammtzahl der Reisenden (Fahrten) entfielen auf die I. Wagen- laffe 1923371 (183184 Perfoneu oder 10,53 9% mehr als im Vorjahre), auf die 11. 54685 490 (-+ 3130454 Personen oder 6,07 0%), auf die 111. 270810405 (+4 10453 507 Personen oder 4,02 9%), auf die IV. Wagenklasse 219 433 860 (—- 158 036 763_ Personen oder 8,95 9%) und auf die Militär- beförderung 7 078 997 (— 150507 Personen oder 2,08 %). Die [11. Wagenklasse weist hiernah die größte Zahl der Neisenden auf: dagegen hatte die IV. die stärtste Zunahme gegen das Vor jahr, während die 1. Wagenklasse die verhältnißmäßig größte Steigerung (10,53 9/9) der Perfonenzahl ergeben hat. Die Anzahl der beförderten Militärpersonen is gleichfalls zurückgegangen. Die Beförderungsstrecke für eine Person, d. h. die auf jede eahrkarte im Durchschnitt zurückgelegte Wegestrecke, berechnet sich für die I. Wagenklasse auf 107,62 km, für die [l. auf 31,88 km, für die LIL. auf 18,51 km, für die IV. Wageyklasse auf 25,14 km und für die Militärbeförderung auf 79,76 km, im Gesammtdurchschnitt auf 23,99 km. Im Berichts- wie im Vorjahre ist also die größte Wege- strecke in der L, die geringste in der 111. Wagenklasse zurückgelegt worden. „n der I. und 1V. Wagenklasse ist eine Steigerung in der Länge der Wegestrecke eingetreten, in der 11. und 111. aber, ebenso bei der Militärbeförderung und im Ganzen, cin Nückgang. Dieser Nück- gang hat bei der 11. und I1I. Klasse im wesentlichen seinen Grund in der Zunahme der -in der Hauptsache nur für kurze (ntfernungen in Betracht kommenden Sonntags- und der Zeitkarten und bei der

?) Vergl. Nr. 10 d. Bl. vom 12. Januar.

Militärbeförderung in dem geringeren Umfange der Militärtransporte. Vie durchschnittlihe Einnahme aus der Beförderung einer

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fahr- und

als im Vorjahre.

und die Arbeiter-Wochenkarten, 3,89 % auf die Sonntagsfar karten und 0,43% auf die Schül fahrkarten und die Zeitkarten ergaben auch die größten Mehreinnahmen. Die verhältnißmäßig größte Steigerung trat mit 17,10% bei den sten Steigerungen mit 16,68 9/6 bei l i Ä 9% (d den Zeitkarten ein. gingen in thren Erträgnifsen gegen das oder 13,29% zurü.

Sommerkarten, die demnächst höch den Arbeiter-Wochenkarten und mit 16 Die Sonderrücfahrkarten Vorjahr um 215 636 der verkauften Rückfahrkarten alle 2 019 229 wurden

6 249 246 Arbeiter-Wo 9 288 602 Sonntagskarten, 1 339 690

Wochenkarten

pachtet ist.

Militärgut,

haftes Geschäft sowohl Käufer bewilligten ziemli glatt die an forderten Preise.

g in der I. Wagenklasse 8,28 A D v Mer I 146 (L 2 V S der IV. Wagenklasse ebenfalls Militärbeförderung 1,06 # (— 21 „5), n den bier mitgetheilten Zahlen sind mite nisse des Nückfahrverkehrs, des Bei | S scheinhefte, des Schlafwagenverkehrs und

kaufe der Platzkarten. Die. Einnahmen

(gegen das Vorjahr

„in der TII. 49 (— 1) 4, in 49 (wie im Vorjahre) und bei der Gefammtdurchschnitt

alten die Ergeb-

auf zusammengestellte Fahr- des Erlöses aus dem Ver- dem gesammten NRüdck=

ahrverkehr (auf gewöhnlihe Nüfahrkarten, Ärbeiter-Nück-

ausgegeben : 41 000 000

5 -Wochenkarten, Sommerkarten rüdckfahrkarten, Sonntags-, : rgaben 122 Mill. Mark, das sind 5,3 Mill. ees E a, E us besorderung 1st der Verkehr auf Rücffahrkarten mit 99,98 9% im Vorjahre betheiligt. h

