1901 / 18 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Literatur. Von den verschiedenen bisher erfchienenen Handausgaben der

| i 1. Oktober 1900 in Kraft getretenen deutschen Militär-Straf-

FPirklichen

erichtsordnung vom 1. Dezember 1898 liezen die von dem Geheimen Krieasrath und vortragenden Rath im preaßi- Kriegs-Ministerium Dr. jur, Seidenspinner veranstaltete

: (alin, Karl Hevmann's Verlag; geb. 3 #4) und die von dem Ge-

«men Admiralitätêrath und vortragenden Nath im Reichs-Marine-

imt Dr. Paul Herz besorgte Textausgabe mit VRamerkungen

(F, Guttentag/ Verlagsbuhbandlung hierselb) bereits in zweiter

duflage vor. Beide Autoren geben zu dem Text der Militär-

Stra‘gerihtêordnung, des Kinführung?geseß23 foroie des Geseyes,

jetreffend die Dienstvergehen der richterlihen Militär-Justizbeamten und die unfreiwillize Versetzung derselben in eine andere Stelle oder

n den Ruhestand, kurze Erläuterungen, zu denen sie die Be- gründung der Geseße, die Rechtsprechung des NReichsgerichts, soweit fie sich auf die der bürgerlißen Strafprozeßordnung ind dec neuen Piilitär - Strafgericht8ordnung gemeinsamen Rechtsnormen bezieht, und die des preußishen General- Auditoriats, nameatlich aber fämmtlih: Ausführungsbestimmungen für das Heer Herz au die für die Kaiserlih?z Marine ergangenen heranziehen. Längere wissenschaftlihe Darlegungen find vermieden. Jn einem Anhang zum Kommentar voa Herz tf noch der Wortlaut der Ausführungöbestimmungen füc die Marine, des Gesetze8, betreffend die militäeisde Srrafrehtspfl-ge im Kiautschou-Gebiet?, der Ber- ordnung, betreffend das strafgerihtliche Verfahren gegen Militärpersonen der aiserlichen Scußtruppen, und der zu dieser ergangenen Nusführungs- bestimmungen wiedergegeben. Die genannten Verfasser find vermöge ihrer dienstlidben Stellungen und ihrer reihen Grfahrcuagen auf dem Gebiete des Militär-Strafrechts und oStrasprozeßrechts vorzugsweise in der Lage gewesen, das gesammte Material vollständig zu be- herrshen, und da diefe Erfahrungen in der Erläuterung der (Besezze auch Verwerthung gefunden haben, erscheinen die beiden Handausgaben für alle Militär-Juristen und Gerichts-Offiziere zum Studium der neuen Geseße und zum prafktishen Gebrau sehr geeignet. Das- selbe gilt von dem furz gefaßten Kommentar zur Militär-Straf- gerihtordnung, zu dem Einführungsgesep und den Nebengefeßen, welchen ter Geheime Kriegsrath und Ju'titiar im sächsiihen RKriegs- Ministerium I. Sturm und der Dioisions- Auditeur der 2. Königlich sächsishen Division Nr. 24 H. Walde herausgegeben haben. Der erste Band desfelben is hon früher angezeigt worden; nun- mehr liegt auch der zweite vor, in welchem das Reichsgesetz über die Dienstvergeben der richterlihen Militär-Justizbeamten 2c., in derselben Weise wie im ersten Bande die Militär-Straf- gerihtsordnuna erläutert, das Geseg über die Einrichtung eins besonderen Senats für das bay:rische Heer bei dem Reich3- Militärgeriht in Berlin und jämmtlihe zur *Kusführung der Militär-Strafgerihtsordnung, des Einführungsgeseßes sowie des Richter-Diasziplinargeseß-8 für das Reih, für Preußen und für Sah!en erlassenen Verordnungen 2c., ebenfalls mit kurzen Anmerkungen versehen, vereirigt sind (Verlag von Roßberg u. Berger, Leipzta; geb. 350 4). Den Schluß bildet hier, wie in den Ausgaben von Seiden-

{pinner und Herz, etn eingehendes alphabetishes Sachregister.

