1901 / 27 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. M 37. Sigung vom 30. Januar 1901. 1 Uhr.

Die Berathung der Anträge der Abgg. Dr. Hieber (nl.), Albrecht (Soz.), Schrader (fr. Vgg.) und Genossen, be- treffend die O, wird -fortgesezt. Am vorigen Mittwoh war die Erörterung über die Anträge ge- loffen worden; heute haben noch die Antragsteller das

ußwort.

Der Antrag der Nationalliberalen erstrebt die Ein- berufung einer T N zur Veranstaltung einer Wohnungs-Enquête, zur Prüfung und Begutachtung der bis- her in der Bewegung für allgemeine Wohnungsreform hervor- getretenen Vorschläge und zur Ausarbeitung von Vorschlägen Über die zweckmäßige Qrganisation der öffentlihen Wohnungs- fürsorge und über staatliche und kommunale Vermittelung des erforderlichen Kredits für gemeinnüßige Baugesellshaften und Baugenossenschaften.

Abg. M öller- Duisburg (nl.) legt in seinem Schlußwort auf den leßten Theil des Antrages das Hauptgewicht und richtet erneut an den Reichskanzler das Ersuchen, in diesem Sinne bei den einzel- staatlichen Regierungen seinen a einzusetzen. |

Abg. Dreesbach (Soz.): Unser Antrag verlangte ein Wohnungs- geseß von Reichs wegen. Was uns-Graf Posadowsky versprochen hat, war nur ret wenig; wir werden an die Einzelstaaten verwiesen. Ist denn das Reich nur dann Einheitsstaat und kompetent, wenn és sih um un- gezählte Millionen für e und Marine handelt? Redner geht dann auf eine Reihe von Einzelheiten des heutigen Wohnun swesens in den Städten wie auf dem Lande mit großer Ausführlichkeit ein und sucht den Nachweis zu erbringen, daß die Wohnungs- frage keineswegs, wie die Vertreter des Platten Landes be- haupteten, lediglich eine Kalamität der Hauptstädte sei. Eine Wohnungs - Enquête veranstalten, hieße freilich Eulen nah Athen tragen; die Wohnungsmisère sei eine allgemein fest- stehende Thatsache. Helfen könne nur geseßlihes Einschreiten, sowie die Betheiligung von Reich, Einzelstaaten und Kommunen am Bau von Wohnhäusern; der Grund und Boden in der Umgebung der Städte müsse der Privatspekulation entzogen werden, die Bau- ordnungen wären entsprehend zu reformieren, und eine gründliche Wohnungsinspektion habe dem allen hinzuzutreten , dann werde es

besser werden. Der Antrag Schrader - fordert gleihfalls die

Einseßung einer Kommission aus amtlichen Vertretern, Parla- mentsmitgliedern und anderen in der Wohnungsfrage er- fahrenen Männern zur Prüfung der bestehenden Wohnungs- verhältnisse durh Vernehmung von Sachverständigen und ersuht den Reichskanzler, Basschläge darüber zu machen, ob und wie ein Eingreifen dés Reichs zur Beseitigung der Wohnungsnoth angezeigt ist.

Für diesen Antrag nimmt das Schlußwort der

Abg. Eckart (d. Volksp.), der ebenfalls den Nachdruk auf die Unterstüßung der Thätigkeit der emein Ggen Baugenossenschaften und Baugesellscaîten legt und außerdem den Vorwurf zurückweist, als ob die deutsche Volkspartei sih in der Wohnungsfrage passiv verhalten habe; er bittet, den Antrag Schrader anzunehmen.

Jn der Abstimmung wird zunächst der Antrag der Sozial- demokraten abgelehnt, für den nur die Antragsteller stimmen. Der Antrag Hieber wird mit den Stimmen der Antragsteller, des Zentrums und der Sozialdemokraten angenommen; die beiden Parteien der Rechten und die beiden On Parteien stimmen dagegen. Der Antrag Schrader is damit erledigt.

Von den Abgg. Bargmann und Genossen (fr. Volksp.) ist ein Geseßentwurf, betreffend Abänderung der Reichs-Gewerbeordnung (Aufhebung der Theater- zensur) eingebraht. Danach soll der S 32 der Gewerbe- ordnung folgenden Zusaß erhalten:

„Für die einzelnen theatralishen Vorstellungen ist eine vor- gängige Erlaubniß nicht erforderlich, dasselbe gilt auch bezügli der nicht gewerbsmäßigen Veranstaltungen solcher Vorstellungen.“

Der § 33a soll den Zusaß erhalten:

„Für die einzelnen Singspiele, Gesangs- und deklamatorischen Vorträge, Schaustellungen von Personen, Vorstellungen ift eine vor- gängige Erlaubniß nicht erforderlih. Dasselbe gilt au bezüglich der nicht gewerbsmäßigen Veranstaltung solcher Vorstellungen.“