Zeit -

ten, 1,15 9% auf erkarten.

ten, Sonder- Schülerka rten)

Mark oder 4,51 9% mehr hme aus der Personen-

39,93 9/6 gegen

) ) zt. Ueber drei Viertel, 76,55 9/6, der Cinnahmen aus leßterem entfallen auf die gewöbßnlichen Rüeffabe. karten, 6,77 9/6 auf die Zeitkarten, je 4,59 9/6 auf die Sommerkarten 2,03 9/6 auf die Arbeiter-Nückfahrkarten, die Sonder-Nükfahr- Die gewöhnlichen Nück-

Die Gesammtzahl

r Art betrug 59679 605, das find Karten oder 3,50% mebr als im Vorjahre, gewöhnliche

chenkarten, 4 601 965 Arbeiter-

’re, und zwar Nückfahrkarten, Nückfahrkarten,

Zeitkarten, 658 006 Sonder-

üfahrkarten, 335 478 Sommerkarten und 24721 Schülerkarten.

Die größte Steigerung gegen das Verhältniß ,

[nzahl als auch im (mit + 1011 942

arauf folgend die Sonntagskarten (mit 2,29 9/0) ergeben. ; Die Sonderrückfahrkarten 64 075 Stü oder 8,87 9/9, die Schülerkarten 24,62 9/0 gegen das Vorjahr zurückgegangen.

_ Zusammengestellte Fahrschein schen und hessischen Ausgabestellen im 477 694 s

{ verkauft worden, 25 366 ls im Vorjahre. Die dadurch

trugen 22,259 Mill. Mark, 1,3 Mill. Mark Aus dem Schlafwagenverkehbr oder 10,89% mehr als im Jahre Die Anzahl der Reisenden in den Schlafwagen belief sich auf 136 520 und hat sich um 12961 Reisende h Auf den am Ende des betriebenen 15 74 Schlafwagen. Außerdem waren 5 Kurse im Betriebe nationalen Schlafwagengesellschaft. - kaufe der Playkarten in D - Zügen 299 978 M. oder 11,37% mehr als im abgeseßten Plabkarten 2392618, 335 557 mehr. _— Die seit dem Jahre von Speisewagen in die Züge währt, sodaß zur Zeit bereits auf 29 Linien wagen laufen. Diefelben find zum größeren Theil Eigenthum der Pächter des Speisewagenbetriebes: in einzelnen Zügen laufen bahn

Schlafwagenkursen

B, haben die Stück oder 19,32 9%) und 978 927 Stück oder

um 9437

1898/99,

Berichtsjahres verfebrten im

sowohl in der Arbeiter-

sind dagegen um

Stück oder

hefte sind von den preußi- _Nechnungsjahre 1899/1900 oder

__9,61 9% mehr Einnahmen be-

L oder 6,19 9% mehr. sind 991 823 M, 97 373 M. vereinnahmt

worden.

10,49 9% erhöht. vom Staate Ganzen

der inter-

Die Einnahmen aus dem Ver betrugen 2938 981 M, zorjahr, die Anzahl der Stüd oder 16,31 9% erfolgte sich sehr gut be- regelmäßig Speise-

Einstellung

gene Speise-(Buffet-)Wagen, deren Betrieb an Unternehmer ver

eselbe mit 2,76% im Berichtsjabre

| betheiligt. An Nebenerträgen aus dem Personen agergelder, Strafgelder, Bahnsteigkarten 2c.) erzielt; fie sind im Berichtsjahre um 125017 M. oder 4,86 °% ge stiegen. Zu den Gesammteinnahmen des trugen die Nebenerträge 0,75 9/9 bei. Halfte eine Folge der allgemeinen Verk

s Güterverfehrs hat sich im

er 4,29%) Postgut, 217752 t rg ; 59280386 t ( achtpflichtiges Dienstgut,

(—- 12 428 884 t oder 645%) Güter nung, außerdem 12,69 0/0) sodaß die beförderteGesammtmenge 220807 807 t (4- 1419

i 15600031 t srachtfreies Dienft

er 6,87 9/0) betrug.