—KommentarzumMilitär-StrafgesezbuchundNeichs- Strafgeseßbuch für die Zwecke der niederen Gerichts- barkeit (für Gerihtsh-rren, Gericht8offizieré und Richter im Stand- geriht)) von Kummer, Leutnant im Infanterie-Regiment von Poigts- Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79. Verlag des „Deutsch-n Difizier- blaites" (Gerhard Stalling), Oldenburg i. Gr. (Geb. 2,39 46) Seit dem JInkrafitreten der neuen Mitiitär-Strafgerichtsordnung, welde die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit auh in das Militär-Straf- verfahren eingeführt hat, werden erhöhte Anforderuaaen an die bei demselben betheiligten Offiziere nit nur in p:oz-ßrechtlicher, sondern ah in materiellrechtliher Beziehung gestelt. Gerichtsoffiziere wie Richter müssen, da sie auf Grund der Ergebnisse der mündlihen Verhandlung ihre Anträge zu stellen, bezw. Entscheidungen, Besch)üsse, Urtheile zu erlassen haben, die etnshlägizen Gesepeé- bestimmungen genau kennen. Das vor!tegende kleine Buch eines feit drei Fahren als untersuhungführender Offizier die Strafsachen seines Nogiments bearbeitenden früheren MReferendars enthält ven Text des Militär-Strafgeseßbuhs vom 20. Junt 1872 sowie des bürgerlichen Strafgesezbuzs mit kurzen, gemeinverständlichen Erläuterungen, in denen die Entscheidungen des preußishen General-Auditoriats ver- werthet sind, j:des Eingehen auf jucistishe Kontrovezisen aber ver- mieden ist. Für die Organe der niederen Militärgerihtsbarkeit dürfte das Gebotene ausreihend sein.

Vom Stalistishen Amt der Stadt München find als erftes Heft des 17. Bandes der Mittheilungen dieses Amtes soeben die Münchener fstatistishen Jahre8übersihten für 1899 ver- éffentliht worden, die wieder in 12 Abschnitten und 220 Tabellen alle für das Gemeindeleben der Stadt wihtigen Vorgänze aus dem genannten Jahre, zum größtea Theile mit vergleiheadea Rükblicken wf die Vergangenheit, behandein u1d darüber verläßlichen, ziffer- mäßigen Aufschluß bieten. Die 12 Abschnitte sind folgende: 1) Natur- ereignisse; 2) Burgafcieden, Anwejen, Gebäude, Wohnungen und In- wohner (dabei Rüblicke bis ins 16 Jahihundert); 3) Bewegung der Bevölkerung (Rükolicke bis 1776 und insbesondere eine vergleichende Veberiht üter die Sterbefälle nah Alter, Todesursahen und Beruis- gruppen für die legten 32 Jahre); 4) Verleihung des Heimaths- und Bürgerrehts; 5) -bensmiîtel- Zufuhr und -Verbrauch, -Preise und -Beschau; 6) Ausdebnuna des Stadtgebiets, Bauthä1rgkeit, Grund- besi, Straßen; 7) Gemeindlihe Einrichtungen für allgemeine Sicherheit uno Gesundheittvfl-ge (Nückblicke auf die Wasserversorgung und Kaualisi:rung seit 17 bezw 19 Jahcen); 8) Verkehr, Handel und Gewerbe; 9) Bildung und Erziehung (Rückblike bezüglich des Volkoschulwesens bis zum Beginn des 19, Jahr- bunderts); 10) Soziale Fürsorge (mit umfossendem Nachweis über die Lohnverhältnifse der ftädtishen Arbeiter); 11) Wehr-Anstaltea (Aus- hebung und Einguartterung); 12) Gemeinolihe-s Finanzwesen (mit vergleihenden Uebersichten über die Rehnunazergebnisie seit 1870, über Verwendung der Anlehens-Gelder seit 1857, über die direkten Steuern und Gemeinde-Umlagen seit 1871. die wichttasten indirekten Stenern, Gebühren und Abgaven seit 1876). Das Heft is im Kom- miisionsverlag der Lindauer' hen Buchzaadlung (C. Shöpping) in

jährigen Aufenthalts geschildert von B. Navarra. D in 20 Lieferungen gr. 8 von je 48 Seiten Text. Mit zahlreichen Bild tafeln nach Photographien, charafteristischen Federzeilhnungen, sowie vielfarbigen Kunstbeilagen nah inesischen Originalen. Verlag von Marx Rößler, Bremen. Preis jeder Lieferung 60 4. Die neu vor- liegenden Hefte 6 bis 10 schildern, gleich den früher erwähnten, die chinesischen Verhältnisse, Sitten und Gebräuche in flar veranshau- lichender Sprache und erläutern * das geschriebene Wort dur zahl- reiche gute Abbildungen. Im einzelnen bilden den Inhalt der Dar- stellung: Nahrung, Kleidung, Wohnung,