ge Begründung des Antrags nimmt das Wort der

Âbg. Dr. Müller- Meiningen (fr. Volksp.): Ueber die Zu- ständigkeit des Neichstags in dieser Frage kann kein Zweifel sein ; ih fann mi auf das Urtheil des früheren Abg. Windthorst gerufen. Troß der geseßlihen Vorschriften hat das Polizei- Präsidium in Berlin verfügt, daß ohne ausdrüklihe Genehmigung dieser Behörde keine öffentlihe Veranstaltung, Lustbarkeit, Theater- vorstellung u. \. w. stattfinden dürfe. Das Ober-Verwaltungsgericht hat ebenfalls die Theaterzensur als zu Recht bestehend anerkannt. Es stützt sih auf eine Verfügung aus dem 18. Jahrhundert. Das steht aber im Widerspruh mit dem Artikel 21 der preußischen Verfassun ; worin steht: „Die Zensur darf nicht eingeführt werden.“ Diese Zensur bezieht fih niht nur auf die Bücherzensur, sondern auh auf die Theaterzensur. Außerdem steht in der Verfassung Artikel 27: „Jeder Preuße hat das Recht, seine Meinung durch Wort und Schrift frei auszusprehen.“ Der Schauspieler ist nur das Mundstück des Autors. Diese Verfassungsbestimmungen können nicht, auch nicht dur erver Ungen e Grkenntnisse aus der Welt geschaft werden. Was die Verfassungsmäßigkeit der Theaterzensur betrifft, die das Ober-Verwaltungsgericht als vorhanden ansieht, so liegt hier ein wahrer Rattenkönig von Zrrunges und Wirrungen vor. Die von dem Gericht angezogenen parlamentarischen Eideshelfer aus den Reichstagsverhandlungen haben durchweg kein Wort von der Theaterzensur gesprochen, als es si im Jahre 1878 im Reichstage um das Verbot der „Fourhambaults“ handelte; weder Herr Nichter, noch Herr von Soden, En Herr Dr. von Miquel haben die Verfassungsmäßigkeit dieser preußischen Theaterzensur anerkannt, sondern nur von der Präventivpolizei gegen strafbare Handlungen gesprochen, welche von unserem Antrage gar- niht getroffen wird. Andererseits hat {hon im Jahre 1869 Franz Duncker jene Zensur als verfassungswidrig bezeichnet. Als die Ge- werbeordnung auf das Elsaß übertragen wurde, fand auch eine be- sondere Bestimmung, welche die Landespolizeigeseßgebung wegen der Theater in Kraft ließ, in das betreffende Gese Ausnabeas (Es handelte sih aber um die Statuierung einer Ausnahme. Da nun die Reichs-Gewerbeordnung nihts von der preußischen Theaterzensur sagt, so ist es doch einfach logisch, daß diese dur die Einführung der Gewerbeordnung in Fortfall gekommen ist. Jn den anderen deutschen Staaten ist die Lage eine sehr verworrene. In Hamburg eristiert keine Zensur. Der Direktor des Deutschen Schauspielhauses, Baron von Berger, erkeunt keine Verpflichtung zur Einreihung von Stücken bei der Polizei an und reiht au thatsächlih diese Stücke nicht ein. Der Intendant des Hoftheaters in Stuttgart, Baron Gans zu Putliß, reicht ebenso wenig die Stücke der Polizei ein, und zwar kommt hier der Umstand, daß es sih um ein Hoftheater handelt, garniht in Be- trat. In Sachsen dagegen wird die Zensur sehr streng gehandhabt und nur von Preußen in dieser Beziehung übertroffen: aber aüh dort giebt es Theater-Direktoren, welhe kein Stück einreichen und damit au durchkommen. In Bavciu ist der Zustand ganz ebenso ver- worren; an einem Orte oird strenge Zensur geübt, an anderen Orten wissen die Direktoren nicht einmal von der Eristenz einer Zensur und reichen selbstverständlich keine Stücke bei der Polizei ein. Auch in Baden i| nur Mittheilung des Programms, des FICRIOE nöthig, Zensur giebt es nicht. Streng genommen giebt es also nur in Preußen eine offizielle Zenfur; anderer-

gefallenen, aus demselben - als

seits suchen \ich- einzelne Staaten wenigstens die Möglichkeit offen zu halten. In Preußen hat die Polizei, und der Ausdruck fommt auch bei der jeßigen Berliner Zensur wieder zum Vorschein, aus allgemeinen ordnungs- und len Lagen Gründen die Zensur für fich in Anspru genommen. Das is ganz dieselbe Manier, mit welcher man das Koalitionsrecht auf dem Wege der polizeilichen Verordnung aus der Welt zu schaffen unternimmt. Es wird uns nicht erspart bleiben, in diesen Augiasstall hineinzugehen und da einmal gründlih aufzuräumen. Von dem - Standpunkt des Rechtsstaats wird auf diesem Wege direkt zum Standpunkt des Polizeistaates E, Gegen die besonders fünstliche Trennung des Rechts der Konzessionsertheilung und des Rechts auf Ausübung der ertheilten Konzession wendet sich auch mit besonderer Energie der Jurist E von Seidel. Daß der Rechtsstand- punkt mit voller Klarheit zum Ausdruck kommt, daran hat jede Partei das gleiche Interesse. Aber niht nur aus U he 2 De und juristishen Gründen, sondern auch aus praktish-künstlerishen Gründen müssen wir die Beseitigung der Theaterzensur dringend verlangen. Man kann ja fragen, warum wir jeßt nah 32 Jahren erst mit diesen Anträgen kommen. Ja, es ist thatsahlich die höchste Zeit. Den Anstoß zu der heutigen Handhabung der Theaterzensur hat ja bekanntlih {on im Jahre 1890 der Berliner Polizei-Präsident von Richthofen bei dem Verbot von Sudermann's Schauspiel „Sodoms Ende“ gegeben mit seinem Ausspruche: „Die ganze Richtung paßt uns E Also die.-Richtung, die moderne Richtung ist der Sünden- bo. ag die moderne Richtung sein, wie sie will, über solche philosophisch-ästhetishen Fragen können wir uns unterhalten, aber lassen wir doch um Gotteswillen die Polizei damit in Nuhe. Es ist doch Aufgabe des Dramas, dem Jahrhundert den Ab- druck seiner Gestalt zu zeigen, sagt Shakespeare; wie kann dies der Dichter, wenn ihm nit einmal eine derbe Ausdrucksweise gestattet sein soll? Am Ende seines Schwankes spriht ein. Trunkener von der Grabschrift, die ihm gesèßt werden foll „Und wenn einst naht der Auferstehungstag, ih bleibe liegen.“ Diese Stelle hat der Zensor ain erinnere ferner an die Streichung im „Cyrano von Bergerac“. n dem Dreyer’'shen Stück „Die Großmama“ heißt es: „Ist sein Wanst nicht etwas wie eine soziale Unverschämthetit ?“ Dieses „soziale“ hat der Zensor als verdächtig gestrichen. Die Stelle von der „geprüften Jungfer“ in demselben Stück wurde ebenfalls ausgemerzt. Mir wird hier eben von einem Herrn am Bundesraths- tish zugeflüstert, daß das ganz richtig sei, solhe Schweinereien E man nit durchgehen. lassen. Wo ist da etwas von Schweinerei ? An diesem Beispiel sehen Sie, wie man in den Amtsstellen geneigt ist, das Zensoramt aufzufassen. Um der Schwierigkeit, mit welcher die Zenfur in Berlin zu kämpfen hat, abzuhelfen, hat man einen in den Kanal egierungsrath wieder aufgetauchten ostelbischen Landrath als Zensor angestellt. Ich gehe nicht so weit, zu behaupten, daß Herr Dumrath ein \{lechter Mensch ist; er hat fich sogar einen literarischen Beistand zugelegt, aber niemand weiß leider, wer der große Unbekannte ist. Sollte es wirkli der Königliche Major Josef Lauff sein? Er hat die „Macht der Finsterniß“ von Tolitoj zuerst verboten, ein Kunststück, welhes einem Respekt vor der russischen Zensur einzuflößen geeignet ist. Jst denn etwas für Berlin unsittlich, was es für Leipzig oder Kiel nicht ist, und umgekehrt? Sind wir denn ein einheitlihes Volk mit derselben Sprache und Literatur ? Haben wir etwa gar eine ständische Literatur? Was wir hier erleben müssen, grenzt De an Unfug. Die Stücke „Der Ausflug ins Sittliche" und „Der Außenseiter“ werden verboten, weil das Publikum als zu dumm hingestellt wird, um die gute Meinung und Absicht des Verfassers zu erkennen. Die Urtheile des Ober-Verwaltungsgerichts gegen diese Verbote haben ja noch fast durchweg Remedur A en und sind auch ausgezeichnet begründet; aber was ist das für ein Zustand, wenn solche harmlosen Stücke Monate lang einer folchen Prozedur verfallen? Vor dem Bezirksaus\{chuß hat der Zenfor erklärt, das Stück „Der Ausflug ins Sittliche“ lasse die Land- wirthshaft in einem lächerlihen Lichte erscheinen; es verschärfe den Gegensaß zwischen Stadt und Land, und das dürfe angesichts der Handelsverträge nicht stattfinden. Das Stück is in vielen Städten, u. a. in Dresden, sogar in Kiel, wo ein Herr von Puttkamer herrfcht, gegeben worden; aber in Posen und Hannover ift es noch immer verboten. Sind denn die Moralansprüche, die die Polizei für die verschiedenen Skädte zu stellen hat, verschieden? Geradezu unglaublich sind die Zensurleistungen gegenüber dem jeßt endlich freigegebenenBjörnfon- schen Stücke „Ueber unsere Kraft“, zweiter Theil. Es ist eins. der besten Stücke, welche die Neuzeit hervorgebracht hat. Wie in dem „Rosenmontag“ der Blaustift gewüthet hat, ist einfah unerhört. Eine Selle ist ge- strichen, welche sich wörtlich mit einem Erlaß Kaiser Wilhelm's T. deckt. Daraus ließe sih mit Benußung des dolus eventualis leichi eine Majestätsbeleidigung konstruieren. In der leßten Zeit ist ja nun die Zensur des Herrn Dumrath etwas in sih gegangen. Es war aber auch die höchste Zzit. Jn der Provinz aber läßt der Ruhm des Herrn Dumrath die Zensoren nicht {lafen. Herr von Puttkamer in Kiel hat eine ganze Reihe von Stücken verboten, darunter auch „Die Macht der Finsterniß". Die Theater-Direktoren sind hon von solcher Angst erfüllt, daß sie die Akten gar niht mehr hergeben oder einsehen lassen mögen aus Furht vor Nepressalien der Polizei. In Dortmund wurde“ „Maria Stuart“ am Todtenfonntag verboten, weil das Stück nicht ernst genug sei; in Berlin wurden an dem Tage „Lohengrin“ und der „Prozeßhansl" unbeanstandet gegeben. Was soll mit den - „Räubern“, mit „Kabale und Liebe" mit der „Walküre“ geschehen? Wenn diese Stücke anstößig sind, was joll dann werden? Die Zensur ist aber fortgeschritten und hat sich auf die Musik geworfen. Sie_ verbot am Todten- sonntag die Matinée des Königlihen Opernchors, wo ein Stück aus dem Händel’schen „Mesfias“ und die Schlußscene des ersten Akts von ischen vorgetragen werden sollten. Sollen denn diese