.__Im Berichtsjahre waren im Betriebe 41 den Pächtern, gehörige Speisewagen sowie wagen, zusammen 71 dem Wirtbschaftsbetriebe Die Beförderung von Gepäck und Berichtsjahre 9 875 116 M, sprebend um 621 787 Æ. oder 6,72%) mebr den Gefammteinnahmen aus dem Personen

der allgemeinen

T A Berichtsjahre fortgesett. wurden befördert: 197693916 t „Güter“, und Leichen (13 264965 t oder 7,19% mebr als im l 932 306 t (+ 84338 t oder 456%) Vieh

2 babneigene und

28 bahneigene Buffet- dienende Wagen.

Hunden erbrachhte im VBerkehrssteigerung ent als im Vorjahre. und Gepäckverkehr war

2,71 9%

An

im Vorjahre

und Gepäckverkehr

wurden

2 697 262 M.

es Perfonen- und Gepäckverkehrs Die Mehreinnahme ist zur einen [ ; | | chrsfteigerun dalste auf den erhöhten Erlös aus Bahnsteigkarten entfällt. Bahnsteigsperre ist auh auf den hessischen gerichtet. Der Erlös aus dem Verkauf der Bahnsteigkarten be- trug 2041 646 Æ, er stieg um 60 674 M oder 3,06%; die Zahl der verkauften Bahnsteigkarten erhölßte sih um 606 738 auf 20 416 454.

Auch die bereits seit mehreren Jahren andauernde S

während die zweite

Die

Staatsbahnstrecken ein-

teigerung Es

d. h. Eil-, Frachtgut

Borjahre),

55416 t (+ 3404 t

t oder 8,76 9/6) oder 14,60 0/6)

205 207 776 t;

Frachtberech

1769043 t oder anderes

Gut, 7927t

/ E - Die aus dem gesammten Güterverkehr er- zielten Einna hmen beliefen sich auf 885,6 Mill. Mark: sie sind verglichen mit denen des Vorjahres, tro der in den ersten Monaten des Jahres 1899 eingetretenen Ermäßigung verschiedener Frachts um 49,2 Mill. Mark oder 5,88.9/9 gestiegen.

? äße, Antheil der Ein

hmen aus dem Güterverkehr an den Gesanmumteinnabmen berenet sich

f 66,10% gegen 66,20% im Vorjahre. § Fal p - A ck z

Binnenverkehr des Staatsbahnneßes (Gruppen- und Gruppenwechsel- verkehr) betrugen ium Berichtsjahre 604,6 Mill. Mark oder 68,27 °%% gegen 576,2 Mill. Mark oder 08,68 9% im Borjabre, die Einnahmen un direkten und Durchgangsverkehr im Berichtsjahre 281 Mill. Mark oder 31,73 9% gegen 260,3 Mill. Mark oder 31,12 0/4 im Vorjahre.

Die Einnahmen im

Land- und Forstwirthschaft.

Getreidemarkt Genuas im D

ezember 1900.

Der Kaiserliche General-Konsul in Genua berichtet unter dem

d. M. Folgendes:

Ganz gegen dlle Erwartung entwielte sich im Dezember ein leb

Es wurden gebandelt :

Dur Taganrog P. 10,06 vorräthig el.

Novorosisk D. 10,06 sofort A Novorofsisk P. 10,06 Januar/März Taganrog P. 10,06 Eröffnung

r sofortige als für Lieferungswaare, und die den Produftionsplätzen ge-

17,00-—17.50 Fr., 17,50 Fr.-, 18,00 T., 17,25—17,50 Fr.