Feste, Religions|ysteme, Aberglaube, Volksanschauungen. Die Hefte bieten sonach wiederum eine bunte Reihe fesselnder Schilderungen einer bisher mehr oder weniger unbefannten Welt, auf die infolge der dortigen kriegerischen Ereignisse gegenwärtig Aller Augen gerichtet sind.

des Gesetzes vom 10. 2

China und die Chinesen. Auf Grund eines zwanzig- er-

soziales Leben, Zeitrehnung,

Die „Jllustrierte Zeitung“ (Verlag von J. J. Weber in

Leipzig) bringt in ihrer Nummer 3003 vom 17. Januar zum 200. Jahrestage der R König Friedrichs T. von Preußen in D geh die vollständige L

mehrere A

die Inthronisation des ersten Königs, die Proklamation der Erhebung des Kurfürstenthums zum Königreich und die Austheilung von Krönungs- münzen unter das Volk veranschaulihen. Die Wiedergabe eines Oelgemäldes von P. K. Leygebe im Hohenzollern-Museum zu Berlin zeigt das „Tabaskollegium“ König Friedrichs T., welches bei weitem nicht so bekannt ist wie die denselben Namen führende Abendgesellschaft seines Nachfolgers Friedrih Wilhelm 1. Ein ganz- seitiges Tableau stellt die Kroninsignien des Königreichs Preußen dar. Die beigefügten historischen Aufsäße von Fedor von Köppen und Theo Somumerlad schildern die diplomatischen Verhandlungen, die der Nang- erhöhung des brandenburgischen Kurfürsten vorangingen, und die soziale Wirksamkeit der Hohenzollern. Die geschichtliche Novelle „Suum cuique“ von Mar Dorning verseßt den Leser _in jene Tage, da der junge schwarze Adler im weißen Felde auf dem Schlachtfelde von Turin die Flugkraft seiner Schwingen erprobte. :

h ildnißreihe der preußischen Könige sowie bildungen nah Kupferstichen aus der damaligen Zeit, welche

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

„Nachrichten für Handel und Industrie“.) Oesterreich-Ungarn. Zeitliche Steuer- und Gebührenbefreiung für im

Gebiete von Triest und der Katastralgemeinde Muggia neu zu errihtende Industrieunternehmungen. Durch

Kaiserliche Verordnung vom 27. Dezember 1900 ift die Wirksamkeit

Gebührenbefrciung für im Gebiete von Triest und der Katastral- gemeinde Muggia neu zu errihtende Jndustrieunternehmungen, dahin erweitert worden, daß auch solhen Industrieunternehmungen, welche zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1901 in der Stadt Triest, in dem Gebiet derselben oder in der Katastralgemeinde Muggia neu errichtet und in Betrieb geseßt werden, bei Zutresfen der sonstigen Bedingungen dieses Gesetzes die dortselbst vorgesehenen Be- freiungen zuerkannt werden können. (Oesterr. Reichsgeseßblatt.)

Steuerbefreiung der Seehandels\chiffe. Eine Kaiserliche Verordnung vom 27. Dezember 1900 lautet:

Artikel 1. Für alle Seehandelsschiffe, welche im Artikel IX des Gesetzes vom 27. Dezember 1893, betreffend die Unterstüßung der Handelsmarine, die Befreiung von der Entrichtung der Erwerb- und Einkommensteuer auf die Dauer von fünf Jahren gewährt worden ist, wird unter Aufrechterhaltung der Bestimmungen des Artikels X des- selben Gesehes *) die Befreiung von der Entrichtung der Erwerbsteuer nah dem Geseße vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, be- treffend die direkten Personalsteuern, für die Zeit vom 1. Januar 1899 bis zum 31. Dezember 1903 zugestanden. |