Zensorkunststückchen auch noch den leßten Mann in die Knneipe treiben, indem sie ihm die Gelegenheit zur Erbauung auf diese Weise nehmen ? Später hat man eine Erklärung gelesen, wonach General-Jntendant und : tel-Pro ent im Einverständniß gehandelt hätten. Das ist und leibt ein Näthsel, weil das Programm doch zunächst einmal der Graf Hochberg entworfen hat. In Sagan wurde am ersten Weihnachtsfeiertag von der Polizei die Ouvertüre zur Operette „Leichte Kavallerie“ von Suppé verboten; die zrapele erklärte sih bereit, die Ouvertüre zu „Egmont“ an die Stelle zu seßen; es wurden aber die Noten nicht gefunden, und man spielte die Ouvertüre zur Roffini’schen „Diebishen Elster“. Der Zensor hat von der ganzen Geschichte nichts gemerfkt. Jth bitte doch die Herren Kommiffarien des Bundes- raths, mi nicht durch Zwischenrufe fortwährend zu unterbrechen. (Vize-Präsident Büsing: Jh kann mich dem nur anschließen und bitte auch meinerseits die Vertreter der verbündeten Regierungen, den Redner nit zu unterbrechen.) Gegenüber der harmlosen heiteren Muse, wie sie der Humorist Reutter im Wintergarten vortrug, {ritt der Ver- treter der Berliner Zensur ein; Herrn Reutter wurde zum Vorwurf ge- macht, daß er bei den Worten einer Parodie auf die Glocke: „Von der Stirne heiß rinnen muß der Schweiß“ es bezog sih der Text auf Beamte verdächtig ges{hmunzelt habe. Dabei äußerte der Zensor, er werde {on Aug in die Kolonne bringen: der richtige preußische Polizeijargon! Man hat nun den Generaleinwand, daß es \ih um Tingeltangel handle. Aber es handelt fih in den §§ 33 ff. der Reichs-Gewerbeordnung um ershöpfendes Recht, über welches in diesen Zensurstücken hinausgegangen is. Gerade bei den Tingeltangeln kommt es viel mehr auf Ort und Zeit, Mieneuspiel u. f. w. an, als in den Theatern: da kann die Polizei nur repressiv vorgehen, aber niht mit dem Mißbrauch der Zensur. Hier hilft nur Aufhebung der Zensur: wenn die Polizei sh in diese Dinge einmisht, kommt nie etwas beraus; in diesem Sinne hat sich sogar ein hohkonservativer Mann ausgesprochen. Lassen Sie alfo unserem Antrage wenigstens Kommissionsberathung angedeihen. Der Minister Freiherr von Rhein- baben will, daß das Publikum selbst Hand aulege. Auf diesem Stand- unkte steben Laon längst die meisten nicht preußischen Regierungen. Aber mit der polizeiliGen Bevormundung können Sie doch das Volk niht zum richtigen Kunstverständniß erziehen. Man muß dem Volke Gelegenheit geben, sich selbst zur Kunst zu erziehen: tragen Sie die Kunst in die Schule, machen Sie das Volk ästhetisch und künstlerisch mündig.