Befinden sich steuerfreie und steuerpflihtige Schiffe im Besitze eines und desfelben Unternehmers, fo hat die Veranlagung der all- gemeinen Erwerbsteuer nah der mittleren Ertragsfähigkeit nur der \teuerpflihtigen Schiffe zu erfolgen. Bei Veranlagung der Erwerb- steuer der der öffentlihen Rechnungslegung unterworfenen Unter- nehmungen hingegen is der aus der Verwendung der steuerfreien Schiffe (nach Abrechnung der auf diese Schiffe entfallenden Quote der gemeinsamen Auslagen) erzielte Reinertrag aus der Besteuerungs-

rundlage aus8zuscheiden; ist jedoh diese unmittelbare Ermittelung des

Reinertrages nicht möglich, so ist derselbe aus dem Gesammtüreinertrage im Verhältniß der von den steuerfreien zu den von allen Schiffen zurückgelegten Tonnenmeilen zu berechnen und mit diesem Betrage aus der Besteuerungsgrundlage auszuscheiden.

Verwendet endlich ein Unternehmen ein an si stenerfreies Schiff gleidhzeitig in steuerfreien und steuerpflihtigen Fahrten, so ist bei der Veranlagung der Erwerbsteuer nur auf die steuerpflihtigen Fahrten Bedacht zu nehmen und demgemäß die Erwerbsteuer unter Verück- sichtigung aller obwaltendrn Verhältnisse nah billigem Ermessen ent- Pteiteno niedriger zu veranlagen, als wenn das Unternehmen zur Gänze der Erwerbsteuer zu unterziehen wäre.

Artikel Il. Die den während der Geltungsdauer des vor- citierten Geseßes auf inländischen Werften neuerbauten Seehandels- iffen gewährte Steuerbefreiung bezieht sih fortan auf die Be- freiung von der Entrichtung der mit dem Geseße vom 25. Oftober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, betreffend die direkten Personalsteuern, neu- geregelten Erwerbsteuer. (Oesterr. Reichsgeseßblatt.) Eisenhüttenerzeugnisse Großbritanniens, Deutschlands und Belgiens aut dem Weltmarkt in den ersten neun

Monaten des Jahres 1900. (Nach dem Moniteur des Intérêts matériels.)

Die Absatverhältnisse von Erzeugnissen der Eisenhütten Groß- britanniens, Deutschlands und Belgiens auf dem Weltmarkt während der ersten drei Viertel des vergangenen Jahres lassen sich in nach- stehender Tabelle einer Vergleichung unterziehen:

Erzeugnisse on Absay nach : Großbritannien Deuts{chlaud Belgien Tonnen Großbritannien 108 926 72 593

{ugust 1895, betreffend die zeitlihe Steuer- und .

Schiffbau-Industrie Großbritanniens. im Jahre 1900. Auf den Werften des Vereinigten Königreichs wurden während des Jahres 1900 neue Schiffe mit einem Gesammt-Raumgehalt von 1 667 856 Registertons erbaut gegen 1 637 000 Registertons im Jahre 1899 und 1 610 099 Registertons im Jahre 1888. Den ersten Plaß unter den verschiedenen Schiffbaubezirken nehmen, wie im vorhergehenden Jahre, die Tyne- und nordöstlichen Häfen ein, aus denen im eben abgelaufenen Jahre neue Schiffe von insgesammt 887 600 Registertons hervorgingen gegen 879 144 im Jahre 1899; an zweiter Stelle kommt der Clyde-Dijstrikt mit 492 600 Registertons gegen 491 074 im Vorjahre und an drittèr Stelle der Belfast-Distrikt mit 137 400 Registertons im Jahre 1900 und 132 437 Registertons 1899. Diese drei Distrikte lieferten also 1900 Schiffe von insgesammt 1517 600 Registertons, d. î. 91% des Gesammt-NRaumgehalts aller 1900 in Großbritannien erbauten Schiffe. Von den einzelnen Schiffbauanstalten kommt die Werft von Ww. Gray & Co. in West Hartlepool mit 81794 Registertons (77 501 im Vorjahre) an erster Stelle; die drei nächsten sind nah der Größe des Naumgehalts der im Jahre 1900 erbauten Schiffe Harland & Wolff in Belfast mit 73 897 Negistertons (82 634 im Vorjahre), Workman Clark & Co. in Belfast mit 62 329 Registertons und Nufssell & Co. in Glasgow mit 60 339 Registertons. (Nach The Economist.)