„Das muß anders werden !* sagen wir mit dem Reichskanzler, und nur anders werden, wenn die Zensur beseitigt wird. O nes kann das Volk der Dichter und Denker auf die Dauer nicht bestehen ! Net Lejtreiten ih über diese Sathe Aberhaupt u, unterhalten Des e en, e Sache uberhaupt? zu unterhalten. Vorredner hat bas Verbot ber „Maria Stuart“ in Dortmund erwähnt und gesagt, das Verbot sei lg weil das Stück nicht ecnst genug sei. Jn Wirklichkeit ist das Verbot erfolgt, weil das Stüs an einem Tage aufgeführt werden ggéle, an dem Theater-Aufführungen überhaupt verboten waren. Wenn der Vorredner si «in dié Punkte geirrt hat, so bestehen berehtigte Bedenken, daß er sich auch in den übrigen Punkten gent at. Er hat auch Personen außerhalb des Hauses in die Debatte gezogen, z. B. den Regierungs- a Dumrath, ohne zu wissen, wieweit dieselben an den Verboten betheiligt sind. Herr Dumrath ist an die imm seines Ab- u

theilungs{efs und eventuell. auch an die Zustimmung des Polizei- Präsidenten gebunden. Auch eine Reihe von Anekdoten hat der Vor- redner erzählt, bei denen ih mich verwundert gefragt häbe, was denn die Kunst wohl verloren E „wenn dieselben gestrichen worden wären. Die Linke, welhe im vorigen Jahre die „lex Dee, abgelehnt hat, will jeßt versuchen, die leßte Schranke gegen die Verbreitung von Unsittlichkeiten auf der Bühne eeres, Jch erkenne an, daß bei der Zensur große Mängel vorkommen mögen. Hoffentlich trägt diese Debatte dazu " bei, die

ensur zu verbessern. Ich hege die Hoffnun uinsomehr, als an der

pite des Ministeriums des Innern ein Mann steht, der als Re- ege Fe in Sus Kunstverständniß bewiesen hat. Der Abg. Müller hat am lusse seiner Rede gesagt, die Ugen Freiheit sei das beste Palladium des Volkes. Hatten Sie doch lieber ein offenes Auge für den ungeheuren Umf j des e derderbéns, das bei uns eingerissen ist. Der Goethe-Bund hat bei seinem Freuden- fest über die Beseitigung der „lex Heinze“ den: ristlihen Ernst Jenr O lassen. Der arme Goethe würde -sich im Gra umdrehen, wenn er wüßte, was unter seinem“ Namen alles geschieht. Und wenn bei jenem Freudenfest auch von Häkel’ „Welträthseln“ die Rede war, so erinnere ich an das Wort Paulsen's darüber in den «Preußisdhen Jahrbüchern“ daß er brennende Scham empfunden habe, daß sol ein Buch möglich war in einem Lande, das einen Kant, Lessing, Goethe besißt. Nur das, was sich ziemt, soll A dem Theater eine Stätte haben, deshalb wollen wir die Zenlax aufrecht erhalten. Wir können daher weder für den Antrag selbst, noch für Kommissionsberathung desselben stimmen.

Hierauf wird die weitere Erörterung vertagt. (E I 5 Uhr. Nächste Sißzung Donnerstag 1 Uhr. tal.

Preußischer Ländtag. Haus der Abgeordneten.

15. Sißung vom 30. Januar, 11 Uhr.

Die zweite Berathung des E a Bors für 1901 wird im Etat der landwirth}chaftlihen Ver- waltung bei den Auszaben für die General-:Kommissionen fortgeseßt. '

Abg. Herold (Zentr.) beantragt:

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine Umgestaltun der General-Kommi}sionen nach der Richtung herbeizuführen, da dem Laienelement bei der Beschlußfässung in den verschiedenen Instanzen eine angemessene Mitwirkung zugewiesen und die Zu- ständigkeit den allgemeinen Staatsverwaltungsbehörden gegenüber anderweit geregelt wird, sowie eine Ausbildung der General- Kommissionen zu C in Erwägung zu nehmen.“

Abg. Herold: Auch in diesem Jahre find für die General- Kommissionen größere Summen in den Etat eingestellt worden. Im Laufe der Jahre sind ihnen durch die Gesetzgebung immer neue Aufgaben zugewiesen worden, neuerdings z. B. die Aus- ührung des Geseßes über das Anerbenreht in -Westfalen; ie haben also jeßt umfassende und dauernde Aufgaben.

roßdem erfreut sich ihre Thatigkeit in der Bevölkerung im Großen und Ganzen nicht der Zustimmung, die man erwarten sollte. Das liegt daran, daß ihre Organisation - den praktishen Bedürfnissen nicht entspricht. Während sonst in unserer gesammten Entwickelung das Laienelement neben den Berufsbeamten immer mehr in Wirk- samkeit getreten ist ich erinnere nur an die Schöffen- und Ge- \hworenengerichte, die Selbstverwaltung der Kommunen, die Bezirks- Ausschüsse, den Provinzialrath —, is es eigenthümlih, daß gerade bei den General-Kommissionen das Laienelement bei der eigenthümlihen Beschlußfassung ausgeschaltet is. Die ger o Ee müssen in der Weise umgestaltet werden, daß neben dem juristishen Element mehr mitten im Leben stehende, praktisch gebildete Männer in der Entscheidung mitzuwirken haben. Eine zweite Frage wäre die Zuständigkeit der General-Kommissionen egenüber den allgemeinen Verwaltungsbehörden. Jeßt gehört ein Theil der Kompetenz den Kreis-Ausschüssen, cin Theil der Regierung. Es wäre zu erwägen, ob neben den Spezial-Kommissaren nicht Spezial-Kommissionen zu errichten wären. Die von mir vorgeschlagenen Agrargerihte würden einen- großen Theil folcher Dinge zu entscheiden haben, die sid fast ausschließlich auf Gutachten von Sachverständigen stützen können. Ich erinnere uur an die Jagd- angelegenheiten. Von diesem Gesichtspunkt aus sind bereits Handels- gerichte eingerihtet worden. Alle diese Fragen sind außerordentli \{wierig und tief einschneidend. Sie bedürfen der eingehendsten Erwägung und Berathung zwischen der Staatsregierung und der Landesvertretung, und deshalb beantrage ih die Ueberweisung meines Antrages an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. von Blanckenburg (kons.): Meine politischen Freunde stimmen dem Antrage zu und gehen zum theil noch darüber hinaus. Die Zusammensezung der General-Kommissionen hat sich bei der Lösung von wirthsaftlihen Fragen nicht als praktisch erwiesen. Schon früher haben sie in Bezug auf Meliorationen u. st.-w. Fehler gemacht. Wenn man dazu übergeht, ihnen noch weitere wirthschaftlihe Aufgaben zuzuweisen, so ist es niht nur erforderli, bei der Beschlußfassung auch das - Laienelement zu Worte kommen zu lassen, / sondern die General-Kommissionen s zu einer vollständigen Abtheilung der Aieooingralregrernngen umzubilden. Auf Landeskulturaufgaben haben sie isher noch uicht genügende Nüksicht genommen. Das Meliorations- wesen sollte ihnen aus)chließlih zugewiesen werden. Die Agrargerichte halten wir für nüßlih und stimmen für eine besondere Kommission.

5 Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein:

Meine Herren! I bitte um Entschuldigung, wenn ih jetzt {on zum Antrag Herold das Wort ergreife. Zu meinem Bedauern bin ih genöthigt, bald auf etwa eine Stunde das Haus zu verlassen, würde also vielleicht nicht mehr Gelegenheit ‘haben, mich an der Diskussion über diese Angelegenheit zu betheiligen.

Es handelt sich um eine sehr shwierige Frage, welche der Antrag Herold und Genossen regeln will. Auch in der Budgetkommission ijt schon darauf hingewiesen, welche außerordentlidhe Schwierigkeiten den Wünschen, die in diesem Antrage ausgedrückt sind, entgegenstehen. Ich bin vollständig damit einverstanden, daß der Antrag gestehlt ist, damit endlich eine Schlußentscheidung über die alljährlih wiederkehrenden Wünsche in dieser Richtung berbeigeführt wird. Ich - halte mit dem Herrn Antragsteller den eingeshlageneu Weg) über den Antrag generell hier zu verhandeln und daun denselben in eine Kommission zu verweisen, für durchaus rihtig. In dieser Spezial- kommission wird eingehender uud sachlihet die so s{chwierige Frage geklärt werden fönnen, als das hier im Hase möglich sein würde.

/

_ gerichtet, die allgemeinen, meist unsubstantiierten Beschuldigungen, _ welche regelmäßig und auch heute wieder gegen die General-Kommissionen

_ Verhältnisse gründlih zu klären und eventuell so den Versuch der

gehend geprüft werden. Wenn die Schwierigkeiten zu überwinden

“Meine Hertèn, altiähclih: habe ih” die Bitte an bas hohe Haus

‘erhoben werden, einzus{hränken. Jch glaube, das sicherste Kriterium für die Stellung und Thätigkeit der General-Kommissionen den Be- theiligten gegenüber ist wohl daraus zu entnehmen, ob an die Auf- sihtsbehörden in größerem Umfange gegen einzelne General-Kom- missionen Beschwerden erhoben werden. Zunächst das wird das hohe Haus doch mit mir anerkennen sind die Betheiligten selbst die Instanz, die ihre Interessen und Rechte wahrzunehmen hat. Jh kann bestimmt versichern, daß nur in seltenen Fällen aus den betheiligten Kreisen Beschwerden an die Aufsichtsinstanz gelangt sind. Damit will ih durchaus nicht bestreiten, daß bei einzelnen General-Kommissionen diese und jene Mängel vorkommen, daß in einzelnen Sachen dieses und jenes versäumt wird; aber wenn fo allgemein ohne genügende Substantiieruny Beschwerden hier erhoben werden, wie es beispiels- weise vorhin geschehen ist die Thätigkeit der General-Kommissionen in der Ausweisung von Rentengütern hat sich als eine durchaus fehl- same erwiesen —, so kann das nicht dazu beitragen, die Dienst- freudigkeit der außerordentlich in Anspruchß genommenen General- Kommissionsbehörden zu heben und zu fördern. Es ist zwar ¿weifellos, das habe ich auch bereits früher ausgeführt, daß bei der Ausführung der Nentengutsgeseßgebung, bei der Thätig- keit auf diesem durchaus neuen Gebiet Fehler gemaht sind. Jch dárf aber doch darauf hinweisen, daß beispielsweise die Thätigkeit der General-Kommission Frankfurt a. O. von der betheiligten Land- wirthshaftsfkammer als eine vorzüglihe anerkannt wird. Schon im vorigen Jahre habe ih diese Verhältnisse eingehend dargelegt. Jch freue mich, daß Sie den beantragten Weg einschlagen wollen, um die

Besserung anzutreten. Jn der Kommission kann jeder Wunsch ein-

sind, kann ja eine Umgestaltung der General-Kommission in den an- gedeuteten Richtungen versucht werden.

Dabei weise ih darauf hin, daß ih nicht der cinzige Ressort- Minister in dieser Angelegenheit bin. Wenn eine Reorganisation in dem angedeuteten Umfange ausgeführt werden soll, so greift das tief in die bestehende Verwaltungsborganisation des Staates ein.

Dabei möchte ih mittheilen, daß auf dem angeregten Gebiet die landwirthschaftlihe Verwaltung nicht unthätig gewesen ist. In der Budgetkommission theilte ih bereits mit, daß die betheiligten Ressort-Minister sich veranlaßt gesehen haben, sih mit der Aenderung der Ansiedelungs- und Nentengutsgeseßgebung zu beschäftigen. Wir sind mit sämmtlichen Ober - Präsidenten der Monarchie in Verbindung - getreten und haben ein außerordentlich - um- fassendes Material bekommen. * Nur kurz will ih. erwähnen, daß .die Ansichten der erwähnten Staatsbehörden über das, was geändert werden foll, weit auseinandergehen. Vielleiht ist es rihtig, die Angelegenheit provinziell verschieden zu ordnen. Jch glaube kaum, daß es möglih fein wird, eine entsprechende Geseßesvorlage hon in dieser Session vorzulegen. Das eingegangene Material wird augenblicklich gründlich gesichtet und geordnet und hoffentlich bald zu einer Vorlage sich verdihten, sei es für die ganze Monarchie, sei es für einzelne Landestheile, um Fehler, die unbedingt in der Ansiedelungs- und Rentengutsgesetzgebung liegen, zu ändern.

Erneut erkläre ih mich mit dem Antrage und dessen Verweisung an eine Kommission einverstanden; ih werde bestrebt sein, die Kom- missionsberathung möglichst zu fördern und zu unterstützen.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. konf.): Au wir begrüßen den Antrag und sind der Dein ah E Gent Kommissionen nicht länger als selbständige Behörden bestehen können, ge in organischen Zusammenhang mit der allgemeinen

erwaltung gebraht werden müssen. Heute überwiegt in den Kommissionen das juristishe Element, und der volkswirthschaftliche Gesichtspunkt tritt viel zu sehr in den Hintergrund. Es wird also’ nothwendig sein, daß, wie bei den übrigen Verwaltungs- behörden, das Laienelement zugezogen wird. Jeßt entscheiden die General-Kommissionen vom grünen Tis aus und nur auf Grund der Akten. Auf allen übrigen Gebieten der Landesverwaltung it diese Art der Erledigung der Geschäfte längst als ein Uebelstand verworfen. Un- bedingt nothwendig ist die Oeffentlichkeit und Gründlichkeit des Ver- favrenn, Bisher hat die Thätigkeit der General-Kommissionen owohl bei der Rentengutsbildung, wie bei den Kolonisations- arbeiten und bei den Meliorationen völlig versagt. Wir dürfen uns niht wvertrösten lassen auf eine allgemeine Reorganisation der Landesbehörden. “Die General-Kommissionen müssen der allgemeinen Landesverwaltung mehr angegliedert werden, sie müssen mit den Lokalinstanzen, dem Landrath, dem Kreis- aus\{uß, in engerer ing sein. Die Geschäfte des Spezial-Kom- missars würden vom Landrath unter Mitwirkung des Kreisaus\chusses zu verschen sein. Weun das nicht zu erreichen ist, so ist - wenigstens därauf hinzuwirken, daß die. Spezial-Kommissare dauernd am Orte bleiben und niht immer wieder fortgenommen werden. Ueberhaupt ist es auh in anderen Zweigen der Verwaltung eine mißlihe Sache, daß die auf einer Stelle altgewordenen Beamten in andere Stellen versetzt werden.