Errichtung von Börsen und Handelskammern in Belgien.

Der Verein der Brüsseler Kohlen- und Brennholzhändler hat die Gründung einer Kohlenbörse in Brüssel beschlossen. Er geht von der Ansicht aus, daß ih neben der eigentlichen Brüsseler Mitt- wochs-Börse („bourse des métaux et charnons“) das Bedürfniß dazu herausgestellt habe und daß die neue Kohlenbörse niht nur von den Vertretern der inländischen Kohlenwerke, sondern auch von den Pro- duzenten des Auslandes zahlreich beschickt werden würde. Die Kohlen- börse soll vorläufig jeden Mittwoch von 1 bis 25 Uhr Nachmittags im ersten Stockwerk des Hauses 9, Nue de la Reine (neben der Oper), stattfinden und Anfangs Januar d. J. eröffnet werden.

Nach einer Mittheilung der „Union Syndicale“, des Wochen- blatts der Brüsseler Handelskammer, hat fih neben dem ebenfalls einen Bestandtheil der Brüsseler Handelskammer bildenden Verein der Interessenten des Wagenbaus und verwandter Industrien eine besondere „Chambre syndicale de l’automobile“ gebildet, ein weiteres Zeichen der zunehmenden Bedeutung dieser neuen Industrie in Brüssel.

Der „Útoile belge“ berichtet über die Gründung einer belgischen Handelkammer (Chambre de commerce et de lindustrie) in Mons.

Durch das Geseß vom 11. Juni 1875 (Moniteur belge vom 19. Juni 1875) find die alten, in einem Abhängigkeitsverhältniß zur Regierung stehenden „offiziellen“ Handelskammern in Belgien auf- gehoben worden. Die an ihre Stelle - getretenen freien Handels- kammern sind freie Vereinigungen, die von der Negierung voll- fommen unabhängig sind, von ihr auch keine Unterstüßung beziehen, und deren Gründung lediglich der #Privatinitiative überlassen ist. Derartige freie Vereinigungen bestehen in den Industriezentren der Provinz Hennegau in Charleroi, Mons und La Louvière in Form von Interessenvertretungen einzelner bestimmter Industriezweige; es gab aber bisher noch keine alle Zweige von Handel und Industrie in der Provinz oder wenigstens einem abgegrenzten Theile der ‘Provinz umfassende eigentliche Handelskammer.

Der „Útoile belge“ bezweifelt troßdem das Bedürfniß für die neue Gründung. Ein Hauptzweig, die Kohlenindustrie, die in Mons chon eine Vertretung in der „Association houillère du Couchant de Mons“ hat, foll ihr fern bleiben wollen. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Brüssel).

i Jtalien.

Zahlung der Eingangszölle. Die Bestimmungen über die Annahme von Silberscheidemünzen und von Staats- und Bankbilleten bei Zahlungen von Eingangszöllen sind durch eine in der „Gazzetta ufficiale“ vom 31. Dezember 1900 veröffentlihte Verordnung des italienishen Schatz - Ministers vom 6. Dezember 1900 weiter bis 30. Juni 1901 verlängert worden. Nach den geltenden Bestimmungen fönnen Staats- und Bankbillete unter Hinzurechnung des Agios bei Zollzahlungen bis zu 100 Lire, Silberscheidemünzen italienishen Ge- präges aber gemäß der Königlichen Verordnung vom 19. Februar 1399 nur noch in geringeren Beträgen als 5 Lire angenommen werden.

Niederlande.

Transportkontrole für accisepflihtige Waaren im Grenzbezirk. Gemäß den Artikeln 168 und 177 des niederländischen Allgemeinen Gesetzes vom 26. August 1822 (Staatsblad Nr. 38) sind für den Transport von Salz, Wein, Spirituosen, Essig oder Bier und gemäß Artikel 87 § 1 des Zuckersteuergesebes vom 29. Januar 1897 au von Zucker innerhalb eines Abstandes von 5500 Ellen von der Landesgrenze nach dem Innern Geleitscheine (Legitimationsscheine) erforderlich, ausgenommen in folgenden Fällen :

a. beim Umzug,

b. beim Transport aus geschlossenen Städten oder Forts,

c. beim Transport durch Fabrikanten oder Kaufleute, denen fort- laufend Kredit oder Kredit auf Termine zugestanden ist.