Abg. Schmißh-Düsseldorf (Zentr.): Aus der bisherigen Debatte geht hervor, daß weniger eine Ümgestaltung als eine Ergänzung der General-Kommissionen am Plage ist. Die rihtige Auswahl und Vor- bildung der Spezial-Kommi are spielt eine große Nolle. Es genügt nicht, daß ein Regierungs-A} essor ein halbes Jahr auf einer großen Dománe arbeitet; er dürfte nur auf mittleren Gütern von höchstens 600 Morgen R werden. Das Laienelement hat schon jeßt in den General-Kommissionen einen großen Spielraum, z. B. im Ein- [eitungsverfahren für die Auseinanderseßungen, für die Separationen. Auch bei der Bonitierung, bei der Abschäzung findet ein schieds- rihterliches En statt. Wenn ih über die Thätigkeit der General-Kommissionen anders denke als die anderen Herren, so liegt das darin, daß im Rheinlande die Kolonisationsthätigkeit der General- Kommissionen vollständig in den Hintergrund tritt. Beim Zufammen- legungsverfahren haben die General-Kommissionen bei uns cine segens- reiche Thätigkeit entfaltet, und dem Abg. Knebel gebührt für die An- regung diefer Sache warmer Dank. an in den leßten Jahren Grund zu Klagen vorlag, so war dies nur deshalb, weil nicht die genügende Zahl von Landmessern zur Ver ügung stand. Jh möchte deshalH bitten, daß im Interesse eines beshleunigten Verfahrens ihre Zahl Gcriedrt ird, i

eheimer Fgerungsra t) Kunke weist zahlenmäßig nah, daß

in den le ten Jahren die Zahl der Landmesser, auch Ds Ber un E für die Rheinlande E worden ist.

bg. Winckler (kon}.): Dem Antrag auf Kommissionsberathung

, wenn

le General-Konmmissionen auf den Aussterbeetat gestellt würden. Sie

passen nicht in die heutige Verwaltungsorganisation und könuen auch durch

eine Umgestaltung s gewinnen. Solange sie noch bestehen, werden

am besten auf das Separationswesen (1 ema ia Vielleicht

ießen sih die Funktionen der General-Kommissionen auf die Land-

A liehe ih mich an. Im übrigen wäre es mir ganz erwünscht

helfen zus können,

zu regeln haben

ich moderne Anschauun

da sih eine staatliche

ri gesellt werden.

Tage tritt.

__ Abg. Freiherr vo einige Fälle, in denen:

Abg. Freiherr von hâtten. n gestellt worden, ordnung der

sei keine Rede, ebenso

aus der

werden bewilligt.

berichtet der Bericht

Berechnungen, wenn er

[Un multipliziere. Au

Proskau bemerkt Abg. von Kessel

um eine Verlegung des

Trebniß gebeten unter

habe dazu um so mehr

läufig daran, daß eine

Abg. Szmula (

sollte, auch das Institut Bei dem Kapitel

lästig, wie die über genüge, wenn beim Aus

Ein Negierungs-

Abg. von Sanden Pferdezucht, den er auf d

Die Herren Gestüts-Dire {ließen und si

ber-Landstallmeister

Abg. Freiherr von

geregten Sinn auch in de Zu dem Kapitel i Âbg. Petherr von juchen, als

der Flüsse und Bäche

habe die Regierung drücklich anerkannt und

wirthschaftskammern übertragen. . De. Crüger (fr. Volksp.): Jh glaube, daß dur bloße

Kommissionsberathung zunächst an der Sache nichts geändert wird,

schaftliche Vorlage die

und daß es am besten wäre, wenn von der Negierung eine Vorlage

eingebracht würde. Zu bedauern ist es jedenfalls, daß in den jeßigen

General-Kommissionen das juristische E

aber glaubt, E On tuna des Laienelements den o

unbedingt technishe Beamte mit der Wahrnehmung der Geschä beauftragt werden müssen. Daß na Alaun der General-Kommissionen den Landwirthschaftskammern übertragen werden, halte ih für sehr bedenklih, hon weil dadur der Einfluß der puarimes e y ; g. von Boelberg (kons.): Nachdem diese Frage {hon früher wiederholt ergebnißlos hier erörtert E ist, ines Aa Herold als dänkenswerther positiver Vorschlag sehr zu begrüßen. J meine, daß die General-Kommissionen lediglich agrartehnishe Fragen

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Jh bin einigermaßen verwundert über die scharfen Angriffe, welche namentlich von E Seite gegen eine Behörde erhoben werden, die do

angenheit hinter sih hat. zedliß die Spezial-Kommissare in enge Verbindung mit den Land- räthen und Kreis-Ausschüssen treten sollen, fann ih niht billigen, da

funden habe. Cbenso kann ich es nicht Kommissionen mit den Landwirthschaftskammern in Verbindung treten,

unterordnen kann. Die Uebelstände, welche sich in Ostpreußen gezeigt haben, werden sich im Laufe der Zeit beseitigen lassen. E s G e wenn man die General-Kommissionen dahin ergänzt, daß den

terlichen Beamten in der Landwirthschaft erfahrene Männer zu- ese Ich hoffe, daß bei der Kommissionsberathung auch einiges Wohlwollen für die Leistungen der General-Kommissionen zu

Separationen und bei einer Wegeverlegung Mängel aufgewiesen habe. __Nach ‘einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Düsseldorf und des Geheimen Regierungsraths Kun ke bemerkt

und Friedberg die Wünsche _ Seine Partei j Kommissionen wohl an; aber es seien ihnen immer neue Auf-

Da tGea Senn en nöthig seien. eneral-Kommissionen unter die Landwirthschaftskammern

Kreis-Aus\schüssen unterstellt werden. Für kleinere Streitigkeiten könnten die Agrargerichte segensreich wirken, insofern sie eine Menge _der Welt schaffen könnten. In der Kommission würden alle Mißz- verständnisse aufgeklärt werden können.

Dor E Herold wird einer Kommission von 14 Mit- gliedern überwiesen. Die Ausgaben für die General-Kommissionen

Bei dem Kapitel

Kommissionsverhandlungen.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch be)priht die Frage der Vorbildung der Landwirthe und” betont den Werth: der Pflege der Statistik in den landwirthschaftlichen Lehranstalten. Der N fommt nochmals auf die Berech : familie zurück. Die Kinder unter 14 Jahren machten 32 9/69 der ganzen Bevölkerung aus.

familie dadurh berechnet, da

hwache Ciser eintheilen, dürfe also nit bloß die statistischen Zahlen, sondern müsse auch die besonderen Verhältnisse in Betra eben Zu den Ausgaben für das Pomologische

R Ich weiß, da ind, und bitte um Auskunft, wie weit dieselben gediehen sind. Jch

daß wegen der s{chlechten Bodenverhaltnisse in P Erneuerung der Pflanzung der Obstbauten stattfinden muß.