Um den Beschwerden, welche die Anwendung des Artikels 168 des genannten Aligentémen Gesetzes veranlaßt, Abaubtien. ist nunmebr bur Königlichen Beschluß vom 28. November 1900 (Staatsblad Nr. 207) Folgendes bestimmt worden :

Die Direktoren der direkten Steuern, Einfuhrzölle und Accisen können, jeder, soweit es seinen Bezirk betrifft, auf Ansuchen von Interessenten gestatten, daß unter Abweichung von Artikel 168 des Allgemeinen Geseßzes vom 26. August 1822 bei Vorzeigung von gültigen Beweisen über den Ankauf Geleitscheine abgegeben werden zum Transpoort von Salz, Wein, Spirituosen und Zucker für den im vorgenannten Artikel 168 vorgeschriebenen Abstand von den Landes- grenzen nach dem Junern.

Für Zwecke der Fabrikanten, Kaufleute und anderer Gewerbe- treibende kann eine solche Vergünstigung bis zuun Widerruf dauernd verliehen werden.

Straubing . Regenéburg . At» „- » Plauen i. V. . Rauen

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31 428 14,86 14,91 München erschienen (Preis 2 A6). Nußland 76 841 10 443 Im Falle der Verweigerung einer beantragten oder Einziehung 799 14,02 14,46 E. : Éi iccieds Deutschland . 435 088 Z 17 889 | einer verliehenen Vergünstigung steht dem Interessenten Berufung 458 13,47 13,33 L Ï Belgien e LSIO G 116 344 s beim Finanz-Minister frei.

- . è _ Deutsch{-Nautisher Almanach. Jllustriertes Jahrbuch | Holland 329 063 119 467 37 460 über Seeschiffahrt, Marine und Schiffbau für das Jahr 1901. Zweiter | Schweiz —- 139 769 6518 Jahrgang. Herausgegeben von G. Lehmann-Felskowski. Verlag Frankreich 134 087 53 862 53 300 von Boll u. Pickardt, Berlin. Preis 3,50 f Dieses Jahrbuch | Italien 124 236 53 380 7 301 Zollabkommen. In dem zwis{hen der Türkei und Bulgarien soll eine Chronik der Seeschiffahrt, Marine und des Schiffbaues sein. Desterreih-Ungarn . . . 36 693 am 29./16. November 1900 abgeschlossenen Zollabkommen ist als Es behandelt niht nur die rein maritimen Ereignisse, beri M S ea «s A0 O0 38 764 1 649 | allgemeiner Grundsaß gegenseitige Zollfretheit stipuliert. Ausgenouunen auh Berichte über die auf diese Gebiete bezüglichen parlgmentarischen | Schweden und Norwegen . . , 121 3758 28 986 8275 | sind Kleinvieh (Schafe, Ziegen und Shweine), Weizen, Noggen, Spelz,

erhandlungen und die neuesten scewissenschaftlihen Ergebnisse. Ferner Spanien und Portugal . .. 29141 16 127 18 731 Mais, Gerste, Hafer und Hirse sowie Mehl aus diescn Getreidearten,

: : E : childert es die Anegtltoltes der außerdeutschen größeren Seemächte | China und i a s Co e AREODT 38 067 40 653 | die nah wie vor beim Eingang in die Türkei dem 8 prozentigen Wertbzoll,

Et L E 13,80 13,80 und wirft auf deren Neuerungen interessante Streiflichter. Zur Kenn- English Indien... . .. 201176 11 209 32093 | ferner Seifen, Häute und Leder aller Art sowie Baumwollengarn, die beim

r G L 13/40 2/40 7 1390 j l ¿ i: Ï - é {eonung des sonstigen reichen Inhalts des Almanachs seien noch | Niederländish Indien . . „6 253 24 350 294 Eingang in Bulgarien und Ostrumelien einem Zoll von 8 %/e vom Werth

i I E A = 1 1300 | 13/60 14,00 14,00 31 439 1392 13.60 19.1 : Worte Abschnitte genannt: Deutschlands Handelsflotte und die Australien ov ie 269 622 30 272 „2997 unterliegen. Salz, Tabak und Spirituosen aller Art (Alkobol, Branntwein,