Geheimer Regierungsrath Dr. Mueller: Die Regierung hat eine derartige Verlegung ins Auge gefaßt.

wie des Gebäudes in tain bisher niht gefunden ist.

(Zentr.) weist darauf hin, daß die in Mittel- shlesien gezogenen Bäume in Oberschlesien nicht fortkommen würden. Er bittet deshalb, wenn in Trebnitz ein Institut errichtet werden

Abg. Faltin (Zentr.), daß ni zu verhindern. Die EET Ra Sn genügten nicht, seien oft nur anze Ortschaften verhängten Sperren. Es

oder die betreffende Straße gesperrt werde, da auch Hausthiere, wie Mere Kaßen und Natten, vie Seuche versleppten. Die Grenz- perren würden viel zu streng gehandhabt.

der Grenzsperre nicht in Aussicht stellen könne, da in verschiedenen Ländern die Maul- und Klauenfeuche noch bestehe. [8

_ Abg. Szmula wünscht strengere Maßregeln gegen den Vieh- shmugge! an der österreichischen Grenze.

Berichterstatter Abg. von Arnim berichtet, daß in der Kom mission eine Verstärkung des Fonds zur Erforschung von Thier- kfrankheiten gewünscht worden sei.

Beim Kapitel „Förderung der Viehzucht“ beklagt

Die Bauern könnten sich kein gutes Stutenmaterial mehr halten, und das müsse schließlih au auf das Hengstmaterial einen üblen Einfluß haben, obwohl dieses zur Zeit noch vorzüglich sei. Der Rückgang des guten Mate- rials trete sehr shnell ein; aber ungeheuer shwierig werde es sein, durch das \{chlechte Material nahher wieder zu guten Produkten zurüdzukehren.

nicht auf das hohe Pferd setzen, sondern lieber mi den Züctern ier Mats arbeiten. Die staatlich l T vertheilt werden, däß auch die kleinen Züchter daran Antheil hätten. Welchen Einfluß der Nückgang der Pferdezucht für die Armee habe, brau e nicht erst gesagt zu werden.

Î

reitwilligkeit, die anerkannten Mißstände in dem Sinne zu bessern, wie der landwirthschaftliche Zentralverein für Ostpreußen es angeregt habe, sobald der Finanz-Minister die nöthigen Mittel für die Nach- zuhtprämien zur Leraung stellen könne. i

vollkommen bei und bittet, in dem vom Regierungskommissar an-

alsbald einen Geseßentwurf über das Wasserrecht vorzulegen, welcher insbesondere die Beseitigung der U ReRDEn Verunreinigung

ermöglicht. " Die ZNIWRaNE einer solchen geseßlihen Regelung niemals

eines solhen Gesetzes zugesagt. Er verkenne die Schwierigkeiten dieser Materie nicht, aber cs sei zu befürhten, daß die große wasserwirth-

ement Log, Wenn man ebelständen ab-

alte ich das für irrthümlich. E8 werden

etwa nah und nach die Ausgaben

mehr verstärkt würde.

eine verdienstvolle Ver-

Daß nah dem Vorschlage des Abg. von

en bei diesen Körperschaften noch nicht ge- illigen, daß die General-

Behörde einer Interessentenvertretung nicht

n Bodenhausen-Lebusa (fkons.) schildert das Verfahren der teten bei

Schmit - Wan gen heim (fkons.), daß die Abgg. Crüger e

iner Freunde ganz falsch verstanden

erkenne die Thätigkeit der General-

zu deren Erledigung Leute mit praktischen Von einer Unter-

sollten die Spezial-Kommissionen nicht den

rozesse

„Landwirthschaftlihe Lehranstalten“ erstatter Abg. von Arnim über die

Q edner nung des Brotkonsums für die Arbeiter-

t Barth komme also zu falschen den Brotverbrauch einer fünfköpfigen Arbeiter- daß er den Durchschnitt pro Kopf mit ch müsse man die Bevölkerung in ftarke und nstitut in (konf.): Bereits vor zwei Jahren" habe ih Pomologischen Instituts von Proskau nach Hinweis auf die üblen Bodenverhältnisse in ß Verhandlungen darüber eingeleitet worden Veranlassung, als im Etat zugegeben wird, rosfau eine häufige

u Dieselbe scheiterte aber vor- genügende Verwendung sowohl des Terrains,

in Proskau bèéstehen zu lassen. „Thierärztlihe Hochschulen“ beklagt h! genug geschehe, um Viehseuchen

ruh der Seuche nur das betreffende Gehöft

Kommissar erklärt, daß er eine Aufhebung

- Tilfit (nl.) den Nückgang der ostpreußischen en Nückgang der Landwirthschaft zurückführt.

ktoren follten fich dieser Gefahr nit ver-

en Prämien müßten so

Graf von Lehn dorff erklärt seine Be-

obenedck (fons.) immt dem Abg. von Sanden

n anderen Landestheilen vorzugehen. Förderung der Fischerei“*+ beantragt Eynatten (Zentr.), die Regierung zu er-

dur die Abwässer industrieller Werke

verkannt, sondern jogar aus- {hon vor drei Jahren die Vorlegung

Hintergrund drängen könne. Unerträglich seien die Zustände der Ver- o a der Flüsse durch industrielle Werke geworden. Mit welchem Recht dürften die industriellen Werke in dieser Weise das Land schädigen? Die Adjazenten wie die einzelnen Kommunen seien nicht im stande, diesen Uebelständen ent- Fen Je größer die Zahl der industriellen Werke werde, um o größer werde der Uebelstand, und um so s{werer sei er zu be- seitigen. Die Stadt Aachen habe durch die Kanalisation und die Einrichtung von Klärbassins die Mißstände bekämpft, aber troßdem [eide der dortige Bezirk unter den Abwässern der großen industriellen Nachbargemeinden, welche an die Kanalisation nit angeschlossen seien.

__ Geheimer rungs Wesener: Die Staatsregierung ist mit dem Vorredner der Meinung, daß es nothwendig ist, die Reform des Wasserrechts möglichst bald in Angriff zu nehmen. Jch bin zu der Erklärung r O daß die Sache nit auf die lange Bank gee werden soll. In dieser Session ist freilih ein Geseß- entwur nicht mehr zu erwarten, da die Organisation der nöthigen Behörden noch nicht zum Abschluß gekommen ist. Die früher vom oute geäußerten Wünsche \ind bereits in einer Sachverständigen- on reny L OeNTuf ie | Hi sind durch Nundschreiben t Behörden die Grundsäße festgeseßt worden, i Einschreiten erfolgen soll. 9 dele E

Abg. Wolff - Bieberich (nl.) \pricht si{ch im Sinne des Antrag- stellers für baldige Einbringung des Geseßentwurfs aus, warnt ae vor der Zllusion, als ob man mit geseßlichen Mitteln die Fluß- verunreinigungen vollständig verhindern könne. Die Verunreinigung erfolge auch durch die Vek aus den Häusern. Alle Klärverfuche

hätten sich nicht als zuverlässig erwiesen. Er beantrage namens seiner

L j | | a T Ua des Antrags an eine Kommission von

Abg. Klausener (Zentr.) erklär s eines Theils feiner Free daß jl mit Be ie e fei ler Hag Das Geseß dürfe die mit großen Kosten angelegten Kläranstalten der Städte nicht beeinträhtigen. Es sei au der Nuyten der Kanalisa- tionen für Nieselfelder mit in Betracht zu ziehen.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! JIch möchte Jhnen einen keßerishen Rath geben, nämlich den, in diesem Falle nit zu sehr auf ein Geseß zu warten. (Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirh: Sehr richtig !) Wir haben uns ja allmählich gewöhnt zu glauben, daß man jeden Uebelstand beseitigen kann, wenn man nur ein Geseß macht. (Sehr richtig! links.) Aber bisweilen findet man, daß die Gesetze nachher niht brauchbar sind oder noch mehr Schaden anrichten, als vorher war. (Sehr richtig! links.) Jn einer Materie, die wissenschaftlich noch so wenig geklärt ist (sehr richtig! links und im Zentrum), wo die ‘größten Chemiker Jhnen das sagen werden, wo die Frage der ovxydierenden Kraft des Wassers noch fo dunkel ist, sich auch ganz verschieden gestaltet nach Maßgabe der Beschaffenheit der Einflüsse in das Wasser das Wasser wirkt auf derartige Ein- flüsse von verschiedenem chemischen Gehalt keineswegs. gleichmäßig (sehr rihtig!) in einer Frage, wo die Interessen so bedeutend und fo erheblich noch gegeneinander stehen, in einer Frage, wo ein Mittel, diése Interessen generell durch geseßliche Bestimmungen zweckmäßig auszugleichen, noch so dunkel ist, da soll man si viel eher mit der Behandlung des einzelnen individuellen Falles begnügen durch die Ver- waltung. (Sehr richtig!) Denn die Fälle liegen ganz verschieden, meine ‘Herren, und ih glaube, es ist vorläufig besser, wenn im Wege der Polizeiverfügung unter genauer Prüfung des einzelnen Falls, sei es Maßregeln getroffen werden, die das Uebel ganz beseitigen, fei es aber Maßregeln getroffen werden, die das Uebel wenigstens ver- ringern.

Ich könnte aus meiner Erfahrung in Frankfurt dasselbe er- zählen, was uns hier von Wiesbaden vorgetragen ist. Wir ents{lossen uns auf Drängen der Regierung damals au, ein großartiges Klär- becken einzubauen, und das Wasser, das aus diesem Klärbecken- floß, war chließlich so klar, daß man glaubte, man könnte es trinken. Aber, meine Herren, wie wir nachher an die Untersuchung gingen : welche Bakterien sind in dem einfließenden und welche in dem aus- fließenden Wasser? da war garniht viel geändert, der Zustand war fo ziemlich derselbe; wir und die Unterlieger bildeten uns aber zu Anfang ein, es wäre vollständig reines Wasser und der Schaden wäre kuriert. Das war ein Scheinerfolg, und ich glaube wirklich sagen zu dürfen: die drei Millionen so viel, glaube ih, kostete das Becken waren eigentli ziemlich unnüß verwandt.

Die Herren Sachverständigen auf diesem Gebiet bestreiten auc garnicht, daß sie bisher eigentlich noch im Stadium der Versuche sind. Manche Versuche mögen die Dinge verbessern, manche aber ändern an der Sache nicht viel. Es kann aber nicht geleugnet werden, daß, wie neuere Verhandlungen, namentlich im preußishen Staatse Ministerium, über diesen Gegenstand gezeigt haben, man do in der Erkenntniß der Gefährlichkeit der verschiedenen Arten der Zuflüsse in die Flüsse und der Mittel der Abbilfe in der leßten Zeit sehr erheblihe Fortschritte gemaht hat, aber so weit, daß man dur ein Gesetz klare generelle Bestim- mungen machen könnte, sind wir nah meiner Ueberzeugung noch nicht. Daß diese Frage die größte Aufmerksamkeit der Regierung in Anspruch nimmt, und auch thatsählih erhält, darüber kann gar kein Zweifel sein. Man wird fast immer die verschiedensten Urtheile bören, wie das bei Interessenfragen überhaupt geht. Die Unterlieger werden ungeheuer klagen, weil sie das frühere reine Wasser verloren baben, und die Oberlieger, die das Wasser in diese Beschaffenbeit bringen, werden immer ausführen : s{chadet garnits, die orydierende Kraft des Wassers heilt alles.

Ich glaube, meine Herren, der Weg, den wir verfolgen müssen, ist der, daß man vorerst fortfährt, im Verwaltungswege die einzelnen Fâlle genau zu untersuhen. Jn manchen Fällen kann ein Industrieller leiht Abhilfe treffen, und er sträubt sih doch. Da ist man in der Lage, es ihm aufzugeben. Jn anderen Fällen ist die Abbilfe so unge- heuer s{wierig, daß, wenn man da rigoros verfahren wollte, man die ganze Industrie ruinieren wütde. (Sehr richtig! links.)

Also, meine Herren, ih habe ja nichts dagegen, daß man die Frage des Erlasses eines Gesetzes in der Kommission beratbe. Aber ein Geseß von der Regierung fordern, dessen Inhalt man selbst nit beschreiben kann, das ist doch nicht rihtig. (Sebr richtig.)

Ich glaube, die Frage ist auch {wer allein in einem einzelnen Bundesstaat zu löfen (sehr richtig! bei den Freisinnigen): denn, meine Verren, wenn beispielsweise Frankfurt alles thut, um seinen Main von da ‘ab rein zu erhalten, und Offenbach, eine Industriestadt, die direkt oberhalb Frankfurt liegt, wirkt nit mit, so ist eigentlich nichts gewonnen. Diese Frage ist hauptsählih eine Neichsfrage, und ih babe auch die Hoff- nung, daß das Reich, nicht gerade dur Gesetze, sondern im zwoinäßigen Verwaltungswege si dieser Frage mal annimmt. Es sind ja aub

wasserrehtlihe Vorlage wiederum in den

schon dieserhalb Anträge im Reich2tage gestellt: Worms beflagt Kb

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