Bemerkungen. Di ufte Menge wird auf tclle Dorrelzentner und ter Lcrfaustwr L 2E wid Me k al n ; : i E In A E : politieandeloflotte ; Deutschlands Schiffsverkehr und Seehandel ; Das | Süd-Amerika. . . . . . .. 198268 40 203 32 372 | Liqueure, Wein, Vier 2c.) sind von dem Abkommen ausgeschlossen.

Ein lieaender Stri E See er) ou Doe Ti vem L cri e ertb avf vclle Merk akgcrundet mitgetheilt. Der Dur@schnittépreis wird aus den unalgcrundeter, Zahlen beréchuet. 0 itishe Jahr auf dem Gebiet der Seefahrt; Deutschlands | Vereinigte Staaten von Amerika 70536 4 286 3165 | Bulgarien verpflichtet si, Halva, Lokum, Bonbons Nougat, Olîvea

egen ! Spalten für Preise kai tie Bcteutung, taß der betreffcnte Preis niht tecrgelcnmmcn ist, cin Punkt (. ) in ètcn leßten seäs Spalten, taß entsxre{ender Bericht fehlt. egionien; Deutsche transatlantishe Kabel und die Welt- | Türkei A 338 5494 | in Körben und Fässern, alle Speiseöle in Fässern. Sc(läuchen und

Bee Seerecht; Seeunfälle und Schiffsverluste; Die Thâätig- | Rumänien L 2 291 3073. | Krügen, frishe, getrocknete, ge}alzene und geräucherte Fiscde, alle

fisd der deutschen Kriegsschiffe im - Auslande; Hochsee- i Î S E Arten von frisGen oder trockenen Gemüten, kcottene und frische verei; Seeschiffahrt des Auslandes; Die deutschen Werften und ihre *©) Artikel X lautet: „Die Bestimmungen dieses Gesetcs finden | Früchte, Tahin, Sesam, Sohlenleder, nicht woblzrixhende Seife, Kopf

M m M A l On O. O N e M G I D S R RNSEC

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1 366 13,66 13,74 1134 12,60 12/49

219 * 12,88 12,84 3450 13,58 13,44 6 939 13,71 13,54

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Türkei und Bulgarien.

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c CEEOe) Nekrologe (mit Bilduissen); Sozialpolitisches, Beigegeben ind dem Jahrbuch die Schiffsliste der Kaiserlichen Marine und des beicades fowie die Rangliste der Kapitäne und Lilitere des Nord- bu A en Lloyd und der Hamburg-Amerika-Linie, Eine Meihe yon orge Abbildungen, Tabellen, statistishen Zusammenstellungen erböh Referate über die neuesten Erscheinungen der Marineliteratur Werten noch den praktischen Werth des auch gefällig ausgestatteten

keine Anwendung auf Schiffe:

a. welche einem von der K. K. Staatsverwaltung bereits gefcßlid \subventionierten Unternehmen angehören;

b. welche in bestimmten regelmäßigen Fahrten verwendet werden, die auf Grund besonderer Verträge mit der K. K. Postverwaltung stattfinden;

o. welche einem industriellen Etablissement angebêren und von lezterem nur für die Zufuhr des eigenen Materials benußt werden."

tücber (Nazmas), Leinen-, Baumwollen-, Wollene und Seidengewede, Wachs, Valonea und Bauhbolz mit keiner Accise zu belegen. Türkische Waaren sollen in Bulgarien und Ostrumelien weder Oktroi noch andere Steuern, ausgenommen diejenigen, die auf die gleichartigen einbeimischen Erzeugnisse gelegt find, zadlen. Das Gleicde gilt für

bulgarisde und ostrumelis®e Waaren in der Türkei. Die deîder Le L i j D

| seitigen Waaren sollen mit keinea neuen oder erdöbten Steuern delogt | werden. Die Ursprung&zeuguiße, die für die beiderseitigen Provenienzen